DE3013527A1 - Geformter, (flach) faltbarer loesungsbehaelter - Google Patents

Geformter, (flach) faltbarer loesungsbehaelter

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DE3013527A1
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flat
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DE19803013527
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Jerry D Martin
Stephen J Pearson
Gary A Ward
David A Winchell
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Baxter International Inc
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Baxter Travenol Laboratories Inc
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61JCONTAINERS SPECIALLY ADAPTED FOR MEDICAL OR PHARMACEUTICAL PURPOSES; DEVICES OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR BRINGING PHARMACEUTICAL PRODUCTS INTO PARTICULAR PHYSICAL OR ADMINISTERING FORMS; DEVICES FOR ADMINISTERING FOOD OR MEDICINES ORALLY; BABY COMFORTERS; DEVICES FOR RECEIVING SPITTLE
    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/05Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes for collecting, storing or administering blood, plasma or medical fluids ; Infusion or perfusion containers
    • A61J1/10Bag-type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/32Containers adapted to be temporarily deformed by external pressure to expel contents

Description

Geformter, (flach) faltbarer Lösungsbehälter
Die Erfindung betrifft einen geformten, (flach) faltbaren Lösungsbehälter, der einen eine Kammer bzw. einen Innenraum festlegenden Körperwandteil mit angeformtem Halsteil und Schulterteil am einen Ende aufweist und in seinem normalen, unbelasteten bzw. spannungsfreien Zustand eine Querschnittsform besitzt, die sich vom Schulterteil aus fortlaufend über den größten Teil der Behälterlänge zu einem fachen, verschlossenen Endabschnitt am anderen Behälterende verjüngt.
Die US-PSen 4 049 033 und 4 088 166 beschreiben beispielsweise einen geformten, falt- oder zusammenklappbaren Lösungsbehälter, der unter einem schwachen Saugdruck vergleichsweise leicht zusammenfaltbar ist und sich daher insbesondere für die Verabreichung von parenteralen Lösungen eignet.
Ein solcher Behälter muß bei niedrigen (Pail-)Saugdrücken in der Größenordnung von z.B. 61 bis 91,5 cm Wasser- oder Lösungssäule möglichst vollständig flach faltbar sein, auch wenn er aus einem vergleichsweise steifen Polyolefin-Kunststoff o.dgl. hergestellt ist, der üblicherweise nicht als für die Herstellung eines Behälters, der unter derart
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niedrigen Saugdrücken faltbar ist, geeignet angesehen wird.
Aufgabe der Erfindung ist damit insbesondere die Schaffung eines verbesserten Lösungsbehälters, der bei niedrigeren Saugdrücken (suction pressures) als die bisherigen Konstruktionen besser und vollständiger flach zusammenfaltbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Lösungsbehälter der vorstehend umrissenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schulterteil eine rechteckige Form besitzt und daß sich die Umfangslänge der Querschnittsform von einer Stelle neben dem Schulterteil aus zum gegenüberliegenden Ende hin fortlaufend verkleinert.
Aufgrund dieser Ausgestaltung erweitert sich der flachgedrückte Behälter vom flachen Endteil zum Schulterende nach außen. Hierdurch wird die Faltbarkeit des Behälters verbessert, wobei gleichzeitig Platz für die Zwickelteile geschaffen wird, bo daß diese zum leichteren Zusammenfalten des Behälters nach außen schwenken können.
In bevorzugter Ausführungsform können die Zwickelteile einander gegenüberliegend angeordnet sein und drei in Dreiecksform angeordnete Seiten aufweisen, von denen die eine im wesentlichen parallel zu den gegenüberliegenden Schulterrändern verläuft, neben denen die Zwickel angeordnet sind.
Vorzugsweise ist die parallel zur Schulterkante verlaufende Seite jedes Zwickelteils unmittelbar an der Schulterkante angeordnet und somit mit dieser gemeinsam geformt. Wahlweise kann die Parallelseite des Zwickelteils auf die z.B. in der US-PS 4 088 166 beschriebene Welse vertieft
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unter der Schulterkante angeordnet Bein.
Der rechteckige Schulterteil weist außerdem ein weiteres Paar einander gegenüberstehender Schulterkanten auf» die im wesentlichen senkrecht zu den gegenüberliegenden» parallel zu den betreffenden Zwickelteilen verlaufenden Schulterkanten liegen.
Im lösungsbehälter sind zwei einander gegenüberliegende Biege-Schwächungs- bzwp Faltlinien mit Jeweils einem gekrümmten Querschnitt vorgesehen, die auf beiden Seiten des Behälters parallel zum zweiten Schulterkantenpaar verlaufen und von diesen vorzugsweise in Richtung des flachen, verschlossenen Endabschnitts in einem Abstand angeordnet sind, der nicht mehr als einem Viertel der Breite des Behälters, gemessen vom Schulterabstand zum flachen, verschweißten Endabschnitt, entspricht, und die vorzugsweise längsverlaufend im wesentlichen neben den hinteren Spitzen der Zwickelteile angeordnet sind.
Vorzugsweise bilden die jeweiligen zweiten Schulterkanten und die parallelen Schwächungslinien jeweils zwischen sich in der Behälterwand Flächen, die in ihrem ursprünglichen, unbelasteten Zustand im wesentlichen plan bzw. flach sind.
Vorteilhaft weist der erfindungsgemäße Behälter an seinem flachen verschlossenen Ende eine konvexe, bogenförmige Schweißnaht zur Verbesserung seiner Festigkeit auf.
Ein vorteilhaftes Merkmal besteht auch darin, daß die Querschnitte des Behälters über den größten Teil seiner Länge hinweg, beginnend am Schulterteil, senkrecht zueinander stehende Haupt- und Nebenachsen, von denen erstere länger sind als letztere, und zwei gegenüberstehende, nach außen abgewinkelte Wandteil aufweisen, die jeweils eine im
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"weBentliehen spitzwinkelige Spitze auf der Hauptachse bilden.
Die gleichen Querschnitte können vorteilhaft im wesentlichen plane zentrale Flächen oder Bereiche an den Nebenquerachsen bilden.
Ein besonderes Merkmal des erfindungsgemäßen Behälters kann darin gesehen werden» daß dann, wenn er nahezu vollständig flachgefaltet worden ist, sich seine Entleerungsgeschwindigkeit bei konstantem Saugdruckgefälle während einer ziemlich langen Zeitspanne beträchtlich verringert, ohne jedoch vollständig abzufallen. Der Behälter kann somit zur Verabreichung von z.B. parenteraler lösung ein Fassungsvermögen von 1000 ml oder ein beliebiges anderes Fassungsvermögen besitzen, dabei aber auch eine kleine Menge (z.B. 50 ml) an Lösung zusätzlich fassen. Der Behälter kann also so ausgelegt sein, daß etwa 900 ml der parenteral en Lösung normal verabreicht werden; falls jedoch die Pflegeperson nach Verabreichung dieser Menge keine entsprechenden Maßnahmen ergreift, wird die Infusion nicht vollständig beendet, sondern für etwa die letzten 150 ml lediglich verlangsamt, so daß eine Verstopfung der Kanüle vermieden wird, wie sie dann vorkommen kann, wenn keine Strömung durch die Infusionsanlage vorhanden ist. Aufgrund der verringerten Strömung bzw. Durchsatzmenge nach Verabreichung der Grunddosis an Lösung kann dem Patienten außerdem keine gefährliche Überdosis verabreicht werden.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise weggebrochene Ansicht eines Behäl-
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ters gemäß der Erfindung innerhalb der Formteile zu seiner Herstellung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Behälters nach Fig. 1 im flachgefalteten Zustand,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Behälter in seinem anfänglichen unbelasteten Zustand,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Behälters in seinem ursprünglichen unbelasteten Zustand,
Fig. 5 eine Fig. 4 ähnelnde Darstellung, welche den Behälter in teilweise flachgefaltetem Zustand aufgrund der Flüssigkeitsentnahme über den Behälterhals zeigt,
Fig. 6 eine Teilseitenansicht des Behälters in seinem im wesentlichen vollständig flach zusammengelegten Zustand nach der Entleerung des letzten Teils seines Flüssigkeitsinhalts,
Fig. 7 eine gegenüber Fig. 6 um 90° gedrehte Seitenansicht, welche den Behälter in seinem im wesentlichen vollständig flachen ZuBtand zeigt,
Fig. 8 einen Schnitt längs der linie 8-8 in Fig. 4,
Fig. 9 einen Schnitt längs der Linie 9-9 in Fig. 4f
Fig.10 einen Schnitt längs der Linie 10-10 in Fig. 4»
Fig.11 einen Schnitt längs der Linie 11-11 in Fig. 4»
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Pig. 12 eine Pig. 2 ähnelnde Darstellung einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Pig. 13 eine Pig. 2 ähnelnde Darstellung des Behälters nach Fig. 12,
Fig. 14 einen Teilschnitt längs der linie 4-4 in Fig. 13» Fig. 15 einen Teilschnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 13»
Fig. 16 einen Längsschnitt durch den Behälter nach Fig.12 und 13 in seinem praktisch völlig entleerten Zustand und
Fig. 17 eine Seitenansicht des Behälters nach Fig. 12 und 13 in seinem völlig entleerten Zustand.
In Fig. 1 ist der geformte, faltbare Lösungsbehälter 10 gemäß der Erfindung in zwei Formteilen 12, 14 dargestellt, in denen erfindungsgemäße Behälter durch Blasformen herstellbar sind.
Der Behälter 10 weist einen einen Innenraum festlegenden Körperwandteil 16, einen angeformten Halsteil 18 zur Aufnahme eines üblichen sterilen Verschlusses und einen Schulterteil 20 auf.
Wie in den eingangs genannten US-PSen beschrieben, kann der Behälter in seinem normalen, unbelasteten Zustand einen Querschnitt besitzen, der sich gemäß z.B. Pig. 4 vom Schulterteil 20 über den größten Teil der Länge hinweg fortlaufend bis zu einem flachen, verschweißten oder verschlossenen Endabschnitt 22 verjüngt, welcher dem den Schulterteil aufweisenden Ende gegenüberliegt. Vorzugsweise beginnt die Verjüngung am Schulterteil 20, um sich im
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wesentlichen kontinuierlich zum verschlossenen Ende 22 fortzusetzen.
Das verschlossene Ende 22 kann die !Form gemäß den US-PSen 4 105 730 und/oder 4 076 063 besitzen; wahlweise kann eine einfache Doppelsteg—Endverschlußanordnung angewandt werden.
Das Ende 22 des Behälters 10 weist weiterhin eine konvexe, gekrümmte Schweißnaht 24 als Teil dieses Endes 22 auf. Durch die konvex gekrümmte Form erhält die Schweißnaht 24 verbesserte Festigkeit» was sich besonders in dem Fall als vorteilhaft erweist, wenn der Behälter aus dünnen Folien eines vorzugsweise orientierten Kunststoffs hergestellt wird, die sich im allgemeinen schwierig zuverlässig und unter Herstellung einer festen Verbindung schweissen lassen.
Die Wanddicke des erfindungsgemäßen Behälters kann vorzugsweise etwa 0,25 bis 0,50 mm betragen und über die gesamte Außenhaut bzw. den gesamten, den Innenraum festlegenden Körperteil 16 gleichbleibend sein, während der Halsteil 18 typischerweise eine größere Wanddicke besitzt und daher vergleichsweise steif ist. Der Schulterteil 20 ist vorzugsweise um seine Kanten bzw. Ränder herum ebenso dünn wie der Körperteil 16, während er in seinen Mittelbereichen dicker ist, d.h. beispielsweise eine Dicke von etwa 0,76 mm besitzt.
Gemäß den Figuren kann an den Längskanten des Behälters gegenüberliegenden Stellen jeweils eine dünne Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinie 26 mit bogenförmigem Querschnitt geformt sein» um das flache Zusammenlegen des Behälters über seine Länge hinweg zu erleichtern.
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Der flache Endteil 22 bildet eine flache Lasche 28, die beispielsweise gemäß fig. 2 als Aufhängungsteil benutzt werden kann.
Erfindungsgemäß kann der Schulterteil 20 eine rechteckige Form besitzen. Gemäß Fig. 7 besitzen weiterhin die verschiedenen, bei 30 angedeuteten Querschnitte des Behälters jeweils Umfangslängen, die sich von einer Stelle in der Nähe des Schulterteils 20 zum gegenüberliegenden Endteil hin über die Behälterlänge hinweg fortlaufend verkleinern. Der flachgedrückte bzw. zusammengelegte Behälter besitzt somit eine Verjüngung vom Schulterteil zum gegenüberliegenden Endteil, die sich für das vollständig flache Zusammenlegen des Behälters als vorteilhafter erwiesen hat als die bisherigen Konstruktionen, die sich im allgemeinen nicht vollständig flachdrücken lassen, sondern stets eine leicht gewölbte Form besitzen.
Infolgedessen können die flachgedrückten Behälter vor dem Befüllen auf ihrer Oberfläche mit Beschriftungen, Volumenmarkierungen zur Anzeige der dem Behälter entnommenen Flüssigkeitsmenge oder anderen gewünschten Informationen bedruckt werden.
Zur weiteren Begünstigung des flachen Zustands, den der Behälter - mit Ausnahme an Schulterteil, Halsteil und Endteil 22 - annehmen kann, verjüngt sich der Behälter gleichmäßig vom Schulterteil 20 zum Endteil 22, ohne daß im Körperteil 16 irgendeine Unterbrechung dieser Verjüngung vorhanden wäre, wie dies bei den bisherigen Konstruktionen der Fall ist.
Andere Beispiele für den sich verjüngenden Querschnitt sind in den Fig. 2 bis 11 dargestellt.
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Der erfindungsgemäße Behälter kann auch Zwickelteile 32 und 34 aufweisen, welche die Auswärteaufepreizung der Behälterwand am Schulterteil 20 auf der gemäß Fig. 7 zwischen den Zwickeln verlaufenden Achse erleichtern während sich der Behälter gleichzeitig senkrecht zu dieser Achse zwischen den Zwickeln 32 und 34 in Einwärtsrichtung in einen flachen Zustand zusammenfaltet (vgl. Fig.6).
Die Zwickel 32 und 34 sind einander gegenüberliegend auf gegenüberliegenden Seiten des Behälters an den "beiden Enden des Schulterteils angeordnet. Die Zwickel 32 und 34 sind mit Schwächungs- bzw. Faltlinien versehen, welche das Zusammenfalten bzw. -klappen des Behälters am Schulterteil bei der Entnahme des Behälterinhalts begünstigen. Diese Schwächimgslinien 36 und 38 können, ähnlich wie die Schwächungslinie 26, einen gekrümmten, d.h. bogenförmigen Querschnitt besitzen.
Jeder Zwickel 32 und 34 besitzt eine dreieckige Form mit drei Seiten 36, 38 und 40. Die Seite 40 bildet dabei eine Linie, die parallel zur betreffenden Schulterkante 42 und bei der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise über deren Länge hinweg verläuft.
Die Schulterkante kann wahlweise die Form eines erweiterten, in. wesentlichen zylindrischen Abschnitts besitzen, um die Biegung der zugeordneten Zwickel 32 und 34 in ihre gegenüber dem Schulterteil 20 nach außen aufgespreizte Lage gemäß Fig. 7 zu erlauben. Bei der dargestellten Ausführungsform bildet die Schulterkante 42 jedoch eine einfache abgewinkelte bzw. Knickfläche mit einer vergleichsweise scharfen Kante.
Die Schulter 20 weist außerdem zwei weitere, gegenüberstehende Schulterkanten 44 auf, die zwischen den Zwickeln
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verlaufen und vorzugsweise eine vergleichsweise erweitertet im wesentlichen zylindrische Formt typischerweise mit einem Durchmesser von 1t27 bis 7»62 mm besitzen.
Die genannten Schwächungs- bzw. Faltlinien der Schulterkantent die Zwickel sowie andere Teile können vorzugsweise zur Gewährleistung der gewünschten Falteigenschaften die spezielle Querschnittsform gemäß US-PS 4 090 541 besitzen.
Weiterhin sind im erfindungsgemäßen Behälter zwei gegenüberliegende Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien 46 vorgesehen, die zur Erleichterung eines Faltens des Materials einen kreisförmigen Querschnitt mit einem Querschnittsdurchmesser von vorzugsweise 1,27 bis 5»1 mm und insbesondere etwa 2,54 mm besitzen.
Diese gegenüberliegenden Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien 46 befinden sich auf beiden Seiten des Behälters parallel zu den beiden genannten Schulterkanten 44. Vorzugsweise sind sie von diesen Schulterkanten in Richtung auf das flache, verschlossene Ende des Behälters in einem Abstand entsprechend 1/16 bis 1/4 der Behälterlänge» vom Schulterteil 20 zum Endteil 22 gemessen, angeordnet. Vorzugsweise liegen die Schwächungs- bzw. Faltlinien 46 mit einem Abstand von etwa 1,27 bis 5»1 mm (in Richtung auf den Endteil 22) neben einer zwischen den Spitzen der beiden Zwickel 32 und 34 verlaufenden Linie; typischerweise beträgt der genannte Abstand etwa 2,54 mm. Bei einem Behälter mit einer länge von etwa 254 mm zwischen den Schulterkanten 42 und dem Beginn des flachen, verschlossenen Endteils 22 können die gegenüberliegenden Schwächungsbzw. Faltlinien 46 in einem Abstand von etwa 25,4 bis 50,8 mm, vorzugsweise von 33»O mm, von den Schulterkanten 44 angeordnet sein.
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Die zweiten Schulterkanten 44 und die zugeordneten parallen Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien 46 legen am Behälter eine Fläche 48 fest» die im ursprünglichen» unbelasteten Zustand des Behälters nach dem Formen im wesentlichen flach bzw. plan ist. Diese plane Fläche 48 besitzt bei der dargestellten Ausführungsform eine angenähert rechteckige Form, bei welcher die Schwächungs- bzw. Faltlinien
46 jeweils zentral und quer am Behälter angeordnet sind und etwa die gleiche Länge besitzen wie die Schulterkanten 44·
Insbesondere befindet sich die Faltlinie 46 ungefähr in derselben Axialposition des Behälters 10 wie die Spitzen
47 der Zwickel. Außerdem besitzt die Faltlinie 46 eine Länge entsprechend derjenigen der Kante 44 des Schulterteils 20, so daß einerseits die rechteckige Fläche 48 und andererseits dreieckige Flächen 49 zu beiden Seiten der rechteckigen Fläche 48 festgelegt werden, welche jeweils in Form und Fläche einer dreieckigen Hälfte 51 des zugeordneten Zwickels 32 und 34 entsprechen (vgl. z.B. Fig.3). Beim Zusammenfalten des Behälters kann sich somit jede dreieckige Fläche 49 gegen eine Hälfte des zugeordneten Zwickels 32 bzw. 34 anlegen, so daß ein nahezu vollkommener Faltzustand erreicht wird.
Im gefalteten Zustand gemäß Fig. 7 ist weiterhin der Abstand zwischen den Spitzen 47 der Zwickel vorzugsweise gleich der Hälfte des Umfangs des Behälters 10 auf der die beiden Spitzen 47 einschließenden Schnittebene. Hierdurch wird dae flache Zusammenfalten weiter begünstigt.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Schwächungs- bzw. Faltlinie 46 nach innen gewölbt ist, während die anderen Faltlinien des Behälters vorzugsweise nach außen gewölbt sind.
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In den Pig. 8 bis 11 ist der sich verjüngende Querschnitt des erfindungsgemäßen Behälters in seinem ursprünglichem unbelasteten Zustand nach dem Formen veranschaulicht.
Die Querschnitte über den größten Teil der Länge des Behälters hinweg, speziell die Querschnitte gemäß Pig. 8 bis 10» besitzen dabei insbesondere senkrecht zueinander stehende Hauptachsen 60 und Nebenachsen 62, von denen erstere länger sind als letztere. Jeder Querschnitt enthält zwei gegenüberstehende, nach außen abgewinkelte Wandabschnitte, die jeweils eine im wesentlichen spitzwinkelige, am Behälter angeformte Spitze 64» 66 bilden, durch welche das flache Zusammenfalten des Behälters weiter begünstigt wird. Die beiden Spitzen 64 und 66 befinden sich jeweils auf der Hauptachse 60.
Weiterhin besitzt der größte Teil der Querschnitte (vgl. Fig. 8 bis 10) im wesentlichen plane Mittelbereiche 68, im Bereich der Quernebenachsen 62.
An den Seitenabschnitten des Behälters sind zwischen den im wesentlichen planen Abschnitten 68, 70 und den Spitzen 64» 66 gekrümmte Abschnitte 72 mit der jeweils dargestellten Form vorgesehen.
Der Endabschnitt des Behälters 10 kann gemäß Fig. 11 gewünschtenfalls an den Enden der Hauptachse 60 stärker abgerundete Randbereiche 74, 76 aufweisen. Wahlweise können die Spitzen 64 und 66 über die Gesamterstreckung bis zur Schweißnaht 24 durchgehend geformt sein.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Spitzen 64» 66 die vorher beschriebenen und z.B. in Fig. 1 und 2 dargestellten Schwächlings- bzw. Faltlinien 26 bilden.
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Durch die in den Fig. 8 bis 11 dargestellte QuerschnittB-form wird das vollständig flache Zusammenlegen des Behälters veiter verbessert, so daß vor dem Befüllen des Behälters beispielsweise eine Beschriftung unmittelbar auf ihn aufgedruckt werden kann.
Der erfindungsgemäße Behälter kann mit parenteraler lösung' gefüllt und sodann mit einem handelsüblichen, sterilen Verschluß der bei 48A dargestellten Art verschlossen werden, wobei dieser Verschluß eine Dichtkappe 53 und ein oder mehrere, rohrförmige Zulaßelemente (Stutzen) 50 aufweiBt, die im allgemeinen jeweilß mit einer durchstechbaren Membran versehen sind.
Pur einen Zugang zum Behälterinhalt kann das Zulaßelement 50 mittels der Kanüle 54 einer üblichen Infusionsanlage 52 durchstochen werden, wobei der Behälter 10 an einem Aufhängeelement 56, beispielsweise eines Infusionsrahmens ο.dgl., aufgehängt ist.
Bei der üblichen LösungsVerabreichung wird der Behälter kopfüber in einer Höhe von etwa 61 bis 91t5 cm oder mehr über dem Patienten aufgehängt, so daß ein ausreichender Falldruck für die Infusion der Lösung sowie zur Ermöglichung eines Zusammenfaltens des Behälters im Laufe der Lösungsentnahme vorhanden ist. Fig. 5 veranschaulicht den Behälter in teilweise zusammengefaltetem Zustand, in welchem sich die Behälterwände längs der Schwächungs- bzw. Faltlinien 26 in eine flache Konfiguration zusammenlegen.
Wenn der Behälter gemäß den Fig. 6 und 7 vollständig entleert ist, sind die Zwickel 32,34 nach außen gefaltet, während sich die zentralen Abschnitte 58 der Behälterwände nach innen umfalten, wobei die Faltlinien 36, 38 und die Schulterkanten 42, 44 durch Umklappen diese .Bewegung ermöglichen.
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Der in den Pig. 12 bis 17 dargestellte Behälter gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung besitzt einen angeformten Halsteil 18 und einen Schulterteil 20 am einen Ende, und er kann gewünschtenfalls mit zwei gegenüberliegenden Zwickelteilen 32» 34 am Schulterteil und an den gegenüberliegenden Enden desselben versehen sein. Der Schulterteil weist gegenüberliegende Schulter-Kanten 44» die zwischen den Zwickeln verlaufen, sowie zwei gegenüberliegende Schwächlings- bzw. Faltlinien 46 auf, die einen sich einwärts in den Behälter erstreckenden gekrümmten Querschnitt besitzen.
Die beiden Faltlinien 46 auf beiden Seiten des Behälters liegen im wesentlichen parallel zu den beiden Schulterkanten 44» und sie sind von diesen in einem Abstand angeordnet, der so bemessen ist, daß die Faltlinien sich gegeneinander anlegen, wenn sich der Behälter um die gegenüberliegenden Schulterkanten nach innen faltet.
Die aneinander anliegenden Faltlinien verhindern dabei ein weiteres Flachdrücken des Behälters unter dem Saugbzw. Unterdruck, so daß sie das weitere Flachdrücken bzw. Zusammenfalten (collapse) verlangsamen.
Der Behälter nach den Fig. 12 bis 17 kann auf dieselbe Weise verwendet werden wie der Behälter gemäß der ersten Ausführungsform. Beim Zusammenfalten des Behälters schwenken dessen Wände um die gegenüberliegenden Schulterkanten nach innen, bis die gegenüberliegenden Faltlinien 46 sich aneinander anlegen. Anschließend kann sich der Behälter weiter zusammenfalten; aufgrund des durch die aneinander anliegenden Faltlinien ausgeübten Widerstands wird jedoch das Zusammenfalten oder Flachdrücken unter dem praktisch unveränderten, durch die parenterale Lösung in der Anlage
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unterhalb des Behälters ausgeübten Saugdruck wesentlich verlangsamt» so daß sich die beschriebene, vorteilhafte Wirkung einer verlangsamten, aber zwangsläufigen Flüssigkeitsströmung aus dem Behälter ergibt.
Der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Schulterkanten 44 und den betreffenden Faltlinien 46 muß mehr als die Hälfte der Strecke zwischen den beiden Schulterkanten betragen, damit die Faltlinien sich beim Zusammenfalten des Behälters gegeneinander anlegen können. Vorzugsweise sollte der Abstand zwischen jeder Schulterkante und der benachbarten Faltlinie kleiner sein als die Strecke zwischen beiden Schulterkanten; typischerweise beträgt er nicht mehr als z.B. 60 fi dieser Strepke.
Insbesondere beträgt der Abstand von der Mittellinie der Faltlinie 46 zur Mittellinie der zugeordneten Schulterkante 44 etwa 46,57 mm. Andererseits kann der Abstand zwischen den beiden Schulterkanten 44 etwa 63,5 mm betragen. Beim Zusammenfalten des Behälters gemäß Fig. 16 legen sich daher die beiden Faltlinien 46 gegeneinander an, während im fast völlig flach gefalteten Behälter ein bestimmtes Flüssigkeitsvolumen 53 und ein luftvolumen 55 verbleiben. An diesem Punkt verringert sich die Ausflußmenge aus dem Behälter bei im wesentlichen unverändertem Saugdruck ganz beträchtlich, wobei jedoch weiterhin eine gewisse ständige Strömungsmenge von einigen ml pro Stunde erhalten bleibt, so daß die Intravenbs-Nadel oder -Kanüle nicht durch Blutklumpen verstopft (dotted) und dem Patienten keine Überdosis verabreicht wird.
Die Faltlinien 46 besitzen einen nach innen gewölbten (bogenförmigen) Querschnitt, so daß sie sich gegeneinander anlegen, wenn sich der Behälter unter dem Saugdruck der Flüssigkeit in der Infusionsanlage 56 zusammenfaltet. Aus-
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Berdem nehmen die Faltlinien 46 vorzugsweise gemäß Pig.12 nur einen Mittelbereich des Behälters 12 ein, so daß sie seitlich Abstand von den Spitzen 47 der Zwickel 32, 34 "besitzen.
Gemäß Pig. 17 kann sich der Behälter schließlich völlig entleeren und einen vollständig flachgedrückten Zustand einnehmeri, in welchem die Strömung aufhört. Aufgrund des durch die aneinander anliegenden, nach innen gewölbten Schwächlings- oder Paltlinien 46 ausgeübten Widerstands strömt jedoch die Flüssigkeit während einer beträchtlichen Zeitspanne in geringer Durchsatzmenge aus, die zur Verhinderung einer Verklumpung bzw. Verstopfung der Kanüle ausreicht, bis der Lösungsvorrat im Behälter völlig erschöpft ist. Hierdurch erhält die Pflegeperson zusätzlich Zeit zur Versorgung und Überwachung des Patienten und zum Auswechseln des Behälters gegen einen neuen, vollen Behälter. Wenn die Intravenös-Kanüle verstopft ist, muß sie entfernt werden, und es muß ein neuer Intravenös-Einstich mit einem neuen Satz vorgenommen werden.
Die gekrümmten Abschnitte 72, 72' (Fig. 14 und 15) zwischen den im wesentlichen planen Abschnitten 68 und 70 einerseits und den die längskanten des Behälters bildenden Spitzen 26 andererseits bilden eine gewölbte Fläche, deren Form durch eine Reihe von divergierenden, einander nicht schneidenden geraden Linien 74 bestimmbar ist. Außerdem besitzen die gewölbten Flächen eine solche Form, daß gerade Schnittlinien zwischen den gekrümmten Flächen(abschnitten) 72, 72' und einer Eeihe von parallelen Ebenen 80 gebildet werden, die parallel zur Längsachse 76 des Behälters und senkrecht zu seiner Hauptquerachse 60 (Fig. 14 und 15) verlaufen. Mit anderen Worten; diese Ebenen liegen parallel zu den verschiedenen Achsen 62 gemäß Fig. 14 und 15. Diese spezielle Krümmungsform der ge-
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wölbten Flächen gewährleistet ein verbessertes bzw. leichteres Zusammenfalten des Behälters bei niedrigem Saugdruck in den flachen Zustand gemäß Pig. 17.
Aufgrund des verbesserten Faltens des erfindungsgemäßen Behälters kann in diesem weniger Luft vorhanden sein, so daß ein Meniskus gebildet wird» an dem die im Behälter verbleibende Flüssigkeit-Restmenge abgelesen werden kann.
Selbstverständlich sollen die vorstehend offenbarten Einzelheiten die Erfindung lediglich erläutern und keinesfalls einschränken.
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Claims (38)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    Geformter, (flach) faltbarer Lösungsbehälter» der einen eine Kammer bzw. einen Innenraum festlegenden Körperwandteil mit angeformtem Halsteil und Schulterteil am einen Ende aufweist und in seinem normalen, unbelasteten bzw. spannungsfreien Zustand eine QuerBchnittsform besitzt, die sich vom Schulterteil aus fortlaufend über den größten Teil der Behälterlänge zu einem flachen, verschlossenen Endabschnitt am anderen Behälterende verjüngt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schulterteil (20) eine rechteckige Form besitzt und daß sich die Umfangslänge der Querschnittsform von einer Stelle neben dem Schulterteil (20) aus zum gegenüberliegenden Ende (22) hin fortlaufend verkleinert.
  2. 2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er an seinem flachen, verschlossenen Ende eine bogenförmig gekrümmte Schweißnaht (24) aufweist.
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  3. 3. Behälter nach Alispruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Wandumfangslänge über die Behälterlänge hinweg im wesentlichen gleichmäßig verkleinert.
  4. 4. Behälter nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitte des Behälters (10) über den größten Teil seiner Länge hinweg, beginnend am Schulterteil (20) senkrecht zueinander stehende Haupt- und Nebenachsen (60, 62), von denen erstere länger sind als letztere, und zwei gegenüberstehende, nach außen abgewinkelte Wandteile (72) aufweisen, die jeweils eine im wesentlichen spitzwinkelige Spitze (64, 66) auf der Hauptachse bilden.
  5. 5. Behälter nach Anspruch 4» dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Querschnitte an den Nebenachsen (62) im wesentlichen plane, zentrale Flächen (68) aufweisen.
  6. 6. Geformter, (flach) faltbarer Lösungsbehälter, der einen eine Kammer bzw. einen Innenraum festlegenden Körperwandteil mit angeformtem Halsteil und Schulterteil am einen Ende aufweist und in Beinern normalen, unbelasteten bzw. spannungsfreien Zustand eine Querschnittsform besitzt, die sich vom Schulterteil aus fortlaufend über den größten Teil der Behälterlänge zu einem flachen, verschlossenen Endabschnitt am anderen Behälterende verjüngt, wobei der Behälter weiterhin an den beiden Enden des Schulterteils zwei gegenüberstehende Zwickelteile aufweist, die mit Biege-Schwächungs- bzw. Ealtlinien zur Erleichterung des Zusammenfaltens des Behälters am Schulterteil bei der Entnahme des Behälterinhalts versehen sind und die jeweils drei in Dreiecksform angeordnete Seiten aufweisen, von denen jeweils die eine Seite parallel zur gegenüberliegenden Schulterkante und dicht an dieser
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    liegt, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schulterteil (20) eine rechteckige Form besitzt und daß sich die Umfangslänge der Querschnittsform von einer Stelle neben dem Schulterteil (20) aus zum gegenüberliegenden Ende (22) hin fortlaufend verkleinert.
  7. 7. Behälter nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüberstehenden Schulterkanten, die jeweils parallel zur einen Seite des betreffenden Zwickelteils verlaufen, eine vergleichsweise scharf abgewinkelte Kante oder Ecke (40) bilden und daß der Schulterteil weiterhin zwei weitere gegenüberliegende, zwischen den Zwickelteilen verlaufende Schulterkanten (44) aufweist, welche im Schnitt im wesentlichen eine erweiterte Zylinderform mit einem Querschnittsdurchmesser von mindestens etwa 1,27 mm besitzen.
  8. 8. Behälter nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch zwei gegenüberstehende Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien (46) mit bogenförmigem Querschnitt, die auf beiden Seiten des Behälters parallel zu den beiden Schulterkanten und zwischen den gegenüberliegenden Enden des Schulterteils angeordnet sind und in Richtung auf das flache, verschlossene Ende Abstand zu den Schulterkanten besitzen.
  9. 9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwickelteile jeweils eine vom Schulterteil entfernte Spitze (47) festlegen und daß die gegenüberliegenden Faltlinien in Längsrichtung neben den bzw. auf der Höhe der Spitzen der Zwickelteile angeordnet sind.
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  10. 10. Behälter nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt (48) des Körperwandteils zwischen jeder der gegenüberliegenden Faltlinien und der benachbarten Schulterkante im ursprünglichen unbelasteten Zustand im wesentlichen plan bzw. flach ist.
  11. 11. Behälter nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß . an jeder Seite des flachen Abschnitts zwischen diesem und dem betreffenden Zwickelteil eine Dreiecksfläche (49) vorgesehen ist» die in Größe und Form im wesentlichen einer dreieckigen Hälfte des betreffenden Zwikkelteils entspricht.
  12. 12. Behälter nach Anspruch 9t-dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitte des Behälters (10) über den größten Teil seiner Länge hinweg, beginnend am Schulterteil (20) senkrecht zueinander stehende Haupt- und Nebenachsen (60, 62), von denen erstere länger sind als letztere, und zwei gegenüberstehende, nach außen abgewinkelte Wandteile (72) aufweisen, die jeweils eine im wesentlichen spitzwinkelige Spitze (64» 66) auf der Hauptachse bilden.
  13. 13. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Querschnitte an den Nebenachsen (62) im wesentlichen plane» zentrale Flächen (68) aufweisen.
  14. 14· Geformter» (flach) faltbarer Lösungsbehälter» der einen eine Kammer bzw. einen Innenraum festlegenden Körperwandteil mit angeformtem Halsteil und Schulterteil am einen Ende aufweist und in seinem normalen, unbelasteten bzw. spannungsfreien Zustand eine Querschnittsform besitzt, die sich vom Schulterteil aus fortlaufend über den größten Teil der Behälterlänge zu einem
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    flachen, verschlossenen Endabschnitt am anderen Behälterende verjüngt, wobei der Behälter weiterhin an den beiden Enden des Schulterteils zwei gegenüberstehende Zwickelteile aufweist, die mit Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien zur Erleichterung des Zusammenfaltens des Behälters am Schulterteil bei der Entnahme des Behälterinhalts versehen sind und die jeweils drei in Dreiecksform angeordnete Seiten aufweisen, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Seite jedes Zwickelteils an einer von zwei ersten, gegenüberliegenden Schulterkanten angeordnet ist und eine dieser einen Seite gegenüberliegende Spitze bildet, daß der Schulterteil rechteckig ist und zwei weitere, gegenüberliegende Schulterkanten aufweist, die im wesentlichen senkrecht zu den parallel zu den Zwickelteilen verlaufenden Schulterkanten liegen, und daß der Behälter zwei gegenüberliegende, einen gekrümmten Querschnitt besitzende Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien (46) aufweist, die auf beiden Seiten des Behälters parallel zu den zweitgenannten Schulterkanten (20) angeordnet sind und von diesen in Richtung auf den flachen, verschlossenen Endabschnitt einen Abstand besitzen, der im wesentlichen dem Abstand jeder Spitze vom Schulterteil entspricht.
  15. 15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Schulterkanten und die parallelen Faltlinien jeweils zwischen sich eine Fläche festlegen, die im ursprünglichen, unbelasteten (spannungsfreien) Zustand des Behälters im wesentlichen plan bzw. flach ist.
  16. 16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die parallelen Faltlinien zentral und seitlich am Be-
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    hälter angeordnet sind und im wesentlichen dieselbe Länge besitzen wie die beiden Schulterkanten und daß die zwischen den zweiten Schulterkanten und der zugeordneten Paltlinie festgelegten planen Flächen im wesentlichen rechteckig sind.
  17. 17· Behälter nach Anspruch 16» dadurch gekennzeichnet, daß die Paltlinie einen bogenförmig gekrümmten Querschnitt mit einer Breite von etwa 1,27 bis 5,1 mm besitzt.
  18. 18. Behälter nach Anspruch 17» dadurch gekennzeichnet» daß er Querschnitte mit einer Umfangslänge aufweist, die sich längs des Behälters von einer Stelle neben dem Schulterteil zum gegenüberliegenden Ende hin fortlaufend verkleinert.
  19. 19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Wandumfangslänge über die Behälterläng hinweg im wesentlichen gleichmäßig verkleinert.
  20. 20. Behälter nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite des flachen Abschnitts zwischen diesem und dem betreffenden Zwickelteil eine Dreiecksfläche (49) vorgesehen ist, die in Größe und Form im wesentlichen einer dreieckigen Hälfte des betreffenden Zwickelteils entspricht.
  21. 21. Behälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß er an seinem flachen, verschlossenen Ende eine bogenförmig gekrümmte Schweißnaht (24) aufweist.
  22. 22. Geformter, (flach) faltbarer LÖBungBbehälter, der einen eine Kammer bzw. einen Innenraum festlegenden Körperwandteil mit angeformtem Halsteil und Schulterteil am einen Ende aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der
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    Schulterteil einander gegenüberliegende Kanten aufweist und daß im Behälter zwei gegenüberliegende Schwächungsbzw. Faltlinien mit einem nach innen in den Behälter hinein ragenden Querschnitt ausgebildet sind, die auf beiden Seiten des Behälters im wesentlichen parallel zu den betreffenden Schulterkanten liegen und die in Längsrichtung von den Schulterkanten in einem Abstand angeordnet sind, der so bemessen ist, daß sich die beiden Faltlinien in gegenseitige Anlage bewegen, wenn sich der Behälter um die beiden Schulterkanten herum nach innen flachfaltet, wobei die aneinander anliegenden Faltlinien ein weiteres Zusammenfalten des Behälters unter einem Saugdruck hemmen und das anschliessende Zusammenfalten verlangsamen.
  23. 23. Behälter nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen jeder Schulterkante und ihrer zugeordneten Faltlinie größer als die Hälfte der Strecke zwischen den beiden Schulterkanten, aber kleiner als diese Strecke ist.
  24. 24. Behälter nach Anspruch 22 oder 23» dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Abstand nicht mehr als 60 # der Strecke zwischen den beiden Schulterkanten beträgt.
  25. 25. Behälter nach Anspruch 22 oder 23» dadurch gekennzeichnet» daß die beiden Schwächungs- bzw. Faltlinien einen Querschnittsdurchmesser von 1,27 bis 5»1 nnn besitzen.
  26. 26. Behälter nach Anspruch 22 oder 23» dadurch gekennzeichnet» daß er in seinem normalen, unbelasteten Zustand einen Querschnitt besitzt, der sich vom Schulterteil aus fortlaufend über den größten Teil seiner länge hinweg zu einem flachen, verschlossenen bzw. verschweißten Endabschnitt am anderen Ende verjüngt.
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  27. 27. Behälter nach Anspruch 26» dadurch gekennzeichnet, daß der Schulterteil eine rechteckige Form besitzt und daß sich die Wandumfangslängen der Querschnitte des Körperteils von einer Stelle neben dem Schulterteil zum anderen Ende hin fortlaufend verkleinern.
  28. 28. Behälter nach Anspruch 27» dadurch gekennzeichnet, daß das flache» verschlossene Ende eine konvex bogenförmige Schweißnaht aufweist.
  29. 29· Behälter nach Anspruch 22 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß er zwei gegenüberliegende Zwickelteile aufweist, die sich auf gegenüberliegenden Seiten des Schulterteilß an diesen anschließen, daß der Schulterteil zwischen den Zwickelteilen verlaufende» gegenüberliegende Schulter-Kanten aufweist, daß im Behälter zwei einander gegenüberliegende Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien mit einem in den Behälter hineinragenden, gekrümmten Querschnitt vorgesehen und auf beiden Seiten des Behälters im wesentlichen parallel zu den beiden Schulterkanten angeordnet sind, daß die beiden Faltlinien von den Schulterkanten in einem Abstand angeordnet sind, der so bemessen ist, daß sich die beiden Faltlinien gegeneinander anlegen, wenn sich der Behälter um die Schulterkanten nach innen zusammenfaltet, und daß der Abstand zwischen jeder Schulterkante und der betreffenden Faltlinie größer als die Hälfte der Gesamtstrecke zwischen den beiden Schulterkanten» aber kleiner als diese Strecke ist, wobei die aneinander anliegenden Faltlinien ein weiteres Zusammenfalten des Behälters unter einem Saugdruck hemmen und sein anschließendes Zusammenfalten verlangsamen.
  30. 30. Behälter nach Anspruch 29» dadurch gekennzeichnet» daß der genannte Abstand nicht mehr als 60 % der Strecke
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    zwischen den Schulterkanten beträgt.
  31. 31. Geformter, (flach) zusamnienfaltbarer Lösungsbehälter mit zwei eine Kammer bzw. einen Innenraum bildenden, materialeinheitlichen Seitenwänden, die einen Körperteil festlegen, mit einem angeformten Halsteil und einem Schulterteil am einen Ende und mit zwei gegenüberliegenden, sich an die gegenüberliegenden Enden des Schulterteils anschließenden und sich von diesen aus nach außen verjüngenden Zwickeln, die zusammen mit den Schulterteilen im Querschnitt eine langgestreckte Form mit einer Hauptachse bilden, wobei der Behälter in seinem normalen, unbelasteten bzw. spannungsfreien Zustand einen eine Hauptquerachse besitzenden Querschnitt aufweist, der sich vom Schulterteil aus über den größten Teil der Behälterlänge hinweg zu einem flachen, verschlossenen bzw. verschweißten Endabschnitt am anderen Ende des Behälters fortlaufend verjüngt, und wobei an den Enden der Hauptquerachse zwei Längskanten des Behälters festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die sich an die Längskanten des Behälters anschließenden Flächen vom Schulterteil bis zum anderen Ende eine gekrümmte bzw. gewölbte Fläche bilden, deren Form durch eine Reihe von divergierenden, einander nicht schneidenden geraden Linien bestimmbar ist und die zudem eine solche Gestalt besitzt, daß gerade Schnittlinien zwischen der gewölbten Fläche und einer Reihe von parallelen Ebenen festgelegt werden, die parallel zur Längsachse des Behälters und senkrecht zu seiner Hauptquer(schnitts)achse verlaufen.
  32. 32. Behälter nach Anspruch 31» dadurch gekennzeichnet, daß die mittleren Bereiche der Seitenwände im wesentlichen flach sind.
  33. 33. Behälter nach Anspruch 31 und 32, dadurch gekennzeich-
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    net, daß in den Querschnitten des Behälters längs des größten Teils seiner Länge, beginnend (an einer Stelle) neben dem Schulterteil, die Längskanten jeweils gegenüberliegende, nach außen abgewinkelte Wandabschnitte bilden, die jeweils eine im wesentlichen spitzwinkelige Spitze auf der Hauptachse festlegen.
  34. 34. Behälter nach Anspruch 31 bis 33» dadurch gekennzeichnet, daß der Schulterteil eine rechteckige Form besitzt und daß sich die Wandumfangslänge der Querschnitte längs des Behälters vom Schulterteil zum anderen Ende hin fortlaufend verkleinert.
  35. 35. Behälter nach einem der Ansprüche 31 bis 34t dadurch gekennzeichnet, daß der Schulterteil zwei (erste) gegenüberliegende Schulterkanten aufweist, daß jeweils die eine Seite jedes Zwickels im wesentlichen mit einer Schulterkante koinzidiert, daß die ersten Schulterkanten eine vergleichsweise scharf abgewinkelte Kante bilden und daß der Schulterteil außerdem zwei zweite Schulterkanten aufweist, die zwischen den Zwickeln verlaufen und welche die Form eines vergleichsweise erweiterten, im wesentlichen zylindrischen Abschnitts oder Querschnitts festlegen.
  36. 36. Behälter nach Anspruch 35» dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zwickel je eine der zugeordneten Schulterkante gegenüberliegende Spitze bilden, daß im Behälter zwei gegenüberliegende Biege-Schwächungs- bzw. Faltlinien mit einem gekrümmten Querschnitt ausgebildet sind, die auf beiden Seiten des Behälters parallel zu den zweiten Schulterkanten verlaufen und von diesen in Längsrichtung zum flachen Endabschnitt hin in einem Abstand angeordnet sind, der im wesentlichen dem Längsabstand jeder Zwickel-Spitze vom Schulterteil
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    entspricht, und daß die "beiden Faltlinien nur einen Mittelbereich des Behälters einnehmen und zu jeder Zwickel-Spitze seitlichen Abstand besitzen.
  37. 37. Behälter nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden parallelen, querverlaufenden Faltlinien und die beiden zweiten Schulterkanten zwischen sich zwei im wesentlichen rechteckige oder geradlinige (rectilinear) Flächen festlegen und daß neben jeder Seite dieser Fläche zwischen dieser und einer Seite jedes Zwickels eine dreieckige Flache gebildet ist, die in· Form und Größe im wesentlichen einer Hälfte der Dreiecksfläche jedes Zwickels entspricht.
  38. 38. Behälter nach Anspruch 37» dadurch gekennzeichnet, daß er an seinem flachen, verschlossenen bzw. verschweißten Endabschnitt eine konvex gekrümmte Schweißnaht aufweist.
    39· Behälter nach einem der Ansprüche 31 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüberliegenden, querverlaufenden Faltlinien einen sich in das Behälterinnere wölbenden (gekrümmten) Querschnitt besitzen, auf beiden Seiten des Behälters im wesentlichen parallel zu den zweiten Schulterkanten angeordnet sind und in Längsrichtung von diesen zweiten Schulterkanten in einem Abstand liegen, der so bemessen ist, daß sich die beiden Faltlinien aneinander anlegen, wenn sich der Behälter um die beiden Schulterkanten nach innen zusammenfaltet, wobei die aneinander anliegenden Faltlinien ein weiteres Zusammenfalten des Behälters unter einem Saugdruck hemmen und sein anschließendes Zusammenfalten verlangsamen.
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