DE3152708C2 - - Google Patents

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DE3152708C2
DE3152708C2 DE3152708T DE3152708T DE3152708C2 DE 3152708 C2 DE3152708 C2 DE 3152708C2 DE 3152708 T DE3152708 T DE 3152708T DE 3152708 T DE3152708 T DE 3152708T DE 3152708 C2 DE3152708 C2 DE 3152708C2
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cooking
chamber
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Harold D Wells
Dennis L Wagner
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J37/00Baking; Roasting; Grilling; Frying
    • A47J37/04Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits
    • A47J37/044Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits with conveyors moving in a horizontal or an inclined plane
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21BBAKERS' OVENS; MACHINES OR EQUIPMENT FOR BAKING
    • A21B1/00Bakers' ovens
    • A21B1/42Bakers' ovens characterised by the baking surfaces moving during the baking
    • A21B1/48Bakers' ovens characterised by the baking surfaces moving during the baking with surfaces in the form of an endless band
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21BBAKERS' OVENS; MACHINES OR EQUIPMENT FOR BAKING
    • A21B2/00Baking apparatus employing high-frequency or infrared heating

Description

Die Erfindung betrifft einen Ofengrill zum flammenlosen Erhitzen insbesondere von Nahrungsmitteln in einem Ofen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfah­ ren zum flammenlosen Erhitzen dieser Nahrungsmittel ge­ mäß dem Oberbegriff des Anspruchs 18.
In Restaurants sowie Küchen der Industrie und Institutionen entflammen und verkohlen oftmals Hamburger, Steaks, Kotelettes u. dgl., wenn das in den Nahrungsmitteln befindliche Fett sich entzündet, sobald es einer Temperatur ausgesetzt wird, die beispielsweise ausreicht, um es zu braten oder zu grillen. Dies trifft insbesondere auf Rindfleisch, Schweinefleisch und Lamm zu, geschieht aber auch bei Geflügel, einschließlich Hühner, Truthähnen und Enten.
Es ist sehr schwer, ein solches Entflammen oder Entzünden fetthaltiger Nahrungsmittel zu vermeiden, da beispielsweise Fleischfett bereits bei etwa 66°C beginnen kann zu verdampfen. Deshalb erzeugen Fett­ dämpfe, selbst wenn sie relativ geringen Temperaturen ausgesetzt werden, wie sie in Öfen und Brat- oder Grillgeräten herrschen, mit einer gewissen Wahr­ scheinlichkeit eine Verbrennung.
Ein nachteiliger Gesichtspunkt einer solchen Ent­ zündung oder Entflammung von Fleisch und Fett in einem Ofen besteht in der Schwierigkeit, wenn nicht Unmöglichkeit, eine genaue Temperatursteuerung auf­ recht zu erhalten. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Temperaturfühlerelemente auf Flammen und sich entzündende Gase nur unzureichend ansprechen, d. h. in einer Weise, die die wirkliche Ofentemperatur nicht anzeigt.
Darüberhinaus liegen jetzt Forschungsergebnisse vor, aufgrund derer anzunehmen ist, daß bei Nahrungsmittel­ produkten dann, wenn sie der unmittelbaren Flamme ausgesetzt werden, eine Umwandlung ihrer organischen Bestandteile oder der Nahrungsmittelzusätze oder Konservierungsmittel in krebserregende Stoffe bewirkbar ist. Einige Forscher sind sogar soweit gegangen, daß sie Beweise dafür vorlegen, daß das Aussetzen von Fleisch einer grillenden Oberfläche mit einer Temperatur von über 177°C, wie dies auf einem Grill oder Rost geschieht, zur Erzeugung von krebserregenden Substanzen führen kann. Die Amerikanische Krebsgesellschaft hat vermutet, daß der Flammenaufschlag auf Fleisch Karzinogene fördert.
Aufgrund der eindrucksvollen Beweise dafür, daß das direkte Aussetzen von Fleisch und anderen Nahrungs­ mittelprodukten einer Flamme schädlich sein kann, ist es in einigen Ländern Restaurants oder anderen kommerziellen Einrichtungen verboten, Nahrungsmittel zu servieren die bei direkter Flammenberührung gekocht worden sind, obgleich diese Praxis in den Vereinigten Staaten überall zu finden ist.
Aus der GB-PS 1 15 116 ist bereits ein Ofengrill nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 zum flammenlosen Kochen von Lebensmittelprodukten bekannt, bestehend aus einer tunnelförmigen Kochkammer, die von einer länglichen, inneren rohrförmigen Konstruktion aus wärmestrahlendem Material begrenzt wird, einer äußeren, isolierten rohrförmigen Konstruktion, die die innere rohrförmige Konstruktion umhüllt und zwischen den beiden Konstruktionen einen Spalt bildet, einer Heizvorrichtung zum Erhitzen eines Oberflächenbereiches der inneren, rohrförmigen Konstruktion und damit zur Erzeugung einer Wärmestrahlung in der gesamten Kochkammer, und mit einem Förderer, der einen waagrechten Hauptteil für den Transport der Lebensmittelprodukte durch die Kammer aufweist sowie Öffnungseinrichtungen für den Eintritt in und Austritt aus der Kochkammer hat. Dieser Ofengrill hat jedoch den Nachteil, daß keine erhitzte, sauerstoffarme Atmosphäre in der Kochkammer gewährleistet werden kann.
Aus der FR-PS 7 76 724 ist ein Ofen zum Backen von Brot bekannt, bei dem das laufende Förderband über die ge­ samte Ofenlänge schräg geführt ist, und zwar im Ein­ trittsbereich schräg nach oben und im Austrittsbereich schräg nach unten. Diese bekannte Ofenkonstruktion kann jedoch kein flammenloses Kochen ermöglichen. Darüberhinaus sind bei diesem Brotbackofen die Heiz­ elemente nicht innerhalb der Backkammer, sondern außer­ halb angeordnet, und durch den schrägen Verlauf des die zu backenden Brote aufnehmenden Förderbandes über die gesamte Ofenlänge wird auch keine einheitliche Temperatur innerhalb der eigentlichen Backzone er­ möglicht, sondern ein Temperaturgradient erzeugt, der unerwünscht ist.
Aus der GB-PS 1 88 250 ist eine Ofenkonstruktion bekannt, bei der die Eintritts- und Austrittsöffnungen unterhalb des Bodens der Backkammer liegen. Ferner erfolgt die Backwärmeerzeugung dadurch, daß in der Backkammer selbst Gasbrenner Verwendung finden, oder die er­ forderliche Wärme durch dampfbeheizte Rohre, Heißluft oder ähnliche Brennstoffe erzeugt wird, die in jedem Fall zu einer unerwünschten intensiven Verwirbelung der Ofenatmosphäre führen.
Diese Tunnelöfen schaffen eine revolutionäre neue Kochweise, durch die der Geschmack, die Saftigkeit und Feuchtigkeit von Nahrungsmittelprodukten erhalten bleiben. Hierbei wird zum Kochen keine erhitzte Luft verwendet, die dazu neigt, das Nahrungsmittel auszutrocknen.
Ein derartiger Infrarot-Tunnelofen läßt sich zum Zubereiten von Steaks, Kotelettes u. dgl. benutzen, indem diese durch den Ofen in einer Schale hindurch­ transportiert werden. Dadurch wird vermieden, daß Fett heruntertropft, und ein solches Zubereiten dieser Fleischteile führt zu einem ausgezeichneten Ergebnis in bezug auf die Erhaltung des Geschmacks des Nahrungsmittelproduktes. Jedoch ist ähnlich wie beim Mikrowellenkochen das Aussehen des gekochten oder zubereiteten Produkts für gewisse Verwendungs­ zwecke nicht ganz akzeptabel, da das gebräunte Äußere fehlt, an das sich gewisse Käufer gewöhnt haben. Darüberhinaus ist die Verwendung von Schalen oder Schüsseln für den Transport des Nahrungsmittel­ produkts durch den Ofen damit verbunden, daß Schalen und Schüsseln vorhanden sein und gereinigt werden müssen.
Das Infrarotkochen verschiedener Nahrungsmittel, ins­ besondere jedoch fetthaltiger Nahrungsmittel, bei­ spielsweise Steaks, Kotelettes u. dgl. durch direkten Transport durch einen Tunnel, in dem die Nahrungs­ mittel der Infrarotheizung ausgesetzt werden, soll ermöglicht werden, jedoch bei Temperaturen, die aus­ reichend hoch sind, so daß die Nahrungsmittel in einer Weise erhitzt werden, die ihr Aussehen so um­ wandelt, daß sie höchst appetiterregend sind. So sollen beispielsweise Steaks in einem Maße eine satte, geschmackanregende Färbung oder Bräunung erhalten, die nicht nur akzeptabel ist, sondern auf den Kunden oder Käufer sehr anziehend wirkt.
Es wurde nun herausgefunden, daß Fleisch, Kotelettes und andere fetthaltige Nahrungsmittelprodukte jetzt durch Infrarotheizung mit allen ihren vielen Vor­ teilen gekocht bzw. zubereitet werden können, jedoch in einer sauerstoffarmen Atmosphäre, die das Entflammen und Entzünden von Fett oder Fett­ dämpfen und das dadurch bedingte Aussetzen der Nahrungsmittelprodukte einer direkten Flamme im wesentlichen ausschließt. Es wurde außerdem gefunden, daß gewisse andere Produkte unter solchen Bedingungen gekocht bzw. zubereitet werden können, die sonst dazu neigen zu brennen, beispielsweise Molkereiprodukte.
Neben dem Problem des Aussetzens von Nahrungsmittel­ produkten einer Flamme besteht auf dem Gebiet des industriellen Kochens ein großes Bedürfnis nach einer Kochvorrichtung, die für die Nahrungsmittel­ erzeugung eingesetzt werden kann, und zwar insbesondere für solche Zwecke, für die die Zustimmung des US- Landwirtschaftsministeriums erforderlich ist, um die Auflagen, die in sanitärer Hinsicht an die Kochvor­ richtung gestellt werden, zu erfüllen. In dieser Hin­ sicht sind bekannte Tunnelofenanordnungen nicht be­ sonders geeignet gewesen, die Vorschrift des US- Landwirtschaftsministeriums hinsichtlich der Behandlung von Lebensmitteln zu erfüllen, obgleich bestimmte Normen für die Lebensmittelverwertung erfüllt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Ofengrill zu schaffen, der eine Infrarot-Beheizung der Nahrungs- mittel bei Temperaturen ermöglicht, wie sie bisher nicht verwendet werden konnten, ohne daß Gefahr be­ stand, daß insbesondere fetthaltige Lebensmittel sich entzündeten oder entflammten, wobei auf ein kontinuier­ liches Hindurchfördern der zu kochenden Lebensmittel durch die Kochkammer nicht verzichtet zu werden braucht und wobei darüberhinaus die Möglichkeit geboten werden soll, den Ofen in Anpassung an sich ändernde Koch- bzw. Grillzeiten und Durchsatzmengen bausteinartig zu verlängern oder zu verkürzen, ohne daß diese Anpaßbar­ keit durch erhebliche Mehrkosten bei der Herstellung und Montage des Ofens erkauft werden muß.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Ofengrill durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 und für das erfindungsgemäße Verfahren durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Anspruchs 18 gelöst.
Wesentliches konstruktives Merkmal des Grillofens ist somit die Tatsache, daß sich an den Enden der Kochkammer schräg abwärts bzw. aufwärts führende rohrförmige Verlängerungen befinden, die bis unter den Boden der Kochkammer reichen und von dem Förderer durchsetzt sind, so daß die erhitzte, sauerstoffarme Atmosphäre in der Kochkammer nicht entweichen kann bzw. im wesentlichen kein Austausch zwischen dieser Atmosphäre und der Umgebung stattfindet, so daß ein im wesentlichen flammenloses Kochen der Lebensmittel­ produkte sichergestellt ist.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungs­ beispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigen.
Fig. 1 eine Seitenansicht eines sogenannten gestelzten Ofengrills gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht des Ofengrills von Fig. 1,
Fig. 3 eine linke Stirnansicht des Ofengrills von Fig. 1,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht des Ofengrills von Fig. 1 längs der Linie 4-4 in Fig. 2,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht längs der Linie 5-5 in Fig. 2,
Fig. 6 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungs­ form des gestelzten Ofengrills gemäß der Erfindung,
Fig. 7 eine Draufsicht der Ausführungsform von Fig. 6,
Fig. 8 eine linke Stirnansicht des Ofengrills von Fig. 6,
Fig. 9 eine Querschnittsansicht des Ofengrills von Fig. 6 längs der Linie 9-9 in Fig. 7,
Fig. 10 eine Querschnittsansicht längs der Linie 10-10 in Fig. 7,
Fig. 11 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines gestelzten Ofengrills, gemäß der Erfindung,
Fig. 12 eine Draufsicht des Ofengrills von Fig. 11,
Fig. 13 eine linke Stirnansicht des Ofengrills von Fig. 11,
Fig. 14 eine Längsschnittansicht, längs der Linie 14-14 in Fig. 12,
Fig. 15 eine Querschnittsansicht des Ofengrills von Fig. 11, längs der Linie 15-15 in Fig. 12,
Fig. 16 eine Querschnittsansicht, ähnlich derjenigen von Fig. 10, die eine Verbrennungskammerheizanordnung für den Ofengrill zeigt, welche im Gegensatz zu einer elektrischen Heizanordnung von Fig. 10 Gas­ brenner verwendet, und
Fig. 17 eine Seitenansicht ähnlich derjenigen von Fig. 11, die den Auseinanderbau und die Reinigung von Ab­ schnitten des Ofengrills zeigt, wobei Teile des einen Abschnittes weggebrochen sind.
Entsprechende Bezugszeichen bezeichnen entsprechende Teile in allen Ansichten der Zeichnung.
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, insbesondere auf die Fig. 1 bis 5, ist mit A die erste Ausführungsform eines Ofengrills (Bratvorrichtung) der Erfindung bezeichnet, die dem Tunneltyp entspricht und durch eine Kochkammer 21 in Form eines Tunnels gekennzeichnet ist, welcher sich zwischen einem Eintritt 22 und einem Austritt 23 erstreckt. Lebens­ mittelprodukte werden durch den Tunnel 21 rechteckigen Querschnitts mit einem Förderer transportiert, der allgemein mit 25 bezeichnet ist und ein endloses Förderband aufweist, welches einen waagrechten Haupttrum 26 und geneigte Trums 27, 28 an dem Eintritt bzw. Austritt besitzt. Das Förderband ist außerdem mit einem Rückführtrum 30 mit geneigten Teilen 31, 32 versehen, die an Rollen 34, 35 an den entgegengesetzten Enden des Ofengrills A enden. Vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, erstreckt sich der Rückführtrum, wie ersichtlich, innerhalb des Tunnels 21 so, daß er auf seinem Rückweg im Tunnel erwärmt wird. Somit befinden sich die zurückkehrenden Teile des Förderers nicht dort, wo sie sichtbar werden, nämlich am Eintritt 22, wo der Förderer um die Rolle 34 läuft, um zu erwärmende Lebensmittel­ produkte aufzunehmen.
Obgleich der neue Ofengrill ein höchst ungewöhnliches Äußeres aufweist, soll er die Ausführung verschiedener bekannter Arten des Heizens oder Kühlens von Lebensmittelprodukten ermöglichen, zu denen unter anderem das Erwärmen, Backen, Grillen und Braten gehören, wobei jedoch, entsprechend den erfindungsgemäßen Verfahren, insbesondere ein ungewöhnlich gutes, flammenloses Kochen möglich sein soll. In erster Linie soll der Ofen zu Erwärmungs- und Servicezwecken dienen, wobei teilweise zubereitete oder gefrorene Nahrungsmittel der erforderlichen Wärme ausgesetzt werden, um sie prompt servieren zu können. Demzufolge ist der Ofen insbesondere für eine Dienstleistung geeignet, die sich Schnellimbiss nennt und vor allem dort, wo relativ große Mengen in kürzester Zeit ausgeteilt werden sollen. Der Ofen A ist für industrielle und kommerzielle Zwecke verwendbar. Es versteht sich deshalb, daß jede folgende Beschreibung der Verwendung des Ofens im Zusammenhang mit dem Kochen oder einer anderen Erwärmung von Lebensmittelprodukten oder anderen Produkten nur beispielhaften Charakter hat und nicht als Beschränkung auszulegen ist. Obgleich verschieden­ artige Lebensmittelprodukte und andere Nahrungsmittel oder Eßwaren in dem Ofen erhitzt werden können, um dieselben zu kochen, können auch Gegenstände oder Artikel, die keine Lebensmittel sind, genausogut in dem Ofen vorteilhaft erwärmt werden.
Der Ofengrill A ist insbesondere geeignet zum Grillen oder Braten von Steaks, Kotelettes und Fleisch aller Art, sowie von Fisch und verschiedener anderer fetthaltiger Lebensmittelprodukte, die dazu neigen, während der Erhitzung auf höhere Temperaturen zu brennen oder sich zu entzünden, so beipielsweise Rindfleisch, Schweinefleisch und Lamm.
Wenn derartige fetthaltige Produkte in einem Ofengrill der erfindungsgemäßen Art gekocht werden, wobei unter dem Begriff Kochen wohl ganz allgemein Zubereiten im oben erläuterten Sinne zu verstehen ist, dann können derartige fetthaltige Produkte auf die Brat- Grill- oder Back­ temperaturen erhitzt werden, ohne daß ein Entflammen und Entzünden der üblicherweise beobachteten Art auftritt, weshalb die Produkte gekocht werden können, ohne einer direkten Flamme ausgesetzt zu werden und ohne verbrannt oder Temperaturen ausgesetzt zu werden, die eine Verbrennung oder Verkohlung des Nahrungsmittels bewirken. Dadurch wird in der Ofenkammer 21 nicht nur eine vollständig stabile Umgebung geschaffen, sondern es werden die Produkte auch so gekocht, daß nicht nur das Nahrungsmittelprodukt, sondern jedwede Zusätze in ihm aller Wahrscheinlichkeit nach chemisch nicht in eine krebserregende Form umgewandelt werden, während trotzdem ein gekochtes Produkt geschaffen wird, das ein sehr appetiterregendes Aussehen besitzt und sich den eigentlichen Charakter des jeweiligen Nahrungsmittel­ produktes bewahrt hat, und zwar unabhängig davon, ob es sich nun um ein Steak, Kotelettes o. dgl. handelt.
Da der neue Ofen nicht nur zum Grillen bzw. Braten ver­ wendet werden kann, sondern auch zum Backen sowie für verschiedene andere Formen des Kochens und Wärmens von Nahrungsmittelprodukten (obgleich keine Beschränkung auf die Erwärmung solcher Nahrungsmittelprodukte erfolgen soll), soll der Ofen für die hier beschriebenen Zwecke ganz allgemein mit "Ofen" bezeichnet werden. Somit versteht es sich, daß der Begriff "Ofen", wie er hier Verwendung findet, keinerlei Beschränkung des neuen Gerätes auf Anwendungsfälle bedeuten soll, die nur für Öfen, welche zum Kochen von Nahrungsmitteln Verwendung finden, kenn­ zeichnend sind.
Wenn der Ofen zum Braten oder Grillen von Steaks, Kotelettes und anderen Fleischteilen verwendet wird, können derartige Produkte am Eintritt 24 unmittelbar auf den Förderer gelegt werden, ohne daß Platten, Schalen oder anderes Geschirr benutzt werden muß, anstelle derer diese Produkte auf dem Förderband durch Reibung haften und auf dem geneigten Förderteil 27 aufwärts transportiert werden und in den Tunnel 21 gelangen. Um eine zusätzliche Haftwirkung für die Nahrungsmittelprodukte an dem geneigten Trum 27 des Förderers zu erreichen, wenn dieser in den Ofen eintritt, kann der Förderer mit einem Band ausgestattet sein, das Vorsprünge, Rippen oder andere Elemente aufweist, die mit den Kotelettes, Steaks o. dgl. in Berührung treten. Auf­ grund der Neigung der Teile 27, 28 des Förderers versteht es sich, daß der neue Ofen sich insbesondere zum Kochen von Nahrungsmittelprodukten eignet, die sich dadurch transportieren lassen, daß sie unmittelbar mit dem Förderer in Berührung gebracht werden und die an der Oberfläche des Förderers haften. Es liegt jedoch im Bereich des Er­ findungsgedankens, auch alternative Förderbandanordnungen einzusetzen, die Schalen, Pfannen oder andere transportierende Aufnahmegefäße u. dgl. zum Kochen anderer Lebensmittel­ produkte tragen können.
Ein bevorzugter Neigungswinkel für die geneigten Trums 27, 28 in bezug auf die Waagrechte beträgt etwa 30° bis etwa 40°, wobei 40° besonders bevorzugt ist.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Förderer 25 mit zwei Seite an Seite nebeneinanderliegenden Bändern 25 a, 25 b (siehe Fig. 3 und 5) versehen, von denen jedes von einer Rolle 34 angetrieben wird und jedes über die Leerlaufrolle 35 an dem entgegengesetzten Ende des Ofens läuft. Die Antriebsrolle 34 wird herkömmlich von einem Motor 37 über ein geeignetes Drehzahlreduziergetriebe 38 angetrieben. Der Motor 37 kann entweder ein mit veränder­ licher Drehzahl betreibbarer Motor sein oder statt dessen ein Gleichstrommotor wie er im Handel erhältlich ist, der von einer Schaltung angetrieben wird, die in der US-PS 41 52 631 von Dennis M. Weinberg et al mit dem Titel "Process time control system" beschrieben ist. Eine solche Schaltung eignet sich zur Steuerung der Erregung des Motors, um für ein Produkt eine gewählte Zeitspanne zu schaffen, in der es die Entfernung zwischen dem Eintritt 22 und dem Austritt 23 durchläuft.
Alternativ dazu können die einzelnen Bänder 25 a, 25 b durch getrennte Abschnitte der Rolle 34 angetrieben werden, die zu diesem Zweck von zwei getrennten Motoren der allgemein gekennzeichneten Art angetrieben wird, so daß die beiden Bänder 25 a, 25 b mit derselben oder mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten laufen. Obgleich hier zwei Bänder ange­ führt sind, versteht es sich, daß auch nur ein einziges Band Verwendung finden kann, aus dem dann der Förderer 25 besteht. Die Bänder 25 a, 25 b können aus Kettengliedern oder stabförmigen Gliedern aus einem geeigneten Metall bestehen, beispielsweise rostfreiem Stahl, wodurch das Band höheren als normalen Temperaturen innerhalb des Ofens ausgesetzt werden kann, wie sie beispielsweise in dem Ofen zum Zwecke der Selbstreinigung des Förderers und der inneren Oberflächen des Tunnels 21 erzeugt werden sollen. Der Eintritt 22 und der Austritt 23 werden von je einer rohr­ förmigen Verlängerung 43, 44 rechteckigen Querschnitts gebildet. Diese Verlängerungen erstrecken sich von den ent­ gegengesetzten Enden eines länglichen, rohrförmigen Haupt­ körpers 45 des Ofens. Der Körper 45 besteht aus verbundenen einzelnen Abschnitten, wie sie bei 45 a, 45 b, 45 c gezeigt sind, welche an Flanschen 47, 48 (Fig. 4) miteinander ver­ bunden sind. Diese Flansche sind längs ihres Umfangs in Abständen durch Schrauben 49 oder andere geeignete Klemm­ elemente zusammengeklemmt. In ähnlicher Weise sind an den entgegengesetzten Stirnflächen des Körpers 45, d. h. an den Enden der Abschnitte 45 a, 45 c, durch Schrauben 51 Verlängerungen 43, 44 befestigt. Die Schrauben 51 er­ strecken sich durch die Endplatten 52, 53 der entsprechenden Verlängerungen. Wie ferner ersichtlich, verjüngen sich diese Verlängerungen 43, 44 nach unten zu, reduzieren sich also hinsichtlich ihrer senkrechten Abmessung in dem Maße, wie sie sich nach außen erstrecken, so daß sie wie ein Ausguß aussehen und der Querschnitt des Eintritts 22 und des Aus­ tritts 23 kleiner ist als der Querschnitt des Tunnels 21.
Erfindungsgemäß sind der Eintritt 22 und der Austritt 23 so angeordnet, daß der höchste Punkt jedes genannten Teils nicht höher liegt und vorzugsweise so geringfügig tiefer als der Boden 40 der Kochkammer oder des Tunnels 21. Auf­ grund dieser Ausrichtung der Eintritts- und Austritts­ öffnung geschieht der Transport der Lebensmittelprodukte innerhalb der erhitzten Kammer 21 in einer sauerstoffver­ armten, heißen Atmosphäre, um dadurch ein im wesentlichen flammenloses Kochen solcher Nahrungsmittelprodukte in der Kammer zu erreichen. Obgleich die Erhitzung oder Erwärmung hauptsächlich durch Infrarotstrahlungsenergie erfolgt, werden die Gase in der Kammer 21, die erhitzt und, da sie betrebt sind aufzusteigen, wirksam in der Kammer 21 einge­ schlossen, sofern sie nicht abgeblasen werden, wie dies im folgenden beschrieben wird. Die Erhitzung solcher Produkte geschieht jedoch nicht durch die vorhandene er­ hitzte Atmosphäre, jedenfalls wenn überhaupt, dann erst in zweiter Linie. Vielmehr werden die Lebensmittelprodukte in erster Linie durch die von den inneren Oberflächen ausgehende Strahlung erhitzt, so beispielsweise die von dem Boden 40 und der Decke 41 der Kammer 21 ausgehende Infrarotstrahlungsenergie. Es versteht sich deshalb, daß die inneren Oberflächen der Ofenkammer 21 Infrarotstrahlungs­ sender bilden, die durch eine kurz zu beschreibende An­ ordnung erwärmt werden, sich jedoch auf vorbestimmten Temperaturen befinden, die im wesentlichen unter denjenigen liegen, die für Gasbrenner, glimmende elektrische Brat­ elemente, Quarzlampen, etc. typisch sind, welche mit sehr hohen Temperaturen arbeiten. Typische Oberflächentemperaturen wie sie beispielsweise durch die Decke und den Boden 40, 41 auf­ treten, können hunderte Grad betragen. Nur als Beispiel kann der Boden 40 auf einer Temperatur von 204°C und die Decke 41 auf einer Temperatur von 246°C gehalten werden, wobei jedoch auch sehr viel höhere Temperaturen möglich sind, wie dies im folgenden erläutert ist.
Wenn der Kochvorgang innerhalb des Tunnels 21 stattfindet, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die zu er­ hitzenden Produkte Steaks, Kotelettes oder anderes fett­ haltiges Fleisch sind, werden Dämpfe, einschließlich Wasserdampf, Fettdampf und andere verdampfte, flüchtige Bestandteile im Grill 21 erzeugt, wodurch Wasserdampf und smogartige Abgase entstehen, die in charakteristischer Weise mit einem solchen Kochvorgang verbunden sind. So kann beispielsweise Nahrungsmittelfett bereits bei relativ niedrigen Temperaturen verdampfen, beispielsweise bei etwa 66°C, wie erwähnt.
Zur Schaffung einer gesteuerten und kontrollierten Entfernung dieser verschiedenen gasförmigen Produkte bei ihrer Ent­ stehung während des Kochvorgangs dient oben auf dem Tunnel 21 eine Leitung 55, die ein Rückschlagventil 56 aufweist, so daß der Wasserdampf und andere Dämpfe, Rauch etc. selektiv durch Betätigen eines Steuerelements 57, das die Stellung des Ventils 56 steuert, abgelassen werden können. Diese Leitung 55 ist vorzugsweise an ein Ventilationssystem angeschlossen. Demzufolge wird mit Hilfe des Ventils 56 eine selektive Entlüftung des Wasserdampfes und anderer Dämpfe, die in der Kammer oder dem Tunnel 21 erzeugt werden, wenn dort die Nahrungsmittelprodukte gekocht werden, erreicht. Obgleich der Wasserdampf und die anderen Dämpfe durch Filter, etc. in die Atmosphäre entlassen werden können, können sie stattdessen auch mit Hilfe bekannter Kondensations­ vorrichtungen kondensiert werden. Das selektive Abblasen oder Ablassen dieses Wasserdampfes und anderer Dämpfe bedeutet die Entfernung nur eines Überschusses an solchen Erhitzungs­ produkten und nicht etwa das Abblasen des gesamten Wasser­ dampfes, anderen Dampfes, Rauches u. dgl. aus der Kammer 21. Normalerweise kann man daher erwarten, daß während des Ofenbetriebs ein sehr geringer Überdruck herrscht, wie er vergleichsweise in der Hülle eines Heißluftballons existiert.
Während des Kochvorgangs wird daher eine sauerstoffarme Atmosphäre, die Wasserdampf und andere Dämpfe enthält, entwickelt. Diese Umgebung in der Kammer 21 stellt sicher, daß die eintretenden Nahrungsmittelprodukte nicht einer zu stark oxidierenden Atmosphäre ausgesetzt werden, die zu Verbrennung führen kann. Darüberhinaus werden Luft, Fett oder fetthaltige Dämpfe am Brennen oder Aufflammen gehindert. Das Ventil 56 wird so eingestellt, daß ein solcher gering­ fügiger Überdruck entsteht und somit die sauerstoffarme Atmosphäre aufrechterhalten wird, ohne daß jedoch ein er­ heblicher Teil des Wasserdampfes oder der anderen Dämpfe aus dem Eintritt 22 oder Austritt 23 entweicht.
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß eine Ablaufleitung 59 vorgesehen ist, die ein Steuerventil 60 enthält und es ermöglicht, Fett wahlweise von dem tiefsten Punkt der Kammer 21 ablaufen zu lassen, wobei es sich versteht, daß das Braten oder Grillen von Steaks, Kotelettes und anderen fetthaltigen Nahrungsmitteln dazu führt, daß sich heißes Fett ansammelt, das sich entweder kontinuierlich oder periodisch durch die Leitung 59 entfernen läßt.
Da Luft im erhitzten Zustand und verhältnismässig beruhigt im Tunnel oder der Kammer 21 eingeschlossen ist, nicht aus dem Tunneleintritt und -austritt entweicht, ist der neue Ofen energiesparend.
In den Fig. 1 und 3 wird jede der Einheiten 45 a, 45 b und 45 c einzeln von einem mobilen Grundkörper 61 a bzw. 61 b bzw. 61 c getragen. Diese Grundkörper sind identisch oder ähnlich aufgebaut. Deshalb wird der Grundkörper 61 a als representativ betrachtet. Dieser Grundkörper weist vier senkrechte Beine 62, 62′ und 63, 63′ auf, die an ihren unteren Enden durch Querträger, wie bei 65 gezeigt, sowie durch Längsträger, wie bei 66 gezeigt, verbunden sind. An dem unteren Ende jedes Beins ist eine Laufrolle 67 angeordnet, die sich auf einer senkrechten Achse frei verschwenken läßt.
Wenn die Einheiten 45 a, 45 b und 45 c, wie in den Fig. 1, 2 und 4 dargestellt, verbunden sind, kann der Ofen A als Ganzes bewegt werden. Wenn aber die Flansche 47, 48 getrennt werden, und damit die Einheiten 45 a, 45 b und 45 c, läßt sich jede dieser Einheiten einzeln frei bewegen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß ein Ofen der erfindungsgemäßen Art auch aus einer größeren oder kleineren Anzahl Einheiten gebildet sein kann, obgleich der Ofen A aus drei miteinander verbundenen Einheiten besteht. Der Ofen kann beispielsweise aber auch nur eine einzige Einheit aufweisen, die von der mittleren Einheit 45 b gebildet wird, wobei dann die Verlängerungen 43, 44 an den entgegenge­ setzten Enden dieser einzelnen Einheit angebracht sind.
Andererseits kann der Ofen aus zwei oder sehr viel mehr Einheiten aufgebaut sein. Somit läßt sich der Ofen in Abhängigkeit von dem zu erwärmenden Nahrungsmittelprodukt in vielfältigen Längen gestalten. So können beispielsweise für gewisse Arten des Backens Einheiten der genannten Art rasch miteinander verbunden werden, um einen verhältnismässig langen zusammengesetzten Ofen zu erhalten. Zu Umbauzwecken jedoch oder zur Reinigung der einzelnen Ofeneinheiten lassen sich die miteinander verbundenen Einheiten rasch auseinander­ bauen.
In Abhängigkeit von der Länge des zusammengesetzten Ofens, der durch gegenseitige Verbindung einer Vielzahl von Ver­ bindungseinheiten der beschriebenen Art entstanden ist, sind vielfältige Anordnungen zur Abstützung des Förderers 25 in ihm verwendbar. Zu bloßen Illustrationszwecken weist jede Einheit 45 a, 45 b und 45 c Rollen 69 an ihren entgegen­ gesetzten Enden auf, die zur Abstützung des Haupttrumteils 26 des Förderbandes dienen, der horizontal verläuft sowie zusätzliche Rollen 70 zur ähnlichen Abstützung des Rück­ führtrums 30. Für Öfen jedoch, deren Länge durch Verwendung nur eines einzigen Abschnitts, beispielsweise des Abschnitts 45 b, verwirklicht ist, werden keine Stützrollen für den Förderer 25 benötigt. Vielmehr brauchen die Trums nur auf Führungen zu liegen, wie sie beispielsweise durch quer­ liegende Materiallängenstücke gebildet werden können, die vorzugsweise aus einer korrosionsbeständigen Stahllegierung oder rostfreiem Stahl bestehen und sich zwischen den gegen­ überliegenden Seitenwänden in Intervallen entlang der Länge jedes Ofenabschnitts erstrecken.
Der erfindungsgemäße Ofen hat deshalb einen modularen Aufbau, bei dem einzelne Module oder Bausteine von bei­ spielsweise 1,8 m Länge zu Längen von 10 m, 12 m, etc. miteinander verbunden werden können, so wie dies zur Erreichung einer Produktbewegung, beispielsweise beim Backen, verlangt wird, um den Erwärmungsbedingungen über eine verhältnismässig lange Zeitspanne Rechnung zu tragen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen erfindungsgemäßen Ofen dadurch zu schaffen, daß ein Herd benutzt wird, der sich über die Länge des Tunnels 21 erstreckt, wie dies in der US-Patentanmeldung Nr. 9 56 869 von H. D. Wells et al vorgeschlagen wird. Bei einer solchen Anordnung enthält der Ofen einen Metallherd, der den Boden der Kochkammer oder des Tunnels bildet, während sich der Haupttrum des Förderers entlang der Oberfläche dieses Herdes so erstreckt, daß sich die Produkte in unmittelbarer Nähe des Herdes befinden. Bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Ofens zum Grillen oder Braten von Steaks, Kotelettes und anderen fetthaltigen Nahrungsmitteln, wobei das Produkt unmittelbar von dem Förderer transportiert wird und nicht in einer Schale, einer Bratpfanne, Platte o. dgl., wird jedoch der Haupttrum des Förderers vorzugsweise in der insbesondere in Fig. 5 gezeigten Weise getragen, so daß das Nahrungs­ mittelprodukt innerhalb der senkrechten Abmessung der Ofenkammer mehr oder weniger zentriert ist, um es verhältnis­ mässig gleichmässig der Infrarotstrahlungsenergie auszu­ setzen, die von dem Boden 40 und der Decke 41 des Tunnel­ ofens abgestrahlt wird.
Wie aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht, wird der Tunnel 21 von einem Rohrmateriallängenstück 71 a, 71 b, 71 c in jedem der Ofenabschnitte 45 a, 45 b, 45 c gebildet, wobei sich dieses rohrförmige Material über die Länge jeder Einheit erstreckt und in sich vollständig geschlossen ist, um dadurch für den Förderer 25 und die auf ihm transportierten Produkte eine durchgehend geschlossene und geschützte Hülle zu schaffen. Wie aus Fig. 5 hervorgeht, ist der Abschnitt 71 c eines derartigen rohrförmigen Körpers mit im wesentlichen senkrechten Seitenwänden 72, 72′ und einer waagrechten Oberfläche 73 versehen, welche den Boden 40 bildet, sowie mit einer oberen waagrechten Oberfläche 74, die die Decke 41 bildet, wobei die waagrechten und senkrechten Teile an gerundeten Ecken miteinander verbunden sind, wie dies typisch bei 75 gezeigt ist.
Da die Heizanordnung jedes der Abschnitte 45 a, 45 b und 45 c identisch ist, wird hier nur die Heizanordnung für den Abschnitt 45 c speziell beschrieben, wie sie in den Fig. 4 und 5 dargestellt ist.
Zum Erwärmen oder Erhitzen des Bodens 40 dient eine Infra­ rotheiztafel 76, die sich längs des waagrechten Bodenteils 73 der rohrförmigen Kammer 21 erstreckt, sowie eine ent­ sprechende Infrarotheiztafel 77, die sich längs der oberen Oberfläche 74 der rohrförmigen Ofenkammer erstreckt. jede dieser Infrarotheiztafeln kann die in der US-PS 38 09 859 von Wells beschriebene Form aufweisen, die eine direkte Erwärmung des entsprechenden Bodens 40 und der Decke 41 bewirkt, um dadurch eine Abstrahlung von Infrarotstrahlungs­ energie nach oben bzw. nach unten in den Tunnel 21 hinein zu erreichen. Obgleich dies in der Zeichnung nicht darge­ stellt ist, könnte ein entsprechendes Thermoelement vor­ handen sein, das jeder dieser Heiztafeln zugeordnet ist, um deren Temperatur zu ermitteln. Die direkte Ermittlung bzw. Abtastung der Temperatur, wie sie bevorzugt wird, ist in der oben erwähnten US-Patentanmeldung Nr. 9 56 869 be­ schrieben und dargestellt.
Rund um die vier Wände des Ofens und auf der Außenseite der Heizeinheit 76, 77 erstrecken sich Verkleidungen aus faserförmigem wärmeisolierendem Material, wie dies bei 79, 79′ und 80, 81 gezeigt ist. Ein solches Material besteht beispielsweise aus einer geeigneten hitzebeständigen Faser, so daß rund um die Kammer 21 eine Wärmeisolierung besteht. Die Heizanordnung und die Wärmeisolierung werden von einer geschlossenen Länge eines rohrförmigen Materials voll­ ständig umgeben, wie dies bei 83 a, 83 b und 83 c für die drei Ofenabschnitte 45 a, 45 b bzw. 45 c gezeigt ist. Somit sind sowohl die inneren als auch die äußeren Oberflächen jedes Abschnittes des Ofens A vollständig geschlossen. Darüberhinaus sind die zwischen der inneren und der äußeren Konstruktion befindlichen, in den Raum führenden Öffnungen durch die entsprechenden Flanschplatten 47 a, 47 b, 48 a, 48 b verschlossen sowie auch durch entsprechende Platten an den äußeren Enden der Ofenabschnitte 45 a, 45 c.
Aufgrund dieser vollständig geschlossenen Konstruktion erfüllt ein Ofen der hier beschriebenen Art die strengen Normen und Vorschriften der Regierungsverordnungen für die keimfreie Zubereitung und Nahrungsmittelbehandlung.
Für das Material, aus dem die innere rohrförmige Auskleidung oder die Körper 71 a, 71 b, 71 c sowie die äußeren Hüllen 83 a, 83 b und 83 c der entsprechenden Ofeneinheiten bestehen, können verschiedene Stähle, Legierungen, Keramik oder keramikbeschichtete Metalle herangezogen werden. Die rohr­ förmigen inneren Körper 71 a, 71 b, 71 c können auch aus aluminisiertem Stahl bestehen. Aluminium läßt sich dann für den Ofenaufbau verwenden, wenn keine hohen Temperaturen benötigt werden. Rostfreier Stahl ist vorzugsweise dann vorgesehen, wenn die Reinigung, die Lebensdauer und hohe Temperaturverhältnisse eine Rolle spielen, also beispielsweise beim Grillen oder Braten von Fleisch.
In dieser Hinsicht wird durch die auspufftopfartige Anordnung einer rohrförmigen inneren Kammer, die von Heizelementen und Isoliermaterial umgeben ist und die ihrerseits von einem rohrförmigen äußeren Mantel umschlossen und umgeben ist, ein Ofen geschaffen, in dem Infrarotbeheizung bei Temperaturen stattfinden kann, die weitaus höher liegen als sie bisher in mit Infrarotheizung betriebenen Tunnel­ öfen angewendet wurden. Obgleich Öfen der hier beschriebenen, also erfindungsgemäßen Art bei Temperaturen zwischen etwa 93 und 649°C arbeiten können, kann der erfindungsgemäße Ofen durch eine Infrarotstrahlungsquelle erzeugte Temperaturen von 538 bis 649°C erreichen. Bei Verwendung für den typischen Schnellimbiss oder bei der Lebensmittelbehandlung werden Tunnelöfen bei sehr viel niedrigeren Temperaturen betrieben, die etwa zwischen 93 und 127°C liegen.
Deshalb können sich Öfen der erfindungsgemäßen Art selbst reinigen, wobei sich Fetttropfen, Nahrungsmittelreste, etc. in eine feine Asche verwandeln.
In den Fig. 6 bis 10 ist eine ganz allgemein mit B bezeichnete weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ofens dar­ gestellt. Dieser Ofen besteht aus einem Paar einzelner, miteinander verbundener Abschnitte 145 a, 145 b. Die Einheiten 147 a, 147 b werden durch miteinander verschraubte oder auf andere Weise miteinander verbundene Flansche 147 a, 147 b zusammengehalten. An den entgegengesetzten Enden sind mit Hilfe von Flanschplatten 151, 153 geneigte rohrförmige Verlängerungen 143, 144 angeschraubt, die wie bei der Ausführungsform a einen rechteckigen Querschnitt besitzen.
Der Ofen B ist mit einem Tunnel oder einer Kochkammer 121 ausgestattet, in die die rohrförmigen Verlängerungen 143, 144 münden. Ein Förderer 125 erstreckt sich durch den Ofen in derselben Weise wie beim Ofen A und weist einen waagrechten Haupttrum 126 für den Transport von Produkten durch den Ofen sowie geneigte Trums 127, 128 für den Eingang und den Ausgang der Nahrungsmittelprodukte in bezug auf eine Öffnung 122 bzw. einen Austritt 123 auf. Ein Motor 137 treibt über eine Transmission 138 ein ge­ eignetes Band oder Bänder des Förderers 125 in derselben Weise an wie beim Ofen A.
Im Gegensatz zum Ofen A hat jedoch die Kammer oder der Tunnel 121 einen kreisrunden Querschnitt, der von rohr­ förmigen Innenkörpern 171 a, 171 der entsprechenden Einheiten gebildet wird. Diese Innenkörper können aus dem gleichen Material bestehen, das vorzugsweise für den Ofen A Ver­ wendung findet, und sie bilden einen länglichen, waagerechten Tunnel, der rund um die Seiten vollständig geschlossen ist, sich jedoch an den entgegengesetzten Enden zu den Ver­ längerungen 143, 144 hin öffnen. Des weiteren sind diese Verlängerungen wie beim Ofen A mit entsprechenden Öffnungen 122, 123 versehen, die unter einem tiefsten Punkt innerhalb der Ofenkammer 121 liegen, um erhitzte, sauerstoffarme Atmosphäre in der Ofenkammer einzuschließen.
In gleicher Weise besteht der äußere Mantel der Ofeneinheiten 145 a, 145 b aus entsprechenden rohrförmigen äußeren Körpern 183 a, 183 b, die ebenfalls einen kreisrunden Querschnitt besitzen, wie dies in Fig. 10 dargestellt ist.
Wie beim Ofen B sind die rohrförmigen Ofenkörper etwa in Höhe der Taille oder Brust abgestützt.
Somit wird ein mit Rollen ausgerüsteter Grundkörper 161 a, 161 b für jede der Einheiten 145 a bzw. 145 b geschaffen, dessen Form derjenigen jeder Einheit des Ofens A entspricht. Demzufolge lassen sich die beiden Einheiten 145 a, 145 b an den Flanschen 147 a, 147 b trennen, um die Ofenlänge durch Einfügen einer anderen Einheit zu verändern oder zu Reinigungs- und Einstellzwecken u. dgl.
Oben auf der Kammer 121 ist eine Belüftungsleitung 155 mit einem Rückschlagventil 156 vorgesehen, das durch einen Steuerknopf 157 einstellbar ist, so daß wahlweise der Wasserdampf und die anderen in der Kammer 121 beim Kochen der Nahrungsmittelprodukte erzeugten Dämpfe abgeblasen werden können. Die Belüftung 155 steht mit dem höchsten Teil der Kammer 121 in Verbindung. In ähnlicher Weise befindet sich am Boden der Kammer eine Ablaßleitung 159 mit einem Steuerventil 160 zum Ablassen von Fett an der untersten Stelle der Kammer 121.
Aus den Fig. 9 und 10 ist erkennbar, daß jeder Abschnitt mit elektrischen Heizungsanordnungen ausgerüstet ist, wobei die Einheit 145 b für beide Einheiten representativ ist. Somit wird der innere rohrförmige Körper 171 b an seinem Boden und seinem Kopf durch elektrische Infrarot­ strahlheizplatten 176, 177 erhitzt, die an den inneren rohrförmigen Körper angepaßt sind und in der Nähe seiner äußeren Oberflächen liegen, um dadurch das Material der inneren rohrförmigen Konstruktion auf vorbestimmte Temperaturen zu erwärmen, die ausreichen, um die Infrarot­ strahlungsenergie auf das Lebensmittelprodukt zu über­ tragen, das durch die Kammer 121 transportiert wird. Wie beim Ofen A so werden auch hier die Heizplatten von einem faserförmigen, hitzebeständigen Wärmeisoliermaterial umgeben, wie dies bei 180 und 181 gezeigt ist.
Der kreisrunde Querschnitt der Einheiten des Ofens B bietet gewisse Vorteile. Da die in den rohrförmigen Körpern 171 a, 171 b erzeugten Spannungen gleichmässiger verteilt werden, können die maximal zulässigen Temperaturen im Ofen B sehr hoch sein, beispielsweise 538°C und mehr betragen, ohne unzulässige Beanspruchungen zu bewirken, die anderenfalls zu einer Verformung der Materialien des Ofens führen können oder möglicherweise auch zur Rißbildung und Materialermüdung. Der Ofen B vermeidet außerdem über den ganzen Bereich der möglicherweise während des Betriebs erreichten Temperaturen eine unerwünschte Dimensionsänderung. Außerdem bieten kreisrunde Querschnitte vom Standpunkt der Herstellung gewisse Vorteile.
Vom Standpunkt der Erwärmung der Nahrungsmittelprodukte, die durch den Ofen transportiert werden, ergibt sich ein weiterer Vorteil, der bei einem Ofen zu finden ist, der einen anderen als rechteckigen Querschnitt besitzt. Da die oberen und unteren inneren Oberflächen der Heizkammer 121 weder eben noch parallel sind, wird die Infrarotstrahlung von der einen Oberfläche nicht gleichmässig und normal gegen eine entsprechende ebene Oberfläche auf der entgegen­ gesetzten Seite der Kammer gerichtet. Demzufolge besteht im Ofen B für die oberen Oberflächen eine geringere Neigung zur Erwärmung der unteren Oberflächen und umgekehrt. Daher ist es möglich, im Ofen B zwischen den oberen und unteren Temperaturen eine Differenz zu erhalten, die größer ist als beim Ofen A oder anderen bekannten Tunnelöfen recht­ eckigen Querschnitts. Eine solche Differenz ist für die Zubereitung bzw. das Kochen gewisser Nahrungsmittelprodukt­ arten sehr erwünscht, die verlangen, daß die Temperatur der Strahlungsquelle, der die eine Oberfläche des Nahrungs­ mittelproduktes ausgesetzt ist, sich erheblich von derjenigen der Quelle unterscheidet, der die andere Oberfläche ausge­ setzt ist. So kann es beispielsweise beim Zubereiten eines Steaks durchaus erwünscht sein, die obere Oberfläche bei einer Temperatur zuzubereiten, die eine erwünschte Bräunung und eine satte, dunkle Färbung der Oberfläche bewirkt, wobei jedoch vermieden wird, daß auch die untere Oberfläche in einem solchen Maß erhitzt wird.
In den Fig. 11 bis 15 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ofens dargestellt, die allgemein mit C bezeichnet ist und drei einzelne, miteinander verbundene Abschnitte 245 a, 245 b und 245 c aufweist. Die Einheiten sind durch Flansche,wie bei 247 a, 247 b und 248 a, 248 b gezeigt, fest miteinander verbunden. Diese Flansche sind wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen A und B miteinander verschraubt oder auf andere geeignete Weise verbunden. Von den äußeren Enden der Abschnitte 245 a, 245 c erstrecken sich rohrförmige Verlängerungen 243, 244, die rechteckigen Querschnitt besitzen.
Wie der Ofen B so weist auch der Ofen C einen Tunnel oder eine Kochkammer 221 auf, die sich zwischen den rohrförmigen Verlängerungen 243, 244 durch den Ofen erstreckt. Ein Förderer 225 trägt die Nahrungsmittelprodukte auf dem geneigten Trum nach oben, so daß sie durch den Eintritt 222 eintreten, dann durch den Tunnel laufen und, nachdem sie erhitzt worden sind, auf dem geneigten Trum am ent­ gegengesetzten Ende ausgetragen und durch die Austritts­ öffnung 223 abgegeben werden.
Jeder der Einheiten 245 a, 245 b und 245 c ist in gleicher Weise mit einem mit Rollen versehenen Grundkörper ausge­ stattet, wie dies bei 261 a, 261 b und 261 c gezeigt ist, so daß sie entweder einzeln oder als Bestandteil des gesamten Ofens bewegt werden kann.
Aus den Fig. 14 und 15 ist der Aufbau jeder Einheit 245 a, 245 b und 245 c ersichtlich. Diese Einheiten bestehen aus einem rohrförmigen Innenkörper und einem rohrförmigen Außenkörper, die sich jedoch ihrer Form nach und bezüglich ihres Querschnittes von den entsprechenden Körpern des Ofens B unterscheiden. Die Einheit 245 c ist für jede der genannten Einheiten representativ, so daß nur auf Fig. 15 bezug genommen wird, aus der hervorgeht, daß diese Einheit eine rohrförmige Konstruktion bildet. Die Einheit 245 c hat einen rohrförmigen Innenaufbau, der einen Boden 240 und eine Decke 241 besitzt, die jeweils von unteren und oberen Querschnittshälften 285, 286 gebildet werden. Diese geben zusammen der Kammer 221 einen elliptischen Querschnitt. Die Querschnittshälften 285, 286 sind mit entsprechenden Flanschen 287, 287′ und 288, 288′ versehen, welche sich waagrecht von den entsprechenden Körpern nach außen er­ strecken und welche miteinander verschraubt sind. In ähnlicher Weise sind äußere rohrförmige Querschnittshälften 290, 291 vorhanden, die an den oben genannten Flanschen so befestigt sind, daß die oberen und unteren Hälften der Ofeneinheit 245 c entlang einer Symmetrieachse trennbar sind, die sich waagrecht durch die Mitte der Ofenkammer erstreckt.
Die Trums des Förderers werden in dem Tunnel 221 von Rollen 269, 270 oder irgendeine andere geeignete Stütz­ vorrichtung getragen, und zwar in Abhängigkeit von der Länge des zu bauenden Ofens, so daß der Haupttrum 226 des Förderers durch den Tunnel 221 Produkte an einer Stelle transportiert, die in dem Tunnel nahezu senkrecht zentriert liegt, so daß die Nahrungsmittelprodukte gleich­ mässig der Infrarotstrahlungsenergie ausgesetzt werden, die von dem Boden 240 und dem Dach 241 abgegeben wird.
Die Beheizung des Bodens und des Daches geschieht durch entsprechende, elektrisch betriebene Infrarotheizkörper der bei 276, 277 gezeigten Art, die ihrer Form nach an die gekrümmte Oberfläche der oberen und unteren Querschnitts­ hälften 285, 286 angepaßt sind, um sie direkt auf vorbe­ stimmte Temperaturen zu erwärmen, welche vorzugsweise durch direkt abtastende Thermoelemente oder andere Fühler­ elemente gesteuert werden. Zwischen den entsprechenden Heizplatten und den äußeren Schnitthälften 290, 291, befinden sich, wie bei 280, 281 angezeigt, Schichten aus faser­ förmigem, hitzebeständigem Wärmeisoliermaterial, deren Dicke und thermische Eigenschaften so bemessen sind, daß sie die äußere Oberfläche der Ofeneinheit daran hindern, sich zu stark zu erhitzen. Aus den Fig. 11, 12 und 14 geht hervor, daß sich oben auf der Kammer 121 eine Belüftungs­ leitung 255 befindet, die ein Rückschlagventil 256 ent­ hält, das sich mit Hilfe einer Steuerung 257 so ein­ stellen läßt, daß der Wasserdampf und andere Dämpfe inner­ halb der Kammer 221 wahlweise abgeblasen werden, und zwar aus denselben Gründen, wie sie in Verbindung mit dem Ofen A beschrieben worden sind. An dem Boden der Kammer befindet sich in ähnlicher Weise eine Ablaßleitung 259 mit einem Ventil 160, die ebenfalls für die bereits im vorigen beschriebenen Zwecke dient.
Obgleich eine Doppelförderbandanordnung dargestellt ist, versteht es sich, daß statt dessen auch andere Förderan­ ordnungen, einschließlich eines Einzelbandförderers, Ver­ wendung finden können, und zwar sowohl des Maschen- als auch des Kettentyps oder anderer bekannter Fördertypen, wie sie bei der Nahrungsmittelbehandlung und für Erwärmungs­ vorgänge benutzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Ziele des durch den Tunnel 221 hindurch erfolgenden Transports der Nahrungsmittelprodukte, im wesentlichen längs der senkrechten Mitte des Tunnels, um dadurch die Produkte gleichmässig der Infrarotstrahlungsenergie auszu­ setzen, die von dem Dach 241 und dem Boden 240 abgestrahlt wird. Die Förderbandanordnung wird wie im vorherigen durch einen Motor 237 angetrieben, der mit einer Trans­ mission 238 verbunden ist, und zwar in der im Zusammenhang mit dem Ofen A beschriebenen Weise.
Der elliptische Querschnitt des Tunnels 221 der Ausführung C des Ofens ist besonders deshalb vorteilhaft, weil die durch den Tunnel beförderten Nahrungsmittelprodukte keiner extremen Infrarotbeheizung unterworfen werden, jedoch eine extrem hohe Temperaturdifferenz in bezug auf das Ofendach und den Ofenboden gleichermaßen ermöglicht wird, während eine genaue Temperatursteuerung und Folgerichtigkeit beim Kochen erreicht wird, wodurch ein gleichmässigeres und reproduzierbareres Zubereiten von Nahrungsmittelprodukten ermöglicht wird. Wie beim Ofen B so ist auch hier die zwischen der Decke und dem Boden des Tunnels erreichbare Temperaturdifferenz größer als die beim Ofen A. Dazu kommt, daß die unterteilten Ofenhälften effektiv jede Ofeneinheit 245 a, 245 b, 245 c in obere und untere Abschnitte aufteilen, die die Verteilung von Spannungen innerhalb des Ofens ohne unerwünschte Effekte ermöglichen sowie die Erleichterung der Handhabung, des Zusammenbaus und der Demontage der Ofeneinheiten und den Serienbau dieser Aus­ führungsform vereinfachen.
Wie bei den Ofenausführungsformen A und B der Fall so läßt sich auch der Ofen C rasch zu einer einzigen Einheit, zu Doppeleinheiten oder Mehrfacheinheiten an sich unbegrenzter Länge zusammenbauen, um eine Koch- oder Zubereitungskammer gewünschter Länge zu erhalten.
Wie aus Fig. 17 ersichtlich, lassen sich die erfindungsgemäßen Öfen schnell an den zwischen den Abständen befindlichen Flanschen trennen, wie dies für die Ausführungsform C dar­ gestellt ist. In Fig. 17 ist der Abschnitt 245 c von dem Abschnitt 245 b dadurch getrennt worden, daß die Flansche 248 a, 248 b gelöst worden sind, so daß die Düse einer Dampf­ leitung 292 in das Innere oder die Kammer 221 gerichtet werden kann, um den Ofen zu reinigen, und zwar so wie dies bei den für die Nahrungsmittelherstellung verwendeten Öfen verlangt wird.
Darüberhinaus ermöglicht die erfindungsgemäße Konstruktion der Öfen, daß die Heizung und die elektrischen Anschlüsse zwischen inneren und äußeren Abschnitten abgedichtet werden, so daß vollständig geschlossene, sichere Oberflächen nicht nur auf der Innenseite des Ofens, sondern auch auf der Ofen­ außenseite vorhanden sind. Somit lassen sich die neuen Öfen schnell mit dem Schlauch bespritzen, besprühen und leicht reinigen, ohne daß Feuchtigkeit in die elektrischen Komponenten eindringt. So sind beispielsweise die er­ findungsgemäßen Öfen dadurch reinigbar, daß sie direkt mit Wasser besprüht werden, das beispielsweise ein Reinigungs­ mittel, Entkeimungsmittel und dgl. enthalten kann, wie sie gewöhnlich bei der Nahrungsmittelherstellung bevor­ zugt Verwendung finden.
Die den neuen Öfen innewohnende Sauberheit macht sie be­ sonders für die keimfreie Nahrungsmittelbehandlung sowie andere Verfahren geeignet, beispielsweise die Bearbeitung elektronischer Materialien und Schaltungen, die "saubere Räume" erfordert. In Fig. 16 ist eine Abänderung des Ofens B dargestellt, die allgemein mit B′ bezeichnet ist. Dieser Ofen weist einen Tunnel 331 kreisrunden Querschnitts auf, in dem sich ein geeigneter waagrechter Förderer befindet. Die Kammer wird von einem kreisrunden, rohrförmigen Körper 371 begrenzt, innerhalb dessen sich die Trums oder Ab­ schnitte des Förderers 325 befinden. Konzentrisch rund um den inneren rohrförmigen Körper 371 ist ein einen größeren Durchmesser aufweisender, rohrförmiger Körper angeordnet, der aus einem halbrunden unteren Abschnitt 372 und einem oberen Abschnitt 373 besteht, die durch geeignete Flansche, wie bei 372 a, 372 a′ und 373 a, 373 a′ gezeigt, verbunden sind. Somit befindet sich zwischen den äußeren Oberflächen des rohrförmigen Körpers 371 und den inneren Oberflächen der rohrförmigen Abschnitte 372, 373 eine ringförmige Verbrennungskammer 394. In die unteren und oberen Teile der Kammer 394 hinein öffnen sich entsprechende untere und obere Gasbrenner des Düsentyps 395, 396 die einzeln einstellbar sind, um das Ausmaß der Erhitzung der unteren und oberen Teile des rohrförmigen Körpers 371 zu steuern und dadurch eine selektive Steuerung der Temperatur des Bodens 340 und der Decke 371 der Kammer 331 zu ermöglichen. Man erkennt, daß diese Brenner bewirken, daß sich Verbrennungsgase im Gegenuhrzeigersinn rund um den rohrförmigen Körper 371 innerhalb der Kammer 394 bewegen. Bei 397, 398 sind Abzüge zur Entfernung der gas­ förmigen Verbrennungsprodukte vorgesehen.
Somit läßt sich also erkennen, daß der Ofen B′ einen An­ wendungsfall eines Ofens darstellt, der erfindungsgemäß zur Erhitzung mit Hilfe von Gasbrennern und nicht mit elektrischen Brennern ausgerüstet ist, wie sie bei den anderen Ausführungsformen zu finden sind. Diese Gasheizungs­ anordnung kann auch für Öfen der Ausführungsformen A und C Verwendung finden, wenn diese entsprechend modifiziert werden.
Obgleich eine einzige Verbrennungskammer 394 dargestellt ist, die sich vollständig rund um den inneren rohrförmigen Körper 371 des Ofens B′ erstreckt, lassen sich Prall­ platten oder Trennelemente zur Unterteilung der Kammer 394 in obere und untere Abschnitte vorsehen. Dies kann in den Fällen erwünscht sein, in denen größere Temperatur­ differenzen zwischen den oberen und unteren Abschnitten des Ofens verlangt werden. Gewöhnlich wird jedoch eine einzige durchgehende Verbrennungskammer ringförmiger Ge­ stalt benutzt, so daß der Ofen durch den Betrieb nur eines einzigen Brenners 395, 396 beheizt werden kann, falls dies gewünscht werden wird. Die Kammer 394 ist in der oben be­ schriebenen Weise isoliert.
Obgleich jede Ausführungsform A, B und C mit geneigten Verlängerungen versehen ist, durch die sich der Förderer schräg aus dem Ofen nach außen erstreckt, so daß der Eintritt und der Austritt unter dem Bodenniveau der tunnelförmigen Kammer liegen, können Moduleinheiten des Ofens zu einem aus mehreren Einheiten bestehenden Ofen miteinander verbunden werden, bei dem sich der Förderer gradlinig, waagrecht von den entgegengesetzten Enden des Ofens aus erstreckt, und zwar mit oder ohne Verlängerung, jedoch ohne Neigung. Obgleich erhitzte Luft nicht in dem Maße in dem Ofen eingeschlossen wird, wie dies bei Ver­ wendung der geneigten Verlängerungen kennzeichnend ist und für die Zubereitung von fetthaltigen Lebensmittel­ produkten, beispielsweise Steaks und Kotelettes, etc., erwünscht wäre, sind die Vorteile, die sich daraus ergeben, daß der Ofen in der gewünschten Länge, entsprechend der Anzahl der verbundenen Einheiten, hergestellt werden kann zusammen mit dem leichten Zusammenbau, der Demontage und Reinigung voll gegeben. Ein solcher Ofen ist sehr nützlich zum Backen oder anderem flammenlosen Erhitzen bestimmter Nahrungsmittelprodukte, wobei man nicht konfrontiert wird mit der Verbrennung natürlicher Fette, Öle oder Dämpfe.
Somit läßt sich erkennen, daß die verschiedenen Aufgaben der Erfindung gelöst werden und in diesem Zusammenhang auch andere vorteilhafte Ergebnisse erreicht werden.
Obgleich im obigen eine Beschreibung der besten Ausführungs­ form der Erfindung gegeben wurde, sind verschiedenartige Abänderungen möglich. Da die verschiedenartigen Abänderungen bezüglich der hier beschriebenen und dargestellten Konstruktion sowie des Verfahrens durchgeführt werden können, ohne von dem der Erfindung zugrundeliegenden eigentlichen Gedanken abzuweichen, sollen alle in der obigen Beschreibung oder in den Zeichnungen enthaltenen Tat­ sachen nur als Beispiele zu verstehen sein und keinen beschränkenden Charakter haben.

Claims (21)

1. Ofengrill für das flammenlose Kochen von Nahrungsmittel­ produkten, mit einer tunnelförmigen Kochkammer, die von einer länglichen, inneren, rohrförmigen Konstruktion aus wärmestrahlendem Material begrenzt wird, einer äußeren, isolierten, rohrförmigen Konstruktion, die die innere rohrförmige Konstruktion umhüllt und zwischen den beiden Konstruktionen einen Spalt bildet, ferner mit einer Heizvorrichtung zum Erhitzen eines Oberflächenbereiches der inneren, rohrförmigen Konstruktion und damit zur Erzeugung einer Wärmestrahlung in der gesamten Kochkammer, und mit einem Förderer, der einen waagrechten Hauptteil für den Transport der Nahrungsmittelprodukte durch die Kammer aufweist sowie Öffnungseinrichtungen für den Eintritt in und Austritt aus der Kochkammer hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizvorrichtung innerhalb des Spaltes zwischen der inneren und der äußeren rohrförmigen Konstruktion und außerhalb der Kochkammer (21) angeordnet ist, und daß geneigte, rohrförmige Verlängerungen (43, 44; 143, 144; 243, 244) an jedem Ende der Kochkammer (21) angeordnet sind, die die Eintritts- und Austrittsöffnungen (22, 23) bilden, welche unterhalb des Bodens (40) der Kochkammer (21) liegen, wobei der Förderer (26) mit geneigt ver­ laufenden Trums (27, 28) versehen ist, die sich von dem genannten Hauptteil (45) abwärts und durch die Eintritts- und Austrittsöffnung (22, 23) der rohrförmigen Ver­ längerungen nach außen erstrecken, so daß eine er­ hitzte, sauerstoffarme Atmosphäre in der Kochkammer oberhalb des Niveaus der Eintritts- und Austritts­ öffnungen (22, 23) eingeschlossen ist, um ein im wesentlichen flammenloses Kochen der Nahrungsmittel­ produkte in der Kochkammer (21) zu erreichen.
2. Ofengrill nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Heizvorrichtung die Koch­ kammer gleichförmig auf vorbestimmte Temperaturen in einem Bereich von etwa 93°C bis etwa 649°C auf­ heizt.
3. Ofengrill nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Heizvorrichtung elektrische Infrarotheiztafeln (76, 77) aufweist, die benachbart zur Außenwand der inneren rohrförmigen Konstruktion zur Übertragung der Strahlungsenergie durch die innere rohrförmige Konstruktion angeordnet sind, um die Kochkammer auf vorbestimmte Temperaturen zu erhitzen.
4. Ofengrill nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiztafeln aus je einer oben und je einer unten in der Kochkammer angeordneten Heiztafelbaugruppe besteht, die wahlweise zum Erhitzen der oberen und unteren Abschnitte der inneren rohrförmigen Konstruktion auf unterschiedlich obere und untere Temperaturen betriebsfähig sind.
5. Ofengrill nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Ofengrill eine Verbrennungskammer (394) aufweist, die durch den Raum zwischen der inneren und äußeren rohrförmigen Konstruktion außerhalb der Kochkammer (21) bestimmt ist und daß die Heiz­ vorrichtung Brennervorrichtungen (396, 395) zum Erhitzen der Verbrennungskammer und zum Übertragen der Strahlungs­ energie durch die innere rohrförmige Konstruktion ent­ hält, um die Kochkammer aufzuheizen.
6. Ofengrill nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch getrennte obere und untere Brennervorrichtungen (396, 395) zum Erhitzen von oberen und unteren Ab­ schnitten der inneren rohrförmigen Konstruktion und der dazu benachbarten Kochkammerflächen auf unterschied­ liche Temperaturen.
7. Ofengrill nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Entlüftungs­ vorrichtung (55, 56) an der Oberseite der Kochkammer (21) zum wahlweisen Ablassen von Dampf und Abgasen aus der Kochkammer, die während des Kochvorganges entstehen und durch Ablaßvorrichtungen (59, 60), die mit dem Boden der Kochkammer in Verbindung stehen und die zum wahlweisen Ablassen von Flüssigkeiten aus der Kochkammer dienen, die während des Kochvorganges entstehen.
8. Ofengrill nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (26) sich durch die geneigten Verlängerungen (43, 44; 143, 144; 243, 244) hindurch nach außen unter einem vorbestimmten Neigungswinkel von etwa 30 bis 40° in bezug zum waagrechten Hauptteil erstreckt.
9. Ofengrill nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ trittsöffnung (22) und die Austrittsöffnung (23) unver­ schlossen sind.
10. Ofengrill nach Anspruch 7 , dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Entlüftungsvorrichtung (55, 56) eine Leitung aufweist, die mit der Kochkammer an der höchsten Stelle dieser Kammer verbunden ist, um ent­ weichenen Wasserdampf und Dämpfe wegzutransportieren, und durch ein wahlweise einstellbares Ventil, das zu der Leitung gehört und dazu dient, das Ausmaß der Entlüftung zu steuern.
11. Ofengrill nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer ein Endlosband mit einem Haupttrum (26) aufweist, der sich entlang der Länge des Tunnels (21) erstreckt sowie Trums (27, 28) die sich entlang der geneigten Verlängerungen erstrecken und durch die Eintrittsöffnung (22) und die Austrittsöffnungen (23) hindurchgeführt sind, wodurch die Nahrungs­ mittelprodukte von dem Förderer (25) auf einem der geneigten Trums (27) nach oben in die Eintrittsöffnung hinein tragbar sind, auf dem Haupttrum entlang zur Durchführung des Koch­ vorgangs transportierbar sind und auf dem anderen geneigten Trum (28) abwärts durch die Austrittsöffnung heraus förderbar sind.
12. Ofengrill nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die geneigten Trums (27, 28) sich außer­ halb des Tunnels (21) über die Eintritts und die Aus­ trittsöffnung hinaus erstrecken, und daß der Förderer (25) an den entgegengesetzten Enden des Ofens mit Rollen (34, 35) versehen ist, von denen wenigstens eine eine Antriebsrolle ist.
13. Ofengrill nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Endlosband des Förderers ein Rück­ führtrum (30) innerhalb des Tunnels (21) aufweist.
14. Ofengrill nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tun­ nel (21) einen Querschnitt besitzt, der elliptisch oder kreisrund ist.
15. Ofengrill nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmige Konstruktion wenigstens eine rohr­ förmige Teileinheit (45 a, 45 b, 45 c) aufweist, welche an ihren entgegengesetzten Enden Flansche (47, 48) besitzt, die zur Befestigung des Endes der Teileinheit an dem Ende wenigstens einer entsprechenden anderen Teileinheit dienen.
16. Ofengrill nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Teileinheit (45 a, 45 b, 45 c) einen Grundkörper (61 a, 61 b, 61 c) zu ihrer Abstützung aufweist, der von einer anderen entsprechenden Teilein­ heit getrennt ist und Rollen (67) aufweist, mit denen diese Einheit beweglich ist.
17. Ofengrill nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, gekennzeichnet durch meh­ rere Kochkammern (21).
18. Verfahren zum flammenlosen Kochen von fetthaltigen, brennbaren Nahrungsmittel in einem Grillofen, der eine waagrecht angeordnete Hauptkochkammer aufweist, die von einer länglichen, horizontalen inneren Tunnelwandkon­ struktion begrenzt wird, welche aus wärmeabstrahlendem Material besteht, wobei die Kochkammer an jedem Ende schräg liegende, rohrförmige Verlängerungen aufweist, die Eintritts- und Austrittsöffnungen bilden und welche zur Umgebung hin ge­ öffnet sind, gekennzeichnet durch die folgen­ den Verfahrensschritte:
  • a) Erhitzen der Kochkammer durch Infrarot-Strahlungs­ energie, die von außerhalb der Kochkammer durch die Tunnelwandkonstruktion hindurch übertragen wird;
  • b) Einschließen einer im wesentlichen beruhigten, sauerstoffarmen, erhitzten Tunnelkammeratmosphäre in der Kochkammer;
  • c) Verhindern des freien Austausches der Atmosphäre mit der Umgebung außerhalb der Kochkammer durch Anordnen der Eintritts- und Austrittsöffnungen an einer Stelle unterhalb der Ebene des Bodens der Kochkammer;
  • d) Transportieren von Lebensmittelprodukten durch die Tunnelkammeratmosphäre der Kochkammer, wobei diese Produkte zunächst in einem schrägen Winkel von außerhalb durch die Eintrittsöffnung hindurch nach oben gefördert werden,
  • e) daraufhin waagrecht entlang der Kochkammer inner­ halb der Tunnelatmosphäre zum flammenlosen Kochen der Produkte
  • f) und dann unter einem schrägen Winkel durch die Aus­ trittsöffnung aus der Kochkammer in der Abwärts­ richtung herausgefördert werden.
19. Verfahren zum Kochen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Transport der Nahrungsmittel nach oben zum waagrechten Hauptteil der Kochkammer hin und nach unten vom waagrechten Haupt­ teil der Kochkammer weg unter einem Neigungswinkel von etwa 30 bis 40° erfolgt.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kochkammer durch die Infra­ rotstrahlungsenergie auf eine gleichmäßige vorbe­ stimmte Temperatur innerhalb eines Temperaturbereiches von etwa 93 bis etwa 649°C erhitzt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wahlweise Gas und Dämpfe vom Inneren der Kochkammer abgelassen werden und daß wahl­ weise sich in der Kochkammer angesammelte Flüssigkeiten abgelassen werden.
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