DE2849680C2 - Vorratsbehälter für eine Heftpflasterpackung - Google Patents
Vorratsbehälter für eine HeftpflasterpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Vorratsbehälter aus Kunststoff o. dgl. für eine aus mehreren Heftpflastern
bestehende Heftpflasterpackung. die aus mehreren nebeneinander und/oder hintereinander angeordneten,
jeweils in einer Schutzfolie gehaltenen Heftpflastern besteht, welche jeweils mit dem unteren Endabschnitt
der betreffenden Schutzfolie am unteren Ende einer aus Pappe o. dgl. bestehenden, festen Umhüllung gehalten
sind, und welche jeweils mit ihrem oberen Endabschnitt
"jo über die Schutzfolie und die Umhüllung vorstehen,
wobei der Vorratsbehälter mit einer Vorderwand und einer Rückwand versehen ist, die unter Bildung eines
trogförmigen Ausnahmeraumes für die Heftpflasterpakkung an ihren unteren und seitlichen Rändern
">■> miteinander verbunden sind.
Derartige Heftpflaster, wie sie beispielsweise in der US-PS 38 99 077 beschrieben sind, eignen sich als zu
bevorratende Schnellverbände schon deswegen besonders gut, weil beim Herausziehen eines Heftpflasters aus
μ einer Heftpflasterpackung die Schutzfolie selbsttätig
abgezogen und damit das sterile Kissen sowie die klebenden Heftabschnitte freigelegt werden, ohne mit
der Umhüllung in Berührung zu kommen.
Bei einem aus der US-PS 12 62 963 bekannten
μ Vorratsbehälter für Heftpflaster sind diese jeweils
zwischen aus Papier o. dgl. bestehenden Zwischenlagen angeordnet, die an ihren unteren Enden mit Bändern
o. dgl. verbunden sind und so eine Heftpflasterpackung
bilden, wobei der Vorratsbehälter einerseits aus einer an
beiden Stirnseiten offenen, quaderförmigen Schachtel und andererseits aus einem der Schachtel angepaßten
Streifen besteht, der einen Deckel, eine Rückwand, einen Boden und eine Vorderwand bildet, in welchem
die Heftpflasterpackung zu halten und bei Ergreifen des zugleich eine Handhabe bildenden Deckels zwecks
Entnahme eines Heftpflasters nach oben zu bewegen ist.
Dieser bekannte Vorratsbehälter ist dafür bestimmt und geeignet, in einer Tasche mitgeführt zu werden,
eignet iTh aber weniger für eine Bevorratung von
Heftpflastern in Büros, Fabriken etc, also an Orten, an
denen eine stationäre Anordnung von Heftpflastern gewünscht wird, um kleinere Wunden im Bedarfsfalle
unverzüglich behandeln zu können. Denn es hat sich ii
gezeigt, daß mobile Vorratsbehälter für Heftpflaster häufig vom Bevorratungsort entnommen und zum
Verletzungsort gebracht sowie dort zurückgelassen werden, so daß sie bei einem erneuten Verletzungsfall
dann am Bevorratungsort nicht zur Vt.-fügung stehen.
Das Gleiche gilt für Heftpflasterpackungen, die ohne
weiteres aus einem einem Schutz für die Heftpflaster dienenden Vorratsbehälter entnommen werden können.
Damit geht aber der Vorteil eines zentral angeordneten Vorratsbehälters für Heftpflaster, nämlich das :ϊ
zügige Auffinden und Bereitstellen eines Heftpflasterverbandes im Falle einer Verletzung in derartigen
Fällen verloren.
Der vorliegenden Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Vorratsbehälter der eingangs
beschriebenen Gattung zu schaffen, der eine Entnahme von Heftpflastern gestattet, jedoch eine — im
allgemeinen unbeabsichtigte — Entfernung bzw. Herausnahme der Heftpflasterpackung aus dem Vorratsbehälter
bzw. eine Mitnahme des Vorratsbehälters an den r> Verletzungsort verhindert.
Als Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß an der Innenseite der Vorderwand ein
flanschartiger Vorsprung angeordnet ist, mit dem der obere Rand der Vorderseite der Umhüllung der 4«
Heftpflasterpackung zwecks deren Verriegelung in dem Vorratsbehälter zu übergreifen ist, und daß in der
Vorderwand unterhalb des flanschartigen Vorsprunges mehrere über die Breite der Vorderwand verteilt
angeordnete Durchgangsöffnungen ausgebildet sind, in welche von der Außenseite der Vorderwand her
zapfenartige Vorsprünge eines Entriegelungsteils zwecks Entriegelung der Heftpflasterpackung von dem
Vorratsbehälter einzuführen sind, deren Anordnung und Querschnittsabmessungen den Durchgangsöffnungen
entsprechen.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter
erläutert. Es zeigen
Fig. la bis Ic perspektivische Ansichten eines
erfindungsgemäßen Vorratsbehälters, einer in diesem anzuordnenden Heftpflasterpackung sowie eines nachstehend
als Verschlußteil bezeichneten Teils, mit dem die formschlüssige Verbindung zwischen dem eigentlichen
Vorratsbehälter und der in ihm angeordneten Heftpflasterpackung zu lösen ist;
F i g. 2a eine stirnseitige Schnittansicht eines mit einer Heftpflasterpackung gefüllten Vorratsbehälter, wobei μ
die Heftpflasterpackung in dem Vorratsbehälter lösbar verriegelt ist;
F i g. 2b eine Fig. 2a entsprechende Darstellung,
wobei die Heftpflasierpackung mittels des Verschlußteils
geschwenkt bzw. entriegelt wird, so daß sie aus dem Vorratsbehälter zu entnehmen ist; und
F i g. 3 eine perspektivische Darstellung des Vorratsbehälters gemäß Fig. 1 (= la. Ib. Ic) mit eingesetzter
Heftpflasterpackung, wobei die Entnahme eines Heftpflasters dargestellt ist, während die Heftpflasterpakkung
gegen eine Herausnahme gesichert ist.
Fig. la zeigt einen Vorratsbehälter 1 für eine mehrere Heft-Wundpflaster aufweisende Heftpflasterpackung
10. Der Vorratsbehälter 1 besitzt eine Rückwand 6 und eine Vorderwand 8, die beide im
wesentlichen flach ausgebildet sind und an ihren unteren Abschnitten miteinander verbgnden sind, so daß
zwischen ihnen ein trogförmiger Raum 4 vorhanden ist. Die Vorderwand 8 und die Rückwand 6 sind
vorzugsweise relativ zueinander angestellt, so daß der zwischen ihnen vorhandene trogförmige Raum 4 im
Querschnitt keilförmig ausgebildet ist und sich von unten nach oben sowie nach außen erweitert. Wie aus
Fig.! erkennbar ist, erstreckt sich zwischen der Vorderwand 8 und der Rückwand 6 des Vorratsbehälters
1 an jedem Ende eine Stirnwand 26. Der uniere Abschnitt jeder Stirnwand 26 ist verhältnismäßig
schmal, wie mit dem Bezugszeichen 2 angedeutet ist, während der mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnete
obere Abschnitt der Stirnwände 26 breiter ausgebildet ist.
Die Vorderwand 8 ist mit einem Flansch 9 versehen, welcher sich von der Vorderwand 8 hinreichend weit
nach innen erstreckt, so daß der Flansch 9 nach Anordnung der Packung 10 in dem tmgförmigen Raum
4 des Vorratsbehälter 1 einen Abschnitt der Packung 10, vorzugsweise deren Vorderwand, übergreift, um auf
diese Weise ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Packung 10 aus dem Raum 4 zu verhindern. Bevorzugt
endigt die Vordr.rwand 8 an einer Oberkante 7, die auf einem niedrigeren Niveau liegt als die Oberkante 5 der
Rückwand 6 des Vorratsbehälters I. Der Flansch 9 ist bevorzugt integral mit der Oberkante 7 ausgebildet und
erstreckt sich von der Oberkante 7 der Vcrderv.and 8 nach innen.
Fig. Ib der Zeichnung zeigt eine aus einer Vielzahl
von Heftpflastern bestehende Heftpflasterpackung 10, wobei die Pflaster eine Umhüllung aus Papier oder Folie
desjenigen Typs aufweisen, wie er in den oben erwähnten schwedischen und US-Patenten beschrieben
ist, wobei die Heftpflaster 17 in einer im wesentlichen aus einer Rückwand 12 und einer Vorderwand 13
bestehenden, im wesentlichen V-förmigen Tasche bzw. Hülle 11 angeordnet sind. Die Oberkante 14 der
Vorderwand 13 der Packung 10 bzw. ihrer Hülle 11 ist
vorzugsweise niedriger angeordnet als die Oberkante 15 ihrer Rückwand 12.
Die Pflaster sind zwischen Blättern angeordnet, die ihrerseits Kante an Kante angeordnet sind, wobei die
Blätter mit vertikal verlaufenden Schlitzen oder Ausschnitten gleichmäßig unterteilt sind und einander
benachbarte Pflaster somit voneinander trennen. Mehrere derartiger Blätter sind fluchtend zueinander
ausgerichtet jeweils Rücken aii Rücken angeordnet, so
daß mehrere nebeneinander liegende Sektionen 19 vorhanden sind, die jeweils mehrere Pflaster aufnehmen,
wie dieses aus den Fig. 1 b und 3 ersichtlich ist. Die Vorderseite 13 der Packung 10 ist entlang Linien 18
ebenfalls unterteilt bzw. geschlitzt, wobei die Teilungslinien 18 mit den Sektionsteilungslinien der Pflasterblätter
fluchten, so daß mit Pflastern versehene Packungen
beliebiger Länge, d. h. mit einer beliebigen Anzahl von Sektionen, zu bilden sind.
Die Pflaster selbst sind mit einer Umhüllung aus Papier oder eine Folie versehen, wie diejenige, die in
dem weiter oben erwähnten Patent dargestellt und beschrieben ist, wobei beim Herausziehen aus der
Packung mindestens ein Kleb- bzw. Heftende selbsttätig von der Folien- oder Papierumhüllung befreit wird, so
daß das Pflaster unverzüglich an der betreffenden Wunde angebracht werden kann.
Die Vorderwand 13 und die Rückwand 12 der Packung 10 sind relativ zueinander in im wesentlichen
ähnlicher Weise angestellt wie die Vorderwand 8 und die Rückwand 6 des Vorratsbehälters 1. Diese
Ausgestaltung ermöglicht eine formmäßig angepaßte Anordnung der Packung Iö in dem Vorratsbehälter 1.
Die Vorderwand 13 der Heftpflasterpackung 10 ist relativ zur Rückwand 12 beweglich. Vorzugsweise
werden die Vorderwand 13 und die Rückwand 12 der Packung 10 mittels einer geeigneten Rückstellkraft
beaufschlagt, welche die beiden Wände 12, 13 voneinander fortbewegt, so daß, wie aus F i g. 2a
ersichtlich, die Vorderwand 13 in Richtung auf die Vorderwand 8 des Vorratsbehälters 1, und zwar unter
den Flansch 9 gedrückt wird, um auf diese Weise die Heftpflasterpackung 10 innerhalb des Vorratsbehälters
1 zu verriegeln bzw. formschlüssig halten zu können. Die Heftpflasterpackung 10 weist vorzugsweise einen
klappenförmigen Deckel 25 auf, der einen Ansatz ihrer Rückwand 12 darstellt. Die Rückwand 12 kann bei 15a
eingekerbt sein, um längs ihrer Oberkante 15 eine Schwächungslinie zu bilden, so daß der klappenförmige
Deckel 25 von der Packung 10 entlang der Schwächungslinie 15a abgerissen werden kann, bevor die
Packung 10 in den Vorratsbehälter 1 eingesetzt wird. Eine Anordnung eines derartigen entfernbaren klappenförmigen
Deckels 25 für die Heftpflasterpackung 10 ermöglicht ersichtlich eine marktmäßige Handhabung
der aus der Heftpflasterpackung 10 und den darin angeordneten Heftpflastern bestehenden Anordnung
als dichte Einheit, so daß sie vor ihrer Anordnung in dem Vorratsbehälter 1 ohne irgendwelche Schwierigkeiten
transportiert oder bevorratet werden kann, ohne daß ein Risiko besteht, daß die Sterilität der Heftpflaster
verlorengeht.
Die Vorderwand des Behälters 1 weist eine Anzahl von öffnungen 20 auf, welche jeweils mit gegenseitigem
Abstand derart in einem bestimmten Muster angeordnet sind, daß sie jeweils zwischen den die Teilungslinien
18 bildenden Schlitzen liegen, welche die einzelnen Sektionen 19 der Heftpflasterverpackung 10 bilden bzw.
begrenzen. Die öffnungen 20 erstrecken sich vollständig durch die Vorderwand 8 des Behälters 1 hindurch
und befinden sich bevorzugt in der Nähe ihrer Oberkante 7.
Ein in Fig. Ic dargestelltes Verschlußteil 21 besteht
aus einem streifen- bzw. trägerförmigen Element 27, welches mehrere zapfenartige Elemente 23 sowie eine
Handhabe 22 aufweist Die Zapfen 23 sind so ausgebildet und dimensioniert daß sie in die öffnungen
20 des Vorratsbehälters 1 einsetzbar sind, wobei ihre Anordnung an dem Element 27 so vorgesehen ist daß
sie jeweils mit den in einer Sektion 19 vorhandenen Pflastern in Eingriff kommen. Aus F i g. 2b ist ersichtlich,
daß durch Einsetzen des Verschlußtefls 21 in die Öffnungen 20 die Vorderwand 8 des Vorratsbehälters 1
nach hinten gedrückt werden kann, so daß sämtliche Pflastersektionen 19 der Heftpflasterpackung 10 gleichzeitig aus ihrer Anordnung unter dem Flansch
herausgedrückt werden können und demgemäß die Packung 10 aus dem Behälter 1 herausgenommen
werden kann.
Um über der Packung 10 einen Schutzdeckel zu schaffen, wenn sie in dem Behälter 1 angeordnet ist, ist
ein klappenförmigcr Deckel 24 vorgesehen, der schwenkbar an der Rückwand 6 des Behälters 1
angebracht ist. Wenn es erwünscht ist, kann der Deckel
ι« 24 mithin so heruntergeschwenkt werden, daß er den
trogförmigen Raum 4 abdeckt.
An der Rückwand 6 des Behälters 1 kann eine Schraube 28 oder ein selbstklebendes Mittel angeordnet
sein, um den Vorratsbehälter 1 an einer Wand 29 zu befestigen. Der Vorratsbehälter 1 kann aus jeglichem
geeigneten Material, wie beispielsweise HoI/, Metall o. dgl. bestehen, doch ist bevorzugt vorgesehen, daß er
aus einem attraktiv eingefärbten Kunststoff hergestellt wird. Die Heftpflasterpackung 10 zur Aufnahme bzw.
Bevorratung mehrerer Heftpflaster kann aus Pappe oder einem anderen geeigneten Material bestehen,
wobei jedoch die Möglichkeit einer Relativbewegung zwischen der Vorderwand und der Rückwand 10 der
Packung 10 wichtig und daher zu bevorzugen ist. Eine
?■> solche Relativbewegung kann ggf. auch dadurch
realisiert werden, daß die Vorderwand 8 und die Rückwand 6 an ihren unteren Endabschnitten mit einer
Knickbrücke, einer Faltvorrichtung o. dgl. verbunden werden, um die erwünschte relative Bewegung und
Nachgiebigkeit zu ermöglichen.
Das Zusammenwirken zwischen der Packung 10 und dem Behälter 1 ist wie folgt:
Wenn die Packung 10 gemäß Fig. la und Ib durch
Bewegung in Richtung des Pfeiles Λ innerhalb des Behälters 1 in Stellung gebracht wird, bewegt sich die
Vorderwand 13 der Packung 10 über den Flansch 9 hinaus nach unten, bis die Oberkante 14 der
Vorderwand 13 der Packung 10 sich hinter den Flansch 9 bewegt hat. Zu diesem Zeitpunkt schwenkt die
Vorderwand 13 der Packung 10 nach vorn und liegt sodann unterhalb des Flansches 9.
Dieser Zustand ist in Fig.2a der Zeichnung dargestellt, wobei die Packung 10 mithin innerhalb des
Behälters 1 lösbar verriegelt ist.
Obwohl die Packung 10 innerhalb des Behälters 1 verriegelt ist, sind die in der Packung 10 vorhandenen
Pflaster zugänglich (s. F i g. 3) und können in Richtung des Pfeiles ß jeweils aus der Packung 10 herausgezogen
werden. Wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, wird beim Herausziehen des oberen Endes eines Pflasters in
Richtung des Pfeiles B eine Klebzone des Pflasters r.ä—,!ich der untere Kleb bzw. Heftabschnitt freigelegt
so daß das Pflaster mit dem freigelegten Heftabschnitt auf der zu verbindenden Haut angebracht werden kann.
der andere Heftabschnitt des Pflasters an der Haut
befestigt werden kann. Dabei verbleibt die Packung 10
in einem mit dem Behälter 1 verriegelten Zustand.
erachtet wird, die Packung 10 aus dem Behälter 1 zu
entnehmen, wird das Verschlußteil 21 mit seinen Zapfen 23 in die öffnungen 20 der Vorderwand 8 des Behälters
1 eingesetzt Wie aus F i g. 2b erkennbar ist findet beim
Einsetzen der Zapfen 23 in die Öffnungen 20 eine
Berührung mit der Vorderwand 13 der Packung 10 statt,
so daß die Vorderwand 13 aus ihrer unterhalb dem Flansch 9 liegenden Stellung heraus nach hinten
geschwenkt wird. Em derartiges Schwenken der
Vorderwand 13 der Packung 10 macht diese von dem Flansch 9 frei und gestattet es mithin, die Packung 10 aus
dem trogförmigen Raum 4 des Behälters 1 herauszunehmen.
Selbstverständlich können die öffnungen 20 jegliche gewünschte Form aufweisen, und auch ihre Anzahl und
mustermäßige Anordnung kann je nach Wunsch variier; werden. Außerdem muß selbstverständlich der Flansch
9 nicht integral mit der Oberkante 14 der Vorderwand 13 der Packung 10 ausgebildet sein, sondern kann
unterhalb der Oberkante 14 verlaufen. Dabei müßte dann selbstverständlich die Konstruktion der Heftpflasterpackung
10 modifiziert werden, um das gewünschte Zusammenwirken zwischen der Vorderwand 13 der
Packung 10 und der Vorderwand 8 sowie dem Flansch 9
des Behälters 1 sicherzustellen. Außerdem ist ersichtlich, daß es nicht notwendigerweise einer Heftpflasterpakkung
10 mit Rückwand bedarf, und daß anderweitige Vorkehrungen getroffen werden können, um die
Pflaster so anzuordnen, daß sie dennoch sicher in der Packung 10 gehalten sind.
Aus der vorhergehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß mit der vorliegenden Erfindung ein Vorratsbehälter
geschaffen worden ist, der das oben erörterte Problem vermeidet bzw. eliminiert und bei Füllung mit einer
Heftpflasterpackung 10 die Vorteile eines zentral angeordneten Vorratsbehälters schafft, bei dem sichergestellt
ist, daß Heftpflaster jeweils auf einfache und schnelle Weise bereitgestellt werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Vorratsbehälter aus Kunststoff ο. dgl. für eine aus mehreren Heftpflastern bestehende Heftpflasterpackung,
die aus mehreren nebeneinander und/oder hintereinander angeordneten, jeweils in einer Schutzfolie gehaltenen Heftpflastern besteht,
welche jeweils mit dem unteren Endabschnitt der betreffenden Schutzfolie am unteren Ende einer aus
Pappe o. dgl. bestehenden, festen Umhüllung gehal ten sind, und welche jeweils mit ihrem oberen
Endabschnitt über die Schutzfolie und die Umhüllung vorsiehen, wobei der Vorratsbehälter mit einer
Vorderwand und einer Rückwand versehen ist, die unter Bildung eines trogförmigen Aufnahmeraumes
für die Heftpflasterpackung an ihren unteren und seitlichen Rändern miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß an der innenseite der Vorderwand (8) ein flanschartiger
Vorsprung (9) angeordnet ist, mit dem der obere Rand (14) der Vorderseite (13) der Umhüllung (f I)
der Heftpflasterpackung (10) zwecks deren Verriegelung in dem Vorratsbehälter (1) zu übergreifen ist;
und daß in der Vorderwand (8) unterhalb des flanschartigen Vorsprunges (9) mehrere übe! die
Breite der Vorderwand verteilt angeordnete Durchgangsöffnungen (20) ausgebildet sind, in welche von
der Außenseite der Vorderwand (8) her zapfenarligc Vorsprünge (23) eines Entriegelungsteils (21) zwecks
Entriegelung der Heftpflasterpackung (10) von dem Vorratsbehälter (1) einzuführen sind, deren Anordnung
und Querschniitsabmessungen der Durchgangsöffnungen (20) entsprechen.
2. Vorratsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß seine Vorderwand (8) und seine
Rückwand (6) relativ zueinander angestellt sind und demgemäß einen trogförmigen Raum (4) bilden, der
sich von unten nach oben und nach außen im Querschnitt keilförmig erweiiert.
3. Vorratsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante (7) der
Vorderwand (8) niedriger liegt als die Oberkante (5) der Rückwand (6) des Vorratsbehälters (1); und daß
der flanschartige Vorsprung (9) integral mit der Oberkante (7) der Vorderwand (8) ausgebildet ist.
4. Vorratsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnungen (20) mit gegenseitigem Querabstand in einer symmetrischen Anordnung benachbart zu der
Oberkante (7) der Vorderwand (8) angeordnet sind.
5. Vorratsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Querabstund
einander benachbarter Öffnungen (20) der Teilung einer benachbart angeordneten Heftpflasterpakkung(tO)
mit mehreren Sektionen (19) entspricht.
6. Vorratsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Rückwand (6) ein Deckel (24) schwenkbar angeordnet ist, mit dem der trogförmige Raum (4) wahlweise
abzudecken ist.
7. Vorratsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Verschlußteil (21) vorgesehen ist, welches mehrere zapfenartige Ansätze (23) aufweist, welche sich von
dem Verschlußteil (21) aus erstrecken und jeweils in eine Öffnung (20) einführbar sind.
8. Vorratsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den
äußeren Endabschnitten der Vorderwand (8) und der Rückwand (6) des Vorratsbehälters (1) Stirnwände
(26) vorgesehen sind.
9. Vorratsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
trogförmigen Raum (4) eine Heftpflasterpackung (10) angeordnet ist, welche eine Vorderwand (13)
sowie eine Rückwand (12) aufweist, die εη ihren unteren Abschnitten miteinander verbunden sind,
und die zwischen sich mehrere quer zueinander angeordnete Sektionen (19) bilden, welche jeweils so
dimensioniert sind, daß sie jeweils mehrere vertikal angeordnete, fluchtend hintereinander angeordnete
Heftpflaster aufnehmen, wobei die Heftpflasterpakkung (10) dem trogförmigen Raum (4) des Vorratsbehälters (1) angepaßt ist.
10. Vorratsbehälter nach Anspruch 9. dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (13) und die
Rückwand (12) der Heftpflasterpackung (10) relativ zueinander angestellt sind.
11. Vorratsbehälter nach Anspruch 9 oder !0,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (13) und die Rückwand (12) der Heftpflasterpackung (10)
relativ zueinander beweglich sind.
12. Vorratsbehälter nach Anspruch 11. dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (13) und die
Rückwand (12) der Heftpflasterpackung (10) mittels einer Rückstellkraft voneinander wegzudrücken
sind.
13. Vorratsbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 12. dadurch gekennzeichnet, daß die Hcftpfiasterpackung
(10) einen plattenförmigen Deckel (25) aufweist, der eine Verlängerung der Rückwand (12)
der Packung (10) darstellt, wobei die Rückwand (12) mindestens mit einer Schwächungslinie (I5u) verschen
ist, an welcher der Deckel (25) abzureißen ist.
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