DE3248430A1 - Verfahren zum einrammen von stahlprofilen in einen gesteinuntergrund - Google Patents

Verfahren zum einrammen von stahlprofilen in einen gesteinuntergrund

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DE3248430A1 DE19823248430 DE3248430A DE3248430A1 DE 3248430 A1 DE3248430 A1 DE 3248430A1 DE 19823248430 DE19823248430 DE 19823248430 DE 3248430 A DE3248430 A DE 3248430A DE 3248430 A1 DE3248430 A1 DE 3248430A1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D7/00Methods or apparatus for placing sheet pile bulkheads, piles, mouldpipes, or other moulds
    • E02D7/26Placing by using several means simultaneously
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Description

Verfahren zum Einrammen von Stahlprofilen in einen
Gesteinuntergrund
Bei städtebaulichen Projekten, z. B. zur Gründung von Hochhäusern oder zur Herstellung von Verkehrsbauten wie auch bei Wasserbauprojekten, z. B. beim Ausbau von Häfen und Wasserstraßen müssen häufig einzelne Stahlprofile oder Reihen von Stahlprofilen in den Untergrund mit einer vorgegebenen Tiefe eingerammt werden. Oftmals kann diese erforderliche Rammtiefe jedoch nicht erreicht werden, da bereits in geringer Tiefe ein Gesteinuntergrund innerhalb der Bodenstruktur vorhanden ist, der keine über diese Tiefe hinausgehende Einrammung gestattet.
Eine solche, durch einen Gesteinuntergrund begrenzte Rammtiefe ist dann unschädlich, wenn sich die unteren Enden der Stahlprofile in dem Gesteinuntergrund so befestigen lassen, daß die Profile auch ohne Erreichen der theoretisch ermittelten auf weichen Bodenverhältnissen basierenden Rammtiefe genügend Halt bekommen. Wenn die Profile scharfe Unterkanten haben, können bei einem verhältnismäßig weichen Gesteinuntergrund die unteren Profilenden meistens noch ohne übermäßige Schwierigkeiten in einer für die sichere Halterung ausreichenden Eindringtiefe eingerammt werden. Bei einem härteren Gesteinuntergrund gelingt dieses einfache Einrammen jedoch nicht mehr, denn dann werden die unteren Enden der Profile beim Rammversuch gestaucht, oder sie knicken zur Seite ab.
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Für diese schwierigeren Bodenverhältnisse ist ein Verfahren zur Herstellung einer Spundwand bekannt, bei dem die Spundwandbohlen nicht mehr gerammt werden, sondern in eine in den Gesteinuntergrund gesprengte Rinne eingesetzt und darin mit Hilfe von Unterwasserbeton einbetoniert werden. Dieses Verfahren ist außerordentlich aufwendig und kostenintensiv, da vor dem Heraussprengen der im allgemeinen V-förmigen Rinne alles oberhalb des Gesteinuntergrundes liegende Geröll und dergleichen entfernt werden muß, wobei bei lockeren Überlagerungen Böschungswinkel mit einer Neigung von 1:3 eingehalten werden müssen, um mit Sicherheit zu verhindern, daß die Rinne nach deür Sprengung verschüttet wird. Nach dem Einsetzen der Bohlen in die V-Rinne und dem sich daran anschließenden Betoniervorgang ist es häufig erforderlich, die mit viel Mühe weggeschafften Geröllmassen wieder anzuschütten, um die endgültige Stabilität der'fertig gerammten Bohlen sicherzustellen.
Es ist auch bekannt, zum Einrammen des unteren Endes eines Stahlprofils in einen Gesteinuntergrund vor dem Einrammen in den Gesteinuntergrund ein Loch zu bohren, in das eine Sprengladung eingebracht und gezündet wird, so daß damit das das gebohrte Loch umgebende Gestein zertrümmert wird und dadurch einer Einrammung des Stahlprofils weniger Widerstand entgegengesetzt . wird.
Bei diesem bekannten Verfahren wird das Bohrloch vollständig mit Sprengstoff ausgefüllt, so daß als Folge davon beim Zünden der Sprengladung das das Bohrloch umgebende Gestein nicht nur zertrümmert, sondern aufgrund der durch die schlagartige Verbrennung des Sprengstoffes expandierenden Gase auch ein sich nach oben öffnender trichterförmiger Fre:raum geschaffen wird. Dies bedeutet aber wie bei dem zuvor beschriebenen Verfahren, bei dem eine Rinne in den Gesteinuntergrund eingesprengt wird, daß ·
die Stahlprofile in den durch die Sprengung freigemachten Untergrund nur eingesetzt bzw. weiter eingerammt werden können, ohne daß jedoch ein ausreichender Halt erzielt wird. Dieser Halt muß dann vielmehr durch zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. Einbringen von Unterwassermortel oder chemischen Produkten erzeugt werden. Dadurch ergibt sich auch hier ein kompliziertes Verfahren.
Bei Wasserbauprojekten mögen Sprengtechniken der vorangehend beschriebenen Art zwar noch einsetzbar sein, jedoch sind solche günstigen Voraussetzungen bei städtebaulichen Projekten in der Regel nicht gegeben. Bei der Erstellung von Verkehrswegen, z. B. von Tunnelröhren für U-Bahnen, können Sprengungen in Bohrlöchern normalerweise nicht vorgenommen werden, weil hierdurch Schaden an benachbarten Gebäuden verursacht werden können. Schaden können andererseits auch schon allein durch den Rammvorgang entstehen, wenn die Stahlprofile lang sind und kein felsiger Untergrund vorhanden ist. Daher hai; man hier häufig andere aufwendige Verfahren eingesetzt, z. B. die Herstellung von Schlitzwänden und dergleichen.
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Einrammen des unteren Endes eines Stahlprofils in einen Gesteinuntergrund, wobei in den Gesteinuntergrund vor dem Einrammen ein Loch gebohrt wird, in dem eine Sprengladung gezündet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der vorgenannten Art zu schaffen, das ohne zusätzliche Maßnahmen dem Stahlprofil bzw. einer Reihe von Stahlprofilen nach Beendigung des Rammvorgangs einen sofortigen festen Halt verleiht, und das auch in dicht besiedelten Gebieten einsetzbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Sprengladung so ausgebildet und bemessen wird, daß auf das Gestein nur die Schockwellen der Explosion wirken, während eine Einwirkung der durch die Verbrennung des Sprengstofr fes expandierenden Gase auf das Gestein weitgehend ausgeschlossen wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird in das Bohrloch wenigstens ein eine Sprengladung enthaltender geschlossener Behälter eingebracht, dessen Volumen groß gegenüber dem Volumen der Sprengladung ist.
Durch die Erfindung wird erreicht, daß im Gegensatz zu dem bekannten Verfahren, bei dem das Bohrloch völlig mit Sprengstoff ausgefüllt wird, nur eine vergleichsweise kleine Sprengladung eingesetzt wird, die bei der Explosion zwar ihre volle Schockwirkung in seitlicher Richtung auf das Gestein ausüben kann, deren durch die Verbrennung expandierenden Gase jedoch in dem Behälter ein ausreichend großes Volumen vorfinden, um sich darin zunächst ausdehnen zu können, ohne auf das dem Bohrloch benachbarte Gestein derartig einzuwirken, daß dieses verlagert wird. Die Explosionsgase, die wegen des massiven Gesteinuntergrundes nach unten nicht wirken können, entweichen daher aus dem Behälter·nach oben in das Bohrloch, ohne daß jedoch der sonst übliche Sprengtrichter entsteht. Durch die Erfindung wird also erreicht, daß das dem Bohrloch benachbarte Gestein nicht weggeschossen, sondern nur in kleinste Kornfraktionen mit einer Größe von weniger als 0,5 cm zertrümmert wird. In einen derartig vorbereiteten Gesteinuntergrund kann das Stahlprofil dann, ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Gefahr eines Stauchens oder Abknickens seines unteren Endes eingerammt werden, wobei das beim Einrammen verdrängte Gesteinsmaterial eine Verdichtung des durch die Sprengung gelockerten Untergrundes bewirkt, so daß das Profil fest und sicher im Untergrund gehalten wird.
Vorzugsweise werden für ein Stahlprofil zwei nebeneinanderliegende Bohrungen in vorgegebenem Abstand hergestellt, in die jeweils wenigstens ein eine Sprengladung enthaltender Behälter eingebracht wird, und die Sprengladungen werden in beiden Löchern gleichzeitig gezündet, wobei der Abstand der Löcher
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vorzugsweise etwa das Zehnfache des Bohrlochdurchmessers beträgt. Hierdurch läßt sich die Wirkung der Schockwellen auf das Gestein erheblich verstärken und praktisch das gesamte zwischen den Bohrlöchern befindliche Gefüge auflockern, so daß auch breite Stahlprofile, wie z. B. Spundwandbohlen, leicht gerammt· werden können.
In gleicher Weise kann dieses Prinzip auch bei der Herstellung von Spundwänden Anwendung finden, indem in vorgegebenen Abständen Löcher in Richtung der späteren Ausdehnung der Spundwand gebohrt werden, wobei die Sprengladungen mindestens zweier benachbarter Löcher gleichzeitig gezündet werden.
In diesem Zusammenhang ist es von besonderem Vorteil, wenn 'die eine Sprengladung enthaltenden Behälter in benachbarten Bohrlöchern in wenigstens zwei Zonen angeordnet werden, die sich in unterschiedlicher Tiefe befinden. Dabei sollten sich die Zonen in vertikaler Richtung überlappen. Diese Überlappung ist wichtig, weil die Ausbreitung der Schockwellen vom Querschnitt der Ladung abhängig ist und eine Wirkung in vertikaler Richtung nicht eintritt.
Wenn in jeder Zone benachbarter Bohrlöcher oben und unten in dem mit einer Sprengladung versehenen Behälter ein Zünder angeordnet wird und beide Zünder gleichzeitig gezündet werden, werden in jedem Bohrloch gegenläufige Schockwellenfronten aufgebaut, durch die die gewünschte Wirkung erheblich gesteigert wird, weil sich die Schockwellen addieren, so daß die verwendeten Sprengstoffmengen herabgesetzt werden können.
Die Zonen lassen sich auf einfache Weise dadurch herstellen, daß die benachbarten Bohrlöcher abwechselnd unterschiedlich tief gebohrt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß auch Pfähle von 20 m Länge oder mehr, wie sie heute häufig beim Rau von Verkehrswegen benötigt werden, in einem Zug mit so geringen Erschütterungen eingerammt werden können, daß auch in unmittelbarer Nachbarschaft stehende Gebäude vor Schäden bewahrt werden.
Wenn ein nicht rammbarer Gesteinuntergrund vorliegt, ist das erfindungsgemäße Verfahren auch mit Vorteil zur seitlichen Verankerung einer Spundwand anwendbar. Nach der Errichtung einer Spundwand, also nach dem Einrammen der einzelnen Spundwandbohlen, kann es nämlich erforderlich sein, das obere Ende der Spundwand gegen eine Verlagerung zu sichern, was in der Regel mit Hilfe von Ankern bewerkstelligt wird, die annähernd unter 45° schräg von der oberen Kante der Spundwand nach unten verlaufen. Eine derartige Verankerung wird insbesondere bei Spundwänden vorgenommen, die einem hohen einseitigen Bodendruck ausgesetzt sind, und die nur am unteren Ende infolge der vorhandenen Bodenstruktur in eingerammtem Zustand Halt finden. Sehr häufig kommen diese Verhältnisse bei der Befestigung von Ufern bzw. beim Bau von Kaianlagen an Wasserwegen vor,.bei denen an der Nahtstelle zwischen Wasser und Land ein Gesteinuntergrund vorhanden ist. Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Verfahren beim Einrammen eine Rekompression des den Rammpfahl umgebenden Materials stattfindet, werden erheblich größere Haltekräfte erzeugt, als dies bei den bisher verwendeten Verfahren möglich war.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung eines in einem Gesteinuntergrund angebrachten Bohrloches mit darin eingesetzter Sprengladung und
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Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Bohrlochreihe.
Fig. 1 zeigt im Querschnitt den Aufbau eines Untergrundes, in den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ein Stahlprofil eingerammt werden soll. An die Oberfläche 1 des Untergrundes schließt sich eine verhältnismäßig weiche Schicht 2 an, die einer Rammung keinerlei Widerstand entgegensetzt, auf die eine Gesteinschicht 3 folgt, deren Oberkante mit 4 bezeichnet ist. Der Pfeil
5 deutet die Tiefe an, bis zu der ein Stahlprofil in die Gesteinschicht 3 eingebracht werden soll.
Fig. 1 zeigt den Zustand, bei dem bereits ein Bohrloch
6 hergestellt und ein Behälter 7 mit einer darin angeordneten Sprengladung 8 in dem Bereich des Bohrloches angebracht worden ist, der durch die Felsschicht 3 verläuft.·
Zur Zentrierung der Sprengladung 8 innerhalb des Behälters 7 brauchen im allgemeinen keine besonderen Vorkehrungen getroffen zu werden, da es für den beschriebenen Effekt der Vorexpansion unerheblich ist, ob dabei die meist in Form von Schnüren eingebrachte Sprengladung an der Wandung des Behälters anliegt oder sich in der Mitte befindet. Falls aus irgendwelchen Gründen doch eine Zentrierung erwünscht ist, können entsprechende Abstandshalter verwendet werden. Wichtig ist dabei nur, daß innerhalb des Behälters ein genügend großer Gasraum zur Verfügung steht, der als Expansionsraum dient. Je kleiner dieser Expansionsraum ist, desto mehr bekommt die Sprengung auch eine Tendenz zum Wegschießen, d. h. zu einer Lageveränderung des das Bohrloch umgebenden Gesteins, und bei völligem Fehlen des Expansionsraums würde nur noch diese letztgenannte Wirkung eintreten.
Der Behälter 7 sollte vorzugsweise aus Kunststoff, nicht jedoch aus Metall bestehen. Wenn nämlich nach dem Zünden
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der Sprengladung Teile des Behälters in dem Bereich zurückbleiben, in den das Stahlprofil eingerammt werden soll, so behindern irgendwelche Kunststoffreste niemals die Rammbewegung, während Metallstücke doch eine Behinderung verursachen können. Am einfachsten werden die Behälter durch fortlaufendes Abschneiden von PVC-Rohren gebildet, wobei dann die Rohrstückenden mit entsprechenden Kappen verschlossen werden. Derartige Rohre sind als Drainagerohre usw. zu günstigen Preisen im Handel erhältlich.
Um den Behälter 7 bis an die gewünschte Stelle absenken zu können, kann beim Herstellen des Bohrloches 6 ein Rohr nachgeführt werden, das ein Nachrutschen der Überlagerungsschicht 2 in das Bohrloch verhindert. Diese Maßnahme ist insbesondere auch dann erforderlich, wenn der Gesteinuntergrund unter Wasser liegt. Nach dem Einsetzen des Behälters durch das Rohr hindurch kann dieses ohne weiteres entfernt werden. Selbst wenn dabei dann die Bohrung wieder verschüttet wird, ist das für den Effekt der Sprengung keinesfalls schädlich.
Statt eines einzigen Behälters 7 können auch mehrere Behälter übereinander angeordnet werden, und innerhalb eines Behälters können auch mehrere Sprengladungen angebracht werden.
Der Durchmesser des Bohrloches 6 weist vor der Sprengung vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 30 bis. 65 mm auf. Nach der Zündung der Sprengladungen, deren Bemessung sich nach den Erfahrungen von vorangegangenen Probesprengungen richtet, ist in der Regel ein Bereich von ca. 500 mm Durchmesser um das Loch herum entlang dessen Achse durch die Sprengung im Gefüge zerstört. Vom Außendurchmesser des Loches zum Rand des veränderten Bereiches hin nimmt bei eingerammtem Profil die Gesteinverdichtung zunehmend ab. Das Profil wird zentri;;ch zum Bohrloch gerammt. Bei Spundwandbohlen beispielsweise können auch zwei nebeneinanderliegende Löcher für ein und dieselbe Bohle gebohrt wer- ·
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den, wobei beim Rammen die Zentren der Löcher annähernd im Bereich der äußeren Ränder der Bohlen liegen. In diesem Falle werden die Sprengladungen in beiden Löchern gleichzeitig gezündet, wodurch sich wegen der gegenseitigen Überlagerung der Schockwellen die Wirkung gezielt in einer bevorzugten Richtung verstärkt.
Bei Herstellung einer Wand aus Stahlprofilen wird in gleicher Weise verfahren. Hierbei werden dann die Sprengladungen in Gruppen von benachbarten Bohrlöchern gleichzeitig gezündet.
Fig. 2 zeigt eine besonders vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens bei der Herstellung z. B. einer Spundwand. Es ist wiederum ein Schnitt durch einen Untergrund dargestellt mit. einer Gesteinschicht 3 und einer Überlagerung 2 aus Geröll, Sand oder anderen verhältnismäßig weichen Bodenschichten. In diesen Untergrund sind in gleichen Abständen in einer Reihe Bohrungen 6a und 6b angebracht, wobei die Bohrungen 6a bis zu der durch den Pfeil 5 angegebenen Tiefe reichen, während die Bohrlöcher 6b weniger tief in die Gesteinsschicht -3 hineinragen. Auch die Löcher 6b sind alle etwa gleich tief, und Löcher 6a und 6b folgen abwechselnd aufeinander. Die Tiefe der Löcher 6a beträgt dabei etwa 11 m, während die Löcher 6b nur eine Tiefe von etwa 7 m besitzen. Die Tiefe, bis zu der die Pfähle eingerammt werden sollen, entspricht dabei der Tiefe der Bohrlöcher 6a.
In die unteren Enden der Bohrlöcher werden dann wie anhand von Fig. 1 beschrieben - gegebenenfalls unter vorübergehender Einführung von Rohren - jeweils ein oder mehrere Behälter 7 mit darin befindlichen Sprengladungen eingebracht, wobei die Zonen 9, 10 von benachbarten Bohrlöchern, in denen sich Sprengla-. düngen befinden, eine gegenseitige Überlappung aufweisen, die vorzugsweise etwa 1 m beträgt.
Wenn es sich um eine Spundwand handelt, die in einem
Gewässer erstellt werden soll, können an den Behältern 7 Auftriebsbremsen angebracht werden, die sich beim Hineinschieben des Behälters in das Bohrloch an den Behälter anlegen und sich bei einer aus dem Bohrloch herausgerichteten Bewegung spreizen und damit den Behälter innerhalb des Bohrloches festlegen.. Nach dem Entfernen der Hilfsrohre kann ohne Nachteile Geröll aus der Überlagerung 2 in die Bohrlöcher 6 hineinrieseln, denn hierdurch wird die anschließende, Sprengung nicht beeinträchtigt.
Die Zündung erfolgt gemäß der Erfindung folgendermaßen: Es werden zunächst die Sprengladungen in wenigstens zwei benachbarten Zonen 10 mit der einen Tiefe und dann die Sprengladungen in wenigstens zwei benachbarten Zonen 9 mit der anderen.Tiefe gezündet, so daß also zu verschiedenen Zeiten ineinander verschachtelte Zonen gezündet werden. Im vorliegenden ,Beispiel werden also zunächst die Sprengladungen Ln den Bohrlöchern 6a und anschließend die Sprengstoffladungen in den Bohrlöchern 6b gezündet.
Vorzugsweise wird in jeder Zone 9, 10 benachbarter Bohrlöcher oben.und unten je ein Zünder angeordnet, wobei die Zünder innerhalb eines Bohrloches gleichzeitig gezündet werden. Hierdurch werden in jedem Bohrloch gegenläufige Schockwellenfronten aufgebaut.und infolge der Addition der Schockwellen kann die Sprengstoffmenge herabgesetzt werden.
In Fig. 2 sind nur zwei Zonen 9 und 10 mit unterschiedlicher Tiefe vorgesehen. Es kann natürlich auch eine Unterteilung in drei und mehr Zonen erfolgen, die sich dann ebenfalls gegenseitig überlappen.
Nach der Sprengung eines Abschnittes bzw. aller Sprengladungen in den Behältern 7 ist an der Badenstruktur kaum eine Veränderung eingetreten. Nach wie vor liägt die Überlagerung über einem äußerlich kaum veränderten Gesteinuntergrund 3, der
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jedoch nun rammbar ist. Eventuell innerhalb des Gesteinuntergrundes 3 verbliebene Behälterreste sind für eine spätere Rammung ohne nachteilige Wirkung, da sie von dem eingerammten Stahlprofil zur Seite gedrückt oder im Falle einer Spundwandbohle von deren unteren Kante zerteilt werden. Es hat sich gezeigt, daß übliche Spundwandbohlen mit oiner Schlagzahl von 25 bis 40, im Höchstfalle von 50 Schlägen für 10 cm in den im Gefüge zertrümmerten Gesteinuntergrund 3 eingerammt werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Einrammen von Stahlprofilen ist anhand einer Bodensituation beschrieben worden, bei der über dem Gesteinuntergrund 3 eine Überlagerung 2 und gegebenenfalls darüber Wasser vorhanden ist. Selbstverständlich kann das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Rammbarmachung eines Gesteinuntergrundes 3 verwendet werden, der ohne eine solche Überlagerung 2 offenliegt. Eine derartige, sehr einfache Bodensituation ist jedoch selten anzutreffen, so daß eine Überlagerung als der Normalfall angesehen werden kann. Besonders hierbei ist das erfindungsgemäße Verfahren zum Einrammen von Spundwandbohlen vorteilhaft und kostengünstig anwendbar.
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Claims (10)

EIKENBERG & BRÜMMERSTEDT PATENTANWÄLTE IN HANNOVER Winfried Rosenstock 484/3 P atentansprüche
1.J Verfahren zum Einrammen des unteren Endes eines stahl-
ofils in einen Gesteinuntergrund, wobei in den Gesteinuntergrund vor dem Einrammen ein Loch gebohrt wird, in dem eine Sprengladung gezündet wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprengladung (8) so ausgebildet und bemessen wird, daß auf das Gestein (3) nur die Schockwellen der Explosion wirken, während eine Einwirkung der durch die Verbrennung des Sprengstoffes expandierenden Gase auf das Gestein weitgehend ausgeschlossen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in das Bohrloch wenigstens ein eine Sprengladung enthaltender geschlossener Behälter (.7) eingebracht wird, dessen Volumen groß gegenüber dem Volumen der Sprengladung (8) ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß für ein Stahlprofil zwei nebeneinanderliegende Bohrungen (6) hergestellt werden, in die jeweils wenigstens ein eine Sprengladung (.8) enthaltender Behälter (7) eingebracht wird, und daß die Sprengladungen in beiden Löchern gleichzeitig gezündet werden, wobei der Abstand der Löcher (6) vorzugsweise etwa das Zehnfache des Bohrlochdurchmessers beträgt.
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4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung von Wänden aus rammbaren Stahlprofilen in vorgegebenen Abständen Löcher (6a, 6b) in Richtung der späteren Ausdehnung der Wand gebohrt werden, und daß die Sprengladungen (7) in mindestens zwei Löchern gleichzeitig gezündet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Sprengladung (8) enthaltenden Behälter (7) in benachbarten Bohrlöchern (6a, 6b) in wenigstens zwei Zonen (9, 10) angeordnet werden, die sich in unterschiedlicher Tiefe befinden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die mit Sprengladungen versehenen Zonen (9, 10) benachbarter Bohrlöcher (6a, 6b) in vertikaler Richtung überlappen.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlappung der Zonen (9, 10) mindestens einen Meter beträgt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Sprengladung in wenigstens zwei benachbarten Zonen (10) mit einer Tiefe und dann die Sprengladungen in wenigstens zwei benachbarten Zonen (9) mit einer anderen Tiefe gezündet werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Zone (9, 10) benachbarter Bohrlöcher (6a, 6b) oben und unten in dem mit einer Sprengladung (8) versehenen Behälter ein Zünder angeordnet wird, und daß beide Zünder gleichzeitig gezündet werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zonen (9, 10) dadurch hergestellt werden, daß die benachbarten Bohrlöcher (6a, 6b) abwechselnd unterschiedlich tief gebohrt werden.
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