DE3528626A1 - Schachtelfoermiges gehaeuse fuer ein, einen telefonanruf optisch anzeigendes zusatzgeraet - Google Patents

Schachtelfoermiges gehaeuse fuer ein, einen telefonanruf optisch anzeigendes zusatzgeraet

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DE3528626A1
DE3528626A1 DE19853528626 DE3528626A DE3528626A1 DE 3528626 A1 DE3528626 A1 DE 3528626A1 DE 19853528626 DE19853528626 DE 19853528626 DE 3528626 A DE3528626 A DE 3528626A DE 3528626 A1 DE3528626 A1 DE 3528626A1
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/21Combinations with auxiliary equipment, e.g. with clocks or memoranda pads
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    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/11Supports for sets, e.g. incorporating armrests

Description

Reichle + De-Massari AG Wetzikon/Schweiz
Schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät, welches Gehäuse eine Mehrzahl Lampensockel zur Aufnahme von durch transparente Bereiche des Gehäuses nach aussen leuchtende Lampen sowie eine, die elektrischen Schaltungs- und Anschlussmittel tragende Print-Platte umschliesst.
Solche, beispielsweise unter der Bezeichnung "VISOTEL" der Anmelderin bekannt gewordenen Telefon-Zusatzgeräte machen den Telefonanruf durch umlaufendes Licht sichtbar, was für Hörbehinderte oder bei ortsentferntem Aufenthalt oder bei den Klingelruf übertönenden Geräuschen eine grosse Hilfe darstellt. Entsprechend entwickeln sich solche Zusatzgeräte zum Massenprodukt hin.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Gehäuse
für ein solches vorgenanntes Zusatzgerät zu schaffen, das alle Voraussetzungen für ein Massenartikel erfüllt, insbesondere also leicht und einfach herstellbar und montierbar sein und zudem allen Anforderungen an Aesthetik, Anwendbarkeit auf alle Telefon-Systeme und Zweckmässigkeit genügen soll.
Dies wird erfindungsgemäss zunächst dadurch erreicht, dass ein etwa schalenförmiger Bodenteil und ein auf diesen aufsetzbarer, ebenfalls etwa schalenförmiger Deckelteil einen Innenrahmen umgeben, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach aussen wirksame Reflektoren sowie eine Mehrzahl nach innen wirksame Sockelmittel zur vorzugsweise klemmenden Abstützung der Print-Platte angeformt sind, wobei mindestens der Bodenteil, der Deckelteil und der Innenrahmen durch lösbare Verschlussmittel, insbesondere Schnappverschlussmittel zusammen gehalten sind.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemässen Gehäuses besteht dann darin, wenn mindestens der Deckelteil aus einem transparenten Kunststoff besteht und ferner der Deckelteil eine ringsumverlaufende, ein Einsehfenster auf die Reflektoren bildende Schrägfläche aufweist, wobei dann die Ausgestaltung weiter so ist, dass die Krümmung der Reflektoren bezüglich der Umfangswandung des Gehäuses
symmetrisch oder nach oben zum Einsehfenster hin asymmetrisch ausgeformt ist.
Ferner wird die Herstellung dadurch erleichtert, dass der Innenrahmen mehrteilig, vorzugsweise 4-teilig ausgebildet ist, wobei zudem der Innenrahmen aus reflektierendem Material besteht oder wenigstens im Bereich seiner Reflektoren mit einer Reflexionsschicht versehen ist.
Ein nach allen Seiten hin freier Charakter des erfindungsgemässen Gehäuses wird zudem dann erreicht, wenn der Bodenteil etwa mittig nach innen zur Bildung einer der Aufnahme von Steckermittel dienenden, nach unten offenen Kammer eingezogen ist.
Optimale Montageverhältnisse ergeben sich ferner daraus, wenn von der Innenfläche des Bodenteiles Lagersäulen mit einer Innenschulter abragen zur Abstützung des Deckelteils und zur Aufnahme von innenseitig vom Deckelteil abragenden Schnappstiften.
Für ein sicheres Aufsetzen eines Telefons auf das unterstellte Gehäuse des Zusatzgerätes ist es ferner vorteilhaft, wenn der Deckelteil obenseitig einen umlaufenden, nach oben abragenden Rand aufweist und wenn der Deckelteil obenseitig
ein Rutschprofil aufweist.
Eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Längsseite des erfindungsgemässen Gehäuses, im Schnitt;
Fig. 2 eine Ansicht der Schmalseite des Gehäuses gemäss Fig. 1; und
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Gehäuse gemäss den Fig. und 2.
Das erfindungsgemässe, in den Zeichnungen veranschaulichte Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät umfasst zunächst einen etwa schalenförmigen Bodenteil 1, auf dem ein ebenfalls etwa schalenförmiger Deckelteil 2 aufgesetzt ist.
Die Ausbildung von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 ist dabei so, dass sich ein flaches, schachteiförmiges Gehäuse ergibt, dass in der Regel als Untersatz für ein Telefon dient, aber auch für eine Wandbefestigung geeignet ist. Um hierbei
ein Telefon rutsch- und abrutschfest auf das Gehäuse aufsetzen zu können, ist der Deckelteil 2 obenseitig mit einem umlaufenden, nach oben abragenden Rand ll' sowie mit einem obenseitigen Rutschprofil 12 versehen.
Bodenteil 1 und Deckelteil 2 bestehen vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoff, wobei der Deckelteil 2 eine ringsum verlaufende, ein Einsehfenster auf die vom Gehäuse umschlossenen Lampen (nicht dargestellt) bildende Schrägfläche 2' aufweist.
Zum Zusammenfügen von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 dienen vorzugsweise Schnappverschlussmittel, wofür vom Bodenteil 1 eine Mehrzahl Lagersäulen 8 mit einer Innenschülter 7 nach oben abragen, welche Innenschultern 7 Schnappstifte 6 hintergreifen, die innenseitig vom Deckelteil 2 abragen, wie dies insbesondere Fig. 1 veranschaulicht.
Durch diese Massnahmen können Bodenteil 1 und Deckelteil 2 jederzeit wiederverwendbar voneinander getrennt werden. Gegebenenfalls können noch Schraubenlöcher 15 vorgesehen sein, um beispielsweise eine Siegelschraube anbringen zu können.
Für eine optisch und ästhetisch optimale Rundumansicht des
Gehäuses werden die Anschluss-Steckermittel vorzugsweise verdeckt angebracht, wofür der Bodenteil 1 etwa mittig eine nach innen eingezogene, nach unten offene Kammer 9 aufweist, wie das Fig. 1 veranschaulicht.
Erfindungsgemäss umschliessen Bodenteil 1 und Deckelteil 2 einen Innenrahmen 5, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach aussen wirksame Reflektoren 5' angeformt sind. Seitlich in Ümfangsrichtung des Gehäuses geht dabei jeder Reflektor 51 in mindestens eine Lampenfassung 4 über. Vorzugsweise besteht der Innenrahmen 5 aus hier 4 Teilabschnitten, die jeweils einzeln mit einer Unterkante in eine Nut 13 innenseitig des Bodens des Bodenteils 1 eingestellt sind. Weiter sind am Innenrahmen 5 eine Mehrzahl nach innen wirksame Sockelmittel 11 angeformt, welche der klemmenden Abstützung einer Print-Platte 10 dienen, wie Fig. 1 zeigt. Diese Print-Platte 10 kann sich gleichzeitig auf den Stirnseiten der Säulen 8 und auf dem Boden der Steckermittel-Kammer 9 abstützen.
Damit ergibt sich ein leichtes und schraubenloses Zusammenfügen der beiden Gehäuseschalen 1 und 2 mit dem Innenrahmen 5 und der Print-Platte 10, was allen Kriterien eines Massenproduktes entspricht.
Die Reflektoren 5' im Zusammenwirken mit dem Transparenz-Gehäuse 1/2 gestatten eine optimale Lichtausbeute, wobei je nach vorgesehener Verwendung - die Krümmung der Reflektoren bezüglich der Umfangswandung des Gehäuses symmetrisch (Fig. 1) oder nach oben zum Einsehfenster 21 hin asymmetrisch ausgeformt sein können.
Zweckmässig besteht der Innenrahmen 5 aus einem reflektierenden Material oder dieser weist wenigstens im Bereich seiner Reflektoren 5' eine Reflexionsschicht auf.
Aus dem Vorbeschriebenen ergibt sich somit ein schachteiförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät, das allen Anforderungen an optimale Gebrauchsfähigkeit, Styling und an ein Massenprodukt zu erfüllen vermag.
- Leerseite -

Claims (10)

  1. Patentansprüche
    I.) Schachteiförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät, welches Gehäuse eine Mehrzahl Lampensockel zur Aufnahme von durch transparente Bereiche des Gehäuses nach aussen leuchtende Lampen sowie eine, die elektrischen Schaltungs- und Anschlussmittel tragende Print-Platte umschliesst, dadurch gekennzeichnet, dass ein etwa schalenförmiger Bodenteil (1) und ein auf diesen aufsetzbarer, ebenfalls etwa schalenförmiger Deckelteil (2) einen Innenrahmen (5) umgeben, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach aussen wirksame Reflektoren (51) sowie eine Mehrzahl nach innen wirksame Sockelmittel (11) zur vorzugsweise klem-
    menden Abstützung der Print-Platte (10) angeformt sind, wobei mindestens der Bodenteil, der Deckelteil und der Innenrahmen durch lösbare Verschlussmittel (6,7) , insbesondere Schnappverschlussmittel zusammen gehalten sind.
  2. 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
    mindestens der Deckelteil (2) aus einem transparenten Kunststoff besteht.
  3. 3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (2) eine ringsumverlaufende, ein Einseh-
    fenster auf die Reflektoren (51) bildende Schrägfläche (21) aufweist.
  4. 4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung der Reflektoren (51) bezüglich der Umfangswandung des Gehäuses symmetrisch oder nach oben zum Einsehfenster (21) hin asymmetrisch ausgeformt ist.
  5. 5. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenrahmen (5) mehrteilig, vorzugsweise 4-teilig ausgebildet ist.
  6. 6. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenrahmen (5) aus reflektierendem Material besteht oder wenigstens im Bereich seiner Reflektoren (51) mit einer Reflexionsschicht versehen ist.
  7. 7. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (1) etwa mittig nach innen zur Bildung einer der Aufnahme von Steckermittel dienenden, nach unten offenen Kammer (9) eingezogen ist.
  8. 8. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von der Innenfläche des Bodenteiles (1) Lagersäulen (8) mit einer Innenschulter (7) abragen zur Abstützung des
    _ 3 —
    Deckelteils (2) und zur Aufnahme von innenseitig vom Deckelteil (2) abragenden Schnappstiften (6).
  9. 9. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (2) obenseitig einen umlaufenden, nach oben abragenden Rand (11*) aufweist.
  10. 10. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (2) obenseitig ein Rutschprofil (12) aufweist.
DE3528626A 1984-09-05 1985-08-09 Schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät Expired - Fee Related DE3528626C2 (de)

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DE3528626C2 DE3528626C2 (de) 1994-04-07

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