DE3522204A1 - Rueckspiegel - Google Patents
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- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R1/00—Optical viewing arrangements; Real-time viewing arrangements for drivers or passengers using optical image capturing systems, e.g. cameras or video systems specially adapted for use in or on vehicles
- B60R1/02—Rear-view mirror arrangements
- B60R1/08—Rear-view mirror arrangements involving special optical features, e.g. avoiding blind spots, e.g. convex mirrors; Side-by-side associations of rear-view and other mirrors
- B60R1/083—Anti-glare mirrors, e.g. "day-night" mirrors
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- B60R1/087—Anti-glare mirrors, e.g. "day-night" mirrors using a mirror angularly movable between a position of use and a non-glare position reflecting a dark field to the user, e.g. situated behind a transparent glass used as low-reflecting surface; Wedge-shaped mirrors with remote or automatic control means
Description
Die Erfindung betrifft einen Rückspiegel für ein Kraftfahrzeug
mit verschwenkbarer Spiegelebene zur Verhinderung von
Blendeffekten.
Rückspiegel mit einer Spiegelebene, die bei erhöhtem Lichteinfall
automatisch durch einen Elektromotor verschwenkt
wird, sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt geworden.
Es gibt sowohl Rückspiegel, bei denen die Spiegelebene
in einem fest montierten Gehäuse gekippt wird, als
auch Ausführungsformen, bei denen das Gehäuse mitsamt der
Spiegelebene gegenüber einem Tragarm verschwenkt wird. Die
bislang bekanntgewordenen konstruktiven Ausführungen weisen
jedoch noch einige Mängel in Bezug auf die praktische Brauchbarkeit
auf. Insbesondere stellte sich heraus, daß relativ
starke Antriebsmotoren benötigt werden und daß die Antriebe
eine zu starke Lärmbelästigung verursachten. Darüber hinaus
konnten die Rückspiegel nicht zu angemessenen Preisen gefertigt
werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Rückspiegel
der einleitend genannten Art so zu verbessern, daß
er preisgünstig zu fertigen, weitgehend wartungsfrei und
verschleißarm ist sowie die Klappbewegungen leise durchführt
und geringe räumliche Maße aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Spiegelfläche mit einem Mitnehmer schwenkbar verbunden ist,
der mit einem Oberflächenprofil im Eingriff ist, dessen
unterschiedliche Profilhöhen verschiedenen Verschwenkwinkeln
entsprechend.
Bei einem derartigen Rückspiegel erfolgt ein Verschwenken des
Rückspiegels, bevor der Fahrer des Kraftfahrzeuges eine Blendung
bemerkt. Der Fahrer braucht so seine Hände nicht vom
Steuer des Kraftfahrzeugs entfernen, um den Rückspiegel manuell
abzublenden. Dies ist in Situationen, in denen der Fahrer bereits
durch den Spiegel geblendet wird besonders gefährlich,
da aufgrund der Blendwirkung der vor dem Kraftfahrzeug liegende
Verkehrsbereich ohnehin nicht mehr genügend klar erkannt
werden kann und das Verstellen des Rückspiegels von Hand den
Fahrer zusätzlich vom Verkehr ablenkt.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird die Intensität des auf den Spiegel auftreffenden
Lichtes durch eine Fotozelle gemessen. Entsprechend
der so bestimmten Lichtstärke wird der Spiegel
ab einem bestimmten Lichtstärkensch-wellwert verschwenkt
und so eine Blendung des Fahrers vermieden.
Die Schwenkbewegungen werden mit Hilfe eines Zahnrades,
das ein Oberflächenprofil aufweist, von einem Elektromotor
auf einen Mitnehmer übertragen, der mit einem die Spiegelfläche
enthaltenden Gehäuse verkuppelt ist. Durch die Ausbildung
des Oberflächenprofils wird erreicht, daß der Elektromotor
sich nur in gleichsinniger Weise zu drehen braucht
und alle Verzahnungen des Antriebs stets im Eingriff sind.
Vorzeitiger Verschleiß und Stöße innerhalb des Antriebs
können so vermieden werden.
Der Elektromotor kann relativ klein bemessen werden, da er
nur die geringen Kräfte aufbringen muß, die zur Überwindung
der Lagerreibungen erforderlich sind. Aufgrund der konstruktiven
Ausbildung der Verbindungen der gegeneinander
verschwenkbaren Teile brauchen fast keine Hubarbeiten vom
Elektromotor verrichtet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung
läßt sich der Schwellwert der Lichtstärke, der zu einer
Verschwenkung des Rückspiegels führt, mit Hilfe eines
Einstellrades regulieren. Der Rückspiegel kann so verschiedenen
Umwelthelligkeiten und unterschiedlichen Lichtempfindlichkeiten
von Fahrern des Kraftfahrzeuges angepaßt
werden.
Gemäß einer zusätzlichen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Gehäuse des Rückspiegels in der Weise ausgeführt,
daß je nach Verwendungszweck und Liefermöglichkeit verschiedene
Größen von vorbekannten Spiegelgläsern in das Gehäuse
eingesetzt werden können.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten
Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung beispielsweise veranschaulicht ist.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: eine schematische Darstellung eines Rückspiegels
mit verschwenkter Spiegelebene
bei starkem Lichteinfall,
Fig. 2: eine schematische Darstellung eines Rückspiegels
in unverschwenktem Zustand bei
schwachem Lichteinfall,
Fig. 3: eine Seitenansicht eines die Spiegelebene
enthaltenden Gehäuses,
Fig. 4: einen Querschnitt durch das Gehäuse entsprechend
der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5: eine zur Hälfte geschnittene Draufsicht auf
das Gehäuse in Fig. 3,
Fig. 6: eine Vorderansicht des Hauptgehäuses,
Fig. 7: eine schematische Darstellung des
Aufbaus des Gehäuseinnenraums,
Fig. 8: eine schematische Darstellung des Aufbaus des Gehäuseinnenraums,
Fig. 9: eine Draufsicht auf das Zahnrad,
Fig. 10: eine Seitenansicht des Zahnrads,
Fig. 11: eine Seitenansicht eines zur Hälfte geschnittenen
Zahnrads,
Fig. 12: eine Prinzipskizze der elektrischen Beschaltung
des Antriebsmotors,
Fig. 13: verschiedene Ansichten des Haltearms,
Fig. 14: eine Draufsicht auf das Einstellrad,
Fig. 15: eine Seitenansicht eines zur Hälfte geschnittenen
Einstellrades,
Fig. 16: ein zur Hälfte geschnittenes Rückspiegelgehäuse
Ein Rückspiegel besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse 1,
einem eine Spiegelfläche 2 enthaltenden Gehäuse 3 sowie
einem Tragarm 4. Mit dem Tragarm 4 wird der Rückspiegel in
einem nicht dargestellten Kraftfahrzeug befestigt. Mit
einem etwa kugelförmig ausgebildeten Endstück 5 ist der
Tragarm 4 in einer Aussparung 6 des Gehäuses 1 gelagert.
Das Gehäuse 1 kann so in geeigneter Weise gegenüber dem
im Kraftfahrzeug fest installierten Tragarm 4 verdreht
werden und in seiner räumlichen Ausrichtung den unterschiedlicher
Größen und Sitzpositionen der verschiedenen
Lenker des Kraftfahrzeugs angepaßt werden.
Das Gehäuse 3 ist durch Kupplungsvorsprünge 7 mit einem
Mitnehmer 8 verbunden. Die Kupplungsvorsprünge 7 sind in
Aussparungen 9 des Mitnehmers 8 drehbar gelagert. Der Mitnehmer
8 weist eine weitere Aussparung 10 auf, die zur Aufnahme
eines Zahnrades 11 dient. Das Zahnrad 11 ist drehbar
im Gehäuse 1 gelagert und mit einer Schneidschraube 12
in einer Führung 13 befestigt. Die Führung 13 bildet mit
der Vorderwand 14 des Gehäuses 1 ein gemeinsames Teil.
Zur Verbesserung von Gängigkeit und Führungsgenauigkeit
des Zahnrades 11 befindet sich zwischen dem Kopf 15 der
Schneidschraube 12 und der parallel zur vorderen Gehäusewand
14 verlaufenden seitlichen Begrenzung 16 des Zahnrades
11 eine Scheibe 17.
Über Verzahnungen 18 greift das Zahnrad 11 in eine Schnecke
19, die auf der Antriebsachse 20 eines Motors 21 befestigt
ist. Wird der Motor 21 über Leitungen 22 mit Strom versorgt,
so wird das Zahnrad 11 in eine Drehbewegng versetzt.
Die Drehebene 23 liegt dabei parallel zur vorderen Gehäusewand
14. Das Zahnrad 11 weist in einem bezüglich seiner
Drehachse 24 äußeren Bereich 25 ein Oberflächenprofil 26
auf. Das Oberflächenprofil 26 ist so ausgebildet, daß der
äußere Bereich 25 über den gesamten Umfang des Zahnrades 11
senkrecht zur Drehebene 23 die gleiche Ausdehnung aufweist.
Die parallel zur Drehebene 23 verlaufenden Begrenzungen 27, 28
des äußeren Bereiches 25 weisen durch die Ausbildung des
Oberflächenprofils 26 im Verlauf des Umfangs des Zahnrads
11 unterschiedliche Entfernungen 29, 30 von der vorderen
Gehäusewand 14 auf.
Das Oberflächenprofil 26 ist so ausgebildet, daß der äußere
Bereich 25 etwa je in einem Viertel seiner Ausdehnung entlang
des Umfangs des Zahnrads 11 von den Begrenzungen 27, 28
in Entfernungen 29, 30 so parallel zum vorderen Gehäuseteil 14
abgeschlossen wird. In den verbleibenden Teilbereichen des
äußeren Bereiches 25 vergrößert bzw. verkleinert sich der
Abstand der Begrenzungen zum Gehäuseteil 14 etwa kontinuierlich.
Auf den Begrenzungen 27, 28 und den dazwischen liegenden
an- bzw. absteigenden Teilbegrenzungen wird der Mitnehmer 8
durch Spitzen 31 geführt. Außerdem erfolgt eine weitere
Führung des Mitnehmers in einem Schlitz 32 des Gehäuseteils
14. Aufgrund einer Drehbewegung des Zahnrads 11
wird der Mitnehmer 8 entsprechend des Verlaufs des Oberflächenprofils
26 senkrecht zum vorderen Gehäuseteil 14
durch den Schlitz 32 bewegt.
Durch die Verkupplung 7,9 des Gehäuses 3 mit dem Mitnehmer
8 weist so auch das Gehäuse 3 im Bereich der Kupplungsvorsprünge
7 unterschiedliche Entfernungen zum Gehäuse 1 auf.
Das Gehäuse 3 wird zusätzlich durch rundliche ausgebildete
Kupplungsteile 33 in Aussparungen 34 der vorderen Gehäusewandung
14 verschwenkbar geführt. Durch die geometrische
Anordnung der Kupplungsteile 7, 33 bewirkt eine durch die
Zahnraddrehung verursachte Bewegung des Mitnehmers 8 aus
dem Gehäuse 1 hinaus ein Kippen der Spiegelfläche bzw.
eine Bewegung des Mitnehmers 8 in das Gehäuse 1 hinein
führt zu einer senkrechteren Position der Spiegelfläche 2.
In der in Figur 2 dargestellten normalen Position der Spiegelfläche
2 weist die Spiegelfläche 2 einen Winkel 35 zur
Gehäusewandung 14 auf. Wurde der Mitnehmer 8 durch eine
Drehung des Zahnrades 11 in das Gehäuse 1 hineingezogen,
so verläuft die Spiegelfläche 2 bei maximalen Abstand 30
des Oberflächenprofils 26 von der Gehäusewandung 14 etwa
parallel zur Wandung 14. War der Spiegel zuvor so eingestellt,
daß die Augen des Fahrers aufgrund der Spiegelwirkung
den nachfolgenden Verkehr beobachten konnten,
so werden nun die auf die Spiegelfläche fallenden Lichtstrahlen
in einen Bereich des Fahrzeugdaches reflektiert.
Damit der Fahrer aber auch bei dieser Stellung der Spiegelfläche
Informationen über den nachfolgenden Verkehr
erhält, wird im Gehäuse 3 zusätzlich eine Glasscheibe 36
geführt. Die Glasscheibe 36 ist gegenüber der Spiegelfläche
2 um einen festen Winkel 37 verschwenkt, der seinerseits
gleich dem maximalen Schwenkwinkel 35 zwischen der
Spiegelfläche 2 und der Gehäusewandung 14 ist. In der
in Figur 1 dargestellten Position des Rückspiegels weist
deshalb die Glasscheibe 36 bezüglich der Gehäusewandung
14 den gleichen Winkel auf, wie in Figur 2 die
Spiegelebene 2. Da auch die Glasoberfläche reflektierende
Eigenschaften aufweist, werden die Augen des Fahrers
entweder von den durch die Spiegelebene 2 intensiv
reflektierten Lichtstrahlen erreicht oder der Fahrer
kann sich in der anderen Stellung des Rückspiegels durch
das von der Oberfläche der Glasscheibe 36 erheblich
schwächer reflektierte Bild Informationen über den nachfolgenden
Verkehr verschaffen.
Eine Änderung der Winkelstellung 35 ist immer dann sinnvoll,
wenn durch den nachfolgenden Verkehr oder aber auch
durch eine tiefe rückwärtige Sonnenposition eine Blendwirkung
des Fahrers verursacht wird. Die durch derartige
Lichtverhältnisse bewirkte starke Lichteinstrahlung auf
den Rückspiegel wird mit einem Fotosensor 38 gemessen,
der im Gehäuse 1 hinter einer Einlaßöffnung 39 angebracht
ist. Die Intensität des auf den Fotosensor 38
auftreffenden Lichts kann durch eine Blende 40 reguliert
werden. Die Blende 40 weist einen Schlitz 41 auf. Der
Schlitz 41 ist derartig ausgebildet, daß er in einem
Bereich 42 seiner Ausdehnung in etwa der gerundeten
Form der Einlaßöffnung 39 angepaßt ist und einen größeren
Querschnitt als diese aufweist. In einem Bereich 43 ist
der Schlitz 41 so ausgebildet, daß er ausgehend von dem
Bereich 42 in etwa spitz endet. Die Blende 40 ist Teil
eines Einstellrades 44, das drehbar im Gehäuse 1 gelagert
ist und aus dem Gehäuse 1 aus einer Öffnung 45 mit einem
Teilbereich 46 seines Umfangs herausragt. Der Bereich 46
des Einstellrades 44 weist eine Rändelung 47 auf und ermöglicht
dem Fahrer ein funktionssicheres Drehen des Einstellrades
44 und die damit verbundene Regulierung des
auf den Fotosensor 38 auftreffenden Lichtes. Durch die
Rändelung 47 wird die Kraftübertragung vom Finger des
Fahrers auf das Einstellrad 44 gegenüber einer glatten
Ausbildung des Bereiches 46 erheblich verbessert.
Das Einstellrad 44 weist desweiteren eine Rasterung 48
auf. Gegenüber der Rasterung 48 weist das Gehäuse 1 einen
Anschlag 49 auf, der in die Rasterung 48 eingreift.
Beim Drehen des Einstellrades 44 wird durch den Anschlag 49
eine Kraft auf das Einstellrad 44 ausgeübt, die zum einen
der drehenden Kraft entgegenwirkt und zum anderen einen
auf den Mittelpunkt des Einstellrades 44 ausgerichteten
Anteil aufweist. Zwischen der Rasterung 48 und seinem
Mittelpunkt weist das Einstellrad 44 einen Entlastungsschlitz
50 auf. Die auf den Mittelpunkt des Einstellrades
44 gerichtete Kraftkomponente drück das Einstellrad
44 im Bereich des Entlastungsschlitzes 50 elastisch
ein, dadurch kann das Einstellrad 44 am Anschlag 49
vorbeigedreht werden und ist trotzdem ohne äußere Krafteinwirkung
in einer einstellbaren Postion fixiert.
Am Beginn und am Ende der Rasterung 48 weist das Einstellrad
44 zwei Nocken 53 auf. Diese Nocken 53 begrenzen jeweils
zusammen mit dem Anschlag 49 die Drehung des Einstellrades
44 in seiner jeweiligen Endlage. In der einen Drehrichtung
ist die Endlage erreicht, wenn sich der Blendenschlitz
41 mit seinem einen maximalen Lichtdurchlaß ermöglichenden
Bereich 42 über der Einlaßöffnung 39 befindet.
In der anderen Drehrichtung ist die Endlage erreicht, wenn
die Blende 40 die Einlaßöffnung 39 vollständig abdeckt. In
der letzteren Stellung wird durch eine zusätzlich auf dem
Einstellrad 44 sich befindende Schaltnocke 51 über einen
Wechselschalter 52 die Stromversorgung eines Schwellwertschalters
55 abgeschaltet und der Rückspiegel über eine Leitung
60 in seine Ruhelage geführt. Der Wechselschalter 52
ist vorzugsweise als Microschalter ausgeführt.
Die Stromversorgung kann über eine Fahrzeugbatterie 54 erfolgen,
wobei vorzugsweise die Stromabnahme von dem Stromkreis
für die Fahrzeuginnenbeleuchtung erfolgt. Es ist
aber auch denkbar, eine separate Batterie oder einen Akkumulator
vorzusehen, der bevorzugt im Gehäuse 1 montiert wird.
Eine Aufladung des Akkumulators könnte beispielsweise über
Solarzellen erfolgen.
Durch den Lichteinfall auf den Fotosensor 38 wird der in die
Schwellwertschaltung 55 fließende Strom beeinflußt. Ab einer
bestimmten Lichtintensität ist der Strom so groß, daß die
Schwellwertschaltung 55 ein Steuersignal erzeugt, welches
über eine Leitung 57 und einen Wechselschalter 59 zu einem
Schaltverstärker 56 geführt wird. Der Schaltverstärker 56
bereitet dieses Steuersignal auf, und steuert über die Leitungen
22 einen Motor 21 an.
Der so angesteuerte Motor 21 bewirkt eine Drehung des Zahnrades
11. Die beim Antrieb des Zahnrades 11 durch den Motor
21 auftretenden Gegenkräfte werden durch Zapfen 61, die aus
den beiden Gehäuseschilden 62 des Motors 21 herausragen auf
Stege 63 des Gehäuses 1 übertragen. Die Zapfen 61 sind in
Aussparungen 64 der Stege 63 gelagert. Das Gehäuse 65 des
Motors 21 liegt zusätzlich an weiteren Stegen 66 des Gehäuses
1 an.
Durch die Drehung des Zahnrades 11 wird der Mitnehmer 8 in
das Gehäuse 1 hineingezogen. Aufgrund der Ausbildung der
Aussparung 32 wird er dabei senkrecht zur Gehäusevorderwand
14 geführt. Die Drehung des Zahnrades 11 erfolgt solange,
bis eine auf dem Zahnrad 11 angebrachte Schaltnocke 67 den
Schalter 59 umschaltet. Der Schalter 59 ist nun mit einer
Leitung 58 verbunden. Die Schaltnocke 67 ist so auf dem
Zahnrad 11 angebracht, daß die Unterbrechung des Motorstromes
erfolgt, wenn der Mitnehmer 8 mit seinen Mitnehmerspitzen 31
etwa in der Mitte des im Abstand 30 parallel zur vorderen
Gehäusewandung verlaufenden Bereiches 25 des Zahnrades 11
geführt wird. Der Fahrer kann den nachfolgenden Verkehr
nun mit Hilfe des von der Oberfläche der Glasscheibe 36
schwach reflektierten Bildes verfolgen.
Bei einem Nachlassen der Intensität der Lichteinstrahlung
auf den Rückspiegel fällt die Schwellwertschaltung 55 ab
einer bestimmten Lichtstärke wieder in ihre Ausgangslage
zurück. Dadurch wird bewirkt, daß nunmehr auf der Leitung
58 ein Steuersignal entsteht, welches über den noch in
seiner anderen Schaltposition befindlichen Wechselschalter
59 zu dem Schaltverstärker 56 gelangt, der wiederum den
Motor 21 steuert. Die Drehung des Zahnrads 11 wird fortgesetzt
und der Mitnehmer 8 wieder aus dem Gehäuse 1 hinausgeschoben.
Die Drehung des Zahnrads 11 wird unterbrochen,
wenn eine auf dem Zahnrad 11 angebrachte weitere Schaltnocke
69 den Wechselschalter 59 wieder in seine andere Position
umschaltet und so die Verbindung zwischen der Leitung 58
und dem Schaltverstärker 56 unterbricht.
Durch eine geeignete Einstellung der Blende 40 kann der Fahrer
die Lichthelligkeit, die das Abklappen des Rückspiegels bewirkt,
den äußeren Lichtverhältnissen und seiner eigenen Lichtempfindlichkeit
anpassen. Bei einer großen Umfeldhelligkeit
sollte erste eine stärkere Lichtintensität ein Klappen des
Rückspiegels bewirken. Bei großer Dunkelheit sollte der
Rückspiegel bereits bei schwächerer Lichteinstrahlung
klappen, da sonst eine starke Blendwirkung auftritt.
Claims (58)
1. Rückspiegel für ein Kraftfahrzeug mit verschwenkbarer
Spiegelfläche zur Verhinderung von Blendeffekten, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spiegelfläche (2) mit einem Mitnehmer
(8) schwenkbar verbunden ist, der mit einem Oberflächenprofil
(26) im Eingriff ist, dessen unterschiedliche Profilhöhen
(29, 30) verschiedenen Verschwenkwinkeln (35, 37) entsprechen.
2. Rückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Oberflächenprofil (26) Teil eines Zahnrades (11) ist.
3. Rückspiegel nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zahnrad (11) in einer vorderen Gehäusewandung
(14) mit einer Schneidschraube (12) drehbar gelagert ist.
4. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehebene (23) des Zahnrades (11) planparallel
zur Gehäusewandung (14) verläuft.
5. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Oberflächenprofil (26) einen äußeren Bereich
(25) des Zahnrads (11) sowohl auf der der Gehäusewandung (14)
zugewandten Seite als auch auf der der Gehäusewandung (14)
abgewandten Seite begrenzt.
6. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Oberflächenprofil (26) so ausgebildet ist, daß
es auf der der Gehäusewandung (14) abgewandten Seite des äußeren
Bereiches (25) in etwa einem Viertel des Umfangs des Zahnrads
(11) in einem Abstand (30) etwa parallel zur Gehäusewandung
(14) verläuft.
7. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Oberflächenprofil (26) so ausgebildet ist, daß
es auf der der Gehäusewandung (14) abgewandten Seite des
äußeren Bereiches (14) in etwa einem Viertel des Umfangs
des Zahnrads (11) in einem Abstand (29) etwa parallel zur
Gehäusewandung (14) verläuft.
3. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Oberflächenprofil (26) so ausgebildet ist, daß
es auf der der Gehäusewandung (14) abgewandten Seite des
äußeren Bereiches (25) zwischen seinen parallel zur Wandung
(14) verlaufenden Bereichen (27, 28) in etwa kontinuierlich
ansteigt bzw. abfällt.
9. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zahnrad (11) in eine Aussparung (10) des Mitnehmers
(8) hineinragt.
10. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer (8) auf dem Oberflächenprofil (26)
durch Spitzen (31) geführt ist.
11. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer (8) in einer Aussparung (32) der
Wandung (14) geführt wird.
12. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer (8) Aussparungen (9) aufweist.
13. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Aussparungen (9) Kupplungsvorsprünge (7)
eines Gehäuses (3) verschwenkbar gelagert sind.
14. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (3) die Spiegelfläche (2) gelagert ist.
15. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (3) eine Glasscheibe (36) gelagert ist.
16. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasscheibe (36) einen Winkel (37) zur Spiegelfläche
(2) aufweist.
17. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) Kupplungsstege (33) aufweist.
18. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplungsstege (33) verschwenkbar in Aussparungen
(34) zur Gehäusewandung (14) gelagert sind.
19. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß ein im Gehäuse (1) gelagerter Motor (21) eine Abtriebsachse
(20) aufweist.
20. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtriebsachse (20) in einer Schnecke (19) endet.
21. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnecke (19) mit einer Verzahnung (18) des
Zahnrades (11) kämmt.
22. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zapfen (61) an Gehäuseschildern (62) des Motors
(21) befestigt sind.
23. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Motor (21) seitlich durch an seinem Gehäuse (65)
anliegende Stege (66) des Gehäuses (1) gelagert ist.
24. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß der Motor (21) durch einen Stromkreis (22) mit einer
Spannungswelle (54) verbunden ist.
25. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannungswelle (54) von einer Fahrzeugbatterie
gebildet ist.
26. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stromkreis einen Schalter (52) aufweist.
27. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Betätigung des Schalters (52) eine Schaltnocke
(51) vorgesehen ist.
28. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltnocke (51) Teil eines Einstellrades (44)
ist.
29. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einstellrad (44) drehbar im Gehäuse (1) gelagert
ist.
30. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einstellrad (44) einen Blendenschlitz (41) aufweist.
31. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blendenschlitz (41) in einem weiten Bereich (42)
seiner Ausdehnung gerundet geformt ist und er einen größeren
Querschnitt als eine Einlaßöffnung (39) aufweist, durch
den Licht auf einen Fotosensor (38) fällt.
32. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blendenschlitz (41) in einem engen Bereich (43)
seiner Ausdehnung ausgehend vom weiten Bereich (42) in etwa
spitz zuläuft.
33. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 32, dadurch gekenzeichnet,
daß das Einstellrad (44) in einem äußeren Bereich (46)
seines Umfangs eine Rändelung (47) aufweist.
34. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einstellrad (44) eine Rasterung (48) aufweist.
35. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rasterung (48) von zwei Nocken (53) begrenzt
wird.
36. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) in seiner vorderen Gehäusewand (14)
einen Schlitz (32) aufweist, durch den ein Mitnehmer (8)
geführt wird.
37. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rasterung (48) an einem Anschlag (49) anliegt.
38. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (49) ein Teil des Gehäuses (1) ist.
39. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einstellrad (44) im Bereich seiner Rändelung (46)
aus einer Öffnung (45) des Gehäuses (1) hinausragt.
40. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlaßöffnung (39) von der durch das Einstellrad
(44) gebildeten Blende (40) einstellbar abgedeckt ist.
41. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet,
daß in Richtung eines einfallenden Lichtstrahls hinter
der Einlaßöffnung (39) ein Fotosensor (38) montiert ist.
42. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fotosensor (38) mit einer Schwellwertschaltung
(55) verbunden ist.
43. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellwertschaltung (55) mit einem Schaltverstärker
(56) elektrisch verbunden ist.
44. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellwertschaltung (55) eie Abhängigkeit von
einer auf den Spiegel auftreffenden Lichtstärke aufweist.
45. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaltverstärker (56) mit einem Motor (21) über
Leitungen (22) elektrisch verbunden ist.
46. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaltverstärker (56) einen Motor (21) ansteuert.
47. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitungen (57, 58) über einen Schalter (59) mit
dem Schaltverstärker (56) verbunden sind.
48. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schalter (59) als Wechselschalter aufgeführt ist.
49. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schalter (59) durch Schaltnocken (67, 69) des
Zahnrads (11) betätigt wird.
50. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) eine gerundete Aussparung (6) aufweist.
51. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Aussparung (6) ein gerundetes Ende (5) eines
Tragarms (4) geführt wird.
52. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragarm (4) in einem Bereich oberhalb der
Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges befestigt ist.
53. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragarm (4) aus Kunststoff gefertigt ist.
54. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragarm (4) aus Metall gefertigt ist.
55. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) aus Kunststoff gefertigt ist.
56. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) aus Metall gefertigt ist.
57. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) aus Kunststoff gefertigt ist.
58. Rückspiegel nach Anspruch 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) aus Metall gefertigt ist.
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