DE2844707C2 - - Google Patents

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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
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    • G02B1/04Optical elements characterised by the material of which they are made; Optical coatings for optical elements made of organic materials, e.g. plastics
    • G02B1/041Lenses

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Markieren eines Brillenglases aus organischem Material, das unsichtbar ist und nur unter dem Einfluß von ultravioletten Strahlen sichtbar wird.
Es ist bekannt, auf ein Brillenglas am Ende seiner Herstellung eine oder mehrere Markierungen aufzubringen, wie beispielsweise ein Achsenkreuz, das seinen optischen Mittelpunkt festlegt, insbesondere wenn dieser optische Mittelpunkt sich von seinem geometrischen Mittelpunkt unterscheidet, und/ oder einen Vermerk, der seine genaue Stärke bezeichnet.
Derartige Markierungen haben beispielsweise zum Ziel, die Arbeit des Fachmannes zu erleichtern, der dazu berufen ist, die Montage von Brillengläsern in Montageringen bzw. Montagerahmen von Brillen sicherzustellen, die dazu bestimmt sind, mit den Brillengläsern ausgestattet zu werden, insbesondere was gegenüber ihrem optischen Mittelpunkt die relative Lage eines Zuschnitts anbelangt, der bei ihnen notwendigerweise vorgenommen werden muß, um sie auf den Umriß der fraglichen Rahmen anzupassen.
Soweit es sich um Brillengläser aus organischem Material handelt, ist bis heute die Vornahme derartiger Markierungen üblicherweise mittels eines farbigen Lacks sichergestellt, der nachfolgend unter Zuhilfenahme von einem Lösungsmittel, beispielsweise von Aceton oder Trichloräthylen, entfernt werden kann.
Der Hauptnachteil eines derartigen Markierungsverfahrens ist es, daß nach dem Entfernen der derart hergestellten Markierungen, das ersichtlicherweise vor jeder Verwendung der betroffenen Brillengläser stattfinden muß, wobei die Markierungen von ihren Anbringungsstellen verschwinden, auf diesen Gläsern keinerlei Anhaltspunkt mehr verbleibt, um hieraus rasch und einfach ihre Eigenschaften zu erkennen.
Es kann auch notwendig sein, sogar nach der Montage der Brillengläser an einem Brillengestell, abschließend bei ihnen letztlich noch eine Kontrolle dieser Eigenschaften vorzunehmen.
Außerdem ist es wünschenswert, daß die Brillengläser ständig mit irgendeiner Markierung versehen sind, die es jederzeit gestattet, ihre Herkunft zu überprüfen.
Deshalb wurde bereits vorgeschlagen, derartige Markierungen unauslöschlich vorzunehmen.
Nun tritt jedoch das Problem auf, daß derartige Markierungen in normalen Beleuchtungsverhältnissen, die ihrer üblichen Vewendungsbedingung entsprechen, unsichtbar sein sollen, und daß sie außerdem nicht spürbar die optischen Qualitäten der Gläser ändern sollen, auf die sie aufgebracht sind.
Gemäß einem ersten bekannten Verfahren wird die Aufbringung dieser Markierungen durch eine Gravur vorgenommen.
Es handelt sich aber in der Praxis um ein langwieriges und verhältnismäßig teures Verfahren.
Gemäß anderer Verfahren, die ebenfalls bekannt sind, ist, wenn es sich um Brillengläser aus Mineralglas handelt, die Markierung durch eine lokale, gesteuerte Ablagerung von einem Metall oder einem Metallsalz auf einem derartigen Glas sichergestellt, wobei gegebenenfalls ein Ionenaustausch zwischen diesem Metall oder Metallsalz und diesem Glas stattfindet; die fragliche Ablagerung ist fein genug, um für das unbewaffnete Auge bei normalen Beleuchtungsbedingungen unsichtbar zu sein, diese Ablagerung darf, im Gegensatz hierzu, nur beim Anhauchen des betroffenen Glases oder bei dessen Beobachtung unter dem Einfluß spezieller Strahlungen, und insbesondere unter dem Einfluß von ultravioletten Strahlen, sichtbar werden.
Da die Vornahme einer derartigen Ablagerung eines Metalls oder Metallsalzes im luftleeren Raum oder durch elektronischen Beschuß stattfindet, ist sie schwierig vorzunehmen und erfordert eine ausgefeilte und teure Ausstattung.
Außerdem ist es nicht sicher, daß ein derartiges Markierungsverfahren durch die Ablagerung eines Metalls oder Metallsalzes ohne weiteres auf Brillengläser aus organischem Material anwendbar ist.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein Verfahren zu schaffen, mit dessen Hilfe es möglich ist, in einfacher und kostensparender Weise unauslöschliche und unter normalen Verhältnissen unsichtbare Markierungen von Brillengläsern aus organischem Material vorzunehmen, wobei diese Markierungen erst unter dem Einfluß bestimmter Strahlungen sichtbar werden.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Patentanspruchs 1 gelöst.
In der US-PS 29 29 931 wird die Aufbringung einer nur unter Ultraviolettstrahlung sichtbarer Markierung auf Glasbehälter, wie Flaschen, beschrieben, wobei diese Markierung zumindest teilweise aus einem optischen Aufheller besteht. Zur Aufbringung der Markierung muß der optische Aufheller in einem lösungsmittellöslichen Polymeren, dessen Brechungsindex demjenigen des Glasbehälters möglichst nahekommen muß, dispergiert werden. Ein derartiges Markierungsverfahren hat, wie bereits dargelegt worden ist, den schwerwiegenden Nachteil, daß die Markierung auf der Oberfläche des Substrats in Form eines Reliefs aufgebracht wird, was abschließende Oberflächenbehandlungen, wie die Aufbringung von Antireflexionsschichten unter Vakuum oder auch Oberflächenbehandlungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Zerkratzen, schwierig, wenn nicht unmöglich macht.
Die FR-PS 14 00 566 betrifft ein Markierungsverfahren für Brillengläser und Haftschalen, bei dem eine Anstrichmasse, die gegebenenfalls ein lumineszierendes Mittel enthält, auf die Linsen aufgebracht wird, d. h., es handelt sich auch um ein zu Reliefmarkierungen führendes Verfahren.
Die DE-OS 25 21 988 beschreibt ein trockenes thermisches Verfahren zum Färben und Bedrucken und optischen Aufhellen von mit kationischen Farbstoffen anfärbbarem organischem Material, wobei deprotonierte kationische Farbstoffe oder optische Aufheller zusammen mit mindestens einem Indikatorfarbstoff verwendet werden.
Dem vorstehend diskutierten Stand der Technik ist die spezielle Auswahl der bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten optischen Aufheller zur Durchführung des Verfahrens der erfindungsgemäß beanspruchten Gattung nicht zu entnehmen. Die Erfindung beruht nämlich auf der überraschenden Feststellung, daß Bisbenzoxazolylderivate, Stilbene oder Benzotriazole sich in hervorragender Weise für eine Markierung von Brillengläsern aus organischem Material durch Wärmeübertragung eignen, da diese Substanzen einerseits einen ausreichend hohen Dampfdruck besitzen, der eine Wärmeübertragung gestattet, und die andererseits mit dem organischen Brillenglasmaterial verträglich sind, von welchem sie absorbiert werden, und in welchem sie nach der Rückkehr in den festen Zustand fest verankert werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird das Markierungsmaterial von einem Träger durch Einwirkung von Wärme in das zu markierende Brillenglas eingebracht, wobei vorzugsweise eine Maske, die eine Schablone bildet, zwischen den Träger mit dem darauf befindlichen Markierungsmaterial und das zu markierende Brillenglas eingesetzt wird.
In zweckmäßiger Weise liegt das Markierungsmaterial auf dem Träger entsprechend dem Umriß der zu erzielenden Markierung vor, wobei das Markierungsmaterial insbesondere in einem trockenen Zustand vorliegt.
Die Wärme wird vorzugsweise mittels eines Heizwerkzeuges erzeugt, dessen Form der Formgebung des zu markierenden Brillenglases entspricht.
Vorzugsweise wird das zu markierende Brillenglas vor dem Einwirkenlassen der Wärme auf eine Temperatur unterhalb der Markierungstemperatur vorgewärmt und nach der Markierung unter Verwendung eines Lösungsmittels gewaschen.
Die Erfindung wird durch die Zeichnungen näher erläutert, in denen
Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Brillenglases aus organischem Material ist, wobei das Glas erfindungsgemäß markiert ist,
Fig. 2 eine Perspektivansicht analog der in Fig. 1 ist, wenn die vom erfindungsgemäßen Brillenglas getragenen Markierungen sichtbar sind,
Fig. 3 eine Teil-Schnittansicht dieses Brillenglases bei unterschiedlichem Maßstab längs Linie III-III in Fig. 2 ist,
Fig. 4 eine Schnittansicht ist, die eine mögliche Ausführung für das erfindungsgemäße Markierungsverfahren zeigt, und
Fig. 5 eine Ansicht analog zu der in Fig. 4 für eine abgeänderte Ausführungsform für das erfindungsgemäße Verfahren ist.
In Fig. 1 erkennt man unter dem allgemeinen Bezugszeichen 10 ein Brillenglas.
Unter Brillenglas versteht man hier die Scheibe mit kreisförmigem Umriß, die dem Fachmann bzw. Optiker geliefert wird, um nach einem geeigneten, durch diesen Fachmann durchzuführenden Zuschnitt auf irgendeinem Brillengestell montiert zu werden.
Die organischen Materialien, aus denen die erfindungsgemäß markierten Brillengläser bestehen können, bestehen beispielsweise aus Polyethylenglykol-diallyl-dicarbonat.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, ist eine Markierung normalerweise unsichtbar, d. h. es ist nicht möglich, sie zu unterscheiden, wenn das Brillenglas 10, das sie trägt, unter normalen Beleuchtungsbedingungen betrachtet wird.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, wird im Gegensatz hierzu eine Markierung unter dem Einfluß ultravioletter Strahlen sichtbar, d. h., wenn das Brillenglas 10, das die Markierung trägt, für ihre Beobachtung in das Strahlenbündel gebracht ist, das von einer Quelle ultravioletter Strahlen 11 abgestrahlt wird.
In dem dargestellten, ausgeführten Beispiel trägt das Brillenglas 10 drei unterschiedliche Markierungstypen.
Es weist zunächst ein Achsenkreuz 12 auf, das die optische Mitte dieses Brillenglases lokalisiert.
Es zeigt dann zwei Merkzeichen 13 in Form eines Kreises. Außerdem weist es ein Zeichen oder Symbol 14 auf, das eine Fabrikmarkierung bildet. Auch andere Markierungsarten können in Betracht gezogen werden, beispielsweise ein bezifferter bzw. verschlüsselter Vermerk der Stärke.
Die Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäß erzeugte Markierung unter Verwendung eines optischen Aufhellers.
Die erfindungsgemäß eingesetzten optischen Aufheller liegen in zweckmäßiger Weise in Form eines Pulvers vor, das in einem Lösungsmittel dispergierbar ist.
Eine derartige Dispersion kann in ein Trägermaterial eingebracht werden, das von einem oder mehreren Lösungsmitteln und einem Bindemittel gebildet wird, beispielsweise einem Plastifizierungsmittel, das die Rolle eines Eindickungsmittels spielt, wobei dieses Bindemittel die Einstellung einer geeigneten Viskosität ermöglicht. Das Einbringen in das Trägermaterial erfolgt vorzugsweise in einer Mahlanlage, beispielsweise einer Kugelmühle, in der eine geeignete Körnung eingestellt wird, die in zweckmäßiger Weise unter 5 µm liegt.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung:
Beispiel 1
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung:
Beispiel 2
optisches Bleichmittel: optischer Aufheller 236 (Farbenindex) in Form eines Kumarin-Derivats mit der Strukturzahl CI 55 135|1%
Lösungsmittel: Ethanol 89%
Bindemittel: Äthylcellulose 10%
Falls gewünscht, kann das Ethanol durch eine Mischung aus Methylethylketon und Methanol ersetzt werden.
Beispiel 3
optisches Bleichmittel: 2,5bis(5′-ter-butyl-benzoxazolyl(2))thiophen|5%
Lösungsmittel: Alkohol 5%
Bindemittel: Nitrocellulose 90%
In einer abgeänderten Ausführungsform kann die Nitrocellulose ersetzt werden durch Ethylacetat, Butylacetat oder Pentylacetat oder durch eine Mischung aus 15% Nitrocellulose, 55% eines derartigen Acetats und 20% Dibutylphthalat oder gesondert durch Dibutylphthalat, das ein Plastifizierungsmittel ist.
Die Aufbringung einer derartigen Markierung aus einem derartigen Markierungsmaterial auf das Brillenglas 10 kann, falls gewünscht, mittels eines Haarpinsels stattfinden.
Indessen nimmt vorzugsweise diese erfindungsgemäße Aufbringung einen zeitweisen Hilfsträger zu Hilfe, auf den ein derartiges Markierungsmaterial anfangs aufgebracht ist.
Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise durch Fig. 4 dargestellt, in der man an der Stelle 10 das zu markierende Brillenglas erkennt.
Als zeitweisen Hilfsträger kann man beispielsweise ein Blatt Kraftpapier 16 oder ein Blatt Filterpapier wählen.
Bei dem Ausführungsbeispiel, das durch Fig. 4 dargestellt ist, ist ein derartiges Blatt 16 allgemein mit einem dünnen Überzug 17 aus Markierungsmaterial überzogen, und es ist gleichzeitig eine Maske 18 vorgesehen, die eine Schablone bildet, d. h. örtlich Durchlässe 19 mit dem Umriß der auszuführenden Markierungen aufweist.
Gemäß einer anderen Ausführungsform (Fig. 5) ist das Markierungsmaterial 17 auf dem Blatt 16 unmittelbar mit dem Umriß der zu erzielenden Markierungen aufgebracht.
Wie dem auch sei, auf dem Blatt 16 befindet sich das Markierungsmaterial 17 während seiner Verwendung in trockenem Zustand; tatsächlich läßt man absichtlich zu diesem Zweck das Lösungsmittel verdampfen, das die Aufbringung dieses Materials in flüssigem Zustand auf dieses Blatt 16 ermöglicht hat.
Außer dem Umstand, daß das Lösungsmittel eine leichtere Dispersion des zur Bildung des Markierungsmaterials 17 verwendeten optischen Bleichmittels gestattet, gestattet es durch sein Verdunsten eine raschere Trocknung des Blattes 16, auf dem dieses Material aufgetragen ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt in gleicher Weise eine Berührung des Markierungsmaterials 17 mit dem zu markierenden Brillenglas 10 und eine Anwendung von Wärme zwischen diesem Material und diesem Brillenglas zur thermischen Übertragung dieses Materials vom zeitweisen Hilfsträgerblatt 16 auf das Brillenglas 10.
In den durch die Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiele findet diese Aufbringung von Wärme unter Zuhilfenahme eines Heiz-Formwerkzeuges 20 statt, das allgemein die Formgebung des zu markierenden Brillenglases 10 aufweist, um auf dieses längs des Pfeiles F in Fig. 4 und 5 aufgesetzt zu werden.
Das Aufsetzen des Werkzeuges 20 wird während einer kurzen Zeit beibehalten, die in der Größenordnung von beispielsweise 45 Sekunden liegt, und findet unter einem Druck statt, der gerade ausreicht, daß die erwünschte Berührung zwischen dem Markierungsmaterial 17 und dem Brillenglas 10 unter guten Betriebsbedingungen stattfindet, sei es unter Nutzung der Durchlässe 19 der Maske 18 bei dem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 4 dargestellt ist, oder sei es unmittelbar durch die durch Fig. 5 dargestellte Ausführungsform.
Die Temperatur des Werkzeugs 20 ist derart gewählt, daß die Temperatur des zeitweisen Hilfsträgerblatts 16 begrenzt bleibt und beispielsweise zwischen 180°C und 220°C liegt.
Falls gewünscht, wird vor der Aufbringung des Werkzeugs 20 das zu markierende Brillenglas 10 bei einer Temperatur vorgewärmt, die unter der Markierungstemperatur und in der Größenordnung von beispielsweise 100°C liegt.
Es kann aber auch dieses Brillenglas in gleicher Weise bei einer Umgebungstemperatur verbleiben.
In gleicher Weise ist es, falls erwünscht, möglich, um alle Berührung zwischen dem Heizwerkzeug 20 und dem zeitweisen Hilfsträgerblatt 16 zu vermeiden, zwischen dieses Werkzeug und dieses Blatt eine Schicht der gleichen Art wie die Art dieses letzteren zwischenzuschalten (nicht dargestellt).
Es wird darauf hingewiesen, daß es für eine genaue Markierung des Brillenglases 10 zweckmäßig ist, eine genaue Ausrichtung diesem gegenüber entweder der Maske sicherzustellen, die in der Ausführungsform, die in Fig. 4 dargestellt ist, die Schablone 18 bildet, oder des zeitweisen Hilfsträgerblatts 16 in der durch Fig. 5 dargestellten Ausführungsform.
Die Verwendung einer Maske, die eine Schablone bildet, gestattet es im übrigen, einen saubereren Rand für die aufzubringenden Markierungen zu erhalten.
Vorzugsweise ist die Maske selbstklebend, um an dem zu markierenden Brillenglas anzuhaften.
Wie dem auch sei, während der Aufbringung von Wärme auf das Markierungsmaterial 17 durch das Heizwerkzeug 20 ist mindestens ein Teil des optischen Bleichmittels, das diese Markierung bildet, einer Verflüchtigung ausgesetzt, und diese Verflüchtigung wird in Berührung mit dem zu markierenden Brillenglas 10 durchgeführt, wobei mindestens ein Teil des gebildeten Dampfes von dem Material absorbiert wird, das dieses Brillenglas bildet.
Nach der so sichergestellten Markierung wird das Brillenglas 10 gewaschen, beispielsweise mit Aceton oder Trichloräthylen, oder unter Zuhilfenahme irgendeines anderen Lösungsmittels, das geeignet ist, das überschüssige optische Bleichmittel, das sich nicht verflüchtigt hat, und gegebenenfalls auch Lack oder Bindemittel, das mit diesem optischen Bleichmittel aufgebracht ist, zu entfernen.
Der Teil des optischen Bleichmittels, der nach dem Verflüchtigen in das Material eingedrungen ist, das das Brillenglas 10 bildet, und dort absorbiert wurde, bildet dort in der Dicke bzw. am Material dieses Brillenglases an dessen Oberfläche aus Gründen der Verankerung, die durch diese Absorption sichergestellt wurde, unauslöschlich die Markierung oder die Markierungen, die gewünscht waren.
Wie oben erwähnt, sind diese Markierungen normalerweise unsichtbar (Fig. 1), um nur unter dem Einfluß ultravioletter Strahlen zu erscheinen (Fig. 2).
Es wird darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung nicht nur auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt ist, sondern jede Ausführungsvariante umfaßt; insbesondere ist es möglich, die thermische Übertragung im Vakuum durchzuführen, was es gestattet, die Temperatur zu senken, die für eine derartige Übertragung erforderlich ist.
Im übrigen begrenzt sich der Anwendungsbereich der Erfindung nicht auf den Fall, in dem die Brillengläser aus organischem Material, die zu markieren sind, aus Polyethylenglykol-diallyl-dicarbonat sind, sondern sie erstreckt sich in gleicher Weise auch auf den Fall, in dem die Brillengläser aus anderen Erzeugnissen organischer Natur bestehen, und zwar beispielsweise aus durchsichtigem Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat oder Polyurethan.
Es handelt sich zusammengefaßt bei der Erfindung um die Aufbringung mindestens einer Markierung 12 bis 14 auf ein Brillenglas 10, die normalerweise unsichtbar sein muß und nur unter dem Einfluß ultravioletter Strahlungen sichtbar wird.
Gemäß der Erfindung wird das Material, das für die Bildung einer derartigen Markierung gewählt ist, mindestens zum Teil aus einem optischen Bleichmittel gebildet.
Die Anwendung erfolgt insbesondere zur Markierung von Brillengläsern aus Polyethylenglykol-diallyl-dicarbonat. Merkmale der Erfindung sind am besten Fig. 2 entnehmbar.

Claims (8)

1. Verfahren zum Markieren eines Brillenglases aus organischem Material mit einem von dem Brillenglasmaterial absorbierten organischen Markierungsmaterial, das durch Kontaktieren des Markierungsmaterials mit dem zu markierenden Brillenglas und anschließende Wärmeeinwirkung in das Brillenglas eingebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß als Markierungsmaterial ein optischer Aufheller verwendet wird, der ein Bisbenzoxazolylderivat, ein Stilben oder ein Benzotriazol ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) von einem Träger (16) durch Einwirkung von Wärme in das zu markierende Brillenglas (10) eingebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Maske, die eine Schablone (18) bildet, zwischen den Träger (16) mit dem darauf befindlichen Markierungsmaterial (17) und das zu markierende Brillenglas (10) eingesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) auf dem Träger (16) entsprechend dem Umriß der zu erzielenden Markierung (12-14) vorliegt (Fig. 5).
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmaterial (17) in einem trockenen Zustand vorliegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärme mittels eines Heizwerkzeuges (20) erzeugt wird, dessen Form der Formgebung des zu markierenden Brillenglases (10) entspricht.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zu markierende Brillenglas (10) vor dem Einwirkenlassen der Wärme auf eine Temperatur unterhalb der Markierungstemperatur vorgewärmt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Markierung das Brillenglas (10) unter Verwendung eines Lösungsmittels gewaschen wird.
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