DE3513976C2 - - Google Patents

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DE3513976C2
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plastic
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Tetra Pak International AB
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Description

Die Erfindung betrifft eine Flüssigkeitspackung aus Karton oder dergleichen, der mindestens auf seiner einen Oberfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssigkeitsundurchlässig ist, mit Seitenwänden, Boden und Oberwand, die wenigstens teilweise durch Falt- und/oder Siegelnähte miteinander verbunden sind, mit einer in der Oberwand nahe der Randlinie befindlichen, aufreißbaren Ausgießöffnung mit einem separaten Kunststoff­ streifen, der im Bereich der Ausgießöffnung mindestens diese mit Hilfe einer ringförmigen vierten Heftfläche von der Unter­ seite aufgesiegelt dichtend überdeckt und über eine zweite Heftfläche an einem äußeren Abdeckstreifen befestigt ist, wobei die zweite Heftfläche innerhalb der Ausgießöffnung angeordnet ist und der äußere Abdeckstreifen über eine dritte Heftfläche an der Oberwand der Packung befestigt ist.
Ferner betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Herstel­ lung einer solchen Öffnungsvorrichtung, bei dem der die Öff­ nung überdeckende Kunststoffstreifen so aufgesiegelt wird, daß die über der Ausgießöffnung liegende Fläche auf ein Niveau unterhalb der Oberwand becherförmig tiefgezogen wird. Eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Herstellungsverfahrens weist einen Druckdorn und Gegenbacken auf.
Aus der DE-PS 27 51 351 ist eine Flüssigkeitspackung der ein­ gangs genannten Art bereits bekannt. Dort ist der separate Kunststoffstreifen aber flach auf die Innenseite der Oberwand aufgesiegelt. Die Ausgießöffnung wird dadurch gebildet, daß das mit Kunststoff beidseitig beschichtete Papier an der Öff­ nungsstelle durchlocht wird und der die Öffnung begrenzende Materialbereich nach außen mit einem dornartigen Werkzeug auf­ geweitet wird. Es sind gegebenenfalls Schwächungslinien vorge­ sehen, die im Papier um die Öffnung herum angeordnet sind und das Aufweiten erleichtern, mit der Folge, daß sich ein Kranz von Teillappen kragenförmig hochstellt. Dieser ist innen mit einer noch flüssigkeitsdichten Kunststoffschicht überdeckt. An der Außenseite wird nun ein weiterer Kunststoffstreifen derart aufgelegt, daß der kranzartige Bund der Laschen flach auf die Oberseite der Packung gedrückt wird.
Öffnet der Endverbraucher die Packung, dann wird nach Ergrei­ fen einer freien Zunge des äußeren Deckstreifens dieser von der Packung gelöst und öffnet durch eine Verschweißung zwischen dem äußeren und inneren Deckstreifen die Abdichtung und kann schließlich entfernt werden. Durch das Wegnehmen des äußeren Deckstreifens stellt sich infolge innerer Spannungen der kranz­ artige Bund der Papierlappen auf, so daß die Lappen nicht mehr in der Horizontalen, allerdings auch nicht in der Vertikalen liegen.
Abgesehen von der nicht immer zuverlässigen Aufstellkraft der kranzartig zu einem Bund hochstehenden Lappen muß ein beson­ ders elastisches Material als Verpackungsbahn verwendet werden, weil sonst das Aufweiten und Umlegen zum Erstellen der abge­ dichteten Packung nicht mit Sicherheit durchgeführt werden kann.
Besonderer Nachteil der bekannten Packung ist aber die Möglich­ keit, daß eine ungeschützte Schnittkante der kranzartig hoch­ stehenden Lappen außen zwangsläufig beim Entleeren des Füllgu­ tes mit diesem in Berührung kommt. Das Papier saugt durch Ka­ pillarwirkung der Papierbahn die über diese Schnittkante hin­ wegfließende Flüssigkeit in den Rand der Ausgießöffnung ein, verliert dadurch seine Steifigkeit und wird unhygienisch.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Flüssig­ keitspackung der eingangs genannten Art derart zu schaffen und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Packung so einzurichten, daß bei der Packung im Bereich außerhalb der Ausgießöffnung auch nach dem Öffnen der Ausgießvorrichtung keine offene Papierkante ohne Schutzschicht vorhanden ist und wobei es insbesondere erwünscht ist, den Verschluß der Aus­ gießöffnung und die Schutzschicht am Rand der Ausgießöffnung mit einfachen Mitteln und möglichst praktischer Montage wirt­ schaftlich herstellen zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der separate Kunststoffstreifen von der Außenseite der Oberwand um den Rand der Ausgießöffnung nach innen umgelegt ist, neben der vierten Heftfläche ringförmig doppeltgelegt ist und zu­ sätzlich über eine erste Heftfläche an dem äußeren Abdeckstrei­ fen befestigt ist, in welchem sich im Bereich über der Ausgieß­ öffnung ein Loch befindet, daß beide Heftflächen kleiner als die Fläche des Abdeckstreifens sind, die erste Heftfläche im Abstand vom Loch und außerhalb der Ausgießöffnung angeordnet ist, daß die zweite Heftfläche außerhalb des Loches des Abdeck­ streifens, dieses wenigstens punktförmig umgebend, angeordnet ist und daß die dritte Heftfläche zwischen der Oberwand und dem äußeren Abdeckstreifen außerhalb des Kunststoffstreifens liegt. Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, in einfacher Weise und schnell, d. h. mit wenigen Arbeitsschritten an der Packungs- Herstellungsmaschine die Ausgießöffnung flüssigkeitsdicht zu verschließen und sowohl vor als auch nach dem Öffnen die Rand­ bereiche der Ausgießöffnung mit einer Schutzabdeckung aus Kunststoff gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Es ist zwar schon bekannt, einen äußeren Abdeckstreifen über eine Heftfläche an der Oberwand der Packung zu befestigen, diese Maßnahme kann aber nicht das Eindringen von Flüssigkeit in den durch den Schnitt offenen Rand der Ausgießöffnung verhin­ dern (fehlender Kantenschutz). In besonders vorteilhafter Weise wird der an dem äußeren Abdeckstreifen angebrachte Kunststoff­ streifen außerhalb des Randes der Ausgießöffnung auf derjeni­ gen Seite der Packungsoberwand in Form einer durchgehenden Schleife aufgesiegelt, welche später die Innenseite der Flüs­ sigkeitspackung wird. Damit ist der Kantenschutz einwandfrei gewährleistet, denn die Flüssigkeit kann unter diesen Bedin­ gungen von keiner Seite in die durch den Schnitt freie Kante der Trägermaterialbahn eindringen. Die Trägermaterialbahn be­ steht in praktischer Weise aus Papier oder Karton, während der Kuststoffstreifen und auch die Kunststoffbeschichtung aus Thermoplast bestehen. In bekannter Weise können dann ohne Klebstoffe Befestigungen der einzelnen Bahnen und Streifen aufeinander vorgenommen werden (durch Versiegeln).
Bei zweckmäßiger weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der separate Kunststoffstreifen auf der Oberwand im Bereich der Gießkante im wesentlichen schweißfrei gehalten, und vorzugs­ weise ist er zur Bildung dieser Gießkante auf einer Seite der Ausgießöffnung bis über die nächstliegende Randlinie reichend vorgesehen. Auch hierdurch erreicht man nicht nur eine prakti­ sche Herstellungsmöglichkeit durch einfachen Aufbau, sondern es sind die wesentlichen Bereiche, über welche das Füllgut beim Entleeren hinüberfließt, schweißfrei gehalten, so daß das schädliche Aufsaugen in das Papier vermieden wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die erste Heftfläche bandförmig quer über den äußeren Abdeckstreifen verlaufend vorgesehen ist und die zweite Heftfläche das ge­ samte Loch im Abdeckstreifen umgibt. Die erwähnte erste Heftfläche stellt verfahrensmäßig die erste Verbindung zwi­ schen dem Kunststoffstreifen und dem äußeren Abdeckstreifen dar. Wenn beide Streifen z. B. rechteckförmig sind, kann man sie zur Vereinfachung der gesamten Öffnungsvorrichtung durch Abschneiden von einem größeren Streifen bilden. Die band­ förmig angeordnete erste Heftfläche kann man dann Vorzugs­ weise in Längsrichtung des größeren Bandes legen, aus wel­ chem die einzelnen Abdeckstreifen durch Querschnitte abge­ trennt werden. Auf diese Weise kann man in Längsrichtung eines Bandes eine Heftfläche vorsehen, längs welcher die Kunststoffstreifen sehr einfach anbringbar sind. Das sich ergebende Produkt ist dann ein breiteres Band dessen Breite gleich der Länge des einzelnen Abdeckstreifens bzw. des flächig auf diesem liegenden Kunststoffstreifens ist. Durch Querschnitte über die Breite dieses größeren Bandes lassen sich dann die erwähnten äußeren Abdeckstreifen abschneiden.
Hingegen umgibt die zweite Heftfläche das gesamte Loch im Abdeckstreifen. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die radial äußeren Kanten der zweiten Heftfläche in der Nähe des Randes der Ausgießöffnung verlaufen. Durch die Anord­ nung der zweiten Heftfläche wird nämlich nach dem Aufreißen des Abdeckstreifens bzw. Kunststoffstreifens die Ausgieß­ öffnung definiert.
Das Loch im äußeren Abdeckstreifen weist zwar ebenfalls nach außen unbedeckte Schnittflächen auf, in welche Flüssigkeit eindringen könnte, der äußere Abdeckstreifen kommt aber mit Flüssigkeit im allgemeinen nicht in Berührung, so daß hier ein entsprechender Kantenschutz nicht erforderlich ist.
Zusammenfassend kann man also feststellen, daß Form und An­ ordnung der ersten Heftfläche der praktischen Herstellung dient; Form und Anordnung der zweiten Heftfläche der Ein­ leitung und Durchführung des Öffnungsvorganges dient.
Zweckmäßig ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ferner, wenn die drit­ te Heftfläche, in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens gese­ hen, hinter der Ausgießöffnung angeordnet ist. Über diese dritte Heftfläche wird der Abdeckstreifen auf der Oberwand der Flüssigkeitspackung fixiert. Für den Fachmann ist klar, daß eine räumlich kleine Fläche für diese dritte Heftfläche ausreicht. Besonders vorteilhaft ist es nun, wenn zum Öffnen der Aufreißvorgang von der Gießkante aus beginnt, so daß das erste Einreißen an der in Aufreißrichtung des Abdeck­ streifens vordersten Stelle der sogenannten zweiten Heft­ fläche beginnt und nach Ablösen der gesamten zweiten Heft­ fläche im wesentlichen beendet werden kann, denn dann ist die Ausgießöffnung offen.
Die Länge des äußeren Abdeckstreifens (in Aufreißrichtung gesehen) kann gleich der Länge des an diesem befestigten Kunststoffstreifens sein. Für ein gutes Aussehen der Pac­ kungsoberwand kann es erwünscht sein, den Abdeckstreifen stets mindestens so groß wie den bei Draufsicht darunter befindlichen Kunststoffstreifen zu lassen. Zur Bildung ei­ ner Gießkante kann der Kunststoffstreifen aber auch bis nach vorn (entgegen der Aufreißrichtung) über die nächst­ liegende Randlinie reichend vorgesehen werden, wobei sein vorderstes Ende im Bereich der Randlinie versiegelungsfrei bleibt und damit eine günstige Gießkante ergibt. Dennoch kann der äußere Abdeckstreifen gleich groß oder kürzer als der Kunststoffstreifen ausgebildet sein.
Die eingangs erwähnte Aufgabe wird durch ein Verfahren ge­ löst, bei welchem auf den Bereich der aus der Oberwand aus­ gestanzten Ausgießöffnung ein die Öffnung überdeckender Kunststoffstreifen so aufgesiegelt wird, daß die über der Ausgießöffnung liegende Fläche auf ein Niveau unterhalb der Oberwand becherförmig tiefgezogen wird; und erfindungsgemäß wird diese Aufgabe besonders vorteilhaft dadurch gelöst, daß zum Tiefziehen ein gasförmiges Fluid durch das Loch im Abdeckstreifen auf den Kunststoffstreifen geblasen wird und der Boden des tiefgezogenen Bechers derart verformt wird, daß die Bodenfläche größer als die Fläche der Aus­ gießöffnung ist, und wieder gegen die untere Ringfläche außerhalb des Randes der Ausgießöffnung längs einer vierten Heftfläche angesiegelt wird. Als gasförmiges Fluid verwen­ det man erfindungsgemäß besonders günstig Druckluft, welche durch das Loch in dem Karton-Abdeckstreifen direkt auf den Kunststoffstreifen drückt und diesen in eine entsprechende Form, d. h. das Aufnahmewerkzeug, hineindrückt. Der Boden des Bechers erhält eine größere Fläche als die Ausgießöff­ nung hat, was man auf verschiedene Arten gewährleisten kann, je nach Werkzeugbewegung und -form. Ebenfalls ist die Ab­ dichtung der offenen Kante der Ausgießöffnung durch die er­ wähnte vierte Heftfläche auf einfache Weise gewährleistet, weil das Material des ohnehin vorhandenen, tiefgezogenen Bodens als Kantenschutz und Befestigung für denselben ver­ wendet werden kann. Die vierte Heftfläche liegt außerhalb des Randes der Ausgießöffnung und ringförmig auf derjenigen Seite der Oberwand, die später die Innenseite der Packung wird.
Zweckmäßig bringt man an der Materialbahn für die Flüssig­ keitspackung zuerst die gesamte Öffnungsvorrichtung in der hier beschriebenen Weise an und verschließt dann erst die gegenüberliegende Seite der Packung nach dem Füllen. Auf diese Weise kann man die Oberwand zwischen die verschieden­ sten beweglichen Werkzeuge bringen und von beiden Seiten Drücke bzw. Gegendrücke auf die Oberwand und ihre aufgeleg­ ten Schichten ausüben.
Besonders vorteilhaft ist es in Ausgestaltung der Errfindung, wenn der Kunststoffstreifen mitsamt daran befestigtem Abdeckstrei­ fen mit Loch auf den Bereich der Ausgießöffnung aufgelegt und nur auf einer Seite von der Ausgießöffnung und im Ab­ stand von dieser vor dem Tiefziehen auf dem Oberboden der Packung befestigt wird. Vorstehend ist bereits auf die gün­ stige Herstellung der neuen Öffnungsvorrichtung hingewiesen worden, wonach zunächst die Einheit: Kunststoff- und Ab­ deckstreifen hergestellt wird; dann dieser doppellagige, Streifen auf den Bereich der Ausgießöffnung aufgelegt und an einer bestimmten Stelle, die nicht allzu groß sein muß, auf der Oberwand der Packung fixiert wird. Diese Stelle ist die sogenannte dritte Heftfläche, die gemäß den vorstehen­ den Maßnahmen direkt vor dem Tiefziehen des Kunststoffstrei­ fens erstellt wird. Zwecks einer günstigen Öffnung befin­ det sich diese dritte Heftfläche in Aufreißrichtung des Ab­ deckstreifens hinter der Ausgießöffnung und im Abstand von dieser. Auf anderen Seiten der Ausgießöffnung ist die drit­ te Heftfläche nicht erforderlich, denn sie soll lediglich die Fixierung des doppellagigen Streifens, insbesondere des Kunststoffstreifens sicherstellen, damit der Tiefziehvor­ gang schnell und exakt eingeleitet und durchgeführt werden kann.
Das beschriebene Verfahren ist ferner dadurch weiter ausgestaltet, daß vor dem Tiefziehen des Kunststoffstreifens Heißluft von der dem äußeren Abdeck­ streifen abgewandten Seite durch die Ausgießöffnung auf den Kunststoffstreifen aufgeblasen wird. Es handelt sich hier um eine besonders einfache, preiswerte, schnelle und umweltfreundliche Methode, den Kunststoffstreifen in dem er­ forderlichen Bereich für das Tiefziehen vorzubereiten. In praktischer Weise wird die Ausgießöffnung selbst als Kulis­ se oder Grenzfläche verwendet, so daß nämlich nur der Kunst­ stoffstreifen innerhalb der Ausgießöffnung erwärmt wird und außerhalb vorhandene Siegelstellen (die erste Heftfläche) unbeeinflußt verbleiben.
Dabei hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die Temperatur der Heißluft im Bereich zwi­ schen 300° C und 500° C liegt. Die Temperatur und auch die Länge der Aufblaszeit der Heißluft hängen einerseits gegen­ seitig voneinander und andererseits auch von dem Volumen des zu erwärmenden Kunststoffstreifens ab. Die Vorrichtung zur Herstellung der Öffnungsvorrichtung weist einen Druck­ dorn und Gegenbacken auf und ist unter geschickter Lösung der eingangs erwähnten Aufgabenstellung dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Bodenteil des Aufnahmewerkzeuges für das tiefgezogene Werkstück beweglich und mit Heiz- oder Ultra­ schalleinrichtungen versehen ist, während der gegenüberlie­ gende Gegenbacken einen Druckluftdurchgangskanal aufweist. Auf diese Weise ist eine sehr einfache Herstellungsvor­ richtung geschaffen. Von einer Rolle wird das breite Band mit den quer verlaufenden doppellagigen Streifen (äußerer Abdeckstreifen und Kunststoffstreifen) herangefördert, der jeweilige doppellagige Streifen kann durch ein einfaches Messer abgetrennt werden, wonach ein Greifer diesen ver­ einzelten Streifen über der ausgestanzten Ausgießöffnung in Position bringt. Eine Siegelbacke mit Gegenbacke fixiert diesen Streifen auf der Oberwand, wonach das Tiefzieh- und Schweißwerkzeug beschickt wird und die restlichen Arbei­ ten in einer Station hintereinander durchführt. Die Zeit zwischen dem Fixieren des doppellagigen Streifens auf dem Oberboden und dem Erfassen durch Tiefzieh- und Schweißwerk­ zeug wird gleichzeitig benutzt, um die Heißluft in der be­ schriebenen Weise auf dem Kunststoffstreifen innerhalb der Ausgießöffnung aufzubringen.
Man erkennt, daß durch die vorstehenden Maßnahen mit einem sehr einfachen Arbeitswerkzeug die Öffnungsvorrichtung mit­ samt den Vorteilen des guten Ausgießens, der Dichtigkeit und des Kantenschutzes schnell und einfach erstellt werden kann. Dabei kann man sich anstelle des Materials Papier für den äußeren Abdeckstreifen ebenso auch eine Aluminiumfolie denken; welche vorzugsweise mindestens einseitig mit Kunst­ stoff beschichtet ist.
Die Erfindung wird in der folgenden Be­ schreibung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in Ver­ bindung mit den Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 perspektivisch den oberen Teil einer Flüssigkeits­ packung mit Ausgießöffnung und Aufreißstreifen, wo­ bei Siegelnähte der Faltpackung nicht gezeigt sind,
Fig. 2 die Draufsicht auf das breite Band mit den quer ne­ beneinander angeordneten Abdeck- und Kunststoffstrei­ fen,
Fig. 3 abgebrochen eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische und abgebrochene Querschnittsan­ sicht des Oberbodens der Flüssigkeitspackung, aus welchem die Ausgießöffnung ausgestanzt ist, welche selbst im Abstand darunter dargestellt ist,
Fig. 5 schematisch die abgebrochene Querschnittsansicht durch den Oberboden der Flüssigkeitspackung im Be­ reich der Ausgießöffnung mit aufgelegtem doppella­ gigem Abdeck- und Kunststoffstreifen beim Anbringen dieses doppellagigen Streifens auf der Oberseite der Packung,
Fig. 6 in gleicher Darstellung den in Fig. 5 gezeigten Bereich des Oberbodens der Packung, wobei das Form­ werkzeug angesetzt ist, dessen Bodenteil in einer alternativen Ausführungsform in Fig. 6 unten ge­ strichelt mehrteilig und beweglich dargestellt ist, und
Fig. 7 ebenfalls abgebrochen und schematisch die Quer­ schnittsansicht durch den Bereich des Packungs­ oberbodens nach dem Fertigstellen des aufreißbaren Verschlusses.
Wenn die Flüssigkeitspackung fertiggestellt ist, hat sie beispielsweise das Aussehen der Fig. 1, wobei allerdings Quer- und/oder Längssiegelnähte der Packung weggelassen sind. Von den vier Seitenwänden erkennt man die vordere schmale Seitenwand 1 und die breite Seitenwand 2, mit denen über Faltlinien 3 und 4 die Oberwand 5 verbunden ist. Die vor­ dere Faltlinie 3 zwischen der schmalen Seitenwand 1 und der Oberwand 5 ist eine Randlinie, über welche bei der Be­ nutzung der Ausgießstrahl fließen soll.
Im Bereich nahe der Randlinie 3 befindet sich in der Ober­ wand 5 der äußere Abdeckstreifen 6, der über die erste Heft­ fläche 7 mit dem gemäß Darstellung in Fig. 1 unsichtbaren darunterliegenden Kunststoffstreifen verbunden ist, der aus den Fig. 2, 3 und 5 bis 7 hervorgeht und mit 8 bezeich­ net ist. Längs der in Fig. 7 gezeigten dritten Heftfläche 9 (schraffierter Bereich in Fig. 1) ist der äußere Ab­ deckstreifen, der hier als Trägermaterial Karton oder Papier ist, auf der Oberwand 5 befestigt. Diese Befestigung erfolgt über den Heizbacken 10 mit Gegendruckbacken 11, wie in Fig. 5 gezeigt ist, wobei durch die runde Öffnung 12 das Temperiermittel fließen kann. Außerdem sind in Fig. 1 zwei kleinere und mit 13 bezeichnete Bereiche dargestellt, über welche der Abdeckstreifen 6 und/oder Kunststoffstreifen 8 mit der Oberwand 5 durch Punktschweißen verbunden ist, wäh­ rend im übrigen die mit 14 bezeichnete Gießkante schweiß­ frei verblieben ist.
Bei Draufsicht auf Fig. 1 erkennt man das Loch 15 im äuße­ ren Abdeckstreifen 6, der im Bereich der Ausgießöffnung 16 eine vertiefte Lage zeigt, die man auch in Fig. 7 erkennt. Demgegenüber liegt der Abdeckstreifen 6 über der ersten Heftfläche 7 erhöht, wie man ebenfalls aus den Fig. 1 und 7 erkennt.
Fig. 2 zeigt das breite Band des doppellagigen Streifens 6, 8, wobei dessen Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 3 gezeigt ist. In der Draufsicht von oben sieht man oben zunächst den Kunststoffstreifen 8, der durchsichtig ist, weil er ein Polyäthylenfilm ist, und seine Breite B ist in den Fig. 2 und 3 gezeigt. Darunter liegt der jeweili­ ge äußere Abdeckstreifen 6, der ein beidseitig mit Polyäthy­ len verschweißbar beschichteter Karton ist. Längs der ge­ strichelten Linien 17 werden die einzelnen doppellagigen Streifen 6, 8 von dem Band durch Schneiden abgetrennt. Man erkennt die sich bandförmig an einem Ende des Kunststoff­ streifens 8 quer über diesen erstreckende erste Heftfläche 7. Bei der Erstellung des doppellagigen Bandes nach Fig. 2 braucht diese Heftfläche 7 lediglich in Förderrichtung 18 dieses Bandes 6, 7 aufgelegt zu werden.
Der Kunststoffstreifen 8 ist mit dem Abdeckstreifen 6 aus beschichtetem Papier lediglich über die erste Heftfläche 7 verbunden. Die Verbindung mit der Oberwand 5 der Verpackung erfolgt in der oben beschriebenen Weise gemäß Fig. 5 durch Schweißen, d. h. durch Erstellen der dritten Heftfläche 9. Damit ist der Abdeckstreifen 6 in der gewünschten Lage über der Ausgießöffnung 16 mit dem unbeschichteten Schnittrand 19 fixiert.
Fig. 4 zeigt im Querschnitt die Ausgießöffnung 16, aus wel­ cher das Stück 20 herausgestanzt ist, welches dann wegge­ worfen wird. Die Ränder 19 sind ohne Schutzabdeckung (Kan­ tenschutz), während auf den großflächigen Oberflächen über und unter der Oberwand 5 dünne Kunststoffbeschichtungen in an sich bekannter Weise zu denken sind. Flüssigkeit könnte in diese offenen, die Fasern nach außen legenden Ränder 19 eindringen und das Papier von hier aus quellen lassen sowie unstabil machen, wenn nicht die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen als Kantenschutz vorgesehen würden.
Nach dem Ausstanzen der Ausgießöffnung 16 gemäß Fig. 4 wird der Abdeckstreifen 6 mit über die erste Heftfläche 7 ange­ brachtem Kunststoffstreifen 8 gemäß Fig. 5 über die dritte Heftfläche 9 auf der Oberwand 5 fixiert. Man erkennt, daß der Kunststoffstreifen 8 die Ausgießöffnung 16 vollständig abdeckt. Auf der in Fig. 5 oberen Seite des Kunststoff­ streifens 8 befindet sich das Loch 15, auf der unteren Sei­ te ist die viel größere und beispielsweise konzentrisch da­ zu angeordnete Ausgießöffnung 16 in der Oberwand 5 vorgese­ hen. Warmluft mit einer Temperatur zwischen 300° C und 500° C je nach Einwirkzeit und Volumen des Kunststoffstreifens 8 wird in Richtung der Pfeile 21 von der Innenseite der Pac­ kung 5 durch die Ausgießöffnung 16 auf den Kunststoff 8 geblasen. Hierdurch erwärmt sich der Kunststoff und wird tiefziehfähig.
Gemäß Fig. 6 wird ein weiteres Werkzeug mit Gegenbacken 22 und Aufnahmewerkzeug 23, 24, 24′ unter Aufnahme des Abdeck­ streifens 6 angesetzt. Im Gegenbacken 22 ist ein Gasdurch­ gangskanal 25 angeordnet, dessen austrittsseitiges Ende et­ wa über dem Loch 15 und über der Ausgießöffnung 16 mündet. Aus einer nicht dargestellten Druckluftquelle wird Druck­ luft in Richtung der Pfeile 26 von oben durch das Loch 15 auf den Kunststoffstreifen 8 aufgeblasen, während durch die Kanäle 27 Luft nach außen aus dem Aufnahmewerkzeug 23, 24 entweichen kann. Dadurch legt sich der Kunststoffstreifen 8 in der gewünschten Form auf das Bodenteil 23 und die Sei­ tenteile 24, 24′ des Aufnahmewerkzeuges, so daß der Boden 28 des becherförmig tiefgezogenen Teils des Kunststoffstrei­ fens 8 größer als die Fläche der Ausgießöffnung 16 ist. Nach Abnehmen des Aufnahmewerkzeuges 23, 24 wird weiterhin gemäß Fig. 7 das endgültige Verschlußwerkzeug angesetzt. Dieses besteht aus dem Gegendruckbacken 29, der temperiert werden kann und den durch Isoliermaterial 30 in ähnlicher Ringform wie die noch zu erwähnende zweite Heftfläche 31 iso­ lierten Außengegenbacken 32, die scharf abkühlbar sind. Sinn des Kühlens ist die Vermeidung einer zusätzlichen Heft­ fläche an der Stelle 33 dort soll eine Verbindung zwischen Abdeckstreifen 6, Kunststoffstreifen 8 und Oberwand 5 ver­ mieden werden. Ähnliches gilt auf der gegenüberliegenden Seite, in Fig. 7 also links über der ersten Heftfläche 1, obgleich dort eine Verschweißung für den oben beschriebenen Öffnungsvorgang nicht schädlich ist. (Das Öffnen erfolgt gemäß Fig. 7 von rechts nach links).
Auf der den Gegenbacken 29, 32 bezüglich der Oberwand 5 ge­ genüberliegenden Seite befindet sich der Druckdorn 34 mit der gewünschten oberen Kontur, d. h. einer mittleren Erhö­ hung 35 und ringförmigen, einseitig offenen Nuten 36 für die Aufnahme der doppelt gelegten ringförmigen Teile des Kunststoffstreifens 8.
In der letzten Fertigungsstufe nach Fig. 7 wird mit Ul­ traschall oder über eine Heizung über den Druckdorn 34 mit Gegenbacken 29, 32 die zweite Heftfläche 31 erstellt, die außen das Loch 15 im Abdeckstreifen 6 vollständig umgibt und sich in dichtem Abstand vom Rand 19 der Ausgießöffnung 16 befindet. Diese zweite Heftfläche 31 soll kräftig sein, weil sie beim Aufreißen die eigentliche Öffnung schafft.
Beim Hochbewegen des Druckdornes 34 wird nicht nur das ring­ förmige Material außerhalb der zweiten Heftfläche 31 um den Rand 19 der Ausgießöffnung 16 umgelegt und mit den ring­ förmigen Ausnehmungen 36 des Druckdornes 34 hochgedrückt, sondern es wird gleichzeitig auch die ringförmige vierte Heftfläche 37 erstellt, die in dichtender Weise ein Ein­ dringen von Flüssigkeit aus dem Raum unterhalb der Oberwand zum Rand 19 der Ausgießöffnung 16 hin vermeiden soll und kann.
Bei der nach Fig. 7 erstellten Packung ist der Kunststoff­ streifen 8 sowohl über die erste Heftfläche 7 als auch über die zweite Heftfläche 31 und - von der gegenüberliegenden Seite - über die vierte Heftfläche 37 mit dem Abdeckstrei­ fen 6 verbunden.
In Fig. 6 ist unten der Druckdorn 34′ in gestrichelter Weise gezeigt. Es handelt sich hier um ein Werkzeug, bei welchem das Aufnahmewerkzeug mit dem Druckdorn und damit der Arbeitsschritt gemäß den Fig. 6 und 7 vereinigt ist. Der Druckdorn ist in Fig. 6 unten mit 34′ bezeichnet, und man sieht wiederum seine erhöhte Fläche 35′ mit der nuten­ förmigen Ausnehmung 36′, an der unter Belassung von Ent­ lüftungskanälen 27′ die äußeren Backen 24″ rechts und 24‴ links angeordnet sind. Gemäß Doppelpfeil 38 ist diese in Fig. 6 unten gezeigte Einheit 34′, 24″, 24‴ anstelle der Einheit 23 verwendbar und derart auf- und abschiebbar, daß die seitlichen Backen 24′ und 24‴ gemäß der Doppelpfeile 39 seitlich so verschiebbar sind, daß das Oberteil 22 des Werkzeuges gemäß Fig. 6 bei Vorsehen einer Temperaturiso­ lierung 30 sogleich auch als Gegenbacken anstelle der Ex­ trawerkzeuge 29, 32 verwendet werden kann. In diesem Falle allerdings sollte der Raum unter dem Werkzeugoberteil 22 entsprechend der gestrichelten Teile 40 so ausgefüllt sein daß dieser Gegendruckbacken 22 die gesamte Oberfläche des Abdeckstreifens 6 bedeckt. Es braucht also lediglich der Raum zwischen der Gasdurchführungsöffnung 25 und über dem Loch 15 im Abdeckstreifen 6 für das Durchströmen der Druck­ luft gemäß Pfeil 26 freibleiben.

Claims (9)

1. Flüssigkeitspackung aus Karton oder dergleichen, der mindestens auf seiner einen Oberfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssigkeitsundurchlässig ist, mit Seitenwänden (1, 2), Boden und Oberwand (5), die wenigstens teilweise durch Falt- (3, 4) und/oder Siegelnähte miteinander verbunden sind, mit einer in der Oberwand (5) nahe der Randlinie (3) befindlichen, aufreißbaren Ausgießöffnung (16) mit einem separaten Kunststoffstreifen (8), der im Bereich der Ausgießöffnung (16) mindestens diese mit Hilfe einer ringförmigen vierten Heftfläche (37) von der Unterseite aufgesiegelt dichtend überdeckt und über eine zweite Heftfläche (31) an einem äußeren Abdeckstreifen (6) befe­ stigt ist, wobei die zweite Heftfläche (31) innerhalb der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist und der äußere Abdeck­ streifen (6) über eine dritte Heftfläche (9) an der Ober­ wand (5) der Packung befestigt ist, dadurch gekennzeich­ net, daß der separate Kunststoffstreifen (8) von der Außenseite der Oberwand (5) um den Rand (19) der Ausgieß­ öffnung (16) nach innen umgelegt ist, neben der vierten Heftfläche (37) ringförmig doppelt gelegt ist und zusätzlich über eine erste Heftfläche (7) an dem äußeren Abdeckstreifen (6) befestigt ist, in welchem sich im Bereich über der Ausgießöffnung (16) ein Loch (15) befindet, daß beide Heftflächen (7, 31) kleiner als die Fläche des Abdeckstreifens (6) sind, die erste Heftfläche (7) im Abstand vom Loch (15) und außerhalb der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist, daß die zweite Heftfläche (31) außerhalb des Loches (15) des Abdeckstreifens (6), dieses wenigstens punktförmig umgebend, angeordnet ist und daß die dritte Heftfläche (9) zwischen der Oberwand (5) und dem äußeren Abdeckstreifen (6) außerhalb des Kunststoffstreifens (8) liegt.
2. Flüssigkeitspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der separate Kunststoffstreifen (8) auf der Oberwand (5) im Bereich der Gießkante (14) im wesentlichen schweißfrei gehalten ist und vorzugsweise zur Bildung dieser Gießkante (14) auf einer Seite der Ausgießöffnung (16) bis über die nächstliegende Randlinie (3) reichend vorgesehen ist.
3. Flüssigkeitspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Heftfläche (7) bandförmig quer über den äußeren Abdeckstreifen (6) verlaufend vorgesehen ist und die zweite Heftfläche (31) das gesamte Loch (15) im Abdeckstreifen (6) durchgehend umgibt.
4. Flüssigkeitspackung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Heftfläche (9), in Aufreißrichtung des Abdeckstreifens (6) gesehen, hinter der Ausgießöffnung (16) angeordnet ist.
5. Verfahren zur Herstellung der Öffnungsvorrichtung an einer Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem auf den Bereich der aus der Oberwand (5) ausgestanzten Ausgießöffnung (16) ein die Öffnung (16) überdeckender Kunststoffstreifen (8) so aufgesiegelt wird, daß die über der Ausgießöffnung (16) liegende Fläche auf ein Niveau unterhalb der Oberwand (5) becherförmig tiefgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, daß zum Tiefziehen ein gasförmiges Fluid (26) durch das Loch (15) im Abdeckstreifen (6) auf den Kunststoffstreifen (8) geblasen wird und der Boden (28) des tiefgezogenen Bechers derart verformt wird, daß die Bodenfläche (28) größer als die Fläche der Ausgießöffnung (16) ist, und wieder gegen die untere Ringfläche außerhalb des Randes (19) der Ausgießöffnung (16) längs einer vierten Heftfläche (37) aufgesiegelt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffstreifen (8) mitsamt daran befestigtem Abdeckstreifen (6) mit Loch (15) auf dem Bereich der Ausgießöffnung (16) aufgelegt und nur auf einer Seite von der Aus­ gießöffnung (16) und im Abstand von dieser vor dem Tiefziehen auf dem Oberboden (5) der Packung befestigt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Tiefziehen des Kunststoffstreifens (8) Heißluft (21) von der dem äußeren Abdeckstreifen (6) abgewandten Seite durch die Ausgießöffnung (16) auf den Kunststoffstreifen (8) aufgeblasen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der Heißluft (21) 300° C bis 500° C beträgt.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 5 bis 8, mit Druckdorn (34) und Gegenbacken (22), dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (23) des Aufnahmewerkzeuges (23, 24) für das tiefgezogene Werkstück (8, 28) beweglich und mit Heiz- oder Ultraschalleinrichtungen versehen ist, während der gegenüberliegende Gegenbacken (22) einen Druckluftdurchgangskanal (25) aufweist.
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