DE3030046A1 - Schneidvorrichtung - Google Patents

Schneidvorrichtung

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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/02Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having reciprocating cutters
    • A01D34/13Cutting apparatus

Description

DEERE & COMPANY
EUROPEAN OFFICE
Schneidvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneidvorrichtung mit mindestens einem an einem Hauptträger angeordneten, ein Hauptmesser aufnehmenden Auslegerarm und einem weiteren ein Gegenmesser aufnehmenden, am Hauptträger über eine Welle und ein Abschlußlager hin- und herbewegbar angeordneten Arm.
Derartige Schneidvorrichtungen finden bei Feldhäckslern Verwendung, wie sie beispielsweise in der US-PS 3 339 354 dargestellt sind. Bei diesen Schneidvorrichtungen ist die Welle fest mit dem Hauptträger verbunden und eine Einstellung der Messer wird dadurch erreicht, daß Scheiben zwischen jedem Messer und dem Hauptträger vorzusehen sind. Die Welle ist in ihrem Bereich, in dem sie den weiteren Arm aufnimmt, hohem Verschleiß ausgesetzt. Dies wird noch verstärkt beim Einsatz in der Landwirtschaft, da dort die Schneidvorrichtung mit Schmutz und anderen Fremdkörpern in Berührung kommt. Nach einer bestimmten Einsatzdauer muß wegen des hohen Verschleisses der Hauptträger zusammen mit der Welle ersetzt werden, was relativ hohe Reparaturkosten bedeutet. Gleichfalls ist die Einstellung des oder der Hauptmesser mit Bezug auf das Gegenmesser äußerst schwierig, da derartige Schneidvorrichtungen beim Einsatz in Feldhäckslern unter deren Einzugsorganen vorgesehen sind. In einem solchen Falle muß die gesamte Schneidvorrichtung ausgebaut werden, um den Zugang zu dem Hauptmesser zur Veränderung der Anzahl der Unterlegscheiben zu ermöglichen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik wird die mit der Erfindung zu lösende Aufgabe darin gesehen, die Schneidvorrichtung derart auszubilden, daß bei Verschleiß weniger Teile ersetzt werden müssen.
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Diese Aufgabe ist nach der Erfindung dadurch gelöst worden, daß das Abschlußlager in den Hauptträger drehfest eingesetzt ist und die Welle lagert. Auf diese Weise muß bei Verschleiß nur noch die Welle ausgebaut werden, wobei der Hauptträger nicht mehr zu ersetzen ist, so daß tatsächlich eine beträchtliche Kostenersparnis erfolgt.
Zweckmäßig ist nach der Erfindung das Abschlußlager mit dem Hauptträger fest verbunden, so daß das Abschlußlager den weiteren Arm mit Gegenmesser trägt.
Um auch die Einstellung der Messer zu erleichtern, wird vorgeschlagen, daß die Welle den weiteren Arm höhenverstellbar aufnimmt, wozu der weitere Arm mit einem eine Innenbohrung aufweisenden Kiemmittel· versehen ist, wobei die We^e und die Innenbohrung konisch ausgebiidet sind und das Kiemmittel über ein in die We^e einschraubbares Stellmittel auf der We^e verschiebbar ist. Somit kann in einfacher Weise eine Einste^ung lediglich dadurch erfolgen, daß das Stellmittel gedreht wird, wobei sich dann der weitere Arm auf der We^e verschiebt.
Zum ieichten Auswechsein der Welle ist sie lösbar mit dem Abschlußlager verbunden, wozu eine Schraube dient, deren Kopf gegen das Abschlußlager anliegt und die in die Welle einschraub bar ist.
In der Zeichnung sind eine herkömmliche Schneidvorrichtung und eine nach der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine bekannte Schneidvorrichtung in der Draufsicht,
Fig. 2 die Seitenansicht zu Fig. 1, teilweise im Schnitt,
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Fig. 3 die Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel für die Schneidvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 4 die Seitenansicht der Schneidvorrichtung nach Fig. 3, teilweise im Schnitt,
Fig. 5 eine weitere Seitenansicht der Schneidvorrichtung nach Fig. 3, und zwar in Blickrichtung der Pfeile 5 - 5 in Fig. 3 gesehen,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den weiteren Arm,
und zwar in Blickrichtung der Pfeile 6-6 in Fig. 5 gesehen.
In Fig. 1 der Zeichnung ist mit 100 eine herkömmliche Schneidvorrichtung für einen Feldhäcksler bezeichnet, die einen Hauptträger 103 und einen Hilfsträger 105 aufweist, der mit Bezug auf den Hauptträger 103 sich hin- und herbewegen kann. Der Hauptträger weist zwei sich gegenüberliegende Auslegerarme 107 und 109 auf, die ihrerseits wiederum Hauptmesser 111 und 113 über Schrauben aufnehmen. Der Hilfsträger 105 nimmt ebenfalls einen Arm 115 auf, an dem ein Gegenmesser 117 befestigt ist.
Der Hauptträger 103 ist ferner mit einer Zentralwelle 119 versehen, die an ihm angeschweißt ist. Der Hilfsträger 105 seinerseits weist eine Zentralbohrung 121 auf, die koaxial sich um die Zentralwelle 119 erstreckt und die die Bewegung des Armes über ein Lager 123 ermöglicht. Hierzu ist das Lager 123 mit der Innenwand der Zentralbohrung 121 in dem Hilfsträger 105 über einen Sprengring 125 verbunden. Die Enden der Zentralbohrung 121 werden über eine Dichtung 131 und einen Deckel 129 abgedeckt. Die Mantelfläche der Zentralwelle 119 ist im Bereich der Dichtung 131 hohem
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Verschleiß infolge von Schmutz und anderen Fremdkörpern und der Relativbewegung zwischen der Zentralwelle 113 und der Dichtung ausgesetzt. Wenn nun die Mantelfläche der Zentralwelle 119 im Bereich der Dichtung 131 verschleißt, können Fremdkörper bis zu dem Lager 123 vordringen, wodurch der Einsatz der Schneidvorrichtung 100 weiter in Frage gestellt wird. Wenn nun aber infolge des hohen Verschleisses die Zentralwelle 119 ersetzt werden muß, so ist es erforderlich, nicht nur die Zentralwelle 119 zu ersetzen, sondern auch den Hauptträger 103, wodurch selbstverständlich relativ hohe Reparaturkosten entstehen.
Die an sich fest angeordneten Hauptmesser 111 und 113 sind mit Bezug auf den Hauptträger 103 und somit mit Bezug auf das Gegenmesser 117 über in der Zeichnung der Einfachheit halber nicht dargestellte Unterlegscheiben verstellbar ausgebildet, die sich zwischen den Auslegerarmen 107 und 109 und der Unterseite der Hauptmesser 111 und 113 befinden. Die Höhe der Hauptmesser 111 und 113 kann dadurch verändert werden, daß die Anzahl der Unterlegscheiben geändert wird. Bei einem herkömmlichen Feldhäcksler ist die Schneidvorrichtung unter der Unterseite der Zufördereinrichtung vorgesehen, so daß der Zugang zu den Hauptmessern 111 und 113 zur Höheneinstellung ohne Ausbau der gesamten Schneidvorrichtung 100 nicht möglich ist.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für eine Schneidvorrichtung 10 nach der Erfindung ist in den Fig. 3 bis 6 dargestellt. Sie wird hauptsächlich in Feldhäckslern verwendet, um Korn, Mais, Sorghum oder anderes Gut zu schneiden, gleichgültig ob es nun auf dem Feld steht oder infolge von Witterungseinflüssen flach liegt.
Die in den Fig. 1 und 5 wiedergegebene Schneidvorrichtung 10 weist einen Hauptträger 11 und einen Hilfsträger 13 auf, der mit Bezug auf den Hauptträger 11 hin- und herbewegbar angeord-
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net ist. Der Hauptträger 11 ist mit zwei sich gegenüberliegenden Auslegerarmen 15 und 17 versehen, an denen die feststehenden Hauptmesser 19 und 21 über Schrauben 23, 25, 27 und 29 angeordnet sind. Der Hilfsträger 13 (Fig. 5) ist mit einem Arm 31 versehen, an dem ein Gegenmesser 32 über Schrauben 33 und 35 angeordnet ist. Der Hauptträger 11 weist ferner, wie Fig. 4 zeigt, ein Abschlußlager 39 mit einer Dichtung 66 auf, um die Relativbewegung zwischen dem Hauptträger 11 und dem Hilfsträger 13 zu ermöglichen. Eine Welle 43 ist koaxial in einer Zentralöffnung des Abschlußlagers 39 angeordnet, so daß sie mit Bezug auf den Hauptträger 11 hin- und herbewegbar ist. Der Hilfsträger 13 ist ferner mit einem Kiemmittel 47 versehen, das mit dem einen Ende der Welle 43 befestigt ist, so daß der Hilfsträger 13 zusammen mit der Welle 43 relativ zu dem Hauptträger 11 hin- und herbewegt werden kann. Auch das Gegenmesser 32 ist zusammen mit der Welle 43 in einer Ebene bewegbar, die parallel zu der von den Hauptmessern 19 und 21 gebildeten Ebene verläuft, damit das Gut zwischen dem Gegenmesser 32 und dem Hauptmesser 19 bzw. 21 abgeschnitten werden kann. Der Hilfsträger 13 kann über herkömmliche Mittel, wie beispielsweise einen SchiefScheibenantrieb, der mit einem Fortsatz des Hilfsträgers 13 verbunden ist, angetrieben werden. Eine Antriebsmöglichkeit ist im einzelnen in der US-PS 3 339 354 dargestellt.
Die Welle 43 ist in einem inneren Teil 51 des Abschlußlagers 39 über eine Schraube 50 gehalten, die in eine Längsbohrung 49 in der Welle 43 einschraubbar ist. Das Entfernen der Schraube 50 ermöglicht ein leichtes Entfernen und Ersetzen der Welle 43 unabhängig von dem Abschlußlager 39, dem Hauptträger 11 und auch dem Hilfsträger 13. Der voneinander unabhängige Ersatz der Hauptkomponenten der Schneidvorrichtung reduziert die Reparaturkosten im Vergleich zu den Schneidvorrichtungen herkömmlicher Art erheblich. Ein äußerer Teil 53 des Abschlußlagers 39 ist mit dem Hauptträger 11 über einen Sprengring 70 verbunden.
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Das Abschlußlager 39 ist an jedem Ende der Zentralöffnung 41 über Dichtungen 66 und 67 und einen Deckel 69 abgedichtet, damit kein Schmutz oder andere Fremdkörper in das Lager gelangen können. Ein Hohlraum 68 für Fett ist in dem Bereich, der die Welle 43 umgibt, und zwischen den Dichtungen 66 und 67 vorgesehen. Eine in der Zeichnung nicht dargestellte Fettapparatur ist vorgesehen, damit Fremdkörper aus dem Hohlraum 68 austreten können, wodurch die Lebensdauer der Dichtung verbessert und eine Zerstörung der Welle 43 und des Abschlußlagers 39 verhindert wird. Das Abschlußlager 39 kann herkömmlicher Bauart sein und beispielsweise Kegelrollen, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, aufweisen. Selbstverständlich können auch Kugel- oder Nadellager Verwendung finden.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal wird in der Verwendung von Einstellmitteln 59 für die Schneidvorrichtung 10 gesehen. Diese Einstellmittel 59 weisen im einzelnen ein Stellmittel 61 in der Form einer Schraube auf, die in eine Bohrung 63 in der Welle 43 einschraubbar ist. Der Reibschluß für das Kiemmittel auf der Welle 43 ist über eine Klemmschraube 48, die in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, variierbar. Ist die Klemmschraube 48 nicht angezogen, so wird bei Drehung des Stellmittels 61 eine Unterlegscheibe 65 gegen das eine Ende des Kleinmittels 47 zur Anlage kommen und letzteres auf der Welle 43 längs bewegen. Die Axialbewegung des Klemmittels 47 auf der Welle 43 stellt die Position des Gegenmessers 32 in einer Richtung ein, die senkrecht zu der von den Hauptmessern 19 und 21 gebildeten Ebene verläuft, so daß das Gegenmesser 32 mit den Hauptmessern 19 und 21 zusammenarbeiten kann und der an den Messerkanten aufgetretene Verschleiß während des Einsatz kompensiert werden kann. Um ein unbeabsichtigtes Verschieben des Klemmittels 47 auf der Welle 43 zu verhindern, sind der innere Durchmesser des Klemmittels 47 und der äußere Durchmesser der Welle 43 mit komplementären Konusflächen versehen, so daß ein fester Reibschluß entsteht, wenn die Klemmschraube 48 angezogen ist.
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In Übereinstimmung mit einem weiteren Merkmal der Erfindung ist zur zusätzlichen Kompensation von unregelmäßigem Verschleiß an dem Gegenmesser und den Hauptmessern ein Stellmittel vorgesehen, das im vorliegenden Fall aus einer Schraube 37 besteht (siehe Fig. 3 und 5), die in einem Ende des Armes 31 befestigt ist. Die Spitze des Gegenmessers 32 ist auf diesen Arm 31 zu und von diesem weg durch Betätigung der Schraube 37 verstellbar, die in eine Öffnung 71 in dem Arm 31 eingeschraubt ist.
Für den Fachmann ist offensichtlich, daß, obwohl die Schneidvorrichtung beim bevorzugten Ausführungsbeispiel mit zwei Hauptmessern 19 und 21 wiedergegeben ist, stattdessen eine Ausführung Verwendung finden kann, die mit nur einem einzigen feststehenden Hauptmesser versehen ist. Beim Ausführungsbeispiel sind die Hauptmesser 19 und 21 fest angeordnet, wohingegen das Gegenmesser 32 hin- und herbewegbar ist. Andererseits kann die Anordnung jedoch auch so getroffen werden, daß das Gegenmesser 32 feststehend angeordnet ist, wohingegen die Hauptmesser 19 und 21 dann eine Hin- und Herbewegung ausführen können. Die Erfindung ist nicht notwendigerweise auf den Einsatz bei Feldhäckslern beschränkt, sondern sie kann überall dort Verwendung finden, insbesondere im Landmaschinenbau, wo die Haltbarkeit unter ungünstigen Schneidbedingungen besonders wichtig ist.
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Claims (7)

DEERE & COMPANY Case No. 11446 GFR EUROPEAN OFFICE Patentansprüche
1. Schneidvorrichtung mit mindestens einem an einem Hauptträger angeordneten, ein Hauptmesser aufnehmenden Auslegerarm und einem weiteren ein Gegenmesser aufnehmenden, am Hauptträger über eine Welle und ein Abschlußlager hin- und herbewegbar angeordneten Arm, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußlager (39) in den Hauptträger (11) drehfest eingesetzt ist und die Welle (43) lagert.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußlager (39) mit dem Hauptträger (11) fest verbunden ist.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (43) den weiteren Arm (31) höhenverstellbar aufnimmt.
4. Schneidvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Arm (31) mit einem eine Innenbohrung aufweisenden Kiemmittel (47) versehen ist, wobei die Welle (43) und die Innenbohrung konisch ausgebildet sind und das Klemmittel über ein in die Welle (43) einschraubbares Stellmittel (61) auf der Welle verschiebbar ist.
5. Schneidvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (43) lösbar mit dem Abschlußlager (39) verbunden ist.
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6. Schneidvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Anordnung der Welle (43) in dem Abschlußlager (39) eine Schraube (50) dient, deren Kopf gegen das Abschlußlager anliegt.
7. Schneidvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende des Gegenmessers (32) über eine Schraube (37) auf den weiteren Arm (31) zu und von diesem fort bewegbar ist.
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DE3030046A 1979-08-13 1980-08-08 Schneidvorrichtung Expired DE3030046C2 (de)

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