DE2759079C2 - Untersuchungstisch für ein urologisches Röntgenuntersuchungsgerät - Google Patents

Untersuchungstisch für ein urologisches Röntgenuntersuchungsgerät

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    • A61B6/4423Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to hygiene or sterilisation

Description

dem Kontrastmittel läßt sich weitgehend vermeiden, wenn in einer weiteren, vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Auflageplatte im Bereich des Gesäßes des Patienten mit einer flachen 1 bis 50 mm tiefen, an ihren Rändern flach verlaufenden Einsenkung versehen ist. Dies bringt den weiteren Vorteil mit sich, daß das Kontrastmittel, sofern es, wie normaler weise üblich, nur in geringen Mengen ausläuft, in dem Bereich der flachen Einsenkung verbleibt und später nach der Untersuchung mit einem Lappen leicht abgewischt werden kann. Ebensoleicht kann die Auflagefläche für den Patienten mitsamt der Einsenkung mit einer desinfizierenden Flüssigkeit abgewaschen werden.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kann die Einsenkung mit einer Auslaufmündung im Bereich der caudalen Stirnseite der Auflageplatte versehen sein. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß auch größere Mengen von Kontrastmittel und Spülflüssigkeit aufgefangen und in einem üblicherweise an der Stirnseite der Patientenlagerungsplatte unter derselben a-geordneten Auffangbehälter laufen können.
In einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung können die Halteningsschienen einen T-förmigen Querschnitt aufweisen und mit dem Fuß des »T« auf den heruntergezogenen, die Stirnkanten der Patientenlagerungsplatte abdeckenden Abschnitten der Auflageplatte befestigt sein. Dies hat den Vorteil, daß auch die Halterungsschienen keine, bei der Reinigung unzugängliche Nuten besitzen. Versehentlich seitlich herunterlaufende Spülflüssigkeit oder herunterlaufendes Kontrastmittel kann ohne besondere Schwierigkeiten aus den T-förmigen Schienen herausgewischt werden. Ferner bilden die T-förmigen Schienen eine Rinne, die verhindert, daß seitlich überlaufende Spülflüssigkeit auf den Boden fließen kann. J5
Die Tragfestigkeit der Halterungsschienen wird wesentlich verbessert, wenn die Halterungsschienen in Ausgestaltung der Erfindung durch die Auflageplatte hindurch mit dem die Patientenlagerungsplatte tragenden Rahmen des Untersuchungstisches verschraubt sind. Darüber hinaus bilden so die T-förmigen Schienen ein geeignetes Mittel, um auch die Auflageplatte mit dem darunter befindlichen Rahmen des Untersuchungstisches zu verbinden.
Ein ansprechendes Aussehen des Untersuchungstisches der Patientenlagerungsplatte läßt sich erreichen, wenn die Einsenkung in der Aufsicht mit Ausnahme des Bereiches der Auslaufmündung einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt mit stark verrundeten Ecken hat. Diese Ausbildung der Einsenkung ist nicht nur optisch ansprechend, sie hat auch den Vorteil, daß die Auffangmenge in der Einsenkung gegenüber einer kreisförmigen Einsenkung vergrößert ist. Ferner ist durch diese Formgebung der Einsenkung mit parallel zu den Längskanten verlaufenden Rändern eine Oberfläehe geschaffen worden, die gegenüber geringförmigen Flächenschrumpfungen des Materials der Auflageplatte relativ unempfindlich ist.
In besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann der Fußteil der auf die Halterungsschienen *>o aufschiebbaren Zubehörhalter einen C-förmigen Querschnitt haben, und zum ortsunabhängigen Aufstecken auf die Halterungsschienen an der geschlitzten Seite an einander entgegengesetzten Enden und auf einander gegenüberliegenden Seiten des Schlitzes in einem t>5 Winkel α von ca. 30° in der Breite des Schienenkopfes aufgefräst und mit einer Klemmvorrichtung für die Halterungsschienen versehen sein. Dies ermöglicht es, die Halterungen sowohl an den Enden der Halterungsschienen aufzustecken als auch sie nach einem Schwenk von 30° in der Mitte der Schienen aufzusetzen und mit der Klemmvorrichtung zu arretieren- Dadurch lassen sich auch nachträglich noch zusätzliche Halterungen zwischen bereits vorhandene, auf einer Halterungsschiene arretierte Halterungen einsetzen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Darstellung des Teilweise aufgebrochenen Untersuchungstisches,
F i g. 2 einen Schnitt längs einer auf einer Halterungsschiene aufgesteckten Halterung für ein Zubehörteil und
Fig.3 eine Ansicht des Fußteiles der Halterung aus der Sicht des Untersuchungstisches.
In der Fig. 1 erkennt man einen an einem Fußgestell 1 um eine horizontale Achse 2 schwenkbar gelagerten Untersuchungstisch 3 mit einem unter dem Untersuchungstisch angeordneten Röntgenbildverstärker 4 und einer oberhalb des Untersuchungstisches 3 an einem Röntgenröhrenträger 5 befestigten Röntgenröhre 6. Der Untersuchungstisch 3 besteht aus einer Patientenlagerungsplatte 7 mit einer über der Patientenlagerungsplatte aufgestülpten Auflageplatte 8 für den Patienten. Die Auflageplatte 8 ist aus einem leicht desinfizierbaren Kunststoffmaterial, im vorliegenden Fall aus einem tiefziehfähigen Kunststoff, einem Acrylnitrilbutadienstyrolmischpolymerisat gefertigt und einteilig ausgeführt. Sie ließe sich prinzipiell auch aus anderen thermoplastischen Kunststoffen, wie Polyvinylchlorid oder Polystyrol anfertigen. Die Auflageplatte 8 überdeckt die gesamte Oberseite sowie die an der Oberseite angrenzenden Seitenkanten der Patientenlagerungsplatte 7. Die Auflageplatte 8 ist im Bereich des einen Endes der Patientenlagerungsplatte 7, dort wo bei der Untersuchung das Gesäß des Patienten zum Liegen kommt, mit einer flachen Einsenkung 9 versehen. Diese Einsenkung setzt sich in einer trichterförmigen Auslaufmündung 11 zur caudalen Stirnseile 10 des Untersuchungstisches 3 hin fort. Unter dem Untersuchungstisch ist ein Auffangbecken 12 nach Art einer Schublade unter der caudalen Stirnseite vorziehbar gelagert. An den beiden Längsseiten 13, 14 des Untersuchungstisches 3 ist auf der Auflageplatte 8 je eine T-förmige, mit dem Fußende des »T« an der Stirnseite anliegende Halterungsschiene 15,16 angebracht. Diese Halterungsschienen sind am Rahmen 17, auf dem auch die Patientenlagerungsplatte 7 ruht, festgeschraubt.
Bei der Untersuchung eines Patienten wird dieser so auf die Auflageplatte 8 gelegt, daß er mit seinem Gesäß im Bereich der Einsenkung 9 ruht. In diesem Bereich liegt die Einsenkung satt auf der Patientenlagerungsplatte 7 auf. Die Einsenkung 9 bildet sich nicht auf dem Durchleuchtungsbild ab, da sie über ihre ganze Fläche hinweg eine gleichmäßige Dicke aufweist und ihre Ränder im Bereich der Einsenkung so flach verlaufen, daß kaum nennenswert größere Strahlenwege durch das Material der Auflageplatte 8 entstehen. Auslaufendes Kontrastmittel sammelt sich im Bereich der Einsenkung an und kann während der Untersuchung bei horizontal gestelltem Untersuchungstisch 3 nur aus der caudalen Stirnseite durch die trichterförmige Auslaufmündung 11 aus der Einsenkung 9 in ein an der caudalen Stirnseite 10 des Untersuchungstisches 3 herausziehbares Auffangbecken 12 herauslaufen. Dies gilt auch für die bei manchen Untersuchungen erforderliche Spül-
flüssigkeit. Das in der Einsenkung verbleibende Kontrastmittel kann nach Beendigung der Untersuchung leicht herausgewischt werden. Die Halterungsschienen 15, 16 an den beiden Längskanten des Untersuchungstisches 3 wirken wie Dachrinnen. Sie > hindern hineinlaufendes Kontrastmittel daran, seitlich auf den Fußboden zu tropfen. Das hineinlaufende Kontrastmittel kann aber ohne weiteres mit einem Lappen aus den Halterungsschienen herausgewischt werden. "'
Die F i g. 2 zeigt im Querschnitt die Befestigung eines Zubehörhalters 18, beispielsweise eines Beinhalters an einer Halterungsschiene 15 und die Befestigung der Halterungsschiene am Rahmen 17 des Untersuchungstisches 3. Die Patientenlagerungsplatte 7 und die Halterungsschiene sind unabhängig voneinander am Rahmen 17 des Untersuchungstisches 3 festgeschraubt. Die Halterungsschiene klemmt jedoch die Ränder der Auflageplatte 8 an den Rahmen 17 fest.
Die Fußteile 19 der Zubehörhalter 18 sind C-förmig entsprechend den Abmessungen des Profils der Halterungsschienen ausgefräst. Sie lassen sich daher von den Enden der Halterungsschienen her auf diese aufschieben und mit einer Klemmvorrichtung 20, im Ausführungsbeispiel eine Schraubzwinge, feststellen. Die Darstellung der Fig.3 läßt erkennen, daß die C-förmig ausgefrästen Fußteile 19 der Zubehörhalter 18 auf der Seite des Schlitzes in einer Breite, die der Kopfbreite des T-Profils der Halterungsschiene entspricht, in einem Winkel λ von ca. 30° bis auf den Grund ausgefräst sind. Dies macht es überflüssig, die Zubehörhalter vom Ende der Halterungsschienen aufzuschieben. Vielmehr ist es so möglich, die Zubehörhalter auch an einer beliebigen Stelle auf eine Halterungsschiene 15, 16 aufzustülpen, indem man den Zubehörhalter 18 um den Winkel λ schwenkt, sein Fußteil 19 mit der schrägen Ausfräsung über die Halterungsschiene stülpt, in die aufrechte Lage zurückschwenkt und mit der Schraubzwinge 20 feststellt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn man nachträglich, nachdem bereits mehrere Zubehörhalter auf den Halterungsschienen angebracht sind, zwischen zwei solchen Zubehörhaltern einen weiteren anbringen muß.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Untersuchungstisch für ein urologisches Röntgenuntersuchungsgerät mit einer auf einem Rahmen ruhenden, schattenfrei durchstrahlbaren Patientenlagerungsplatte, mit zwei längslaufenden Halterungsschienen für die Befestigung von Zubehör sowie mit Mitteln zum Auffangen von auslaufendem Kontrastmittel, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Patientenlagerungsplatte (7) eine einteilige glatte, aus leicht desinfizierbarem Material bestehende, die Auflagefläche und die vier an die Auflagefläche angrenzenden Seitenkanten der Patientenlagerungsplatte vollständig abdeckende Auflageplatte (8) mit an den Längsseiten (13, 14) angebrachten Halterungsschienen (t5, 16) befestigt ist.
2. Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (8) im Bereich des Gesäßes des Patienten mit einer flachen 1 bis 50 mm tiefen, an ihren Rändern flach verlaufenden Einsenkung (9) versehen ist.
3. Untersuchungstisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsenkung mit einer Auslaufmündung (11) im Bereich der caudaien Stirnseite (10) der Auflageplatte (8) versehen ist.
4. Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsschienen (15,16) einen T-förmigen Querschnitt aufweisen und mit « dem Fuß des »T« auf den heruntergezogenen, die Seitenkanten der Patientenlagerungsplatte (17) und den Rahmen des Untersuchungstisches (3) abdekkenden Abschnitten der Auflageplatte (8) befestigt sind. ü
5. Untersuchungstisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsschienen (15,16) durch die Auflageplatte (8) hindurch mit den die Patientenlagerungsplatte (7) tragenden Rahmen (17) des Untersuchungstisches(J) verschraubt sind.
6. Untersuchungstisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsenkung (9) in der Aufsicht, mit Ausnahme des Bereiches der Auslaufmündung (11), einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt mit stark verrundeten Ecken hat.
7. Untersuchungstisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (19) der auf die Halterungsschienen (15, 16) aufschiebbaren Zubehörhalter (18) einen C-förmigen Querschnitt hat und zum ortsunabhängigen Aufstecken auf die Halterungsschienen (15, 16) an der geschlitzten Seile an einander entgegengesetzten Enden und auf einander gegenüberliegenden Seiten des Schlitzes in einem Winkel <x von ca. 30° in der Breite des Schienenkopfes aufgefräst und mit einer Klemmvorrichtung (20) für die Halterungsschienen versehen ist.
8. Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Auflageplatte (8) ein liefziehfähiger thermoplastischer Kunststoff, wie z. C. Acrylnitrilbutadienstyrolmischpolymerisat, verwendet ist.
9. Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Ecken und Kanten der Auflageplatte (8) mit einem Radius von wenigstens 5 mm verrundet sind.
Die Erfindung betrifft einen Untersuchungstisch für ein urologisches Röntgenuntersuchungsgerät mit einer auf einem Rahmen ruhenden, schattenfrei durchstrahlbaren Patientenlagerungsplatte, mit zwei längslaufenden Halterungsschienen füi die Befestigung von Zubehör sowie mit Mitteln zum Auffangen von auslaufendem Kontrastmittel.
Es ist bei Röntgenuntersuchungsgeräten allgemein üblich, die Patientenlagerungsplatte des Untersuchungstisches aus sorgfältig verleimten, astfreien Sperrholzplatten herzustellen. Auf diesen Sperrholzplatten sind auf der Auflagefläche für den Patienten an den beiden Längskanten Halterungsschienen aufgeschraubt, die eine sich nach innen hin ausweitende Längsnut enthalten. In diesen Halterungsschienen lassen sich Zubehörteile, wie Beinhalter, Armhalter, Stative für Tropfer u. dgl. befestigen. Bei der Verwendung solcher PatientenlagerungspJatten für urologische Röntgenuntersuchungsgeräte wird es als nachteilig empfunden, daß auslaufende Spülflüssigkeit und Kontrastmittel in die Ritzen zwischen der Patientenlagerungsplatte und den aufgeschraubten Halterungsschienen sowie in die Nuten der Halterungsschienen hineinläuft und dort nur noch sehr schwer entfernt werden kann.
Durch das DE-GM 16 29 669 ist es zu diesem Zweck bereits bekannt, einen U-förmigen Hilfsrahmen in den längslaufenden Halterungsschienen der Patientenlagcrungsplatte einzusetzen. Der offene Schenkel dieses Hilfsrai.mens wird durch ein elastisches Gummiband geschlossen. In diesem Hilfsrahmen ist ein wachsartiges Tuch eingelegt. Der zu untersuchende Patient wird mit dem Gesäß so auf das wachsariige Tuch gelegt, daß das Gummiband des Hilfsrahmens am Rücken anliegt. Der aufsetzbare Hilfsrahmen verhindert so, daß Spülflüssigkeit oder auslaufendes Kontrastmittel sich über die gesamte Patientenlagerungsplatte verbreiten kann. Dabei wird es jedoch als nachteilig empfunden, daß ein zusätzliches Zubehörteil entstanden ist, das nach jeder Untersuchung aus den Halterungsschienen der Patientenlagerungsplatte herausgezogen, gereinigt und irgendwo verstaut werden muß. Auch kann dieser zusätzliche Hilfsrahmen nicht verhindern, daß die Nuten in den Halterungsschienen verschmutzen, wenn Spülflüssigkeit oder Kontrastmittel herausspritzt oder versehentlich verschüttet wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Untersuchungslisch für ein urologisches Röntgenuntersuchungsgerät zu entwickeln, das stets einfach zu reinigen und zu desinfizieren ist. Darüber hinaus sollte eine Lösung gefunden werden, bei der kein zusätzliches, beim Wegstellen Platz beanspruchendes Zubehörteil entsteht.
Bei einem Untersuchungstisch der eingangs genannten Art ist daher erfindungsgemäß auf der Patientenlagcrungsplatte eine einteilige glatte, aus leicht desinfizierbarem Material bestehende, die Auflagefläche und die vier an die Auflagefläche angrenzenden Seitenkanten der Patientenlagerungsplatte vollständig abdeckende Auflageplatte mit an den Längsseiten angebrachten Halterungsschienen befestigt. Dies hat den großen Vorteil, daß Spülflüssigkeit und Kontrastmittel, ohne daß dazu ein zusätzliches Zubehörteil erforderlich ist, jederzeit leicht abgewischt werden können. Ferner vermeidet diese Konstruktion, daß sich auf der Auflagefläche für den Patienten Ritzen, Spalten oder Nuten befinden, in die das Kontrastmittel hineinlaufen kann.
Das Verschmieren von Spülflüssigkeit und auslaufen-
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