DE3301315A1 - Maschine und verfahren zum fuellen eines behaelters durch eine an ihm angeordnete oeffnung - Google Patents

Maschine und verfahren zum fuellen eines behaelters durch eine an ihm angeordnete oeffnung

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DE3301315A1 DE19833301315 DE3301315A DE3301315A1 DE 3301315 A1 DE3301315 A1 DE 3301315A1 DE 19833301315 DE19833301315 DE 19833301315 DE 3301315 A DE3301315 A DE 3301315A DE 3301315 A1 DE3301315 A1 DE 3301315A1
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Description

Maschine und Verfahren zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung.
Die Erfindung betrifft eine Maschine und ein Verfahren zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Maschine und ein Verfahren um aufeinanderfolgend aseptisch Behälter mit einem flüssigen Lebensmittel oder Getränk zu füllen.
Die Maschine und das Verfahren kann insbesondere anwendbar sein, um flexible, beutelartige Behälter mit flüssigen Getränken zu füllen, welche leicht verderblich sind, wie z.B. Milch, und der Einfachheit halber wird nachfolgend die Maschine und das Verfahren in Bezug auf diese beispielsweise Anwendung beschrieben. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, daß die Maschine und das Verfahren nicht auf diese beispielsweise Anwendung beschränkt sind.
Wenn ein unbehandeltes und ungeschütztes Lebensmittel oder Getränk bei Umgebungstemperaturen gespeichert wird, kann die Aktivität der natürlich vorkommenden bakteriellen Organismen dazu führen, daß das Lebensmittel oder Getränk in einer relativ kurzen Zeit verdirbt. Gekühlte Speicherung des Produkts ist als Mittel zur Verzögerung der Aktivität dieser Organismen und dadurch zur Verlängerung der Lagerfähigkeit des Produkts bekannt, obwohl sich durch gekühlten Transport und gekühlte Speicherung hohe Kosten eregeben können. Als Alternative kann das Produkt durch die Zugabe chemischer Konservierungsmittel
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behandelt werden, um die Aktivität der bakteriellen Organismen zu verzögern; die Öffentlichkeit wird jedoch zunehmend zurückhaltender aufgrund offensichtlicher oder vermeintlicher Auswirkungen solcher häufig gebrauchter Konservierungsmittel.
Auch die Behandlung von Lebensmitteln oder Getränken in einem Pasteurisierverfahren, bei welchem das Lebensmittel oder Getränk einer Hitzeeinwirkung ausgesetzt wird, ist als Mittel zur Zerstörung bakterieller Organismen innerhalb des Lebensmittels oder Getränks und damit zur Reduzierung des Verderbs bekannt. Bei einem bekannten Pasteurisierverfahren werden die meisten Lebensmittel oder Getränke gekocht und werden chemischen Veränderungen unterzogen, welche ihre Eigenschaften verändern können, insbesondere ihren -Geschmack. Es wurde jedoch gefunden, daß bei einem vor relativ kurzer Zeit entwickelten Pasteurisierverfahren, welches als Ultraerhitzungsverfahren bekannt ist, die bakteriellen Organismen in einigen Lebensmitteln und Getränken zerstört werden, wobei die schädlichen Einflüsse auf die Eigenschaften des Produkts minimal sind. Das Ultraerhitzungsverfahren beruht darauf, daß das Lebensmittel oder Getränk für eine kurze Zeitspanne auf eine sehr hohe Temperatur gebracht wird und dann rasch auf die Umgebungstemperatur abgekühlt wird. Einige Erzeugnisse sind jedoch wieder für Verderb anfällig, wenn sie die Umgebungstemperatur wieder erreicht haben.
Milch ist für Verunreinigung und damit den Verderb besonders anfällig und keines, der vorstehend genannten Mittel ist zur Verhinderung dieses Verderbs vollständig
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zufriedenstellead. Es ist deshalb für die Vermarkter von Milchprodukten erforderlich, die Milch in einem Behälter anzubieten, der die Milch von der letzten Produktionsstufe bis zum Endverbraucher in einer sterilen Atmosphäre hält, um die Verunreinigung durch bakterielle Organismen auf ein Minimum zu reduzieren. Eine erfolgreiche Behandlung dieser Art bedeutet, daß die Milch über längere Zeit transportiert und gespeichert werden kann, ohne daß die Notwendigkeit für eine kritische Kühlung, die Zugabe von Konservierungsmitteln, die Pasteurisierung oder die Anwendung anderer Mittel zur Zerstörung bakterieller Organismen besteht.
Ein in letzter Zeit entwickelter Behälter zur Speicherung und zum Vertrieb von Milch, insbesondere an Großverbraucher, ist ein flexibler Beutel aus geschichtetem Material, wie z.B. einem Kunststoff oder einem Kunststoff-Metall-Laminat, mit einer Verschlußanordnung, durch welche Milch in den Behälter eingebracht oder aus ihm entnommen werden kann. Es wurde gefunden, daß diese beutelartigen Behälter die Milch im allgemeinen in unverdorbenem Zustand halten können, unter der Voraussetzung, daß sie vor dem Befüllen sterilisiert werden und die Behälter - wenn überhaupt - mit nur geringer Verunreinigung entweder des Behälters oder der Milch, gefüllt werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Maschinen und Verfahren zum Füllen derartiger Behälter in kommerziellem Maßstab erreichen dies jedoch nicht zufriedenstellend, so daß die Haltbarkeit der abgefüllten Milch verringert ist.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abfüllmaschine und ein Verfahren zu schaffen, welche es ermöglichen, die vorstehend beschriebene, bei bekannten Abfüllmaschinen und - verfahren auftretende Schwierigkeit zu überwinden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Maschine zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung erfindungsgemäß ausgezeichnet durch einen einen Förderbereich für die Behälter bildenden Rahmen, durch welchen Förderbereich in die Maschine eingeführte Behälter während des Füllvorgangs bewegt werden, durch eine auf dem Rahmen gelagerte Behältersterilisationsanordnung, welche im Förderbereich eine Sterilisationsstation bildet, wobei die Behältersterilisationsanordnung betreibbar ist, um die Behälter wenigstens in einem die Öffnung enthaltenden Bereich aseptisch zu sterilisieren, wenn sie sich in der Sterilisationsstation befinden, und durch eine auf dem Rahmen gelagerte Behälterfüllanordnung,, welche eine Behälterfüllstation im Förderbereich bildet, wobei die Behälterfüllanordnung derart betreibbar ist, daß sie sterilisierte Behälter aufnimmt und sie durch die an ihnen angeordnete Öffnung mit einem Produkt füllt, während zumindest der die Öffnung enthaltende Bereich des Behälters in aseptischem Zustand gehalten wird.
Außerdem wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung, welches erfindungsgemaß folgende Schritte umfaßt:
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Einführen des Behälters in einen Förderbereich für den Transport der Behälter, Bewegung des Behälters durch den Förderbereich zu einer Sterilisationsstation, Sterilisation des Behälters zumindest im Bereich seiner Öffnung, wenn er sich in der Sterilisationsstation befindet, Überführung des sterilisierten Behälters längs des Förderbereichs zu einer Füllstation und Füllung des in der Füllstation aufgenommenen Behälters durch seine Öffnung mit einem Produkt, während zumindest der Öffnungsbereich des Behälters in aseptischem Zustand gehalten wird.
Vorzugsweise bildet der Maschinenrahmen einen länglichen Förderbereich mit einem Einlaß, durch welchen ein leerer Behälter in diesen Bereich eingebracht werden kann, und mit einem Auslaß, durch welchen ein gefüllter Behälter aus dem Förderbereich ausgegeben wird. Vorzugsweise erstreckt sich der Förderbereich im allgemeinen während des Betriebs der Maschine längs einer oder mehrerer horizontaler Ebenen.
Vorzugsweise ist der Maschinenrahmen geeignet, während des Betriebs der Maschine den Förderbereich über seine gesamte Längenausdehnung einzuschließen. Weiterhin ist vorzugsweise der Einlaß und der Auslaß des Förderbereichs selektiv abdichtbar, was durch die Einbeziehung geeigneter Einlaß- und Auslaßverschlußelemente in den Maschinenbereich erreichbar ist. Aufgrund des Ausmaßes dieser Einschließung des Förderbereichs während des Betriebs der Maschine kann eine Verunreinigung des Förderbereichs durch die die Maschine umgebende Atmosphäre auf ein Minimum reduziert werden.
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Als zusätzliche Maßnahme gegen die Verunreinigung des Förderbereichs durch die umgebende, Atmosphäre wird der Förderbereich mit einem sterilisierenden Gas versorgt, welches den Förderbereich mit einem höheren als dem umgebenden Atmosphärendruck unter Druck setzt und diesen Druck aufrechterhält. Das sterilisierende Gas wird vorzugsweise von einer den Förderbereich unter Druck setzenden Einheit geliefert.
Die erfindungsgemäße Maschine ist vorzugsweise geeignet, kontinuierlich zu arbeiten, so daß eine Mehrzahl der Behälter aufeinanderfolgend in die Maschine eingeführt und durch den Förderbereich bewegt, gefüllt und dann aus der Maschine ausgegeben wird. Diese Behälter sind vorzugsweise dem Förderbereich benachbart gespeichert, um in diesen Förderbereich eingeführt zu werden. Die Behälter können auf jede geeignete Weise, wie z.B. auch manuell, in den Förderbereich eingeführt werden. Die Behälter können voneinander getrennt, oder - zur Erleichterung des BeschickungsVorgangs - trennbar in Reihe miteinander verbunden sein, so daß ein Gebinde von Behältern gleichzeitig in die Maschine eingegeben werden kann, worauf dann nach dem Füllen die Behälter voneinander getrennt werden.
Die erfindungsgemäße Maschine umfaßt vorzugsweise auch eine Antriebsanordnung für die Behälter, welche die Behälter durch den Förderbereich bewegt. Vorzugsweise wird diese Antriebsanordnung so betrieben, daß die Behälter schrittweise längs des Förderbereichs bewegt werden. Auf diese Weise können die Bewegungsschritte der Behälter
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so ausgewählt werden, daß die Bewegung der Behälter zwischen vorgegebenen Bewegungsschritten zum Stillstand kommt, so daß die Maschinenfunktionen an den Behältern ausgeübt werden können, während sich diese im Stillstand befinden. Die Antriebsanordnung ist vorzugsweise so ausgebildet, daß der allgemeine gleiche Abstand zwischen den benachbarten Behältern während ihrer Bewegung durch den Förderbereich sichergestellt wird.
Vorzugsweise ist die Sterilisationsanordnung so auf dem Maschinenrahmen angebracht, daß die Sterilisationsstation in Förderrichtung auf den Einlaß des Förderbereichs folgt. Überdies ist die Sterilisationsanordnung vorzugsweise so angeordnet, daß die Sterilisationsstation im allgemeinen vom Rest des Förderbereichs isoliert werden kann.
Vorzugssweise ist die Sterilisationsanordnung geeignet, die Behälter oder wenigstens einen Bereich dieser Be- halter in zwei Stufen zu sterilisieren. Zu diesem Zweck besitzt die Sterilisationsstation vorzugsweise zwei Sterilisationsunterstationen, in deren jeder jeweils eine dieser Sterilisationsstufen stattfindet. Eine Sterilisationsunterstation befindet sich in Bewegungsrichtung vor der anderen.
Vorzugsweise umfaßt die Sterilisationsanordnung eine Vorsterilisationseinheit, welche innerhalb des Förderbereichs oder diesem benachbart bei der in Bewegungsrichtung zuerst durchlaufenen Sterilisationsunterstation angeordnet ist und derart betreibbar ist, daß sie
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wenigstens eine Außenfläche der Behälter oder einer GeMn. deumhül lung sterilisiert, in der ein Behälter oder mehrere Behälter der Maschine zugeführt werden. Auf diese Weise können sich auf der Außenfläche der Behälter oder der Gebindeumhüllungen befindliche Verunreinigungen, welche während der Speicherung oder auf andere Weise vor der Beschickung der Maschine aufgenommen worden sind, sterilisiert werden. Vorzugsweise unterbrechen die Behälter ihre Bewegung durch den Förderbereich, wenn sie sich in der zunächst durchlaufenen Sterilisationsunterstation befinden, damit durch die Vorsterilisationseinheit eine wirksame Sterilisation durchgeführt werden kann.
Die Vorsterilisationseinheit kann so ausgebildet sein, daß sie die Außenfläche der Behälter oder der Behältergebinde reinigend wäscht. Diese reinigende Wäsche kann dadurch erreicht werden, daß man die Außenfläche mit einer chemischen Desinfektionsflüssigkeit absprüht und dann die Oberfläche trocknet, damit Spuren der Flüssigkeit von der Außenfläche entfernt werden. Die Vorsterilisationseinheit kann auch so betrieben werden, daß die Behälter im allgemeinen hochfrequenten Lichtstrahlen ausgesetzt werden, wie z.B. ultravioletten Lichtstrahlen geringer Intensität, um die Sterilisation zu unterstützen.
Vorzugsweise umfaßt die Sterilisationsanordnung auch eine Hauptsterilisationseinheit, die sich innerhalb des Förderbereichs oder diesem benachbart bei der in Förderrichtung nachfolgend gelegenen Sterilisationsunterstation befindet und die so betreibbar ist, daß sie wenig-
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sLens den Öffnungsbereich der Behälter sterilisiert. Auf diese Weise wird die Verunreinigung des Produkts währeriider Füllung der Behälter auf ein Minimum reduziert. Vorzugsweise unterbrechen die Behälter ihre Bewegung durch den Förderbereich auch, wenn sie sich in der in Förderrichtung nachfolgend durchlaufenen der beiden Sterilisationsunterstationen befinden, damit eine ausreichende Sterilisation durch die Hauptsterilisationseinheit stattfinden kann.
Die Hauptsterilisationseinheit kann so betrieben werden, daß sie den Öffnungsbereich der Behälter hochfrequenten Lichtstrahlen aussetzt, wie z.B. ultravioletten Lichtstrahlen hoher Intensität. Diese Sterilisationseinheit kann die Behälter auch im allgemeinen hochfrequenten Lichtstrahlen, wie z.B. ultravioletten Lichtstrahlen niedriger Intensität, aussetzen.
Vorzugsweise ist die Behälterfüllanordnung so auf dem Maschinenrahmen angeordnet, daß sich die Füllstation in Bewegungsrichtung hinter der Sterilisationsstation befindet. Vorzugsweise ist die Füllanordnung so konstruiert, daß die Füllstation im allgemeinen vom Rest des Förderbereichs isoliert ist. Vorzugsweise ist die Füllstation in Förderrichtung unmittelbar hinter der nachfolgend durchlaufenen der beiden Sterilisationsunterstationen angeordnet, so daß während des Betriebs der Maschine die Behälter unmittelbar von der Sterilisationsstation in die Füllstation wandern, um für den Füllvorgang vorbereitet zu sein.
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Vorzugsweise umfaßt die Füllanordnung eine Behälterfülleinheit, die sich im Förderbereich oder diesem benachbart befindet und so betreibbar ist, daß die Behälter in der Füllstation mit einer vorgegebenen Menge des Produkt gefüllt werden,, Die Fülleinheit besitzt vorzugsweise ein Führungselement oder deren mehrere, die sich von der Sterilisationsstation in und durch die Füllstation erstrecken, um aufeinanderfolgend die Behälter von der Sterilisationsstation in und durch die Füllstation zu führen. Überdies besitzt die Fülleinheit vorzugsweise ein Positionierungselement oder deren mehrere, die in der Füllstation vorgesehen und derart betreibbar sind, daß sie die Behälter neben ihrer Öffnung formschlüssig in der Füllstation in einer vorgegebenen Füllposition zur Befüllung mit dem Produkt festhalten und positionieren. Vorzugsweise wird, wenn die Positionierungselemente die Behälter festhalten, die Bewegung dieses Behälters und der nachfolgenden Behälter durch den Förderbereich unterbrochen, um das Füllen des Behälters zu ermöglichen. Diese Bewegungsunterbrechung führt auch zu einer Unterbrechung des oder der nachfolgenden Behälter innerhalb zumindest der in Bewegungsrichtung nachfolgend durchlaufenen Sterilisazionsunterstation. Die Positionierungselemente können vorzugsweise so betätigt werden, daß sie die Behälter freigebbar nur während des Füllens der Behälter positionieren und festhalten.
Die Fülleinheit besitzt vorzugsweise auch einen Abfüllkopf, der innerhalb des Förderbereichs angeordnet ist und mit einer Quelle des abzufüllenden Produkts verbind-
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bar und so betreibbar ist, daß er eine Portion des Produkts durch dessen Öffnung in einen Behälter einspritzt, der durch die Positionierungselemente in der Füllstation positioniert und festgehalten ist. Der Abfüllkopf ist vorzugsweise so gelagert, daß er eine Bewegung relativ zum festgehaltenen Behälter ausführen kann, derart, daß beim Betrieb der Maschine der Abfüllkopf in die Öffnung des Behälters eingeführt wird, um das Produkt einzuspritzen und daß er dann aus der Öffnung zurückgezogen wird, damit der gefüllte Behälter aus der Füllstation weiterbewegt werden kann.
Die erfindungsgemäße Maschine umfaßt vorzugsweise des weiteren eine Behälterausgabeanordnung, die auf dem Maschinenrahmen gelagert ist und eine Ausgäbestation im Förderbereich umfaßt. Vorzugsweise ist die Ausgabeanordnung so auf dem Maschinenrahmen angeordnet, daß in Förderrichtung die Ausgabestation auf die Füllstation folgt. Wenn die sich durch den Förderbereich bewegenden Behälter miteinander verbunden sind, kann die Ausgäbeanordnung eine Trenneinheit umfassen, um die Behälter voneinander zu trennen, so daß sie einzeln durch den Auslaß des Förderbereichs aus der Maschine abgegeben werden können.
Diese und weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der nun folgenden Beschreibung. Anhand dieser Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird diese näher erläutert.
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Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht zur Darstellung der allgemeinen Anordnung einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Behälterfüllmaschine,
Fig. la eine Seitenansicht zur Darstellung einer Ausführungsform der durch die Maschine nach Fig. 1 zu füllenden Behälter,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Teils der Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten,
Fig. 3 eine Stirnansicht der Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines weiteren Teils der
Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten, Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Teil der Maschine gesehen von der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 eine Stirnansicht des in Fig. 4 gezeigten Maschinenteils mit Einzelheiten,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Teils der Maschine nach Fig. 1,
Fig. 8 einen Querschnitt durch einen Teil der Maschine nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7, mit Einzelheiten,
Fig. 9 eine Seitenansicht noch eines weiteren Maschinenteils mit Einzelheiten und
Fig. 10 eine Stirnansicht des in Fig. 9 gezeigten Maschinenteils mit Einzelheiten.
Betrachtet man zunächst die Fig. 1 und la, so ist allgemein eine Maschine 1 dargestellt, die zur Füllung von
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Behältern 2 mit einem nicht gezeigten Produkt dient. Der Behälter 2 umfaßt einen Kunststoffbeutel 3 mit einem Verschlußstutzen 4, der dicht in den Beutel 3 eingesetzt ist, um eine in den Beutel 3 führende Öffnung 5 zu bilden. Der Behälter 2 besitzt außerdem eine Verschlußkappe 6, die lösbar auf den Verschlußstutzen 4 aufgeschnappt werden kann, um die Öffnung 5 abzuschließen. Eine Mehrzahl von beuteiförmigen Behältern 2 ist in einem Gebinde 7 zusammengefaßt, wobei die Beutel 2 in Reihe miteinander verbunden und fächerartig zu einem Stapel gefaltet sind und in wenigstens einer nicht gezeigten Gebindeumhüllung aus Kunststoff aufbewahrt sind. Das Gebinde 7 kann vorher einem Sterilisationsverfahren unterzogen worden sein, wie z.B. einer Bestrahlung mit Gamma-Strahlen, bevor es der Maschine 1 zugeführt wird.
Die Maschine 1 besitzt einen Rahmen 8, welcher einen sich im allgemeinen horizontal erstreckenden Förderbereich 9 bildet. Der Förderbereich 9 ist im allgemeinen viereckig und wird durch eine Bodenwandung 10, eine Abdeckung 11 und einander gegenüberliegende Seitenwände 12 und 13 des Rahmens 8 gebildet. Der Förderbereich 9 besitzt eine Ladeöffnung 14, durch welche Gebinde 7 in die Maschine 1 eingeführt werden können. Die Ladeöffnung 14 kann wahlweise durch eine Einlaßtür 15 verschlossen werden, welche verschieblich am Rahmen 8 gelagert ist. Der Förderbereich besitzt außerdem eine Auslaßöffnung 16, durch welche gefüllte Behälter 2 die Maschine 1 verlassen können, nachdem sie durch den Förderbereich 9 bewegt worden sind. Die Auslaßöffnung 16 kann wahlweise durch eine nicht gezeigte Auslaßklappe verschlossen
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werden, die gelenkig am Rahmen 8 gelagert ist und durch den Druck der Behälter 2 während des Betriebs der Maschine aufgedrückt werden kann.
Der Rahmen 8 ist in vorteilhafter Weise so hergestellt, daß er Inspektionsdeckel 17 aufweist, die zur Inspektion und Wartung der Maschine 1 dienen. Wenigstens einige der Inspektionsdeckel 17 können transparent ausgebildet sein, so daß das Bedienungspersonal den Füllvorgang beobachten kann.
Die Maschine 1 umfaßt im allgemeinen eine Behältersterilisationsanordnung 18, die dazu dient, die Behälter 2 aseptisch zu sterilisieren, eine Füllanordnung 19 zum Füllen der Behälter 2 mit dem Produkt, eine Abgabeanordnung 20 zur Ausgabe der gefüllten Behälter 2 aus der Maschine 1 und eine Antriebsanordnung 21 zur Bewegung der Behälter längs des Förderbereichs 9 und durch die Anordnungen 18, 19 und 20.
Die Sterilisationsanordnung 18 ist im einzelnen in den Figuren 2 bis 4 dargestellt und besitzt eine in Förderrichtung zunächst durchlaufene Sterilisationsunterstation 22 und eine nachfolgend durchlaufene Sterilisationsunterstation 23 innerhalb des Förderbereichs 9. Die Sterilisationsanordnung 18 kann eine bewegliche innere Trennungstür 24 aufweisen, um die zunächst durchlaufene Sterilisationsunterstation 22 in Abschnitte 25 und 26 zu unterteilen. Zusätzlich kann die Sterilisationsanordnung 18 mit einer äußeren Trennwand 27 versehen sein, um zumindest im wesentlichen die in Förderrichtung stromauf ge-
legene Sterilisationsunterstation 22 von der nachfolgend durchlaufenen, stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 zu trennen. Auf diese Weise kann insbesondere der Abschnitt 25 und in einem geringeren Ausmaß auch der Abschnitt 26 der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 geschlossen und isoliert werden.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt eine Vorsterilisationseinheit 28 (Fig. 2 und 3) zur Sterilisierung des Behältergebindes 7, welches durch die Ladeöffnung 14 in den Förderbereich 9 eingebracht wird, wobei diese Vorsterilisationseinheit im Bereich der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 angeordnet ist. Die Vorsterilisationseinheit 28 umfaßt ein Paar mit Abstand voneinander angeordneter Sprühdüsen 29, die innerhalb des Abschnittes 25 angeordnet sind und an der Abdeckung 11 aufgehängt sind. Die Sprühdüsen 29 sind über eine Rohrleitung 30 mit einer nicht gezeigten Quelle einer unter Druck stehenden chemischen Desinfektionsflüssigkeit verbunden, um die Außenfläche der Gebindeumhüllung des Behältergebindes 7 einer Sprühwäsche unterziehen zu können.
Die Vorsterilisationseinheit 28 kann außerdem wenigstens ein elektrisches Heizelement 31 umfassen, das in dem stromauf gelegenen Abschnitt 25 der Sterilisationsunterstation 22 angeordnet ist und wahlweise betrieben werden kann, um das Behältergebinde 7 zu trocken, wenn es vorher mit der aus den Düsen 29 versprühten Desinfektionsflüssigkeit gewaschen worden ist.
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Die Vorsterilisationseinheit 28 umfaßt außerdem Auffangwannen 32, welche in den Abschnitten 25 und 26 im Bereich der Bodenwandung 10 angeordnet sind oder durch diese gebildet werden und welche dazu dienen, die versprühte Desinfektionsflüssigkeit aufzusammeln und aus dem Förderbereich 9 abzuleiten. Jede Auffangwanne 32 kann eine nicht gezeigte Ableitung besitzen, die der Sammlung, Ablagerung oder Rezirkulation der Desinfektionsflüssigkeit dient.
Die Vorsterilisationseinheit 28 umfaßt außerdem wenigstens einen Generator 33 zur Erzeugung eines ultravioletten Lichtes geringer Intensität, welcher betreibbar ist, um das Behältergebinde 7 ultravioletter Strahlung auszusetzen. Jeder Lichtgenerator 33 hängt unterhalb der Abdeckung 11 und kann als wassergekühlte Lampe ausgebildet sein.
Ein Paar von Generatoren 33 kann mit Abstand voneinander in den Abschnitten 25 und 26 der in Förderrichtung zunächst durchlaufenen Sterilisationsunterstation 22 angeordnet sein.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt weiterhin eine Hauptsterilisationseinheit 34 (Fig. 4) in der nachfolgend durchlaufenen bzw. stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23. Die Hauptsterilisationseinheit 34 umfaßt einen Generator 35 zur Erzeugung eines ultravioletten Lichtes hoher Intensität in Form einer wassergekühlten Lampe, die in der Sterilisationsunterstaion 23 angeordnet ist, so daß die längs des Förderbereichs 9 bewegten
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Behälter 2 mit ihrem die Verschlußstutzen 4 und die Verschlußkappen 6 aufweisendem Bereich unmittelbar unter dieser Lampe hindurchwandern, um ihn der ultravioletten Strahlung auszusetzen. Die Hauptsterilisationseinheit umfaßt außerdem wenigstens einen Generator 36 zur Erzeugung eines ultravioletten Lichtes geringer Intensität, welcher in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 angeordnet ist, um wenigstens die äußere, obere Oberfläche der Beutel 3 der ultravioletten Strahlung auszusetzen. Wenigstens zwei derartige Generatoren 36, die ebenfalls die Form wassergekühlter Lampen aufweisen, können in der Sterilisationsunterstation 23 angeordnet sein und von der Abdeckung 11 herabhängen.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt auch wenigstens ein
auf dem Rahmen 8 angeordnetes Manipulationselement 37, welches dazu geeignet ist, manuelle Manipulationen am Behältergebinde 7 innerhalb der zunächst durchlaufenen Sterilisationsunterstation 22 zu ermögliohen und in gewissem Ausmaß auch innerhalb der stromab gelegenen Sterilisationsunterstaion 23. Jedes Manipulationselement 37 kann die Form eines Chirurgenhandschuhs aufweisen, welcher abgedichtet derart am Rahmen 8 der Maschine 1 angebracht ist, daß er sich durch die Seitenwand 12 oder 13 in den Förderbereich 9 erstreckt und in welchen der Arm einer Bedienungsperson eingeführt werden kann, um Manipulationen am Behältergebinde 7 auszuführen. Wenigstens ein Paar solcher Manipulationselemente 37 kann sich in jede der Sterilisationsunterstationen 22 und 23 erstrecken, wobei jedoch zur Vereinfachung der
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Darstellung nicht alle dieser Manipulationselemente dargestellt sind.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt außerdem eine Abfal!auswurfvorrichtung 38 (Fig. 2), welche aus der stromab durchlaufenen Sterilisationsunterstation 23 herausführt und durch welche die Gebindeumhüllung des Behältergebindes 7 nach der Freigabe der Behälter 2 herausgeführt werden kann. Die Abfal!auswurfvorrichtung 38 umfaßt eine Rutsche 39, welche gegenüber der nachfolgend durchlaufenen Sterilisationsunterstation 23 durch eine entfernbare Klappe 40 abdichtbar ist, die durch ein geeignet angeordnetes Manipulationselement 37 betätigbar ist.
Die Behälterfüllanordnung 19, die im einzelnen in den Fig. 4 bis 8 dargestellt ist, enthält eine Behälterfüllstation 41 im Förderbereich 9, in der Behälter 2 mit dem nicht gezeigten Produkt gefüllt werden. Die Behälterfüllanordnung 19 ist in Richtung auf die in Förderrichtung stromab gelegene Sterilisationsunterstation 23 geöffnet, sie besitzt jedoch eine Trennwand 42, welche die Füllstation 41 gegenüber der Abgabeanordnung 20 mit Ausnahme der Auslaßöffnung 43 abdichten kann, durch welehe die gefüllten Behälter 2 während des Betriebs der Maschine 1 wandern. Die Auslaßöffnung 43 besitzt im allgemeinen eine rechteckige Form und ist derart dimensioniert, daß sie gerade den Durchlaß gefüllter Behälter 2 ermöglicht.
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Die Behälterfüllanordnung 19 umfaßt eine Behälterfülleinheit 44, die in der Füllstation 41 oder in deren Nachbarschaft angeordnet ist. Die Fülleinheit 44 umfaßt ein Paar eng benachbarter Führungsschienen 45, die sich aus dem Inneren der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 durch die Füllstation 41 und durch die Auslaßöffnung 43 hinaus erstrecken. Die Führungsschienen 45 besitzen im allgemeinen einen L-förmigen Querschnitt und sind so angeordnet, daß sie einander so zugewandt sind, daß die Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 zwischen sie eingefügt werden können und verschieblich von den Führungsschienen 45 getragen werden. Die Führungsschienen 45 sind fest auf dem Maschinenrahmen 8 der Bodenwandung 10 des Förderbereichs 9 benachbart befestigt und verlaufen unterhalb des Generators 35 zur Erzeugung eines Lichtes hoher Intensität. Diese Befestigung positioniert die Führungsschienen 45 in einer horizontalen Ebene, so daß die von den Führungsschienen 45 geführten Verschluß stutzen 4 mit nach oben weisender Öffnung 5 vertikal von den Führungsschienen 45 nach oben ragen.
Die Führungsschienen 45 verändern ihren Abstand relativ zueinander derart, daß sie in der Füllstation 41 einander enger benachbart sind als in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23. Auf diese Weise kann der Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 leicht aufgenommen und zwischen den Schienen 45 geführt werden, um in der Sterilisationsunterstation 23 den Reibungswiderstand gering zu halten, während nur in der Füllstation 41 der Verschlußstutzen 4 einen engen Gleit- und Stützsitz zwischen den Führungsschienen 45 aufweist, so daß er
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zur Füllung der Behälter formschlüssig positioniert und gehalten wird.
Die inneren Oberflächen 46 der Führungsschienen 45 können hoch poliert oder rückstrahlend sein, so daß die ultravioletten Lichtstrahlen insbesondere vom Generator 35 von diesen Flächen reflektiert und um die Verschlußkappe 6 konzentriert werden.
Dfe Fülleinheit 44 besitzt auch eine Stützplattform 47, die sich unterhalb der Führungsschienen 45 vom Inneren der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 durch die Füllstation 41 bis zu deren Auslaßöffnung 43 erstreckt. Die Stützplattform 47 dient zur formschlüssigen Abstützung der Kunststoffbeutel 3 zwischen der Stützplattform 47 und den Führungsschienen 45, während sie durch die Füllstation 41 bewegt werden, und zwar insbesondere während und nach dem Füllvorgang. Um die sich durch den Füllvorgang vergrößernde Behälterabmessung zu berücksichtigen, erstreckt sich die Stützplattform 47 in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 parallel zu den Führungsschienen 45 und in engem Abstand unter diesen, während sie in der Füllstation 41 in Richtung ε-uf die Auslaßöffnung 43 ihren Abstand von den Führungsschienen 45 vergrößert. Die Stützplattform 47 kann die Form einer Stützplatte oder eines Stützgitters aufweisen.
Die Fülleinheit 44 besitzt auch ein Paar Positionierungsarme 48 und 49, die wahlweise betätigbar sind, um die Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 zu ergreifen
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und festzuhalten, wenn sich die Behälter in der Füllstation 41 befinden. Jeder Arm 48 und 49 ist auf einer zugeordneten Führungsschiene 45 gelagert und umfaßt einen Greiffinger 50, der auf der zugeordneten Führungsschiene 45 um eine Achse 51 verschwenkbar gelagert ist, wobei der Finger 50 des Arms 48 in Bewegungsrichtung gesehen etwas stromauf von dem Finger 50 des Arms 49 angeordnet ist. Jeder Arm 48 und 49 umfaßt ausserdem einen Betätigungshebel 52, der verschwenkbar mit dem zugeordneten Greiffinger 50 verbunden und durch einen zugeordneten Linearmotor 53 betätigbar ist, um die Greiffinger 50 um die ihnen jeweils zugeordnete Achse 51 gegeneinander und von einander weg zu bewegen, um den zwischen ihnen angeordneten Verschlußstutzen zu ergreifen bzw. freizugeben.
Die Fülleinheit 44 umfaßt außerdem einen Abfüllkopf (Fig. 7 und 8) zur Befüllung der in der Füllstation 41 positionierten Behälter 2. Der Abfüllkopf 54 umfaßt eine Stützplatte 55, die fest auf einer Stützstange befestigt ist, die ihrerseits am Maschinenrahmen 8 über ein Lager 57 gelagert ist, um in Bezug auf eine vertikale Achse 58 eine lineare Bewegung sowie eine Drehbewegung relativ zum Rahmen 8 der Maschine 1 ausführen zu können. Die Stützplatte 55 ist unmittelbar über den Führungsschienen 45 und den Greiffingern 50 innerhalb der Füllstation 41 angeordnet, so daß sie sich über dem Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 befindet, die zwischen den Greiffin gern 50 in der Füllstation 41 positioniert sind. Die Stützstange 56 kann um die Achse 58 durch einen Linearmotor 59 verschwenkt
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werden, der auf dem Rahmen 8 der Maschine 1 gelagert und exzentrisch über ein Verbindungsglied 60 mit der Stützstange 56 verbunden ist. Die Stützstange 56 kann linear längs der Achse 58 durch einen weiteren Linearmotor 61 bewegt werden, der ebenfalls auf dem Rahmen 8 gelagert ist und über ein Verbindungsglied 62 mit der Stützstange 56 verbunden ist.
Der Abfüllkopf 54 umfaßt weiter einen Verschlußöffnungsmechanismus 63, der auf der Stützplatte 55 gelagert und derart betreibbar ist, daß er von dem in der Füllstation 41 befindlichen Behälter 2 zum Füllen dieses Behälters 2 die Verschlußkappe 6 abnimmt und sie anschließend wieder aufsetzt. Der Verschlußöffnungsmechanismus 63 umfaßt einen rohrförmigen Körper 64, der fest mit der Stützplatte 55 verbunden ist und sich von dieser aus nach unten erstreckt. Eine Reihe länglicher Greifklauen 65 ist am rohrförmigen Körper 64 gelagert und erstreckt sich von diesem aus nach unten. Die Klauen 65 sind mit Abstand voneinander um den rohrförmigen Körper 64 in einer ringförmigen Anordnung verteilt und so gelagert, daß sie eine radiale Schwenkbewegung um individuelle Achsen 66 ausführen können. Der rohrförmige Körper 64 und die Klauen 65 bilden zusammen eine nach unten geöffnete Mündung 67, von der die Verschlußkappe 6 während des Betriebs der Maschine 1 aufgenommen werden kann.
Auf dem rohrförmigen Körper 64 ist eine Reihe federelastischer Bänder 68 angeordnet, die sich in Umfangsrichtung um den Körper 64 und auch um die Greifklauen 65 erstrecken. Diese Bänder 68 üben auf die Greifklauen
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65 eine radial einwärts gerichtete Vorspannung aus, so daß sich die Greifklauen parallel zum Körper 64 erstrecken. Die federelastischen Bänder 68 können als Schraubenfedern ausgebildet sein. 5
Der Verschlußöffnungsmechanismus 63 umfaßt außerdem einen Betatigungsstempel 69, der derart betreibbar ist, daß er mit den Greifklauen 65 zusammenwirkt, um sie gegen die Vorspannung der Bänder 68 radial nach außen zu drücken, so daß sie eine von ihm erfaßte Verschlußkappe 6 freigeben, und daß er die freigegebene Verschlußkappe 6 in Eingriff mit dem Verschlußstutzen 4 drückt. Der Betätigungsstempel 69 besitzt einen länglichen Schaftabschnitt 70, der in Längsrichtung innerhalb des rohrförmigen Körpers 64 verschieblich ist und einen Kopf 71, der den Greifklauen 65 benachbart ist. Der Betätigungsstempel· 69 ist zwischen einer in Fig. 8 gezeigten Ruhestellung , in welcher der Kopf 71 aus der Eingriffsposition mit den Greifklauen 65 zurückgezogen ist, und einer Betriebsstellung beweglich, in welcher der Kopf 71 mit den Greifklauen 65 zusammenwirkt und aus der Mündung 67 hervorsteht. Der Betätigungsstempel 69 wird durch eine Schraubenfeder 72 in seine Ruhestellung vorgespannt, welche zwischen dem rohrförmigen Körper 64 und dem Schaftabschnitt 70 angeordnet ist. Der Betätigungsstempel 69 kann gegen die Vorspannwirkung dieser Feder 72 durch die Wirkung eines Linearmotors 73 bewegt werden, der auf dem Rahmen 8 der Maschine 1 in einer Position angeordnet ist, die sich unmittelbar über dem in der Füllstation 41 durch die Arme 48 und 49 ergriffenen Verschlußstutzen 4 befindet.
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Der Abfüllkopf 54 umfaßt außerdem eine Fülldüse 74, welche an der Platte 5 und der Stützstange 56 zur gemeinsamen Bewegung mit diesen Teilen befestigt ist. Vorteilhafterweise ist die Stützstange 56 mit einem Kanal 75 versehen, der sich zwischen der Fülldüse 74 und einem Auslaß 76 erstreckt, der mit einer nicht gezeigten Quelle eines durch die Fülldüse 74 abzugebenden Produkts verbunden ist. Die Fülldüse 74 weist in Umfangsrichtung um die vertikale Achse 58 der Stützstange 56 einen Abstand vom Verschlußöffnungsmechanismus 63 auf. Auf diese Weise kann während des Betriebs der Maschine die Stützplatte 55 zwischen Positionen gedreht werden, in welchen alternativ der Verschlußöffnungs? mechanismus 63 oder die Fülldüse 74 unterhalb des Linearmotors 73 und oberhalb des Verschlußstutzens 4 des Behälters 2 angeordnet ist, der zwischen den Greifklauen 65 in der Füllstation 41 positioniert ist.
Die Fülldüse 74 besitzt einen länglichen Körper 77, der sich im allgemeinen von der Stützplatte 55 abwärts bis zu einer Düsennase 78 erstreckt. Die Fülldüse 74 ist im allgemeinen rohrförmig gestaltet und bildet damit einen Kanal 79 für das auszugebende Produkt, der mit dem Kanal 75 verbunden ist. Die Düsennase 78 besitzt eine solche Größe, daß sie in die Öffnung 5 des Verschlußstutzens 4 derart eindringen kann, daß sich die Düsemase 78 dicht an dem Verschlußstutzen 4 anlegt.
Die Fülldüse 74 besitzt außerdem ein Abgabeventil 80, das wahlweise betätigbar ist, um den Kanal 79 zu sperren oder freizugeben und dadurch die Abgabe des Produkts
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durch die Düsennase 78 zu gestatten oder zu verhindern. Das Ventil 80 umfaßt einen Ventilkörper 81, der in Richtung auf einen Ventilsitz 82 oder von diesem weg bewegt werden kann, um den Kanal 79 abzusperren oder freizugeben. Der Ventilkörper 81 ist auf einem hohlen Ventilschaft 83 angeordnet und durch diesen bewegbar und durch eine Feder 84 sperrend gegen den Ventilsitz 82 vorgespannt, wobei die Feder 84 zwischen dem Körper 77 und dem Ventilschaft 83 wirksam ist. Die Bewegung des Ventilschafts 83 und damit des Ventilköpers 81 gegen die Vorspannung der Feder 84 zur Öffnung des Kanals 79 wird durch den Linearmotor 73 bewirkt.
Die Fülldüse 74 ist außerdem wahlweise mit einer Vakuumquelle und einer nicht gezeigten Quelle eines unter geringem Druck stehenden Gases verbindbar, wobei sie so betätigbar ist, daß sie die Vakuum- bzw. oder die Druckgasquelle über die Düsennase 78 mit dem Behälter 2 verbindet. Die Verbindung der Fülldüse 74 mit der Vakuumquelle findet statt, wenn die Düsennase 78 dicht mit dem Verschlußstutzen 4 in Eingriff steht und bevor der Behälter 2 gefüllt wird, so daß im Behälter 2 befindliche Luft evakuiert wird. Die Verbindung findet außerdem unmittelbar nach dem Rückzug der Düsennase 78 aus dem Verschlußstutzen 4 nach dem Füllen des Behälters 2 statt, so daß jegliche auf der Düsennase 78 befindliche Tropfen des abgefüllten Produkts entfernt werden können und damit die Möglichkeit auf ein Minimum reduziert wird, daß diese Tropfen herabfallen und entweder den Behälter 2 oder die Füllstation 41 verunreinigen. Eine Verbindung der Fülldüse 74 mit der Druckgasquelle findet nach
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Beendigung des Füllvorgangs statt und wenn die Fülldüse 74 von dem Verschlußstutzen 74 abgehoben werden soll, um die Lösung der dichten Verbindung der Düsennase 78 mit dem Verschlußstutzen 4 zu erleichtern und dadurch das Verspritzen des abzufüllenden Produkts aus dem Verschlußstutzen 4 zu vermeiden. Als Gas kann Stickstoff verwendet werden. Die Verbindung erfolgt über einen Kanal 85, der über eine Aussparung 86 und eine Öffnung 87 mit der inneren Bohrung 88 des hohlen Ventilschafts 83 in Verbindung steht. Obwohl es nicht dargestellt ist, besitzt die Maschine 1 Mittel, um wahlweise die Verbindung mit der Vakuumquelle und der Druckgasquelle während des Maschinenbetriebs zu unterbrechen, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
Die Fülldüse 74 umfaßt weiter ein Steuerventil 89, welches wahlweise betätigbar ist, um die Verbindung der inneren Bohrung 88 über die Düsennase 78 und damit in die Öffnung 5 des Behälters 2 während des Betriebs der Maschine zu steuern. Das Steuerventil 89 umfaßt eine Mündung 90, welche sich koaxial durch den Ventilkörper 81 erstreckt und in diesem einen Sitz 91 bildet. Eine Ventilschließnadel 92 ist verschieblich in der inneren Bohrung 88 gelagert und geeignet, sich in Richtung auf den Ventilsitz 91 und von diesem weg zu bewegen, um die Mündung zu sperren oder freizugeben. Die Ventilschließnadel 92 ragt vom Ventilschaft 83 vor und ist diesem gegenüber durch einen ORing 93 abgedichtet, so daß das Vakuum bzw. das Druckgas in der inneren Bohrung 88 eingeschlossen wird und ein Entweichen durch die Mündung 90 verhindert wird. Die Ventilschließnadel
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92 wird durch eine Feder 94 derart vorgespannt, daß sie von der sperrenden Anlage am Ventilsitz 91 abgehoben wird, wobei die Feder 94 zwischen dem Ventilschaft 83 und der Ventilschließnadel 92 wirksam ist. Eine Bewegung der Ventilschließnadel 92 gegen die Vorspannung der Feder 94 zum Sperren der Mündung 90 wird durch den Linearmotor 73 erreicht, wenn der Ventilschaft 83 durch ihn bewegt wird.
Die Fülldüse 74 besitzt außerdem eine Einlaßöffnung 95 und eine Auslaßöffnung 96, welche über eine Ausnehmung 97 im Körper 77 verbunden sind» Die Öffnung 95 und 96 sind während des Betriebs der Maschine 1 mit einer nicht gezeigten Dampfquelle verbunden, um den Bereich des Ventilschaftes 83 zu sterilisieren, der der Ausnehmung 97 ausgesetzt ist und in den Kanal 79 für das abzufüllende Produkt ragt und durch dieses verunreinigt wird.
Die Fülleinheit 44 umfaßt außerdem eine Düsenreinigungsvorrichtung 98, welche auf dem Maschinenrahmen 8 dem Abfüllkopf 54 benachbart angeordnet ist, um die Fülldüsennase 78 nach dem jeweiligen Füllen eines Behälters 2 zu reinigen. Die Reinigungsvorrichtung 98 ist so betätigbar, daß sie die Düsennase 78 einer Sprühwäsche unterzieht, wenn die Stützplatte 55 zur Bewegung der Fülldüse 74 vom Verschlußstutzen 4 weggedreht wird und den Verschlußöffnungsmechanismus 63 ihm gegenüber ausrichtet.
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Die Reinigungsvorrichtung 98 umfaßt einen Reinigungsbecher 99, in den sich die Düsennase 78 erstrecken kann, sowie eine Reihe von Sprühdüsen 100, welche um den Reinigungsbecher 99 mit Abstand angeordnet sind und die wahlweise mit der nicht gezeigten Quelle einer Reinigungsflüssigkeit verbunden sind. Die Sprühdüsen 100 können betätigt werden, um die Düsennase 78 abzusprühen.
Die Abgabeanordnung 20 ist genauer in den Fig. 9 und dargestellt. Sie besitzt eine Ausgabestation 101 im Förderbereich 9. Die Abgabeanordnung 20 umfaßt eine Dichtungsvorrichtung 102, welche derart betätigbar ist, daß sie die auf die Verschlußstutzen 4 zurückgesetzten Verschlußkappen 6 dauerhaft mit diesen verbindet, nachdem die Behälter gefüllt worden sind. Die Dichtungsvorrichtung 102 ist in der Ausgabestation 101 unmittelbar stromab von der Füllstation 41 angeordnet und kann eine geeignete Schweißvorrichtung, wie beispielsweise eine Ultraschallschweißvorrichtung sein, deren Konstruktion Fachleuten gut bekannt ist.
Die Abgabevorrichtung 20 umfaßt außerdem eine Trenneinheit 103, die zur Trennung gefüllter Behälter 2 betätigbar ist, wenn diese durch die Ausgabestation 101 bewegt werden, so daß sie einzeln aus der Maschine durch den Auslaß 16 abgegeben werden können. Die Trenneinheit 103 umfaßt eine Klinge 104, welche der den Förderbereich 9 abgrenzenden Abdeckung 11 benachbart angeordnet ist. Die Klinge 104 besitzt eine Schneide 105, welche in Längsrichtung einen W-förmigen Verlauf zeigt. Die Klinge 104 ist an einem Linearmotor 106
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befestigt, durch welchen die Klinge 104 mit dem Rahmen 8.verbunden ist. Eine Betätigung des Linearmotors 106 verursacht eine guillotinenartige Bewegung der Klinge 104 auf und ab.
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Obwohl es nicht dargestellt ist, kann die Abgabevorrichtung 20 auch eine Ausgaberutsche umfassen, durch welche abgetrennte, gefüllte Behälter 2 durch den Auslaß 16 zur nachfolgenden Sammlung aus dem Förderbereich 9 fallen können.
Die Maschine 1 umfaßt außerdem Druckeinheiten 107 (Fig. 1 und 6), welche mit dem Förderbereich 9 verbunden sind, um sterilisierte und unter Druck gesetzte Luft in diesen .einzuführen. Die Druckeinheit 107 leitet die Luft durch den Förderbereich 9 über Leitungen 108, welche sich nach der Füllstation 41 öffnen, so daß die Luft in der Füllstation 41 und zwischen der Füllstation 41 und der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 zirkulieren kann. Zusätzlich ist die unter Druck stehende Luft frei in die stromauf gelegene Sterilisationsunterstation 22 und die Ausgabestation 101 einzutreten und dann aus diesen auszuströmen, um wenigstens teilweise diese Unterstation 22 und die Station 101 unter Druck zu setzen. Die Druckeinheit 107 kann wahlweise betrieben werden, um die Luft allein in den Förderbereich 9 einzuleiten und rezirkulativ zu leiten. Die Druckeinheit 107 kann eine Pumpvorrichtung 109 umfassen, die betrieben werden kann, um die Luft aus der die Maschine 1 umgebenden Atmosphäre abzuziehen und sie zur Sterilisation durch eine Heizvorrichtung 110
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und dann durch eine Kühlvorrichtung 111 zu führen, bevor sie in die Leitungen 108 eingeleitet und anschließend rezirkuliert wird. Obwohl es nicht gezeigt ist, kann die Druckeinheit 107 alternativ eine Luftreinigungs-Sterilisationsvorrichtung sein, die die Luft aus einer Druckluftquelle entnimmt und die Luft vor der Abgabe in die Leitungen 108 sterilisiert.
Die Maschine 1 umfaßt außerdem eine Antriebsanordnung 21 zur Bewegung der Behältergebinde 7 und der darin enthaltenen Behälter 2 längs des Förderbereichs 9. Die Antriebsanordnung 21 umfaßt einen Eingangsförderer 112 (Fig. 2 und 3), der innerhalb der Sterilisationsunterstationen 22 und 23 drehbar angeordnete Leerlaufwalzen umfaßt. Eine Reihe von Walzen 113 erstreckt sich längs der Bodenwandung 10 des Förderbereichs 9 in beiden Unterstationen 22 und 23, während eine weitere Gruppe von Walzen 114 sich längs der Seitenwände 12 und 13 des Förderbereichs 9 in der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 erstreckt. Dieser Eingangsförderer 112 ist so beschaffen, daß in die Sterilisationsunterstation eingebrachte Behältergebinde 7 manuell längs der darin angeordneten Gruppen von Leerlaufwalzen 113 und 114 bewegt werden können.
Die Behältergebinde 7 werden in den Förderbereich 9 deart eingeführt, daß sie direkt auf einer Gruppe von Walzen 113 aufliegen. Alternativ kann die Antriebsanordnung 21 jedoch eine oder mehrere nicht gezeigte Paletten aufweisen, die so angeordnet sind, daß sie auf den Förderwalzen 113 aufliegen und ihrerseits das
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Behältergebinde 7 tragen. Diese Paletten können das mechanische Einführen von Behältergebinden 7 in den Förderbereich 9 erleichtern, wie auch die Bewegung der Gebinde 7 innerhalb der Sterilisationsunterstationen 22 und 23. Wenn Paletten vorgesehen sind, kann einer der Inspektionsdeckel 17 in der Umgebung der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 vorgesehen werden, um die Herausnahme dieser Palette nach der Entleerung der Behälter 2 aus dem Gebinde 7 auf der in der Sterilisationsunterstation 23 befindlichen Palette zu ermögli-i chen.
Die Antriebsanordnung 21 umfaßt außerdem einen Förderer
115 (Fig. 9 und 10), der sich längs des Förderbereichs 9 innerhalb der Ausgabestation 101 erstreckt und betätigbar ist, um gefüllte Behälter 2 durch diese Station zu befördern und sie aus der Maschine 1 auszugeben. Der Ausgabeförderer 115 besteht aus einer Gruppe von angetriebenen Förderwalzen 116, die sich innerhalb der Ausgabestation 101 befindet. Diese Gruppe von Förderwalzen
116 wird durch einen geeigneten Motor und eine Kraftübertragung 117 angetrieben, wie beispielsweise durch einen Luftmotor, eine Antriebswelle und einen Riementrieb.
Jede Walze in der Gruppe von Förderwalzen 116 des Ausgabeförderers 115 kann eine Außenfläche 118 aufweisen, die so behandelt ist, daß sie den Reibungseingriff mit den gefüllten Behältern 2 verbessert. Zu diesem Zweck können die Walzen 116 dieser Walzengruppe mit einer wenigstens teilweise gummierten äußeren Oberfläche 118
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versehen sein. Diese Oberfläche 118 kann mit einem Gummiüberzug versehen sein, oder - wie gezeigt - mit einer Reihe von O-Ringen 119, welche mit Abstand voneinander längs jeder der Walzen 116 angeordnet sind. 5
Bei dieser bevorzugten Ausführungsform kann der Ausgabeförderer 115 ein geringes Gefalle von der Behälterfül!anordnung 19 zum Auslaß 16 aufweisen, um die Bewegung der Behälter in diesem Bereich zu erleichtern.
Eine Anzahl von Überwachungs- und Steuermechanismen kann vorgesehen sein, um die verschiedenen Funktionen der Maschine 1 zu überwachen und zu steuern. In diesem Zusammenhang können nicht gezeigte Mittel vorgesehen sein, um die Anzahl der mit Beuteln 3 versehenen und noch zu füllenden Behälter 2 innerhalb der Maschine 1 zu überwachen, sowie die Anwesenheit der Verschlußkappen bei jedem dieser Behälter 2, die korrekte Positionierung jedes Behälters 2 auf der Stützplattform 47 und im Bereich der Führungsschienen 45 vor der Füllung der Behälter, die Aufrechterhaltung eines positiven Drucks innerhalb zumindest der Füllstation 41, die Aufrechterhai tung einer vorgegebenen Temperatur in einer oder mehreren Stationen 22, 23, 41 und 101, der Betriebsstunden der Generatoren 33, 35 und 36 zur Erzeugung des ultravioletten Lichtes, der Abdichtung der Düsennase 78 innerhalb des Verschlußstutzens 4 vor dem Füllen und das Verschütten des abzufüllenden Produktes oder eine andere Verunreinigung innerhalb des Förderbereichs 9. Nicht gezeigte Mittel können auch vorgesehen sein, um u.a. die Wirkung der Sprühwaschdüsen 100,
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des Heizelements 31, der Generatoren 33, 35 und 36 zur Erzeugung des ultravioletten Lichts, des Abfüllkopfes 54, die Bewegung des Verschlußöffnungsmechanismus 63, der Fülldüse 74, des Ausgabeförderers 115, der Dichtungsvorrichtung 102 und der Trennklinge 104 zu überwachen. Die Linearmotoren 53, 59, 61, 73 und 120 können luftbetätigte Kolben-Zylinder-Einheiten sein, wobei die Überwachungseinrichtungen den Zufluß von Druckluft zu diesen Motoren und den Abfluß der Luft von ihnen überwachen können.
Da es eine wirksame Füllung der Behälter 2 erfordert, daß die Düsennase 78 richtig in den Verschlußstutzen 4 eingesetzt und diesem gegenüber abgedichtet wird, bevor und während der Behälter 2 gefüllt wird, können die Überwachungs- und Steuermechanismen insbesondere derart eingerichtet sein, daß sie die Wirksamkeit der Abdichtung an dem Verschlußstutzen 4 prüfen, bevor das Abgabeventil 80 freigegeben wird, um die Abfüllung des Produkts zu gestatten. Dieser ÜberwachungsVorgang kann die Überprüfung der Wirksamkeit der Evakuierung des Behälters 2 umfassen, in dem das Restvakuum festgestellt und überwacht wird, welches nach der Evakuierungsperiode verbleibt, wobei eine Anzeige für das Bedienungspersonal erfolgen kann, falls der Unterdruck sich dem Wert NULL nähert, um anzuzeigen, daß die Dichtung zwischen der Düsennase 78 und dem Verschlußstutzen 4 unvollständig ist. Nachdem diese Abdichtung überprüft und gegebenenfalls verbessert worden ist, kann das Ventil 80 betätigt werden, um das Produkt in den Behälter 2 abzugeben.
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Die Mehrzahl dieser Überwachungs- und Steuermittel kann außerhalb des Förderbereichs 9 angeordnet sein, zumindest in der Füllstation 41, um die Verunreinigung dieses Förderbereichs 9 auf ein Minimum zu reduzieren. Geeignete aseptische, nicht gezeigte Dichtungen können vorgesehen sein.
Die Überwachungs- und Steuermittel können eine Kombination elektronischer und mechanischer Vorrichtungen sein, wie sie dem Fachmann gut bekannt sind. Wo immer es möglich ist, können diese Vorrichtungen vorzugsweise automatisch betrieben werden, um den automatischen Betrieb der Maschine zu fördern.
Zum weiteren Verständnis der erfindungsgemäßen Maschine 1 wird die Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen, bevorzugten Ausführungsform nachfolgend erläutert.
Vor jeder Arbeitsperiode der Maschine 1 wird sie veranlaßt, sich automatisch einem Sterilisationsverfahren zu unterziehen, um sicherzustellen, daß die Maschine 1 für den Betrieb sterilisiert ist. Zu diesem Zweck werden die Steuermittel so betätigt, daß die Stützplatte 55 gedreht und unter der Wirkung der Linearmotoren 59 und 61 abgesenkt wird, bis sich die Düsennase 78 in dem Reinigungsbecher 99 befindet. Das Abgabeventil 80 wird durch den auf dem Maschinenrahmen 8 angeordneten Linearmotor 120 betätigt, um den Kanal 79 für das Produkt freizugeben und die Sterilisation aller Abgabeleitungen für das Produkt zu ermöglichen. Die Steuermittel setzen außerdem die Gaspumpyorrichtung 109 in Betrieb, so daß
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' sterilisierte Luft in den Föderbereich 9, und zwar zumindest in die stromab gelegene Sterilisationsunterstation 23 und die Füllstation 41, eingeleitet wird. Die Luft wird bis zu einer Größenordnung von etwa 25 Mikron gefiltert und dann durch die Heiz- bzw. Verbrennungsvorrichtung 110 geführt, welche die Luft bis auf eine Temperatur von etwa 300 C erhitzt, bevor sie direkt in den Leitungen 108 und innerhalb des Förderbereichs 9 zirkuliert. Bei dieser Temperatur werden alle lebenden Bakterien vernichtet. Metallische Bestandteile der Maschine 1, die von dieser heißen, trockenen Luft beaufschlagt werden, werden bis in die Größenordnung von 150 C erhitzt. Wenn die erforderliche Desinfektionstemperatur erreicht ist, wird dies für eine vorgegebene Zeitspanne überwacht und auf einem Diagrammschreiber aufgezeichnet und nach Beendigung dieser Heizperiode wird die Luft über die Kühlvorrichtung 111 umgeleitet, um die Temperatur auf annähernd 45 C abzusenken. Diese Luft kann dann weiterhin durch die Leitungen 108 zumindest in die stromab gelegene Sterilisationsunterstation 23 und die Füllstation 41 eingeleitet und als sterile Niederdruckluft benutzt werden, um im Förderbereich 9 während des Füllvorgangs einen gewissen Überdruck beizubehalten. Während des Betriebs der Maschine wird ein großer Prozentsatz der Luft durch die Pumpvorrichtung 109 rezirkuliert, zusammen mit einem Volumen aufbereiteter Luft als Ersatz für die durch die Ladeöffnung 14 und die Auslaßöffnung 16 des Förderbereichs 9 entwichene Luft.
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.33D1.315
Beim Betrieb der Maschine 1 entfernt eine Bedienungsperson, die in einer gereinigten, der Maschine 1 benachbarten Umgebung arbeitet, alle äußeren, nicht gezeigten Speicher- oder Transportverpackungen von den Behältergebinden 7, wobei die Gebindeumhüllung um die Behälter 2 geschlossen bleibt. Das Behältergebinde 7 wird dann durch die Ladeöffnung 14 in den Förderbereich 9 eingebracht und in dem Abschnitt 25 der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 angeordnet.
Die Bedienungsperson isoliert dann den Abschnitt 25 durch Schließen der Einlaßtür 15 und der inneren Trennungstür 24 und leitet die Sprühwäsche und Trocknung der Gebindeumhüllung ein. Dieses Waschen und Trocknen ist eine zeitlich abgestimmte Funktion, wobei die Bedienungsperson durch die Steuermittel auf das Ende dieses Vorgangs aufmerksam gemacht wird. Die Gebindeumhüllung und die Behälter 2 werden dann den von den Generatoren 33 im Abschnitt 25 der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 ausgehenden ultravioletten Strahlung ausgesetzt.
Nachdem das Gebinde gewaschen und getrocknet worden ist, wird die innere Trennungstür 24 geöffnet und das Gebinde 7 manuell in den Abschnitt 26 der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 bewegt, worauf die Trennungstür 24 erneut geschlossen wird. Die Bedienungsperson schlitzt die Gebindeumhüllung auf, um die Behälter 2 freizugeben. Der Zugang für diese Tätigkeit erfolgt durch die Manipulationselemente 37, die in diesen Abschnitt 26 ragen. Im Abschnitt 26 werden
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ι - · ; ■ : ι - 54 -
die Gebindeumhüllung und die Behälter 2 erneut einer ultravioletten Bestrahlung von dem in diesem Abschnitt befindlichen Lichtgenerator 33 ausgesetzt.
Ein erster Behälter 2 aus dem aufgeschlitzten Gebinde wird dann dem Gebinde 7 entnommen und an einer nicht gezeigten Zugleine befestigt, welche vor der Sterilisation der Maschine 1 durch den Förderbereich 9 gezogen worden ist. Diese Zugleine verläuft durch die Auslaßöffnung 16 des Förderbereichs 9 und wird von der Bedienungsperson ergriffen, um aufeinanderfolgend die Behälter 2 aus den Gebinden 7 heraus und auf die Stützplattform 47 zu ziehen, wobei die Verschlußstutzen 4 auf die Führungsschienen 45 aufgleiten. Während die Behälter 2 durch die stromab gelegene Sterilisationsunterstation 23 gezogen werden, werden sie einer ultravioletten Strahlung aus den Generatoren 35 und 36 ausgesetzt und so vor dem Eintreten in die Füllstation 41 sterilisiert.
Wenn der vorauslaufende Behälter 2 die Füllstation 41 erreicht, wird dies durch ein Überwachungsorgan zur Feststellung der Anwesenheit eines Behälters ermittelt, so daß der stromab gelegene Positionierungsarm 48 durch den Linearmotor 53 betätigt wird um den Verschlußstutzen längs der Führungsschienen 45 zu blokkieren. In der Füllstation 41 wird der stromauf gelegene Positionierungsarm 59 durch den zugeordneten Linearmotor 53 betätigt, um den Verschlußstutzen 4 des voranlaufenden Behälters 2 fest zwischen den Greiffingern 50 der Positionierungsarme 48 und 49 zu erfassen.
Die Bedienungsperson betätigt dann die Steuermittel, um das Füllen des voranlaufenden, führenden Behälters 2 zu veranlassen. Zu diesem Zweck wird zunächst der Verschluß Öffnungsmechanismus 63 unmittelbar über die Verschlußkappe 6 gesetzt und mit in seiner Ruheposition befindlichem Betätigungsstempel 69 wird die Stützplatte 55 des Abfüllkopfes 54 unter der Wirkung des Linearmotors 61 abgesenkt, bis die Greifklauen 65 sich über die Verschlußkappe 6 erstrecken und die Verschlußkappe 6 federnd in der Mündung 67 aufnehmen. Die Stützplatte 55 wird dann durch den Linearmotor 61 angehoben, wobei der Verschlußöffnungsmechanismus 63 die Verschlußkappe 6 von dem Verschlußstutzen abhebt.
Die Stützplatte 55 wird dann durch den Linearmotor 59 um die Achse 58 gedreht, bis die Fülldüse 74 sich unmittelbar über dem Verschlußstutzen 4 befindet, worauf dann die Stützplatte 55 erneut durch den Linearmotor 61 abgesenkt wird, bis die Düsennase 78 in die Öffnung 5 eindringt und sich dicht gegen den Umfang des Verschlußstutzens 4 legt. In dieser Verfahrensstufe wird der Kanal 85 mit einer Vakuumquelle verbunden und da die Ventilschließnadel 92 unter der Vorspannung der Feder 94 die Mündung 90 freigibt, wird aus dem Behälter 2 die Luft evakuiert. Anschließend an die Evakuierung und - falls vorgesehen - der Bestätigung der wirksamen Abdichtung zwischen der Düsennase 78 und dem Verschlußstutzen 4, betätigt die Steuereinrichtung den Linearmotor 73, um den Ventilschaft 83 und die Ventilschließnadel 92 gegen die Wirkung der sie jeweils vorspannenden Federn 84 und 94 zu bewegen. Wegen der
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330\315
relativen Positionen des Ventilschaftes 83 und der Ventilschließnadel 92 wird der Linearmotor 73 zunächst die Ventilschließnadel 92 betätigen, die die Mündung 90 sperrt und so den Abzug der Luft beendet. Unmittelbar anschließend betätigt der Linearmotor 73 den Ventilschaft 83, der seinerseits das Abgabeventil 80 betätigt, um den Kanal 79 freizugeben und den Austritt einer vorgegebenen Menge des Produkts durch die Kanäle 75 und 79 zum Behälter 2 zu gestatten. Während dieser Produktabgabe ist der Kanal 85 mit einer Quelle von unter niedrigem Druck stehendem Stickstoff verbunden.
Nach der Beendigung des Füllvorgangs wird der Linearmotor 73 erneut betätigt, um den Ventilschaft 83 und die Ventilschließnadel 92 freizugeben, wodurch zunächst durch das Abgabeventil 80 der Kanal 79 gesperrt wird und dann die Mündung 90 freigegeben wird, um unter geringem Druck stehenden Stickstoff der Öffnung 5 zuzuführen. Die Stützplatte 55 wird dann langsam durch den Linearmotor 61 angehoben, um die Düsennase 78 aus dem Verschlußstutzen 4 herauszubewegen und dabei ein Verspritzen des abzufüllenden Produkts zu vermeiden. Der unter niedrigem Druck stehende Stickstoff unterstützt die Trennung zwischen der Fülldüse 74 und dem Produkt.
Wenn sich die Düsennase 78 oberhalb des Verschlußstutzens 4 befindet und etwa 200 Millisekunden bevor sich die Stützplatte 55 weiter entfernt, wird die Fülldüse 7Ä'erneut mit der Vakuumquelle über den Kanal 85 verbunden, um jegliche Tropfen des Produkts auf der Düsennase 78 in die innere Bohrung 88 und gegebenen-
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- 57 - *** * falls auch durch den Kanal 85 anzusaugen.
Die Stützplatte 55 wird dann vollständig zurückgezogen und dann unter Wirkung des Linearmotors 59 gedreht, um die Fülldüse 74 über dem Reinigungsbecher 99 zu positionieren und den Verschlußöffnungsmechanismus über dem Verschlußstutzen 4. Durch erneutes Absenken der Stützplatte 55 durch den Linearmotor 61 wird die Düsennase 78 in den Reinigungsbecher 99 bewegt, um sie mit einer Reinigungsflüssigkeit zu waschen,und die Verschlußkappe 6 wird wieder mit dem Verschlußstutzen 4 verbunden. Die Steuermittel veranlassen dann den Linearmotor 73, den Beätigungsstempel 69 von seiner Ruhestellung in seine Betriebsstellung zu überführen, in welcher er die Greifklauen 65 gegen die vorspannende Wirkung der Bänder und damit außer Eingriff mit der Verschlußkappe 6 bewegt und die Verschlußkappe 6 in festen Eingriff mit dem Verschlußstutzen 4 bringt. Während der Betätigungsstempel 69 in seiner Betriebsstellung gehalten wird, wird die Stützplatte 5 dann durch den Linearmotor 61 angehoben, um den Verschlußöffnungsmechanismus 63 aus dem Bereich des gefüllten Behälters 2 zu bewegen. Dann wird der Linearmotor 73 zurückgezogen, um es dem Betätigungsstempel 69 zu gestatten, in seine Ruhestellung zurück- zukehren.
Die Positionierungsarme 48 und 49 gegen dann den Verschlußstutzen frei, so daß der gefüllte, führende Behälter 2 manuell aus der Füllstation 41 zur Ausgabestation 101 gezogen werden kann, wo die Wirkung des Ausgabeförderers 115 den führenden Behälter 2 durch
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diese Station 101 bewegt und zugleich einen folgenden Behälter 2 in die Füllstation 41 zieht, wo er wie oben beschrieben gefüllt wird. Nach dem Verschweißen der Verschlußkappe 6 mit dem Verschlußstutzen 4 durch das Ultraschall-Schweißgerät 102 und die Trennung des führenden Behälters 2 vom Gebinde 7 durch die Trennklinge 104 wird der gefüllte Behälter 2 durch die Auslaßöffnung 16 aus dem Förderbereich 9 und über die nicht gezeigte Ausgaberutsche ausgegegeben.
Bis zwei gefüllte Behälter 2 durch die Füllstation 41 zum Ausgäbeförderer 115 gezogen worden sind, ist es erforderlich, daß die Bedienungsperson die Behälter 2 manuell mittels der Zugleine durch den Förderbereich 9 zieht. Wenn sich diese beiden Behälter 2 einmal auf dem Ausgäbeförderer 115 befinden, kann die Zugleine ausgehängt werden und der Ausgabeförderer 115 wird kontinuierlich Behälter 2 aus dem Gebinde 2 und durch den Förderbereich 9 ziehen.
Falls aus irgend einem Grund während des Füllvorgangs das abzufüllende Produkt verschüttet oder verspritzt wird, kann der Betrieb der Maschine 1 unterbrochen und ein Waschprogramm eingeleitet werden. Eine Reihe fester, nicht gezeigter Sprühköpfe ist längs de Förderbereichs angeordnet und kann diesen Forderbereich 9 einer Sprühwäsche und Sterilisation unterziehen, um die Reste des Produkts wegzuwaschen. Dieses Waschprogramm kann zeitlich auf z.B. 3 Minuten festgesetzt sein, worauf dann die Maschine 1 für die Fortsetzung des Füllbetriebes eingestellt wird.
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Beim normalen Betrieb werden sich bei der Maschine 1 zumindest zwei Gebinde 7 innerhalb des Förderbereichs 9 befinden und zwar je ein Gebinde in der stromauf und in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 22 bzw. 23, wobei aus dem einen Gebinde 7 die Behälter 2 für den Füllvorgang herausgezogen werden, während das andere Gebinde 7 für den Zeitpunkt in Bereitschaft ist, in dem das eine Gebinde geleert ist. Um sicherzustellen, daß der Füllvorgang nach der Erschöpfung des einen Gebindes 7 nicht verzögert wird, ist der führende Behälter 2 des anderen Gebindes 7 in der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 mit dem letzten Behälter 2 des einen Gebindes 7 in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 durch die Bedienungsperson verbunden worden, während die Behälter des einen Gebindes 7 gefüllt werden. Diese Verbindung kan durch ein Klebeband hergestellt werden, welches entweder mit dem letzten Behälter 2 des einen oder dem führenden Behälter 2 des anderen Behältergebindes 7 während der Herstellung der Gebinde verbunden wird.
Es wird deshalb, wenn das eine Behältergebinde 7 geleert ist, automatisch mit der Abfüllung in die Behälter des anderen Gebindes begonnen. Die Maschine kann mit einer durch die Inspektionsdeckel 17 sichtbaren Anzeige versehen sein, die die Bedienungsperson darauf hinweist, daß das eine Behältergebinde 7 geleert ist, so daß das andere Behältergebinde 7 in die stromab gelegene Sterilisationsunterstation 23 bewegt werden und ein weiteres Behältergebinde 7 in die stromauf gelegene Sterilisationsunterstation 22 eingeführt werden sollte. Die Überwachungsmittel können eine Alarmanzeige
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umfassen, die wirksam wird, wenn diese Funktion nicht ausgeführt wird.
Die vorliegende Erfindung schafft eine Maschine und ein Verfahren, welche benutzt werden können, um Behälter in aseptischem Zustand zu füllen. Nach einer beispielsweisen Anwendung der Erfindung ist sie besonders geeignet zum Abfüllen von flüssigen Lebensmitteln oder Getränken in flexible, beutelförmige Behälter. Als Ergebnis können die so durch die Maschine gefüllten Behälter das Produkt im Vergleich zu bisher bekannten Abfüllmaschinen über eine längere Zeitspanne in brauchbarem Zustand halten.
Die Maschine und das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung ermöglichen ein rasches, kontinuierliches Befüllen der Behälter mit einer minimalen Möglichkeit der Unterbrechung durch falsch zugeführte oder gefüllte Behälter. Es kann deshalb das Befüllen der Behälter auf wirtschaftliche und wirksame Weise durchgeführt werden, wodurch sich die Endkosten des Produkts für den Verbraucher auf ein Minimum reduzieren.
Leerseite

Claims (1)

  1. ( 1.J Maschine zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete öffnung, gekennzeichnet durch einen einen Förderbereich (9) für die Behälter (2) bildenden Rahmen (8), durch welchen Förderbereich (9) in die Maschine (1) eingeführte Behälter (2) während des Füllvorgangs bewegt werden, durch eine auf dem Rahmen (8) gelagerte Behältersterilisationsanordnung (18), welche im Förderbereich (9) eine Sterilisationsstation (22, 23) bildet, wobei die Behältersterilisationseinrichtung (18) betreibbar ist, um die Behälter (23) wenigstens in einem die Öffnung (5) enthaltenden Bereich aseptisch zu sterilisieren, wenn sie sich in der Sterilisationsstation (22, 23) befinden, und durch eine auf dem Rahmen (8) gelagerte Behälterfüllanordnung (19), welche eine Behälterfüllstation (41) im Förderbereich bildet, wobei die Behälterfüllanordnung (19) derart betreibbar ist, daß sie sterilisierte Behälter (2) aufnimmt und sie durch die an ihnen angeordnete Öffnung (5) mit einem Produkt füllt, während zumindest der die Öffnung (5) enthaltende Bereich des Behälters (2) in aseptischem Zustand gehalten wird.
    2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderbereich (9) sterilisiertes Gas enthält, welches auf einem gegenüber dem Atmosphärendruck in der Umgebung der Maschine (1) höheren Druck gehalten wird, derart, daß der Förderbereich (9) in aseptischem Zustand gehalten und das Eindringen der Atmosphäre in diesen Bereich verhindert wird.
    3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das sterilisierte Gas im Bereich der Behälterfüllstation (41) in den Förderbereich (9) eingeführte Luft ist.
    4. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderbereich (9) eine Ladeöffnung (14) besitzt, durch welche der zu füllende Behälter (2) in den Förderbereich (9) einführbar ist, sowie eine Auslaßöffnung (16), durch welche der gefüllte Behälter (2) aus dem Förderbereich (9) entlassen wird, wobei der Rahmen (8) der Maschine (1) den gesamten Förderbereich (9) zwischen der Ladeöffnung (14) und der Auslaßöffnung (16) umschließt.
    5. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer Antriebsanordnung (21) für eine Fördereinrichtung versehen ist, die geeignet ist, den Behälter (2) durch den Förderbereich (9) zu befördern.
    6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (21) geeignet ist, eine Mehrzahl
    von Behältern (2) in Reihe durch den Förderbereich (9) zu befördern, wobei jeder Behälter (2) durch diskrete, schrittweise Bewegung durch den Förderbereich (9) bewegbar ist, derart, daß der Behälter (2) zumindest vorübergehend an jeder Maschinenstation (22, 23, 41, 101) anhält.
    7. Maschine nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (21) eine Reihe von Förderwalzen (113, 114, 116) umfaßt, von denen der oder die Behälter (2) getragen wird bzw. werden, und daß zumindest einige der Förderwalzen selektiv antreibbar sind, um den oder die Behälter (2) durch den Förderbereich (9) zu bewegen und daß wenigstens einige der Förderwalzen (116) eine zur Erleichterung des Reibungskontakts mit dem oder den von ihnen getragenen Behälter bzw. Behältern (2) behandelte Außenfläche (118) aufweisen.
    8. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sterilisationsanordnung
    (18) eine VorSterilisationseinheit (28) umfaßt, welche dem Förderbereich (9) benachbart angeordnet und derart betreibbar ist, daß sie zumindest eine Außenfläche des Behälters (2) sterilisiert.
    9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sterilisationsanordnung (18) eine VorSterilisationseinheit (28) umfaßt, welche dem Förderbereich (9) benachbart angeordnet und derart betreibbar ist, daß zumindest eine Außenfläche einer
    Gebindeumhüllung sterilisiert wird, in welcher ein Behälter oder mehrere Behälter (2) in die Maschine eingeführt wird bzw.- werden.
    10. Maschine nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) als waschende Reinigungsvorrichtung ausgebildet ist.
    11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) zumindest eine Sprühdüse (29) umfaßt, die mit einer Quelle einer unter Druck stehenden, chemischen Desinfektionsflüssigkeit zum Besprühen der Außenfläche verbindbar ist, sowie wenigstens ein elektrisches Heizelement (31), welches derart betreibbar ist, daß es zur Trocknung der Außenfläche die Desinfektionsflüssigkeit verdampft.
    12. Maschine nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß die VorSterilisationseinheit geeignet ist, den Behälter (2) hochfrequenten Lichtstrahlen auszusetzen.
    13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) wenigstens einen Generator (33) zur Erzeugung von ultraviolettem Licht geringer Intensität besitzt, der derart angeordnet ist, daß der Behälter (2) der ultravioletten Strahlung aussetzbar ist«
    14. Maschine nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sterilisationsanordnung (18) eine Hauptsterilisationseinheit (34) umfaßt, die dem Förderbereich (9) benachbart und in Förderrichtung nach der Vorsterilisationseinheit (28) angeordnet und derart betreibbar ist, daß der Behälter (2) zumindest in seinem Öffnungsbereich sterilisiert wird.
    15. Maschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptsterilisationseinheit (34) geeignet ist, den Behälter (2) zumindest in seinem Öffnungsbereich hochfrequenten Lichtstrahlen auszusetzen.
    16. Maschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptsterilisationseinheit (34) wenigstens einen Generator (35) zur Erzeugung von ultraviolettem Licht hoher Intensität besitzt, der derart angeordnet ist, daß der Öffnungsbereich des Behälters (2) der ultravioletten Strahlung aussetzbar ist, sowie wenigstens einen Generator (36) zu Erzeugung von ultraviolettem Licht geringer Intensität, der derart angeordnet ist, daß der Behälter (2) der ultravioletten Strahlung aussetzbar ist.
    17. Maschine nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige Oberflächen (46) der Maschine (1) hoch poliert sind, derart, daß von diesen Oberflächen (46) aufgenommene Lichtstrahlen zumindest auf den Öffnungsbereich des in der
    Sterilisationsstation (23) befindlichen Behälters (2) reflektiert werden.
    18. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüehe, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllanordnung (19) dem Förderbereich (9) benachbart eine Fülleinheit (44) umfaßt, die wenigstens ein Führungselement (45) aufweist, das sich durch die Füllstation (41) erstreckt und geeignet ist, die Behälter stützend durch die Füllstation (41) zu führen.
    19. Maschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fülleinheit (44) wenigstens ein Positionierung se lerne nt (48, 49) umfaßt, das geeignet ist, selektiv und zwangsläufig den Behälter (2) seiner Öffnung benachbart in der Füllstation (41) in einer zum Füllen mit dem Produkt dienenden, vorgegebenen Füllposition zu positionieren und zu halten.
    20. Maschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar von Führungselementen (45) vorgesehen ist, die sich einander eng benachbart von der Sterilisationsstation (22, 23) durch die Füllstation (41) erstrecken und derart angeordnet sind, daß von ihnen ein Verschlußstutzen (4) längsverschieblich getragen werden kann, der die Öffnung (5) des Behälters (2) aufweist.
    21. Maschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar von Positionierungselementen (48, 49)
    vorgesehen ist, welche selektiv betätigbar sind, um den zwischen den Führungselementen (45) gestützten Verschlußstutzen (4) zu ergreifen und festzuhalten, wenn sich der Behälter (2) in der vorgegebenen Füllposition befindet.
    22. Maschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Positionierungselement einen auf einem zugeordneten Führungselement (45) gelagerten Positionierungsartn (48, 49) umfaßt und daß jeder Positionierungsarm (48, 49) einen Greiffinger (50) besitzt, der schwenkbar auf dem zugeordneten Führungselement (45) gelagert ist, wobei ein Greiffinger (50) in Bezug auf die Förderrichtung in der Füllstation (41) mit geringem Abstand hinter dem anderen Greiffinger (50) angeordnet ist, und daß jeder Positionierungsarm (48, 49) mit einem gelenkig mit dem Greiffinger (50) verbundenen Betätigungshebel (52) versehen und derart betätigbar ist, daß die Greiffinger gegeneinander oder voneinander weg verschwenkbar sind, um dadurch einen zwischen ihnen angeordneten Verschlußstutzen (4) zu erfassen oder freizugeben.
    23. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllanordnung (19) einen Abfüllkopf (54) umfaßt, der mit einer Quelle des abzufüllenden Produkts verbindbar und derart betätigbar ist, daß ein Teil von ihm durch die Öffnung (5) in den in der Füllstation (41) befindlichen Behälter (2) einführbar ist, wobei der Abfüllkopf (54) zum Einspritzen des Produkts in die Behälteröffnung (5) beim Füllen des Behälters (2) gegen den Behälter (2) bewegbar und nach dem Füllen des
    . 8 - :" : '·"" -:' '··"■■ Behälters (2) von diesem zurück bewegbar ist.
    24. Maschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfüllkopf (54) mit einem VerSchlußöffnungsmechanismus (63) versehen ist, der geeignet ist, einen Verschluß (6) von der Öffnung (5) des Behälters (2) zu entfernen, wenn sich der zu füllende, sterilisierte Behälter (2) in der Füllstation (41) befindet und der Maschine (1) mit durch einen Verschluß (6) verschlossener Öffnung (5) zugeführt wurde, und der weiter geeignet ist, nach dem Füllen des Behälters (2) mit dem Produkt den Verschluß (6) zum Schließen der Öffnung (5) wieder in seine Verschlußposition zu überführen.
    25. Maschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußöffnungsmechanismus (63) eine Reihe von Greifklauen (65) umfaßt, die ringförmig derart angeordnet sind, daß sie zwischen sich den Verschluß (6) ergreifen können, und daß der Verschlußöffnungsmechanismus
    (63) auf dem Rahmen (8) der Maschine (1) derart angebracht ist, daß sich die Greifklauen (65) gegen den Behälter (2) und von diesem weg bewegen können, wenn er sich in der Füllstation (41) befindet, um den von den Greifklauen (65) erfaßten Verschluß (6) abzunehmen bzw. wieder in seine Verschlußposition zu überführen.
    26. Maschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußöffnungsmechanismus (63) einen rohrförmigen Körper (64) umfaßt, daß die Greifklauen (65) gegenüber diesem Körper (64) radial beweglich an ihm gelagert sind, daß sich wenigstens ein federelasti-
    sches Band (68) um die Greifklauen (65) erstreckt, um diese zum Eingriff mit dem Verschluß (6) radial einwärts vorzuspannen, und daß ein Betätigungsstempel (69) in Längsrichtung des rohrförmigen Körpers (64) in Eingriff mit den Greifklauen (65) bewegbar ist, um diese gegen die Vorspannung des Bandes (68) radial nach außen zu bewegen und dadurch einen zwischen ihnen festgehaltenen Verschluß (6) freizugeben.
    27. Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsstempel (69) derart betätigbar ist, daß er zwangsweise einen zwischen den Greifklauen (65) gehaltenen Verschluß (6) in eine die Öffnung (5) des Behälters (2) schließende Position drückt.
    28. Maschine nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfüllkopf (54) eine Fülldüse (74) mit einer Düsennase (78) besitzt, durch welche das Produkt in den Behälter (2) einspritzbar ist, wobei die Düsennase (78) geeignet ist, sich in die Öffnung (5) des Behälters (2) derart zu erstrecken, wenn sich der Behälter (2) in der Füllstation befindet, daß während des Füllvorgangs die Düsennase (78) dichtend am Umfang der Öffnung (5) anliegt.
    29. Maschine nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Fülldüse (74) mit einer Vakuumquelle verbindbar ist, wenn die Düsennase (78) dichtend am Umfang der Öffnung (5) anliegt,' um den Behälter (2) vor dem Füllen mit dem Produkt zu evakuieren.
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    30. Maschine nach einem der Ansppüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Fülldüse (74) während oder unmittelbar nach dem Zurückziehen der Düsennase (78) aus der Öffnung (5) des Behälters (2) mit einer Vakuumquelle verbindbar ist, um gegebenenfalls auf der Düsennase (78) Tropfen des abzufüllenden Produkts in die Düse (74) zu ziehen.
    31. Maschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Fülldüse (74) unmittelbar nach dem Füllvorgang mit einer Druckgasquelle verbindbar ist, um das Lösen der dichten Verbindung zwischen der Düsennase (78) und dem Umfang der Öffnung (5) des Behälters (2) zu erleichtern.
    32. Maschine nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllanordnung (19) eine Düsenreinigungsvorrichtung (98) umfaßt, welche nach dem Füllen des Behälters (2) mit dem Produkt zur Reinigung der Düsennase (78) betätigbar ist.
    33. Maschine nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenreinigungsvorrichtung (98) einen Reinigungsbecher (99) umfaßt, in welchen die Düsennase
    (78) ragt, sowie wenigstens eine Sprühdüse (100), die in dem Reinigungsbecher (99) angeordnet und mit einer Quelle einer Reinigungsflüssigkeit verbindbar ist, um die Düsennase (78) abzusprühen, wenn diese in den Reinigungsbecher (99) ragt.
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    34. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Abgabeanordnung (20) für die Behälter (2) umfaßt, die auf dem Rahmen (8) der Maschine (1) gelagert ist und eine Ausgabestation (101) im Förderbereich (9) bildet und die derart betätigbar ist, daß sie die von der Ausgabestation von der Füllstation (41) übernommenen Behälter (2 ) ausgibt.
    35. Maschine nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeanordnung (20) eine Dichtungsvorrichtung
    (102) umfaßt, die derart betätigbar ist, daß sie einen Verschluß (6) auf dem von der Ausgabestation (101) übernommenen Behälter (2), welcher dessen Öffnung (5) lösbar verschließt, dauerhaft verschließt. 15
    36. Maschine nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsvorrichtung (102) eine Schweißvorrichtung ist, die geeignet ist, den Verschluß (6) mit dem Behälter (2) zu verschweißen.
    37. Maschine nach einem der Ansprüche 34 bis 36s dadurch gekennzeichnet, daß sie derart ausgebildet ist, daß sie in einer Reihe zusammenhängende Behälter (2) aufeinanderfolgend durch die Sterilisationsstation (22,
    23) und die Füllstation (41) zur Ausgabestation (101) bewegt und daß die Abgabeanordnung (20) eine Trenneinheit (103) umfaßt, welche geeignet ist, die gefüllten Behälter (2) zu trennen, welche aufeinanderfolgend an der Ausgabestation (101) eintreffen, so daß sie anschließend einzeln von der Maschine (1) ausgegeben werden können.
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    38. Maschine nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinheit (103) eine Trennklinge (104) mit einer in Längsrichtung W-förmigen Schneide (105) umfaßt, die zur Trennung der gefüllten Behälter (2) guillotinenartig bewegbar ist.
    39. Verfahren zum Füllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    Einführen des Behälters (2) in einen Förderbereich (9) für den Transport der Behälter (2), Bewegung des Behälters (2) durch den Föderbereich (9) zu einer Sterilisationsstation (22, 23), Sterilisation des Behälters (2) zumindest im Bereich seiner Öffnung (5), wenn er sich in der Sterilisationsstation (22, 23) befindet,
    Überführung des sterilisierten Behälters (2) längs des Förderbereichs (9) zu einer Füllstation (41) und Füllung des in der Füllstation (41) aufgenommenen Behälters (2) durch seine Öffnung (5) mit einem Produkt, während zumindest der Öffnungsbereich des Behälters (2) in aseptischem Zustand gehalten wird.
    40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Schritt ein sterilisiertes Gas in den Förderbereich (9) eingeführt und das Gas auf einem höheren Druck als dem Atmosphärendruck in der Umgebung des Förderbereichs (9) gehalten wird, während der Behälter (2) durch den Förderbereich (9) wandert, um dadurch das Eindringen der Atmosphäre in den Förderbereich (9) zu verhindern.
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    4L Verfahren nach einem der Ansprüche 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der aseptischen Sterilisation des Behälters (2) das reinigende Waschen der Außenfläche des Behälters (2) umfaßt. 5
    42ο Verfahren nach einem der Ansprüche 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der aseptischen Sterilisation des Behälters (2) das reinigende Waschen und Trocknen einer Außenfläche einer Gebindeumhüllung umfaßt, in welcher ein Behälter oder mehrere Behälter (2) in den Förderbereich (9) eingebracht wird bzw. werden.
    43. Verfahren nach einem der Ansprüche 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der aseptischen Sterilisation des Behälters (2) auch umfaßt, daß zumindest der Öffnungsbereich des Behälters (2) hochfrequenten Lichtstrahlen ausgesetzt wird.
    44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) zumindest mit seinem Öffnungsbereich ultravioletten Lichtstrahlen hoher Intensität ausgesetzt wird.
    45. Verfahren nach einem der Ansprüche 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche ultravioletten Lichtsstrahlen geringer Intensität ausgesetzt wird.
    46. Verfahren nach einem der Ansprüche 39 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Schritt der
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    Behälter (2) abgestützt durch die Füllstation (41) geführt wird und der Behälter in der Füllstation freigebbar in der N$he seiner Öffnung (5) gehalten und in einer vorgegebenen Füllposition zur Füllung mit dem Produkt positioniert wird.
    47. Verfahren nach einem der Ansprüche 39 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mit einem seine Öffnung (5) abdeckenden Verschluß (6) in den Fö'rderbereich (9) eingebracht wird und daß als weitere Schritte
    der Verschluß (6) von der Öffnung (5) des Behälters (2) entfernt wird, wenn der sterilisierte, zu füllende Behälter (2) von der Füllstation (41) aufgenommen ist, und
    der Verschluß (6) zum erneuten Schließen der Öffnung (5) wieder aufgesetzt wird, wenn der Behälter (2) mit dem Produkt gefüllt worden ist.
    48. Verfahren nach einem der Ansprüche 39 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Füllens des Behälters (2) umfaßt: daß eine mit einer Düsennase (78) versehene Fülldüse (74) in die Öffnung (5) des Behälters (2) eingeführt wird, daß die Fülldüse (74) mit einer Quelle für das Produkt verbunden wird, um den Behälter (2) mit einer Portion des Produkts über die Düsennase (78) zu füllen, und daß nach, dem Füllen des Behälters (2) die Fülldüse (74) aus der Öffnung (5) des Behälters (2) entfernt wird.
    - 15 -
    49. Verfahren nach Ansppuch 48, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Füllens des Behälters (2) weiter umfaßt: das Abdichten der Düsennase (78) gegenüber dem Umfang der Öffnung (5) des Behälters (2) nach dem Einführen in diese Öffnung und die Aufrechterhaltung der Dichtung während des Füllvorgangs.
    50. Verfahren nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Füllens des Behälters (2) weiter umfaßt; die Verbindung der Fülldüse (74) mit einer Vakuumquelle nach dem Abdichten der Düsennase (78) gegenüber dem Umfang der Öffnung (5) und die Evakuierung des Behälters (2) vor dem Einfüllen des Produkts.
    51. Verfahren nach einem der Ansprüche 49 oder 50, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Füllens des Behälters (2) weiter umfaßt: die Verbindung der Fülldüse (74) mit einer Vakuumquelle während oder unmittelbar nach dem Zurückziehen der Düsennase (78) aus der Öffnung
    (5) des Behälters (2), um dadurch gegebenenfalls auf der Düsennase (78) befindliche Tropfen des Produkts in die Fülldüse (74) zu ziehen.
    52. Verfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Füllens des Behälters (2) weiter umfaßt die Verbindung der Fülldüse (74) mit einer Druckgasquelle unmittelbar nach dem Füllen des Behälters (2), um das Lösen der dichten Verbindung zwischen der Düsennase (78) und dem Umfang der Öffnung (5) zu erleichtern.
    - 16 -
    53. Verfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer Schritt die Düsennase (78) nach dem Füllen des Behälters (2) gereinigt wird.
    54. Verfahren nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Reinigung der Düsennase (78) cie Einführung der Düsennase (78) in einen Reinigungsbecher (99) und das Absprühen der Düsennase (78) mit einer Reinigungsflüssigkeit umfaßt.
    55. Verfahren nach einem der Ansprüche 39 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß es als v/eitere Schritte umfaßt:
    die Bewegung des gefüllten Behälters (2) längs des Förderbereichs (9) zu einer Ausgabestation (101) und das Abgeben des gefüllten Behälters (2) aus dem Förderbereich (9).
    56. Verfahren nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Ausgäbestation (101) aufgenommene Behälter (2) einen abnehmbaren Verschluß (6) besitzt, der seine Öffnung (5) verschließt und daß als weiterer Schritt der Verschluß (6) dauerhaft mit dem Behälter (2) dicht verbunden wird.
    57. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, der Schritt der dauerhaften Verbindung des Verschlusses (6) mit dem Behälter (2) das Verschweißen des Verschlusses (6) mit dem Behälter (2) umfaßt.
    - 17 -
    58. Verfahren nach einem der Ansprüche 55 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Behältern (2) in Reihe verbunden in den Förderbereich (9) zur aufeinanderfolgenden Bewegung durch den Förderbereich (9) eingebracht werden und daß als weiterer Schritt die Behälter (2) in der Ausgabestation (101) zur individuellen Ausgabe aus dem Förderbereich (9) getrennt werden.
    - 18 -
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