DE3643341C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung betrifft ein für Infrarotstrahlung empfindliches elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial, das ein Bisazopigment als ladungenerzeugendes Material und ein ladungentransportierendes Material enthält.
Pigmente und Farbstoffe, die Photoleitfähigkeit zeigen, sind bekannt. In "RCA Review", 23 (September 1962), S. 413 bis 419, wird über die Photoleitfähigkeit von Phthalocyaninpigmenten berichtet. Aus den US-PS 33 97 086 und 38 16 118 sind elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien bekannt, bei denen als Photoleiter solche Phthalocyaninpigmente verwendet werden. Andere organische Photoleiter, die für elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien verwendet werden, sind aus den US-PS 43 15 983 und 43 27 169 oder aus "Research Disclosure" 20 517 (Mai 1981) bekannte Pyryliumfarbstoffe, aus der US-PS 38 42 099 bekannte Quadratsäuremethinfarbstoffe und aus den US-PS 38 98 084 und 42 51 613 bekannte Bisazopigmente.
Diese organischen Photoleiter können im Vergleich zu anorganischen Photoleitern leichter synthetisiert werden. Des weiteren kann ihre Farbempfindlichkeit gesteuert werden, weil sie durch Änderung des Molekülaufbaus auf relativ einfache Weise derart verändert werden können, daß sich der Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts, für den sie empfindlich sind, ändert. Sie rufen ferner keine Umweltverschmutzung hervor, und sie haben im Vergleich zu anorganischen Photoleitern eine auffallend bessere Produktivität und bieten wirtschaftliche Vorteile. Aus diesen Gründen konkurrieren die Hersteller seit kurzem miteinander um die Beschleunigung der Entwicklungsarbeiten, und es sind nicht wenige organische Photoleiter verfügbar, die z. B. im Hinblick auf die Empfindlichkeit und die Haltbarkeit eine für die praktische Anwendung nutzbare Qualität erreicht haben.
Andererseits wird in den letzten Jahren in schnell zunehmendem Maße verlangt, daß diese organischen Photoleiter für elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien für Digital-Aufzeichnungsvorrichtungen wie z. B. Laserdrucker verwendbar gemacht werden sollen, indem der Wellenlängenbereich, für den sie empfindlich sind, bis zu den Wellenlängen von Infrarotstrahlen erweitert wird, und zwar insbesondere bis zu der Wellenlänge eines Halbleiterlasers (wobei diese Wellenlänge nach dem gegenwärtigen Stand der Technik unter praktischen Gesichtspunkten wie z. B. im Hinblick auf den wirtschaftlichen Vorteil, das Ausgangssignal und die Anpassung an elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien vorzugsweise 750 nm oder mehr und insbesondere 780 bis 800 nm beträgt). Wenn die gebräuchlichen organischen Photoleiter von diesen Gesichtspunkten aus betrachtet werden, kommen als organische Photoleiter, die für nahe Infrarotstrahlung empfindlich sind, beispielsweise die vorstehend erwähnten Phthalocyaninpigmente, aus der US-PS 44 26 434 bekannte Aluminiumphthalocyaninpigmente, die Verbesserungen der Phthalocyaninpigmente sind, Trisazopigmente des Triphenylamintyps, die aus den US-PS 44 36 800 und 44 39 506 bekannt sind, und Tetrakisazopigmente, die aus der US-PS 44 47 513 bekannt sind, in Frage.
Besonders im Fall der Verwendung der organischen Photoleiter für elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien für Halbleiterlaser ist jedoch folgendes erforderlich: Erstens muß sich der Wellenlängenbereich, für den sie empfindlich sind, bis zu langen Wellenlängen erstrecken, zweitens müssen sie eine gute Empfindlichkeit und Haltbarkeit haben und über einen weiten Wellenlängenbereich eine konstante Empfindlichkeit haben, da sich die Wellenlänge des Halbleiterlasers bei seiner Anwendung in Abhängigkeit von der Temperatur ändern kann, und ferner müssen sie eine gute Produktivität haben. Die vorstehend erwähnten organischen Photoleiter erfüllen diese Bedingungen nicht in ausreichendem Maße.
Aus der DE-OS 35 15 177 ist eine elektrophotographische Druckplatte bekannt, die auf einem leitenden Träger eine photoleitfähige Schicht aufweist. Die photoleitfähige Schicht umfaßt eine ladungenerzeugende Schicht, die im wesentlichen aus einem bestimmten Bisazopigment als ladungenerzeugendem Material besteht, und eine ladungentransportierende Schicht, die im wesentlichen aus einem ladungentransportierenden Material und einem alkalilöslichen Harz besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein für Infrarotstrahlung empfindliches elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial, das ein Bisazopigment als ladungenerzeugendes Material und ein ladungentransportierendes Material enthält, bereitzustellen, das eine hohe Empfindlichkeit für Infrarotstrahlung mit einer Wellenlänge von mindestens 750 nm und insbesondere von 780 bis 800 nm hat, wie sie z. B. von der Infrarot- Lichtquelle eines Halbleiterlasers ausgestrahlt werden, und dessen Empfindlichkeit für diese Wellenlänge flach verläuft bzw. ein Plateau hat, wobei das Aufzeichnungsmaterial im Falle seiner wiederholten Anwendung als elektrophotographisches Digital- Aufzeichnungsmaterial in einem Verfahren, bei dem ein Halbleiterlaser verwendet wird, z. B. in Laserkopiergeräten oder Laserstrahldruckern, eine brauchbar hohe Empfindlichkeit und stabile Potentialeigenschaften zeigen soll.
Diese Aufgabe wird durch ein elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial gelöst, das ein Bisazopigment der Formel (1) enthält:
worin R1 ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Acylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte heterocyclische Gruppe bedeutet; R2 und R3 jeweils ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Alkoxygruppe, ein Halogenatom, eine Nitrogruppe, eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe bedeuten und X1, X2, X3 und X4 jeweils ein Wasserstoffatom oder ein Halogenatom bedeuten, wobei jedoch der Fall ausgeschlossen ist, daß alle Reste X1, X2, X3 und X4 Wasserstoffatome bedeuten.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung (Fig. 1) näher erläutert.
Fig. 1 ist die graphische Darstellung eines Bewertungsmaßstabs für den Wellenlängenbereich, für den das erfindungsgemäße elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial empfindlich ist.
In Formel (1) bedeutet R1 ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe oder eine Butylgruppe; eine Aralkylgruppe wie z. B. eine Benzylgruppe, eine Phenethylgruppe oder eine Naphthylmethylgruppe; eine heterocyclische Gruppe wie z. B. eine Pyridylgruppe, eine Furylgruppe, eine Thienylgruppe, eine Indolylgruppe, eine Pyrrolylgruppe oder eine Chinolylgruppe oder eine Acylgruppe wie z. B. eine Acetylgruppe, eine Propionylgruppe oder eine Benzoylgruppe. Die vorstehend erwähnte Alkylgruppe, Aralkylgruppe, heterocyclische Gruppe und Acylgruppe kann substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Hydroxylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe oder eine Butylgruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; eine substituierte Aminogruppe wie z. B. eine Dimethylaminogruppe, eine Diethylaminogruppe, eine Dibenzylaminogruppe, eine Pyrrolidingruppe, eine Piperidingruppe oder eine Morpholinogruppe; eine Nitrogruppe; eine Cyanogruppe und eine Acylgruppe wie z. B. eine Acetylgruppe oder eine Benzoylgruppe erwähnt werden.
In Formel (1) bedeuten R2 und R3 jeweils ein Wasserstoffatom; eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe oder eine Butylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Nitrogruppe; eine Cyanogruppe; eine Trifluormethylgruppe oder eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe oder eine Propoxygruppe. Die vorstehend erwähnte Alkylgruppe oder Alkoxygruppe kann substituiert oder unsubstituiert sein; als Substituenten für diese Gruppen können die vorstehend genannten Substituenten erwähnt werden.
In Formel (1) bedeuten X1, X2, X3 und X4 jeweils ein Wasserstoffatom oder ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom, wobei jedoch der Fall ausgeschlossen ist, daß alle Reste X1, X2, X3 und X4 Wasserstoffatome bedeuten.
Alle als ladungenerzeugende Materialien dienenden Bisazopigmente der Formel (1) sind organische Photoleiter, die für Infrarotstrahlung mit einer Wellenlänge von mindestens 790 nm empfindlich sind und gute Potentialeigenschaften sowie eine gute Haltbarkeit haben, jedoch kann das ladungenerzeugende Material am wirksamsten sein, wenn es ein Bisazopigment der Formel (2) ist:
worin X5 ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom bedeutet.
Die als ladungenerzeugendes Material dienende Bisazoverbindung weist als Zentralgerüst ein Diphenylaminderivat auf, so daß sie ein starker Donator ist, und hat in der Struktur in den beiden Kupplungskomponententeilen eine Nitrogruppe und ein Halogenatom, so daß sie ein starker Akzeptor ist, und sie kann infolgedessen leicht die sogenannte intramolekulare Charge-transfer-Struktur des ADA-Typs ("Akzeptor : Donator : Akzeptor") annehmen. Der Wellenlängenbereich der Infrarotstrahlung, für die diese Bisazoverbindung empfindlich ist, kann vermutlich auf diese Weise zur Seite der langen Wellenlängen verschoben werden.
Typische Beispiele für die Bisazopigmente, der Formeln (1) und (2) (Verbindungen Nr. 1 bis 89), sind nachstehend gezeigt, wobei sich Formel (9) und eine Substituentenliste auf die Verbindungen Nr. 1 bis 49 beziehen, während die Verbindungen Nr. 50 bis 89 durch die betreffenden Strukturformeln wiedergegeben werden.
Substituentenliste
Die Bisazopigmente der Formel (1) oder (2) können allein verwendet werden, oder es können zwei oder mehr als zwei dieser Bisazopigmente verwendet werden.
Die Bisazopigmente der Formel (1) können leicht hergestellt werden, beispielsweise dadurch, daß aus einem Diamin, der Formel (1-2):
worin R1, R2 und R3 die in Formel (1) definierte Bedeutung haben, durch ein übliches Verfahren eine Tetrazoverbindung gebildet wird und dann die Tetrazoverbindung in einem wäßrigen System in Gegenwart eines Alkalis mit den entsprechenden Kupplungskomponenten gekuppelt wird oder daß nach der Isolierung eines Tetrazoniumsalzes des vorstehend erwähnten Diamins in Form eines Borofluorid- oder eines Zinkchlorid-Doppelsalzes das Tetrazoniumsalz in Gegenwart eines Alkalis und in einem geeigneten Lösungsmittel wie z. B. N,N-Dimethylformamid oder Dimethylsulfoxid mit den Kupplungskomponenten gekuppelt wird.
Die Kupplungskomponenten können durch ein übliches Verfahren hergestellt werden. Die gewünschten Kupplungskomponenten können beispielsweise leicht durch ein aus Yutaka Hosoda, "Theoretical Production Dye Chemistry", S. 646, bekanntes Verfahren hergestellt werden, bei dem 2,8-Dihydroxynaphthalin-3-carbonsäure, die in einem wäßrigen System unter Verwendung von Natriumsulfit und Natriumhydrogensulfit behandelt worden ist, unter Erhitzen in einem schwefelsauren System mit einer Hydrazinverbindung der Formel (1-3):
worin X1, X2, X3 und X4 die in Formel (1) definierte Bedeutung haben, reagieren gelassen wird, um eine Verbindung der Formel (1-4):
zu erhalten, worin X1, X2, X3 und X4 die in Formel (1) definierte Bedeutung haben, worauf eine Kondensation mit m-Nitroanilin und PCl3 in Chlorbenzol durchgeführt wird.
Nachstehend wird ein typisches Synthesebeispiel für ein Bisazopigment der Formel (2) gezeigt.
Synthesebeispiel 1 (Synthese des vorstehend erwähnten Verbindungsbeispiels Nr. 19)
In ein 500 ml fassendes Becherglas wurden 80 ml Wasser, 49,7 ml (0,563 mol) konz. Salzsäure und 10 g (0,047 mol) eines Diamins der nachstehenden Formel:
gegossen, und während in einem Eisbad gerührt wurde, wurde der flüssige Inhalt des Becherglases auf eine Temperatur von 3°C gebracht. Dann wurde eine wäßrige Lösung, die durch Auflösen von 6,93 g (0,0986 mol) Natriumnitrit in 20 ml Wasser erhalten worden war, im Verlauf von 20 min zugetropft, während die Temperatur auf einen Wert zwischen 3°C und 10°C eingestellt wurde. Nach der Beendigung des Zutropfens wurde die erhaltene Mischung 30 min lang bei derselben Temperatur weiter gerührt. Zu der Reaktionsmischung wurde Kohlenstoff gegeben, worauf filtriert wurde, um eine Lösung der gewünschten Tetrazoverbindung zu erhalten.
Zu der Lösung der Tetrazoverbindung wurde dann eine wäßrige Lösung hinzugegeben, die durch Auflösen von 20,5 g (0,187 mol) Natriumborofluorid in 40 ml Wasser erhalten worden war, und das ausgefällte Tetrazoniumborofluorid wurde durch Filtrieren gesammelt.
Andererseits wurden 2 l N,N-Dimethylformamid in ein 5 l fassendes Becherglas gegossen, und 33,1 g (0,0767 mol) einer Kupplungskomponente der nachstehenden Formel:
wurden darin gelöst; danach wurden 15 g (Bezugsbasis Trockenmasse; 0,0365 mol) des vorstehend erwähnten Tetrazoniumborofluorids zu der Lösung gegeben und darin gelöst, während die Temperatur der Flüssigkeit bei 5 bis 10°C gehalten wurde, und dann wurden 7,76 g (0,0767 mol) Triethylamin zugetropft.
Nach Beendigung der Reaktion wurde die Reaktionsmischung filtriert, und das erhaltene rohe Pigment wurde unter Verwendung von 2 l N,N-Dimethylformamid dispergiert, gewaschen und filtriert. Diese Arbeitsgänge wurden viermal wiederholt, und danach wurden ein Waschen mit Wasser und ein Filtrieren dreimal wiederholt, und das Filtrat wurde unter vermindertem Druck getrocknet, wobei 36,9 g eines gereinigten Pigmentes erhalten wurden. Es wurde festgestellt, daß die Ausbeute 92,0% betrug.
Vorstehend ist ein Syntheseverfahren für ein typisches Bisazopigment beschrieben worden, und auch andere Bisazopigmente der Formel (1) oder (2), können in derselben Weise synthetisiert werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial hergestellt werden, indem das als ladungenerzeugendes Material dienende Bisazopigment durch Dispergieren in ein geeignetes Bindemittel eingemischt wird, um auf einem leitenden Träger eine photoleitfähige Schicht zu bilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die vorstehend erwähnte photoleitfähige Schicht in einem elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterial, bei dem als Lichtquelle ein Halbleiterlaser verwendet wird, oder in einem elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterial für Laserstrahldrucker, bei dem die Funktionen der photoleitfähigen Schicht getrennt und auf eine ladungenerzeugende Schicht und eine ladungentransportierende Schicht aufgeteilt sind, als ladungenerzeugende Schicht angewandt werden.
Die ladungenerzeugende Schicht enthält das Bisazopigment der Formel (1) vorzugsweise in einer möglichst großen Menge, damit ein ausreichendes Absorptionsvermögen erhalten wird. Die ladungenerzeugende Schicht hat geeigneter Weise eine Dicke von 5 µm oder weniger und vorzugsweise von 0,01 bis 1 µm, damit die erzeugten Ladungsträger wirksam zu der Grenzfläche mit der ladungentransportierenden Schicht oder zu der Grenzfläche mit dem leitenden Träger transportiert werden. Dies liegt daran, daß in diesem Fall der größte Teil des auftreffenden Lichts unter Erzeugung einer Vielzahl von Ladungsträgern in der ladungenerzeugenden Schicht absorbiert wird und daß es notwendig ist, die erzeugten Ladungsträger ohne Desaktivierung durch Rekombination oder Einfang in die ladungentransportierende Schicht zu injizieren.
Die ladungenerzeugende Schicht kann gebildet werden, indem das Bisazopigment in einem geeigneten Bindemittel dispergiert und die erhaltene Dispersion auf den Träger aufgetragen wird. Das Bindemittel, das verwendet wird, wenn die ladungenerzeugende Schicht durch Auftragen gebildet wird, kann aus einer Vielzahl von Harzen mit isolierenden Eigenschaften ausgewählt werden und kann auch aus organischen photoleitfähigen Polymeren wie z. B. Poly-N-vinylcarbazol, Polyvinylanthracen und Polyvinylpyren ausgewählt werden. Als Bindemittel können vorzugsweise Harze mit isolierenden Eigenschaften wie z. B. Polyvinylbutyral, Polyarylate (z. B. ein Polykondensat von Bisphenol A mit Phthalsäure), Polycarbonate, Polyester, Phenoxyharze, Polyvinylacetat, Acrylharze, Polyacrylamidharze, Polyamide, Polyvinylpyridin, Celluloseharze, Urethanharze, Epoxyharze, Casein, Polyvinylalkohol und Polyvinylpyrrolidon verwendet werden. Das Bindemittel ist in der ladungenerzeugenden Schicht geeigneterweise in einer Menge von 80 Masse% oder weniger und vorzugsweise von 40 Masse% oder weniger enthalten.
Das zum Auflösen dieser Bindemittel dienende Lösungsmittel kann in Abhängigkeit von der Art der Bindemittel verschieden sein und wird vorzugsweise aus Lösungsmitteln ausgewählt, die die ladungentransportierende Schicht und die nachstehend beschriebene Unterschicht nicht auflösen können. Als organisches Lösungsmittel können im einzelnen Alkohole wie z. B. Methanol, Ethanol oder Isopropanol; Ketone wie z. B. Aceton, Methylethylketon oder Cyclohexanon; Amide wie z. B. N,N-Dimethylformamid oder N,N-Dimethylacetamid; Sulfoxide wie z. B. Dimethylsulfoxid; Ether wie z. B. Tetrahydrofuran, Dioxan oder Ethylenglykolmonomethylether; Ester wie z. B. Methylacetat oder Ethylacetat; aliphatische halogenierte Kohlenwasserstoffe wie z. B. Chloroform, Methylenchlorid, Dichlorethylen, Tetrachlorkohlenstoff oder Trichlorethylen oder Aromaten wie z. B. Benzol, Toluol, Xylol, Monochlorbenzol oder Dichlorbenzol verwendet werden.
Das Auftragen kann unter Anwendung von Beschichtungsverfahren wie z. B. Tauchen, Aufsprühen, Schleuderbeschichtung, Perlenbeschichtung, Beschichtung mit einem Meyer-Stab, Beschichtung mit einer Rakel, Walzenauftrag oder Gießen durchgeführt werden. Das Trocknen wird vorzugsweise durchgeführt, indem die aufgetragene Schicht bei Raumtemperatur getrocknet wird, bis sie berührungsfrei ist, und dann in der Wärme getrocknet wird. Das Trocknen in der Wärme kann bei einer Temperatur von 30°C bis 200°C für eine Zeitdauer zwischen 5 min und 2 h im stationären Zustand oder unter Belüftung durchgeführt werden.
In jedem elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterial ist mindestens ein ladungenerzeugendes Material enthalten, das aus Bisazopigmenten der Formel (1) oder (2) ausgewählt ist, und das Bisazopigment kann entweder amorph oder kristallin sein.
Das erfindungsgemäße elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial enthält ferner ein ladungentransportierendes Material. Als ladungentransportierende Materialien, die besonders wirksam sind und bevorzugt werden, können Hydrazonverbindungen der nachstehenden Formeln (3) und (4), arylsubstituierte Ethylenverbindungen der Formel (5) Pyrazolinverbindungen der Formel (6), Biphenylverbindungen, der Formel (7) und Terphenylverbindungen, der Formel (8) erwähnt werden.
Die Hydrazonverbindung, der Formel (3) ist die folgende:
In Formel (3) bedeutet Ar31 eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe oder eine einwertige heterocyclische Gruppe, die von Pyridin, Chinolin, Carbazol, Phenothiazin oder Phenoxazin abgeleitet ist.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe und heterocyclische Gruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine disubstituierte Aminogruppe wie z. B. eine Dimethylaminogruppe, eine Diethylaminogruppe, eine Dipropylaminogruppe, eine Dibutylaminogruppe, eine Dibenzylaminogruppe, eine Diphenylaminogruppe, eine Ditolylaminogruppe, eine Dixylylaminogruppe, eine N-Methyl-N-ethylaminogruppe, eine N-Methyl- N-phenylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-phenylaminogruppe, eine N-Methyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Phenyl-N-benzylaminogruppe oder eine N-Phenyl-N-tolylaminogruppe; eine cyclische Aminogruppe wie z. B. eine Morpholinogruppe, eine Pyrrolidinogruppe oder eine Piperidinogruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe oder ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom erwähnt werden.
In Formel (3) bedeuten Ar32 und Ar33 jeweils eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe oder eine Propylgruppe; eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine α-Naphthylgruppe oder eine β-Naphthylgruppe oder eine Aralkylgruppe wie z. B. eine Benzylgruppe, eine Phenethylgruppe, eine Chlorbenzylgruppe, eine Dichlorbenzylgruppe, eine Methoxybenzylgruppe, eine α-Naphthylmethylgruppe oder eine β-Naphthylmethylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe und Aralkylgruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe oder eine Propoxygruppe; eine Cyanogruppe, eine Nitrogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
In dem Fall, daß unter den vorstehend erwähnten Hydrazonverbindungen, der Formel (3), eine Hydrazonverbindung der nachstehenden Formel (4) zusammen mit einem Bisazopigment der Formel (2) verwendet wird, werden besonders bemerkenswerte Wirkungen erzielt:
In Formel (4) bedeuten R41 und R42 jeweils eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe oder eine Naphthylgruppe oder eine Aralkylgruppe wie z. B. eine Benzylgruppe, eine Phenethylgruppe, eine Chlorbenzylgruppe, eine Dichlorbenzylgruppe oder eine Naphthylmethylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Alkylgruppe, Arylgruppe und Aralkylgruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe oder eine Propylgruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe oder eine Propoxygruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Chloratom, ein Bromatom, ein Fluoratom oder ein Jodatom; eine Nitrogruppe, eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
In Formel (4) bedeutet X6 ein Wasserstoffatom oder ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom.
In Formel (4) bedeuten Ar41 und Ar42 jeweils eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe kann substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppe können eine Alkylgruppe, wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Cyanogruppe, eine Nitrogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
Das ladungentransportierende Material, das aus einer arylsubstituierten Ethylenverbindung der Formel (5) besteht, ist das folgende:
In Formel (5) bedeutet Ar51 eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylylgruppe, eine Naphtylgruppe oder eine Anthrylgruppe oder eine heterocyclische Gruppe wie z. B. eine Pyridylgruppe, eine Chinolylgruppe, eine Carbazolylgruppe oder eine Indolylgruppe. Ar52 bedeutet eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe oder eine Aralkylgruppe wie z. B. eine Benzylgruppe, eine Phenethylgruppe oder ein Naphthylmethylgruppe. Ar53 bedeutet ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe, Aralkylgruppe und heterocyclische Gruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; eine disubstituierte Aminogruppe wie z. B. eine Dimethylaminogruppe, eine Diethylaminogruppe, eine Dipropylaminogruppe, eine Dibutylaminogruppe, eine Dibenzylaminogruppe, eine Diphenylaminogruppe, eine Ditolylaminogruppe, eine Dixylylaminogruppe, eine Di-(chlorphenyl)-aminogruppe, eine Di-(methoxyphenyl)-aminogruppe, eine N-Methyl-N-ethylaminogruppe, eine N-Methyl-N-phenylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-phenylaminogruppe, eine N-Methyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Phenyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Phenyl-N-tolylaminogruppe, eine N-(Methoxyphenyl)- N-phenylaminogruppe oder eine N-(Chlorphenyl)-N-phenylaminogruppe; eine cyclische Aminogruppe wie z. B. eine Morpholinogruppe, eine Pyrrolidinogruppe oder eine Piperidinogruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
Das ladungentransportierende Material, das aus einer Pyrazolinverbindung der Formel (6) besteht, ist das folgende:
In Formel (6) bedeuten Ar61, Ar62 und Ar63 jeweils eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe oder eine einwertige heterocyclische Gruppe, die von Pyridin, Chinolin, Carbazol, Phenothiazin oder Phenoxazin abgeleitet ist. n bedeutet 1 oder 2.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe und heterocyclische Gruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; eine disubstituierte Aminogruppe wie z. B. eine Dimethylaminogruppe, eine Diethylaminogruppe, eine Dipropylaminogruppe, eine Dibutylaminogruppe, eine Dibenzylaminogruppe, eine Diphenylaminogruppe, eine Ditolylaminogruppe, eine Dixylylaminogruppe, eine Di-(chlorphenyl)-aminogruppe, eine Di-(methoxyphenyl)-aminogruppe, eine N-Methyl-N-ethylaminogruppe, eine N-Methyl-N-phenylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-phenylaminogruppe, eine N-Methyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Ethyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Phenyl-N-benzylaminogruppe, eine N-Phenyl-N-tolylaminogruppe, eine N-(Methoxyphenyl)-N-phenylaminogruppe oder eine N-(Chlorphenyl)-N-phenylaminogruppe; eine cyclische Aminogruppe wie z. B. eine Morpholinogruppe, eine Pyrrolidinogruppe oder eine Piperidinogruppe; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
Das ladungentransportierende Material, das aus einer Biphenylverbindung der Formel (7) besteht, ist das folgende:
In Formel (7) bedeutet R71 ein Wasserstoffatom; eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe oder eine Butoxygruppe; eine Nitrogruppe, eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe.
In Formel (7) bedeuten Ar71 und Ar72 jeweils eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe oder eine Aralkylgruppe wie z. B. eine Benzylgruppe, eine Phenethylgruppe, eine Chlorbenzylgruppe, eine Dichlorbenzylgruppe oder eine Naphthylmethylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe und Aralkylgruppe können substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppen können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe oder eine Propoxygruppe; eine Cyanogruppe, eine Nitrogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
Das ladungentransportierende Material, das aus einer Terphenylverbindung der Formel (8) besteht, ist das folgende:
In Formel (8) bedeuten Ar81 und Ar82 jeweils eine Arylgruppe wie z. B. eine Phenylgruppe, eine Biphenylgruppe, eine Naphthylgruppe oder eine Anthrylgruppe.
Die vorstehend erwähnte Arylgruppe kann substituiert oder unsubstituiert sein. Als Substituenten für diese Gruppe können eine Alkylgruppe wie z. B. eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Butylgruppe oder eine Amylgruppe; ein Halogenatom wie z. B. ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom; eine Alkoxygruppe wie z. B. eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe oder eine Propoxygruppe; eine Cyanogruppe, eine Nitrogruppe oder eine Trifluormethylgruppe erwähnt werden.
Typische Beispiele für die ladungentransportierenden Materialien werden nachstehend durch chemische Formeln gezeigt.
Die ladungentransportierende Schicht ist mit der ladungenerzeugenden Schicht elektrisch leitend verbunden, nimmt Ladungsträger auf, die aus der ladungenerzeugenden Schicht in Gegenwart eines elektrischen Feldes injiziert werden, und hat gleichzeitig die Funktion, daß sie diese Ladungsträger zur Oberfläche transportiert. In diesem Fall kann die ladungentransportierende Schicht oberhalb oder unterhalb der ladungenerzeugenden Schicht laminiert sein. Wenn es sich bei der ladungenerzeugenden Schicht um die oberste Schicht handelt, kann jedoch manchmal während der wiederholten Anwendung ein Abschaben dieser Schicht eintreten, wodurch eine Änderung der Empfindlichkeit hervorgerufen wird. In einem solchen Fall wird die ladungentransportierende Schicht vorzugsweise oberhalb der ladungenerzeugenden Schicht laminiert.
Wenn die ladungentransportierende Schicht auf der ladungenerzeugenden Schicht gebildet wird, spricht das ladungentransportierende Material, d. h., das Material, das in der ladungentransportierenden Schicht Ladungsträger transportiert, auf die Wellenlänge elektromagnetischer Wellen, wie γ-Strahlen, Röntgenstrahlen, Ultraviolettstrahlen, sichtbares Licht, nahe Infrarotstrahlen, auf die die ladungenerzeugende Schicht ansprechen kann, vorzugsweise im wesentlichen nicht an. Dies dient dem Zweck, zu verhindern, daß die ladungentransportierende Schicht eine Filterwirkung hat und die Empfindlichkeit vermindert wird.
Wenn die in den vorstehenden Formeln (3) bis (8) gezeigten ladungentransportierenden Materialien kein Filmbildungsvermögen haben, kann die ladungentransportierende Schicht gebildet werden, indem ein geeignetes Bindemittel für das ladungentransportierende Material gewählt wird. Harze, die als Bindemittel verwendbar sind, sind beispielsweise Harze mit isolierenden Eigenschaften wie z. B. Acrylharze, Polyarylat, Polyester, Polycarbonat, Bisphenole A und Z, Polystyrol, ein Acrylnitril/Styrol-Copolymer, ein Acrylnitril/Butadien-Copolymer, Polyvinylbutyral, Polyvinylformal, Polysulfon, Polyacrylamid, Polyamid und Chlorkautschuk oder organische photoleitfähige Polymere wie z. B. Poly-N-vinylcarbazol, Polyvinylanthracen und Polyvinylpyren.
Die ladungentransportierende Schicht hat einen Grenzwert der Dicke, bis zu dem die Ladungsträger transportiert werden können, und sie kann infolgedessen keine in unnötigem Maße größere Dicke haben. Sie kann im allgemeinen eine Dicke von 5 µm bis 30 µm, jedoch vorzugsweise von 8 µm bis 20 µm haben. Wenn die ladungentransportierende Schicht durch Auftragen gebildet wird, können die vorstehend erwähnten Beschichtungsverfahren angewandt werden.
Die photoleitfähige Schicht mit der vorstehend beschriebenen Schichtstruktur aus der ladungenerzeugenden Schicht und der ladungentransportierenden Schicht ist auf einem Träger mit einer leitenden Schicht angeordnet. Als Träger mit einer leitenden Schicht können Träger verwendet werden, die selbst Leitfähigkeit zeigen, beispielsweise Träger, die aus Aluminium, einer Aluminiumlegierung, Kupfer, Zink, nichtrostendem Stahl, Vanadium, Molybdän, Chrom, Titan, Nickel, Indium, Gold oder Platin hergestellt sind. Außer diesen Trägern können Kunststoffe (beispielsweise Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polyethylenterephthalat, Acrylharze, Polyethylenfluorid) mit einer Schicht, auf der durch Vakuumaufdampfung eines Metalls oder eines Oxids wie z. B. Aluminium, einer Aluminiumlegierung, Indiumoxid, Zinnoxid oder einer Indiumoxid/Zinnoxid-Legierung ein Überzug gebildet worden ist; Träger, die durch Beschichten von Kunststoffen oder der vorstehend erwähnten leitenden Träger mit leitenden Teilchen (z. B. Aluminiumpulver, Titanoxid, Zinnoxid, Zinkoxid, Ruß, Silberpulver usw.) zusammen mit geeigneten Bindemitteln erhalten werden; Träger, die durch Imprägnieren von Kunststoffen oder Papier mit leitenden Teilchen erhalten werden; oder Kunststoffe, die ein leitendes Polymer enthalten, verwendet werden.
Zwischen der leitenden Schicht und der photoleitfähigen Schicht kann eine Zwischenschicht gebildet werden, die eine Funktion als Sperrschicht und eine Klebfunktion hat. Die Zwischenschicht kann z. B. unter Verwendung von Casein, Polyvinylalkohol, Nitrocellulose, eines Ethylen/Acrylsäure-Copolymers, eines Polyamids (wie z. B. PA 6, PA 66, PA 610, eines Copolymer-Polyamids oder eines alkoxymethylierten Polyamids), von Polyurethan, Gelatine oder Aluminiumoxid gebildet werden.
Die Zwischenschicht kann geeigneterweise eine Dicke von 0,1 µm bis 5 µm und vorzugsweise von 0,5 µm bis 3 µm haben.
Wenn das ladungentransportierende Material bei einer Ausführungsform, bei der das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial durch Laminieren der leitenden Schicht, der ladungenerzeugenden Schicht und der ladungentransportierenden Schicht in dieser Reihenfolge erhalten wird, aus einem elektronentransportierenden Material besteht, muß die Oberfläche der ladungentransportierenden Schicht positiv aufgeladen werden, und bei der nach der Aufladung durchgeführten Belichtung werden Elektronen, die in der ladungenerzeugenden Schicht erzeugt worden sind, in einem belichteten Bereich in die ladungentransportierende Schicht injiziert und erreichen danach die Oberfläche der ladungentransportierenden Schicht wo sie die positive Ladung neutralisieren. Dadurch wird eine Schwächung des Oberflächenpotentials bewirkt und ein elektrostatischer Kontrast zwischen dem belichteten und einem unbelichteten Bereich geliefert. Ein auf diese Weise erzeugtes elektrostatisches Ladungsbild kann mit einem negativ geladenen Toner entwickelt werden, um ein sichtbares Bild zu erhalten. Das erzeugte Bild kann direkt fixiert werden oder kann auf Papier oder eine Kunststoffolie übertragen und dann entwickelt und fixiert werden.
Ferner kann ein Verfahren angewandt werden, bei dem das auf dem elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterial befindliche elektrostatische Ladungsbild auf eine isolierende Schicht eines folienförmigen Bildempfangsmaterials bzw. Zwischenbildträgers übertragen und danach entwickelt und fixiert wird. Was die Art des Entwicklers oder des Entwicklungsverfahrens und des Fixierverfahrens betrifft, so können ohne Einschränkung auf bestimmte Entwickler oder Entwicklungsverfahren oder Fixierverfahren irgendwelche der bekannten oder verfügbaren angewandt werden.
Wenn das ladungentransportierende Material andererseits aus einem löchertransportierenden Material besteht, muß die Oberfläche der ladungentransportierenden Schicht negativ aufgeladen werden, und bei der nach der Aufladung durchgeführten Belichtung werden Löcher, die in der ladungenerzeugenden Schicht erzeugt worden sind, in einem belichteten Bereich in die ladungentransportierende Schicht injiziert und erreichen danach die Oberfläche der ladungentransportierenden Schicht, wo sie die negative Ladung neutralisieren. Dadurch wird eine Schwächung des Oberflächenpotentials bewirkt und ein elektrostatischer Kontrast zwischen dem belichteten und einem unbelichteten Bereich geliefert. Während der Entwicklung muß im Unterschied zu dem Fall der Anwendung eines elektronentransportierenden Materials ein positiv aufladbarer Toner verwendet werden. Alle elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien können als elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien mit hoher Empfindlichkeit oder als panchromatische elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien hergestellt werden, indem in ihre photoleitfähige Schicht das Bisazopigment der Formel (1) oder (2) und mindestens ein ladungentransportierendes Material, das aus den Verbindungen der Formeln (3) bis (8) ausgewählt ist, aufgenommen und gegebenenfalls zusammen mit diesen Verbindungen andere photoleitfähige Pigmente oder Farbstoffe mit einem anderen Absorptionsvermögen verwendet werden.
Es ist möglich, ein erfindungsgemäßes elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial zu erhalten, bei dem der Wirkungsgrad der Ladungsträgererzeugung und/oder der Wirkungsgrad des Ladungsträgertransports im Inneren einer photoleitfähigen Schicht verbessert ist, das für einen Wellenlängenbereich, der sich bis zu einem Bereich langer Wellenlängen erstreckt, eine flach bzw. plateauartig verlaufende und hohe Empfindlichkeit zeigt und das während einer lange dauernden Anwendung eine ausgezeichnete Potentialstabilität hat. Die Wirkung kann in besonderem Maße erhöht werden, wenn zusammen mit dem als ladungenerzeugendes Material dienenden Bisazopigment der Formel (1) oder (2) die Hydrazonverbindung, die arylsubstituierte Ethylenverbindung, die Pyrazolinverbindung, die Biphenylverbindung oder die Terphenylverbindung der Formeln (3) bis (8) als ladungentransportierendes Material verwendet wird.
Das erfindungsgemäße elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial kann nicht nur in elektrophotographischen Kopiergeräten für Infrarotlicht (oder in Laserstrahldruckern) angewandt werden, sondern kann auch in weitem Umfang auf vielen anderen Anwendungsgebieten verwendet werden, beispielsweise in Digital-Aufzeichnungssystemen wie z. B. elektrophotographischen Digital-Kopiergeräten, LED-Druckern, Flüssigkristalldruckern, Laser-Gravurgeräten und Kathodenstrahlröhren-Druckern.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele beschrieben.
Beispiele 1 bis 41
Aluminiumbleche wurden mit einer caseinhaltigen, wäßrigen Ammoniaklösung (Casein: 11,2 g; 28%iges Ammoniakwasser: 1 g; Wasser: 222 ml) unter Anwendung eines Meyer-Stabes beschichtet und dann getrocknet. Die erhaltene Casein-Zwischenschicht hatte nach dem Trocknen eine Dicke von 0,5 µm.
Dann wurden durch Zugabe von 5 g von jedem der in Tabelle 1 aufgeführten Bisazopigmente zu einer Lösung, die durch Auflösen von 2 g eines Butylharzes (Butyralisierungsgrad: 63 Mol%) in 95 ml Isopropylalkohol erhalten worden war, Beschichtungslösungen hergestellt.
Jede Beschichtungslösung wurde 4 h lang unter Anwendung einer Reibmühle dispergiert, auf die vorstehend erwähnte Casein-Zwischenschicht aufgebracht und dann getrocknet. Die auf diese Weise gebildete ladungenerzeugende Schicht hatte nach dem Trocknen eine Dicke von 0,2 µm.
Dann wurden 5 g von jedem der in Tabelle 1 aufgeführten ladungentransportierenden Materialien und jeweils 5 g eines Polymethylmethacrylatharzes mit einem Durchschnittsmolekulargewicht (Zahlenmittel) von 100 000 in 70 ml Benzol gelöst, und die erhaltenen Lösungen wurden jeweils auf die ladungenerzeugende Schicht aufgebracht und dann getrocknet. Die auf diese Weise gebildete ladungentransportierende Schicht hatte nach dem Trocknen eine Dicke von 15 µm.
Die auf diese Weise hergestellten 41 Arten von elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden durch ein statisches Verfahren einer Koronaladung mit -5 kV unterzogen, wobei ein umgebautes elektrostatisches Kopiergerät angewandt wurde, bei dem eine Wolfram-Lichtquelle durch einen Halbleiterlaser (780 nm) und eine Abtasteinheit ersetzt worden war. Nach der Koronaladung wurden die Aufzeichnungsmaterialien 1 s lang an einem dunklen Ort gehalten und dann zur Prüfung der Ladungseigenschaft mit Laserlicht belichtet. Die Ladungseigenschaften wurden bewertet, indem das Oberflächenpotential (V o ) und die Belichtungsdosis (E 1/5), die erforderlich ist, damit das Oberflächenpotential nach einer 1 s dauernden Dunkelabschwächung auf 1/5 seines Wertes abgeschwächt ist, gemessen wurden. Ferner wurde das spektrale Absorptionsvermögen der vorstehend erwähnten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien unter Anwendung eines Vielbereichs-Momentdetektors gemessen, um den Wellenlängenbereich zu ermitteln, für den die Aufzeichnungsmaterialien empfindlich sind. Die Ermittlung dieses Wellenlängenbereichs wurde in der in Fig. 1 gezeigten Weise auf der Grundlage der Wellenlänge (λ d ), bei der in der Kurvenform des spektralen Absorptionsvermögens ein steiler Abfall beginnt, und des Wertes F, d. h., des Verhältnisses der Peakhöhe (H λ ; 800) des spektralen Absorptionsvermögens bei 800 nm zu der Peakhöhe (H λ ; 760) des spektralen Absorptionsvermögens bei 760 nm, nämlich:
(H λ ; 800/H λ ; 760) × 100 = F (Flachheit)
durchgeführt.
Die mit dem Detektor gemessene Kurvenform zeigt eine sehr gute Übereinstimmung mit der Empfindlichkeits-Kurvenform, die im Fall der Anwendung des vorstehend erwähnten Kopiergeräts, das nicht umgebaut wurde, und der Auswechselung eines Filters erhalten wurde.
Die Ergebnisse der Messungen der vorstehend erwähnten Potentialeigenschaften und des Empfindlichkeits-Wellenlängenbereichs werden in Tabelle 1 gezeigt.
Vergleichsbeispiel 1 bis 4
Elektrophotographische Aufzeichnungsmaterialien wurden in genau derselben Weise wie in den vorstehenden Beispielen hergestellt, wobei jedoch anstelle des in Beispiel 1 verwendeten Bisazopigments ein aus der JP-AS 1667/1981 bekanntes Pigment, ein aus der JP-OS 1 95 767/1982 bekanntes Pigment, ein aus der JP-OS 76 841/1983 (US-PS 44 33 039) bekanntes Pigment bzw. ein aus der JP-OS 1 27 933/1983) (US-PS 44 47 513) bekanntes Pigment verwendet und das ladungentransportierende Material Nr. II-72 eingesetzt wurde. Es wurden dieselben Bewertungen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Bewertungen in den Vergleichsbeispielen 1 bis 4 werden in Tabelle 1 zusammen mit den Ergebnissen der Beispiele 1 bis 41 gezeigt.
Vergleichsbeispiel 1:
Aus der JP-AS 1 667/1981 bekanntes ladungenerzeugendes Material Kupferphthalocyanin des ε-Typs.
Vergleichsbeispiel 2:
Aus der JP-OS 1 95 767/1982 bekanntes ladungenerzeugendes Material;
Vergleichsbeispiel 3:
Aus der JP-OS 76 841/1983 bekanntes ladungenerzeugendes Material
Vergleichsbeispiel 4:
Aus der JP-OS 1 27 933/1983 bekanntes ladungenerzeugendes Material;
Tabelle 1
Aus den in Tabelle 1 gezeigten Ergebnissen geht hervor, daß alle erfindungsgemäßen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien eine ausreichende Empfindlichkeit zeigen und zufriedenstellende Potentialeigenschaften haben und daß der Wellenlängenbereich, für den sie bei der praktischen Anwendung lichtempfindlich sind, zwischen 760 und 800 nm liegt und die Kurvenform des spektralen Absorptionsvermögens in diesem Wellenlängenbereich ein Plateau hat bzw. flach verläuft, während die Aufzeichnungsmaterialien der Vergleichsbeispiele insbesondere in dem Wellenlängenbereich, für den sie lichtempfindlich sind, mit großen Mängel verbunden sind.
Beispiele 42 bis 46
Unter Anwendung der in den Beispielen 6, 11, 26, 30 und 36 verwendeten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterialien wurden die Schwankungen des Potentials im hellen Bereich und des Potentials im dunklen Bereich im Fall ihrer wiederholten Anwendung gemessen. Die Messung wurde durchgeführt, indem das elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial auf einen Zylinder aufgeklebt wurde, der sich in einem elektrophotographischen Kopiergerät befand. Das Kopiergerät ist mit einer Korona-Ladungsvorrichtung für -5,6 kV, einem optischen System für die Belichtung mit einem Halbleiterlaser (780 nm), einer Entwicklungsvorrichtung, einer Übertragungs-Ladungsvorrichtung, einem optischen System für die Belichtung unter Entladung und einer Reinigungsvorrichtung ausgestattet. Dieses Kopiergerät ist so aufgebaut, daß auf einem folienförmigen Bildempfangsmaterial ein Bild erzeugt wird, wenn der Zylinder angetrieben wird. Das anfängliche Potential im hellen Bereich (V L ) und das anfängliche Potential im dunklen Bereich (V D ) wurden unter Anwendung des Kopiergeräts auf etwa -100 V bzw. etwa -600 V eingestellt, und das Potential im hellen Bereich (V L ) und das Potential im dunklen Bereich (V D ) wurden nach 5000mal wiederholter Anwendung gemessen. Die erhaltenen Ergebnisse werden in Tabelle 2 gezeigt.
Tabelle 2
Vergleichsbeispiel 5
Durch dieselben Verfahren wie in Beispiel 42 wurde das in Vergleichsbeispiel 2 hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial geprüft, um die Potential-Haltbarkeitseigenschaften zu bewerten. In einer Anfangsstufe betrug V D -600 V und V L -100 V, nach kontinuierlicher 5000maliger Anwendung jedoch änderte sich V D zu -560 V, während sich V L zu -240 V änderte. Dies ist vermutlich vor allen darauf zurückzuführen, daß die Temperatur des Halbleiterlasers angestiegen ist und eine Verschiebung der Wellenlänge zur langwelligen Seite hervorgerufen hat, wodurch die Empfindlichkeit gesunken ist.
Beispiel 47
Eine caseinhaltige, wäßrige Ammoniaklösung (Casein: 11,2 g; 28%iges Ammoniakwasser: 1 g; Wasser: 22,2 ml) wurde durch ein Tauchbeschichtungsverfahren auf einen Aluminiumzylinder aufgebracht und dann getrocknet. Die auf diese Weise gebildete Zwischenschicht hatte eine flächenbezogene Masse von 1,0 g/m2.
Dann wurden 1 Masseteil des vorstehend als Beispiel erwähnten Bisazopigments Nr. 19, 1 Masseteil eines Butyralharzes und 30 Masseteile Isopropylalkohol 4 h lang unter Anwendung einer Kugelmühlen-Dispergiervorrichtung dispergiert. Die erhaltene Dispersion wurde durch ein Tauchbeschichtungsverfahren auf die zuvor gebildete Zwischenschicht aufgebracht und dann getrocknet, um eine ladungenerzeugende Schicht (Dicke: 0,3 µm) zu bilden.
Dann wurden 1 Masseteil der zu den vorstehend als Beispiele erwähnten ladungentransportierenden Materialien gehörenden Verbindung III-3, 1 Masseteil eines Polysulfonharzes und 6 Masseteile Monochlorbenzol vermischt, und die erhaltene Mischung wurde unter Rühren mittels eines Rührers in eine Lösung umgewandelt. Die erhaltene Lösung wurde durch ein Tauchbeschichtungsverfahren auf die ladungenerzeugende Schicht aufgebracht und dann getrocknet, um eine ladungentransportierende Schicht (Dicke: 12 µm) zu bilden.
Das auf diese Weise hergestellte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial wurde einer Koronaentladung mit -5 kV unterzogen, und zu diesem Zeitpunkt wurde das Oberflächenpotential (anfängliches Potential: V o ) gemessen. Ferner wurde das Oberflächenpotential gemessen, nachdem dieses elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial 5 s lang an einem dunklen Ort belassen worden war. Die Empfindlichkeit wurde bewertet, indem die Belichtungsdosis (E 1/2; µJ/cm2), die erforderlich ist, damit das Potential V K nach der Dunkelabschwächung auf 1/2 seines Wertes abgeschwächt ist, gemessen wurde. Während dieser Messung wurde als Lichtquelle ein Halbleiterlaser des ternären Gallium/Aluminium/Arsen-Systems (Ausgangsleistung: 5 mW; Oszillationswellenlänge: 780 nm) verwendet. Es wurden die folgenden Ergebnisse erhalten:
V o : -540 Volt
Potentialbeibehaltung: (V K /V o ) × 100: 93%
E 1/2: 1,2 µJ/cm2
Als nächster Schritt wurde ein Versuch durchgeführt, bei dem ein sichtbares Bild erzeugt wurde, indem das vorstehend erwähnte elektrophotographische Aufzeichnungsmaterial anstelle eines anderen elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials in einen Laserstrahldrucker eingesetzt wurde, bei dem es sich um einen Drucker des elektrophotographischen Systems mit einem System der Umgekehrtentwicklung handelte, der mit demselben Halbleiterdrucker wie vorstehend erwähnt ausgestattet war. Der Versuch wurde unter den folgenden Bedingungen durchgeführt:
Oberflächenpotential nach der Primärladung: -700 V; Oberflächenpotential nach der bildmäßigen Belichtung: -150 V (Belichtungsdosis: 1,2 µJ/cm2); Übertragungspotential: +700 V; Polarität des Entwicklers: negativ; Verfahrensgeschwindigkeit: 500 mm/s; Entwicklungsbedingung (Entwicklungs-Vorspannung): -450 V; Abtastsystem für die bildmäßige Belichtung: Bildabtastung; Belichtung vor der Primärladung: Gesamtbelichtung mit rotem Licht (50 lx · s). Die Bilderzeugung wurde durchgeführt, indem eine Zeilenabtastung mit dem Laserstrahl entsprechend Buchstabensignalen und Bildsignalen durchgeführt wurde, wobei sowohl von Buchstaben als auch von Bildern gute Drucke erhalten wurden.
Beispiel 48
Auf der Aluminiumoberfläche einer Polyethylenterephthalatfolie, auf der Aluminium abgeschieden worden war, wurde eine Polyvinylalkoholschicht mit einer Dicke von 0,5 µm gebildet.
Dann wurde die in Beispiel 1 verwendete Bisazopigment-Dispersion unter Anwendung eines Meyer-Stabes auf die zuvor gebildete Polyvinylalkoholschicht aufgebracht und dann getrocknet, um eine ladungenerzeugende Schicht zu bilden, die nach dem Trocknen eine Dicke von 0,5 µm hatte.
Als nächster Schritt wurde eine Lösung, die durch Auflösen von 5 g des als Beispiel erwähnten ladungentransportierenden Materials IV-3 und 5 g eines Polyarylatharzes (eines Polykondensats von Bisphenol A mit einer Terephthalatsäure/Isophthalsäure-Mischung) in 70 ml Tetrahydrofuran erhalten worden war, auf die ladungenerzeugende Schicht aufgebracht und getrocknet, um eine ladungentransportierende Schicht zu bilden, die nach dem Trocknen eine Dicke von 10 µm hatte.
Die Ladungseigenschaften und die Haltbarkeitseigenschaften des auf diese Weise hergestellten elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials wurden in derselben Weise wie in Beispiel 1 und Beispiel 42 gemessen. Die erhaltenen Ergebnisse werden in Tabelle 3 gezeigt.
Tabelle 3
Wie aus den in Tabelle 3 gezeigten Ergebnissen hervorgeht, werden eine gute Empfindlichkeit und eine gute Potentialstabilität während der kontinuierlichen Anwendung gezeigt.
Beispiel 49
Beispiel 1 wurde wiederholt, wobei jedoch die ladungentransportierende Schicht und die ladungenerzeugende Schicht aufeinanderfolgend auf die Caseinschicht des in Beispiel 1 verwendeten Aluminiumträgers laminiert wurden und darauf eine weitere Caseinschicht aufgebracht wurde, so daß eine photoleitfähige Schicht mit einer anderen Schichtstruktur gebildet wurde. Die Messung des Potentials wurde in derselben Weise wie in Beispiel 1, jedoch mit positiver Ladungspolarität, durchgeführt. Die erhaltenen Ladungseigenschaften werden in Tabelle 4 gezeigt.
Tabelle 4

Claims (15)

1. Für Infrarotstrahlung empfindliches elektrophotographisches Aufzeichnungsmaterial, das ein Bisazopigment als ladungenerzeugendes Material und ein ladungentransportierendes Material enthält, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Bisazopigment der Formel (1) enthält: worin R1 ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Acylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte heterocyclische Gruppe bedeutet; R2 und R3 jeweils ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Alkoxygruppe, ein Halogenatom, eine Nitrogruppe, eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe bedeuten und X1, X2, X3 und X4 jeweils ein Wasserstoffatom oder ein Halogenatom bedeuten, wobei jedoch der Fall ausgeschlossen ist, daß alle Reste X1, X2, X3 und X4 Wasserstoffatome bedeuten.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bisazopigment die Formel (2) hat: worin X5 ein Fluoratom, ein Chloratom, ein Bromatom oder ein Jodatom bedeutet.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine Hydrazonverbindung der Formel (3) ist: worin Ar31 eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte heterocyclische Gruppe bedeutet und Ar32 und Ar33 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe, eine Alkylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe bedeuten.
4. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine Hydrazonverbindung der Formel (4) ist: worin R41 und R42 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe bedeuten; X6 ein Wasserstoffatom oder ein Halogenatom bedeutet und Ar41 und Ar42 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe bedeuten.
5. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine arylsubstituierte Ethylenverbindung der Formel (5) ist: worin Ar51 eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte heterocyclische Gruppe bedeutet; Ar52 eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe bedeutet und Ar53 ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe bedeutet.
6. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine Pyrazolinverbindung der Formel (6) ist: worin Ar61, Ar62 und Ar63 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte heterocyclische Gruppe bedeuten und n 1 oder 2 bedeutet.
7. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine Biphenylverbindung der Formel (7) ist: worin R71 ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Alkoxygruppe, ein Halogenatom, eine Nitrogruppe, eine Cyanogruppe oder eine Trifluormethylgruppe bedeutet und Ar71 und Ar72 jeweils eine Alkylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe oder eine substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppe bedeuten.
8. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ladungentransportierende Material eine Terphenylverbindung der Formel (8) ist: worin Ar81 und Ar82 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe bedeuten.
9. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schichtstruktur mit einer das Bisazopigment enthaltenden ladungenerzeugenden Schicht und einer das ladungentransportierende Material enthaltenden ladungentransportierenden Schicht hat.
10. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungenerzeugende Schicht eine Dicke von höchstens 5 µm hat.
11. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungenerzeugende Schicht eine Dicke von 0,01 bis 1 µm hat.
12. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungentransportierende Schicht eine Dicke von 5 bis 30 µm hat.
13. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungentransportierende Schicht eine Dicke von 8 bis 20 µm hat.
14. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungentransportierende Schicht auf die ladungenerzeugende Schicht laminiert ist.
15. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die ladungenerzeugende Schicht auf die ladungentransportierende Schicht laminiert ist.
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