DE3623601A1 - Messgeraet fuer bio- und chemilumineszenz oder extinktionsmessungen - Google Patents
Messgeraet fuer bio- und chemilumineszenz oder extinktionsmessungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Meßgerät nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Die Bio- und Chemilumineszenz hat eine immer weitere Verbreitung in
der medizinischen Anwendung zur Untersuchung unterschiedlichster
Proben gefunden. Dazu hat auch beigetragen, daß hierbei unter Verzicht
auf radioaktive Materialien gearbeitet werden kann, deren
Handhabung und Lagerung für viele Anwender unbequem und aufwendig
ist.
Bei der Bio- und Chemilumineszenz wird der zu untersuchenden Probe
ein spezieller Stoff beigegeben, insbesondere injiziert (Aktivator),
nach dessen Zugabe eine relativ rasch ablaufende Reaktion eintritt,
die mit der Emission von Licht einhergeht. Diese Lichtemission kann
von einem geeigneten Lichtdetektor, zum beispielsweise einem Fotomultiplier,
erfaßt und in ein elektrisches Signal umgewandelt
werden, so daß dann aus der Itensität und dem zeitlichen Verlauf
des Lichtsignals Rückschlüsse auf die Beschaffenheit der Probe,
insbesondere die Anwesenheit spezifischer Substanzen, geschlossen
werden kann.
Ein wesentliches Merkmal dieses Verfahrens ist, daß wegen der relativ
schnell ablaufenden Lichtreaktion die Injektion des Aktivators erst
dann erfolgen kann, wenn die Probe bereits die Meßstelle vor der Lichteintrittsöffnung
des Lichtdetektors erreicht hat.
Es versteht sich von selbst, daß die Meßstelle, also der Bereich vor
der lichtempfindlichen Öffnung des Lichtdetektors, gegen Fremdlicht
zumindest während des Meßvorganges vollständig abgeschirmt sein muß,
um zuverlässige Meßergebnisse zu erzielen. Die vollständige Abdichtung
der Meßstelle erfordert bei handelsüblichen Geräten einen gewissen
konstruktiven Aufwand, wie dies beispielsweise die DE-OS 32 39 866
der Anmelderin zeigt, die eine abdunkelbare Meßstation eines Fotometers
betrifft.
Eine andere Forderung an derartige Meßgeräte besteht darin, daß sie
möglichst rationell, das heißt möglichst automatisch, eine möglichst
große Anzahl von Proben messen können, das heißt, daß das
Probengefäß mit der zu messenden Substanz an die Meßstelle gebracht,
dort der (oder die) Aktivator (Aktivatoren) injiziert wird (werden),
und das Probengefäß bis zum Abklingen der Lichtreaktion an der Meßstelle
verbleibt.
Bei der vorgenannten DE-OS 32 39 866 und einem im Handel befindlichen
Gerät der Anmelderin ("Autobiolumat LB 950") wird versucht, diesen
Anforderungen gleichzeitig Genüge dadurch zu tun, daß eine große Anzahl
von Probengefäßen in aneinander koppelbaren Halterungen untergebracht
sind und unterhalb der Meßstelle vorbeibewegt werden. Die Meßstelle
beinhaltet dabei einen Gehäuseblock mit einem zylindrischen
Innenraum, der mit der Lichteintrittsöffnung des Lichtdetektors in
Verbindung steht. Die Halterungen für die Probengefäße sind nach unten
geöffnet, so daß mittels eines Stempel-Mechanismus jeweils ein Probengefäß
von unten in den Gehäuseblock und somit an die Meßstelle geschoben
werden kann.
Durch einen Vertikalhub wird also für den Meßvorgang jedes Probengefäß
aus seiner zugehörigen Halterung herausgeschoben und nach beendeter
Messung wieder zurückgeführt, wonach die Kette der aneinander
gekoppelten Halterungen um ein Glied weitergerückt wird und dieser
Meßvorgang aufs Neue abläuft.
Diese vorbekannte Lösung erreicht zwar bereits einen gewissen Automatisierungseffekt,
durch die kettenförmig gekoppelten Halterungen
für die Probengefäße, die Mittel zur vertikalen Verschiebung der
Probengefäße an die Meßstelle einerseits und zur lichtdichten Abschirmung
der Meßstelle bei eingebrachtem Probengefäß andererseits,
verlangen jedoch eine hohe mechanische Präzision und sind daher
relativ aufwendig. Die für die Hubbewegungen erforderliche Zeit
addieren sich zur eigentlichen Meßzeit und bilden folglich Totzeiten,
die die Effektivität der Messung vieler Proben beeinträchtigen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, das gattungsgemäße Meßgerät
so weiterzubilden, daß eine schnellere Reihenmessung und
eine Vereinfachung der apparativen Einrichtungen erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 gelöst.
Der grundsätzliche Erfindungsgedanke besteht also darin, daß die
Probengefäße zur Messung an der Meßstelle nicht mehr aus ihren
Halterungen entfernt werden müssen, sondern dort verbleiben können.
Dies bedeutet letztlich den Verzicht auf die vertikale Hubbewegung
zur Führung der Probengefäße aus den Halterungen in die Meßstelle.
Damit entfallen alle mechanischen Antriebs- und Verschiebeeinrichtungen
für diesen Vertikalhub.
Das Problem der lichtdichten Abschirmung wird gemäß einer Ausgestaltung
der Erfindung dadurch gelöst, daß eine Abdeckplatte die gesamte
Aufnahmeebene für die Halterungen mit den Probegefäßen überdeckt
und lichtdicht abschließt, so daß zumindest bei der Messung eine vollständige
Abdunkelung des gesamten Volumens um die Probengefäße
erreicht wird.
Ergänzend ist vorgesehen, daß an der Meßstelle ein horizontal verlaufender
Führungskanal für die Probengefäßhalterungen vorgesehen ist,
der bei geöffneter Abdeckplatte durch eine Schattenabschirmung eine
Beschädigung des Lichtdetektors ausschließt.
Ein bei der Serienmessung im labortechnischen Maßstab immer wieder
auftretendes Problem besteht in der einwandfreien Identifizierung
und Zuordnung der Probengefäße, d. h., in der Einhaltung der Reihenfolge
der Probengefäße in den Halterungen während des gesamten
Meßvorgangs. Hierbei erfordert das manuelle Einstellen der einzelnen
Probenbehälter in ihre zugeordneten Halterungen und die nach
der Messung zu vollziehende Entnahme eine erhöhte Aufmerksamkeit
des Laborpersonals, da eine Vertauschung der Reihenfolge oder eine
Probenverwechslung zu schwerwiegenden Fehlbeurteilungen des Laborbefundes
hinsichtlich des betroffenen Patienten führen können
und im Extremfall Behandlungsmaßnahmen ausgelöst bzw. unterlassen
werden, die nicht adäquat sind bzw. dringend erforderlich wären.
Eine Rationalisierung dieses Arbeitsschrittes (Einsetzen und Wiederentnehmen
der Probengefäße aus den Halterungen), war bei der
bisher praktizierten bekannten Technik gemäß der DE-OS 32 39 866
nicht möglich, da die Entnahme der Reagenzbehälter aus ihren Halterungen
zwecks Zuführung zur Meßstelle im fördertechnischen Sinne
eine zeitweise Vereinzelung darstellt, die natürlich auch ihre
Auswirkungen auf den Be- und Entladevorgang der Halterungen mit
den Probengefäßen hat.
Durch die erfindungsgemäße Lösung, bei der die Probengefäße
auch an der Meßstelle in "ihren" Halterungen verbleiben können,
entfällt diese zwangsweise Vereinzelung und somit bleibt die
Relativposition aufeinanderfolgender Probengefäße zumindest in
vertikaler Richtung vom Beladen bis zum Entladen erhalten.
Dies eröffnet gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung die Möglichkeit, die Probengefäße gruppenweise
zusammen-zu-fassen, so daß diese gruppenweise in die zugehörigen
Halterungen geladen bzw. gruppenweise nach Durchführung der
Messung wieder aus den zugeordneten Halterungen entnommen werden
können. Dies bedeutet einseits eine Reduzierung der erforderlichen
Handgriffe zum Be- und Entladen, fördert also den Automatisierungsgrad
des Meßgerätes, bringt außerdem aber noch eine Erhöhung der
Sicherheit gegenüber Vertauschungen in der Reihenfolge, da durch
die gruppenweise Zusammenfassung mehrerer Probengefäße eine
Vertauschung innerhalb einer Gruppe ausgeschlossen ist und die
Vertauschung von Gruppen untereinander sehr viel unwahrscheinlicher
ist.
Die Schaffung geeigneter Verbände von Probengefäßen kann dann
auch zweckmäßigerweise dafür ausgenutzt werden, jeder Probengefäßgruppe
einen bestimmten, gemeinsamen Parameter zuzuordnen,
beispielsweise Name eines Patienten mit verschiedenen Proben
oder auch eine bestimmte Probensubstanz für verschiedene Patienten.
Je nach Wunsch können diese gekoppelten Probengefäße entweder
einstückig aufgebaut sein, so daß sie unlösbar sind, oder aber
mit einem flexiblen Koppelungselement miteinander verbunden
werden, so daß die Verbindung lösbar gestaltet ist und die Probengefäße
auch gegebenenfalls anderweitig eingesetzt werden können.
Eine weitere Vereinfachung im Bereich der Be- und Entladestation
des Meßgerätes kann erreicht werden, wenn gemäß einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform Mittel vorgesehen sind, die zumindest
im Bereich der Belade- und Entladestation eine Probengefäßgruppe
der Länge nach linear ausrichten. Die kann entweder durch
rückfedernde Verbindungsstege zwischen den Probengefäßen oder
durch eine gerade Führungsstrecke in der Aufnahmeebene des Meßgerätes
erfolgen (oder beides), so daß jeweils eine Probengefäßgruppe
linear ausgerichtet ist und eine definierte Beladung und
Entladung der Probengefäße gestattet.
Durch weitere Maßnahmen nach bevorzugten Ausführungsbeispielen
können an den Probengefäßen Markierungen oder kleine Schilder
angebracht sein, die entsprechende Informationen über den Probeninhalt
oder andere Parameter geben (sogenannte "Bar-Codes")
wobei hier wiederum der Vorteil besteht, daß durch die Zusammenfassung
mehrerer Probengefäße zu einer Probengefäßgruppe
und damit die Aufhebung der Rotations-symmetrie der Probengefäße
eine definierte Position dieser Markierungen, insbesondere
an der Be- und Entladestation erreicht werden kann, insbesondere,
daß eine einmal gewählte Orientierung dieser "Bar-Codes"-
Schilder beispielsweise zur handhabenden Person hin auch in der
Entladestation wieder eingenommen wird. Eine weitere Ausgestaltung
der Erfindung sieht schließlich vor, daß die Halterungen
je eine zweite, der ersten Öffnung im wesentlichen diametral
gegenüberliegende zweite Öffnung aufweisen. Im Gegensatz zu Bio-
und Chemilumineszenz-Messungen, bei denen die Lichtaktivität
aus der Probe selbst kommt, kann man mit dieser Maßnahme auch
Extinktionsmessungen durchführen, Messungen also, die einen
von außen emitierten, durch die Probe durchlaufenden Lichtstrahl
voraussetzen, dessen Schwächung durch Absorptionseffekte in
der Probe dann letzlich die Meßgröße darstellt.
Die erfindungsgemäße Grundidee, die Probenbehälter auch an der
Meßstelle in ihren Halterungen zu belassen, ermöglicht daher
eine ganze Anzahl von weiteren Maßnahmen, die die Effektivität
und die Sicherheit des Meßprozesses fördern.
Weitere Ausgestaltungen sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Meßstation wird nun anhand von Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht des Meßgerätes
mit geöffneter Abdeckplatte,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Aufnahmeebene für die Probenkette
bei abgenommener Abdeckplatte,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer Halterung
für ein Probengefäß für die Probenkette,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer Probengefäßgruppe,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung eines zweiten
Ausführungsbeispiels einer Probengefäßgruppe,
deren Probengefäße mit einem Kopplungselement
verknüpft ist,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer Ausgestaltung
des ersten Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 4,
und
Fig. 7 eine Schnittdarstellung der Meßstation des Meßgerätes
in der Ebene A-A der Fig. 2.
Das Meßgerät 10 weist eine horizontal verlaufende Aufnahmeebene
11 für eine Probenkette 20 auf, die aus Halterungen und Probengefäßen
aufgebaut ist, wie dies weiter unten im einzelnen erläutert
wird. In dieser Aufnahmeebene 11 und mit ihren Achsen senkrecht
auf dieser Aufnahmeebene 11 stehend, sind drei Sternräder 16, 17, 18
gelagert, die von einem (nicht dargestellten) Motor gemeinsam
derart angetrieben werden, daß ihre Drehgeschwindigkeit und ihr
Drehsinn so aufeinander abgestimmt sind, daß sie gemeinsam den
Transport der Probenkette 20 auf der Aufnahmeebene 11 bewerkstelligen.
Die Lagerachse des mittleren Sternrades 17 liegt dabei
in einer gemeinsamen Ebene mit der Längsachse eines Lichtdetektors,
zum Beispiel eines Fotomultipliers, 13, dessen Lichteintrittsöffnung
die Meßstation 19 A des Meßgerätes bildet. Angetrieben von
den Sternrädern 16, 17 und 18 wird folglich die Probenkette 20
in Pfeilrichtung durch die Meßstation 19 A, d. h. an der Lichteintrittsöffnung
des Fotomultipliers 13, vorbeigeführt. Oberhalb
des jeweiligen Elementes der Probenkette 20, das sich in der Meßstation
19 A befindet, ist ein Injektor 15 vertikal verschiebbar
angeordnet (Fig. 7), durch den die Nachweisflüssigkeit zum Start
der Lumineszenz-Reaktion in das jeweilige Probengefäß injiziert
wird. Die dabei entstehende Lumineszenz wird vom Fotomultiplier
13 registriert und in bekannter Weise in einen elektrischen Impuls
umgesetzt, dessen Verlauf bei der bekannten Auswertung dieser
Signale dann Rückschlüsse auf Art und Zusammensetzung der im
Probengefäß befindlichen Probe gestattet.
Zur einwandfreien Führung der Probenkette 20 sind seitliche Führungselemente
12 A . . . 12 D vorgesehen, die im folgenden näher erläutert
werden, diese Führungselemente bestehen aus Kunststoffteilen,
die auf die Aufnahmeebene 11 aufgesetzt sind und diese unterteilen.
Im Bereich der Meßstation 19 A liegt ein Führungselement 12 B, das
an seiner rückwärtigen Seite eine halbkreisförmige Einbuchtung
aufweist, in die das mittlere Sternrad 17 ragt. Beidseitig dieser
halbkreisförmigen Ausbuchtung sind bogenförmige Fortsätze, die
die beiden äußeren Stirnräder 16 und 18 teilweise umschließen.
Ein weiteres Führungselement 12 C befindet sich auf dem hinteren
und den beiden seitlichen Rändern der Aufnahmefläche 11, sein
dem Führungselement 12 B gegenüberliegenden Teil ist so ausgebildet,
daß er die drei Sternräder 16, 17 und 18 ebenfalls umfangsseitig
zum Teil umschließt. Im Eingangsbereich zur Meßstation 19 A, also
unmittelbar vor dem ersten Sternrad 16 liegen die beiden Führungselemente
12 B und 12 C mit ihren vertikalen Seitenflächen einander
gegenüber. In diesem Ausläufer des Führungselementes 12 C ist eine
Identifikationsstation 19 C für die Probenkette 20 angeordnet,
die einen Laser-Scanner beinhaltet. In ihren gegenüberliegenden
Teilen definieren die beiden Führungselemente 12 B und 12 C somit
unter Einbeziehung der drei Sternräder 16, 17 und 18 einen ersten
Führungskanal für die Probenkette 20, durch den diese an der Meßstation
19 A nacheinander vorbeigeführt werden.
In den vorderen Teil des Führungselementes 12 B ragt das vordere
Ende des Lichtdetektors 13, das mit einem Fenster 13 A (Fig. 7)
abgeschlossen ist, wodurch die optische Verbindung zwischen der
Probenkette 20 im ersten Führungskanal einerseits und dem Lichtdetektor
13 andererseits hergestellt ist.
Der rückwärtige Teil des Lichtdetektors 13 wird von einem weiteren
Führungselement 12 A überdeckt, das etwa T-förmig ausgebildet
ist, wobei dieses Führungselement 12 A auf der der Meßstation 19 A
gegenüberliegenden Seite eine gerade Kante aufweist. Dieser geraden
Kante des Führungselementes 12 A liegt die gerade Kante eines
weiteren Führungselementes 12 D gegenüber, das auf dem vorderen
Randbereich der Aufnahmeebene 11 aufgebracht ist. In dem Zwischenraum
zwischen diesen beiden Führungselementen 12 A und 12 D entsteht
somit ein zweiter Führungskanal, in dem die Probenkette linear
ausgerichtet ist. Dieser Führungskanal dient als Be- und Entladestation
19 B, in der die Proben eingesetzt bzw. nach der Messung
entnommen werden.
Der verbleibende, nicht von den Führungselementen 12 A . . . 12 D überdeckte
Raum der Aufnahmeebene 11 dient zur Aufnahme der Probenkette
vor der Meßstation 19 A (linke Hälfte) bzw. zur Aufnahme der in
der Meßstation 19 A gemessenen Proben (rechte Hälfte), bevor diese
wieder in die Entladestation 19 B einlaufen.
Eine weitere Funktion der Führungselemente 12 B und 12 C besteht
in Verbindung mit den Lamellen 16 A, 17 A und 18 A
darin, die Meßstation 19 A, also insbesondere die dort befindliche
sehr lichtempfindliche Eintrittsöffnung des Lichtdetektors 13,
durch eine gewisse Schattenwirkung vor dem Einfall von störendem
Licht bei geöffneter Abdeckplatte 14 zu schützen, das durch die Aus-
und Eingangsöffnung des Führungskanals einfällt.
Die Abdeckplatte 14 weist eine umlaufende Gummidichtung 14 A auf,
mit der sie auf den äußeren Rand des Meßgerätes 10 aufsetzbar
ist. Beim Betrieb des Meßgerätes, also bei der Durchführung von
Messungen in der Meßstation 19 A, ist die Abdeckplatte 14 nach
unten geklappt, so daß das aus der Aufnahmeebene 11 den Flächen
der Führungselemente 12 A . . . 12 D und der Unterseite der Abdeckplatte
14 umschlossene Volumen, in dem sich die Probenkette befindet,
absolut lichtdicht abgeschlossen ist und somit eine wesentliche
Voraussetzung für die Durchführung einwandfreier Messungen in
der Meßstation 19 A geschaffen sind.
Ein Meßzyklus läuft dabei wie folgt ab:
Zunächst wird die Probenkette 20 mit Probengefäßen bestückt, die
die jeweiligen zu untersuchenden Proben beinhalten. Ist dies abgeschlossen,
wird die Abdeckplatte 19 geschlossen und somit das
gesamte, oben definierte Aufnahmevolumen lichtdicht abgeschlossen.
Die Sternräder 16, 17, 18 greifen nun mit ihren radial verlaufenden
Lamellen in die Zwischenräume der Probenkette ein und transportieren
diese taktweise derart weiter, daß sie nacheinander die Meßstation
19 A passieren, dort wird die Spitze des Injektors 15 in das jeweilige
Probengefäß abgesenkt, die Messung wird durchgeführt und
die Kette rückt um eine Position weiter. Die Lamellen 16 A, 17 A, 18 A
bewirken außer dem Antrieb der Probenkette auch eine Abschirmwirkung
des an der Meßstation 19 A gerade befindlichen Probengefäßes gegenüber
den benachbarten Probengefäßen, so daß Rest- oder Streustrahlung von
den benachbarten Probengefäßen den Lichtdetektor 13 nicht erreichen
können.
Wesentlich ist bei der vorbeschriebenen Anordnung, daß der Lichtdetektor
13 ebenfalls auf der Aufnahmeebene 11 angeordnet ist,
daß sich also dessen Lichteintrittsöffnung in Höhe der Probenkette
20 befindet, so daß im Gegensatz zur vorbekannten Technik die
Probengefäße nicht aus der Probenkette zur Messung entnommen werden
müssen. Die Meßstation 19 A ist integraler Bestandteil des Führungselementes
12 B.
Um dies zu erreichen, bedient sich die Erfindung eines speziellen
Aufbaus der Probenkette 20, der im folgenden erläutert wird:
In Fig. 3 ist eine Probengefäßhalterung 30 dargestellt, die aus
einem zylindrischen Kunststoffröhrchen besteht, in das die Probengefäße
von oben eingesetzt werden können. An gegenüberliegenden
Seiten weisen diese Halterungen 30 Kopplungselemente auf, durch
die eine beliebige Anzahl von Halterungen 30 um eine vertikale
Achse schwenkbar miteinander verbunden werden können, so daß nach
Einsetzen der Probengefäße die in den Fig. 1 und 2 schematisch
dargestellte Probenkette 20 gebildet wird.
Die Kopplungselemente bestehen aus korrespondierenden oberen
Kopplungselementen 31 A, 31 B und korrespondieren unteren Kopplungselementen
32 A, 32 B. Das untere Kopplungselement 32 A besteht aus
einem nasenförmigen Ansatz an der Halterung 30 mit einer Bohrung.
Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich höhenversetzt das
zweite untere Kopplungselement 32 B, das aus einem Ansatz besteht,
der einen nach unten zeigenden Zapfen trägt, der in die Bohrung
des benachbarten unteren Kopplungselementes 32 A mit Spiel schwenkbar
eingesetzt werden kann.
Das obere Kopplungselement 31 A entspricht im wesentlichen dem
unteren Kopplungselement 32 A, jedoch mit dem Unterschied, daß
ein seitlicher Längsschlitz in die Bohrung führt. Das zweitere
obere Kopplungselement 31 B weist einen nach oben zeigenden Zapfen
auf, der elastisch in die Bohrung des oberen Koppelelementes 31 A
der benachbarten Halterung eingerastet werden kann. Zwei Halterungen
30 werden daher wie folgt aneinander gekoppelt: Zunächst wird
der Zapfen des unteren Koppelelementes 32 B in die entsprechende
Bohrung des benachbarten unteren Koppelelementes 32 A eingesetzt,
danach wird der nach oben zeigende Zapfen des oberen Koppelelementes
31 B von der Seite in die Bohrung des benachbarten oberen Koppel
elementes 31 A eingerastet. Dadurch entsteht eine flexible Kette,
wobei zwischen den benachbarten Halterungen ein Zwischenraum
verbleibt, in den die Lamellen der Sternräder 16, 17, 18 zum Transport
der Kette eingreifen können.
Zur Unterscheidung von Vorder- und Rückseite weist die Halterung
30 in ihrem oberen Randbereich eine vertikal verlaufende Nut 33
auf.
Von besonderer Bedeutung ist, daß in eine Seitenfläche der Halterung
30 ein vorderes Fenster 34 eingebracht ist, und zwar in einer
Höhe, die der Höhe des Eintrittsfensters des Lichtdetektors 13
entspricht (Fig. 7), so daß, wenn ein Probengefäß von oben in
die Halterung 30 eingeführt ist, dessen unteres Ende mit der darin
befindlichen Probe durch das vordere Fenster 34 sichtbar bleibt,
d. h., daß die dort nach Injizierung des Aktivators ablaufende
Lumineszenz-Reaktion von der Fotokathode 13 B des Lichtdetektors
13 erfaßt werden kann.
Wie aus Fig. 7 ebenfalls ersichtlich, ist die Wandungsstärke
der Halterung 30 in deren unterem Teil größer als in ihrem oberen
Teil, so daß bei gleichem Außendurchmesser ein geringerer Innenquerschnitt
im unteren Teil geschaffen wird. Dadurch entsteht
praktisch eine ringförmige Auflagefläche für das halbkugelförmig
ausgebildete untere Ende des Probengefäßes, in dem sich die Probe
befindet, so daß ein definierter Sitz geschaffen wird, der gewährleistet,
daß sich die Probe während der Lumineszenz-Messung im
Fenster 34 und somit gegenüber der Fotokathode 13 B befindet.
Auf der dem vorderen Fenster 34 gegenüberliegenden Wandung der
Halterung 30 ist ein zweites Fenster 35 in gleicher Höhe eingebracht,
so daß diese Halterung auch für Extinktionsmessungen
verwendet werden kann, wenn anstelle der Lumineszenz-Messung
ein durchgehender Strahlengang erforderlich ist.
In die aus einer größeren Anzahl von beschriebenen Halterungen
30 gebildeten Probenkette 20 werden Probengefäße mit der jeweils
zu messenden Probe von oben eingeführt, die dann, wie beschrieben
auf dem unteren Abschnitt der Halterung 30 aufsitzen. Durch die
erfindungsgemäße Lösung, die eine Entnahme und somit Vereinzelung
der Probengefäße aus den zugeordneten Halterungen 30 in der Meßstation
vermeidet, ergibt sich eine wesentliche vorteilhafte Ausgestaltung
der Probengefäße, wie sie in den Fig. 4 bis 6 dargestellt
ist:
Die Grundidee besteht dabei darin, mehrere Probengefäße 40 zu
einer Probengefäßgruppe zusammenzufassen, wobei die Achsabstände
der einzelnen Probengefäße 40 den Achsabständen der aneinandergekoppelten
Halterungen 30 entspricht, so daß eine Probengefäßgruppe
gemeinsam in die entsprechende Anzahl von Halterungen
eingesetzt bzw. aus diesen herausgenommen werden kann. Dies geschieht
vorteilhafterweise in der Be- und Entladestation 19 B (Fig.
2), deren Länge der Länge einer Probengefäßgruppe entspricht.
Gemäß dem in Fig. 4 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
einer Probengefäßgruppe sind zehn Probengefäße in Form einzelner
Reagenzgläser durch flexible Verbindungsstücke 40 A miteinander
verbunden. An seiner Vorderseite weist jedes Probengefäß 40 einen
Nocken 40 B auf.
Beim Einsetzen der Probengefäßgruppe in die
Halterungen 30 greift dieser seitliche Nocken 40 B in die Nut 33
(Fig. 3) ein, so daß dadurch eine Aufhebung der Symmetrie in
der Längsachse der Probengruppe erreicht wird, die eine eindeutige
Definition der Reihenfolge der Probengefäße gestattet und somit
Verwechslungen bei der Zuordnung der gemessenen Proben ausschließt.
Auf der gleichen Seite wie diese Nocken 40 B befinden sich Aufkleber
40 C auf den Probengefäßen, die einen "Bar-Code" zur individuellen
Identifizierung der jeweiligen Probe tragen.
In einer Fortbildung dieser Ausgestaltung ist vorgesehen (Fig.
6), daß die Nocken 40 B an ihrer Vorderseite kleine Schilder 40 D
tragen, auf die der Bar-Code aufgebracht ist.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel (Fig. 5) sind die Probengefäße
nicht einstückig zu einer Probengefäßgruppe zusammengefaßt,
sondern handelsübliche Probengefäße 41 sind mit einem separaten
flexiblen Kopplungselement 42 miteinander verbunden, das im wesentlichen
aus miteinander über Verbindungsstege 42 A verbundenen
Ringen 42 B besteht. Nocken 42 C sind hierbei an der Unterseite
der Ringe 42 B angeformt. Bei dieser Ausgestaltung können handelsübliche
Reagenzgläser verwendet werden, die in die Ringe 42 B reibschlüssig
eingesteckt werden.
In den Verbindungsstücken 40 A können vertikal verlaufende Schlitze
40 E vorgesehen sein, die ein Durchtrennen des Verbindungsstückes ermöglichen,
so daß die Länge einer Probengefäßgruppe nach Bedarf verkürzt
werden kann.
Die einstückige Probengefäßgruppe nach Fig. 4 oder auch das Kopplungselement 42 können jeweils einstückig aus Kunststoffmaterial, beispielsweise
Polyäthylen, hergestellt werden.
Es versteht sich von selbst, daß bei Verwendung der beschriebenen,
flexibel miteinander verbundenen Probengefäßgruppen gemäß Fig. 4-6
die Radien der Führungselemente und die Querschnitte der Führungskanäle
so dimensioniert sein müssen, daß eine reibungslose Passage der Probenkette
durch die einzelnen Stationen des Meßgeräts gemäß Fig. 1, 2 und 7
gewährleistet ist. Je nach Ausbildung der Probengefäßgruppen und der jeweils
erforderlichen Probenvorbereitung können daher auch Führungsbahnen
gewählt werden, die von den in Fig. 1 und 2 beispielhaft dargestellten
Führungsbahnen abweichen. Beispielsweise kann auch ein linearer
Führungskanal im Bereich der Meßstelle 19 A vorgesehen sein, wenn zusätzliche
apparative Einrichtungen dort eingesetzt werden sollen.
Claims (21)
1. Meßgerät für Bio- und Chemilumineszenz mit aneinander koppelbaren,
auf einer horizontalen Aufnahmeebene verschiebbaren
Halterungen mit Probengefäßen, wobei letztere nacheinander
der nach außen lichtdicht abgeschirmten Lichteintrittsöffnung
(Meßstelle) eines Lichtdetektors zugeführt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterungen (30) mindestens ein seitliches
Fenster (34) aufweisen, und daß die Meßstelle (19 A)
in der Höhe dieser Fenster (34) diesen gegenüber angeordnet
ist, so daß die Probengefäße (40, 41) auch an der Meßstelle
(19 A) in den Halterungen (30) verbleiben.
2. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Abdeckplatte (14) die gesamte Aufnahmeebene (11) überdeckt
und lichtdicht abschließt.
3. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Aufnahmeebene (11) durch seitliche Führungselemente (12 A . . . 12 D)
zumindest teilweise eine Führungsbahn für die aneinandergekoppelten
Probengefäßhalterungen (30) definiert ist.
4. Meßgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn
durch beidseitig angeordnete Führungselemente (12 B, 12 C)
einen ersten Führungskanal definiert, der horizontal an der
Meßstation (19 A) vorbeiführt.
5. Meßgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Führungselemente (12 B, 12 C) Förderelemente beinhalten,
die an den gekoppelten Probengefäßhalterungen (30)
zu deren Transport angreifen.
6. Meßgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Förderelemente aus mindestens einem Sternrad (17) bestehen,
dessen Achse vertikal gelagert ist und dessen seitliche Flügel
(17 A) in den ersten Führungskanal eingreifen.
7. Meßgerät nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Führungskanal an der Meßstelle (19 A) kreisbogenförmig vorbeiführt.
8. Meßgerät nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß
im Mittelpunkt des Kreisbogens die Achse eines ersten Sternrades
(17) gelagert ist.
9. Meßgerät nach Anspruch 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Führungskanal weitere kreisbogenförmige Abschnitte beinhaltet,
in die beidseitig des ersten Sternrades (17) zwei weitere Sternräder
(16, 18) eingreifen.
10. Meßgerät nach Anspruch 6 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sternräder (16, 17, 18) miteinander über eine Antriebskette
und mit einem Antriebsmotor verbunden sind.
11. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Probengefäße
(40, 41) zu einer Probengefäßgruppe zusammengefaßt sind,
wobei ihre Achsabstände den Achsabständen der Halterungen (30)
entsprechen.
12. Meßgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Probengefäßgruppe einstückig mit flexiblen Verbindungsstegen
(40 A) aufgebaut ist.
13. Meßgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein
separates flexibles Kopplungselement (42) mehrere Probengefäße
(40) zu einer Probengefäßgruppe verbindet.
14. Meßgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
flexible Kopplungselement aus ringförmigen Gliedern (42 B) besteht,
die über je einen Verbindungssteg (42 A) miteinander
verbunden sind und die über je ein Probengefäß (40) steckbar
oder schiebbar sind.
15. Meßgerät nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsstege (40 A, 42 A) eine Eigenelastizität
(Rückstellkraft) besitzen, die die Probengefäßgruppe im lastfreien
Zustand (ohne seitliche Beanspruchung durch Führungselemente)
linear ausrichten.
16. Meßgerät nach Anspruch 3 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Führungselemente (12 A, 12 D) mindestens eine
gerade Führungsstrecke als Belade- und/oder Entladestation
(19 B) für eine Probengefäßgruppe beinhalten, deren Länge
mindestens der Länge einer Probengefäßgruppe entspricht.
17. Meßgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
eine Halterung (30) innerhalb einer Probengefäßgruppe eine
außerhalb der Längs-Symmetrieebene angeordnete Markierung,
insbesondere in Form einer Nut (33) aufweist.
18. Meßgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
ein Probengefäß (40, 41) einer Probengefäßgruppe eine seitliche
Ausformung, insbesondere eine Nocke (40 B, 42 B) aufweist.
19. Meßgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Halterungen (30) eine Nut (33) und alle Probengefäße (40, 41)
eine Nocke (40 B, 42 B) aufweisen, die beim Einsetzen der Probengefäße
(40, 41) in die Halterungen (30) ineinandergreifen.
20. Meßgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Probengefäße (40) eine seitliche Nocke aufweisen, an der ein
Schild (40 D) angebracht ist, dessen Ebene im wesentlichen
parallel zur Förderrichtung liegt.
21. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterungen (30) je ein zweites dem vorderen Fenster (34)
im wesentlichen diametral gegenüberliegendes hinteres Fenster
(35) aufweisen.
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