DE2844707A1 - Markiertes brillenglas und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents

Markiertes brillenglas und verfahren zu seiner herstellung

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DE2844707A1 DE19782844707 DE2844707A DE2844707A1 DE 2844707 A1 DE2844707 A1 DE 2844707A1 DE 19782844707 DE19782844707 DE 19782844707 DE 2844707 A DE2844707 A DE 2844707A DE 2844707 A1 DE2844707 A1 DE 2844707A1
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Description

Mnshen, den 13. Oktober 1978
PATENTANWÄLTE
DR. -ING. H. F;r-'CKE -4- 2844707
D! PL. - I NG- M B G !--! R
DiPL. -IfK; U ,'-> "GFR
MUNCK .(·<
M Ü L L E R S 7 :< A ι. b ι 31
B 101 St/B/mi
ESSILOR -INTERNATIONAL
"Cie Generale d'Optique" l,Rue Thomas Edison
CRETEIL (Val-de-Marne)/FRANKREICH
"Markiertes Brillenglas und Verfahren zu seiner Herstellung"
Priorität: 14. Oktober 1977, Frankreich
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Versehen eines Augenglases bzw. Brillenglases aus organischem Material mit mindestens einer Markierung aus fluoreszierendem Material, die normalerweise unsichtbar ist und nur unter dem Einfluß von ultravioletten Strahlen sichtbar wird . Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Augen- oder Brillenglas aus organischem Material, mit mindestens einer Markierung aus fluoreszierendem Material, die normalerweise unsichtbar ist und nur unter Einfluß von ultravioletten Strahlen sichtbar wird . Allgemein bezieht sich die Erfindung auf die Markierung von Brillengläsern aus organischem Material.
Bekanntlich ist es üblich, auf ein Brillenglas am Ende seiner Herstellung eine oder mehrere Markierungen aufzubringen, wie beispielsweise ein Achsenkreuz, das seinen optischen Mittelpunkt festlegt, insbesondere wenn dieser optische Mittelpunkt eich von seinem geometrischen Mittelpunkt unterscheidet, und/
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- 5 oder einen Vermerk, der seine genaue Stärke bezeichnet.
Derartige Markierungen haben beispielsweise zum Ziel, die Arbeit des Fachmannes zu erleichtern, der dazu berufen ist, die Montage von Brillengläsern in Montageringen bzw. Montagerahmen von Brillen sicherzustellen, die dazu bestimmt sind, mit den Brillengläsern ausgestattet zu werden, insbesondere was gegenüber ihrem optischen Mittelpunkt die relative Lage eines Zuschnitts anbelangt, der bei ihnen notwendigerweise vorgenommen werden muß, um sie auf den Umriß der fraglichen Rahmen anzupassen.
Soweit es sich um Brillengläser aus organischem Material handelt, ist bis heute die Vornahme derartiger Markierungen üblicherweise mittels eines farbigen Lacks sichergestellt, der nachfolgend unter Zuhilfenahme von einem Lösungsmittel, beispielsweise von Aceton oder Trichloräthylen, entfernt werden kann.
Der Hauptnachteil eines derartigen Markierungsverfahrens ist es, daß nach dem Entfernen der derart hergestellten Markierungen, das ersichtlicherweise vor jeder Verwendung der betroffenen Brillengläser stattfinden muß, wobei die Markierungen von ihren Anbringungsstellen verschwinden, auf diesen Gläsern keinerlei Anhaltspunkt mehr verbleibt, um hieraus rasch und einfach ihre Eigenschaften zu erkennen.
Es kann auch notwendig sein, sogar nach der Montage der Brillengläser an einem Brillengestell^ abschließend bei ihnen letztlich noch eine Kontrolle dieser Eigenschaften vorzunehmen.
Außerdem ist es wünschenswert, daß die Brillengläser !Ständig mit irgendeiner Markierung versehen sind, die es jederzeit gestattet, ihre Herkunft zu überprüfen.
Deshalb wurde bereits vorgeschlagen, derartige Markierungen unauslöschlich vorzunehmen.
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Nun tritt jedoch das Problem auf, daß derartige Markierungen in normalen Beleuchtungsverhältnissen, die ihrer üblichen Verwendungsbedingung entsprechen, unsichtbar sein sollen, und daß sie außerdem nicht spürbar die optischen Qualitäten der Gläser ändern sollen, auf die sie aufgebracht sind.
Gemäß einem ersten bekannten Verfahren wird die Aufbringung dieser Markierungen durch eine Gravur vorgenommen.
Es handelt sich aber in der Praxis um ein landwieriges und verhältnismäßig teures. Verfahren.
Gemäß anderer Verfahren, die ebenfalls bekannt sind, ist, wenn es sich um Brillengläser aus Mineralglas handelt, die Markierung durch eine lokale, gesteuerte Ablagerung von einem Metall oder einem Metallsalz auf einem derartigen Glas sichergestellt, wobei gegebenenfalls ein Ionenaustausch zwischen diesem Metall oder Metallsalz und diesem Glas stattfindet; die fragliche Ablagerung ist fein genug, um für das unbewaffnete Auge bei normalen Beleuchtungsbedingungen unsichtbar zu sein, diese Ablagerung darf, im Gegensatz hierzu,nur beim Anhauchen des betroffenen Glases oder bei dessen Beobachtung unter dem Einfluß spezieller Strahlungen, und insbesondere unter dem Einfluß von ultravioletten Strahlen^sichtbar werden.
Da die Vornahme einer derartigen Ablagerung eines Metalles oder Metallsalzes im luftleeren Raum oder durch elektronischen Beschüß stattfindet, ist sie schwierig vorzunehmen und erfordert eine ausgefeilte und teure Ausstattung.
Außerdem ist es nicht sicher, daß ein derartiges Markierungsverfahren durch die Ablagerung eines Metalles oder Metallsalzes ohne weiteres auf Brillengläser aus organischem Material anwendbar ist.
Die vorliegende Erfindung hat allgemein zum Ziel, leicht und billig eine unauslöschliche und normalerweise unsichtbare
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Markierung von Brillengläsern aus organischem Material zu ermöglichen, wobei die so auf derartige Gläser aufgebrachten Markierungen nur dann sichtbar werden, wenn diese unter dem Einfluß bestimmter Strahlungen beobachtet werden.
Genauer gesagt zielt die Erfindung zunächst auf ein Verfahren ab, das zu einer derartigen Markierung geeignet ist; die Erfindung zielt auch noch auf ein Brillenglas aus organischem Material ab, das mindestens eine Markierung umfaßt, die bei der Verwendung eines derartigen Verfahrens aufgebracht wurde.
Die Erfindung ist tatsächlich auf der Beobachtung begründet, daß chemische Produkte, die allgemein optische Bläuemittel bzw. optische Bleichmittel bzw. optische Aufheller genannt werden und die bis heute üblicherweise in der Textilindustrie zum Bleichen bzw. Aufhellen von Gewebe verwendet werden, sich vorteilhafterweise relativ einfach zur Ausführung von Markierungen anbieten, die unter normalen Beleuchtungsbedingungen unsichtbar sind und nur dann erscheinen, wenn sie unter dem Einfluß ultravioletter Strahlungen beobachtet werden.
Die Grundlagen der Erfindung begründen sich in gleicher Weise auf der ergänzenden Beobachtung, daß derartige optische Bleichmittel vorteilhafterweise in der Lage sind, durch Wärmeübertragung von einem zwischenzeitlichen Hilfsträger auf ihren endgültigen Träger gemäß eines an sich bekannten Vorgehens aufgebracht zu werden, wobei ihr Dampfdruck hinlänglich hoch ist, um ein derartiges Vorgehen sicherzustellen, und wobei ihre Verträglichkeit mit dem betroffenen endgültigen Trägermaterial, in Praxis mit dem organischen Material, ausreicht, daß sie in Dampfform in diesem Material absorbiert werden und demzufolge nach der Rückkehr in den festen Zustand unauslöschlich verankert in diesem Material verbleiben.
Das erfindungsgemäße Verfahren,-das somit geeignet ist, auf ein Brillenglas aus organischem Material mindestens eines Mar kierung aufzubringen, die normalerweise unsichtbar ist.und nur unter dwn Einfluß ultravioletter Strahlen sichtbar wird,
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ist durch die Tatsache gekennzeichnet, daß das für die Bildung einer derartigen Markierung gewählte Material oder Markierungsmaterial mindestens teilweise aus einem optischen Bläue- bzw. Bleichmittel gebildet ist.
In der Praxis verlangt die Realisierung dieses Verfahrens in Berührung des Markierungsmaterials mit dem zu markierenden Brillenglas und die Aufbringung von Wärme zwischen diesem Material und diesem
Ebenfalls in der Praxis wird das Markierungsmaterial anfangs von einem zwischenzeitlichen Hilfsträger getragen, und die Aufbringung der notwendigen Wärme zum thermischen übertragen dieses Materials von diesem zwischenzeitlichen Träger auf das zu markierende Brillenglas findet unter Zuhilfenahme eines Formheizwerkzeuges statt, das zur Aufbringung auf dieses Brillenglas allgemein dessen Ausbildung aufweist.
Die Markierung eines derartigen Brillenglases kann somit sehr einfach stattfinden.
Die Merkmale und Vorzüge der Erfindung ergeben sich im übrigen aus der nachfolgenden, beispielsweisen Beschreibung, unter Bezugnahme auf die schematischen, beigefügten Zeichnungen, in denen:
Fig. 1 eine Perspektiyansicht eines Brillenglases aus
organischem Material ist, wobei das Glas erfindungsgemäß markiert ist,
Fig. 2 eine Perspaktivansicht analog der in Fig. 1 ist, wenn die vom erfindungsgemäßen Brillenglas getragenen Markierungen sichtbar sind, .
Fig. 3 eine Teil-Schnittansicht dieses Brillenglases bei unterschiedlichem Maßstab längs Linie IH-III in Fig. 2 ist,
Fig. 4 eine Schnittansicht ist, die eine mögliche Aus-
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führung für das erfindungsgemäße Markierungsverfahren zeigt,
Fig. 5 eine Ansicht analog zu der in Fig. 4 für eine abgeänderte Ausführungsform für das erfindungsgemäße Verfahren ist.
In Fig. 1 erkennt man unter dem allgemeinen Bezugszeichen ein Brillenglas,
unter Brillenglas versteht man hier die Scheibe mit kreisförmigem Umriß, die dem Fachmann bzw. Optiker geliefert wird, um nach einem geeigneten, durch diesen Fachmann durchzuführenden Zuschnitt auf irgendeinem Brillengestell montiert zu werden.
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Brillenglas aus organischem Material und beispielsweise Diallyl-dicarbonat-polyäthylengl^isol (poly-[ethylene glykol di-allyle di-carbonate] ), das üblicherweise unter der Handelsbezeichnung "CR39" verkauft wird.
Ein derartiges Brillenglas weist eine oder mehrere Markierungen auf--.
Gemäß der Erfindung weist das Material, das mindestens eine dieser Markierungen bildet« ein optisches Bläue*- bzw. Bleichmittel auf.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, ist eine derartige Markierung normalerweise unsichtbar, d.h. es ist nicht möglich, sie zu unterscheiden, wenn das Brillenglas 10, das sie trägt, unter normalen Beleuchtungsbedingungen betrachtet wird.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, wird im Gegensatz hierzu eine derartige Markierung unter dem Einfluß ultravioletter Strahlen sichtbar, d.h., wenn das Brillenglas 10, das die Markierung trägt, für ihre Beobachtung in das Strahlenbündel gebracht
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ist, das von einer Quelle ultravioletter Strahlen 11 abgestrahlt wird, beispielsweise von einer Wood-Lampe.
In dem dargestellten, ausgeführten Beispiel trägt das Brillenglas 10 drei unterschiedliche Markierungstypen.
Es weist zunächst ein Achsenkreuz 12 auf, das die optische Mitte dieses Brillenglases lokalisiert.
Es weist dann zwei Merkzeichen 13 in Form eines Kreises auf.
Es weist schließlich irgendein Zeichen oder Symbol 14 auf, das eine Fabrikmarkierung bildet.
Es ist ersichtlich, daß auch andere Markierungsarten in Betracht gezogen werden können, beispielsweise ein bezifferter bzw. verschlüsselter Vermerk der Stärke.
Wie dem auch sei, eine derartige Markierung ist erfindungsgemäß durch eine örtliche Ablagerung, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist, eines Materials gebildet, das ein optisches Bleichmittel aufweist oder auf einem-derartigen optischen Bleichmittelbasiert oder ausschließlich aus einem derartigen Produkt zusammengesetzt ist.
Bekanntlich erscheinen die optischen Bleichmittel insbesondere in den chemischen Familien, die durch die Bis-benzoxazolyl-Derivate (derives bis-benzoaxolyles),die Stilbene (stilbenes) und die Benzo· triazole (benzotriazoles) gebildet werden.
In der Praxi· spielen unter den zur Durchführung der Erfindung geeigneten optischen Bleichmitteln insbesondere die eine wesentliche Rolle, die beispielsweise durch die Gesellschaften ICI, SANDOZ und CIBA-GEIGY unter den jeweiligen Handelsbezeichnungen im Handel geliefert werden: "FLUOLITE XMP","LECOPUR EGM", "UVTTEX OB" oder eine Mischung dieser Stoffe.
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- it - : 2&447Ö7
Diese optischen Bleichmittel liegen in Form eines Pulvers vor, das in einem Lösungsmittel dispergierbar ist.
Für ihre Verwendung ist es notwendig, die Dispersion in einem Trägermaterial sicherzustellen, das von einem oder mehreren Lösungsmitteln und einem Bindemittel gebildet wird, beispielsweise einem Plastifizierungsmittel, das die Rolle eines Eindickungsmittels spielt, wobei dieses Bindemittel gestattet, eine brauchbare bzw. geeignete Viskosität zu erreichen.
Alles dies wird gemeinsam vorzugsweise durch eine Mahlanlage, beispielweise eine Kugelmahlanlage, hindurchgeleitet, um eine brauchbare bzw. geeignete Körnung zu erreichen, die unter 5 μ liegt; ein derartiges Durchleiten durch eine Mahlanlage hat im übrigen auch den Vorteil, zu einer guten Dispersion und einer guten Homogenisierung zu führen.
Zur Darstellung der Erfindung werden nachfolgend mehrere Beispiele zufriedenstellender Zusammensetzungen genannt, ohne daß allerdings diese Beispiele in irgendeiner Weise als eine Einschränkung der Erfindung betrachtet werden dürfen.
Beispiel 1
optisches Bleichmittel:
"FLUOLITE XMP" : 0,5 %
Lösungsmittel: Scylen
(ecylone) . : 9,5 %
Bindemittel: Phthaloglycerinlack
(vernis glycerophthalique) : 90 %
Ein Phthaloglycerinlack, der insbesondere zufriedenstellend ist, ist der, der unter der Handelsbezeichnung HEBAH durch die Societe PICCAPANE verkauft wird.
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Beispiel II
optisches Bleichmittel:
"LECOPUR EGM" ι 1 %
Lösungsmittel: Äthanol : 89 % Bindemittel:
Äthylcellulose : 10 %
Falls gewünscht, kann das Äthanol durch eine Mischung aus Methyläthylketon und Methanol ersetzt werden.
Beispiel III
optisches Bleichmittel:
MUVITEX OB" : 5 %
Lösungsmittel: Alkohol : 5 % Bindemittel:
Nitrocellulose : 90 %
In einer abgeänderten Ausführungsform kann die Nitrocellulose ersetzt werden durch Äthylacetat, Butylacetat oder Pentylacetat, oder durch eine Mischung aus 15 % Nitrocellulose,'55 % eines derartigen Acetats und 20 I Dibutylphthalat oder gesondert durch Dibutylphthalat, das ein Plastifizierungsmittel ist.
Die Aufbringung einer derartigen Markierung aus einem derartigen Markierungsmaterial auf das Brillenglas 10 kann, falls gewünscht, mittels eines Haarpinsels stattfinden.
Indessen nimmt vorzugsweise diese erfindungsgemäße Aufbringung •inen zeitweisen Hilfsträger zu Hilfe, auf den ein derartiges Markierungsinaterial anfange aufgebracht ist.
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Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise durch Fig. 4 dargestellt» in der man an der Stelle 10 das zu markierende Brillenglas erkennt.
Als zeitweisen Hilfsträger kann man beispielsweise ein Blatt Kraftpapier 16 oder ein Blatt Filterpapier wählen.
Bei dem Ausführungsbeispiel, das durch Fig. 4 dargestellte ist, ist ein derartiges Blatt 16 allgemein mit einem dünnen überzug 17 aus Markierungsmaterial überzogen, und es ist gleichzeitig eine Maske 18 vorgesehen, die eine Schablone bildet, d.h. örtlich Durchlässe 19 mit dem Umriß der auszuführenden Markierungen aufweist*
Gemäß einer anderen Ausführungsform (Fig. 5) ist das Markierungsmaterial 17 auf dem Blatt 16 unmittelbar mit dem Umriß der zu erzielenden Markierungen aufgebracht.
Wie dem auch sei, auf dem Blatt 16 befindet sich das Markierungsmaterial 17 während seiner Verwendung in trockenem Zustand; tatsächlich läßt man absichtlich zu diesem Zweck das Lösungsmittel verdampfen, das die Aufbringung dieses Materials in flüssigem Zustand auf dieses Blatt 16 ermöglicht hat.
Außer dem Umstand, daß das Lösungsmittel eine leichtere Dispersion des zur Bildung des Markierungsmaterials 17 verwendeten optischen Bleichmittels gestattet, gestattet es durch sein Verdunsten eine raschere Trocknung des Blattes 16, auf dem dieses Material aufgetragen ist.
Wie dem auch sei, das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt in gleicher Weise eine Berührung des Markierungsmaterials 17 mit dem zu markierenden Brillenglas 10 und eine Anwendung von Wärme zwischen diesem Material und diesem Brillenglas zur thermischen übertragung dieses Materials vom zeitweisen Hilfsträgerblatt 16 auf das Brillenglas 10.
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In den durch die Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispielen findet diese Aufbringung von Wärme unter Zuhilfenahme eines Heiz-Pormwerkzeuges 20 statt, das allgemein die Formgebung des zu markierenden Brillenglases 10 aufweist, um auf dieses längs des Pfeiles F in Fig. 4 und 5 aufgesetzt zu werden.
Das Aufsetzen des Werkzeuges 20 wird während einer kurzen Zeit beibehalten, die in der Größenordnung von beispielsweise 45 Sekunden liegt, und findet unter einem Druck statt, der gerade ausreicht, daß die erwünschte Berührung zwischen dem Markierungsmaterial 17 und dem Brillenglas 10 unter guten Betriebsbedingungen stattfindet, sei es unter Nutzung der Durchlässe 19 der Maske 18 bei dem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 4 dargestellt ist, oder sei es unmittelbar durch die durch Fig. 5 dargestellte Ausführungsform.
Die Temperatur des Werkzeugs 20 ist derart gewählt, daß die Temperatur des zeitweisen Hilfsträgerblatts 16 begrenzt bleibt und beispielsweise zwischen 1800C und 2200C liegt.
Falls gewünscht, wird vor der Aufbringung des Werkzeugs 20 das zu markierende Brillenglas 10 bei einer Temperatur vorgewärmt, die unter der Markierungstemperatur und in der Größenordnung von beispielsweise 1000C liegt.
Es kann aber auch dieses Brillenglas in gleicher Weise bei einer Umgebungstemperatur verbleiben.
In gleicher Weise ist es, falls erwünscht, möglich, um alle Berührung zwischen dem Heizwerkzeug 20 und dem zeitweisen Hilfsträgerblatt 16 zu vermeiden, zwischen dieses Werkzeug und dieses Blatt eine Schicht der gleichen Art wie die Art dieses letzteren zwischenzuschalten (nicht dargestellt).
Es wird darauf hingewiesen, daß es für eine genaue Markierung des Brillenglases 10 zweckmäßig ist, eine genaue Ausrichtung diesem gegenüber entweder der Maske sicherzustellen, die in
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der Ausführungsform, die in Fig. 4 dargestellt ist, die Schablone 18 bildet, oder des zeitweisen Hilfsträgerblatts 16 in der durch Fig. 5 dargestellten Ausführungsform.
Die Verwendung einer Maske, die eine Schablone bildet, gestattet es im übrigen, einen saubereren Rand für die aufzubringenden Markierungen zu erhalten.
Vorzugsweise ist die Maske selbstklebend, um an dem zu markierenden Brillenglas anzuhaften.
Wie dem auch sei, während der Aufbringung von Wärme auf das Markierungsmaterial 17 durch das Heizwerkzeug 20 ist mindestens ein Teil des optischen Bleichmittels, das diese Markierung bildet, einer Verflüchtigung ausgesetzt, und diese Verflüchtigung wird in Berührung mit dem zu markierenden Brillenglas 10 durchgeführt, wobei mindestens ein Teil des gebildeten Dampfes von dem Material absorbiert wird, das dieses Brillenglas bildet.
Nach der so sichergestellten Markierung wird das Brillenglas 10 gewaschen, beispielsweise mit Aceton oder Trichloräthylen, oder unter Zuhilfenahme irgendeines anderen Lösungsmittels, das geeignet iit, da· überschüssige optische Bleichmittel, das sich nicht verflüchtigt hat, und ggf. auch Lack oder Bindemittel, das mit diesem optischen Bleichmittel aufgebracht ist, zu entfernen.
Der Teil des optischen Bleichmittels, der nach dem Verflüchtigen in das Material eingedrungen ist, das das Brillenglas 10 bildet, und dort absorbiert wurde, bildet dort in der Dicke bzw. am Material dieses Brillenglases an dessen Oberfläche aus Gründen der Verankerung, die durch dies« Absorption sichergestellt wurde, unauslöschlich dl· Markierung oder dl· Markierungen, die gewünscht waren.
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Wie oben erwähnt, sind diese Markierungen normalerweise unsichtbar (Fig. 1), um nur unter dem Einfluß ultravioletter Strahlen zu erscheinen (Fig. 2).
Es wird darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung nicht nur auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt ist, sondern jede Ausführungsvariante umfaßt; insbesondere ist es möglich, die thermische Übertragung im Vakuum durchzuführen, was es gestattet, die Temperatur zu senken, die für eine derartige übertragung erforderlich ist.
Im übrigen begrenzt sich der Anwendungsbereich der Erfindung nicht auf den Fall, in dem die Brillengläser aus organischem Material, die zu markieren sind, aus "CR 39" sind, sondern sie erstreckt sich in gleicher Weise auch auf den Fall, in dem die Brillengläser aus anderen Erzeugnissen organischer Natur bestehen, und zwar beispielsweise aus durchsichtigem PoIycarbonat oder Polymethylmethacrylat oder Polyurethan.
Es handelt sich zusammengefaßt bei der Erfindung um die Aufbringung mindestens einer Markierung 12 bis 14 auf ein Brillenglas 10, die normalerweise unsichtbar sein muß und nur unter dem Einfluß ultravioletter Strahlungen sichtbar wird.
Gemäß der Erfindung wird das Material, das für die Bildung einer derartigen Markierung gewählt ist, mindestens zum Teil aus einem optischen Bleichmittel gebildet.
Die Anwendung erfolgt insbesondere zur Markierung von Brillengläsern aus "CR 39". Merkmale der Erfindung sind am besten Fig. 2 entnehmbar.
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Claims (11)

  1. München, den 13.Oktober 1978
    PATENTANWÄLTE
    D R. - I N G H. F ! N C K'E
    Niüiia-ii-i r, "' B 101 St/B/mi
    MUtLERSTRAPSt 31
    "Markiertes Brillenglas und Verfahren zu seiner Herstellung"
    Priorität: 14. Oktober 1977, Frankreich
    Ansprüche
    \L Verfahren zum Versehen eines Brillenglases aus organischem Material mit mindestens einer Markierung aus fluoreszierendem Material, die normalerweise unsichtbar ist und nur unter dem Einfluß von ultravioletten Strahlen sichtbar wird, dadurch gekennzeichnet, daß das zur Bildung dieser Markierung (12.- 14) gewählte,, nachfolgend Markierungsmaterial (17) genannte Material mindestens zum Teil aus einem optischen Bleichmittel gebildet ist.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Berührung des Markierungsmaterials (17) mit dem zu markierenden Brillenglas (10) sowie die Aufbringung von Wärme zwischen diesem Material und diesem Brillenglas umfaßt.
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  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) von einem zeitweisen Träger (16) getragen ist, wobei die Anwendung von Wärme auf an sich bekannte Weise eine thermische übertragung dieses Materials von diesem zeitweisen Träger auf das zu markierende Brillenglas (10) sicherstellt.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Maske, die eine Schablone (18) bildet, zwischen den zeitweisen Träger (16) des betroffenen Materials (17) und das zu markierende Brillenglas (10) eingesetzt ist.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem zeitweisen Träger (16) das Markierungsmaterial (17) unmittelbar mit dem Umriß der zu erzielenden Marke (12-14) vorliegt (Fig. 5).
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) sich in trockenem Zustand befindet.-
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) von einer Mischung aus optischem Bleichmittel, Lösungsmittel und Bindemittel stammt.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung der Wärme unter Zuhilfenahme eines Heizwerkzeugs (20) stattfindet, dessen Form allgemein der Formgebung des zu markierenden Brillenglases (10) zum Aufsetzen auf dieses entspricht.
  9. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Aufbringung von Wärme das zu markierende Brillenglas (10) auf eine Temperatur unter der Markierungstemperatur vorgewärmt wird.
    909817/0750
  10. 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Markierung das betroffene Brillenglas (10) unter Zuhilfenahme eines Lösungsmittels gewaschen wird.
  11. 11. Brillenglas aus organischem Material, mit mindestens einer Markierung aus fluoreszierendem Material, die normalerweise unsichtbar ist und nur unter Einfluß von ultravioletten Strahlen sichtbar wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (17), das die Markierung (12 - 14) bildet, ein optisches Bleichmittel aufweist.
    909817/0750
DE19782844707 1977-10-14 1978-10-13 Markiertes brillenglas und verfahren zu seiner herstellung Granted DE2844707A1 (de)

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