DE3506361A1 - Fernseherstaender mit kippmechanismus - Google Patents

Fernseherstaender mit kippmechanismus

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DE3506361A1 DE19853506361 DE3506361A DE3506361A1 DE 3506361 A1 DE3506361 A1 DE 3506361A1 DE 19853506361 DE19853506361 DE 19853506361 DE 3506361 A DE3506361 A DE 3506361A DE 3506361 A1 DE3506361 A1 DE 3506361A1
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Description

Diese Erfindung betrifft einen Fernseherständer, auf welchen fest ein Fernseherbildschirm oder dergleichen aufgesetzt ist, und betrifft insbesondere einen Fernseherständer mit einem Kippmechanismus, mittels welchen der Fernseher unter einem gewünschten Winkel abgestützt werden kann.
Bei Qualitätskontrollen wie bei der Fertigungskontrolle, der Teile-Kontrollanalyse oder dergleichen in einer Fertigungsstraße einer Fabrik wird die Beobachtung oder Messung allgemein dadurch durchgeführt, daß man das Beobachtungsfeld, die Information und dergleichen auf einen Fernseherbildschirm projiziert. Bei einem solchen Fernsehapparat ist es erforderlich, daß man den Bildschirm einer Braunschen Röhre auf jenen Winkel einstellt, der vom Gesichtspunkt der Biotechnologie her betrachtet, wie etwa der Ermüdungsabnahme einer Bedienungsperson, Zunahme der Arbeitsleistung und dergleichen, zur Betrachtung am
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350S361 besten geeignet ist.
Bisher wurde zu diesem Zweck der Fernseherständer so ausgebildet, daß er imstande war, selbst in einem festen Zustand den Neigungswinkel zu steuern.
Bisher gibt es als solche Art einer Einrichtung einen Neigungsmechanismus mit einer Neigung einer Anzeigestation (US-PS 4 427 243).
Dies ist ein Parallel-Neigungsmechanismus für einen Bildschirm einer Informationsanzeige-Steuerplatte mit einem festen Sockelabschnitt, bei welchem der Bildschirm um eine Scharnierachse in horizontaler Richtung schwenkbar angebracht ist, und es liegt ein Nocken mit einer Nocken-Wirkfläche in einer Oberfläche vor, die rechtwinklig die Scharnierachse schneidet, und ist am Rahmen auf der Seite des Bildschirms angebracht. Ferner ist ein durch die Kraft einer Feder druckbeaufschlagter Vorsprung am Rahmen auf Seiten des Sokkels befestigt.
Somit ist eine wirksame Reibkraft zwischen dem Nocken und dem Vorsprung gebildet, die dazu eingerichtet ist, die infolge der Schwerkraft wirksame Kraft im Gleichgewicht zu halten, welche auf den Bildschirm einwirkt, so daß der Bildschirm insgesamt um die Scharnierachse in eine geneigte Lage geschwenkt werden kann.
Da hier der Bildschirmwinkel durch eine Reibkraft gehalten wird, ist, wenn das Gewicht eines Gegenstandes für die Neigung groß ist oder wenn die Lage des Schwerpunktes außerhalb der Scharnierachse liegt, eine große Reibungskraft erforderlich. Ferner ist im Fall der Steuerung bzw. Einstellung eines Winkelgrades zusammen damit, daß eine große Betätigungskraft erforderlich ist, auch das Aufrechterhalten der erforderlichen Reibungskraft für einen langen Zeitraum schwierig, und
zwar infolge der großen Reibung der Gleitfläche.
Ferner besteht ein Unterschied zwischen dem Neigungsmechanismus für die schwenkbar angebrachte Mitte und für den Nocken, und Aufbau und Wirkungsweise hiervon sind ebenfalls kompliziert. Deshalb hat dieser Mechanismus den Nachteil einer schwierigen Konstruktion.
Es ist ein Ziel dieser Erfindung, einen Fernseherständer vorzusehen, der imstande ist, die Einstellung seines Winkelgrades mit einer sehr geringen Betätigungskraft zu ermöglichen, und welcher einen Kippmechanismus mit einem nur geringen Maß an Reibungsverlust aufweist.
Ein anderes Ziel dieser Erfindung ist es, einen Fernseherständer vorzusehen, bei welchem eine Feder und Nocken als Kippmechanismus verwendet werden, so daß nahezu dasselbe Drehmoment als Schwenkmoment infolge des Gewichtes des gekippten Fernsehers auftritt, so daß hierdurch das Gewicht des Fernsehers im Gleichgewicht mit dem auftretenden Drehmoment steht.
Die Zeichnungen stellen Fernseherständer dar, die geeignet sind, als einige Ausführungsbeispiele dieser Erfindung zu dienen.
Fig. 1 und Fig. 2 ist jeweils eine Seiten- und Rückansieht, welche ein Ausführungsbeispiel dieser Erfindung zeigen.
Fig. 3 ist eine Seitenansicht, die die Wirkungsweise einer Feder zusammen mit einer Nockenfläche zeigt, die im Fernseherständer enthalten sind. Fig. 4 ist eine schematische Ansicht, welche einen Zustand der Änderung des Feder-Drehmoments infolge der Neigung des beweglichen Teiles zeigt.
Fig. 5 ist eine Seitenansicht, die den Aufbau des Nockens zeigt.
Fig. 6 und 7 ist jeweils eine Seiten- und Rückansicht, welche ein anderes Ausführungsbeispiel dieser Erfindung zeigen.
Fig. 8 und 9 ist jeweils eine Seiten- und eine Rückansicht, welche ein anderes und weiteres Ausführungsbeispiel dieser Erfindung zeigen. Fig. 10 ist die Explosionsdarstellung hiervon.
Fig. 11 ist als Beispiel ein bewegliches Teil, das in einem Fernseher enthalten ist, wobei 11a eine teilweise abgebrochene Seitenansicht ist, welche den Zustand des Fernsehers bei einem Mindestneigungsgrad zeigt, und Fig. 11b eine teilweise abgebrochene Seitenansicht ist, welche den Zustand des Fernsehers mit maximalem Neigung sgrad zeigt.
Fig. 12 ist eine teilweise abgebrochene Rückansicht des obigen Ausführungsbeispiels.
Die Seitenansicht des erfindungsgemäßen FernseherStänders ist in Fig. 1 gezeigt, und seine Rückansicht ist in Fig. 2 gezeigt. Der Fernseher 1 ist auf ein bewegliches Teil 2fest aufgesetzt; das bewegliche Teil 2 ist an einem U-förmigen Unterständer 4 befestigt, der ein Paar aufrechter Wände aufweist, die auf die Ebene einer Scheibe bzw. Platte, eines Bodens oder dergleichen aufgesetzt sind. Zwei Bügel b sind lose bzw. hängend und durchgehend mit der rechten und linken Seite an der unteren Rückfläche des beweglichen Teils 2 verbunden.
An der Vorderseite des oberen Abschnitts der Bügel 8 sind diese beiden mit einer Achse 3 brückenartig verbunden, welche vom Unterständer 4 getragen ist, und das bewegliche Teil 2 ist dazu eingerichtet, nach vorne und hinten mit der Achse 3 als Mitte zu schwenken.
Am hinteren Abschnitt des Bügels 8 des beweglichen Teils ist eine Nocken- bzw. Kurvenfläche 9 mit gekrümmter Form ausgebildet. Ferner sind an einem Paar aufrechter Wände, die am hinteren Abschnitt des UnterStänders 4 vorliegen, geneigte und offene Führungsschlitze 4a, 4a vorgesehen. Eine bewegliche Vorrichtung dieses Ausführungsbeispiels besteht aus einer Welle, die in die Führungsschlitze 4a, 4a so eingeschoben ist, daß beide Enden der Welle nach vorne und hinten rutschen können, und Läufer 6, 6 der Welle 5 sind von den Innenseiten der aufrechtstehenden Wände des Unterständers 4 getragen, wobei die Läufer 6, 6 so beaufschlagt werden, daß sie gegen die beiden Nockenflächen 9, 9 anliegen, und zwar durch die Kraft zweier Federn 7, 7, welche den Raum zwischen der Achse 3 und der Welle 5 überbrücken. Der Anschlag des Läufers 6 gegen die Nockenfläche 9 im Falle der Kippbewegung des beweglichen Teiles wird durch die Drehung des Läufers 6 längs der Nockenfläche 9 durchgeführt, was die Bewegung der Nockenfläche 9 infolge der Kippbewegung des beweglichen Teiles 2 veranlaßt.
In diesem Falle verschiebt sich die Welle 5 nach vorne und hinten bezüglich des Schlitzes 4a dadurch, daß sie gegen die Nockenfläche 9 angedrückt wird, welche längs der Innenseite des Führungsschlitzes 4a schwenkt, und zwar entsprechend der Form der Nockenfläche.
Dieser Gleitvorgang ist so begrenzt , daß der Läufer 6 durch den Anschlag des Läufers 6 an den Anschlagabschnitten 9a, 9a angehalten werden kann, die an den beiden Enden der Nockenfläche 9 aufrechtstehend angeordnet sind.
Die Federn 7, 7 sind dazu eingerichtet, sich längs der Verschiebung jener Wel-le 5 zu längen oder zu verkürzen, wobei sie die Antriebskraft (Drehmoment) für den Läufer in Übereinstimmung mit einem Neigungswinkel des beweglichen Teiles 2 ändern.
In anderen Worten, das Drehmoment wird dadurch ausgeglichen, daß es ebenso groß ist wie das Schwenkmoment infolge des Gewichtes des Fernsehers, welches sich entsprechend der Neigung des beweglichen Teiles 2 ändert. Zu diesem Zweck ist die Gestalt der Nockenbzw. Kurvenfläche 9 des beweglichen Teiles 2 so ausgebildet, daß das Schwenkmoment mit der Antriebskraft (Drehmoment) der Feder 7 im Gleichgewicht stehen kann.
Ferner hängt das Gewicht des Fernsehers von der verwendeten Fernseherart ab, und dieselbe Fernseherart liefert ein nahezu gleiches Gewicht.
Dementsprechend ist die Gestalt des Nocken bzw. des Kurvenstücks so ausgebildet, daß sie einen Ausgleich zum Schwenkmoment liefert, welches mit dem Gewicht jener Fernseherart übereinstimmt.
Bei diesem so ausgebildeten Beispiel neigt sich der Fernseher 1 infolge der Schwenkbewegung des beweglichen Teils 2 hin und her, wobei die Achse 3 eine Mitte hierzu bildet. In diesem Fall längt oder verkürzt sich die Feder 7 entsprechend der Bewegung der Nockenfläche 9 sogar in jedem Neigungswinkel, wobei sie verursacht, daß dieselbe Antriebskraft (Drehmoment) wie das vom Gewicht des Fernsehers verursachte Schwenkmoment vorliegt, um diese beiden in Gleichgewicht zu setzen. Deshalb kann ein stabiler Stoppzustand in einer gewählten Lage aufrechterhalten werden.
Die Fig. 3 und 4 stellen die Zuordnung zwischen dem Schwenkmoment infolge des Gewichtes eines solchen Fernsehers und dem Drehmoment der Feder dar.
Im Zustand der ausgezogenen Linie R in Fig. 3 ist nämlich das Drehmoment T1 der Feder das Produkt aus dem Abstand von der Achse 3 (Drehmittelpunkt) zum Anlageabschnitt a einer Nockenfläche 9 mit dem Läufer
und einer Komponente P' einer Federkraft P1,
T- = Oa χ P' /
dieses T ist dazu eingerichtet, im Gleichgewicht mit dem Schwenkmoment des Fernsehers zu stehen. Das gleiche gilt auch für den Zustand R2, der mit einer strichdoppelpunktierten Linie in Fig. 3 gezeigt ist.
Das Drehmoment T2 der Feder ist folgend: T2 = Ob χ P' (P1„: Komponente der Federkraft
P2).
In diesem Zustand ist der Neigungswinkel des Fernsehers groß, und das Schwenkmoment ist ebenfalls groß; dementsprechend wird das Drehmoment T der Feder um so viel größer, daß die Momente wieder miteinander in Gleichgewicht stehen können.
Wie sich der Neigungswinkel des Fernsehers auch ändern mag, das Schwenkmoment wird stets durch die Antriebskraft (Moment) der Feder aufgehoben, und ein stabiler Zustand kann stets beibehalten werden, wobei man in der Lage ist, den Fernseher mit einer nur geringen Betätigungskraft zu kippen. Ferner kann diese Neigung stufenlos durchgeführt werden.
Fig. 5 ist eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Bügels 8, in welchem eine solche Nocken- bzw. Kurvenfläche 9, wie sie oben beschrieben ist, ausgebildet ist. Diese Nockenfläche 9 ist entsprechend der Abmessung der Tabelle 1 ausgebildet, die in der nächsten Seite 8 beschrieben ist. In anderen Worten, wenn man einen Winkel zwischen der Normallinie OA, die den Normalpunkt A der Nockenfläche 9 mit dem Schwenkmittelpunkt 0 des beweglichen Teiles 2 verbindet, und einer bestimmten Linie OB, die einen gewählten Punkt B an der Nockenfläche mit dem Mittelpunkt 0 verbindet, als θ bezeichnet, dann kann die Form der Nockenfläche dadurch bestimmt werden, daß man die Länge OB am Winkel
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( grd t 5 tabelle 6 1-1 O 1 B ( -)
θ 1 f 5 ) 9 9 W 1 O O BS
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1 8
-AA-
θ ändert.
Ferner sind beide Punkte ES Grenzpunkte, mit einem Anschlagabschnitt 9a, der einem Ausgangspunkt der Bewegung und einem Endpunkt der Bewegung des beweglichen Teils 2 entspricht, welche zusammen mit der Kippbewegung des beweglichen Teils 2 entsprechend auftreten.
Die Fig. 6 und 7 sind eine Seitenansicht bzw. eine Rückansicht eines anderen Ausführungsbeispiels dieser Erfindung, wobei dieselben Abschnitte wie beim oben beschriebenen Ausführungsbeispiel mit den jeweils selben Symbolen bezeichnet sind. Eine 'Nockenflache 9 ist bei diesem Ausführungsbeispiel an den oberen Flächen eines ° Paares aufrechter Wände ausgebildet, und der Läufer 6 liegt gegen die Nockenfläche 9 hieran an. Der Läufer 6 ist axial von der Welle 5 getragen, die an zwei Stellen an der Vorder- und Rückseite des Bügels 8 des beweglichen Teils 2 eingeführt ist.
20
In anderen Worten, die bewegliche Einrichtung dieses Beispiels besteht aus der Welle 5, die mit ihren beiden Enden in den Bügel 8 eingeführt ist, und den Läufern 6, 6, die axial beiderseits an den Außenseiten der Bügel 8 von der Welle 5 getragen sind. Die Feder 7, welche den Läufer 6 in Richtung der Nockenfläche 9 antreibt, weist ein Teil einer Spiralfeder bzw. eine einstückige Spiralfeder auf, welche brückenartig den unteren Abschnitt des Unterständers 4 mit dem unteren Abschnitt des beweglichen Teils 2 verbindet. Selbst bei diesem Beispiel ist die Form der Nockenfläche 9 so ausgebildet, daß das Schwenkmoment mit der Antriebskraft der Feder 7 im Gleichgewicht stehen kann, wobei die Nockenfläche dazu eingerichtet ist, bei einem beliebigen Neigungswinkel das Gleichgewicht herzustellen.
In Fig. 8 und 9 ist eine Ansicht und der zugehörige Schnitt längs Linie IX-IX eines noch weiteren, anderen Ausführungsbeispiels dieser Erfindung gezeigt.
In diesem Beispiel besteht der Unterständer 4 aus einer festen Scheibe 10 an der äußeren Umfangsseite des Unterständers 4, sowie einer drehbaren Scheibe 11, die drehbar in die feste Scheibe eingelassen ist, welche auf ihrer Unterseite mit einer weichen Unterlage 12 beklebt ist, die aus einer Gummiplatte oder dergleichen hergestellt ist. Ein Gehäuse 13 ist am Mittelabschnitt der Drehscheibe 11 befestigt, wobei das Gehäuse 13 einen Bügel 8 aufweist, der von der unteren Fläche des beweglichen Teils 2 nach unten hängt, eine Achse 3, welche der Schwenkmittelpunkt des beweglichen Teiles 2 ist, eine Welle 5, die axial einen Läufer 6 trägt, der gegen eine Nockenfläche 9 anliegt, die an den Bügeln 8 ausgebildet sind, sowie ein Paar Federn 7, 7, welche den Läufer 6 zur Nockenfläche 9 hin drücken. Ferner sind Lager 18 außerhalb an beiden Enden der Wellen 5 eingeführt, wobei jedes Lager 18 zwischen einer geneigten Führungsscheibe 14, die an der Innenwand des Gehäuses 13 angeschraubt ist, und an einem Dachabschnitt 13a des Gehäuses vorgesehen ist und die dazu eingerichtet ist, sich zu drehen und gegen die Führungsscheibe 14 anzuschlagen.
In anderen Worten, die bewegliche Einrichtung dieses Beispiels besteht aus der Welle 5, die in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung verschieblich zwischen der Führungsschiene 14 und der Dachfläche 13a des Gehäuses über Lagerungen 18, 18 an beiden Enden angebracht ist, und den Läufern 6,6 , welche axial an beiden Seiten der Welle 5 getragen sind, wobei die Läufer 6, 6 dazu eingerichtet sind, jeweils gegen ein Paar Nockenflächen 9, 9 anzuliegen, und zwar in überbrückung des Abstandes zwischen Achse 3 und Welle 5. In Fig. 9 zeigt das Bezugszeichen 15 eine Drehplatte, welche gegen
die feste Scheibe 10 und die Drehplatte 11 von der unteren Seite her andrückt, so daß diese beiden Platten sich nicht lösen können, wobei ein Drehwinkel der Drehscheibe 11 innerhalb eines bestimmten Bereiches regulierbar ist; die Drehplatte ist fest an der Drehscheibe 11 mit Schrauben 16 befestigt.
Fig. 10 ist eine Explosions-Perspektivdarstellung, in welcher gezeigt ist, wie ein als Beispiel gezeigter Fernseherständer zusammengebaut ist. Bügel 8, 8 mit liegend U-förmigem Querschnitt sind an der unteren Fläche einer Platte 2a angeschraubt, auf welche der Fernseher fest aufgesetzt ist, um das bewegliche Teil 2 zu bilden. Dann wird die Achse 3 in das Lager 16 eingeführt, welches an der Innenwand des Gehäuses 13 befestigt ist, und zwar in einem solchen Zustand, daß die Welle 5 mit der Achse 3 durch ein Paar Federn 7, verbunden ist; diese sind mit E-Ringen 17 befestigt. In diesem Fall liegen Kurvenläufer,6,6 gegen die Nockenfläche 9 des Bügels 8 an, und die Lager 18, 18, die längs Führungsschienen 14, 14 abrollen, sind jeweils an beiden Enden der Welle vorgesehen, wobei die Läufer 6, 6 und die Lager 18, 18 dazu eingerichtet ist, gegen die Nockenfläche 9 bzw. zwischen der Führungsschiene 14 und dem Deckenflächenabschnitt 13a des Gehäuses anzuliegen. Nach Einführen des Gehäuses 13 in die Drehscheibe 11 ist diese Drehscheibe 11 zum passenden Einbau in eine feste Scheibe 10 eingerichtet, und dann wird die Drehplatte 15 angebracht, die dazu eingerichtet ist, hiergegen von der unteren Oberfläche her anzuliegen. Die Drehplatte 15, die Drehscheibe 11 und das Gehäuse 13 werden einstückig durch Einschrauben der Schrauben 16 in das Gehäuse 13 verbunden. In diesem Fall ist rund um die Außenuinfangsflache der Drehplatte 15 eine Nut 15a gebildet, und an der festen Scheibe 10 sind Anschlagstifte (nicht gezeigt) eingesetzt, welche mit der Nut 15a in Berührung stehen. Die Drehung der Drehscheibe 11 wird innerhalb jenes
Bereiches einreguliert, in welchem die Anschlagstifte gegen die beiden Enden der Nut 15a anschlagen.
Ferner ist das Bezugszeichen 13b des Gehäuses ein Schlitz, in welchen der Bügel 8>neingeführt ist.
Von den Fig. 11a, 11b und 12 zeigt jede dasselbe Ausführungsbeispiel, welches dem Aufbau nach jenem der Fig. 1 und 2 gleicht, wobei jedoch jenes Bauteil, das den Bügel 80 aufweist, an der Innenwand des Fernsehers befestigt ist, und der Unterständer 40 aus einer festen Scheibe 41 besteht, die auf der Seite des Außenumfanges liegt, sowie einer Drehscheibe 42, die drehbar in die Scheibe 41 aufgenommen ist. Dementsprechend werden dieselben Teile, die in den obigen Ausführungsbeispielen beschrieben sind, auch mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Die Kipptätigkeit dieses Beispiels ist dieselbe wie jene der Beispiele,die oben beschrieben wurden, da diese denselben Aufbau haben.
Der Fernseher 1 kippt nach vorne und hinten infolge der Schwenkbewegung des Bügels 80, mit der Achse 3 als Mitte. In diesem Fall längt und verkürzt sich die Feder 7 entsprechend der Bewegung der Nockenfläche 9 unter jedem Neigungswinkel, wobei dieselbe Antriebskraft (Drehmoment) wie das Schwenkmoment infolge des Gewichtes des Fernsehers auftritt, so daß diese miteinander im Gleichgewicht stehen. Deshalb ist ein bewegungsfreier und stabiler Zustand in einer gewünschten Lage beibehalten. Die Fig. 11a zeigt einen Mindestneigungswinkel des Fernsehers und einen Zustand der Feder 7 mit Mindestdrehmoment, während die Fig. 11b einen maximalen Neigungswinkel des Fernsehers und einen Zustand der Feder 7 mit maximalem Drehmoment zeigt. In dieser Figur ist das Bezugszeichen 90 eine Drehachse.
Da es bei diesem Beispiel nicht nur möglich ist, die Neigung des beweglichen Teils 2 zu veranlassen, sondern auch die Drehung des beweglichen Teils 2 in der Horizontalebene, ist es möglich, einer Stellung und Haltung einer Bedienungsperson mühelos zu entsprechen.
Ferner ist diese Erfindung nicht auf die obigen Beispiele beschränkt, sondern es sind viele Abänderungen möglich. Beispielsweise ist es möglich, statt der Befestigung von Rollen an der sich bewegenden Einrichtung einen Schieber zu befestigen, der lediglich verschoben wird. Ferner ist die Form des Nockenwinkels in geeigneter Weise veränderlich, und die Verwendung einer Druckfeder ist ebenfalls möglich.
Gemäß der Erfindung, wie sie oben beschrieben ist, kann^da der Kippmechanismus dieser Erfindung neu ausgebildet ist, so daß das Schwenkmoment infolge des Gewichtes des Fernsehers durch die Antriebskraft der Feder entsprechend der beweglichen Einrichtung ausgeglichen werden kann, die Neigung des Fernsehers auf einen gewünschten Winkel und stufenlos eingestellt werden. Da ferner keine Verwendung von Reibungskraft gemacht wird, kann die Kipptätigkeit mit einer nur geringen Kraft durchgeführt werden, und der Betrieb ist ebenfalls stabil, so daß eine große praktische Auswirkung erreicht werden kann.
-- Leerseite -

Claims (7)

Ansprüche
1. Fernseherständer, auf welchem ein Fernseher mittels eines beweglichen Teiles kippbar an einem Unterständer befestigt ist, dadurch g e k e η η zeichnet , daß ein Kippmechanismus vorgesehen ist, der aus einer Kurven-, Führungs- bzw. Nockenfläche (9) besteht, die am beweglichen Teil (2) oder dem Unterständer (8) ausgebildet ist, sowie einer beweglichen, so unter Druck stehenden Einrichtung, daß sie gegen die Nockenfläche (9) anliegen kann, wobei der Anschlag an der Nockenfläche (9) das bewegliche Teil (2) positioniert, und daß die Nockenfläche (9) so ausgebildet ist, daß die Antriebskraft, die auf die bewegliche Einrichtung entsprechend dieser Änderung einwirkt, im Gleichgewicht mit dem Schwenkmoment infolge des Gewichts des Fernsehers (1) stehen kann.
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τε.εοκαμμγ MONAPAT*
*
2. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Einrichtung durch eine Feder (7) angetrieben wird, welche brückenartig zwischen der Achse (3), welche das bewegliche Teil
(2) am Unterständer (4) hält, und der beweglichen Einrichtung angeordnet ist.
3. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Einrichtung durch eine Feder (7) angetrieben wird, welche sich brückenartig zwischen dem Unterständer (4) und dem beweglichen Teil (2) erstreckt.
4. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Teil (2) mit einer hierin
ausgebildeten Nockenfläche (9) ausgebildet ist, und daß der bewegliche Unterständer (4) einen Führungsschlitz (4a) aufweist, in welchen die bewegliche Einrichtung (Rolle 6) verschieblich eingeführt ist. 20
5. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nockenfläche (9) am beweglichen Teil (2) ausgebildet ist, und daß eine Führungsschiene (14), gegen welche eine bewegliche Einrichtung verschieblich anliegt, am Unterständer (4) vorgesehen ist.
6. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Unterständer (4) eine geformte Nockenfläche (9) und das bewegliche Teil (2) vorgesehen ist, und daß am beweglichen Teil eine bewegliche Einrichtung befestigt ist.
7. Fernseherständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nocken (9) verwendet wird, der mit Anschlagabschnitten (9a) versehen ist, um die Bewegung einer beweglichen Einrichtung an seinen beiden Enden abzustoppen.
DE19853506361 1984-02-29 1985-02-22 Fernseherstaender mit kippmechanismus Granted DE3506361A1 (de)

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