DE2948329C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Verbundstoffes von geringem Flächengewicht nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 und einen nach diesem Verfahren herstellbaren
Verbundstoff nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 2.
Verbund- oder Vliesstoffe sind aufgrund ihrer niedrigen Fertigungskosten
und ihrem niedrigen Flächengewicht interessant. Aus
der US-PS 34 85 706 und der US-PS 35 08 308 sind ausschließlich
aus Stapelfasern hergestellte Vliesstoffe mit bzw. ohne einem
Muster von Öffnungen bekannt. Diese Vliesstoffe haben eine weite
Verwendung für Dekorationszwecke bei Heimtextilien, Bettlaken,
Matratzenbezügen, Windeln und Einweg-Bekleidung, z. B. zum Reinigen
von Operationssälen, gefunden. Wegen der geringen Nahtfestigkeit
und Haltbarkeit und dem hohen Faserverlust beim Waschen
konnten diese Vliesstoffe nicht für normale Bekleidungen verwendet
werden.
Ein Verfahren und ein Verbundstoff der gattungsgemäßen Art sind
aus der DE-OS 17 10 989 bekannt. Diese Verbundstoffe sind durch
eine oder mehrere Lagen von Geweben, Gewirken, Wirrfaser-Filamentschichten,
Ketten oder Kreuzketten aus Einzel-Filamenten
oder Filament-Garnen verstärkt. Diese Verbundstoffe haben zwar
eine höhere Widerstandsfähigkeit und Festigkeit, weisen jedoch
immer noch einen hohen Verlust an Stapelfasern beim ersten
Waschen und eine zu geringe Nahtfestigkeit in einer Breite von
3 mm längs des Vliesstoffrandes auf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Verlust an
Stapelfasern beim ersten Waschen und die Nahtfestigkeit von
Verbundstoffen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruches 1 bzw. des Patentanspruches 2 gelöst.
Durch die starke Ausbreitung der Filamentgarne weisen deren
Einzelfilamente einen genügenden Abstand auf, damit bei der
hydraulischen Nadelung auch eine Verschlingung der Stapelfasern
mit den Einzelfilamenten entsteht.
Unter Kreuzrichtungsanordnung wird hier eine Anordnung von
Filamenten verstanden, bei der ein erster Satz von Filamenten
in einer Richtung verläuft, wobei die Filamente mit gleichem
Abstand parallel verlaufen, und ein zweiter Satz von parallel
und in gleichen Abständen verlaufender Satz von Filamenten
quer dazu, zweckmäßig rechtwinklig, angeordnet ist. Beide Sätze
von Filamenten können ein lockeres Gewebe oder Gelege bilden.
Die Kreuzrichtungsanordnung kann auch durch ein Gewirk eines
einzigen Satzes von Filamenten gebildet werden.
Der erfindungsgemäße Verbundstoff weist im allgemeinen eine
Randfestigkeit von 15 bis 30 Newton (N) auf und hat einen
Faserverlust beim anfänglichen Waschen von nicht mehr 2%.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematische Erläuterung eines Verfahrens zur Herstellung
des Verbundstoffs unter zweistufiger hydraulischer
Nadelung,
Fig. 2 eine schematische Erläuterung eines Verfahrens zur Herstellung
des Verbundstoffs unter einstufiger hydraulischer
Nadelung,
Fig. 3 eine die Stapelfaser-Umkehrungen erläuternde schematische
Querschnittsdarstellung eines Verbundstoffs,
Fig. 4 und 5 fotografische Mikroaufnahmen bei 10facher
Vergrößerung von nach Beispiel 1 hergestellten Stoffen,
Fig. 6 fotografische Mikroaufnahmen bei 10facher
Vergrößerung von nach Beispiel 2 hergestellten Stoffen,
Fig. 17 bis 20 fotografische Mikroaufnahmen bei 10facher
Vergrößerung von nach Beispiel 3 hergestellten Stoffen,
Fig. 21 bis 25 und 21a bis 25a fotografische Mikroaufnahmen bei
10facher Vergrößerung von Vorder- bzw. Rückseiteteilen
der nach Beispiel 3 hergestellten Stoffe, und
Fig. 26 und 26a fotografische Mikroaufnahmen bei 10facher
Vergrößerung von Vorder- bzw. Rückseiteteilen des nach
Beispiel 5 hergestellten Stoffs.
Nachfolgend sind die veranschaulichten Ausführungsformen im einzelnen
beschrieben.
Die Fig. 1 erläutert schematisch ein unter zweistufiger hydraulischer
Nadelung verlaufendes Verfahren zur Herstellung des
Stoffs gemäß der Erfindung, bei dem allgemein als Komponenten
ein Zuführabschnitt 10 mit einem angetriebenen Endlosband, ein
Nadelungsabschnitt 12 mit einem angetriebenen Endlosband, ein
Trommel-Nadelungsabschnitt 14 mit Abquetschschwalzen-Abschnitt 15,
ein Heißluft-Trockner 16 und eine Aufwicklung 18 vorgesehen
sind. Einzelheiten der Arbeitsbedingungen nennt das Beispiel 1.
Die Fig. 2 erläutert ein unter einstufiger hydraulischer Nadelung
verlaufendes Verfahren zur Herstellung des Stoffs gemäß
der Erfindung, bei dem ein Scrimstoff-Substrat und daraufgelegte
Stapelfasern (im Rahmen 40 zusammengefügt) unter einer Reihe in
engen Abständen vorliegender, feiner, säulenförmiger Flüssigkeitsstrahlen
42 aus einem Verteiler 44 hinweggeführt wird (wobei von
den Strahlen hier nur einer sichbar ist). Der Rahmen 40 ist
auf einem umkehrbar beweglichen Endlosband 46 angeordnet, das
eine von Walzen 48 bestimmte Bahn durchläuft. Das Hinweg- bzw.
Hindurchführen des Rahmens 40 unter den bzw. durch die Strahlen
42 ist in der Auswirkung ein Überlaufen der Strahlen über die
Oberseite des Stapelfaser/Substrat-Aufbaus. Weitere Einzelheiten
von Arbeitsbedingungen finden sich wieder in den Beispielen (2
bis 5).
Die Fig. 3 zeigt an einer schematischen Querschnittsansicht des
Stoffs 50 gemäß der Erfindung das Vorliegen der Filamente 52
des Garns in einer gut ausgebreiteten Abstandsbeziehung zueinander,
welche eine Wirrung der Stapelfasern 54 mit den Filamenten
ineinander zur Bildung von Umkehrungen 56 in der Stapelfaser
erlaubt.
Die leichten Verbundstoffe gemäß der Erfindung weisen zwei Komponenten
auf - die kurzen Stapelfasern 54 und ein Substrat aus
Filamenten 52, die zu einer geordneten Kreuzrichtungs-Anordnung
formiert sind. Die Stoffe gemäß der Erfindung unterscheiden
sich von bekannten Stoffen dadurch, daß diese Komponenten - im
Gegensatz zu laminierten oder verstärkten Stoffen - so innig
miteinander integriert sind, daß sie ein einziges Gebilde bzw.
eine Gesamtheit hochgleichmäßiger Natur bilden. Die Stoffe gemäß
der Erfindung sind daher fest und haben eine gute Deckkraft und
andere gute sinnansprechende Stoffeigenschaften, obwohl sie
ein geringes Gewicht aufweisen. Sie zeigen speziell eine außergewöhnlich
hohe Festigkeit nahe des Stoffrandes, d. h. eine
Eigenschaft, mit der die Befähigung zur Bildung fester Nähte
einhergeht. Die neuartigen Stoffe zeigen auch eine hohe Retention
bzw. Erhaltung ihres Fasergehaltes; sie verlieren während
der anfänglichen Waschung vorzugsweise nicht mehr als 3% ihres
Fasergehaltes. Während dieses anfänglichen Waschens neigen lose
Fasern, die in das Stoffgefüge nicht gut einintegriert sind,
dazu, verloren zu gehen. Schlecht integrierte Stoffe des Standes
der Technik haben in verschiedenen Fällen während der anfänglichen
Waschung Faserverluste von 10% oder mehr ergeben.
Die Filament-Komponente des Stoffs gemäß der Erfindung hat als
wichtigste Charakteristik die Eigenschaft, ausbreitbar geartet
zu sein. Wo anwendbar, können Ketten aus Einzelfilamenten Verwendung
finden. Ausbreitbare Filamentgarne sind jedoch kommerziell
für Kreuzketten praktikabler und bei Ausführungsformen mit Scrimgeweben
oder -gewirken als Substraten erforderlich. Solche Filamentgarne
dürfen keine beträchtliche Drallung und auch keine
wesentlichen Gehalt an gewirrten, die Filamente bleibend miteinander
verwirrenden Knoten haben, da jedes dieser Merkmale ein
Ausbreiten des Garns und Sichlösen der Filamente voneinander derart,
daß die Filamente eine Abstandsbeziehung zueinander über
der gesamten geordneten Kreuzrichtungs-Anordnung in mindestens
einer Richtung aufweisen, verhindern würde. Das Ausbreiten der
Garne hat zwei Aspekte: Erstens bringt der Prozeß der
Ausbreitung Filamente nahegelegener Garne eng zusammen, wobei der
Raum zwischen benachbarten Garnen geschlossen, der Stoff gleichmäßiger
und die Deckkraft erhöht wird, und zweitens werden zwischen
Filamenten innerhalb einzelner Garne Lücken geöffnet, die
ein Penetrieren bzw. Hindurchdringen der kurzen Stapelfasern in
erster Linie zwischen den Filamenten einzelner Garne anstatt zwischen
den Garnbündeln erlauben. Die Stapelfasern wirken somit -
anstatt im Sinne einer Verwirrung mit Garnbündeln zur Bildung
eines verstärkten oder laminierten Gefüges - im Sinne eines
Ineinanderwirrens bzw. Zumeingriffaneinanderbringens mit einzelnen
Filamenten zur Bildung eines hochintegrierten, gleichmäßigen
Verbundstoffs.
Bevorzugte Filamentgarne zur Bildung der geordneten Kreuzrichtungsanordnung
sind von Polyester, Polyamid, oder anderem extrudierbarem
(spinnbarem) Polymeren gebildete, falschdrahttexturierte
Filamentgarne (auch kurz mit FTT bezeichnet) oder falschdrahtfixiert
texturierte Filamentgarne (auch kurz mit FTST bezeichnet).
Die Stapelfaser- oder "Spinnfaser"-Komponente des Stoffs gemäß
der Erfindung kann jede Faser natürlichen oder künstlichen
Ursprungs sein, wie Baumwolle und Reyon oder Faser aus Polyester,
Acrylharz oder Nylon. Die Fasern sollen einen Titer von
unter 0,3 tex/Faser, z. B. im Bereich von etwa 0,05 bis 0,3 tex/
Faser, haben und in einer Menge von 20 bis 50% vom Gewicht des
Verbundstoffs vorliegen. In besonders wichtiger Weise sind die
Stapelfasern kurz mit einer Länge von etwa 0,5 bis 1 cm; beim
Prozeß der hydraulischen Nadelung werden die kurzen Stapelfasern
zuerst von der einen Stoffseite und dann von der anderen her
genadelt, bis sie mehr als zwei Umkehrungen zwischen den
Stoffflächen pro Zentimeter Stapelfaser-Länge aufweisen. Da die
Stapelfasern Einzelfilamente interpenetrieren (wie oben beschrieben)
und da sie sowohl ihrer Länge nach kurz sind als auch häufige
Umkehrungen von der einen Stoffseite zur anderen aufweisen,
wirken sie im Sinne eines Ineinanderwirrens mit den einzelnen Filamenten
zur Bildung eines hochintegrierten, gleichmäßigen Verbundstoffs.
Das Scrimmaterial ist ein Gewebe oder Gewirk (Gestrick) geringen
Gewichts von grobem, offenem Aufbau.
Die Fig. 4 bis 26 zeigen fotografische Mikroaufnahmen bei 10
facher Vergrößerung von Teilen von nach Beispiel 1 bis 5 erzeugten
Stoffen.
Mit dieser Prüfung wird die Frequenz bestimmt, mit der von der einen
Seite des Stoffs zur anderen verlaufende Stapelfasern in ihrem
Verlauf umkehren und erneut durch den Stoff verlaufen. Man
schneidet bei dieser Prüfung eine Probe aus dem Prüfstoff und
gibt sie zwischen zwei Blatt Umdruckpapier verschiedener Färbungen
(hier als rot und schwarz beschrieben). Der erhaltene Schichtaufbau
wird 2½ min bei einer Temperatur von 180°C und einem
Druck von etwa 7 MPa warmgepreßt, wodurch die Proben auf der
einen Seite eine Rot- und auf der anderen eine Schwarzfärbung
erlangen. Bei dem "gefärbten" Stoff weisen dann Stapelfasern,
die den Stoff ein- oder mehrmals von der einen Stoffseite zur
anderen durchsetzt haben, alternierende schwarze und rote Abschnitte,
manchmal mit einem ungefärbten Zwischenabschnitt auf.
Zur Bestimmung der Umkehrfrequenz dieser Stapelfasern zupft man
einzelne Stapelfasern aus dem Schnittrand des Stoffs heraus. Bei
einer bevorzugten Form der Prüfung arbeitet man mit einer 4 ×
4 cm großen Probe und zieht die Fasern von den Rändern eines
Schnitts ab, der durch die Mitte des gefärbten Stoffquadrats
geführt wurde (wobei der Schnitt im Falle eines gewirkten Stoffs
vorzugsweise in der Maschenstäbchen-Richtung erfolgt). Man
betrachtet die Fasern dann unter einem Stereomikroskop und ermittelt
für jede Faser die Gesamtzahl (N) gefärbter Abschnitte
(Zahl der roten Abschnitte plus Zahl der schwarzen Abschnitte).
Die Zahl der Umkehrungen (R) einer Stapelfaser ist gleich der
Gesamtzahl der gefärbten Abschnitte minus 2, d. h.
R = N - 2 (Gleichung I)
Zum Beispiel hat eine Faser mit drei gefärbten Abschnitten eine
Umkehrung, eine Faser mit vier gefärbten Abschnitten zwei Umkehrungen
usw. Wenn aus den vorhandenen Informationen zu den
Ausgangsmaterialfasern, aus denen der Stoff hergestellt wurde,
die Längen der einzelnen Stapelfasern noch nicht bekannt sind,
bestimmt man sie (in Zentimetern). Zur Ermittlung der Umkehrfrequenz
jeder einzelnen Stapelfaser dividiert man R durch die
Länge der Stapelfaser. Man ermittelt die Werte für ungefähr 100
einzelne Stapelfasern und bestimmt dann das Mittel aller Umkehrlängenwerte
und zeichnet den resultierenden Wert als Umkehrfrequenz
auf.
Man mißt das Gewicht und die Fläche einer Probe des Stoffs und
bestimmt das Flächengewicht durch Dividieren des Gewichts durch
die Fläche, ausgedrückt z. B. in der Einheit g/m². Wenn der prozentuale
Stapelfasergehalt noch nicht bekannt ist, bestimmt man
ihn durch sorgfältiges Auseinanderzupfen einer kleinen Probe des
Stoffs, Trennen der Stapelfasern von den Filamenten, Wägen der
gesammelten Stapelfasern miteinander, Dividieren des Gewichts
der Stapelfasern durch das Gewicht der Stoffprobe und Ausdrücken
des Ergebnisses als Prozentwert. Wenn die lineare Dichte der
Stapelfasern noch nicht bekannt ist, bestimmt man sie in herkömmlicher
Weise durch Wägen eines abgemessenen Längsstücks der
Stapelfaser auf einer empfindlichen Waage.
Diese Prüfung gibt ein Maß für die Dichtigkeit der Bindung von
Wirkstoffen. Man bestimmt dabei die Zahl der Maschenreihen pro
Zentimeter und die Zahl der Maschenstäbchen pro Zentimeter. Die
Wirkbindungsdichte ist definiert und wird errechnet als Produkt
der Zahl der Maschenreihen pro Zentimeter, der Zahl der Maschenstäbchen
pro Zentimeter und des Stoff-Flächengewichts in g/cm².
Der Wirkbindungsdichte-Parameter hat dementsprechend die Dimension
g/cm⁴.
Man stellt bei dieser Prüfung eine fotografische Mikroaufnahme
eines repräsentativen Bereichs der Stoffprobe her und untersucht
diese darauf, ob die das Stoffsubstrat bildenden Filamentbündel
(d. h. Garne oder anderen Gruppen von Filamenten) adäquat ausgebreitet
sind derart, daß die kurzen Stapelfasern sich durch ausgedehnte
Bereiche der ausgebreiteten Bündel - im Gegensatz zu
Räumen zwischen Bündeln - hindurch erstrecken. Die Probe wird
zuerst darauf untersucht, ob sie Filamente enthält und, wenn
dies zutrifft, ob diese eine geordnete Kreuzrichtungs-Anordnung
(Wirkgefüge, Webgefüge oder Kreuzkette) haben. Diejenigen Proben,
die eine geordnete Kreuzrichtungs-Anordnung von Filamenten
enthalten, werden entsprechend der vorliegenden Anordnungsart
wie folgt weiter gehandhabt:
Man fertigt bei
10facher Vergrößerung eine fotografische Mikroaufnahme des
Stoffs von der Maschenstäbchenseite her im reflektierten Licht
gegen einen Kontrasthintergrund an. Eine Masche nahe der Mitte
der Mikroaufnahme wird willkürlich als Bezugsmasche gewählt.
Auf der Mikroaufnahme werden zwei parallele Geraden als Führungslinien
gezogen, deren eine allgemein der Maschenreihenrichtung
am (willkürlich gewählten) Kopf der Bezugsmaschen und deren
andere allgemein der Maschenreihenrichtung am Fuß der Bezugsmasche
folgt. Eine schematische Erläuterung gibt die Fig. 27,
wobei als die Maschen bildendes Material hier Filamentgarne 66
aus vier Filamenten 67 dargestellt sind und wobei die Stapelfasern
in dem Stoff bei dieser Darstellung weggelassen wurden.
Wie in Fig. 27 erläutert, sind die Führungslinien 60 t und 60 b
in der Maschenreihenrichtung am Kopf (t) bzw. Fuß (b) der
Bezugsmasche 63 gezogen; man nimmt nun Messungen an der Bezugsmasche,
der unmittelbar links derselben befindlichen Masche 61
und der unmittelbar rechts derselben befindlichen Masche 65 vor
- also an insgesamt drei Maschen, wobei diese fünf Löcher zwischen
den Führungslinien umfassen, je ein Lock in der Mitte
jeder der drei Maschen und zwei Löcher 62 und 64 zwischen
Maschen. Für jedes dieser Löcher wird der Maximaldurchmesser
des Lochs zwischen den Führungslinien bestimmt, gemessen in
einer Richtung parallel zu den Führungslinien. Diese Durchmesser
sind als d₁, d₂, d₃, d₄ und d₅ gezeigt, wobei d₃ der Durchmesser
des Lochs in der Bezugsmasche ist. Man bestimmt dann auch
die Breite das Filamentgarn hinweg senkrecht zu der allgemeine Richtung
erfolgt, in der das Bündel liegt. Diese Breiten sind als w₁, w₂,
w₃, w₄ und w₅ gezeigt. In machen Fällen kann der Lochdurchmesser
Null sein (wobei Filamente des Garns auf der rechten Seite der
Masche berühren oder überlappen). Man berechnet getrennt die
Summe der fünf Garnbreiten (w t ) und die Summe der fünf Lochdurchmesser
(d t ). Dann wird der Ausbreitungsgrad, % S, als Prozentwert
entsprechend der Gleichung
errechnet. Die Filamente werden bei dieser Prüfung als adäquat
ausgebreitet betrachtet, wenn in mindestens einer Richtung der
Ausbreitungsgrad, errechnet nach Gleichung II, mindestens 50%
beträgt. Während die Fig. 27 ein Jersey-Gewirk erläutert, wird
die Prüfung bei anderen Wirkmustern in analoger Weise an fünf
benachbarten Löchern zwischen Maschenreihen-Linien durchgeführt.
Man fertigt bei
10facher Vergrößerung eine fotografische Mikroaufnahme von
der einen Seite des Stoffs (der am wenigsten fasrigen der beiden
Seiten) her im reflektierten Licht gegen einen Kontrasthintergrund
an. In der Nähe der Aufnahmemitte wird als Bezugselementarzelle
eine Elementarzelle mit dem Viereck gewählt,
das von den vier Punkten des Sichkreuzens zweier benachbarter
Filamentbündel (Garne) in jeder Richtung gebildet wird. Bei der
schematischen Erläuterung von Fig. 28 sind als das Webgefüge
mit der Bezugselementarzelle 71 bildendes Material hier Filamentgarne
75 mit vier Filamenten 74 gezeigt, wobei die Stapelfasern
in dem Stoff bei dieser Darstellung weggelassen wurden.
Man zieht zwei parallele, gerade Führungslinien, deren eine 70 t
allgemein der Mittellinie des Filamentgarns 72 am Kopf (willkürlich
gewählt) der Bezugselementarzelle und andere 70 b allgemein
der Mittellinie des Filamentgarnes 73 am Fuß der Bezugselementarzelle
folgt. Wie in Fig. 28 gezeigt, erfolgen dann Messungen
an der Reihe von Elementarzellen, die von der Bezugselementarzelle,
den beiden unmittelbar links derselben gelegenen
Elementarzellen und den beiden unmittelbar rechts der Bezugselementarzelle
gelegenen Elementarzellen gebildet wird (insgesamt
fünf Elementarzellen, deren jede zumindest eine Seite mit einer
anderen Elementarzelle teilt). Für jede dieser Elementarzellen
bestimmt man den Maximaldurchmesser des Lochs nahe der Mitte
der Zelle, gemessen in einer Richtung parallel zu den Führungslinien.
Für jede dieser Zellen bestimmt man dann auch die Breite
des Filamentgarns rechts jedes der Löcher, wobei die Messung
über das Garn hinweg senkrecht zu der allgemeinen Richtung erfolgt,
inder das Garn liegt. In Fig. 28 sind - wie in Fig. 27 -
die Lochdurchmesser als d₁, d₂, usw. und die Garnbreiten als
w₁, w₂, usw. bezeichnet. Man errechnet dann getrennt die Summe
der Garnbreiten und die Summe der Lochdurchmesser und hierauf
nach Gleichung II den Ausbreitungsgrad, S. Wenn der so bestimmte
Ausbreitungsgrad einen Wert von unter 50% hat, wird die Prüfung
mit der gleichen Bezugselementarzelle unter Anwendung von
Führungslinien längs der anderen Seiten der Elementarzelle in
einer Querrichtung zu den ursprünglichen Führungslinien wiederholt.
Die Filamente werden bei dieser Prüfung als adäquat ausgebreitet
betrachtet, wenn in mindestens einer Richtung der
Ausbreitungsgrad, berechnet nach Gleichung II, mindestens 50%
beträgt.
Man stellt bei 10facher
Vergrößerung fotografische Mikroaufnahmen jeder der Stoffseiten
im reflektierten Licht gegen einen Kontrasthintergrund her.
Die Aufnahmen werden darauf untersucht, ob die Filamente in dem
Stoff sowohl in der Maschinen- als auch in der Querrichtung in
Bündel von Filamenten mit dazwischenliegenden Räumen (z. B. in
Garne oder andere Gruppen von Filamenten) aufgeteilt erscheinen.
Wenn in mindestens einer Richtung keine solche Aufteilung der
Filamente in durch Räume getrennte Bündel vorliegt, wird der
Wert von d t in Gleichung II gleich Null gesetzt, und der Ausbreitungsgrad,
S, ist gleich 100%. Wenn die Filamente in beiden
Richtungen in Bündel von Filamenten mit dazwischenliegenden
Räumen unterteilt sind (wie in Fig. 29 schematisch gezeigt), wendet
man die unter D-2 für Proben mit einer Filamentgarn-Webbindung
beschriebene Arbeitsweise an, wobei Bündel von Fiamenten
in den beiden Querrichtungen als analog zu den Elementarzellen
bei der Webbindung von Vierecken gebildete Elementarzellen bildend
betrachtet werden. In Fig. 29 sind als das Kreuzkettengefüge
bildendes Material Filamentgarne 85 mit vier Filamenten 84
dargestellt (wobei die Stapelfasern in dem Stoff bei dieser
Darstellung weggelassen wurden). Man zieht am (willkürlich
gewählten) Kopf und Fuß der Bezugselementarzelle 81 zwei parallele,
gerade Führungslinien 80 t und 80 b, die allgemein den Mittellinien
der Filamentgarne 82 und 83 folgen, die Kopf und Fuß
der Zelle definieren. Die Messungen erfolgen an fünf Elementarzellen
in einer Richtung und, wenn notwendig, wie bei D-2
beschrieben in der anderen Richtung. Die Filamente werden bei
dieser Prüfung als adäquat ausgebreitet betrachtet, wenn in
mindestens einer Richtung der Ausbreitungsgrad, errechnet nach
Gleichung II, mindestens 50% beträgt.
Bei Anstellen von Betrachtungen ist bei jeder der obigen Proben
als Muster das von den Filamenten gebildete zu untersuchen. Auch
wenn Stapelfasern vorliegen und nicht in allen Fällen schlüssig
von den Filamenten unterscheidbar sein mögen, ist doch das allgemeine
Muster der Filamente feststellbar, und auf dieses Muster
sind die Prüfkriterien anzuwenden.
Bei dieser Prüfung wird eine fotografische Querschnitt-Mikroaufnahme
des Stoffs zwischen Filament-Maschenreihen oder -Überkreuzungspunkten
angefertigt und darauf untersucht, ob die Filamente
eine Abstandsbeziehung zueinander in dem Sinne haben, daß ein
effektives Interpenetrieren der einzelnen Filamente durch die kurzen
Stapelfasern ermöglicht wird. Wie bei der Prüfung D oben werden
die Proben entsprechend der jeweils vorliegenden Art der
geordneten Kreuzrichtungs-Anordnung wie folgt gehandhabt:
Es wird ein Querschnitt
der Stoffprobe zur Untersuchung im hindurchtretenden
Licht unter dem Mikroskop hergestellt, indem man die Probe in
ein klares Epoxyharz einbettet, das zu einem harten Block erstarrt
den Block mit einer Rasierklinge in einer Richtung im
wesentlichen senkrecht zur Maschenstäbchenrichtung grobschneidet,
den grobgeschnittenen Block in ein Mikrotom gibt und mit
einer Stahlklinge durch Zerschneiden in Scheibchen von ungefähr
8 Mikron Dicke quer zur Stäbchenrichtung Schnitte bildet. Man
wählt dann ein Scheibchen, in dem die Querschnitte der Filamentbündel
(Garne) primär zwischen Maschenreihen der Stoffprobe
liegen, z. B. längs der Linie 60 m von Fig. 27; die Filamente werden
überwiegend quer zu ihren Filamentachsen geschnitten, um
querverlaufende Schnitte bzw. Transversalquerschnitte anstatt
Schnitte längs der Filamentlängen zu erhalten. Das Scheibchen
wird dann auf einen Mikroskop-Objektträger gegeben und in Öl
getaucht, das ungefähr den gleichen Brechungsindex wie das Epoxyharz
hat. Man stellt eine fotografische Querschnitts-Mikroaufnahme
des Stoffs bei etwa 44facher Vergrößerung her und
wählt, während das Scheibchen zur weiteren Untersuchung verbleibt,
ein repräsentatives Filamentbündel zur noch stärkeren Vergrößerung
aus (wenn notwendig, wird zur Wahl eines repräsentativen
Filamentbündel-Querschnitts mehr als ein Scheibchen untersucht).
Man stellt dann das Mikroskop auf stärkere Vergrößerung des
repräsentativen Filamentbündel-Querschnitts derart ein, daß
eine fotografische Mikroaufnahme herstellbar ist, bei der der
Peripherie des repräsentativen Filamentbündel-Querschnitts ein
2,54 × 2,54 cm Quadrat, das die Transversalquerschnitte von mindestens
vier Filamenten enthält, im wesentlichen einbeschreibbar
ist; typischerweise kann hier 200fache Vergrößerung Anwendung
finden. Die tatsächlich angewandte Vergrößerung, M, wird
notiert.
Die so erhaltene, fotografische Mikroaufnahme wird unter einer
Lupe untersucht, deren Fuß eine quadratische Öffnung von 2,54
cm Seitenlänge aufweist und die mit einem 6fach vergrößernden,
etwa 4 cm über der Quadratöffnung angeordneten Vergrößerungsglas
versehen ist (wie mit der Lupe "Linen Tester" der Edmund
Scientific Company, Katalognummer 3875, Artikel 40030). Man
setzt dabei die Quadratöffnung der Lupe auf den Bereich der
Mikroaufnahmen, welcher die dichteste Konzentration von Filament-
Transversalquerschnitten zu enthalten scheint, d. h. den
Bereich, der bei der Prüfung als dichtester Bereich des Bündels
beobachtet wird. Man zählt dann die Filament-Transversalquerschnitte
(einschließlich jeglicher Querschnitt-Teilflächen)
innerhalb der Quadratöffnung, wobei jegliche länglichen Schnitte
erfaßter Fasern oder Filamente, die einen beträchtlichen Winkel
(d. h. von mehr als etwa 30°) mit der Maschenstäbchenrichtung
haben, außer Betracht bleiben.
Die Fig. 30 erläutert schematisch die Art und Weise, in der man
die Prüfung zur Bestimmung des unten definierten Kennwertes A
(%) zwecks Erzielung eines Maßes für die Abstandsbeziehung der
Filamente zueinander durchführt. Das Quadrat 90 von 2,54 cm
Seitenlänge ist auf einer fotografischen Mikroaufnahmen des
Stoffprobenquerschnitts zwischen Maschenreihen der Stoffprobe
der Peripherie eines repräsentativen Filamentbündel-Querschnitts
einbeschrieben und verkörpert den Bereich innerhalb des Filamentbündels,
welcher die dichteste Konzentration von Filament-
Transversalquerschnitten enthält, die in der Quadratöffnung der
Lupe zu sehen ist. Man zählt die Transversalquerschnitte 91 der
Filamente, einschließlich Schnitt-Teilflächen; die Zahl der
Filament-Transversalquerschnitte wird mit T f bezeichnet. Die
Transversalquerschnitte 92 der Stapelfasern, die eine kleinere
Fläche als die Filamente in dieser Probe haben, bleiben ungezählt.
Längliche Querschnitte 93 und 94 von Filamenten bzw. Stapelfasern,
die einen beträchtlichen Winkel zur Maschenstäbchenrichtung haben,
bleiben bei dieser Zählung gleichfalls unberücksichtigt.
Wenn die Filamentquerschnitte von den Stapelfaserquerschnitten
unterscheidbar sind (wie z. B. beim Vorliegen einer unterschiedlichen
linearen Dichte oder Querschnittsform), so zählt man
zur Ermittlung des Wertes von T f nur die Filament-Transversalquerschnitte
aus. Wenn die Stapelfaserquerschnitte von den Filamentequerschnitten
nicht unterscheidbar sind, zählt man alle
Transversalquerschnitte und berechnet die Zahl der Filament-
Transversalquerschnitte nach der folgenden Gleichung:
Hierin ist T f die Zahl der Filament-Transversalquerschnitte,
T t die gezählte Gesamtzahl der Transversalquerschnitte, W f der
Gewichtsprozentsatz an Filamentgarnen in der Probe und W s der
Gewichtsprozentsatz an Stapelfasern in der Probe; der Erwartung
entspricht, daß etwa ein Drittel der Stapelfasern in einer
Richtung liegen würde, die sich der Maschenstäbchenrichtung
genügend nähert, damit die Querschnitte dieser Fasern als Transversalquerschnitte
ausgezählt würden. Soweit noch nicht bekannt,
bestimmt man weiter die Dichte der Filamente (in g/cm³) und
deren Titer (in tex). Der Titer der Filamente kann
an einem kurzen Filamentsegment an Hand der als Methode "A"
bezeichneten Dichtegradiententechnik von G. Oster und M. Yamamoto
(Chemical Reviews, Vol. 63, Nr. 3, Juni 1973, S. 260 und 261)
bestimmt werden, während sich der Titer in herkömmlicher
Weise bestimmen läßt, indem man ein Segment bekannter
Länge auf einer empfindlichen Waage wägt. Der Prozentsatz der
Fläche 90 innerhalb des Inneren des Filamentbündels in der Zone
der dichtesten Filament-Transversalquerschnitt-Konzentration,
der tatsächlich von der Summe der Flächen dieser Filament-
Transversalquerschnitte eingenommen wird, wird als A (%) bezeichnet.
Die untersuchte Fläche 90 des Inneren des Bündels (in cm²)
wird von der Größe
und die Fläche jedes Filament-
Transversalquerschnitts und der Größe wiedergegeben,
worin L der Titer der Filamente (in tex) und D die
Dichte der Filamente (in g/cm³) bedeutet. (M ist am Ende des
ersten Absatzes der Prüfung E-1 definiert). Der Wert von A (%),
das Maß für die Abstandsbeziehung der Filament voneinander,
wird an Hand der folgenden Gleichung berechnet:
Gemäß dieser Prüfung sind Filamente als eine akzeptable Abstandsbeziehung
aufweisend zu betrachten, wenn A (%), berechnet
nach Gleichung IV, kleiner als 30% ist. An der unteren
Grenze sind manchmal Werte dieses Parameters bis hinunter auf
etwa 10% zu beobachten.
Man stellt zur
Untersuchung einen Schnitt der Stoffprobe in der gleichen Weise
wie bei E-1 oben beschrieben her, wobei die Scheibchen im wesentlichen
senkrecht
zu der Richtung geschnitten werden, in der die
Filamentbündel den höchsten Ausbreitungsgrad - wie bei Prüfung
D-2 bestimmt - haben. Die Scheibchen werden in der Mitte zwischen
benachbarten Filamentgarnen und im wesentlichen
parallel zu diesen in der Reihe von Elementarzellen
in dem Gewebe, z. B. längs Linie 70 m von Fig. 28, geschnitten.
Wie bei Prüfung E-1 oben, fertigt man zuerst eine fotografische
Mikroaufnahme des Stoffs im Querschnitt bei etwa 44facher
Vergrößerung an und wählt ein repräsentatives Filamentgarn
nahe der Mittel einer der Seiten einer der Elementarzellen für
die stärkere Vergrößerung. Der Rest der Prüfung wird in der
gleichen Weise wie bei E-1 durchgeführt.
Man stellt einen Schnitt
der Stoffprobe im wesentlichen in der gleichen Weise wie bei
der obigen Prüfung E-1 her. Vor der Gewinnung der Scheibchen
wird die Stoffprobe zuerst zur Bestimmung der Richtung, in der
die Filamente den höchsten Ausbreitungsgrad haben, gemäß
Prüfbeschreibung D-3 untersucht. Die Scheibchen werden im
wesentlichen senkrecht zu der Richtung, in der Filamente den
höchsten Ausbreitungsgrad haben, und im wesentlichen parallel
zu den in der anderen Richtung verlaufenden Filamenten geschnitten.
Wenn die Filamente in mindestens einer Richtung in Gruppen
von Filamenten mit dazwischenliegenden Räumen aufgeteilt sind
und die Filamente in der anderen Richtung gut ausgebreitet
sind, schneidet man die Scheibchen so, daß die Transversalquerschnitte
der geschnittenen Filamente im wesentlichen in
der Mitte zwischen Filamentgruppen freigelegt werden, z. B.
längs Linie 80 m von Fig. 29. Man wählt dann die repräsentative
Gruppe von Filament-Transversalquerschnitten zur stärkeren
Vergrößerung und führt den Rest der Prüfung bezüglich dieser
repräsentativen Gruppe in der gleichen Weise wie Prüfung E-1
durch.
Die Faserverlustprüfung gibt ein Maß für den Grad, in dem ein
Stoff bei seiner anfänglichen Waschung durch Absonderung von
Fasern aus dem Stoff Verschlechterung unterliegt. Als Prüfling
dient ein rechteckiger 2 × 1,25 cm Musterabschnitt, den man aus
dem Stoff diagonal schneidet und auf 0,0001 g genau wägt. Wenn
der ursprüngliche Stoff bekanntermaßen oder mutmaßlich wasserlösliche
Materialien sacht gespült und dann 2 h in einem Luftofen bei
80°C getrocknet, bevor man den rechteckigen Abschnitt schneidet.
Als Vorrichtung dient ein 1-l-Becherglas, das mit einem Magnetrührer
(wie Bauart "Thermolyne" der Sybron Corporation, Dubuque,
Iowa, V. St. A.) mit einem Rührstab von 4,8 cm Länge und 1 cm
Durchmesser versehen ist. Man gibt die Stoffprobe in den Behälter
zusammen mit dem Rührstab und 300 ml einer Lösung mit 1,7 g/l
an künstlichem Detergent für Haushaltswäschezwecke ("Tide" der
Procter & Gamble Distributing Company). Zur Verstärkung der
Turbulenz taucht man in der Mitte der Flotte ein als Prallorgan
wirkendes Holzlineal von 3,5 cm Breite und 0,3 cm Dicke auf eine
Tiefe von 2,54 cm ein. Man schaltet den Magnetrührer ein und
rührt die Probe 1 h in der Lösung, wobei der Rührstab mit
1800 U/min rotiert. Dann wird die Probe entnommen, die wäßrige
Detergentlösung verworfen und die Probe dann mit 800 ml
destilliertem Wasser in den Behälter zurückgegeben. Die Probe
wird zur Spülung nun 3 min bei der gleichen Geschwindigkeit
gerührt und darauf aus dem Behälter entnommen und in einem
Luftofen 2 h bei 80°C getrocknet. Die Probe wird nun erneut
gewogen, worauf man den prozentualen Gewichtsverlust errechnet
und als Prüfergebnis aufzeichnet.
Diese Prüfung gibt ein Maß für das Vermögen eines Stoffs, seinen
Zusammenhalt zu behalten, wenn ein sehr nahe des Stoffrands
eindringender Haken in der Richtung jenes Randes gezogen
wird. Als Prüfling dient ein rechteckiger Musterabschnitt von
2 × 1,25 cm, den man diagonal aus dem Stoff schneidet. Einer
der 1,25-cm-Ränder des Stoffs wird in einer Klemme der gleichen
Breite befestigt. Unter einem Mikroskop mit einem in einem
Maßstab versehenen Fadenkreuz wird eine Markierung in einem Abstand
von 0,29 cm von dem anderen 1,25-cm-Rand des Stoffs in
etwa dessen Mitte angebracht. Dann führt man in den Stoff an
dem markierten Punkt eine Zungenstricknadel (Flachnadeldrahtfuß
- Straight Blade Wire Butt -: 12-gg-Haken und 12-gg-Nadel) ein,
wobei die gesamte Stoffdicke mit dem Haken erfaßt wird. Die
Klemme wird dann in der Zelle einer Zugprüfmaschine (Table-
Modell Instron, Herstellerin der Instron Engineering Corporation,
Canton, Mass., V. St. A.) befestigt, wobei die Stricknadel in der
Bodenklemme der Zugprüfmaschine festgeklemmt wird. Man fährt
dann die Bodenklemme der Maschine mit einer Geschwindigkeit von
2,54 cm/min nach unten. Mit der Abwärtsbewegung baut sich Kraft
auf, bis die Stricknadel die gesamte Dicke des Stoffs von der
Meßmarkierung zum Fuß der Stoffprobe durchbricht. Man zeichnet
die Maximalkraft (in N) auf, die zum Brechen
des Stoffs in dieser Weise notwendig ist.
Die Prüfung auf Maschenziehfestigkeit (eine Variation der Randfestigkeitsprüfung)
gibt ein Maß für die Beständigkeit eines
Stoffs des Wirktyps gegen Maschenziehen (Snag), Maschenlaufen
und Aufgehen. Man schneidet bei dieser Prüfung eine Probe des
zu kennzeichnenden, gewirkten Stoffs von 1,25 cm Abmessung in
der Maschenreihen-Richtung und 2 cm in der Maschenstäbchen-
Richtung. Die Probe wird in etwa ihrer Mitte in der Maschenstäbchen-
Richtung in einer 1,25 cm breiten Klemme festgeklemmt. Der
Klemmenrand verläuft dabei parallel zu der Maschenreihen-Richtung
und zwischen Maschenreihen. Dann wird in eine einzelne Masche in
der Mitte in der zweiten Maschenreihe unterhalb der Klemme ein
kleiner Häkelnadel-Haken (Boye Nr. 13) vollständig eingehakt. Die
Klemme wird dann wie bei der Randfestigkeitsprüfung in der Zelle
der Zugprüfmaschine angeordnet, wobei der Häkelnadel-Haken in der
Bodenklemme der Maschine festgeklemmt wird. Dann fährt man die
Bodenklemme der Maschine mit einer Geschwindigkeit von 2,54 cm/min
nach unten. Mit der Abwärtsbewegung der Bodenklemme baut sich
Kraft auf, um dann auf Null zurückzugehen, da die Masche reißt
oder vollständig aufgeht oder läuft. Man zeichnet die erreichte
Maximalkraft (in N) und die Entfernung (in cm) auf, die sich die
Bodenklemme bewegt hat, wenn die Kraft auf Null zurückgeht.
Die Maximalkraft ist ein Maß für die Beständigkeit, die der
Stoff dagegen bietet, daß eine sich verhakende oder hängenbleibende
Masche reißen, Laufen verursachen oder aufgehen kann,
während die Entfernung, über die sich die Bodenklemme bewegte,
ein Maß für die Zieh- oder Snaglänge ist.
Beim Ziehen von Maschen kann bei bestimmten Arten von Wirkstoffen,
wie herkömmlichen Jersey-Gewirken, eine bleibende Verzerrung
der Stoffe eintreten; wenn die Masche reißt, verbleibt ein
Loch, auf Grund dessen der Stoff Maschenlaufen oder Aufgehen
zeigen kann. Gewirkte Stoffe gemäß der Erfindung, die durch
Einbinden kurzer Stapelfasern in sie durch das hydraulische
Nadeln modifiziert worden sind, jedoch zeichnen sich durch Beständigkeit
gegen bleibende Verzerrung und gegen Maschenlaufen oder
Aufgehen beim Ziehen oder Hängenbleiben und beim Reißen einer
Masche aus.
Die Kontaktdeckkraft (Contact Covering Power) eines Stoffs wird
bestimmt, indem man das Verhältnis der Differenz im Reflexionsvermögen
des Stoffs, wenn dieser nacheinander auf weißen und
grauen Standardhintergrund gegeben wird, im Vergleich zur Differenz
im Reflexionsvermögen der Hintergründe errechnet und das
Verhältnis als Prozentwert ausdrückt. Das Gerät für diese Prüfung
ist mit einem fotoelektrischen Reflexionsmesser, einer Sucheinheit,
einem Farbmeß-Grünfilter, einem Weißlack-Arbeitsstandard,
der geeicht ist und 70 bis 75% Reflektion mit dem Farbmeß-
Grünfilter aufweist, und einem Graulack-Arbeitsstandard versehen,
der geeicht ist und eine Reflexion von 0 bis 10% mit dem Farbmeß-
Grünfilter aufweist (man kann dabei mit den von der Photovolt
Corporation, 95 Madison Ave., New York, als Modell 610, Modell
610-Y, Katalog-Nr. 6130, 6162 bzw. 6163 erhältlichen, speziellen
Einheiten für solche Geräte oder äquivatenten Einrichtungen
arbeiten). Man benötigt fünf Proben des Stoffs von mindestens
38,1 × 38,1 mm Größe, wobei dieselben Kett- oder Schußgarne
in nicht mehr als einer der Proben vorliegen und nicht mehr als
einer der Proben aus einem Stoffbereich entnommen ist, der von der
Webkante weniger als 10% der Stoffbreite entfernt ist. Mit der
Maßgabe, daß die Proben diesen Anforderungen entsprechen, können
die Proben ohne Herausschneiden geprüft werden. Vor dem Prüfen
konditioniert man den Stoff oder die Prüflinge aus demselben
mindestens 16 h bei 21 ± 1°C (70 ± 2°C) und 65 ± 2% relativer
Feuchte.
Vor der Durchführung der Prüfung wird der Reflexionsmesser
entsprechend den Herstellerangaben justiert und geeicht. Zu
Beginn der Prüfung setzt man die Sucheinheit auf den weißen
Arbeitsstandard und mißt dessen Reflexion, die man als R wb
aufzeichnet. Dann wird die Reflexion des grauen Arbeitsstandards
gemessen und als r gb aufgezeichnet. Dann legt man über den weißen
Arbeitsstandard einlagig die Stoffprobe, setzt die Sucheinheit
auf die Probe auf und zentriert sie sorgfältig auf dieser
und mißt dann die Reflexion der Probe, die als R fwb aufgezeichnet
wird. Diese Arbeitsweise wird dann mit der gleichen, auf den
grauen Arbeitsstandard aufgelegten Probe wiederholt, wobei man
wiederum die Reflexion mißt und als R fgb aufzeichnet. Die Prüfung
wird dann bei jeder Stoffprobe der Reihe nach wiederholt.
Die Kontaktdeckkraft (I R ; in %) bestimmt sich dann für jede
Stoffprobe nach der Gleichung:
Man berechnet die Kontaktdeckkraft-Ergebnisse für jede Einzelprobe
auf 0,1% genau, mittelt die so erhaltenen Ergebnisse und zeichnet
den Mittelwert als Endergebnis für den Stoff auf.
Auf einer 66-cm-Rundwirkmaschine wurde bei einer maximalen Aufnahmegeschwindigkeit
von 716 cm pro Umlauf aus einem falschdrahtfixiertexturierten,
34fädigen, 16,7-tex-Polyäthylenterrephthalat-
Filamentgarn ein Jersey-Scrim-Schlauch (18-Cut, d. h. 7,1 Nadeln/
cm) gewirkt. Der Schlauch wurde aufgeschlitzt und das erhaltene
Scrim-Gewirk, dessen Breite 147 cm betrug, auf einem Nadelspannrahmen
(Herstellerin die H. Krantz Appreturmaschinen-Fabrik,
Aachen) bei 140°C und 8% Zuführungsüberschuß in sowohl der
Maschenreihen- als auch Maschenstäbchen-Richtung wärmefixiert,
was zu einer Zunahme des Flächengewichts von 67,8 auf 79,7 g/m²
unter diese begleitender Bauschung oder "Aufblühung" der Garne,
besonders in der Maschenstäbchen-Richtung, führte. Zur Bestimmung
der Zuführungsüberschuß-Raten wurden die Anfangs- und Endabmessungen
eines Quadrates gemessen, das vor dem Anlegen der
Zugspannung mit einem Markiergerät mit dokumentenechter Farbe
auf den Stoff gezeichnet wurde. Wickel dieses Stoffs, der auf
dem Spannrahmen auf eine Breite von 130 cm randbeschnitten worden
war, wurden so umgewickelt, daß die Maschenreihen-Seite des
Stoffs nach unten zu liegen kam, z. B. dem Wickelkern zugewandt.
Der wärmefixierte, gewirkte Scrimstoff wurde von den Wickeln
einer zweistufigen 142-cm-Maschine zur kontinuierlichen, hydraulischen
Nadelung zugeführt, die beim Nadelungsband der ersten
Stufe, das von 37,8 cm × 39,4 cm Drahtsieb in Halbkörperbindung
gebildet wurde, mit vier Hochdruck-Düsen und im Trommelabschnitt,
der ebenfalls mit Halbkörper-Drahtsieb der gleichen Maschengröße
belegt war, mit drei Hochdruck-Düsen ausgerüstet war. Alle Düsen
waren mit Düsenleisten mit einer Loch-Einzelreihe (127-µm-
Löcher; 15,75 Löcher/cm) versehen. Die Anlage wies ferner ein Zuführband
auf, auf dem der Scrimgewirk-Wickel zur Erzielung einer
oberflächengetriebenen Abwicklung auflag, ein kraftgetriebenes
Abwickelgestell zur Zuführung von Stapelfaserpapier-Auflage auf
die Scrimmaterial-Oberseite, Abquetschwalzen zum Entfernen überschüssigen
Wasser nach der zweistufigen Nadelung auf der Trommel,
einen auf 93°C gehaltenen Heißluftdurchstromtrockner und eine
Aufwicklung. Die Nadelungsmaschine entsprach der schematischen
Darstellung von Fig. 1.
Während des gesamten Prozesses wurde während des kontinuierlichen
Auflegens des wärmefixierten, gewirkten Scrimstoffs (mit
der Maschenreihen-Seite nach oben) auf das erststufige Nadelungsband
auf (bzw. über) den Stoff vor dem Eintritt zum Düsenabschnitt
Stapelfaserpapier von 102 cm (42 Zoll) Breite aufgelegt. Das
Stapelfaserpapier, hergestellt aus Polyester-Stapelfaser von
0,167 tex Einzelfasertiter und 0,64 cm Schnittlänge mit 10 Gew.-%
hochgemahlenem Holzstoff-Bindemittel, hatte ein Flächengewicht
von 27 g/m² einschließlich Bindemittel. Wie eine gravimetrische
Analyse ergab, wurde während der folgenden Nadelungsstufe im
wesentlichen das gesamte Bindemittel aus dem Papier weggewaschen.
Die vier Düsen des erststufigen Nadelungsbandes wurden bei 6895,
13 790, 13 790 bzw. 13 790 kPa (1000, 2000, 2000 bzw. 2000 Pounds/
Quadratzoll) und die drei Trommelnadelungs-Düsen bei 6895, 13 790
bzw. 13 790 kPa betrieben. Alle Düsen wurden bei einer Düsenhöhe
über den Sieben von 2,54 cm arbeiten gelassen. Nach dem ersten
Durchgang durch die Anlage (also zweiseitiger Nadelung) wurde
der Stoff aufgewickelt, und die Wickel wurden dann zum Zuführband
zurückgebracht, worauf der Stoff unter Anwendung des gleichen
Düsenprofils in der Band-"Wasch"-Station, aber bei abgeschalteten
Trommeldüsen erneut behandelt wurde, so daß der Gesamtprozeß
eine dreiseitige Nadelung des Stoffs ergab.
Die Geschwindigkeiten der verschiedenen Elemente der Anlage wurden
entsprechend der Vermeidung von Faltenbildung und Erzielung
von Halbfertigprodukt-Wickeln guter Qualität eingestellt; die
Messung dieser Geschwindigkeiten ergab:
Diese Geschwindigkeiten resultierten in einer 8%igen Längenzunahme
des Fertigstoffs und einem entsprechenden Rückgang der
Stoffbreite. Die Eigenschaften des Stoffs (von dem ein Teil in
Fig. 4 gezeigt ist) sind in Tabelle I aufgeführt.
Abschnitte des Fertigstoffs von 56 × 102 cm Größe wurden im
Topf beim Sieden gefärbt (Pot Dyeing) und bei 180°C auf eine
Endgröße von 60 × 80 cm und ein Endgewicht von 56,1 g wärmefixiert.
Die Eigenschaften des gefärbten und wärmefixierten
Stoffs (von dem ein Teil in Fig. 5 gezeigt ist) sind in Tabelle I
zusammengestellt.
In einer Versuchsreihe - deren Arbeitsbedingungen in Tabelle II
zusammengestellt sind - wurden die Stoffe nach Fig. 6 bis 16
durch Ineinanderbinden bzw. -haken (Interlocking) kurzer Stapelfasern
in gewirkte Scrimstoffe aus falschdrahtfixiertexturierten
Polyester-Filamentgarnen hergestellt. Die Eigenschaften und
den entsprechenden Werten von Beispiel 1 aufgeführt. Der Ausgangsmaterial-
Stoff von Fig. 6 bis 12 war das gleiche wärmefixierte
Scrimgewirk, wie es als Ausgangsmaterial in Beispiel 1 verwendet
wurde und dessen Herstellung dort im ersten Absatz beschrieben
ist. Als Ausgangsmaterialien zur Herstellung der weiteren, in den
Tabellen I und II genannten Proben wurden ähnliche gewirkte Scrimstoffe
eingesetzt. In jedem Falle wurde ein Jersey-Scrim-Schlauch
(18-Cut, also mit 7,1 Nadeln/cm) aus einem falschdrahtfixiertexturierten
16,7-tex-Polyäthylenterephthalat-Filamentgarn gewirkt
und der Schlauch aufgeschlitzt und wärmefixiert (wie in Beispiel 1).
Die Filamentzahl des Garns und die Scrim-Wärmefixier-Temperatur
sind in der Tabelle II genannt.
Zur Herstellung der Stoffe nach Fig. 6 bis 16 wurden rechteckige
Abschnitte des wärmefixierten Scrimgewirks von ungefähr 100 cm
Länge in der Maschenstäbchen-Richtung und 50 cm Breite in der
Maschenreihe-Richtung mit der Maschenreihe-Seite nach oben auf
ein 37,8 cm × 39,4 cm Halbkörper-Drahtsieb einer Nadelungsmaschine
aufgegeben, wobei die Längsrichtung des Stoffabschnitts in der
Maschinenrichtung verlief. In jedem Versuch wurden über den
Scrimgewirk-Abschnitt ein oder zwei (wie in der Tabelle II
genannt) Stapelfaserpapierlagen mit etwa den gleichen Abmessungen
wie der Stoffabschnitt aufgelegt, wobei jegliche aufgebogene
Ränder des Abschnitts geglättet und längs jedes Papierrandes
schmale Messingstäbe angeordnet wurden, so daß das Scrimgewirk
und das Auflagepapier flachlagen. Der Schichtaufbau von Scrimgewirk
und Papier wurde dann durch Befeuchten mit Wasser gesetzt.
Dabei diente als Stapelfaserpapier ein aus Polyester-Stapelfasern
von 0,64 cm Schnittlänge mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol als
Bindemittel hergestelltes Material. Der Schichtaufbau wurde dann
der hydraulische Nadelung mit der in der Tabelle genannten Zahl
von Behandlungszyklen und bei den dort genannten Nadelungsbedingungen
während jedes Durchgangs unter Verwendung einer im Abstand
von 1,9 cm über dem Stapelfaserpapier befindlichen Düsenlochleiste
(127-µm-Löcher, Lochabstand 15,75 Löcher/cm) unterworfen.
Nach Beendigung jedes Zyklus wurde die Stoffprobe gewendet, so
daß sie der hydraulischen Nadelung mit der anderen Seite als
während des zuvorhergehenden Zyklus zugewandt war. Nach Beendigung
der Nadelungsbehandlung wurden die Stoffe abgekocht und
wärmefixiert.
In einer Versuchsreihe, deren Arbeitsbedingungen in der Tabelle
III genannt sind, wurden Stoffe durch Einbinden kurzer Stapelfasern
in gewebte Scrimstoffe aus falschdrahttexturierten Polyester-
Filamentgarnen hergestellt (Teile der Stoffe sind in Fig.
17 bis 20 gezeigt). Die Eigenschaften und Charakteristiken der
Produktstoffe sind in der Tabelle IV aufgeführt. Die Scrimgewebe
waren in jedem Fall aus 34fädigem, falschdrahtexturiertem,
16,7-tex-Polyäthylenterephthalat-Filamentgarn hergestellt.
Der Scrimstoff nach Fig. 17 war aus einer geschlichteten Kette
mit 12,6 Fadenläufen/cm bei einer Schußfadendichte von 3,1
Fadenläufen/cm hergestellt. Der Schütze des das gleiche Garn
führenden Stuhls ging zwischen jedem Schließen und Heben des
Fachs viermal hin und her. Bei jedem Hindurchgang des Schützen
wurden an jedem Rand Webränder gewebt, um die Schußgarne zu
stabilisieren und ein Aufwickeln auf dem Stuhl ohne Verzerrung
zu erlauben. Der Aufbau jedes der eingesetzten Scrimmaterialien
ist in der Tabelle III aufgeführt. Zur Herstellung der Scrimmaterialien
für den Stoff nach Fig. 18 bis 20 wurde ungeschlichtetes
Garn eingesetzt.
Zur Herstellung der Stoffe nach Fig. 17 bis 20 wurden rechteckige
Abschnitte des Scrimgewebes ausgeschnitten, auf die Nadelungsmaschine
gegeben, ein oder zweilagig (wie in Tabelle III genannt)
mit einer Auflage von Stapelfaserpapier etwa der gleichen Abmessungen
wie der Scrimabschnitt versehen und entsprechend der
schon in Beispiel 2 bezüglich der dortigen Scrimwirkstoffe
beschriebenen Arbeitsweise hydraulisch genadelt. Als Stapelfaserpapier
diente das gleiche Papier wie in Beispiel 2. Bei dem
Stoff nach Fig. 17 wurde der Stoff einer vorherigen Behandlung
zur Entfernung von Schlichte von den Kettgarnen unterworfen, wozu
der rechteckige Abschnitt zuerst mit einem Nylon-Monofil-
Gewebe mit 39,4×39,4 Filamenten/cm bedeckt und über die Oberfläche
des Deckgewebes eine heiße, 1%ige Lösung eines Detergents
gegossen wurde, wodurch das Scrimmaterial unter entsprechender
Verstärkung der Garn-Ausbreitung etwa 5% in der Länge
und 10% in der Breite schrumpfte. Vor dem Auflegen des Papiers
auf diese Probe erfolgte zur weiteren Verstärkung der Garnausbreitung
eine leichte hydraulische Nadelung der Probe in zwei
Durchgängen bei einem Druck von 3447 kPa und erneut zwei Durchgängen
bei einem Druck von 6895 kPa. Am Schluß des Nadelungsvorgangs
wurde jeder der Stoffe abgekocht und wärmefixiert.
Kreuzketten aus falschdrahttexturierten, 34fädigen 16,7-tex-
Polyäthylenterephthalat-Filamentgarnen wurden unter Zugspannung
mit Klebeband auf Metallrahmen mit einem rechteckigen Innenraum
von etwa 96×55 cm (Außenabmessungen in jeder Richtung etwa
4 cm größer) festgelegt. Zur Bildung der Kreuzkette wurde der
Rahmen zuerst längs einer Seite einer Stange von quadratischem
5×5 cm Querschnitt festgeklemmt, die axial drehbar auf einer
Drehbank angeordnet war, wobei die Rahmenlängsseiten parallel
zur Stange und in gleichmäßigen Abstand von dieser verliefen.
In den meisten Fällen wurden zur besseren Ausnutzung des Garns
zur gleichzeitigen Bewicklung zwei Rahmen auf gegenüberliegenden
Seiten der Stange vorgesehen. Dann wurden die Rahmenlängsseiten
mit doppelseitig klebendem Kleberand belegt, worauf das
Garn kontinuierlich über die Rahmenfläche gewickelt und auf
diese Weise im Verlauf des Drehbank-Vorschubs auf jedem Rahmen
eine Kette mit dem gewünschten Abstand gebildet wurde. Die Aufwickelspannung
betrug etwa 0,3 g/den, und bei jeder Umdrehung
lief das Garn zwischen seinen Verläufen über die Rahmenfläche
zur Stangenrückseite (beim Arbeiten mit zwei Rahmen über die
Fläche auch des anderen Rahmens). Nach vollständiger Bewicklung
des Rahmens wurden die Rahmenseiten über dem Garn erneut mit
Klebeband versehen, um die Kette in ihrer Lage zu halten, worauf
die Garnverläufe längs der Rahmenaußenseite beschnitten wurden.
Dann wurde der Rahmen abgenommen und erneut, diesmal mit seinen
Breitseiten parallel zur Stange und im gleichmäßigen Abstand
von dieser, an der Stange festgeklemmt. Nun wurden die Breitseiten
mit dem doppelseitig klebenden Klebeband belegt, und durch
kontinuierliches Wickeln des Garns über die Rahmenfläche wurde
in der Querrichtung eines Kette mit dem gewüschten Abstand gebildet,
worauf die Rahmenränder wiederum mit Klebeband versehen
wurden, um die Kreuzkette in ihrer Lage zu halten, und der Rahmen
durch Beschneiden der Garne längs der Rahmenränder freigeschnitten
wurde.
In einer Versuchsreihe, deren Arbeitsbedingungen in der Tabelle V
zusammengestellt sind, wurden Stoffe durch Einbinden kurzer
Stapelfasern in wie oben gebildete Kreuzketten hergestellt
(Teile der Stoffe sind in Fig. 21 bis 25 (Oberseite) und Fig.
21a bis 25a (Rückseite) gezeigt). Die Rahmen wurden hierbei
auf ein Halbköper-Sieb (37,8 Maschen/cm×39,4 Maschen/cm)
aufgegeben. Auf die Oberseite der Kreuzkette wurde ein- oder
mehrlagig (wie in Tabelle V genannt) Stapelfaserpapier des in
der Tabelle genannten Flächengewichts aufgelegt. Beide hier
verwendeten Papiere waren aus Polyester-Stapelfaser von 0,64 cm
Schnittlänge hergestellt. Der Aufbau wurde auf ein Band gegeben
und der hydraulischen Nadelung mit der in der Tabelle genannten
Zahl von Zyklen bei den genannten Nadelungsbedingungen während
jedes Durchgangs (Lochreihe von 127-µm-Löchern mit 15,75 Löchern/
cm, Lochabstand über den Stapelfaserpapier wie in der Tabelle
genannt) unterworfen. Am Schluß jedes Zyklus wurde die Stoffprobe
gewendet, so daß sie darauf der hydraulischen Nadelung
von der anderen Seite als während des vorhergehenden Zyklus her
unterlag. Am Ende des Nadelungsvorgangs wurden die Stoffe abgekocht
und wärmefixiert. Die Eigenschaften und Charakteristiken
der Produktstoffe nennt die Tabelle VI.
Wie in Beispiel 4 wurden Kreuzketten aus falschdrahttexturierten,
34fädigen 16,7-tex-Polyäthylenterephthalat-Filamentgarnen
unter Zugspannung auf Metallrahmen mit Klebeband festgelegt. Die
Kette in der Maschinenrichtung wurde mit Einzelgarn im Abstand
von 16 Garnläufen/cm bei einer Zugspannung von 90 g aufgelegt,
während die Kette in der Querrichtung viergarnig (in Gruppen
von vier Garnverläufen zusammen) bei einem Abstand von 4 Verläufen/
cm unter einer Zugspannung von 50 g aufgelegt wurde. Der mit
der Kreuzkette versehene Rahmen wurde wie in Beispiel 4 auf das
Halbkörper-Sieb aufgelegt, worauf auf die Oberseite der Kreuzkette
drei Stapelfaserpapierlagen aufgebracht wurden. Das Stapelfaserpapier
hatte ein Flächengewicht von 27,1 g/m² und war aus
85 Gew.-% 0,167-tex-Polyäthylenterephthalat-Stapelfaser von
6,35 mm Schnittlänge und 15 Gew.-% eines Bindemittels (das bei
der folgenden hydraulischen Nadelung ausgewaschen wurde) in
Form gleicher Teile Polyvinylalkohol und Glasmikrofasern hergestellt.
Der Aufbau wurde auf ein Band aufgegeben und zur
hydraulischen Nadelung mit einer Geschwindigkeit von 13,7 m/min
unter Wasserstrahlen hinweggeführt, die aus einer Lochreihe von
127-µm-Löchern (15,75 Löcher/cm, 38,1 mm über dem Stapelfaserpapier
liegend) austraten, wobei der Aufbau unter den Strahlen
zuerst in einer Richtung und dann in der Gegenrichtung hinweggeführt
wurde. Während der ersten sechs Durchgänge wurden die
Wasserstrahlen bei einem Druck von 3448 kPa zugeführt, worauf
die Anordnung in vier weiteren Durchgängen bei 10 343 kPa genadelt
wurde. Der Aufbau wurde dann gewendet und in vier Durchgängen
bei 6895 kPa genadelt, danach erneut gewendet und in acht Durchgängen
bei 11 032 kPa Druck genadelt. Der so erhaltene Stoffabschnitt
wurde dann in zwei Hälften geschnitten und senkrecht
zu seiner früheren Richtung wieder auf das Sieb gegeben (wobei
die viergarnig gebildete Kette nun in der Maschinenrichtung
lag). Dann wurde auf die Stoffoberseite eine Musterungsplatte
aus einer Gruppe von Stäben aufgelegt, die im Abstand entsprechend
5 Stäben/cm vorgesehen waren und deren jeder 2,3 mm hoch
war, am Fuß eine Breite von 1,65 mm hatte und einen etwas gerundeten
Kopf von 0,8 mm Breite aufwies, wobei die Stäbe in der
Maschinenrichtung des Stoffs lagen. Der Aufbau wurde dann bei
einer Bandgeschwindigkeit von 9,12 m/min und einem Lochabstand
von 50,8 mm über dem Stoff in zwei weiteren Durchgängen bei
10 687 kPa genadelt. Durch die Nadelung des Stoffs durch die
Musterungsplatte hindurch wurden die Kettgarne, die ursprünglich
einzeln im Abstand entsprechend 16 Garnverläufen/cm aufgelegt
worden waren, zu Maschenstäbchen im Abstand entsprechend 5 Stäbchen/
cm zusammengedrückt. Das Produkt wurde 5 mmin bei 180°C
wärmefixiert. Es hatte ein Flächengewicht von 144,1 g/m² und
das Aussehen und den Griff eines herkömmlichen Cordsamts guter
Qualität. Eine fotografische Mikroaufnahme der den Cordmuster-
Stäbchen abgewandten Stoffseite bei 10facher Vergrößerung ergab,
daß die in der Richtung senkrecht zu den Stäbchen liegenden
Filamente sehr gut ausgebreitet waren und eine Abstandsbeziehung
zeigten, wobei der Filamentausbreitungsgrad (% S)
100% betrug und die Prüfung auf Filament-Abstandsbeziehung
(% A) einen Wert von 19,5% ergab. Die Umkehrfrequenzprüfung
zeigte, daß die Stapelfasern 3,9 Umkehrungen/cm Stapellänge
aufwiesen. Der Stoff zeigte eine ausgezeichnete Festigkeit;
er ergab bei der Randfestigkeitsprüfung 26,11 N. Bei der Faserverlustprüfung
ergab sich ein Verlust des Stoffs an Fasergehalt
bei der anfänglichen Waschung von nur 1,2%. Der Stoff hatte
eine ausgezeichnete Deckkraft; der Kontaktdeckkraftwert des
ungefärbten Stoffs bestimmte sich zu 81,8%. Teile des Stoffs
sind in Fig. 26 (Oberseite) und Fig. 26a (Rückseite) gezeigt.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung eines Verbundstoffes von
geringem Flächengewicht, bei dem man
Filamentgarne (66, 75, 85) zu einer geordneten Kreuzrichtungsanordnung formiert,
über die Filamentgarn-Anordnung ein Flächenmaterial gibt, das von Stapelfasern (54) mit einem Einzelfasertiter von weniger als 0,3 tex und einer Länge von etwa 0,5 bis 1 cm gebildet wird,
auf die Filamentgarn-Anordnung und die Stapelfasern säulenförmige Flüssigkeitsstrahlen (42) auftreffen läßt, wodurch die Stapelfasern (54) eine Verschlingung mit den Filamentgarnen (66, 75, 85) zur Bildung eines ein Ganzes darstellenden Verbundstoffes unterworfen werden, und
durch Auftreffenlassen säulenförmiger Flüssigkeitsstrahlen auf den so gebildeten Verbundstoff von der entgegengesetzten Seite her die Stapelfasern (54) einer weiteren Verschlingung unterwirft, wodurch die Stapelfasern (54) mehrere Richtungsumkehrungen (56) erfahren,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filamentgarne (66, 75, 85) keine Verschlingung der Filamente und keine Drehung aufweisen, so daß die Filamente leicht voneinander trennbar sind,
daß die Filamente (52, 67, 74, 84) in der Weise ausgebreitet sind, daß der durchschnittliche Abstand (d n ) zwischen den Filamentgarnen (66, 75, 85) nicht größer ist als die durchschnittliche Breite (W n ) der Filamentgarne (66, 75, 85) und daß die Filamente (52, 67, 74, 84) einen solchen Abstand zueinander aufweisen, daß in dem Bereich des Filamentgarnes, der bei der Prüfung als der dichteste Bereich beobachtet wird, die Summe der Filamentquerschnittsflächen (91) weniger als 30% des dichtesten beobachteten Bereichs ausmacht, und
daß durch die auftreffenden Flüssigkeitsstrahlen (42) mehr als zwei Umkehrungen (56) pro cm Stapelfaserlänge ausgebildet werden.
Filamentgarne (66, 75, 85) zu einer geordneten Kreuzrichtungsanordnung formiert,
über die Filamentgarn-Anordnung ein Flächenmaterial gibt, das von Stapelfasern (54) mit einem Einzelfasertiter von weniger als 0,3 tex und einer Länge von etwa 0,5 bis 1 cm gebildet wird,
auf die Filamentgarn-Anordnung und die Stapelfasern säulenförmige Flüssigkeitsstrahlen (42) auftreffen läßt, wodurch die Stapelfasern (54) eine Verschlingung mit den Filamentgarnen (66, 75, 85) zur Bildung eines ein Ganzes darstellenden Verbundstoffes unterworfen werden, und
durch Auftreffenlassen säulenförmiger Flüssigkeitsstrahlen auf den so gebildeten Verbundstoff von der entgegengesetzten Seite her die Stapelfasern (54) einer weiteren Verschlingung unterwirft, wodurch die Stapelfasern (54) mehrere Richtungsumkehrungen (56) erfahren,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filamentgarne (66, 75, 85) keine Verschlingung der Filamente und keine Drehung aufweisen, so daß die Filamente leicht voneinander trennbar sind,
daß die Filamente (52, 67, 74, 84) in der Weise ausgebreitet sind, daß der durchschnittliche Abstand (d n ) zwischen den Filamentgarnen (66, 75, 85) nicht größer ist als die durchschnittliche Breite (W n ) der Filamentgarne (66, 75, 85) und daß die Filamente (52, 67, 74, 84) einen solchen Abstand zueinander aufweisen, daß in dem Bereich des Filamentgarnes, der bei der Prüfung als der dichteste Bereich beobachtet wird, die Summe der Filamentquerschnittsflächen (91) weniger als 30% des dichtesten beobachteten Bereichs ausmacht, und
daß durch die auftreffenden Flüssigkeitsstrahlen (42) mehr als zwei Umkehrungen (56) pro cm Stapelfaserlänge ausgebildet werden.
2. Nach dem Verfahren nach Anspruch 1 herstellbarer Verbundstoff
von geringem Flächengewicht, mit einem Substrat von
Filamentgarnen (66, 75, 85), die zu einer geordneten Kreuzrichtungsanordnung
formiert sind, und mit Stapelfasern (54)
mit einem Einzelfasertiter von weniger als 0,3 tex und einer
Länge von etwa 0,5 bis 1 cm, die in einem Anteil von 20 bis
50% des Gewichts des Verbundstoffes vorliegen und mit den
Filamentgarnen (66, 75, 85) verschlungen sind, wobei die
Stapelfasern mehrere Richtungsumkehrungen (56) aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filamente
(52, 67, 74, 84) so ausgebreitet sind, daß der durchschnittliche
Abstand (d n ) zwischen den Filamentgarnen (66, 75, 85)
nicht größer ist als ihre durchschnittliche Breite (W n ) und
die Filamente (52, 67, 74, 84) einen solchen Abstand aufweisen,
daß in dem Bereich, der bei der Prüfung als dichtester
Bereich des Filamentgarnes beobachtet wird, die Summe der
Filamentquerschnittsflächen (91) weniger als 30% des dichtesten
beobachteten Bereichs ausmacht, und
daß die Stapelfasern (54) mit den Filamenten (52, 67, 74, 84) verschlungen sind und pro Zentimeter Stapelfaserlänge mehr als etwa zwei Richtungsumkehrungen (56) aufweisen.
daß die Stapelfasern (54) mit den Filamenten (52, 67, 74, 84) verschlungen sind und pro Zentimeter Stapelfaserlänge mehr als etwa zwei Richtungsumkehrungen (56) aufweisen.
3. Verbundstoff nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein
Flächengewicht von etwa 50 bis 135 g/m².
4. Verbundstoff nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch
ein von Filamentgarnen (66) gebildetes Substrat, wobei
die Filamentgarne (66) in Maschen in einer geordneten Anordnung
von Maschenreihen und -stäbchen zusammengewirkt
sind und wobei das Substrat eine Bindungsdichte von etwa
0,2 bis 1,4 Maschen × g/cm⁴ hat.
5. Verbundstoff nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch
ein Substrat in Form eines Filamentgarn-Gewebes geringen
Gewichts von grobem, offenem Aufbau mit 0,8 bis 4,8 Schußfäden
pro cm.
6. Verbundstoff nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch
ein Substrat in Form einer Filament-Kreuzkette.
7. Verbundstoff nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kreuzkette in mindestens einer Richtung von Filamentgarnen
gebildet wird.
8. Verbundstoff nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß er Cordsamt-ähnlich mit einem Flächengewicht von etwa
100 bis 200 g/m² ist, wobei das Substrat eine Filament-
Kreuzkette ist.
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