DE3344612A1 - Warneinrichtung fuer ein verstellbares bett - Google Patents
Warneinrichtung fuer ein verstellbares bettInfo
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- A61B5/103—Detecting, measuring or recording devices for testing the shape, pattern, colour, size or movement of the body or parts thereof, for diagnostic purposes
- A61B5/11—Measuring movement of the entire body or parts thereof, e.g. head or hand tremor, mobility of a limb
- A61B5/1113—Local tracking of patients, e.g. in a hospital or private home
- A61B5/1115—Monitoring leaving of a patient support, e.g. a bed or a wheelchair
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- G08B—SIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
- G08B21/00—Alarms responsive to a single specified undesired or abnormal condition and not otherwise provided for
- G08B21/18—Status alarms
- G08B21/22—Status alarms responsive to presence or absence of persons
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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- A61B2562/00—Details of sensors; Constructional details of sensor housings or probes; Accessories for sensors
- A61B2562/04—Arrangements of multiple sensors of the same type
- A61B2562/043—Arrangements of multiple sensors of the same type in a linear array
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur überwachung der Anwesenheit
oder Abwesenheit einer Person in einem Bett, insbesondere in einem Spitalsbett, mit äußerer Schaltanlage am Bett
zur Informationsgabe an das Pflegepersonal einer zentralen Wachstation.
Das unerlaubte Aufstehen von Patienten aus ihren Betten stellt ein schwieriges Problem für die Sicherung des Patienten dar.
Vorkehrungen gegen dieses Aufstehen, und wenn ein solches eingetreten ist, erfordern ein hohes Ausmaß von überwachung. Kommt
es zu einem Schaden oder einer Verletzung, können gerichtliche Schritte gegen das Pflegepersonal und das Krankenhaus die Folge
sein. Das Pflegepersonal und das Krankenhaus können haftbar gemacht
werden, wenn zweckmäßige Vorkehrungen zur Verhinderung eines nicht erlaubten Aufstehens oder Herausfallens aus dem
Bett nicht getroffen worden sind.
Es gibt bereits eine ganze Anzahl von überwachungssystemen für
Krankenbetten. Die meisten dieser Systeme arbeiten mit einem bewegbaren Detektor, der in verschiedene Positionen unter der
Matratze oder der Bettdecke betätigt werden kann, wie Signaldetektorsysteme (ÜS-PSen 4 020 482 und 4 295 133) und verschiedene
pneumatische oder elektrische Detektoren innerhalb eines entfernbaren Kissens oder einer Matte (ÜS-PSen 4 195 287,
4 175 263, 4 228 426 und 4 242 672).
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Obige Systeme beruhen auf der händischen Positionierung der Detektorstreifen
oder -matten in dem Bett. Abgesehen von dem für die wirksame Installation erforderlichen Aufwand weisen derartige
Systeme einige Nachteile auf. Nicht richtige Positionierung des Detektors kann zu Fehlanzeigen über die Anwesenheit
oder Abwesenheit des Patienten im Bett führen. Dies gilt insbesondere für Signaldetektorsysteme, die über das Gewicht des Patienten
in einem relativ geringen Bereich des Betts arbeiten. Nicht entsprechende Handhabung elektrischer Streifenschalter-Detektoren
bei der neuerlichen Positionierung können zu einer Beschädigung des Detektor führen. Betten mit höhen- und neigungsverstellbaren
Kopf- und Fußteilen können zu Bewegungen oder Verhakungen von Federn, Matratzen und/oder Detektor führen,
was wieder zu Fehlanzeigen Anlaß geben kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Warnsystem der geschilderten Art für Krankenbetten anzugeben, das betriebssicher
installiert werden kann und das eine sichere Alarmgabe ermöglicht sowie einfach und preiswert im Aufbau ist; ferner soll
es als Vielfachsystem für verstellbare Betten geeignet sein und.
Fehlanzeigen aufgrund der Bewegung oder eines Verhakens von Federn, Matratzen und Detektoren beim Einrichten des Bettes auf ■
ein Mindestmaß reduzieren.
Detektorsysteme für das Verlassen des Bettes sind bekannt (US-PSen 3 325 799 und 3 991 414); bei diesen sind über einem
Bereich des Bettes Streifen oder Drähte zwischen Punkten in bestimmter Anordnung gespannt sind. Die Drähte oder Streifen
sind an Dehnungsmeßstreifen aller Schaltstellen oder -patronen angeschlossen. Das Warnsystem nach der US-PS 3 325 799 eignet
sich offensichtlich nicht für ein verstellbares Bett. Das Warnsystem
nach der US-PS 3 991 414 macht es erforderlich, daß die Spannung des Detektorsystems neu eingestellt werden muß, wenn
das verstellbare Bett in eine neue Lage gebracht worden ist.
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Nach der Erfindung soll auch ein permanent installiertes Detek-'torsystem
für ein verstellbares Bett angegeben werden, das keine Nachstellungen zur Aufrechterhaltung der Empfindlichkeit benötigt,
wenn das Bett in eine neue Stellung angehoben oder geknickt wird.
Detektorsysteme zur Feststellung des Verlassens eines Bettes
müssen das Pflegepersonal schnell und genau informieren, so daß e'in Fallen oder ein anderer Unfall vermieden werden kann. Eine
Anzahl der oben erwähnten Systeme verwendet eine äußere Schaltung und bereits bestehende Signalanlagen für die Schwestern
sind dann für die Anzeige vorgesehen, wenn der Patient aufsteht. Ein solches Warnsystem ist aus US-RE 28 754 bekannt.
Zweckmäßig an derartigen Systemen ist die Unters^cheidbarkeit des Ausgangssignals vom Bett von einem Ruf des Patienten nach
-der Schwester, so daß vorrangig eine Anzeige über das Verlassen des Betts durch den Patienten erkannt und von üblichen Routinerufen
unterschieden werden kann.
Daher soll durch die Erfindung auch eine Schnittstelle zwischen einem Bett-Warnsystem und entfernt davon einer Wachstation gebracht
werden, die eine klare Unterscheidung eines Signals, das vom Verlassen des Patienten seines Betts stammt, von einem Ruf
nach einer Schwester gestattet und dabei auch neben dem oder am Bett außerhalb diesem ein gesonderter Schaltkasten vorgesehen
ist, welcher selektiv zur Anwendung gelangt mit einem dauernd im Bett installierten Detektor und bestehenden Kommunikationsverbindungen für schnelle und exakte Anzeige an das verantwortliche
Personal an einer entfernten Stelle, wenn ein Patient sein Bett verläßt.
Die Erfindungsaufgabe wird durch ein Warnsystem, eine Schnittstelle
und einen Schaltkasten gelöst, wie sie mit ihren Ausgestaltungen in den Patentansprüchen gekennzeichnet sind.
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Das Bett hat eine Matratze und im Bettgestell integral Detektoren
angeordnet. Das Bett hat im allgemeinen einen rechteckigen Rahmen oder Einsatz, der über zumindest zwei parallele Achsen,
die sich quer über die Bettbreite erstrecken, gelenkig verstellbar ist, d.h. von Seite zu Seite. Die Bettverstellachsen
begrenzen zumindest einen GesSßteil und einen Oberschenkelteil des Bettes. Ein erster nachgiebiger Streifenschalter und eine
nachgiebige Rückenplatte sind an dem Gesäßteil des Bettes befestigt und erstrecken sich im wesentlichen quer über die'ganze
Bettbreite. In gleicher Weise kann ein zweiter nachgiebiger Streifenschalter und eine Rückenplatte am Bettrahmen befestigt
sein, der sich im wesentlichen quer über die ganze Breite des Oberschenkelteils des Bettes erstreckt. Beide Streifenschalteranordnungen
unterstützen die daraufliegende Matratze teilweise und ergeben eine Anzeige des Gewichts, welches auf dem darüberliegenden
Bereich der Matratze lastet. Auf diese Weise erhält man zwei getrennte Gewichtsanzeigen von bestimmten Stellen des
Betts, und Signale aus beiden Schaltern können elektrisch überwacht
werden, um ein Verlassen des Bettes von momentanen Änderungen der Gewichtsverteilung durch die Bewegungen des Patienten
im Bett zu unterscheiden. Da sich die Schalter in der Tragkonstruktion für die Matratze befinden, ergeben sich keine Unebenheiten
in der Matratzenoberfläche. Durch die Anordnung der Streifenschalter an den verstellbaren Gesäß- und Oberschenkelteilen
läßt sich das Bett verstellen, ohne die Empfindlichkeit der Schalter zu beeinflussen.
Die Vorrichtung eignet sich zur überwachung der Anwesenheit
oder Abwesenheit einer Person in dem Bett. Die Anwendung von zwei Detektoren, die sich im Oberschenkelteil bzw. im Gesäßteil
des Bettes befinden, verbessern die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Systems. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit,
daß der Patient aufgestanden ist, wenn weder der Detektor im Gesäßteil noch in dem Oberschenkelteil ein Gewicht anzeigt.
Außer das Aufstehen aus dem Bett anzuzeigen läßt sich die er-
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findungsgemäße Vorrichtung zusätzlich auch zur Überwachung des
Zustandes des Patienten heranziehen, z.B. bei einer gewissen Ruhelosigkeit.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind die Streifenschalteranordnungen am Bettrahmen oder -einsatz mit Hilfe einer Vielzahl von Spiralfedern befestigt,
welche die Rückenplatten und ein verbindendes Drahtnetz vom Bettrahmen abfedern.
Die Streifenschalter können elektrisch parallel geschaltet und mit einem gesonderten Stromkreis für die Signalgebung im Falle
der Anwesenheit bzw. Abwesenheit des Patienten verbunden sein. Dieser Bett-Stromkreis liefert ein Alarmsignal über die
Schwesternrufanlage an eine zentrale Wachstation, die sich vom
Patientenbett entfernt befindet. Dieser Schaltkasten am Bett kann einen Stromkreis umfassen, der auf elektrische Anzeigen
aus den Detektor-Streifenschaltern anspricht, um ein hörbares Signal beim Verlassen des Bettes über eine Gegensprechschaltung
zwischen Bett und Wachstation zu liefern.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Bett-Stromkreis
mit einem RC-Zeitverzögerungsglied versehen, welches die Auslösung
eines Fehlalarms aufgrund einer momentanen Gewichtsverringerung infolge der normalen Bewegungen des Patienten im Bett
durch die Schalter verhindert. Der Bett-Stromkreis kann eine Verriegelungs/Rückstellschaltung umfassen, um den Alarm fortzusetzen,
bis der Stromkreis bzw. die Signalgebung am Bett manuell rückgestellt oder unterbrochen wird.
Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen weiter erläutert.
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Fig.l zeigt eine - teilweise auseinandergezogene - Ansicht
eines verstellbaren Krankenhausbettes mit Einsatz und Federn und zwei Streifenschalterdetektoren nach der
Erfindung;
Fig. la ist eine scheinatische Ansicht eines Krankenbetts mit
Detektor-Streifenschaltern;
Fig.Ib zeigt - detailliert im Querschnitt - die Feder/Detektor-Konstruktion
aus Fig.l ;
Fig.Ic ist ein Querschnitt durch die Anordnung nach Fig.Ib
entlang x-x;
Fig.Id ist ein Querschnitt der Feder/Detektor-Anordnung nach
Fig.Ib, in welcher die Befestigung des Federnetzes oder -gewebes gezeigt ist;
Fig.2 zeigt - teilweise auseinandergezogen - eine Ansicht
eines verstellbaren Betts mit hartem Einsatz nach der Erfindung mit zwei Streifenschalterdetektoren;
Fig.3 zeigt ein Schaltschema für den Schaltkasten am Bett,
in dem die im Bett montierten Streifenschalter mit der Rufanlage für die Schwester und der Gegensprechverbindung
zur zentralen Wachstation verbunden sind.
In Fig.l ist ein Einsatz mit Federn eines verstellbaren Bettes 10 sowie zwei Streifenschalter-Detektoren gezeigt. In der in
Fig.l dargestellten Ausführungsform ist ein rechteckiger Einsatz
12, ein Feld von Spiralfedern 14 um den Umfang des Bettrahmens und ein Drahtnetz oder Gewebe 16 zwischen den Federn
vorgesehen. Eine Kopfteilplatte 18 ist am Kopfende des Bettes und eine Fußteilplatte 20 am Fußende des Bettes vorgesehen. Ein
Geländer 22 befindet sich an beiden Seiten des Einsatzes. Zur Erleichterung der Bewegung des Bettes dienen die Räder 24.
Der Einsatz und die Federn nach Fig.l sind verstellbar ausgebildet,
um zum Komfort des Patienten eine entsprechende Einstellung zu ermöglichen. In dem gezeigten Fall ist der Einsatz
mit drei Gelenkachsen A, B und C versehen, die bestimmte Bett-
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teile oder -abschnitte begrenzen. Achse A und das Fußende des Betts begrenzen den Unterschenkelteil 26, Achse A und B begrenzen
den Oberschenkeltragteil 28, die Achsen B und C begrenzen den"Gesäßteil oder hinteren Tragteil 30 und die Achse C mit dem
Kopfende des Betts begrenzen den Kopfbereich 32.
Streifenschalteranordnungen 34 und 36 können in der in der Figur angegebenen Art am Einsatz 12 befestigt sein. Wie aus
Fig.la deutlicher hervorgeht, befindet sich die Streifenschalteranordnung
34 im Oberschenkelbereich 28 etwa mittig zwischen Achse A und B. In ähnlicher Weise befindet sich die Streifenschalteranordnung
36 im Gesäßbereich 30 etwa in der Mitte zwischen den Gelenkachsen B und C. Vorteilhafterweise sollte zumindest
eine Spiralfeder 14 zwischen einer benachbarten Gelenkachse und der (den) Springfeder(n), die die Streifenschalteranordnung
halten, vorgesehen werden. Diese Anordnung verhindert Fehlanzeigen durch Bewegung oder Verschiebung des Netzes oder
der Matratze, wenn die Bettstellung verstellt wird.
Bei einer anderen Ausführungsform nach der Erfindung ist eine
dritte Streifenschalteranlage 38 im Kopfteil 32 vorgesehen.
Die Streifenschalteranlagen 34 und 36 können nach Fig.l eine
flexible Rückenplatte 40 und einen Streifenschalter 42 aufweisen, deren Konstruktion anhand der Fig.Ib, Ic und Id in größerem
Detail beschrieben wird. Die Rückenplatten 40 können mit einer aufstehenden Längskante 41 ausgebildet sein für eine größere
Empfindlichkeit, so daß die Schalteranordnung schneller und leichter auf das auf der Matratze lastende Gewicht zu reagieren
vermag. Die Streifenschalter 42 können elektrisch parallel mit einer flexiblen elektrischen Leitung 39 zum Anschluß
an den gesonderten Schaltkasten am Bett - nicht gezeigt in Fig.l - verbunden sein.
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Bei der in Fig.l gezeigten Ausführungsform sind die flexiblen
Rückenplatten 40 in dem Netz oder Einsatz und dem Federteil des Betts angeordnet. In dem Netz 16 sind insbesondere mehrere Ausnehmungen
44 und 46 zur Aufnahme der Schalteranordnungen vorgesehen. Die Bohrungen 48 in den Seiten der Rückenplatten 40 sind
verbunden mit den benachbarten Netzteilen des Betts. Die Bohrungen 50 an den Enden der Rückenplatten 40 lassen sich mit den
Randbereichen des Netzes oder direkt mit einer oder mehreren der Spiralfedern 14 verbinden. Die Streifenschalter 4 2 können
mit den entsprechenden Rückenplatten mit Schraubbefestigungen 49 verbunden sein.
Fig.Ib zeigt nun eine Seitenansicht eines Schnitts im Detail,
aus welcher die Technik der Verbindung der Streifenschalteranordnungen 34 oder 36 mit dem Einsatz 12 mit Hilfe der Spiralfedern
14 entnommen werden kann. Aus dieser Figur geht auch der Aufbau der Streifenschalteranordnung hervor. Wie in Fig.Ib gezeigt,
ist ein Ende der Spiralfeder 14' durch eine öffnung 52
in den Einsatz 12 und das andere Ende der Spiralfeder 14' durch eine öffnung 50' in der Rückenplatte 40 der Streifenschalteranordnung
eingesetzt.
Der Streifenschalter 42 kann zwei nachgiebige Metalleiter 54
und 56 enthalten. Diese Leiter sind normalerweise mit Hilfe von Isolatoren 58 voneinander im Abstand gehalten. Die Leiter können
sich jedoch berühren, wenn zumindest ein Teil des Gewichts des Patienten in dem Bereich des Betts ruht, in welchem der
Streifenschalter angeordnet ist. Der Streifenschalter kann auch ein wasserdichtes nachgiebiges Gehäuses 60 aufweisen, welches
die Leiter 54 und 56 umschließt. Ein verdickter Rand 62 kann in dem Gehäuse 60 vorgesehen sein, um den Kontakt zwischen Matratze
und Streifenschalter zur Verbesserung der Empfindlichkeit oder Ansprechbarkeit des Schalters zu verbessern.
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Es ist offensichtlich, daß Netz, Rückenplatte und Streifenschalter
unterhalb des Patienten zusammengedrückt werden, wenn dieser sich im Bett befindet. Der Druck auf den Streifenschalter
führt zu einer Berührung an einer oder mehreren Stellen dei Leiter 54 und 56 und damit zu einer elektrischen Anzeige, daß
sich der Patient im Bett befindet. Es wurde festgestellt, daß genaue Anzeigen über die Anwesenheit oder Abwesenheit des Patienten
erhalten werden können, wenn das Gewicht des Patienten an zumindest zwei Bereichen des verstellbaren Betts festgestellt
wird, nämlich im Gesäßbereich und im Oberschenkelbereich. Demzufolge sind bei einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung getrennte Streifenschalteranlagen in beiden Bereichen vorgesehen.
Fig.Ic ist ein Detail-Querschnitt der Anordnung aus Fig.Ib ent·
lang x-x, aus der sich die Betriebsweise der Detektoranlage entnehmen läßt. Lastet auf dem Schalter ein Gewicht, so werden
die Leiter 54 und 56 aufgrund des Randes 62 und des Randes 41 gebogen. Ist die Kraft ausreichend groß, berühren sich die Lei
ter und der Schalter wird geschlossen.
Fig.Id zeigt nun einen Querschnitt der Detektoreinheit und sei
ne Fixierung auf dem Netzeinsatz oder Gewebe 16. Der Streifenschalter 42', ähnlich dem in Fig.Ib beschriebenen, wird so aus
gerichtet, daß sein dickerer Rand 62 nach unten, also weg von der Matratze, weist. Der Streifenschalter ist auf einem Band 4
aus Vinylkunststoff befestigt und das Ganze in der Wärme in ei wasserdichtes Gehäuse oder eine Abdeckung 45 aus Vinylpolymere
eingesiegelt. Kontakte 47 durchdringen das Gehäuse und erleich tern die Befestigung der metallischen Rückenplatte 40 mit Hilf
der Befestigungen 49', die sich durch diese erstrecken. Das Drahtnetz oder -gitter 16 ist über die öffnungen 48'-an der
Rückenplatte 40 befestigt.
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In Fig.2 ist ein Spitalbett mit einem starren Einsatz gezeigt,
welches mit zwei fest montierten Streifenschalterdetektoren ausgestattet ist. Bei bestimmten Anwendungen ist es wünschenswert,
eine festere Abstützung für die Matratze eines Spitalbetts zu haben, also einen starreren Einsatz als ein üblicher
aus Drahtnetz und Federn, wie in Fig.l gezeigt. Auch für solche Betten mit starrem Einsatz kann man die in Fig.l beschriebenen
Streifenschalteranordnungen zum Einsatz bringen. In Fig.2 ist die Befestigung der Streifenschalter an einem solchen Bett dargestellt.
In Fig.2 sind ähnliche Bauteile wie solche der Fig.l mit den gleichen Bezugszeichen versehen. In einem Bett mit hartem
Einsatz befindet sich anstelle des Netzes und der Federn bei dem Bett nach Fig.l eine starre ebene Auflage 70. Aus Fig.2
entnimmt man, daß die erste Streifenschalteranordnung 34 sich im Oberschenkelbereich 28 und die zweite Anlage 36 im Gesäßbereich
des harten Einsatzes befindet. Die Anordnungen 34 und 36 können an dem Einsatz mit Hilfe von Schraubbefestigungen 49 wie
in der Figur gezeigt - gehalten werden. Bei dieser Ausführungsform Benötigt man keine Rückenplatten 40. Wenn keine
Rückenplatte vorhanden ist, läßt sich ein Rand oder Wulst an dem Einsatz anbringen oder kann an diesem angeformt sein, um im
Sinne der Fig.Ic die Arbeitsweise des Streifenschalters zu erleichtern.
Fig.3 zeigt schematisch ein Schaltbild des Schaltkastens 100 am
Bett, welcher die im Bett vorgesehenen Streifenschalter 42 mit einer Schwestern-Rufanlage 102, einer Gegensprechverbindung
und einer geheimen oder nicht sichtbaren Lichtkommunikationsverbindung 106 verbunden wird. Kommunikationsverbindungen führen
in eine zentrale Wachstation 108. Kommunikationsverbindungen von anderen Betten führen ebenfalls in die zentrale Wachstation.
In vielen, mit der Gesundheit befaßten Stellen sind Fernsprechstromwege
zwischen den Bettenbereichen und davon entfernten
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Wachstationen installiert, so daß das Befinden einer Anzahl von ,Patienten gleichzeitig durch das gleiche Personal überwacht
werden kann. In manchen Fällen umfassen diese Kommunikationε-schaltungen
zwei Konduktor-Rufschaltungen für die Schwestern,
welches es dem Patienten gestatten, durch Drücken eines Knopfes - wie durch die Bezugsnummer 110 angedeutet - die Schwester zu
rufen. Die gleiche Anlage kann eine Gegensprechverbindung oder Zweiweg-Kommunikationsverbindung zu der zentralen Station einschließlich
eines Mikrophon-Sprechsystems 112 in unmittelbarer Nähe des Krankenbetts umfassen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ist
eine Vielzahl von Detektorstreifenschalter - permanent installiert in das Krankenbett - miteinander verbunden in einem gesonderten
Schaltkasten 100 am Bett unter Verwendung der bestehenden Kommunikationsverbindungen zum Krankenbett in der
Weise, daß die.zentrale Station 108 im Falle eines nicht genehmigten
Verlassens des Bettes benachrichtigt wird.
Nach Fig.3 können zwei Streifenschalter 42 parallel in der Weise
geschaltet sein, daß der Eingangs-Anschluß 114 des Schaltkastens 100 am Bett geerdet ist, wenn einer der Streifenschalter
42 aufgrund des Gewichts des Patienten geschlossen ist. Diese elektrische Parallel-Verbindung verhindert Fehlanzeigen, die
auftreten würden, wenn sich das Gewicht des Patienten wesentlich von einem einzigen Detektor verschiebt, der nur im Oberschenkelbereich
oder nur im Gesäßbereich eines gelenkig verstellbaren Betts angeordnet ist. Nur dann, wenn kein elektrischer
Schluß in beiden Streifenschaltern vorliegt, wird ein Signal gegeben, welches anzeigt, daß der Patient das Bett verlassen
hat.
Der Eingangsanschluß 114 des Schaltkastens 100 am das Bett ist mit einem RC-Zeitverzögerungsschalter 116 ausgestattet. Die Anzeige
eines nicht genehmigten Verlassens des Bettes erscheint
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am Ausgangs-Anschluß 118 des RC-Zeitverzögerungsschalters 116 nur dann, wenn beide Schalter während einer vorgegebenen Zeitspanne
offen sind. Diese Zeitverzögerung wird in das System eingebaut, um Fehlanzeigen, die das Verlassen des Bettes aufgrund
einer momentanen Verschiebung des auf dem Bett lastenden Gewichts anzeigen würden, zu vermeiden. Die Zeitkonstante des
Verzögerungsschalters beträgt insbesondere weniger als 10 Sekunden.
Der Ausgangs-Anschluß 118 des RC-Zeitverzögerungsschalters ist mit einer Verriegelungs-/Rückstell-Schaltung 120 verbunden.
Der Verriegelungsteil der Schaltung umfaßt NAND-Gatter 122 und 125, die zusammengeschaltet sind für die Anzeige des Verlassens
des Betts durch den Patienten aufgrund eines Ausgangssignals von der RC-Zeitverzögerungsschaltung. Wenn der Verriegelungsschalter durch Öffnen der beiden Schalter 42 betätigt wird, ergibt
sich ein Signal, daß der Patient das Bett verlassen hat, welches der Sammelschiene oder dem Bus 124 zugeführt wird. Das
Signal bleibt bestehen, bis im Schaltkasten am Bett durch Erden des Eingangsanschlusses 126 des NAND-Gatters 125 händisch der
Rückstellschalter 130 am Bett rückgestellt wird. Diese Anordnung "erfordert , daß eine Schwester oder sonstwer ans Bett
kommt, um den von dem System ausgelösten Alarm abzustellen.
Die Sammelleitung oder der Bus 124 ist verbunden mit einem Relaistreibertransistor
132, der - nicht unter Strom stehend aufgrund des Signals durch Aufstehen des Patienten - das Relais
134 abschaltet und die Schwestern-Rufanlage 136 in Gang setzt. Dieser Ruf wird auf die zentrale Wachstation übermittelt über
zwei angeschlossene Schwestern-Rufschaltungen 102, wie oben
ausgeführt. Gleichzeitig versorgt das Signal am Bus 124 einen Stromkreis 138, der eine Frequenz unter der Hörschwelle abzustrahlen
vermag. Ein Ausgangssignal aus dem Stromkreis 138 wireL von einem Wechselrichter 140 umgesetzt und einem Lichttreiberstromkreis
142 zugeführt. Der LichttreiberStromkreis 142 bringt
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eine Leuchtdiode 144 in unmittelbarer Nähe des Betts als sicht-.bare
Anzeige, daß der Patient unerlaubterweise das Bett verlassen
hat, zum Leuchten. Darüber hinaus versorgt der Wechselrichter 140 den Bus 146, der intermittierend einen Audiooszillatorstromkreis
148 beaufschlagt.
Ist in der Zentralstation das Rufsignal für die Schwester über die Kommunikationsverbindung 102 eingegangen, so erhält das
Personal eine Angabe, die aus dem Bettbereich abgegeben worden ist. Diese Angabe kann als Licht oder akustisches Warnsignal
erfolgen. Das Personal kann nun entweder an das Bett eilen oder das System abfragen, ob der Ruf nach der Schwester durch den
Patienten vorgenommen worden ist oder ob dieser ausgelöst worden ist durch die Detektorschaltung, die durch Verlassen des
Bettes in Funktion gesetzt worden ist. Wird die letztere Möglichkeit gewählt, kann das Personal das System mit einer Gegensprechverbindung
104 abfragen.
Normalerweise wird die Gegensprechverbindung durch das Personal in der zentralen Station für verbale Kommunikation mit Personen
im oder am Bett angewandt. Um die Geheimhaltung zu gewährleisten, umfassen viele Systeme eine Kommunikationsverbindung 106,
welche ein rotes Geheimlicht 150 zündet, das Leute am Bett da- -von informiert, daß in der Zentralstation die Konversation mitgehört
werden könnte.
Bei einer Ausführungsform nach der Erfindung werden die Geheimlicht-Verbindung
und die Gegensprechverbindung angewandt, um eine akustische Anzeige in der Zentralstation hervorzurufen,
daß ein Patient unerlaubterweise das Bett verlassen hat. Das Abfragen beginnt durch Betätigen der Gegensprechleitung. Diese
setzt einen Opto-Koppler 152 in Serie geschaltet mit einer Geheimlichtguelle
150 in Betrieb. Ein Signal aus dem Opto-Koppler wird dem NAND-Gatter 154 aufgegeben. Wenn sowohl das Geheimlicht leuchtet als auch eine Audiofrequenz.oder ein hörbares
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Signal aus dem Audiofreguenz-Oszillatorstromkreis 148 abgegeben wird, wird zu dem Audiotransformator 156 ein Audiofrequenz-Pulssignal
gegeben. Dieses beaufschlagt das Mikrophon 112 des Gegensprechsystems mit einem Audiofrequenzsignal, was zu einem
unterbrochenen Audiofrequenz-Alarmsignal führt, welches über die Gegensprechleitung 104 zurück zu der zentralen Station geleitet
wird, wodurch das Personal bei der Zentralstation davon Kenntnis erlangt, daß ein Patient das Bett unerlaubt verlassen
hat.
Zweckmäßigerweise können ähnliche NAND-Gatter in einem integrierten
Stromkreis in dem Schaltkasten nach Fig.3 zur Anwendung gelangen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform können die
NAND-Gatter - mit Ausnahme der Gatter 154 und 158 - Schmitt-NAND-Gatter sein, die in Gruppen von 4 in einem integrierten
Stromkreis vorliegen und mit der IC-Nummer 4093 bezeichnet sind. Die NAND-Gatter 154 und 158 können solche mit hohem Betriebsstrom
sein, wie das NAND- Gatter 40107 von RCA.
Durch obige Maßnahmen können gelenkig verstellbare Krankenbetten dauerhaft ausgerüstet werden mit einer Vielzahl von fix positionierten
Streifenschalterdetektoren zur Anzeige, wenn ein Patient unerlaubterweise sein Bett verläßt. In Fällen, wo das
Verlassen des Betts angezeigt werden soll, kann der Schaltkasten 100 am Bett mit den mit den Detektoren ausgestatteten Betten
und gleichzeitig mit bestehenden KommunikationsverbindungeT"
zu der zentralen Station verbunden sein, um die erforderliche Überwachung zu ermöglichen.
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Claims (17)
1.' Warneinrichtung für ein verstellbares Bett mit Matratze und zumindest zwei verstellbaren Teilen und in dem Bett eingebauten
Schaltern, die mit einer getrennten Warneinrichtung zur Signalgabe auf die Verschiebung des auf den Betteilen, in denen
die Schalter angebracht sind, lastenden Gewichts des Patienten zusammenwirken,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
einen ersten Streifenschalter (34) an einem ersten Teil des Betts (10) , der sich im wesentlichen quer über die Bettbreite
erstreckt,
einen zweiten Streifenschalter (36) an einem anderen Teil des Betts, der sich im wesentlichen quer über die Breite des Betts
erstreckt, wobei diese Streifenschalter getrennt betätigbar sind durch das Gewicht des Patienten in dem entsprechenden
Betteil, in welchem sich die Schalter befinden, und die Streifenschalter elektrisch verbunden sind und mit einem gesonderten
elektrischen Schaltkasten (100) zusammenzuwirken vermögen.
2. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der erste und zweite Streifenschalter (34, 36) unter dem
Gewicht des Patienten auf den entsprechenden Teilen des Betts denen die Schalter zugeordnet sind, schließbar ist, und die
Streifenschalter elektrisch parallel so verbunden sind, daß eine Anzeige über das Verlassen des Betts dann hervorgerufen
wird, wenn die Schalter gleichzeitig geöffnet sind.
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3. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sich der erste Streifenschalter (34) in dem den Oberschenkel
abstützenden Bereich (28) des Betts (10) und der zweite Streifenschalter (36) in dem das Gesäß abstützenden· Bereich
(30) des Betts befindet.
4. Warneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet ,
daß die verstellbaren Betteile einen Drahteinsatz (16) im Bettrahmen (12) aufweisen, der über eine Vielzahl von Federn
(14) befestigt ist und jeder Streifenschalter (34, 36) an einer Tragplatte (40), die von Federn im Rahmen gehalten ist,
montiert ist.
5. Warneinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Streifenschalter aus einem ersten und einem etwa
parallelen zweiten nachgiebigen Metallkonduktor (54, 56) - getrennt durch über die Länge des Streifenschalters im
Abstand angeordnete Isolatoren - aufgebaut ist, die Konduktoren und Isolatoren von einem wasserdichten biegsamen Gehäuse
(60) umschlossen sind und die Tragplatten (40) aus einem nachgiebigen Metall bestehen und sich unter dem Gewicht des
Patienten zu biegen vermögen, wobei der erste und der zweite nachgiebige Metallkonduktor an einer oder mehreren Stellen
zwischen den im Abstand angeordneten Isolatoren sich zu berühren vermögen.
6. Warneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß ein dritter Streifenschalter (38) im Kopfteil (18) des
Betts (10) vorgesehen ist.
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7. Warneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch
Mittel, die durch die elektrische Anzeige ein Alarmsignal zur Übermittlung über eine Schwestern-Rufanlage (102) zu einer
zentralen Wachstation (108) für dieses Bett bei Verlassen des Betts auszulösen vermag, und Mittel, die eine von den Schaltern
gelieferte Anzeige in einen akustischen Alarm über eine Gegensprechverbindung (104) zwischen dem Bett und der zentralen
Station bei Verlassen des Betts zu übertragen vermögen.
8 . Warneinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet ,
daß das Mittel zur Bildung des Alarmsignals eine RC-Zeitverzögerungsschaltung (116) mit einem Eingangs-Anschluß (114) , an
welchen die Schalter angeschlossen sind, und eine Verriege-Iungs-/Rückstell-Schaltung
(120), um das Alarmsignal zu halten, bis es rückgestellt wird, aufweist.
9. Warneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zeitrelais der RC-Zeitverzögerungsschaltung (116) ein solches ist, das zur Vermeidung von Fehlanzeigen aus dem Bett
aufgrund von Bewegungen des Patienten im Bett, bei denen momentan das Gewicht an den beiden Schaltern verringert wird,
geeignet ist.
10. Warneinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs-/Rückstell-Schaltung (120) ein Relais (134) zur Übermittlung des Alarmsignals an die Zentralstation (108) über eine Schwestern-Rufanlage (102) umfaßt.
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs-/Rückstell-Schaltung (120) ein Relais (134) zur Übermittlung des Alarmsignals an die Zentralstation (108) über eine Schwestern-Rufanlage (102) umfaßt.
11. Warneinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet , daß das die akustische Anzeige hervorrufende Mittel einen Audiofrequenz-Oszillator (148) und Mittel zur Kupplung des Audiooszillators an ein Mikrophon (112) einer Gegensprechanlage (104) umfassen.
dadurch gekennzeichnet , daß das die akustische Anzeige hervorrufende Mittel einen Audiofrequenz-Oszillator (148) und Mittel zur Kupplung des Audiooszillators an ein Mikrophon (112) einer Gegensprechanlage (104) umfassen.
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12. Warneinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß ein Unterhörfrequenz-Generator (138) zur Zündung eines
Anzeigelichts am Bett vorgesehen und verbunden ist mit dem Audiofrequenz-Oszillator (148) für wiederholte akustische
Impulse, die in die Gegensprechleitung einkuppelbar sind.
13. Warneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Audioanzeige in Abhängigkeit von diesem Alarmsignal
und einer Anzeige, daß die Gegensprechleitung (104) mit der Zentralstation (102) verbunden ist, erfolgt.
14. Warneinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige über die eingeschaltete Gegensprechleitung
(104) durch eine Geheimlichtquelle (106) erfolgt.
15. Warneinrichtungs-Bett mit Rahmen und Einsatz und integral angeordneten Detektoren zur Bestimmung der Anwesenheit oder
Abwesenheit des Patienten im Bett, wobei der Einsatz verstellbar ist, einen Oberschenkelteil und einen Gesäßteil, welch
letzterer selektiv bewegbar ist gegenüber dem Oberschenkelteil, aufweist und der Drahteinsatz mit Federn im Bettrahmen
befestigt ist und eine Matratze aufzunehmen vermag, gekennzeichnet durch
einen ersten Streifenschalter (34) für die Anzeige des Gewichts, das auf dem Oberschenkelteil (28) des Bettes (10) lastet, welcher
von durch zumindest eine der Federn (14) an jeder Seite des Betts gehalten wird, einen zweiten Streifenschalter (36)
für eine Anzeige des Gewichts im Gesäßbereich (30) des Betts, welcher durch zumindest eine der Federn (14) auf jeder Seite
des Betts gehalten ist, und elektrische Anschlüsse für die Verbindung des ersten und zweiten Streifenschalters (34, 36)
in Parallelschaltung zur Verbindung der Schalter mit einer gesonderten Sensorschaltung.
BAD ORIGINAL
.:- 33U612
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16» Warneinrichtungs-Bett nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch
einen gegen den Oberschenkelteil (28) bewegbaren Kopfteil (18), einen gegen den Oberschenkelteil (28) bewegbaren
Unterschenkelteil (26) und einen dritten Streifenschalter (38) für die Anzeige des Gewichts, welches auf dem Betteil lastet,
das von dem Kopfrahmenteil (32) durch zumindest eine der Federn (14) an jeder Seite des Betts gehalten ist.
17. Warneinrichtungs-Bett nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Streifenschalter (42) eine Rückenplatte (40) aufweist, die sich im wesentlichen über die gesamte Bettbreite erstreckt
und etwa mittig zwischen den den Betteil begrenzenden Gelenkachsen angeordnet ist, einen ersten und einen zweiten nachgiebigen
Metallkonduktor (54, 56), die sich im wesentlichen quer über die ganze Bettbreite erstrecken, die etwa parallel
zueinander und im Abstand voneinander angeordnet sind, und eine Anzahl von Isolatoren zwischen erstem und zweitem Konduktor
(54, 56) im Abstand über die Konduktoren vorgesehen"sind und die Konduktoren und Isolatoren in einem wasserdichten,
biegsamen, nichtleitenden Gehäuse (60) eingeschlossen sind, welches an der Rückenplatte (40) befestigt ist.
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