DE2622109A1 - Damenbinde - Google Patents

Damenbinde

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DE2622109A1
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bandage
sanitary napkin
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DE19762622109
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Subramanian Srinivasan
Fred Steiger
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Description

MÜLLBR-BORE · GROENING · DEUFEL · SCHÖN · HBRTEL
PATEITTANWÄITE
DR. WOLFQANQ MÜLLER-BORS {PATENTANWALT VON 1927-1078) HANS W. OROENINQ. DIPU-INQ. DR. PAUL DEUPELDIPL-CHEM. DR. ALFRED SCHÖN, DIPL-CHEM. WERNER HERTEU DIPL-PHYS.
J/P 10-83
Personal Products Company, Milltown, New Jersey,
USA
Damenbinde
Die Erfindunq betrifft die Handhabung und das Wegwerfen von Damenbinden und befasst sich insbesondere mit einer Einrichtung zum Schützen einer Damenbinde mit einem Klebstoffbefestigungssystem vor der Verwendung und eine Einrichtung zur Beseitigung einer derartigen Binde nach der Verwendung.
Es sind viele Damenbinden bekannt, die auf den Schrittabschnitt eines Unterbeklexdungsstückes aufgebracht und dort durch ein Klebstoffelement befestigt werden. Dadurch werden die herkömmlichereren Befestigungssysteme vermieden, wie beispielsweise Gürtel, Nadeln oder dergleichen. Im allgemeinen weisen derartige Damenbinden ein Klebstoffelement in Form einer rechtwinkligen Schicht aus einem druckempfindlichen Klebstoff oder eines doppelseitigen Klebstoffbandes auf, wobei diese Klebstoffelemente in verschie-
6 0 9 8 A 9 / 0 3 2 3 ORIGINAL INSPECTED
SIEBERTSTR. 4= - 8000 MUXCKEiT 80 · POB 880720 · KABEI.: HTJEBOPAT · TEL. (080) 471O79 · TELEX 3-22059
denen Mustern auf der unteren Oberfläche der Binde, d.h. der Oberfläche der Binde, die vom Körper weggerichtet ist, angeordnet sind. Da derartige Klebstoffelemente in notwendiger Weise klebrig sind, muss auf ihnen vor der Verwendung eine Schutzschicht aufgebracht sein, wobei die Schutzschicht leicht von dem Klebstoffelement vor der Verwendung abziehbar sein muss. Derartige Schutzschichten bestanden bisher aus einer relativ steifen Materialfolie, die im wesentlichen die gleiche Grosse wie das Klebstoffelement besitzt und einer speziellen Behandlung unterzogen worden ist, damit ein leichtes Abziehen von dem Klebstoff element vor der Verwendung möglich ist. Beispielsweise wurde ein schwerer Papierstreifen, dessen eine Oberfläche mit einem Silikon überzogen ist, für liandelserzeugnxsse verwendet.
Damenbinden dieses Typs werden dann in typischer Weise ohne weiteren Schutz in Packungen aus Pappe oder flexiblen Filmen in Mengen von 8, 10, 12 oder mehreren Binden verpackt.
Es sind jedoch Nachteile bezüglich des Aufbaus und der Verpackung von Damenbinden in Kauf zu nehmen, die in der beschriebenen Weise mit einem Klebstoff befestigbar sind. Da eine grosse Anzahl an Damenbinden in einer einzigen Packung verpackt ist, bleibt die Verpackung in notwendiger Weise offen, so dass die nichtgebrauchten Damenbinden über Tage und sogar über einen Monat oder länger hinweg freiliegen und verschmutzen. Ferner wird eine Verbraucherin häufig einige Binden aus der grossen Packung entnehmen und sie in ihrer Handtasche für eine weitere Verwendung stecken. Die freiliegenden Damenbinden werden wiederum beim Tragen in einer Handtasche verschmutzt. Es ist daher vorteilhaft, jede Binde einzeln einzuwickeln. Die zusätzlichen Material- und Verarbeitungsstufen, die zum Einwickeln einer jeden Binde erforderlich sind, tragen jedoch zu einer merklichen Erhöhung der Produktkosten, die auf den Verbraucher zukommen, bei, so dass bisher
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keine wirtschaftliche Möglichkeit bestand, diese Aufgabe ohne erhöhte Kosten zu lösen.
Ein weiteres Problem, welches die vorstehend beschriebenen Damenbinden betrifft, tritt beim Wegwerfen der gebrauchten Binden auf. Eine gebrauchte Damenbinde sollte in idealer Weise sofort nach der Verwendung vollständig eingewickelt und in einem verschlossenen Abfallbehälter beseitigt werden. In verständlicher Weise sträubt man sich natürlich gegen eine aufwendige Behandlung gebrauchter Damenbinden, so dass diese Binden sehr häufig in nichteingewickeltem Zustand weggeworfen oder einfach in einem Wasserklosett weggespült werden, was oft ein Verstopfen des Rohrsystems zur Folge hat. Zur Lösung dieses Problems sind einige Vorschläge bekannt geworden, wobei beispielsweise auf die ÜS-PS 2 750 033 und 2 766 927 hinzuweisen ist. In jeder dieser Patentschriften wird eine verschlossene Hülle oder ein verschlossener Behälter zum Aufnehmen einer verschmutzten Damenbinde beschrieben, wobei der Behälter nach der Aufnahme der Damenbinde erneut verschliessbar oder abdichtbar ist. Diese Behälter sind im Falle herkömmlicher Damenbinden zufriedenstellend. Diese komplizierten und speziell ausgestalteten Behälter tragen jedoch erheblich zu einem Teil der Produktkosten, die vom Verbraucher zu tragen sind, bei. Versucht man ferner, diese Behälter für die Aufnahme neu entwickelter Damenbinden, die durch Klebstoff befestigbar sind, zu verwenden, dann ist es äusserst schwierig, eine derartige gebrauchte Binde ohne grössere Manipulationen an der verschmutzten Binde in einen hüllenähnlichen Behälter zu schieben. Dies ist hauptsächlich auf den Widerstand gegenüber einem Gleiten zurückzuführen, der durch das nunmehr freiliegende Klebstoffelement verursacht wird, das klebrig ist und an den Wänden des Behälters anhaftet,.
Es besteht daher der Bedarf an einer billigen und dennoch wirksamen Möglichkeit zum Verpacken und Wegwerfen von Damenbinden,
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die durch Klebstoff befestigbar sind.
Durch die Erfindung wird eine Damenbinde mit einem Klebstoffelement zum Befestigen an einem Unterbeklexdungsstück mit einer Einrichtung zur Verfügung gestellt, die sowohl die Binde und das Klebstoffelement vor der Verwendung schützt als auch das Beseitigen der Binde nach der Verwendung ermöglicht. Es wurde gefunden, dass derartige Einrichtungen geschaffen werden, ohne dass dabei in übermässiger Weise die Kosten der Binde, die von dem Verbraucher zu tragen sind, erhöht werden, wobei jedoch die Probleme beseitigt werden, mit denen man sich bei den bisher bekannten Versuchen, diese gewünschten Ergebnisse zu erzielen, konfrontiert sah.
Erfindungsgemäss ist vorgesehen, eine mit einem Klebstoff befestigbare Damenbinde mit einer Folie aus einem flexiblen Material zu versehen, die auf einer Hauptoberfläche un^ den Seiten der Binde aufliegt und sich wenigstens teilweise auf der zweiten Hauptoberfläche der Binde überlappt, wobei die Folie trennbar an dem Klebstoffelement anhaftet und von diesem festgehalten wird. Vorzugsweise überlappt sich die Folie auf der Oberfläche, auf welcher sich das Klebstoffelement befindet. Durch eine einfache Bereitstellung der überläppten Folien in der beschriebenen Weise wird die Binde gegenüber einem Verschmutzen geschützt. Da die Folie auf dem Klebstoffelement aufliegt, entfällt vollständig der Bedarf an einem schützenden und in spezieller Weise behandelten Trennstreifen, der sich im Falle der bisher bekannten Damenbinden als notwendig erwiesen hat, die mit einem Klebstoff befestigbar sind. Das Klebstoffelement wird als Einrichtung zum Festhalten der biegsamen Folie verwendet, so dass die Notwendigkeit spezieller Versiegelungsstufen bei der Herstellung einer Hülle zum Schützen der Binde entfällt. Die Bereitstellung einer einfachen Folienkonstruktxon in Kombination mit der Verwendung
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eines Klebstoffelements zum Festhalten derselben bedingt nur einen Bruchteil der Kosten des fertigen Produkts, wobei diese Kosten durch die Einsparungen ausgeglichen werden, die durch das Entfallen des bisher erforderlichen Trennstreifens bedingt sind.
Zur Verwendung wird die Folie einfach von der Binde abgewickelt, wobei sie sich leicht von dem Klebstoffelement trennt. Damit ist die Binde für eine Verwendung bereit. Die Folie kann dann gefaltet und in eine Handtasche gelegt oder an einen anderen geeigneten Platz gebracht werden, bis die Binde weggeworfen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Folie entfaltet, worauf die Binde auf die entfaltete Folie gelegt und dann in der Folie eingewickelt wird, wobei das Klebstoffelement erneut dazu dient, die Folie festzuhalten. Die nunmehr eingewickelte Binde kann sicher und in hygienischer Weise in einem Abfallbehälter beseitigt werden.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt die Folie in Form eines Parallelogramms mit jeweils kurzen parallelen Seiten und langen parallelen Seiten vor. Die kurzen Seiten besitzen wenigstens die zweifache Länge wie die Breite der Binde und sind in einem Abstand angebracht, der wenigstens so lang ist wie die Länge der Binde. Die Binde wird dann auf diese Folie in der Weise gelegt, dass die Längsseiten der Binde im wesentlichen senkrecht zu den kurzen Seiten der Folie verlaufen, wobei vorzugsweise die obere Hauptoberfläche der Binde (die Oberfläche, die normalerweise körperseitig gerichtet ist und nicht mit dem Klebstoffelement versehen ist) auf die Folie gerichtet ist. Ein erster Teil der Folie wird dann über der Binde um eine Linie gefaltet, die im wesentlichen mit einem Längsrand der Binde zusammenfällt, so dass dieser gefaltete Teil der Folie ein rechtwinkliges Dreieck auf der Oberfläche der Binde bildet. Falls sich bei der bevorzugten Ausführungsform das Klebstoffelement auf der Oberfläche befindet, die von diesem gefalteten Teil bedeckt ist, haftet der gefaltete Teil in vorteilhafter Weise an dem Klebstoff-
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element an und wird von diesem festgehalten. In ähnlicher Weise wird der Rest der Binde durch Falten eines zweiten Teils der Folie um eine Linie, die mit dem zweiten Längsrand der Binde zusammenfällt, bedeckt, wobei wiederum in vorteilhafter Weise der Klebstoff verwendet wird, um diesen gefalteten Teil festzuhalten. Auf diese Weise wird die Binde vollständig unter Einsatz eines Minimums an Folienmaterial bedeckt. Die Hypotenuse jedes der dreieckigen Abschnitte der Folie kreuzt jeweils das Klebstoff element auf der Binde an wenigstens einem Punkt, so daß die Gewähr dafür besteht, daß die Folie von dem Klebstoffelement festgehalten wird, obwohl die Folie nicht vollständig mit der Binde fluchtet.
Es können auch andere Verschlüsse vorgesehen sein, beispielsweise eine Manschette, die über den Verschluß des offenen Endes der Packung gefaltet ist. Gemäß einer anderen Ausführungsform bildet die Folie ein Ganzes mit einer Hülle zur Aufnahme der umwickelten Binde, wobei ferner gewährleistet ist, daß die gebrauchte Binde vollständig eingeschlossen ist, wenn sie beseitigt wird.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Zeichnungen näher erläutert, welche bevorzugte Ausführungsformen wiedergeben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäß eingewickelten Damenbinde, die durch Klebstoff befestigbar ist, wobei Teile weggebrochen sind, um innere Merkmale freizulegen.
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Binde von Fig. 1 längs der Linie 2-2.
Fig. 3 einen ähnlichen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Binde, die auf einer Folie vor dem Einwickeln liegt, wobei durch diese Figur eine andere Ausführungsform der Erfindung wiedergegeben wird.
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Fig. 5 eine Draufsicht auf die Binde und die Folie von Fig. 4 in teilweise gefaltetem Zustand.
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Binde und Folie gemäss der Fig. 4 und 5 in vollständig eingewickeltem Zustand.
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine eingewickelte erfindungsgemässe Binde, die eine andere spezifische Ausführungsform wiedergibt.
Fig. 8 einen Querschnitt durch die eingewickelte Binde gemäss Fig. 7 längs der Linie 8-8.
Fig. 9 einen Querschnitt durch die eingewickelte Binde gemäss Fig. 8 längs der Linie 9-9.
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer gebrauchten, eingewickelten und gefalteten Binde vor dem Verschliessen und der Beseitigung.
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht der Binde gemäss Fig. 10 nach dem Verschliessen-.
Fig. 12 eine Draufsicht auf eine Binde in einer Verpackung mit einer integralen Hülle, wobei diese Binde eine weitere Ausführungsform der Erfindung darstellt.
Fig. 13 einen Querschnitt durch die Binde und die Packung von Fig. 12 längs der Linie 13-13
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht der Binde von Fig. 14 r die eingewickelt, gefaltet und in die Hülle zur Beseitigung eingebracht worden ist.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen eine erfindungsgemässe Ausführungsform und geben insbesondere eine eingewickelte Damenbi-nde 10 wieder, deren untere Oberfläche 12 nach oben gerichtet ist. Die eingewickelte Damenbinde besteht aus einem absorbierenden Kern 14, der aus jedem geeigneten absorbierenden Material bestehen kann, beispielsweise aus zerkleinerten Zellstoff-Fasern, Baumwolllinters, Reyonfasern, Baumwollstapelfasern, gebleichter Sulfitkreppwatte oder dergleichen. Der Kern 14 ist von einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 16 umgeben, die aus irgendeinem Folienmaterial bestehen kann, beispielsweise aus Gaze oder einem Vliesstoff, der mit Klebebindemitteln oder dergleichen verstärkt ist. In bestimmten Fällen kann der Teil der Deckschicht, der auf der unteren Hauptoberfläche der Binde aufliegt, aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Folienmaterial bestehen, beispielsweise aus Polyäthylen oder Polypropylen, Cellophan oder aus ähnlichen Filmen. Eine derartige Damenbindenbauweise wird in der US-PS 3 643 662 beschrieben.
Auf der unteren Oberfläche der Binde ist ein druckempfindliches Klebstoffelement 18 aufgebracht, das in der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform in Form eines einzigen Bandes aus einem druckempfindlichen Klebstoff vorliegt, das sich zentral und parallel zu den Längsrändern der Binde erstreckt. Bei der Verwendung wird die Binde auf den Schritteil eines Unterwäschestückes durch Aufpressen des Klebstoffs aufgebracht, worauf dieses ohne ein ·. wesentliches Verrutschen der Binde getragen werden kann, und wobei ferner keine Gürtel, Nadeln oder dergleichen wie im Falle von herkömmlichen mit Bändern versehenen Damenbinden erforderlich sind. Das Klebstoffelement kann aus einer grossen Anzahl druckempfindlicher Klebstoffe, die auf dem Markt erhältlich sind, ausgewählt werden. Erwähnt seien beispielsweise die sogenannten kaltdruckempfindlichen Klebstoffe, wie die Acrylatklebstoffe, zum Beispiel Vinylacetat/2-Ä* thy I-hexylacrylat-Copolymere, die im allgemeinen mit klebrigmachenden
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Mitteln vermischt sind, beispielsweise Äthylenamin. Wahlweise kann der Klebstoff aus schnellhärtenden thermoplastischen Klebstoffen (Heisschmelzklebstoffen) bestehen, wie beispielsweise Blockcopolymeren, wobei als Beispiele Styrol- und Butadien/Styröl-Copolymere erwähnt seien. Das Klebstoffelement kann auch aus einem auf zwei Seiten mit einem Klebstoff versehenen Band bestehen, beispielsweise dem Band, wie es in der US-PS 3 643 662 beschrieben wird.
Es wird eine besondere geometrische Ausgestaltung des Klebstoffelements gezeigt. Die Vorteile der Erfindung werden jedoch auch dann erzielt, wenn verschiedene Klebstoffelementmuster verwendet werden, beispielsweise quadratische, dreieckige oder andere Muster.
Erfindungsgemäß ist eine Einrichtung sowohl zum Schützen des Klebstoffelements als auch der Binde vor der Verwendung vorgesehen. Diese Einrichtung besteht aus einer Folie 20 aus einem biegsamen Material, das die obere Oberfläche 22 und die Seiten 24 bedeckt und sich auf der unteren Oberfläche 12 überlappt. Die Folie wird dadurch festgehalten, dass sie an dem Klebstoffelement anhaftet. Auf diese Weise wirken die Folie und das Klebstoffelement in der Weise zusammen, dass die Folie einen schützenden Überzug für den Klebstoff bildet, während der Klebstoff die Folie, die um die Binde gewickelt ist, festhält, so dass die Binde gegenüber einem Verschmutzen geschützt ist. Durch diese einfache Maßnahme wird der speziell ausgestaltete Trennstreifen, der sich bisher zum Schützen des Klebstoffelements im Falle von Binden dieses Typs als notwendig erwiesen hat, vollständig überflüssig, wobei gleichzeitig die Vorteile eines vollständig eingewickelten Produktes erzielt werden. Beim Verwenden der Binde kann die Folie einfach von dem Klebstoffelement abgezogen, zusammengefaltet und in die Tasche der Verbraucherin gelegt werden. Beim Beseitigen der Binde wird die Folie entfaltet. Dann wird die Binde
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auf den Mittelteil der Folie gelegt, worauf die Folie erneut gefaltet und an dem Klebstoffelement befestigt wird. Alle diese Stufen erfordern nur eine minimale Handhabung der gebrauchten Binde. Die vollständig eingewickelte Binde kann dann in einem Abfallbehälter beseitigt werden.
Die Ausführungsformen der Fig. 1 und 2 sind derartig konstruiert, daß ein Produkt geschaffen wird, dessen Hülle sich nicht unabsichtlich öffnet, und zwar auch dann nicht, wenn es benutzt wird. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß die Längsränder 26 der Deckfolie sowohl das Klebstoffelement berühren als auch an diesem festkleben. Diese Ausgestaltung läßt sich beim Einwickeln einer gebrauchten Binde zum Beseitigen relativ einfach dadurch erreichen, daß dafür Sorge getragen wird, daß die Binde in bezug auf die nichtentfaltete Folie so ausgerichtet wird, daß dann, wenn die Folie um die Binde gefaltet wird, die Ränder an dem Klebstoff anhaften. Sollte die Übereinstimmung unvollständig sein, dann läßt sich eine einfache manuelle Korrektur vornehmen. Bei der Massenerzeugung derartiger eingewickelter Binden kann jedoch die Übereinstimmung oder die Ausrichtung problematisch werden, insbesondere dann, wenn das verwendete Klebstoffelement ein schmales Klebstoffband ist. Daher kann es zweckmäßiger sein,ein Produkt zu erzeugen, das gemäß Fig. 3 eingewickelt ist. Diese Figur zeigt eine Damenbinde 1O, die mit einer biegsamen Folie 20 umwickelt ist. Im Gegensatz zu der durch die Fig. 1 und 2 gezeigten Konstruktion überlappen sich jedoch die Längsränder 26 der Folie 20 an der oberen Hauptoberfläche 22 der Binde und nicht auf der unteren Oberfläche 12, auf welcher sich das Klebstoffelement 18 befindet. Wie im Falle der zuvor geschilderten Ausführungsform wird die Folie an der Binde durch das Klebstoffelement festgehalten und schützt in ähnlicher Weise das Klebstoffelement und das Produkt gegen Verschmutzen. Bei dieser Ausführungsform wird selbst bei grober Fehlausrichtung
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der Folie und der Binde noch ein vollständiger Schutz des Klebstoff elements erzielt. Die Tatsache, daß die Längsränder der Folie nicht anhaften, ist nicht von Nachteil, wenn man berücksichtigt, daß die nichtgebrauchten Binden in enger Position zueinander verpackt und bis zur Verwendung nicht benutzt werden. Soll jedoch eine gebrauchte Binde beseitigt werden, dann kann die gleiche Folie in der in Fig. 1 und 2 gezeigten Weise von der Verbraucherin verwendet werden, so daß eine sicher eingewickelte Binde in einem Abfallbehälter beseitigt werden kann.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine andere Ausführungsform der Erfindung,durch welche noch eleganter das vorstehend beschriebene Problem der Ausrichtung gelöst wird, wobei dennoch die erfindungsgemäßen Vorteile eines vollständig eingewickelten Produktes beibehalten werden, wobei die Notwendigkeit der Verwendung eines speziellen Schutzstreifens für das Klebstoffelement entfällt. Diese Figuren zeigen eine Damenbinde 30 ähnlichen Aufbaus wie die Binde 10, die in den Fig. 1 bis 3 wiedergegeben wird. Diese Damenbinde 30 besteht aus einem absorbierenden, nicht sichtbaren Kern, der in einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 32 eingewickelt ist. Auf der unteren Oberfläche der Binde (die in der Zeichnung nach oben gerichtet ist) befinden sich zwei druckempfindliche Klebstoff elemente 34. Zu Erläuterungszwecken werden die Klebstoff elemente 34 als zwei Rechtecke gezeigt, die sich quer zu der Binde erstrecken und jeweils an einem Ende der Binde vorgesehen sind. Es ist darauf hinzuweisen, daß diese Ausgestaltung eine der vielen möglichen Ausgestaltungen ist. Beispielsweise ist diese Ausgestaltung völlig mit der durch die Fig. 1 bis 3 wiedergegebene Klebstoffkonfiguration austauschbar, wobei immer noch die erfindungsgemäßen Vorteile erzielt. werden.
Die Binde 30 befindet sich auf einer biegsamen Folie 36, die in Form eines Parallelogramms mit zwei kurzen parallelen Seiten 38, 39 und zwei längeren parallelen Seiten 40,41 vorliegt. Die Ab-
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messungen der Folie werden in Abhängigkeit von der Größe der Binde in der Weise ausgewählt, daß die kürzeren parallelen Seiten 38,39 wenigstens zweimal so lang sind wie die Breite W der Binde, wobei sie in einem Abstand vorgesehen sind, der wenigstens so lang ist wie die Länge L der Binde. Die Binde wird vorzugsweise auf die Folie in der Weise aufgelegt, daß die obere Hauptoberfläche der Binde auf die Folie gerichtet ist, während die Längsränder der Binde im wesentlichen senkrecht zu den kurzen Seiten der Folie verlaufen.
Die Fig, 5 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 4, wobei die Binde teilweise eingewickelt ist. Die Folie wird zuerst um eine Linie gefaltet, die im wesentlichen mit einem der Längsränder 42 der Binde zusammenfällt. Dabei wird eine Ecke der Folie c auf eine zweite Ecke d gefaltet, wobei eine Deckschicht 46 in Form eines rechtwinkligen Dreiecks auf der unteren Hauptoberfläche der Binde gebildet wird. Das rechtwinklige Dreieck bedeckt ungefähr die Hälfte dieser Oberfläche und wird in der Weise festgehalten, daß es auf dem Klebstoffelement 34 liegt und an diesem anhaftet. In der Fig. 6 wird die vollständig eingewickelte Binde gezeigt, die in der Weise erhalten wird, daß die Folie um eine Linie gefaltet wird, die im wesentlichen mit dem zweiten Längsrand 44 der Binde zusammenfällt, wobei die Ecke der Folie a auf die Ecke b gefaltet wird. Wiederum wird eine Deckschicht in Form eines rechtwinkligen Dreiecks auf der unteren Hauptoberfläche der Binde gebildet und bedeckt die restliche Hälfte dieser Oberfläche, Auch dieser Teil der Deckschicht haftet an dem Klebstoffelement 34 an.Da die Hypotenuse eines jeden der rechtwinkligen Dreiecke diagonal zu der Fläche der Binde verläuft, berührt in notwendiger Weise wenigstens ein Teil eines jeden Dreiecks das Klebstoffelement und haftet an diesem an. Daher hat auch eine erhebliche Fehlausrichtung der Binde gegenüber der Folie auf der sie aufliegt, nicht zur Folge, daß die Folie nicht an dem Klebstoff anhaftet. Daher kann diese spezifische Ausführungsform in vorteilhafter Waise zu einer schnellen
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Massenproduktion an eingewickelten Produkten verwendet werden.Wie im Falle der zuvor beschriebenen Ausführungsform kann die Folie von der Verbraucherin aufbewahrt und zum erneuten Einwickeln des gebrauchten Produktes verwendet werden,wenn die Binde beseitigt werden soll.
Das durch die Fig. 1 und 3 und 6 wiedergegebene eingewickelte Produkt kann vollständig innerhalb der Folie durch Verbinden der Seitenränder der Folie, die sich über die Enden der Binde hinaus erstrecken, eingeschlossen werden, wobei man sich bekannter Methoden bedienen kann, beispielsweise einer Warmeverschwexßung oder eines Verbindens unter Verwendung eines Klebstoffs. Im allgemeinen ist eine derartige Verbindung zum Verpacken von nichtgebrauchten Binden unnötig, da sie in ausreichendem Maße gegenüber einem Verschmutzen durch die nichtverschlossene biegsame Packung geschützt sind. Beim Wegwerfen der Binde kann es jedoch zweckmäßig sein, die gebrauchte Binde aus sanitären Gründen in wirksamer Weise zu verschließen. Dies läßt sich leicht in der Weise durchführen, daß erneut verschließbare Klebstoffelemente auf den Randabschnitten der umwickelten Folie vorgesehen werden.
Eine andere sehr wirksame Methode wird in den Fig. 7 bis 11 erläutert. Die Fig.7 bis 9 zeigen die umhüllte Damenbinde im wesentlichen in Form der durch die Fig. 6 wiedergegebenen Ausführungsform, mit der Ausnahme, daß auf dem obersten Dreieck 48 der gefalteten Folie eine Tasche oder Manschette 50 vorgesehen ist. Die Manschette kann aus einer rechtwinkligen Folie bestehen, die aus dem gleichen Material wie die flexible Folie besteht.Sie liegt auf dem Teil des Dreiecks 48 nahe dem einen Ende der Binde auf.Die Manschette wird in der Weise gebildet, daß der Umfang der rechtwinkligen Folie mit dem dreieckigen Abschnitt verbunden wird, wobei eine Öffnung 52 gebildet wird, welche zu der eingewickelten Binde gerichtet ist. Das Verbinden kann durch einen Klebstoff oder durch Wärmeverschweissungen 53 erfolgen. Wahlweise kann die rechtwinklige Folie ein Ganzes
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mit der biegsamen Folie 36 bilden, dann um eine Linie e-a (vgl. die Fig. 4 und 5) gefaltet und längs der Längsränder unter Bildung der Manschette verbunden werden.
In jedem Falle bildet die Manschette eine bequeme und leicht zu handhabende Möglichkeit zum Einschließen einer umhüllten gebrauchten Binde. Wie aus Fig. 10 hervorgeht, wird eine gebrauchte Binde, die zuerst in der beschriebenen Weise umwickelt worden ist, zur Hälfte gefaltet. Die Verbraucherin kann ihre Finger dann in die Öffnung der Manschette an einem Ende der gefalteten Binde einführen, worauf, wie aus Fig. 11 hervorgeht, die Manschette anschließend um das andere Ende der Binde herumgelegt werden kann. Auf diese Weise wird eine dicht verschlossene Verpackung erzielt, die in sicherer Weise beseitigt werden kann und die um die gebrauchte Binde herum bei minimaler Berührung der Binde gebildet worden ist*
Die Fig. 12 bis 14 zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Eine rechtwinklige Folie 60 mit einer Länge k , die wenigstens der Länge der Binde entspricht, wird in einen zentralen Abschnitt 64 und zwei seitliche Abschnitte 62 und 63 aufgeteilt, wobei jeder der Abschnitte wenigstens so breit ist wie die Breite W der Binde 68. Eine untere Schicht 70 bildet ein Ganzes mit der Folie 60 und erstreckt sich von dem zentralen Abschnitt 64 und besitzt eine Länge und Breite, die wenigstens so groß ist wie die Länge und Breite der Binde. Auf der unteren Schicht 70 befindet sich eine obere Schicht 72 mit im allgemeinen den gleichen Abmessungen wie die untere Schicht und ist mit der unteren Schicht längs der Umfangsränder 75, 75',75" der Schichten verbunden, jedoch nicht an dem Rand verbunden, der auf die Folie 60 gerichtet ist, so daß eine Hülle mit einer Öffnung 74 gebildet wird, die auf der der Folie 60 abgekehrten Seite offen ist. Wie bei dieser spezifischen Ausführungsform gezeigt ist, ist eine Manschette 78 an der äußersten Oberfläche der oberen Schicht 72 nahe der
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Öffnung 74 vorgesehen, wobei die Manschette eine Öffnung 80 aufweist, die sich in einer Richtung öffnet, die der Öffnung 74 entgegengerichtet ist. Bei Verwendung dieser Folie sowie der integralen Hülle wird die Binde 68 auf den zentralen Abschnitt 64 der Folie 60 gelegt, wobei vorzugsweise das Klebstoffelement 69 nach oben gerichtet ist. Die Teile 62 und 63 werden abwechselnd um die Binde herum gefaltet oder gewickelt. Es hat sich dabei als zweckmäßig erwiesen,Schlitze 82 und 83 vorzusehen, die in die Folie 60 an den Stellen eingeschnitten sind, an denen die Folie ein Ganzes mit der geformten Hülle bildet, um das Falten zu erleichtern.
Wie am besten aus Fig. 14 hervorgeht, kann die umhüllte Binde nunmehr zur Hälfte gefaltet und in die integrale Hülle gerollt werden. Anschließend kann die Verbraucherin die Finger in die Öffnung 80 der Manschette einführen,worauf die Manschette um die Öffnung 74 der Hülle herum gedreht wird, so daß die Binde zur Beseitigung sicher eingeschlossen wird.
-16 —
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Claims (7)

- 16 Pa.ten.tan. sprü.che
1. Damenbinde mit einem Klebstoffelement zur Befestigung an einem Unterwäschestück, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung zum Schützen der Binde (10,68) sowie des Klebstoffelements (18,34) vor der Verwendung und zur Beseitigung der Binde nach der Verwendung aufweist, wobei diese Einrichtung aus einer Folie (20,36) aus einem biegsamen Material besteht, die auf einer Hauptoberfläche und den Seiten der Binde aufliegt und wenigstens teilweise die zweite Hauptoberfläche der Binde überlappt, wobei die Folie trennbar an dem Klebstoffelement sitzt und von diesem festgehalten wird.
2. Damenbinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (36) die Hauptoberfläche der Binde (30) überlappt, auf welcher das Klebstoffelement (34) vorgesehen ist.
3. Damenbinde nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie 3 6 in Form eines Parallelogramms mit zwei kurzen parallelen Seiten (38,39) und zwei langen parallelen Seiten (40,41) vorliegt, wobei die kurzen parallelen Seiten wenigstens die zweifache Länge der Breite der Binde besitzen und die kurzen Seiten in einem Abstand vorgesehen sind, der wenigstens so lang ist wie die Länge der Binde.
4. Damenbinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsame Folie (20,36) mit sich selbst an einem Ende der Binde (10,30) verbunden ist.
5. Damenbinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Manschette (50) an der biegsamen Folie (36) etwa an einem Ende der Binde (30) vorgesehen ist, wobei die Manschette um das Ende der Binde zum Einschließen der Binde in der Folie gedreht werden kann.
609849/0323 -17-
6. Damenbinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (36) ein Ganzes mit einer Hülle zur Aufnahme der Binde bildet.
7. Damenbinde nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle mit einer Manschette (50) an einem Ende versehen ist, wodurch die Binde in die Hülle eingebracht und die Manschette um die Menstruationsbinde gedreht werden kann, um die Binde in der Hülle einzuschließen.
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