DE2943409C2 - Speichereinrichtung für eine Magnetbandkassette und ein Aufnahme- und Wiedergabegerät - Google Patents

Speichereinrichtung für eine Magnetbandkassette und ein Aufnahme- und Wiedergabegerät

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DE2943409C2 DE2943409A DE2943409A DE2943409C2 DE 2943409 C2 DE2943409 C2 DE 2943409C2 DE 2943409 A DE2943409 A DE 2943409A DE 2943409 A DE2943409 A DE 2943409A DE 2943409 C2 DE2943409 C2 DE 2943409C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Speichereinrichtung für eine Magnetbandkassette und ein Aufnahme- und Wiedergabegerät, wobei die Magnetbandkassette ein Gehäuse und in dem Gehäuse eine oder mehrere Magnetbandspulen enthält und mit einer Speichereinrichtung ausgestattet ist, die über Verbindungsmittel mit dem Aufnahme- und Wiedergabegerät verbindbar ist, von dem Aufnahme- und Wiedergabegerät ansteuerbar ist und eine Information über die Bandstellung enthält.
Aus der DE-OS 20 32 349 ist eine Magnetbandkassette zur Verwendung in Verbindung mit einem Aufnahme- und Wiedergabegerät bekannt, die mit einer Speichereinrichtung in Form einer Zählvorrichtung mit ablösbaren Markierungen sowie mit einer die Zählvorrichtung betätigenden Betätigungsvorrichtung ausgestattet ist, wobei die Betätigungsvorrichtung mit einer Antriebseinrichtung so verbunden ist, daß immer dann eine Betätigung erfolgt, wenn die Spulen während einer vorbestimmten Zeitspanne gedreht worden sind, so daß dadurch die Zeit angezeigt wird, während welcher das Magnetband benutzt wurde. Eine genaue Anzeige der jeweiligen ßandstellung ist mit Hilfe dieser bekannten Konstruktion nicht möglich.
Aus der DE-OS 28 08 861 ist ferner eine Vorrichtung bekannt, welche die Speicherung der jeweiligen Lage eines in einer Kassette befindlichen Magnetbandes ermöglicht, derart, daß jeder Kassette ein Zählwerk zugeordnet ist, das bezogen auf das Tonbandgerät zusammen mit der Kassette abnehmbar ist. Hierbei handelt es sich jedoch um ein rein mechanisches Zählwerk, welches in flacher Folientechnik ausgeführt ist und aus drei Zählscheiben bestehen kann, die sich gegenseitig antreiben und die einen gemeinsamen Anzeigebereich aufweisen, der auf eine Seitenfläche des Gehäuses der Tonbandkassette gelegen ist.
Dieses bekannte Zählwerk erlaubt r.war die momentane Bandstellung der Kasset'e anzuzeigen, jedoch ist diese Anzeige beispielsweise dann nicht sichtbar, wenn die Magnetbandkassette in den Aufnahmeschlitz eines Aufnahme- und Wiedergabegerätes eingeschoben wird, se daß diese bekannte Vorrichtung bzw. Zählwerk während des Betriebes des Aufnahme- und Wiedergabegerätes bzw. während des Betriebes der Magnetbandkassette wertlos ist, da eine von außen sichtbare Anzeige nicht erfolgen kann. Diese bekannte Vorrichtung bzw.
Zählwerk ist außerdem von dem jeweiligen Aufnahme und Wiedergabegerät vollkommen unabhängig und getrennt, so daß also dieses Gerät nicht in eine Anzeige mit einbezogen wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, die Speichereinrichtung für eine Magnetbandkassette und ein Aufnahme- und Wiedergabegerät der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß einerseits die momentane Bandstellung der Magnetbandkassette beim Einsetzen derselben in das Aufnahme- und Wiedergabegerät und während des anschließenden Betriebes des Gerätes bzw. der Magnetbandkassette sichtbar angezeigt werden kann und gleichzeitig auch spezifische Daten, welche die Magnetbandkassette und/oder das Magnetband der Kassette selbst betreffen, automatisch angezeigt und im Aufnahme- und Wiedergabegerät berücksichtigt werden können.
Ausgehend von der Speichereinrichtung der eingangs definierten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
a) die Speichereinrichtung aus einer elektronischen Speichereinrichtung besteht,
b) die Verbindungsmittel aus elektrischen Anschlüssen bestehen, und
c) die elektronische Speichereinrichtung das Aufnahme- und Wiedergabegerät im Sinne einer Auswertung der Informationen ansteuert.
Durch die vorliegende Erfindung wird somit eine Speichereinrichtung geschaffen, die auch das Aufnahme- und Wiedergabegerät in die Datenerfassung mit einbezieht und zwar in dem Moment, wenn die Magnetbandkassette in das betreffende Aufnahme- und Wiedergabegerät eingesetzt wird.
Darüber hinaus ist bei der Speichereinrichtung nach der Erfindung nicht nur die Anzeige der momentanen Bandstellung möglich, sondern auch die Speicherung verschiedener Bandstellungen und auch die Speicherung von charakteristischen Daten, welche die Magnetbandkassette selbst und/oder das Magnetband betreffen, wie beispielsweise der Kassettentyp (C45, C60, C90, Cl20 ...), seine Vormagnetisierung und dergleichen. Diese Daten können beim Einsetzen der Magnetbandkassette in das betreffende Gerät automatisch eingespeist und damit berücksichtigt werden (z. B. doppelt bespieltes Magnetband oder Stereoaufzeichnung — Monoaufzeichnung usw.).
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 ein Aufnahme- und Wiedergabegerät, das eine Kassette mit der ihr zugeordneten Speichereinrichtung enthält,
Fig.2 eine Ausführungsform mit Merkmalen nach der Erfindung,
F i g. 3 einen Speicher mit höherer Kapazität im Vergleich zu jenem gemäß F i g. 2,
F i g. 4 einen Kassettentyp, bei dem sich die Speichereinrichtung im Inneren der Kassette selbst befindet,
F i g. 5 bis 8 eine Ausführungsform, bei welcher eine Kassette mit einem Aufnahme- und Wiedergabegerät verwendet wird, welches nicht die erforderliche Einrichtung zum Betrieb der Speichereinrichtung aufweist, wobei diese Figuren jeweils schematisch eine mit der Speichereinrichtung ausgestattete Kassette in verschiedenen Betriebsstellungen zeigen, und
F i g.~9 eine Einzeldarstellung,
Fig. 10—27 weitere Ausführungsformen mit Merkmalen nach der Erfindung.
In F i g. 1 ist schematisch ein Aufnahme- und Wiedergabegerät 1 dargestellt, das eine Mechanik zur Aufnahme einer Kassette 2 und zur Erzeugung einer Ablaufbewegung des Magnetbands 3 aufweist.
Im Einklang mit der Erfindung ist in dem Gerät ein Behälter 4 vorhanden, in dem eine der Kassette -2 zugeordnete Speichereinrichtung 5 eingeführt wird.
Der Behälter 4 enthält Kontakte, die zur Aufnahme von Stiften der Speichereinrichtung bestimmt sind, um auf diese Weise den Betrieb derselben sicherzustellen, wenn sich die Speichereinrichtung in ihrer Arbeitsstellung befindet.
Die Fig.2 stellt eine Ausführung mit Merkmalen nach der Erfindung dar. Gemäß dieser Figur ist die Speichereinrichtung im einzelnen dargestellt, die einen reinen Speicherteil 6, eine Dekodierschaltung 7 und eine Eingangs- und Ausgangsanordnung 8 aufweist.
Diese einzelnen Elemente, die für den Speicher erforderlich sind, stellen einen Teil der gleichen Schaltung dar und sind an sich bekannt, so daß sie nicht im einzelnen beschrieben und gezeigt werden.
Zur Vereinfachung ist im vorliegenden Falle vorgesehen, für die Beschreibung der Schaltung eine Einrichtung zu verwenden, die auf der Antriebswelle der Aufnahmespule befestigt ist.
In Fig. 2 sind die Kassette 2, das Magnetband 3 und die Achse 9 der Aufnahmespule 11 sowie der Antriebsmotor 10 für die Aufnahmespule 11 angegeben.
Auf der Achse 9 der Aufnahmespule ist eine mit Löchern 13 versehene Scheibe 12 befestigt, die mit einem photoelektrischen Detektor 14 zusammenwirkt.
Beim Antrieb des Magnetbands 3 dreht sich die Welle
9 der Aufnahmespule und dreht die Scheibe 12, welche die Lichtstrahlen des Detektors 14 unterbricht, wodurch Impulse erzeugt werden, die für die jeweilige Lage des Magnetbands 3 repräsentativ sind.
Ein vom Detektor 14 geliefertes Signal, das für die Lage des Magnetbands repräsentativ ist, wird ferner dem Eingang eines Steuerkreises 15 zugeführt. Der Steuerkreis 15 empfängt die die Kassette betreffenden Informationen (Eingabe, Ausgabe E) sowie Informationen bezüglich des Bandablaufs (Stillstand O, Ablauf oder Schnellgang).
Der Steuerkreis 15 steuert über seine Ausgänge vorgegebene Lese- und Schreibphasen in der Speichereinrichtung 5 sowie eine Anzeige unter Zwischenschaltung einer numerischen oder analogen Anzeigevorrichtung 16 für die Position des Magnetbands.
Werden eine Kassette 2 und ihre Speichereinrichtung 5 in das Aufnahme- und Wiedergabegerät 1 eingegeben, so stellt der Steuerkreis zunächst die Speisung der Speichereinrichtung 5 über eine Stromversorgung 17 sicher und anschließend das Lesen der im Speicherteil 6 der Speichereinrichtung 5 enthaltenen Bandstellung. Diese Stellung wird anschließend an die Anzeigevorrichtung 16 übermittelt Der Anwender kennt somit sofort die Bandstellung bezüglich eines der Bandenden.
Beim Antrieb des Magnetbands 3 wird die Achse 9 der Aufnahmespule in Drehung versetzt und die Scheibe 12 angetrieben. Wie bereits vorausgehend erwähnt wurde, unterbricht die Scheibe 12 die Lichtstrahlen des Detektors 14, wodurch Impulse erzeugt werden, welche für die jeweilige Stellung des Magnetbands 3 repräsentativ sind.
Diese Impulse werden der Anzeigevorrichtung 16 über den Steuerkreis 15 zugeführt, wodurch eine Addition oder eine Subtraktion der Impulse gegenüber dem angezeigten Wert abhängig vom Richtungssinn des Bandablaufs erfolgt.
Sobald der Ablauf des Magnetbands 3 unterbrochen wird, gibt der Steuerkreis 15 einen Befehl zur Speicherung der jeweiligen Bandstellung d. h. zum Einschreiben des von der Anzeigevorrichtung 16 angezeigten Werts in den Speicherteil 6.
Zu diesem Zweck übermittelt der Steuerkreis 15 den von der Anzeigevorrichtung 16 angegebenen Wert dem Eingang der Speichereinrichtung 5 und stellt das Einschreiben in den Speicherteil 6 sicher. Auf diese Weise ist, wenn die Kassette 2 und ihre Speichereinrichtung 5 aus dem Gerät herausgenommen werden, die jeweilige Bandstellung im Moment der Entnahme bei 6 in der Speichereinrichtung 5 eingespeichert.
Diese Speicherung kann gleichermaßen entweder periodisch erfolgen oder kurz vor der Entnahme der Kassette 2 und ihrer Speichereinrichtung 5 aus dem Tonbandgerät 1.
Es ist ferner möglich, außer der Bandstellung in der Speichereinrichtung ein für alle mal die Daten des Magnetbands selbst zu speichern, beispielsweise den Bandtyp (C45, C60, C90, Cl20 ...), die Bandlänge und den Vormagnetisierungswert.
Befinden sich die Kassette 2 und ihre Speichereinrichtung 5 in Arbeitsstellung, so steuert der Steuerkreis 15 ferner das Lesen dieser Daten, die anschließend entweder Abstimmkreisen oder analogen oder numerischen Anzeigevorrichtungen 18 zugeführt werden.
F i g. 3 reigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform mit Merkmalen nach der Erfindung, bei welcher eine Schaltung ähnlich jener nach Fig.2 verwendet wird, die jedoch einen Speicherteil mit größerer Kapazität verwendet.
Zur Vereinfachung sind auf dieser Figur nur die für die Beschreibung der Verwendung dieses Speicherteils erforderlichen Elemente dargestellt, während der Steuerkreis und der Anzeigekreis identisch mit jenem nach F i g. 2 sind.
Der Speicherteil 6 der Speichereinrichtung 5 enthält mehrere Speicherblöcke 19, die mit A. B ... bezeichnet sind und welche dem Anwender die Speicherung mehrerer Magnetbandpositionen gestattet, die er wiederauffinden will, ohne daß er diesbezüglich Notizen machen muß.
Zu diesem Zweck ist ein Tastenfeld 20 mit Wählertasten vorgesehen, die mit dem Steuerkreis 15 verbunden sind und die bei ihrer Betätigung ein Einschreiben der jeweiligen, an der Anzeigevorrichtung 16 angezeigten Bandstellung in den ausgewählten Speicherblock (Position C) gewährleisten. Ein zweites Tastenfeld 21, das ebenfalls mit dem Steuerkreis 15 verbunden ist, gewährleistet bei seiner Betätigung das Lesen des Inhalts des vorgewählten Speicherblocks (im vorliegenden Fall B) und die Oberführung des Speicherinhalts zur Anzeigevorrichtung 22, so daß die Position des Bandes, die eingespeichert wurde, gelesen werden kann.
Mehrere Speicherblöcke 23 werden verwendet, um in bestimmter Weise die Daten der Kassette und des Magnetbands zu speichern.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform (Fig.4) ist die der Kassette zugeordnete elektronische Speichereinrichtung fest mit dieser verbunden, wodurch der Vorgang des Eingehens und Ausgebens der Kassetten und ihrer zugehörigen Speichereinrichtung beträchtlich vereinfacht wird.
Fig. 4 stellt eine Kassette für ein Aufnahme- und Wiedergabegerät dar, bei welcher das Gehäuse 2 der Kassette an bestimmten Seiten öffnungen aufweist, weiche es den am Gerät befindlichen Antriebselementen ermöglichen, den Transport des Magnetbands 3 einer Abgabespule 24 zu einer Aufnahmespule 25 hin sowie die Aufzeichnung und die Anzeige durchzuführen.
Die elektronische Speichereinrichtung 5 zur Speicherung der Bandstellung ist im Inneren des Gehäuses 2 der Kassette untergebracht. Sie enthält Stifte 26, die zu ihrem Betrieb, d. h. zur Spannungszuführung und Übertragung der Daten erforderlich sind, und welche das Gehäuse derart durchdringen, daß sie in Anlage mit entsprechenden, am Aufnahme- und Wiedergabegerät befestigten Elementen treten, wenn die Kassette in das Gerät eingesetzt wird. Infolgedessen gewährleistet das Einführen der Kassette in das Gerät ebenfalls das Einschalten der Speichereinrichtung 5. Falls die Magnetbandkassetten zwei Seiten haben, die zur Aufnahme und Wiedergabe von Signalen verwendet werden, so verwendet man, statt einer Speichereinrichtung für jede der Seiten, eine einzige Speichereinrichtung, die unabhängig von der Einführstellung der Kassette betriebsbereit gemacht wird und die die Stellung des Magnetbandes bezüglich der Bandenden für jede der Seiten speichert (und zwar entweder durch Differenzbildung oder Ergänzung einer Seite gegenüber der anderen).
Die Feststellung der Seite der Kassette, die in Arbeitsstellung ist, wird beispielsweise mittels eines mechanischen oder elektronischen Elements vorgenommen, das unter Zwischenschaltung des Steuerkreises 15 die Auswahl der jeweiligen Stellung des Magnetbands entsprechend der in Betrieb befindlichen Seite Fi der Kassette auswählt, die in F i g. 3 bei 27 angegeben ist.
Die verwendeten Speichereinrichtungen 5 sind vorzugsweise statischer Art, da in diesem Fall keine Energie zur Erhaltung des Inhalts ihrer Speicherblöcke benötigt wird. Diese Besonderheit ist von besonderem Interesse, falls die Speichereinrichtung oder die Speichereinrichtungen mit der Kassette verbunden sind und im Inneren desselben angeordnet liegen.
In den F i g. 5 bis 8 ist eine Kassette 2 mit einem Magnetband 3 sowie einer Aufnahmespule 24 und Abgabespule 25 dargestellt und desgleichen die Speichereinrichtung 5 mit den Anschlußstiften 26, welche durch das Gehäuse in solche Weise treten, daß sie in Anlage mit entsprechenden Elementen des Aufnahme- und Wiedergabegeräts gelangen.
Ferner kann ein Hebel 30 vorhanden sein, der im wesentlichen parallel zur Verbindungslinie zwischen den Achsen der Spulen 24 und 25 liegt und der um eine mit der Kassette 2 verbundene Achse 31 schwenkbar ist
Auf dem Hebel 30 ist um eine Achse 32 eine Klinke 33 beweglich angeordnet, welche V-förmig und um die Achse 32 verschwenkbar ist. Ferner weist der Hebel 30 im Bereich der Klinke einen Stift 34 auf, an dem eine Feder 35 befestigt ist, die mit ihrem anderen Ende von einem Stift 36 gehalten wird, der an der Klinke 33 in der Nachbarschaft des Scheitels derselben angeordnet ist.
An der dem Scheitel der Klinke entgegengesetzt liegenden Ende sind zwei gegensinnig zueinander geneigte Seiten 44—45 vorgesehen, die später noch beschrieben werden.
Dank einer auf der Achse 32 vorhandenen Abflachung 37 wird die Klinke unter Wirkung der Feder 35 in einer gegenüber dem Hebel 30 senkrechten Stellung gehalten.
Andererseits wirkt eine Feder 38, die sich am Innenrand des Gehäuses der Kassette 2 abstützt, auf den Hebel 30 derart ein, daß er ständig gegen die Spulen gedrückt wird.
Im Gehäuse der Kassette ist in der Nachbarschaft des freien Endes des Hebels 30 ein Fenster 39 vorhanden, unterhalb welchem unter dem Ende des Hebels ein Mikroschalter 40 liegt.
Ferner kann ein Schalter vorgesehen werden, der sich außerhalb der Kassette im Aufnahme- und Wiedergabegerät befindet und der direkt durch den Hebel 30, beispielsweise über das Fenster 39, betätigt wird.
Bei der Kassette ist im wesentlichen an einer Stelle, die auf der Mittelachse und unterhalb des Hebels 30 liegt, eine Öffnung 41 mit ovaler Form vorgesehen, während ein zur Aufnahme einer derartigen Kassette bestimmtes Aufnahme- und Wiedergabegerät eine Stange 42 trägt, die beim Einsetzen der Kassette derart in die Öffnung 41 eindringt, daß der Hebel 30 in der in F i g. 1 gezeigten Lage blockiert wird. In diesem Falle berührt der Scheitel der Klinke 33 nicht die Auskehlungen 43 der Spule 25 und wird im Abstand von diesen gehalten. Wird eine Kassette in ein Gerät eingesetzt, welches nicht zur Aufnahme einer derartigen Kassette «dsgebildet ist und daher keine zur Blockierung dienende Stange 42 aufweist, so wirkt die Feder 38 auf den Hebel ein und übt auf ihn einen solchen Druck aus, daß die Klinke 33 in Anlage an die Auskehlungen 43 der Spule 25 gelangt, wobei letztere, sobald sie im einen oder anderen Drehsinn in Drehung gesetzt wurde, das Verschwenken der Klinke 33 in die in F i g. 6 dargestellte Lage verursacht, während die Feder 35 ihrerseits ein Verschwenken der Klinke 33 bewirkt, bis die Innenseite einer der Flügel 44-45 der Klinke 33 in Anlage an den Stift 34 des Hebels 30 (Fig. 7) gelangt und auf diesen einwirkt; dadurch wird der Hebel 30 in die in F i g. 7 dargestellte Lage gebracht, in welcher er auf den Mikroschalter 40 einwirken kann, was das Löschen der Anzeige im Speicherblock der der Kassette zugeordneten Speichereinrichtung bewirkt
Ferner gelangt das Ende dieses Hebels 30 vor das Fenster 39 der Kassette und zeigt dabei dem Anwender unmittelbar an, daß die Kassette in einem Gerät verwendet wurde, welches nicht zur Aufnahme derartiger Kassetten ausgebildet ist.
Das Ende dieses Hebels ist vorteilhafterweise farbig gehalten, beispielsweise rot.
Falls die Kassette erneut in einem geeigneten Aufnahme- und Wiedergabegerät verwendet werden soll, genügt es, einen spitzen Gegenstand in den Spalt 41 einzuführen, um den Hebel 30 in die Stellung gemäß F i g. 8 zu briigen, bei welcher die Klinke ir. ihre Ausgangsstellung senkrecht zum Hebel zurückgebracht wird.
Für den Fall, daß sich der Schalter, der die Funktion des Mikroschalters 40 ausübt, außerhalb der Kassette befindet, bewirkt das Einsetzen der Kassette, bei welcher sich der Hebel 30 in der Position gemäß F i g. 7 befindet, ein Löschen des in der Kassette befindlichen Speichers.
Andererseits ist, da sich der Hebel 30 vor der öffnung 41 befindet, daß Einführen der Stange 42 nicht möglich und die Stellung kann nicht völlig in die normale Betriebsstellung gebracht werden.
Hs ist daher ebenfalls notwendig, einen spitzen Gegenstand in den Spalt 41 einzuführen, um den Hebel 30 in seine Ausgangslage zu bringen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß für die Speichereinrichtung 5 mit Vorteil eine Speicherschaltung verwendet wird, die unter der Bezeichnung ER 1400 EAROM bekannt ist.
Die Verwendung der Speichereinrichtung wird auf Grund folgenden charakteristischer Merkmale vorteilhaft:
Es handelt sich um eine Speicherschaltung statischer Art, deren Größe jener eines Transistors gleichkommt und die die gespeicherten Daten im spannungslosen Zustand für zehn Jahre speichern kann.
Die Speicherschaltung ER 1400 EAROM enthält nur sieben Kontaktstifte, was ebenfalls einen Vorteil darstellt.
Die Fig. 10—1OA und 1 -HA zeigen das Zusammenwirken dieser Speicherschaltung mit der Kassette und dem Wiedergabegerät.
Wie aus den Figuren ersichtlich ist, ist die Speicherschaltung ER 1400 EAROM (Bezugszeichen 50) im Inneren der Kassette 51 befestigt und steht in Verbindung mit einer gedruckten Schaltung 52, die acht vertikale Kontaktstifte 53 enthält, die sich im Außenbereich der Vorderseite der Kassette 51 befinden.
Die Anordnung ist asymmetrisch ausgeführt, um eine leichte Ermittlung der in Betrieb befindlichen Seite der Kassette zu gestatten.
Das Hauptgehäuse 54 der Aufnahmevorrichtung, ·;ι
welcher die Kassette in Betriebsstellung gebracht wird, umfaßt zwei Schalter 55—56 mit Lamellen 57, die dazu bestimmt sind, mit den acht vertikalen Kontaktstiften in Anlage zu gelangen.
Die achte Lamelle 57' der beiden Schalter ist in zwei Abschnitten ausgeführt, um die Seite der Kassette zu ermitteln, die wie vorausgehend erwähnt, in Betriebsstellung ist.
Die beiden Schalter sind mit der Schnittstelle eines Mikroprozessors derart verbunden, daß die Stromversorgung der Speicherschaltung ER 1400 EAROM gewährleistet ist und ferner die Speicherschaltung angesteuert werden kann, wenn sich die Kassette in ihrer Betriebsstellung befindet
Zur Steuerung der Aufnahmevorrichtung und der Speicherschaltung ER 1400 EAROM wurde ein Standard-Mikroprozessor ausgewählt.
Die zur Steuerung der Speicherschaltung ER 1400 EAROM entwickelte logische Software ist einfach und umfaßt lediglich drei Unterprogramme:
Adresseneingabe
Unterprogramm 11: Dateneingabe und Löschung, worauf anschließend mit »Dateneingabe« Bezug genommen wird.
Unterprogramm III: Datenausgabe
Diese Unterprogramme sind entsprechend den technischen Spezifikationen in Verbindung mit der vorausgehend genannten Speicherschaltung ER 1400 EAROM verwirklicht
Der Mikroprozessor steuert gleichermaßen die Bandaufnahme, die Anzeigen und liest die Steuertasten.
Das in Fig. 12 dargestellte Schema umfaßt eine Steuereinheit 60, einen Steuerkreis 6t zur Betätigung b5 der Motoren M 1 und M 2, der Anzeigen 62-63-64 zur visuellen Anzeige der Bandposition, der Kassettenart und der in Betrieb befindlichen Kassettenseite, die Anzeigen bezüglich der Polarität und der Entzerrungsre-
gier, der Steuertafeln 65, 75, die Tastenfelder und Steuerschalter sowie einen Geschwindigkeitsdetektor aufweisen, der als Impulsgenerator 66 ausgebildet ist und auf der Aufwickelspule 67 befestigt ist und der der Steuereinheit 60 Daten bezüglich der Bandbewegung liefert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Steuereinheit 60 aus einem Mikroprozessor 68, der eine Zentraleinheit (CPU), Schaltkreise 80, externe Speicher 69—70, die aus ROM und RAM bestehen, sowie eine Zeitsteuerschaltung (71) aufweist, die durch einen Qaurzkristall mit einer Frequenz von 4 MHz gesteuert wird und die Signale von zwei MHz Hefen.
Das Tastenfeld 72 gestattet dem Anwender die Auswahl einer Adresse im Speicher durch Betätigung der entsprechenden Tasten, um entweder den Inhalt der Adresse durch Betätigung der Steuertaste 73 des Speichers, die mit »Lesen« bezeichnet ist, zu lesen oder die durch die Anzeigeeinrichtung 62 angezeigte Bandstellung in der genannten Adresse durch Betätigung der Steuertaste 74, die mit »Speichern« bezeichnet ist, zu speichern.
Die Funktionstasten 75 gestatten es dem Anwender, d?s Aufnahmegerät zu steuern und der Steuereinheit 60 Daten bezüglich der Laufrichtung des Magnetbands (Vorwärts-Rückwärts) sowie der Kassettenposition (Auswurf) zu übermitteln.
Die Aufwickelspule 67 enthält einen Impulsgenerator 66, der auf ihre Achse befestigt ist und derart ausgebildet ist, um Impulse mit einer der Bandbewegung entsprechenden Frequenz zu liefern. Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden für eine Umdrehung der Spule sechzehn Impulse geliefert.
Im Hinblick darauf, daß die Kassetten häufig eingesetzt oder ausgeworfen werden, soll für eine Umdrehung vorzugsweise eine große Anzahl von Impulsen vorgesehen werden, um akkumulative Fehler zu vermeiden.
Das Aufnahmegerät enthält die Steuermotoren M\ und Mz für die Spulen der Kassette, die durch den Steuerkreis 61 gesteuert werden, der seinerseits durch die Steuereinheit 60 gesteuert wird.
Die Motoren M1 und M 2 gewährleisten den Antrieb des Magnetbands mit normaler Geschwindigkeit (Wiedergabe oder Aufzeichnung), mit großer Geschwindigkeit (Vorlauf, Rücklauf) sowie mit einer Zwischengeschwindigkeit.
Die Steuereinheit 60 steuert über ihre Ausgänge die Anzeigeeinrichtungen, die zur Anzeige der Magnetbandstellung (Anzeige 62), des verwendeten Kassettentyps und der in Arbeitsstellung befindlichen Seite (I oder I!) durch die .Anzeige 63 dienen, sowie gewisse charakteristische Daten des verwendeten Magnetbands, welche selbsttätig die Polarität und die Entzerrungskonstanten (Anzeige 6 ) bestimmen. Diese Daten können den in Frage stehenden elektronischen Schaltkreisen übermittelt werden, damit ihre Abstimmung selbsttätig vorgenommen wird. Ferner sind zwei Diodensätze vorgesehen, um die von der Steuereinheit 60 ausgeführten Funktionen anzuzeigen, beispielsweise Wiedergabe, Aufzeichnung, Halt, Pause etc.
In Fig. 12 ist ferner die Speicherschaltung ER 1400 EAROM (Bezugszeichen 50) angegeben sowie die Schalter 57 (Lamellen 1 bis 7) und die Schalter 571 (Lamelle 8).
Fig. 12A zeigt ein Ausführungsbeispiel der Schnittstelle, die für die Speicherschaltung ER 1400 erforder-12
Betriebsweise
Wird eine Kassette 51 im Aufnahmegerät 54 in Betriebsstellung gebracht, so wird ihre Serie von Kontaktstiften 53, die der Speicherschaltung ER 1400 EAROM entsprechen, entweder mit dem rechten Schalter 55 oder dem linken Schalter 56 verbunden.
Da die Speicherschaltung ER 1400 lediglich sieben Anschlüsse erfordert, wird der achte Anschluß der Platte 52 zur Auswahl der Seite I oder Seite II verwendet.
In der Tat umfassen die beiden Lamellen des Kontakts 57' der am Rahmen 54 des Aufnahmegeräts angeordneten Schalter 55 und 56 zwei Stifte.
Wird die Kassette mit seinen Sätzen von Kontaktstiften 53 von rechts (Fig. 11) eingeführt, so schließt der Kontakt 571 des rechts angeordneten Schalters 55 einen Schaltkreis, da seine beiden Stifte in Verbindung mit dem gleichen Leiterstab dieses Satzes von Kontaktstäben 53 sind.
Im Gegensatz hierzu bleibt der Kontakt 571 des Schalters 56 der linken Seite offen.
Auf diese Weise wird die Seite der Kassette, die sich in Betriebstellung befindet, bestimmt und ist dem Mikroprozessor bekannt, der sofort den Speicher in Betrieb nimmt (Unterprogramme: Adresseneingabe, Datenausgabe) damit die augenblickliche Stellung des Magnetbands angezeigt wird, sowie der Kassettentyp, etc. (Funktionsschaltbild F i g. 13).
Beim Lesen dieser gespeicherten Daten, was unmittelbar erfolgt, nachdem die Kassette in Betriebsstellung gebracht wurde, gewährleistet der Steuerkreis (CPU), daß an der Anzeigeeinrichtung die Adresse der letzten gespeicherten Daten derart angezeigt wird, daß der Anwender die Auswahl einer bereits verwendeten Adresse zur Speicherung einer neuen Markierung vermeidet.
Wird eine Funktionstaste 75 betätigt, (Wiedergabe, schneller Vorlauf, schneller Rücklauf, Aufnahme), so erhöht oder verringert der Mikroprozessor entsprechend dem Richtungssinn der Bandbewegung den angezeigten Wert der Bandstellung um eine Einheit, sooft von der Aufwickelspule ein Impuls geliefert wird. Damit ist die Bandposition ständig mit einer Genauigkeit von einer sechzehntel Umdrehung in der vorliegenden Ausführungsform bekannt.
Sobald die Bewegung des Magnetbands unterbrochen wird, gewährleistet der Mikroprozessor vor allem immer, daß die jeweilige auf einem Schirm (bei 62) angezeigte Bandstellung in der Speicherschaltung ER 1400 EAROM der Kassette gespeichert wird.
Dieser Vorgang wird durch die Unterprogramme gewährleistet:
Adresseneingabe, Datenausgabe entsprechend dem Funktionsschaltbild (Fig. 14). Auf diese Weise ist die jeweilige Stellung des Magnetbandes immer gespeichert, bevor die Kassette entweder entnommen oder die Stromversorgung des Tonbandgeräts abgeschaltet wird.
Sind beide Seiten einer Kassette verwendbar, und ist bereits eine abgespielt so genügt es nicht, lediglich die Stellung des Bands relativ zur verwendeten Seite zu speichern, sondern es ist auch erforderlich, die Stellung des Bands gegenüber der anderen Seite anzugeben.
Das Tastenfeld 72 enthält zwei Steuertasten:
»Lesen« (73), »Speichern« (74), die es dem Anwender gestatten, die Speicherschaltung ER 1400 zu steuern, während die Tasten »0« bis »9« die Auswahl einer Adresse (1 bis 79) im Speicher ermöglichen.
Die Betätigung der Taste »Lesen« bestimmt die Be-
triebsweise »Lesen« und gestattet dem Anwender das Lesen der gewählten Adresse über das Tastenfeld und die Aktivierung der Unterprogramme Adresseneingabe und Datenausgabe, um den Inhalt der vom Anwender gewählten Adresse an der Anzeigeeinrichtung 62 (Funktionsschaltbild 15) anzuzeigen.
Ir. ähnlicher Weise bestimmt die Betätigung der Taste »Speichern« die Betriebsweise »Speichern«, welche in erster Linie das Lesen der vom Anwender auf dem Tastenfeld gewählten Adresse ermöglicht und anschließend das Aktivieren der Unterprogramme Adresseneingabe und Dateneingabe um in der ausgewählten Adresse die jeweilige bei 62 angezeigte Position des Magnetbands zu speichern.
Das Tastenfeld 72 gestattet es dem Anwender bis zu achtzig Positionen des Magnetbands zu speichern, während die Taste »GOTO« (GZU) gewährleistet, daß das Magnetband sehr genau in die vom Anwender gewählte Stellung gebracht wird.
Diese selbsttätige Antriebssteuerung des Magnetbands in die gewählte Stellung wird gemäß einem Programm ausgeführt, das im Funktionsschaitbild nach F i g. 16 beschrieben ist. Während dieser Phase wird der Ausdruck »P—T« berechnet und das Gerät wird entsprechend dem Resultat dieser Berechnung entweder mit schnellem Vorlauf oder schnellem Rücklauf betrieben.
Während des Antriebs des Magnetbands mit großer Geschwindigkeit berechnet der Mikroprozessor ständig den Ausdruck »P— T« und sobald dieser Ausdruck den Wert »32« (zwei mal »16« Impulse) erreicht hat, wird das Tonbandgerät auf eine Zwischengeschwindigkeit umgeschaltet, damit die gesuchte Stellung mit sehr großer Genauigkeit erreicht wird.
Bei einer derartigen Vorrichtung ist es nicht mein notwendig, die Zähleranzeige für das Magnetband zu beachten, wenn jeweils eine Aufzeichnung gesteuert wurde; vielmehr genügt es, eine Adresse auszuwählen und die augenblickliche Position des Magnetbands zu speichern, die auf dem Schirm 62 angegeben wird.
Ausführung des Speichers (F i g. 17)
Die Speicherschaltung ER 1400 EAROM ist derart ausgeführt, daß:
die Speicherpositionen (Adressen von 0 bis 79) vom Anwender verwendet werden können, um eine beliebige Position des Magnetbands zu speichern,
die Speicherpositionen 80—81 einzig dazu verwendet werden, um
die augenblickliche Position des Magnetbands zu speichern, wenn die Bandbewegung unterbrochen wird, wobei die Position 80 für die Seite 1 und die Position 81 für die Seite II verwendet wird.
Für diese beiden Speicherpositionen können die Operationen »Lesen« oder »Speichern« nur durch den Mikroprozessor ausgeführt werden.
Die Speicherpositionen 82 bis 99 werden verwendet, um vorgespeicherte Konstanten bezüglich des Kassettentyps, des verwendeten Magnetbands einzuschreiben, die der Speicherschaltung ER 1400 zugeordnet sind.
Diese Konstanten können durch den Hersteller der Kassette vorgespeichert sein und die entsprechenden Speicher können nur gelesen werden, und zwar nur durch den Mikroprozessor beim Einführen der Kassette.
Ist das Aufnahme- und Wiedergabegerät, in welchem die Kassette in Betriebsstellung gebracht wird, in Zwei-Richtungsbetrieb ausgeführt, so wird die Auswahl der in Betrieb befindlichen Seite durch eine selbsttätige Umkehreinrichtung gewährleistet. Im Hinblick darauf, daß die Bewegung des Magnetbandes umgekehrt werden kann, ohne daß die Kassette umgekehrt wird, können die beiden Schalter 55,56 die Betriebsstellung der Kassette nur bei ihrer Einführung ermitteln.
Die Speicher 0 bis 79 können in zwei Abschnitte (0—39 und 40—79) unterteilt sein, um eine Bezugnahme auf jede Seite der Kassette (Seite I: 0—39; Seite II: 40—79) zu begrenzen.
Eine elektronische Sicherheitseinrichtung kann vorgesehen werden, um den Anwender daran zu hindern, Daten im Abschnitt des Speichers entsprechend der Seite II zu lesen oder einzuschreiben, wenn die in Betrieb befindliche Seite die Seite I ist.
Die jeweilige Stellung des Magnetbandes ist bei der beschriebenen Ausführungsform eine Funktion der Anzahl der Impulse der Aufwickelspule.
Anschließend wird eine weitere Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung für die Verwendung einer mit einem Speicher ausgestatteten Kassette in einem Aufnahme- und Wiedergabegerät beschrieben, das nicht mit einem entsprechend programmierten Mikroprozessor ausgestattet is..
Diese Einrichtung eignet sich besonders für Videokassetten eines unter der Bezeichnung »VHS« bekannten Typs (F i g. 18).
Diese Kassetten können nur mit einer Seite verwendet werden.
Das Gehäuse 100 einer derartigen VHS-Kassette besteht aus zwei Gehäusehälften, nämlich einer unteren Gehäusehälfte 10O1 und einer obere Gehäusehälfte 100».
-·■· : ■· ν 19 und 20 zeigen das Innere der beiden Gehäusehälften nach Öffnung durch Verschwenken längs der Vorderseite der Kassette.
Die Anordnung beruht auf dem Umstand, daß jede Videokassette eine Blockiereinrichtung für die Spulen aufweist, welche eine Blockierung vornimmt, wenn die Kassette außer Betrieb ist.
Diese Blockiereinrichtung ist in der unteren Gehäusehälfte gemäß F i g. 19 vorgesehen.
Ein gebogener Hebel 101 (Fig. 19, 21, 22), der um eine Achse 102 verschwenkbar ist. umfaßt einerseits eine Zunge 103 und andererseits zwei Anne 104, die im wesentlichen senkrecht gegenüber der Zunge 103 angeordnet sind.
Auf Achsen 105, die senkrecht zum Boden der unteren Gehäusehälfte 100' angeordnet sind, sind im wesentlichen V-förmige Klinken 106 schwenkbar befestigt, von denen ein Abschnitt 107 derart angeordnet ist, daß er mit einem Arm 104 dc^· gebogenen Hebels 101 zusammenarbeitet, während der andere Abschnitt 108 der Klinke mit einem umiangsseitigen gezahntem Rand 109 der zugeordneten Spule 110 zusammenwirkt. Diese Klinken stehen unter Einwirkung von Federn 111, die derart angeordnet sind, daß sie auf die Abschnitte 108 eine Druckkraft in Richtung der gezahnten Ränder 109 der Spulen ausüben.
Im Boden der Gehäusehälfte ist an einer Stelle, die dem Ende der Zunge 103 gegenüberliegt, eine öffnung 112 (Fig.21 und 22) vorgesehen, deren Aufgabe anschließend erläutert wird.
In der oberen Gehäusehälfte lOO2 ist eine Anzeigevorrichtung angeordnet, die eine Platte 113 (Fig.20, 21—24) mit einem Stift 114 umfaßt, der eine Verschiebung der Platte 113 längs der Längsabmessung der Kas-
sette in einem Langloch 115 in der Oberseite der Gehäusehälfte 1002 führt
Die Platte 113 ist an seinem Ende verbreitert, um eine Anzeigemarke 116 zu bilden, die in einem Fenster 117 in der oberen Gehäusehälfte 10O2 erscheint Die verschiebbare Platte 113 steht unter der Wirkung einer Feder 118 und weist eine L-förmige Nut 120 in einem verbreiterten Abschnitt 1131 der Platte 113 auf.
Ein Zapfen 119 wird von einem Hebel 121 getragen, der sich in einer Richtung senkrecht zur Platte 113 bewegen kann und der unter der Wirkung einer Feder 122 steht. Der Hebel 121 weist an seinem Ende einen rechtwinklig umgebogenen Abschnitt 123 (Fig.21) auf, der mit den Abschnitten 107 der Klinken 106 der Blockiereinrichtung für die Spulen zusammenwirkt.
Sind die beiden Gehäusehälften zusammengefügt, so ist der umgebogene Abschnitt 123 hinter den beiden Abschnitten 107 angeordnet
Wird die Kassette 100 in das Gerät 124 (F i g. 21 und 22) eingeführt, so dringt ein am Rahmen des Geräts befestigter Druckbolzen 125 durch die Öffnung 112 in die Kassette 100 ein und wirkt auf den Hebel 101 ein, um ihn um die Achse 102 zu verschwenken. Dadurch wirken die Arme 104 auf die Abschnitte der Klinke 106. Infolge der Verschwenkung des Hebels 101 lösen sich die Abschnitte 108 von der Verzahnung 109 und die Spulen 110 werden gleichzeitig freigegeben. Der Hebel 121 wird nach der Einwirkung der Abschnitte 107 auf den umgebogenen Abschnitt 123 des Hebels entsprechend dem Pfeil /(Fig.22-24) verschoben. Bezüglich der Platte 113 sind zwei Möglichkeiten vorhanden:
1. Das Aufnahme- und Wiedergabegerät 124 ist mit einem geeigneten Mikroprozessor ausgestattet,
2. Das Aufnahme- und Wiedergabegerät ist mit keinem Mikroprozessor versehen.
Im Falle 1. ist in der Eingabeöffnung für die Kassette ein Anschlag 126 (F i g. 22) vorgesehen, der um eine Achse 128 schwenkbar ist und unter der Wirkung einer Feder 127 steht.
Dieser Anschlag 126 ist derart angeordnet, daß er sich beim Einführen einer Kassette 100 in das Gerät 124 längs der Längsabmessung der Oberseite gleitend bewegt und sich, wenn die Kassette in ihrer Betriebsstellung ist, vor dem Stift 114 positioniert.
Auf diese Weise hat die Bewegung des Hebels 121 keinen Einfluß auf die Platte 113.
Sobald die Kassette auf den Hauptrahmen abgesenkt wird, wird der Hebel 121 durch den Druckbolzen 125 verschoben, jedoch bleibt die Platte 113 unbewegt, da der Anschlag 126 den Stift blockiert. Somit kann die Anzeigemarke 116 nicht im Fenster 117 der Kassette erscheinen. Wird die Kassette vom Hauptrahmen gelöst, so blockiert der Hebel 121 mechanisch die Platte 113 infolge der Formgebung der Nut 120 und die Kassette kann entnommen werden, ohne daß die Anzeigemarke 116 betätigt worden ist.
Im Fall 2., bei dem das Aufnahme- und Wiedergabegerät nicht mit einem Mikroprozessor ausgestattet ist, ist in der Kassettenaufnahmeöffnung nichts vorhanden, um den Stift 114 zu blockieren, so daß die unter Wirkung ihrer Feder 118 stehende Platte 113 eine Gleitbewegung ausführt bis der zum Ende der Nut 120 gelangende Zapfen die Bewegung anhält. Die Anzeigemarke 116 erscheint infolgedessen mit ihrem Ende, welches vorzugsweise mit einem auffälligen Farbanstrich, bei-SDielsweise in Rot versehen ist, im Fenster 117.
Der Anwender ist daher immer gewarnt, sobald eine mit einem Speicher versehene Kassette in ein Aufnahmegerät eingeführt wird, welches nicht zur Einwirkung auf diesen Speicher geeignet ist.
Das rote Ende der Anzeigemarke 116, das durch das Fenster 117 sichtbar ist, zeigt die Möglichkeit an, daß die Position des Bandes (Seite I und II) nicht mehr mit der in den Adressen 80 und 81 des Speichers enthaltenen Position übereinstimmt da das in der Kassette enthaltene
ίο Band sich verschieben konnte, ohne daß der Speicher auf dem laufenden gehalten wurde.
Der Inhalt aller anderen Adressen des Speichers bleibt nichtsdestoweniger gültig, und es genügt daß der Anwender die Kassette erneut völlig bis zur Ausgangsstellung aufwickelt und die Anzeige der Bandposition und den Inhalt der Speicher 80 und 81 auf Null stellt
Falls der Anwender das rote Ende der Anzeigemarke 16 im Fenster 117 nicht festgestellt hat, löst der Stift 114, der sich mit der Platte 113 verschiebt, einen Mikroschalter 130 (F i g. 22A) aus, der an der Aufnahmeöffnung des Geräts 124 angeordnet ist, wenn die Kassette in einem mit einem Mikroprozessor ausgestatteten Gerät erneut verwendet wird. Der Mikroschalter 130 betätigt eine elektrische Warneinrichtung akustischer oder visueller Art, wie beispielsweise eine Blinklampe. Er kann ebenfalls ein Blinken der Anzeigeeinrichtungen des Geräts sicherstellen, damit die Aufmerkmamkeit des Anwenders sofort erregt wird.
Die F i g. 25, 26 und 27 zeigen die Anwendung der Erfindung bei einer umkehrbaren Kassette 200. Diese Kassetten sind ebenfalls mit einer Blockiervorrichtung für die Spulen oder einen beweglichen Teil der Kassette, beispielsweise einer Schütze!fnung für das Magnetband, ausgestattet, wenn sie aus dem Gerät entnommen werden. Diese Blockiervorrichtung wird durch die beiden Seiten der Kassette betätigt und ist ebenfalls einer Anzeigemarke 216 zugeordnet, die ähnlich der vorausgehend beschriebenen Anzeigemarke 116 ausgebildet und durch ein zentrales Fenster 217 sichtbar ist.
In Fig.27 ist eine Kassette in Betriebsstellung im Inneren eines Aufnahme- und Wiedergabegeräts 224 dargestellt das mit zwei schwenkbaren Anschlägen 226 ausgestattet ist, die ähnlich dem vorausgehend beschriebenen Anschlag 126 ausgebildet sind, und die Stifte 214 blockieren.
Es ist offensichtlich, daß die Anzeigeeinrichtung in einer beliebigen Einführposition der Kassette 200 in ein Gerät ausgelöst wird, das nicht mit einem Mikroprozessor ausgestattet ist.
Vorausgehend wurden mechanische Einrichtungen beschrieben, die dazu dienen, irrtümliche Ablesungen zu vermeiden, wenn eine mit einem Speicher ausgestattete Kassette in einem Aufnahme- und Wiedergabegerät abgespielt wird, welches nicht einen entsprechend programmierten Mikroprozessor aufweist. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung möglich, entsprechende elektrische oder elektronische Einrichtungen vorzusehen, z. B. Kondensatoren, Wippen und Ringkerne.
Hierzu 14 Blatt Zeichnungen

Claims (23)

Patentansprüche:
1. Speichereinrichtung für eine Magnetbandkassette und ein Aufnahme- und Wiedergabegerät, wobei die Magnetbandkassette ein Gehäuse und in dem Gehäuse eine oder mehrere Magnetbandspulen enthält und mit einer Speichereinrichtung ausgestattet ist, die über Verbindungsmittel mit dem Aufnahme- und Wiedergabegerät verbindbar ist, von dem Aufnähme- und Wiedergabegerät ansteuerbar ist und eine Information über die Bandstellung enthält, dadurch gekennzeichnet, daß
a) die Speichereinrichtung aus einer elektronisehen Speichereinrichtung (5) besteht,
b) die Verbindungsmittel aus elektrischen Anschlüssen bestehen, und
c) die elektronische Speichereinrichtung (5) das Aufnahme- und Wiedergabegerät im Sinne einer Auswertung der Informationen ansteuert.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahme- und Wiedergabegerät Einschreibemittel enthält, um über die elektrischen Anschlüsse Daten in die elektronische Speichereinrichtung (5) einzuschreiben.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Speichereinrichtung (5) zur Speicherung von Informationen über die momentane Bandstellung und/oder Zusatzinformationen ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung (5) an dem Kassettengehäuse (2) angeordnet ist und daß außen am Gehäuse ein Satz von Kontakten vorgesehen ist, der mit der Speichereinrichtung verbunden ist und der die elektrischen Anschlüsse bildet, um die elektrischen Verbindungen mit entsprechenden Gegenanschlüssen des Aufnahme· und Wiedergabegerätes (1) herzustellen.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung (5) der Magnetbandkassette (2) adressierbare Registerblöcke umfaßt, um Daten zu speichern, weiche die Aufzeichnungen auf dem Magnetband betreffen.
6. Einrichtung nach Anspruch 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß einige der adressierbaren Registerblöcke dazu vorgesehen sind dauerhafte Daten zu speichern, welche die Magnetbandkassette und/ oder das in der Kassette enthaltene Magnetband betreffen.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß für eine umkehrbare Kassette nur eine einzige Speichereinrichtung vorgesehen ist und daß diese Speichereinrichtung unabhängige Blöcke enthält, welche jeder Seite der Kassette entsprechen.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlüsse des Aufnähme- und Wiedergabegerätes mit der Bandantriebseinrichtung und den Steuereinrichtungen des Gerätes verbunden sind, um der Steuereinrichtung die Möglichkeit zu geben aus der Speichereinrichtung einer Magnetbandkassette Daten in das Aufnähme- und Wiedergabegerät einzulesen oder Daten in die Speichereinrichtung einzuschreiben.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung eine von Hand betätigbare Vorrichtung enthält, um Eingangsdaten für die Steuereinrichtung vorzusehen und um diese in die Speichereinrichtung einzuschreiben, und eine Anzeigeeinrichtung umfaßt, um die aus der Speichereinrichtung ausgelesenen Daten darzustellen.
10. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung Mittel enthält, um Signale zu erzeugen, welche die momentane Magnetbandstellung wiedergeben, und Mittel enthält um die die Bandposition wiedergebenden Signale in die Speichereinrichtung einzuschreiben und um die die Bandposition wiedergebenden Signale, die in die Speichereinrichtung eingeschrieben wurden, auszulesen.
Jl. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung zum Lesen der Signale ausgebildet ist, die in der Speichereinrichtung einer Magnetbandkassette enthalten sind, nach dem die Kassette in das Aufnahme- und Wiedergabegerät eingesetzt wurde, um die durch die Signale wiedergegebenen Informationen darzustellen.
12. Einrichtung nach Anspruch 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung so ausgebildet ist, um die Bandposition wiedergebende Signale automatisch in die Speichereinrichtung der Magnetbandkassette einzuschreiben für den Fall, daß der Bandtransport angehalten wird und/oder bevor die Magnetbandkassette aus dem Aufnahme- und Wiedergabegerät herausgenommen wird.
13. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung des Aufnahme- und Wiedergabegerätes derart ausgebildet ist, daß die die Bandposition wiedergebenden Signale und die in der Speichereinrichtung einer Magnetbandkassette gespeicherten dauerhaften Daten gelesen werden und daß diese Daten zu einer geeigneten Schaltungsanordnung übertragen werden, um diese einzustellen, nachdem eine Magnetbandkassette in das Aufnahme- und Wiedergabegerät eingesetzt wurde.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung aus einer zentralen Prozessoreinheit besteht, die unter der Steuerung eines Programms arbeitet.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahme- und Wiedergabegerät für einen Zweirichtungsbetrieb ausgebildet ist und daß dessen Steuereinrichtung zur Auswahl des Speicherblocks ausgebildet ist, der der Betriebsseite der Magnetbandkassette entspricht, und um diese Betriebsseite der Magnetbandkassette anzuzeigen.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Speichereinrichtung umfassende Magnetbandkassette eine Signalspeichervorrichtung umfaßt, um ein Signal nach Betätigung derselben durch ein herkömmliches Aufnahme- und Wiedergabegerät zu erzeugen, welches nicht für einen Betrieb der Speichereinrichtung ausgestattet ist, wobei das genannte Signal anzeigt, daß die in der Speichereinrichtung der Magnetbandkassette gespeicherten Daten fehlerhaft sein können.
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Magnetbandkassette Mittel enthält, um mit entsprechenden Mitteln eines Aufnahme- und Wiedergabegerätes zu-
sammenzuarbeiten, welches mit einer Steuereinrichtung zum Treiben des Speichers einer Magnetbandkassette ausgestattet ist, um das Erzeugen des Speicher-Fehlersignals zu blockieren.
18. Einrichtung nach Anspruch IS oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette eine Einrichtung enthält, die aus einem Hebel (3) und einer von dem Hebel getragenen Klinke (33) besteht, und daß diese Einrichtung mit einer Magnetbandspule derart zusammenarbeitet, daß, wenn sine Magnetbandkassette in ein zur Aufnahme einer derartigen Kassette ausgebildetes Aufnahme- und Wiedergabegerät eingesetzt wird, die Klinke (33) in eine Stellung gebracht wird, in der sie außer Eingriff mit der Spule liegt, während beim Einführen der Magnetbandkassette in ein nicht zur Aufnahme derselben geeignetes Aufnahme- und Wiedergabegerät die in Anlage mit der Spule gebrachte Klinke verschwenkt wird und dem Hebel (30) gestattet, nach einer Schwenkbewegung in eine Stellung zu gelangen, in der das freie Ende des Hebels auf einen Schalter (40) oder ein anderes Element einwirkt, das das Löschen des Speicherblocks in dem der Magnetbandkassette zugeordneten Speicher (5) veranlaßt.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Magnetbandkassette eine ovale Öffnung (41) aufweist, und daß ein zur Aufnahme der Magnetbandkassette geeignetes Aufnahme- und Wiedergabegerät eine Stange (42) aufweist, die beim Einsetzen der Magnetbandkassette in das Aufnahme- und Wiedergabegerät in die Öffnung (41) derart eindringt, daß der Hebel (30) in einer Stellung blockiert gehalten wird, in der die Klinke (33) keine Möglichkeit hat mit der Magnetbandspule zusammenzuwirken.
20. Einrichtung nach Anspruch 16,17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Magnetbandkassette eine Blockiervorrichtung für die Magnetbandspulen aufweist, die wirksam wird, wenn die Magnetbandkassette außer Betrieb ist und die aus einem gebogenen Hebel (101) besteht, der beim Einführen der Magnetbandkassette (100) in das Aufnahme- und Wiedergabegerät (124) eine Schwenkbewegung erfährt und der mittels Klinken (106) die Freigabe der Magnetbandspulen veranlaßt, und daß die obere Gehäusehälfte der Magnetbandkassette eine Anzeige- oder Signalabgabeeinrichtung aufweist, die beim Einführen der Magnetbandkassette ebenfalls durch die Blockiervorrichtung für die Magnetbandspulen betätigt wird.
21. Einrichtung nach Anspruch 9 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung aus einer verschiebbaren Platte (113) besteht, die unter der Einwirkung einer Feder (118) steht, ferner im wesentlichen eine L-förmige Nut (120) in einem verbreiterten Abstand (113') der Platte (113) ausgebildet ist, daß sich ferner ein Hebel (121) in einer Richtung senkrecht zur verschiebbaren Platte bewegen kann und einen Zapfen (119) trägt und ferner an seinem Ende einen umgebogenen Abschnitt (123) aufweist, der mit den Klinken (106) der Blockiereinrichtung für die Spulen zusammenarbeitet, wobei sich der umgebogene Abschnitt (123) hinter die Abschnitte (107) des gebogenen Hebels (101) legt, wenn die beiden Gehäusehälften der Magnetbandkassette vereinigt sind, und ferner, wenn die Magnetbandkassette in das Aufnahme- und Wiedergabegerät eingeführt ist, eine Anzeigemarke (116) infolge der Schie-
bebewegung des Hebels (12i) und des Zusammenwirkens des Zapfens (119) mit der Nut (120) in einem Fenster (117), welches in einer Gehäusehälfte der Magnetbandkassette ausgebildet ist, erscheint
22. Einrichtung nach Anspnich 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung einer umkehrbaren Magnetbandkassette (F i g. 25 bis 27) die gleiche Blockiervorrichtung für die Magnetbandspulen vorgesehen ist und von den beiden Seiten der Magnetbandkassette (200) betätigbar ist und daß ihr eine Anzeigeeinrichtung (216) zugeordnet ist, die ähnlich jener ausgebildet ist, die für eine nichtumkehrbare Magnetbandkassette verwendet wird.
23. Einrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22, gekennzeichnet durch elektronische Schutzschaltungen, die den mechanischen Einrichtungen äquivalent sind, wie Kondensatoren, Wippen, Ringkerne.
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