DE3401940A1 - Bilderzeugungsgeraet - Google Patents
BilderzeugungsgeraetInfo
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- DE3401940A1 DE3401940A1 DE19843401940 DE3401940A DE3401940A1 DE 3401940 A1 DE3401940 A1 DE 3401940A1 DE 19843401940 DE19843401940 DE 19843401940 DE 3401940 A DE3401940 A DE 3401940A DE 3401940 A1 DE3401940 A1 DE 3401940A1
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- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03G—ELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
- G03G15/00—Apparatus for electrographic processes using a charge pattern
- G03G15/06—Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for developing
Description
Henkel, Pfenning, Feiler, Hänzel & Meinig
Tokyo Shibaura Denki Kabushiki Kaisha Kawasaki, Japan
3A019A0
Patentanwälte
European Patent Attorneys Zugelassene Vertreter vor dem Europaischen Patentamt
Dr ph! G HenK.el. Dipl -ing J Pfenning. 5er'in
Dr rer nat. L celer. Murciei
Dipl-ing W Ha-ize!. Mur.che'
Dip! -Phys K h Meinig Be'üc
Dr Ing A Buienscnon. Berlin
Mohlsuaße 37
D-8000 München 80
D-8000 München 80
Tel 089/982085-87 Telex 0529802 hnkid
Telegramm
Telefax (Gr 2-3)
O89''9614
Telefax (Gr 2-3)
O89''9614
MYT-58P989-2 Hz/ld 20. Januar 1984
Bilderzeugungsgerät
Die Erfindung betrifft ein Bilderzeugungsgerät zur Erzeugung eines Latentbilds auf einem Bildaufnahmer oder
-träger durch Belichtung, zur Entwicklung des Latentbilds zu einem sichtbaren Bild mittels eines Entwicklers
und zur Übertragung des entwickelten sichtbaren Bilds auf ein Übertragungs- oder Aufnahmeblatt.
Bei Kopiergeräten und Laser-Druckern, die nach dem elektrophotographischen Aufzeichnungsverfahren arbeiten,
wird eine als Bildaufnehmer oder -träger dienende lichtempfindliche
Trommel wiederholt benutzt. Aus diesem Grund muß zwischen einer Übertragungseinheit zur Übertragung
eines sichtbaren Bilds auf ein Aufnahmeblatt und einer das Latentbild auf der Trommel durch Aufladung
bildenden Einheit eine Reinigungseinheit zum Entfernen der auf der lichtempfindlichen Trommel verbliebenen
Restentwicklerteilchen vorgesehen sein. 20
Ein bisheriger Laser(strahl)-Druck besitzt den in Fig.
dargestellten Aufbau. Eine im Zentrum eines Gehäuses 1 angeordnete lichtempfindliche Trommel 2 wird durch
eine Aufladeeinheit 3 gleichmäßig mit positiver Polaritat
aufgeladen. Ein mittels einer Abtasteinheit 4 in Abtastbewegung (scanned) versetzter Laserstrahl 5 wird
durch eine F©-Linse 6 auf die Trommel 2 fokussiert. Der beim Ein- und Ausschalten der Stromversorgung intermittierend
emittierte Laserstrahl 5 belichtet oder beleuchtet die Mantelfläche der Trommel 2, um sie selektiv
zu entladen und dabei auf ihr ein Latentbild zu erzeugen. Das auf der Trommel 2, d.h. ihrer Mantelfläche,
erzeugte Latentbild wird mittels einer Entwicklungseinheit 7 mit einer Entwicklungswalze, an der eine
zweckmäßige Vorspannung anliegt, mit Hilfe eines Entwicklers entwickelt. Das so entwickelte sichtbare Bild
wird durch eine Übertragungsaufladeeinheit 8 auf ein Aufnahmeblatt P (Aufzeichnungsträger) übertragen,
worauf das übertragene Bild in einer Fixiereinheit 9 fixiert wird. Die nicht auf das Blatt P übertragenen,
noch an der Trommel 2 anhaftenden restlichen Entwicklerteilchen werden mittels einer Reinigungs-Klinge 11 in
einer Reinigungseinheit 10 entfernt. Die gereinigte lichtempfindliche Trommel 2 wird dann mittels einer
Entladungslampe 12 entladen und anschließend durch die Aufladeeinheit 3 gleichmäßig mit positiver Polarität
aufgeladen. Anschließend werden die vorstehend beschriebenen Arbeitsgänge wiederholt.
In einer Vorrats-Kassette 13 befindliche Aufnahme-Papierblätter P werden jeweils einzeln mittels einer Abnahmerolle
14 ausgegeben. Die Vorderkante jedes Blatts P wird durch eine Ausrichtrolleneinheit 15 zur Beseitigung
einer etwaigen Schrägstellung (ramp) geradegestellt, worauf das Blatt P zu einem Bilderzeugungszeitpunkt
in einen zwischen der Übertragungsaufladeeinheit 8 und der Trommel 2 festgelegten Übertragungsabschnitt eingeführt wird. Nach Betätigung der Übertragungsaufladeeinheit
8 wird das das sichtbare Bild tragende Aufnahmeblatt P von der Trommel 2 getrennt
und zur Fixiereinheit 9 überführt. Danach wird das das sichtbare Bild tragende Aufnahmeblatt P durch eine
Austrag- oder Ausgaberolleneinheit 17 in ein Fach 18 ausgegeben. Letzteres ist an der von der Kassette 13
abgewandten Seite des Gehäuses 1 angeordnet.
Die Fig. 2, 3 und 4 veranschaulichen jeweils herkömmliche
Prozesse, bei denen die lichtempfindliche Trommel wieder-" holt benutzt wird. Gemäß Fig. 2 stellt ein Zyklus aus
Aufladung (1), Belichtung (2), Entwicklung (3), Übertragung
(4), Reinigung (5), Entladung (6) und (erneuter) Aufladung (1) einen normalen Entwicklungsvorgang (bei
dem ein Entwickler(mittel) einer den aufgeladenen Trägern oder Ladungsträgern entgegengesetzten Polarität
an einen nicht-belichteten Bereich der Trommel angelagert
wird) dar, bei dem die lichtempfindliche Trommel wiederholt eingesetzt wird. Andererseits bildet ein
in Fig. 3 veranschaulichter Zyklus aus Aufladung (1), Belichtung (2), Entwicklung (3), Übertragung (4), Reinigung
(5), Entladung (6) und (erneuter) Aufladung (1) einen Umkehrentwicklungsvorgang (bei dem eine Vorspannung
an die Entwicklungswalze angelegt wird und Einkomponenten-Entwicklerteilchen aufgeladen und an einen belichteten
Bereich der Trommel angelagert werden), bei dem die lichtempfindliche Trommel ebenfalls wiederholt benutzt
wird.
Um bei den beschriebenen, üblichen Vorgängen die lichtempfindliche
Trommel wiederholt, d.h. fortlaufend benutzen zu können, müssen ersichtlicherweise die restlichen
Entwicklerteilchen nach Beendigung jedes Übertragungsvorgangs von der (Mantelfläche der) Trommel
entfernt werden. Beim normalen Entwicklungsvorgang gemäß Fig. 2 sei angenommen, daß der Reinigungsschritt
(5) weggelassen und die Trommel unmittelbar nach der Übertragung entladen wird (d.h. daß der Zyklus in der
Reihenfolge: Aufladen (I1), Belichten (21)/ Entwickeln
(3 ), Übertragen (4 ), Entladen (61) und (wieder) Aufladen
(I1) durchgeführt wird). Bei diesem Arbeitszyklus
ohne Reinigungsvorgang wird der an der Trommel haftende Restentwickler beim Aufladen (I1) mit aufgeladen und
beim Belichten (21) belichtet. Die restlichen Entwicklerteilchen
werden daher während der Entwicklung (3) nicht von der lichtempfindlichen Trommel entfernt,
weil deren Restpotential im wesentlichen dasselbe ist wie die Entwicklungsvorspannung. Diese restlichen Entwicklerteilchen
werden bei der Bild-Übertragung (4) auf das Aufnahmeblatt P übertragen. Die restlichen oder
zurückgebliebenen Entwicklerteilchen verursachen daher
eine Hintergrundverschleierung oder -trübung (scomming),
so daß ein mangelhaftes (Kopie-)Bild erhalten wird. 5
Auch beim Umkehr-Entwicklungsvorgang unter Verwendung eines Einkomponentenentwicklers sei angenommen, daß
auf die Reinigung (5) verzichtet wird und auf die Übertragung unmittelbar die Entladung folgt, d.h. der Arbeitszyklus
in der Reihenfolge: Aufladen (I1)/ Belichten (2) , Entwickeln (3) , Übertragen (4) , Entladen (61)
und (wieder) Aufladen (I1) durchgeführt wird. Bei diesem
Vorgang ohne Reinigung (5) können die aufgeladenen,
nach dem Belichten (21) am aufgeladenen Bereich des Latentbilds zurückbleibenden Entwicklerteilchen nicht
entfernt werden, weil die Entwicklungsvorspannung V im wesentlichen dem Oberflächenpotential VO des aufgeladenen
Bereichs der lichtempfindlichen Trommel während der Entwicklung (3) gleich wird. Wie beim Arbeitszyklus
gemäß Fig. 2 werden die verbliebenen Entwicklerteilchen bei der Bild-Übertragung (4) auf ein Aufnahmeblatt übertragen
und führen damit zu einem mangelhaften Bild. Aus diesem Grund muß zwischen Übertragung (4) und Aufladung
(1) beim Verfahren nach Fig. 2 und 3 auf jeden Fall die Trommel gereinigt werden.
Die Notwendigkeit für eine Reinigung der lichtempfindlichen
Trommel bedingt jedoch die Anordnung einer Reinigungseinheit und damit eine Vergrößerung des Innenraums
des Gehäuses, so daß das Bilderzeugungsgerät insgesamt große Abmessungen erhält. Zudem wird dabei die Trommel
mechanisch beansprucht, weil ein Reinigungselement, z.B. eine Abstreif-Klinge, mit ihrer Mantelfläche in
Gleit- oder Schleifberührung gebracht werden muß. Die Trommel ist aber anfällig für Beschädigung und für die
Bildung eines Films aus aufgeladenen Rest(entwickler)-teilchen,
wodurch die Bildgüte beeinträchtigt wird.
Zur Lösung des erwähnten Problems wurde bereits ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem die lichtempfindliche
Trommel in jedem Bilderzeugungszyklus zwei Umdrehungen durchläuft, wobei sich eine Entwicklungsvorspannung
während der zweiten Umdrehung der Trommel ändert und die Entwicklungseinheit neben ihrer vorgesehenen Funktion
bei der ersten Trommelumdrehung als Reinigungseinheit wirkt. Dieses Verfahren ist in Fig. 4 veranschaulicht.
Bei der ersten TrommelUmdrehung erfolgen Aufladung (1), Belichtung (2), Entwicklung (3), Übertragung (4) und
Entladung (5). Bei der zweiten Trommelumdrehung erfolgt dann die Reinigung mittels der Schritte Entladung (5),
Reinigung (6) und Aufladung (1). Gemäß Fig. 4 wird die lichtempfindliche Trommel während der Aufladung (1)
gleichmäßig mit positiver Polarität auf ein Oberflächenpotential VO aufgeladen. Sodann wird im Belichtungsschritt (2) ein Latentbild auf der Trommelmantelfläche
erzeugt. Im Entwicklungsschritt (3) wird eine Entwicklungswalze verwendet, die so vorgespannt ist, daß
ihr Potential gleich groß oder etwas größer ist als das Restpotential der belichteten Trommelbereiche;
mittels dieser Entwicklungstrommel wird der Entwickler, dessen Polarität derjenigen der Ladungsträger (charged
carriers) am Latentbild entgegengesetzt ist, gegen die aufgeladenen Bereiche des Latentbilds angezogen. Bei
der Übertragung (4) wird das entwickelte sichtbare Bild durch eine entsprechende Aufladeeinheit von der Trommel
auf ein Aufnahmeblatt übertragen. Im Entladungsschritt (5) wird die lichtempfindliche Trommel durch eine Entladungslampe
elektrisch entladen. Bei diesen Vorgängen hat sich die Trommel um eine Umdrehung gedreht. Danach
wird die Entwicklungsvorspannung V so eingestellt, daß sie in einem Bereich 0<
V <VO liegt. Unter diesen Bedingungen wirkt die Entwicklungswalze als Reinigungseinheit, die während der zweiten vollen Umdrehung der
Trommel von deren Mantelfläche die restlichen Ent-
S JiO
wicklerteilchen entfernt. Auf diese Weise wird mit zwei
vollen Umdrehungen der lichtempfindlichen Trommel ein Aufzeichnungs- bzw. Bilderzeugungszyklus ausgeführt.
Bei diesem, den wiederholten Einsatz der lichtempfindlichen
Trommel zulassenden Verfahren muß jedoch die Umfangslänge der Trommel größer sein als diejenige
eines in einem Zyklus aufgezeichneten oder erzeugten
Bilds. Wenn nämlich diese Umfangslänge kürzer ist als
die Bildlänge, geschieht folgendes: Wenn die (in Bewegungsrichtung) vordere Kante des auf der Trommel erzeugten
Bilds eine der Entwicklungswalze gegenüberliegende Stellung erreicht, unterliegt das hintere Ende
des Bilds immer noch der Entwicklung. Die Entwicklungswalze kann daher nicht als Reinigungseinheit eingesetzt
werden, und die Restentwicklerteilchen verbleiben auf dem das Vorderende des Bilds tragenden Trommelabschnitt
und können daher nicht von letzterem entfernt werden. Aus diesem Grund muß die Umfangslänge, d.h. der Außendurchmesser
der lichtempfindlichen Trommel vergrößert werden. Da zusätzlich zu diesem Nachteil jeweils eine
von zwei Umdrehungen für den Reinigungsvorgang genutzt wird, verringert sich der Nutzungswirkungsgrad der
Trommel auf 50 %. Dementsprechend verringert sich die Aufzeichnungs- oder Bilderzeugungsleistung, und es sind
zwei Vorspannungsversorgungen erforderlich, um die an die Entwicklungswalze angelegte Vorspannung zu andern.
Bei einem Bilderzeugungsgerät, das nach dem sogenannten Umkehrentwicklungsverfahren arbeitet und einen Zweikomponentenentwickler
verwendet, erfolgt die Reinigung der lichtempfindlichen Trommel zwischen Übertragung
und Aufladung auf dieselbe Weise, wie sie in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben worden ist.
Bei bisherigen Kopiergeräten und Laser-Druckern die nach dem elektrophotographischen Aufzeichnungsverfahren
arbeiten, erfolgt die Entfernung der Restentwicklerteilchen von der als Bildträger dienenden lichtempfindlichen
Trommel zwischen Übertragung und Latentbilderzeugung durch Aufladung und Belichtung oder Bestrahlung
der Trommel. Die Entwicklungseinheit zur Anlagerung des Entwicklers an die lichtempfindliche Trommel ist
daher auf Abstand von der Reinigungseinheit angeordnet, mit dem Ergebnis, daß das Innere des Gehäuses (durch
den Entwickler) verunreinigt wird. Demzufolge sind entsprechende Gegenmaßnahmen zur Verhinderung einer Verunreinigung
der betreffenden Bauteile nötig.
Im Hinblick auf die vorstehend geschilderten Gegebenheiten liegt der Erfindung damit die Aufgabe zugrunde,
ein kompakt gebautes Bilderzeugungsgerät zu schaffen, bei dem Beschädigung eines Bildträgers, z.B. einer
lichtempfindlichen Trommel, sowie eine Entwickler-Filmbildung auf ihm verhindert werden.
Bei diesem Bilderzeugungsgerät soll außerdem eine möglicherweise durch umherfliegenden Entwickler einer
Verunreinigung ausgesetzte Fläche möglichst verkleinert sein; zudem sollen Gegenmaßnahmen zur Verhinderung
einer Verunreinigung von Bauteilen durch umherfliegende oder verstreute Entwicklerteilchen einfach möglich sein,
und eine einwandfreie Reinigung soll sich durchführen lassen, auch wenn ein Aufnahmeblatt steckengeblieben
ist.
Die angegebene Aufgabe wird durch die in den beigefügten g5 Patentansprüchen gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung wird eine Konstruktion geschaffen, bei welcher eine Reinigungseinheit, welche
AX
die wiederholte Verwendung bzw. Benutzung des Bildträgers erlaubt, von einem Raum zwischen einer Übertragungseinheit
für die Übertragung eines sichtbaren Bilds auf das Aufnahmeblatt und einer Latentbilderzeugungs·
einheit zur Erzeugung eines Latentbilds durch Aufladen und Belichten des Bildträgers entfernt ist, so daß die
Entwicklungseinheit auch als Reinigungseinheit benutzbar ist.
Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist die Reinigungseinheit vom Zwischenraum zwischen der genannten
Übertragungseinheit und der Latentbilderzeugungseinheit entfernt angeordnet und zwischen der Latentbilderzeugungseinheit
sowie einer Entwicklungseinheit angeordnet.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
im Vergleich zum Stand der Technik anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht eines bisherigen Bilderzeugungsgeräts,
Fig.2 bis 4 schematische Darstellungen verschiedener
üblicher Bilderzeugungsprozesse,
Fig. 5 eine schematische Schnittansicht eines Bilderzeugungsgeräts
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 6 eine schematische Darstellung eines Bilderzeugungsprozesses
beim Gerät gemäß Fig. 5,
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer Verfahrens-Versuchsvorrichtung,
Fig. 8 eine graphische Darstellung einer Ladungsinjektions-Kennlinie
für die Anlagerung von Ladungsträgern an die Mantelfläche einer
lichtempfindlichen Trommel über eine Tonerschicht,
Fig. 9 eine graphische Darstellung einer Trommelbelichtungs-Kennlinie
über einen Resttoner,
Fig. 10 ein Zeitablaufdiagramm der Zeitpunkte oder Takte eines Bilderzeugungsvorgangs und eines
Trommel-Entladungsvorgangs nach Abschluß des Druckvorgangs,
Fig. 11 ein Zeitablaufdiagramm der Zeitpunkte bzw. Takte eines Trommel-Reinigungsvorgangs für
den Fall eines steckengebliebenen Übertragungsblatts sowie eines Trommel-Reinigungsvor
gangs nach Behebung dieses Störungszustands,
Fig. 12 eine schematische Darstellung eines Bilderzeugungsgeräts gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 13 eine schematische Darstellung einer Abwandlung
der Ausführungsform nach Fig. 12 und
Fig. 14 eine schematische Darstellung eines Bilderzeugungsgeräts gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
Die Fig. 1 bis 4 sind eingangs bereits erläutert worden. 35
Fig. 5 veranschaulicht schematisch den Aufbau eines Laser-Druckers als Bilderzeugungsgerät. In einem Gehäuse
,20 des Laser-Druckers ist eine entgegen dem Uhrzeigersinn
drehbare lichtempfindliche Trommel 21 angeordnet, die (auf ihrer Mantelfläche) eine Schicht aus Selen
(Se) als lichtempfindliche Schicht aufweist und als Bildabnehmer bzw. -träger dient. Eine Aufladeeinheit
22, ein Bestrahlungsabschnitt einer Laser-Belichtungseinheit 23 und eine Entwicklungseinheit 24 sind an
Oberseite, linker Oberseite bzw. linker Seite der Trommel 21 längs deren Drehrichtung angeordnet. Eine
Übertragungsaufladeeinheit 25, eine Trenn- oder Abstreifaufladeeinheit
26 neben der Übertragungsaufladeeinheit 25 und eine der Aufladeeinheit 22 benachbarte
Entladungslampe 27 sind nacheinander an der rechten Seite der Trommel 21 in deren Drehrichtung angeordnet.
In der Laser-Belichtungseinheit 23 wird ein durch einen nicht dargestellten Laseroszillator erzeugter Laserstrahl
28 mittels eines Laser-Abtastmotors 29 in Abtastbewegung versetzt, wobei der Laserstrahlfleck über eine
FG-Linse 30, einen ersten Spiegel 31 und einen zweiten Spiegel 32 auf die lichtempfindliche Trommel 21 geworfen
wird. Die Entwicklungseinheit 24 enthält zwei Entwicklungswalzen 33 und 34, die ein Magnetfeld erzeugen und nach
einem Zweikomponenten-Tonersystem ein Latentbild ausbilden bzw. entwickeln.
An der linken Seite des Gehäuses 20 ist im unteren Bereich eine Papiervorrats-Kassette 35 angeordnet. In
der Kassette 35 gestapelte Übertragungs- oder Aufnahme-Papierblätter P werden in vereinzeltem Zustand durch
eine Abnahmerolle 36 ausgegeben. Die einzelnen Papierblätter P werden über eine L-förmige Förderstrecke
(in strichpunktierten Linien angedeutet) längs der Drehrichtung der lichtempfindlichen Trommel 21 in ein im
rechten oberen Bereich des Gehäuses 20 vorgesehenes
Austrag-Fach 38 ausgetragen, wobei jedes Papierblatt P einen zwischen der Trommel 21 und der Übertragungsaufladeeinheit
25 festgelegten Übertragungsabschnitt durchläuft.
Längs eines dem Übertragungsabschnitt vorgeschalteten
Teils der Förderstrecke 37 sind zwei Ausrichtrollen 39a, 39b angeordnet. In Bewegungsrichtung hinter dem
Übertragungsabschnitt sind eine Fixiereinheit 40 sowie zwei Austragrollen 41a, 41b in die Förderstrecke 37
eingeschaltet. Zwei Vorausricht-Rollenführungen 42a, 42b sowie zwei Nachübertragungsführungen 43a, 43b sind
auf der Förderstrecke 37 (in Durchlaufrichtung) vor bzw. nach den beiden Ausrichtrollen 39a, 39b angeordnet.
Eine der Fixiereinheit vorgeschaltete Führung 44 und zwei den Austragrollen nachgeschaltete Führungen 45a,
45b sind auf der Förderstrecke 37 der Fixiereinheit 40 vorgeschaltet bzw. nachgeschaltet. Ein Vorübertragungs-Sensor
oder -Meßfühler 46 ist so angeordnet, daß er die Förderstrecke 37 in einer Stellung entsprechend
den Führungen 43a, 43b kreuzt bzw. schneidet. Ein den Austragrollen vorgeschalteter Sensor oder Meßfühler
47 ist andererseits so angeordnet, daß er die Förderstrecke 37 in einer Position entsprechend den
Führungen 45a, 45b kreuzt bzw. schneidet.
Die den Ausrichtrollen vorgeschaltete Führung 42b, die Ausrichtrolle 39b, die Vorübertragungsführung 43b, die
Übertragungsaufladeeinheit 25, die Abstreifaufladeeinheit
26 und die der Fixiereinheit vorgeschaltete Führung 44 sind an einem nicht dargestellten Rahmen montiert,
der um eine Achse 48 schwenkbar ist. Wie durch die doppelt strichpunktierten Linien angedeutet, ist dieser
Rahmen in Richtung auf eine an der rechten Seite des Gehäuses 20 vorgesehene Wartungsöffnung 49 verschwenkbar,
Bei 50 ist eine an der rechten Seitenfläche des Gehäuses 20 angelenkte Zugangstür angedeutet, die zum
Öffnen und Schließen der Wartungsöffnung 49 um eine Achse 51 verschwenkbar und nach außen aufklappbar ist.
Die den Austragrollen vorgeschaltete Führung 45a und die Austragrolle 41a sind an einem Deckel 53 montiert,
der seinerseits um eine Achse 52 schwenkbar am Gehäuse 20 gelagert ist. Der Deckel 53 ist dabei in die in
doppelt strichpunktierter Linie eingezeichnete Stellung verschwenkbar.
Es ist anzumerken, daß die einen Durchmesser von 78 mm besitzende lichtempfindliche Trommel 21 mit einer Umfangsgeschwindigkeit
von 133,3 mm/s umläuft und mit einem Laserstrahl einer Leistung von 3,5 mW bestrahlbar ist.
Bei diesem Laser-Drucker ist die Gesamtumfangslänge der lichtempfindlichen Trommel 21 kurzer als die Länge
des Papierblatts P, in Drehrichtung der Trommel 21 gemessen.
Der Laser-Drucker mit dem beschriebenen Aufbau arbeitet wie folgt:
Wenn zum Laser-Drucker ein Druckbefehl übertragen wird, werden zunächst ein nicht dargestellter Antriebsmotor
und sodann die einzelnen Teile oder Einheiten des Laser-Druckers in Betrieb gesetzt. Gleichzeitig werden eine
Spannung an die Aufladeeinheit 22 angelegt und die Entladungslampe 27 eingeschaltet. Die durch die Aufladeeinheit
22 gleichmäßig mit positiver Polarität aufgeladene Trommel 21 wird durch die Abtasteinheit 29
mit dem Laserstrahl 28 abgetastet. Dabei wird auf der lichtempfindlichen Trommel 21 ein negatives Latentbild
erzeugt.
Es sei angenommen, daß sich die Drehgeschwindigkeit der Trommel 21 zu wRadiant/s ausdrücken läßt und daß
die Phasendifferenz zwischen dem Zentrum der Aufladeeinheit
22 und dem Zentrum der ersten Entwicklungswalze 33 gleich Θ1 ist. Der durch die Aufladeeinheit 22 aufgeladene
Teil oder Bereich der Trommel 21 erreicht somit die erste Entwicklungswalze 33 in Ql/oo s. Dabei werden
erste und zweite Entwicklungswalze 33 bzw. 34 mit einer Entwicklungsvorspannung V beaufschlagt. Letztere ist
auf eine Größe eingestellt, die ungefähr die Hälfte (VO/2) des Oberflächenpotentials VO des unbelichteten
Bereichs der lichtempfindlichen Trommel 21 beträgt (0<V<V0). Der mit dem Laserstrahl 28 bestrahlte Bereich
zieht daher Entwicklerteilchen an, die mit derselben Polarität (d.h. mit positiver Polarität) wie
der unbelichtete Bereich der Trommel 21 aufgeladen sind. Die Entwicklerteilchen werden dabei nicht an den unbelichteten
Bereich angezogen. Das negative Latentbild wird durch die beiden Entwicklungswalzen 33 und 34 entwickelt
.
Zwischenzeitlich wird in Synchronismus mit der Umlaufbewegung des Latentbilds das Übertragungs-Papierblatt
P durch die Abnahmerolle 36 ausgegeben und den Ausrichtrollen 39.a, 39b zugeführt. Letztere werden mit einem
vorgegebenen Takt in Drehung versetzt, und das Papierblatt P wird in einer Stellung angehalten, in welcher
sein vorderes Ende mit demjenigen des Latentbilds übereinstimmt. Wenn das Vorderende des Papierblatts P die
Bildübertragungsposition erreicht, d.h. wenn eine Zeitspanne von θ3/α>
s (entsprechend der Phasendifferenz zwischen der ersten Entwicklungswalze 33 und der Übertragungsaufladeeinheit
25) verstrichen ist, werden die
Übertragungsaufladeeinheit 25 und die Abstreifaufladeeinheit
26 gleichzeitig an Spannung gelegt. Dabei wird die Unterseite des Papierblatts P mit einer negativen
Ladung beaufschlagt, so daß sich das Potential des Papierblatts P verringert. Infolgedessen wird das auf der
(Mantelfläche der) lichtempfindlichen Trommel 21 erzeugte
sichtbare Bild auf das Übertragungs-Papierblatt P übertragen. Danach wird das Papierblatt P durch die Abstreifaufladeeinheit
26 in Form einer Wechselspannung-Aufladeeinheit, die mit einer positiven Spannung von 1 kV vorgespannt
ist, entladen und von der Trommel 21 getrennt. Das Papierblatt P wird danach längs der der Fixiereinheit
vorgeschalteten Führung 44 in Aufwärtsrichtung gefördert und zwischen den Heizrollen oder -walzen der
Fixiereinheit 40 erfaßt. Dabei wird das auf dem Papierblatt P befindliche sichtbare Bild angeschmolzen und
damit fixiert. Anschließend läuft das Papierblatt P zwischen die Austragrollen 41a, 41b ein, um aus dem
Laser-Drucker ausgegeben bzw. ausgetragen zu werden. Die ausgetragenen Blätter werden im Fach 38 in einem
Stapel abgelegt.
Andererseits bleiben die Entwicklerteilchen, die nicht an der Entwicklung des auf das Papierblatt P übertragenen
sichtbaren Bilds beteiligt sind, auf der Trommel 21 zurück. Das Verhalten dieser Restteilchen an der Trommel
21 läßt sich anhand des wiederholten Betriebs der Trommel 21 beschreiben.
Ein Arbeitszyklus erstreckt sich von der Aufladung (1) über Belichtung (2) und Entwicklung (3) bis zur Übertragung
(4). Im folgenden ist nun der wiederholte bzw. fortgesetzte Betrieb der lichtempfindlichen Trommel 21 beschrieben,
bei dem, ausgehend vom Übertragungsschritt (4), eine Aufzeichnung auf einem anderen Papierblatt
hergestellt wird. Der größte Teil (Übertragungswirkungsgrad etwa 80 %) der Entwicklerteilchen des auf der
Trommel 21 umkehrentwickelten sichtbaren Bilds werden während des Übertragungsvorgangs (4) auf das Übertragungs-Papierblatt
P übertragen. Gemäß Fig. 6 verbleiben jedoch zu Beginn der Entladung (5) einige Entwicklerteilchen
auf der lichtempfindlichen Trommel 21 zurück. Während
dieses Entladungsvorgangs wird die Trommel 21 nahezu vollständig entladen. Anschließend werden während des
Aufladevorgangs (1) die Trommel 21 und die noch an ihr anhaftenden restlichen Entwicklerteilchen gleichmäßig
aufgeladen.
Anhand von in Fig. 7 und 8 dargestellten Versuchsergebnissen wurde folgendes belegt: Es sei angenommen,
daß der Entwickler mit einer Kopiedichte von 1,3 gleichmäßig an die lichtempfindliche Trommel 21 angelagert
ist. Wenn die Trommel 21 über bzw. durch die restlichen Entwicklerteilchen aufgeladen wird, zeigt es sich, daß
die meisten Ladungsträger (carriers) durch die Restentwicklerschicht hindurchtreten und die Mantelfläche der
Trommel 21 somit durch diese Schicht hindurch gleichmäßig aufgeladen werden kann. Fig. 7 veranschaulicht
schematisch eine Prüf- bzw. Versuchsvorrichtung. Dabei wird ein Zweikomponentenentwickler mittels einer Entwicklungswalze
60 auf eine Kopiedichte von 1,3 gleichmäßig angelagert, während an der Entwicklungswalze 60
eine positive Vorspannung von +400 V liegt. Anschließend wird die lichtempfindliche Trommel 21 mittels einer
Aufladeeinheit 61 über die Restentwicklerschicht gleichmäßig mit positiver Polarität aufgeladen.
Das Oberflächenpotential der Trommel 21 wird mittels
eines Oberflächenpotential-Meßgeräts A gemessen. Die Meßergebnisse sind längs der Abszisse in der graphischen
to
SiO
SiO
Darstellung gemäß Fig. 8 aufgetragen. Weiterhin wird die Entwicklerschicht mittels einer Abstreifklinge
vollständig von der Mantelfläche der Trommel 21 entfernt, worauf das Oberflächenpotential der gereinigten
Trommel 21 erneut mittels eines Oberf lächenpotential,**
Meßgeräts B gemessen wird. Die Meßergebnisse sind dabei längs der Ordinate der graphischen Darstellung gemäß
Fig. 8 aufgetragen. Wenn das mittels des Meßgeräts A ermittelte Potential +700 V beträgt, beträgt das mittels
des Meßgeräts B gemessene Potential etwa +500 V. Die von den restlichen bzw. zurückgebliebenen Entwicklerteilchen
absorbierte Ladung beträgt daher etwa +200 V.
In der Praxis zeigt es sich jedoch, daß die lichtempfindliche
Trommel 21 aufgrund der Reibungsaufladung zwischen ihrer Selenschicht und einem Urethangummielement der
Abstreifklinge 62 mit etwa +100 V aufgeladen wird. Die von der Restentwicklerschicht auf der Trommel 21
absorbierte Ladung beträgt daher ungefähr 100 V. Selbst wenn die Trommel 21 dabei durch die Restentwicklerschicht
auf eine Kopiedichte von 1,3 aufgeladen wird, kann der größte Teil der Ladungsträger die Oberfläche
der Trommel 21 erreichen.
Die Dichte der Restentwicklerschicht beträgt etwa 20%, weil der Übertragungswirkungsgrad beim erfindungsgemäßen
Gerät etwa 80% beträgt. Die lichtempfindliche Trommel 21 kann infolgedessen durch die Restentwicklerschicht
hindurch.gleichmäßig aufgeladen werden, wobei die Ladungsträger unter der Restentwicklerschicht an
die Mantelfläche der Trommel 21 angelagert werden.
Im folgenden ist wiederum der Wiederholungsbetrieb der lichtempfindlichen Trommel 21 anhand von Fig. 6 beschrieben.
Bei der auf das Aufladen (1) folgenden Belichtung (2) wird die aufgeladene Trommel 21 belichtet.
Dabei befinden sich auf dem belichteten Bereich der Trommel 21 Restentwicklerteilchen. Unter diesen Gegeben-
° heiten wurde der folgende Versuch durchgeführt: Die
gleichmäßig aufgeladene Trommel 21 wurde über ihre gesamte Mantelfläche hinweg gleichmäßig entwickelt (mit
einer Kopiedichte B des Entwicklers auf der Trommel 21 entsprechend 1,3) und in der Weise aufgeladen, daß
ihr Oberflächenpotential +750 V erreichte. Hierbei
wurde zunächst die Leistung der Übertragungsaufladeeinheit 25 und anschließend der Übertragungswirkungsgrad
geändert, um das Oberflächenpotential der Trommel 21 bei der Laserstrahlbelichtung zu messen. Die Ergebnisse
sind in Fig. 9 dargestellt. Dabei wurden folgende Versuchsbedingungen eingehalten: Oberflächenpotential der
Trommel 21 nach Aufladung und vor Belichtung: 750 V; Entwicklerdichte D auf der Trommel 21: 1,3; Entwicklungsvorspannung: 400 V; Trommelempfindlichkeit (Halbbe-
lichtung): l,5/*J/cm ; Laserleistung auf der Mantelfläche der Trommel 21: 5,6 jjLJ/cxa . Wie aus Fig. 9 hervorgeht,
verringert sich das Oberflächenpotential der lichtempfindlichen Trommel 21 bei einem Übertragungskoeffizienten von etwa 70% oder mehr auf etwa 80 V.
Das Potential von 80 V entspricht im wesentlichen dem Restpotential des belichteten Bereichs der Trommel 21
in der normalen Belichtungsbetriebsart. Wenn der Übertragungswirkungsgrad 70% oder mehr beträgt, hat die
auf der lichtempfindlichen Trommel 21 gebildete Restentwicklerschicht
keinen ungünstigen Einfluß auf die Belichtung. Demzufolge hat selbst dann, wenn im belichteten
Bereich eine Restentwicklerschicht vorhanden ist, letztere beim Entwicklungsschritt (2) keinen
wesentlichen Einfluß auf die Erzeμgung eines weiteren
Latentbilds.
Danach wird der Entwicklungsschritt (3) ausgeführt. Unter Hinweis auf die Fig. 7-9 und den praktischen
Aufzeichnungsbetrieb konnte in diesem Zusammenhang anhand
von Versuchen folgendes belegt werden: Beim Umkehrentwicklungsverfahren
unter Verwendung des Zweikomponentenentwicklers, wie vorstehend in Verbindung mit der ersten
Ausführungsform beschrieben, werden die auf dem aufgeladenen Bereich des Latentbilds vorhandenen Restentwicklerteilchen
während des Entwicklungsvorgangs (3) von der Trommel 21 entfernt, während die mit derselben
Polarität wie der unbelichtete Bereich aufgeladenen Entwicklerteilchen an den belichteten Bereich der lichtempfindlichen
Trommel 21 angezogen werden. Dies bedeutet, daß aus den im folgenden angegebenen Gründen
die Entwicklung des Latentbilds und die Reinigung der lichtempfindlichen Trommel 21 gleichzeitig erfolgen
können. Während des Aufladens (1) wird die Trommel gleichmäßig mit einer Spannung von +VO aufgeladen.
Selbst wenn die Restentwicklerschicht während des Belichtungsschritts
(2) auf dem belichteten Bereich zurückbleibt, wird anschließend das Oberflächenpotential
des belichteten Bereichs der Trommel 21 gleichmäßig auf das Restpotential gesenkt. Andererseits ist ersichtlich,
daß die meisten Ladungsträger gleichmäßig an den Oberflächenteil der Trommel 21 angelagert bzw.
angezogen werden, der sich unter der Restentwicklerschicht im nicht belichteten Bereich befindet (vgl.
Fig. 7 und 8). Das Potential des nicht-belichteten Bereichs
entspricht somit +VO. Die Entwicklungswalze 33 (34), die so vorgespannt ist, daß sie der Bedingung
V = VO/2 (0<V<V0) genügt, gelangt in Gleitberührung
mit dem das Latentbild tragenden Oberflächen- bzw. Mantelflächenteil der Trommel 21. Aus diesem Grund wird
im unbelichteten Bereich der Trommel 21 ein elektrisches Feld erzeugt, derart, daß sein Fluß von der Trommel
21 zur Entwicklungswalze 33 (34) gerichtet ist. Der
Tb
auf dem unbelichteten Bereich befindliche Restentwickler liegt innerhalb des genannten elektrischen Felds und
wird mit derselben Polarität wie die Aufladepolarität aufgeladen, so daß der Restentwickler von der Mantelfläche
der Trommel 21 entfernt oder abgenommen und zur Entwicklungswalze 33 (34) verlagert wird. Auf diese
Weise wird die lichtempfindliche Trommel 21 gereinigt.
Da die Entwicklungseinheit 24 bei der beschriebenen Ausführungsform zwei Entwicklungswalzen 33 und 34 aufweist,
wird eine vollständige Reinigung der lichtempfindlichen Trommel 21 erreicht. Wenn die erste Entwicklungswalze
33 zur Reinigung der Trommel 21 herangezogen wird, dient die zweite Entwicklungswalze 34
als Nachreinigungseinrichtung.
Andererseits entsteht im belichteten Bereich der Trommel 21 ein elektrisches Feld, dessen Fluß von der Entwicklungswalze
33 (34) zur Trommel 21 gerichtet ist. Bei dem den Zweikomponentenentwickler verwendenden System gemäß
dieser Ausführungsform gelangt die Entwicklungswalze 33 (34) aufgrund ihrer Magnetkraft in Gleitbe*-
rührung mit der lichtempfindlichen Trommel 21, so daß
der Entwickler mit der Trommel 21 in Gleit- bzw. Schleifberührung gehalten und mit positiver Polarität aufgeladen
werden kann, und so daß die positiv geladenen Entwicklerteilchen an das auf der Trommel 21 erzeugte
negative latente Spiegel- oder Umkehrbild angelagert werden können. Mit anderen Worten: die in das elektrische
Feld gelangenden, positiv aufgeladenen Entwicklerteilchen sind von der Entwicklerwalze 33 (34) zur
Trommel 21 gerichtet, so daß sich die elektrisch positiven Teilchen zum belichteten Bereich (d.h. zum Latentbild
oder elektrisch negativen Bereich) der Trommel 21 verlagern. Das Latentbild wird somit durch den Entwickler
entwickelt. Im wiederholten oder weiteren Betrieb
der lichtempfindlichen Trommel 21 des erfindungsgemäßen
Laser-Druckers können Latentbildentwicklung und Reinigung der Trommel 21 gleichzeitig erfolgen. Der
Restentwickler wird dabei nicht auf das Übertragungs-Papierblatt P übertragen, so daß Hintergrundverschleierung
und -trübung (scomming) vermieden werden.
Weiterhin wird bei der beschriebenen Ausführungsform
der Restentwickler auf elektrischem Wege von der lichtempfindlichen
Trommel 21 entfernt. Im Gegensatz zur Reinigung der Trommel mittels einer Abstreifklinge oder
einer Fellbürste ist daher die Trommel 21 weder einer mechanischen Beschädigung noch einer Entwickler-Filmbildung
ausgesetzt. Zusätzlich zu diesen Vorteilen kann beim Laser-Drucker (bzw. elektrophotographischen Aufzeichnungsgerät)
auf getrennte Reinigungseinrichtungen verzichtet werden, wodurch ein kompakterer Aufbau des
Geräts realisiert wird.
Im folgenden ist das Abschalten (stop operation) der Einheiten des Laser-Druckers nach Herstellung eines
Ausdrucks auf einem einzigen Blatt beschrieben. Fig.
veranschaulicht die Zeitabläufe zwischen dem Einzelblatt-Druckvorgang
und dem Ein/Ausschalten der einzelnen Baueinheiten für den Trornmel-Entladungsvorgang nach
Abschluß des letzten Ausdruckvorgangs. Wenn ein Ausdruckvorgang für ein Einzelblatt abgeschlossen ist, d.h.
wenn die Laserbelichtung für ein Blatt beendet ist, wird innerhalb einer kurzen Zeitspanne danach die Aufladeeinheit
22 deaktiviert bzw. stromlos gemacht. Nach Ablauf einer Zeitspanne von θ'1/ω s nach dem Abschalten
der Aufladeeinheit 22 (wenn nämlich die Hinterkante des aufgeladenen Bereichs die zweite Entwicklungswalze
34 erreicht) wird die Anlegung der Entwicklungsvorspannung beendet; in obigem Ausdruck bezeichnet θ'1 (Fig. 5)
34019AO
2xL
die Phasendifferenz zwischen Aufladeeinheit 22 und
zweiter Entwicklungswalze 34. Selbst wenn sich in diesem Fall die lichtempfindliche Trommel 21 weiterdreht, erfolgt
keine weitere Entwicklung des Latentbilds auf der Trommel 21 mehr. Nach Ablauf einer Zeitspanne von
(Θ3 + Θ1 - e'D/cj s wird die Übertragungsaufladeeinheit
25 deaktiviert, um die Übertragung des entwickelten Bilds entsprechend einem Einzelblattinhalt abzuschließen.
In obigem Ausdruck bedeutet Θ3 die Phasendifferenz zwischen der ersten Entwicklungswalze 33 und der Übertragungsaufladeeinheit
25.
Bei der weiteren Drehung der Trommel 21 bleibt die Abstreifaufladeeinheit
26 für zumindest 2 JT /(A s nach dem Abschalten der Entwicklungsvorspannung im aktivierten
Zustand bzw. Einschaltzustand. Nach Ablauf einer Zeitspanne von 92/&>s nach dem Abschalten der Abstreifaufladeeinheit
26 werden der Motor und die Entladungslampe 27 abgeschaltet. Während dieses abschließenden Entladungsvorgangs kann die lichtempfindliche Trommel 21 vollständig
entladen werden, weil sie die positive Entladungspolarität besitzt, so daß eine Verschlechterung
der Bildgüte durch Restladung vollständig vermieden werden kann.
Wenn der nächste Druckbefehl übertragen wird, werden der Motor, die Aufladeeinheit 22 und die Entladungs-
QQ lampe 27 gleichzeitig eingeschaltet. Die Entwicklungsvorspannung wird erst dann an die erste Entwicklungswalze
33 angelegt, wenn der aufgeladene Bereich der lichtempfindlichen Trommel 21 diese Entwicklungswalze
33 erreicht. Da infolgedessen die Entwicklungsvor-
gg spannung nicht an den nicht-aufgeladenen bzw. ladungsfreien
Bereich angelegt wird, wird kein anderer Abschnitt als der Bildübertragungsbereich entwickelt. Bei dieser
Ausführungsform erfolgt keine Bilderzeugung in einem
Bereich, in dem keine Bildübertragung stattfinden soll, zu Beginn und am Ende des Ausdruckens. Aus diesem Grund
wird auf der lichtempfindlichen Trommel 21 nach Abschluß des Übertragungsvorgangs keine übermäßig dicke
Entwicklerschicht gebildet, wodurch eine Beeinträchtigung des ausgedruckten Bilds verhindert wird. Demzufolge
kann normalerweise ein Bild hoher Güte erhalten werden.
Im folgenden ist die Arbeitsweise für den Fall beschrieben, daß das Übertragungs-Papierblatt P im Laser-Drucker
steckenbleibt. Der Zeitunterschied zwischen der Erzeugung eines Sensor- oder Meßfühlersignals 46 zur Meldung,
daß das Papierblatt P zwischen den Vorübertragungsführungen 43a, 43b durchlauft,und der Erzeugung eines
Meßfühlersignals 47 zur Meldung, daß das Papierblatt P zwischen den der Austragrolle vorgeschalteten Führungen
45a, 45b hindurchläuft, wird mit einer voreingestellten
Zeitgeberzeit verglichen. Wenn der Zeitunterschied größer ist als die voreingestellte Zeit bzw. Vorgabezeit,
wird auf ein Steckenbleiben des Papierblatts P entschieden, worauf ein entsprechendes Störungssignal
erzeugt wird. Bei Lieferung dieses Störungssignals ■ werden der Motor und alle in Fig. 11 angedeuteten Baueinheiten
abgeschaltet und eine Stau- bzw. Störungsanzeige . auf der Bedientafel aktiviert. Die Bedienungsperson
kann dann das steckengebliebene Papierblatt P auf die
oQ im folgenden beschriebene Weise aus dem Laser-Drucker
entfernen.
Gemäß Fig. 5 öffnet die Bedienungsperson die Wartungsöffnung 49 durch Verschwenken der Zugangstür 50 um die
gg im rechten unteren Bereich des Gehäuses 20 montierte
Achse 51 in Richtung des Pfeils X von der rechten Seitenfläche des Gehäuses 20 hinweg. Die Bedienungsperson
verschwenkt dabei eine Einbaueinheit 59, die am nicht
Tv
2*
dargestellten Rahmen montiert ist und die den Ausrichtrollen vorgeschaltete Führung 42b, die Ausrichtrolle
39b, die Vorübertragungsführung 43b, die Übertragungsaufladeeinheit
25, die Abstreifaufladeeinheit 26 und die der Fixiereinheit vorgeschaltete Führung 44 umfaßt,
in Richtung des Pfeils Y, um das steckengebliebene Papierblatt P aus dem Gehäuse 20 herauszunehmen. Danach
werden die Einbaueinheit 59 und anschließend die Zugangstür 50 in das bzw. gegen das Gehäuse 20 zurückgeschwenkt.
Hierauf gibt die Bedienungsperson ein Rücksetzsignal ein, durch welches das Störungssignal gelöscht
wird.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist die L-förmige
Förderstrecke 37 für das Übertragungs-Papierblatt P so ausgelegt, daß es sich um den unteren rechten Bereich
der lichtempfindlichen Trommel 21 herum erstreckt. Wie erwähnt, ist die an der rechten Seitenfläche des Gehäuses
20 angeordnete Zugangstür 50 um "die Achse 51 im rechten unteren Abschnitt des Gehäuses 20 herum abklappbar.
Die Einbaueinheit 59 besteht aus einer einheitlichen Anordnung aus der genannten Führung 44, der
Übertragungsaufladeeinheit 25, der Abstreifaufladeeinheit
26, der genannten Führung 43b, der Ausrichtrolle 39b und der letzterer vorgeschalteten Führung 42b, und
sie ist um die im wesentlichen unterhalb der Trommel 21 angeordnete Achse 48 herum verschwenkbar, so daß
die Förderstrecke 21 ohne weiteres geöffnet werden kann und damit das Herausnehmen eines etwa steckengebliebenen
Papierblatts vereinfacht wird.
Die Förderstrecke 37 kann die beschriebene Form besitzen, weil die Reinigung der Trommel 21 und die Entwicklung
des auf ihr erzeugten Latentbilds bei wiederholter Benutzung der Trommel 21 gleichzeitig stattfinden
können.
IS
Wenn bei diesem Laser-Drucker das steckengebliebene Papierblatt P entfernt und das Störungssignal gelöscht
worden sind, werden der Motor, die Aufladeeinheit und die Entladungslampe 27 eingeschaltet und die Entwicklungsvorspannung
wieder angelegt, sobald eine Zeitspanne von ΘΙ/üj verstrichen ist. Die lichtempfindliche
Trommel 21 wird für eine Zeitspanne in Drehung versetzt, daß die Aufladeeinheit 22 für ein Intervall von mindestens
2 Tt /ei s im Einschaltzustand verbleibt. Der beim Auftreten
der Störung auf der Trommel 21 verbliebene Restentwickler wird durch erste und zweite Entwicklungswalze
33 bzw. 34 entfernt, so daß damit die Trommel 21 gereinigt wird. Die Entwicklungsvorspannung wird
innerhalb einer Zeitspanne von 9'1/ä;s nach dem Abschalten
der Aufladeeinheit 22 ebenfalls abgeschaltet. Wenn kein weiterer Ausdruckbefehl übertragen wird, wird die
Drehung des Motors beendet, nachdem die lichtempfindliche Trommel 21 vollständig entladen worden ist. Wird dagegen
ein weiterer Ausdruckbefehl übertragen oder zugeführt, so wird der Einzelblatt-Druckvorgang auf die in Fig.
veranschaulichte Weise fortgesetzt.
Auch im Fall eines Steckenbleibens des Übertragungs-Papierblatts P wird durch die beiden Entwicklungswalzen
33 und 34 die Restentwicklerschicht vollständig von der Mantelfläche der lichtempfindlichen Trommel 21 entfernt.
Hierauf ist die Trommel 21 für den nächsten Ausdruckvorgang bereit, so daß Hintergrundverschleierung
oder -trübung o.dgl. vollständig vermieden werden.
Beim bisherigen Bilderzeugungsgerät tritt das im folgenden beschriebene Problem auf. Da die Reinigungseinheit
zwischen tibertragungseinheit und Aufladeeinheit angeordnet ist, ist ein ziemlich großer Raum um die
lichtempfindliche Trommel herum erforderlich. Hierdurch
wird der Einbauraum für die Förderstrecke für
die Übertragungs-Papierblätter eingeschränkt. Bei der
in Fig. 1 dargestellten bisherigen Vorrichtung besteht beispielsweise die Förderstrecke 19 für die Übertragungs-Papierblätter
P aus einer waagerechten, geraden Strecke. Wenn ein Papierblatt P steckengeblieben ist, müssen
oberer und unterer Geräteteil weit von der Förderstrecke 19 getrennt werden. Herkömmlicherweise ist die ideale
Einbaustelle für die Reinigungseinheit 10 die in Fig.
eingezeichnete Position. Aus diesem Grund muß die Förderstrecke 19 geradlinig ausgebildet sein. Da zum anderen
die Einführrichtung des Übertragungs-Papierblatts P seiner Austragrichtung entspricht und Vorrats-Kassette
sowie Austrag-Fach auf gegenüberliegenden Seiten im unteren Bereich des Gehäuses angeordnet sind, ist das
bisherige Gerät dieser Art unzweckmäßig für die Verwendung als z.B. Laser-Drucker, welcher eine der möglichen
Arten von Bilderzeugungsgeräten darstellt. Die Auslegung von Systemausrüstung, beispielsweise eines Wortprozessors,
erfordert in jedem Fall, daß die an der Bildschirmarbeitsstation sitzende Bedienungsperson den ausgedruckten
Inhalt überprüfen kann und alle Vorrichtungen des Systems an einer Wand stehend aufgestellt sind.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist die Reinigungseinheit im Raum zwischen Abstreifaufladeeinheit 26 und
Entladungseinheit 27 nicht vorhanden. Infolgedessen kann eine L-förmige Förderstrecke 37 vorgesehen werden,
so daß die Austragrichtung für die Übertragungs-Papierblätter P zum rechten oberen Abschnitt des Gehäuses
20 verlaufen kann. Die Papierblätter P können in dem gemäß Fig. 5 im rechten Bereich der Oberseite
des Gehäuses 20 angeordneten Fach 38 in einem Stapel abgelegt werden. Die in das Gehäuse 20 eingesetzte
Kassette 35, die Papierblatt-Austragstelle und die Prüf/Lesestation für die Ausdruckblätter sind für die
an einer Arbeitsstation sitzende Bedienungsperson leicht
zugänglich. Der erfindungsgemäße Laser-Drucker besitzt
somit als Baueinheit beispielsweise eines Datenverarbeitungssystems einen optimalen Aufbau.
5
Die Austragrolle 41a ist zusammen mit der vorgeschalteten Führung 45a in Richtung des Pfeils Z gemäß Fig. 5 zum
Öffnen des Endabschnitts der Förderstrecke verschwenkbar. Ein steckengebliebenes Papierblatt P kann somit
leicht aus dem Gerät entnommen werden.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebene Ausführungsform beschränkt, bei welcher die Entwicklungseinheit zwei Entwicklungswalzen 33, 34 aufweist. Das
15
Entwickeln des Latentbilds und das Reinigen der lichtempfindlichen
Trommel können mittels der gegenseitigen Wirkung bzw. des Zusammenwirkens der beiden Entwicklungswalzen 33 und 34 gleichzeitig durchgeführt werden.
Während dieses Vorgangs ist das Entfernen des Restent-20
Wicklers vom unbelichteten Bereich der Trommel 21 sowie das Entwickeln des belichteten Bereichs wirksam
durchführbar. Wenn jedoch die erste Entwicklungswalze
33 als Entwicklungs/Reinigungseinrichtung benutzt wird,
dient die zweite Entwicklungswalze 34 als Nachreinigungs-25
einrichtung, durch welche die Reinigungsleistung der
ersten Entwicklungswalze 33 weiter verbessert bzw. unterstützt wird. Anstelle der zweiten Entwicklungswalze
34 kann somit beispielsweise eine Fellbürste 65 verwendet
werden, wie dies bei der zweiten Ausführungsform gemäß
30
Fig. 12 dargestellt ist. Die Fellbürste 65 gelangt in
Gleit- bzw. Schleifberührung mit der lichtempfindlichen Trommel 21, so daß sie den an der Mantelfläche der
Trommel 21 anhaftenden Restentwickler beeinflußt oder dessen Teilchen teilweise abstreift und die erste Ent-
wicklungsrolle 33 demzufolge den Restentwickler wirksamer
entfernen kann.
Zh
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 kann im Gegensatz
zur zuerst beschriebenen Ausführungsform, bei welcher Metallteile, z.B. ein Magnet und ein Zylinder,
verwendet werden, eine um eine Papierröhre herumgewickelte Fellbürste 65 verwendet werden. In diesem Fall
läßt sich somit die zweite Entwicklungswalze 34 kostengünstiger herstellen. Zusätzlich zu diesem Vorteil kann
der abgestreifte Entwickler auch wiedergewonnen werden, und zwar im Gegensatz zur bisherigen Anordnung, bei
welcher die Reinigung zwischen Trennung und Aufladung erfolgt. Im Gegensatz zur bisherigen Konstruktion wird
damit auch ein Verstreuen bzw. Umherfliegen von Entwicklerteilchen
vermieden.
Eine Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 12 ist
in Fig. 13 dargestellt. Dabei kann anstelle der Fellbürste 65 (Fig. 12) als Nachreinigungseinrichtung eine
Reinigungs- oder Abstreifklinge 66 vorgesehen sein. Hiermit werden dieselben Wirkungen und Vorteile erzielt
wie bei der Ausführungsform nach Fig. 12. Im Unterschied
zur Verwendung der Fellbürste 65 als Nachreinigungseinrichtung kann zusätzlich die Mantelfläche der
lichtempfindlichen Trommel 21 vollständig bzw. gründlich gereinigt werden.
Im folgenden ist ein Verfahren zum Entladen der lichtempfindlichen
Trommel 21 beschrieben. Bei der zuerst beschriebenen Ausführungsform ist die Entladungslampe
27 zwischen der Übertragungsaufladeeinheit 25 und der Aufladeeinheit 22 angeordnet. Wahlweise kann die Entladungslampe
27, wie bei der dritten Ausführungsform gemäß Fig. 14 veranschaulicht, zwischen Entwicklungseinheit
24 und Übertragungsaufladeeinheit 25 angeordnet sein. Wie sich aus dem in Fig. 6 dargestellten Verfahren
oder Prozeß der wiederholten Benutzung der lichtempfindlichen Trommel ergibt, können im Gerät die Arbeitszyklen
Ί,λ
des Aufladens (1), Belichtens (2), Entwickeins (3),
Entladens (51), Übertragens (4) und (erneuten) Aufladens
(1) durchgeführt werden, um die frühere Ladung der lichtempfindlichen Trommel 21 zu beseitigen. Der
Bereich (d.h. der entwickelte Bereich), der den Entwickler trägt und vor einer optischen oder elektrischen
Entladung geschützt werden soll, wird durch Belichtung entladen. Weiterhin wird der Entwickler nicht an den
unbelichteten Bereich angelagert. Im Entladungsvorgang (51) kann die Trommel 21 vollständig entladen werden.
Da das Entladen (51) hierbei nach der Entwicklung und vor der Übertragung erfolgt, bietet die Ausführungsform
gemäß Fig. 14 gegenüber der zuerst beschriebenen Ausführungsform und der bisherigen Konstruktion die
folgenden Vorteile: Bei der Umkehrentwicklung ist die Fläche des unbelichteten, als Hintergrund auszudruckenden
Bereichs erheblich größer als die Fläche des entwickelten Bereichs. Aus diesem Grund kann es vorkommen,
daß sich das Übertragungs-Papierblatt P unmittelbar nach dem Übertragungsvorgang aufgrund der Restladung
an der lichtempfindlichen Trommel 21 nicht einwandfrei von letzterer trennen läßt. Wenn jedoch die Entladungslampe
27 gemäß Fig. 14 der Übertragungsaufladeeinheit 25 vorgeschaltet ist, läßt sich das Papierblatt P ein wandfrei
von der Trommel 21 trennen. Außerdem nimmt die Entladungslampe 27 dabei keinen zusätzlichen Einbapraum
ein. Durch diese Anordnung wird ein kompakt gebauter Laser-Drucker verbesserter Leistung realisiert.
Bei der zuerst beschriebenen Ausführungsform wird der
Halbleiter-Laserstrahl als Belichtungslichtquelle benutzt und auf die lichtempfindliche Trommel 21 fokussiert,
Die Trommel 21 wird dann in ihrer Axialrichtung mit dem Laserstrahl abgetastet. Es können jedoch auch andere
Belichtungseinrichtungen verwendet werden. Beispielsweise kann anstelle des Laserstrahlers eine Leuchtdioden-
kette verwendet werden. Der Lichtstrahl von der Leuchtdiodenkette wird dabei über eine selbstfokussierende
Linse o.dgl. auf die lichtempfindliche Trommel 21
projiziert. Darüber hinaus ist die Erfindung auch auf ein an sich bekanntes elektronisches Kopiergerät anwendbar
.
Dem Fachmann sind also verschiedene Änderungen und Abwandlungen möglich, ohne daß vom Rahmen der Erfindung
abgewichen wird.
Beim erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerät, bei dem nach Aufladung und Belichtung ein Latentbild auf einem
Bildträger erzeugt, das Latentbild entwickelt und das entwickelte sichtbare Bild auf ein Übertragungsmedium
bzw. einen Aufzeichnungsträger übertragen wird, kann
somit die Entwicklungseinrichtung oder -einheit auch als Reinigungseinrichtung für den wiederholt benutzten
Bildträger eingesetzt werden. Hierbei wird außerdem ein Verstreuen bzw. Umherfliegen von Entwicklerteilchen
verhindert, so daß der Bildträger frei von Beschädigung und Entwicklerfilmbildung bleibt.Des weiteren kann das
Gerät kompakt ausgebildet sein.
- Leerseite -
Claims (17)
1. Bilderzeugungsgerät mit einem Bildaufnehmer oder
-träger (21), einer Aufladeeinheit (22) zum Aufladen des Bildträgers (21), einer Belichtungseinheit (23)
zum Belichten des aufgeladenen Bildträgers (21) zwecks Erzeugung eines Latentbilds auf ihm, einer Entwicklungseinheit
(24) zum Entwickeln des Latentbilds mit einem Entwickler(mittel) zwecks Erzeugung
eines entwickelten Bilds auf dem Bildträger (21) und einer Übertragungseinheit (25) zum Übertragen
des entwickelten Bilds auf einen blattförmigen Aufzeichnungsträger
(P),
dadurch gekennzeichnet, daß
dadurch gekennzeichnet, daß
die Entwicklungseinheit (24) eine Reinigungsfunktion
zum Entfernen des nach der Bildübertragung am BiIdträger (21) zurückbleibenden Restentwicklers aufweist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwicklungseinheit eine Entwicklungseinrichtung
eines Umkehrentwicklungssystems (reverse-development system) umfaßt.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Entwickler ein Zweikomponentenentwickler ist.
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwicklungseinheit eine Entwicklungswalze (33)
zur Erzeugung eines Magnetfelds aufweist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwicklungseinheit eine weitere Entwicklungswalze
(34) zur Erzeugung eines Magnetfelds aufweist.
6. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger (21) in einer bestimmten Richtung drehbar angeordnet
ist und daß der blattförmige Aufzeichnungsträger
(P) zu einem zwischen dem Bildträger und der Übertragungseinheit festgelegten Übertragungsabschnitt
überführbar ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger eine kleinere Länge als die Länge des
blattförmigen Aufzeichnungsträgers in dessen Überführungsrichtung
aufweist.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger eine Trommel ist.
9. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger einen Übertragungsbereich aufweist,
der größer ist als der Bereich, auf dem das Latentbild durch die Belichtungseinheit erzeugbar ist.
10. Bilderzeugungsgerät mit einem Bildträger (21) einer Aufladeeinheit (22) zum Aufladen des Bildträgers (21),
einer Belichtungseinheit (23) zum Belichten des aufgeladenen Bildträgers (21) zwecks Erzeugung eines Latentbilds
auf ihm, einer Entwicklungseinheit (24) zum Entwickeln des Latentbilds auf dem Bildträger (21)
mittels eines Entwicklers, einer Übertragungseinheit
(25) zum Übertragen des entwickelten Bilds auf einen blattförmigen Aufzeichnungsträger (P) und einer Reinigungseinheit
(65, 66) zum Entfernen des nach der Bildübertragung auf dem Bildträger (21) zurückbleibenden
Restentwicklers,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Reinigungseinheit (65, 66) zwischen der Belichtungseinheit (23) und der Entwicklungseinheit (24)
angeordnet ist.
11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwicklungseinheit eine Entwicklungseinrichtung
eines Umkehrentwicklungssystems umfaßt. 5
12. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildträger in einer bestimmten Richtung so drehbar
angeordnet ist, daß er bei einem Steckenbleiben des blattförmigen Aufzeichnungsträgers anzuhalten
und nach Beseitigung des steckengebliebenen Aufzeichnungsträgers wieder anzulaufen und sich über
eine vorbestimmte Strecke zu drehen vermag.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
1^ die Aufladeeinheit bei oder nach der Drehung des Bildträgers
über die vorbestimmte Strecke betätigbar ist.
14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Entladungseinheit bei oder nach der Drehung des
^O Bildträgers über die vorbestimmte Strecke betätigbar
ist.
15. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit eine mit dem Bildträger in
Gleit- oder Schleifberührung bringbare Fellbürste aufweist.
16. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit eine mit dem Bildträger in
Gleit- oder Schleifberührung bringbare Reinigungsbzw. Abstreifklinge aufweist.
17. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit eine auf Abstand vom Bildträger
angeordnete, ein Magnetfeld erzeugende Rolle oder Walze aufweist.
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