DE3535521A1 - Verbesserter traeger fuer flaschen - Google Patents

Verbesserter traeger fuer flaschen

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/50Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material comprising a plurality of articles held together only partially by packaging elements formed otherwise than by folding a blank

Description

  • Verbesserter Träger für Flaschen
  • Die Erfindung betrifft einen verbesserten halbstarren Kunststoffträger, der mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Glas- oder Kunststoffflaschen an ihren oberen Teilen trägt. Insbesondere betrifft die Erfindung einen verbesserten Träger für diese Flaschen, der vorteilhafterweise eingesetzt werden kann, wenn die Flaschen mit kappenartigen thermoplastischen Verschlüssen verschlossen sind.
  • Die US-PS 4 139 094 beschreibt einen halbstarren Kunststoffträger, der mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Glas- oder Kunststoffflaschen an ihrem Oberteil oder -abschnitt trägt.
  • Bei diesem Träger wird jede Flasche durch eine kreisförmige Anordnung elastischer Vorsprünge gehAlten, die an der Unterseite des kappenartigen Verschlusses der Flasche eingreifen, um diese im Träger zu halten, bis ein Verbraucher die Flasche herauszunehmen wünscht, indem er sie durch die Anordnung der Vorsprünge herauszieht. Die einzelnen Flaschenaufnahmeöffnungen des Trägers nach dieser US-PS weisen vier solcher Vorsprünge auf, wobei benachbarte Vorsprünge durch einen vergrößerten Raum voneinander getrennt sind, dessen Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des in diese Öffnung einzuführenden Verschlusses und die Breite eines jeden Raumes fast so groß ist wie die Breite der Innenkante der einzelnen Vorsprünge, welche sie voneinander trennt. Träger dieser Art sind bei der Verpackung von gefüllten Flaschen weit verbreitet, welche mit kappenartigen 28 mm Aluminiumrollverschlüssen (roll-on closures) verschiedener Arten verschlossen sind und die in den letzten Jahren in der Getränkeindustrie weit verbreitet waren. Siehe z.B. die US-PSen 3 601 273 und 4 007 851.
  • In den letzten Jahren war die Abfüllindustrie für Getränke daran interessiert, gespritzte oder gepreßte Thermoplastikverschlüsse gegen Aluminiumrollverschlüsse beim Abfüllen von bestimmten Getränken in Glas- oder Kunststoffflaschen zu ersetzen, besonders solche Getränke, welche nach dem Abfüllen in einer abgedichteten Flasche infolge der Anwesenheit von Kohlensäure im Getränk einen Innendruck entwickeln. Obwohl mehrere Arten dieser Thermoplastikverschlüsse in Gebrauch sind, siehe z.B. US-PS 4 458 821, sind diese Verschlüsse meist durch einen einstückig ausgeformten zerbrechlichen Sicherheitsstreifen an der unteren Kante des Verschlusses gekennzeichnet, und wenn solch ein Streifen verwendet wird, so soll er bis zum ersten Versuch,die Flasche zu öffnen, intakt bleiben, worauf er zerreißen oder zerbrechen soll, um eine Sichtanzeige für die Tatsache zu geben, daß die Flasche geöffnet wurde.
  • Die elastischen Vorsprünge der Träger von der in der US-PS 4 139 094 gezeigten Art arbeiten recht gut, wenn sie bei der Verpackung von Flaschen verwendet werden, die mit kappenartigen Aluminiumrollverschlüssen versehen sind. Es sei jedoch bemerkt, daß diese Vorsprünge infolge ihrer Elastizität unter den Verschlußstreifen von bestimmten thermoplastischen Getränkeverschlüssen während der Handhabung der Träger oder im Transport eingekeilt werden können, wobei diese zerbrechlichen Streifen durch die Federwirkung der Vorsprünge vor der Erstöffnung der Flasche zerbrechen können, besonders im Falle von Ver- schlüssen mit wärmeschrumpfbaren Sicherheitsstreifen.
  • Natürlich ist das Ergebnis unerwünscht, da es einem Verbraucher fälschlich einreden kann, daß die Flasche vorher einem Öffnungsversuch unterworfen wurde, und dies kann zu einer unnötigen Vernichtung eines Getränks führen, das noch für den Verbrauch gut ist und zum möglichen Einreichen einer unnötigen Zusicherungs-oder anderen Schadensersatzklage im Zusammenhang damit führen kann.
  • Erfindungsgemäß ergab es sich, daß die Träger der US-PS 4 139 094 an Flaschen angepaßt werden können, die mit Kunststoffverschlüssen mit Sicherheitsstreifen versehen sind, indem die Flaschenhalterungen oder -vorsprünge des Trägers erheblich weniger elastisch ausgestaltet werden als die Vorsprünge des Trägers dieser US-PS, damit sie sich nicht nach oben unter den Verschlußstreifen an dem darin gehaltene Behälter biegen können. Obwohl natürlich die Verringerung der Elastizität der Vorsprünge oder Halterungen des Trägers der US-PS 4 139 094 dadurch erreicht werden könnte, daß eine erheblich schwerere Kunststoffolie bei der Herstellung des Trägers verwendet wird, würde jedoch die zusätzliche Dicke und das Gewicht des bei solch einem Träger verwendeten Kunststoffes erheblich die Kosten erhöhen und die wirtschaftlichen Vorteile der Verwendung solcher Träger gegenüber Kartonträgern oder anderen Arten von Trägern verringern. Die erforderliche wesentliche Verringerung der Elastizität der Vorsprünge oder Halterungen kann erreicht werden, ohne daß die Dicke des Folienmaterials für den Träger wesentlich verstärkt werden muß oder ohne Notwendigkeit, ein erheblich steiferes thermoplastisches Material zur Aus- formung der Folie zu verwenden, indem die mit der Flasche in Eingriff kommenden Vorsprünge oder Halterungen des Trägers neu ausgelegt werden, wobei eine bogenförmige Erweiterung der einzelnen Vorsprünge ausgeformt wird, die größer ist als ihr Gegenstück bei den Trägern des früheren Standes der Technik.
  • Dies kann dadurch erfolgen, daß die Zahl der mit der Flasche in Eingriff stehenden Vorsprünge bei jeder kreisförmigen Anordnung verringert wird und auch die Bogenweite der Zwischenräume, welche nebeneinanderliegende Vorsprünge in der Anordnung trennt.
  • Somit besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen verbesserten Träger zu schaffen, der mehrere gefüllte und mit Verschlüssen versehene Flaschen an deren Oberteilen trägt, wobei eine Verpackung mit mehreren gefüllten und mit Verschlußkappen versehenen Flaschen und ein verbesserter Träger vorgesehen sind, der mit den oberen Teilen dieser Flaschen in Eingriff steht.
  • Erfindungsgemäß ist ein Träger für mehrere gefüllte Flaschen vorgesehen, die mit einem thermoplastischen Sicherheitsverschluß an den oberen Teilen versehen sind und die als Verpackungseinheit oder Paket mit mehreren gefüllten Flaschen zusammengefaßt sind, die mit thermoplastischen Sicherheitsverschlüssen versehen sind, wobei ein verbesserter Träger mit dem Oberteil dieser Flaschen unmittelbar unterhalb der Verschlüsse in Eingriff kommt.
  • Die Erfindung ist nachstehend näher erläutert. Alle in der Beschreibung enthaltenen Merkmale und Maßnahmen können von erfindungswesentlicher Bedeutung sein.
  • Die Zeichnungen zeigen: Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels eines Trägers; Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines Trägers der Figur 1, nachdem er auf mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Flaschen aufgesetzt wurde; Figur 3 einen Schnitt längs der Linie 3-3 der Figur 1; Figur 4 ein vergrößerter Teilgrundriß des Trägers der Figur 1; und Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Trägers.
  • Figur 1 zeigt einen Träger 11, der einstückig aus einer Folie eines entsprechenden halbstarren thermoplastischen Materials durch ein Verfahren aus geformt sein kann, welches ein Wärmeverformungsverfahren aufweist, um die Folie zur gezeigten komplizierten dreidimensionalen Form auszubilden. Nach Figur 2 soll der Träger 11 auf mehrere gefüllte und verschlossene Getränkeflaschen 31 aufgesetzt werden, die jeweils die Verschlüsse 32 tragen. Der Träger 11 kann größenmäßig so ausgelegt werden, daß er zu jeder der verbreiteten Größen und Flaschenarten paßt, die beim Verpacken von bestimmten Mengen von Einwegflaschen eines Getränks verwendet werden, z.B. Glasflaschen von 16 Unzen (ca. 453 g), wobei ein entsprechender Träger für diese Getränke-Glasflaschen aus einer Folie von Polyethylen von hoher Dichte ausgeformt werden kann, die eine Foliendicke von ca. 25 mil (0,025 Zoll = ca. 0,635 mm) aufweist.
  • Der Träger 11 weist eine obere Platte 12 und eine Umfangswand 13 auf, die sich von der oberen Platte 12 aus erstreckt und ihrem Umfang folgt, wobei die Umfangswand 1 3 mehrere konvex nach außen gebogene erste Wandabschnitte 15 und mehrere konkav nach außen gebogene zweite Wandabschnitte 16 besitzt, die jeweils zwischen zwei benachbarten ersten Wandabschnitten 15 angeordnet sind. Durch diese Anordnung gehen die ersten Wandabschnitte 15 und die zweiten Wandabschnitte 16 stufenlos ineinander über und bilden mehrere Innenabteile für Behälter. Der Träger 11 weist auch mehrere vorstehende Ränder 17 auf, die sich von den zweiten Wandabschnitten 16 nach außen erstrecken sowie einen Umfangssaum 18, der von den Rändern 17 und von den ersten Wandabschnitten 15 herabhängt. Der Umfangssaum 18 geht an seinem unteren Rand in eine von ihm aus nach außen ragende Lippe 19 über.
  • Die obere Platte 12 des Trägers 11 ist mit mehreren unregelmäßig geformten, jedoch im allgemeinen kreisförmigen Öffnungen 21 zur Aufnahme der Flaschenhälse versehen. Der Innendurchmesser 21a der einzelnen Öffnungen 21 ist so bemessen, daß er der Unterseite des Verschlusses 32 eines Flaschenhalses eine Preßpassung bietet, der durch die Öffnung (Figur 2) eingeführt wird, und der Außendurchmesser 21b der Öffnung ist so bemessen, daß er dem Flaschenverschluß eine Spielpassung bietet. Wie in den Figuren 1 und 4 gezeigt ist, weist die Öffnung 21 mehrere schmale im Abstand voneinander angeordnete Schlitze 21c auf.
  • Die Schlitze 21c öffnen sich zum Innendurchmesser 21a der Öffnung hin und erstrecken sich zu deren Außendurchmesser 21b, wobei sie mehrere Vorsprünge 21d bilden, die sich zu beiden Seiten zwischen den Schlitzen 21c erstrecken.
  • Für jede gegebene Größe eines Flaschenverschlusses sind die Vorsprünge 21d erheblich breiter als ihre Gegenstücke im Träger nach der US-PS 4 139 094, weil die Schlitze 21c erheblich schmaler sind und weil nur drei Vorsprünge in jeder Öffnung vorhanden sind im Gegensatz zu den vier Vorsprüngen in den Flaschenhalterungslöchern der erwähnten US-PS. Daher können sich die einzelnen Vorsprünge 21d in erheblich geringerem Maße nach oben zum Boden des Verschlusses hin verbiegen, der daneben angeordnet ist. Wenn daher der Verschluß 32 einen zerbrechlichen Sicherheitsstreifen 32a an seinem unteren Rande aufweist (Figur 2), bewirkt die zusätzliche Steifigkeit der einzelnen Vorsprünge 21c, daß sie daran gehindert werden, nachzugeben oder sich nach oben unter die untere Kante des Verschlusses zu verbiegen. Das bedeutet eine weitere Unterstützung dahingehend, daß der Vorsprung den Sicherheitsstreifen 32a nicht zerbrechen kann, wenn er durch die Restelastizität des Vorsprungs unter den Verschluß verschoben wird.
  • Wie der Träger nach der oben erwähnten US-PS 4 139 094 ist der Träger 11 auch hier mit zwei Fingeröffnungen 20 in seiner oberen Platte 12 versehen, damit der Verbraucher bequem die Packeinheit mit dem Träger 11 und den Flaschen 31 tragen kann. Dadurch kann der Träger mehrfach während seiner Gebrauchs lebensdauer zwischen der Abfüllstation und dem Verbraucherhaushalt aufgegriffen werden, und wenn ein richtig entworfener Träger richtig auf die Flaschen aufgesetzt wird, bleiben diese im sicheren Eingriff mit dem Träger während dieses ganzen Zyklus, bis jemand entscheidet, alle oder einige der Flaschen davon zu entfernen.
  • Die meist vom erfindungsgemäßen Träger 11 getragenen Flaschen 31 sind Einwegflaschen, z.B. Flaschen, mit einem Inhalt von 10 oder 16 Unzen (ca. 283,5 oder 453 g), zwei gegenwärtig sehr weit verbreitete Flaschengrößen, die meist mit einem 28 mm-Verschlußaufnahme-Abschlußteil versehen sind. Wenn sie in Verbindung mit 28 mm thermoplastischen Preßverschlüssen auf diesen Einwegflaschen verwendet werden, arbeitet ein aus einer 25 mil (ca. 0,635 mm) dicken Folie von hoch verdichtetem Polyethylen sehr gut, wenn die Öffnungen 21 mit drei Vorsprüngen 21d versehen sind, von denen sich jeder über einen Bogen von ca. 1450, 0 vorzugsweise von mindestens 136 erstreckt. Dies kann erreicht werden, indem die Öffnung 21 mit einem Außendurchmesser 21d von 1,312 Zoll (ca. 33,324 mm) und einem Innendurchmesser 21a von 1,020 Zoll (ca.
  • 25,45 mm) ausgelegt wird und die Schlitze 21c in der Form von Kreissegmenten mit Radien von 0,093 Zoll (ca. 2,362 mm) konstruiert werden. Andererseits ergab es sich, daß eine Version mit nur zwei Vorsprüngen dieser 25 mil-Träger (ca. 0,635 mm) für Flaschen mit 28 mm-Kunststoffverschlüssen zu stark waren und beim Herausnehmen der Flaschen einen Bruch des Sicherheitsstreifens bewirkten.
  • Figur 5 zeigt eine andere Ausführung eines Trägers 111, der zum Verpacken von vier Einwegflaschen dient und daher mit vier Flaschenaufnahmeöffnungen 121 versehen ist. Mit Ausnahme der Zahl der im Träger 111 zu verpackenden gefüllten und mit Verschlußkappen versehenen Flaschen ist die Konstruktion gleich wie die des Trägers 11 des Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 4, und wenn er für den Einsatz mit Einwegflaschen vorgesehen ist, kann er auch vorteilhafterweise aus Polyethylen hoher Dichte von einer Dicke von ca. 25 mil (ca. 0,635 mm) geformt werden.
  • Daher können die Dimensiosmerkmale der Öffnungen 121 mit denen der Öffnungen 21 des Trägers 11 identisch sein, wenn Flaschen und Verschlüsse desselben Typs verwendet werden. Die Erfindung kann auch in Verbindung mit Trägern verwendet werden, die andere Flaschenmengen verpacken sollen, wobei ein 8-Flaschen-Trager besonders geeignet sein kann, wenn Einwegflaschen von kleinerer Größe, z.B. 7 oder 10 Unzen (ca. 198,4 oder 283 g) verwendet werden sollen.
  • Die beste mir bekannte Art, die Erfindung durchzuführen, wurde vorstehend in Begriffen beschrieben, die genügend umfangreich, klar, kurz gefaßt und genau sind, um dem Fachmann die Herstellung und Verwendung zu ermöglichen. Außer den vorstehend aufgeführten Ausführungsbeispielen sind noch weitere möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (10)

  1. PATENTANSPRÜCHE 1. Einstückiger Kunststoffträger für mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen versehene Flaschen, dadurch g e.k e n n z e i c h n e t daß der Träger (11) folgende Bauelemente aufweist: eine obere Platte (12), eine Wand (13), die von der oberen Platte (12) nach unten ragt und die oberen Teile der vom Träger (11) getragenen Flaschen (31) umschließt und in der oberen Platte (12) angeordnete öffnungen (21), die jeweils den Hals einer Flasche (31) aufnehmen und mehrere im Abstand voneinander angeordnete Vorsprünge (21d) aufweisen, die sich vom Umfang der öffnung (21) in einer im allgemeinen kreisförmigen Anordnung radial nach innen erstrecken und eine Preßpassung mit dem Verschluß (32) auf der gefüllten und kappenartig verschlossenen Flasche (31) bilden, die in der öffnung (21) aufgenommen ist und, um die Flasche (31) von der Unterseite des Verschlusses (32) abzustützen sowie dadurch, daß die Zahl der Vorsprünge (21d) nicht größer ist als drei, wobei die bogenförmige Ausdehnung eines jeden Vorsprungs (21d) erheblich größer ist als die bogenförmige Ausdehnung des Raumes (21c) zwischen zwei benachbarten öffnungen (21).
  2. 2. Kunststoffträger nach Anspruch 1, der mehrere gefüllte und mit kappenartigen Verschlüssen verschlossene Flaschen tragen kann, von denen jede nicht wesentlich mehr als 16 Unzen (ca. 453 g) eines Produktes enthält, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß der Träger (11) aus einer Folie von Polyethylen von hoher Dichte aus einer Originalfolie geformt ist, deren Dicke nicht erheblich größer als 0,025 Zoll (ca. 0,635 mm) ist.
  3. 3. Kunststoffträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die einzelnen Flaschen (31) mit einem gepreßten Thermoplastikverschluß (32) verschlossen sind, der einen Sicherheitsstreifen (32a) an seiner Unterseite aufweist und, daß die bogenförmige Ausdehnung eines jeden Vorsprungs (21d) so groß ist, daß der Vorsprung (21d) sich nicht nach aufwärts unter den Sicherheitsstreifen (32a) hin verbiegen kann und diesen (32a) nicht vor einem Versuch beschädigen kann, den Verschluß (32) von der Flasche (31) zu entfernen.
  4. 4. Kunststoffträger nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß drei Vorsprünge (21d) vorhanden sind und, daß die bogenförmige Ausdehnung eines jeden Vorsprungs (21d) mindestens 1360 beträgt.
  5. 5. Kunststoffträger nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der gepreßte thermoplastische Verschluß (32) ein 28 mm-Verschluß ist und, daß der Sicherheitsstreifen (32a) ein wärmeschrumpfbarer Sicherheitsstreifen ist.
  6. 6. Verpackung, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß sie folgende Elemente aufweist: mehrere gefüllte und mit Verschlußkappen versehene Flaschen (31) und einen Träger (11), welcher die oberen Abschnitte der Flaschen (31) tragend aufnimmt, damit diese (31) getragen werden können, wobei der Träger (11) eine obere Platte (12), eine Wand (13), die sich nach unten von der oberen Platte (12) aus erstreckt und die oberen Abschnitte der Flaschen (31) umschließt, und öffnungen (21) aufweist, die in der oberen Platte (12) angeordnet sind, wobei jede Öffnung (21) den Hals einer Flasche (31) aufnimmt und maximal drei Vorsprünge (21d) aufweist, die sich vom Umfang der Offnung (21) in einer im allgemeinen kreisförmigen Anordnung radial nach innen erstrecken, um die Flasche (31) in der Öffnung (21) von der Unterseite des Verschlusses (32) her zu stützen sowie dadurch, daß die Vorsprünge (21d) voneinander im Abstand angeordnet sind und die bogenförmige Ausdehnung der einzelnen Vorsprünge (21d) erheblich größer ist als die bogenförmige Ausdehnung des Raumes (21d) zwischen zwei benachbarten Vorsprüngen (21d).
  7. 7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die einzelnen Flaschen (31) nicht wesentlich mehr als 16 Unzen (ca.
    453 g) eines Produktes enthalten und, daß der Träger (11) aus einer Folie von Polyethylen hoher Dichte geformt ist, die nicht wesentlich dicker ist als 0,025 Zoll (ca. 0,635 mm).
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß jede Flasche (31) mit einem gepreßten Thermoplastikverschluß (32) kappenartig verschlossen ist, der einen Sicherheitsstreifen (32a) an seiner Unterseite aufweist, daß die bogenförmige Ausdehnung der einzelnen Vorsprünge (21d) genügend groß ist, um zu verhindern, daß sich der Vorsprung (21d) nach oben unter den Sicherheits- streifen (32a) verbiegt, ehe ein Versuch gemacht wird, den Verschluß (32) von der Flasche (31) zu entfernen.
  9. 9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß drei Vorsprünge (21d) vorhanden sind, wobei deren bogenförmige Ausdehnung 0 mindestens 136 beträgt..
  10. 10. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß der gepreßte Thermoplastikverschluß (32) ein 28 mm-Verschluß ist und der Sicherheitsstreifen (32a) ein wärmeschrumpfbarer Sicherheitsstreifen ist.
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