DE3201302A1 - Schraubenhaltende und ausrichtende abdeckplatte - Google Patents

Schraubenhaltende und ausrichtende abdeckplatte

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DE3201302A1
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DE
Germany
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plate
ribs
plate according
opening
screw
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Withdrawn
Application number
DE19823201302
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English (en)
Inventor
Albert John 06611 Trumbull Conn. Gartland jun.
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Harvey Hubbell Inc
Original Assignee
Harvey Hubbell Inc
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Publication date
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Publication of DE3201302A1 publication Critical patent/DE3201302A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B41/00Measures against loss of bolts, nuts, or pins; Measures against unauthorised operation of bolts, nuts or pins
    • F16B41/002Measures against loss of bolts, nuts or pins

Description

Ratentanwölte Dr. Fincfce · Bohr · Staeger · Müllerstr. 31 · 8000 München 5 Ihre/Your Ref.:
Harvey Hubbel Incorporated
584 Derby Milford Road
Orange, Connecticut 06477
USA
"Schraubenhaltende und ausrichtende Abdeckplatte"
Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckplatte zum Abdecken einer Verkleidung eines Ausgangskastens oder einer Ausgangsdose, wobei an der Platte eine Halte- und Ausrichtanordnung für eine Befestigungsschraube integral in einer Öffnung ausgeformt ist. Die Platte, kann als eine Wandplatte zum Abschluß einer Verkleidung einer in einer Wand angeordneten Unterputzdose verwendet werden. Der Auslaßkasten kann als Gehäuse verwendet sein und verschiedene Arten von elektrischen Schaltungsund Verbindungsvorrichtungen fixieren, wie z.B. Schalter, Steckdosen, Motorausgänge, Telefon und TV-Anschlußvorrichtungen und ähnliches. Wenn in der Dose keine Vorrichtung vorgesehen ist, ist die Wandplatte ohne Ausschnitt lediglich mit einer Öffnungsaufnahme der Befestigungsschraube ausgestattet. In allen anderen Fällen weist die Platte Öffnungen auf, die dem Zweck der Vorrichtung angepaßt sind.
Wie jedermann weiß, der je eine Abdeckplatte für einen elektrischen Wandschalter oder eine Steckdose entfernt hat und versucht hat, diese wieder anzubringen, sind die verwendeten
Bankverbindung: Bayer. Vereinsbank MOnchen, Konto «20404 (BLZ 70020270) · Postscheckkonto: MOnchen 27044-802 (BLZ70010080)
(nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)
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Schrauben sehr klein und neigen dazu, aus der Öffnung in der Platte herauszufallen. Dies kann während des Wegnehmens oder während der Installation der Platte geschehen. Manchmal fällt die Schraube lediglich auf den Boden und kann leicht wiedergefunden werden, obwohl dies einen Zeitaufwand bedeutet. In anderen Fällen fällt die Schraube in unerreichbare Bereiche, weshalb eine andere Schraube hergenommen werden muß, was noch mehr Zeitverlust bedeutet. Dieses Problem betrifft auch die berufsmäßigen Elektroinstallateure, welche beispielsweise tausende von neuen Abdeckplatten in einem großen neuen Bürohaus zu installieren haben. Dieses Problem wird dadurch noch verkompliziert, dass es weit verbreitet ist, die Plastikabdeckplatten in verschiedenen Farben, wie beispielsweise elfenbein, braun, schwarz und rot zu verwenden, welche vorgestrichene Befestigungsschrauben aufweisen, um die Farbe der Platte zu treffen. Aus diesem Grunde kann der Installateur nicht jede beliebige Ersatzschraube einsetzen, wenn die farbige Schraube verloren gegangen ist und muß daher zusätzliche Zeit aufwenden um eine Schraube mit der richtigen Farbe einzusetzen.
Ein weiteres, der Installation solcher Abdeckplatten zagehöriges Problem liegt darin, daß es schwierig ist, die relativ kleine Schraube auf die Innengewindebohrung auszurichten, die in dem Schalter oder in der Steckdose vorgesehen ist,- und diese Schraube in den Beginn der Bohrung einzusetzen, um den notwendigen Anfangseingriff herzustellen. Es ist schwierig, die Schraube auszurichten und die Gewindebohrung zu finden, da die Schraube dazu neigt, sich in der Öffnung der Abdeckplatte zu verlagern oder zu verschwenken. So neigt die Schraube dazu, aus der Abdeckplatte herauszufallen, wenn ein Versatz vorhanden ist, insbesondere da die Schraube und daher der Schlitz in der Schraube klein sind und leicht
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von dem verwendeten Schraubenzieher wegrutschen können.
Der Erfindung liegt als eine erste Aufgabe zugrunde, eine
Abdeckplatte der genannten Gattung für den Abschluß der
Verkleidung an einer Ausgangsdose oder eines Ausgangskastens zu schaffen, wobei die Schraube nicht aus der Platte herausfällt und die Schraube leicht in eine Innengewindebohrung eingesetzt werden kann, die mit dem Kasten oder der Bohrung verbunden ist.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Platte der genannten Gattung zu schaffen, die billig und leicht
herstellbar und wiederverwendbar ist.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
Abdeckplatte der genannten Gattung zu schaffen, die eine
Halta- und Ausrichtanordnung aufweist, die integral mit der Platte ausgeformt ist.
Ein weiteres Ziel der Erfindung liegt darin, eine Abdeckplatte der genannten Gattung zu schaffen, die eine Schraube durch bloßes Hineinstoßen in eine Öffnung der Platte halten und ausrichten kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Abdeckplatte der genannten Gattung zu schaffen, die eine Vorrichtung zum Halten und Ausrichten einer Schraube aufweist, die keinen schädlichen Effekt auf den ästhetischen Anblick einer gebräuchlichen Abdeckplatte hat, nicht behindert, sich in
die Kontur der Platte einfügt und von dem Kopf der Befestigungsschraube abgedeckt wird.
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Die genannten Aufgaben werden dadurch gelöst, daß eine Platte zum Abschluß der Verkleidung einer Ausgangsdose oder eines Ausgangskastens geschaffen wird, wobei die Platte an dem Kasten oder an der Dose anliegend mittels eines Gewindeelements befestigt wird, das in einer Gewindebohrung aufnehmbar ist, die mit dem Kosten oder der Dose verbunden ist. Die Anordnung weist einen im allgemeinen ebenen Körperbereich auf, Mittel, die eine Öffnung in dem Körperbereich bilden,um das Gewindeorgan darin aufzunehmen und Mittel an dem Körperbereich, die sich in die Öffnung hineinerstrecken, um mit dem Gewindebereich des Gewindeorgans zusammenzuwirken, wenn das Organ vollständig in die genannte Öffnung eingesetzt ist, um die Längsachse des Gewindeorgans im wesentlichen senkrecht zum Körperbereich zwecks leichten ■Einsetzens des Gewindeorgans in die mit der Dose verbundenen Gewindebohrung auszurichten.
Vorteilhafterweise weisen die Mittel zum Eingriff an das Gewindeorgan oder die Schraube ein paar sich gegenüberliegende , im Abstand angeordnete flexible Rippen auf, die integral im Körperbereich ausgeformt sind und sich in die Öffnung hineinerstrecken. Jede der Rippen weist die Form eines Kreissegments an einem Kreis auf, wobei diese .Rippen gerade, parallel und einen Abstand voneinander aufweisende Ränder auf, welche das Gewindeorgan zwischen sich aufnehmen. Zusätzlich zu diesen großen oder Hauptrippen weisen die Mittel zum Eingriff ein paar sich gegenüberliegende und einen Abstand aufweisende Nebenrippen auf, die integral an dem Körperbereich und auch einstückig mit den Hauptrippen ausgebildet sind und sich in die Öffnung hineinerstrecken. Diese Nebenrippen haben die Form eines Ringsegments,
Desweiteren ist eine sich nach innen und nach unten erstreckende, abgeschrägte Kegelstumpfbohrung vorgesehen, welche zu den Eingriff smitteln gehören, d.h. eine Einsenkung, die in dem Körperbereich koaxial mit der öffnung ausgeformt ist, um mit den Hauptrippen zwecks Ausrichtens der Scfchraube oder des Gewindeorgans zusammenzuwirken, wobei die Schraube oder das Gewindeorgan eine nach innen und nach unten abgeschrägte Kegelstumpfoberfläche am Boden des Kopfes aufweist.
Vorteilhafterweise ist das Verhältnis größte radiale Breite der Hauptrippe zu Durchmesser der Bohrung oder Öffnung, von dem aus sich die Hauptrippen erstrecken ca. zwischen 1 : 3.70 bis 1: 4,88. Zusätzlich ist vorteilhafterweise das Verhältnis Dicke der Hauptrippe zu größter radialer Breite der Hauptrippe zwischen ca. 1 : 2,86 bis ca. 1: 5,00. Die Platte und daher auch die integral ausgeformten Rippen bestehend aus einem polymerischen Material, das ein Thermoplast oder jedes andere Material sein kann, das eher federnde und flexible Eigenschaften hat, als zerbrechliche oder spröde.
Weitere Aufgaben, Vorteile und günstige Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung hervor, die auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt und in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 A eine Draufsicht eines oberen Klemmteils für eine Kabelklemme aus dem Stand der Technik mit einem ringförmigen Flansch innen in einer Bohrung zur Aufnahme einer Schraube, wobei die Darstellung nicht maßstabsgetreu ist,
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•-10 -
Fig.1 B eine Schnittansicht entlang der Linien
1 B - 1 B in Fig. 1 A,
Fig. 2 A eine nicht maßstabsgetreue Draufsicht einer weiteren bekannten oberen Klemme einer Kabelklemme mit einem paar gegenüberliegend angeordneten Rippen in einer Bohrung zur Aufnahme einer Schraube,
Fig. 2 B eine Schnittansicht entlang der Linien
2 B - 2 B in Fig. 2 A,
Fig. 3 einen Teil einer Draufsicht einer erfindungsgemäßen Abdeckplatte, im wesentlichen maßstabgerecht dargestellt, wobei die beiden gegenüberliegenden Hauptstege zwei gegenüberliegende Nebenstege und die Kegelstumpfbohrung dargestellt sind, alles integral in der Platte ausgebildet.
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linien 4-4 in Fig. 3,
Fig. 5 eine vergrößerte Seitenansicht eines Schnitts entlang der Linien V-V in Fig. 3,
Fig. 6 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckplatte für eine Zweifachsteckdose,
Fig. 7 eine Rückansicht der Abdeckplatte aus Fig. 6,
Fig. 8 eine teilweise Darstellung einer Seitenansicht entlang der Linien 8-8 in Fig. 6 vor dem Einsetzen in die Abdeckplatte,
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Fig.9 eine Seitenansicht eines Längsschnitts der erfindungsgemäßen Abdeckplatte mit darin eingesetzter Schraube und ausgerichtet zum Einsetzen in eine innere Gewindebohrung einer Zweifachsteckdose, die in einer Unterputzdose angeordnet ist.
Fig.10 eine vergrößerte Ansicht eines Schnitts entlang der Linien 10-10 in Fig. 9, in der dargestellt ist, wie die Schraube in einer Abdeckplatte gehalten und ausgerichtet ist und sich einsteckbereit über der Innenbohrung befindet, wobei der Maßstab 1 : 0,1 beträgt.
Fig.11 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckplatte mit zwei Schraubenöffnungen,
Fig.12 eine Ansicht der Rückseite der Abdeckplatte aus Fig. 11 mit zwei sich von den Schraubenöffnungen nach außen erstreckenden Rippen,
Fig.13 eine Seitenansicht eines Schnitts entlang der Linien 13-13 in Fig. 11,
Fig. 14 eine Schnittansicht entlang der Linien 14-14 in Fig. 2 in vergrößerter Darstellung und
Fig. 15 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linien 15-15 in Fig. 12, wobei diese Vergrößerung geringer ist als diejenige in Fig. 14
Es wird zunächst der Stand der Technik erläutert.
Die Anmelderin hat in der Patent-Literatur keinen Stand der Technik gefunden, der sich mit dem nachfolgend beschriebenen Problem befaßt und es in der nachfolgend beschriebenen Weise gelöst hat. Hierzu wird die folgende Anzahl von US-Patentschriften angegeben, die als einschlägig zu betrachten sind:
US-PS 1 927 780 von Anderson;
2 399 958 von Tinnerman;
3 155 808 von Wiley;
3 173 265 von Bixby;
3 4 32 79 3 von Muska et al;
3 969 011 von Yamada;
4 009 797 von Lee;
US- Patentanmeldung 29 752 von Jaconette, jr.
Zusätzlich zu dieser Patentliteratur sind der Anmelderin zwei Vorrichtungen bekannt, die in den Fig. 1A und 1B bzw. in den Fig. 2A und 2 B dargestellt sind.
Es wird zunächst auf die Fig. 1A und 1B bezug genommen. Darin ist ein entfernbares Teil oder eine obere Klemme 12 einer Kabelklemme dargestellt, wobei diese Zeichnungen nicht maßstabsgetreu sind. Eine vollständige Beschreibung dieser Klemme 12 ist in der US-PS 3 571 781 von Gartland et a], angegeben. Obwohl in dieser Patentschrift nicht dargestellt, wurden derartige Vorrichtungen hergestellt und verkauft, welche, wie in den Fig. 1 A und 1B dargestellt, einen ringförmigen Flansch 14 aufweisen, der in einer Öffnung.angeordnet ist, die aus einer Bohrung 15 besteht, die geringfügig größer ist als der Flansch und einen kegelstumpfförmigen
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Eingang 16 oberhalb des Flansches aufweist, wobei der geringere Durchmesser der kegelstumpfförmigen Bohrung im wesentlichen der gleiche ist wie der Basisdurchmesser des Ringflansches und der zylindrischen Bohrung 15. Diese Kombination des ringförmigen Flansches der zylindrischen Bohrung und der kegelstumpfförmigen Bohrung wiederholt sich am anderen Ende der Klemmbacke 12, wobei dort noch eine eingesetzte Schraube dargestellt ist.
Da die Fig. 1A und 1B nicht im Maßstab dargestellt sind, wird nachfolgend die Tabelle 1 angegeben, in welcher die verschiedenen Abmessungen und Verhältnisse des Ringflansches 14 im Verhältnis zu den Bohrungen 15 und 16 angegeben sind.
Tabelle 1
Flansch des Stands der Technik aus Fig. 1A und 1B
1. Durchmesser der Bohrung 15, von dem aus sich
der Ringflansch 14 erstreckt 0,145 - 0,147 inch
(3,68 - 3,73 mm )
2. Innendurchmesser des Flansche 14 0,134-0,136 inch
(3,40 - 3,4 5 mm )
3. Radiale Weite des Flansch 14 0,009 - 0,013 inch
(0,23 - 0,33 mm )
4. Geringste radiale Weite
5. Dicke des Flansch 14 0,009 - 0,011 inch
(0,23 - 0,28 mm )
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6. Verhältnis der radialen Weite des Flanschs 14 (3) zum Durchmesser der Bohrung 15, von dem aus sich der Flansch erstreckt (1) 0,061 - 0,089
(1:16,39 - 1 :11,23)
7. Verhältnis der Flanschdicke zur radialen
Weite des Flansch 14 0,692 - 1,222
(1:1,45 - 1:O,82)
8. Zusammen mit dem Flansch 14 verwendete Schraube 17 Nr. 6/20
a) Hauptdurchmesser 0,138 inch
(3,51 mm)"
b) Kerndurchmesser 0,0974 inch
(2,47 mm)
Wie man aus der Tabelle 1 entnehmen kann, liegt das Verhältnis der radialen Weite des Flanschs 14 zum Durchmesser der Bohrung 15, von dem aus sich der Flansch erstreckt, zwischen ca. 1: 11,23 - 1: 16,39. Daher ist der Flansch im Verhältnis zur Bohrungsgröße relativ schmal, wesentlich schmäler als in der nicht maßstabsgetreuen Zeichnung in den Fig. IA und 1B. Desweiteren kann aus der Tabelle 1 entnommen werden, daß das Verhältnis der Dicke des Flansches 14 zur radialen Weite des Flansch ca. 1: 0,82 - 1: 1,45 beträgt, so daß die Dicke im wesentlichen die gleiche ist, wie die Weite des Flansches. Das für die Herstellung verwendete Material der Klemme 12 besteht aus einem Thermoplast, wie z.B. Nylon, das von der Firma DuPont unter dem Warenzeichen "Zytel" vertrieben wird.
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Die Aufgabe von Flansch 14 in der Klemme 12 besteht lediglich darin, die Schraube 17 in der Öffnung der oberen Klemme zu halten, so daß sie nicht aus ihr herausfallen kann, wenn die Klemme umgedreht wird. Die Ursache dazu liegt darin, daß der Außendurchmesser der Schraube 17 größer ist als der Innendurchmesser des nicht verformten Ringflansch 14. Wie aus Fig. 1B zu erkennen ist, wird ein glatter Bereich des Schraubenschafts von dem ringförmigen Flansch 14 aufgenommen, nachdem der mit dem Gewinde versehene Bereich durch den Flansch hindurch gestoßen worden ist, im Gegensatz zu der vorliegenden Erfindung, bei der die Rippen in einen Gewindebereich einer Schraube eingreifen. Die Klemme 12 und der ringförmige Flansch haben keinerlei Fähigkeit für eine Ausrichtung insbesondere deshalb, weil zwischen dem Außendurchmesser des glatten Schafts und dem Innendurchmesser des ringförmigen Flansche 14 ein Spiel herrscht. Aufgrund der relativ geringen Abmessung der Weite des Flanschs kann
er von den Gewindegängen der Schraube während des Hindurchstoßens abgeschert werden. Die obere Klemme 12 tendiert darüberhinaus während des Abschraubens dazu zurückzuwandern.
Es wird nun auf die Fig. 2A und 2B bezug genommen, in welchen mit der oberen Klemme 20 für eine Kabelklemme ein weiterer Stand der Technik, nicht maßstabsgetreu, dargestellt ist, bei welchem in einer Öffnung zwei sich gegenüberliegende Stege 21 und 22 mit zylindrischen Bohrungen 23 und 24 vorgesehen sind, welche Bohrungen an sich gegenüberliegenden Seiten der Stege angeordnet sind, wobei die Bohrung 24 einen geringfügig größeren Durchmesser aufweist, als die Bohrung 23, In der US-Patentschrift 3 784 961 von Gartland jr. ist eine Beschreibung der Klemme 20 angegeben, in welcher jedoch die Stege nicht offenbart sind, die in den Fig. 2A und 2B dargestellt sind.
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Wie man aus diesen Figuren erkennen kann, wird in den Bohrungen 23 und 24 zwischen den beiden Stegen 21 und 22 eine Schraube 25 aufgenommen. Während des Betriebs befindet sich der glatte Schaft zwischen den Stegen 21 und 22, wobei der Außendurchmesser des Gewindes etwas größer ist als der Abstand zwischen den Stegen, um die Schraube 25 in der Klemme zu halten, wenn z.B. die Klemme 20 herumgedreht wird. Jedoch weist diese Klemme 20 keine Fähigkeit oder das Erfordernis des Ausrichtens auf.
Ua die Fig. 2Λ und 2B nicht maüstabgetreu dargestellt sind, werden im folgenden in Tabelle 2 besondere Abmessungen und Verhältnisse der Stege 21 und 22 im Verhältnis zu den Bohrungen 23 und 24 angegeben.
Tabelle 2
Maße und Verhältnisse der Rippen des Stands der Technik nach den Fig. 2A und 2B
1. Durchmesser der Bohrungen 23,24 in denen sich die Rippen 21,22 erstrecken 0,171 inch (4,343 mm) oben
O,180 inch (4,572 mm) unten
2. Abstand der Ränder der Rippen 21,22
3. Größte Rippe 21,22 radiale Breite
4. Kleine Rippe 21,22 radiale Breite
0,156 - 0,158 inch (3,962 - 4,013 mm)
0,0065 - 0,0075 (oben) 0,0110.- 0,0120 (unten)
keine
5. Dicke der Rippe 21,22
0,008 - 0,010 inen (O,2O3 - 0,254 mm)
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6. Verhältnis der radialen Breite (3) der.größten Rippe 21,22 zu dem Durchmesser der Bohrung 23,24, von dem aus sich die Rippen erstrecken (1)
7. Verhältnis der Dicke der Rippe 21,22 (5) zur radialen Breite (3) der größten Rippe 21,22
8. Schraube 25, die mit den Rippen 21,22 zusammenwirkt Nr. 8/18
a) Außendurchmesser
b) Kerndurchmesser
0,038 - 0,043 (oben) (1:26,32 - 1:23,26)
0,061 - 0,066 (unten) (1:16,39 - 1:15,15)
1,066 - 1,538 (oben)
(1:O,94 - 1:0,65)
0,666 - 0,909 (unten) (1:1,5 - 1:1,1)
0,1640 inch (4,166 mm) 0,1234 inch (3,134 mm)
Wie aus Tabelle 2 zu erkennen ist, liegt das Verhältnis radiale Breite der größten Rippe zu Durchmesser der Bohrung 23 und 24, von dem aus sich die Rippen erstrecken um 1:26,32 - 1:23,26 bezüglich der Bohrung 23 und um 1:16,39 - 1:15,15 bezüglich der Bohrung 24. Daher sind die Rippen im Verhältnis zu den Bohrungen, welche diese aufnehmen, extrem klein.
Hinzu kommt, daß das Verhältnis Rippendicke zu radialer Breite der Rippe um 1:o,94 - 1:0,65 für die Bohrung 23 und um 1:1,5 - 1:1,1 für die Bohrung 24 liegt. Daher ist jede Rippe ungefähr genau so dick wie an deren größter radialen Breite breit.
Die Flexibilität dieser Rippen ist in diesen Vorrichtungen nicht besonders kritisch, da diese Schrauben in der Fabrik
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mit Hilfe von maschinenbetriebenen Schraubenziehern eingesetzt werden. Hinzu kommt, daß die Verwendung von Schrauben Nr. 8/18/die eher als solche der Nr. 6/32 wie in der vorliegenden Erfindung verwendet werden, bedeutet, daß eine geringere Anzahl von Gewindegängen pro inch vorhanden sind, und daher das Gewinde gröber ist. Dies bedeutet einen größeren Spielraum für einen Versatz der Schraube in Querrichtung, so daß die Gewindegänge durch die weniger flexiblen Stege "hindurchwandern" können, entweder außerhalb oder innerhalb der öffnung.
Das zur Herstellung der Klemme 20 verwendete Material besteht ebenfalls aus Thermoplast wie Nylon, das von der Firma DuPont unter der Handelsmarke "Zytel" vertrieben wird.
Es wird nun auf die Fig. 3-10 Bezug genommen. In diesen Zeichnungen wird die Erfindung bei einer Abdeckplatte 30 für eine Doppelsteckdose dargestellt, wie aus Fig. 6 ersichtlich ist. Die Abdeckplatte 30 weist obere und untere Öffnungen 31 und 32 für zwei Steckdosen und ein Mittelloch 34 auf. Wie von der in Fig. 7 dargestellten Rückseite der Abdeckplatte 30 zu erkennen ist, besteht die Abdeckplatte im wesentlichen aus einem ebenen Hauptkörper-* bereich 35 mit einem Randflansch auf der Innenseite des Körperbereichs 35. Die Platte ist federnd und flexibel und besteht aus dem Thermoplast NyIOn7 aus beispielsweise solchem Material, das von der Firma DuPont unter der Handelsmarke "Zytel" FE-3221 vertrieben wird.
Wie am besten aus den Fig. 3,4 und 5 zu erkennen ist, besteht die Mittelöffnung 34 aus einer Kegelstumpfbohrung 38, einer zylindrischen Bohrung 39, zwei sich gegenüberliegende Hauptrippen 4O und 41, zwei sich «jegenüberliegende kleinere Rippen 42 und 43 und aus einer zyLindrischen Bohrung 44.
All dies bildet eine Halte- und Ausrichtanordnung für ein Schraubmittel oder eine Schraube 46, die in die Öffnung eingesetzt und von der Platte 30 getragen wird, wie in Fig.8 dargestellt.
Die eingesenkte Kegelstumpfbohrung 38 ist nach unten und innen geneigt, weist einen Winkel von ca. 82° auf und erstreckt sich von der äußeren,im wesentlichen ebenen Oberfläche 43 in den Körperbereich 35 hinein. Die zylindrische Bohrung 39 erstreckt sich koaxial zur zylindrischen Bohrung 38 sowie von dem inneren und kleinstem Durchmesser der Kegelstumpfbohrung 38 nach innen.
Wie aus Fig. 3 erkennbar, ist der Bereich der Öffnung 34, in welchem sich die Haupt- und die Nebenrippen 40-43 erstrecken im wesentlichen kreisförmig und wird von den zylindrischen Bohrungen 39 und 44 gebildet. Diese Rippen werden mitgegossen und sind daher integral oder einstückig mit dem Hauptkörperbereich der Platte verbunden.
Die sich gegenüberliegenden Ränder 50 und 51 der Hauptrippen 40 und 41 sind gerade und verlaufen parallelund sind Sehen eines Kreises, der von den Bohrungen 39 und 44 gebildet ist. In der Draufsicht stellt sich jede Hauptrippe als ein Kreissegment dar. Die Hauptrippen haben die gleiche Größe und Form und ihre äußeren Oberflächen sind im wesentlichen eben und miteinander auf gleicher Ebene, ebenso wie ihre inneren Oberflächen, wie aus den Fig. 3,4 und 5 ersichtlich ist.
Die beiden sich gegenüber liegenden Nebenrippen 42 und 43 sind ebenfalls mit dem Hauptkörperbereich 35 einstückig ausgeformt und ebenso mit jeder der Hauptrippen 40 und 41 während des Gießens der Platte integral verbunden.
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In der Draufsicht stellen sich die Nebenrippen als ein Ringsegment dar, wobei die äußeren Ränder ein Teil eines Zylinders sind. Die äußeren und die inneren Oberflächen der Nebenrippen sind im wesentlichen eben und komplanar. Zusätzlich sind alle äußeren und alle inneren Oberflächen aller vier Rippen im wesentlich koplanar.
Die zylindrische Bohrung 44 wird von einem zylindrischen Vorsprung 53 gebildet, der einstückig mit dem Körperbereich 35 ausgebildet ist und der sich von diesem nach innen erstreckt. Die zylindrische Bohrung 44 erstreckt sich von der Basis jeder Rippe, der Haupt- und der Nebenrippen, nach innen. Die Bohrungen 39 und 44 haben im wesentlichen denselben Innendurchmesser. Während die verschiedenen Teile in den Fig. 3-5 und 10 nicht maßstabsgerecht dargestellt sind, sind in Tabelle 3 wichtige Abmessungen und Verhältnisse der Rippen im Verhältnis zur Platte 30 aufgeführt.
Tabelle 3
Rippen der Fig. 3-15
1. Durchmesser der Bohrung 39, von dem
aus sich die Hauptrippen 40,41 erstrecken 0,190 + 0,005 inch
(4,826 + 0,127 mm)
2. Abstand der Außenränder der Haupt- .
rippen 40,41 0,100 + 0,005 inch
(2,54 + 0,127 mm)
3. Größte radiale Breite der Hauptrippe 40,41 0,045 + 0,005 inch
(1,143 + 0,127 mm)
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4. Nebenrippe 42,43 radiale Breite
0,010 + 0,005 inch (0,254 + 0,127 mm)
5. Dicke der Haupt- und Nebenrippen 0,012 + 0,002 inch
(0,305 + 0,0508 mm)
6. Verhältnis der radialen Breite (3) der Hauptrippe zu Durchmesser der Bohrung (1) von dem aus sich
die Hauptrippe erstreckt 0,205 - 0,270
(1:488 - 1:3,70)
7. Verhältnis der Dicke der Hauptrippe (5) zu radialer Breite (3) der Hauptrippe
8. Schraube zur Verwendung mit den Rippen Nr. 6/32
a) Außendurchmesser
b) Kerndurchmesser
0,200 - 0,350
(1:5,00 - 1:2,86)
0,134 + 0,003 inch (3,404 + 0,0762 mm) 0,099 + 0,002 inch (2,515 + 0,0508 mm)
Wie man aus der Tabelle 3 erkennt, liegt das Verhältnis radiale Breite der Hauptrippe zu Durchmesser der Bohrung 39, von dem aus sich die Rippen erstrecken zwischen um 1:3,70 bis um 1:4,88. Daher sind die Hauptrippen flexibel.
Zusätzlich liegt das Verhältnis der Hauptrippendicke zu radialer Breite Hauptrippe zwischen um 1:2,86 bis um 1:5,00, was zur Flexibilität der Hauptrippen beiträgt.
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Wie aus den Fig. 8,9 und 10 zu erkennen ist, handelt es sich bei den Schrauben 46 um konventionelle Schrauben Nr. 6/32, was in Fig. 10 vergrößert dargestellt ist. Auf der Basis der amerikanischen Norm, mit welcher Grob- und Feingewinde definiert werden, bedeutet die Bezeichnung • "Nr. 6"^ daß der Basisaußendurchmesser oder Außendurchmesser des Gewindes über die Spitzen gemessen 0,134 inch (3,4O4 mm) und der Basiskerndurchmesser oder Durchmesser an der Gewindewurzel 0,099 inch (2,515 mm) beträgt. Die Bezeichnung "/32" zeigt an, daß pro inch 32 Gewindegänge auf dem Schraubengewindeschaft 55 vorhanden sind, wie es vergrössert in Fig. 10 dargestellt ist.
Zusätzlich zu dem Gewindeschaft 55 weist die Schraube einen Kopf 56, mit einer, runden' Kopfoberfläche 57, in der ein Schlitz 58 ausgebildet ist, und eine Kegelstumpfbogenflache oder Auflagefläche 59 auf, welche letztere nach innen und abwärts geneigt ist und einen Winkel um 45° aufweist.
Die Schraube 46 ist auf die öffnung 34 in der Platte 30, wie in Fig. 8 dargestellt, ausgerichtet. Um die Schraube in eine Halte- und ausgerichtete Position in der Platte einzusetzen, wird sie durch die Öffnung hindurchgestoßen, bis daß die Gewindegänge der Schrauben die Hauptrippen und 41 nach innen zur Platte biegen und von dem Kopf der Schraube 6 radial auswärts an den Schaft 55 stoßen, wie am besten in Fig. 10 zu erkennen ist. Die Rippen werden ebenfalls geringfügig und elastisch deformiert. Daher rasten die Gewindegänge des Schafts 55 während des Einsetzens an den Hauptrippen vorbei und diese Rippen wirken mit der Schraube zusammen und halten sie zwischen sich, wodurch die Schraube an der Platte festgehalten und an einem Herausfallen gehindert wird. Das Einsetzen ist beendet,
wenn die Kegelstumpffläche 59 am Boden des Kopfes 56 in die Kegelstumpfbohrung 38 der Öffnung 34 eingreift und sich in ihr setzt, wie es in Fig. 10 dargestellt ist.
In dieser Konfiguration greifen die Hauptrippen 40 und 41 eng anliegend an und wirken mit den gegenüberliegenden Gewindegängen der Schraube zusammen und halten und festigen die Schraube in der öffnung. Darüberhinaus zentriert dieses Zusammenwirken der Hauptrippen mit der Schraube in Verbindung mit dem Setzen der Kegelstumpffläche 59 des Schraubenkopfs auf der Kegelstumpfbohrung 38 den Kopf in bezug auf die Bohrung 38, wobei die Längsachse des Schraubenschafts 55 im wesentlichen senkrecht zur Außenfläche 48 der Platte 30 ausgerichtet wird. Diese Ausrichtung wird durch die im wesentlichen gleichen und entgegen gesetzt gerichteten Kräfte, die durch die zwei Rippen nach innen gegen die Gewindegänge aufgebracht werden, aufrecht erhalten.
In dieser Konfiguration wird die Schraube 46 leicht in eine Gewindebohrung in dem isolierten Bereich einer elektrischen Steckdose oder eines Schalters wie z.B. einer Doppelsteckdose 61 (Fig. 9 und 10) eingesetzt.
Es ist offensichtlich, daß die Anzahl der Gewindegänge pro inch der in der Erfindung verwendeten Schraube Nr. 6/32 wesentlich größer ist als die Anzahl der Gewindegänge pro inch der Schraube 9/18, die in der Vorrichtung nach dem in den Fig. 2A und 2B dargestellten Vorrichtung des Stands der Technik verwendet wird. Mit diesen feineren Gewindegängen der Schraube Nr. 6/32 würde das axiale Durchstoßen der Schraube durch eine öffnung mit darin enthaltenen Rippen diese bedeutend abscheren, wenn sie nicht flexibel wären. Dadurch jedoch, daß die Rippen ziemlich flexibel gemacht werden, wie es die Hauptrippen 40 und 41 sind, biegen sie sich significant, um den Durchgang der Gewindegänge ohne schädliche Abscherung zu gestatten.
-24-
In Fig. 9 ist eine konventionelle Doppelsteckdose 61 dargestellt, die zwei Steckdosenkontakte in Bereichen und 63 aufweist, welche mittels Schrauben 64 und 64' an einer metallenen oder aus Kunststoff bestehenden Unterputzdose 65 befestigt sind, welche ihrerseits fest und in bekannter Weise in einer öffnung 66 in einer Wand 67 gesichert ist. Zwischen aen Kontaktbereichen 62 und 63 ist in der Mitte der Steckdose 61 eine Innengewindeverbindung oder eine Bohrung mit Innengewinde 68 zur Aufnahme der. Gewindezapfens 55 der Plattenschraube 46 vorgesehen. Falls erwünscht, kann die Bohrung 68 eine Ansenkung 69 an ihrem Eingang aufweisen und mit einer metallenen Hülse ausgekleidet sein, die mit einem Innengewinde versehen ist, um die Wandplattenschraube aufzunehmen.
Nachdem die Schraube 46 in der Platte 30 befestigt ist (dies ist in den Fig. 9 und 10 dargestellt), wird die Platte neben die Wand 67 gehalten und der Schaft 55 der Schraube in die Innengewindebohrung 68 eingesetzt, und gleichzeitig in Bezug auf die Platte in Uhrzeigerrichtung gedreht und somit mit der Bohrung und der Steckdose in abdeckender Stellung verbunden. Wenn das einschraubende Drehen stattfindet, rastern die Gewindegänge über die Rippen, wobei diese gebogen werden und relativ zu den sich drehenden Gewinde^ängen gleiten. Es besteht dabei nur eine geringe Tendenz der Schraube, die Platte nach außen zu drücken.
Da die Schraube 46 in der Platte gehalten und im wesentlichen senkrecht zu dieser ausgerichtet ist, ist das Einsetzen der Schraube in die" Bohrung 68 sehr erleichtert und die Schraube tendiert nicht dazu, aus der Platte herauszu fallen.
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In den Fig. 11-15 ist eine geringfügig modifizierte Abdeckplatte 70 dargestellt, welche eine Vielzahl von öffnungen 34' aufweist, ähnlich der öffnung 34, die oben beschrieben worden ist, mit Ausnahme von zwei Unterschieden. Diese betreffen einen kürzeren zylindrischen Vorsprung 53 und zwei integrierte, nach innen gewandte Rippen 72 und 73 die sich von der zylindrischen Bohrung 53 radial nacia außen erstrecken, quer zur Platte 70. Diese Rippen 72 and 73 erstrecken sich innen vom Hauptkörperbereich 75 der Platte 70 und enden kurz vor der Ebene, in welcher der Rand des Randflansches 56, der den Hauptkörperbereich 75 umgibt, liegt- Dieser Typ einer Abdeckplatte 70 kann dazu verwendet werden, leere Unterputzdosen an einer Wand zu verschließen, oder, wenn eine mittige rechtwinklige öffnung 79 verwendet wurde (gestrichelt in Fig. 11 dargestellt), kann die Platte 70 dazu verwendet werden, um einen Schalter abzudecken, der in einer Unterputzdose angeordnet ist. In einem elektrischen Schalter ist die metallische Befestigung, die zum Anbringen der Platte verwendbar ist, relativ dünn, im Bereich von 0,060 inch (1,524 mm). Bei dieser Dicke können nur zwei Gewindegänge in einer Bohrung in der Befestigung zur Aufnahme der Plattenbefestigungsschraube ausgebildet werden, und daher ist keine Einsenkung zum Führen aer Spitze der Befestigungsschraube verfügbar. Aus diesem Grunde ist ein Voreinrichten und Befestigen der Schraube in der Platte sehr wichtig.
Selbstverständlich kann jede Anzahl von Steckdosen oder Schaltern von der dargestellten Platte mit den an den erforderlichen Stellen vorgesehenen öffnungen und erfindungsgemäßen Rippen abgedeckt werden. Mehr noch als lediglich für die dargestellten elektrischen Steckdosen oder Schalter kann die erfindungsgemäße Platte bei jedem Typ einer
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elektrischen Vorrichtung verwendet werden, welche eine Abdeckplatte aufweist, die an eine Dose oder einen Kasten befestigt wird, in welcher die Vorrichtung mittels eines Schraubelements aufgenommen ist. Als Beispiel sei eine Abdeckung für eine Telefoneinrichtung in einer Wand gekannt. Andere sind Motorauslässe oder Fernsehanschlußvorrichtungen. Obwohl verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen dargestellt wurden, um die Erfindung zu beschreiben, versteht es sich für den Fachmann, daß verschiedene Wechsel und Veränderungen vorgenommen werden können, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen, der durch die Patentansprüche und die Beschreibung bestimmt wird.
L e e r s e i t e

Claims (17)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    Platte zum Verkleiden eines Ausgangskastens oder Ausgangsdose, welche an dieser Dose anliegend mittels eines Gewindeorgans befestigt ist, das in einer Öffnung in der Platte und in einer Innengewindebohrung in der Dose aufgenommen ist und mittels einer Kegelstumpffläche am Kopf des Gewindeteils in einer Einsenkung in der Platte sitzt, dadurch gekennzeichnet, daß an der Platte (30) und sich in die Öffnung (34) hinein erstreckend flexible Rippenmittel (40-43) vorgesehen sind, um mit einem Gewindebereich des Gewindeteils zusammenzuwirken, wenn der Gewindebereich vollkommen in die Öffnung eingesetzt ist, um die Längsachse des Gewindeorgans (46) im wesentlichen senkrecht zur Platte zum Zwecke einer leichten Einführung des Gewindeteils in die Gewindebohrung (6 8) auszurichten.
    -2-
    Bankverbindung: Boyer. V.r.insbonk MOnchen, Konto 620404 (8LZ 700 202 70)
    Poihcheckkontoi MOnchen 27044-802 (BU 70010080) (nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)
  2. 2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenmittel (40 bis 43) zwei Rippen an sich gegenüberliegenden Seiten der Öffnung (34) aufweisen.
  3. 3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (34) im wesentlichen kreisförmig ist, und daß die Rippen (40, 41) jeweils voneinander entfernt liegende Ränder (50, 51) aufweisen, welche jeweils eine Sehne der kreisförmigen Öffnung (34) bilden.
  4. 4. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rippenmittel aus einem polymerischen .Material besteht.
  5. 5. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Abstand voneinander aufweisenden Ränder (50, 51) im wesentlichen parallel sind.
  6. 6. Platte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den voneinander entfernt liegenden Rändern (50, 51) geringer ist als der Außendurchmesser des Gewindeteils, und größer als dessen Kerndurchmesser.
  7. 7. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der beiden Rippen (40, 41) im wesentlichen parallel verlaufen.
  8. 8. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen der beiden Rippen (40, 41) im wesentlichen parallel verlaufen.
    -3-
  9. 9. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dxe einen Abstand voneinander aufweisenden Ränder (50, 51) der beiden Rippen (40, 41) im wesentlichen eine gleiche Länge aufweisen.
  10. 10. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rippen (40, 41) im wesentlichen eine gleiche Dicke aufweisen.
  11. 11. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenfläche der Platte (35) ein daran integral
    ausgebildeter hohler Vorsprung (53) mit der Öffnung (34) fluchtet und sich von der Innenfläche der Platte aus
    erstreckt.
  12. 12. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
    in der Öffnung (34) eine zylindrische Bohrung (39) zwischen der Einsenkung (38) und den Rippenmitteln (40 bis 43) vorgesehen ist.
  13. 13. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwei von der Öffnung radial nach außen erstreckende Rippen (72, 73) vorgesehen sind, die integral an der
    Innenfläche der Platte (70) ausgebildet sind.
  14. 14. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis größte radiale Breite der Rippe zu Durchmesser der Kreisöffnung ca. zwischen 1:3,70 bis 1:4,88 liegt.
    -4-
  15. 15. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis jeder Plattendicke zur größten radialen Breite der Rippe ca. zwischen 1:2,86 bis 1:5,0 liegt.
  16. 16. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Nebenrippen (42, 43) integral mit der Platte und an den Rippen (40, 41) ausgeformt sind und sich zwischen den Rippen (40, 41) erstrecken.
  17. 17. Platte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß jede Nebenrippe (42, 43) die Form eines Ringsegments aufweist.
    -5-
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