DE2632899A1 - Fernueberwachungssystem - Google Patents

Fernueberwachungssystem

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Description

Albert Verriest, 33, Rue de I1Orient, Etterbeek/Belgien
Fernüberwachungssystem
Die Erfindung betrifft ein Fernüberwachungssystem mit einer Aufsichtszentrale, an die eine Mehrzahl an Teilnehmerstationen angeschlossen ist, die je einen Umschalter zum Anschließen eines Sorech- und Hörapparates an eine Teilnehmerleitung aufweisen.
Insbesondere bezieht die Erfindung sich auf ein Fernüberwachungssystem, mit dem einsamen, kranken oder behinderten Menschen rasch und gezielt Hilfe geleistet werden kann.
Der Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, ein Fernüberwachungssystem der eingangs genannten Art derart auszugestalten, daß dessen Teilnehmer rasch und direkt mit einem Wachdienst, einem Hilfsdienst, oder einem Rettungsdienst Verbindung aufnehmen können, um sofort Beistand zu finden und gegebenenfalls ohne Verzögerung in allen dringenden Fällen, wie bei Krankheit, Unfall, Feuer, Bedrohung und dergl., Hilfe zu erhalten.
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Ein Bedarf an einem derartigen Überwachungssystem besteht insbesondere für einsame Menschen, die krank sind, ohne daß ein Krankenhausaufenthalt oder eine ständige Betreuung notwendig wäre, die jedoch regelmäßiger Aufsicht bedürfen, ebenso wie für physisch behinderte Personen.
Die Aufgabe, ein für solche Zwecke geeignetes Fernüberwachung ssystem zu schaffen, wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Teilnehmerleitungen an wenigstens eine Sammelstation angeschlossen sind, und jede Sammelstation mit der Aufsichtszentrale sowohl über eine Signalleitung als auch über eine Sprechleitung verbunden ist, daß jede Sammelstation für jede der angeschlossenen Teilnehmerleitungen einen Kennsignalgeber, der über einen bei Auftreten eines Notsignales von einer Teilnehmerstation über die Teilnehmerleitung ansteuerbaren Schalter auf die Signalleitung schaltbar ist, und eine Schalteinrichtung zum von der Aufsichtszentrale her steuerbaren Anschließen der betreffenden Teilnehmerleitung an die Sprechleitung aufweist, daß ein weiterer Umschalter in jeder Teilnehmerstation vorhanden ist, der, von einem auf äußere Anregung wirkenden Steuergerät betätigbar, dem ersten Umschalter zu dessen Überbrückung parallel schaltbar ist, und daß ein in Ruhe geschlossener Unterbrecher zwischen dem Umschalter und der Teilnehmerleitung liegt, dar von einem Signal-Empfänger kurzzeitig betätigbar ist.
Jeder der zu überwachenden Personen wird also eine der TeilnehmerStationen zur Verfügung gestellt, mittels derer eine Sprechverbindung zur Aufsichtszentrale herstellbar ist, von wo aus gegebenenfalls unmittelbar auf den entsprechenden Anruf hin die notwendigen Schritte zur Hilfeleistung bzw. zur Auskunftserteilung eingeleitet werden können. Dabei ist es nicht einmal erforderlich,
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daß die sich über ihre Teilnehmerstation an die Aufsichtszentrale wendende Person ihre Personalien und ihren Standort angibt, weil zugleich mit dem Aufbau einer solchen Kommunikationsverbindung über eine eigens dafür zur Verfugung gestellte Signalleitung automatisch ein Kennsignal übermittelt wird, dessen Entschlüsselung in der Aufsichtszentrale diese Informationen liefert. Bei den Teilnehmerstationen kann es sich um herkömmliche Fernsprechapparate oder um entsprechende, eigens für das Fernüberwachungssystem nach der Erfindung erstellte Geräte handeln. Jedoch ist es nicht erforderlich, daß die Person, die sjch mit der Aufsichtszentrale in Verbindung setzen will, den Handapparat mit Mikrofon und Hörer von der Gabel abnimmst, was insbesondere für Behinderte und für Kranke wichtig ist. Vielmehr ist nach der Erfindung der in einem solchen Gerät vorhandene Umschalter (im Falle eines Fernsprechapparates als Gabelumschalter bezeichnet) durch einen weiteren Umschalter überbrückbar, der von einem Steuergerät betätigbar ist, das nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel auf bloße Berührung oder sogar auf bloße Erschütterung reagiert.
Um an die Aufsichtszentrale ein Notsignal, übermitteln zu können, genügt es sogar, nach der beschriebenen Herstellung der Verbindung zwischen der Teilnehmerstation und der Aufsichtszentrale einen eigens dafür vorgesehenen Signal-Empfänger anzuregen,der die aufgebaute Kommunikationsverbindung in charakteristischer Weise kurzzeitig unterbricht, was durch entsprechende Signalauswertung in der Aufsichtszentrale als Notruf defcektiert wird. Hierfür ist, gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung, dem jeweiligen Teilnehmer ein nicht ortsgebundener Signal-Geber zugeordnet, beispielweise ein Ultraschall- oder ein
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Hochfrequenz-Geber, je nach der Art des Signal-Empfängers, so daß die Auslösung des Notsignales auch aus gewisser Entfernung von der jeweiligen Teilnehmerstation erfolgen kann.
Gemäß einer zusätzlichen zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens ein Teil der TeilnehmerStationen derart ausgerüstet, daß ein Meßaufnehmer an die Sprechleitung angeschlossen werden kann, um aktuelle, an der Person aufgenommene Meßwerte, z. B. über deren gesundheitlichen Zustand über die Teilnehmerleitung und die Sprechleitung an die Aufsichtszentrale zu übermitteln. Hier kann beispielsweise ein Thermometer oder ein Gerät zum Messen des Pulses oder eine Analysesonde angeschlossen werden, um in der Aufsichtszentrale charakteristische Werte zur Beurteilung der gesundheitlichen Situation der betreffenden Person zur Verfügung zu haben.
Zweckmäßigerweise erfolgt nur der Aufbau der Kommunikationsverbindung über die Signalleitung automatisch, während das Durchverbinden dar zagehörigen Sprechleitung von der Aufsichtszentrale her steuerbar ist. Auf diese Weise ist in der Aufsichtszentrale erkennbar, wenn mehrere Teilnehmerstationen über eine gemeinsame Sammelstation gleichzeitig die Aufsichtszentrale ansprechen wollen, während andererseits es in das Ermessen der Aufsichtszentrale gestellt ist, welche Kommunikationsverbindung im Augenblick Vorrang haben soll.
Die Aufsichtszentrale selbst ist zweckmäßigerweise mit einer Signalvorrichtung ausgestattet, die automatisch die Identität der jeweils anrufenden Teilnehmerstation angibt. Mittels einer als Vermittlungsstation benutzbaren
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Umschalteinrichtung können einerseits Sprechverbindungen zu beliebigen der TeilnehmerStationen hergestellt werden, andererseits aber auch Kontakte zu Fürsorge— oder Hilfestationen hergestellt werden; Zweckmäßigerweise kann mittels dieser Umschalteinrichtung insbesondere auch eine unmittelbare Sprechverbindung zwischen der anrufenden Teilnehmerstation und der für diese zuständigen Fürsorgeoder Hilfsstation hergestellt werden.
An die Aufsichtszentrale ist zweckmäßigerwase eine Kartothek mit automatisch steuerbarer Zugriffseinrichtung angeschlossen, die auf das Identifikationssignal vom Kennsignalgeber hin ein Selektionssignal zum Auswerfen einer der betreffenden Teilnehmerstation zugeordneten Karteikarte aus der Kartothek abgibt.
Weitere Merkmale und Vorteile dieser Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus nachstehender Beschreibung eines in der Zeichnung als Blockschaltbild vereinfacht dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispieles für ein Fernüberwachungssystem nach der Erfindung.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel nach der Erfindung weist eine Aufsichtszentrale 1 auf, die an eine Anzahl von Sammelstationen 2 über Telefonkabel angeschlossen ist, die wenigstens eine Signalleitung 3 und wenigstens eine Sprechleitung 4 aufweisen. Bei dem in dar Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei derartige Sammelstationen 2 dargestellt, ihre Anzahl kann aber ersichtlich beliebig sein. An jede Sammelstation 2 sind meherere Teilnehmerstationen 2o über Teilnehmerleitungen 5 angeschlossen. Eine derartige Gruppierung der TeilnehmerStationen 2o zu Sammelstationen 2 bezweckt,
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wie es aus der Gestaltung von Fernmeldenetzen an sich bekannt ist, den Fernmeldeverkehr auf eine verminderte Anzahl von Weitverkehrsleitungen aufzuteilen, und insbesondere, die unten näher beschriebene Informationsflußsteuerung apparativ zu zentralisieren.
Jede Teilnehmerstation 2o kann ein herkömmlicher Fernsprechapparat sein, der einen Sprech-Hör-Apparat (Handapparat) und als Umschalter 22 gemäß der klassischen Schaltungstechnik eines Fernsprechapparates einen Gabelumschalter und gegebenenfalls einen automatischen, vorprogrammierten Wählzeichengeber aufweist. Dem Umschalter 22 ist ein weiterer Umschalter 23 parallelgeschaltet; im Falle der Realisierung der Teilnehmerstationen 2d als Fernsprechapparat herkömmlicher Bauart wäre zusätzlich ein Öffner zum Abschalten des Weckers bei Betätigung des parallelgeschalteten Umschalters 23 vorzusehen, was in der vereinfachten Darstellung der Zeichnung fortgelassen ist.
Der parallelgeschaltete Umschalter 23 ist durch ein von einem Steuergerät 24 geliefertes Signal betätigbar. Die Betätigung des Umschalters 23 bewirkt also eine Überbrückung der Funktion z. B. des klassischen Gabelumschalters derart, daß nun der Sprech-Hör-Apparat.automatisch in Kommunikationsverbindung mit der Aufsichtszentrale 1 steht. Das Steuergerät 24 zum Betätigen des dem Umschalter 22 funktionell parallelgeschalteten weiteren Umschalters 23 kann einfach aus einem Tastschalter an der Teilnehmerstation 2o bestehen, oder es handelt sich um einen beliebig arbeitenden Übertrager, der ein elektrisches Signal liefert, beispielsweise ausgelöst durch einen Stoß oder durch ein Geräusch. Diese letztgenannte, bevorzugte Realisierung des Steuergerätes 24 ermöglicht es einer
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Person, die ihre Teilnehmerstation 2o nicht in herkömmlicher Weise bedienen kann, die Kommunikationsverbindung zur Aufsichtszentrale 1 schon dadurch herzustellen, daß die Teilnehmerstation 2o z. B. lediglich angestoßen wird.
In Reihe mit dem Umschalter 22 samt dem diesem parallelgeschaltetem Umschalter 23 ist als weiterer Schalter ein Unterbrecher 27 vorgesehen, der normalerweise geschlossen ist und durch ein Signal kurzzeitig ansteuerbar ist, das von einem Empfänger 28 als Antwort auf z. B. ein Ultraschallsignal, auf ein akkustisch.es oder sogar auf ein elektromagnetisches Signal geliefert wird. Im Falle eines Ultraschall-Empfängers 28 oder eines Empfängers 28 für elektromagnetische Wellen wird das entsprechende Kommandosignal von einem als Signal-Geber dienenden kleinen Sender (in der Zeichnung nicht dargestellt) erzeugt. Dieser Sender ist nicht ortsgebunden, d. h. der Teilnehmer am Fernüberwachungssystem kann ihn mit sich führen bzw. in der Nähe seines jeweiligen Aufenthaltsortes anordnen. Auf diese Weise kann der Teilnehmer auch.bei räumlicher Entfernung von seiner Teilnehmerstation 2o durch Anregen des Senders die kurzzeitige Betätigung des Unterbrechers hervorrufen und somit ein Notsignal an die Aufsichtszentrale übermitteln, die dann sofort schnelle Hilfe veranlassen kann.
Die Sammelstationen 2 enthalten Kennsignalgeber 32, die bei Ansteuerung eines steuerbaren Schalters 31 von einer der Teilnehmerstationen 2o her ein Identifikationssignal bezüglich dieser Teilnehmerstation 2o über die diese Sammelstation 2 verlassende Signalleitung 3 an die Aufsichtszentrale 1 übermitteln. Hieraufhin kann in der Aufsichtszentrale 1 über deren Umschalteinrichtung 11
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eine Sprechverbindung über die Sprechleitung 4 und die Teilnehmerleitung 5 zur Teilnehmerstation 2o hergestellt werden, von der aus der Ruf ausging. In der Zeichnung ist ein Kennsignalgeber 32 für eine Teilnehmerstation 2o symbolisch dargestellt. In der Praxis ist es vorteilhaft, hier einen einzigen vorprogrammierten Signalgeber für alle an die betreffende SammeIstation 2 angeschlossenen TeilnehmerStationen 2o einzusetzen, der dann lediglich unterschiedlich angesteuert wird, je nachdem, von v/elcher der angeschlossenen Teilnehmerstationen 2o aus der Ruf ausgeht.
Wenn eine der Teilnehmerstationen 2o an ihre Teilnehmerleitung 5 angeschlossen ist - sei es infolge Betätigung des Steuergerätes 24, sei es infolge Ansteuerung des Signal-Empfängers 28 oder sei es durch Abheben des Hör-Sprech-Handapparates eines herkömmlichen Fernsprechgerätes erfolgt das Ansteuern des Schalters 31 mittels des auf der Teilnehmerleitung 5 anstehenden Signales, über den zum vorstehend geschilderten Zweck der Kennsignalgeber 32 auf die zugeordnete Signalleitung 3 geschaltet wird, und das diese Teilnehmerstation 2o kennzeichnende Identifikationssignal· wird an die Aufsichtszentrale 1 übermittelt. Dort wird es von einer Signalvorrichtung 1o entschlüsselt, um der Dienst tuenden Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 anzuzeigen, von welcher Teilnehmer station 2o der Ruf ausgeht. Diese Aufsichtsperson kann dann über die Umschalteinrichtung 11 und die Sprechleitung 4 ein Steuersignal an die der betreffenden Teilnehmerstation 2o zugeordneten Sammelstation 2 aussenden, das von einem Steuersignalempfängar 33 aufgenommen und zum Ansteuern eines Steuergerätes 34 ausgewertet wird, das seinerseits daraufhin die betreffende Teilnehmerleitung 5 über einen Koppler 35 an die Sprechleitung
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anschließt. Der Teilnehmer kann nun unmittelbar mit der Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 sprechen und diese über das Ereignis, z. B. einen Unfall, informieren, aufgrund dessen er Unterstützung oder Hilfe benötigt.
An die Teilnehmerstation 2o können ferner verschiedene Meßgeräte angeschlossen werden, wie es in der Zeichnung symbolisch durch den Meßaufnehmer 26 dargestellt ist. Dabei kann es sich um Geräte zum Messen des Pulsschlages, um ein Thermometer, um eine Analysesende oder um andere derartige Instrumente handeln. Es fenη dann eine Umschalteinrichtung (in der Zeichnung nicht dargestellt) innerhalb der Schaltung der Teilnehmerstation 2o vorgesehen sein, um diese Instrumente auf die Teilnehmerleitung 5 zu schalten und an die Aufsichtszentrale 1 automatisch ein Signal zu liefern, das für das Meßergebnis repräsentativ ist; die Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 kann derartige Meßergebnisse unmittelbar an einen Arzt oder Sanitäter übermitteln, um überprüfen zu lassen, ob irgendeine Maßnahme erforderlich ist, z. B. eine Eilbehandlung.
Die Aufsichtszentrale 1 ist, wie schon erwähnt, mit einer Signalvorrichtung 1o ausgestattet, die akustische oder Lichtsignale oder Direktanzeigen oder dergl. liefert, die ihrerseits durch die Identifikationssignale ausgelöst werden, die in bezug auf die jeweilige Teilnehmerstation übermittelt sind.
Die Aufsichtszentrale 1 weist ferner die schon erwähnte Umschalteinrichtung 11 auf, die einerseits an die Sprechleitungen 4 und andererseits an einen Sprech-Hör-Apparat sowie an Kommunikationsleitungen 6 angeschlossen ist, an die wiederum eine Hilfsstation 13 angeschlossen ist, wo Notarzte,Krankenpfleder, Sozialarbeiter und andere
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Hilfspersonen erreichbar sein können. Über die Kommunikationsleitung 6 kann ferner wenigstens eine Notstation 14, wie Krankenhaus, Ambulanz, Polizeiwache und/oder Feuerwache angeschlossen sein. Die Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 ist somit in der Lage, einem anrufenden Teilnehmer unmittelbar zu antworten und auch direkt den Dienst zu benachrichtigen, der für d=n mitgeteilten Hilfsfall geeignet ist. Die Umschalteinrichtung 11 ist zweckmäßigerweise derart gestaltet, daß die Aufsichtsperson bei Bedarf sogar eine unmittelbare Sprechverbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer und dem Leiter des geeigneten Notdienstes herstellen kann. Der Teilnehmer an diesem Fernüberwachungssystem kann auf diese Weise ersten Notbeistand erfahren, während er darauf wartet, daß die notwendige unmittelbare Hilfe an Ort und Stelle eingeleitet wird. Mit der Umschalteinrichtung 11 kann aber auch die Sprechverbindungfait einer anrufenden Teilnehmerstation 2o unterbrochen werden und auf diese Weise die Sprechleitung 4, die bisher belegt war, wieder freigegeben werden, u. U. in Verbindung mit Schaltungen zum Aussenden eines Warteaufrufes. Die Teilnehmer können also selbst über ihre Signalgabe bestimmen, während über die Belegung der Sprechleitungen ausschließlich von der Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 bestimmt wird.
Die Aufsichtszentrale 1 kann ferner mit einer Zugriffseinrichtung 15 ausgestattet sein, die zum Heraussuchen einer z. B. medizinischen Karteikarte des anrufenden Teilnehmers dient. Bei dieser Einrichtung kann es sich um eine von Hand ansteuerbare Sucheinrichtung handeln; vorzugsweise weist sie aber einen Signalgeber auf, der auf den Empfang des Identifikationssignales von der jeweiligen Teilnehmerstation 2o anspricht und daraufhin
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Selektionsimpulse an eine Kartothek übermittelt, um automatisch die zugehörige Karte des anrufenden Teilnehmers auszuwerfen. Die Aufsichtsperson in der Aufsichtszentrale 1 lann so auf der.Stelle Basisauskünfte über den Zustand des anrufenden Teilnehmers gewinnen, um sofort die Schwere des persönlJdien Falles und die Art der in diesem Fall erforderlichen Dienste zu erkennen; und- die Aufsichtsperson kann aufgrund der Aussagen dieser Karteikarte dem anrufenden Teilnehmer erste grundlegende Ratschläge erteilen UT.d außerdem den zuständigen Hilfs- oder Notdienst so vollständig wie möglich über alle kritischen Gesichtspunkte des fraglichen Falles informieren. Als ein Beispiel von vielen sei angegeben, daß die Aufsichtsperson auf diese Weise sofort berücksidrtigen kann, ober der anrufende Teilnehmer unter einer ernsten Krankheit leidet, etwa unter einer Herζerkrankung, und welches Entwicklungsstadium sein Gesundheitszustand aufweist, ebenso wie bestimmte Kriterien über die Heilbehandlungen, die für diesen Patienten zu empfehlen oder unzulässig sind.
Es ist ersichtlich, daß auch verschiedene Abwandlungen von dem in d=r Zeichnung dargestellten und oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel durch den Fachmann vorgenommen werden können. So müssen z. B., wenn kein bestimmter Grund sie erforderlich macht, die SammelStationen 2 durchaus nicht unbedingt vorgesehen sein. Die Teilnehmerstationen 2o können also ohne weiteres auch direkt mit der Aufsichtszentrale 1 verbunden sdn; die entsprechenden Schalteinrichtungen, die andernfalls in den Sammelstationen enthalten sind,und insbesondere der jeweilige Kennsignalgeber befinden sich dann vorzugsweise ebenfalls in der Aufsichtszentrale 1. Selbstverständlich können die verschiedenen Umschaltvorrichtungen elektronisch oder in anderer Art ausgeführt sein, sie sind in der Zeichnung
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lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit nach Art von Relais-Kontakten gezeichnet, ohne daß es sich bei der Realisierung der Erfindung hierbei um elektromechanische Schaltanordnungen handeln muß.
Andererseits ist es zweckmäßig,, das Pernüberwachungs system nach der Erfindung mit überwachungs- und Kontrolleinrichtungen für seine Schaltkreise und Funktionsorgane auszustatten, um optimale Zuverlässigkeit zu erzielen.
Die Erfindung ist also nicht auf die beschriebenen und/ oder dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt auch alle fachmännischen Abwandlungen und Weiterbildungen sowie Teil- und Unterkombinationen der beschriebenen und/oder dargestellten Merkmale und Maßnahmen.
Ansprüche -
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Claims (6)

  1. Ansprüche
    Fernuberwachungssystem mit einer Aufsichtszentrale, an die eine Mehrzahl an Teilnehmerstationen angeschlossen ist, die je einen Umschalter zum Anschließen eines Sprech- und Hörapparates an eine Teilnehmerleitung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilnehmerleitungen (5) an wenigstens eine Sammelstation (2) angeschlossen sind und jede Sammelstation (2) mit der Aufsichtszentrale (1) sowohl über eine Signalleitung (3) als auch über eine Sprechleitung (4) verbunden ist, daß jede Sammelstation (2) für jede der angeschlossenen Teilnehmerleitungen (5) einen Kennsignalgeber (32), der über einen bei Auftreten eines Notsignales von einer Teilnehmerstation (2o) über die Teilnehmerleitung (5) ansteuerbaren Schalter (31) auf die Signalleitung (3) schaltbar ist, und eine Schalteinrichtung (33, 34, 35) zum von der Aufsichtszentrale (1) her steuerbaren Anschließen der betreffenden Teilnehmerleitung (5) an die Sprechleitung (4) aufweist, daß ein weiterer Umschalter (23) in jeder Teilnehmerstation (2o) vorhanden ist, der,von einem auf äußere Anregung wirkenden Steuergerät (24) betätigbar, dem ersten Umschalter (22) zu dessen überbrückung parallelschaltbar ist, und daß ein in Ruhe geschlossener Unterbrecher (27) zwischen dem Umschalter (22, 23) und der Teilnehmerleitung (5) liegt, der von einem Signal-Empfänger (28) kurzzeitig betätigbar ist.
  2. 2. Fernüberwachungssystem nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsichtszentrale (1) eine an die Signal^ leitungen (3) angeschlossene Signalvorrichtung (1o) sowie eine einerseits an die Sprechleitungen (4) und andererseits an einei Sprech-Hör-Apparat (12) angeschlossene Um-
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    schalteinrichtung (11) aufweist und über Kommunikationsleitungen (6) an wenigstens eine Hilfsstation (13) angeschlossen ist, wobei über die Umschalteinrichtung (11) eine beliebige der Sprechleitungen (4) mit dem Sprech-Hör-Apparat (12) und/oder mit einer beliebigen der Kommunikationsleitungen (6) verbindbar ist.
  3. 3. Fernüberwachungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsichtszentrale (1) über eine Zugriffseinrichtung (15) an eine Kartothek angeschlossen ist.
  4. 4. Fernüberwachungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekenn zeichnet , daß die Zugriffseinrichtung (15) einen Signalgenerator enthält,der von einem Identifikationssignal einer Teilnehmerstation (2o) ansteuerbar ist und ein Selektrionssignal zum Auswerfen einer zugeordneten Karteikarte aus der Kartothek abgibt.
  5. 5. Fernüberwachungssystem nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den TeilnehmerStationen (2o) ortsveränderbare Ultraschalloder Hochfrequenz-Signal-Geber zugeordnet sind.
  6. 6. Fernüberwachungssystem nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Teilnehmerstationen (2o) einen an die jeweilige Sprechleitung (4) anschließbaren Meßaufnehmer (26) air Übermittlung von Meßwerten aufweisen.
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