DE3049298A1 - Verfahren und vorrichtung zur heizung durch mikrowellenenergie - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur heizung durch mikrowellenenergie

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DE3049298A1 DE19803049298 DE3049298A DE3049298A1 DE 3049298 A1 DE3049298 A1 DE 3049298A1 DE 19803049298 DE19803049298 DE 19803049298 DE 3049298 A DE3049298 A DE 3049298A DE 3049298 A1 DE3049298 A1 DE 3049298A1
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    • H05B6/64Heating using microwaves
    • H05B6/78Arrangements for continuous movement of material

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erhitzen bzw. Erwärmen mit Hilfe von Mikrowellenenergie. Wenn Körper, beispielsweise Gegenstände nach Verfahren und mit Hilfe von Vorrichtungen erhitzt werden, bei denen Mikrowellenenergie Verwendung findet, besteht ein Problem, das ganz allgemein bei der Erhitzung von kontinuierlich durchlaufenden Gegenständen entsteht, darin, daß die Mikrowellenenergie aus dem Heizraum austritt bzw. herausstrahlt, wenn dieser Heizraum in einer oder mehreren Richtungen offen ist.
Es war bisher beispielsweise nicht möglich, Gegenstände kontinuierlich einer Heizvorrichtung zuzuführen und sie aus dieser Heizvorrichtung wieder herauszubefördern und gleichzeitig zu'verhindern, daß Mikrowellenenergie aus der Heizvorrichtung durch deren Austritts- und/oder Zuführöffnungen herausstrahlte.
Ein weiteres großes Problem bestand darin, eine ausreichend hohe Leistung in einen Raum einzuspeisen, in dem Gegenstände erhitzt werden sollen und dem die Gegenstände kontinuierlich zugeführt werden und aus dem sie auch kontinuierlich wieder herausbefördert werden.
Bei bekannten Vorrichtungen erhält man darüberhinaus Störungen der Feldverteilung entweder am Ort der Applikatorverbindung oder an der Einführungsstelle der Last in den Wellenleiter , was zur Folge hat, daß das gewünschte Heizmuster nicht erreicht wird.
Die Erfindung löst diese Probleme und liefert darüberhinaus gute Möglichkeiten, in vielerlei Hinsicht die Aufheizung von Gegenständen mit Hilfe von Mikrowellenenergie zu verbessern und zu vereinfachen.
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Somit betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufheizen von Gegenständen durch Mikrowellenenergie, bei dem Mikrowellenenergie von einem Generator einem ersten Wellenleiter zugeführt bzw. in einen ersten Wellenleiter eingespeist wird.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzlicher zweiter Wellenleiter vorgesehen ist, der mit Ausnahme wenigstens einer Kopplungsstrecke zwischen den Wellenleitern von dem ersten Wellenleiter getrennt ist, wobei diese Kopplungsstrecke ein Bereich ist, durch den hindurch und vermittels dessen eine Kopplung von Mikrowellenenergie, die in der Wellenausbreitungsrichtung in den Wellenleitern verteilt ist, stattfindet, so daß Mikrowellenenergie von dem einen Wellenleiter in den anderen Wellenleiter übertritt, daß der zweite Wellenleiter so dimensioniert ist, daß durch die Wirkung der die Last bildenden zu erhitzenden Gegenstände die Mikrowellenenergie in diesem zweiten Wellenleiter mit derselben Ausbreitungsgeschwindigkeit wie im ersten Wellenleiter geleitet wird, und daß die zu erhitzenden Gegenstände lediglich in den zweiten Wellenleiter hinein und aus ihm herausbefördert werden, während die Mikrowellenenergie/in den ersten Wellenleiter eingespeist wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung, deren wesentliche Merkmale im Anspruch 8 niedergelegt sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt:
Fig. 1 zwei Hohlleiter,
Fig. 2 ein Diagramm für die Energiekopplung zwischen
zwei Hohlleitern, wobei die Ausbreitungsrichtungen der Energie und der Wellen dieselben sind,
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Fig. 3 ein Diagramm, das dem Diagramm aus Fig. 2
entspricht,
Fig. 4 in schematischer Weise eine Vorrichtung gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 5 ein Diagramm, das den Diagrammen aus den
Fig. 2 und 3 entspricht,
Fig. 6 einen Querschnitt durch zwei Hohlleiter, wobei
ein sog. Steghohlleiter als Zuführhohlleiter verwendet wird, und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform eines Zuführhohlleiters.
Wie oben in der Beschreibungseinleitung erwähnt wurde, betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Mikrowellenheizung, wobei Mikrowellenenergie zwischen einem oder mehreren Wellen- bzw. Hohlleitern übertragen - gekoppelt wird, wodurch viele Probleme und Nachteile beseitigt werden.
Eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens umfaßt im Prinzip in ihrer einfachsten Ausführungsform einen Zuführhohlleiter 1, einen Lasthohlleiter 2, eine Koppelstrecke 3 und einen Mikrowellengenerator 4.
In Fig. 1 ist ein Zuführhohlleiter 1 dargestellt, der einen länglichen und rechtwinkligen Querschnitt aufweisen kann und dessen eines Ende mit einem in Fig. 1 nicht dargestellten Mikrowellengenerator, beispielsweise einem Magnitron, einem Klystron oder einem Transistor-Oszillator verbunden ist. Dieser Wellenleiter soll lediglich zur Zuführung von Mikrowellenenergie dienen. Ein Lastwellen- bzw. -hohlleiter 2 besitzt im wesentlichen dieselben Abmessungen wie der
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Zuführhohlleiter und erstreckt sich parallel zu diesem auf eine solche Weise, daß die beiden Hohlleiter 1, 2 zumindest über eine bestimmte Strecke eine gemeinsame Trennwand 5 besitzen. In dieser Wand 5 ist eine Koppelstrecke 3 zum Übertragen bzw. Einkoppeln von Mikrowellenenergie von einem Hohlleiter zum anderen angeordnet. Die Koppelstrecke kann aus einem Schlitz 6 bestehen, der bezüglich des Transports von Mikrowellenenergie die beiden Hohlleiter 1, 2 miteinander verbindet. Die Koppelstrecke kann auch aus Antennenbzw. Strahlerelementen wie z.B. Löchern bestehen, von denen einige pro Wellenlänge längs der Länge der Kopplungsstrecke angeordnet sind.
Der Lastwellenleiter 2 umfaßt einen Mikrowellenapplikator, dessen Abmessungen im wesentlichen durch die gewünschte Wärmeverteilung in den zu erwärmenden Produkten 19 bestimmt ist. Diese Produkte werden in den Lasthohlleiter 2 eingeführt und aus ihm herausbefördert, wie dies durch die Pfeile in Fig. 4 angedeutet ist.
Gemäß der Erfindung ist der Lastwellenleiter 2 so dimensioniert, daß die Wellenausbreitungskonstante oder die Wellenlänge in ihm dieselbe wie im Zuführwellenleiter 1 ist, wenn der Lastwellenleiter die zu erhitzende Last enthält.
Wenn dies der Fall ist, wird Mikrowellenenergie vom Zuführwellenleiter 1 zum Lastwellenleiter 2 längs der Länge der Koppelstrecke 3 übergekoppelt, wenn der Lastwellenleiter die.Last enthält. Die Mikrowellenenergie kann dann über eine zusätzliche Koppelstrecke 3 zum Zuführwellenleiter 1 zurückgekoppelt werden, wodurch beide Enden des Lastwellenleiters, d.h. sowohl sein Zuführende 7 als auch sein Austrittsende 8 frei von Mikrowellenenergxe sind.
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Die grundlegende Theorie für die Kopplung von Moden ist bekannt und beispielsweise in folgenden Veröffentlichungen beschrieben: J.R. Pierce, "Coupling of Modes of Propagation", J. Appl.Phys., 25, 179-183 (Febr. 1954); W.H. Lovisell, "Coupled Mode and Parametric Electronics", John Wiley & Sons, Inc. USA 1960; D.A. Watkins, "Topics in Electromagnetic Theory", John Wiley & Sons, Inc. USA 19 68; S.E. Miller, "Coupled Wave Theory and Waveguide Applications" Bell Systems Techn. J., 33, 661-720 (Mai 1954). Aus diesen theoretischen Erwägungen ist es grundsätzlich bekannt, daß Energie zwischen zwei Wellenleitern übertragen wird, die längs einer Strecke miteinander gekoppelt sind und in denen sie sich in Form von Moden mit gleichen oder nahezu gleichen Wellenausbreitungskonstanten ausbreiten. Die Kopplung findet zwischen Moden statt, die sich in derselben Richtung ausbreiten.
Die Kopplung zwischen Wellen, die dieselbe Wellenausbreitungskonstante besitzen, sich jedoch in entgegengesetzter Richtung ausbreiten, ist außerordentlich klein. Es ist möglich, Wellen in der entgegengesetzten Richtung außerordentlich stark durch eine geeignete Wahl der Länge der Kopplungsstrecke zu unterdrücken.
In Fig. 2 ist dargestellt, wie der Effekt bzw. die Leistung, die mit P bezeichnet und längs der Y-Achse aufgetragen ist, sinusförmig zwischen zwei gekoppelten, mit V1 und V2 bezeichneten Hohlleitern längs der Länge einer mit L bezeichneten Kopplungsstrecke oszilliert. Damit die gesamte Leistung zwischen den Wellenleitern V1 und V2 übergekoppelt wird, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, müssen die Wellenausbreitungskonstanten in beiden Hohlleitern gleich sein. Sind sie geringfügig unterschiedlich, so wird nur ein Teil der Leistung übertragen, nämlich
ß2 - ß 2
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der Leistung. In dieser Formel sind B1 bzw. ß„ die Wellenausbreitungskonstanten in den jeweiligen Hohlleitern und k ist der Kopplungsfaktor für das Feld pro Längeneinheit. Dies zeigt, daß die Kopplung bezüglich anderer Moden mit unterschiedlichen Wellenausbreitungskonstanten unterdrückt werden kann.
Die Länge, längs derer eine gewisse Beziehung zwischen der Leistung in den Hohlleitern existiert, ist durch die Größe des Kopplungsfaktors bestimmt. Wenn die Koppelstrecke die Länge 1 besitzt, so bedeutet dies, daß alle Energie von einem Wellenleiter zum anderen übertragen wird, wenn gilt k . 1 = ΊΓ/2.
Wenn im Wellenleiter V2 Verluste auftreten, wird die Leistung P gemäß Fig. 3 so beeinflußt, daß die Verteilung zwischen den Wellenleitern längs der Koppelstrecke nicht wie in Fig. 2 sinusförmig ist. Bei dem Beispiel in Fig. 3 gilt k = 1,8/m und der Dämpfungsfaktor ist: oC= 1,8/m. Wenn die Leistung im Wellenleiter V1 Null ist, so bedeutet dies, daß für die Kopplungslänge 1 gilt
1 = 7Γ/2
Man sieht, daß die maximale Leistung im Wellenleiter V2 in Fig. 3 wesentlich kleiner ist als die maximale Leistung im Wellenleiter V1, d.h. nur etwa 29% dieser Leistung beträgt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind ein Zuführwellen- bzw. -hohlleiter 1 und ein Lasthohlleiter 2 vorgesehen, wobei Produkte dem einen Ende 7 des Lastwellenleiters zugeführt und aus dessen anderem Ende 8 herausbefördert werden. Mikrowellenenergie wird an
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dem einen Ende/des Zuführwellenleiters 1 eingespeist, das beim Zuführende 7 des Lastwellenleiters angeordnet ist. Weiterhin wird bevorzugt am anderen Ende 10 des Zuführwellenleiters 1 eine reflexionsfreie Wasserlast 11 vorgesehen, um Energie auszulöschen bzw. zu absorbieren, die evtl. im Zuführwellenleiter verblieben ist (s. Fig. 4).
Der Zuführwellenleiter 1 ist mit dem Lastwellenleiter 2 längs einer Kopplungsstrecke 3 gekoppelt. Die Abmessungen des Lastwellenleiters 2 sind, wie oben erwähnt, so gewählt, daß der Wellenleiter mit der in Form von Produkten eingeführten,Aias"r dieselbe oder im wesentlichen dieselbe Wellenausbreitungskonstante besitzt wie der Zuführwellenleiter 1.
Ohne eine Last im Lastwellenleiter 2 differiert die Wellenausbreitungskonstante des Lastwellenleiters von der des Zuführwellenleiters und daher wird keine Leistung vom Zuführwellenleiter 1 auf den Lastwellenleiter 2 übergekoppelt; vielmehr wird diese Leistung in der Wasserlast 11 in Wärme umgewandelt. Der Generator 4 arbeitet dabei gegen eine eingestellte Last unabhängig davon, ob eine Last an den Lastwellenleiter gekoppelt ist oder nicht. Somit tritt keinerlei Mikrowellenenergie aus der Vorrichtung aus.
Wenn Produkte 19 in den Lastwellenleiter 2 eingeführt werden, wird die Wellenausbreitungskonstante so geändert, daß sie in den beiden Wellenleitern 1 und 2 dieselbe ist. Hierdurch wird die Energie zum Lastwellenleiter 2 übergekoppelt und die Produkte werden erhitzt. Die übergekoppelte Leistung wird nur in der Wellenausbreitungsrichtung transportiert, so daß die Zuführung von Produkten zu keinerlei Problemen bezüglich eines Austretens von Mikrowellen führt, da am Zuführende 7 des Lastwellenleiters 2 keinerlei Mikrowellenenergie vorhanden ist.
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Die Länge der Kopplungsstrecke 3 kann so gewählt werden, daß an dem Punkt, an dem die Kopplung endet, die gesamte Leistung im Zuführwellenleiter ist. Somit wird die gesamte verbleibende Mikrowellenleistung der Wasserlast zugeführt. Auf diese Weise ist das Austrittsende 8 des Lastwellenleiters frei von Mikrowellenenergie. Die Erfindung ermöglicht somit den freien Durchgang von zu erhitzenden Produkten,ohne daß das Risiko eines Austretens von Mikrowellen besteht.
Die Kopplungsstrecke 3 kann weiterhin in zwei oder mehr Abschnitte unterteilt werden, so daß z.B. der erste Abschnitt die Leistung vom Zuführwellenleiter 1 zum Lastwellenleiter 2 überführt und der nächste Abschnitt die Leistung zum Zuführwellenleiter 1 zurückleitet.
Bei einer hohen Abschwächung bzw. Dämpfung in der Last kann es genügen, die Leistung in den Lastwellenleiter überzuführen, wo sie vollständig in Wärme in den Produkten umgewandelt
8 wird, bevor die Produkte am Austrittsende/ankommen.
Die maximale Mikrowellenleistung im Lastwellenleiter 2'ist entweder dadurch begrenzt, daß die elektrische Feldintensität nicht so groß werden darf, daß eine elektrische Unterbrechung bzw. ein elektrischer Durchschlag auftritt, oder dadurch, daß die Produkte eine zu schnelle Erhitzung nicht aushalten.
Bei einem Mikrowellenleiter, der direkt durch einen Generator oder über eine Verbindung an einem Punkt gespeist wird, fällt die.Wärmeentwicklung ebenso wie die Mikrowellenleistung exponentiell in Richtung des Leistungstransports ab.
Die Erfindung bietet in dieser Hinsicht große Vorteile, da die Wärmeentwicklung sehr gleichförmig in Richtung der Wellenausbreitung verteilt werden kann.
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Dadurch, daß man für eine schwache Kopplung sorgt, kann die Leistung im Lastwellenleiter beträchtlich niedriger gehalten werden als im Zuführwellenleiter.
Fig. 5, die ein Diagramm der gleichen Art wie die Fig. 2 und 3 zeigt, umfaßt theoretische Kurven (gestrichelt) und eine gemessene Kurve (durchgezogen), die die Kopplung zwischen zwei Wellenleitern V1, V2 betreffen. Es wurde gemessen, daß der Dämpfungsfaktor et- 3,9/m und der Kopplungsfaktor k gleich 1,8/m waren. Die Kopplungsstrecke 3 war ein durchgehender Schlitz. Durch Verminderung der Kopplung nimmt die maximale Leistung im Lastwellenleiter 2 bei einer vorgegebenen, in den Zuführungswellenleiter 1 eingespeisten Leistung ab.
Es ist auch möglich, die Energiedichte im Lastwellenleiter dadurch auf dem höchsten Pegel zu halten, daß der Kopplungsfaktor pro Längeneinheit variiert wird. Die Aufheizgeschwindigkeit kann dadurch durch die Zeit gesteuert werden, so daß ein gewünschter Heizvorgang, beispielsweise ein Trocknungsprofil erzielt wird.
Bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Mikrowellenenergie über eine vergleichsweise lange Strecke übertragen, was beinhaltet, daß Störungen des Feldmusters im Applikator, d.h. im Lastwellenleiter unbedeutend sind. Eine herkömmliche diskrete Verbindung bzw. Übertragung der Leistung auf einen Lastwellenleiter beispielsweise durch eine Spule, eine Antenne oder eine Öffnung bringt in der Tat eine starke örtliche Störung der Feldkonfiguration mit sich und führt dadurch zu einer Störung der Wärmeverteilung.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Zuführwellenleiter 1 oder der Lastwellenleiter 2 so aufgebaut, daß seine Wellenausbreitungskonstante sich langsam in Richtung seiner Längsrichtung ändert. Hierdurch wird die
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Lastabhängigkeit vermindert, d.h. der Einfluß dieser Änderungen in der Last ändert die Wellenausbreitungskonstante und somit die Stärke der Kopplung. Dies kann durch eine kontinuierliche Änderung seiner Abmessungen oder dadurch bewerkstelligt werden, daß ein zu geringen Verlusten führendes dielektrisches Material eingesetzt wird, dessen Anordnung im Wellenleiter und dessen Dielektrizitätskonstante die Wellenausbreitungsgeschwindigkeit des Wellenleiters beeinflußt.
Wenn ein dielektrisches Material in den Wellenleiter eingeführt wird, ist die Lage des Materials vorzugsweise von der Außenseite her verschiebbar, so daß der Wellenleiter auf einfache Weise abgestimmt werden kann, wenn er sich im Betrieb befindet.
Fig. 6 ist ein Querschnitt einer Ausführungsform eines flexiblen Zuführwellenleiters 1 gemäß der Erfindung. Er besteht aus einem sog. Steghohlleiter 12, wie er beispiels~ weise in der schwedischen Patentschrift 366 456 beschrieben ist, wobei die Leistung auf eine Zone zwischen einem Steg 13 und dem Schlitz 14 der Kopplungsstrecke 3 konzentriert ist. Zwischen dem Steg 13 und dem Schlitz 14 ist ein dielektrisches Material 15 vorgesehen. Durch Verringerung des Abstandes zwischen dem Steg 13 und dem Schlitz 14 wächst die Konzentration der Leistung und die Kopplung zum Lastwellenleiter 2 gewinnt an Stärke.
Dadurch, daß man einen größeren oder kleineren Teil des Steghohlleiters 12 mit einem verlustarmen dielektrischen Material füllt, kann man erreichen, daß die Wellenausbreitungskonstante unterschiedliche Werte annimmt. Die dielektrische Konstante bestimmt zusammen mit den geometrischen Abmessungen die Wellenausbreitungskonstante des Steghohlleiters.
Um hohe Werte der Wellenausbreitungskonstante zu erzielen, wird der Zuführwellenleiter 1 mit einer periodischen Struktur
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ausgestattet, bei welcher periodisch angeordnete Diaphragmen sich von zwei einander gegenüberliegenden Innenwänden 17, des Zuführhohlleiters 1 aus erstrecken, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist.
Neben den oben erwähnten Vorteilen kann festgestellt werden, daß aufgrund des Betriebs des Generators gegen eine reflexionsfreie Last die Betriebs-Lebensdauer des Generators wesentlich länger als sonst üblich ist. Dies trifft insbesondere auf Magnetrons zu, die überwiegend als Mikrowellengeneratoren für Heizzwecke verwendet werden.
Weiterhin stellt man fest, daß für Materialien mit geringen Verlusten ein hohes Maß an Effizienz auf einer kurzen Strecke und eine gute Toleranz gegen Änderungen in der Last erzielt werden.
Die Wellenlänge ist groß und führt somit zu kleinen Änderungen der Heizung in Längsrichtung.
Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise können mehrere Lastwellenleiter durch einen einzigen Zuführungswellenleiter gespeist werden; in diesem Fall sind die Lastwellenleiter 2 parallel auf zwei entsprechenden Seiten des Zuführwellenleiters 1 angeordnet.
Weiterhin können mehrere Zuführwellenleiter in entsprechender
gemeinsamen
Weise einem/Lastwellenleiter Leistung zuführen.
Gemäß einer anderen Ausführungsform können mehrere Zuführwellenleiter in einen Lastwellenleiter Energie einkoppeln, wobei die Verbindung bzw. Einkopplung an derselben Stelle für verschiedene Moden im Lastwellenleiter stattfindet; statt dessen können auch die Zuführwellenleiter der Reihe nach einer hinter dem anderen Energie derselben Schwingungsform
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in den Lastwellenleiter einkoppeln.
Die Zuführöffnung 7 des Lastwellenleiters 2 kann auch so dimensioniert werden, daß sie eine sog. Abschalt- bzw. Sperrfrequenz besitzt, die kleiner als die Frequenz des Generators ist und es kann die Austrittsöffnung 8 so dimensioniert werden, daß sie eine Abschneide- bzw. Sperrfrequenz besitzt, die größer ist als die Frequenz des Generators.
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Claims (15)

  1. PAT-E-MTA-MWA LT»£, .Γ.« "·..**.„*
    HELMUT SCHROETER KLAUS LEHMANN
    DlPL.-PHYS. DIPL.-INC. 3049298
    no-im-20
    St/L 29- 12. '198
    Stiftelsen Institutet för Mikrovagsteknik vid Tekniska Högskolan i Stockholm
    Verfahren und Vorrichtung zur Heizung durch Mikrowellenenergie
    Patentansprüche
    Verfahren zum Heizen von Gegenständen mit Hilfe von Mikrowellenenergie, bei dem die Mikrowellenenergie von einem Generator einem ersten Wellenleiter zugeführt wird, da-
    zusätzlicher durch gekennzeichnet , daß ein/ zweiter Wellenleiter (2) mit Ausnahme wenigstens einer Kopplungsstrecke (3) zwischen den beiden Wellenleitern vom ersten "Wellenleiter (1) getrennt angeordnet ist; daß die Kopplungsstrecke durch eine Strecke gebildet wird, durch die hindurch und vermittels derer eine Kopplung von Mikrowellenenergie, die in der Wellenausbreitungsrichtung der
    130038/0952
    D-7070 SCHWABISCH CMUND GEMEINSAME KONTEN. D-8000 MÜNCHEN 70
    TcMon; (071711 56 90 »euitdw.· Bank Au Postsdiakkoimi Telefon: (089; 725 20
    H. SCHROETER Telegramme- Sdinwpat Münilicn 7O/J7 3A9 MinJ.-n κ IEHW^NN Τγ!":;Γ!π·,γ.:ι·. S-.!:fr>cpai
    ΙΙοΛν,,ν:.· 4* TJ1-: 724« SC« η,,.,;,! Ί>· *' ··"■ ■<■■"■■■ 'Ι ■ '■ -.·■< '■ ··.-"■ .-· ■ ■·■-■ = -I''
    ORIGINAL INSPECTED
    Wellenleiter verteilt ist, stattfindet, so daß Mikrowellenenergie von dem einen Wellenleiter (1, 2) in den anderen Wellenleiter (2, 1) übertritt, daß der zweite
    er Wellenleiter (2) so dimensioniert ist, daß/durch die Wirkung der von den Gegenständen (19) gebildeten Last die Mikrowellenenergie mit derselben Wellenausbreitungskonstante leitet wie der erste Wellenleiter (1), und daß die zu erhitzenden Gegenstände lediglich in den zweiten Wellenleiter (2) eingeführt und aus ihm heraustransportiert werden, während die Mikrowellenenergie lediglich in den ersten Wellenleiter (1) eingespeist wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man Mikrowellenenergie vom ersten Wellenleiter (1) in den zweiten Wellenleiter (2) und wieder zurück in den ersten Wellenleiter (1) einmal oder mehrere Male dadurch übertreten läßt, daß man so viele Kopplungsstrecken (3) zwischen den Wellenleitern (1, 2) vorsieht, als Ubertrittsvorgänge von Energie zwischen den Wellenleitern stattfinden sollen.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Wellenausbreitungskonstante im ersten Wellenleiter (1) dadurch veranlaßt wird, sich kontinuierlich längs dessen Längserstreckung zu ändern, daß die Abmessungen des Wellenleiters (1) geändert werden bzw. unterschiedlich sind.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Wellenausbreitungsgeschwindigkeit im ersten Wellenleiter (1) dadurch veranlaßt wird,
    "sich längs dessen Länge zu ändern, daß ein dielektrisches Material, vorzugsweise ein Keramikmaterial in den Wellenleiter eingeführt bzw. eingesetzt wird.
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  5. 5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß spätestens in der Nähe des Abschlußendes der Wellenleiter alle verbleibende Mikrowellenenergie in den ersten Wellenleiter (1) übergekoppelt wird, worauf diese Energie dazu veranlaßt wird, in einer Last (11), beispielsweise einer Wasserlast, in Hitze umgesetzt zu werden, die am Ende
    (10) des ersten Wellenleiters (1) angeordnet ist.
  6. 6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß zwei oder mehr Mikrowellengeneratoren (4) dazu veranlaßt werden, Energie jeweils in einen Wellenleiter (1) einzuführen, und daß die Mikrowellenenergie in allen diesen Wellenleitern (1) dazu veranlaßt wird, auf einen Wellenleiter (2) übergekoppelt zu werden, der zur Erwärmung bzw. Erhitzung von Gegenständen dient.
  7. 7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß ein Mikrowellengenerator (4) veranlaßt wird, Energie in einen Wellenleiter (1) einzuspeisen und daß die Mikrowellenenergie in diesem Wellenleiter (1) veranlaßt wird, auf zwei oder mehr Wellenleiter (2) übergekoppelt zu werden, die zur Erwärmung bzw. Erhitzung von Gegenständen dienen.
  8. 8. Vorrichtung zum Erwärmen bzw. Erhitzen von Gegenständen mit Hilfe von Mikrowellenenergie, die einen Generator für die Zuführung von Mikrowellenenergie zu einem ersten Wellenleiter umfaßt, dadurch gekennzeichnet , daß ein zusätzlicher zweiter Wellenleiter beim ersten .Wellenleiter (1) so angeordnet ist, daß die beiden Wellenleiter (1, 2) zumindest längs einer gewissen Strecke eine gemeinsame Trennwand (5) aufweisen, in der eine Kopplungsstrecke vorgesehen ist, die aus einem Abschnitt besteht, der einen Schlitz, eine Reihe von
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    Löchern oder entsprechende Mittel durch diese Wand hindurch umfaßt, wobei mit Hilfe dieser Strecke (3) eine Kopplung von Mikrowellenenergie, die in der Wellenausbreitungsrichtung der Wellenleiter (1, 2) verteilt ist, von einem Wellenleiter (1, 2) in den anderen Wellenleiter (2, 1) stattfindet, und daß der zweite Wellenleiter (2) so dimensioniert ist, daß durch die Wirkung der beabsichtigten Last in Form der zu erwärmenden bzw. zu erhitzenden Gegenstände in dem Wellenleiter (2) die Mikrowellenenergie mit derselben Wellenausbreitungskonstante weitergeleitet wird wie im ersten Wellenleiter (1),
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß sie mehrere Kopplungsabschnitte (3) zum einmaligen oder mehrfachen Überkoppeln von Mikrowellenenergie aus dem ersten Wellenleiter (1) zum zweiten Wellenleiter (2) und hierauf wieder zurück in den ersten Wellenleiter (1) umfaßt, wobei die Anzahl dieser Kopplungsstrecken gleich der Anzahl der Übertritt svorgänge ist.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Querschnittsabmessungen des ersten Wellenleiters (1) zumindest längs eines Abschnitts seiner Längserstreckung sich kontinuierlich ändern, wodurch die Wellenausbreitung für die im Wellenleiter (1) transportierte Energie geändert wird.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein dielektrisches Material in den ersten Wellenleiter (1) zumindest längs eines Abschnitts ■seiner Längserstreckung eingesetzt ist, wodurch die Wellenausbreitungsgeschwindigkeit für die im Wellenleiter (1) transportierte Energie geändert wird.
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  12. 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß sie zwei Kopplungsabschnitte (3) oder einen Kopplungsabschnitt (3) entsprechender Länge für die Übertragung von in den ersten Wellenleiter (1) eingespeister Energie auf den zweiten Wellenleiter (2) und zurück zum ersten Wellenleiter (1) umfaßt und daß der erste Wellenleiter (1) in einer
    reflexionsfreien Last (11), beispielsweise einer Wasserlast endet.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet', daß der erste Wellenleiter (1) durch Kopplungsabschnitte (3) mit zwei oder mehr
    zweiten Wellenleitern (2) verbunden ist.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß zwei oder mehr erste Wellenleiter (1) durch Kopplungsabschnitte (3) mit
    einem zweiten Wellenleiter (2) verbunden sind.
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet , daß der erste Wellenleiter (1) ein sog. Stegwellenleiter (12) ist.
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