DE3038179C2 - Aufzeichnungsträger mit einem von einem Linienmuster überlagerten Bildmotiv und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Aufzeichnungsträger mit einem von einem Linienmuster überlagerten Bildmotiv und Verfahren zu dessen Herstellung

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Description

Die Erfindung betrifft einen Aufzeichnungsträger, insbesondere ein Wertpapier, mit einem von einem aufgedruckten Linienmuster überlagerten ebenfalls aufgedruckten Bildmotiv, sowie ein Verfahren zur Herstellung derartiger Aufzeichnungsträger und BiIdmotive.
Insbesondere bei der Herstellung von Wertpapieren, Sicherheitsdrucken, Ausweiskarten und dergleichen ist es bekannt, Bildmotive mit Sicherheitslinienmustern z. B. Guillochen zu überdrucken, um die Nachahmung oder Verfälschung derartiger Aufzeichnungsträger zu verhindern. In der CH-PS 4 77 066 ist beispielsweise eine Ausweiskarte beschrieben, bei der mittels eines Guilloche-Überdruckes ein in der Ausweiskarte vorgesehenes Lichtbild des Karteninhabers vor Manipulationen gesichert wird.
Die Erstellung von Sicherheitsdrucken nach diesem Verfahren ist, da das Sicherheitsmuster ohne jegliche Zusatzmaßnahmen großflächig über das Bildmotiv gedruckt wird, relativ einfach und billig durchzuführen.
Als nachteilig erweist sich jedoch, daß in den Bereichen, in denen Bildmotiv und Sicherheitslinienmuster übereinander gedruckt sind, Farbmischungen entstehen, die die farbliche Kontinuität der Linie stören.
Bei einfarbiger Ausführung von Bildmotiv und Linienmuster sowie bei sehr dunklen Bildmotiven sind im Bereich des Bildmotives die Sicherheitslinien entweder überhaupt nicht oder nur sehr schlecht zu erkennen. Derartige Sicherungstechniken werden deshalb nur für qualitativ einfache Sicherheitsdrucke
so verwendet
Zur Vermeidung derartiger Nachteile ist es insbesondere beim Banknotendruck üblich, Bildmotive in Aussparungen oder Fenstern des Guilloche-Untergrunddruckes einzusetzen. Die Bildmotive sind dabei in der Regel in hochwertigem Stahltiefdruck ausgeführt, der in sich trotz Fehlen des Guilloche-Musters im Bildmotiv einen hohen Fälschungsschutz bietet.
Nachteilig ist allerdings, daß der Flächenanteil des Bildmotivs die für den Untergrunddruck verwendbare Fläche reduziert und daß dadurch der durch Guilloche-Untergrundmuster mögliche Fälschungs- und Verfälschungsschutz bei größer werdenden Bildmotiven sehr wesentlich reduziert wird. Die Einhaltung von vorhandenen Sicherheitsrichtlinien (Börsenrichtlinien), in denen unter anderem ein prozentualer Mindestflächenanteil für Guillocheuntergrund gefordert ist, läßt die Verwendung ganzflächiger Bildmotive für an diese Richtlinien gebundene Wertdrucke nicht zu.
Unter Umgehung einiger Nachteile des erstgenannten Verfahrens, bei dem das Bildmotiv mit dem Sicherheitsmuster überdruckt ist, wurde für die Herstellung von Ausweiskarten ein weiteres Verfahren bekannt, mit dem Fotografien selbst in schwarzen Bereichen des Foto ts durch klar erkennbare Guillochelinien absicherbar sind (siehe DE-AS 29 07 809).
Zur besseren Erkennbarkeit des Sicherheitsmusters wurde dabei vorgeschlagen, den Fotobereich bereits vor der Belichtung mit einem Sicherheitsmuster zn versehen, so daß nach der Belichtung die belichteten Bereiche des Bildmotivs durch ein unbelichtetes Sicherheitsmuster unterbrochen und damit die Linien des Guillochemusters unverändert gut erkennbar sind.
Trotz der eindeutigen Vorteile dieses Verfahrens erweist es sich als nachteilig, daß diese Technik nur im Zusammenhang mit fotografisch aufgebrachten Bildmotiven möglich ist Die Ausnutzung der Vorteile bei anderen Aufzeichnungsträgern ohne fototechnische Maßnahmen ist nicht möglich.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Aufzeichnungsträger bzw. ein Bildmotiv sowie ein Verfahren zur Herstellung von Bildmotiven zu schaffen, das ebenfalls im Bildbereich durch ein Sicherheitsmuster absicherbar ist, und das bei der Herstellung der Aufzeichnungsträger ohne fotografische Techniken auskommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches genannten Merkmale gelöst.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Linien des Negativlinienmusters etwas breiter als die des Sicherheitslinienmusters ausgeführt, so daß die Sicherheitslinien jeweils zu beiden Seiten einen geringen Abstand zum Bildmotiv aufweisen und damit das Bildmotiv ohne Berührung als freie Linie durchlaufen. Bildmotiv und Linienmuster werden dabei vorzugsweise in Farben ausgeführt, die reprotechnisch nicht oder nur sehr schwer zu trennen sind. Außerdem werden, aus der Wertdrucktechnik bekannte, über Farbverlaufstechnikeh und dergleichen erzielbare optische Effekte mit angewandt.
Des weiteren werden Bildmotiv und Guillochmuster vorzugsweise in Simultandrucktechnik auf den Aufzeichnungsträger aufgebracht. Die Druckplatten zur Durchführung des Druckverfahrens werden mittels mehrstufiger, kontaktkopiertechnischer Verfahren hergestellt.
Das Vorsehen von Negativkonturen innerhalb des Druckbildes und das kongruente Eindrucken des Sicherheitsmusters in diese Konturen eröffnet insbesondere für die Herstellung von Wertdrucken neue Möglichkeiten, da nun selbst einfachste Bildmotive völlig unabhängig von der Bildgröße, d.h. also auch groß- oder ganzflächig, sicherheitstechnisch hochwertig und den Börsenrichtlinien entsprechend ausgeführt werden können.
Insbesondere bei Verwendung sehr schmal ausgeführter Sicherheitslinien (wenige Viocmm) und etwas breiter ausgeführten Negatiykonturen (einige '/ioo mm breiter als die Sicherheitslinien) erhält man Wertdrucke, deren Nachahmung aufgrund der Farbgebung und der Feinheit wesentlich erschwert wird.
Wegen der Feinheit der Konturen und Linien ist auch die Reproduktion mit Hilfe handelsüblicher Farbfotokopierer auszuschließen, da, je nach Einstellung des Gerätes, die Linien im Bildmotiv entweder verschwinden bzw. nicht erscheinen oder mit dem Bildmotiv verwachsen. Beide Versionen sind auch für den Laien einfach zu erkennen und von Originaldrucken leicht zu unterscheiden.
Die Möglichkeit der Anwendung von im Wertpapierdruck üblichen Drucktechniken erweist sich andererseits als besonders vorteilhaft, da nach Vorliegen der Originaldruckplatten die Herstellung der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträger ohne große Umstellung möglich ist
Da die für das erfindungsgemäße Druckverfahren notwendigen Druckplatten ohne negative Beeinflussung der Sicherheit in besonders wirtschaftlicher Weise herstellbar und die Herstellung der Aufzeichnungsträger selbst ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist, erweist sich das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträger insgesamt betrachtet trotz des hohen sicherheitstechnischen Wertes der üblicherweise die Herstellung verteuert als besonders wirtschaftlich.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert Darin zeigt
F i g. 1 vergrößerte Widergabe eines mit einem Sicherheitsmuster überlagerten Bildmotives,
F i g. 2a das Originallinienmuster,
Fig.2b das Zweitlinienmuster bzw. das Positivbild der Negativkontur,
F i g. 3a das Bildmoiiv (Strichrepro),
F i g. 3b entspricht F i g. 2b,
F i g. 3c das mit Negativkontur versehene Bildmotiv (Strichrepro),
F i g. 4a entspricht F i g. 3c,
F i g. 4b entspricht F i g. 2a,
F i g. 4c das mit Negativkontur versehene Bildmotiv mit einkopiertem Linienmuster.
F i g. 1 zeigt die vergrößerte Widergabe eines erfindungsgemäßen Bildmotivs 1, das im vorliegenden Fall die Silhouette einer Baumgruppe darstellt. Das Bildmotiv 1 ist von einem Guillochemuster 2 überlagert. Der besseren Darstellung wegen sind Bildmotiv 1 und Guilloche 2 gleich kontrastierend schwarz ausgeführt. In der Praxis empfielt sich jedoch, wie im folgenden noch ausführlich beschrieben, die zwei- oder mehrfarbige Darstellung in unterschiedlich kontrastierenden und insbesondere reprotechnisch nicht oder nur sehr schwer zu trennenden Farben.
Wie aus der Figur ersichtlich, ist das Bildmotiv 1 von einem an das Guillochemuster 2 exakt angepaßten Negativlinienmuster 3 unterbrochen, in das das Guillochemuster 3 kongruent eingearbeitet ist. Obwohl das Bildmotiv 1 selbst sehr einfach aufgebaut ist, wird die Gesamtdarstellung durch Einarbeitung des Guillochemusters 2 in Struktur und Feinheit derart aufwendig, daß eine zeichnerische Nachahmung ausgeschlossen werden kann. Dies gilt umsomehr, da die Guillochelinien 2, wenn in der beim Wertpapierdruck üblichen Feinheit ausgeführt, im Original eine Strichbreite von etwa V100 bis 7/(oo mm aufweisen. Bei Nutzung dor beim Wertpapierdruck serienmäßig möglichen Passgenauigkeiten können diese Linien in Negativkonturen eingepaßt werden, die eine Breite von etwa 1Vi0O bis 20Zi00 mm aufweisen. Der Linienabstand zum Negativkonturenrand beträgt damit etwa V100 bis 7Λοο mm.
Das Herstellen von Druckplatten für das Eindrucken eines derartig feinen Linienmusters in die ebenfalls sehr fein ausgeführten Negativkonturen ist auch für den Fachmann bei Verwendung üblicher Herstellungsverfahren mit größten Schwierigkeiten verbunden.
Wegen der hohen Forderungen an die ganzflächige Paßgenauigkeit bereitet auch das Übereinanderdrucken der Muster normalerweise erhebliche Probleme. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der Druckbilder können die Schwierigkeiten jedoch auf ein auch in Großserien gut handhabbares Mindestmaß reduziert werden.
In diesem Sinne ist die Herstellung eines derartigen Druckbildes in einfachster Form möglich, wenn das unterbrochene Bildmotiv und das Guillochemuster auf einer gemeinsamen Druckplatte vorgesehen ist. Auf diese Weise kann das Bedrucken des Aufzeichnungsträgers in einem einzigen Druckvorgang durchgeführt werden.
Durch zwei- oder mehrfarbige Darstellung, bei der entweder Bildmotiv und Guilloche in unterschiedlichen oder vorzugsweise Bildmotiv und ein Teil des Guillochemusters in der einen und der Rest der Guiloche in den anderen Farben bedruck werden, erhöht sich der Schutz vor Fälschungen ganz erheblich. Dafür sind die Strukturen der beiden Farben auf getrennten Druckplatten vorzusehen, die dann üblicherweise auch in getrennten Druckvorgängen übereinander zu drucken wären. Wegen der dabei auftretenden enormen Paßschwierigkeiten, die bei der ganannten Feinheit durch Papierverzug während oder zwischen den Druckvorgängen noch zusätzlich erhöht werden, erweist sich das Drucken in Simultandrucktechnik, bei der die einzelnen Druckfarben zuerst auf einem Zwischenträger vereint und von diesem in einem einzigen Druckvorgang auf den Aufzeichnungsträger übertragen werden, als besonders vorteilhaft
Auf diesem Weg wird das Bedrucken des Aufzeichnungsträgers wieder auf einen einzigen Druckvorgang reduziert und schließt damit Paßprobleme die auf Papierverzug sowie auf die unterschiedliche J us tage verschiedener Druckwerke zurückzuführen sind, vollständig aus. Außerdem sind wegen des sehr verzugsfreien Zwischenträgers die einzelnen Druckplatten sehr exakt zueinander zu positionieren und die Durckqualität ist relativ unabhängig vom zu verarbeitenden Papier auch bei größeren Serien konstant
Eine weitere Variante ergibt sich, wenn das Bildmotiv z. B. in einer ersten Farbe und die verbleibende Druckfläche (negatives Bildmotiv), ebenfalls mit Negativkonturen versehen, in einer zweiten Farbe gedruckt ist
In dieses flächendeckende Druckbild wird das Sicherheitsmuster wie gehabt entweder in der Farbe des Bildmotives oder in der des Hintergrundes eingedruckt Bei dieser Version, die natürlich auch beliebig anders mehrfarbig ausgeführt Sein kann, iicgi ein Vöiü Bildmotiv unabhängiges, die Gesamtfläche erfassendes flächendeckendes Druckbild vor, das insbesondere in farblicher Hinsicht die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten sehr sinnvoll erweitert
Die Herstellung der für das Druckverfahren benötigten Druckplatten geschieht in einer Kontaktkopiertechnik mit der, bei Vorhandensein von separaten Originalguillochen und Originalmotiv, in wirtschaftlicher Weise alle an Qualität und Feinheit gestellten Forderungen in ausreichendem Maße erfüllt werden können.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, daß die Erfüllung dieser Anforderungen nur bei Vorliegen von Originalguillochen, die nach wie vor mit hohem technischen Aufwand und großem handwerklichem Können nur von wenigen Wertpapierdruckereien hergestellt werden können, und Original-Bildmotiv mit fotografischen Mitteln zu lösen sind. Nachdem Guillochen und Bildmotiv in der erfindungsgemäßen Art zusammengeführt, gemeinsam auf einen Aufzeichnungs träger aufgedruckt sind, ist bei ausreichender Feinheit und richtiger Wahl der Farben die Reproduktion des Aufzeichnungsträgers, beispielsweise durch fototechnische Trennung oder dergleichen nicht mehr möglich. Das in den Fig.2—4 gezeigte Verfahren zur
to Herstellung der Druckplatten setzt sich aus mehreren Verfahrenschritten zusammen. Hierbei wird, wie aus F i g. 2a und b ersichtlich, in einem ersten Schritt von der Original-Guilloche 4 eine Kontaktkopie 5 mit derart starker Belichtung erstellt, daß die in der Kontaktkopie erscheinenden und später als Negativkonturen verwendeten Linien 6 genauso breit wie die Guiiiocheiinien 2 oder entsprechend breiter ausgebildet sind, je nachdem ob die das spätere Druckbild unterbrechenden Negativkonturren gleich breit oder breiter als Guiiiocheiinien ausgeführt sein sollen.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform wird dabei eine Negativkontur (Fig.2b) erzeugt die etwa dreimal so breit wie die Guillochelinie selbst ist. In einem parallelen Verfahrensschritt wird von dem Originalbildmotiv ein Strichrepro 7 (Fig.3a) erstellt das das Motiv in stark kontrastierender Zeichnung ohne jegliche Halbtöne wiedergibt Zur Erzielung eines schnell erfaßbaren Gesamteindruckes wird für das Bildmotiv vorzugsweise eine einfache und wenig strukturierte Darstellung gewählt Im Grunde sind jedoch auch sehr fein strukturierte und detaillierte Darstellungen sowie Bildmotive mit drucktechnisch verarbeitbaren Halbtönen verwendbar (Korn-, Punkt-, Strich- oder Sonderraster).
Im nächsten, in F i g. 3 dargestellten Schritt wird aus dem Strichrepro 7 (Fig.3a) des Bildmotives die über den Kontaktabzug erhaltene Linienkontur 6 (F i g. 3b) auskopiert indem von dem Negativ (nicht dargestellt) des Strichrepros 7 und dem Positiv der Kontaktkopie 5 ein gemeinsamer Abzug (Sandwichtechnik) und davon ein Negativ 8 (F i g. 3c) erstellt wird.
Sollen nun beim späteren Druckvorgang Bildmotiv 7 und Guilloche 2 in der gleichen Farbe gedruckt werden, kopiert man, wie in der F i g. 4 gezeigt das im letzten Verfahrensschritt erhaltene, mit Negativkonturen 3 versehene Bildmotiv 9 (F i g. 4a) die Originalguilloche 2 (Fig.4b) paßgenau ein, indem man von den übereinandergelegten Filmen des Bildmotives 9 und der Originalguilloche 2 eine Kopie to (Fig.4c) erstellt Diese Kopie wird als Onginalfilm für die Herstellung der Druckplatten verwendet
Solien Bildmütiv und Guilochc auf dem Aufzeichnungsträger mehrfarbig dargestellt werden, wird der mit Negativkonturen versehene Film 8 des Bildmotives entweder direkt als Originalfilm der zugehörigen Druckplatte verwendet oder entsprechend dem o.g. Verfahrensschritt in die Negativkonturen des Bildmotives nur ein Teil des Guillochemusters 2 einkopiert Sou die das Bildmotiv umgebende Fläche ebenfalls bedruckt werden, ist in einem zusätzlichen Verfahrensschritt eine für diesen Druckvorgang verwendbare Druckplatte zu erstellen. Ähnlich wie in Fig.3 dargestellt, wird dafür vom Positiv des Bildmotives 7 mit dem Positiv der Iimenmuster-Kontaktkopie 5 eine gemeinsame Kopie und davon ein Negativfilm als Vorlage für die Druckplatte erstellt
Bei der Herstellung dieses Films ist besonders darauf zu achten, daß Bfldmotrv 7 und Linienmuster 6 exakt in
gleicher Weise zueinander positioniert sind, wie in dem das »Positivbildmuster« mit Negativkonturen betreffenden zugehörigen Verfahrensschritt, damit sich beim späteren Druckvorgang die Negativkontur des Bildmotives und des Bildmotivhintergrundes exakt ergänzen und ein sauberes Eindrucken des Linienmusters 2
möglich ist.
Ausgehend vom Originalfilm erfolgt die Herstellung der Druckplatten nach üblichen dem Fachmann bekannten Herstellungsverfahren, die in diesem Zusammenhang nicht näher zu erläutern sind.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (16)

Patentansprüche:
1. Aufzeichnungsträger, insbesondere Wertpapier, mit einem von einem aufgedruckten Linienmuster überlagerten, ebenfalls aufgedruckten Bildmotiv, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildmotiv durch eine an das Linienmuster angepaßte Negativkontur unterbrochen und das Linienmuster in die Negativkontur kongruent eingedruckt ist
2. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Linie der Negativkontur (3) genauso breit wie die Linien des Linienmusters (2) ausgeführt sind.
3. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Linien der Negativkontur (3) breiter als die Linien des Linienmusters (2) ausgeführt sind.
4. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Linien der Negativkontur (3) etwa 3mal so breit wie die Linien des Linienmusters (2) ausgeführt sind.
5. Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Linienmuster (2) ein Guillochemuster ist
6. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Linienmuster (2) den Druckbereich de« Aufzeichnungsträgers teilweise oder ganzflächig erfaßt.
7. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildmotiv und der Bildmotivhintergrund flächig bedruckt und beide von einem Linienmuster (2) überlagert sind.
8. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Bildmotiv (1) und Linienmuster (2) ein- oder mehrfarbig ausgeführt sind.
9. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Bildmotiv (1) und Linienmuster (2) unterschiedliche Farben aufweisen.
10. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß Bildmotiv (1) und ein Teil des Linienmusters (2) in einer ersten Farbe und der Rest des Linienmusters in einer zweiten Farbe ausgeführt sind.
11. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der im Farbton des Bildmotivs (1) ausgeführte Teil des Linienmusters (2) linienanteilmäßig geringer ist als der im anderen Farbton vorgesehene Teil des Linienmusters.
12. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildmotiv (1) in Form eines Strichrepro (7) aufgedruckt ist.
13. Aufzeichnungsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildmotiv (1) in Punktraster-, Kornraster-, Strichraster- oder Sonderrastertechnik aufgedruckt ist.
14. Verfahren zur Herstellung eines Aufzeichnungsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Bildmotiv und Linienmuster auf einer gemeinsamen Druckplatte oder auf unterschiedlichen Druckplatten vorgesehen sind und in einem einzigen Druckvorgang bzw. in aufeinanderfolgenden Druckvorgängen auf den Aufzeichnungsträger aufgedruckt werden.
15. Verfahren zur Herstellung eines Aufzeichnungsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Bildmotiv und ein Teil des Linienmusters auf einer Druckplatte und der Rest des Linienmusters auf einer separaten Druckplatte vorgesehen sind und die entsprechenden Druckbilder in aufeinanderfolgenden Druckvorgängen auf den Aufzeichnungsträger übertragen werden.
16. Verfahren zur Herstellung eines Aufzeichnungsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckbilder der einzelnen Druckplatten auf einem Zwischenträger vereint und von diesem auf den Aufzeichnungsträger übertragen werden.
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