DE3301315C2 - Vorrichtung und Verfahren zum Befüllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Befüllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öffnung

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters durch eine an ihm angeordnete Öff­ nung, gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 bzw. 18.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der US-PS 41 20 134 be­ kannt. Diese Vorrichtung zur Befüllung von flexiblen Behältern spricht bereits das Problem an, daß Verunreinigungen der fle­ xiblen Behälter kritisch sind und daß eine automatische Befül­ lung im Grunde erwünscht wäre.
Trotz der dort getroffenen Maßnahmen ist jedoch die Keimsi­ cherheit unbefriedigend.
Eine weitere Vorrichtung zum Befüllen der genannten Behälter ist aus der DE-OS 29 19 388 bekannt. Bei der aus dieser Druckschrift bekannten Vorrichtung soll ein steriles Gas mit höherem Druck zur Sterilisierung verwendet werden. Die Bereitstellung entsprechender Druckunterschiede erfordert einen beträchtlichen Aufwand hinsichtlich der Dich­ tungen, zumal, wenn kontinuierlich gearbeitet werden soll. Da­ her ist die aus dieser Druckschrift bekannte Lösung im Grunde unpraktikabel, es sei denn, es werden entsprechend aufwendige Druckschleusen, die dann dennoch Druckverluste bedingen, ver­ wendet.
Dennoch ist die mit dieser Vorrichtung erzielte Keimarmut in vielen Fällen nicht ausreichend.
Besondere Probleme bestehen, wenn aufeinanderfolgend aseptisch Behälter mit flüssigem Lebensmittel oder Getränken gefüllt werden sollen.
Ferner ist aus der FR-OS-24 44 619 ein flacher Behälter in sterilisierbarer Form an sich bekannt. Der Behälter wird über UV-Strahlen sterilisiert und ist nach der Art eines Schlauch­ behälters ausgebildet, wie aus Fig. 12 dieser Druckschrift ersichtlich ist. Derartige Behälter weisen jedoch keinen Ver­ schluß in dem Sinne auf, daß eine Wiederverschließbarkeit möglich ist, so daß sie nur für spezielle Anwendungsfälle ge­ eignet sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere anwendbar sein, um flexible, beutelartige Behälter mit flüssigen Geträn­ ken zu füllen, welche leicht verderblich sind, wie z. B. Milch, und der Einfachheit halber wird nachfolgend die Maschine und das Verfahren in Bezug auf diese beispielhafte Anwendung be­ schrieben. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, daß die Ma­ schine und das Verfahren nicht auf diese beispielhafte Anwen­ dung beschränkt sind.
Wenn ein unbehandeltes und ungeschütztes Lebensmittel oder Ge­ tränk bei Umgebungstemperaturen gespeichert wird, kann die Ak­ tivität der natürlich vorkommenden bakteriellen Organismen da­ zu führen, daß das Lebensmittel oder Getränk in einer relativ kurzen Zeit verdirbt. Gekühlte Speicherung des Produkts ist als Mittel zur Verzögerung der Aktivität dieser Organismen und dadurch zur Verlängerung der Lagerfähigkeit des Produkts be­ kannt, obwohl sich durch gekühlten Transport und gekühlte Speicherung hohe Kosten ergeben können. Als Alternative kann das Produkt durch die Zugabe chemischer Konservierungsmittel behandelt werden, um die Aktivität der bakteriellen Organismen zu verzögern; die Öffentlichkeit wird jedoch zunehmend zurückhaltender aufgrund offensichtlicher oder vermeintlicher Auswirkungen solcher häufig gebrauchter Konservierungsmittel.
Auch die Behandlung von Lebensmitteln oder Getränken in einem Pasteurisierverfahren, bei welchem das Lebensmittel oder Getränk einer Hitzeeinwirkung ausgesetzt wird, ist als Mittel zur Zerstörung bakterieller Organismen inner­ halb des Lebensmittels oder Getränks und damit zur Redu­ zierung des Verderbs bekannt. Bei einem bekannten Pasteu­ risierverfahren werden die meisten Lebensmittel oder Ge­ tränke gekocht und werden chemischen Veränderungen unter­ zogen, welche ihre Eigenschaften verändern können, insbe­ sondere ihren Geschmack. Es wurde jedoch gefunden, daß bei einem vor relativ kurzer Zeit entwickelten Pasteuri­ sierverfahren, welches als Ultrahocherhitzungsverfahren be­ kannt ist, die bakteriellen Organismen in einigen Lebensmitteln und Getränken zerstört werden, wobei die schädli­ chen Einflüsse auf die Eigenschaften des Produkts minimal sind. Das Ultrahocherhitzungsverfahren beruht darauf, daß das Lebensmittel oder Getränk für eine kurze Zeitspanne auf eine sehr hohe Temperatur gebracht wird und dann rasch auf die Umgebungstemperatur abgekühlt wird. Einige Erzeugnisse sind jedoch wieder für Verderb anfällig, wenn sie die Umgebungstemperatur wieder erreicht haben.
Milch ist für Verunreinigung und damit den Verderb be­ sonders anfällig und keines der vorstehend genannten Mittel ist zur Verhinderung dieses Verderbs vollständig zufriedenstellend. Es ist deshalb für die Vermarkter von Milchprodukten erforderlich, die Milch in einem Behälter anzubieten, der die Milch von der letzten Produktions­ stufe bis zum Endverbraucher in einer sterilen Atmosphäre hält, um die Verunreinigung durch bakterielle Organismen auf ein Minimum zu reduzieren. Eine erfolgreiche Behand­ lung dieser Art bedeutet, daß die Milch über längere Zeit transportiert und gespeichert werden kann, ohne daß die Notwendigkeit für eine kritische Kühlung, die Zugabe von Konservierungsmitteln, die Pasteurisierung oder die Anwendung anderer Mittel zur Zerstörung bakterieller Or­ ganismen besteht.
Ein in letzter Zeit entwickelter Behälter zur Speiche­ rung und zum Vertrieb von Milch, insbesondere an Großver­ braucher, ist ein flexibler Beutel aus geschichtetem Material, wie z. B. einem Kunststoff oder einem Kunststoff- Metall-Laminat, mit einer Verschlußanordnung, durch welche Milch in den Behälter eingebracht oder aus ihm entnommen werden kann. Es wurde gefunden, daß diese beutelartigen Behälter die Milch im allgemeinen in unverdorbenem Zu­ stand halten können, unter der Voraussetzung, daß sie vor dem Befüllen sterilisiert werden und die Behälter - wenn überhaupt - mit nur geringer Verunreinigung ent­ weder des Behälters oder der Milch, gefüllt werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Maschinen und Verfahren zum Füllen derartiger Behälter in kommerziellem Maßstab erreichen dies jedoch nicht zufriedenstellend, so daß die Haltbarkeit der abgefüllten Milch verringert ist.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Befüllen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein entsprechendes Verfahren zu schaffen, bei dem die Keimbelastung vor dem Befüllen und die Sterilisierung, insbe­ sondere im Hinblick auf die Infektionsgefahr beim Befüllen, verbessert ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von An­ spruch 1 bzw. 18 gelöst.
Vorzugsweise bildet der Maschinenrahmen einen länglichen För­ derbereich mit einem Einlaß, durch welchen ein leerer Behälter in diesen Bereich eingebracht werden kann, und mit einem Auslaß, durch welchen ein gefüllter Behälter aus dem Förderbe­ reich ausgegeben wird. Vorzugsweise erstreckt sich der Förder­ bereich im allgemeinen während des Betriebs der Vorrichtung oder Maschine längs einer oder mehrerer horizontaler Ebenen.
Vorzugsweise ist der Maschinenrahmen geeignet, während des Be­ triebs der Vorrichtung, die nachstehend als Maschine bezeich­ net wird, den Förderbereich über seine gesamte Längenausdeh­ nung einzuschließen. Weiterhin ist bevorzugt der Einlaß und der Auslaß des Förderbereichs selektiv abdichtbar, was durch die Einbeziehung geeigneter Einlaß- und Auslaßverschlußelemen­ te in den Maschinenbereich erreichbar ist. Aufgrund des Aus­ maßes dieser Einschließung des Förderbereichs während des Be­ triebs der Maschine kann eine Verunreinigung des Förderbe­ reichs durch die die Maschine umgebende Atmosphäre auf ein Mi­ nimum reduziert werden.
Als zusätzliche Maßnahme gegen die Verunreinigung des Förderbereichs durch die umgebende Atmosphäre wird der Förderbereich mit einem sterilisierenden Gas versorgt, welches den Förderbereich mit einem höheren als dem umgebenden Atmosphärendruck unter Druck setzt und diesen Druck aufrechterhält. Das sterilisierende Gas wird vorzugsweise von einer den Förderbereich unter Druck setzenden Einheit geliefert.
Die erfindungsgemäße Maschine ist vorzugsweise geeignet, kontinuierlich zu arbeiten, so daß eine Mehrzahl der Behälter aufeinanderfolgend in die Maschine eingeführt und durch den Förderbereich bewegt, gefüllt und dann aus der Maschine ausgegeben wird. Diese Behälter sind vor­ zugsweise dem Förderbereich benachbart gespeichert, um in diesen Förderbereich eingeführt zu werden. Die Be­ hälter können auf jede geeignete Weise, wie z. B. auch manuell, in den Förderbereich eingeführt werden. Die Behälter können voneinander getrennt, oder - zur Erleich­ terung des Beschickungsvorgangs - trennbar in Reihe mit­ einander verbunden sein, so daß ein Gebinde von Behältern gleichzeitig in die Maschine eingegeben werden kann, worauf dann nach dem Füllen die Behälter voneinander getrennt werden.
Die erfindungsgemäße Maschine umfaßt vorzugsweise auch eine Antriebsanordnung für die Behälter, welche die Be­ hälter durch den Förderbereich bewegt. Vorzugsweise wird diese Antriebsanordnung so betrieben, daß die Be­ hälter schrittweise längs des Förderbereichs bewegt werden. Auf diese Weise können die Bewegungsschritte der Behälter so ausgewählt werden, daß die Bewegung der Behälter zwi­ schen vorgegebenen Bewegungsschritten zum Stillstand kommt, so daß die Maschinenfunktionen an den Behältern ausgeübt werden können, während sich diese im Still­ stand befinden. Die Antriebsanordnung ist vorzugsweise so ausgebildet, daß der allgemeine gleiche Abstand zwischen den benachbarten Behältern während ihrer Be­ wegung durch den Förderbereich sichergestellt wird.
Vorzugsweise ist die Sterilisationsanordnung so auf dem Maschinenrahmen angebracht, daß die Sterilisationsstation in Förderrichtung auf den Einlaß des Förderbereichs folgt. Überdies ist die Sterilisationsanordnung vorzugs­ weise so angeordnet, daß die Sterilisationsstation im allgemeinen vom Rest des Förderbereichs isoliert werden kann.
Vorzugsweise ist die Sterilisationsanordnung geeignet, die Behälter oder wenigstens einen Bereich dieser Be­ hälter in zwei Stufen zu sterilisieren. Zu diesem Zweck besitzt die Sterilisationsstation vorzugsweise zwei Sterilisationsunterstationen, in deren jeder jeweils eine dieser Sterilisationsstufen stattfindet. Eine Sterilisationsunterstation befindet sich in Bewegungs­ richtung vor der anderen.
Vorzugsweise umfaßt die Sterilisationsanordnung eine Vorsterilisationseinheit, welche innerhalb des Förder­ bereichs oder diesem benachbart bei der in Bewegungs­ richtung zuerst durchlaufenen Sterilisationsunterstation angeordnet ist und derart betreibbar ist, daß sie wenigstens eine Außenfläche der Behälter oder einer Gebindeumhüllung sterilisiert, in der ein Behälter oder mehrere Behälter der Maschine zugeführt werden. Auf diese Weise können sich auf der Außenfläche der Behälter oder der Gebindeumhüllungen befindliche Verunreinigungen, welche während der Speicherung oder auf andere Weise vor der Beschickung der Maschine aufgenommen worden sind, sterilisiert werden. Vorzugsweise unterbrechen die Be­ hälter ihre Bewegung durch den Förderbereich, wenn sie sich in der zunächst durchlaufenen Sterilisationsunter­ station befinden, damit durch die Vorsterilisationsein­ heit eine wirksame Sterilisation durchgeführt werden kann.
Die Vorsterilisationseinheit kann so ausgebildet sein, daß sie die Außenfläche der Behälter oder der Behälter­ gebinde reinigend wäscht. Diese reinigende Wäsche kann dadurch erreicht werden, daß man die Außenfläche mit einer chemischen Desinfektionsflüssigkeit absprüht und dann die Oberfläche trocknet, damit Spuren der Flüssig­ keit von der Außenfläche entfernt werden. Die Vorsteri­ lisationseinheit kann auch so betrieben werden, daß die Behälter im allgemeinen hochfrequenten Lichtstrahlen ausgesetzt werden, wie z. B. ultravioletten Lichtstrahlen geringer Intensität, um die Sterilisation zu unterstützen.
Vorzugsweise umfaßt die Sterilisationsanordnung auch eine Hauptsterilisationseinheit, die dich innerhalb des För­ derbereichs oder diesem benachbart bei der in Förder­ richtung nachfolgend gelegenen Sterilisationsuntersta­ tion befindet und die so betreibbar ist, daß sie wenig­ stens den Öffnungsbereich der Behälter sterilisiert. Auf diese Weise wird die Verunreinigung des Produkts während der Füllung der Behälter auf ein Minimum redu­ ziert. Vorzugsweise unterbrechen die Behälter ihre Be­ wegung durch den Förderbereich auch, wenn sie sich in der in Förderrichtung nachfolgend durchlaufenen der beiden Sterilisationsunterstationen befinden, damit eine ausreichende Sterilisation durch die Hauptsterilisations­ einheit stattfinden kann.
Die Hauptsterilisationseinheit kann so betrieben werden, daß sie den Öffnungsbereich der Behälter hochfrequenten Lichtstrahlen aussetzt, wie z. B. ultravioletten Licht­ strahlen hoher Intensität. Diese Sterilisationseinheit kann die Behälter auch im allgemeinen hochfrequenten Lichtstrahlen, wie z. B. ultravioletten Lichtstrahlen niedriger Intensität, aussetzen.
Vorzugsweise ist die Behälterfüllanordnung so auf dem Maschinenrahmen angeordnet, daß sich die Füllstation in Bewegungsrichtung hinter der Sterilisationsstation befin­ det. Vorzugsweise ist die Füllanordnung so konstruiert, daß die Füllstation im allgemeinen vom Rest des Förder­ bereichs isoliert ist. Vorzugsweise ist die Füllstation in Förderrichtung unmittelbar hinter der nachfolgend durchlaufenen der beiden Sterilisationsunterstationen angeordnet, so daß während des Betriebs der Maschine die Behälter unmittelbar von der Sterilisationsstation in die Füllstation wandern, um für den Füllvorgang vorberei­ tet zu sein.
Vorzugsweise umfaßt die Füllanordnung eine Behälter­ fülleinheit, die sich im Förderbereich oder diesem benach­ bart befindet und so betreibbar ist, daß die Behälter in der Füllstation mit einer vorgegebenen Menge des Produkt gefüllt werden. Die Fülleinheit besitzt vorzugs­ weise ein Führungselement oder deren mehrere, die sich von der Sterilisationsstation in und durch die Füllsta­ tion erstrecken, um aufeinanderfolgend die Behälter von der Sterilisationsstation in und durch die Füll­ station zu führen. Überdies besitzt die Fülleinheit vor­ zugsweise ein Positionierungselement oder deren mehrere, die in der Füllstation vorgesehen und derart betreib­ bar sind, daß sie die Behälter neben ihrer Öffnung formschlüssig in der Füllstation in einer vorgegebenen Füllposition zur Befüllung mit dem Produkt festhalten und positionieren. Vorzugsweise wird, wenn die Posi­ tionierungselemente die Behälter festhalten, die Bewegung dieses Behälters und der nachfolgenden Behälter durch den Förderbereich unterbrochen, um das Füllen des Be­ hälters zu ermöglichen. Diese Bewegungsunterbrechung führt auch zu einer Unterbrechung des oder der nach­ folgenden Behälter innerhalb zumindest der in Bewegungs­ richtung nachfolgend durchlaufenen Sterilisationsunter­ station. Die Positionierungselemente können vorzugswei­ se so betätigt werden, daß sie die Behälter freigebbar nur während des Füllens der Behälter positionieren und festhalten.
Die Fülleinheit besitzt vorzugsweise auch einen Abfüll­ kopf, der innerhalb des Förderbereichs angeordnet ist und mit einer Quelle des abzufüllenden Produkts verbind­ bar und so betreibbar ist, daß er eine Portion des Produkts durch dessen Öffnung in einen Behälter ein­ spritzt, der durch die Positionierungselemente in der Füllstation positioniert und festgehalten ist. Der Abfüllkopf ist vorzugsweise so gelagert, daß er eine Bewegung relativ zum festgehaltenen Behälter ausführen kann, derart, daß beim Betrieb der Maschine der Abfüll­ kopf in die Öffnung des Behälters eingeführt wird, um das Produkt einzuspritzen, und daß er dann aus der Öffnung zurückgezogen wird, damit der gefüllte Behälter aus der Füllstation weiterbewegt werden kann.
Die erfindungsgemäße Maschine umfaßt vorzugsweise des weiteren eine Behälterausgabeanordnung, die auf dem Maschinenrahmen gelagert ist und eine Ausgabestation im Förderbereich umfaßt. Vorzugsweise ist die Ausgabeanord­ nung so auf dem Maschinenrahmen angeordnet, daß in För­ derrichtung die Ausgabestation auf die Füllstation folgt. Wenn die sich durch den Förderbereich bewegenden Behälter miteinander verbunden sind, kann die Ausgabeanordnung eine Trenneinheit umfassen, um die Behälter voneinander zu trennen, so daß sie einzeln durch den Auslaß des Förderbereichs aus der Maschine abgegeben werden können.
Diese und weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der nun folgenden Beschreibung. Anhand dieser Be­ schreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiels der Erfindung wird diese näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht zur Darstellung der allge­ meinen Anordnung einer bevorzugten Ausführungs­ form einer erfindungsgemäßen Behälterfüllmaschi­ ne,
Fig. 1a eine Seitenansicht zur Darstellung einer Aus­ führungsform der durch die Maschine nach Fig. 1 zu füllenden Behälter,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Teils der Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten,
Fig. 3 eine Stirnansicht der Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines weiteren Teils der Maschine nach Fig. 1 mit Einzelheiten,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Teil der Maschinen,
Fig. 6 eine Stirnansicht des in Fig. 4 gezeigten Maschinenteils mit Einzelheiten,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Teils der Maschine nach Fig. 1,
Fig. 8 einen Querschnitt durch einen Teil der Maschine nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7, mit Einzel­ heiten,
Fig. 9 eine Seitenansicht noch eines weiteren Maschi­ nenteils mit Einzelheiten und
Fig. 10 eine Stirnansicht des in Fig. 9 gezeigten Ma­ schinenteils mit Einzelheiten.
Betrachtet man zunächst die Fig. 1 und Ia, so ist allge­ mein eine Maschine 1 dargestellt, die zur Füllung von Behältern 2 mit einem nicht gezeigten Produkt dient. Der Behälter 2 umfaßt einen Kunststoffbeutel 3 mit einem Verschlußstutzen 4, der dicht in den Beutel 3 eingesetzt ist, um eine in den Beutel 3 führende Öffnung 5 zu bilden. Der Behälter 2 besitzt außerdem eine Verschlußkappe 6, die lösbar auf den Verschlußstutzen 4 aufgeschnappt wer­ den kann, um die Öffnung 5 abzuschließen. Eine Mehrzahl von beutelförmigen Behältern 2 ist in einem Gebinde 7 zusammengefaßt, wobei die Beutel 2 in Reihe miteinander verbunden und fächerartig zu einem Stapel gefaltet sind und in wenigstens einer nicht gezeigten Gebindeumhüllung aus Kunststoff aufbewahrt sind. Das Gebinde 7 kann vorher einem Sterilisationsverfahren unterzogen worden sein, wie z. B. einer Bestrahlung mit Gamma-Strahlen, bevor es der Maschine 1 zugeführt wird.
Die Maschine 1 besitzt einen Rahmen 8, welcher einen sich im allgemeinen horizontal erstreckenden Förderbe­ reich 9 bildet. Der Förderbereich 9 ist im allgemeinen viereckig und wird durch eine Bodenwandung 10, eine Ab­ deckung 11 und einander gegenüberliegende Seitenwände 12 und 13 des Rahmens 8 gebildet. Der Förderbereich 9 besitzt eine Ladeöffnung 14, durch welche Gebinde 7 in die Maschine 1 eingeführt werden können. Die Ladeöffnung 14 kann wahlweise durch eine Einlaßtür 15 verschlossen werden, welche verschieblich am Rahmen 8 gelagert ist. Der Förderbereich besitzt außerdem eine Auslaßöffnung 16, durch welche gefüllte Behälter 2 die Maschine 1 ver­ lassen können, nachdem sie durch den Förderbereich 9 bewegt worden sind. Die Auslaßöffnung 16 kann wahlweise durch eine nicht gezeigte Auslaßklappe verschlossen werden, die gelenkig am Rahmen 8 gelagert ist und durch den Druck der Behälter 2 während des Betriebs der Maschi­ ne aufgedrückt werden kann.
Der Rahmen 8 ist in vorteilhafter Weise so hergestellt, daß er Inspektionsdeckel 17 aufweist, die zur Inspektion und Wartung der Maschine 1 dienen. Wenigstens einige der Inspektionsdeckel 17 können transparent ausgebildet sein, so daß das Bedienungspersonal den Füllvorgang beobachten kann.
Die Maschine 1 umfaßt im allgemeinen eine Behältersteri­ lisationsanordnung 18, die dazu dient, die Behälter 2 aseptisch zu sterilisieren, eine Füllanordnung 19 zum Füllen der Behälter 2 mit dem Produkt, eine Abgabean­ ordnung 20 zur Ausgabe der gefüllten Behälter 2 aus der Maschine 1 und eine Antriebsanordnung 21 zur Bewegung der Behälter längs des Förderbereichs 9 und durch die Anordnungen 18, 19 und 20.
Die Sterilisationsanordnung 18 ist im einzelnen in den Fig. 2 bis 4 dargestellt und besitzt eine in Förder­ richtung zunächst durchlaufene Sterilisationsunterstation 22 und eine nachfolgend durchlaufene Sterilisationsunter­ station 23 innerhalb des Förderbereichs 9. Die Sterili­ sationsanordnung 18 kann eine bewegliche innere Trennungs­ tür 24 aufweisen, um die zunächst durchlaufene Sterili­ sationsunterstation 22 in Abschnitte 25 und 26 zu unter­ teilen. Zusätzlich kann die Sterilisationsanordnung 18 mit einer äußeren Trennwand 27 versehen sein, um die Sterilisationsunterstation 22 von der nachfolgenden, stromab gelegenen Sterilisationsuntersta­ tion 23 zu trennen. Auf diese Weise kann insbesondere der Abschnitt 25 und in einem geringeren Ausmaß auch der Ab­ schnitt 26 der stromauf gelegenen Sterilisationsunter­ station 22 geschlossen und isoliert werden.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt eine Vorsterili­ sationseinheit 28 (Fig. 2 und 3) zur Sterilisierung des Behältergebindes 7, welches durch die Ladeöffnung 14 in den Förderbereich 9 eingebracht wird, wobei diese Vor­ sterilisationseinheit 28 im Bereich der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 angeordnet ist. Die Vor­ sterilisationseinheit 28 umfaßt ein Paar mit Abstand voneinander angeordneter Sprühdüsen 29, die innerhalb des Abschnittes 25 angeordnet sind und an der Abdeckung 11 aufgehängt sind. Die Sprühdüsen 29 sind über eine Rohrleitung 30 mit einer nicht gezeigten Quelle einer unter Druck stehenden chemischen Desinfektionsflüssig­ keit verbunden, um die Außenfläche der Gebindeumhüllung des Behältergebindes 7 einer Sprühwäsche unterziehen zu können.
Die Vorsterilisationseinheit 28 kann außerdem wenigstens ein elektrisches Heizelement 31 umfassen, das in dem stromauf gelegenen Abschnitt 25 der Sterilisationsunter­ station 22 angeordnet ist und wahlweise betrieben werden kann, um das Behältergebinde 7 zu trocken, wenn es vor­ her mit der aus den Düsen 29 versprühten Desinfektions­ flüssigkeit gewaschen worden ist.
Die Vorsterilisationseinheit 28 umfaßt außerdem Auffang­ wannen 32, welche in den Abschnitten 25 und 26 im Be­ reich der Bodenwandung 10 angeordnet sind oder durch diese gebildet werden und welche dazu dienen, die ver­ sprühte Desinfektionsflüssigkeit aufzufangen und aus dem Förderbereich 9 abzuleiten. Jede Auffangwanne 32 kann eine nicht gezeigte Ableitung besitzen, die der Sammlung, Ablagerung oder Rezirkulation der Desinfek­ tionsflüssigkeit dient.
Die Vorsterilisationseinheit 28 umfaßt außerdem wenig­ stens einen Generator 33 zur Erzeugung eines ultraviolet­ ten Lichtes geringer Intensität, welcher betreibbar ist, um das Behältergebinde 7 ultravioletter Strahlung auszusetzen. Jeder Lichtgenerator 33 hängt unterhalb der Abdeckung 11 und kann als wassergekühlte Lampe ausgebil­ det sein.
Ein Paar von Generatoren 33 kann mit Abstand voneinander in den Abschnitten 25 und 26 der in Förderrichtung zu­ nächst durchlaufenen Sterilisationsunterstation 22 ange­ ordnet sein.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt weiterhin eine Hauptsterilisationseinheit 34 (Fig. 4) in der nachfolgend durchlaufenen bzw. stromab gelegenen Sterilisationsunter­ station 23. Die Hauptsterilisationseinheit 34 umfaßt einen Generator 35 zur Erzeugung eines ultravioletten Lichtes hoher Intensität in Form einer wassergekühlten Lampe, die in der Sterilisationsunterstation 23 angeordnet ist, so daß die längs des Förderbereichs 9 bewegten Behälter 2 mit ihrem die Verschlußstutzen 4 und die Verschlußkappen 6 aufweisendem Bereich unmittelbar unter dieser Lampe hindurchwandern, um ihn der ultravioletten Strahlung auszusetzen. Die Hauptsterilisationseinheit 34 umfaßt außerdem wenigstens einen Generator 36 zur Erzeu­ gung eines ultravioletten Lichtes geringer Intensität, welcher in der stromab gelegenen Sterilisationsunter­ station 23 angeordnet ist, um wenigstens die äußere, obere Oberfläche der Beutel 3 der ultravioletten Strahlung auszusetzen. Wenigstens zwei derartige Gene­ ratoren 36, die ebenfalls die Form wassergekühlter Lampen aufweisen, können in der Sterilisationsunter­ station 23 angeordnet sein und von der Abdeckung 11 herabhängen.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt auch wenigstens ein auf dem Rahmen 8 angeordnetes Manipulationselement 37, welches dazu geeignet ist, manuelle Manipulationen am Behältergebinde 7 innerhalb der zunächst durchlaufenen Sterilisationsunterstation 22 zu ermöglichen und in ge­ wissem Ausmaß auch innerhalb der stromab gelegenen Ste­ rilisationsunterstation 23. Jedes Manipulationselement 37 kann die Form eines Chirurgenhandschuhs aufweisen, welcher abgedichtet derart am Rahmen 8 der Maschine 1 angebracht ist, daß er sich durch die Seitenwand 12 oder 13 in den Förderbereich 9 erstreckt und in welchen der Arm einer Bedienungsperson eingeführt werden kann, um Manipulationen am Behältergebinde 7 auszuführen. Wenig­ stens ein Paar solcher Manipulationselemente 37 kann sich in jede der Sterilisationsunterstationen 22 und 23 erstrecken, wobei jedoch zur Vereinfachung der Darstellung nicht alle dieser Manipulationselemente dar­ gestellt sind.
Die Sterilisationsanordnung 18 umfaßt außerdem eine Abfallauswurfvorrichtung 38 (Fig. 2), welche aus der stromab durchlaufenen Sterilisationsunterstation 23 herausführt und durch welche die Gebindeumhüllung des Behältergebindes 7 nach der Freigabe der Behälter 2 herausgeführt werden kann. Die Abfallauswurfvorrichtung 38 umfaßt eine Rutsche 39, welche gegenüber der nach­ folgend durchlaufenen Sterilisationsunterstation 23 durch eine entfernbare Klappe 40 abdichtbar ist, die durch ein geeignet angeordnetes Manipulationselement 37 betätigbar ist.
Die Behälterfüllanordnung 19, die im einzelnen in den Fig. 4 bis 8 dargestellt ist, enthält eine Behälterfüll­ station 41 im Förderbereich 9, in der Behälter 2 mit dem nicht gezeigten Produkt gefüllt werden. Die Behälter­ füllanordnung 19 ist in Richtung auf die in Förderrich­ tung stromauf gelegene Sterilisationsunterstation 23 geöffnet, sie besitzt jedoch eine Trennwand 42, welche die Füllstation 41 gegenüber der Abgabeanordnung 20 mit Ausnahme der Auslaßöffnung 43 abdichten kann, durch wel­ che die gefüllten Behälter 2 während des Betriebs der Maschine 1 wandern. Die Auslaßöffnung 43 besitzt im all­ gemeinen eine rechteckige Form und ist derart dimensio­ niert, daß sie gerade den Durchlaß gefüllter Behälter 2 ermöglicht.
Die Behälterfüllanordnung 19 umfaßt eine Behälterfüll­ einheit 44, die in der Füllstation 41 oder in deren Nachbarschaft angeordnet ist. Die Fülleinheit 44 um­ faßt ein Paar eng benachbarter Führungsschienen 45, die sich aus dem Inneren der Sterilisations­ unterstation 23 durch die Füllstation 41 und durch die Auslaßöffnung 43 hinaus erstrecken. Die Führungsschie­ nen 45 besitzen im allgemeinen einen L-förmigen Quer­ schnitt und sind so angeordnet, daß sie einander so zugewandt sind, daß die Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 zwischen sie eingefügt werden können und verschieblich von den Führungsschienen 45 getragen werden. Die Führungs­ schienen 45 sind fest auf dem Maschinenrahmen 8 der Bo­ denwandung 10 des Förderbereichs 9 benachbart befestigt und verlaufen unterhalb des Generators 35 zur Erzeugung eines Lichtes hoher Intensität. Diese Befestigung posi­ tioniert die Führungsschienen 45 in einer horizontalen Ebene, so daß die von den Führungsschienen 45 geführten Verschlußstutzen 4 mit nach oben weisender Öffnung 5 vertikal von den Führungsschienen 45 nach oben ragen.
Die Führungsschienen 45 verändern ihren Abstand relativ zueinander derart, daß sie in der Füllstation 41 einander enger benachbart sind als in der stromauf gelegenen Ste­ rilisationsunterstation 23. Auf diese Weise kann der Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 leicht aufgenommen und zwischen den Schienen 45 geführt werden, um in der Sterilisationsunterstation 23 den Reibungswiderstand gering zu halten, während nur in der Füllstation 41 der Verschlußstutzen 4 einen engen Gleit- und Stützsitz zwischen den Führungsschienen 45 aufweist, so daß er zur Füllung der Behälter formschlüssig positioniert und gehalten wird.
Die inneren Oberflächen 46 der Führungsschienen 45 kön­ nen hoch poliert oder rückstrahlend sein, so daß die ultravioletten Lichtstrahlen insbesondere vom Generator 35 von diesen Flächen reflektiert und um die Verschluß­ kappe 6 konzentriert werden.
Die Fülleinheit 44 besitzt auch eine Stützplattform 47, die sich unterhalb der Führungsschienen 45 vom Inneren der Sterilisationsunterstation 23 durch die Füllstation 41 bis zu deren Auslaßöffnung 43 erstreckt. Die Stützplattform 47 dient zur formschlüs­ sigen Abstützung der Kunststoffbeutel 3 zwischen der Stützplattform 47 und den Führungsschienen 45, während sie durch die Füllstation 41 bewegt werden, und zwar insbesondere während und nach dem Füllvorgang. Um die sich durch den Füllvorgang vergrößernde Behälterabmes­ sung zu berücksichtigen, erstreckt sich die Stützplatt­ form 47 in der stromab gelegenen Sterilisationsunter­ station 23 parallel zu den Führungsschienen 45 und in engem Abstand unter diesen, während sie in der Füll­ station 41 in Richtung auf die Auslaßöffnung 43 ihren Abstand von den Führungsschienen 45 vergrößert. Die Stützplattform 47 kann die Form einer Stützplatte oder eines Stützgitters aufweisen.
Die Fülleinheit 44 besitzt auch ein Paar Positio­ nierungsarme 48 und 49, die wahlweise betätigbar sind, um die Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 zu ergreifen und festzuhalten, wenn sich die Behälter in der Füll­ station 41 befinden. Jeder Arm 48 und 49 ist auf einer zugeordneten Führungsschiene 45 gelagert und umfaßt einen Greiffinger 50, der auf der zugeordneten Führungs­ schiene 45 um eine Achse 51 verschwenkbar gelagert ist, wobei der Finger 50 des Arms 48 in Bewegungsrich­ tung gesehen etwas stromauf von dem Finger 50 des Arms 49 angeordnet ist. Jeder Arm 48 und 49 umfaßt außerdem einen Betätigungshebel 52, der verschwenkbar mit dem zugeordneten Greiffinger 50 verbunden und durch einen zugeordneten Linearmotor 53 betätigbar ist, um die Greiffinger 50 um die ihnen jeweils zugeordnete Achse 51 gegeneinander und von einander weg zu bewegen, um den zwischen ihnen angeordneten Verschlußstutzen 4 zu ergreifen bzw. freizugeben.
Die Fülleinheit 44 umfaßt außerdem einen Abfüllkopf 54 (Fig. 7 und 8) zur Befüllung der in der Füllstation 41 positionierten Behälter 2. Der Abfüllkopf 54 umfaßt eine Stützplatte 55, die fest auf einer Stützstange 56 befestigt ist, die ihrerseits am Maschinenrahmen 8 über ein Lager 57 gelagert ist, um in Bezug auf eine vertikale Achse 58 eine lineare Bewegung sowie eine Drehbewegung relativ zum Rahmen 8 der Maschine 1 aus­ führen zu können. Die Stützplatte 55 ist unmittelbar über den Führungsschienen 45 und den Greiffingern 50 innerhalb der Füllstation 41 angeordnet, so daß sie sich über dem Verschlußstutzen 4 der Behälter 2 be­ findet, die zwischen den Greiffingern 50 in der Füll­ station 41 positioniert sind. Die Stützstange 56 kann um die Achse 58 durch einen Linearmotor 59 verschwenkt werden, der auf dem Rahmen 8 der Maschine 1 gelagert und exzentrisch über ein Verbindungsglied 60 mit der Stützstange 56 verbunden ist. Die Stützstange 56 kann linear längs der Achse 58 durch einen weiteren Linear­ motor 61 bewegt werden, der ebenfalls auf dem Rahmen 8 gelagert ist und über ein Verbindungsglied 62 mit der Stützstange 56 verbunden ist.
Der Abfüllkopf 54 umfaßt weiter einen Verschlußöffnungs­ mechanismus 63, der auf der Stützplatte 55 gelagert und derart betreibbar ist, daß er von dem in der Füllstation 41 befindlichen Behälter 2 zum Füllen dieses Behälters 2 die Verschlußkappe 6 abnimmt und sie anschließend wieder aufsetzt. Der Verschlußöffnungsmechanismus 63 umfaßt einen rohrförmigen Körper 64, der fest mit der Stützplatte 55 verbunden ist und sich von dieser aus nach unten erstreckt. Eine Reihe länglicher Greifklauen 65 ist am rohrförmigen Körper 64 gelagert und erstreckt sich von diesem aus nach unten. Die Klauen 65 sind mit Abstand voneinander um den rohrförmigen Körper 64 in einer ringförmigen Anordnung verteilt und so gelagert, daß sie eine radiale Schwenkbewegung um individuelle Achsen 66 ausführen können. Der rohrförmige Körper 64 und die Klauen 65 bilden zusammen eine nach unten ge­ öffnete Mündung 67, von der die Verschlußkappe 6 wäh­ rend des Betriebs der Maschine 1 aufgenommen werden kann.
Auf dem rohrförmigen Körper 64 ist eine Reihe federela­ stischer Bänder 68 angeordnet, die sich in Umfangs­ richtung um den Körper 64 und auch um die Greifklauen 65 erstrecken. Diese Bänder 68 üben auf die Greifklauen 65 eine radial einwärts gerichtete Vorspannung aus, so daß sich die Greifklauen parallel zum Körper 64 erstrecken. Die federelastischen Bänder 68 können als Schraubenfedern ausgebildet sein.
Der Verschlußöffnungsmechanismus 63 umfaßt außerdem einen Betätigungsstempel 69, der derart betreibbar ist, daß er mit den Greifklauen 65 zusammenwirkt, um sie gegen die Vorspannung der Bänder 68 radial nach außen zu drücken, so daß sie eine von ihm erfaßte Verschluß­ kappe 6 freigeben, und daß er die freigegebene Ver­ schlußkappe 6 in Eingriff mit dem Verschlußstutzen 4 drückt. Der Betätigungsstempel 69 besitzt einen läng­ lichen Schaftabschnitt 70, der in Längsrichtung inner­ halb des rohrförmigen Körpern 64 verschieblich ist und einen Kopf 71, der den Greifklauen 65 benachbart ist. Der Betätigungsstempel 69 ist zwischen einer in Fig. 8 gezeigten Ruhestellung, in welcher der Kopf 71 aus der Eingriffsposition mit den Greifklauen 65 zu­ rückgezogen ist, und einer Betriebsstellung beweglich, in welcher der Kopf 71 mit den Greifklauen 65 zusammen­ wirkt und aus der Mündung 67 hervorsteht. Der Betäti­ gungsstempel 69 wird durch eine Schraubenfeder 72 in seine Ruhestellung vorgespannt, welche zwischen dem rohrförmigen Körper 64 und dem Schaftabschnitt 70 an­ geordnet ist. Der Betätigungsstempel 69 kann gegen die Vorspannwirkung dieser Feder 72 durch die Wirkung eines Linearmotors 73 bewegt werden, der auf dem Rahmen 8 der Maschine 1 in einer Position angeordnet ist, die sich unmittelbar über dem in der Füllstation 41 durch die Arme 48 und 49 ergriffenen Verschlußstutzen 4 befindet.
Der Abfüllkopf 54 umfaßt außerdem eine Fülldüse 74, welche an der Platte 55 und der Stützstange 56 zur ge­ meinsamen Bewegung mit diesen Teilen befestigt ist. Vor­ teilhafterweise ist die Stützstange 56 mit einem Kanal 75 versehen, der sich zwischen der Fülldüse 74 und einem Auslaß 76 erstreckt, der mit einer nicht gezeig­ ten Quelle eines durch die Fülldüse 74 abzugebenden Produkts verbunden ist. Die Fülldüse 74 weist in Um­ fangsrichtung um die vertikale Achse 58 der Stützstange 56 einen Abstand vom Verschlußöffnungsmechanismus 63 auf. Auf diese Weise kann während des Betriebs der Ma­ schine die Stützplatte 55 zwischen Positionen gedreht werden, in welchen alternativ der Verschlußöffnungs­ mechanismus 63 oder die Fülldüse 74 unterhalb des Linear­ motors 73 und oberhalb des Verschlußstutzens 4 des Be­ hälters 2 angeordnet ist, der zwischen den Greifklauen 65 in der Füllstation 41 positioniert ist.
Die Fülldüse 74 besitzt einen länglichen Körper 77, der sich im allgemeinen von der Stützplatte 55 abwärts bis zu einer Düsennase 78 erstreckt. Die Fülldüse 74 ist im allgemeinen rohrförmig gestaltet und bildet damit einen Kanal 79 für das auszugebende Produkt, der mit dem Kanal 75 verbunden ist. Die Düsennase 78 besitzt eine solche Größe, daß sie in die Öffnung 5 des Verschlußstutzens 4 derart eindringen kann, daß sich die Düsennase 78 dicht an dem Verschlußstutzen 4 anlegt.
Die Fülldüse 74 besitzt außerdem ein Abgabeventil 80, das wahlweise betätigbar ist, um den Kanal 79 zu sper­ ren oder freizugeben und dadurch die Abgabe des Produkts durch die Düsennase 78 zu gestatten oder zu verhindern. Das Ventil 80 umfaßt einen Ventilkörper 81, der in Rich­ tung auf einen Ventilsitz 82 oder von diesem weg bewegt werden kann, um den Kanal 79 abzusperren oder freizuge­ ben. Der Ventilkörper 81 ist auf einem hohlen Ventil­ schaft 83 angeordnet und durch diesen bewegbar und durch eine Feder 84 sperrend gegen den Ventilsitz 82 vorge­ spannt, wobei die Feder 84 zwischen dem Körper 77 und dem Ventilschaft 83 wirksam ist. Die Bewegung des Ven­ tilschafts 83 und damit des Ventilköpers 81 gegen die Vorspannung der Feder 84 zur Öffnung des Kanals 79 wird durch den Linearmotor 73 bewirkt.
Die Fülldüse 74 ist außerdem wahlweise mit einer Vakuum­ quelle und einer nicht gezeigten Quelle eines unter ge­ ringem Druck stehenden Gases verbindbar, wobei sie so betätigbar ist, daß sie die Vakuum- bzw. oder die Druck­ gasquelle über die Düsennase 78 mit dem Behälter 2 ver­ bindet. Die Verbindung der Fülldüse 74 mit der Vakuum­ quelle findet statt, wenn die Düsennase 78 dicht mit dem Verschlußstutzen 4 in Eingriff steht und bevor der Be­ hälter 2 gefüllt wird, so daß im Behälter 2 befindliche Luft evakuiert wird. Die Verbindung findet außerdem unmittelbar nach dem Rückzug der Düsennase 78 aus dem Verschlußstutzen 4 nach dem Füllen des Behälters 2 statt, so daß jegliche auf der Düsennase 78 befindliche Tropfen des abgefüllten Produkts entfernt werden können und da­ mit die Möglichkeit auf ein Minimum reduziert wird, daß diese Tropfen herabfallen und entweder den Behälter 2 oder die Füllstation 41 verunreinigen. Eine Verbindung der Fülldüse 74 mit der Druckgasquelle findet nach Beendigung des Füllvorgangs statt und wenn die Füll­ düse 74 von dem Verschlußstutzen 4 abgehoben werden soll, um die Lösung der dichten Verbindung der Düsen­ nase 78 mit dem Verschlußstutzen 4 zu erleichtern und dadurch das Verspritzen des abzufüllenden Produkts aus dem Verschlußstutzen 4 zu vermeiden. Als Gas kann Stick­ stoff verwendet werden. Die Verbindung erfolgt über einen Kanal 85, der über eine Aussparung 86 und eine Öffnung 87 mit der inneren Bohrung 88 des hohlen Ven­ tilschafts 83 in Verbindung steht. Obwohl es nicht dar­ gestellt ist, besitzt die Maschine 1 Mittel, um wahl­ weise die Verbindung mit der Vakuumquelle und der Druck­ gasquelle während des Maschinenbetriebs zu unterbrechen, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
Die Fülldüse 74 umfaßt weiter ein Steuerventil 89, wel­ ches wahlweise betätigbar ist, um die Verbindung der inneren Bohrung 88 über die Düsennase 78 und damit in die Öffnung 5 des Behälters 2 während des Betriebs der Maschine zu steuern. Das Steuerventil 89 umfaßt eine Mündung 90, welche sich koaxial durch den Ventilkörper 81 erstreckt und in diesem einen Sitz 91 bildet. Eine Ventilschließnadel 92 ist verschieblich in der inneren Bohrung 88 gelagert und geeignet, sich in Richtung auf den Ventilsitz 91 und von diesem weg zu bewegen, um die Mündung zu sperren oder freizugeben. Die Ventil­ schließnadel 92 ragt vom Ventilschaft 83 vor und ist diesem gegenüber durch einen O-Ring 93 abgedichtet, so daß das Vakuum bzw. das Druckgas in der inneren Boh­ rung 88 eingeschlossen wird und ein Entweichen durch die Mündung 90 verhindert wird. Die Ventilschließnadel 92 wird durch eine Feder 94 derart vorgespannt, daß sie von der sperrenden Anlage am Ventilsitz 91 abge­ hoben wird, wobei die Feder 94 zwischen dem Ventilschaft 83 und der Ventilschließnadel 92 wirksam ist. Eine Be­ wegung der Ventilschließnadel 92 gegen die Vorspannung der Feder 94 zum Sperren der Mündung 90 wird durch den Linearmotor 73 erreicht, wenn der Ventilschaft 83 durch ihn bewegt wird.
Die Fülldüse 74 besitzt außerdem eine Einlaßöffnung 95 und eine Auslaßöffnung 96, welche über eine Ausnehmung 97 im Körper 77 verbunden sind. Die Öffnung 95 und 96 sind während des Betriebs der Maschine 1 mit einer nicht gezeigten Dampfquelle verbunden, um den Bereich des Ventilschaftes 83 zu sterilisieren, der der Ausnehmung 97 ausgesetzt ist und in den Kanal 79 für das abzufül­ lende Produkt ragt und durch dieses verunreinigt wird.
Die Fülleinheit 44 umfaßt außerdem eine Düsenreinigungs­ vorrichtung 98, welche auf dem Maschinenrahmen 8 dem Abfüllkopf 54 benachbart angeordnet ist, um die Füll­ düsennase 78 nach dem jeweiligen Füllen eines Behäl­ ters 2 zu reinigen. Die Reinigungsvorrichtung 98 ist so betätigbar, daß sie die Düsennase 78 einer Sprüh­ wäsche unterzieht, wenn die Stützplatte 55 zur Bewe­ gung der Fülldüse 74 vom Verschlußstutzen 4 weggedreht wird und den Verschlußöffnungsmechanismus 63 ihm gegen­ über ausrichtet.
Die Reinigungsvorrichtung 98 umfaßt einen Reinigungs­ becher 99, in den sich die Düsennase 78 erstrecken kann, sowie eine Reihe von Sprühdüsen 100, welche um den Reinigungsbecher 99 mit Abstand angeordnet sind und die wahlweise mit der nicht gezeigten Quelle einer Reini­ gungsflüssigkeit verbunden sind. Die Sprühdüsen 100 können betätigt werden, um die Düsennase 78 abzusprühen.
Die Abgabeanordnung 20 ist genauer in den Fig. 9 und 10 dargestellt. Sie besitzt eine Ausgabestation 101 im Förderbereich 9. Die Abgabeanordnung 20 umfaßt eine Dichtungsvorrichtung 102, welche derart betätigbar ist, daß sie die auf die Verschlußstutzen 4 zurückgesetzten Verschlußkappen 6 dauerhaft mit diesen verbindet, nach­ dem die Behälter gefüllt worden sind. Die Dichtungs­ vorrichtung 102 ist in der Ausgabestation 101 unmittelbar stromab von der Füllstation 41 angeordnet und kann eine geeignete Schweißvorrichtung, wie beispielsweise eine Ultraschallschweißvorrichtung sein, deren Kon­ struktion Fachleuten gut bekannt ist.
Die Abgabevorrichtung 20 umfaßt außerdem eine Trenn­ einheit 103, die zur Trennung gefüllter Behälter 2 betätigbar ist, wenn diese durch die Ausgabestation 101 bewegt werden, so daß sie einzeln aus der Maschine durch den Auslaß 16 abgegeben werden können. Die Trenn­ einheit 103 umfaßt eine Klinge 104, welche der den Förderbereich 9 abgrenzenden Abdeckung 11 benachbart angeordnet ist. Die Klinge 104 besitzt eine Schneide 105, welche in Längsrichtung einen W-förmigen Verlauf zeigt. Die Klinge 104 ist an einem Linearmotor 106 befestigt, durch welchen die Klinge 104 mit dem Rahmen 8 verbunden ist. Eine Betätigung des Linearmotors 106 verursacht eine guillotinenartige Bewegung der Klinge 104 auf und ab.
Obwohl es nicht dargestellt ist, kann die Abgabevor­ richtung 20 auch eine Ausgaberutsche umfassen, durch welche abgetrennte, gefüllte Behälter 2 durch den Auslaß 16 zur nachfolgenden Sammlung aus dem Förder­ bereich 9 fallen können.
Die Maschine 1 umfaßt außerdem Druckeinheiten 107 (Fig. 1 und 6), welche mit dem Förderbereich 9 verbun­ den sind, um sterilisierte und unter Druck gesetzte Luft in diesen einzuführen. Die Druckeinheit 107 leitet die Luft durch den Förderbereich 9 über Leitungen 108, wel­ che sich nach der Füllstation 41 öffnen, so daß die Luft in der Füllstation 41 und zwischen der Füllstation 41 und der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 23 zirkulieren kann. Zusätzlich ist die unter Druck stehende Luft frei in die stromauf gelegene Sterilisa­ tionsunterstation 22 und die Ausgabestation 101 einzu­ treten und dann aus diesen auszuströmen, um wenigstens teilweise diese Unterstation 22 und die Station 101 unter Druck zu setzen. Die Druckeinheit 107 kann wahl­ weise betrieben werden, um die Luft allein in den För­ derbereich 9 einzuleiten und rezirkulativ zu leiten. Die Druckeinheit 107 kann eine Pumpvorrichtung 109 umfassen, die betrieben werden kann, um die Luft aus der die Maschine 1 umgebenden Atmosphäre abzuziehen und sie zur Sterilisation durch eine Heizvorrichtung 110 und dann durch eine Kühlvorrichtung 111 zu führen, bevor sie in die Leitungen 108 eingeleitet und anschließend rezirkuliert wird. Obwohl es nicht gezeigt ist, kann die Druckeinheit 107 alternativ eine Luftreinigungs-Sterilisationsvorrichtung sein, die die Luft aus einer Druckluftquelle entnimmt und die Luft vor der Abgabe in die Leitungen 108 sterilisiert.
Die Maschine 1 umfaßt außerdem eine Antriebsanordnung 21 zur Bewegung der Behältergebinde 7 und der darin enthaltenen Behälter 2 längs des Förderbereichs 9. Die Antriebsanordnung 21 umfaßt einen Eingangsförderer 112 (Fig. 2 und 3), der innerhalb der Sterilisationsunter­ stationen 22 und 23 drehbar angeordnete Leerlaufwalzen umfaßt. Eine Reihe von Walzen 113 erstreckt sich längs der Bodenwandung 10 des Förderbereichs 9 in beiden Unterstationen 22 und 23, während eine weitere Gruppe von Walzen 114 sich längs der Seitenwände 12 und 13 des Förderbereichs 9 in der stromauf gelegenen Sterili­ sationsunterstation 22 erstreckt. Dieser Eingangsför­ derer 112 ist so beschaffen, daß in die Sterilisations­ unterstation eingebrachte Behältergebinde 7 manuell längs der darin angeordneten Gruppen von Leerlaufwalzen 113 und 114 bewegt werden können.
Die Behältergebinde 7 werden in den Förderbereich 9 derart eingeführt, daß sie direkt auf einer Gruppe von Walzen 113 aufliegen. Alternativ kann die Antriebs­ anordnung 21 jedoch eine oder mehrere nicht gezeigte Paletten aufweisen, die so angeordnet sind, daß sie auf den Förderwalzen 113 aufliegen und ihrerseits das Behältergebinde 7 tragen. Diese Paletten können das mechanische Einführen von Behältergebinden 7 in den Förderbereich 9 erleichtern, wie auch die Bewegung der Gebinde 7 innerhalb der Sterilisationsunterstationen 22 und 23. Wenn Paletten vorgesehen sind, kann, einer der Inspektionsdeckel 17 in der Umgebung der stromab gelege­ nen Sterilisationsunterstation 23 vorgesehen werden, um die Herausnahme dieser Palette nach der Entleerung der Behälter 2 aus dem Gebinde 7 auf der in der Sterilisa­ tionsunterstation 23 befindlichen Palette zu ermöglichen.
Die Antriebsanordnung 21 umfaßt außerdem einen Förderer 115 (Fig. 9 und 10), der sich längs des Förderbereichs 9 innerhalb der Ausgabestation 101 erstreckt und betä­ tigbar ist, um gefüllte Behälter 2 durch diese Station zu befördern und sie aus der Maschine 1 aus zugeben. Der Ausgabeförderer 115 besteht aus einer Gruppe von ange­ triebenen Förderwalzen 116, die sich innerhalb der Aus­ gabestation 101 befindet. Diese Gruppe von Förderwalzen 116 wird durch einen geeigneten Motor und eine Kraft­ übertragung 117 angetrieben, wie beispielsweise durch einen Luftmotor, eine Antriebswelle und einen Riemen­ trieb.
Jede Walze in der Gruppe von Förderwalzen 116 des Aus­ gabeförderers 115 kann eine Außenfläche 118 aufweisen, die so behandelt ist, daß sie den Reibungseingriff mit den gefüllten Behältern 2 verbessert. Zu diesem Zweck können die Walzen 116 dieser Walzengruppe mit einer wenigstens teilweise gummierten äußeren Oberfläche 118 versehen sein. Diese Oberfläche 118 kann mit einem Gummiüberzug versehen sein, oder - wie gezeigt - mit einer Reihe von O-Ringen 119, welche mit Abstand von­ einander längs jeder der Walzen 116 angeordnet sind.
Bei dieser bevorzugten Ausführungsform kann der Aus­ gabeförderer 115 ein geringes Gefälle von der Behäl­ terfüllanordnung 19 zum Auslaß 16 aufweisen, um die Bewegung der Behälter in diesem Bereich zu erleichtern.
Eine Anzahl von Überwachungs- und Steuermechanismen kann vorgesehen sein, um die verschiedenen Funktionen der Maschine 1 zu überwachen und zu steuern. In diesem Zu­ sammenhang können nicht gezeigte Mittel vorgesehen sein, um die Anzahl der mit Beuteln 3 versehenen und noch zu füllenden Behälter 2 innerhalb der Maschine 1 zu über­ wachen, sowie die Anwesenheit der Verschlußkappen bei jedem dieser Behälter 2, die korrekte Positionierung jedes Behälters 2 auf der Stützplattform 47 und im Be­ reich der Führungsschienen 45 vor der Füllung der Be­ hälter, die Aufrechterhaltung eines positiven Drucks innerhalb zumindest der Füllstation 41, die Aufrecht­ erhaltung einer vorgegebenen Temperatur in einer oder mehreren Stationen 22, 23, 41 und 101, der Betriebs­ stunden der Generatoren 33, 35 und 36 zur Erzeugung des ultravioletten Lichtes, der Abdichtung der Düsen­ nase 78 innerhalb des Verschlußstutzens 4 vor dem Füllen und das Verschütten des abzufüllenden Produktes oder eine andere Verunreinigung innerhalb des Förder­ bereichs 9. Nicht gezeigte Mittel können auch vorgese­ hen sein, um u. a. die Wirkung der Sprühwaschdüsen 100, des Heizelements 31, der Generatoren 33, 35 und 36 zur Erzeugung des ultravioletten Lichts, des Abfüll­ kopfes 54, die Bewegung des Verschlußöffnungsmechanis­ mus 63, der Fülldüse 74, des Ausgabeförderers 115, der Dichtungsvorrichtung 102 und der Trennklinge 104 zu überwachen. Die Linearmotoren 53, 59, 61, 73 und 120 können luftbetätigte Kolben-Zylinder-Einheiten sein, wobei die Überwachungseinrichtungen den Zufluß von Druck­ luft zu diesen Motoren und den Abfluß der Luft von ihnen überwachen können.
Da es eine wirksame Füllung der Behälter 2 erfordert, daß die Düsennase 78 richtig in den Verschlußstutzen 4 eingesetzt und diesem gegenüber abgedichtet wird, be­ vor und während der Behälter 2 gefüllt wird, können die Überwachungs- und Steuermechanismen insbesondere derart eingerichtet sein, daß sie die Wirksamkeit der Abdich­ tung an dem Verschlußstutzen 4 prüfen, bevor das Abgabe­ ventil 80 freigegeben wird, um die Abfüllung des Pro­ dukts zu gestatten. Dieser Überwachungsvorgang kann die Überprüfung der Wirksamkeit der Evakuierung des Behälters 2 umfassen, in dem das Restvakuum festge­ stellt und überwacht wird, welches nach der Evakuierungs­ periode verbleibt, wobei eine Anzeige für das Bedie­ nungspersonal erfolgen kann, falls der Unterdruck sich dem Wert NULL nähert, um anzuzeigen, daß die Dichtung zwischen der Düsennase 78 und dem Verschlußstutzen 4 unvollständig ist. Nachdem diese Abdichtung überprüft und gegebenenfalls verbessert worden ist, kann das Ventil 80 betätigt werden, um das Produkt in den Behäl­ ter 2 abzugeben.
Die Mehrzahl dieser Überwachungs- und Steuermittel kann außerhalb des Förderbereichs 9 angeordnet sein, zumindest in der Füllstation 41, um die Verunreinigung dieses Förderbereichs 9 auf ein Minimum zu reduzieren. Geeignete aseptische, nicht gezeigte Dichtungen können vorgesehen sein.
Die Überwachungs- und Steuermittel können eine Kombina­ tion elektronischer und mechanischer Vorrichtungen sein, wie sie dem Fachmann gut bekannt sind. Wo immer es möglich ist, können diese Vorrichtungen vorzugsweise automatisch betrieben werden, um den automatischen Be­ trieb der Maschine zu fördern.
Zum weiteren Verständnis der erfindungsgemäßen Maschine 1 wird die Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen, bevorzugten Ausführungsform nachfolgend erläutert.
Vor jeder Arbeitsperiode der Maschine 1 wird sie ver­ anlaßt, sich automatisch einem Sterilisationsverfahren zu unterziehen, um sicherzustellen, daß die Maschine 1 für den Betrieb sterilisiert ist. Zu diesem Zweck wer­ den die Steuermittel so betätigt, daß die Stützplatte 55 gedreht und unter der Wirkung der Linearmotoren 59 und 61 abgesenkt wird, bis sich die Düsennase 78 in dem Reinigungsbecher 99 befindet. Das Abgabeventil 80 wird durch den auf dem Maschinenrahmen 8 angeordneten Linear­ motor 120 betätigt, um den Kanal 79 für das Produkt freizugeben und die Sterilisation aller Abgabeleitungen für das Produkt zu ermöglichen. Die Steuermittel setzen außerdem die Gaspumpvorrichtung 109 in Betrieb, so daß sterilisierte Luft in den Förderbereich 9, und zwar zumindest in die stromab gelegene Sterilisationsunter­ station 23 und die Füllstation 41, eingeleitet wird. Die Luft wird bis zu einer Größenordnung von etwa 25 Mikron gefiltert und dann durch die Heiz- bzw. Verbren­ nungsvorrichtung 110 geführt, welche die Luft bis auf eine Temperatur von etwa 300°C erhitzt, bevor sie direkt in den Leitungen 108 und innerhalb des Förderbe­ reichs 9 zirkuliert. Bei dieser Temperatur werden alle lebenden Bakterien vernichtet. Metallische Bestandteile der Maschine 1, die von dieser heißen, trockenen Luft beaufschlagt werden, werden bis in die Größenordnung von 150°C erhitzt. Wenn die erforderliche Desinfektionstem­ peratur erreicht ist, wird dies für eine vorgegebene Zeitspanne überwacht und auf einem Diagrammschreiber aufgezeichnet und nach Beendigung dieser Heizperiode wird die Luft über die Kühlvorrichtung 111 umgeleitet, um die Temperatur auf annähernd 45°C abzusenken. Diese Luft kann dann weiterhin durch die Leitungen 108 zu­ mindest in die stromab gelegene Sterilisationsunter­ station 23 und die Füllstation 41 eingeleitet und als sterile Niederdruckluft benutzt werden, um im Förder­ bereich 9 während des Füllvorgangs einen gewissen Über­ druck beizubehalten. Während des Betriebs der Maschine wird ein großer Prozentsatz der Luft durch die Pump­ vorrichtung 109 rezirkuliert, zusammen mit einem Volumen aufbereiteter Luft als Ersatz für die durch die Ladeöffnung 14 und die Auslaßöffnung 16 des För­ derbereichs 9 entwichene Luft.
Beim Betrieb der Maschine 1 entfernt eine Bedienungs­ person, die in einer gereinigten, der Maschine 1 be­ nachbarten Umgebung arbeitet, alle äußeren, nicht ge­ zeigten Speicher- oder Transportverpackungen von den Behältergebinden 7, wobei die Gebindeumhüllung um die Behälter 2 geschlossen bleibt. Das Behältergebinde 7 wird dann durch die Ladeöffnung 14 in den Förderbereich 9 eingebracht und in dem Abschnitt 25 der stromauf ge­ legenen Sterilisationsunterstation 22 angeordnet.
Die Bedienungsperson isoliert dann den Abschnitt 25 durch Schließen der Einlaßtür 15 und der inneren Tren­ nungstür 24 und leitet die Sprühwäsche und Trocknung der Gebindeumhüllung ein. Dieses Waschen und Trocknen ist eine zeitlich abgestimmte Funktion, wobei die Be­ dienungsperson durch die Steuermittel auf das Ende dieses Vorgangs aufmerksam gemacht wird. Die Gebinde­ umhüllung und die Behälter 2 werden dann den von den Generatoren 33 im Abschnitt 25 der stromauf gelegenen Sterilisationsunterstation 22 ausgehenden ultraviolet­ ten Strahlung ausgesetzt.
Nachdem das Gebinde gewaschen und getrocknet worden ist, wird die innere Trennungstür 24 geöffnet und das Ge­ binde 7 manuell in den Abschnitt 26 der stromauf ge­ legenen Sterilisationsunterstation 22 bewegt, worauf die Trennungstür 24 erneut geschlossen wird. Die Be­ dienungsperson schlitzt die Gebindeumhüllung auf, um die Behälter 2 freizugeben. Der Zugang für diese Tätig­ keit erfolgt durch die Manipulationselemente 37, die in diesen Abschnitt 26 ragen. Im Abschnitt 26 werden die Gebindeumhüllung und die Behälter 2 erneut einer ultravioletten Bestrahlung von dem in diesem Abschnitt befindlichen Lichtgenerator 33 ausgesetzt.
Ein erster Behälter 2 aus dem aufgeschlitzten Gebinde 7 wird dann dem Gebinde 7 entnommen und an einer nicht ge­ zeigten Zugleine befestigt, welche vor der Sterilisa­ tion der Maschine 1 durch den Förderbereich 9 gezogen worden ist. Diese Zugleine verläuft durch die Auslaß­ öffnung 16 des Förderbereichs 9 und wird von der Be­ dienungsperson ergriffen, um aufeinanderfolgend die Behälter 2 aus den Gebinden 7 heraus und auf die Stütz­ plattform 47 zu ziehen, wobei die Verschlußstutzen 4 auf die Führungsschienen 45 aufgleiten. Während die Behäl­ ter 2 durch die stromab gelegene Sterilisationsunter­ station 23 gezogen werden, werden sie einer ultravio­ letten Strahlung aus den Generatoren 35 und 36 ausge­ setzt und so vor dem Eintreten in die Füllstation 41 sterilisiert.
Wenn der voraus laufende Behälter 2 die Füllstation 41 erreicht, wird dies durch ein Überwachungsorgan zur Feststellung der Anwesenheit eines Behälters ermit­ telt, so daß der stromab gelegene Positionierungsarm 48 durch den Linearmotor 53 betätigt wird um den Ver­ schlußstutzen längs der Führungsschienen 45 zu blok­ kieren. In der Füllstation 41 wird der stromauf ge­ legene Positionierungsarm 59 durch den zugeordneten Linearmotor 53 betätigt, um den Verschlußstutzen 4 des voranlaufenden Behälters 2 fest zwischen den Greiffingern 50 der Positionierungsarme 48 und 49 zu erfassen.
Die Bedienungsperson betätigt dann die Steuermittel, um das Füllen des voranlaufenden, führenden Behälters 2 zu veranlassen. Zu diesem Zweck wird zunächst der Ver­ schlußöffnungsmechanismus 63 unmittelbar über die Ver­ schlußkappe 6 gesetzt und mit in seiner Ruheposition be­ findlichem Betätigungsstempel 69 wird die Stützplatte 55 des Abfüllkopfes 54 unter der Wirkung des Linear­ motors 61 abgesenkt, bis die Greifklauen 65 sich über die Verschlußkappe 6 erstrecken und die Verschlußkappe 6 federnd in der Mündung 67 aufnehmen. Die Stützplatte 55 wird dann durch den Linearmotor 61 angehoben, wobei der Verschlußöffnungsmechanismus 63 die Verschlußkappe 6 von dem Verschlußstutzen abhebt.
Die Stützplatte 55 wird dann durch den Linearmotor 59 um die Achse 58 gedreht, bis die Fülldüse 74 sich un­ mittelbar über dem Verschlußstutzen 4 befindet, worauf dann die Stützplatte 55 erneut durch den Linearmotor 61 abgesenkt wird, bis die Düsennase 78 in die Öffnung 5 eindringt und sich dicht gegen den Umfang des Ver­ schlußstutzens 4 legt. In dieser Verfahrensstufe wird der Kanal 85 mit einer Vakuumquelle verbunden und da die Ventilschließnadel 92 unter der Vorspannung der Feder 94 die Mündung 90 freigibt, wird aus dem Behäl­ ter 2 die Luft evakuiert. Anschließend an die Evakuie­ rung und - falls vorgesehen - der Bestätigung der wirk­ samen Abdichtung zwischen der Düsennase 78 und dem Verschlußstutzen 4, betätigt die Steuereinrichtung den Linearmotor 73, um den Ventilschaft 83 und die Ventil­ schließnadel 92 gegen die Wirkung der sie jeweils vor­ spannenden Federn 84 und 94 zu bewegen. Wegen der relativen Positionen des Ventilschaftes 83 und der Ven­ tilschließnadel 92 wird der Linearmotor 73 zunächst die Ventilschließnadel 92 betätigen, die die Mündung 90 sperrt und so den Abzug der Luft beendet. Unmittelbar anschließend betätigt der Linearmotor 73 den Ventil­ schaft 83, der seinerseits das Abgabeventil 80 betätigt, um den Kanal 79 freizugeben und den Austritt einer vorgegebenen Menge des Produkts durch die Kanäle 75 und 79 zum Behälter 2 zu gestatten. Während dieser Produkt­ abgabe ist der Kanal 85 mit einer Quelle von unter nied­ rigem Druck stehendem Stickstoff verbunden.
Nach der Beendigung des Füllvorgangs wird der Linear­ motor 73 erneut betätigt, um den Ventilschaft 83 und die Ventilschließnadel 92 freizugeben, wodurch zunächst durch das Abgabeventil 80 der Kanal 79 gesperrt wird und dann die Mündung 90 freigegeben wird, um unter ge­ ringem Druck stehenden Stickstoff der Öffnung 5 zuzu­ führen. Die Stützplatte 55 wird dann langsam durch den Linearmotor 61 angehoben, um die Düsennase 78 aus dem Verschlußstutzen 4 herauszubewegen und dabei ein Ver­ spritzen des abzufüllenden Produkts zu vermeiden. Der unter niedrigem Druck stehende Stickstoff unterstützt die Trennung zwischen der Fülldüse 74 und dem Produkt.
Wenn sich die Düsennase 78 oberhalb des Verschluß­ stutzens 4 befindet und etwa 200 Millisekunden bevor sich die Stützplatte 55 weiter entfernt, wird die Füll­ düse 74 erneut mit der Vakuumquelle über den Kanal 85 verbunden, um jegliche Tropfen des Produkts auf der Düsennase 78 in die innere Bohrung 88 und gegebenen­ falls auch durch den Kanal 85 anzusaugen.
Die Stützplatte 55 wird dann vollständig zurückgezogen und dann unter Wirkung des Linearmotors 59 gedreht, um die Fülldüse 74 über dem Reinigungsbecher 99 zu positio­ nieren und den Verschlußöffnungsmechanismus über dem Verschlußstutzen 4. Durch erneutes Absenken der Stütz­ platte 55 durch den Linearmotor 61 wird die Düsennase 78 in den Reinigungsbecher 99 bewegt, um sie mit einer Reinigungsflüssigkeit zu waschen und die Verschlußkappe 6 wird wieder mit dem Verschlußstutzen 4 verbunden. Die Steuermittel veranlassen dann den Linearmotor 73, den Betätigungsstempel 69 von seiner Ruhestellung in seine Betriebsstellung zu überführen, in welcher er die Greif­ klauen 65 gegen die vorspannende Wirkung der Bänder 68 und damit außer Eingriff mit der Verschlußkappe 6 be­ wegt und die Verschlußkappe 6 in festen Eingriff mit dem Verschlußstutzen 4 bringt. Während der Betätigungsstem­ pel 69 in seiner Betriebsstellung gehalten wird, wird die Stützplatte 5 dann durch den Linearmotor 61 ange­ hoben, um den Verschlußöffnungsmechanismus 63 aus dem Bereich des gefüllten Behälters 2 zu bewegen. Dann wird der Linearmotor 73 zurückgezogen, um es dem Betätigungs­ stempel 69 zu gestatten, in seine Ruhestellung zurück­ zukehren.
Die Positionierungsarme 48 und 49 geben dann den Ver­ schlußstutzen frei, so daß der gefüllte, führende Be­ hälter 2 manuell aus der Füllstation 41 zur Ausgabe­ station 101 gezogen werden kann, wo die Wirkung des Ausgabeförderers 115 den führenden Behälter 2 durch diese Station 101 bewegt und zugleich einen folgenden Behälter 2 in die Füllstation 41 zieht, wo er wie oben beschrieben gefüllt wird. Nach dem Verschweißen der Verschlußkappe 6 mit dem Verschlußstutzen 4 durch das Ultraschall-Schweißgerät 102 und die Trennung des führenden Behälters 2 vom Gebinde 7 durch die Trenn­ klinge 104 wird der gefüllte Behälter 2 durch die Auslaßöffnung 16 aus dem Förderbereich 9 und über die nicht gezeigte Ausgaberutsche ausgegegeben.
Bis zwei gefüllte Behälter 2 durch die Füllstation 41 zum Ausgabeförderer 115 gezogen worden sind, ist es erforderlich, daß die Bedienungsperson die Behälter 2 manuell mittels der Zugleine durch den Förderbereich 9 zieht. Wenn sich diese beiden Behälter 2 einmal auf dem Ausgabeförderer 115 befinden, kann die Zugleine ausge­ hängt werden und der Ausgabeförderer 115 wird kontinuier­ lich Behälter 2 aus dem Gebinde 2 und durch den Förder­ bereich 9 ziehen.
Falls aus irgend einem Grund während des Füllvorgangs das abzufüllende Produkt verschüttet oder verspritzt wird, kann der Betrieb der Maschine 1 unterbrochen und ein Waschprogramm eingeleitet werden. Eine Reihe fester, nicht gezeigter Sprühköpfe ist längs des Förderbereichs 9 angeordnet und kann diesen Förderbereich 9 einer Sprüh­ wäsche und Sterilisation unterziehen, um die Reste des Produkts wegzuwaschen. Dieses Waschprogramm kann zeitlich auf z. B. 3 Minuten festgesetzt sein, worauf dann die Maschine 1 für die Fortsetzung des Füllbetriebes einge­ stellt wird.
Beim normalen Betrieb werden sich bei der Maschine 1 zumindest zwei Gebinde 7 innerhalb des Förderbereichs 9 befinden und zwar je ein Gebinde in der stromauf und in der stromab gelegenen Sterilisationsunterstation 22 bzw. 23, wobei aus dem einen Gebinde 7 die Behälter 2 für den Füllvorgang herausgezogen werden, während das andere Gebinde 7 für den Zeitpunkt in Bereitschaft ist, in dem das eine Gebinde geleert ist. Um sicherzu­ stellen, daß der Füllvorgang nach der Erschöpfung des einen Gebindes 7 nicht verzögert wird, ist der führende Behälter 2 des anderen Gebindes 7 in der stromauf ge­ legenen Sterilisationsunterstation 22 mit dem letzten Behälter 2 des einen Gebindes 7 in der stromab gelege­ nen Sterilisationsunterstation 23 durch die Bedienungs­ person verbunden worden, während die Behälter des einen Gebindes 7 gefüllt werden. Diese Verbindung kann durch ein Klebeband hergestellt werden, welches ent­ weder mit dem letzten Behälter 2 des einen oder dem führenden Behälter 2 des anderen Behältergebindes 7 während der Herstellung der Gebinde verbunden wird. Es wird deshalb, wenn das eine Behältergebinde 7 geleert ist, automatisch mit der Abfüllung in die Behälter des anderen Gebindes begonnen. Die Maschine kann mit einer durch die Inspektionsdeckel 17 sichtbaren Anzeige ver­ sehen sein, die die Bedienungsperson darauf hinweist, daß das eine Behältergebinde 7 geleert ist, so daß das andere Behältergebinde 7 in die stromab gelegene Ste­ rilisationsunterstation 23 bewegt werden und ein wei­ teres Behältergebinde 7 in die stromauf gelegene Sterilisationsunterstation 22 eingeführt werden sollte. Die Überwachungsmittel können eine Alarmanzeige umfassen, die wirksam wird, wenn diese Funktion nicht ausgeführt wird.
Die vorliegende Erfindung schafft eine Maschine und ein Verfahren, welche benutzt werden können, um Be­ hälter in aseptischem Zustand zu füllen. Nach einer beispielsweisen Anwendung der Erfindung ist sie beson­ ders geeignet zum Abfüllen von flüssigen Lebensmitteln oder Getränken in flexible, beutelförmige Behälter. Als Ergebnis können die so durch die Maschine gefüllten Behälter das Produkt im Vergleich zu bisher bekannten Abfüllmaschinen über eine längere Zeitspanne in brauch­ barem Zustand halten.
Die Maschine und das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung ermöglichen ein rasches, kontinuierliches Befüllen der Behälter mit einer minimalen Möglichkeit der Unterbrechung durch falsch zugeführte oder gefüllte Behälter. Es kann deshalb das Befüllen der Behälter auf wirtschaftliche und wirksame Weise durchgeführt werden, wodurch sich die Endkosten des Produkts für den Verbraucher auf ein Minimum reduzieren.

Claims (22)

1. Vorrichtung zum Befüllen je eines Behälters (2), der Teil einer Kette von trennbar miteinander verbundenen Behältern ist und der einen mit einer Verschlußkappe (6) verschließ­ baren Verschlußstutzen (4) als Einfüllöffnung aufweist, mit einer Behälterfüllstation (41), die einen Abfüllkopf (54), der eine dem Verschlußstutzen (4) zustellbare Füll­ düse (74) für das Einbringen des Produktes in den Behälter und einen Verschlußöffnungsmechanismus (63) für das Ab­ nehmen und anschließende Aufsetzen der Verschlußkappe (6) aufweist, mit einer Positioniereinrichtung (45, 50) für die Führung des Verschlußstutzens zur Füllposition und zur Festlegung des Verschlußstutzens in der Füllposition, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Sterilisationsanordnung (18) vorgesehen ist, die während der Förderung der Behäl­ ter (2) in einem im wesentlichen geschlossenen Förderbe­ reich (9) bis zum Erreichen der Füllstation (41) die Be­ hälter (2) zumindest teilweise sterilisiert, daß die Sterilisationsanordnung (18) auch eine Hauptsterilisiereinheit (34) umfaßt, die mit Strahlern (36) geringer Intensität ausgestattet ist, sowie einen Strahler (35) hoher Inten­ sität zur unmittelbaren Beaufschlagung des Verschlußstut­ zens (4), der Verschlußkappe (6) und des umliegenden Be­ hälterbereichs aufweist, wobei die Füllstation (41) im Bereich der Strahler (36) und in Förderrichtung nach dem Strahler (35) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahler geringer bzw. hoher Intensität Generatoren (35, 36) sind, die ultraviolettes Licht geringer bzw. hoher Intensität erzeugen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß wenigstens einige Oberflächen (46) der Positio­ niereinrichtung (45) hoch poliert sind, derart, daß von diesen Oberflächen (46) aufgenommene Lichtstrahlen zumin­ dest auf den Öffnungsbereich des in der Sterilisationssta­ tion (23) befindlichen Behälters (2) reflektiert werden.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderbereich (9) ein sterilisiertes Gas enthält, welches auf einem gegenüber dem Atmosphärendruck höheren Druck gehalten wird, so daß der Förderbereich (9) in aseptischem Zustand gehalten wird.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das sterilisierte Gas im Bereich einer Behälterfüllstation, in welcher der Abfüllkopf (54) vorgesehen ist, in den Förderbereich (9) eingeführte Luft ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Förderbereich (9) eine Lade­ öffnung (14) aufweist, durch welche der zu füllende Behälter (2) in den Förderbereich (9) einführbar ist, sowie eine Auslaßöffnung (16), durch welche der gefüllte Behälter (2) aus dem Förderbereich (9) entlassen wird, wobei ein Rahmen (8) der Vorrichtung den gesamten Förderbereich (9) zwi­ schen der Ladeöffnung (14) und der Auslaßöffnung (16) um­ schließt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sterilisationsanordnung (18) eine Vorsterilisationseinheit (28) umfaßt, welche dem För­ derbereich (9) benachbart angeordnet und derart betreibbar ist, daß sie zumindest eine Außenfläche des Behälters (2) ste­ rilisiert.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sterilisationsanordnung (18) eine Vorsterilisationseinheit (28) umfaßt, welche dem Förder­ bereich (9) benachbart angeordnet und derart betreibbar ist, daß zumindest eine Außenfläche einer Gebindeumhüllung sterilisiert wird, in welcher ein Behälter oder mehrere Behälter (2) in die Vorrichtung eingeführt wird bzw. wer­ den.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) als waschende Reinigungsvorrichtung ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) zumindest eine Sprühdüse (29) umfaßt, die mit einer Quelle einer unter Druck ste­ henden, chemischen Desinfektionsflüssigkeit zum Besprühen der Außenfläche verbindbar ist, sowie wenigstens ein elek­ trisches Heizelement (31), welches derart betreibbar ist, daß es zur Trocknung der Außenfläche die Desinfektions­ flüssigkeit verdampft.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit geeignet ist, den Behälter (2) hochfrequenten Lichstrahlen auszu­ setzen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsterilisationseinheit (28) wenigstens einen Genera­ tor (33) zur Erzeugung von ultraviolettem Licht geringer Intensität besitzt, der derart angeordnet ist, daß der Be­ hälter (2) der ultravioletten Strahlung aussetzbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Füllanordnung (19) eine Düsenreinigungsvorrichtung (98) umfaßt, welche nach dem Füllen des Behälters (2) mit dem Produkt zur Reinigung der Düsennase (78) betätigbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenreinigungsvorrichtung (98) einen Reinigungsbecher (99) umfaßt, in welchen die Düsennase (78) ragt, sowie we­ nigstens eine Sprühdüse (100), die in dem Reinigungsbecher (99) angeordnet und mit einer Quelle einer Reinigungsflüs­ sigkeit verbindbar ist, um die Düsennase (78) abzusprühen, wenn diese in den Reinigungsbecher ragt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß sie eine Abgabeanordnung (20) für die Behälter (2) umfaßt, die auf dem Rahmen (8) der Vorrichtung (1) gelagert ist und eine Ausgabestation (101) im Förderbereich (9) bildet und die derart betätigbar ist, daß sie die von der Ausgabestation von der Füllstation (41) übernommenen Behälter (2) ausgibt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeanordnung (20) eine Dichtungsvorrichtung (102) umfaßt, die derart betätigbar ist, daß sie einen Verschluß (6) auf dem von der Ausgabestation (101) übernommenen Be­ hälter (2), welcher dessen Öffnung (5) lösbar verschließt, dauerhaft verschließt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsvorrichtung (102) eine Schweißvorrichtung ist, die geeignet ist, den Verschluß (6) mit dem Behälter (2) zu verschweißen.
18. Verfahren zum Befüllen je eines Behälters, der Teil einer Kette von trennbar miteinander verbundenen Behältern ist, die in einem Gebinde eingebracht sind, wobei die Behälter aus dem Gebinde entnommen und in einer Behälterfüllstation nacheinander einzeln geöffnet, befüllt und wieder ver­ schlossen werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebinde (7) und nach der Entnahme die Behälter (2) innerhalb eines im wesentlichen geschlossenen Förderbereichs (9) gefördert und mit Strahlungsenergie niederer Intensität beaufschlagt werden, daß am Ende des Förderbereichs (9) für die Gebinde (7) die Behälter (2) unter sterilen Bedingungen entnommen werden und in einen Abschnitt des Förderbereichs (9) ge­ langen, in dem die Behälter (2) zumindest im Verschluß­ stutzenbereich mit Strahlungsenergie hoher Intensität ste­ rilisiert und anschließend befüllt werden.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Sterilisation der Gebinde (7) auch das reinigende Wa­ schen und Trocknen der Außenfläche der Gebindeumhüllung umfaßt, in welcher ein Behälter oder mehrere Behälter (2) in den Förderbereich (9) eingebracht wird bzw. werden.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeich­ net, daß nach dem Befüllen der Behälter (2) die Düsennase (78) der Fülldüse (74) gereinigt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Reinigung der Düsennase (78) die Einführung der Düsennase (78) in einen Reinigungsbecher (99) und das Absprühen der Düsennase (78) mit einer Reinigungsflüssigkeit umfaßt.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderbereich (9) eine nach der Füllstation (41) angeordnete Ausgabestation (101) umfaßt, in der der wiederverschlossene Verschluß (6) des Behälters dauerhaft dicht verbunden, insbesondere dicht verschweißt wird.
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