DE2809272A1 - Katalysator fuer die herstellung von polyalkylenen - Google Patents
Katalysator fuer die herstellung von polyalkylenenInfo
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C08—ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
- C08F—MACROMOLECULAR COMPOUNDS OBTAINED BY REACTIONS ONLY INVOLVING CARBON-TO-CARBON UNSATURATED BONDS
- C08F10/00—Homopolymers and copolymers of unsaturated aliphatic hydrocarbons having only one carbon-to-carbon double bond
Description
Dr. F. Zumstein ser. - Dr. E. Assmsnn - Dr. R. Koenigsberger
Dipl.-Phys. R. Holzbauer - DipL-lng. F. Klingseisen - Dr. F. Zumstein jun.
PATENTANWÄLTE 7 ^ (1 M ? 7 9
8000 München 2- Bräuhausstraße 4 ■ Telefon Sammel Nr. 22 53 41 · Telegramme Zumpat ■ Telex 5 29 979
Case 2881 DT
Stamicarbon B.V., Geleen, Niederlande
Katalysator für die Herstellung von Polyalkylenen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Polymerisation eines
Ot-Alkylene in Gegenwart eines Katalysators, der dadurch erhalten wird, dass man
eine Organomagnesiuraverbindung und ein Organoaluminiumhalogenid in Gegenwart
eines Trägers miteinander reagieren lässt, das Reaktionsprodukt mit einer vierwertigen Titanverbindung und/oder Verbindung eines anderen Übergangsmetalls
der Gruppen IV bis VI des Periodensystems, insbesondere einer Vanadiumverbindung,
kombiniert und das Reaktionsprodukt nach Reduktion von zumindest dem grbssten
Teil der Übergangsmetallverbindung mit einer Organoaluminiumverbindung aktiviert.
Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere die Polymerisation von Äthylen, ggf. mit geringen Mengen Propylen und/oder Butylen.
Sogenannte Koordinationskatalysatoren für die Polymerisation VQn a-Alkylenen
sind allgemein bekannt. Es sind viele und verschiedenartige Vorschläge zur Verbesserung der Eigenschaften solcher Katalysatoren bekannt geworden. Auch
jetzt werden derartige Katalysatorsysteme noch ausführlich geprüft und weiterentwickelt im Zusammenhang mit Vor- und Nachteilen in bezug auf ihre
Eigenschaften, wie die mehr oder weniger leichte Herstellung, die Katalysatoraktivität und die damit zusammenhängende Polymerisatausbeute, die
Reproduzierbarkeit derselben usw. Häufig zeigt sich dabei, dass eine
Katalysatorkomponente, die in einer bestimmten Katalysatorzusammensetzung brauchbar ist und darin in einer oder mehreren Hinsichten eine Verbesserung
bewirkt, bei einer anderen Zusammensetzung im günstigsten Fall nicht wirksam ist, aber auch oft zu ungünstiger Beeinflussung der Katalysatoreigenschaften
oder der Produkteigenschaften des mit Hilfe des betreffenden Katalysators
hergestellten Polymerisats führen kann. Demzufolge können bei der Entwicklung von Katalysatorzusammensetzungen für die Polymerisation von oc-Alkylenen
keine Richtlinien aufgestellt werden. Dies gilt nicht nur in bezug auf die Katalysatorkomponenten und die Verhältnisse, in denen sie in der
Katalysatorzusammensetzung enthalten sind, sondern auch für die Herstellungsweise
des Katalysators, wobei zum Beispiel die Reihenfolge, in der die Komponenten beigegeben werden, die Temperatur usw. wichtige Faktoren sein können. Sehr
viele Katalysatorsysteme basieren auf Reduktion einer Übergangsmetallverbindung,
insbesondere einer Titanverbindung, mit einer Organoaluminiumverbindung, wonach das Reaktionsprodukt im allgemeinen mit einer Organoaluminiumverbindung
aktiviert wird. Auch wurde bereits vorgeschlagen, die Übergangsmetallverbindung mit einer Organomagnesiumverbindung zu reduzieren (siehe z.B. die
niederländische Patentschrift 130.788). Aus dieser Patentschrift ist weiter
bekannt, dass die Reihenfolge, in der die Katalysatorkomponenten beigegeben werden, einen ausserordentlich grossen Einfluss auf die späteren Eigenschaften
des Katalysatorsystems ausüben kann. Namentlich die Aktivität wird hierdurch
sehr stark beeinflusst. Bei Beigabe einer Organomagnesiumverbindung an eine Titanverbindung werden Katalysatoren erhalten, deren Aktivitäten die Aktivität
von Katalysatorsystemen, die durch Beigabe der Titanverbindungen an die Organomagnesiuraverbindungen erhalten werden, um einige Faktoren übertrifft.
Aus der von Anmelderin eingereichten niederländischen Patentanmeldung 72.11776 ist die Polymerisation von α-Alkylenen in einem flüssigen Dispergiermittel
und/oder einem flüssigen Monomeren bekannt, wobei die Polymerisation in Gegenwart eines Katalysators ausgeführt wird, der durch Reaktion einer
Organoaluminiumhalogenverbindung mit einer Organomagnesiumverbindung in einem inerten Dispergiermittel in Gegenwart eines Trägers, anschliessende
Vermischung des Reaktionsgemisches mit einer vierwertigen Titanverbindung,
Reduktion von mindestens dem gross ten Teil des vierwertigen Titans, ggf.
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Auswaschung und/oder Erhitzung der auf diese Weise erhaltenen Katalysatorsuspension
und Aktivierung des Reaktionsprodukts der Titanverbindung mit der Aluminium- und Magnesiumverbindung mit einer Organoaluminiumverbindung. Zur
Herstellung des Katalysators gibt man dem Dispergiermittel, in dem der Träger bereits suspendiert ist, das Alkylaluminiumhalogenid und die
Organomagnesiumverbindung bei. Anschliessend fügt man langsam eine TiCl-Lösung
zu. Das dabei entstehende Reaktionsprodukt wird mit einer Organoaluminiumverbindung
aktiviert. Solche Katalysatoren sind zwar sehr aktiv, die Pulvereigenschaften des mit ihnen hergestellten Polyalkylene, insbesondere
die des Polyäthylens, lassen noch zu wünschen übrig, insbesondere durch einen
zu hohen Gehalt an feinen Polymerisatteilchen mit einer Teilchengrösse von weniger als 7Ou und einer breiten Teilchengrbssenverteilung.
Es wurde nunmehr gefunden, dass man ein Polymerisat, insbesondere
Polyäthylen, mit guten Pulvereigenschaften dadurch herstellt, dass man ein oder mehrere Olefine, insbesondere Äthylen, ggf. mit geringen Mengen Propylen
und/oder Butylen in Gegenwart eines Katalysators polymerisiert, der dadurch
erhalten wird, dass man ein Trägermaterial mit einer Organoaluminiumhalogenverbindung
der allgemeinen Formel R Al X„ , in der die Symbole R gleich
m o-m
öder verschieden sind und je einen Kohlenwasserstoffrest mit 1-30
Kohlenstoffatomen bezeichnen, jedes X ein Halogenatom darstellt und m eine Zahl
unter 3 ist, bzw. mit einer Lösung davon oder mit einer ätherfreien Lösung einer Organomagnesiumverbindung, in der zumindest ein Kohlenwasserstoffrest
mit 1-30 Kohlenstoffatomen an Magnesium gebunden ist, zusammenbringt, den auf diese Weise behandelten Träger durch Abdampfen oder Dekantieren und ggf.
Auswaschen von der flüssigen Phase trennt, den Träger mit einer Lösung einer Organomagnesiumverbindung wie der obenbeschriebenen oder einer
Organoaluminiumhalogenverbindung wie der obenbeschriebenen bzw. einer Lösung davon zusammenbringt, so dass der Träger dann sowohl mit einer
Organoaluminiumhalogenverbindung wie mit einer Organomagnesiumverbindung in Kontakt gebracht ist, den auf diese Weise behandelten Träger durch Abdampfen
oder Dekantieren und ggf. Auswaschen von der flüssigen Phase trennt, den behandelten Träger anschliessend mit einer vierwertigen Titanverbindung und/oder
einer Verbindung eines anderen 'Übergangsmetalls der Gruppen IV bis VI des
Periodensystems zusammenbringt, insbesondere mit einer Vanadiumverbindung oder
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einer Lösung der vorgenannten Organometallverbundung(en), und die auf diese
Weise erhaltene Katalysatorkomponente-auf-Träger, ggf. nach Trennung des Trägers
von der flüssigen Phase durch Abdampfen oder Dekantieren und ggf. Auswaschen,
mit einer Organoaluminiumverbindung aktiviert. Es erweist sich oft als günstig, wenn man die obenbeschriebene Katalysatorkomponente-auf-Träger einer
Wärmebehandlung unterzieht.
Von Anmelderin angestellte Versuche ha"ben gezeigt, dass bei der
Herstellung eines Katalysators in Gegenwart eines Trägers, z.B. nach dem in der DE-OS 23 43 361
beschriebenen Verfahren, geringe Mengen der reduzierenden Organometallverbindungen)
wie der Organomagnesium- und/oder der Organoaluminiumhalogenverbindung
in Lösung bleiben und nicht auf den Träger gebunden werden. Durch die Anwesenheit dieser gelösten Organometallverbindungen) wird auch die im
Dispergiermittel gelöste bzw. dispergierte reduzierte Übergangsmetallverbindung
gebildet, die wahrscheinlich nicht oder auf jeden Fall weniger fest auf den Träger gebunden ist. Angenommen wird - obwohl dies nicht als verbindliche
Erklärung der Anmelderin betrachtet werden soll -, dass mehrere Eigenschaften
des Polymerisats, insbesondere die Teilchengrösse und die Teilchengrössenverteilung,
durch diesen Umstand beeinflusst werden, und dass sich durch die Anwesenheit sich nicht auf dem Träger befindlicher Katalysatorteilchen
kleine Polymerisatteilchen bilden, die die Eigenschaften des Pulvers ungünstig
beeinflussen.
Der beim erfindungsgemässen Verfahren zu benutzenden Träger ist
vorzugsweise porös und anorganisch, z.B. ein Metalloxid oder Metallsalz. Die Art des Trägers kann die Aktivität des Katalysators und die Eigenschaften
des Polymerisats beeinflussen. Der Träger soll feindispergiert sein. Im allgemeinen wird man keine Teilchen
> 200 Mikron benutzen. Wenn das Trägermaterial zu grob ist, werden die Ergebnisse weniger gut, dass Füllgewicht
ist dann z.B. niedrig. Die optimale Teilchengrösse des Trägermaterials kann auf experimentellem Wege leicht ermittelt werden. Vorzugsweise verwendet man
einen Träger mit einer mittleren Teilchengrösse von weniger als 100 Mikron. Obwohl im Prinzip auch sehr feines Trägermaterial verwendet werden kann, wird
man aus praktischen Gründen im allgemeinen einen Träger mit einer Teilchengrösse von mindestens 0,1 Mikron und insbesondere von mindestens
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1 Mikron benutzen. Bei Anwendung von feinem Trägermaterial wird die
Teilchengrösse des Polymerisats im allgemeinen geringer sein als bei Anwendung
von gröberem Trägermaterial. Es kann eine optimale Teilchengrösse des Trägers ermittelt werden, denn es hat sich herausgestellt, dass die Teilchengrösse des
Polymerisats über einer bestimmten Teilchengrösse des Trägers wieder abnimmt.
Beispiele für geeignete Trägermaterialien sind Oxide, Hydroxide,
Halogenide oder andere Salze, wie z.B. Sulfate, Carbonate, Phosphate und Silicate.
Obwohl derartige Salze oder Oxide die verschiedenartigsten Metallionen enthalten können, wird man aus praktischen Gründen im allgemeinen billige
Verbindungen mit nichtgiftigen Metallionen bevorzugen. Metallverbindungen von
Metallen der 1. oder 2. Hauptgruppe des Periodensystems, wie Salze von Natrium
oder Kalium und Oxide oder Salze von Magnesium oder Calcium, wie z.B. die Chloride, Sulfate, Carbonate, Phosphate oder Silicate von Natrium, Kalium,
Magnesium oder Calcium, und die Oxide oder Hydroxide vqn z.B. Magnesium oder Calcium, sind sehr gut geeignet. Auch oxidische Träger, wie Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, gemischte Aluminium/Silicium-Oxide, Zirkonoxid und Thoriumoxid,
sind gut brauchbar. Von diesen Oxiden werden Siliciumoxid, Aluminiumoxid und die gemischten Aluminium/Silicium-Oxide bevorzugt. Das Siliciumoxid ist
in vielerlei Formen bekannt. Die Siliciumoxide mit grosser spezifischer Oberfläche und grossem Porenvolumen sind sehr gut geeignet. Obwohl die genannten
anorganischen Träger bevorzugt werden, können auch andere Materialien, wie z.B. das herzustellende Polymerisat selbst, als Trägermaterial verwendet werden.
Die Teilchengrössenverteilung des Trägers hat im allgemeinen keinen
Einfluss auf die Aktivität des Katalysators, wohl aber auf die Eigenschaften
des Polymerisats und insbesondere auf die Fliessfähigkeit desselben. Eine
schmale Teilchengrössenverteilung des Trägers ist erwünscht, damit das Polymerisat eine entsprechend schmale Teilchengrössenverteilung bekommt.
Bei Anwendung poröser anorganischer Träger werden vorzugsweise solche
mit einer grossen inneren Porosität verwendet, d.h. Träger, deren Porenvolumen
einen beachtlichen Teil des Volumens der Teilchen ausmacht. Die innere Porosität ist die Bezeichnung für das Verhältnis zwischen dem Porenvolumen und
dem Materialgewicht und wird bestimmt anhand einer als BET-Verfahren bekannten
Technik, die von S. Brunauer, P. Emmett und E. Teller in Journal of the American Chemical Society 60 (1938) S. 209-319 beschrieben wurde. Für das
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erfindungsgemässe Verfahren sind insbesondere Träger mit einer inneren
Porosität von mehr als 0,6 cm /g anwendbar. Im allgemeinen besitzen die porösen
Träger, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden, eine
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spezifische Oberfläche von mehr als 50 m /g und insbesondere von 150 bis 500 m /g.
Die spezifische Oberfläche wird gemessen mit Hilfe der vorgenannten Technik
von Brunauer, Emmett und Teller unter Anwendung einer genormten Methode, wie
beschrieben in British Standards BS 4359, 1. Teil (1969).
Da die Organometallverbindungen mit Wasser reagieren, muss der Träger trocken
sein. Eine besonders starke Trocknung ist jedoch nicht immer erforderlich und manchmal sogar unerwünscht, weil geringe Wassermengen häufig nicht schaden
und sogar zur Steigerung der Aktivität führen können, was auf experimentellem Wege leicht ermittelt werden kann. Wohl muss physikalisch an den Träger
gebundenes Wasser vollständig entfernt werden. Geeignete oxidische Träger enthalten im allgemeinen geringe Mengen chemisch gebundenes Wasser, die als
OH-Gruppen je Gramm gemessen werden.
Bei Anwendung des Polymerisats selber als Träger werden dessen Mengen im Prinzip
keine Grenzen gesetzt, obwohl unnötig grosse Mengen aus Gründen der Zweckmässigkeit unerwünscht sind. Bei Anwendung anderer Träger ist es im
allgemeinen erwünscht, deren Menge im Polymerisat niedrig zu halten. Wenn der Träger ausserdem ein üblicher Zusatzstoff ist, wie z.B. Magnesiumoxid oder
Calciumstearat, kann man davon eine solche Menge " als Träger verwenden, die der
im Polymerisat erwünschten Menge entspricht.
Die benutzten porösen Träger werden mit Vorteil einer Wärmebehandlung unterzogen,
bevor sie mit der Organometallverbindung in Kontakt gebracht werden. Diese Behandlung wird bei einer Temperatur von 100-1000 C und vorzugsweise von
300-800 C ausgeführt. Die Temperatur, auf die der Träger erhitzt wird, wird vorzugsweise unter der Temperatur gewählt, bei der das Trägermaterial zu
sintern anfängt, um Abnahme des Porenvolumens und der spezifischen Oberfläche zu verhindern. Der Druck, unter dem die Behandlung ausgeführt wird, und die
Atmosphäre, in der man arbeitet, sind nicht kritisch. Man arbeitet vorzugsweise unter atmosphärischem Druck und in einer inerten Atmosphäre. Die Dauer der
Wärmebehandlung ist nicht kritisch und beträgt im allgemeinen 1-24 Stunden. Die in der Organoaluminiumhalogenverbindung enthaltenen Halogenatomen sind
Brom oder Chlor und insbesondere Chlor. Der in der Formel R A1X„ durch R
m 3-m
-y-
bezeichnete(η) Hydrocarbylrest(e) sind vorzugsweise lineare oder verzweigte
Alkylgruppen, die nicht gleich zu sein brauchen. Im allgemeinen handelt es sich um Alkylgruppen mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und insbesondere um Äthyloder
Isobutylgruppen. Man kann z.B. Monoäthylaluminiumdichlorid,
Sesquiäthylaluminiumchlorid oder Diäthylaluminiumchlorid verwenden, aber auch.
die entsprechenden Verbindungen mit anderen Alkylgruppen, z.B. die Isobuty!aluminiumverbindungen. Auch kann man von Gemischen von Verbindungen
der obengenannten Tormel ausgehen und in diese Gemische z.B. auch Trialkylaluminiumverbindungen aufnehmen. Organomagnesiumverbindungen, die
bevorzugt verwendet werden, sind Verbindungen der Formel MgR', in der die
Symbole R1 die gleiche oder unterschiedliche Bedeutung haben und je eine
Hydrocarbylgruppe mit 1 bis 30 Kohlenstoffatomen darstellen. Die durch R1
dargestellte(n) Hydrocarbylgruppe(n) sind Alkylreste, Arylreste, Cycloalkylreste,
Aralkylreste, Alkenylreste oder Alkadienylreste und vorzugsweise Alkyl- oder
Cycloalkylreste.
Beispiele für Magnesiumverbindungen, die für das erfindungsgemässe
Verfahren geeignet sind, sind Diäthylmagnesium, Dipropylmagnesium,
Diisopropylmagnesium, Dibutyl- bzw. Diisobutylmagnesium, Diamylmagnesium,
Dihexylmagnesium, Dioctylmagnesium usw., aber auch Didecylmagnesium oder
Didodecylmagnesium sowie Dicycloalkylmagnesiumverbindungen mit gleichen oder
unterschiedlichen Cycloalkylgruppen mit 3 bis 12 und vorzugsweise mit 5 oder Kohlenstoffatomen. Auch kann eine Alkyl- oder Cycloalkylgruppe an Magnesium
gebunden sein. Von den aromatischen Magnesiumverbindungen wird insbesondere
Diphenylmagnesium genannt, obwohl auch andere Verbindungen wie etwa Ditolyl-
und Dixyly!magnesium sowie die von Verbindungen mit 2 oder mehr kondensierten
oder nichtkondensierten aromatischen Kernen abgeleiteten Magnesiumaryle
verwendet werden können. Unter Anwendung von Diarylmagnesiumverbindungen erhaltene Katalysatoren sind häufig weniger aktiv. Die Diarylmagnesiumverbindungen
sind in aliphatischen Kohlenwasserstoffen nicht löslich. Bei
Ausführung der Polymerisation in grosstechnischem Massstab ist die Anwendung
van Lösungen in aromatischen Kohlenwasserstoffen sowohl durch deren Giftigkeit
wie durch die bei der Rezirkulation auftretenden Probleme mit Nachteilen verbunden.
Vorzugsweise benutzt man ein Dialkylmagnesium, dessen Alkylgruppe 1 bis und insbesondere 4 bis 10 Kohlenstoffatome enthält. Die Organomagnesiumverrbindungen
können gemäss dem in der Deutschen Patentanmeldung 2027327 beschriebenen Verfahren oder gemäss jeder anderen zur Herstellung ätherfreier
Lösungen geeigneten Methode hergestellt werden.
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Insofern die bei der Katalysatorherstellung benötigten Komponenten
nicht in unverdünnter flüssiger Form verwendet werden oder werden können, werden sie in inerten Lösungsmitteln gelöst.
Im allgemeinen verwendet man als Lösungsmittel lineare oder verzweigte aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Butane, Pentane, Hexane,
Heptane oder Gemische dieser Stoffe, darunter Benzin, Kerosin, Gasöl oder
andere Erdölfraktionen, aber auch cyclische Kohlenwasserstoffe wie Cyclopentan,
Cyclohexan, Methylcyclohexan und aromatische Kohlenwasserstoffe, insbesondere
Benzol, oder halogenaromatische Kohlenwasserstoffe, insbesondere Chlorbenzol.
In grosstechnischem Massstab werden vorzugsweise aliphatische Kohlenwasserstoffe
verwendet. In einer bevorzugten Ausführungsform für die Herstellung des
Katalysators wird zunächst eine Organoaluminiumverbindung bzw. eine Lösung derselben mit einem porösen Oxid in Kontakt gebracht. Die Organoaluminiumverbindung
ist vorzugsweise mit einem Lösungsmittel verdünnt, wobei das Volumen des Dispergiermittels zumindest etwa des Doppelte des Volumens der
Poren des Oxids beträgt. Die Lösung enthält eine Menge Aluminiumverbindung, die ungefähr derjenigen Menge entspricht, die chemisch über OH-Gruppen an
das Oxid gebunden werden kann. Vorzugsweise vermischt man bei der herrschenden Umgebungstemperatur und rührt man dabei ungefähr eine Minute bis 1 Stunde
oder langer. Das Lösungsmittel wird durch Dekantieren oder Abdampfen getrennt,
ggf. unter Vakuum. In einem nächsten Schritt vermischt man eine Lösung einer Organomagnesiumverbindung mit dem im ersten Schritt erhaltenen Reaktionsprodukt.
Obwohl es möglich ist, bei den einzelnen Schritten der Katalysatorherstellung unterschiedliche Lösungsmittel zu verwenden, wird Anwendung desselben
Lösungsmittels beim ganzen Verfahren bevorzugt. Der Kontakt wird dadurch
zustande gebracht, dass bei Umgebungstemperatür etwa 1 Minute bis 1 Stunde
gerührt wird. Schliesslich wird das Lösungsmittel durch Dekantieren oder Abdampfen, ggf. unter Vakuum, von der festen Phase getrennt.
Mit hilfe sog. Mikrowellentitrationen, bei denen die Organoaluminiumverbindung
mit Alkylmagnesiumverbindungen titriert wurde, wurde festgestellt,
dass eine Reaktion zwischen der Aluminium- und der Magnesiumverbindung
stattfindet. Es ist nicht klar, wie diese Reaktion abläuft. Es zeigt sich, dass es mehrere Äquivalenzpunkte gibt, namentlich wenn das Halogen/Magnesium-Verhältnis
1 und 3 und wahrscheinlich auch 2 beträgt. Bei Halogen/Magnesium-Verhältnissen von ungefähr 2 zeigen die Titrationskurven einen besonders
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unregelmässigen Verlauf und treten starke Abweichungen von den Linien auf,
die man durch Extrapolation der Titrationskurven bei kleineren bzw. grösseren Werten des Halogen/Magnesium-Verhältnisses erhält. Die Mikrowellentitrationsmethode
wurde beschrieben von E.H. Adema und J. Schrama in Anal. Chem. 37 (1965) 229. Dem auf obenbeschriebene Weise erhaltenen Reaktionsprodukt der
Aluminium- und Magnesiumverbindung auf dem Träger wird eine Lösung einer
ubergangsmetallverbindung, insbesondere eine Losung einer vierwertigen
Titanverbindung, beigegeben. Durch Dekantieren oder Abdampfen des Dispergiermittels
wird die feste Phase von der flüssigen abgetrennt. Um eine vollständige Reduktion der Ubergangsmetallverbindung zu bewerkstelligen, wird der Träger
mit der Organoaluminium- und Organomagnesiumverbindung nach Abtrennung der
Gesamtmenge des Dispergiermittels im allgemeinen noch einige Zeit auf eine Temperatur von 80-130 C erhitzt, z.B. 1 Minute bis 1 Stunde.
Übergangsmetallverbindungen, die nach der vorliegenden Erfindung bevorzugt werden, sind die Titanhalogenide, insbesondere Titantetrachlorid,
die Titanalkoxide und Gemische dieser Stoffe. Das in den Verbindungen enthaltene Halogen ist vorzugsweise Chlor. Das Übergangsmetall der
Übergangsmetallverbindungen soll grossenteils die maximale Valenz haben. Wenn z.B. Titanverbindungen verwendet werden, können untergeordnete Mengen
dreiwertiges Titan vorhanden sein. Bei Anwendung von Gemischen werden den darin aufzunehmenden Komponenten im allgemeinen keine Einschränkungen auferlegt. Jedes
Halogenid oder Älkoxid oder jede gemischte Verbindung, die an sich anwendbar
ist, kann man auch zusammen mit anderen Verbindungen verwenden. Weiterhin kann man Titanjodid, das man im allgemeinen nicht als solches verwendet, im
allgemeinen wohl in geringer Menge neben anderen Titanverbindungen benutzen. Die Anwesenheit von Titanjodid hat in bestimmten Fällen einen günstigen
Einfluss auf die Eigenschaften des Polymerisats. Neben Titanverbindungen können
auch Verbindungen anderer ÜbergangsmetaHe verwendet werden, insbesondere
Verbindungen von Vanadium, Molybdän, Zirkon und Chrom, wie z.B. VCl , VOC1„,
Dialkoxyvanadiumdichloride, MoCl , ZrCl und Chromacetylacetonat. Von diesen
Verbindungen werden die Vanadiumverbindungen bevorzugt. Für die erfindungsgemässe
Herstellung der festen katalytischen Komponenten bestehen neben der obenbeschriebenen Ausfuhrungsform, bei der man zunächst die Organoaluminiumverbindung
und danach die Organomagnesiumverbindung auf einem porösen Oxid anbringt, verschiedene andere geeignete Ausführungsformen. So kann man auch
erst die Magnesiumverbindung auf dem Träger anbringen, dann die Aluminiumverbindung
und schliesslich die Ubergangsmetallverbindung. Die Mengen der
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Aluminium- und Magnesiumverbindung müssen so gewählt werden, dass das
Molverhältnis Halogen : Magnesium zumindest 1 beträgt. Das Verhältnis Halogen : Magnesium kann jedoch erheblich höher gewählt werden. Im allgemeinen
bietet es keine Vorteile, wenn dieser Wert mehr als 100 beträgt. Das Verhältnis Halogen : Magnesium liegt vorzugsweise zwischen 2 und 10. Das Molverhältnis
Magnesium + Aluminium : Titan kann in weiten Grenzen variieren. Dieses Verhältnis wird nach oben hin nicht begrenzt; Anwendung eines zu grossen
Übermasses Magnesium + Aluminium bietet im allgemeinen jedoch keine Vorteile
und in wirtschaftlicher Hinsicht sogar schon schnell erhebliche Nachteile.
Das genannte Verhältnis wird daher im allgemeinen nicht mehr als 100 betragen. Vorzugsweise liegt das Verhältnis zwischen 0,1 und 50 und insbesondere zwischen
0,5 und 20. Die feste Katalysatorkomponente, d.h. der poröse Träger, auf dem. sich eine Organoaluminiumverbindung, eine Organomagnesiumverbindung und eine
Übergangsmetallverbindung abgesetzt haben, wird mit Hilfe einer Organoaluminiumverbindung aktiviert, die im allgemeinen aus der Gruppe der
Aluminiumtrialkyle, Dialkylaluminiumhalogenide und Alkylaluminiumhydride
gewählt wird. Statt Alkylgruppen können auch ein oder mehrere ungesättigte Kohlenwasserstoffreste an Aluminium gebunden sein. Die erfindungsgemässen
Katalysatorsysteme können sowohl für die Polymerisation von Äthylen als von
Propylen, Butylen, Penten, Hexen, 4-Methylpenten und anderen OC-Alkylenen mit
mit zumindest 3 C-Atomen, aber auch für Gemische dieser Verbindungen eingesetzt
werden. Auch kann man sie zur Copolymerisation eines oder mehrerer OC-Alkylene
mit mehrfach ungesättigten Verbindungen verwenden. Vorzugsweise polymerisiert man Äthylen, auf Wunsch mit geringen Mengen, maximal 10 Mol-%, eines anderen
a-Alkylens, insbesondere Propylen oder Butylen.
Die Polymerisation kann auf an sich bekannte Weise ausgeführt werden,
z.B. durch Einleitung der Organoaluminiumverbindung, mit der der Katalysator aktiviert wird, in einen Reaktor, der ein Dispergiermittel enthält. Anschliessend
wird der vorher hergestellte Katalysator beigegeben, im allgemeinen in einer solchen Menge, dass die Menge Übergangsmetall 0,001 bis 10 mMol je 1 und
vorzugsweise 0,01 bis 1 mMol je 1 beträgt. Danach wird gasförmiges oder flüssiges Monomeres eingeleitet. Auch kann man Copolymerisate herstellen;
dazu leitet man ein Monomerengemisch ein, wobei auch mehrfach ungesättigte Monomere anwendbar sind. Andere Ausfuhrungsformen des erfindungsgemässen
Verfahrens sind ebenfalls möglich. Z.B. kann man auch während der Polymerisation
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sowohl kontinuierlich wie intermittierend noch aktivierende Organoaluminiumverbindungen
beigeben. Auf Wunsch kann die Aktivierung vor der Polymerisation weggelassen werden und aktiviert man ausschliesslich während der Polymerisation;
auch das Umgekehrte ist möglich, ebenso wie beide Aktivierungen. Man polymerisiert
bei Temperaturen unter dem Schmelzpunkt des Polymerisats, so dass eine Suspension des Polymerisats erhalten wird. Als Dispergiermittel, sowohl bei
der Herstellung des Katalysators wie bei der Ausführung der Polymerisation, kann jede gegenüber dem Katalysatorsystem inerte Flüssigkeit verwendet werden,
z.B. ein oder mehrere gesättigte lineare oder verzweigte aliphatische
Kohlenwasserstoffe, wie Butane, Pentane, Hexane, Heptane, Pentamethylheptan,
oder Erdölfraktionen, wie Leicht- oder Normalbenzin, Naphtha, Kerosin oder Gasöl, aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Benzol und Toluol, und halogenierte
aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Tetrachloräthan. Auch
kann man die Polymerisation in flüssigem Monomerem ausführen oder in Monomerem
in der superkritischen flüssigen Phase. Vorzugsweise benutzt man, insbesondere bei Polymerisationen in gross technischem Massstab, die billigen aliphatischen
Kohlenwasserstoffe bzw. Gemische dieser Stoffe als Lösungsmittel. Die Polymerisatsuspension, die bei der Polymerisation anfällt, kann auf an sich
bekannte Weise aufbereitet werden, wobei zunächst der Katalysator desaktiviert wird und anschliessend die Katalysatorrückstände mit Hilfe dazu geeigneter
Lösungsmittel extrahiert werden können. Die erfindungsgemässen Katalysatoren haben jedoch in den meisten Fällen eine so hohe Aktivität, dass die im
Polymerisat enthaltene Katalysatormenge, und insbesondere der Gehalt an
Ubergangsmetall, bereits so gering ist, dass Auswaschen nicht erforderlich ist.
Die Polymerisation kann unter atmosphärischem Druck aber auch unter erhöhtem
2
Druck - bis ca. 2000 kg/cm - diskontinuierlich oder kontinuierlich ausgeführt werden. Indem man die Polymerisation unter erhöhtem Druck ausführt, kann die Polymerisatausbeute weiter gesteigert werden, was mit zur Herstellung eines Polymerisats mit einem sehr niedrigen Gehalt an Katalysatorrückständen beitragen
Druck - bis ca. 2000 kg/cm - diskontinuierlich oder kontinuierlich ausgeführt werden. Indem man die Polymerisation unter erhöhtem Druck ausführt, kann die Polymerisatausbeute weiter gesteigert werden, was mit zur Herstellung eines Polymerisats mit einem sehr niedrigen Gehalt an Katalysatorrückständen beitragen
2 kann. Vorzugsweise polymerisiert man unter einem Druck von 1-100 kg/cm und
2
insbesondere von 10-70 kg/cm . Beim erfindungsgemässen Verfahren sind an sich bekannte Modifizierungen möglich. So kann man z.B. das Molekulargewicht durch Beigabe von Wasserstoff oder anderen geeigneten Modifizierungsmitteln regeln. Auch kann man die Polymerisation in mehreren parallelen oder seriengeschalteten Stufen ausführen, wobei man ggf. unterschiedliche Katalysatorzusammensetzungen, Temperaturen, Verweilzeiten, Drücke, Wasserstoffkonzentrationen usw. benutzt.
insbesondere von 10-70 kg/cm . Beim erfindungsgemässen Verfahren sind an sich bekannte Modifizierungen möglich. So kann man z.B. das Molekulargewicht durch Beigabe von Wasserstoff oder anderen geeigneten Modifizierungsmitteln regeln. Auch kann man die Polymerisation in mehreren parallelen oder seriengeschalteten Stufen ausführen, wobei man ggf. unterschiedliche Katalysatorzusammensetzungen, Temperaturen, Verweilzeiten, Drücke, Wasserstoffkonzentrationen usw. benutzt.
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Man kann z.B. Produkte mit einer derart breiten Molekulargewichtsverteilung
herstellen, dass diese einen hohen sog. Fliessindex haben, indem man die Bedingungen wie Druck, Temperatur, Wasserstoffkonzentration in einer Stufe
so wählt, dass ein Polymerisat mit einem hohen Molekulargewicht anfällt, und in der anderen Stufe so, dass ein Produkt mit einem niedrigeren
Molekulargewicht gebildet wird. Zur Herstellung von Polymerisaten mit einer breiten Molekulargewichtsverteilung kann man die Polymerisation mit Vorteil
in 2 oder mehr Stufen ausführen, wobei man Katalysatoren mit unterschiedlichem
Aluminium/Magnesium- und (Aluminium + Magnesium)/Titan-Verhältnis benutzt.
Unter Anwendung der erfindungsgemässen Katalysatoren kann man a-Alkylene auch
auf an sich bekannte Weise in der Gasphase, d.h. in Abwesenheit eines Dispergiermittels, polymerisieren, z.B. unter Anwendung des in der deutschen
Patentanmeldung 2211486 für eine andere Katalysatorzusammensetzung
beschriebenen Verfahrens.
Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachstehenden Beispiele näher
erläutert, ohne dadurch irgendwie eingeschränkt zu werden.
a. Katalysatorherstellung
Als Träger wird ein unter dem Warenzeichen Ketjen grade B
erhältliches Aluminiumoxid mit einer mittleren Teilchengrösse van 65 Mikron und
einem Feinheitsparameter η = 7,2 verwendet. Der Feinheitsparameter η nach
Rosin-Rammler ist ein Mass für die Teilchengrössenverteilung, der grosser ist,
nachdem die Verteilung schmäler ist, und wird z.B. in der Norm DIN 66145 näher erläutert. Dieses Aluminiumoxid wird 4 Stunden lang unter einem Stickstoffstrom
auf 700 C erhitzt, wonach der Gehalt an Hydroxylgruppen 0,96 mMol/g Aluminiumoxid
beträgt.
Unter Stickstoffatmosphäre werden 10 g des auf diese Weise behandelten
Aluminiumoxids 100 ml Benzin beigegeben, in dem 12 mMol Monoäthylaluminiumdichlorid
(MEAC) gelöst sind. Das Benzin wird anschliessend unter Durchleitung
von Stickstoff bei 80 °C abgedampft. Anschliessend werden dem auf diese Weise
behandelten Trägermaterial 100 ml Benzin beigegeben, in dem 5,0 mMol Dibutylmagnesium (DBM) gelöst sind, und danach wird wieder bei 80 C abgedampft.
Die Lösung von Dibutylmagnesium in Benzin wird auf die in der niederländischen Patentanmeldung 69.08526 beschriebene Weise hergestellt und enthält, bezogen
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auf Magnesium, 10 Mol-% Triisobutylaluminium. Schliesslich werden aufs neue
100 ml Benzin beigegeben, in dem diesmal 1,7 mMol Titantetrachlorid gelöst sind,
und wird das Benzin wieder bei 80 C abgedampft. Das Trägermaterial färbt sich
braun. Die Katalysatormasse wird anschliessend in 100 ml Benzin aufgenommen.
b. Polymerisation
In einen Reaktor mit einem Inhalt von 3 1 werden der Reihe nach 1,8-1 Benzin und 3 ml einer 2-molaren Lösung von Triisobutylaluminium in Benzin
(ca. 1 mMol/1) eingeleitet. Die Temperatur wird auf 60 C gebracht, wonach das
Benzin mit einem Gemisch von Äthylen und Wasserstoff gesättigt wird.
Es werden 1,32 ml der auf obenbeschriebene Weise hergestellten Katalysatorsuspension beigegeben. Die Titankonzentration im Reaktor beträgt
0,0125 mMol/1. Anschliessend wird ein Gemisch von Äthylen und Wasserstoff eingeleitet, bis der Gesamtdruck 9 atü beträgt. Die Temperatur wird nun auf
85 C gebracht, und der Druck wird mit Hilfe van Äthylen und Wasserstoff auf
9 atü gehalten. Zur Regelung des Molekulargewichts wird so viel Wasserstoff beigegeben, dass das Reaktorabgas 30 Vol.-% H enthält.
Die Polymerisation wird nach 1 Stunde beendet.
Die Ausbeute beträgt 444 g Polyäthylen je mMol Titan je Stunde und je at Äthylendruck. Die mittlere Teilchengrösse des Polymerisats beträgt
450 Mikron, der Feinheitsparameter η beträgt 5,2, d.h. dass die Teilchengrössenverteilung
schmal und nur wenig breiter als die des Trägers ist.
a. Katalysatorherstellung
Auf die in Beispiel 1 beschriebene Weise wird ein Aluminiumoxid mit
einer mittleren Teilchengrösse van 60 Mikron und η = 2,3 4 Stunden lang bei
750 C unter einem Stickstoffstrom getrocknet. Das getrocknete Aluminiumoxid
enthält 1,0 mMol Hydroxylgruppen je g Aluminiumoxid.
Auf die in Beispiel 1 beschriebene Weise werden auf 10 g des getrockneten Aluminiumoxids 12 mMol Monoäthylaluminiumchlorid, 6 mMol
Dibutylmagnesium und 0,7 mMol Titantetrachlorid angebracht (Katalysator A).
Zu Vergleichszwecken werden 10 g desselben Aluminiumoxids mit 100 ml Benzin aufgerührt, wonach 12 mMol in 3,3 ml Benzin gelöstes Monoäthylaluminiumchlorid
beigegeben werden; anschliessend wird 15 Minuten lang gerührt. Danach werden
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-X-
6,0 niMol in 18 ml Benzin gelöstes Dibutylmagnesium beigegeben, wonach wiederum
15 Minuten gerührt wird. Zuletzt werden 0,7 mMol in 0,7 ml Benzin gelbstes
Titantetrachlorid beigegeben. Nach 15-minutigem Rühren wird die Suspension bei
80 °C eingedampft (Katalysator B).
Anschliessend werden ebenfalls zu Vergleichszwecken 150 ml einer 0,3-molaren
Lösung von Monoäthylaluminiumchlorid, 75 ml einer 0,3-molaren Dibutylmagnesiumlösung
und 25 ml einer 0,3-molaren Titantetrachloridlösung bei -20 C unter
Rühren zusammengefügt und drei Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Die Katalysatorkomponenten sind alle in niedrigsiedendem Benzin gelöst. Von dein
Gemisch werden 33,3 ml bei 10 g des auf obenbeschriebene Weise behandelten Aluminiumoxids gefügt, worauf das Benzin auf die bereits beschriebene Weise
unter Durchleitung von Stickstoff bei 80 C abgedampft wird (Katalysator C).
Die Katalysatoren A, B und C werden je in 100 ml Benzin aufgenommen.
b. Polymerisation
Die Polymerisation mit den Katalysatoren A, B und C erfolgt auf die
in Beispiel Ib beschriebene Weise, wobei so viel Katalysator verwendet wird,
dass die Titankonzentration im Reaktor 0,0125 mMol/1 beträgt. Für die
Ergebnisse sei auf die Tabelle verwiesen.
MEAC | mMol/10 | g | ι | TiCl | I | Aktivität | Füllgew. | mittl. | η | 4 | |
A12°3 | d | 1 | |||||||||
Kat. | 12 | DBM | 0,7 | 750 | 0,34 | 330 | 2, | 7 | |||
12 | 0,7 | 530 | 0,36 | 270 | 2, | ||||||
A | 6 | 6,0 | 1,0 | 2116 | 0,26 | 250 | 1, | ||||
B | 6,0 | ||||||||||
C | 3,0 | ||||||||||
Die Aktivität wird ausgedrückt als die Polymerisatmenge in g, die je Stunde und je mMol Titanverbindung je at Äthylendruck erhalten wird. Der
erfindungsgemässe Katalysator A, dessen Zusammensetzung derjenigen des zu
Vergleichszwecken hergestellten Katalysators B entspricht, hat eine grössere Aktivität als B. Die mittlere Teilchengrösse ist beachtlich grosser als die
des Katalysators B. Die Teilehengrössenverteilung ist nahezu dieselbe und fast genauso schmal wie die des Aluminiumoxidträgers; wohl ist die von B
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etwas breiter. Katalysator C besitzt zwar eine hohe Aktivität, die mittlere
Teilchengrösse ist aber trotzdem geringer. Das Füllgewicht ist niedrig, und
die Teilchengrössenverteilung ist deutlich breiter als die des Aluminiumoxidträgers
.
a. Katalysatorherstellung
Auf die in Beispiel la beschriebene Weise wird ein unter dem
Warenzeichen Ketjen grade H im Handel erhältliches Aluminiumoxid mit einer mittleren Teilchengrösse van 22 Mikron und η = 2,2 4 Stunden lang in einem
Stickstoffstrom auf 700 °C erhitzt. Das Aluminiumoxid enthält dan 0,95 mMol
Hydroxylgruppen je g.
Auf analoge Weise wie in Beispiel la werden auf 10 g Aluminiumoxid 11,25 mMol
MEAC, 5,62 mMol DBM und 1,87 mMol Titantetrachlorid aufgebracht.
b. Polymerisation
Bei der Polymerisation, die auf die in Beispiel Ib beschriebene
Weise ausgeführt wird, fällt ein Polyäthylen mit einer mittleren Teilchengrösse von 250 Mikron und η = 2,0 an. Die Aktivität beträgt 885 g Polyäthylen je Stunde
je mMol Titanverbindung je at Äthylendruck. Die Teilchengrössenverteilung des Polymerisats ist nahezu dieselbe wie die des Katalysatorträgers.
a. Katalysatorherstellung
Auf die in Beispiel la beschriebene Weise wird ein unter dem Warenzeichen Ketjen F5 erhältliches Siliciumdioxid mit einer mittleren
Teilchengrösse van 60 Mikron und η = 3,5 4 Stunden lang unter einem Stickstoffstrom
auf 700 °C erhitzt.
Das Siliciumdioxid enthält dan 1,5 mMol Hydroxylgruppen je g. Auf 10 g dieses
Siliciumdioxids werden gemäss dem in Beispiel la beschriebenen Verfahren 20 mMol
MEAC, 10 mMol DBM und 3,3 mMol Titantetrachlorid aufgebracht.
b. Polymerisation
Die auf die in Beispiel Ib beschriebene Weise ausgeführte Polymerisation
mit dem anhand des Beispiels 4a hergestellten Katalysator liefert ein Polymerisat
mit einem mittleren Durchmesser van 790 Mikron und η =2,9. Die Katalysatoraktivität
beträgt 530. Die Teilchengrössenverteilung des Polymerisats weicht nur sehr geringfügig von der des Trägers ab.
Aus den Beispielen geht hervor, dass mit Hilfe des erfindungsgemässen
Verfahrens Polyalkylene, insbesondere Polyäthylene, in Pulverform mit einer Teilchengrössenverteilung hergestellt werden können, die nur sehr geringfügig
von derjenigen des Trägers abweicht. Durch geeignete Wahl des Trägers kann man auf diese Weise die Teilchengrössenverteilung des herzustellenden Polymerisats
nahezu genau einstellen.
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Claims (11)
1./Verfahren zur Polymerisation eines cx-Alkylens mit 2-8 Kohlenstoffatomen,
· ggf. mit untergeordneten Mengen von maximal 10 Mol-% eines oder mehrerer
anderer OC-Alkylene mit 2-8 Kohlenstoffatomen, in Gegenwart eines Katalysators,
der dadurch erhalten wird, dass man eine Organomagnesiumverbindung und eine Organoaluminiumhalogenverbindung in Gegenwart eines Trägers miteinander
reagieren lässt, das Reaktionsprodukt mit einer vierwertigen Titanverbindung
und/oder einer anderen Verbindung eines Übergangsmetalls der Gruppen IV-VI ^ des Periodensystems, insbesondere einer Vanadiumverbindung, kombiniert und
das Reaktionsprodukt nach Reduktion von zumindest dem gross ten Teil der
Übergangsmetallverbindung mit einer Organoaluminiumverbindung aktiviert, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Katalysator verwendet, der dadurch
hergestellt wird, dass man ein Trägermaterial zunächst mit einer Organoaluminiumhalogenverbindung
der allgemeinen Formel R A1X„ , in der die
m o—m
Symbole R gleich oder verschieden sind und je einen Kohlenwasserstoffrest
mit 1-30 Kohlenstoffatomen bezeichnen, jedes X ein Halogenatom darstellt
und m eine ganze oder gebrochene Zahl unter 3 ist, bzw. mit einer Lösung davon in einem inerten Lösungsmittel oder mit einer ätherfreien Lösung einer
Organomagnesiumverbindung, in der zumindest ein Kohlenwasserstoffrest mit
1-30 Kohlenstoffatomen an Magnesium gebunden ist, zusammenbringt, das
Lösungsmittel und/oder Übermass an Organoaluminiumhalogenverbindung durch
Dekantieren und ggf. Auswaschen oder durch Abdampfen abtrennt, das auf diese Weise erhaltene Reaktionsprodükt mit einer Lösung einer Organomagnesiumverbindung
oder einer Organoaluminiumhalogenverbindung bzw. einer Lösung derselben wie der obenbeschriebenen zusammenbringt, so dass der Träger dann
sowohl mit einer Organoaluminiurahalogenverbindung wie mit einer Organomägnesiumverbindvng
in Kontakt gebracht ist, die feste Phase durch Dekantieren und ggf. Auswaschen oder durch Abdampfen von der flüssigen Phase trennt, den
auf diese Weise behandelten Träger anschliessend mit einer vierwertigen Titanverbindung und/oder einer Verbindung eines anderen Übergangsmetalls
der Gruppen IV-VI des Periodensystems in der höchsten Valenz zusammenbringt, insbesondere mit einer Vanadiumverbindung oder einer Lösung der vorgenannten
ÜbergangsmetallverbindungCen), und die auf diese Weise erhaltene Katalysatorkomponente-auf-Träger
mit einer Organoaluminiumverbindung aktiviert.
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2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man einen
Katalysator verwendet, bei dem nach dem Zusammenbringen des Trägers mit der darauf abgesetzten Aluminium- und Magnesiumverbindung mit einer vierwertigen
Titanverbindung und/oder einer Verbindung eines anderen Übergangsmetalls
die feste Phase durch Dekantieren und ggf. Auswaschen oder durch Abdampfen von der flüssigen Phase getrennt wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1-2, dadurch gekennzeichnet, dass man einen
Katalysator benutzt, bei dessen Herstellung die Trennungen von fester und flüssiger Phase durch Abdampfen herbeigeführt werden.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass man einen
Katalysator auf einem anorganischen oxidischen Träger verwendet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Katalysator
auf Aluminiumoxid, Siliciumoxid oder einem gemischten Aluminium-Siliciumoxid verwendet.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass man einen
Katalysator verwendet, bei dessen Herstellung von Titantetrachlorid, einem Titanalkoxid oder gemischten Verbindungen dieser Stoffe ausgegangen wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass man
zunächst eine Organoaluminiumhalogenverbindung und anschliessend eine Organomagnesiumverbindung auf dem Träger anbringt.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Molverhältnis Halogen der Organoaluminiumverbindung : Magnesium 1 : 100
beträgt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Molverhältnis
Halogen : Magnesium zwischen 2 und 10 liegt.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass das
Molverhältnis Magnesium + Aluminium : Titan maximal 100 beträgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Molverhältnis
Magnesium + Aluminium : Titan zwischen 0,1 und 50 liegt.
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