DE3639366A1 - Geraet zum pruefen von gedruckten schaltungsplatten - Google Patents
Geraet zum pruefen von gedruckten schaltungsplattenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Prüfen
von gedruckten Schaltungsplatten.
Gedruckte Schaltungsplatten, die mit den vorgesehenen Schaltungs
komponenten bestückt sind, werden oft auf elektrische Unversehrt
heit mittels federbelasteter Prüfstifte geprüft, die senkrecht
unterhalb der zu prüfenden Schaltungsplatte so angeordnet sind,
daß sie bestimmte frei liegende Anschlüsse oder Schaltungspunk
te an der Unterseite der zu prüfenden Schaltungsplatte berühren.
Aus der US-PS 41 32 948 (Katz) ist es z. B. bekannt, Prüfstifte
in einer unbestückten Schaltungsplatte zu montieren, die das
gleiche Lochmuster wie die zu prüfende Schaltungsplatte hat,
so daß die Prüfstifte automatisch mit den zu kontaktierenden
Schaltungspunkten fluchten. Wenn dieses bekannte Prüfgerät
zum Prüfen einer Schaltungsplatte mit einem anderen Schaltungspunkt
muster verwendet werden soll, wird die Prüfstift-Trägerplatte
durch eine andere ersetzt, bei der die Prüfstifte entsprechend
den Positionen der zu kontaktierenden Schaltungspunkte der
neuen Schaltungsplatte angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Einrichtung der obengenannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß die Umrüstung leichter und schneller durchgeführt werden
kann.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Prüfstifte
eines automatischen Schaltungsplattenprüfgerätes effektiver
genutzt und einer Änderung des Aufbaues der zu prüfenden Schaltungs
platten leichter Rechnung getragen werden kann, wenn man die
Einrichtung mit einer Prüfstift-Trägerplatte und einer in Betriebs
stellung hierzu parallelen Betätigungsplatte ausrüstet. Die
Prüfstift-Trägerplatte trägt eine Vielzahl von Prüfstiften,
welche an Stellen angebracht sind, die den möglichen Positionen
zugänglicher Schaltungspunkte oder Anschlüsse der Schaltungsplatten
entsprechen und unabhängig voneinander in eine Betriebsstel
lung gebracht werden können, in der sie dann die Schaltungspunkte
der zu prüfenden Schaltungsplatte kontaktieren. Die Betätigungsplat
te hat Verlagerungs- oder Betätigungsglieder die diejenigen
Prüfstifte betätigen, die den zu kontaktierenden Schaltungspunk
ten der jeweils zu prüfenden Schaltungsplatte entsprechen.
Es werden also nur diejenigen Prüfstifte, die den zu kontaktierenden
Schaltungspunkten entsprechen, in die Betriebsstellung bewegt.
Das Schaltungsplatten-Prüfgerät kann dadurch einfach von einem
Typ zu prüfender Schaltungsplatte auf einen anderen umgerüstet
werden, indem man die Betätigungsplatte ersetzt und man braucht
nicht für jeden zu prüfenden Schaltungsplattentyp einen eigenen
Satz teurer Prüfstifte zu opfern.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Einrichtung enthalten
mindestens eines der folgenden Merkmale: Die Trägerplatte und
die Betätigungsplatte sind waagerecht angeordnet und die zu
prüfende Schaltungsplatte wird in die Prüfstellung abgesenkt,
die Verlagerungs- oder Betätigungsglieder an der Betätigungsplat
te sind Pfosten, die von der Platte nach oben vorspringen und
unterhalb der Betätigungsplatte befindliche Teile zum elektrischen
Anschluß an eine Prüfschaltung aufweisen; die Trägerplatte
ist schwenkbar montiert, so daß die unter ihr angeordnete Betäti
gungsplatte leicht von oben her ausgetauscht werden kann und
auf der Betätigungsplatte sind Führungsstifte vorgesehen, um
eine einwandfreie und genaue Ausrichtung zu gewährleisten.
Die Teststifte enthalten vorzugsweise ein Gehäuse, das in der
Trägerplatte befestigt ist, zwei Schubglieder, wie verschiebbare
Stäbe, die von entgengesetzten Enden des Gehäuses vorspringen,
und eine zwischen den Schubgliedern angeordnete Druckfeder,
die im unbelasteten Zustand im Gehäuse gleiten kann. Bei einer
anderen bevorzugten Ausführungsform enthalten die Prüfstifte
jeweils ein Gehäuse, das gleitfähig in einer Röhre montiert
ist, die ihrerseits in der Trägerplatte befestigt ist, ferner
zwei Schubglieder, die sich von entgegengesetzten Enden des
Gehäuses weg erstrecken und eine dazwischen angeordnete vorgespann
te Druckfeder. Bei wieder einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist das Prüfstiftgehäuse selbst gleitend in der Trägerplatte
gelagert.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, dabei werden
noch weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung zur Sprache
kommen. Es zeigen:
Fig. 1 einen vereinfachten Querschnitt einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Einrichtung zum Prüfen von Schal
tungsplatten;
Fig. 2 einen Längsschnitt einer Prüfstiftanordnung für die
Einrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Stirnansicht einer in der Prüfstiftanordnung gemäß
Fig. 2 enthaltenen Feder;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Teiles der Feder gemäß Fig.
3;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Verlagerungs- oder Betätigungsstif
tes und eines niedrigen Stiftes für die Einrichtung
gemäß Fig. 1;
Fig. 6 einen Längsschnitt einer anderen Ausführungsform einer
Prüfstiftanordnung gemäß der Erfindung und
Fig. 7 einen Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform einer
Prüfstiftanordnung mit einer abgewandelten Trägerstruktur
gemäß der Erfindung.
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung (10) dient zum elektrischen
Prüfen von gedruckten Schaltungsplatten (12), die mit Komponenten
oder Bauelementen (14) bestückt sind. Die Bauelemente haben An
schlußleitungen, die durch Löcher in der Schaltungsplatte hindurch
reichen und an Schaltungspunkten (16) mit Leiterbahnen verlötet
sind, die in üblicher Weise durch ein Druck- oder Ätzverfahren auf
der Unterseite der Schaltungsplatte (12) gebildet sind. Ein Teil der
Bauelemente (14) kann an der Oberseite oder der Unterseite der
Platte (12) oberflächlich montiert und elektrisch mit Leiterbahnen
verbunden sein, die als Anschlüsse der Schaltungspunkte ohne Lot
dienen. Unterschiedliche Typen von Schaltungsplatten (12) weisen
jeweils eine eigene Verteilung der zugehörigen Schaltungspunkte (16)
auf.
Von oben beginnend enthält die Einrichtung (10) Seitenwände (18) mit
überhängenden Teilen (19), gegen die eine 10×10 Zoll Lochplatte (22)
durch Federn (20) gedrückt wird. Die Lochplatte (22) besteht bei
diesem Ausführungsbeispiel aus einer 4,25 mm dicken, hitzebestän
digen, glasfaserverstärkten Phenolharzplatte, wie sie unter der
Bezeichnung FR4 oder G-10 erhältlich ist. Die Lochplatte (22) hat
Löcher mit einem Durchmesser von etwa 1 mm (0,07′′) und einem
Mittenabstand von 2,54 mm. Am Umfang der Platte (22) ist ein
Dichtungsring (23) (Chloropren-Kautschuk, 3,18 mm dick und 25,4 mm
breit) angeordnet, der eine vakuumfeste Abdichtung zwischen dem
überhängenden Teil (19) und der Schaltungsplatte (12) bildet. Zwei
spitze, 3,8 cm dicke Führungsstifte (24) erstrecken sich nach oben
durch entsprechende Löcher in der Schaltungsplatte (12), um diese
ordnungsgemäß zu positionieren. Auf der Oberseite der Lochplatte
(22) sind außerdem an bestimmten Stellen verschiedene Gummikissen
(nicht dargestellt) angeordnet, die dazu dienen, Löcher in der
Lochplatte (12) abzudichten und/oder diese zu unterstützen, so daß
sie sich beim Evakuieren des sich an ihrer Unterseite befindlichen
Raumes nicht verbiegt.
An einer Seitenwand (25) ist mittels eines Lagerstiftes (26) eine
Prüfstift-Trägerplatte (28), die Prüfstifte (30) trägt, schwenkbar
gelagert. Das andere Ende (29) der Trägerplatte (28) ruht auf einer
Leiste (31). Die Trägerplatte (28) enthält zwei 3,18 mm dicke
glasfaserverstärkte Phenolharzplatten (aus demselben Material wie
die Platte 22), die einen Abstand von etwa 19 mm voneinander haben,
so daß sich eine Gesamtdicke von etwa 25 mm ergibt. Die Prüfstifte
(30) sind in Löchern (32) der Trägerplatte (28) montiert, die einen
Mittenabstand von 2,54 mm haben und mit den Löchern der Lochplatte
(22) fluchten.
Die Prüftstifte enthalten, wie Fig. 2 zeigt, jeweils ein rohr
förmiges Gehäuse (34), das aus einer Nickel-Silber-Legierung be
steht, vergoldet ist und einen Außendurchmesser von etwa 1,37 mm
(0,054′′) hat. Die Gehäuse (34) sind jeweils eng in Prüfstift-Fas
sungen (35) mit einem Innendurchmesser von 1,40 mm (0,055′′)
eingepaßt, die ihrerseits fest in der Trägerplatte (28) montiert
sind und Schultern (37) aufweisen, die einen Abstand von etwa 19 mm
haben, so daß sich der richtige Abstand und eine ordnungsgemäße
strukturelle Unterstützung für die Platte (28) ergeben. Das Gehäuse
(34) ist etwa 37,34 mm lang und hat eine erste nach innen reichende
Sicke (36), deren Abstand vom oberen Ende 3,3 mm beträgt, und eine
zweite, nach innen vorspringende Sicke (38), deren Abstand vom
unteren Ende 9,65 mm beträgt. Ferner hat das Gehäuse (34) eine nicht
dargestellte Nase oder Eindrückung, so daß es fest aber doch
entfernbar in der Prüfstift-Fassung (35) sitzt. Im Gehäuse (34) sind
ein verschiebbarer Kontaktstab (40), eine Druckfeder (44) und ein
verschiebbarer Betätigungsstab (42) gelagert. Die verschiebbaren
Stäbe (40, 42) bestehen aus getemperter Berylliumbronze, sind
vernickelt und anschließend vergoldet und haben spitze Enden (45
bzw. 47), die einen guten elektrischen Kontakt gewährleisten, ferner
verdickte, kolbenförmige Teile (46 bzw. 48), für die die Sicken (36)
und (38) Anschläge bilden, und überhängende Schultern (50) bzw.
(52), deren Durchmesser größer als der des Gehäuses (34) ist. Die
Feder (44) hat im unbelasteten Zustand eine Länge von 14,48 mm, sie
besteht aus Saitendraht und ist mit 29 Unzen p. Zoll gewickelt. Aus
den Fig. 3 und 4 ist ersichtlich, daß die Enden (54) der Feder
(44) exzentrische Teile verringerten Durchmessers aufweisen, dies
bewirkt, daß die Feder (44) und die kolbenförmigen Teile (46, 78)
nur dann seitlich gegen die Innenfläche des Gehäuses (34) gedrückt
werden, wenn die Feder (44) zusammengedrückt wird, hierdurch ist ein
guter elektrischer Kontakt gewährleistet. Bei unbelasteter Feder
können die Stäbe (40, 42) und die Feder (44) frei im Gehäuse (34)
gleiten.
Die Einrichtung gemäß Fig. 1 enthält ferner eine etwa 9,5 mm dicke,
aus dem gleichen Material wie die Platte (22) bestehende Betäti
gungsplatte (56), die Verlagerungs- oder Betätigungsglieder (57) aus
Berylliumbronze, niedrige Stifte (58) und Justierstifte (59) trägt.
Die Justierstifte (59) sitzen in Buchsen (60), die an der Seitenwand
(25) und einer weiteren Seitenwand (67) befestigt sind, welche
wiederum an einem Gehäuse (92) angebracht sind. Die Justierstifte
(57) haben jeweils einen Durchmesser von 1,27 mm, einen 6,35 mm
hohen Vorsprung (64, Fig. 5), der sich von der Betätigungsplatte
(56) nach oben erstreckt. Die niedrigen Stifte (58) haben jeweils
einen Durchmesser von 1,27 mm und einen etwa 2 mm hohen Vorsprung
(65). Die Stirnflächen dieser Vorsprünge sind jeweils konkav, so daß
sie die spitzen Enden (47) der Prüfstifte (30) führen und fixieren.
Die Stifte (57 und 58) haben jeweils in einem mittleren Bereich
einen gerandelten Bund (66) mit einem Durchmesser von 1,73 mm, der
im Preßsitz in der Platte (56) sitzt, und einen quadratischen
(Seitenlänge 0,64 mm) Pfosten (68), der sich von der Platte (56)
nach unten erstreckt und zum Aufwickeln eines Anschlußdrahtes dient.
Unter der Betätigungsplatte (56) sind Reihen von Fassungsteilen
angeordnet, deren Anzahl kleiner ist als die der Prüfstifte (30) und
die an den oberen Enden von Tochter- oder Hilfsplatten angebracht
sind und mit bestimmten Pfosten (64) fluchten, so daß sie bestimmte
Pfosten (68) aufnehmen und mit ihnen elektrischen Kontakt machen
können. Die bestimmten Pfosten (68) sind entweder einstückig mit den
Vorsprüngen (64) eines Displazierungs- oder Betätigungsstiftes (57)
oder durch Drähte (72) mit einem Pfosten (68) eines Betätigungsstif
tes (57) verbunden. Die Fassungsteile (70) sind elektrisch mit einer
elektronischen Schaltungsanordnung auf den Hilfsplatten (73) des
Prüfgerätes verbunden.
Um eine bestimmte Schaltungsplatte (12) zu prüfen, wird in das
Prüfgerät eine Betätigungsplatte (56), die an Stellen, welche den
zugänglichen Schaltungspunkten (16) der Leiter- oder Schaltungsplat
te (12) entsprechen, Betätigungsstifte (57) aufweist, eingesetzt,
indem die Führungs- oder Justierstifte (59) in die Buchsen (60)
eingesetzt werden, während sich die Trägerplatte (28) in ihrer
vertikal hochgeklappten Stellung befindet. Die Pfosten (68) werden
mit verschwindend kleiner Einsetzkraft in die jeweiligen Fassungs
teile (70) eingesetzt, die dann durch einen nicht dargestellten
Mechanismus seitlich verschoben werden, um eine gute elektrische
Verbindung zu gewährleisten. Die Trägerplatte (28) wird dann in die
in Fig. 1 dargestellte horizontale Lage geschwenkt, so daß ihr Ende
(29) auf der Leiste (31) aufliegt. Beim Herunterklappen der
Trägerplatte (28) werden die Betätigungsstäbe (42) der Prüfstifte
(30), die mit Betätigungsstiften (57) fluchten, nach oben gedrückt.
Wenn der Stab (42) eines Prüfstiftes im Gehäuse (34) nach oben
gleitet, drückt er die Feder (44) nach oben und den zugehörigen
Kontaktstab (40) durch eine Loch in der Lochplatte (22) in die
angehobene Stellung, wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Dies
erfordert nicht mehr Kraft als es zur Überwindung des Gewichtes der
beiden Stäbe und der Feder erforderlich ist. Die zu prüfende
Schaltungsplatte (12) wird dann unter Verwendung der Führungsstifte
(24) aufgesetzt, so daß sie auf dem Dichtungsring (23) und den
Federn (20) ruht. Der Bereich unter der Schaltungsplatte (12) wird
dann evakuiert, wodurch der Dichtungsring (23) und die Federn (20)
unter Druck gesetzt werden und die Schaltungsplatte (12) nach unten
bewegt wird, so daß die Schaltungspunkte (16) die entsprechenden
Kontaktstäbe (40) kontaktieren, die angehoben worden waren, wodurch
dann die Federn (44) zusammengedrückt werden. Es werden nur die
Federn der Prüfstifte, die angehoben worden waren, zusammengedrückt,
wodurch die Kraft begrenzt wird, die für die Herstellung des
Kontaktes erforderlich ist.
Die spitzen Enden (45) graben sich in das Lot oder den Kontaktfleck
an dem entsprechenden Schaltungspunkt (16) ein, so daß sich ein
guter elektrischer Kontakt ergibt. Die Enden (54) verringerten
Durchmessers der Federn (44) drücken die verdickten Teile (46, 48)
zur Seite, so daß auch durch die Prüfstifte (30) eine gute
elektrische Verbindung gewährleistet ist. Die spitzen Enden (47)
werden durch die Federkraft nach oben gedrückt und machen daher
ebenfalls einen guten elektrischen Kontakt mit den Vorsprüngen (64)
der Betätigungsstifte (57). Der elektrische Anschluß der elektro
nischen Schaltungsanordnung erfolgt entweder direkt an ein Fassungs
teil (70) unter einem Betätigungsstift (57) oder über einen Draht
(72) an den Pfosten eines niedrigen Stiftes (58), der von einem
Fassungsteil (70) aufgenommen wird.
Die elektronische Schaltung des Prüfgerätes liefert in üblicher
Weise Prüfsignale an die Schaltungsplatte (12) und erfaßt die
Reaktionen. Wenn ein anderer Typ von Schaltungsplatte (12)
geprüft werden soll, wird die Trägerplatte (28) in ihre senkrechte
Lage geschwenkt und die Betätigungsplatte (56) wird durch eine
andere Betätigungsplatte (56) ersetzt, deren Betätigungsstifte
(57) den Schaltungspunkten (16) der neuen Schaltungsplatte
(12) entsprechen. Man kann das Gerät auf diese Weise auf Schaltungs
platten unterschiedlicher Konstruktion einfach dadurch umrüsten,
daß man die Betätigungsplatten (56) austauscht, und es ist
nicht erforderlich, jedes Mal einen neuen Satz der relativ
teuren Prüfstifte in der jeweils benötigten Anordnung zu verwenden.
Es ist außerdem viel leichter, Änderungen im Aufbau der Schaltungs
platte durch Änderung der Anordnung der Stiftvorsprünge (58)
Rechnung zu tragen als die Anordnung der Prüfstifte und die
Anschlüsse an die Prüfschaltung zu ändern wie bei Prüfgeräten
mit für den jeweiligen Zweck speziell positionierten Prüfstiften.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel läßt sich selbstverständlich
in der verschiedensten Weise abwandeln. Man kann andere Prüfstift
konstruktionen verwenden, ein Beispiel hierfür ist in Fig.
6 dargestellt. Der Prüfstift (74) gemäß Fig. 6 enthält eine
Feder (76), die eine Vorspannung entsprechend einer Belastung
mit 70 g hat und bei ²/₃ Hub eine Kraft entsprechend einer
Belastung mit 153 g ausübt. Die Prüftstiftfassung (78) ist
wieder fest in der Trägerplatte (58) montiert und hat einen
Innendurchmesser von 1,42 mm, der es dem einen Außendurchmesser
von 1,37 mm aufweisenden Gehäuse (80) gestattet in ihr zu gleiten.
Im Betrieb drücken die Betätigungsstifte (57) das Gehäuse (80)
zusammen mit den verschiebbaren Stäben (40, 42) und der Feder
(76) nach oben.
Eine weitere alternative Konstruktion zur Halterung der Prüftstifte
ist in Fig. 7 dargestellt. Hier enthält die Prüfstift-Trägerplat
te (83) eine einzige, etwa 12,7 mm dicke glasfaserverstärkte
Phenolharzplatte (wie die Platte (22), die angesenkte Löcher
(81) hat, welche die Köpfe von einzigen, verschiebbaren Prüfstift
stäben (84) aufnehmen. Die Stäbe (84) konnen in Löchern (85)
durch die Platte (83) gleiten. Am unteren Ende haben die Stäbe
(84) Kappen (86), die ein Herausfallen der Stäbe verhindern,
wenn die Trägerplatte (83) umgedreht wird. Zur elektrischen
Isolation der Prüfstiftstäbe (84) dient eine isolierende Wabenstruk
tur (90), welche die Stäbe außerdem so positioniert, daß sie
mit den zugehörigen Betätigungsstiften (57) fluchten. Im Betrieb
wird der ganze Prüfstiftstab (84) durch den zugehörigen Betätigungs
stift (57) nach oben geschoben, wie in Fig. 7 rechts dargestellt
ist.
Claims (18)
1. Einrichtung zum Prüfen der elektrischen Unversehrtheit einer
gedruckten Schaltungsplatte (12), welche mehrere zugängliche
Schaltungspunkte (16) an vorgegebenen Stellen ihrer Unterseite
aufweist,
gekennzeichnet durch
- - eine Vorrichtung (23, 24) zum Halten der Schaltungsplatte (12),
- - eine Prüfstift-Trägerplatte (28), die parallel zur Schaltungs platte (12) auf deren die zugängliche Schaltungspunkte (16) aufweisenden Seite angeordnet ist,
- - mehrere Prüfstifte (30), die an der Trägerplatte (28) an Stellen, die möglichen Positionen der zugänglichen Schaltungs punkte (16) entsprechen, angebracht sind und jeweils auf der einen Seite der Trägerplatte einen Kontaktteil (45) zum Kontaktieren eines Schaltungspunktes sowie auf der anderen Seite der Trägerplatte (28) einen Betätigungsteil (42) aufweisen, durch dessen Verlagerung der Kontaktteil in eine betätigte Stellung zum Kontaktieren eines zugehörigen Schaltungspunktes (16) bewegbar ist, und
- - eine Betätigungsplatte (56), welche parallel zur Trägerplatte (28) verläuft und Betätigungsglieder (57) aufweist, die mit bestimmten Prüfstift-Betätigungsteilen (42) fluchten, welche den zu kontaktierenden Schaltungspunkten (16) entsprechen, um diejenigen Prüftstifte zu betätigen, die den Schaltungspunkten an den bestimmten Stellen der Schaltungsplatte entsprechen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerplatte (28) und die Betätigungsplatte (56) horizontal
angeordnet und die Prüfstifte (30) in eine angehobene betätigte
Stellung bewegbar sind und daß die Halterungsvorrichtung (23, 24)
für die Schaltungsplatte eine Anordnung zum Absenken der Schal
tungsplatte in eine Position enthält, bei der die Schaltungspunkte
(16) an den bestimmten Stellen die betätigten Prüfstifte (30)
kontaktieren.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungsteile verschiebbare Stifte sind, die Vorsprünge aufwei
sen, die von der Betätigungsplatte (56) nach oben reichen.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
zur Betätigung dienenden Stifte elektrisch leitfähig sind und
untere Teile aufweisen, die zum elektrischen Anschluß an eine
Prüfschaltung durch die Betätigungsplatte (56) gehen.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Prüfstifte (30) jeweils ein fest in der Trägerplatte (28)
montiertes Gehäuse (34), zwei verschiebbare Stäbe (40, 42), die
von entgegengesetzten Enden des Gehäuses vorspringen und von denen
der eine den Betätigungsteil (52) und der andere den Kontaktteil
(45) trägt, und eine zwischen den verschiebbaren Stäben (40, 42)
angeordnete Druckfeder (44) enthält, die frei verschiebbar im
Gehäuse (34) angeordnet und im unbelasteten Zustand kürzer als der
Abstand zwischen den verschiebbaren Stäben, wenn diese sich an den
entgegengesetzten Enden des Gehäuses befinden, ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (34) aus Metall besteht.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Druckfeder (44) mindestens ein Ende (54) verringerten
Querschnitts hat, so daß der an dem betreffenden Ende anliegende
verschiebbare Stab beim Zusammendrücken der Feder (44) in
Querrichtung gegen das Gehäuse (34) gedrückt wird.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Prüfstifte jeweils ein Gehäuse (80), das beweglich in der Träger
platte gelagert ist, und mindestens einen in diesem angeordneten,
federbelasteten verschiebbaren Stab enthält (Fig. 6).
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (80) gleitend in einer Metallröhre (78) montiert ist, die
ihrerseits fest in der Trägerplatte angeordnet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Prüfstift-Trägerplatte zwei Isoliermaterial-Stücke enthält, die
voneinander durch eine Mehrzahl von rohrförmigen Prüfstiftfas
sungen (35) beabstandet sind, die die Prüfstifte (30) umgeben und
Schultern (37) aufweisen, die an den Innenseiten der Isoliermate
rialstücke anliegen und eine mechanische Stützfunktion ausüben.
11. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Trägerplatte (28) und der Betätigungsplatte (56) eine
isolierende Wabenstruktur angeordnet ist und daß die Betätigungs
teile (52) und die Betätigungsstifte in Öffnungen der Wabenstruk
tur angeordnet sind.
12. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
einige der unteren Teile mit Fassungen direkt in Verbindung stehen
und daß andere der unteren Teile über Drähte mit anderen, direkt
mit Fassungen in Verbindung stehenden unteren Teilen verbunden
sind.
13. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungsstifte in ihren oberen Flächen Vertiefungen aufweisen
(Fig. 5).
14. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerplatte (28) so schwenkbar gelagert ist, daß die unter ihr
befindliche Betätigungsplatte (56) zugänglich ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Führungs
stifte (59) zur Ausrichtung der Betätigungsplatte (56) mit der
Prüfstift-Trägerplatte (28).
16. Prüfstift, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (34), zwei
Schubglieder, die sich von entgegengesetzten Enden des Gehäuses
weg erstrecken, und eine zwischen den Schubgliedern angeordnete
Druckfeder (44), die im unbelasteten Zustand kürzer ist als der
Abstand zwischen den Schubgliedern, wenn sich diese an entgegen
gesetzten Enden des Gehäuses befinden und frei im Gehäuse gleiten
kann.
17. Prüfstift nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (34) aus Metall besteht.
18. Prüfstift nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckfeder (44) mindestens ein Ende (54) verringerten
Durchmessers hat, so daß das Schubglied an dem das betreffende
Ende beim Zusammendrücken der Feder angreift, seitlich gegen das
Gehäuse (34) verlagert wird.
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