DE2849588A1 - Gelenkprothese - Google Patents

Gelenkprothese

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Description

Die Erfindung betrifft eine Gelenkprothese und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich,eine Fußgelenkprothese.
Elastische Materialien wie Elastomere werden seit langem in Außenprothesen für den menschlichen Körper angewendet, um Stoß- oder Schlagbelastungen abzupolstern. Da Stoßbelastungen notwendigerweise regelmäßig beim Gehen auftreten, werden allgemein bei künstlichen Fuß- und Fußgelenkprothesen zur Verwendung mit künstlichen Füßen elastische Materialien verwendet. Bei bekannten Aufbauten ist eine Fußgelenkprothese typischerweise ein metallisches Schwenkgelenk, bei dem eine ebene Lagerung (z.B. eine Hülse) oder eine allseits drehbare Lagerung (beispielsweise ein Kugelgelenk) verwendet werden. Nachgiebige oder elastomere Materialien werden sowohl um das Schwenkelement, um; seine Bewegung begrenzen zu helfen, und in verschiedenen Abschnitten des zugeordneten künstlichen Fußes angebracht, um Stoßbelastungen abzupolstern oder zu absorbieren. Typische Verbindungen eines gepolsterten künstlichen Fußes und einer Fußgelenkprothese mit Metall-Schwenkelementen sind in den US-PS 487 697, 1 090 881 und 2 183 076 beschrieben und dargestellt.
In der weiteren Entwicklung von Fußgelenkprothesen für Außenverwendung werden nachgiebige oder elastomere Materialien aus anderen Gründen als ihrer Fähigkeit, Stoßbelastungen zu absorbieren oder abzupolstern, verwendet. In der US-PS 1 911 440 wird beispielsweise eine rohrf örmige Gummischicht zwischen einem Stift und einer den Stift umgebenden Metallhülse befestigt, um ein Schwenkgelenk für eine Fußgelenkprothese zu bilden. Die äußere Hülse ist mit einem künstlichen Fuß verbunden, während der Stift mit einem künstlichen Unterschenkel verbunden ist. Ein Abbiegen ist durch eine Torsions-Verformung der Gummischicht möglich. Infolge der Elastizität des Schichtmaterials kehrt die Fußgelenkprothese automatisch nach dem
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Abbiegen in eine vorgewählte Lage zurück. Die Prothese muß nicht geschmiert werden, da die Gummischicht die benachbarten Metallflächen des Stiftes und der Hülse voneinander trennt, ähnliche Fußgelenkprothesen mit einer rohrförmigen Gummischicht oder einem solchen elastomeren Körper zwischen einer äußeren starren Hülse und einem inneren Stift oder einer inneren Hülse sind in den US-PS 2 605 475 und 3 480 972 beschrieben.
Ein Schwenkgelenk oder eine schwenkbare Anordnung, die einen relativ dünnwandigen rohrförmigen elastomeren Körper enthält, der zwischen einem Stift und einer Hülse mit einem größeren Durchmesser angebracht ist, kann eine erhebliche Schwenkbewegung oder Drehbewegung nur um eine einzige Achse ausführen. Bei einer typischen Fußgelenkprothese wie beispielsweise nach US-PS 1 911 440 oder 3 480 972 wird das elastomere Schwenklager allgemein senkrecht zur Längsachse des Unterschenkels und quer zur Längsachse des künstlichen Fußes ausgerichtet. Bei der so beschriebenen Ausrichtung erlaubt das elastomere Schwenklager eine beträchtliche Ausbiegung in Fersen- und Ballenrichtung. Ein so gerichtetes elastomeres Schwenklager kann jedoch nur eine begrenzte Abknickung des Fußes um seine Längsachse oder eine parallel dazu liegende Achse ergeben und nur eine begrenzte innere oder äußere Drehung des Fußes um die Längsachse des Unterschenkels. Die Bewegungen außer der Biegung werden insgesamt in erster Linie durch Zusammendrückung oder Streckung der elastomeroi Schicht aufgenommen und diese ist relativ dünn und kann keine große Abbiegung ergeben. Um die Bewegungsbeschränkungen derartiger Fußgelenkprothesen zu überwinden, sind bei der Fußgelenkprothese nach US-PS 2 605 475 zwei elastomere, rechtwinklig zueinander angeordnete Schwenklager enthalten. Diese Fußgelenkprothese kann deshalb sowohl eine beträchtliche Abbiegung der Ferse oder des
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Ballensund auch eine beträchtliche Abknickung nach außen oder nach innen aufnehmen. Andere äußere Fußgelenkprothesen ergeben in gewissem Ausmaß die durch ein natürliches Fußgelenk geleisteten drei Bewegungsarten durch die Verwendung von relativ massiven elastomeren Körpern anstatt der rohrförmigen elastomeren Schichten. Die elastomeren Körper können besonders geformt oder gestaltet sein, um die angemessenen Steifigkeiten oder Bewegungsfähxgkeiten in den drei kritischen Drehrichtungen zu ergeben. Derartige Fußgelenkprothesen mit großen elastomeren Körpern sind in den US-PS 2 692 3 92 und 3 982 280 beschrieben.
Obwohl nachgiebige Materialien und insbesondere elastomere Materialien seit mehreren Jahren in äußeren Gelenkprothesen verwendet werden, werden nachgiebige oder elastomere Materialien in Innengelenkprothesen erst in jüngster Zeit angewendet. Diese Verzögerung der Anwendung von nachgiebigen oder elastomeren Materialien im Inneren des menschlichen Körpers rührt wahrscheinlich teilweise davon her, daß physiologisch inerte elastomere Materialien, die die sichere Anwendung im Körper erlauben, lange Zeit nicht vorhanden waren. Seit der Entwicklung geeigneter elastomerer Materialien, wie beispielsweise dem Silikonelastomer Silastic der Firma Dow Corning sind einige einsetzbare elastomere Gelenkprothesen für chirurgische Zwecke entwickelt worden, insbesondere für Fingergelenke. Die Fingergelenkprothesen sind insbesondere insgesamt oder fast insgesamt aus elastomerem Material gebildet. Ifechteiligerweise erfordern derartige Entwürfe, daß das Elastomer in erheblichem Ausmaß an einem Punkt zur Bildung eines Gelenkes gebogen werden muß. Damit ergibt sich eine abwechselnde Zug- und Druckbelastung für das Elastomer und solche Belastungen erweisen sich als schädlich für die Ermüdungsdauer des Elastomers. Die Verwendung von Kerben in dem Elastomer, um den Schwenkpunkt festzulegen, erhöht die Spannungsbelastung weiter. Beispiele von Fingergelenkprothesen, die vollständig oder nahezu vollständig aus Elastomer bestehen, sind in den US-PS 3 462 765, 3 593 342, 3 681 786 und 3 875 594 beschrieben. Außer den erwähnten Fingergelenkprothesen
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sind nur relativvenige einsetzbare Prothesen mit Verwendung von nachgiebigen oder elastomeren Materialien bekannt. Nur in den US-PS 3 916 451 (insbesondere Fig. 1) und 3 707 006 (insbesondere Fig. 5) ist die Verwendung von elastomerem Material in einer einsetzbaren Hüftgelenkprothese beschrieben.·
Die in den früher erwähnten US-PS 1 911 440, 2 605 475 und 3 480 972 beschriebenen Fußgelenkprothesen ergeben die besten gegenwärtig bekannten Entwürfe, die die erwünschten Eigenschaften des elastomeren Materials in einer Prothese verwenden un(^ ^Ie sowohl Schwenk- als auch Drehbewegungen aufnehmen. Trotzdem ergeben die elastomeren Schwenkgelenke in den drei genannten Fußgelenkprothesen nicht die optimale Verwendung von elastomerem Material in dem zur Verfügung stehenden Raum. Insbesondere sind die relativ dünnen rohrförmigen elastomeren Schichten in den Fußgelenkprothesen relativ hohen durch Torsion herbeigeführten Spannungen unterworfen, die nach längeren VerwendungsZeiträumen zu einem Versagen der elastomeren Schichten führen. Obwohl die in den elastomeren Schichten der Fußgelenkprothesen auftretenden Spannungen sich bei einigen 100 oder einigen 1000 Gelenkabbiegungen der Prothesen noch nicht als schädlich erweisen, werden die Spannungen kritisch, wenn einige Millionen Abbiegungen der Prothesen in Betracht gezogen werden. Eine derartige Anzahl von Abbiegungen kann jedoch innerhalb von einem Jahr oder zwei Jahren normalen Gebrauchs zusammenkommen. In einer Fußgelenkprothese, die an einem menschlichen Körper extern verwendet wird, kann ein Ersetzen der elastomeren Elemente der Prothese lediglich zusätzliche Kosten und Unbequemlichkeit für den Benutzer bedeuten. Wenn eine solche Gelenkprothese-in den Körper des Benutzers eingesetzt wird, ergibt ein Versagen der elastomeren Elemente innerhalb von einem oder zwei Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung der Nützlichkeit einer solchen Prothese.
Die vorliegende Erfindung betrifft, wie gesagt, eine Gelenkprothese, und zwar eine solche, die entweder in einen menschlichen Körper implantiert oder außen an einem solchen Körper
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verwendet werden kann und mit Nachgiebigkeit aufgebaut ist, so daß sie Schwenk- oder Drehbewegungen aufnehmen oder erlauben kann; dabei ist sie unter Berücksichtigung einer maximalen Lebensdauer ausgelegt. Eine erfindungsgemäße Gelenkprothese umfaßt zwei Primärbestandteile, die aus relativ undehnbarem Material geformt und mit Abstand voneinander angebracht sind. Zwischen diesen beiden Bestandteilen ist mit Abstand von diesen Bestandteilen ein Schwenkelement angeordnet, das gleichfalls aus relativ undehnbarem Material besteht. Das Schwenkelement ist nachgiebig an jedem Primärbestandteil so befestigt, daß eine Relativdrehung zwischen dem Schwenkelement und den Bestandteilen möglich ist und aufgenommen wird. Demnach können die zwei Primärbestandteile der Prothese sich gegeneinander hin und voneinander weg um eine Achse drehen, die zumindest in der Nähe .einer Mittelachse des Schwenkelements und zumindest annähernd parallel zu dieser liegt. Die Verwendung eines Schwenkelements und einer Schwenkachse, die beide getrennt von den Primärbestandteilen einer Gelenkprothese sind, ermöglicht eine relativ geringe Größe der Prothese bei einer gegebenen aufzunehmenden Winkelbewegung und einer gegebenen maximalen Materialbelastung des Materials, das nachgiebig die Befestigung des Schwenkelements an den Primarbestandteilen ergibt. Alternativ erlaubt die erfindungsgemäße Prothese bei einer gegebenen aufzunehmenden Winkelbewegung und einer gegebenen Größe der Prothese eine geringere Maximalbelastung und eine größere Lebensdauer des zur Befestigung des Schwenkelements an den Primärbestandteilen der Prothese verwendeten nachgiebigen Materials. Die genannten Vorteile ergeben sich insbesondere im Vergleich mit den Prothesen nach US-PS 1 911 440 und 3 480 972, bei denen das Schwenkelement oder der Stift starr an einem der Primärbestandteile der Prothese befestigt ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird das Schwenkelement an den Primärbestandteilen der Prothese durch einen Körper befestigt, der zumindest teilweise aus Elastomer gebildet ist. Eine Verbindung des Schwenkelements mit den Primärbestandteilen nur über einen Körper oder ein Element, das im ganzen oder zum Teil elastisch ist, stellt sicher, daß die Prothese keine relativ undehnbare und damit eine Bewegung beschränkende Verbindung zwischen den Primärbestandteilen aufweist. Das elastische Befestigungselement enthält typischerweise einen ersten Abschnitt, der das Schwenkteil an einem der Primärbestandteile der Prothese befestigt und einen zweiten Abschnitt, der das Schwenkelement an dem anderen Primärbestandteil der Prothese befestigt. Die beiden Abschnitte des elastischen Befestigungselements sind vorzugsweise von gekrümmter Form, in einem im allgemeinen senkrecht auf der Mittelachse des Schwenkelements geführten Schnitt gesehen. Sowohl der erste als auch der zweite Abschnitt des Befestigungselements enthält vorzugsweise zwei freiliegende Flächen, die sich allgemein in Längsrichtung des Schwenkelements und von der Nähe des Schwenkelements nach außen erstrecken. Die freiliegenden Flächen des einen Abschnitts des elastischen Befestigungselements weisen einen Abstand von den freiliegenden Flächen des anderen Abschnitts des Befestigungselements über mindestens einen größten Teil der jeweiligen Länge, gemessen in allgemein radialer Richtung des Schwenkelements, auf. Ein solcher Abstand zwischen den zwei Abschnitten des elastischen Befestigungselements ermöglichen eine relative Schwenkbewegung oder Drehbewegung des Schwenkelements gegen jeden Primärbestandteil der Prothese ohne Störung durch den anderen Primärbestandteil der Prothese oder den jeweils zugeordneten Abschnitt des Befestigungselements. Ebenso enthält jeder Primärbestandteil der Prothese vorzugsweise eine Fläche, die in einem im allgemeinen senkrecht zur Mittelachse des Schwenkelements geführten Schnitt konkav geformt ist, um eine Relativschwenkbewegung oder Drehung zu ermöglichen. Jede der gekrümmten Flächen der Primärbestandteile ist einer konvex gekrümmten Fläche des Schwenkelements
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zugewandt und weist einen Abstand von dieser auf. Mindestens einer der beiden Primärbestandteile der Prothese sollte einen Aufbau enthalten, der das Anbringen des Bestandteils an einem dem menschlichen Körper zugeordneten Glied ermöglicht.
Wenn die vorliegende Erfindung beispielsweise als äußere Fußgelenkprothese ausgeführt ist, enthält das zwei die Primärbestandteile der Prothese mit dem Schwenkelement elastisch verbindende Abschnitte umfassende Befestigungselement auch einen Abschnitt, der an mindestens einem der Primärbestandteile an einem Punkt befestigt ist, welcher hinter einer gekrümmten Fläche des Bestandteils liegt, die dem Schwenkelement zugekehrt ist. Dieser dritte Abschnitt des Befestigungselements erstreckt sich von dem Primärbestandteil, an dem er befestigt ist, zu dem anderen Primärbestandteil der Prothese hin, um elastisch eine Relativdrehung zwischen den beiden Primärbestandteilen zu begrenzen, insbesondere eine Relativdrehung zwischen den hinteren Abschnitten der Primärbestandteile, Das elastische Befestigungselement kann auch einen vierten Abschnitt enthalten, der mindestens an einem der beiden Primärbestandteile der Prothese an einem Punkt vor der gekrümmten Fläche des Bestandteils befestigt ist, die dem Schwenkelement zugewandt ist. Der vierte Abschnitt des Befestigungselements erstreckt sich von dem Bestandteil, an dem er befestigt ist, gegen den anderen Primärbestandteil der Prothese hin. Bei einer solchen Ausrichtung begrenzt der vierte Abschnitt des Befestigungselements elastisch eine Relativdrehung zwischen dem Vorderteil eines Primärbestandteils und dem Vorderteil des anderen Primärbestandteils. Sowohl der dritte als auch der vierte Abschnitt des Befestigungselements sollte zumindest teilweise aus Elastomer gebildet sein. Die einander entgegengesetzt liegenden Flächen der beiden Primärbestandteile der Fußgelenkprothese sollten jeweils einen gekrümmt ausgebildeten, dem Schwenkelement der Prothese zugewendeten Abschnitt, einen vor dem gekrümmten Abschnitt liegenden Abschnitt und einen
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hinter dem gekrümmten Abschnitt liegenden Abschnitt umfassen. Die vorderen Abschnitte der einander entgegengesetzt liegenden Flächen der beiden Primärkomponenten sollten so angeordnet sein, daß der Abstand mit der Entfernung von dem Schwenkelement anwächst. Die hinteren Abschnitte der zwei entgegengesetzt liegenden Flächen sollten die gleiche Eigenschaft aufweisen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen, zwischen einem künstlichen Unterschenkel und einem künstlichen Fuß angeordneten Fußgelenkprothese,
Fig. 2 eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht auf die Fußgelenkprothese der Fig. 1, nach Linie 2-2 geschnitten und in Pfeilrichtung gesehen,
Fig. 3 eine vergrößerte Seitenansicht der Fußgelenkprothese nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführung einer Fußgelenkprothese,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Gelenkprothese nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Seitenschnittansicht einer weiteren Ausführung einer Fußgelenkprothese,
Fig. 7 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführung einer Fußgelenkprothese,
Fig. 8 eine Schnittansicht des Fußgelenks nach Fig. 7 nach Linie 8-8, und
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Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines endoprothetischen Fingergelenks.
Die in Fig. 1 in Seitenansicht dargestellte Fußgelenkprothese 10 ist zwischen einem künstlichen Unterschenkel 12 und einem künstlichen Fuß 14 angebracht. Der künstliche Fuß 12 kann aus einem einer Vielzahl von Materialien bestehen, das genügend Festigkeit besitzt, um das Gewicht des menschlichen Körpers aufzunehmen, beispielsweise aus Metall, Holz, Nylon oder verstärktem Kunststoff. Der Unterschenkel 12 ist hohl und enthält einen im allgemeinen rohrförmigen Körperabschnitt 16 und einen Boden 18, der der Prothese 10 benachbart angeordnet ist. Der Boden 18 besitzt eine Öffnung 20, die sich in Axialrichtung des Unterschenkels 12 erstreckt. In die Öffnung 20 ist eine Mutter 22 fest eingesetzt. In die Mutter 22 ist ein Gewindezapfen 24 eines aus Metall bestehenden Befestigungsadapters 26 eingeschraubt. Der Adapter 26 enthält außer dem Gewindezapfen 24 eine kreisförmige Grundplatte 28, von deren einen Seite der Zapfen senkrecht zur Ebene der Grundplatte absteht. Wie am besten in Fig. 2 zu sehen, weist die Grundplatte 28 vier Bohrungen auf, die in Umfangsrichtung mit Abstand angeordnet sind. Jede Bohrung in der Grundplatte 28 nimmt eine Schraube 29 auf, die in eine obere Fläche der Fußgelenkprothese 10 eingeschraubt ist, um den Befestigungsadapter 26 mit der Prothese fest zu verbinden. Ein zweiter aus Metall bestehender Anbringungsadapter 30 ist mit einer unteren Fläche der Prothese 10 gegenüber der Anbringungsfläche für den Adapter 26 verbunden. Der Adapter 30 ist in der dargestellten Form identisch mit dem Adapter 26, braucht dies jedoch nicht unbedingt zu sein. Vier (nicht gezeigte) Schrauben sind in Bohrungen aufgenommen, die in der Grundplatte 3 2 des Adapters 30 ausgebildet sind und in die Prothese 10 eingeschraubt. Ein Gewindezapfen 34, der unbeweglich mit der Grundplatte 32 verbunden ist, erstreckt sich senkrecht von der Ebene der Grundplatte weg und reicht in eine Öffnung 36, die vertikal den künstlichen Fuß 14 etwas vor der
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Ferse durchdringt. In der Öffnung 36 ist eine Mutter 38 befestigt, in die der Gewindezapfen 34 eingeschraubt ist. Der künstliche Fuß 14 besteht wie der künstliche Unterschenkel 12 aus einem Material wie Metall, Holz, Nylon oder verstärktem Kunststoff, das genügend Festigkeit besitzt, um das Gewicht des menschlichen Körpers abzustützen. Zusätzlich sollte das Material des Fußes 14 auch etwas Elastizität aufweisen. Die Elastizität des Fußes 14 schwächt in gewissem Ausmaß die auf den Fuß einwirkenden Stoßbelastungen ab, die von dem Fuß durch die Fußgelenkprothese 10 und den künstlichen Unterschenkel 12 auf den Körper des Benutzers übertragen werden, wenn der Fuß auf eine harte Oberfläche beim Gehen auftrifft. Eine zusätzliche Elastizität kann dadurch erreicht werden, daß in dem künstlichen Fuß 14 eine oder mehrere Schichten aus Elastomer oder anderem elastischen Material aufgenommen werden. Ein typischer künstlicher Fuß, der etliche getrennte Schichten aus Elastomer enthält, um zusätzliche Elastizität zu schaffen, ist in der US-PS 2 183 076 beschrieben.
Die Fußgelenkprothese 10 enthält zwei identische Primärbestandteile 40 und 42 mit Abstand voneinander. Jeder Primärbestandteil 40 und 42 besteht aus einem relativ undehnbaren Material wie Metall, Kunststoff oder verstärktem Kunststoff. Das Material, aus dem die Primärbestandteile 40 und 42 gebildet sind, muß, wie später deutlich wird, zur Verbindung mit Elastomer geeignet sein und seine relative Undehnbarkeit wird im Vergleich zu dem in der Prothese 10 verwendeten Elastomer beurteilt. Die Bestandteile 40 und 42 besitzen geformte Flächen 44 bzw. 46, die einander zugewendet sind, jedoch einen Abstand voneinander aufweisen. An der den geformten Flächen 44 und 46 gegenüberliegenden Seite weisen die Bestandteile 40 und 42 allgemein ebene Flächen 48 bzw. 50 auf. Die ebene Fläche 48 des Bestandteiles 40 ist der Fläche der Adaptergrundplatte 28 zugewendet und eng an ihr angeordnet, die dem Gewindezapfen 24 gegenüberliegt. Die in den
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Bohrungen der Grundplatte 26 aufgenommenen Schrauben 29 sind in (nicht gezeigten) Gewindesackbohrungen in der Fläche 48 des Bestandteils 40 aufgenommen. In gleicher Weise ist die ebene Fläche 50 des Bestandteils 42 der Fläche der Adaptergrundplatte 3 2 zugewandt und eng an ihr angeordnet, die dem Gewindezapfen 3 4 gegenüberliegt. Die (nicht gezeigten) Schrauben, die in den (nicht gezeigten) Bohrungen in der Grundplatte aufgenommen sind, sind in (nicht gezeigten) Gewindesackbohrungen in der ebenen Fläche 50 des Bestandteils 42 eingeschraubt. Statt, wie dargestellt, die Primärbestandteile 40 und 42 der Prothese an getrennte Befestigungsadapter 26 bzw. 32 anzuschrauben, können die Zapfen 24 und 34 der Adapter jeweils einstückig mit den zugeordneten Primärbestandteilen ausgeformt sein.
Die geformte Fläche 44 des Primärbestandteils 40 der Prothese 10 enthält einen Mittelabschnitt 52, der eine konkav gekrümmte Form aufweist, wenn man ihn, wie in Fig. 1, von der Seite betrachtet. Hinter dem Mittelabschnitt 52 enthält die Fläche 44 einen ebenen hinteren Abschnitt 54,der gegen die Fläche 48 geneigt ist. Vor dem Mittelabschnitt 52 enthält die Fläche 44 einen ebenen Vorderabschnitt 56, der in umgekehrter Richtung gegen die Fläche 48 hin geneigt ist. Die geformte Fläche des Bestandteils 42 besteht in gleicher Weise aus einem konkav gekrümmten Mittelabschnitt 58, einem ebenen hinteren Abschnitt 60 und einem ebenen vorderen Abschnitt 62. Die vorderen und hinteren Abschnitte 62 und 60 der Fläche 48 sind ebenfalls gegen die Fläche 50 hin geneigt. Zwischen den voneinander einen Abstand aufweisenden gekrümmten Abschnitten 52 und 58 der geformten Flächen 44 und 48 befindet sich ein zylindrisches Schwenkelement oder ein Stift 64. Der Stift 64 besteht aus relativ undehnbarem Material, beispielsweise Metall, verstärktem Kunststoff oder Nylon und ist so ausgerichtet, daß seine Mittellängsachse 66 allgemein senkrecht zur Längsachse des Unterschenkels 12 und quer zur Längsachse des Fußes 14 liegt.
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Wegen seiner Form und Ausrichtung wendet der Stift 64 jedem der gekrümmten Flächenabschnitte 52 und 58 der Primärbestandteile 40 bzw. 42 der Prothese 10 eine "konvex gekrümmte Fläche zu. Der Stift 64 ist elastisch mit den Bestandteilen 40 und 42 der Prothese 10 durch einen Körper oder eine Masse aus elastischem Material 68, beispielsweise aus Elastomer, verbunden bzw. an ihm befestigt. Das Elastomer der Masse 68 kann Naturgummi oder ein synthetische Elastomer sein. Obwohl das gesamte elastische Material in der Prothese 10 Teil einer einzigen, miteinander verbundenen Masse 68 ist, kann jeder der verschiedenen Abschnitte oder Abteilungen der Masse 68,. die im folgenden beschrieben werden, als diskretes Element ausgebildet sein, wenn ein solches Verfahren zur Herstellung oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Die konvex gekrümmte Außenumfangsflache des Stifes 64 ist elastisch an dem gekrümmten Flächenabschnitts 52 des Bestandteils 40 durch einen gekrümmt ausgebildeten Abschnitt 70 der elastischen °der elastomeren Masse 68 befestigt. In einem senkrecht zur Längsachse 66 des Stifts 64 geführten Schnitt ähnelt der elastomere Abschnitt oder Ausschnitt 70 einem stumpfen Keil aus einem Ringkörper. Der elastomere Abschnitt 70 ist beispielsweise durch Vulkanisierung oder mit einem Kleber sowohl mit einem Abschnitt der konkav gekrümmten Außenfläche des Stifes 64 und mit dem allgemein dazu parallelen Abschnitt 52 der Fläche 44 verbunden. Um den Stift 64 mit dem anderen Primärbestandteil 42 zu verbinden, ist ein gleichartig gekrümmt geformter Abschnitt oder Ausschnitt 72 der elastomeren Masse 68 zwischen einem Abschnitt der konvex gekrümmten Außenfläche des Stiftes 52 und dem konkav gekrümmten Flächenabschnitt 58 des Bestandteils 42 angeordnet und mit beiden verbunden. Die elastomeren Abschnitte oder Ausschnitte 70 und 72 besitzen jeweils zwei freigelegte Flächen 74 bzw. 76, die sich in Längs-
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richtung des Stiftes 64 erstrecken und von der Außenumfangsflache des Stiftes in allgemein radialer Richtung vorstehen, über den größten Teil ihrer Längen, in Radialrichtung des Stiftes 64 gemessen, sind die freiliegenden Flächen 74 des elastomeren Abschnitts 70 mit Abstand von den freiliegenden Flächen 76 des elastomeren Abschnitts 72 angeordnet. Die Flächen 72 überschneiden die Flächen 76 in der Nähe des Stiftes 64, jedoch entfernen sie sich mit zunehmendem Radialabschnitt vom Stift von diesen Flächen 76. In gleicher Weise entfernt sich der vordere ebene Abschnitt 56 der geformten Fläche 44 des Bestandteils 40 von dem vorderen ebenen Abschnitt 62 der geformten Fläche 46 des Bestandteils 42. Die hinteren Abschnitte 54 und 60 der Oberfläche 44 bzw. 46 laufen ebenso mit zunehmendem Radialabstand vom Stift 64 auseinander. Infolge des Auseinanderlaufens der Flächen 74 und 76 und der Flächenabschnitte 56 und 62 bzw. 54 und 60 kann eine Relativschwenkung oder Relativdrehung zwischen Stift 64 und beispielsweise dem Primärbestandteil 40 stattfinden, die nicht durch den elastomeren Abschnitt 70 gestört wird, der abgebogen wird, um eine solche
nicht Relativdrehung aufzunehmen und ebenfalls^durch den elastomeren Abschnitt 72 gestört wird und ohne Störung oder Berührung gegeneinander der beiden Primärbestandteile 40 und 42 der Prothese
Die elastomeren Abschnitte 70 und 72 der elastomeren Masse der Prothese 10 ermöglicht nachgiebig eine Relativdrehung zwischen dem Stift 64 einerseits und den Primärbestandteilen 40 und 42 andererseits und hemmt in einem begrenzten Ausmaß nachgiebig diese Relativdrehung. Eine Dreh- oder Schwenkbewegung, die einer Abbiegung des natürlichen Fußgelenks in Fersen- oder in Ballenrichtung entspricht, tritt um eine Achse auf, die zumindest benachbart zu und wenigstens annähernd parallel zur Längsachse 66 des Stiftes 64 liegt. Obwohl die elastomeren Abschnitte 70 und 72 einen elastischen Widerstand gegen die Abbiegung in Fersen- und .Sohlenrichtung ausüben, wird das Elastomer eine Torsions-Scherbelastung erfahren und nicht
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genügend Widerstand gegen das Abbiegen ergeben, um diese Bewegung abzufangen und zu begrenzen. Deshalb sind an den hinteren Abschnitten 54 und 60 der geformten Flächen 44 bzw. 46 der Bestandteile 40 bzw. 42 hintere elastomere Pufferabschnitte 78 bzw. 80 der elastomeren Masse 68 angebracht. Jeder hintere Puffer 78 und 80 erstreckt sich von dem Flächenabschnitt 54 und 60, an dem die Puffer befestigt sind, weg gegen den anderen hinteren Puffer hin. Die hinteren Puffer und 8o sind trotzdem voneinander getrennt und weisen einen Abstand voneinander auf, wenn die Prothese 10 sich in ihrer normalen, unabgebogenen Stellung befindet. Infolgedessen wird keine Zugbelastung auf einen der beiden Puffer 78 und 80 aufgebracht, wenn beispielsweise eine Relativdrehung zwischen den Primärbestandteilen 40 und 42 der Prothese 10 die hinteren Abschnitte 54 und 60 der Flächen 44 bzw. 46 auseinanderbewegt. Die Fußgelenkprothese 10 weist auch vordere Puffer 82 und 84 auf,die Abschnitte der in der Prothese befindlichen elastomeren Masse 68 sind. Die vorderen Puffer 82 und 84 sind jeweils an den vorderen Abschnitten 56 bzw. 62 der geformten Flächen 44 bzw. 46 der primären Bestandteile 40 bzw. 42 befestigt. Jeder Puffer 82 und 84 erstreckt sich von der Fläche 44 bzw. 46, an der er befestigt ist, weg und zu dem anderen vorderen Puffer hin. Wie die hinteren Puffer 78 und 80 sind auch die vorderen Puffer 82 und 84 nicht miteinander verbunden, so daß keine Zugbelastungen auf die Puffer 82 und 84 übertragen werden, wenn beispielsweise eine Relativdrehung der Bestandteile -40 und 42 der Prothese gegeneinander die Oberflächenabschnitte 56 und 62 voneinander weg bewegt. Es ergibt sich, daß die Puffer 78, 80, 82 und 84 einer Abbiegung der Prothese 10 durch eine Druckbelastung des Elastomers in den Puffern Widerstand leisten.
Die Wirkung der Fußgelenkprothese 1O wird so beschrieben, als ob der Benutzer oder Träger den künstlichen Unterschenkel 12 und den Fuß 14 ausstreckt, um einen Schritt zu tun. Wenn die
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Ferse des künstlichen Fußes 14 auf den Boden auftrifft, dreht sich der hintere Abschnitt des Primärbestandteils 40 der Prothese 10 gegen den hinteren Abschnitt des Primärbestandteils 42 hin und zwar um die Achse 66 des Stiftes 64. Die elastomeren Abschnitte 70 und 72, die die Bestandteile 40 und 42 mit dem Stift 64 verbinden, biegen mit einer Torsionsscherung aus, um die Relativdrehung zwischen den Primärbestandteilen und dem Stift zu ermöglichen. Zur gleichen Zeit kommen die hinteren Puffer 78 und 80 in Berührung miteinander und werden zusammengedrückt, wodurch die Drehbewegung begrenzt wird und die Absorbierung der auf den Fuß 14 ausgeübten Stoßbelastung unterstützt wird. Wenn das Gewicht des Benutzers oder Trägers der Prothese 10 sich nach vorne auf die Prothese und den Fuß 14 verlagert, beginnt sich der hintere Abschnitt des Bestandteils 40 von dem hinteren Abschnitt des Bestandteils 42 weg zu drehen. Die Drehung ermäßigt die Abbiegung der elastomeren Abschnitte 70 und 72 und die Druckbelastung der Puffer 78 und 80. Wenn das Gewicht des Benutzers weiter nach vorne kommt, werden die elastomeren Abschnitte 70 und 72 wiederum in Torsionsscherung abgebogen, die vorderen Puffer 82 und 84 berühren einander und werden so zusammengedrückt, daß eine Begrenzung der Relativbewegung des vorderen Abschnitts des Bestandteils 40 gegen den vorderen Abschnitt des Bestandteils 42 erfolgt. Wenn der Benutzer den künstlichen Fuß 14 vom Boden abhebt, um einen weiteren Schritt vorzubereiten, werden die Belastungen der Puffer 82 und 84 und der elastomeren Abschnitte 70 und 72 weggenommen.
Die primäre Bewegung, für die die Prothese 10 ausgelegt ist, ist eine Abbiegung des Fußes 14 gegenüber dem künstlichen Unterschenkel 12 in Fersen- und in Ballenrichtung. Die Abbiegung erfolgt um eine Achse, die allgemein senkrecht zur Längsachse des Unterschenkels 12 und quer zur Längsachse des Fußes 14 verläuft oder, mit anderen Worten, um eine Achse, die mindestens der Längsachse 66 des Stiftes 64 benachbart und zumindest annähernd parallel zu ihr ist, falls sie nicht über-
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haupt mit derselben zusammenfällt. Das Zusammenfallen der Drehachse mit der Achse 66 hängt teilweise davon ab, ob der Stift 64 während der Drehung zwischen ihm und einem Primärbestandteil 40 oder 42 ausweicht. Die Aufnahme des elastischen Materials in die Prothese 10 erlaubt der Prothese, auch ein gewisses Ausmaß einer Drehung nach innen oder nach außen und ebenfalls eine Abknickung nach innen oder nach außen des künstlichen Fußes aufzunehmen. Damit ein Abknicken des Fußes nach innen oder außen möglich ist, d.h. eine Drehung um eine im allgemeinen parallel zur Längsachse' des Fußes liegende Achse, müssen die Primärbestandteile 40 und 42 der Prothese 10 sich an einer der beiden Seiten der Prothese zueinander drehen. Die Relativdrehung zwischen den Bestandteilen 40 und 42 wird dann durch eine Druckbelastung der beiden elastomeren Abschnitte 70 und 72 in der Nähe einer Seite der Prothese 10 oder einem Ende des Stiftes 64 aufgenommen. In der Nähe der anderen Seite der Prothese 10 und dem anderen Ende des Stiftes 64 können die elastomeren Abschnitte 70 und 72 unter Zugbelastung gesetzt werden, wenn die Primärbestandteile 40 und 42 sich voneinander wegdrehen. Alternativ kann das Gewicht des Benutzers oder Trägers der Prothese 10 eine ausreichende Druckvorbelastung auf die elastomeren Abschnitte 70 und 72 übertragen, so daß die Relativdrehung der Bestandteile 40 und 42 voneinander weg lediglich die Vorbelastung ohne Erzeugung von Zugbelastungen erleichtert.
Eine Drehung des Fußes 14 nach innen oder nach außen um eine allgemein parallel zur oder zusammenfallend mit der Längsachse des Unterschenkels 12 gelegene Achse wird in erster Linie durch eine Scherabbiegung der elastomeren Abschnitte 70 und 72 aufgenommen. Wegen der Zwischenräume zwischen den freiliegenden Flächen 74 und 76 der elastomeren Abschnitte 70 bzw. 72 und wegen der Zwischenräume zwischen den Primärbestandteilen 40 und 42 ist im wesentlichen keine Druckbelastung des Elastomers erforderlich, um eine Drehung des Fußes 14 aufzunehmen. Infolge-
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dessen wird eine Drehung nach innen oder nach außen leichter ermöglicht oder mit geringerer Kraft ermöglicht als ein Abknicken nach innen oder nach außen. Wenn die Prothese 10 keine genügende Drehung ermöglicht, kann ein zusätzliches Drehelement in Verbindung mit der Prothese benutzt werden. Ein solches Drehelement kann beispielsweise zwischen dem oberen Primärbestandteile 40 der Prothese 10 und dem künstlichen Unterschenkel 12 eingesetzt werden. Typische Zusatzdrehelemente sind in den US-PS 3 956 775, 4 007 497 und 4 038 705 beschrieben.
Zwar ist die Fußgelenkprothese 10 nach Fig. 1 und 2 auch so aufzufassen, als ob ihr Aufbau ähnlich dem der Fußgelenkprothese nach US-PS 3 480 972 ausgelegt wäre; trotzdem besteht ein Unterschied im Aufbau, der insbesondere die Lebensdauer der beiden Prothesen betrifft. In der bekannten Prothese und in gleichartigen Prothesaiist ein rohrförmiges elastomeres Element, also eine elastomere Schicht oder Büchse zwischen einer starren äußeren Hülse und einem innenliegenden Stift angeordnet und mit diesen Elementen verbunden. Die Hülse ist beispielsweise mit einem künstlichen Unterschenkel verbunden, während der Stift beispielsweise mit einem künstlichen Fuß verbunden ist. Ein Abbiegen zwischen Fuß und Unterschenkel wird durch eine Torsionsabbiegung der elastomeren Büchse oder Schicht aufgenommen. Die sich ergebende Belastung im Elastomer der Schicht hängt von der Stärke in Radialrichtung der Schicht ab und von dem Ausmaß der Dreh- oder Torsionsbewegung, das aufgenommen werden muß. Bei einer gegebenen Größe der Torsionsbewegung wird eine relativ dünne elastomere Schicht oder Büchse eine relativ hohe Belastung erfahren und es ergibt sich daraus eine relativ kurze Lebenszeit, wegen eines früh auftretenden Ermüdungsbruchs des Elastomers. Eine stärkere Büchse setzt die in dem Elastomer auftretenden Spannungen herab und ergibt eine verbesserte Lebenszeit, vergrößert aber wahrscheinlich die Gesamtgröße der Prothese. Zusätzlich ist die wirksame Federkonstante eines elastomeren Elements in einem Abstand von einem Punkt, um den eine Schwenk-
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bewegung erfolgt, proportional zur Federkonstante des Elastomers bei Translationsscherung mal dem Quadrat des Abstandes vom Schwenkpunkt. Da das Elastomer, das am nächsten am Schwenkpunkt liegt, sich bei einer Rotationsscherung viel weicher verhält als Elastomer, das weiter vom Schwenkpunkt entfernt ist, tritt der größte Anteil der Torsionsbelastung oder der Abbiegung in einer elastomeren Büchse beispielsweise in dem dem Schwenkpunkt zunächst liegenden Elastomer auf. Infolgedessen ergibt ein Verdoppeln der radialen Stärke einer elastomeren Büchse keine Halbierung der bei einem Ausbiegen für eine Schwenkbewegung in dem Elastomer auftretenden Maximalbelastung, sondern ergibt eine viel kleinere Auswirkung bei der Herabsetzung der Belastung.
Die Prothese 10 ergibt eine wirksamere und effizientere Methode, die Spannungen in der sie bildenden elastomeren Masse 68 zu beherrschen, da die Rotationsbewegung, dLe zum Abbiegen des Unterschenkels 12 gegen den Fuß 14 nötig ist, durch zwei getrennte Abschnitte 70 und 72 der elastomeren Masse aufgenommen werden, die gleich weit von der Achse der Schwenkbewegung entfernt sind. Annähernd die Hälfte der Rotationsbewegung der Primärbestandteile 40 und 42 der Prothese gegeneinander, die zum Abbiegen des Fußes 14 gegen den Unterschenkel 12 nötig ist, wird durch Abbiegen des Elastomer 70 zwischen dem Stift 64 und dem Bestandteil 40 aufgenommen. Die andere Hälfte der Bewegung wird durch Abbiegen des Elastomers 72 zwischen dem Stift 64 und dem Primärbestandteil 42 der Prothese 10 aufgenommen. So ergibt sich bei den gleichen diametralen Abmessungen bei der Prothese 10 effektiv die doppelte Bewegungsaufnahme bei gegebener Maximalbelastung oder die halbe Belastung bei einem gegebenen Ausmaß von Abbiegung als bei einer Prothese der genannten Art.
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In Fig.4 und 5 wird eine weitere Ausführung der Fußgelenkprothese 10' gezeigt. Elemente der Prothese 10', die Elementen der Prothese 10 in Fig. 1 bis 3 entsprechen, sind mit gleichen, jedoch apostrophierten Bezugszeichen versehen. Die Prothese 10' enthält wie die Prothese 10 zwei mit Abstand voneinander angeordnete Primärbestandteile 40' und 42', die aus einem relativ nicht dehnbaren Material bestehen. Jeder Primärbestandteil 40' und 42' weist eine geformte Fläche 44' bzw. 46' und an der anderen Seite ebene Flächen 48' bzw. 50' auf. Zwischen den konkav gekrümmten Abschnitten 52' und 58' der geformten Flächen 44' und 46" befindet sich ein zylindrischer Stift 64', der aus einem relativ undehnbaren Material besteht. Die elastomeren Elemente 70' und 72' dienen zur Befestigung des Stiftes 64' an den Bestandteilen 40' bzw. 42'.
Ein Unterschied zwischen der Prothese 10' und der Prothese 10 besteht darin, daß nur ein einziger aus einem Stück bestehender hinterer Puffer 86 zwischen den Bestandteilen 40' und 42' der Prothese 10' angeordnet ist, während bei der Prothese 10 zwei hintere Puffer 78 und 80 vorhanden sind. Der aus einem Stück bestehende hintere Puffer 86 ermöglicht es, daß die elastomeren Abschnitte der Prothese 10' ohne Aufrechterhaltung eines engen Zwischenraums zwischen zwei getrennten hinteren Puffern geformt werden. Zusätzlich ergibt die einstückige Ausführung keine Gefahr, daß Schmutz, Staub und anderes Fremdmaterial zwischen zwei getrennten Puffern eindringt und danach Verschleiß und Abtragung an dem Elastomer der Puffer erzeugt. Der Puffer 86 kann jedoch im Gebrauch der Prothese 10' Zugbelastungen unterliegen, um ein Abbiegen zu ermöglichen. Wie bereits erwähnt, sind Zugbelastungen nachteilig für die Lebens-dauer eines elastomeren Elements, insbesondere wenn sie mit Druckbelastungen abwechseln.Dieses würde im Fall des Puffers 86 zutreffen, jedoch wird der Puffer 86 auch einer
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Druckvorbelastung unterworfen, die vom Gewicht des Prothesenbenutzers herrührt. Die Druckvorbelastung wird mindestens die sonst auftretende Zugbelastung im Puffer 86 verringern oder sogar vollständig beseitigen, die sonst auftreten würde, wenn die Prothese 10' abgebogen wird, um die Vorderabschnitte der Primärbestandteile 40' und 42' der Prothese aufeinanderzuzubewegen. Die Möglichkeit des Auftretens von Zugbelastungen in dem in einem Stück aufgeführten hinteren Puffer 86 wird auch deswegen verringert, weil die vorderen Abschnitte 56* und 62' der geformten Flächen 44' bzw. 46' der Prothesenbestandteile 40' bzw. 42' dicht aneinanderliegen im Vergleich zu den entsprechenden Flächen 56 und 62 der Prothese 10. So ist die Biegung in Ballenrichtung, die die Prothese 10' ausführen kann, bedeutend geringer als die Biegung, die die Prothese 10 ausführen kann.
Ein weiterer Unterschied zwischen der Prothese 10' und der Prothese 10 besteht darin, daß die Primärbestandteile 40' und 42' der Prothese 10' von oben gesehen (Fig. 5) eine im groben achteckige Form besitzen, im Gegensatz zur rechteckigen Form der Bestandteile 40 und 42 der Prothese 10. Wie aus einem Vergleich mit Fig. 2 hervorgeht, sind bei der achteckigen Form der Bestandteile 40' und 42' die Ecken der Bestandteile 40 und 42 weggefallen, die über die Seitenflächen oder Umrisse des oberen Abschnitts des Fußes 14 vorstehen. Die Prothese 10' enthält weiterhin relativ tiefe Nuten 88, die in der Fläche des hinteren Puffers 86 bei den Trennflächen zwischen Puffer und Primärbestandteilen 40' und 42' ausgebildet sind. Die Nuten 88 ermäßigen die hohen Spannungen, die sonst an diesen Stellen auftreten können. Der Stift 64' besitzt eine Sackbohrung 90 in seinen beiden Enden, so daß der Stift in der richtigen Ausrichtung und Lage in eine Form eingesetzt werden kann, um die elastomeren Abschnitte der Prothese 10' auszubilden. In der Form können VorSprünge vorgesehen werden, die in die Sackbohrungen 90 hineinreichen und den Stift 64' während
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des Einbringens und Aushärtens des Elastomers an der richtigen Stelle halten.
Eine weitere Ausführung 10'' der Erfindung ist im Schnitt in Fig. 6 dargestellt. Wie bei der Fußgelenkprothese 10' nach Fig. 4 und 5 sind hier doppelt gestrichene Bezugszeichen verwendet, um entsprechende Elemente der Prothese 10" im Vergleich zu gleichartig bezeichneten Elementen der Prothese 10 zu bezeichnen. Ein Unterschied zwischen der Fußgelenkprothese 101' und der Prothese 10 nach Fig. 1 und 2 besteht darin, daß ein aus einem Stück bestehender hinterer Puffer 92 entsprechend dem aus einem Stück bestehenden Puffer 86 der Prothese 10' vorhanden ist. Jedoch besteht der hintere Puffer 92 nicht vollständig aus Elastomer, sondern enthält eine Einlagescheibe 94, die aus einem relativ nicht dehnbaren Material, z.B. Metall oder verstärktem Kunststoff besteht. Die Einlagescheibe 94 setzt theoretisch das Ausbeulen des Elastomers im Puffer 92 unter Druckbelastung herab. Infolgedessen kann der Puffer 92 im Vergleich zu einem gleichartigen Puffer ohne Einlagescheibe eine wesentlich größere Belastung bei einer gegebenen Ausbeulung oder vertikalen Ausbiegung aufnehmen. Die Verwendung von einer Einlagescheibe 94 oder von mehreren solchen Einlagescheiben erhöht die Drucksteifigkeit oder Federrate des hinteren Puffers 92 ohne Verwendung eines anderen Elastomers im hinteren Puffer im Unterschied zu dem sonst in der Prothese verwendeten Elastomer, Ein Problem bei der Benutzung der Scheibe 94 besteht jedoch darin, daß sich eine bestimmte Tendenz der Scheibe ergibt, sich von dem Elastomer nach außen zu versetzen, wenn eine Bewegung nach links in Fig. 6 eingeleitet wird, die dem beabsichtigten Zweck der Scheibe zuwiderläuft. Eine mögliche Lösung dieses Problems besteht darin, daß die Scheibe eine verjüngte Form erhält, wobei der stärkste Abschnitt der Scheibe 94 dem Stift 64 zugewandt liegt.
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Die Fußgelenkprothese 10'' der Fig. 6 enthält ein Drehelement 96, um die Aufnahmefähigkeit des Prothesenaufbaus für Drehung nach innen und nach außen zu unterstützen. Das Zusatzdrehelement 96 enthält einen zylindrischen Körper 98 aus elastomerem Material, in den drei ringförmige Scheiben 100 aus einem relativ nicht dehnbaren Material eingebettet sind. Wie bei den anderen Bestandteilen der Prothesen 10, 10' und 10", kann das elastomere Material 98 Natur- oder synthetischer Gummi sein, während das undehnbare Material Metall, verstärkter Kunststoff oder irgendein anderes Material sein kann, das eine Verbindung mit dem Elastomer 98 erlaubt und im Vergleich zum Elastomer relativ undehnbar ist.Das Drehelement 96 ist in einem Einschnitt oder einer Vertiefung 102 untergebracht, die in der ebenen oberen Fläche 481' des Primärbestandteiles 40'' der Prothese 10'' ausgebildet ist. Eine derartige Unterbringung des Drehelements 96 vermindert die durch das Drehelements 96 erforderliche Vergrößerung der Gesamthöhe der Prothese 10''. Das Elastomer 98 im Drehelement 96 ist an einem Ende mit der Fläche 48'' des Bestandteils 40'' an der Unterseite des Einschnitts und am anderen Ende mit einer Ergänzungsplatte 104 verbunden. Die Platte 104 ist im Abstand von der oberen Fläche 48'' des Primärbestandteils 40" der Prothese 10'' angeordnet und mit zwei Gewindebohrungen 106 versehen. In die Bohrungen 106 werden (nicht gezeigte) Befestigungsschrauben eingeschraubt, die die Prothese 10" mit einem Element, wie einem Befestigungsadapter an dem künstlichen Unterschenkel verbinden. Im Einsatz erlaubt das Drehelement 96 eine Drehung des Fußes nach innen oder nach außen durch eine Torsionsscherung des Elastomers 98. Die Scheiben 100 verringern die Ausbiegung des Drehelements 96 unter Einfluß des Körpergewichts des Benutzers.
Damit das Elastomer sowohl im Drehelement 96 als auch im hinteren Puffer 92 keine Zugbelastungen erfährt, ist zwischen dem unteren Primärbestandteil 42'! der Prothese 10'' und der Zusatzplatte 104 am oberen Ende der Prothese ein flexibles,
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jedoch relativ nicht dehnbares Element 108, beispielsweise ein Drahtseil, angebracht. Das Seil 108 ist in einer Bohrung 110 aufgenommen, die sich vertikal durch die Mitte der Prothese 10'' erstreckt und einen Durchmesser aufweist, der genügend größer als der Außendurchmesser des Seils ist, um die Funktion der Prothese ohne Störung durch das Drahtseil zu gewährleisten. Verstärkungen oder Nippel 112 an beiden Enden des Seils 108 halten das Seil in dem Primärbestandteil 42'" und der Ergänzungsplatte 104 der Prothese 10". Die DruckVorbelastung, die auf die elastomeren Elemente der Prothese 101' aufgebracht werden, bestimmen die Zugspannung des Seils 108. Wie in US-PS 3 9 82 280 vorgeschlagen, kann die Zugspannung im Seil 108 bei der Verwendung der Prothese 10' dadurch eingestellt werden, daß ein Gewindeeingriff zwischen den Nippeln 112 und dem Kabel vorgesehen wird.
Eine vierte Ausführung einer Fußgelenkprothese 10'" nach der Erfindung ist in Fig. 7 und 8 dargestellt. Wie bei den Prothesen 10' und 10'' nach Fig. 4 und 5 bzw. Fig.6 ist die Bezeichnung entsprechender Elemente mit gleichen Bezugszahlen, jedoch dreigestrichen vorgenommen. Allgemein gesprochen ähnelt die Fußgelenkprothese 10' " sehr stark der Fußgelenkprothese 10' der Fig. 4 und 5. Es sind jedoch zwei bedeutende Unterschiede vorhanden, einmal die Zugabe von gekrümmten Einlagen 114 aus nicht dehnbarem Material in den Abschnitte 70"' und ■72'" der elastomeren Masse 68111, die den Stift 64' !l mit den Primärbestandteilen 40' " und 42''' der Prothese 10'"' verbinden. Die Scheiben 114 erhöhen die mögliche Druckbelastung der Prothese 1O'", ohne die Aufnahmefähigkeit für Drehbewegung der Bestandteile 40'" und 42' " der Prothese um die Längsachse des Stifts 64 zu beeinflussen. Ein weiterer Unterschied zwischen der Prothese 10' " und der Prothese 10' besteht darin, daß der Stift 64 nicht nur in Ebenen senkrecht zu seiner Längsmittelachse 66''', sondern auch in parallel zur Längsachse des Stiftes durch diese gelegten Ebenen gekrümmte
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Außenflächen besitzt. Wie in Fig. 8 zu sehen, sind auch die gekrümmten Abschnitte 52'" und 58'If der geformten Flächen 44'" und 46'" der Primärbestandteile 40"' bzw. 42 ■II in zwei senkrecht aufeinanderstellenden Ebenen gekrümmt und ebenso die Einlagescheiben 114. Durch die doppelte Krümmung der Außenfläche des Stiftes 64''' und der entsprechenden Flächen der anderen Elemente der Prothese 10'" ergibt sich eine vergrößerte Aufnahmefähigkeit der Prothese 10"' für Kippung des Fußes im Vergleich zu den Prothesen 10, 10' und 10".
Alle bisher beschriebenen Ausführungen der Erfindung beziehen sich auf Fußgelenkprothesen zur Anbringung außen an einem menschlichen Körper. Dennoch kann der grundsätzliche Schwenkaufbau einer jeden bisher besprochenen Ausführung auch für Gelenkprothesen zum Implantieren in den Körper verwendet werden, In Fig. 9 ist eine Fingergelenkprothese 116 dargestellt, die zwei einander entgegengesetzt liegende getrennte Primärbestandteile 118 und 120 mit gegenseitigem Abstand zeigt. Die Primärbestandteile 118 und 120 sind aus relativ undehnbarem und physiologisch inertem Material, beispielsweise aus Titan, nicht-rostendem Stahl, Kobalt-Chrom-Legierung, Nylon , Silikonharz oder Polyäthylen mit hoher Dichte hergestellt. Die Bestandteile 118 und 120 weisen jeweilige Kopfabschnitte 122 und 124 und Schaft- oder Stielabschnitte 126 bzw. 128 auf. Die Kopfabschnitte 122 und 124 sind jeweils an einem Ende der Stielabschnitte 126 bzw. 128 befestigt, wobei die Stielabschnitte relativ lang und verjüngt ausgeführt sind, um das Implantieren oder Einpflanzen in die intramedullären Kanäle der Fingerknochen zu ermöglichen. Die Stielabschnitte 126 und 128 der Bestandteile 118 bzw. 120 werden typischerweise in die jeweiligen Fingerknochen eingekittet und können speziell ausgeformte Außenflächen besitzen, um das Anbringen an den Knochen oder in den Knochen zu erleichtern. Alternativ oder zusätzlich können die Stielabschnitte 126 und 128 mit einem porösen Material beschichtet o.der aus einem solchen gebildet sein, in das Knochengewebe einwachsen kann, um die Primärbestandteile 118 und 120 der Prothese
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116 mit den jeweiligen Fingerknochen fest zu verbinden.
Die Kopfabschnitte 122 und 124 der Primärbestandteile 118 und 120 der Prothese 116 weisen Flächen 130 bzw. 132 auf, die zumindest in einer Ebene gekrümmt sind. Die konkav gekrümmten Flächen 130 und 132 der Kopfabschnitte 122 bzw. 124 sind allgemein einander zugewandt und mit Abstand voneinander angeordnet. Zwischen ihnen befindet sich mit Abstand von jeder gekrümmten Fläche 130 und 132 ein zylindrischer Stift 134. Der Stift 134 ist an der Fläche 130 durch einen Körper aus elastischem Material 136 und mit der Fläche 132 durch einen gleichartigen Körper aus elastischem oder nachgiebigem Material 138 befestigt. Jeder der Körper aus elastischem oder nachgiebigem Material 136 bzw. 138 besteht vorzugsweise aus einem Elastomer, das physiologisch inert ist. In einem senkrecht zur Mittelachse 140 des Stiftes 134 geführten Schnitt besitzen die Körper aus elastischem oder nachgiebigem Material 136 und 138 die Gestalt eines abgestumpften Keiles. Die gekrümmte Grundfläche jedes keilartigen Körpers aus elastischem Material 136 oder 138 ist mit der zugeordneten gekrümmten Fläche 130 bzw. 132 eines der Bestandteile 118 bzw. 120 verbunden, während die gekrümmte Endfläche an der zulaufenden Seite der keilförmigen elastischen Körper 136 oder 138 mit der konvex gekrümmten Außenfläche des Stiftes 134 verbunden ist. Die Körper aus elastischem Material 136 und 138 sind mit dem Außenumfang des Stiftes 134 annähernd so verbunden, daß die Verbindungsstellen annähernd einander entgegengesetzt liegen und sie weisen jeweils zwei freigelegte Flächen 142 bzw. 144 auf, die sich in Längsrichtung des Stiftes 134 und von einer dem Umfang des Stiftes benachbarten Stelle nach außen erstrecken. Die freigelegten Flächen 142 des Körpers aus elastischem Material 136 besitzen von den freigelegten Flächen 144 des Körpers aus elastischem Material 138 über ihre gesamte Länge einen Abstand, gemessen in allgemein radialer Richtung vom Stift 134 nach außen.
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Im Einsatz funktioniert die Fingergelenkprothese 116 in fast gleicher Weise wie die Fußgelenkprothese 10 nach Fig. 1 und 2. Wenn beispielsweise ein Abbiegen der einander benachbarten Fingerknochen, in welche die Prothese 116 implantiert ist, eine Relativdrehung zwischen Stift 134 und einem oder beiden Primärbestandteilen 118 und/oder 120 um eine Achse ergibt, die zumindest in der Nähe der Längsachse 140 des Stiftes 134 liegt und sich parallel zu dieser erstreckt, so wird diese Bewegung elastisch oder nachgiebig zugelassen und aufgenommen durch eine Torsionsabbiegung der Körper aus elastischem Material 136 und 138. Die durch die vorderen und hinteren Puffer 78, 80, 82 und 84 bei der externen oder äußeren Fußgelenkprothese 10 nach Fig. 1 und 2 herbeigeführte Bewegungsbegrenzungswirkung wird bei der Prothese 116 durch die Muskeln, Bänder und Sehnen des Fingers bewirkt, in den die Prothese implantiert oder eingesetzt ist. Die Muskeln und Sehnen werden durch die Implantation normalerweise nicht zerstört oder unwirksam gemacht. Schwenkbewegungen zwischen den Fingerknochen, in welche die Prothese 116 implantiert ist, die einer Drehung nach innen und nach außen oder einem Abkippen nach innen und nach außen eines Fußes entsprechen, werden in erster Linie durch Zusammendrücken und/oder Scheren der Körper 136 und 138 aufgenommen.
Obwohl die Körper aus elastischem Material 136 und 138 so dargestellt sind, als seien sie ganz aus Elastomer ausgebildet, ist es möglich, in die elastischen Körper Einlagescheiben aus nicht dehnbarem Material einzulegen, wie es im Zusammenhang mit der Fußgelenkprothese 10'" in Fig. 7 und 8 beschrieben wurde. Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß die Druckbelastungen auf die Körper aus elastischem Material 136 und 138 in der Fingergelenkprothese 116 eine solche Größe erreichen, daß die Einfügung von Einlagescheiben nötig wird. Ebenfalls können der Stift 134,die Körper aus elastischem Material 136 und 138 und die gekrümmten Flächen 130 und 132 der Prothese 116 nicht
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nur in einer Ebene, wie dargestellt, gekrümmt sein, sondern auch in parallel zur Längsachse 140 des Stiftes liegenden und durch diese Achse hindurchgehenden Ebenen eine Krümmung aufweisen, wie es bei dem Stift 64''' in Fig. 8 beschrieben wurde. Bei einer Fingergelenkprothese für ein Zwischenfingergelenk wird die zusätzliche Bewegungsfähigkeit, die mit einer solchen Doppelkrümmung verbunden ist, wahrscheinlich nicht erforderlich sein. Andererseits wird bei Prothesen für andere Körpergelenke, z.B. bei Metacarpal-Phalangal-Gelenken oder bei Schultergelenken eine Doppelkrümmung der verschiedenen Bestandteile der Prothesen erforderlich oder erwünscht sein, damit eine zusätzliche Bewegung aufgenommen werden kann. Die zusätzliche Bewegungsaufnahme kann auch dadurch herbeigeführt werden, daß beispielsweise die Länge des Stiftes 134 verringert oder daß die Stärke der Körper aus elastischem Material 136 und 138, in allgemeiner Radialrichtung vom Stift 134 aus gemessen, erhöht wird. Umgekehrt ergibt eine Verlängerung des Stiftes 134 oder eine Stärkenabnahme der elastischen Körper 136 und 138 eine verkleinerte Bewegungsaufnahme oder -möglichkeit um andere Achsen als die Achse 140 oder eine der Achse 140 benachbarten^ dazu parallelen Achse; Derartige Anpassungen des Aufbaus, um die Bewegungsaufnahmeeigenschaften der Prothese 116 zu ändern, können auch bei den Prothesen 10, 10', 10'' und 10"' und in gleichartigen Prothesen zum Ersatz für andere Körpergelenke angewendet werden. In dieser Beziehung wird festgestellt, daß die erfindungsgemäße Prothese als außen angebrachter oder eingesetzter Ersatz sowohl für Fußgelenke / fmgergelenke gebraucht werden kann7wie es in den Zeichnungen und dazugehörigen Erläuterungen beschrieben wurde, daß derartige Gelenke aber auch für andere Körpergelenke, wie Schul'tergelenke, Hüftgelenke, Ellbogengelenke und Kniegelenke eingesetzt werden können. Bei einige Gelenkprothesen sind Schwenkelemente oder Stifte, die in mehr als einer Ebene gekrümmt sind, vorteilhaft, ja oft notwendig .
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Wie aus den verschiedenen Figuren hervorgeht, besteht die Möglichkeit, den Abstand zwischen den beiden elastomeren Abschnitten, die den Stift mit den Primärbestandteilen jeder Prothese verbinden, in beträchtlichem Ausmaß zu ändern. Bei der Prothese 116 in Fig. 4 weisen beispielsweise die freigelegten Flächen 142 und 144 der Körper aus elastischem Material 136 bzw. 138 einen sehr großen Abstand auch dort auf, wo sie am nächsten beieinander sind. Bei der Prothese 10" nach Fig. 6 sind beispielsweise die freigelegten Flächen 74'' und 76'" der elastomeren Abschnitte 70' ' bzw. 72" relativ dicht zusammen, insbesondere im Vorderteil der Prothese. Es kann möglich und wünschenswert sein, daß die elastomeren Abschnitte 70'' und 72l! beispielsweise vollständig miteinander verbunden sind und einen kontinuierlichen Ringkörper bilden. Der Nachteil bei der Benutzung eines kontinuierlichen Ringkörpers besteht darin, daß eine Schwenkbewegung zwischen den Primärbestandteilen einer Prothese gleich zum Bewegungsbeginn ein Torsionsscheren und eine Druckbelastung des Elastomers mit sich bringt. Da jeder elastomere Körper von Natur aus einen drei- oder noch mehrmals größeren Druckmodul als Schermodul besitzt, bedeutet die sofort einsetzende Druckbelastung, daß eine Schwenkbewegung schwieriger aufzunehmen ist oder in anderen Worten eine höhere Betätigungskraft erfordert.
Damit umfaßt die erfindungsgemäße Gelenkprothese zwei relativ undehnbare Primärbestandteile, die voneinander mit Abstand angeordnet sind. Zwischen ihnen ist mit Abstand von den beiden Bestandteilen ein Schwenkelement angebracht. Das Schwenkelement ist nachgiebig oder elastisch mit jedem der beiden Primärbestandteile so verbunden, daß eine Relativdrehung zwischen den Primärbestandteilen und dem Schwenkelement stattfinden kann. Damit können sich die beiden Primärbestandteile der Prothese zueinander hin und voneinander weg um eine Achse drehen, die zumindest in Nachbarschaft zu der Mittellängsachse des Schwenkelements liegt und zumindest annähernd parallel zu ihr ist. Das Schwenkelement und die Primärbestandteile der Prothese sind vorzugsweise miteinander durch einen oder mehrere elastomere Körper verbunden.
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Leerseite

Claims (39)

  1. Patentansprüche
    1J Gelenkprothese, dadurch gekennzeichnet
    a) daß ein erster, relativ undehnbarer Bestandteil vorgesehen ist,
    b) daß ein zweiter, relativ undehnbarer Bestandteil mit Abstand vom ersten Bestandteil vorgesehen ist,
    c) daß eine ein relativ undehnbares Schwenkelement bestimmende Einrichtung zwischen den ersten und zweiten Bestandteilen mit Abstand von diesen angeordnet ist, und
    d) daß Einrichtungen vorgesehen sind, um das Schwenkelement an jedem der Bestandteile elastisch zu befestigen, daß die Befestigungseinrichtung elastisch eine Relativdrehung zwischen dem Schwenkelement und dem ersten Bestandteil und zwischen dem Schwenkelement und dem zweiten Bestandteil so zuläßt und aufnimmt, daß die Bestandteile sich
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    zueinander hin und voneinander weg um eine zumindest der Mittelachse des Schwenkelements benachbarten, wenigstens annähernd parallel zu ihr verlaufenden Achse drehen können.
  2. 2. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ,daß das erste und das zweite Bestandteil miteinander nur durch die Befestigungseinrichtung und das Schwenkteil gekoppelt sind.
  3. 3. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Schwenkelement nur durch die Befestigungseinrichtung mit dem ersten und mit dem zweiten Bestandteil verbunden ist.
  4. 4. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ,daß die Prothese keine relativ undehnbare Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Bestandteil enthält.
  5. 5. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η zeichnet , daß mindestens eines der beiden Bestandteile eine Einrichtung zum Anbringen dieses Bestandteils an einem Glied eines menschlichen Körpers enthält.
  6. 6. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung mindestens teilweise aus einem Elastomer gebildet ist.
  7. 7. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Verbindungseinrichtung folgende Bestandteile enthält:
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    a) einen ersten mindestens teilweise aus einem Elastomer gebildeten Abschnitt, der das Gelenkelement an dem ersten Bestandteil befestigt, und
    b) einen zweiten, zumindest teilweise aus einem Elastomer gebildeten Abschnitt, der das Gelenkelement an dem zweiten Bestandteil befestigt.
  8. 8. Gelenkprothese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß der erste und der zweite Abschnitt der Befestigungseinrichtung in einem allgemein senkrecht zur Mittelachse des Schwenkelements geführten Schnitt gekrümmt geformt sind.
  9. 9. Gelenkprothese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß sowohl der erste wie der zweite Abschnitt der Befestigungseinrichtung zwei freigelegte Flächen aufweist, die sich jeweils allgemein in Längsrichtung des Schwenkelements und von der Nähe des Schwenkelements nach außen erstrecken, daß die freigelegten Flächen des ersten Abschnitts der Befestigungseinrichtung über zumindest dem größten Teil ihrer Länge einen Abstand von den freigelegten Flächen des zweiten Abschnittes der Befestigungseinrichtung aufweisen, wobei die Länge im allgemeinen in radialer Richtui
    elements aus gemessen wird.
    gemeinen in radialer Richtung der Mittelachse des Schwenk-
  10. 10. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sowohl das erste wie das zweite Bestandteil eine Fläche aufweist, die in einem allgemein senkrecht zur Mittelachse des Schwenkelements geführten Schnitt eine konkav gekrümmte Form aufweist und daß die gekrümmten Flächen des ersten und des zweiten Bestandteils einer konvex gekrümmten Fläche des Schwenkelements zugewendet sind und einen Abstand von dieser aufweisen.
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  11. 11. Gelenkprothese nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß jede konkav gekrümmte Fläche des ersten und des zweiten Bestandteils parallel zur konvex gekrümmten Fläche des Schwenkelements liegt, der sie zugewendet ist.
  12. 12. Gelenkprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Mittelachse des Schwenkelements zwischen dem ersten und dem zweiten Bestandteil mit Abstand von diesen angeordnet ist.
  13. 13. Gelenkprothese, dadurch gekennzeichnet ,
    a) daß ein erster relativ undehnbarer Bestandteil mit einer ersten gekrümmten Oberfläche vorgesehen ist,
    b) daß ein zweiter relativ undehnbarer Bestandteil mit Abstand von dem ersten Bestandteil und mit einer zweiten gekrümmten Fläche vorgesehen ist, die einen Abstand von der ersten gekrümmten Fläche aufweist,
    c) daß eine ein relativ undehnbares Schwenkelement bestimmende Einrichtung vorgesehen und mit Abstand von dem ersten und dem zweiten Bestandteil zwischen diesen angeordnet ist, daß das Schwenkelement mindestens eine gekrümmte Fläche aufweist und daß die erste und die zweite gekrümmte Fläche der gekrümmten Fläche des Schwenkelements zugewendet mit Abstand von dieser angeordnet sind und
    d) daß eine Einrichtung zur elastischen Befestigung des Schwenkelements an dem ersten und dem zweiten Bestandteil vorgesehen ist, daß die Befestigungseinrichtung folgendes enthält:
    (i) einen ersten, zumindest teilweise aus einem
    Elastomer gebildeten Abschnitt, der das Schwenkelement an der ersten gekrümmten Flächen befestigt, und
    (ii) einen zweiten, zumindest teilweise aus einem
    Elastomer gebildeten Abschnitt, der das Schwenk-
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    element an der zweiten gekrümmten Fläche befestigt,
    wobei die ersten und zweiten Abschnitte der Befestigungseinrichtung elastisch eine Drehung zwischen dem Schwenkelement und jedem der beiden Bestandteile zulassen und so aufnehmen, daß sich die beiden Bestandteile aufeinander zu und voneinander weg um eine zumindest der Mittelachse des Schwenkelements benachbarten und/mindestens annähernd parallelen Achse drehen können.
  14. 14. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch g e k e η η
    zeichnet , daß der erste und der zweite Bestandteil miteinander nur durch die Befestigungseinrichtung und das Schwenkelement gekoppelt sind.
  15. 15. Gelenkprothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß der erste und der zweite Bestandteil miteinander nur durch das Schwenkelement und den
    ersten und den zweiten Abschnitt der Befestigungseinrichtung gekoppelt sind.
  16. 16. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkelement mit dem ersten und dem zweiten Bestandteil nur durch den ersten und den zweiten Abschnitt der Befestigungseinrichtung verbunden ist.
  17. 17. Gelenkprothese nach Anspruch 13,. dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Bestandteile eine Einrichtung zum Anbringen dieses Bestandteils an
    einem Glied eines menschlichen Körpers enthält.
  18. 18. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß sowohl der erste als auch der zweite Abschnitt der Befestigungseinrichtung je zwei frei gelegte
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    Flächen aufweist, die sich jeweils im allgemeinen in Längsrichtung des Schwenkelements und von der Nachbarschaft des Schwenkelements nach außen erstrecken, daß die frei gelegten Flächen des ersten Abschnitts der Befestigungseinrichtung über zumindest dem größten Teil ihrer Länge, in Radialrichtung zur Mittelachse des Schwenkelements gemessen, einen Abstand von den freigelegten Flächendes zweiten Abschnitts der Befestigungseinrichtung aufweisen.
  19. 19. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß die ersten und zweiten Flächen konkav gekrümmt sind und daß die mindestens eine gekrümmte Fläche des Schwenkelements konvex gekrümmt ist.
  20. 20. Gelenkprothese nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß jede erste und zweite gekrümmte Fläche parallel zu einer gekrümmten Fläche des Schwenkelements angeordnet ist.
  21. 21. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß die mindestens eine gekrümmte Fläche des Schwenkelements und jede erste und zweite Fläche in einem allgemein senkrecht zur Mittelachse des Schwenkelements geführten Schnitt gekrümmt ausgebildet ist.
  22. 22. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkelement zylindrisch geformt ist und daß die Mittelachse des Schwenkelements eine mittlere Längsachse des Schwenkelements ist.
  23. 23. Gelenkprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß die Mittelachse des Schwenkelements zwischen dem ersten und dem zweiten Bestandteil mit Abstand von beiden angeordnet ist.
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  24. 24. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese, dadurch gekennzeichnet ,
    a) daß ein erster relativ undehnbarer Bestandteil mit einer Vorder- und einer Rückseite und zwei sich zwischen der Vorder- und der Rückseite des ersten Bestandteils erstreckenden entgegengesetzt liegenden Seiten vorgesehen ist, daß der erste Bestandteil dazu eine erste Fläche aufweist, die zwischen den entgegengesetzt liegenden Seiten und zwischen der Vorder- und der Rückseite des ersten Bestandteils angeordnet ist, wobei sich mindestens ein Abschnitt der ersten Fläche von der einen Seite des ersten Bestandteils zur anderen Seite erstreckt und von der Vorderseite bis zur Rückseite eine konkav gekrümmte Form aufweist,
    b) daß ein zweiter relativ undehnbarer Bestandteil mit einer Vorderseite und einer Rückseite und zwei sich zwischen der Vorder- und der Rückseite des zweiten Bestandteils erstreckenden entgegengesetzt liegenden Seiten vorgesehen ist, daß der zweite Bestandteil dazu eine zweite Fläche aufweist, die zwischen den entgegengesetzt liegenden Seiten und zwischen der Vorder- und der Rückseite des zweiten Bestandteils angeordnet ist, wobei mindestens ein Abschnitt der zweiten Fläche sich von einer Seite des zweiten Bestandteils zu der anderen Seite erstreckt und von der Vorderseite bis zur Rückseite eine konkav gekrümmte Form aufweist und wobei der zweite Bestandteil von dem ersten Bestandteil einen Abstand aufweist und die zweite Fläche allgemein der ersten Fläche zugewandt ist,
    c) daß eine ein relativ undehnbares Schwenkelement bestimmende Einrichtung zwischen dem ersten und dem zweiten Bestandteil mit Abstand von den beiden Bestandteilen angeordnet ist, daß das Schwenkelement so ausgerichtet ist, daß es sich
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    von einer Seite jedes Bestandteils zur anderen erstreckt, daß es mindestens eine konvex gekrümmte Fläche aufweist, der die gekrümmten Abschnitte der ersten und der zweiten Fläche jeweils mit zwischenliegendem Abstand zugewandt sind und
    d) daß eine Einrichtung zur elastischen Befestigung des Schwenkelements an dem ersten und dem zweiten Bestandteil vorgesehen ist, die folgende Teile enthält:
    (i) einen ersten mindestens teilweise aus Elastomer bestehenden Abschnitt, der das Schwenkelement an dem gekrümmten Abschnitt der ersten Fläche befestigt,
    (ii) einen zweiten zumindest teilweise aus einem
    Elastomer gebildeten Abschnitt, der das Schwenkelement an dem gekrümmten Abschnitt der zweiten Fläche befestigt und
    (iii) einen dritten an mindestens einem der ersten und zweiten Bestandteile an einem Punkt hinter dem gekrümmten Abschnitt der jeweiligen ersten oder zweiten Fläche befestigten Abschnitt, der sich von mindestens einem der ersten oder zweiten Bestandteile zu dem jeweils anderen Bestandteil hin erstreckt,
    daß die ersten und zweiten Abschnitte der Befestigungseinrichtung elastisch eine Relativdrehung zwischen dem Schwenkelement und jedem der beiden Bestandteile so zulassm und aufnehmen, daß der erste und der zweite Bestandteil sich zueinander hin und voneinander weg um eine mindestens einer Mittelachse des Schwenkelements benachbart und zumindest annähernd parallel zu ihr angeordneten Achse drehen können und daß der dritte Abschnitt der Befestigungseinrichtung elastisch eine Relativdrehung der Rück seite■ des ersten Bestandteils und der Rückseite des zweiten Bestandteils gegeneinander begrenzt.
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  25. 25. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß der dritte Abschnitt der Befestigungseinrichtung zumindest teilweise aus Elastomer gebildet ist.
  26. 26. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß die Befestigungseinrichtung weiter einen vierten Abschnitt enthält, der an mindestens einem der ersten und zweiten Bestandteile an einem vor dem gekrümmten Abschnitt der jeweils entsprechenden ersten oder zweiten Fläche befestigt ist und sich von dem Bestandteil, an dem der vierte Abschnitt befestigt ist zu dem anderen Bestandteil hin erstreckt und daß der vierte Abschnitt der Befestigungseinrichtung elastisch eine Relativdrehbewegung der Vorderseite des ersten Bestandteils gegen die Vorderseite des zweiten Bestandteils hin begrenzt.
  27. 27. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet , daß der vierte Abschnitt der Befestigungseinrichtung zumindest teilweise aus Elastomer gebildet ist.
  28. 28..Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspurch 24, dadurch gekennzeichnet , daß der erste und der zweite Bestandteil miteinander nur über die Befestigungseinrichtung und das Schwenkelement verbunden sind.
  29. 29. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet , daß der erste und der zweite Bestandteil miteinander nur durch das Schwenkelement und den ersten und den zweiten Abschnitt der Befestigungseinrichtung verbunden sind.
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  30. 30. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß das Schwenkelement mit dem ersten und dem zweiten Bestandteil nur über den ersten und den zweiten Abschnitt der Befestigungseinrichtung verbunden ist.
  31. 31. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß das erste Bestandteil eine Einrichtung zum Anbringen des ersten Bestandteils an einem künstlichen Bein enthält und daß das zweite Bestandteil eine Einrichtung zum Anbringen des zweiten Bestandteils an einem künstlichen Fuß enthält.
  32. 32. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß sowohl der erste als auch der zweite Abschnitt der Befestigungseinrichtung zwei freigelegte Flächen aufweist, daß sich jede freigelegte Fläche allgemein in Längsrichtung des Schwenkelements und von der Nachbarschaft des Schwenkelements nach außen erstreckt, daß die freigelegten Flächen des ersten Abschnitts der Befestigungseinrichtung einen Abstand von den freigelegten Flächen des zweiten Abschnitts der Befestigungseinrichtung über zumindest den größten Teil der jeweiligen Länge, gemessen allgemein in Radialrichtung zur Mittelachse des Schwenkteils, aufweisen.
  33. 33. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß jeder konkav gekrümmte Abschnitt der ersten und der zweiten Fläche parallel zu einer konvex gekrümmten Fläche des Schwenkelements angeordnet ist.
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  34. 34. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß jede erste und zweite Fläche einen gekrümmt geformten Abschnitt, einen vor dem gekrümmten Abschnitt angeordneten Abschnitt und einen hinter dem gekrümmten Abschnitt angeordneten Abschnitt enthält, daß die vorderen Abschnitte der ersten und der zweiten Fläche so angeordnet sind, daß sie von hinten nach vorne ihren gegenseitigen Abstand vergrößern und daß die hinteren Abschnitte der ersten und der zweiten Fläche so angeordnet sind, daß sie von vorne nach hinten ihren Abstand voneinander vergrößern.
  35. 35. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet , daß der dritte Abschnitt der Befestigungseinrichtung an dem hinteren Abschnitt mindestens einer der ersten und zweiten Flächen befestigt ist und sich zu dem hinteren Abschnitt der ^weils anderen ersten oder zweiten Fläche erstreckt.
  36. 36. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß das Schwenkelement zylindrisch geformt ist und daß die Mittelachse des Schwenkelements eine Mittellängsachse des Schwenkelements ist.
  37. 37. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dreheinrichtung vorgesehen ist, die aus folgenden Teilen besteht:
    a) ein relativ undehnbares Plattenelement, das einen Abstand vom ersten Bestandteil aufweist und einer Fläche des ersten Bestandteils benachbart und sowohl der ersten Fläche als auch dem zweiten Bestandteil gegenüberliegend angeordnet ist, und
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    b) einen Körper aus elastischem. Material, der zwischen dem Plattenelement und dem ersten Bestandteil angeordnet und an diesen befestigt ist und eine Relativdrehung zwischen dem Plattenelement und dem ersten Bestandteil zuläßt und aufnimmt.
  38. 38. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet ,daß die Dreheinrichtung weiterhin mindestens eine in den Körper aus elastischem Material eingebettete Einlagescheibe aus relativ undehnbarem Material enthält, die einen Abstand sowohl vom Plattenelement als auch vom ersten Bestandteil aufweist.
  39. 39. Gelenkprothese, insbesondere Fußgelenkprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß die Mittelachse des Schwenkelements zwischen dem ersten und dem zweiten Bestandteil mit Abstand von beiden angeordnet ist.
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DE2849588A 1977-11-16 1978-11-15 Prothesengelenk Expired DE2849588C2 (de)

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