DE3528626C2 - Schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät - Google Patents

Schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät

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    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
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    • H04M1/11Supports for sets, e.g. incorporating armrests

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät, welches Gehäuse eine Mehrzahl Lampensockel zur Aufnahme von durch transparente Bereiche des Gehäuses nach außen leuchtende Lampen sowie eine, die elektrischen Schaltungs- und Anschlußmittel tragende Print-Platte umschließt.
Solche, beispielsweise unter der Bezeichnung "VISOTEL" der Anmelderin bekannt gewordenen Telefon-Zusatzgeräte machen den Telefonanruf durch umlaufendes Licht sichtbar, was für Hörbehinderte oder bei ortsentferntem Aufenthalt oder bei den Klingelruf übertönenden Geräuschen eine große Hilfe darstellt. Entsprechend entwickeln sich solche Zusatzgeräte zum Massenprodukt hin.
Es ist z. B. aus der DE 30 03 714 ein Telefongehäuse bekannt. Dieses Telefongehäuse ist zweigeteilt; die beiden Hälften werden über eine Schraube verbunden. Nachteilig ist, daß zur Montage bzw. Demontage die Schraube angebracht bzw. entfernt werden muß.
Aus der WO 83/01550 ist eine Umhüllung bekannt. Diese Umhüllung weist folgende Nachteile auf:
  • 1. Sie benötigt einen Innenkörper.
  • 2. Es wird ebenfalls eine Schraube verwendet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Gehäuse für ein solches vorgenanntes Zusatzgerät zu schaffen, das alle Voraussetzungen für ein Massenartikel erfüllt, insbe­ sondere also leicht und einfach herstellbar und montierbar sein und zudem allen Anforderungen an Ästhetik, Anwend­ barkeit auf alle Telefon-Systeme und Zweckmäßigkeit genügen soll.
Dies wird erfindungsgemäß zunächst dadurch erreicht, daß ein etwa schalenförmiger Bodenteil und ein auf diesen auf­ setzbarer, ebenfalls etwa schalenförmiger Deckelteil einen Innenrahmen umgeben, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach außen wirksame Reflektoren sowie eine Mehr­ zahl nach innen wirksame Sockelmittel zur vorzugsweise klem­ menden Abstützung der Print-Platte angeformt sind, wobei mindestens der Bodenteil, der Deckelteil und der Innenrahmen durch lösbare Verschlußmittel, insbesondere Schnappver­ schlußmittel zusammen gehalten sind.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Ge­ häuses besteht dann darin, wenn mindestens der Deckelteil aus einem transparenten Kunststoff besteht und ferner der Deckelteil eine ringsumverlaufende, ein Einsehfenster auf die Reflektoren bildende Schrägfläche aufweist, wobei dann die Ausgestaltung weiter so ist, daß die Krümmung der Reflektoren bezüglich der Umfangswandung des Gehäuses symmetrisch oder nach oben zum Einsehfenster hin asymmetrisch ausgeformt ist.
Ferner wird die Herstellung dadurch erleichtert, daß der Innenrahmen mehrteilig, vorzugsweise 4-teilig ausgebildet ist, wobei zudem der Innenrahmen aus reflektierendem Material besteht oder wenigstens im Bereich seiner Reflektoren mit einer Reflexionsschicht versehen ist.
Ein nach allen Seiten hin freier Charakter des erfindungs­ gemäßen Gehäuses wird zudem dann erreicht, wenn der Bo­ denteil etwa mittig nach innen zur Bildung einer der Auf­ nahme von Steckermittel dienenden, nach unten offenen Kam­ mer eingezogen ist.
Optimale Montageverhältnisse ergeben sich ferner daraus, wenn von der Innenfläche des Bodenteiles Lagersäulen mit einer Innenschulter abragen zur Abstützung des Deckelteils und zur Aufnahme von innenseitig vom Deckelteil abragenden Schnappstiften.
Für ein sicheres Aufsetzen eines Telefons auf das unter­ stellte Gehäuse des Zusatzgerätes ist es ferner vorteilhaft, wenn der Deckelteil obenseitig einen umlaufenden, nach oben abragenden Rand aufweist und wenn der Deckelteil obenseitig ein Rutschprofil aufweist.
Eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegen­ standes ist nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Längsseite des erfindungsgemäßen Gehäuses, im Schnitt;
Fig. 2 eine Ansicht der Schmalseite des Gehäuses gemäß Fig. 1; und
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Gehäuse gemäß den Fig. 1 und 2.
Das erfindungsgemäße, in den Zeichnungen veranschaulichte Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät umfaßt zunächst einen etwa schalenförmigen Bodenteil 1, auf dem ein ebenfalls etwa schalenförmiger Deckelteil 2 aufgesetzt ist.
Die Ausbildung von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 ist dabei so, daß sich ein flaches, schachtelförmiges Gehäuse er­ gibt, daß in der Regel als Untersatz für ein Telefon dient, aber auch für eine Wandbefestigung geeignet ist. Um hierbei ein Telefon rutsch- und abrutschfest auf das Gehäuse auf­ setzen zu können, ist der Deckelteil 2 obenseitig mit einem umlaufenden, nach oben abragenden Rand 11 sowie mit einem obenseitigen Rutschprofil 12 versehen.
Bodenteil 1 und Deckelteil 2 bestehen vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoff, wobei der Deckelteil 2 eine ringsum verlaufende, ein Einsehfenster auf die vom Gehäuse umschlossenen Lampen (nicht dargestellt) bildende Schräg­ fläche 2′ aufweist.
Zum Zusammenfügen von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 dienen vorzugsweise Schnappverschlußmittel, wofür vom Bodenteil 1 eine Mehrzahl Lagersäulen 8 mit einer Innenschulter 7 nach oben abragen, welche Innenschultern 7 Schnappstifte 6 hin­ tergreifen, die innenseitig vom Deckelteil 2 abragen, wie dies insbesondere Fig. 1 veranschaulicht.
Durch diese Maßnahmen können Bodenteil 1 und Deckelteil 2 jederzeit wiederverwendbar voneinander getrennt werden. Ge­ gebenenfalls können noch Schraubenlöcher 15 vorgesehen sein, um beispielsweise eine Siegelschraube anbringen zu können.
Für eine optisch und ästhetisch optimale Rundumansicht des Gehäuses werden die Anschluß-Steckermittel vorzugsweise verdeckt angebracht, wofür der Bodenteil 1 etwa mittig eine nach innen eingezogene, nach unten offene Kammer 9 aufweist, wie das Fig. 1 veranschaulicht.
Erfindungsgemäß umschließen Bodenteil 1 und Deckelteil 2 einen Innenrahmen 5, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach außen wirksame Reflektoren 5′ angeformt sind. Seitlich in Umfangsrichtung des Gehäuses geht dabei jeder Reflektor 5′ in mindestens eine Lampenfassung 4 über. Vorzugsweise besteht der Innenrahmen 5 aus hier 4 Teilab­ schnitten, die jeweils einzeln mit einer Unterkante in eine Nut 13 innenseitig des Bodens des Bodenteils 1 eingestellt sind. Weiter sind am Innenrahmen 5 eine Mehrzahl nach innen wirksame Sockelmittel 11 angeformt, welche der klemmenden Abstützung einer Print-Platte 10 dienen, wie Fig. 1 zeigt. Diese Print-Platte 10 kann sich gleichzeitig auf den Stirn­ seiten der Säulen 8 und auf dem Boden der Steckermittel­ kammer 9 abstützen.
Damit ergibt sich ein leichtes und schraubenloses Zusammen­ fügen der beiden Gehäuseschalen 1 und 2 mit dem Innenrah­ men 5 und der Print-Platte 10, was allen Kriterien eines Massenproduktes entspricht.
Die Reflektoren 5′ im Zusammenwirken mit dem Transparenz- Gehäuse 1, 2 gestatten eine optimale Lichtausbeute, wobei - je nach vorgesehener Verwendung - die Krümmung der Reflekto­ ren bezüglich der Umfangswandung des Gehäuses symmetrisch (Fig. 1) oder nach oben zum Einsehfenster 2′ hin asymmetrisch ausgeformt sein können.
Zweckmäßig besteht der Innenrahmen 5 aus einem reflektie­ renden Material oder dieser weist wenigstens im Bereich seiner Reflektoren 5′ eine Reflexionsschicht auf.
Aus dem Vorbeschriebenen ergibt sich somit ein schachtel­ förmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch an­ zeigendes Zusatzgerät, das allen Anforderungen an optimale Gebrauchsfähigkeit, Styling und an ein Massenprodukt zu erfüllen vermag.

Claims (10)

1. Schachtelförmiges Gehäuse für ein, einen Telefonanruf optisch anzeigendes Zusatzgerät, welches Gehäuse eine Mehrzahl Lampensockel zur Aufnahme von durch transparente Bereiche des Gehäuses nach außen leuchtende Lampen so­ wie eine, die elektrischen Schaltungs- und Anschlußmittel tragende Print-Platte umschließt, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein etwa schalenförmiger Bodenteil (1) und ein auf diesen aufsetzbarer, ebenfalls etwa schalen­ förmiger Deckelteil (2) einen Innenrahmen (5) umgeben, an dem eine Mehrzahl an seinem Umfang verteilte, nach außen wirksame Reflektoren (5′) sowie eine Mehrzahl nach innen wirksame Sockelmittel (11) zur vorzugsweise klem­ menden Abstützung der Print-Platte (10) angeformt sind, wobei mindestens der Bodenteil, der Deckelteil und der Innenrahmen durch lösbare Verschlußmittel (6, 7), ins­ besondere Schnappverschlußmittel zusammengehalten sind.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der Deckelteil (2) aus einem transparenten Kunststoff besteht.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (2) eine ringsumverlaufende, ein Einseh­ fenster auf die Reflektoren (5′) bildende Schrägfläche (2′) aufweist.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmung der Reflektoren (5′) bezüglich der Umfangs­ wandung des Gehäuses symmetrisch oder nach oben zum Einsehfenster (2′) hin asymmetrisch ausgeformt ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenrahmen (5) mehrteilig, vorzugsweise 4-teilig ausgebildet ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenrahmen (5) aus reflektierendem Material be­ steht oder wenigstens im Bereich seiner Reflektoren (5′) mit einer Reflexionsschicht versehen ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenteil (1) etwa mittig nach innen zur Bildung einer der Aufnahme von Steckermittel dienenden, nach unten offenen Kammer (9) eingezogen ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Innenfläche des Bodenteiles (1) Lagersäulen (8) mit einer Innenschulter (7) abragen zur Abstützung des Deckelteils (2) und zur Aufnahme von innenseitig vom Deckelteil (2) abragenden Schnappstiften (6).
9. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (2) obenseitig einen umlaufenden, nach oben abragenden Rand (11′) aufweist.
10. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (2) obenseitig ein Rutschprofil (12) auf­ weist.
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