DE3639366A1 - Geraet zum pruefen von gedruckten schaltungsplatten - Google Patents

Geraet zum pruefen von gedruckten schaltungsplatten

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Prüfen von gedruckten Schaltungsplatten.
Gedruckte Schaltungsplatten, die mit den vorgesehenen Schaltungs­ komponenten bestückt sind, werden oft auf elektrische Unversehrt­ heit mittels federbelasteter Prüfstifte geprüft, die senkrecht unterhalb der zu prüfenden Schaltungsplatte so angeordnet sind, daß sie bestimmte frei liegende Anschlüsse oder Schaltungspunk­ te an der Unterseite der zu prüfenden Schaltungsplatte berühren. Aus der US-PS 41 32 948 (Katz) ist es z. B. bekannt, Prüfstifte in einer unbestückten Schaltungsplatte zu montieren, die das gleiche Lochmuster wie die zu prüfende Schaltungsplatte hat, so daß die Prüfstifte automatisch mit den zu kontaktierenden Schaltungspunkten fluchten. Wenn dieses bekannte Prüfgerät zum Prüfen einer Schaltungsplatte mit einem anderen Schaltungspunkt­ muster verwendet werden soll, wird die Prüfstift-Trägerplatte durch eine andere ersetzt, bei der die Prüfstifte entsprechend den Positionen der zu kontaktierenden Schaltungspunkte der neuen Schaltungsplatte angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der obengenannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Umrüstung leichter und schneller durchgeführt werden kann.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Prüfstifte eines automatischen Schaltungsplattenprüfgerätes effektiver genutzt und einer Änderung des Aufbaues der zu prüfenden Schaltungs­ platten leichter Rechnung getragen werden kann, wenn man die Einrichtung mit einer Prüfstift-Trägerplatte und einer in Betriebs­ stellung hierzu parallelen Betätigungsplatte ausrüstet. Die Prüfstift-Trägerplatte trägt eine Vielzahl von Prüfstiften, welche an Stellen angebracht sind, die den möglichen Positionen zugänglicher Schaltungspunkte oder Anschlüsse der Schaltungsplatten entsprechen und unabhängig voneinander in eine Betriebsstel­ lung gebracht werden können, in der sie dann die Schaltungspunkte der zu prüfenden Schaltungsplatte kontaktieren. Die Betätigungsplat­ te hat Verlagerungs- oder Betätigungsglieder die diejenigen Prüfstifte betätigen, die den zu kontaktierenden Schaltungspunk­ ten der jeweils zu prüfenden Schaltungsplatte entsprechen. Es werden also nur diejenigen Prüfstifte, die den zu kontaktierenden Schaltungspunkten entsprechen, in die Betriebsstellung bewegt. Das Schaltungsplatten-Prüfgerät kann dadurch einfach von einem Typ zu prüfender Schaltungsplatte auf einen anderen umgerüstet werden, indem man die Betätigungsplatte ersetzt und man braucht nicht für jeden zu prüfenden Schaltungsplattentyp einen eigenen Satz teurer Prüfstifte zu opfern.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Einrichtung enthalten mindestens eines der folgenden Merkmale: Die Trägerplatte und die Betätigungsplatte sind waagerecht angeordnet und die zu prüfende Schaltungsplatte wird in die Prüfstellung abgesenkt, die Verlagerungs- oder Betätigungsglieder an der Betätigungsplat­ te sind Pfosten, die von der Platte nach oben vorspringen und unterhalb der Betätigungsplatte befindliche Teile zum elektrischen Anschluß an eine Prüfschaltung aufweisen; die Trägerplatte ist schwenkbar montiert, so daß die unter ihr angeordnete Betäti­ gungsplatte leicht von oben her ausgetauscht werden kann und auf der Betätigungsplatte sind Führungsstifte vorgesehen, um eine einwandfreie und genaue Ausrichtung zu gewährleisten.
Die Teststifte enthalten vorzugsweise ein Gehäuse, das in der Trägerplatte befestigt ist, zwei Schubglieder, wie verschiebbare Stäbe, die von entgengesetzten Enden des Gehäuses vorspringen, und eine zwischen den Schubgliedern angeordnete Druckfeder, die im unbelasteten Zustand im Gehäuse gleiten kann. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform enthalten die Prüfstifte jeweils ein Gehäuse, das gleitfähig in einer Röhre montiert ist, die ihrerseits in der Trägerplatte befestigt ist, ferner zwei Schubglieder, die sich von entgegengesetzten Enden des Gehäuses weg erstrecken und eine dazwischen angeordnete vorgespann­ te Druckfeder. Bei wieder einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das Prüfstiftgehäuse selbst gleitend in der Trägerplatte gelagert.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, dabei werden noch weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung zur Sprache kommen. Es zeigen:
Fig. 1 einen vereinfachten Querschnitt einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einrichtung zum Prüfen von Schal­ tungsplatten;
Fig. 2 einen Längsschnitt einer Prüfstiftanordnung für die Einrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Stirnansicht einer in der Prüfstiftanordnung gemäß Fig. 2 enthaltenen Feder;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Teiles der Feder gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Verlagerungs- oder Betätigungsstif­ tes und eines niedrigen Stiftes für die Einrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 6 einen Längsschnitt einer anderen Ausführungsform einer Prüfstiftanordnung gemäß der Erfindung und
Fig. 7 einen Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Prüfstiftanordnung mit einer abgewandelten Trägerstruktur gemäß der Erfindung.
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung (10) dient zum elektrischen Prüfen von gedruckten Schaltungsplatten (12), die mit Komponenten oder Bauelementen (14) bestückt sind. Die Bauelemente haben An­ schlußleitungen, die durch Löcher in der Schaltungsplatte hindurch­ reichen und an Schaltungspunkten (16) mit Leiterbahnen verlötet sind, die in üblicher Weise durch ein Druck- oder Ätzverfahren auf der Unterseite der Schaltungsplatte (12) gebildet sind. Ein Teil der Bauelemente (14) kann an der Oberseite oder der Unterseite der Platte (12) oberflächlich montiert und elektrisch mit Leiterbahnen verbunden sein, die als Anschlüsse der Schaltungspunkte ohne Lot dienen. Unterschiedliche Typen von Schaltungsplatten (12) weisen jeweils eine eigene Verteilung der zugehörigen Schaltungspunkte (16) auf.
Von oben beginnend enthält die Einrichtung (10) Seitenwände (18) mit überhängenden Teilen (19), gegen die eine 10×10 Zoll Lochplatte (22) durch Federn (20) gedrückt wird. Die Lochplatte (22) besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einer 4,25 mm dicken, hitzebestän­ digen, glasfaserverstärkten Phenolharzplatte, wie sie unter der Bezeichnung FR4 oder G-10 erhältlich ist. Die Lochplatte (22) hat Löcher mit einem Durchmesser von etwa 1 mm (0,07′′) und einem Mittenabstand von 2,54 mm. Am Umfang der Platte (22) ist ein Dichtungsring (23) (Chloropren-Kautschuk, 3,18 mm dick und 25,4 mm breit) angeordnet, der eine vakuumfeste Abdichtung zwischen dem überhängenden Teil (19) und der Schaltungsplatte (12) bildet. Zwei spitze, 3,8 cm dicke Führungsstifte (24) erstrecken sich nach oben durch entsprechende Löcher in der Schaltungsplatte (12), um diese ordnungsgemäß zu positionieren. Auf der Oberseite der Lochplatte (22) sind außerdem an bestimmten Stellen verschiedene Gummikissen (nicht dargestellt) angeordnet, die dazu dienen, Löcher in der Lochplatte (12) abzudichten und/oder diese zu unterstützen, so daß sie sich beim Evakuieren des sich an ihrer Unterseite befindlichen Raumes nicht verbiegt.
An einer Seitenwand (25) ist mittels eines Lagerstiftes (26) eine Prüfstift-Trägerplatte (28), die Prüfstifte (30) trägt, schwenkbar gelagert. Das andere Ende (29) der Trägerplatte (28) ruht auf einer Leiste (31). Die Trägerplatte (28) enthält zwei 3,18 mm dicke glasfaserverstärkte Phenolharzplatten (aus demselben Material wie die Platte 22), die einen Abstand von etwa 19 mm voneinander haben, so daß sich eine Gesamtdicke von etwa 25 mm ergibt. Die Prüfstifte (30) sind in Löchern (32) der Trägerplatte (28) montiert, die einen Mittenabstand von 2,54 mm haben und mit den Löchern der Lochplatte (22) fluchten.
Die Prüftstifte enthalten, wie Fig. 2 zeigt, jeweils ein rohr­ förmiges Gehäuse (34), das aus einer Nickel-Silber-Legierung be­ steht, vergoldet ist und einen Außendurchmesser von etwa 1,37 mm (0,054′′) hat. Die Gehäuse (34) sind jeweils eng in Prüfstift-Fas­ sungen (35) mit einem Innendurchmesser von 1,40 mm (0,055′′) eingepaßt, die ihrerseits fest in der Trägerplatte (28) montiert sind und Schultern (37) aufweisen, die einen Abstand von etwa 19 mm haben, so daß sich der richtige Abstand und eine ordnungsgemäße strukturelle Unterstützung für die Platte (28) ergeben. Das Gehäuse (34) ist etwa 37,34 mm lang und hat eine erste nach innen reichende Sicke (36), deren Abstand vom oberen Ende 3,3 mm beträgt, und eine zweite, nach innen vorspringende Sicke (38), deren Abstand vom unteren Ende 9,65 mm beträgt. Ferner hat das Gehäuse (34) eine nicht dargestellte Nase oder Eindrückung, so daß es fest aber doch entfernbar in der Prüfstift-Fassung (35) sitzt. Im Gehäuse (34) sind ein verschiebbarer Kontaktstab (40), eine Druckfeder (44) und ein verschiebbarer Betätigungsstab (42) gelagert. Die verschiebbaren Stäbe (40, 42) bestehen aus getemperter Berylliumbronze, sind vernickelt und anschließend vergoldet und haben spitze Enden (45 bzw. 47), die einen guten elektrischen Kontakt gewährleisten, ferner verdickte, kolbenförmige Teile (46 bzw. 48), für die die Sicken (36) und (38) Anschläge bilden, und überhängende Schultern (50) bzw. (52), deren Durchmesser größer als der des Gehäuses (34) ist. Die Feder (44) hat im unbelasteten Zustand eine Länge von 14,48 mm, sie besteht aus Saitendraht und ist mit 29 Unzen p. Zoll gewickelt. Aus den Fig. 3 und 4 ist ersichtlich, daß die Enden (54) der Feder (44) exzentrische Teile verringerten Durchmessers aufweisen, dies bewirkt, daß die Feder (44) und die kolbenförmigen Teile (46, 78) nur dann seitlich gegen die Innenfläche des Gehäuses (34) gedrückt werden, wenn die Feder (44) zusammengedrückt wird, hierdurch ist ein guter elektrischer Kontakt gewährleistet. Bei unbelasteter Feder können die Stäbe (40, 42) und die Feder (44) frei im Gehäuse (34) gleiten.
Die Einrichtung gemäß Fig. 1 enthält ferner eine etwa 9,5 mm dicke, aus dem gleichen Material wie die Platte (22) bestehende Betäti­ gungsplatte (56), die Verlagerungs- oder Betätigungsglieder (57) aus Berylliumbronze, niedrige Stifte (58) und Justierstifte (59) trägt. Die Justierstifte (59) sitzen in Buchsen (60), die an der Seitenwand (25) und einer weiteren Seitenwand (67) befestigt sind, welche wiederum an einem Gehäuse (92) angebracht sind. Die Justierstifte (57) haben jeweils einen Durchmesser von 1,27 mm, einen 6,35 mm hohen Vorsprung (64, Fig. 5), der sich von der Betätigungsplatte (56) nach oben erstreckt. Die niedrigen Stifte (58) haben jeweils einen Durchmesser von 1,27 mm und einen etwa 2 mm hohen Vorsprung (65). Die Stirnflächen dieser Vorsprünge sind jeweils konkav, so daß sie die spitzen Enden (47) der Prüfstifte (30) führen und fixieren. Die Stifte (57 und 58) haben jeweils in einem mittleren Bereich einen gerandelten Bund (66) mit einem Durchmesser von 1,73 mm, der im Preßsitz in der Platte (56) sitzt, und einen quadratischen (Seitenlänge 0,64 mm) Pfosten (68), der sich von der Platte (56) nach unten erstreckt und zum Aufwickeln eines Anschlußdrahtes dient.
Unter der Betätigungsplatte (56) sind Reihen von Fassungsteilen angeordnet, deren Anzahl kleiner ist als die der Prüfstifte (30) und die an den oberen Enden von Tochter- oder Hilfsplatten angebracht sind und mit bestimmten Pfosten (64) fluchten, so daß sie bestimmte Pfosten (68) aufnehmen und mit ihnen elektrischen Kontakt machen können. Die bestimmten Pfosten (68) sind entweder einstückig mit den Vorsprüngen (64) eines Displazierungs- oder Betätigungsstiftes (57) oder durch Drähte (72) mit einem Pfosten (68) eines Betätigungsstif­ tes (57) verbunden. Die Fassungsteile (70) sind elektrisch mit einer elektronischen Schaltungsanordnung auf den Hilfsplatten (73) des Prüfgerätes verbunden.
ARBEITSWEISE
Um eine bestimmte Schaltungsplatte (12) zu prüfen, wird in das Prüfgerät eine Betätigungsplatte (56), die an Stellen, welche den zugänglichen Schaltungspunkten (16) der Leiter- oder Schaltungsplat­ te (12) entsprechen, Betätigungsstifte (57) aufweist, eingesetzt, indem die Führungs- oder Justierstifte (59) in die Buchsen (60) eingesetzt werden, während sich die Trägerplatte (28) in ihrer vertikal hochgeklappten Stellung befindet. Die Pfosten (68) werden mit verschwindend kleiner Einsetzkraft in die jeweiligen Fassungs­ teile (70) eingesetzt, die dann durch einen nicht dargestellten Mechanismus seitlich verschoben werden, um eine gute elektrische Verbindung zu gewährleisten. Die Trägerplatte (28) wird dann in die in Fig. 1 dargestellte horizontale Lage geschwenkt, so daß ihr Ende (29) auf der Leiste (31) aufliegt. Beim Herunterklappen der Trägerplatte (28) werden die Betätigungsstäbe (42) der Prüfstifte (30), die mit Betätigungsstiften (57) fluchten, nach oben gedrückt. Wenn der Stab (42) eines Prüfstiftes im Gehäuse (34) nach oben gleitet, drückt er die Feder (44) nach oben und den zugehörigen Kontaktstab (40) durch eine Loch in der Lochplatte (22) in die angehobene Stellung, wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Dies erfordert nicht mehr Kraft als es zur Überwindung des Gewichtes der beiden Stäbe und der Feder erforderlich ist. Die zu prüfende Schaltungsplatte (12) wird dann unter Verwendung der Führungsstifte (24) aufgesetzt, so daß sie auf dem Dichtungsring (23) und den Federn (20) ruht. Der Bereich unter der Schaltungsplatte (12) wird dann evakuiert, wodurch der Dichtungsring (23) und die Federn (20) unter Druck gesetzt werden und die Schaltungsplatte (12) nach unten bewegt wird, so daß die Schaltungspunkte (16) die entsprechenden Kontaktstäbe (40) kontaktieren, die angehoben worden waren, wodurch dann die Federn (44) zusammengedrückt werden. Es werden nur die Federn der Prüfstifte, die angehoben worden waren, zusammengedrückt, wodurch die Kraft begrenzt wird, die für die Herstellung des Kontaktes erforderlich ist.
Die spitzen Enden (45) graben sich in das Lot oder den Kontaktfleck an dem entsprechenden Schaltungspunkt (16) ein, so daß sich ein guter elektrischer Kontakt ergibt. Die Enden (54) verringerten Durchmessers der Federn (44) drücken die verdickten Teile (46, 48) zur Seite, so daß auch durch die Prüfstifte (30) eine gute elektrische Verbindung gewährleistet ist. Die spitzen Enden (47) werden durch die Federkraft nach oben gedrückt und machen daher ebenfalls einen guten elektrischen Kontakt mit den Vorsprüngen (64) der Betätigungsstifte (57). Der elektrische Anschluß der elektro­ nischen Schaltungsanordnung erfolgt entweder direkt an ein Fassungs­ teil (70) unter einem Betätigungsstift (57) oder über einen Draht (72) an den Pfosten eines niedrigen Stiftes (58), der von einem Fassungsteil (70) aufgenommen wird.
Die elektronische Schaltung des Prüfgerätes liefert in üblicher Weise Prüfsignale an die Schaltungsplatte (12) und erfaßt die Reaktionen. Wenn ein anderer Typ von Schaltungsplatte (12) geprüft werden soll, wird die Trägerplatte (28) in ihre senkrechte Lage geschwenkt und die Betätigungsplatte (56) wird durch eine andere Betätigungsplatte (56) ersetzt, deren Betätigungsstifte (57) den Schaltungspunkten (16) der neuen Schaltungsplatte (12) entsprechen. Man kann das Gerät auf diese Weise auf Schaltungs­ platten unterschiedlicher Konstruktion einfach dadurch umrüsten, daß man die Betätigungsplatten (56) austauscht, und es ist nicht erforderlich, jedes Mal einen neuen Satz der relativ teuren Prüfstifte in der jeweils benötigten Anordnung zu verwenden. Es ist außerdem viel leichter, Änderungen im Aufbau der Schaltungs­ platte durch Änderung der Anordnung der Stiftvorsprünge (58) Rechnung zu tragen als die Anordnung der Prüfstifte und die Anschlüsse an die Prüfschaltung zu ändern wie bei Prüfgeräten mit für den jeweiligen Zweck speziell positionierten Prüfstiften.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel läßt sich selbstverständlich in der verschiedensten Weise abwandeln. Man kann andere Prüfstift­ konstruktionen verwenden, ein Beispiel hierfür ist in Fig. 6 dargestellt. Der Prüfstift (74) gemäß Fig. 6 enthält eine Feder (76), die eine Vorspannung entsprechend einer Belastung mit 70 g hat und bei ²/₃ Hub eine Kraft entsprechend einer Belastung mit 153 g ausübt. Die Prüftstiftfassung (78) ist wieder fest in der Trägerplatte (58) montiert und hat einen Innendurchmesser von 1,42 mm, der es dem einen Außendurchmesser von 1,37 mm aufweisenden Gehäuse (80) gestattet in ihr zu gleiten. Im Betrieb drücken die Betätigungsstifte (57) das Gehäuse (80) zusammen mit den verschiebbaren Stäben (40, 42) und der Feder (76) nach oben.
Eine weitere alternative Konstruktion zur Halterung der Prüftstifte ist in Fig. 7 dargestellt. Hier enthält die Prüfstift-Trägerplat­ te (83) eine einzige, etwa 12,7 mm dicke glasfaserverstärkte Phenolharzplatte (wie die Platte (22), die angesenkte Löcher (81) hat, welche die Köpfe von einzigen, verschiebbaren Prüfstift­ stäben (84) aufnehmen. Die Stäbe (84) konnen in Löchern (85) durch die Platte (83) gleiten. Am unteren Ende haben die Stäbe (84) Kappen (86), die ein Herausfallen der Stäbe verhindern, wenn die Trägerplatte (83) umgedreht wird. Zur elektrischen Isolation der Prüfstiftstäbe (84) dient eine isolierende Wabenstruk­ tur (90), welche die Stäbe außerdem so positioniert, daß sie mit den zugehörigen Betätigungsstiften (57) fluchten. Im Betrieb wird der ganze Prüfstiftstab (84) durch den zugehörigen Betätigungs­ stift (57) nach oben geschoben, wie in Fig. 7 rechts dargestellt ist.

Claims (18)

1. Einrichtung zum Prüfen der elektrischen Unversehrtheit einer gedruckten Schaltungsplatte (12), welche mehrere zugängliche Schaltungspunkte (16) an vorgegebenen Stellen ihrer Unterseite aufweist, gekennzeichnet durch
  • - eine Vorrichtung (23, 24) zum Halten der Schaltungsplatte (12),
  • - eine Prüfstift-Trägerplatte (28), die parallel zur Schaltungs­ platte (12) auf deren die zugängliche Schaltungspunkte (16) aufweisenden Seite angeordnet ist,
  • - mehrere Prüfstifte (30), die an der Trägerplatte (28) an Stellen, die möglichen Positionen der zugänglichen Schaltungs­ punkte (16) entsprechen, angebracht sind und jeweils auf der einen Seite der Trägerplatte einen Kontaktteil (45) zum Kontaktieren eines Schaltungspunktes sowie auf der anderen Seite der Trägerplatte (28) einen Betätigungsteil (42) aufweisen, durch dessen Verlagerung der Kontaktteil in eine betätigte Stellung zum Kontaktieren eines zugehörigen Schaltungspunktes (16) bewegbar ist, und
  • - eine Betätigungsplatte (56), welche parallel zur Trägerplatte (28) verläuft und Betätigungsglieder (57) aufweist, die mit bestimmten Prüfstift-Betätigungsteilen (42) fluchten, welche den zu kontaktierenden Schaltungspunkten (16) entsprechen, um diejenigen Prüftstifte zu betätigen, die den Schaltungspunkten an den bestimmten Stellen der Schaltungsplatte entsprechen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (28) und die Betätigungsplatte (56) horizontal angeordnet und die Prüfstifte (30) in eine angehobene betätigte Stellung bewegbar sind und daß die Halterungsvorrichtung (23, 24) für die Schaltungsplatte eine Anordnung zum Absenken der Schal­ tungsplatte in eine Position enthält, bei der die Schaltungspunkte (16) an den bestimmten Stellen die betätigten Prüfstifte (30) kontaktieren.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsteile verschiebbare Stifte sind, die Vorsprünge aufwei­ sen, die von der Betätigungsplatte (56) nach oben reichen.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Betätigung dienenden Stifte elektrisch leitfähig sind und untere Teile aufweisen, die zum elektrischen Anschluß an eine Prüfschaltung durch die Betätigungsplatte (56) gehen.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfstifte (30) jeweils ein fest in der Trägerplatte (28) montiertes Gehäuse (34), zwei verschiebbare Stäbe (40, 42), die von entgegengesetzten Enden des Gehäuses vorspringen und von denen der eine den Betätigungsteil (52) und der andere den Kontaktteil (45) trägt, und eine zwischen den verschiebbaren Stäben (40, 42) angeordnete Druckfeder (44) enthält, die frei verschiebbar im Gehäuse (34) angeordnet und im unbelasteten Zustand kürzer als der Abstand zwischen den verschiebbaren Stäben, wenn diese sich an den entgegengesetzten Enden des Gehäuses befinden, ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34) aus Metall besteht.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder (44) mindestens ein Ende (54) verringerten Querschnitts hat, so daß der an dem betreffenden Ende anliegende verschiebbare Stab beim Zusammendrücken der Feder (44) in Querrichtung gegen das Gehäuse (34) gedrückt wird.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfstifte jeweils ein Gehäuse (80), das beweglich in der Träger­ platte gelagert ist, und mindestens einen in diesem angeordneten, federbelasteten verschiebbaren Stab enthält (Fig. 6).
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (80) gleitend in einer Metallröhre (78) montiert ist, die ihrerseits fest in der Trägerplatte angeordnet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfstift-Trägerplatte zwei Isoliermaterial-Stücke enthält, die voneinander durch eine Mehrzahl von rohrförmigen Prüfstiftfas­ sungen (35) beabstandet sind, die die Prüfstifte (30) umgeben und Schultern (37) aufweisen, die an den Innenseiten der Isoliermate­ rialstücke anliegen und eine mechanische Stützfunktion ausüben.
11. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trägerplatte (28) und der Betätigungsplatte (56) eine isolierende Wabenstruktur angeordnet ist und daß die Betätigungs­ teile (52) und die Betätigungsstifte in Öffnungen der Wabenstruk­ tur angeordnet sind.
12. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß einige der unteren Teile mit Fassungen direkt in Verbindung stehen und daß andere der unteren Teile über Drähte mit anderen, direkt mit Fassungen in Verbindung stehenden unteren Teilen verbunden sind.
13. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstifte in ihren oberen Flächen Vertiefungen aufweisen (Fig. 5).
14. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (28) so schwenkbar gelagert ist, daß die unter ihr befindliche Betätigungsplatte (56) zugänglich ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Führungs­ stifte (59) zur Ausrichtung der Betätigungsplatte (56) mit der Prüfstift-Trägerplatte (28).
16. Prüfstift, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (34), zwei Schubglieder, die sich von entgegengesetzten Enden des Gehäuses weg erstrecken, und eine zwischen den Schubgliedern angeordnete Druckfeder (44), die im unbelasteten Zustand kürzer ist als der Abstand zwischen den Schubgliedern, wenn sich diese an entgegen­ gesetzten Enden des Gehäuses befinden und frei im Gehäuse gleiten kann.
17. Prüfstift nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34) aus Metall besteht.
18. Prüfstift nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder (44) mindestens ein Ende (54) verringerten Durchmessers hat, so daß das Schubglied an dem das betreffende Ende beim Zusammendrücken der Feder angreift, seitlich gegen das Gehäuse (34) verlagert wird.
DE19863639366 1985-11-19 1986-11-18 Geraet zum pruefen von gedruckten schaltungsplatten Ceased DE3639366A1 (de)

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