DE3424884C1 - Vorrichtung zum Auftragen mindestens einer Giessschicht und Verfahren zum Betrieb dieser Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum Auftragen mindestens einer Giessschicht und Verfahren zum Betrieb dieser VorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen mindestens einer Gießschicht auf eine sich
bewegende bahnförmige Unterlage, mit einer die Unterlage führenden, rotierenden Gießwalze, mit einem
Gießer, der mindestens einen Austrittsspalt für flüssiges Gießmaterial und im Anschluß daran eine Gleitfläche
aufweist, über die das flüssige Gießmaterial durch Schwerkraft bis zu einem Gießspalt abwärts fließt, und
mit einer Unterdruckkammer, die an den Gießspalt zwischen dem Gießer und der zu beschichtenden Unterlage
anschließt, sowie auf ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-AS 24 03 314, Fig. 1) hat die Gießwalze eine solche Drehrichtung,
daß sich die Unterlage im Bereich des Gießspaltes aufwärts bewegt. Der Gießspalt befindet sich
etwa in der horizontalen Durchmesserebene. Die Gleitfläche verläuft bis zum Gießspalt abwärts mit einer Neigung
zwischen 10° und 45° zur Horizontalen. Ihr sind ein Austrittsschlitz oder mehrere mit Abstand angeordnete
Austrittsschlitze für Gießmaterial zugeordnet. Die Verlängerung der Gießfläche schneidet die Tangente an
die Gießwalze im Auftreffbereich des Gießmaterials unter einem Winkel von etwa 90°. Unterhalb des Gießspaltes
befindet sich zwischen dem Gießer und der Gießwalze eine Unterdruckkammer, die dazu dient, von
der Unterlage eingeschleppte Luft vor der Beschichtung abzusaugen und eine Stabilisierung des im Gießspalt
sich ausbildenden Gießmaterial-Wulstes zu bewirken. Das Gießmaterial wird mit Hilfe von Dosierpumpen
gefördert, mit deren Hilfe die pro Zeiteinheit zugeführte Menge und damit die Schichtdicke einstellbar ist.
Auf diese Weise läßt sich Gießmaterial in einer oder mehreren dünnen Schichten auf einer bahnförmigen
Unterlage aufbringen, beispielsweise licht- oder strahlungsempfindliche Emulsionen auf einen Filmträger zur
Herstellung von photographischem Aufnahmematerial. Beim Betrieb einer solchen Vorrichtung ist jedoch die
Beschichtungsgeschwindigkeit, also die Geschwindigkeit der bahnförmigen Unterlage, für ein gegebenes
Gießmaterial auf einen engen Bereich beschränkt. Außerhalb dieses Bereichs treten Fehler auf, wie Längsstreifen,
Wolkenbildung, nadelstichartige Löcher in der Beschichtung. Für die Fabrikation ist es besonders störend,
daß die Beschichtungsgeschwindigkeit nicht weiter erhöht werden kann.
Es ist ferner bekannt (US-PS 42 83 443), bei einer
Gießvorrichtung der zuvor beschriebenen Art am unteren Ende der abwärts geneigten Gleitfläche eine Umlenkzone
mit einer aufwärts gerichteten, einen »pool« begrenzenden Rampe vorzusehen, so daß das Gießmaterial,
nachdem im »pool« seine Ablaufgeschwindigkeit durch Vergrößerung des Querschnitts auf ein Minimum
reduziert und seine Oberfläche horizontal nivelliert worden ist, über die Rampe hinweg den Gießspalt überbrückt.
Das Gießmaterial wird von der Unterlage beschleunigt und nähert sich dieser unter weiterer Umlenkung
im Gießspalt etwa tangential. Hiermit sollen sich einige der Fehler vermindern lassen. Eine wesentliche
Vergrößerung des zulässigen Bereichs der Beschichtungsgeschwindigkeit ergibt sich aber nicht, da die Beschleunigung
der Gießlösung aus dem »pool« auf Bahngeschwindigkeit von der niedrigen Geschwindigkeit im
»pool« ausgeht.
Es ist ferner eine Gießvorrichtung bekannt (US-PS 33 061), bei der das Gießmaterial mittels einer verformbaren
Schleppzunge auf eine sich abwärts bewegende Unterlage aufgestrichen wird. Statt der Klinge
kann auch ein fester Streichkopf verwendet werden (DE-AS 28 12 946), so daß sich zwischen ihm und der
Unterlage ein keilförmiger Zwischenraum mit Gießmaterial füllt, wobei an der Unterseite dieses Raumes eine
Überdruck führende Kammer vorgesehen ist, weiche das Anstauen der Gießmaterialmenge im Zwischenraum
unterstützen soll. Hiermit läßt sich jeweils nur eine
Gießschicht aufbringen. Außerdem macht es Schwierigkeiten, die Schichten so dünn aufzubringen, wie es beim
Gießen über eine Gleitfläche möglich ist.
Bekannt ist auch eine Vorhang-Gießvorrichtung (DE-OS 24 48 440), bei der das Gießmaterial über eine Gleitfläche
geleitet wird, deren Endabschnitt vertikal steht. Unter der Gleitfläche läuft die bahnförmige Unterlage
in horizontaler Richtung. Der Abstand zwischen Gleitfläche und Unterlage wird von der Gießmaterialschicht
im freien Fall durchlaufen. Diese Vorrichtung eignet sich nur für wesentlich höhere Beschichtungsgeschwindigkeiten
und setzt ein Gießmaterial voraus, das beim Auftreffen auf die Unterlage fehlerlos um 90° umgelenkt
werden kann. Außerdem läßt sich der Vorhang schlechter stabilisieren als ein Wulst. Er hat auch die
Tendenz, sich seitlich einzuschnüren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art anzugeben,
die für ein gegebenes Gießmaterial eine Vergrößerung des zulässigen Arbeitsbereichs der Beschichtungsgeschwindigkeit
und insbesondere eine höhere Beschichtungsgeschwindigkeit als bisher erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Gießspalt sich an einer Umfangstelle der Gießwalze
befindet, die eine nach unten gerichtete Bewegungskomponente hat, daß der Gießer und die Unterdruckkammer
oberhalb des Gießspalts angeordnet sind, daß sich Austrittsspalt und Gleitfläche auf der der Gießwalze
abgewandten Außenseite des Gießers befinden und daß die Verlängerung des Gleitflächen-Endabschnitts
tangential zur Gießwalze verläuft.
Bei dieser Konstruktion läuft das Gießmaterial vom unteren Ende der Gleitfläche praktisch ohne Umlenkung
auf die bahnförmige Unterlage. Infolgedessen kann das Gießmaterial mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit
über die Gleitfläche zugeführt werden, im Extremfall über eine vertikal stehende Gleitfläche. Bei
der Übergabe des Gießmaterials von der Gießlippe auf die sich bewegende Unterlage braucht dann lediglich
eine Beschleunigung von dieser maximalen Zulaufgeschwindigkeit auf die Geschwindigkeit der Unterlage zu
erfolgen. Hierbei ergibt sich im Gießspalt kein ausgeprägter, mit entsprechender Masse behafteter Beschichtungswulst,
wie er bei einer Umlenkung unvermeidlich ist. Der Wulst ist auch deshalb kaum ausgeprägt und hat
nur eine geringe Neigung zum Schwingen, weil er durch den von oben wirkenden Unterdruck entgegen der
Schwerkraft gehalten wird. Da die Umlenkung für die Gießlösung minimal ist, werden auch diejenigen Fehler
reduziert, die auf Zentrifugalkräfte beim Umlenken zurückzuführen sind, wie nadelstichartige Löcher in der
Beschichtung und querlaufende treppenförmige Fehler, die um so leichter durch äußere Anregungen entstehen,
je größer die Masse des Wulstes ist und je freier der Wulst schwingen kann. Da die Anregungsfrequenzen in
starkem Maße von der Beschichtungsgeschwindigkeit abhängen, vergrößert sich der Arbeitsbereich, weil derartige
Fehler in geringerem Maße auftreten. Das zulässige (maximale) Reckverhältnis, also das Verhältnis zwischen
der Zulaufschichtstärke des Gießmaterials und der Schichtstärke des Gießmaterials auf der bahnförmigen
Unterlage, wird höher, weil die Reckung im Wulst nicht mehr durch eine Umlenkung gestört wird. Schon
dies führt zu einer Erhöhung der Beschichtungsgeschwindigkeit. Da jedes Gießmaterial nur innerhalb eines
begrenzten Bereiches ausgereckt werden kann, ist es für hohe Beschichtungsgeschwindigkeiten Voraussetzung,
das Gießmaterial bereits vor dem Reckvorgang auf eine möglichst hohe Zulaufgeschwindigkeit zu bringen.
Gerade dies ist hier durch Verwendung einer sehr steilen Gleitfläche möglich, so daß sich unter Berücksichtigung
des Reckverhältnisses außerordentlich hohe Beschichtungsgeschwindigkeiten erzielen lassen, ohne
daß davon abhängige querlaufende treppenförmige Fehler oder Streifen auftreten. Insbesondere läßt sich
der ganze Geschwindigkeitsbereich abdecken, der zwischen der bisherigen Obergrenze der mit Wulst arbeitenden
Beschichtungsvorrichtungen und der Untergrenze der mit einem Vorhang arbeitenden Beschichtungsvorrichtungen
liegt.
Soll die Beschichtungsgeschwindigkeit nicht erhöht werden, so können Gießmaterialien mit erhöhter Konzentration
(Viskosität) vergossen werden. Dadurch können in der Trockungsphase die Oberflächentemperaturen
abgesenkt und Fehler wie Aufreißen der Oberfläche, Runzelkorn oder Trocknungsschleier bei gleichzeitig
verbessertem Gußbild behoben werden.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Unterdruckkammer oberhalb des Gießspaltes angeordnet ist und
daher nicht mit dem Gießmaterial in Kontakt kommen kann. Es entfällt daher eine regelmäßige Reinigung der
Kammer, die insbesondere bei einem Gießmaterial mit hohem Härteniveau schwierig ist und in jedem Falle
eine Unterbrechung des Produktionsablaufs erfordert. Der Begriff »tangential« ist in einem technischen Sinne
zu verstehen und läßt Abweichungen von einem mathematisch genauen tangentialen Verlauf zu.
Die angestrebten Effekte sind jedoch um so besser, je genauer das Gießmaterial tangential zugeführt wird.
Daher ist bei einer bevorzugten Ausführungsform dafür gesorgt, daß der Winkel zwischen der Verlängerung des
Gleitflächen-Endabschnitts und der Tangente an die Gießwalze im Auftreffbereich des Gießmaterials zwischen
170° bis 180° liegt und vorzugsweise größer als 175° ist.
Des weiteren sollte auch der Winkel zwischen der an eine beliebige Stelle der Gleitfläche angelegten Tangente und der Tangente an die Gießwalze im Auftreffbereich des Gießmaterials größer als 160° sein. Die Gleitfläche
kann hierbei eben oder auch konvex gewölbt sein, wenn eine allmähliche Zunahme der Ablaufgeschwindigkeit
gewünscht ist.
Mit besonderem Vorteil liegt der Neigungswinkel der Gleitfläche zur Horizontalen zwischen 20 und 120°, insbesondere
zwischen 75 und 105°, und beträgt vorzugsweise etwa 90°. Hiermit lassen sich verhältnismäßig
große Ablaufgeschwindigkeiten erzielen, die zu einer entsprechend hohen Beschichtungsgeschwindigkeit führen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Gleitflächen-Endabschnitt
durch die Außenfläche einer vom Gießergehäuse herabragenden Gießlippe gebildet, die
unten in einen schmalen Endabschnitt ausläuft. Dieser Endabschnitt kann dicht neben der Unterlage angeordnet
sein und erlaubt es, das Gießmaterial nahezu tangential auf dieser abzulegen. Im Anschluß an den Endabschnitt
hat die Gießlippe eine größere Breite, damit eine ausreichende Stabilität gegeben ist.
Insbesondere sollte die Breite des unteren Endabschnitts weniger als 0,5 mm, vorzugsweise nur etwa
0,2 mm, betragen.
Des weiteren empfiehlt es sich, daß die Innenfläche der Gießlippe an ihrem Ende einen Abstand von weniger
als 0,5 mm, vorzugsweise etwa 0,25 mm, von der Unterlage hat Durch Kleinhalten dieses Abstandes
wird auch das tangentiale Ablegen der Gießschicht auf
der Unterlage unterstützt.
Günstig ist es ferner, wenn die im wesentlichen ebene Innenfläche der Gießlippe einen Winkel von weniger als
15°, vorzugsweise etwa 10°, mit der im wesentlichen
ebenen Außenfläche bildet. Eine solche Gießlippe hat einen sehr schmalen unteren Endabschnitt, eine ausreichende
Stabilität und begrenzt eine Unterdruckkammer, die sich von der Nähe des Gießspaltes an in ausreichendem
Maße aufweitet, um ein zuverlässiges Absaugen der Luft zu besorgen. Durch Verwendung der ebenen
Flächen wird auch die Herstellung erleichtert.
Hierbei kann die ebene Innenfläche der Gießlippe unten einen dem Gießwalzenumfang angepaßten
Hohlschliff aufweisen. Dies erlaubte eine noch bessere
ι ο Anpassung an die Gießwalze.
Der untere Endabschnitt der Gießlippe kann auch nach innen oder außen gekröpft sein, um eine Anpassung
an die Gießwalze zu bewirken.
Bei einer bevorzugten Ausführüngsform hat die Gießwalze einen Radius, der kleiner als die Länge der Gleitfläche ist, insbesondere sollte die Gießwalze einen Durchmesser von höchstens 17 cm, vorzugsweise etwa 8 bis 12 cm, haben. Bei Verwendung eines solchen Durchmessers ergibt sich eine Krümmung des Walzenumfangs, die die Anbringung der Gießlippe zwecks tangentialen Aufbringens der Gießschicht erheblich vereinfacht.
Bei einer bevorzugten Ausführüngsform hat die Gießwalze einen Radius, der kleiner als die Länge der Gleitfläche ist, insbesondere sollte die Gießwalze einen Durchmesser von höchstens 17 cm, vorzugsweise etwa 8 bis 12 cm, haben. Bei Verwendung eines solchen Durchmessers ergibt sich eine Krümmung des Walzenumfangs, die die Anbringung der Gießlippe zwecks tangentialen Aufbringens der Gießschicht erheblich vereinfacht.
Des weiteren kann der Gießer um die Achse der Gießwalze schwenkbar und auf Gleitflächenneigungen
von 20° bis 120° zur Horizontalen einstellbar sein. Auf diese Weise läßt sich die für den Einzelfall optimale
Arbeitsstellung einjustieren.
In weiterer Ausgestaltung ist dafür gesorgt, daß sich
der Gießspalt nahe der horizontalen Durchmesserebene der Gießwalze befindet, unterhalb des Gießspalts ein
Auffangbehälter angeordnet ist und die beschichtete Unterlage zwischen Gießwalze und Auffangbehälter
abziehbar ist. Wenn Gießmaterial von der Gleitfläche abtropft, wie es zu Beginn und am Ende eines Beschichtungsvorgangs
kaum vermeidbar ist, wird es unmittelbar vom Auffangbehälter aufgenommen und kann daher
keine anderen Teile der Gießvorrichtung beschmutzen.
Mit Vorteil ist die Unterlage beim Verlassen der Gießwalze so geführt, daß die Senkrechte auf der beschichteten Oberfläche eine nach unten weisende Komponente aufweist. Dies hat zur Folge, daß sich Mattierungsteilchen, soweit sie ein größeres spezifisches Gewicht als das übrige Beschichtungsmaterial haben, nicht auf die Unterlage absinken und dabei eine optische Dichte erzeugende Teilchen in der der Unterlage benachbarten Schicht verdrängen können, was zu nadelstichartigen Löchern in der Beschichtung führen würde. Dieser Fehler, verursacht durch das Absinken der Mattierungsteilchen, läßt sich praktisch vollständig vermeiden, wenn die Beschichtung bis zur Verfestigung derselben hängend transportiert wird. Die Mattierungsteilchen können hierbei zumindest zum überwiegenden Teil an die freie Oberfläche wandern.
Mit Vorteil ist die Unterlage beim Verlassen der Gießwalze so geführt, daß die Senkrechte auf der beschichteten Oberfläche eine nach unten weisende Komponente aufweist. Dies hat zur Folge, daß sich Mattierungsteilchen, soweit sie ein größeres spezifisches Gewicht als das übrige Beschichtungsmaterial haben, nicht auf die Unterlage absinken und dabei eine optische Dichte erzeugende Teilchen in der der Unterlage benachbarten Schicht verdrängen können, was zu nadelstichartigen Löchern in der Beschichtung führen würde. Dieser Fehler, verursacht durch das Absinken der Mattierungsteilchen, läßt sich praktisch vollständig vermeiden, wenn die Beschichtung bis zur Verfestigung derselben hängend transportiert wird. Die Mattierungsteilchen können hierbei zumindest zum überwiegenden Teil an die freie Oberfläche wandern.
Günstig ist auch eine Umschaltvorrichtung, mit der die Unterdruckkammer statt mit Saugdruck mit Überdruck
versorgbar ist Es ist daher eine Betriebsweise möglich, bei der zur Verhinderung des Auftreffens von
Gießmaterial auf die Unterlage in Gießpausen unter Überdruck stehende Luft von der Unterdruckkammer
durch den Gießspalt geleitet wird.
Durch Umschalten von Unterdruck auf Überdruck kann daher die Gießschicht von der Unterlage abgehoben
oder — falls das Abheben dadurch erfolgt, daß die
Gießwalze vom Gießer abgerückt worden ist — eine unerwünschte Beschmutzung der Unterlage verhindert
werden. Umgekehrt kann durch Umschalten auf Unterdruck die Gießschicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
auf die Unterlage geleitet werden. Man kann auch die Zufuhr des Gießmaterials über die Gleitfläche unabhängig
vom Betrieb der Gießwalze prüfen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand in der Zeichnung dargestellter, bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
F i g. 2 einen Teilquerschnitt durch eine abgewandelte Ausführungsform,
F i g. 3 einen Teilquerschnitt durch den Bereich der Gießlippe,
F i g. 4 eine abgewandelte Form der Gießlippe und F i g. 5 eine weitere Abwandlung der Gießlippe.
In F i g. 1 ist eine Gießwalze 1 veranschaulicht, die über ihre Welle 2 in Richtung des Pfeiles 3 angetrieben
ist. Sie dient der Abstützung einer bahnförmigen Unterlage 4, beispielsweise eines Trägerfilms, der sich demnach
in Richtung des Pfeiles 5 bewegt.
Ein Gießer 6 besitzt ein Gehäuse 7, das mit einem Deckel 8 versehen ist. Das Gehäuse wird beidseitig von
Armen 9 getragen, die um die Achse der Gießwalze 1 schwenkbar und in beliebigen Stellungen einstellbar
sind. Der Gießer 6 beherbergt einen Aufnahmeraum 10 für Gießmaterial, das über eine Leitung 11 von einer
Dosierpumpe 12 her zugeleitet wird. An der Außenseite des Gießers befindet sich ein Austrittsspalt 13, an welchen
eine vertikal verlaufende Gleitfläche 14, welche der Gießwalze 1 abgewandt ist, anschließt. Vom Gehäuse
7 ragt eine Gießlippe 15 nach unten, die eine ebene Außenfläche als Gleitflächen-Endabschnitt 16 und eine
in einem Winkel hierzu stehende ebene Innenfläche 17 besitzt. Letztere bildet die eine Wand einer Unterdruckkammer
18, welche über eine Umschaltvorrichtung 30 mit einer Saugpumpe 31 oder einer Druckpumpe 32 in
Verbindung steht.
Aus dem Austrittsspalt 13 austretendes Gießmaterial läuft als Gießschicht 19 die Gleitfläche 14 herab und tritt
an einem zwischen Gießlippe 15 und Unterlage 4 gebildeten Gießspalt 20 auf die Unterlage 4 über, wobei sich
an der Übergangsstelle ein ganz schwach ausgeprägter Wulst 21 ergibt, weil die Gießschicht 19 fast ohne Umlenkung
auf die Unterlage 4 geleitet wird. Der Wulst 21 wird durch den Unterdruck in der Unterdruckkammer
18 gehalten und stabilisiert. Die Unterlage 4 läuft mit einer Geschwindigkeit am Gießspalt 20 vorbei, die ein
Mehrfaches, vorzugsweise das 2,5- bis 20fache, der Ablaufgeschwindigkeit der Gießschicht 19 am unteren Ende
der Gleitfläche ist, so daß im Bereich des Wulstes 21 und schon etwas davor ein Recken der Gießschicht erfolgt
und die Beschichtung 22 auf der Unterlage 4 eine entsprechendgeringere DickehatalsdieGießschicht 19.
Unterhalb des Gießspalts 20 befindet sich ein Auffangbehälter
23 mit einer Ablaufleitung 24. Abtropfendes Gießmaterial wird daher aufgefangen und zur weiteren
Verwendung abgeleitet. Durch Betätigen der Umschaltvorrichtung 30 kann man der Unterdruckkammer
18 Überdruck zuführen, so daß Luft aus dem Gießspalt herausgedrückt wird. Dieser verhindert, daß sich die
Gießschicht 19 auf der Unterlage 4 absetzt. Es findet daher keine Beschichtung und auch keine Verschmutzung
der Unterlage statt; das Gießmaterial wird im Behälter 23 aufgefangen. Die Maßnahme wird vorzugsweise
gleichzeitig mit dem Wegrücken der Gießwalze 1 vom Gießer 6 getroffen, wenn der Beschichtungsvorgang
unterbrochen werden soll.
In F i g. 1 verläuft die gesamte Gleitfläche 14 in einem
Winkel von 90° zur Horizontalen. Der Gießer 7 läßt sich in Richtung des Pfeiles 25 um 70° und in Richtung des
Pfeiles 26 um 30° um die Achse der Gießwalze 1 schwenken. Infolgedessen nimmt die Gleitfläche 14 einen
Winkel zur Horizontalen von 20° bis 120° ein.
Im Auftreffbereich des Gießmaterials ergibt sich eine Tangente 27 an die Gießwalze 1. Mit ihr bildet die Gleitfläche
14 bzw. ihre Verlängerung einen Winkel cc von 175°. Die Gießschicht 19 geht daher praktisch tangential
auf die Unterlage 4 über. Dieser Winkel /x gilt für
jeden Punkt der Gleitfläche 14.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 werden für entsprechende Teile um 100 erhöhte Bezugszeichen verwendet.
Unterschiedlich ist im wesentlichen, daß statt eines Austrittsspaltes 13 zwei Austrittsspalte 113 und
113a übereinander vorgesehen sind, die je mit einem Aufnahmeraum 110 bzw. HOa in Verbindung stehen, die
je über eine Dosierpumpe 112 bzw. 112a mit unterschiedlichem Gießmaterial versorgt werden. Infolgedessen
ergibt sich eine Beschichtung 122 mit zwei Schichten χ und y (wie es schematisch vergrößert links
unten veranschaulicht ist). Ferner verläuft die Unterlage 104 nach dem Verlassen der Gießwalze 101 in der gesamten
Konditionierungszone etwa horizontal. In der Schicht/enthaltene Mattierungsteilchen dringen daher
nicht in die Schicht x, sondern gehen an die freie Oberfläche der Beschichtung. Wenn die Schicht χ eine optimale
Dichte erzeugende Teilchen enthält, werden nadelstichartige Löcher in der Beschichtung vermieden.
Unterschiedlich ist ferner, daß die Gleitfläche 114 im
oberen Teil konkav gewölbt ist, also mit einem geringeren Neigungswinkel zur Horizontalen beginnt, trotzdem
aber der Endabschnitt 116 vertikal verläuft.. Der Winkel γ zwischen der Tangente 127 an die Gießwalze
101 und der Tangente 133 an jeden beliebigen Punkt der Gleitfläche 114 ist größer als 160° und im oberen Teil
wesentlich größer als 180°.
In F i g. 3 ist ein Teil der F i g. 1 nochmals vergrößert veranschaulicht. Die Gießlippe ist keilförmig gestaltet.
Der Keilwinkel β ist kleiner als 15° und beträgt 8°. Demzufolge ergibt sich ein sehr schmaler Endabschnitt
28 der Gießlippe 15. Dessen Breite a ist geringer als 0,5 mm und beträgt im vorliegenden Fall 0,2 mm. Die
Innenfläche 17 hat einen sehr geringen Abstand b von
der Oberfläche der Unterlagen 4. Der Abstand b beträgt ebenfalls weniger als 0,5 mm und in vorliegendem Fall
0,25 mm.
Um die Gießlösung möglichst tangential zu übergeben und trotzdem einen stabilen und sehr schmalen
Endabschnitt 228 zu erzielen, ist in F i g. 4 die Gießlippe 215 an der Innenfläche mit einem Hohlschliff 229 versehen,
welcher konzentrisch zum Umfang der Gießwalze verläuft.
Bei der Ausführungsform der F i g. 5 ist die Gießlippe 315 mit einem abgekröpften Endabschnitt 328 versehen,
so daß eine gute Anpassung an die Gießwalze möglich ist, trotzdem aber die Innenfläche 317 im übrigen einen
so großen Abstand von der Unterlage hat, daß in der Unterdruckkammer 18 ausreichend Luft abgesaugt
werden kann. Die Länge / des Endabschnitts, die der Unterlage dicht benachbart ist, sollte nicht zu groß sein.
Ein in der Praxis bewährter Wert liegt bei oder unter 1 mm. Auf diese Weise ist die Wirkung des Unterdrucks
im Gießspalt noch ausreichend groß. Je kleiner jedoch der Gießspalt 20 und je größer die Gießgeschwindigkeit
ist, um so kleiner muß die Länge /gewählt werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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Claims (24)
1. Vorrichtung zum Auftragen mindestens einer Gießschicht auf eine sich bewegende bahnförmige
Unterlage, mit einer die Unterlage führenden, rotierenden Gießwalze, mit einem Gießer, der mindestens
einen Austrittsspalt für flüssiges Gießmaterial und im Anschluß daran eine Gleitfläche aufweist,
über die das flüssige Gießmaterial durch Schwerkraft bis zu einem Gießspalt abwärts fließt, und mit
einer Unterdruckkammer, die an den Gießspalt zwischen dem Gießer und der zu beschichtenden Unterlage
anschließt, dadurch gekennzeichnet, daß der Gießspalt (20,120) sich an einer Umfangstel-Ie
der Gießwalze (1; 101) befindet, die eine nach unten gerichtete Bewegungskomponente hat, daß
der Gießer (6; 106) und die Unterdruckkammer (18; 118) oberhalb des Gießspalts angeordnet sind, daß
sich Austrittsspalt (13; 113,113ajund Gleitfläche (14;
114) auf der der Gießwalze abgewandten Außenseite
des Gießers befinden und daß die Verlängerung des Gleitflächen-Endabschnitts (16; 116) tangential
zur Gießwalze verläuft.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (ac) zwischen der Verlängerung
des Gleitflächen-Endabschnitts (16) und der Tangente (27) an die Gießwalze (1) im Auftreffbereich des Gießmaterials zwischen 170° bis 180° liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (λ) zwischen der Verlängerung
des Gleitflächen-Endabschnitts (16) und der Tangente (27) an die Gießwalze (1) im Auftreffbereich
des Gießmaterials größer als 175° ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (y) zwischen
der an eine beliebige Stelle der Gleitfläche (114) angelegten Tangente (133) und der Tangente
(127) an die Gießwalze (101) im Auftreffbereich des Gießmaterials größer als 160° ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (114)
konvex gewölbt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel
der Gleitfläche (14; 114) zur Horizontalen zwischen 20° und 120° liegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel der Gleitfläche
(14; 114) zur Horizontalen zwischen 75° und 105° liegt. .
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitflächen-Endabschnitt
(16; 116; 216; 316) durch die Außenfläche einer vom Gießergehäuse (6) herabragenden Gießlippe
(15; 115; 215; 315) gebildet ist, die unten in einen schmalen Endabschnitt (28; 228; 328) ausläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des unteren Endabschnitts (28) weniger als 0,5 mm beträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des unteren Endabschnitts 0,2 mm beträgt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (17)
der Gießlippe (15) an ihrem Ende einen Abstand von weniger als 0,5 mm von der Unterlage (4) hat.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Abstand 0,25 mm beträgt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (17) der Gießlippe, ausgehend vom unteren Ende, höchstens
über eine Umfangslänge (I) von 1 mm konzentrisch
zur Gießwalze verläuft und sich dann der Abstand zur Gießwalze vergrößert.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Innenfläche (17) der Gießlippe einen Winkel von weniger als
15° mit der ebenen Außenfläche (16) bildet.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen Innenfläche
(17) und Außenfläche (16) 10° beträgt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Innenfläche (217) der Gießlippe (215) unten einen dem Gießwalzenumfang
angepaßten Hohlschliff (229) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Endabschnitt
(328) der Gießlippe (315) nach innen oder außen gekröpft ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießwalze (1) einen Radius hat, der kleiner als die Länge der Gießfläche
(14) ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießwalze (1)
einen Durchmesser von höchstens17 cm hat.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießwalze (1) einen Durchmesser
von 8 bis 12 cm hat.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
20, dadurch gekennzeichnet, daß der Gießer (6) um
die Achse der Gießwalze (1) schwenkbar und auf Gleitflächenneigungen von 20° bis 120° zur Horizontalen
einstellbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Gießspalt (13) nahe der horizontalen Durchmesserebene der
Gießwalze (1) befindet, unterhalb des Gießspalts (20) ein Auffangbehälter (23) angeordnet ist und die
beschichtete Unterlage (4) zwischen Gießwalze und Auffangbehälter abziehbar ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (4) beim Verlassen der Gießwalze (3) so geführt ist, daß
die Senkrechte auf der beschichteten Oberfläche eine nach unten weisende Komponente aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
23, gekennzeichnet durch eine Umschaltvorrichtung . (30), mit der die Unterdruckkammer (18) statt mit
Saugdruck mit Überdruck versorgbar ist.
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