DE2913896B2 - Rohranordnung zum Messen von Bohrlochbedingungen beilaufender Förderung - Google Patents
Rohranordnung zum Messen von Bohrlochbedingungen beilaufender FörderungInfo
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Description
40
60 Schutzteils gehalten ist, wobei das Schutzteil gegen
den Ventil'körper anlegbar ist
9. Rohranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schuhteil ein oben und
unten verschlossenes, durch wenigstens einen Kanal (32, 33, 34) mit der Umgebung in Verbindung
stehendes Rohr (28) ist, das das Druckmeßteil (29) vertikal beweglich umschließt, wobei das Druckmeßteil
(29) unten und oben durch je eine Druckfeder (30,31) eingespannt ist
10. Rohranordnung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckmeßteil (42) oben eine Stange (43) aufweist, an deren Ende sich ein
Flansch (44) befindet, der in einem zylindrischen Raum (45) des Schutzteils (46) verschieblich gehalten
ist und an dem zu beiden Seiten Druckfedern (47,48) anliegen, wobei das Druckmeßteil (42) längsbeweglich
hängend am Schutzteil (46) befestigt ist
11. Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steigrohrstück (1) im Bereich der Kammer (8) einen vergrößerten
Durchmesser hat
Die Erfindung betrifft eine Rohranordnung für mit Tauchpumpen betriebene Förderbohrungen, die zum
Messen von Bohrlochbedingungen bei laufender Förderung vorgesehen ist und ein zwischen die Einzellängen
des Steigrohrstranges einbaubares Steigrohrstück aufweist, das einen den Innenraum mit der Umgebung des
Steigrohrstranges verbindenden Kanal sowie eine Einrichtung zum Einsetzen eines Meßkörpers besitzt.
Förderbohrungen in Lagerstätten weisen in der Regel im unteren Bereich Filterrohre und im oberen Bereich
Aufsatzrohre auf. Zur Förderung werden meistens in die Bohrung eingebrachte Tauchpumpen verwendet, die
über einen Steigrohrstrang angeschlossen sind. Bei derartigen Bohrungen ist die Überwachung der
Entwicklung der Lagerstätten-Schließ- und Fließdrücke während der gesamten Förderzeit von großer Bedeutung,
da diese zusammen mit anderen Förder- und Lagerstättendaten eine Kontrolle des Ausbeuteablaufs
einer Lagerstätte erlauben.
Bisher war bei derartigen Bohrungen eine direkte Messung des Lagerstätten-Fließdruckes wie auch des
Druckaufbaus bei Abstellen der Förderung nicht möglich, weil das Absenken von Druckmeßvorrichtungen
zwischen Futterrohr bzw. Filterrohr und Steigrohrstrang nicht möglich ist und das Absenken einer
Meßvorrichtung im Steigrohrstrang zu keinen brauchbaren Ergebnissen führt, weil die gemessenen Drücke
durch die potentielle Energie der im Steigrohrstrang stehenden Flüssigkeitssäule überlagert sind, wenn —
wie üblich — ein Rückschlagventil vorgesehen ist, das ein Absinken der Flüssigkeitssäule bei Betriebsunterbrechung
verhindert. Selbst wenn das Rückschlagventil weggelassen würde, könnte diese Messung nur nach
Abstellen der Tauchpumpe Aufschluß über Druckdaten im Bereich der Einlaßöffnung der Tauchpumpe geben.
Der Verlauf der Drücke während des Betriebes der Tauchpumpe würde sich nicht messen lassen. Elektrische
Meßverfahren, die bei flachen Teufen im Rahmen einer recht groben Genauigkeit möglich sind, sind bei
großen Teufen und höheren Drücken gerätetechnisch nicht durchführbar.
Durch die US-Patentschriften 40 06 630 und 35 50 444
ist es bekannt, Bohrlochmessungen mit absenkbaren Meßgeräten bei laufender Förderung vorzunehmen,
ohne dabei den Förderstrom zu beeinträchtigen. Bei diesen bekannten Meßgeräten ist es jedoch erforderlich,
daß sie ständig in dem entsprechenden Sieigrohrstück eingesetzt sein müssen, weil andernfalls ein unerwünschter
freier Durchtritt zwischen dem Inneren des Steigrohrs und der Umgebung davon im Bohrloch
vorhanden wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, fine ίο
Rohranordnung der betreffenden Art zu schaffen, bei der das Meßgerät nicht ständig im entsprechenden
Steigrohrstück eingesetzt zu sein braucht.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebene Lehre gelöst.
Durch die erfinJungsgemäße Lehre wird der Vorteil erreicht, daß das Ventil den Radialkanal des Steigrohrstücks
bei nicht eingesetztem Meßgerät geschlossen hält Dadurch kann kein unerwünschter Strom durch
den Radialkanal entstehen, der an sich rchon unerwünscht ist. Außerdem wird vermieden, daß sich der
Radialkanal zusetzen kann, was spätere Messungen unmöglich machen oder verfälschen würde. Es ist also
zuverlässig jederzeit eine realistische Druckmessung sowohl bei Förderbetrieb als auch bei Stillstand einer
Förderpumpe möglich. Immer dann, wenn der Meßkörper abgesenkt wird, öffnet er durch sein Gewicht das
den Radialkanal normalerweise geschlossen haltende Ventil, so daß erst dann der Außendruck in das Innere
gelangen kann, in dem sich in diesem Zustand der jo Meßkörper befindet, der jetzt den Umgebungsdruck der
Steigrohrleitung, also den Druck in der Bohrung, mißt und die entsprechenden Meßwerte auf einer Folie als
Diagramm aufzeichnet oder sie über einen Kanal abgibt.
Geht man davon aus, daß der Förderdruck üblicherweise größer ist als der Umgebungsdruck, so wird durch
die erfindungsgemäße Verwendung des Ventils auch verhindert, daß eine Druckerhöhung im Umgebungsbereich
der Steigrohrleitung durch den Radialkanal hindurch erfolgt, der eine realistische Messung unmittelbar
nach Absenken des Meßkörpers unmöglich macht.
Die Kammer ist zweckmäßigerweise durch ein konzentrisch zum Steigrohrstück angeordnetes und
unten verschlossenes Rohrstück gebildet. In dem Zwischenraum zwischen dem Rohrstück und dem
Steigrohrstück ist ein Durchtritt für den Förderstrom vorhanden, wobei es zweckmäßig ist, daß das Steigrohrstück
im Bereich der Kammer einen größeren Durchmesser hai als der Steigrohrstrang, so daß im
Ergebnis durch die Kammer keine Verengung des Förderquerschnitts erfolgt.
Weitere Einzelheiten, Weiterbildungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen.
F i g. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Rohranordnung zum Einbau in einen
Steigrohrstrang ohne Meßkörper,
F i g. 2 zeigt einen Meßkörper für die Rohranordnung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 zeigt eine zweite Ausführungsform der Rohranordnung gemäß der Erfindung ohne den
zugehörigen Meßkörper,
Fig.4 zeigt den Meßkörper für die Rohranordnung
gemäß F i g. 3,
Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform einer Rohranordnung gemäß der Erfindung ohne den
zugehörigen Meßkörper, wobei als Meßkörper der gemäß F i g. 4 verwendbar ist.
F i g. 1 zeigt eine Rohranordnung, die ein Steigrohrstück
1 aufweist, auf das oben eine Muffe 2 aufgeschraubt ist, deren Innengewinde 3 zum Einschrauben
in einen üblichen Steigrohrstrang dient. Die Muffe weist einen inneren Flansch 4 auf, in den ein mit
Schlitzen 5 versehenes Rohrstück 6 eingeschraubt ist, das über einen Landenippel 7 mit einem eine Kammer 8
bildenden Rohrstück 9 verschraubt ist, dessen unteres Ende über ein Verbindungsstück 10 in eine Innenmuffe
11 einer Doppelmuffe 12 eingeschraubt ist. die über einen Steg 13 mit einer Außenmuffe 14 verbunden ist, an
die eine untere Muffe 15 angeschraubt ist derer. Außengewinde 16 zum Anschrauben eines nach unten
führenden Teiles eines Steigrohrstranges dient. Die Innenmuffe 11 ist unten durch eine Kappe 11'
verschlossen.
In dem Steg 13 befindet sich ein Kanal 14, der in die
Kammer 9 führt, die im unteren Bereich durch das Innere der Innenmuffe 11 gebildet ist. Im Bereich der
Innenmuffe 11 ist ein Ventilkörper 18 angeordnet, der mit zwei im Abstand zueinander angeordneten Dichtungen
19 auf einer Innenwandung 20 der Innenmuffe 11 gleitbar geführt und mittels einer Druckfeder 21 nach
oben gegen einen Anschlag 22 gedrückt ist.
Die Lage und der Abstand der Dichtungen 19 und die durch den Anschlag 22 bestimmte Ruhelage des
Ventilkörpers 18 sind so bemessen, daß der Ventilkörper 18 in Verbindung mit seinen Dichtungen 19 die
innere Mündung des Kanals 17 verschließt. Diese Lage ist in der Zeichnung dargestellt. In diesem Zustand ist
also die Kammer 8 nicht mit der Umgebung des Steigrohrstücks 1 verbunden, so daß in ihr in der
dargestellten Lage der im Steigrohrstrang herrschende Druck vorhanden ist. Der Förderstrom bewegt sich in
jedem Fall frei durch den in Umfangsrichtung zwischen dem Steg 13 und in Radialrichtung zwischen der
Innenmuffe 11 und der Außenmuffe 14 bzw. dem Rohrstück 6 und dem Steigrohrstück 1 freien Raum,
wobei eroberhalb des Landenippels 7 durch die Schlitze
6 nach innen und dann nach oben in den angeschlossenen Steigrohrstrang weiterströmt.
Zu der Rohranordnung gemäß F i g. 1 gehört ein Meßkörper 23 gemäß F i g. 2, der neben der F i g. 1 in
einer Lage in Rohrrichtung dargestellt ist, in der er sich nach Absetzen in der Kammer 8 befindet. In dieser Lage
hat ein unteres Ende 24 des Meßkörpers 23 den Ventilkörper 18 entgegen der Kraft der Druckfeder 21
so weit nach unten gedrückt, daß die obere der beiden Dichtungen 19 unterhalb der inneren Mündung des
Kanals 17 liegt, die Kammer 8 also mit der Umgebung über den Kanal 17 in Verbindung steht. In dieser Lage
ist die Kammer 8 oben durch einen Kolben 25 verschlossen, dessen Außeiiwandung 26 dicht mit einer
Innenwandung 27 des Landenippels 7 abschließt.
Zwischen dem unteren Ende 24 und dem Kolben 25 erstreckt sich ein Rohr 28, das ein Druckmeßteil 29
allseitig schützend umschließt, das in vertikaler Richtung elastisch durch stoßaufnehmende Druckfedern 30
und 31 gehalten ist. Das Druckmeßteil 29 ist somit gegen Stöße geschützt, wenn der gesamte Meßkörper bei
schnellem Absenken aufstößt. In dem unteren Ende 24 des Meßkörpers 23 befinden sich Kanäle 32,33 und 34,
die für eine gute Druckfortleitung zu dem Druckmeßteil 29 dienen. Die Art des Druckmeßteils 29 ist beliebig und
bracht daher nicht näher beschrieben zu werden.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel des
Steigrohrstücks entspricht im wesentlichen der Ausführungsform gemäß Fig. 1. wobei jedoch eine Doppel-
muffe 35 im mittleren Bereich der Kammer 8 angeordnet ist. Entsprechende Teile sind mit gleichen
Bezugsziffern versehen. Wegen der mittleren Lage der Doppelmuffe 35 ist zwischen ihr und der Muffe 15 ein
zusätzliches Rohrstück 36 vorgesehen, auch ist eine Kappe 37 im Gegensatz zu der Kappe 11' gemäß F i g. 1
langer nach unten ausgebildet. Als Widerlager für eine Druckfeder 38 für einen Ventilkörper 39 dient die obere
Stirnseite einer Muffe 40, die in die eine Innenmuffe 41 der Doppelmuffe 35 eingeschraubt ist. Der Innendurchmesser
des in diesem Fall zylindrischen Ventilkörpers 39, der sich daran anschließenden Muffe 40 und der
Kappe 37 ist größer bemessen als bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1, so daß sich ein Druckmeßteil 42
eines in F i g. 4 dargestellten Meßkörpers durch den Vontillnrnar ?Q Viir\Aι■ i*/-»h nas^h unten in A\a I^anno 37
ΐΐϋιιιιτυιρνϊ **J ·ι··>»ι*·\»1· lauvli uiii«»ii lii \ji«<
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erstrecken kann.
Das in Fig.4 dargestellte Druckmeßteil 42 weist
oben eine Stange 43 auf, an deren Ende sich ein Flansch 44 befindet, der in einem zylindrischen Raum 45 eines als
Rohr ausgebildeten Schutzteils 46 verschieblich gehalten ist und an dem zu beiden Seiten Druckfedern 47 und
48 anliegen. Die Druckfeder 47 stützt sich unten an einer Kante 49 ab, während sich die Druckfeder 48 wie die
Druckfeder 30 gemäß F i g. 2 an dem Kolben 25 abstützt, der in Setzlage des Meßkörpers innerhalb des
Landenippels 7 liegt und die Kammer 8 abdichtet.
Bei Absetzen des Meßkörpers gemäß Fig.4 in der
Anordnung gemäß F i g. 3 stößt die untere Kante 49, deren Durchmesser größer ist als der des Druckmeßteils
42, gegen eine obere Kante 50 des Ventilkörpers 39 und drückt diesen entgegen der Kraft der Druckfeder 38
» nach unten, so daß die innere Mündung des Kanals 17 mit der Kammer 8 in Verbindung kommt und so das
Druckmeßteil 42 dem Umgebungsdruck ausgesetzt ist.
F i g. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die im wesentlichen der gemäß Fig. 3
<■» entspricht, und die auch zur Verwendung eines völlig
gleichen Meßkörpers gemäß Fig.4 bestimmt ist. Allerdings ist bei der Ausführungsform gemäß Fig.5
das Ventil anders ausgebildet, das sich hier im Bereich des dadurch entfallenden Kanals befindet. Das Ventil
■■■■ besteht aus einem Ventilkörper 51, dessen Flansch 52
unter der Wirkung einer Druckfeder 53 auf dem von den Rändern einer Bohrung 54 gebildeten Sitz aufliegt. Die
Druckfeder 53 stützt sich an einem Schraubteil 55 ab. Der Ventilkörper 51 ragt mit einer Nase 56 in das Innere
.ι; einer Innenmuffe 57 der Doppelmuffe 35 und wird
dadurch beim Absetzen des Meßkörpers von dessen Druckmeßteil 42 (F i g. 4) nach außen gedrückt, wodurch
das Ventil geöffnet wird.
Die Druckfedern 30, 31 bzw. 47, 48 haben die
.••j Aufgabe, bei Aufschlagen des Meßkörpers Stöße
aufzunehmen und das Druckmeßteil 29 bzw. 42 zu schützen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Rohranordnung für mit Tauchpumpen betriebene Förderbohrungen, die zum Messen von Bohrlochbedingungen
bei laufender Förderung vorgesehen ist und ein zwischen die Einzellängen des Steigrohrstranges
einbaubares Steigrohrstück aufweist, das einen den Innenraum mit der Umgebung des
Steigrohrstranges verbindenden Kanal sowie eine Einrichtung zum Einsetzen eines Meßkörpers
besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Einsetzen des Meßkörpers (23) in
das Steigrchrstück (1) aus einer fest im Steigrohrstück (1) angebrachten, nach oben hin offenen
Kammer (8) besteht, an der entlang ein axialer Durchlaß für den Förderstrom verläuft, und daß der
den Innenraum mit der Umgebung des Steigrohrstranges verbindende Kanal (17) an die Kammer (8)
angeschlossen, in der Kammer (S) ein dem Kanal (17) zugeordnetes, durch den Druck des Meßkörpers (20)
betätigbares Ventil (18; 39) angeordnet sowie die Kammer (8) durch eine am oberen Ende des
Meßkörpers (23) ausgebildete Dichtung verschließbar ist.
2. Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (8) durch ein
konzentrisch zum Steigrohrstück (1) angeordnetes und unten verschlossenes Rohrstück (9) gebildet ist.
3. Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück (9) mit seinem 3Ü
oberen Ende mit einem inneren Flansch (4) einer Muffe (2) verschraubt ist, wobei in dem Rohrstück (9)
unterhalb dieser Verschraubung und/oder in dem inneren Flansch (4) Durchtritte für den Förderstrom
vorgesehen sind.
4. Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück (9) im oberen
Bereich einen Landenippel (7) aufweist, dessen innerer Durchmesser von dem oberen Ende (25) des
gesetzten Meßkörpers (23) verschlossen ist.
5. Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück (9) von einer
Doppelmuffe (12; 35) gehalten ist, deren Innenmuffe (11) einen Teil des Rohrstücks (9) bildet und mit der
einen Teil des Steigrohrstücks (1) bildenden Außenmuffe (14) über einen Steg (13) verbunden ist,
durch den sich der Kanal (17) von der Innenwandung der Innenmuffe (11) zu der Außenwandung der
Außenmuffe (14) erstreckt.
6. Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil durch einen vertikal
verschieblichen Ventilkörper (18) gebildet ist, der nach oben zur öffnung der Kammer (8) hin durch
eine Feder (21) gegen einen Anschlag (22) gedrückt ist, wobei eine Außenwandung des Ventilkörpers
(18) die innere Mündung des Kanals (17) verschließt und die Kraft der Feder (21) so bemessen ist, daß der
Ventilkörper unter der Last des gesetzten Meßkörpers (23) sich nach unten bewegt und die innere
Mündung des Kanals (8) freigibt.
7. Rohranordnung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Ventil (18) in
der Innenmuffe (11) der Doppelmuffe (12) befindet.
8. Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßkörper einen Druckmeßteil
aufweist, der über Federmittel mit einem Schutzteil verbunden und in seinem Außendurchmesser
kleiner als der Innendurchmesser des
J5
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