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Verbesserter Träger für Flaschen
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Die Erfindung betrifft einen verbesserten halbstarren Kunststoffträger,
der mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Glas- oder Kunststoffflaschen
an ihren oberen Teilen trägt. Insbesondere betrifft die Erfindung einen verbesserten
Träger für diese Flaschen, der vorteilhafterweise eingesetzt werden kann, wenn die
Flaschen mit kappenartigen thermoplastischen Verschlüssen verschlossen sind.
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Die US-PS 4 139 094 beschreibt einen halbstarren Kunststoffträger,
der mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Glas- oder Kunststoffflaschen
an ihrem Oberteil oder -abschnitt trägt.
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Bei diesem Träger wird jede Flasche durch eine kreisförmige Anordnung
elastischer Vorsprünge gehAlten, die an der Unterseite des kappenartigen Verschlusses
der Flasche eingreifen, um diese im Träger zu halten, bis ein Verbraucher die Flasche
herauszunehmen wünscht, indem er sie durch die Anordnung der Vorsprünge herauszieht.
Die einzelnen Flaschenaufnahmeöffnungen des Trägers nach dieser US-PS weisen vier
solcher Vorsprünge auf, wobei benachbarte Vorsprünge durch einen vergrößerten Raum
voneinander getrennt sind, dessen Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser
des in diese Öffnung einzuführenden Verschlusses und die Breite eines jeden Raumes
fast so groß ist wie die Breite der Innenkante der einzelnen Vorsprünge, welche
sie voneinander trennt. Träger dieser Art sind bei der Verpackung von gefüllten
Flaschen weit verbreitet, welche mit kappenartigen 28 mm Aluminiumrollverschlüssen
(roll-on closures) verschiedener Arten verschlossen sind und die in den letzten
Jahren
in der Getränkeindustrie weit verbreitet waren. Siehe z.B.
die US-PSen 3 601 273 und 4 007 851.
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In den letzten Jahren war die Abfüllindustrie für Getränke daran interessiert,
gespritzte oder gepreßte Thermoplastikverschlüsse gegen Aluminiumrollverschlüsse
beim Abfüllen von bestimmten Getränken in Glas- oder Kunststoffflaschen zu ersetzen,
besonders solche Getränke, welche nach dem Abfüllen in einer abgedichteten Flasche
infolge der Anwesenheit von Kohlensäure im Getränk einen Innendruck entwickeln.
Obwohl mehrere Arten dieser Thermoplastikverschlüsse in Gebrauch sind, siehe z.B.
US-PS 4 458 821, sind diese Verschlüsse meist durch einen einstückig ausgeformten
zerbrechlichen Sicherheitsstreifen an der unteren Kante des Verschlusses gekennzeichnet,
und wenn solch ein Streifen verwendet wird, so soll er bis zum ersten Versuch,die
Flasche zu öffnen, intakt bleiben, worauf er zerreißen oder zerbrechen soll, um
eine Sichtanzeige für die Tatsache zu geben, daß die Flasche geöffnet wurde.
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Die elastischen Vorsprünge der Träger von der in der US-PS 4 139 094
gezeigten Art arbeiten recht gut, wenn sie bei der Verpackung von Flaschen verwendet
werden, die mit kappenartigen Aluminiumrollverschlüssen versehen sind. Es sei jedoch
bemerkt, daß diese Vorsprünge infolge ihrer Elastizität unter den Verschlußstreifen
von bestimmten thermoplastischen Getränkeverschlüssen während der Handhabung der
Träger oder im Transport eingekeilt werden können, wobei diese zerbrechlichen Streifen
durch die Federwirkung der Vorsprünge vor der Erstöffnung der Flasche zerbrechen
können, besonders im Falle von Ver-
schlüssen mit wärmeschrumpfbaren
Sicherheitsstreifen.
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Natürlich ist das Ergebnis unerwünscht, da es einem Verbraucher fälschlich
einreden kann, daß die Flasche vorher einem Öffnungsversuch unterworfen wurde, und
dies kann zu einer unnötigen Vernichtung eines Getränks führen, das noch für den
Verbrauch gut ist und zum möglichen Einreichen einer unnötigen Zusicherungs-oder
anderen Schadensersatzklage im Zusammenhang damit führen kann.
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Erfindungsgemäß ergab es sich, daß die Träger der US-PS 4 139 094
an Flaschen angepaßt werden können, die mit Kunststoffverschlüssen mit Sicherheitsstreifen
versehen sind, indem die Flaschenhalterungen oder -vorsprünge des Trägers erheblich
weniger elastisch ausgestaltet werden als die Vorsprünge des Trägers dieser US-PS,
damit sie sich nicht nach oben unter den Verschlußstreifen an dem darin gehaltene
Behälter biegen können. Obwohl natürlich die Verringerung der Elastizität der Vorsprünge
oder Halterungen des Trägers der US-PS 4 139 094 dadurch erreicht werden könnte,
daß eine erheblich schwerere Kunststoffolie bei der Herstellung des Trägers verwendet
wird, würde jedoch die zusätzliche Dicke und das Gewicht des bei solch einem Träger
verwendeten Kunststoffes erheblich die Kosten erhöhen und die wirtschaftlichen Vorteile
der Verwendung solcher Träger gegenüber Kartonträgern oder anderen Arten von Trägern
verringern. Die erforderliche wesentliche Verringerung der Elastizität der Vorsprünge
oder Halterungen kann erreicht werden, ohne daß die Dicke des Folienmaterials für
den Träger wesentlich verstärkt werden muß oder ohne Notwendigkeit, ein erheblich
steiferes thermoplastisches Material zur Aus-
formung der Folie
zu verwenden, indem die mit der Flasche in Eingriff kommenden Vorsprünge oder Halterungen
des Trägers neu ausgelegt werden, wobei eine bogenförmige Erweiterung der einzelnen
Vorsprünge ausgeformt wird, die größer ist als ihr Gegenstück bei den Trägern des
früheren Standes der Technik.
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Dies kann dadurch erfolgen, daß die Zahl der mit der Flasche in Eingriff
stehenden Vorsprünge bei jeder kreisförmigen Anordnung verringert wird und auch
die Bogenweite der Zwischenräume, welche nebeneinanderliegende Vorsprünge in der
Anordnung trennt.
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Somit besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen verbesserten
Träger zu schaffen, der mehrere gefüllte und mit Verschlüssen versehene Flaschen
an deren Oberteilen trägt, wobei eine Verpackung mit mehreren gefüllten und mit
Verschlußkappen versehenen Flaschen und ein verbesserter Träger vorgesehen sind,
der mit den oberen Teilen dieser Flaschen in Eingriff steht.
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Erfindungsgemäß ist ein Träger für mehrere gefüllte Flaschen vorgesehen,
die mit einem thermoplastischen Sicherheitsverschluß an den oberen Teilen versehen
sind und die als Verpackungseinheit oder Paket mit mehreren gefüllten Flaschen zusammengefaßt
sind, die mit thermoplastischen Sicherheitsverschlüssen versehen sind, wobei ein
verbesserter Träger mit dem Oberteil dieser Flaschen unmittelbar unterhalb der Verschlüsse
in Eingriff kommt.
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Die Erfindung ist nachstehend näher erläutert. Alle in der Beschreibung
enthaltenen Merkmale und Maßnahmen können von erfindungswesentlicher Bedeutung sein.
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Die Zeichnungen zeigen: Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels eines Trägers; Figur 2 eine perspektivische
Ansicht eines Trägers der Figur 1, nachdem er auf mehrere gefüllte und mit kappenartigen
Verschlüssen versehene Flaschen aufgesetzt wurde; Figur 3 einen Schnitt längs der
Linie 3-3 der Figur 1; Figur 4 ein vergrößerter Teilgrundriß des Trägers der Figur
1; und Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Trägers.
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Figur 1 zeigt einen Träger 11, der einstückig aus einer Folie eines
entsprechenden halbstarren thermoplastischen Materials durch ein Verfahren aus geformt
sein kann, welches ein Wärmeverformungsverfahren aufweist, um die Folie zur gezeigten
komplizierten dreidimensionalen Form auszubilden. Nach Figur 2 soll der Träger 11
auf mehrere gefüllte und verschlossene Getränkeflaschen 31 aufgesetzt werden, die
jeweils die Verschlüsse 32 tragen. Der Träger 11 kann größenmäßig so ausgelegt werden,
daß er zu jeder der verbreiteten Größen und Flaschenarten paßt, die beim Verpacken
von bestimmten Mengen von Einwegflaschen eines Getränks verwendet werden, z.B. Glasflaschen
von
16 Unzen (ca. 453 g), wobei ein entsprechender Träger für diese
Getränke-Glasflaschen aus einer Folie von Polyethylen von hoher Dichte ausgeformt
werden kann, die eine Foliendicke von ca. 25 mil (0,025 Zoll = ca. 0,635 mm) aufweist.
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Der Träger 11 weist eine obere Platte 12 und eine Umfangswand 13 auf,
die sich von der oberen Platte 12 aus erstreckt und ihrem Umfang folgt, wobei die
Umfangswand 1 3 mehrere konvex nach außen gebogene erste Wandabschnitte 15 und mehrere
konkav nach außen gebogene zweite Wandabschnitte 16 besitzt, die jeweils zwischen
zwei benachbarten ersten Wandabschnitten 15 angeordnet sind. Durch diese Anordnung
gehen die ersten Wandabschnitte 15 und die zweiten Wandabschnitte 16 stufenlos ineinander
über und bilden mehrere Innenabteile für Behälter. Der Träger 11 weist auch mehrere
vorstehende Ränder 17 auf, die sich von den zweiten Wandabschnitten 16 nach außen
erstrecken sowie einen Umfangssaum 18, der von den Rändern 17 und von den ersten
Wandabschnitten 15 herabhängt. Der Umfangssaum 18 geht an seinem unteren Rand in
eine von ihm aus nach außen ragende Lippe 19 über.
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Die obere Platte 12 des Trägers 11 ist mit mehreren unregelmäßig geformten,
jedoch im allgemeinen kreisförmigen Öffnungen 21 zur Aufnahme der Flaschenhälse
versehen. Der Innendurchmesser 21a der einzelnen Öffnungen 21 ist so bemessen, daß
er der Unterseite des Verschlusses 32 eines Flaschenhalses eine Preßpassung bietet,
der durch die Öffnung (Figur 2) eingeführt wird, und der Außendurchmesser 21b der
Öffnung ist so bemessen, daß er dem Flaschenverschluß eine Spielpassung bietet.
Wie in den Figuren 1 und 4
gezeigt ist, weist die Öffnung 21 mehrere
schmale im Abstand voneinander angeordnete Schlitze 21c auf.
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Die Schlitze 21c öffnen sich zum Innendurchmesser 21a der Öffnung
hin und erstrecken sich zu deren Außendurchmesser 21b, wobei sie mehrere Vorsprünge
21d bilden, die sich zu beiden Seiten zwischen den Schlitzen 21c erstrecken.
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Für jede gegebene Größe eines Flaschenverschlusses sind die Vorsprünge
21d erheblich breiter als ihre Gegenstücke im Träger nach der US-PS 4 139 094, weil
die Schlitze 21c erheblich schmaler sind und weil nur drei Vorsprünge in jeder Öffnung
vorhanden sind im Gegensatz zu den vier Vorsprüngen in den Flaschenhalterungslöchern
der erwähnten US-PS. Daher können sich die einzelnen Vorsprünge 21d in erheblich
geringerem Maße nach oben zum Boden des Verschlusses hin verbiegen, der daneben
angeordnet ist. Wenn daher der Verschluß 32 einen zerbrechlichen Sicherheitsstreifen
32a an seinem unteren Rande aufweist (Figur 2), bewirkt die zusätzliche Steifigkeit
der einzelnen Vorsprünge 21c, daß sie daran gehindert werden, nachzugeben oder sich
nach oben unter die untere Kante des Verschlusses zu verbiegen. Das bedeutet eine
weitere Unterstützung dahingehend, daß der Vorsprung den Sicherheitsstreifen 32a
nicht zerbrechen kann, wenn er durch die Restelastizität des Vorsprungs unter den
Verschluß verschoben wird.
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Wie der Träger nach der oben erwähnten US-PS 4 139 094 ist der Träger
11 auch hier mit zwei Fingeröffnungen 20 in seiner oberen Platte 12 versehen, damit
der Verbraucher bequem die Packeinheit mit dem Träger 11 und den Flaschen 31 tragen
kann. Dadurch kann der
Träger mehrfach während seiner Gebrauchs
lebensdauer zwischen der Abfüllstation und dem Verbraucherhaushalt aufgegriffen
werden, und wenn ein richtig entworfener Träger richtig auf die Flaschen aufgesetzt
wird, bleiben diese im sicheren Eingriff mit dem Träger während dieses ganzen Zyklus,
bis jemand entscheidet, alle oder einige der Flaschen davon zu entfernen.
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Die meist vom erfindungsgemäßen Träger 11 getragenen Flaschen 31 sind
Einwegflaschen, z.B. Flaschen, mit einem Inhalt von 10 oder 16 Unzen (ca. 283,5
oder 453 g), zwei gegenwärtig sehr weit verbreitete Flaschengrößen, die meist mit
einem 28 mm-Verschlußaufnahme-Abschlußteil versehen sind. Wenn sie in Verbindung
mit 28 mm thermoplastischen Preßverschlüssen auf diesen Einwegflaschen verwendet
werden, arbeitet ein aus einer 25 mil (ca. 0,635 mm) dicken Folie von hoch verdichtetem
Polyethylen sehr gut, wenn die Öffnungen 21 mit drei Vorsprüngen 21d versehen sind,
von denen sich jeder über einen Bogen von ca. 1450, 0 vorzugsweise von mindestens
136 erstreckt. Dies kann erreicht werden, indem die Öffnung 21 mit einem Außendurchmesser
21d von 1,312 Zoll (ca. 33,324 mm) und einem Innendurchmesser 21a von 1,020 Zoll
(ca.
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25,45 mm) ausgelegt wird und die Schlitze 21c in der Form von Kreissegmenten
mit Radien von 0,093 Zoll (ca. 2,362 mm) konstruiert werden. Andererseits ergab
es sich, daß eine Version mit nur zwei Vorsprüngen dieser 25 mil-Träger (ca. 0,635
mm) für Flaschen mit 28 mm-Kunststoffverschlüssen zu stark waren und beim Herausnehmen
der Flaschen einen Bruch des Sicherheitsstreifens bewirkten.
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Figur 5 zeigt eine andere Ausführung eines Trägers 111, der zum Verpacken
von vier Einwegflaschen dient und daher mit vier Flaschenaufnahmeöffnungen 121 versehen
ist. Mit Ausnahme der Zahl der im Träger 111 zu verpackenden gefüllten und mit Verschlußkappen
versehenen Flaschen ist die Konstruktion gleich wie die des Trägers 11 des Ausführungsbeispiels
der Figuren 1 bis 4, und wenn er für den Einsatz mit Einwegflaschen vorgesehen ist,
kann er auch vorteilhafterweise aus Polyethylen hoher Dichte von einer Dicke von
ca. 25 mil (ca. 0,635 mm) geformt werden.
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Daher können die Dimensiosmerkmale der Öffnungen 121 mit denen der
Öffnungen 21 des Trägers 11 identisch sein, wenn Flaschen und Verschlüsse desselben
Typs verwendet werden. Die Erfindung kann auch in Verbindung mit Trägern verwendet
werden, die andere Flaschenmengen verpacken sollen, wobei ein 8-Flaschen-Trager
besonders geeignet sein kann, wenn Einwegflaschen von kleinerer Größe, z.B. 7 oder
10 Unzen (ca. 198,4 oder 283 g) verwendet werden sollen.
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Die beste mir bekannte Art, die Erfindung durchzuführen, wurde vorstehend
in Begriffen beschrieben, die genügend umfangreich, klar, kurz gefaßt und genau
sind, um dem Fachmann die Herstellung und Verwendung zu ermöglichen. Außer den vorstehend
aufgeführten Ausführungsbeispielen sind noch weitere möglich, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen.