DE2941883A1 - Kahnbein-implantat - Google Patents

Kahnbein-implantat

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DE2941883A1
DE2941883A1 DE19792941883 DE2941883A DE2941883A1 DE 2941883 A1 DE2941883 A1 DE 2941883A1 DE 19792941883 DE19792941883 DE 19792941883 DE 2941883 A DE2941883 A DE 2941883A DE 2941883 A1 DE2941883 A1 DE 2941883A1
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bone
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Alfred Bertil Swanson
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Dow Silicones Corp
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Dow Corning Corp
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Description

PFENNING · MAAS · MEINIG · SPOTT
■β· 2M. 0 MOO MOnclwi 40
DC 2311/2312
PATENTANWÄLTE BERUN ■ MÜNCHEN
J. Pfcnnme. Opl-Ing. BwHn Dr I Mmm. WpI -Own MOnchan K. H Mwntg. OpI -Ptiy» Bart* Dr 0. Spott. Dipl.-CrMm. MOnctwi
BÜRO MÜNCHEN:
I Schleiseheimer State 299 D 8000 Manchen 40 T*l«fon: 089/3592201 /3592205
Telegramme: Berzelius
Telex: 5215880
12. Oktober 1979 Dr.WB/schu
Dow Corning Corporation
Midland, Michigan 48640, V. St. A.
Kahnbein-Implantat
030016/0919
-JS-
Die Erfindung betrifft die gelenkplastische Wiederherstellung der menschlichen Gelenke, insbesondere den Ersatz des Handwurzelgelenks nach dessen Resektion durch ein biegsames Implantat.
Silikonimplantate wurden erfolgreich zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Gelenke der Hand, die von rheumatischer Arthritis und anderen krankhaften Zuständen befallen waren, eingesetzt. Die Verfahren, die zum Einsatz von Silikonimplantaten entwickelt wurden, haben sich im allgemeinen als erfolgreiche erwiesen, als frühere Versuche zur Wieder herstellung der Beweglichkeit. Die genannten früheren Versuche bezogen sich auf Gelenkplastiken aus weichem Gewebe und auf die Verwendung von Metallimplantaten. Frühere konventionelle Operationsverfahren zur Korrektur von Handgelenkdeformationen führten zu keiner befriedigenden Funktion des Handgelenks, wie es zur ordnungsgemäßen Funktion der Hand notwendig ist.
Aseptische Nekrose und/oder Arthritis der Handwurzelknochen sind häufig der Grund für die Arbeitsunfähigkeit des Handgelenks. Die chirurgische Behandlung von Krankheiten des Handgelenks sahen bislang eine Ver-
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Schmelzung der Teile des Handwurzelknochens vor, Verschmelzung des Handwurzelgelenks, lokale Resektion, Karpektiomie der proximalen Reihe, Knochenverpflanzung, radiale Resektion des Griffelfortsatzes, radiale Verkürzung oder Verlängerung der Elle und die Einsetzung einer Weichgewebsgelenkplastik. Verschmelzun verfahren sind nicht völlig unbedenklich, da Festigkeit, Kraft und Beweglichkeit des Handgelenks beeinträchtigt werden, wenn auch der Schmerz gelindert wird. Lokale Resektionsmaßnahmen unter Entfernung eines unheilbar erkrankten Knochens werden durch die Wanderung benachbarter Knochen in die durch die Resektion entstandene Lücke erschwert. Diese Wanderung führt zu einer Schwächung im Handwurzelgelenk. Als Ersatz für die Handwurzelknochen entwickelte Implantate aus Acryl und Metall erwiesen sich als nicht vollzufriedenstellend aufgrund des Fortschreitens der Arthritis, Verschiebung des Implantats und der durch die Härte des eingefügten Materials bedingten Absorptioi von Knochen.
Infolge dieser Mängel der früheren Operationsverfahren wurden intramedullär befestigte Silikongummiimplantate entwickelt, um das Kahnbein und das Mondbein der Handwurzelknochenreihe zu ersetzen.
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Λ-
Diese Implantate wurden als gelenkbildende Zwischenstücke mit der Fähigkeit, das Verhältnis benachbarter Handwurzelknochen nach Entfernung des Mondbeins oder des Kahnbeins unter Erhalt der Beweglichkeit des Handwurzelgelenks zu bewahren, konzipiert. Beispiele für derartige frühere Handwurzelknochenimplantate sind in dem Buch "Flexible Implant Resection Arthroplasty On The Hand And Extremities" von Alfred B. Swanson, 1973, Verlag C. V. Mosby Company, St. Louis, MO, USA, zu finden.
Anfängliche Versuche, Handwurzelknochenimplantate zu entwickeln, führten zu Implantaten, welche weitgehend die gleiche anatomische Form, wie die zu ersetzenden Knochen aufwiesen. Das frühere Kahnbeinimplantat wurde durch äußerst aufwendige Untersuchungen von Form und Größe von Leichenknochen und durch röntgenografische Studien einer Vielzahl von Händen entwickelt. Das frühere Kahnbeinimplantat wurde aufgrund von spiegelbildlichen Unterschieden derKnochenstrukturen in fortschreitenden Größen sowohl für die linke als für die rechte Hand zur Verfügung gestellt. Die Vertiefungen des Kahnbeinimplantats waren ausgeprägter, als die des zu ersetzenden Knochens, da dies zur Erhöhung der
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Stabilität des Implantats für notwendig erachtet wurde Ein Befestigungssteg wurde als integraler Bestandteil des Implantats entwickelt und in das Trapezium eingesetzt. Der intramedulläre Steg hielt das Implantat nach der Operation in seine Lage, bis das Gelenkkapsel system um das Implantat geheilt war.
Wie bereits ausgeführt, war das bisherige Kahnbein-Implantat im wesentlichen eine anatomische Nachbildung des zu ersetzenden Knochens. Mehr als zehntausend Messungen wurden an einer willkürlichen Auswahl von einhundertundzwanzig Kahnbeinknochenmustern vorgenomme Die Winkel wurden mit einem Goniometer vermessen und eine Reihe von konkaven und konvexen Mustern wurde zur Größengebung der gewölbten Knochenflächen verwendet. Für jede Größe wurde ein Durchschnittswert ermittelt und entsprechend bemessene Implantatsgrößen hergestellt. Die entstandenen Implantate wiesen vielflächige, gewinkelte und gekrümmte Flächen auf. Die Vertiefung im Implantat, die mit dem Kopfknochen gelenkig verbunden ist, wurde jedoch stärker ausgebildet. Seinerzeit wurde angenommen, daß ein anatomisch richtiges Implantat mit derartig ausgeprägten Vertiefungen eine stabilere gelenkplastische Wiederherstellung erbringe.
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Erfindungsgemäß wird ein Kahnbein-Implantat zur Verfügung gestellt, welches eine größere als die bislang erzielte Festigkeit aufweist und kein vielflächiges Implantat mit kompliziert gestalteten Oberflächen im Sinne einer Imitation des zu ersetzenden Knochens darstellt. Im wesentlichen weist das erfindungsgemäße Implantat eine untere Fläche von im wesentlichen ovaler und konvexer Form auf. Der Scheitel der Fläche liegt im wesentlichen in einer Ebene. Die Fläche beschreibt eine Trapezium-Gelenkflache und eine Trapezoid-Gelenkflache. Ein Befestigungssteg kann sich nach außen und im allgemeinen senkrecht zur unteren Fläche erstrecken, wobei der Steg zur Einfügung in das Trapezium gestaltet ist. Ferner weist das Implantat eine obere Fläche von glatter, leicht konvexer Form in der Draufsicht auf, die eine gekrümmte Handflächenkante beschreibt. Die obere Fläche ist so ausgestaltet, daß sie mit der Speiche gelenkig verbunden werden kann. Eine innere Fläche mit einer flachen, planaren, mit dem Mondbein gelenkig verbundenen Fläche und einer dieser Fläche benachbarten Vertiefung wird ebenfalls durch das Implantat gebildet.
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Die Vertiefung hat im allgemeinen eine ovale Form in der Draufsicht und ist derart gestaltet, daß sie mit dem Kopfbeinknochen zusammenwirkt. Das Implantat weist außerdem eine äußere Fläche auf, die durch die untere Fläche und die Oberfläche begrenzt ist. Die äußere Fläche beschreibt eine rückwärtige Kante der Vertiefung der inneren Fläche und ist glatt und im allgemeinen von konvexer Gestalt. Eine hintere Fläche erstreckt sich zwischen derproximalen Kante der äußeren Fläche und der proximalen Kante der mondförmigen Gelenkfläche. Eine vordere Fläche von im allgemeinen dreieckiger Form umfaßt eine Basis, die mit der distalen Kante der unteren Fläche zusammenfällt. Die vordere Fläche wird von der seitlichen Kante der Vertiefung der inneren Fläche und von der palmaren Kante der oberen Fläche begrenzt.
Beschreibung der Figuren:
Fig. 1 ist eine teilweise Vorderansicht des
Handgelenks der rechten Hand und zeigt die distalen und proximalen Handwurzel reihen;
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ORIGINAL INSPECTED
2 -IZ-
Fig. ist eine Rückansicht des Handgelenks
3 einer rechten Hand mit einem
erfindungsgemäßen Kahnbein-Implantat;
Fig. 4 ist ein Aufriß und zeigt die innere
Fläche des Implantats;
Fig. ist ebenfalls ein Aufriß und stellt
5 die innere und die untere Fläche
des Implantats dar;
Fig. ist eine Draufsicht und stellt die
6 obere und die hintere Fläche des
Implantats dar;
Fig. 7 ist ein Aufriß und zeigt die untere
Fläche des Implantats;
Fig. ist eine perspektivische Rückansicht
urid zeigt die hintere Fläche und
8 ein Teil der inneren Fläche des
Implantats;
Fig. ist ein Aufriß und zeigt die obere
Fläche des Implantats;
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ORIGINAL INSPECTED
- Vi-
Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung
und zeigt die Grenzfläche zwischen der inneren Fläche und der oberen Fläche des Implantats entlang dessen rückwärtiger Kante;
Fig. 10 ist eine perspektivische Ansicht und
zeigt die innere Fläche und die vordere Fläche des Implantats;
Fig. 11 ist eine rückwärtige Ansicht des Handgelenks der rechten Hand und zeigt das zeitweilig mit einem Kirschner-Draht befestigte Kahnbein-Implantat;
Fig. 12 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt die innere Fläche einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gegenstandes;
Fig. 13
und 14 beschreiben einen chirurgischen Eingrif zur Wiederherstellung des skapho-lunare Ligaments zur Befestigung des Implantats.
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ORIGINAL INSPECTED
In den Abbildungen zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf die Vorderseite des Handgelenks einer rechten Hand. Die Knochen, die das Handgelenk bilden, umfasse: eine proximale Handwurzelreihe, die an die Speiche 14 und die Elle 16 des Armes angrenzt. Die proximale Reihe 12 umfaßt einen Kahnbeinknochen 18, einen Mondbeinknochen 20, einen Triquetrum-Knochen 22 und einen Erbsenbeinknochen 24. Das Gelenk 26, das sich entlang der proximalen Handwurzelreihe des Handgelenks zwischen dem distalen Radius erstreckt, wird als radiokarpales Gelenk bezeichnet. Das Handgelenk umfaßt ferner eine distale Handwurzelreihe 28. Die distale Handwurzelreihe umfaßt einen Trapezium-Knochen 30, einen Trapezoid-Knochen 32, einen Kopfknochen 34 und einen Hamatum-Knochen 36. Das Mittelhandwurzelgelenk 38 des Handgelenks erstreckt sich zwischen den distalen und proximalen Handwurzelreihen
Die Anordnung jeder Knochenreihe ändert sich in Abhängigkeit von der Position der Hand. Die Handgelenksbewegung ist zwischen den radiokarpalen und mittelkarpalen Gelenken in relativ komplizierter Weise aufgeteilt und eine Verschiebung der Knochen ist zur Knochenbewegung erforderlich.
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Beugungs- und Streckungsbewegungen sind annähernd gleich aufgeteilt zwischen den proximalen und distalen Reihen, während Ellen- und Speichenabweichungsbewegungen überwiegend am radiokarpalen Gelenk verlaufen. Die Arbeitsunfähigkeit des Handgelenks rührt von anatomischen Verdrehungen der Handwurzelknochen oder vom Verlust der Unversehrtheit ihrer Ligamente her oder von einer sekundären Steifheit. Das alles beeinflußt die Gelenke.
Die Handwurzelknochen werden durch kurze, zwischen den Knochen gelegenen Ligamenten zusammengehalten. Entlang von Elle und Speiche laufende Bänder leisten eine seitliche Unterstützung für das Handgelenk. Palmare und dorsale radiokarpale Bänder halten eine Unter-Stützung der Handwurzelregion aufrecht. Die Fasern des palmaren radiokarpalen Bandes erstrecken sich distal und quer von der Speiche aus, dem dreieckigen Fasergewebsknorpel und Griffelfortsatz-Vorsprung der Elle. Diese Bänder beschreiben ein symmetrisches Muster aufgrund der Einfügungen in das Kahnbein, Mondbein, das Triquetrum und die Kopfknochen .Die Unversehrtheit der radiokarpalen und ulnokarpalen Bänder sollte bei jeder Handwurzelknochen-Operation aufrechterhalten bleiben und diese Ligamente sollten nicht beeinträchtigt oder berührt werden durch das Implantat.
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-nt-
Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, verbindet das Kahnbein gelenkig proximal über die Speiche 14, distal über das Trapezium 30 und das Trapezoid 32 und medial über das Mondbein 20 und den Kopfknochen 34. Das Kahnbein umfaßt eine obere Fläche, welche glatt, dreieckig und leicht konvex ist und richtet sich nach oben, nach außen und nach rückwärts. Die obere Fläche ist gelenkig verbunden mit dem dreieckigen Teil der unteren Fläche des unteren Endes der Speiche. Die unter Fläche des Kahnbeinknochens ist nach unten und rückwärts gerichtet und hat die Form einer vierseitigen Gelenkfläche, welche nach hinten breiter wird als vorne. Sie ist durch eine kleine, von vorne nach hinten reichende Leiste geteilt in eine größere, äußere, vierseitige Fläche zur Gelenkverbindung mit dem Trapezium und in eine kleinere, innere, vierseitige Fläche zur Gelenkverbindung mit dem Trapezoid. Beide kleinen Flächen sind in allen Richtungen leicht konvex. Der Knochen umfaßt eine äußere Fläche, die rückwärts, aufwärts und abwärts gerichtet ist und ist verbunden mit der oberen und der unteren Fläche. Die äußere Fläche bildet eine rauhe Fläche, an welcher Bänder befestigt sind.
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Die innere Fläche des Kahnbeins bildet einen niederen rauhen Raum und trennt die obere von der äußeren Fläche und zur Befestigung eines zwischen den Knochen gelegenen Bandes, eine leicht konvexe halbmondförmige Gelenkfläche, welche nach vorne und nach hinten gerichtet ist, um gelenkig mit dem Mondbein verbunden zu werden und eine tiefe Gelenkhöhlung, welche gelenkig mit der Außenseite des Kopfes des Kopfknochens verbunden ist. Die hintere Fläche des Kahnbeins ist durch die halbmondförmige Gelenkfläche begrenzt und bildet eine rauhe Grenze für die Bandbefestigung.
Die vordere Fläche des Kahnbeins hat im wesentlichen Dreiecksform, ist rauh und konvex von Seite zu Seite und konkav von oben nach unten. Die vordere Fläche ist an ihrer Basis nach vorne zu einem Vorsprung verlängert zur Befestigung des vorderen ringförmigen Ligaments und des Abduktionsmuskels. Diese Fläche heißt Schwellung des Kahnbeins.
Wie bereits vorstehend erläutert, umfaßten die ersten Versuche zur Entwicklung eines Kahnbein-Implantats detaillierte und kritische Untersuchungen von etwa einhundertundzwanzig Kahnbeinknochen.
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Diese Untersuchungen führten zu einer Serie von abgestuften Implantaten, welche anatomisch dem zu ersetzenden Knochen sehr ähnlich waren und diesen nachahmten. Diese ersten Implantate wurden erfolgreich bei der gelenkplastischen Wiederherstellung des Handgelenks eingesetzt. Jedoch kam die erhaltene Stabilität nicht der normal in einem ungestörten Handgelenk vorhandenen Stabilität so nahe, wie es gewünscht wurde.
Gemäß Fig. 2 und der nachstehenden detaillierten Erläuterung, stellt die Erfindung ein Kahnbein-Implantat zur Verfügung, welches gewöhnlich mit der Bezugsziffer 40 versehen ist. Das Implantat 40 wird chirurgisch so eingesetzt, daß es mit dem Trapezium 30, dem Trapezoid 32, dem Kopfknochen 34, dem Mondbein 20 und der Speiche gelenkig verbunden ist.
Gemäß Fig. 5 umfaßt das Implantat 40 eine dorsale Kante 42, eine palmare Kante 44, eine proximale Kante 46 und eine distale Kante 48. Der Körper beschreibt eine äußere Fläche 50, eine hintere Fläche 52 und eine höhere Fläche 54. Wie ferner den Fig. 3,4 und entnommen werden kann, beschreibt der Körper ferner
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eine untere Fläche 56,eine innere Fläche 58 mit einer halbmondförmigen Gelenkfläche 60 und einer tiefen Höhlung 62, und eine vordere Fläche 64.
Wie den Fig. 5, 7 und 8 entnommen werden kann, ist die äußere Fläche 50 weitgehend glatt und konvex in ihrer Form. Sie erstreckt sich von der dorsalen Kante 70 der unteren Fläche 56 zu einem Punkt, an dem sie mit der hinteren Fläche entlang eines Ubergangsgebietes 72 verbunden ist. Das Zwischenstück zwischen der äußeren Fläche und der hinteren Fläche ist durch den Körper nicht gut festgelegt, sondern wird besser festgelegt durch die anatomische Anordnung, wenn das Implantant sich in seiner natürlichen Lage befindet. Die äußere Fläche 50 ist ebenfalls konvex entlang ihrer Diagonalen von der dorsalen Kante 42 zu der palmaren Kante 44 des Körpers. Die äußere Fläche 50 geht glatt in die obere Fläche 54 über. Die dorsale Kante der äußeren Fläche 50 fällt mit der dorsalen Kante der inneren Fläche 58 und der dorsalen Kante 42 des Körpers zusammen und beschreibt eine Grenzlinie oder Kante der Höhlung 62.
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Die untere Fläche 56 ist, wie am besten den Fig. 3, 4,6 und 8 entnommen werden kann, weitgehend von ovaler Form in der Draufsicht (Fg.6). Die Fläche ist durch die äußere Fläche 50 und die vordere Fläche 64 begrenzt. Die Fläche ist im wesentlichen konvex von der äußeren Fläche 50 zur der vorderen Fläche 64 und der Scheitel der Fläche liegt im wesent liehen in einer Ebene. Die Fläche beschreibt eine Trapezium-Gelenkflache 74 und eine Trapezoid-Gelenkflache 76. Sich von der Fläche 56 nach außen erstreckend und im wesentlichen rechtwinklig zur Fläche 56 stehend befindet sich ein stabilisierender Stab 78. Der Stab 78 läuft von seiner Basis 80, wo er auf die Fläche 56 trifft, zu seinem freien Ende 82 spitz zu. Wie weiter der Fig. 6 entnommen werden kann, ist der Stab im wesentlichen im Schnitt rechteckig. Der Stab 78 ist so gestaltet, daß er in den Trapezium-Knochen eingefügt werden kann und das Implantat nach der Operation stabilisiert. Der Trapezium-Knochen wird vorzugsweise als ein Punkt für die Einfügung des stabilisierenden Stabes ausgewählt, da die relative Bewegung zwischen Implantat und dem Handwurzelknochen am Trapezium-Knochen ihr Minimum hat. Die Mittellinie des Scheitels der untere Fläche 56 befindet sich zu der Ebene der halbmond-
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- 2,1 -förmigen Gelenkfläche 60 unter einem Winkel a geneigt.
Wie den Fig. 3,7,9 und 10 entnommen werden kann, umfaßt die innere Fläche 58 die halbmondförmige Fläche 60 und die tiefe Höhlung 62. Die Fläche 60 ist planar oder flach und liegt in einer Ebene. Ferner ist die Fläche in ihrer Gestalt im allgemeinen halbmondförmig im Aufriß und beschreibt mit einer distalen Kante 86 einen Teil der mittleren Kante der Höhlung 62. Die proximale Kante der Fläche 60 fällt mit der proximalen Kante 46 des Körpers 40 zusammen und so mit der proximalen Kante der hinteren Fläche 52. Die Fläche 6O ist flach gegenüber der leicht konvexen oder gekrümmten Fläche, die durch den Kahnbein-Knochen dargestellt wird, den das Implantat ersetzt. Ebenso flach ist sie gegenüber der gekrümmten Fläche, wie sie durch das nach dem Stand der Technik bekannte Implantat dargestellt wird. Diese Fläche stößt an das Mondbein 20 und ist gelenkig mit diesem verbunden, wie in Fig. 2 dargestellt ist.
überraschenderweise verbesserte die Abflachung der Fläche 60, so daß sie nicht den zu ersetzenden Kahnbein-Knochen nachahmt, die Stabilität des Implantats. Die Höhlung 62 ist in ihrer Form gestaucht und weist einen Längsradius b und einen Querradius c auf.
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Diese Höhlung ist so ausgestaltet, daß sie den Kopf des Kopfknochens 34 aufnehmen und mit diesem gelenkig verbunden werden kann. Die Höhlung 62 ist tiefer
als die in durch das Implantat zu ersetzenden Kahnbein-Knochen. Die Tiefenhöhlung 62 umfaßt eine gekrümmte Mittelkante 88, welche im wesentlichen in
der gleichen Ebene wie eine halbmondförmige Gelenkfläche 60 liegt. Die Ebene der halbmondförmigen Gelenkfläche ist, wie Fig. 8 entnommen werden kann, im
wesentlichen rechtwinklig zu der einzigen Ebene
der unteren Fläche angeordnet. Diese Vertiefung der Höhlung erhöht die Stabilität des Implantats in situ. Die Höhlung öffnet durch ihre vordere Kante 88, die in der gleichen Ebene, wie die Ebene der Halbmondfläche 60 liegt.
Die obere Fläche 54 des Implantats ist am deutlichsten in Fig. 3, 4 und 5 dargestellt. Diese Fläche ist
glatt konvex in ihrer Gestalt und erstreckt sich von der inneren Fläche 58 und der vorderen Fläche 64 zu der äußeren Fläche 50. Der Scheitel der Höhlung der Fläche 54 erstreckt sich von der distalen Kante 48
zu proximalen Kante 46 des Implantats und ist hingegen gekrümmt und leicht konkav in seiner Form. Die transversale Breite des Implantats 40 an der proximalen
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Kante 46 ist geringer als die transversale oder Gesamtbreite des Implantats an seiner distalen Kante 48. Die Fläche 54 ist so ausgestaltet, um über das untere Ende der Speiche gelenkig zu verbinden.
Die vordere Fläche 64 des Implantats hat im Aufriß im wesentlichen Dreiecksform mit einer Basis, welche mit der unteren oder proximalen Kante der unteren Fläche 56 zusammenfällt. Eine der Seitenkanten der Vorderfläche 64 ist durch eine innere Kante 88 der Höhlung 62 gegeben. Die gegenüberliegende Seitenkante 82 der Vorderfläche 64 fällt mit einem Teil der palmaren Kante der oberen Flache 54 zusammen. Die Vorde fläche 64 hat ein leicht konvexe Form und ist zwischen den Grenzen glatt.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindung gemäßen Implantats ist in Fig. 12 dargestellt und mit 40' bezeichnet. Das Implantat 40' unterscheidet sich von dem vorstehend· beschriebenen Implantat darin, daß sein Körper eine Öffnung oder eine Bohrung 102 beschreibt, welche sich von der halbmondförmigen Gelenkfläche zur hinteren Fläche 52 erstreckt. Die Bohrung 102 schafft eine öffnuna durch diese Flächen.
Q 3 0 Q 1 6 / 0 S 1 9
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Wie weiter unten in Einzelheiten erklärt wird, ist die Bohrung vorgesehen, um eine Verschiebung des Implantats durch die Verwendung eines Segments der Sehne extensor carpi radialis brevis auszuschalten oder zu erschweren.
Nach Fixierung des Implantats mit dem Sehnensegment kann der Stabilisierungsstab 78 entfallen. Aus diesen Grunde ist das Implantat 40* ohne Stabilisierungsstab dargestellt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kahnbein-Impantats beträgt die gesamte Erstreckung des Körpers longitudinal von der proximalen Kante zur distalen Kante an der unteren Fläche 56 etwa 26,67 mm. Die Gesamtbreite des Körpers entlang der proximalen Kante 46 beträgt etwa 14,7 mm. Die Gesamtbreite des Körpers an der distalen Kante beträgt etwa 17,1 mm. Somit weist der Körper eine geringe Steigung von etwa 2 auf. Der Stabilisierungsstab 78 hat eine quadratische Grundfläche 80 , bei der eine Seitenlänge etwa 3,5 mm beträgt und das quadratische freie Ende 82 eine seitliche Ausdehnung von ca. 2,5 mm. Die gesamte Längenausdehnung des Stabilisierungsstabes 78 beträgt etwa 6,86 mm.
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- JV5 -
-κ*
Das Implantat weist eine Gesamtstärke von 12,2 mm auf, welche in einer Ansicht der dorsalen Kante von der inneren Fläche 58 zum Scheitel der äußeren Fläche 50 gemessen wurde. Der Stabilisierungsstab 78 ist gegenüber der Mittellinie in Längsrichtung des Körpers 40 versetzt und seine dorsale Kante ist etwa 8,0 mm von der dorsalen Kante 42 des Körpers entfernt. Die Mittellinie in Längsrichtung des Scheitels der unteren Fläche 56 weist gegenüber der Ebene der halbmondförmigen Fläche 60 einen Winkel von etwa 20°auf. Radius b beträgt etwa 20,6 mm und Radius c etwa 17,3 mm.
Vorzugsweise wird das Implantat in proportional vergrößerten Abmessungen zu Gewährleistung eines guten Sitzes für den einzelnen Patienten hergestellt. Ebenso müssen aufgrund der spiegelbildlichen Unterschiede zwischen dem rechten und linken Handgelenk auch rechte und linke spiegelbildliche Implantate zur Verfügung gestellt werden. Wenn das Implantat in seinen Abmessungen vergrößert ist, vergrößert sich auch die Winkelbeziehung zwischen der langen Achse oder der Mittellinie in Längsrichtung der unteren Fläche zu der halbmondförmigen Fläche (Winkel a) .
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Der Winkel a vergrößert sich in dem Bereich von 20° bis 40°. Das Verhältnis der Gesamthöhe des Implantats zu seiner Gesamtlänge von seiner proximalen Kante zu seiner distalen Kante variiert innerhalb des angenäherten Bereiches von 0,45 bis 0,51. Das Verhältnis der Länge oder Breite der proximalen Kante des Körpers zur Länge oder Breite der distalen Kante des Körpers variiert innerhalb des angenäherten
Bereiches von 0,84 bis 0,90. Schließlich variiert die Steigung des Körpers von der proximalen zur distalen Kante innerhalb des Bereiches von 1° bis 2°, Grundsätzlich jedoch entstehen die größer abgemessenen Implantate durch proportionale Erhöhungen der Größe.
Das erfindungsaemäße Implantat sitzt besser und wird an allen Seiten durch angrenzende Knochen kräftig gestützt. Das Implantat ist in der Funktion analog einem Kugellager und muß durch ein "Gehäuse" umschlossen werden. Darum sollte eine straffe Kapselbandstruktur gesichert sein. Die Bandstruktur sollte zur Vermeidung von Instabilität repariert werden. Der Stab 7 8 ist primär vorgesehen, um das Implantat während der ersten Phase nach der Operation zu stabili sieren.
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-JtI -
Die Einfügung eines Kahnbein-Implantats ist vorgesehen bei avaskularer Nekrosis oder bei lang andauernder Dislokation. Das Implantat sollte nicht verwendet werden, wenn der arthritische Befall nicht auf die Kahnbein-Gelenke beschränkt ist, wenn eine völlige Befreiung von Schmerzen gesucht wird. Der Verlust der Unversehrtheit der Kapselstruktur durch Bruchverschiebung oder Deformierung des Handgelenkes durch Zusammenfall kann eine Kontra-Indikation zum spezieilen Implantierungsverfahren sein, wenn nicht das Handwurzelknochen-Lageverhältnis wieder eingerichtet wird und die Bänder repariert werden.
Eine chirurgische Methode zur Implantation des Kahnbein-Implantats benötigt entweder einen Handflächen- oder einen dorsolateralen Schnitt. Die oberflächlichen sensorischen Zweige der Speichen-Nerven müssen pedantisch genau erhalten bleiben. Die Sektion erfolgt zwischen den ersten und zweiten Streckmuskel-Päumen und der Speichen-Arterie. Die Sehne ces extensor policis longus wird zur Elle iurückgüT^g15!. >,;;■■; ~~r Schnitt wird radial nach unten zu de;; ';«ΐ<·.ί. ·, w\ t · - *- ?r c? ~t's- :"'.-":iia.lir longus gelegt.
Ein distal begründeter kapsularer Hautlappen wird ausgespart, wenn er nahe der Speiche und dem darunterliegenden Kahnbein-Knochen herausgetrennt wird. Der Knochen kann stückweise mit einem Rongeur entfernt werden. Dabei dürfen die darunterliegenden palmaren Bänder nicht beschädigt werden. Die korrekte Größe des Implantats wird durch Anwendung eines Testsets von Implantaten ermittelt. Das Implantat, welches in den durch das Heraustrennen des Kahnbeins entstandenen Raum bequem hineinpaßt, wird ausgesucht. Sodann wird mit einem Bohrer oder einer Kürette ein Loch in das Trapezium zur Aufnahme des Stabes des Implantats gebohrt. Das Loch sollte nach unten zur Mitte des Knochen unter einem Winkel geführt werden, so daß das Implantat in seine anatomisch richtige Lage kommt. Wenn das Implantat befriedigend sitzt und in seiner richtigen Lage ist, wird das Handgelenk in allen Richtungen passiv bewegt, um die Stabilität zu überprüfen. Bevor das Implantat endgültig eingefügt wird, sollten die vorderen Kapselbandstrukturen überprüft werden. Wenn sie locker sind, sollten sie mittels Dakronfäden wieder gespannt werden. Sind sie zerrissen, so müssen sie ausgebessert werden. Ein Streifen von erhältlichem flexor carpi radialis oder ein Teil von
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radiokapitativem Band kann zur Verstärkung dieses Bereichs verwendet werden. Eine zeitweilige Fixierung kann zur Stabilisierung der Lage des Implantats während des frühen Heilungsprozesses verwendet werden. Beispielsweise kann dazu Kirschner-Draht oder Sutura durch den Körper des Implantats in die Speiche oder den angrenzenden Handwurzelknochen gezogen werden.
Ein Beispiel für die zeitweilige Fixierung mittels Kirschner-Draht ist in Fig. 11 dargestellt. Wie darin gezeigt wird, sind zwei Längen eines Drahtes 106 und 108 durch das Implantat 40 geführt worden. Die Länge 106 wird in den angrenzenden Kopfknochen 34 eingeführt. Die Länge 108 wird durch das Implantat in den angrenzenden halbmondförmigen Knochen 20 geführt. Die Drähte sollen besser als einzelne Stiche eingeführt werden, denn als durch den vorher vorgenommenen Schnitt. Es muß Sorgfalt darauf verwendet werden, um die oberflächlichen Speichennervenzweige durch direkte Beobachtung durch den Schnitt zu umgehen. Bei der Lage der Drähte muß sorgfältig ein Zipfelbildun der Haut um die Drähte herum vermieden werden, da sonst ein Einlaß für Infektionskrankheiten geschaffen würde.
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- ao -
Die Fixierung mit Kirschner-Draht in den anstoßenden Kopfknochen und das Mondbein sollte nicht eine Subluxation des Implantats bei Testbewegungen ermöglichen. Vorzugsweise wird ein Fenster in der Form gebildet, um ein Taumeln der Form auf dem Draht zu
wird
verhindern. Ferner vorzugsweise eine sogenannte Langarm-Form verwendet, um ein Gleiten des Arms und eine daraus entstehende Bewegung über den ausgelegten Kirschner-Draht zu vermeiden.
Die dorsale Kapsel wird anschließend fest angenäht und über den Implantat mittels einer umgekehrten Knotentechnik repariert. Sodann wird die Wunde schicht weise geschlossen und eine kahnbeinartige kurze Form angewandt. Der Arm soll drei bis vier Tage hochgelagert werden.
In Fällen von rotierender Subluxation des Kahnbeins, Kahnbein-Mondbein-Diastase, Kopfknochen-Verschiebung und anderen Instabilitäten des Handgelenks, muß besonders auf eine Stabilisierung des Implantats und eine Rekonstruktion der kapsulären und interkarpalen Bänderstrukturen geachtet werden. Wenn eine derartige Rekonstruktion zu erwarten ist, wird die alternativ bevorzugte Ausführungsform nach Fig. 12 angewendet.
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- -si -3J-
Wie den Fig. 13 und 14 zu entnehmen ist, wird die Rekonstruktion des Kahnbein-Mondbein-Ligaments mit einer distal gebundenen ECRB-Sehne von 1/3 Durchmesser in Form eines 8 bis 9 cm langen Streifens 120 durchgeführt. Bei Anwendung des Verfahrens wird ein 3 mm-Loch oder eine Bohrung 122 durch den Mondbein-Knochen 20 gebildet. Ein Gewindeschneider wird zum Kernbohren des Loches 102 in das Kahnbein verwendet. Vorzugsweise beträgt die Lochgröße etwa 3 mm im Durchmesser und 6 bis 8 mm von der Kante des Kahnbein-Implantats. ECRB-Sehnenstreifen werden durch den Mondbein-Knochen 20 mit einer Drahtschlingen-Durchziehtechnik geführt. Der Sehnenstreifen 120 wird anschließend über die hintere Fläche 52 des Implantatkörpers durch die Bohrung 102 und zurück um das Implantat herum, wie gezeigt wird, geführt. Der Sehnenstreifen wird dann sicher mit sich selbst befestigt mittels mehrfacher 3-0 Dakronnähte. Bei Anwendung dieser Technik sollte eine zeitliche Stabilisierung des Kahnbein-Implantats, wie es in der Fig. 11 dargestellt ist, für eine Zeit von drei bis vier Wochen angewendet werden. Das Gelenk ist für acht Wochen unbeweglich in einem Langarm-Daumen-Spikaverband zu halten.
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Wie bereits vorstehend erwähnt wurde, kann der Stabilisierungsstab 78 bei Ausbildung des Implantats mit der Bohrung 102 entfallen. Der Sehnenstreifen kann hinreichend die Struktur stabilisieren und Dislokationen unterdrücken.
Das erfindungsgemäße Kahnbein-Implantat kann einfach und relativ preiswert unter Anwendung herkömmlicher Schmelztechniken aus Silikonelastomeren von medizinischem Gütegrad hergestellt werden. Das Implantat wird chirurgisch durch relativ einfache Chirurgie-Verfahren eingesetzt. Gegenüber den bislang bekannten Kahnbein-Implantaten zeichnet es sich durch Zulassen von Handgelenksbewegungen mit erhöhter Stabilität, Bewegungsfreiheit und Freiheit von Schmerzen aus.
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it

Claims (12)

ANSPRÜCHE
1.' Kahnbein-Implantat zur chirurgischen Einfügung ~ in eine Position in Nachbarschaft zum Trapezium, Trapezoid, Mondbein, Kopfbein und Speiche, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem einteiligen Körper aus elastische^ Material besteht, welcher
eine untere Fläche, die im wesentlichen von ovaler Gestalt in der Draufsicht ist und eine leichte konvexe Krümmung aufweist, wobei der Scheitel der Fläche im wesentlichen in einer Ebene liegt und ein Trapezgelenk und ein Trapezoidgelenk bildet,
eine obere Fläche mit einer in der Draufsicht glatten, leicht konvexen Gestalt, die eine gekrümmte palmare Kante beschreibt und so beschaffen ist, daß sie mit der Speiche gelenkig zusammenwirken kann,
eine innere Fläche mit einer flachen, halbmondflächigen Gelenkfläche und einer tiefen, an diese
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Fläche angrenzenden Höhlung, welche in der Draufsicht im wesentlichen oval ist und so gestaltet ist, daß sie mit dem Kopfknochen gelenkig zusammenwirken kann,
eine äußere Fläche, die durch die untere und die obere Fläche begrenzt wird und eine dorsale Kante der Höhlung der inneren Fläche bildet, wobei die äußere Fläche glatt und im wesentlichen konvex in der Draufsicht ist,
eine hintere Fläche, die sich zwischen der äußeren Fläche und einer proximalen Kante der halbmondförmigen Gelenkfläche erstreckt, wobei die proximale Kante im wesentlichen halbkreisförmig ist,
und
eine vordere Fläche von im wesentlichen dreieckige Form in der Draufsicht, welche eine Basis aufweist, die mit der proximalen Kante der unteren Fläche zusammenfällt und durch die halbmondförmige Fläche, die tiefe Höhlung und die obere Fläche begrenzt wird,
aufweist.
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2. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper eine Bohrung zur Fixierung des Implantats mittels eines Sehnenstreifens aufweist.
3. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die proximale Kante der hintere^ Fläche in der gleichen Ebene liegt, wie die halbmondförmige Gelenkfläche, wobei die vordere Fläche konvex ist zwischen der tiefen Höhlung und der oberen Fläche.
4. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die tiefe Höhlung eine gekrümmte Mittelkante aufweist, die im wesentlichen in der gleichen Ebene liegt, wie die halbmondförmige Gelenkfläche.
5. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Fläche in einer Ebene liegt, die im wesentlichen rechtwinklig zur Ebene der halbmondförmigen Gelenkfläche steht.
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6. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittellinie der unteren Fläche unter einem Winkel a gegen die Ebene der halbmondförmigen Gelenkfläche der inneren Fläche nach oben geneigt ist.
7. Kahnbein-Implantat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittellinie der unteren Fläche nach oben unter einem Winkel von 20° bis 40° geneigt ist.
8. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper ein Verhältnis von Gesamthöhe zu Gesamtlänge von seiner proximalen Kante bis zu seiner distalen Kante von etwa 0,45 bis etwa 0,51 aufweist.
9. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Länge der proximalen Kante des Körpers zur distalen Kante des Körpers im Bereich von etwa 0,84 bis etwa 0,90 liegt.
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10. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper einen eingeschlossenen Winkel von seiner proximalen Kante zu seiner distalen Kante im Bereich von etwa 1° bis 2° aufweist.
11. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper einen Stabilisierungsstab umfaßt, der sich nach außen erstreckt und im wesentlichen rechtwinklig zur unteren Fläche angeordnet ist, wobei der Stab zur Einfügung in das Trapezium angepaßt ist.
12. Kahnbein-Implantat gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper ferner einen Stabilisierungsstab umfaßt, der sich nach außen erstreckt und im wesentlichen rechtwinklig auf der unteren Ebene steht, wobei der Stab zur Einfügung in das Trapezium ausgestaltet ist.
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