DE3327130C1 - Schaltkontaktanordnung,insbesondere fuer Tastenfelder - Google Patents
Schaltkontaktanordnung,insbesondere fuer TastenfelderInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltkontaktanordnung, insbesondere für Tastenfelder gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Solche Schaltkontaktanordnungen sind bereits bekannt (DE-GM 76 24 175), wobei dort die sich kreuzenden
Leiterbahnen und Schaltkontaktflächen auf ein und derselben Grundplatte untergebracht sind und lediglich
im Bereich der Kreuzungspunkte der Leiterbahnen ein Wechsel der Ebenen aufgrund erforderlicher Zwischenisolationsschichten
vorgenommen ist. Die Leiterbahnkreuzungen und die Schaltkontaktflächen liegen jedoch
räumlich weit voneinander entfernt, so daß insgesamt der Platzbedarf auf der Grundplatte erheblich ist. Werden
die Leiterbahnkreuzungen durch aufgedruckte Brücken gebildet, was gerne mit Kohle und/oder Silber
enthaltendem Leitlack geschieht, so tritt noch das Problem der Hochohmigkeit der Brücken auf. Will man
diese Brücken niederohmig machen, so müssen sie großflächig sein, wodurch der Platzbedarf weiter vergrößert
wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Schaltkontaktanordnung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern,
daß sie bei geringem Platzbedarf auch niederchmige Leiterbahnkreuzungen zuläßt und so insbesondere
für Tastenfelder geeignet ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Mittel Merkmale gelöst.
Dadurch ist vorteilhafterweise erreicht, daß die Lei-
Dadurch ist vorteilhafterweise erreicht, daß die Lei-
terbahnkreuzungen bzw. die diese bildende Brücke in den Schaltkontakt integriert ist. Ein Teil der Brücke
bildet gleichzeitig die zweite Schaltkontaktfläche. Als besonderer Vorteil ist auch anzusehen, daß dieser Teil
der Brücke zusammen mit der Zwischenisolationsschicht gleichzeitig eine Abstandhalterfunktion für flexible
Kontaktfläche bildet.
Der durch die Integration von Brücke und Schaltkontakt erzielte Platzgewinn, erlaubt eine großflächige Dimensionierung
der Brücke (vgl. Anspruch 2), wodurch sie sehr niederohrnig ausgestaltet werden kann.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine schematische Draufsicht auf die Leiterbahnen (erste Schicht) einer Schaltkontaktanordnung
der beschriebenen Art;
F i g. 2 eine schematische Draufsicht auf die Zwischenisolationsschicht
(zweite Schicht) der beschriebenen Schaltkontaktanordnung;
F i g. 3 eine schematische Draufsicht auf die elektrisch leitfähige Schicht (dritte Schicht) der beschriebenen
Schaltkontaktanordnung;
F i g. 4 eine schematische Schnittansicht einer Schaltkontaktanordnung
längs der Linie I-I der F i g. 1 bis 3 mit zwei angedeuteten Varianten einer Schaltfolie mit
Schaltfläche oder Schaltmatte mit leitender Kontaktfläche; und
F i g. 5 eine schematische Draufsicht auf ein Matrix-Tastenfeld mit Schaltkontaktanordnungen gemäß den
F i g. 1 bis 4.
Gleiche Bezugszeichen in den einzelnen Figuren bezeichnen gleiche Teile.
Die Schaltkontaktanordnung enthält einen Träger 1 (F i g. 4) aus elektrisch isolierendem Material, wie z. B.
Hartpapier, Kunststoff etc. Auf diesem Träger ist zunächst eine erste Schicht aus elektrisch leitfähigem Material
aufgetragen, deren Konfiguration in F i g. 1 dargestellt ist. Eine erste Leiterbahn ist hier mit ihren Abschnitten
10 und 12 dargestellt, wobei diese Abschnitte zwischen sich eine als erste Schaltkontaktfläche 11 dienende
Verbreiterung aufweisen, die hier im wesentlichen kreisflächig ist. Die Schaltkontaktfläche 11 ist hier
einstückig mit den Leiterbahnabschnitten 10 und 12 ausgebildet und steht somit mit diesen in elektrischer Verbindung.
Die Leiterbahnabschnitte 10 und 12 liegen auf einer Achse 19, welche auch durch den Kreismittelpunkt
der Schaltkontaktfläche 11 verläuft.
Eine zweite Leiterbahn, die ebenfalls in der gleichen Ebene wie die Leiterbahn 10,12 auf der Grundplatte 1
aufgebracht ist, besitzt zwei Leiterbahnabschnitte 13 und 13', weiche längs einer Achse 18 verlaufen, die senkrecht
zu der Achse 19 steht, so daß die Leiterbahnen 13, 13' und 10,12 im Bereich des Schnittpunktes der Achsen
18 und 19 zu einer Leiterbahnkreuzung verlegt sind. Die Leiterbahnabschnitte 13 und 13' weisen spiegelsymmetrisch
zur Achse 19 Verbreiterungen 14 bzw. 14' auf, welche hier im wesentlichen rechteckige Gestalt mit
einer mittigen Ausnehmung 15 haben. Die zur Achse 19 hinweisenden Kanten der Verbreiterungen 14 bzw. 14'
verlaufen parallel zu den gegenüberliegenden Kanten der Leiterbahnabschnitte 10 bzw. 12 und der ersten
Schaltkontaktfläche 11. Der Abstand zwischen den Verbreiterungen und den gegenüberliegenden Abschnitten
der Leiterbahn 10 bzw. 12 ist mit 17 bzw. 17' bezeichnet, während der Abstand zwischen der Ausnehmung 15 und
der Außenkontur der ersten Schaltkontaktfläche 11 mit 16 bzw. 16' bezeichnet ist. Diese Abstände 16, 16'; 17,
17' haben hier im wesentlichen konstante Größe und bilden eine Auftrennung der Leiterbahn 13,13'.
Die Verbreiterungen 14,14' sind — bezogen auf die
Breite der Leiterbahnabschnitte 13 und 13' recht großflächig ausgebildet, wobei in einer praktischen Ausführungsform
bei einer Breite der Leiterbahnabschnitte 13 bzw. 13' von ca. 1 mm die Breite der Verbreiterungen
senkrecht zur Achse 18 ca. 13 mm beträgt, während die Länge der einzelnen Verbreiterungen 14 bzw. 14' senkrecht
zur Achse 19 ca. 3 bis 4 mm beträgt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Durchmesser der Schaltkontaktfläche
11 ca. 5 mm. Andere Abmessungen sind selbstverständlich möglich.
Zur Bildung einer Leiterbahnbrücke, mit welcher die Leiterbahnen 13 und 13' bzw. deren Verbreiterungen 14
und 14' über die erste Leiterbahn mit ihren Abschnitten 10 und 12 hinweg elektrisch verbunden werden, wird als
zweite Schicht eine Zwischenisolierung mit der Kontur der Fig.2 aufgebracht, vorzugsweise aus Isolierlack
aufgedruckt oder als Photoresistschicht ausgebildet. Diese zweite Schicht besteht zunächst aus streifenförmigen
Abschnitten 20 und 23, die zumindest im Bereich der »Brücke« auf die Leiterbahnabschnitte 10 bzw. 12
aufgebracht werden. Die streifenförmigen Isolierschichtabschnitte 20 und 23 verlaufen längs der Achse
19, weiche in F i g. 2 ebenfalls dargestellt ist. Die Achsen 19 der F i g. 1 und F i g. 2 sowie auch die der F i g. 3
liegen bei der fertigen Schaltkontaktanordnung übereinander.
Die streifenförmigen Isolierabschnitte 20 und 23 sind breiter als die von ihnen abgedeckten Leiterbahnabschnitte
10 bzw. 12 und ragen demnach in die Abstände 17 bzw. 17' hinein. Die Länge der Isolierschichtabschnitte
20 und 23 (in Richtung der Achse 19) entspricht mindestens der Breite der Verbreiterungen 14 bzw. 14' (gemessen
senkrecht zur Achse 18).
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist auch der Abstand 16 bzw. 16' zwischen der ersten
Schaltkontaktfläche 11 und der Ausnehmung 15 bzw. 15' durch eine Isolierschicht abgedeckt. Hierzu ist ein
Isolierring 21 vorgesehen, der zwischen den Isolierschichtabschnitten 20 und 23 — und einstückig mit diesen
verbunden — angeordnet ist, wobei sein Kreismittelpunkt durch die Schnittpunkte der Achsen 18 und 19
gebildet ist. Die mittige Ausnehmung 22 ist in ihrer Kontur an die der ersten Schaltkontaktfläche 11 angepaßt
und demnach hier kreisförmig. Der Durchmesser der Ausnehmung 22 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
kleiner als der Außendurchmesser der Schaltkontaktfläche 11, so daß der Isolierring 21 die Schaltkontaktfläche
11 etwas überdeckt (vgl. F i g. 4). Der Außendurchmesser des Isolierringes 21 entspricht in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel gerade dem Durchmesser der Ausnehmung 15 bzw. 15', so daß der Isolierring
gerade den Abstand 16 bzw. 16' voll ausfüllt. Die Schichtdicke des Isolierringes ist im Bereich des Abstandes
16 bzw. 16' wegen der genannten Überlappung der ersten Schaltkontaktfläche 11 größer als die Schichtdikke
der Schaltkontaktfläche 11 bzw. der Leiterbahnabschnitte 13 bzw. 13'.
Nach Aufbringen der Isolierschicht gemäß F i g. 2 wird als dritte Schicht eine Schicht 30 aus elektrisch
leitfähigem Material aufgebracht, vorzugsweise in Form eines Kohle oder Kohle und Silber enthaltenden Leitlackes.
Die Konfiguration dieser Schicht 30 ist in F i g. 3 dargestellt. Diese Schicht ist im wesentlichen rechteckig
und an die Kontur der Verbreiterungen 14 bzw. 14' angepaßt, so daß letztere im wesentlichen vollständig
abgedeckt sind. Die Schicht 30 besitzt eine mittige Aus-
nehmung 31, die an die Kontur der Schaltkontaktfläche 11 angepaßt und demnach hier kreisförmig ist. Der
Kreismittelpunkt der Ausnehmung 31 wird durch den Schnittpunkt der Achsen 18 und 19 gebildet. Der Durchmesser
der Ausnehmung 31 ist so gewählt, daß die Schaltkontaktfläche 11 mit der Schicht 30 keine elektrische
Verbindung hat.
Bei einer Variante (F i g. 4), bei der der Isolierring die Schaltkontaktfläche 11 etwas überlappt, kann der Innendurchmesser
der Ausnehmung 31 gerade dem Außendurchmesser der Schaltkontaktfläche 11 entsprechen;
er kann auch kleiner sein. Er darf jedoch nicht kleiner sein als der Innendurchmesser der Ausnehmung
22 des Isolierringes.
Nach einer anderen (nicht dargestellten) Variante der beschriebenen Schaltkontaktanordnung, bei der der
Isolierring 21 entweder ganz fortgelassen ist oder zumindest die Schaltkontaktfläche 11 nicht überlappt, muß
der Innendurchmesser der Ausnehmung 31 größer sein als der Außendurchmesser der Schaltkontaktfläche 11.
Bei der Variante, bei der der Isolierring 21 vollständig fortgelassen ist, ist der Innendurchmesser der Ausnehmung
31 vorzugsweise etwa gleich dem Durchmesser der Ausnehmungen 15 bzw. 15', so daß der Abstand 16
bzw. 16' die elektrische Trennung bzw. Isolierung zwisehen der Schaltkontaktfläche 11 und der elektrisch leitfähigen
Schicht 30 bildet.
Die elektrisch leitfähige Schicht 30 bildet einerseits eine »Leiterbahnbrücke« welche die Verbreiterungen
14 und 14' und damit die Leiterbahnabschnitte 13 und 13' über die Leiterbahn 10,12 hinweg elektrisch miteinander
verbindet. Andererseits bildet die Schicht 30 auch eine (zweite) Schaltkontaktfläche 32, welche in F i g. 3
mit einer gestrichelten Linie angedeutet ist. Diese Doppelfunktion, bei der Leiterbahnbrücke und Schaltkontaktfläche
integriert sind, ist von besonderer Bedeutung. Eine dritte ebenfalls bedeutsame Funktion der Schicht
30 liegt darin, daß sie einen »Abstandhalter« (auch »Spacer« genannt) bildet. Dies wird nachfolgend im Zusammenhang
mit F i g. 4 erläutert.
Für den Schaltvorgang, bei dem die Schaltkontaktflächen 11 und 32 miteinander verbunden werden, ist üblicherweise
eine Schaltfolie 40 aus flexiblem, elektrisch isolierendem Material vorgesehen, die gegenüberliegend
zu den miteinander zu verbindenden Schaltkontaktflächen eine aufgetragene »Schaltfläche« 41 aus
elektrisch leitfähigem, flexiblem Material besitzt. Die Folie 40 liegt hierbei auf der Schicht 30 auf, wobei die
Schaltfläche 41, die hier in der (nicht dargestellten) Draufsicht ebenfalls kreisförmig ist, mit ihrem äußeren
Rand ebenfalls auf der Schicht 30 aufliegt und zwar im Bereich der (zweiten) Schaltkontaktfläche 32 (vgl.
F i g. 3). Somit dient die zweite Schaltkontaktfläche 32 auch als Abstandhalter bzw. Spacer für die Schaltfläche
41, da letztere in ihrem Ruhezustand räumlich von der ersten Schaltkontaktfläche 11 entfernt gehalten wird.
Durch mechanischen Druck auf die Oberseite der Folie
40 wird die Schaltfläche 41 durch die Ausnehmungen 31 und 22 hindurchgedrückt, bis sie in ihrem mittleren Bereich
mit der Schaltkontaktfläche 11 in Berührung steht. Hierdurch werden die Schaltkontaktflächen 11 und 32
über die Schaltfläche 41 elektrisch miteinander verbunden, wodurch letztlich die gewünschte Verbindung zwischen
den Leiterbahnen 10, 12 und 13, 13' hergestellt wird.
Der Mittelpunkt der hier kreisförmigen Schaltfläche
41 liegt auf der Achse 45, welche auch durch den Schnittpunkt der Achsen 18 und 19 der F i g. 1 bis 3 geht.
Statt einer ebenen Schaltfolie 40 kann auch eine sogenannte »Schaltmatte« aus Siliconkautschuk oder thermoplastischem
Kunststoff oder Elastomer verwendet werden, wie in F i g. 4 durch die Schaltmatte 42 angedeutet.
Im Bereich der Schaltfläche 43 ist die Schaltmatte von den zugeordneten Schaltkontaktflächen fortgewölbt,
wie durch die Schräge 44 angedeutet. Die waagrechten Teile dieser Schaltmatte liegen dann auf der
Schicht 30 auf, während die Schaltfläche 43 im Ruhezustand von beiden Schaltkontaktflächen 21 bzw.il im
Abstand liegt. Derartige Schaltmatten sind beispielsweise in der eingangs erwähnten DE-GM 76 24 175.3 beschrieben.
In diesem Falle dient die Schicht 30 nicht als Abstandhalter bzw. Spacer.
F i g. 5 zeigt schematisch ein Matrix-Tastenfeld, das mit der Schaltkontaktanordnung der F i g. 1 bis 4 aufgebaut
ist. Mehrere horizontale Leiterbahnen Xi ... X4
verlaufen parallel zueinander und weisen in entsprechenden Abständen Schaltkontaktflächen auf. Hierzu
senkrecht verlaufen vertikale Leiterbahnen Yi ... Y4
mit den Verbreiterungen gemäß F i g. 1. Hierdurch wird ein Tastenfeld mit den Schaltkontaktanordnungen 511
bis 544 gebildet. F i g. 5 zeigt nur die erste Schicht (gemäß
Fig. 1) während die Isolierschicht und die elektrisch
leitfähige Schicht gemäß den F i g. 2 und 3 nicht dargestellt sind. Aus F i g. 5 ist hier noch erkennbar, wie
ein Tastenfeld mit sich kreuzenden Leiterbahnen in besonders raumsparender Weise mit den Schaltkontaktanordnungen
gemäß F i g. 1 bis 4 aufgebaut werden kann. Die in Fig.4 abgeschnitten dargestellten Enden
der Leiterbahnen können in geeigneter Weise nach außen geführt werden wie im Stand der Technik allgemein
bekannt.
Unmittelbar miteinander elektrisch verbundene Verbreiterungen, beispielsweise die untere Verbreiterung
der Schaltkontaktanordnung 511 und die obere Verbreiterung der Schaltkontaktanordnung 521 können
einstückig miteinander über die volle Breite miteinander verbunden sein. Der in F i g. 5 dargestellte schmalere
Abschnitt der Leiterbahn, der diese beiden Verbreiterungen miteinander verbindet, kann sich daher über die
volle Breite der Verbreiterungen erstrecken, so daß die Verbindung noch niederohmiger ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Schaltkontaktanordnung, insbesondere für Tastenfelder mit einem Träger aus elektrisch isolierendem
Material, mit mindestens zwei in einer Ebene auf dem Träger aufgebrachten Leiterbahnen, die je
mit einer ersten bzw. zweiten Schaltkontaktfläche verbunden sind, wobei die ein Schaltkontaktpaar bildenden
Schaltkontaktflächen im Abstand zueinander angeordnet sind, mit einer verschiebbaren, flexiblen
Kontaktfläche aus elektrisch leitendem Material, die in ihrer einen Endstellung mit allen ihr zugeordneten
Schaltkontaktflächen in Berührung steht, während sie in ihrer anderen Endstellung zumindest
zu einer der Schaltkontaktflächen im Abstand angeordnet ist, und mit Leiterbahnkreuzungen, bei denen
die sich kreuzenden Leiterbahnen durch eine Isolierschicht voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die im Bereich der Leiterbahnkreuzung angeordnete Zwischenisolationsschicht
(20,21,23) eine Öffnung (22) aufweist und die durchgehende, erste Leiterbahn (10,12) bis auf Teile
deren Schaltkontaktfläche (11) abdeckt, daß eine auf
der Zwischenisolationsschicht (20, 21, 23) angebrachte, leitfähige Schicht (30) die an die erste Leiterbahn
(10, 12) bis auf einen Abstand (16, 16', 17, 17') herangeführten Teile der zweiten Leiterbahn
(13, 13') elektrisch überbrückt, daß die leitfähige Schicht (30) eine Ausnehmung (31) aufweist, die
gleich oder größer ist als die Öffnung (22) der Zwischenisolationsschicht (20, 21, 23), daß der an die
Ausnehmung (31) angrenzende Bereich der leitfähigen Schicht (3) die zweite Schaltkontaktfläche (32)
bildet, und daß die flexible Kontaktfläche (41) über der zweiten Schaltkontaktfläche (32) angeordnet ist.
2. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Leiterbahn
(13, 13') im Bereich der Leiterbahnkreuzung in ein Paar von Verbreiterungen (14, 14') mündet, wobei
die aufeinander zuweisenden Kanten der Verbreiterungen (14, 14') zwischen sich einen Abschnitt der
ersten Leiterbahn (10,12) und deren Schaltkontaktfläche (11) einschließen.
3. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Schicht (30)
die Verbreiterungen (14, 14') überdeckt und damit elektrisch miteinander verbindet.
4. Schaltkontaktanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Schaltkontaktfläche (11) und die Öffnung (31) der leitfähigen Schicht (30) kreisförmig sind, wobei
die Kreismittelpunkte ausgefluchtet (Achse 45) sind.
5. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser
der Öffnung (31) der leitfähigen Schicht (30) größer ist als der Außendurchmesser der ersten Schaltkontaktf
lache (11).
6. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser
der Öffnung (31) der leitfähigen Schicht (30) kleiner oder gleich t dem Außendurchmesser der ersten
Schaltkontaktfläche (11) ist, wobei der Innendurchmesser der Öffnung (22) der Zwischenisolationsschicht
(20, 21, 23) dann kleiner ist als der Innendurchmesser der Öffnung (31) der leitfähigen Schicht
(30).
7. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 6, da-
durch gekennzeichnet, daß der Teil der Zwischenisolationsschicht (21), der sich auf der bzw. um die erste
Schaltkontaktfläche (11) erstreckt, ringförmig ausgebildet ist, wobei der Kreismittelpunkt ihrer Öffnung
(22) mit den Kreismittelpunkten der ersten Schaltkontaktfläche (11) und der Öffnung (31) der
leitfähigen Schicht (30) ausgefluchtet (Achse 45) ist.
8. Schaltkontaktanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwischenisolationsschicht (20,21,23) aus Isolierlack
aufgedruckt oder aus einer Photoresistschicht gebildet ist.
9. Schaltkontaktanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektrisch leitfähige Schicht (30) aus Kohle oder Kupfer und Kohle oder Kohle und Silber enthaltendem
Leitlack aufgedruckt ist.
10. Schaltkontaktanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leiterbahnen in Zeilen (X 1... X4) und Spalten (Y 1
... Y4) angeordnet sind, wobei im Bereich jeder Leiterbahnkreuzung eine Schaltkontaktanordnung
(Sti ... S44) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9
vorhanden ist.
11. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbreiterungen (14, 14') der Leiterbahnen großflächig gegenüber
den Leiterbahnen (13,13') selbst sind.
12. Schaltkontaktanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch miteinander
verbundenen Verbreiterungen benachbarter Schaltkontaktanordnungen einstückig ineinander
übergehen, so daß der diese Verbreiterungen verbindende »Leiterbahnabschnitt« die gleiche Breite
wie die Verbreiterungen hat.
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D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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