DE3424866C2 - Verfahren und Anordnung zur Übertragung von Daten, insbesondere in einem Flugzeug - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Übertragung von Daten, insbesondere in einem Flugzeug

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Description

a) eine Initialisierungsphase, in der die Zentraleinheit (1) alle teilnehmenden Stationen (S 1 bis Sn) ermittelt und jeder ermittelten Station einen festen Zeitschlitz für eine Anforderungsphase zuteilt;
b) die Anforderungsphase, in der die einzelnen Stationen (S 1 bis Sn) eisen benötigten Buszugriff anmelden, wobei jede Station ihren festen Zeitschlitz hat;
c) eine Zuweisungsphase, in der die Zentraleinheit (1) jeder Station einen Zeitschlitz aufgrund der eingegangenen Anforderung zuweist und
d) eine Datenphasc, in de/ die Daten übertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (i) bei iinienförmiger Busleitung ein zweites gleichartiges Bussystem nach dem gleichen Verfahren steuert, das bei Ausfall des ersten Bussystems dessen Funktion übernimmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Datenphase ein Zeitschlitz für die Anmeldung von Busforderungen vorgesehen ist, in dem mindestens eine privilegierte Station einen Anforderungs-Impuls aussenden kann, der die zentrale Steuereinheit (1) veranlaßt, nach Ablauf dieser Datenphase eine sofortige Anforderungsabfrage durchzuführen und sicherzustellen, daß die anfordernde Station in der neuen Buszuteilung einen Zeitschlitz erhält.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1) in größeren Zeitabständen Initialisierungsphasen selbständig ausführt, um den Status des Bussystems sowie ausgefallene oder neu hinzugekommene Stationen festzustellen.
5. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Steuereinheit (1) eine Busphasensteuerung (16), einen Busphasensynchronisierer (15), einen Zeitschlitz-Anforderungs-Sammler (18), einen Zeitschlitz-Zuteiler (17) und einen Speicher (19) zur Aufnähme einer Liste der Stationen (S 1 bis Sn) aufweist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, wobei jede Station einen Sender/Empfänger, eine Adreß-Erkennung, einen Adreß-Generator, einen Empfangs-Puffer, einen Sende-Puffer und einen Synchronisierer aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb mindestens einer der Stationen (S 1 bis Sn) ein Anforderungs-Generator (7) derart vorgesehen ist, daß dieser bei Bedarf an Buszugriff ein entsprechendes Signal abgibt.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur zeitmuitiplexen Übertragung von Daten in digitaler Form in einem Bussystem, wobei unterschiedliche Signale, wie digitalisierte Analogsignale, stochastisch auftretende Schaltsignale vorkommen können und das Bussystem aus einer zentralen Steuereinheit, mehreren gleichwertigen der Steuereinheit untergeordneten Teilnehmergeräten (Stationen) und einer alle Teilnehmer verbindenden Busleitung besteht
Bei zeitmultiplexer Übertragung digitaler Nachrichtensignale über ein gemeinsames Datenübertragungsmedium gibt es eine feste Vereinbarung über die Zuteilung der Sendezeiten (Zeitschlitze). Für das Problem der Regelung des Buszugriffs sind verschiedene Verfahren bekannt, die sich in zentrale und dezentrale Lösungen unterteilen lassen. Die zentralen Lösungen arbeiten mit einem übergeordneten Steuergerät, das jeweils einem Busteilnehmer Buszugriff gewährt. Bei den dezentralen Verfahren sorgt ein innerhalb eines jeden Teilnehmers ablaufender Prozeß dafür, daß nur jeweils ein Teilnehmer den Bus belegen kann.
Die dezentralen Verfahren haben den Vorteil, kein zentrales Steuergerät zu erfordern. Dafür dauert es relative lange, bis ein Teilnehmer Buszugriff erhält. Unter Umständen blockiert sich das Verfahren selbst, zum Beispiel das sogenannte CSMA/CD Verfahren. (CSMA/ CD=Carrier Sense multiple Access with Collision Detect). Manche Verfahren sind recht problematisch bei Teilnehmern von unterschiedlichen Signalklassen sowie bei Ausfall eines Teilnehmers (Token, aber auch CSMA/ CD-Verfahren).
Die zentralen Verfahren besitzen den Vorteil einer gezielten und umfassenden Überwachungs- und Steuermöglichkeit der Teilnehmer, doch belasten sie das Übertragungsmedium durch zusätzlichen Datenaustausch zu Organisationszwecken.
Aus der DE-PS 22 62 933 ist ein sowohl zentral als auch dezentral verwendbares Verfahren der Zeitschlitzzuweisung bekannt, wobei keine starren Grenzen in der den einzelnen Signalklassen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität existieren, sondern eine flexible Anpassung an den Verkehr erfolgt, mit der Möglichkeit, die Systemkapazität vollständig auszunutzen. Bei diesem Verfahren zur Übertragung verschiedenartiger Nachrichtensignale in einem Zeitmultiplexübertragungssystern, bei dem der Zeitmultiplexrahmen in m Unterrahmen und jeder Unterrahmen in η Zeitschlitze unterteilt wird, ist daher vorgesehen, daß diese Belegung des Zeitmultiplexrahmens durch Signale derart erfolgt, daß zunächst jeweils der /-te Zeitschlitz der Unterrahmen belegt wird und erst wenn allen Unterrahmen eines Zeitmultiplexrahmens der /-te Zeitschlitz belegt ist, ein benachbarter Zeitschlitz der Unternehmen zusätzlich belegt wird.
Hierbei ist jedoch von Nachteil, daß bei voll ausgenutzter Systemkapazität der Zugang zum Übertragungsmedium für zusätzlich erforderlich werdende Datenübertragungen blockiert ist.
Ein anderes zentrales Verfahren mit variabler Zuweisung von Zeitschlitzen ist durch die DE-PS 26 07 819 bekannt. Diese zeigt ein Schleifenübertragungsverfah-
ren, in dem die Stationen kettenförmig angeordnet sein müssen. Jeweils eine Station oder eine Gruppe von Stationen ist dabei einem Zeitschlitz zugeordnet. Die Besonderheit dieses Verfahrens besteht darin, daß Daten und Kommandos infolge der Kettenschaltung nur in einer Laufrichtung von Station zu Station weitergegeben werden. Dabei benutzt eine Station oder eine Gruppe von Stationen nur den ihr zugeordneten Zeitschlitz. Damit ein Zeitschlitz von einer Station einer Gruppe benutzt werden k?rm, muß dieser Zeitschlitz von dieser Station mittels eines »Achtung«-Signals angefordert werden, wodurch alle anderen potentiellen Mitbenutzer innerhalb der Gruppe automatisch ausgeschaltet werden. Die hierbei ablaufende variable Zuordnung von Zeitschlitzen besteht darin, daß ein von der Zentrale als unbenutzt erkannter Zeitschlitz vorübergehend einer anderen Station oder Gruppe von Stationen zusätzlich zu ihrem Grundabschnitt zur Verfügung gestellt wird.
Diese Lösung ist für LuftfahrtanWendungen nicht geeignet Aufgrund der Kettenschaltung führt nämlich ein Ausfall einer Station zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Kette.
Dabei ist weiterhin von Nachteil, daß jeder Station durch ihren Platz in der Kette eine bestimmte Priorität fest zugewiesen ist. So hat zum Beispiel die in Laufrichtung letzte Station die höchste Priorität, da ihr »Achtung«-äignal stets als erstes in der Zentrale ankommt. Eine vorbestimmte Prioritätszuordnung kann somit nur durch eine bestimmte Installation der Datenleitung hergestellt werden.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Anordnung der vorgenannten Art zu schaffen, wobei hohe Verfügbarkeitswerte erreicht und flexible Prioritätszuweisungen ermöglicht werden und das Verfahren weiterhin durch eine optimale Steuerung des Buszugriffs unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bandbreite und einen schnellen Zugriff zum Übertragungsmedium auszeichnet, wobei der Datenverkehr durch Überlast nicht blokkiert wird und das Verfahren hinsichtlich der Auslegung des Bussystems flexibel ist.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren mittelst der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dabei besieht die Möglichkeit, bestimmten wichtigen Stationen von vorn herein eine entsprechende Priorität zuzuordnen. Hierdurch wird sichergestellt, daß diese Stationen in jedem Falle unter den ersten zu finden sind, die innerhalb einer Zuweisungsphase eine Buszuweisung erhal'en.
Eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens ergibt sich aus dem Anspruch 5.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale gekennzeichnet.
Durch die Adressierungsmöglichkeit jedes Teilnehmers ergibt sich ein einfacher, mudularcr Aufbau eines Bussystems mit einfachen Änderungsmöglichkeiten, sogar während des Betriebes.
Durch die Adressierbarkeit der Teilnehmer und den modularen Aufbau wird weiter erreicht, daß bei Ausfall eines Teilnehmers die restliche Anordnung voll funktionsfähig bleibt.
Dabei ist von Vorteil, daß bei der Zuteilung von Zeitschlitzen an die Teilnehmer für begrenzte Dauer, das Bussystem nur geringfügig in periodischen Abständen mit Organisationsdatenverkehr belastet wird.
Die gewöhnlich bes'H'änkte Buskapazität wird den Teilnehmern gemäß dem Datenanfall angeboten uud gegebenenfalls auch wieder entzogen, also für andere frei. Im Überlastfall kann die Buskapazität ausgewählten Teilnehmern zur Verfugung gestellt werden, andere werden seltener bedient, sind aber nicht vom Datenverkehr abgeschnitten.
Die Bereitstellung von geeigneten Algorithmen in der zentralen Steuereinheit läßt eine Anpassung der Kanalzuteilung an den jeweiligen Verkehrsbedarf zu.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der Beispielbeschreibung näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine Anordnung eines Datenbussystems,
F i g. 2 die zeitliche Abfolge einer Datenübertragung auf dem Bus,
Fig.3 einen Vorgang der Neuverteilung von Zeitschlitzen,
F i g. 4 eine Initialisierung des Bussystems, und
F i g. 5 eine Datenphase mit einem Prioritäts-Anforderungssignal.
F i g. 1 zeigt eine Prinzip-Schaitung eir^s Systems zur Übertragung von Daten. Hierbei ist eine Zentraleinheit 1 über einen Datenbus 2 und Ankopplungsleitungen L 1 bis Ln mit einer Anzahl π von Teilnehmern verbunden, die hier -mit Stationen S1 bis Sn bezeichnet sind und im Prinzip alle die gleiche innere Schaltung aufweisen. Diese Schaltung ist anhand der Station S 2 näher dargestellt. Die Leitung L 2 ist mit einem Sender/Empfänger 3 verbunden, der seinerseits mit einer Adreß-Erkennung 4, einem Adreß-Generator 4a, einem Empfangspuffer 5, einem Senderpuffer 6, einem Anforderungsgenerator 7 und einem Synchronisierer 8 in Wirkverbindung steht. Zwischen der Adreß-Erkennung 4 und dem Empfangspuffer 5, dem Sendepuffer 6 und dem Anforderungsgenerator 7 sowie zwischen diesem Generator 7 und dem Synchronisierer S bestehen jeweils Querverbindungen 9,10 und 11.
Der Datenaustausch zwischen der Station 52 und einem hier nicht gezeigten peripheren Gerät erfolgt über Leitungen 12 und 13, wovon letztere mit dem Aoreß-Generator 4a verbunden ist, der mit dem Sender-Empfänger 3 in Verbindung steht. Die innere Schaltung der Zentraleinheit 1 besteht aus einem Sender/ Empfänger 14, mit dem sich ein Busphasensynchronisierer 15, eine Busphasensteuerung 16, ein Zeitschlitz-Zuteiler 17, ein Zeitschlitz-Anforderungs-Sammler 18 und ein Prioritäts-Speicher 19 verbunden sind. Dabei bestehen zwischen dem Synchronisierer 15 und der Steuerung 16, der Steuerung 16 und dem Zuteiler 17, der Steuerung 16 und dem Sammler 18 sowie dem Zuteiler 17 und dem Speicher 19 Querverbindungen, die mit 20, 21, 22 und 23 bezeichnet sind. Der Speicher 19 enthält eine Liyte aller über die Einheit 1 miteinander korrespondierenden Stationen S1 bis Sn, wobei diese Liste durch Löschen bzw. Neueingabe von Daten Weht geändert werden kann. Zu den die einzelnen Stationen 5 i bis Sn betreffenden Daten gehören unter anderem die jeweilige eindeutige Adresse sowie ein Kode, der die jeweilige Priorität festlegt. Der Datenstrom auf dem Bus bildet einzelne Blöcke, die sogenannten Busphasen. Hierbei treten im vorgesehenen Normalbetrxb drei Busphasen auf, nämlich eine Anforderungs-, eine Zuweisungs- und eine Datenphase. Zur Steuerung dieser Phasen sendet der Synchronisierer 15 zu Beginn einer Phase ein entsprechendes Signal (SYNC) in Form eines Bitmusters aus, das die folgende Phase eindeutig definiert und weiterhin dazu dient, in den einzelnen Stationen ablaufende Zählprozesse zu synchronisieren. Zur Einleitung der Datenphase sendet der Busphascnsynchronisierer
15 über die Sender/Empfänger 14 ein Signal DATA-SYNC aus, wodurch in jeder Station 51 bis Sn ein Zeitzähler gestartet wird. Nachdem in der Station eine individuelle, von der Steuereinheit zugeteilte Wartezeit TTSD (Time to Start Datatransfer) abgelaufen ist, beginnt sie in ihrem Zeitschlitz zu senden. Der gesendete Datenblock umfaßt ein Adreß- und ein Datenfeld, wobei das Adreßfeld neben der Zieladresse auch andere Informationen für den Adressaten enthalten kann, zum Beispiel Quelladresse, Datentyp oder ähnliches. Nachdem alle Stationen in ihrem Zeitschlitz gesendet haben, tritt eine Pause ein, bis die Zentraleinheit 1 eine neue Phase durch Aussenden des betreffenden Synchronisiersignals einleitet.
Bei einer vorgegebenen Dauer der Datenphase hängt die Anzahl der Stationen, die innerhalb dieser Zeit senden können, von der Bandbreite des Übertragungsmed:L:rr:s ab, wodurch der Leistungsfähigkeit des Systems eine natürliche Grenze gesetzt ist. Bei einer großen Anzahl von Teilnehmern reicht die Übertragungskapazität nicht für alle aus, so daß die Teilnehmer vom Bus zu- und abgeschaltet werden. Hierzu ist innerhalb der Zentraleinheit 1 die Busphasensteuerung 20 vorgesehen, die nach Ablauf einer genügenden Anzahl von Datenphasen regelmäßig eine Anforderungsphase einleitet. Die Zentraleinheit 1 sendet daraufhin an alle Stationen 51 bis Sn ein Synchronisiersignal (ANF-SYNC) für die Anforderungsphase. Auch hierbei hat jede Station einen Zeitschlitz sowie eine TTSR (Time to start Request), die so bemessen sind, daß alle Stationen innerhalb der Anforderungsphase zum Zuge kommen. Dabei sendet jede Station eine Busanforderung in Form eines im wesentlichen vom jeweiligen Anforderungsgenerator 7 formulierten Bitmusters aus.
Eine Busanforderung besteht aus der Angabe der eigenen Adresse und einem URO-Kommando. (URQ = User Request), das auch die Aussage enthalten kann, daß keine Anforderung vorliegt. Liegen nach Ablauf der Anforderungs-Phase alle Anforderungen vor, so wird eine Zuweisungs-Phase durch ein von der Bus-Phasensteuerung 16 veranlaßtes Signal (ZUW-SYNC) eingeleitet. Während dieser Phase sind alle Stationen auf Empfang geschaltet und erhalten die Mitteilung ihrer neuen vom Zeitschlitz-Zuteiier 17 ermittelten TTSD. Im Speicher 19 wird zu Verwaltungszwecken festgehalten, welche Station welchen Zeitschlitz erhalten hat.
Auf eine Zuweisungsphase folgen dann wieder mehrere Daten-Phasen, die nach der neuen Verteilung der Zeitschlitze auf die einzelnen Stationen ablaufen. Zwischen einer Anforderungs- und der betreffenden Zuweisungsphase können such Daten-Phasen eingefügt werden, wenn die Zentraleinheit 1 eine längere Rechenzeit benötigt.
Sollten — zum Beispiel aufgrund einer Erweiterung des Systems — mehr Anforderungen eingehen, als Zeitschlitze zu vergeben sind, so trifft die Zentraleinheit 1 nach einem geeigneten Algorithmus eine Auswahl von Stationen, die einen Zeitschlitz erhalten. Die abgewiesenen werden beim nächsten Vergabezyklus berücksichtigt. Auf diese Weise kann eine begrenzte Anzahl von Zeitschlitzen auf eine größere Anzahl von Stationen verteilt werden, was jedoch für eine einzelne Station S eine Einschränkung der zur Verfugung stehenden Sendedauer bedeuten kann. Damit diese Art der Datenübertragung überhaupt ablaufen kann, müssen zu Beginn die Zeitschlitze für die Anforderungsphase festgelegt werden. Hierzu wird jede Station S durch die Zentraleinheit 1 aufgefordert, sich zu melden, so daß im Speicher 19 eine Liste aller Stationen gebildet werden kann, an die Zeitschlitze zu vergeben sind, jeder Station, die sich meldet, wird in einer Anfangszuweisungsphase eine TTSR zugewiesen. Diese Phase wird durch ein Synchronisiersignal EZ-SYNC eingeleitet. Dieses unterscheidet sich vom Signal ZUW-SYNC eben dadurch, daß es die Zuweisung einer TTSR bewirkt. Damit hat jede Station später zwei Zeitschlitze zu berücksichtigen, nämlich
— einen durch die TTSD gekennzeichnet in der Datenphase, der zur Datenübertragung dient und von der Zentrale geändert oder auch ganz entzogen werden kann und
— einen durch die TTSR gekennzeichneten, der in jeder Anforderungsphase zur Übermittlung einer Busanforderung dient und von der Zentraleinheit 1
Initialisierung vergeben wird.
Wenn bei einer Station wichtige Daten vorliegen, diese Station bei der letzten Zuweisung von Datenschlitzen aber nicht berücksichtigt wurde, so bleibt diese vom weiteren Datenverkehr bis zur nächsten Anforderungsphase ausgeschlossen.
Demgemäß besteht eine hier nicht näher dargestellte Ausges' iltung der Anordnung darin, daß die Sende- und Empfangseinrichtungen 3 der einzelnen Stationen je einen Schaltkreis zum unmittelbaren Erzwingen einer Anforderungsphase aufweisen. Entsprechend weist der Sender/Empfänger 14 der Zentraleinheit 1 einen Schaltkreis auf, der ein derartiges Signal, zum Beispiel einen einfachen Impuls, erkennt und die Phasensteuerung 16 veranlaßt, als nächste Phase eine Anforderungsphase einzuleiten. Dabei ist es für den weiteren Ablauf unwichtig, welche Station oder evtl. wie viele Stationen dieses Signal aussenden. Entscheidend ist allein, daß in der Anforderungsphase jede Station, die diese Phase erzwungen oder mit erzwungen hat, sich als solche zu erkennen gibt Daraufhin wird jeder dieser Stationen in der folgenden Zuweisungsphase zwangsläufig ein Zeitschlitz zugewiesen, wohingegen andere, insbesondere diejenigen, die keine Anforderung gestellt haben, ohne Buszugriff bleiben. Zur Übermittlung der Auslösesignale für eine durch eine privilegierte Station erzwungene Anforderungsphase ist bei dieser Ausgestaltung innerhalb jeder Datenphase ein Anforderungsschlitz vorgesehen. Die Erkennung eines Auslösesignals erfolgt beispielsweise aufgrund der Tatsache, daß ein entsprechender Impuls in diesem Anforderungs-Schlitz erscht;nt.
F i g. 2 zeigt den zeitlichen Ablauf des Datenstromes, der eine an das Bussystem angeschlossene Station passiert Auf der im Bild oberen Zeitachse beginnt der Verkehr mit einer Anforderungsphase, worauf noch zwei Datenphasen bis zu der Zuweisungsphase ablaufen, in der die aus der Anforderungsphase resultierende Neuverteilung der Zeitschlitze auf die einzelnen Stationen mitgeteilt wird. Die anschließenden Datenphasen erfolgen entsprechend der besagten Neuverteilung bis eine zweite Anforderungsphase ANF 2 erfolgt, die dann eine in einer zweiten Zuweisungsphase ZUW 2 mitgeteilte weitere Neuverteilung bewirken kann u. s. w. Auf der unteren Zeitachse des Bildes ist eine Datenphase gedehnt dargestellt Diese Phase wird eingeleitet durch das Signal DATA-SYNC, worauf jeder der k Teilnehmer nach Ablauf seiner speziellen TTSD 1 u. s. w. die anzusprechende Adresse und die zu übermittelnden Daten aussendet Die einzelnen Zeitschlitze sind mit Kanal
1, Kanal 2 u. s. w. bis Kanal k bezeichnet, wobei k kleiner als die Gesamtzahl π der angeschlossenen Stationen sein kann.
Fig 3 zeigt den Vorgang einer Neuverteilung von Zeitschlitzen mit einer Anforderungsphase, in der alle η Stationen ihre eigene Adresse EA nennen und dann ihre URQ-Signale abgeben. Diese Phase wird eingeleitet durch ein ANF-SYNC, wodurch die einzelnen TTSR gestartet werden. Das anschließende DATA-SYNC leitet eine Datenphase ein. Wenn die Zentraleinheit 1, die neuen TTSD ermittelt hat, werden diese den einzelnen Stationen in der nachfolgenden Zuweisungsphase mitgeteilt.
F i g. 4 zeigt den zeitlichen Ablauf des Datenverkehrs während einer Initialisierungsphase, die vor Ablauf der normalen Operation durchzuführen ist. Diese Phase weist neue Abschnitte auf, die durch die darin ablaufende Vorgänge Adreß-Poiiing, erste Zuweisung von Anforderungsschlitzen, erste Anforderung von Datenschlitzen und erste Zuweisung von Datenschlitzen charakterisiert sind. Die untere Zeitachse ist wieder gedehnt, so daß hier die Einzelheiten des Adreß-Polling erscheinen. Hier werden nach einem RESET-Signal fortlaufend alle Stationen durch Fragen Fl bis F π angesprochen. Zwischen den einzelnen Frageblöcken ist jeweils ein Zwischenraum für die betreffenden Antworten A I bis A π vorgesehen. Auf dieser gedehnten Zeitachse erscheinen auch Einzelheiten des ersten Zuweisungsabschnittes, der durch ein Signal EZ-SYNC eingeleitet wird. In diesem Abschnitt werden den Stationen, die sich beim Adreß-Polling gemeldet haben, Anforderungsschlitze durch Mitteilung der jeweiligen TTSR zugewiesen, wobei in dem jeweiligen Datenblock zuerst die Adresse A 1 u. s. w. der jeweiligen Station erscheint.
F i g. 5 zeigt eine Datenphase mit einem Prioritäts-Anforderungssignal PRIO. Da dieses Signal innerhalb des Anforderungsschlitzes AS erscheint, wird es von der Zentraleinheit 1 als Signal zum Erzwingen einer Anforderungsphase verstanden, worauf unmittelbar, das heißt nach Unterbrechung der laufenden Datenphase die erzwungene Anforderungsphase durch ein von der Zentraleinheit 1 ausgehendes ANF-SYNC eingeleitet wird. In dieser Phase geben die einzelnen Stationen ihre Anforderungen URQ ab und die Station, die die Anforderungsphase erzwungen hat, gibt sich zu erkennen. Dieser Station wird dann in der nachfolgenden Zuweisungsphase zwangsläufig ein Datenschlitz zugewiesen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
55
60
65

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Verfahren zur zeitmuitiplexen Übertragung von Daten in digitaler Form in einem Bussystem, wobei unterschiedliche Signale, wie digitalisierte Analogsignale, stochastisch auftretende Schaltsignale, vorkommen können und das Bussystem aus einer zentralen Steuereinheit, mehreren gleichwertigen der Steuereinheit untergeordneten teilnehmenden Stationen (S 1 bis Sn) und mindestens einer alle Teilnehmer verbindenden Busleitung (2) besteht, wobei ferner die Zuordnung vorgegebener Zeitschlitze wählbar ist und die Zeitschlitze den Stationen durch die Steuereinheit zugeteilt bzw. entzogen werden, gekennzeichnet durch folgende verschiedene Übertragungsphasen:
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