DE3508308A1 - Sportschuh - Google Patents

Sportschuh

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DE3508308A1
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midsole
sports shoe
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clamping plates
connecting parts
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Kenneth W. Fairfield Conn. Misevich
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Tretorn AB
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Colgate Palmolive Co
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B5/00Footwear for sporting purposes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B13/00Soles; Sole-and-heel integral units
    • A43B13/14Soles; Sole-and-heel integral units characterised by the constructive form
    • A43B13/18Resilient soles
    • A43B13/187Resiliency achieved by the features of the material, e.g. foam, non liquid materials

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Sportschuh mit einer Zwischensohle aus einem polymeren Schaumstoff für Sportarten wie Laufen, Tennis und dergleichen.
Sportschuhe mit einer aus Schichten aufgebauten Sohle enthalten üblicherweise eine Energie absorbierende Zwischensohle aus Schaumstoff, die dazu dient, den Fuß zu polstern und die Übertragung von Stößen auf den Körper des Trägers zu verringern. Die Zwischensohle besteht üblicherweise aus einem Schaumstoff mit geschlossenen Zellen und ist meist verhältnismäßig weich, um den Schuh für den Träger möglichst bequem zu gestalten. Je weicher jedoch die Zwischensohle ist, desto geringer ist ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Absorption von Energie infolge von Belastungen oder Beanspruchungen, die durch den Träger hervorgerufen werden.
Es sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, um die Fähigkeit der Zwischensohle, Energie zu absorbieren, zu verbessern. Beispielsweise wurde bei einem zum Stande der Technik gehörenden Sportschuh die geschäumte Zwischensohle mit Energie absorbierenden Druckluftkammern versehen. Bei einem anderen bekannten Sportschuh hat man die Zwischensohle mit Energie absorbierenden Zapfen ausgestattet. Ferner ist ein . Sportschuh bekannt, bei dem die Kanten der Zwischensohle in ein Geflecht eingefaßt wurden, um die Zwischensohle zu versteifen. Auch hat man als Zwischensohle schon einen aus Schaumstoff bestehenden Kern benutzt, der von einem getrennt hergestellten Rand der Sohle umgeben ist. Keine der bekannten konstruktiven Lösungen hat sich als besonders wirksam hinsichtlich der Verbesserung der Absorption der Energie erwiesen.
Die Aufgabe, die der Erfindung zugrundeliegt, besteht darin, einen Sportschuh so auszubilden, daß die Fähigkeit der Zwischensohle, Energie zu absorbieren, ganz erheblich verbessert wird.
Ausgehend von einem Sportschuh mit einer biegsamen Laufsohle und einer Zwischensohle aus einem polymeren Schaumstoff mit geschlossenen Zellen, die als Polster über der Laufsohle angeordnet ist, besteht die Erfindung darin, daß die Zwischensohle wenigstens einen Abschnitt enthält, der derart begrenzt gehalten ist, daß er sich bei Belastung durch den Fuß des Trägers des Schuhs nicht nach außen ausdehnen kann. Bei einer Ausführungsform der Erfindung werden zwei Spannplatten durch eine oder mehrere, sich in Querrichtung erstreckende Verbindungsteile miteinander verbunden und liegen gegen sich gegenüberliegende Seitenränder der Zwischensohle an, um der Ausdehnung der Zwischensohle nach außen längs ausgewählter Abschnitte ihrer Seitenränder entgegenzuwirken. Die Verbindungsteile werden vorteilhafterweise so ausgebildet, daß die Zwischensohle unter einer Druckvorspannung steht. Bei Verwendung einer Zwischensohle aus einem Schaumstoff mit geschlossenen Zellen erhöht die Vorspannung der Zwischensohle den Gasdruck im Inneren der geschlossenen Zellen, wodurch gleichzeitig die Absorption der Energie durch die Zwischensohle nach Beginn des Eindringens des Fußes in die Zwischensohle vergrößert wird.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird ein zentraler übergroßer Kern aus Schaumstoff unter Vorspannung in einen Hohlraum der Zwischensohle gedrückt. Ferner sieht die Erfindung vor, die Laufsohle mit einer Anzahl von Noppen zu versehen, die sich nach oben in die darüberliegende Zwischensohle eindrücken und eine Vorspannung hervorrufen. Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden aus Schaumstoff bestehende Zapfen in Öffnungen eingedrückt, die in der Zwischensohle vorgesehen sind.
Der Sportschuh gemäß vorliegender Erfindung weist gegenüber dem Stand der Technik eine Reihe von Vorteilen auf. Zunächst wird die Fähigkeit der geschäumten Zwischensohle, Energie zu absorbieren, erheblich verbessert. Ferner kann
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eine individuelle Abstützung des Fußes eingestellt werden, um verschiedenen Laufstilen, Änderungen des Gewichtes und Unregelmäßigkeiten beim Laufen Rechnung zu tragen. Ferner besteht die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten des Fußes und/ oder des Beines des Trägers zu kompensieren. Die Spannplatten, die gemäß vorliegender Erfindung benutzt werden, haben insofern einen weiteren Vorteil, als sie an den Sportschuhen nach deren Herstellung angebracht werden können. Man kann daher die Schuhe individuell an die Träger anpassen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird eine Versteifungsplatte für die Zwischensohle als Verbindungsteil benutzt, um die Spannplatten, die auf den beiden Seiten der Zwischensohle sitzen, miteinander zu verbinden. Die Versteifungsplatte liegt zwischen einer oberen und einer unteren Schicht der Zwischensohle und hat die zusätzliche Funktion, einen ausgewählten Abschnitt der geschäumten Zwischensohle zu versteifen, um lokalisierte Absenkungen der Zwischensohle zu verringern. Die Verwendung von Versteifungsplatten dieser Art ist in der amerikanischen Patentanmeldung mit der Serial No. 456 820 beschrieben.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, bei einem Sportschuh mit einer Zwischensohle aus Schaumstoff die Ausdehnung der Zwischensohle nach außen mit geeigneten Mitteln einzudämmen und die Zwischensohle so auszubilden, daß sie eine Druckvorspannung erhält, um den Gasdruck in den geschlossenen Zellen der Zwischensohle zu erhöhen. Ferner sollen bei dem Sportschuh gemäß vorliegender Erfindung ein oder mehrere Abschnitte der Zwischensohle einer Vorspannung unterworfen werden. Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen.
Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines rechten Sportschuhs,
Figur 2 eine Ansicht der linken oder mittleren Seite des auf Figur 1 dargestellten Schuhs,
Figur 3 einen Schnitt gemäß der Linie 3-3 der Figur 2, Figur 4 einen Schnitt gemäß der Linie 4-4 der Figur 2,
Figur 5 eine vergrößerte Teilansicht des auf Figur 4 dargestellten Schnittes,
Figur 6 einen Schnitt gemäß der Linie 6-6 der Figur 4,
Figur 7 einen der Figur 6 entsprechenden Schnitt bei einer Ausführungsform mit einer modifizierten Zwischensohle,
Figur 8 einen der Figur 3 entsprechenden Schnitt bei belasteter Zwischensohle,
g- 15 Figur 9 einen der Figur 8 entsprechenden Schnitt durch die *" Sohle eines zum Stande der Technik gehörenden
Sportschuhs,
Figur 10 eine graphische Darstellung, aus der sich die Absorption der Energie bei den auf den Figuren 8 und 9 dargestellten konstruktiven Lösungen er
gibt,
Figur 11 eine der Figur 5 entsprechende vergrößerte Darstellung einer anderen Art der Befestigung der Verbindungsteile,
Figur 12 eine der Figur 5 entsprechende vergrößerte Darstellung einer weiteren Befestigungsart,
Figur 13 einen Schnitt gemäß der Linie 13-13 der Figur 12,
Figur 14 einen der Figur 3 entsprechenden Schnitt, der eine andere Anordnung der Verbindungsteile für die
Spannplatten zeigt,
Figur 15 einen Schnitt gemäß der Linie 15-15 der Figur 14,
Figur 16 einen der Figur 4 entsprechenden Schnitt, der eine weitere Möglichkeit für die Anordnung der Verbindungsteile für die Spannplatten zeigt,
Figuren
bis 19 der Figur 3 entsprechende Schnitte, auf denen
weitere Ausführungsformen für die Anordnung der Verbindungsteile für die Spannplatten dargestellt sind,
Figur 20 einen der Figur 4 entsprechenden Schnitt, der eine weitere Ausführungsform zeigt, bei der zwei Spannplattenpaare benutzt werden, um die Zwischensohle sowohl im Bereich des hinteren als auch des mittleren Abschnittes des Schuhs einzuspannen,
Figur 21 einen Schnitt gemäß der Linie 21-21 der Figur 20,
Figur 22 eine Draufsicht auf einen Sportschuh gemäß einer · anderen Ausführungsform der Erfindung, bei der das zwischen den Spannplatten angebrachte Verbindungsteil plattenförmig ausgebildet ist,
Figur 23 einen Schnitt längs der Linie 23-23 der Figur 22,
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- 14 Figur 24 einen Schnitt längs der Linie 24-24 der Figur 22,
Figur 25 eine Ansicht der linken oder äußeren Seite eines linken Sportschuhs gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der eine die Zwischensohle versteifende Platte benutzt wird,
Figur 26 eine Teilansicht der rechten oder mittleren Seite des in Figur 25 dargestellten Sportschuhs,
Figur 27 einen Schnitt längs der Linie 27-27 der Figur 25, Figur 28 einen Schnitt längs der Linie 28-28 der Figur 25,
Figur 29 eine Seitenansicht des hinteren Abschnittes eines linken Schuhs gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der Teile des Schuhs weggelassen wurden, um Einzelheiten des Aufbaus der Zwischensohle darzustellen,
Figur 30 einen Schnitt längs der Linie 30-30 der Figur 29,
Figur 31 eine der Figur 29 entsprechende Teilansicht eines linken Schuhs gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der ebenfalls Teile weggelassen wurden, um Einzelheiten des Aufbaus der Zwischensohle zu zeigen,
Figur 32 einen Schnitt längs der Linie 32-32 der Figur 31,
Figur 33 eine Teilansicht der linken Seite eines linken Sportschuhs gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der Teile weggelassen wurden, um Einzelheiten des Aufbaus der Zwischensohle
darzustellen,
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- 15 Figur 34 einen Schnitt längs der Linie 34-34 der Figur 33,
Figur 35 einen Schnitt längs der Linie 35-35 der Figur 33 und
Figur 36 der Figur 3 entsprechende Querschnitte durch einen linken und einen rechten Schuh, aus denen
sich ergibt, wie es möglich ist, mit der erfindungsgemäßen konstruktiven Lösung Unregelmäßigkeiten des Beines und/oder Fußes des Trägers der Schuhe zu kompensieren.
Bei der auf den Figuren 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung besteht der Sportschuh aus einem Oberteil 20 und einer darunterliegenden, aus mehreren Schichten aufgebauten Sohle 22. Das Oberteil kann in konventioneller Weise ausgebildet sein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel enthält das Oberteil einen geschlossenen Gewebeboden, so daß das Oberteil wie ein Hausschuh den Fuß des Trägers vollständig umgibt. Das Oberteil 20 kann auch einen offenen Boden haben, der durch eine Innensohle verschlossen wird.
Die Sohle 22 besteht aus einer biegsamen, elastisch deformierbaren Laufsohle 24, die mit dem Boden in Berühung kommt und einer biegsamen, Energie absorbierenden Zwischensohle 26 aus Schaumstoff, die über der Laufsohle liegt und mit dieser verklebt ist. Die Zwischensohle 26 kann vorteilhafterweise einen Keilabsatz enthalten, der unterhalb der Hacke des Trägers liegt. Das Oberteil 20 wird mit der Zwischensohle 26 durch Kleben oder in einer anderen geeigneten Weise verbunden.
Der Keilabsatz kann auch getrennt von der Zwischensohle 26 hergestellt werden; in beiden Fällen ist er ein Bestandteil der aus Schaumstoff bestehenden Zwischensohle. Die Laufsohle
24 besteht aus einem geeigneten nachgiebigen, zähen, synthetischen oder natürlichen Gummi, vorzugsweise einem Material, das eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung hat. Die Zwischensohle 26 besteht aus einem geeigneten, leichten, polymeren Schaumstoff mit geschlossenen Zellen. Beispielsweise kann die Zwischensohle 26 aus einem Gemisch aus Ethylen-Vinylacetat und Polyethylen bestehen, das während der Verformung mit einem Peroxid vernetzt wird.
Wie sich aus den Figuren 1 bis 4 ergibt, enthält die Zwischensohle 22 ein Spannelement 30, das dazu dient, die Ausdehnung der Zwischensohle 26 nach außen einzuengen. Das Spannelement 30 besteht aus einem Paar sich gegenüberliegender steifer Spannplatten 32 und 34 und einer bestimmten Anzahl biegsamer, nicht dehnbarer Verbindungsteile 36, die die Platten 32 und 34 miteinander verbinden. Vorzugsweise werden zwei oder mehr Verbindungsteile benutzt. Bei der auf den Figuren 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform werden vier Verbindungsteile in dem Bereich verwendet, der sich unterhalb der Hacke des Trägers befindet.
Die Spannplatten 32 und 34, ebenso wie die Verbindungsteile 36 können aus Kunststoff bestehen. Die Spannplatten 32 und 34 werden auf entgegengesetzten Seiten der Zwischensohle 26 im hinteren Bereich des Schuhs, d.h. im Bereich des Absatzes, angeordnet und liegen an dem mittleren bzw. seitliehen Rand der Zwischensohle an. Die Verbindungsteile 36 erstrecken sich quer durch die Zwischensohle 26 zwischen den Platten 32 und 34 und halten diese zusammen. Wenn die Zwischensohle auf Druck beansprucht wird, werden die Stangen 36 auf Zug beansprucht und verhindern, daß sich die Platten 32 und 34 voneinander entfernen und daß sich die Zwischensohle 26 nach außen ausdehnt.
Bei der auf den Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform sind die Spannplatten 32 und 34 rechteckig, haben die
gleiche Größe und erstrecken sich über den gleichen Umfang auf beiden Seiten der Zwischensohle 26. Die Platten 32 und 34 können an der Zwischensohle 26 z.B. durch Kleben, angebracht werden.
Wie sich aus den Figuren 3 und 4 ergibt, bestehen die Verbindungsteile 36 aus einem Abschnitt 40, an dessen einem Ende sich ein verdicktes Kopfstück 42 befindet, während das andere Ende mit einem Gewinde 44 versehen ist. Der mittlere Abschnitt 40 erstreckt sich durch eine Öffnung in der Spannplatte 32, so daß sich das Kopfstück 42 gegen die äußere Oberfläche der Platte 32 legt. Figur 5 zeigt, daß das mit dem Gewinde 44 versehene Ende in einen gewindeartig ausgebildeten Abschnitt 46 einschraubbar ist, der aus einem Stück mit der Spannplatte 34 gebildet ist. Die Abschnitte 46 enthalten ein Paar nachgiebiger Arme, die die Öffnung zum Einschrauben der Abschnitte 44 bilden. Bei der auf den Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform sind die mittleren Abschnitte 40 der Verbindungsteile in Form von Streifen oder Bändern abgeflacht und liegen flach in einer praktisch horizontalen Ebene, die sich durch die Zwischensohle 26 etwa in der Mitte zwischen deren oberer und unterer Oberfläche erstreckt. Bei dieser Ausführungsform haben die Längsachsen der Verbindungsteile 36 den gleichen Abstand voneinander, verlaufen parallel und erstrecken sich im rechten Winkel zur Längsachse des Schuhs. Als Verbindungsteile 36 können auch Fasern, Drähte oder Stangen mit rundem Querschnitt benutzt werden. Bei der auf den Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform wurden die Teile 36 getrennt von den Spannplatten 32 und 34 hergestellt und können von diesen entfernt werden. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung bestehen sie aus einem Stück mit einer der Spannplatten und sind abnehmbar mit geeigneten Befestigungsmitteln an der anderen Spannplatte befestigt.
Es ergibt sich, daß beim Zusammendrücken der Zwischensohle
26 die Platten 32 und 34 durch die Verbindungsteile 36 unbeweglich gehalten werden und einer Ausdehnung der Zwischensohle nach außen im hinteren Bereich der Sohle entgegenwirken. Die Verbindungsteile sind getrennt einstellbar, so daß die Zwischensohle 26 mit einem vorgegebenen Druck vorgespannt werden kann. Alternativ können die Teile 36 so eingestellt werden, daß die Spannplatten 32 und 34 gerade dicht an der Zwischensohle 26 anliegen, ohne daß eine Vorkomprimierung der Zwischensohle stattfindet. Die Zwischensohle 26 ist in Längsrichtung geschlitzt, so daß eine obere Schicht 50 und eine untere Schicht 52 gebildet wird. Der Schlitz ist in den Figuren 2 und 6 mit 48 bezeichnet und erstreckt sich vom hinteren Ende des Schuhs nach vorn. Die mittleren Abschnitte 40 der Verbindungsteile 36 werden in den Schlitz 48 zwischen den Schichten 50 und 52 eingelegt. Wenn die Teile 36 die richtige Lage in der Zwischensohle eingenommen haben, werden die Schichten 50 und 52 zusammengefügt und z.B. durch Kleben oder in anderer Weise fest miteinander verbunden, wodurch die Lage der Verbindungsteile 36 fixiert wird. Statt die Zwischensohle 26 aufzuschlitzen, können auch kleine Öffnungen 53 (Figur 7) in Querrichtung in einer aus einem Stück bestehenden Zwischensohle angebracht werden, die von einer Seite zur anderen verlaufen und dazu dienen, die Teile 36 aufzunehmen. Die Öffnungen 53 können dadurch gebildet werden, daß die Zwischensohle mit den Halterungen durchbohrt wird, wodurch bereits eine Vorspannung der Zwischensohle erfolgt.
In Figur 8 ist in ausgezogenen Linien die Form der Zwischensohle 26 dargestellt, wenn diese in senkrechter Richtung belastet und durch die Platten zusammengehalten wird, während die gestrichelten Linien den unbelasteten Zustand der Zwischensohle andeuten. Im Vergleich dazu ist in Figur 9 in entsprechender Weise die Zwischensohle eines zum Stande der Technik gehörenden Sportschuhs, ebenfalls im belasteten und im unbelasteten Zustand, dargestellt, die nicht mit
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Spannplatten zusammengehalten wird. Die Figur zeigt, daß die Ränder der Zwischensohle sich unter dem Gewicht des Trägers nach außen ausdehnen und ausweichen können.
Durch Einspannen der Zwischensohle 26 mit den Spannplatten gemäß vorliegender Erfindung, die einer Ausdehnung und einem Ausweichen des Materials in Querrichtung entgegenwirken, wird der Gasdruck in den geschlossenen Zellen des die Zwischensohle bildenden Schaumstoffs in größerem Maße erhöht als es bei der in Figur 9 dargestellten bekannten Ausbildung der Fall ist. Verglichen mit der nicht eingespannten Zwischensohle 56 wird daher erheblich mehr Energie pro Druckeinheit der Mittelsohle 26 und damit pro Einheit des Eindringens des Fußes des Trägers in die Zwischensohle absorbiert. Darüber hinaus ist die Höchstkraft, die erforderlieh ist, um eine gegebene Energiemenge mit der gemäß vorliegender Erfindung eingespannten Zwischensohle zu absorbieren, beträchtlich geringer als die Höchstkraft, die erforderlich ist, um die gleiche Energiemenge mit einer nicht eingespannten Zwischensohle gemäß Figur 9 zu absorbieren, was in Figur 10 graphisch dargestellt ist.
Figur 10 zeigt für drei verschiedene Druckkräfte drei Kurven 60, 61 und 62, die die aufgebrachte Kraft F gegenüber einem Wert D darstellen, der das Eindringen des Fußes in die Zwischensohle oder das Ausmaß der Kompression der Zwischensohle wiedergibt. Die Kurve 60 zeigt die aufgebrachte Kraft für eine Zwischensohle 26, die durch eine bestimmte Kraft mit der Größe FQ vorverdichtet oder vorgespannt wurde. Die Kurve 61 zeigt die aufgewandte Kraft für eine eingespannte Zwischensohle ohne Vorspannung, während die Kurve 62 die aufgebrachte Kraft für die nicht eingespannte, zum Stande der Technik gehörende Zwischensohle 56 gemäß Figur 9 zeigt. Die Vorspannung der Zwischensohle übersteigt, wie es durch die Kurve 60 zum Ausdruck kommt, jeglichen Restgasdruck in den geschlossenen Zellen des Schaumstoffes.
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Der Bereich unterhalb der Kurven 60, 61 und 62 stellt den Energiebetrag dar, der durch die Zwischensohle absorbiert wird. Bei dem in Figur 10 dargestellten Beispiel wurden unterhalb der Kurven 60, 61 und 62 gleichgroße Flächen E-, E„ und E3 gekennzeichnet, um die Bedingungen für die Absorption gleichgroßer Energiemengen deutlich zu machen.
Bei der Ausführungsform der Erfindung, bei der die Zwischensohle 26 unter Vorspannung zwischen den Spannplatten liegt, wie z.B. bei der in Figur 8 dargestellten Ausführungsform, muß die Zwischensohle 26 um das Stück D, komprimiert werden, um die Energie E, zu absorbieren. Um die gleiche Energiemenge bei Verwendung einer ohne Vorspannung eingespannten Zwischensohle zu absorbieren (Kurve 61) muß die Zwischensohle um ein größeres Stück D„ komprimiert werden.
Um den gleichen Energiebetrag bei einem zum Stande der Technik gehörenden Schuh gemäß Figur 9 zu absorbieren, ist es erforderlich, die nicht eingespannte Zwischensohle 56 um ein Stück D3 zusammenzudrücken, das größer ist als das Stück D2. Verglichen mit der nicht eingespannten Zwischensohle 56 ist die eingespannte Zwischensohle gemäß vorliegender Erfindung, unabhängig davon, ob sie eine Vorspannung erhält oder nicht, in der Lage, pro Druckeinheit mehr Energie zu absorbieren als die nicht eingespannte Zwischensohle und ist daher in bezug auf die Fähigkeit, Energie zu absorbieren, erheblich wirksamer.
Wenn die Verbindungsteile 36 so eingestellt werden, daß die Zwischensohle 26 eine Vorspannung erhält, absorbiert die Zwischensohle eine noch größere Energiemenge pro Druckeinheit, bezogen auf einen in senkrechter Richtung wirkenden Druck, verglichen mit den beiden anderen, in Figur 10 dargestellten Bedingungen. Die Vorspannung der Zwischensohle 26 begünstigt daher die Fähigkeit der Zwischensohle, Energie zu absorbieren in noch größerem Ausmaß und ist somit noch effektiver.
Wie sich aus Figur 8 ergibt, biegen sich die Verbindungsteile 36 in dem Maße durch, wie die Hacke des Trägers in die Zwischensohle eindringt. Wenn die durch den Träger auf die Zwischensohle 26 ausgeübte Belastung in einem Winkel zu der senkrechten, durch die Längsachse des Schuhs gehenden Ebene auftritt, beispielsweise in Richtung des Pfeiles Ps (Figur 8), biegt sich das Verbindungsteil 36 so durch, daß die Spannplatte, die der Richtung der Belastung am nächsten liegt, dazu neigt, mehr als die andere Platte nach unten gezogen zu werden, wodurch im Bereich der ersten Spannplatte eine größere Kompression der Zwischensohle auftritt als im Bereich der zweiten Platte. Die Kraft, die auftritt, um die erste Platte in ihre ursprüngliche Lage zurückzudrücken, ist daher größer als die Kraft, die wirksam wird, um die zweite Platte in die Ausgangslage zurückzudrücken. Bei dem in Figur 8 dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem die Belastung in Richtung des Pfeiles Fs wirkt, ist die Rückstellkraft, die auf die Platte 32 wirkt, größer als die Rückstellkraft, die auf die Platte 34 wirkt, um wieder eine Gleichgewichtsbedingung zu erhalten, bei der die Kräfte, die auf die Platten wirken, gleich groß sind. Dadurch wird ebenfalls die Stabilität des Schuhs vergrößert.
Bei der in Figur 11 dargestellten Ausführungsform werden die Verbindungsteile mittels eines Keils statt mit einem Gewinde verriegelt. Wie sich aus Figur 11 ergibt, sind die Verbindungsteile mit einem glatten zylindrischen Endstück 70 versehen, das lose in einer Öffnung 72 der Platte 34 sitzt. Ein keilförmiges Verriegelungsstück 76 wird in die Öffnung 72 eingeschlagen, um das Verbindungsteil in seiner genauen Position zu halten.
Bei der in Figur 12 dargestellten Ausführungsform wird zum Fixieren der Lage der Teile 36 eine Kerbe benutzt, in die eine Wulst eingreift. Dabei erstreckt sich das glatte zylindrische Ende des Teils 36 durch eine Öffnung 76 der Platte
34 und ist mit in axialer Richtung im Abstand angeordneten, sich über den Umfang erstreckenden Kerben 78 versehen. Der so ausgebildete Endabschnitt des Verbindungsteils 36 erstreckt sich durch eine kugelförmige Halterung 80, die auf der Außenseite der Platte 34 sitzt. Figur 13 zeigt, daß die Halterung 80 im Inneren mit einer Wulst 82 versehen ist, die in eine der Kerben 78 eingreifen kann, um auf diese Weise das Verbindungsteil zu fixieren. Die Halterung 80 besteht aus einem geeigneten Kunststoff, der ausreichend elastisch deformierbar ist, damit die Wulst 82 aus der Kerbe 78 herausgezogen werden kann, wenn auf die Halterung in axialer Richtung eine Kraft ausgeübt wird. Auf diese Weise kann die Wulst 80 in verschiedene Stellungen verschoben und in jede ausgewählte Kerbe 78 eingesetzt werden, um die Vorspannung der Zwischensohle 26 einzustellen. Selbstverständlich können auch andere Befestigungsmittel zur Fixierung der Lage der Verbindungsteile 36 benutzt werden .
Die in den Figuren 14 und 15 dargestellte Ausführungsform entspricht der Ausführungsform gemäß Figur 7 mit der Ausnahme, daß die Verbindungsteile 36 in zwei parallelen, im Abstand voneinander und übereinander angeordneten Reihen in die Zwischensohle eingesetzt sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 16 werden Spannplatten 86 und 88 benutzt, die eine unterschiedliche Größe haben. Ferner sind die Verbindungsteile 36 so angeordnet, daß sie in einer Richtung, nämlich von der Platte 86 zur Platte 88, konvergieren. Die Platte 88 ist kürzer als die Platte 86. Bis auf diesen Unterschied entsprechen die Platten 86 und 88 den Platten 32 und 34.
Die in Figur 16 dargestellte Ausbildung wird für Läufer benutzt, die sich übermäßig nach vorn neigen. Durch Anordnung der größeren Spannplatte 86 längs des mittleren Randes
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der Sohle, d.h. des Randes, der dem anderen Schuh des Paares zugewandt ist, und dadurch, daß die Teile 36 in Richtung der kleineren Spannplatte 88 konvergieren, wird eine größere Unterstützung längs des mittleren Randes des Schuhs erzeugt und so die größere Belastung ausgeglichen, die auf den mittleren Rand durch Läufer ausgeübt wird, die mit einer großen Vorneigung laufen. Das Ausmaß der Abstützung durch die Platte 86 kann für Läufer mit einem besonderen Laufstil dadurch angepaßt werden, daß die Verbindungsteile 36 individuell eingestellt werden und/oder dadurch, daß bestimmte Verbindungsteile selektiv aus dem Abstützsystem getrennt oder in anderer Weise eliminiert werden.
Bei der in Figur 17 dargestellten Ausführungsform befindet sich die Spannplatte 34 an einer tieferen Stelle als die Platte 32 und die Verbindungsteile 36 schneiden die Ebene der Platte 32 oberhalb ihrer mittleren Längsachse und verlaufen geneigt nach unten zum mittleren oder einem darunterliegenden Abschnitt der Platte 34. Im übrigen entspricht die auf Figur 17 dargestellte Ausführungsform denen der Figuren 1 bis 6. Jedoch wirkt sich bei dieser Ausführungsform das Eindringen des Fußes des Trägers des Schuhs in die Zwischensohle 26 in der Weise aus, daß der obere Abschnitt der Platte 32 nach innen gezogen wird, so daß die Zwischensohle sich etwas längs des mittleren Randes des Schuhs nach oben ausdehnt. Dies wirkt sich so aus, daß die Unterstützung für Läufer verbessert wird, die sich extrem nach vorn neigen.
Auf den Figuren 18 und 19 sind weitere Ausführungsbeispiele dargestellt, durch die die Stabilität des Schuhs verbessert wird. Soweit sich die Ausführungsbeispiele gemäß den Figuren 3 und 18 entsprechen, wurden die gleichen Bezugszeichen zur Bezeichnung sich entsprechender Teile verwendet mit der Ausnahme, daß in Figur 18 die Bezugszeichen mit dem Zusatz "a" versehen wurden, um sie von den Bezugszeichen zu unter-
scheiden, die in Figur 3 verwendet wurden. Bei der Ausführungsform gemäß Figur 18 wird eine zusätzliche Gruppe von Verbindungsteilen 99 verwendet, um die Platten 32a und 34a miteinander zu verbinden. Die Teile 99 können genauso ausgebildet sein wie die Teile 36a und erstrecken sich durch eine Schicht oder Lage 50a der Zwischensohle in einem Bereich, der unterhalb der Verbindungsteile 36a liegt. Wenn der Schuh nicht belastet wird, biegen sich die Teile 99 nicht durch und verlaufen in einer praktisch waagerechten Ebene. Die Schicht 52a der Zwischensohle ist mit einem nach unten vorstehenden mittleren Abschnitt oder Vorsprung 96 versehen, der sich passend in eine zurückspringende Ausnehmung 98 legt, die in der Schicht 50a der Zwischensohle vorgesehen ist. Die Verbindungsteile 36a werden durch den mittleren Abschnitt 96 nach unten gebogen und legen sich auf die Ausnehmung 98 auf. Auf diese Weise werden die Spannplatten 32a und 34a nach innen und unten gezogen, so daß die untere Schicht 50a der Zwischensohle unter einer Vorspannung steht.
Figur 18 zeigt, daß die Verbindungsteile 36a durchgebogen sind und in den Bereichen in einem Winkel zur horizontalen Ebene des Schuhs verlaufen, in denen sie mit den Platten 32a und 34a verbunden sind. Dadurch werden die Rückstellkräfte, die infolge der Kompression der Zwischensohle auftreten, ebenfalls in einem entsprechenden Winkel zur horizontalen Ebene wirksam und die Stabilität des Schuhs während der Wiedereinstellung einer Gleichgewichtsbedingung, wie sie im einzelnen in Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Figur 19 erläutert wird, verbessert.
Figur 19 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der die Verbindungsteile winklig angeordnet sind, um die Stabilität des Schuhs zu verbessern. Soweit die Ausführungsform gemäß Figur 19 mit der der Figur 3 übereinstimmt, wurden die gleichen Bezugszeichen zur Bezeichnung
sich entsprechender Teile verwendet, mit der Ausnahme, daß die Bezugszeichen in Figur 19 mit dem zusätzlichen Buchstaben "b" versehen wurden. Gemäß Figur 19 sind die Verbindungsteile 36b in der Mitte fest durch Befestigungsmittel 100 an der Oberfläche der Laufsohle 24b angebracht. Dadurch ergeben sich zwei winklig zueinander verlaufende Abschnitte 102 und 104, die auf entgegengesetzten Seiten der Befestigungseinrichtung 100 liegen. Die Abschnitte 102 und 104 verlaufen, ausgehend von der Befestigungseinrichtung 100, nach oben. Bei dieser Ausführungsform sind die Abschnitte 102 und 104 symmetrisch zu der senkrechten Ebene angeordnet, die durch die mittlere Längsachse des Schuhabsatzes verläuft.
Infolge des spitzen Winkels, den die Abschnitte 102 und 104 zur Horizontalen einnehmen, wird beim Auftreten einer nicht mittig gerichteten Kraft oder Belastung Fs die Spannung der Zwischensohle auf der Seite erhöht, zu der die Kraft Fs winklig versetzt ist. Es werden daher nicht ausgewogene Rückstellkräfte auftreten, um die Spannplatte wieder in die alte Lage zu bringen, wobei die größere Kraft auf der Seite auftritt, zu der die Kraft Fs versetzt ist und dadurch die Stabilität des Schuhs verbessert. In Figur 19 ist die Kraft Fs in Richtung der Platte 32b versetzt. Die Rückstellkraft, die auf die Platte 32b einwirkt, wird daher größer sein als die Kraft, die auf die Platte 34b wirkt, um die Kraft Fs auszugleichen. Infolge der Biegung der Verbindungsteile 36a wird ein ähnlicher stabilisierender Effekt bei der Ausführungsform gemäß Figur 18 erzeugt.
Die Ausführungsform gemäß den Figuren 20 und 21 entspricht der der Figuren 1 bis 6 mit der Ausnahme, daß ein zusätzliches Spannelement 110 verwendet wird, um die Ausdehnung der Zwischensohle 26 nach außen auch im mittleren Bereich des Schuhs zu begrenzen. Das Spannelement 110 entspricht dem Spannelement 30. Es wurden daher die gleichen Bezugs-
zeichen zur Bezeichnung gleicher oder ähnlicher Teile benutzt bis auf die Verwendung des Buchstabens "c". Die Arbeitsweise des Elementes 110 entspricht im wesentlichen der des Elementes 30.
Wie sich aus Figur 20 ergibt, sind die Spannelemente 30 und 110 in Längsrichtung des Schuhs im Abstand voneinander angeordnet, um die Ausdehnung des Materials nach außen auch im mittleren Bereich unterhalb des Mittelfußes zu verhindern. Statt im mittleren Bereich kann das Spannelement auch im vorderen Bereich des Schuhs angeordnet werden.
Alternativ kann ein weiteres, nicht dargestelltes Element der in Figur 20 dargestellten Art zusätzlich zu den Elementen 30 und 110 im vorderen Bereich benutzt werden.
Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 20 und 21 können auch andere Spannelemente verwendet werden, wie sie beispielsweise in Zusammenhang mit den Ausführungsformen gemäß den Figuren 16, 17, 18 und 19 beschrieben wurden. Ferner können die Spannplatten gemäß den Figuren 7 bis 21 an die Zwischensohle des Schuhs angeklebt oder daran in anderer Weise befestigt werden, wie es in Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 6 beschrieben wurde.
Die Figuren 22 bis 24 zeigen eine Zwischensohle mit einem freitragenden Spannelement 116, das aus zwei parallelen, im Abstand voneinander angeordneten und sich in Längsrichtung des Schuhs erstreckenden Plattenabschnitten 118 und
119 besteht, die freitragend von einem sich in horizontaler Richtung erstreckenden, nicht dehnbaren, plattenförmigen Teil 120 senkrecht nach unten ragen. Das Teil 120 wirkt als Verbindungselement zwischen den Plattenabschnitten 118 und 119 und kann auch die Funktion einer Brandsohle oder Einlagenplatte für den Schuh übernehmen. Das Plattenteil
120 wird vorzugsweise etwas unterhalb der Fläche angeordnet, an der das Oberteil 20 und die Zwischensohle 26 an-
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einanderliegen und erstreckt sich zwischen den Plattenabschnitten 118 und 119 durch den gesamten hinteren Teil des Schuhs von einer Seite der Sohle zur anderen. Der Teil 120 kann auch noch nach vorn über den Absatzbereich des Schuhs vorgezogen und so ausgebildet werden, daß er entweder teilweise eine Brandsohle oder eine vollständige Brandsohle bildet. Die Plattenabschnitte 118 und 119 verlaufen senkrecht zu dem Plattenteil 120 und bestehen mit diesem aus einem Stück. Wie sich aus Figur 23 ergibt, liegen die Plattenabschnitte 118 und 119 im Bereich der oberen Kanten der mittleren und seitlichen Ränder der Zwischensohle und erstrecken sich nach unten in die Zwischensohle, in die sie eingebettet sind. Das plattenförmige Teil 120 ist so dünn, daß es sich bei Belastung durch den Träger durchbiegt. Die Abschnitte 118 und 119 sind dicker als das mittlere Teil 120 und daher verhältnismäßig steif, so daß diese Abschnitte sich bei Belastung der Zwischensohle 26 durch den Träger des Schuhs nicht durchbiegen. Die Abschnitte 118 und 119 wirken daher einer Ausdehnung des Teils der Zwischensohle, der zwischen den Abschnitten 118 und 119 liegt, entgegen. Die unteren freien Enden der Abschnitte 118 und 119 können in üblicher Höhe oberhalb des Bodens der Zwischensohle 26 liegen. Das Spannelement 116 wird aus einem geeigneten Material hergestellt, beispielsweise kann ein gegossenes oder in anderer Weise geformtes Werkstück aus Kunststoff benutzt werden. Das Spannelement 116 kann mit der Zwischensohle 26 in beliebiger Weise zusammengesetzt werden; beispielsweise besteht die Möglichkeit, die Zwischensohle um das Spannelement 116 herumzugießen.
Bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 25 bis 28 dient als Spannelement ein Werkstück, das aus zwei im Abstand voneinander angeordneten, sich gegenüberliegenden Platten 130 und 131, sowie einer horizontal verlaufenden, nicht dehnbaren dynamischen Rückdruckplatte 132 besteht, mit der die Platten 130 und 131 aus einem Stück bestehen oder mit
der sie in anderer Weise verbunden sind. Die Platte 132 erstreckt sich also zwischen den Abschnitten 130 und 131 der Spannplatten und verbindet diese. Die Platte 132 wirkt als Verbindungsteil zwischen den Plattenabschnitten 130 und 131 und verstärkt gleichzeitig die Zwischensohle 26, wie es im folgenden beschrieben wird. Die Platten 130 und 131 sind längs des seitlichen und mittleren Randes im Hackenbereich des Schuhs längs der Zwischensohle angeordnet und wirken in diesem Bereich einer Ausdehnung der Zwischensohle nach außen entgegen.
Wie sich aus Figur 28 ergibt, ist die Zwischensohle 26 mit einem horizontalen Schlitz 134 versehen, der einen Teil der Zwischensohle in eine obere Schicht 136 und eine untere Schicht 138 unterteilt. Der Schlitz 134 erstreckt sich von der rückwärtigen Kante des Absatzes aus nach vorn. Die Platte 132 wird in dem Schlitz 134 gehalten, von der oberen und der unteren Schicht begrenzt und in geeigneter Weise mit den sich gegenüberliegenden Oberflächen der beiden Schichten 136 und 138, vorzugsweise über die gesamte Fläche zwischen der Platte und den beiden Schichten, z.B. durch Kleben verbunden. Die Schicht 136 ist vorzugsweise so dick, daß sie ein Durchbiegen der Platte 132 durch den Fuß des Trägers des Schuhs verhindert. Bei dieser Ausführungsform ist die Platte 132 flach ausgebildet und entspricht der dynamischen Rückdruckplatte, die in der amerikanischen Patentanmeldung mit der Serial No. 456 820 beschrieben wurde.
Wie sich am besten aus Figur 27 ergibt, erstreckt sich die Platte 130 durch den gesamten Hackenbereich der Zwischensohle bis zur äußeren Kante von einer Seite zur anderen. Von dem Hackenbereich erstreckt sich die Platte 132 nach vorn über den mittleren und inneren Bereich des Schuhs bis zu einer mit 140 bezeichneten Stelle, die in der Nähe des ersten Metatarsuskopfes des Trägers liegt. Von hier aus
verläuft die Platte 132 bogenförmig längs einer Linie 141 nach hinten. Diese Linie liegt in der Nähe des zweiten und dritten Metatarsuskopfes. Die Vorderkante der Platte 132 biegt dann ab und folgt der sich in Längsrichtung nach hinten erstreckenden Linie 142 bis in einen Bereich, der unterhalb des Würfelbeins des Trägers liegt, von wo die Platte entlang der Linie 143 seitlich zum Rand der Schuhsohle verläuft.
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich, daß die Platte 132 unterhalb des gesamten hinteren Teils des Fußes des Trägers und nach vorn zu unter dem inneren Quergewölbe des Fußes längs des mittleren Randes der Zwischensohle, nicht jedoch unter dem äußeren Längsgewölbe des Fußes und dem Abschnitt des vorderen Teils des Fußes liegt, der vor dem ersten, zweiten und dritten Metatarsuskopf liegt. Auf diese Weise wird die Zwischensohle 36 so verstärkt, daß sie in dem Bereich, in dem sich die Platte befindet, schwieriger durchzubiegen ist.
Infolge des ausgewählten Abschnittes, der von der Platte 132 bedeckt wird, wird die zum Laufen, Wandern und für normale Betätigungen benötigte Durchbiegung des Schuhs nicht gestört. Die Platte 132 ist eher als halbsteif, statt als vollständig starr anzusehen, so daß sie sich, wenn die Kraft groß genug ist, eher durchbiegt als bricht. Die Versteifungsplatte 132 und die Spannplatten 130 und 131 können aus einem Stück hergestellt werden, z.B. durch Gießen aus einem geeigneten, haltbaren, nicht dehnbaren steifen Material, z.B. aus einer Platte aus Polyesterharz mit einer Glasfaserverstärkung. Die obere Schicht 136 der Zwischensohle wird bei einer Belastung durch die Hacke des Trägers beim Auftreten auf den Boden ungleichmäßig zusammengedrückt und absorbiert einen Teil der Energie, wenn die Hacke des Trägers in die Zwischensohle eindringt. Die untere Schicht 138 wird, da die Platte 132 steif ist,
gleichmäßiger zusammengedrückt. Je steifer die Platte ist, desto weniger biegt sie sich unter einer gegebenen Belastung durch. Daher wird die Belastung durch die Hacke des Trägers umso mehr über die darunterliegende Schicht 138 verteilt, je steifer das Material ist, aus dem die Platte 132 gefertigt wurde und die Schicht 138 umso gleichförmiger zusammengedrückt.
Je gleichförmiger die Zwischenschicht 138 zusammengedrückt wird, desto geringer ist die nicht gleichförmige oder lokalisierte Ausbiegung der Schicht. Durch Verringerung nicht gleichförmiger Ausbiegungen der Schicht 138 bleibt der Schuh während einer längeren Benutzungsdauer stabil, wodurch die Lebensdauer des Schuhs erhöht wird. Die gewünschte Steifheit der Platte 132 kann dadurch erhalten werden, daß das Elastizitätsmodul der Platte und/oder die Stärke der Platte verändert wird.
Bei dem in den Figuren 25 bis 28 dargestellten Ausführungsbeispiel haben die Platten 130 und 131 die gleiche Größe und Form wie die der Platten 32 und 34. Die Versteifungsplatte 132 ist mittig oder etwa mittig zwischen der oberen und der unteren Kante der Platten 130 und 131 mit diesen verbunden und besteht mit ihnen aus einem Stück. Auf diese Weise liegen, wie sich aus Figur 28 ergibt, die oberen Hälften der Platten gegen die seitlichen und mittleren Ränder der oberen Schicht der Zwischensohle 136 an, während die unteren Hälften der Platten 130 und 131 gegen die seitlichen und mittleren Kanten der unteren Schicht 138 der Zwischensohle anliegen. Die Platten 130 und 131 verhindern daher eine Ausdehnung beider Schichten 136 und 138 im Bereich des Fußballens. Sie können an den seitlichen und mittleren Rändern der Zwischensohle, z.B. durch Kleben, angebracht werden.
Die Breite der Versteifungsplatte 132 zwischen den Spann-
platten 130 und 131 wird so gewählt, daß, wenn die Zwischensohle nicht belastet ist (Figur 28), die Platten und 131 gegen die seitlichen und mittleren Ränder der Zwischensohle anliegen, ohne auf die Sohle einen Vordruck in Querrichtung auszuüben. Alternativ kann die Breite der Versteifungsplatte 132 auch kleiner gemacht werden; dabei wird der Abstand zwischen den Platten 130 und 131 so gewählt, daß die Zwischensohle eine Vorspannung erhält, bevor sie durch den Träger belastet wird. Anstatt gleiche Längen zu haben, wie es auf Figur 27 dargestellt ist, können die Platten 130 und 131 auch unterschiedliche Längen haben, ähnlich wie es bei der Ausführungsform der Fall ist, die auf Figur 16 dargestellt ist.
Bei der auf den Figuren 25 bis 28 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Versteifungsplatte 132 parallel zur Oberfläche des Bodens oder zu der den Boden berührenden Oberfläche der Laufsohle 24. Die Versteifungsplatte 132 kann auch in der einen oder anderen Richtung um die Längsachse gedreht angeordnet sein. Beispielsweise kann die Platte 132 derart in einer Richtung verdreht sein, daß sie von dem mittleren Rand (Innenrand) der Zwischensohle zu dem seitlichen oder äußeren Rand nach unten geneigt verläuft, um Beanspruchungen zu kompensieren, die durch Läufer hervorgerufen werden, die beim Laufen eine besonders starke Vorneigung haben. Die Platte 132 kann auch in der entgegengesetzten Richtung gedreht sein, so daß die Neigung vom Seitenrand der Zwischensohle zum mittleren Rand verläuft, um Beanspruchungen zu kompensieren, die durch Läufer hervorgerufen werden, die beim Laufen eine extreme Rückneigung einnehmen.
Anstatt die Zwischensohle 26 aus einem Stück zu gießen und danach aufzuschlitzen, um die Versteifungsplatte 132 einzusetzen, kann die Zwischensohle 26 auch aus zwei getrennt hergestellten Schaumstoffschichten bestehen, wobei diese
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Schichten unterschiedliche Dichten haben können. Die Versteifungsplatte 132 muß nicht unbedingt flach oder eben sein; sie kann auch uneben oder mit Konturen versehen sein.
Die in Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 8, 11 bis 18, 20, 21 und 25 bis 28 beschriebenen Spanneinrichtungen können in den Sportschuh nach dessen Herstellung eingebaut werden, um den Schuh individuell an einen Träger anzupassen. Zu diesem Zweck wird die aus Schaumstoff bestehende Zwischensohle zunächst mit einem Schlitz oder einem Hohlraum versehen, um in einem bestimmten Bereich der Zwischensohle eine obere und eine untere Schicht zur Aufnahme des oder der Verbindungsteile zu erhalten, mit denen die Spannplatten miteinander verbunden werden. Anschließend werden die Verbindungsteile in den Schlitz oder Hohlraum zwischen den beiden Schichten eingeführt und dann die beiden Schichten miteinander verbunden, um das Verbindungsteil in seiner Lage zu fixieren.
Bei der in den Figuren 29 und 30 dargestellten Ausführungsform ist der Sportschuh mit einer abgeänderten Zwischen- sohle 150 versehen, die eine vergrößerte senkrechte Öffnung oder einen Hohlraum 152 aufweist, der unterhalb des mittleren Bereichs der Hacke oder des Fersenbeins des Trägers liegt und zur Aufnahme eines geschäumten Zwischensohlenkerns 154 mit Übergröße dient. Bei dieser Ausführungsform verläuft die Öffnung 152 vollständig - und zwar von der Oberfläche bis zum Boden - durch die Zwischensohle. Der Kern 154 hat, wenn er entspannt, nicht zusammengedrückt oder nicht deformiert ist, in senkrechter Richtung eine Länge, die größer ist als die Stärke der Zwischensohle im Bereich der Öffnung 152. Die Abmessungen des Kerns 154 im nicht deformierten und nicht komprimierten Zustand sind durch gestrichelte Linien 156 in Figur 29 dargestellt. Der waagerechte Querschnitt des Kerns 154 ist so gewählt, daß er genau in die Öffnung 152 hineinpaßt. Nach dem Einsetzen
des Kerns in die Öffnung 152 wird er in senkrechter Richtung nach unten bis zu einer Höhe gedrückt, bei der die Oberfläche des Kerns 154 praktisch in der gleichen Höhe "liegt wie die Oberfläche der Zwischensohle 150, d.h. der Kern 154 wird mit einer Vorspannung in die Öffnung 152 der Zwischensohle eingedrückt.
Anschließend wird eine Innensohle 158, die über dem Kern 154 liegt und sich über die Öffnung 152 hinaus erstreckt, mit der Zwxschensohle 150 verklebt oder in anderer Weise verbunden, um den Kern 154 zu halten und damit seine Ausdehnung nach oben zu verhindern. Bei dieser Ausführungsform hat der Sportschuh ein Oberteil 160 mit einem offenen Boden wenigstens im Bereich des hinteren Fußteils, der durch die Innensohle 158 verschlossen wird. Der in senkrechter Richtung vorgespannte Kern 154 ist somit zwischen der Innensohle 158 und der Laufsohle 24 des Schuhs eingespannt und kann sich in senkrechter Richtung nicht ausdehnen. Die Abmessungen des Kerns 154 und der Öffnung 152 werden so gewählt, daß der Kern 154, nachdem er in die Öffnung 152 eingedrückt wurde, unter einer Vorspannung mit einer vorgegebenen Größe steht.
Wie sich aus Figur 30 ergibt, enthält die Zwischensohle einen Randabschnitt 162, der die Öffnung 152 begrenzt und den Kern 154 umgibt, so daß dieser sich nicht nach außen ausdehnen kann. Der Kern 154 kann aus einem geeigneten, polymeren Schaumstoff mit geschlossenen Zellen bestehen, bei dem es sich um das gleiche Material handeln kann, aus dem auch die Zwischensohle 26 hergestellt wird. Das Material, aus dem die Zwxschensohle 150 hergestellt wird, kann auch eine größere Härte haben als das Kernmaterial.
Dadurch, daß der Kern 154 nicht nach außen ausweichen kann, sondern von der Zwischensohle eingespannt wird, absorbiert er unter dem Einfluß einer äußeren Belastung bei einem ge-
gebenen Druck mehr Energie, weil infolge der Einspannung der Gasdruck in den geschlossenen Zellen des Schaumstoffs, aus dem der Kern besteht, mehr erhöht wird als in den Zellen eines Schaumstoffes, der nicht eingespannt ist. Die Energiemenge, die pro Druckeinheit absorbiert wird, wird weiter dadurch erhöht, daß der Kern 154 unter eine Vorspannung gebracht wird, um auf diese Weise den Gasdruck in den geschlossenen Zellen des Kerns zu erhöhen, bevor eine äußere Belastung, z.B. durch das Gewicht des Trägers des Schuhs, auftritt. Bei dieser und den beiden folgenden Ausführungsformen wird die Vorspannung durch eine in senkrechter Richtung wirkende Kraft aufgebracht, d.h. eine Kraft, die senkrecht zur Oberfläche der Zwischensohle wirkt und nicht durch eine waagerechte oder in Querrichtung wirkende Kraft.
Bei der in den Figuren 31 und 32 dargestellten Ausführungsform wird der Kern 154 durch eine Anzahl kleinerer Schaumstoff kerne 170 ersetzt, die koaxial in Öffnungen 172 der Zwischensohle 174 eingesetzt und in senkrechter Richtung zusammengedrückt werden. Die Zwischensohle 174 und die Kerne 170 können aus dem gleichen Material bestehen wie der Kern 154. Die Zwischensohle 174 kann auch aus einem Schaumstoff hergestellt werden, der härter ist als das Material, das für die Kerne 170 benutzt wird. Die Zwischensohle 174 verhindert die Ausdehnung der Kerne 170 in waagerechter Richtung. Die Kerne 170 haben die Form zylindrischer Zapfen. Die Öffnungen 172 verlaufen in senkrechter Richtung durch die Zwischensohle 174 und sind im Abstand voneinander in einem geeigneten, vorher ausgewählten Muster in dem Bereich des Schuhs angeordnet, der unterhalb der Hacke des Trägers liegt. Die Längsachsen der Öffnungen verlaufen parallel und erstrecken sich senkrecht oder praktisch senkrecht zu der ebenen Oberfläche der Zwischensohle 174. Die Öffnungen 172 können einen gleichförmigen und gleichen Durchmesser haben.
Die Kerne 170 können ebenfalls die gleichen Abmessungen aufweisen, wobei sie im nicht zusammengepreßten Zustand langer sind als die Öffnungen 172. Im nicht komprimierten Zustand können die Kerne einen Durchmesser haben, der etwa gleich dem Durchmesser der öffnungen 172 ist. Nach dem Einsetzen in die Öffnungen 172 werden die Kerne 170 in senkrechter Richtung nach unten gedrückt bis auf eine Höhe, bei der die Oberflächen der Kerne 170 in Höhe der Oberfläche der Zwischensohle 174 liegen.
Ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 29 und 30 liegt über den Kernen 170 eine Innensohle 158, die an der Zwischensohle 174 befestigt wird, um zu verhindern, daß sich die Kerne 170 nach oben ausdehnen. Die vorkomprimierten Kerne 170 liegen zwischen der Innensohle 158 und der Laufsohle 24 des Schuhs und können sich somit in senkrechter Richtung nicht ausdehnen. Sie tragen dazu bei, die Fähigkeit der Zwischensohle, Energie zu absorbieren, zu verbessern, ähnlich wie es bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 29 und 30 der Fall ist.
Bei der in den Figuren 33 bis 35 dargestellten Ausführungsform besteht die Laufsohle 24 aus einem Stück mit einem flachen Bodenabschnitt 179 und einer Anzahl von im gleichen Abstand voneinander angeordneten Noppen 180, die sich von der Oberfläche des Abschnittes 179 in dem Bereich unterhalb der Hacke des Trägers nach oben erstrecken. Die Noppen 180 können die gleichen Abmessungen aufweisen und gleichmäßig über den hinteren Bereich der Zwischensohle verteilt angeordnet sein. Wie sich aus der Zeichnung ergibt, laufen die Noppen 180 in ebenen Endflächen aus und dringen nach oben in die Zwischensohle 26 ein. Die Noppen 180 können, wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel, eine konische Form haben; sie können aber auch halbkugelförmig ausgebildet werden.
Bei dieser Ausführungsform hat der Sportschuh ein Oberteil 182, dessen Boden wenigstens im hinteren Fußbereich offen ist und durch eine Innensohle 184 verschlossen wird, so daß die Zwischensohle 26 von der Innensohle 184 und der Außensohle 24 begrenzt wird. Auf diese Weise dringen die Noppen 180 in die Zwischensohle 26 ein, was dazu führt, daß im Abstand voneinander angeordnete säulenartige Abschnitte 186 der Zwischensohle eine Vorspannung erhalten. Die vorgespannten säulenartigen Abschnitte liegen in senkrechter Richtung über den Noppen 180 und sind mit diesen ausgerichtet. Sie verlaufen senkrecht zu dem ebenen Boden der Zwischensohle 26 und erhöhen die Fähigkeit der Zwischensohle, Energie zu absorbieren.
Das Verspannen der Zwischensohle gemäß vorliegender Erfindung kann dazu benutzt werden, Unregelmäßigkeiten der Beine und/oder Füße eines Trägers zu kompensieren. Beispielsweise kann das rechte Bein eines Trägers um ein Stück Δ L langer sein als das linke, wie es in Figur 36 dargestellt ist. Figur 36 zeigt der Figur 3 entsprechende Querschnitte durch den linken und den rechten Schuh, entsprechend der auf den
Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform der Erfindung. g- Es wurden daher die gleichen Bezugszeichen wie bei diesen Figuren zur Bezeichnung gleicher Teile benutzt mit der Ausnahme, daß die Bezugszeichen für den linken Schuh zusätzlieh mit dem Buchstaben "L" und die Bezugszeichen für den rechten Schuh zusätzlich mit dem Buchstaben "R" versehen wurden.
Das Spannelement 3OR kann so eingestellt werden, daß die Vorspannung gleich Null ist oder eine vorgegebene Größe hat. Das Spannelement 30L für den linken Schuh wird so eingestellt, daß die Vorspannung, die der Zwischensohle 26L aufgegeben wird, größer ist als die Vorspannung, die die Zwischensohle 26R erhalten hat. Die Größe wird in Abhängigkeit von dem Wert Δ L ausgewählt. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, daß die Belastungen, die durch die beiden Füße des Trägers auf die Zwischensohlen 26L und 26R ausgeübt werden, gleich sind.
Weil die Zwischensohle 26L unter einer höheren Vorspannung steht als die Zwischensohle 26R wird die Zwischensohle 26L durch die Belastung des linken Fußes weniger stark zusammengepreßt als die Zwischensohle 26R, die durch den rechten Fuß belastet wird. Die Differenz der Kompression der beiden Zwischensohlen wird so eingestellt, daß sie dem Wert AL entspricht, wobei die Zwischensohle 26L den linken Fuß des Trägers auf dem Niveau DT abstützt, das oberhalb
Lj
des Niveaus Dn liegt, auf dem die Zwischensohle 26R den κ
rechten Fuß des Trägers abstützt, nachdem eine Gleichgewichtsbedingung erreicht wurde, bei der die Kräfte F und F die die Zwischensohlen zurückzudrücken versuchen R
(die man als Federkräfte der Zwischensohle betrachten kann), gleich sind. Wie sich aus der Zeichnung ergibt, ist die Differenz der Vorspannung zwischen den beiden Zwischensohlen so, daß die Differenz zwischen den beiden Stützebenen D und D_ für die Gleichgewichtsbedingung, die in Figur 6 dargestellt ist, gleich der Differenz AL der Länge der Beine ist. Für den gleichen Zweck können selbstverständlich auch die anderen Ausführungsformen der Erfindung benutzt werden.
Die Vorspannung oder der Vordruck, der gemäß vorliegender Erfindung auf eine Zwischensohle aus einem Schaumstoff mit geschlossenen Zellen aufgegeben wird, ist über den Restgasdruck hinaus vorhanden, der in den geschlossenen Zellen des Schaumstoffes nach dessen Herstellung vorliegen kann. Soweit der Ausdruck "hinterer Teil des Fußes" benutzt wurde, ist damit der Bereich der Ferse des Fußes gemeint, die aus dem Fersenbein und dem Sprungbein besteht.
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Der Ausdruck "mittlerer Teil des Fußes" wurde verwendet, um den Teil des Fußes zu kennzeichnen, der zwischen der Ferse und dem vorderen Teil des Fußes liegt und aus dem Würfelbein, dem Kahnbein und den Keilbeinen besteht, während der Ausdruck "vorderer Teil des Fußes" zur Kennzeichnung des Teils des Fußes benutzt wurde, der vor dem mittleren Teil liegt und die Mittelfußknochen und die Zehen enthält.
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Claims (33)

V.St.A. Prio:14.März 1984 US SN 589 411 (21737 ue/do) März 1985 Sportschuh Ansprüche
1. Sportschuh mit einer biegsamen Laufsohle und einer darüber angeordneten Zwischensohle, die aus einem polymeren Schaumstoff mit geschlossenen Zellen besteht und als Polster für den Fuß des Trägers dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle (26) wenigstens einen Abschnitt enthält, der derart begrenzt gehalten ist, daß er sich bei Belastung durch den Fuß des Trägers des Schuhs nicht nach außen ausdehnen kann.
2. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der begrenzt gehaltene Abschnitt der Zwischensohle
unter einer Druckvorspannung steht.
3. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mit zwei sich gegenüberliegenden Spannplatten (32, 34) versehen ist, die im Abstand voneinander angeordnet sind und gegen die Seitenflächen der Zwischensohle (26) so anliegen, daß ein Abschnitt der Zwischensohle zwischen den Spannplatten liegt und daß die beiden Platten durch Verbindungsteile (36) miteinander verbunden sind, so daß durch die Platten eine Ausdehnung des zwischen diesen liegenden Abschnittes der Zwischensohle nach außen beim Auftreten einer Belastung durch den Träger des Schuhs verhindert wird.
4. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannplatten
(32, 34) eine ausreichende Steifigkeit haben, um Biegekräften zu widerstehen, die durch Zusammendrücken der Zwischensohle bei Belastungen durch den Träger des Schuhs auftreten.
5. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile (36) Einrichtungen enthalten, mit denen der Abstand zwischen den Spannplatten (32, 34) einregulierbar ist, um die Größe der Druckvorspannung des zwischen den Spannplatten liegenden Abschnittes der Zwischensohle zu verändern.
6. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile (36) aus mehreren langgestreckten Elementen bestehen, durch die eine kraftübertragende Verbindung zwischen den Spannplatten erzeugt wird und die sich in dem unterhalb der Ferse des Trägers liegenden Abschnitt quer zu den Platten erstrecken, wobei die Verbindungsteile unter Spannung stehen und den zwischen den Spannplatten liegenden Abschnitt der Zwischensohle durch Zusammendrücken vorspannen.
^-
7. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile aus einem plattenförmigen Verbindungsstück bestehen, das mit den Spannplatten verbunden und aus einem Stück mit diesen hergestellt ist, wobei das Verbindungsstück
(132) sich in Querrichtung zwischen den Spannplatten (130, 131) im Bereich unterhalb des hinteren Teils des Fußes des Trägers erstreckt.
8. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Verbindungsstück (132) zwischen einer oberen Schicht (136)
und einer unteren Schicht (138) der Zwischensohle (26) eingelegt ist, um die Zwischensohle wenigstens im Bereich unterhalb des hinteren Teiles des Fußes zu versteifen.
9. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt der Zwischensohle wenigstens einen nach oben offenen Hohlraum (152) sowie einen getrennt von dem Abschnitt hergestellten Kern (154) enthält, der in senkrechter Richtung unter Vorspannung in dem Hohlraum angeordnet ist, wobei der mit dem Hohlraum versehene Abschnitt der Zwischensohle einer Ausdehnung des Kerns nach außen beim Zusammendrücken der Zwischensohle durch den Träger des Schuhs entgegenwirkt.
10. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Aufgeben der Vorspannung aus einer Anzahl von Noppen (180) bestehen, die von der oberen Fläche der Laufsohle (24) nach oben ragen und die Zwischensohle in dem über den Noppen liegenden Bereich unter Vorspannung zusammendrücken.
11. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Erzeugung der Druckvorspannung, vorzugsweise die Spannplatten (32, 34), gegen die äußeren seitlichen und mittleren Abschnitte der Zwischensohle anliegen, daß sie getrennt voneinander hergestellt sind und daß die Verbindungsteile aus mehreren gestreckten Teilen bestehen, die in Querrichtung zwischen den Spannplatten verlaufen, wobei die Verbindungsteile (36) durch Kräfte unter Spannung gesetzt werden, die beim Zusammendrücken der Zwischensohle bei der Belastung durch den Träger des Schuhs auftreten und verhindern, daß sich die Spannplatten voneinander entfernen.
12. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Verbindungsteile (36) so mit den Spannplatten verbunden sind, daß sich der Abstand der Spannplatten voneinander nicht vergrößert, wenn die Zwischensohle belastet wird.
13. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Verbindungsteile (36) mit einem Gewinde (44) versehen ist, das in eine der Spannplatten (34) einschraubbar ist.
14. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergrößerung des Abstandes zwischen den beiden Spannplatten (32, 34) beim Auftreten einer Belastung dadurch verhindert wird, daß die Enden der Verbindungsteile (36) gegenüber der Spannplatte vorzugsweise durch Verkeilen mittels eines Keiles (74) oder einer Spannverriegelung (78, 82) verriegelt werden .
15. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle in dem begrenzt gehaltenen Abschnitt in eine obere Schicht (50) und eine untere Schicht (52) geteilt ist, und daß die biegsam ausgebildeten Verbindungsteile zwischen der oberen und der unteren Schicht angeordnet sind.
16. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Schicht (52a) mit einem nach unten ragenden Vorsprung (96) und die untere Schicht (50a) mit einer entsprechenden, den Vorsprung aufnehmenden Ausnehmung (98) versehen ist und daß die Verbindungsteile (36a) durch den Vorsprung nach unten durchgebogen werden und sich längs der Trennfläche zwischen dem Vorsprung und der Ausnehmung erstrecken.
17. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile biegsam sind, sich durch den begrenzt gehaltenen und/oder
unter Vorspannung stehenden Abschnitt der Zwischensohle erstrecken und aus einem nicht dehnbaren Material bestehen.
18. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile aus flachen Streifen bestehen.
19. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile aus einem nicht dehnbaren Material bestehen und einen biegsamen Abschnitt enthalten, der sich zwischen den Spannplatten erstreckt.
20. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile im Abstand voneinander und in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind.
21. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile im Abstand voneinander angeordnet sind und ausgehend von
einem Seitenrand der Zwischensohle zu dem gegenüberliegenden anderen Seitenrand geneigt verlaufen.
22. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile zwei biegsame Abschnitte (102, 104) aufweisen, die in entgegengesetzten Richtungen zu den sich gegenüberliegenden
Rändern der Zwischensohle geneigt nach oben verlaufen.
23. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsamen Ab-
schnitte (102, 104) an einer gemeinsamen Verbindungsstelle
- 6 (100) mit der Laufsohle (24b) fest verbunden sind.
24. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im Abstand voneinander angeordneten Verbindungsteile von einem seitlichen Rand der Zwischensohle zu dem anderen seitlichen Rand, vorzugsweise in Richtung des inneren mittleren Seitenrandes des Schuhs, konvergierend verlaufen.
25. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile mit Einrichtungen zum getrennten Einregulieren des Abstandes zwischen den beiden Spannplatten versehen sind.
26. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (120), das sich zwischen den Spannplatten erstreckt, aus einem Stück mit diesen besteht und daß die Spannplatten (118, 119) sich ausgehend von dem Verbindungsteil nach unten erstrecken und in die Zwischensohle eingebettet sind.
27. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Spannplatten gegen den äußeren seitlichen Rand der Zwischensohle anliegt, während die andere Spannplatte gegen den äußeren mittleren (inneren) Seitenrand der Zwischensohle anliegt.
28. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Verbindungsteil quer zu den Spannplatten erstreckt und aus einem Stück mit den Spannplatten besteht.
29. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der sich in Querrichtung zwischen den Spannplatten erstreckende Abschnitt des aus einem Stück mit den Spannplatten gefertigten Ver-
bindungsteils zwischen zwei Schichten (136, 138) eingebettet ist, aus denen die Zwischensohle wenigstens unterhalb der Ferse des Trägers besteht und daß das Verbindungsteil (132) aus einem ausreichend steifen Material besteht, so daß die untere Schicht bei Belastung durch den Träger gleichmäßiger zusammengedrückt wird.
30. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle wenigstens im Bereich der Ferse aus einer oberen und einer unteren Schicht besteht, daß das Verbindungsteil zwischen den beiden Schichten angeordnet ist und daß die Spannplatten sich soweit oberhalb und unterhalb der Trennebene zwischen den beiden Schichten erstrecken, daß beide Schichten daran gehindert werden, sich nach außen auszudehnen.
31. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zwischen den Spannplatten verlaufende Verbindungsteil aus einer Platte aus steifem Material besteht, die die Zwischensohle wenigstens im Bereich unterhalb der Ferse des Trägers versteift.
32. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle wenigstens im Bereich unterhalb der Ferse mit einer Anzahl von im Abstand voneinander angeordneten, vorzugsweise zylindrischen Hohlräumen (172) versehen ist, deren Mittelachsen senkrecht nach oben verlaufen und die zur Aufnahme von getrennt hergestellten Kernen (170) aus einem polymeren Schaumstoff mit geschlossenen Zellen dienen, die in die Hohlräume unter Vorspannung eingedrückt werden, wobei die Kerne im entspannten, nicht zusammengedrückten Zustand größer sind als die Hohlräume und die Zwischensohle (174) die Kerne umgibt und verhindert, daß diese sich beim Auftreten einer Belastung nach außen ausdehnen.
33. Sportschuh nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zwischensohle bei der Belastung durch den Träger des Schuhs um ein größeres oder geringeres Maß ausdehnt als die Zwischensohle des anderen, zu dem Schuhpaar gehörenden Schuhs, um Unregelmäßigkeiten des Beines und/oder des Fußes des Trägers auszugleichen.
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