DE3644245C2 - Portoverrechnungssystem für die stapelweise Verarbeitung von großen Postmengen - Google Patents

Portoverrechnungssystem für die stapelweise Verarbeitung von großen Postmengen

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Description

Die Erfindung betrifft ein Portoverrechnungssystem für die stapelweise Verarbeitung von großen Postmengen.
Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre Post frankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen, adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d. h. nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem derartigen System bringt der Versender eine Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen Postgebühren angibt.
Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine, d. h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang überprüft werden.
Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der Frankiermaschinen, wobei durch grosse Postversender eine grosse Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden, ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit. Ferner müssen Frankiermaschinen, die grosse Postgutmengen verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden. Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet, einen Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
Ein weiterer Nachteil bekannter Systeme liegt darin, dass sichergestellt werden muss, dass Portomittel für die Beendigung der verschiedenen Postaufgabevorgänge in den Postversandträumen zur Verfügung stehen und dass ferner eine optimale Verteilung der Portomittel unter den verschiedenen Postaufgaberäumen bei einer jeweiligen Niederlassung erfolgt.
Das US-Patent US 3,255,439 beschreibt ein Frankiersystem zur Aufzeichnung von Portowerten in einer Zentralstation. Das beschriebene System besteht neben der Zentralstation aus einer Vielzahl von Teilnehmerstationen, welche über eine Datenleitung mit der Zentralstation verbunden sind. Jede Teilnehmerstation verfügt über zumindest eine Frankiermaschine, eine Einstellvorrichtung zur Einstellung von Postgebührenwerten auf der Frankiermaschine sowie einem Datenkonverter zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Frankiermaschine und der Zentralstation. Die Frankiermaschine übermittelt auszugebene Portogebührenwerte an die Zentraleinheit bei jedem Portodruckvorgang. Diese Daten werden in der Zentralstation gespeichert und festgehalten. Ebenfalls bei jedem Portodruckvorgang übermittelt die Zentralstation nach der Abrechnung ein Signal an die Frankiermaschine, die daraufhin den eingestellten Postgebührenwert auszudruckt. In einer alternativen Gestaltung übermittelt die Zentralstation das den Postgebührendruck freigebende Signal nur, wenn der Benutzer über ein ausreichendes Guthaben bei der Zentralstation verfügt. Damit mehrere Frankiermaschinen von einer Zentralstation bedient werden können, können Postgebührenwerte bis zu einem geringen Grenzbetrag in den Frankiermaschinen zwischengespeichert werden. Der Verbindungsaufbau zur Zentralstation und damit die Abrechnung der Postgebühren erfolgt beim Erreichen des Grenzbetrages, zeitabhänig oder in Abhängigkeit von der Anzahl der Druckvorgänge.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Portoverrechnungssystem für die stapelweise Verarbeitung von großen Postmengen zu schaffen, das einerseits die stapelweise Verarbeitung großer Postmengen gewünschte Verarbeitungsgeschwindigkeit erreicht und das andererseits die notwendige Abrechnungssicherheit gewährleistet, ohne dass ein regelmäßiger Transport eines Teils des Portoverrechnungssystems zum Wiederaufladen eines Portowertes erforderlich ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch das Portoverrechnungssystem mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Das erfindungsgemäße Portoverrechnungssystem erlaubt es dem Benutzern aufgrund des Einsatzes eines ungesicherten Druckers zum Bedrucken der Poststücke große Mengen oder Stapel von Postgut zu verarbeiten. Gleichzeitig muß kein Teil des Systems zum Wiederaufladen zu einer autorisierten Stelle transportiert werden auch das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht nicht. Dies wird erreicht, indem der Versender eine sichere Abrechnungseinheit, die ähnlich einer Frankiermaschine ausgebildet ist und in der ein geladener Portogebührenwert von einer Zentralstation in Form eines fallenden Registers gespeichert wird, und einen gesicherten Druck hat. Eine unter Steuerung der sicheren Abrechnungseinheit erstellte Aufstellung, die mit dem gesicherten Drucker gedruckt wurde, begleitet jeden Stapel Postgut und enthält Daten dazu, beispielsweise den Inhalt des fallenden Registers oder eine Transaktionsnummer.
Das erfindungsgemäße Portoverrechnungssystem sieht eine Zentralstation für eine große Anzahl von Postversendern vor; die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle für den Postdienst, durch welchen eine Überprüfung der Postgebühren praktisch und kostengünstig erzielt werden kann.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Verrechnungsaufstellung, die Stapelgut-Post begleiten würde, die vom System nach Fig. 1 versandt wird;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Hülle mit Daten, die auf die Hülle durch das System nach Fig. 1 aufgebracht werden können;
Fig. 4 ein Blockschaltbild eines Postaufgabesystems, einschliesslich einer Mittelverwaltung; und
Fig. 5 bis 7 Betriebsablauf-Darstellungen des Postaufgabesystems nach Fig. 4.
Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform näher eingegangen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist ein Stapelgut-Postaufgabesystem allgemein mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12), eine Zentralstation (14) und einen Kundenbereich (16). Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp mit erheblicher Kapazität. Eine Verbindung zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen (14) (wovon nur eine dargestellt ist), erfolgt durch eine Leitung oder Übertragungslinie (19), die eine Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon (20), enthält. Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in Verbindung stehende Speichereinheit (22) mit grosser Speichermenge zugeordnet, so dass grosse Datenmengen gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung (23), die Verschlüssler-Software enthält, wie sie für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 3 792 446, 4 097 923 und 4 447 890 verwiesen wird.
Ein fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät" bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt und umfasst einen Kunden-Prozessor (24), der aus einem Prozessor kleinerer Kapazität bestehen kann, beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von Intel Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird. Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden. Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem Zentralstation-Prozessor (18) über eine Verbindung oder Verbindungsleitung (28) verbunden. Ein Telefon (30) oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann in der Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) herzustellen. Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM (32), ein ROM (34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) verbunden, deren jeweilige Funktionen anschliessend näher beschrieben werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Kunden- Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell oder über ein Medium, wie beispielsweise eine Diskette oder ein Band, dem Benutzer-Prozessor zugeführt werden können, um die für die Verarbeitung des Postgutes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von Personal-Computern ausgewählt werden, die eine Tastatur und einen Bildschirm aufweisen und im Handel erhältlich sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung (39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden und führt die Schritte aus, die beim Verarbeiten der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Versiegeln der Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen, Werbematerial, Ankündigungen und dergleichen, die eine Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das Einführgerät Nr. 3100 Serie von Pitney Bowes Inc., Stamford, Ct., USA.
Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit den Kunden-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42), wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken, die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser Drucker (40) wird vom Benutzer aufgestellt und ist ein ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt (46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite Drucker (44) ist ein gesicherter Drucker, der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden, die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500 von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc. In der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben.
Obgleich nur ein Kundenbereich (16) dargestellt und beschrieben ist, so ist es offensichtlich, dass viele Kundenbereiche durch die eine, beispielsweise aufgeführte Zentralstation (14) im Multiplex-Betrieb versorgt werden können. Die Zentralstation (14) kann der Ort eines Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen Verrechnungsorganisation sein.
Im Betrieb ist der Benutzer im Kundenbereich (16) ein Versender einer grossen Postmenge, der durch die Zentralstation (14) eine Kenn-Nummer erhält, die in den nicht-flüchtigen Speicher (26) des Dienstgerätes (25) eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist für jedes Dienstgerät (25) permanent und einzig, und der Benutzer hat keinen Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Es ist offensichtlich, dass dieses Merkmal auch bei Frankiermaschinen verwendet werden kann. Das Vorliegen der Kenn-Nummer im Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, ein Schild an der Frankiermaschine oder am Dienstgerät (25) anzubringen. Es ist offensichtlich, dass ein Dienstgerät viele Merkmale eines Frankiergerätes aufweisen kann, beispielsweise Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, jedoch sind bestimmte Elemente nicht vorhanden. Das augenscheinlichste, nicht vorhandene Element ist ein Drucker, wobei der hierdurch erhaltene Vorteil laufend beschrieben wird. Ein weiteres, nicht vorhandenes Element ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine ist ein steigendes Register nur durch den Servicevertreter des Herstellers der Frankiermaschine zugänglich und kann zur Feststellung verwendet werden, ob irgendeine Manipulation an der Maschine vorgenommen wurde. Wie aus der anschliessenden Beschreibung hervorgeht, wird die Notwendigkeit für ein steigendes Register im Dienstgerät (25) beseitigt. Nach der Eingabe der Kenn-Nummer steht der Benutzer mit der Zentralstation (14) über das Telefon (30) in Verbindung, um der Zentralstation die Grösse des Postgebührenwertes mitzuteilen, die er seinem Speicher (26) zugeteilt haben will. Dem Benutzer wird ein Zutrittscode gegeben, der über das Tastenfeld des Telefons (30) an die Einstellvorrichtung (23) adressiert werden kann. Nach Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Benutzer den Zutritts-Code und seine Kenn-Nummer der Zentralstation (14) und desgleichen seine Anforderung für eine Grösse eines Postgebührenwertes. Die Einstellvorrichtung (23) dient dazu, den Postgebührenwert im Speicher (26) aufzugeben oder zu erhöhen. Der Speicher (26) umfasst ein fallendes Register, das durch die Zentralstation (14) mit der gewählten Grösse des Postgebührenwertes geladen wird. Während der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der Postgebührenwert im fallenden Register im Einklang mit den zur Verarbeitung der Postgüter (34) erforderlichen Postgebühren verringert. Vorrichtungen zum Laden von Registern, wie beispielsweise der fallenden Register, sind bekannt, beispielweise aus der US-PS 3 792 446.
Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM (34), das Daten enthält, die Adressignale formatieren und eine Reihe von Programmen speichern, um die Funktionen des Dienstgerätes (25) zu steuern, ein RAM (32), das Echtzeitdaten hält und zuführt, eine Uhr (36), die Zeit und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35), der den Code speichert, der für die Einstellfunktionen des fallenden Registers erforderlich ist. Der Verschlüssler (35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen gewählt werden, einschliesslich solcher Vorrichtungen, die die Datenverschlüsselungsnormen verwenden, die in FIPS PUB 46 vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom US Department of Commerce, National Bureau of Standards, herausgegeben wurden.
Wie ersichtlich, ist der Drucker (40) ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, kostengünstiger, ungesicherter Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder ein Laserdrucker oder irgendein Punktmatrixdrucker, der die Adressen des Absenders und Empfängers unter Steuerung des Eingabe-Prozessors (38) im Zusammenwirken mit dem Dienstgerät (25) auf die Vorderseite der Postgüter aufdruckt. Zusätzlich können vom Drucker (40) weitere Daten unter Steuerung durch den Prozessor (24) auf jedes Postgut (42) aufgedruckt werden. Diese Daten umfassen eine Transaktionsnummer (T. A. Nr.), die laufende Nummer des jeweiligen Post-Stapelgutes, das Datum und die Zeit der Postaufgabe, die Postklasse und eine Stapelnummer. Die Transaktionsnummer ist die Nummer, die der Kundenstation durch die Zentralstation zugeteilt wird, sooft ein Postgebührenwert am Dienstgerät (25) addiert und im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Diese Transaktionsnummer ist die gleiche für einen Postgutstapel oder mehrere derselben, die zum Versand gelangen und bleibt die gleiche, bis das fallende Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) mit einem Postgebührenwert neu belastet wird, zu welchem Zeitpunkt eine neue Transaktionsnummer anstelle der vorausgehenden Transaktionsnummer zugeteilt und im Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder erneuten Belastung wird ein Ansatz zur Überprüfung der Postgebühren gegeben. Die Stapelnummer wird durch den Eingabe-Prozessor (38) dem Benutzer zugeteilt, so dass ein gegebener Stapel Postgut, d. h. Postgut eines besonderen Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer zugeteilte Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels darstellt, jeweils für identifizierte, besondere Abschnitte des Stapels zugeteilt werden.
Soll ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt der Benutzer Daten zur Postaufgabe und Überprüfung über den Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24), der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten könnten die Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl der Einsätze umfassen, die in jede Hülle eingegeben werden. Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den Eingabe-Prozessor (38) durch überfahren der Uhr (36) zugeführt werden. Dieses überfahren ist vorteilhaft, wenn künftige Post verarbeitet werden soll. Der Benutzer-Prozessor (24) gibt dann dem Drucker (40) den Befehl, die entsprechenden Postgebühren, die Zeit, das Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf das Postgut (42) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken. Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf den Hüllen (42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker die entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so wird die Anzahl der Postgüter und die Höhe der erforderlichen Postgebühren durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker (44) Berechtigungsdaten auf einen Pass (46).
Es wird nunmehr auf Fig. 2 Bezug genommen, wobei der Pass (46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert (Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die Transaktionsnummer (T. A. Nr.), Stückzählung für einen Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d. h. die im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedes gewünschte Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46) dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag als gegenständliche Aufzeichnung des im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46) an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels, wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und die Zeit aufgedruckt, zu der der Pass (46) gedruckt wurde, sowie die Stückzählung, d. h. die Anzahl der Postgüter, die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden Register des nichtflüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28) automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet, so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher (22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht, d. h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist das steigende Register jenes, das die Belastungen über eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen, dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert, und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet, so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46) für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln, ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation (14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d. h. dass die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen, sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein zugeteiltes Postamt.
Es wird nunmehr auf Fig. 3 Bezug genommen, in welcher eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block (43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten können auf der Hülle (42) vor dem Verarbeiten eines Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des Eingabe-Prozessors (38) mit dem Drucker (44) erfolgen, ohne dass andere Hauelemente der Kundenstation (16) daran teilnehmen.
Bei der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die drei Adresszeilen zunächst im Adressenfeld gedruckt, mit Empfängernamen, Strasse und Stadt, Staat und Postleitzahl. Die vierte Zeile oder Postgebührenzeile wird dann unter Verwendung der vom Prozessor gelieferten Daten gedruckt. Diese Postgebührenzeile enthält den Postgebührenbetrag S. 22, das Datum 18. Oktober 1985 und die Transaktionsnummer, die in diesem Falle gleich C2J2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser Postgebührenzeile angegeben werden, falls erwünscht, einschliesslich des Zeitpunktes, zu welchem die Post verarbeitet wird. Obgleich die Postgebührenzeile alphanumerisch dargestellt ist, so ist es offensichtlich, dass sie im Strichcode angegeben sein kann und, optional, können Strichcode-Adressdaten nach Wunsch auf der Hülle gedruckt werden. Zusätzlich können die auf dem vorgedruckten Block (43) befindlichen Daten im Adressenfeld mit anderen Daten zusammen gedruckt werden und der vorgedruckte Block kann entfallen.
Obgleich die dargestellte Hülle (42) die Postgebühren- und Adressdaten auf ihrer Vorderseite aufweist, kann das gleiche Schema bei einem Umschlag mit Fenster angewandt werden. Bei einer mit einem Fenster ausgestatteten Hülle kann diese in der vorausgehend beschriebenen Weise vorab gedruckt sein, jedoch würde statt dass der Drucker (40) auf der Vorderseite der Hülle (42) druckt, ein Einsatz mit den gleichen Daten bedruckt, die auf der Vorderseite der Hülle (42) vorhanden sind und derart eingeführt, dass er über das Fenster sichtbar ist. Als Alternative können die Daten bezüglich Postgebühren und Adresse auf einem Etikett gedruckt werden und dieses kann an der Hülle (42) befestigt werden.
Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, die es einer Organisation ermöglicht, grosse Postmengen zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss. Darüber hinaus wird dem Postdienst das Problem erspart, Inspektionen in der Kundenstation (16) vor Ort durchzuführen, um zu überprüfen, dass keine Post unberechtigt versandt wird. Durch Zuordnung des Postgebührenbetrages, der Transaktionsnummer, der Stückzählung, des Registrierungsbetrages und dergleichen, kann die Überprüfung ohne das Erfordernis einer Verschlüsselung erfolgen. Die Zentralstation (14) arbeitet mehr oder weniger als eine den Postdienst repräsentierende Bank und verwaltet die Mittel in deren Namen, während sie gleichzeitig eine Aufzeichnung zur Überprüfung bereitstellt. Die dem Dienstgerät (25) belasteten Postgebührenwerte oder Mittel können entweder im voraus bezahlt oder dem Benutzer der Zentralstation (14) auf Kreditbasis belastet werden. Die Zentralstation (14) rechnet die am Dienstgerät auftretenden Postgebühren mit dem Postdienst auf einer Sofortbasis ab.
Die Zentralstation kann ein Hersteller einer Frankiermaschine oder eines Dienstgerätes (25) sein oder jede andere verlässliche Stelle.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems besteht darin, dass der Drucker (40), der die grosse Anzahl von Postgütern bedruckt, nicht Teil eines gesicherten Elementes, wie beispielsweise des Dienstgerätes (25) ist, wie dies im Falle einer Frankiermaschine zutrifft. Aus diesem Grunde kann der Drucker häufig mit Ersatzteilen beschickt werden, ohne dass die Kosten oder Unbequemlichkeiten eines Gesamtaustausches notwendig sind.
Fig. 4 ist ein Blockschaltbild eines Systems, das eine erfindungsgemässe Mittelverwaltung enthält. Bei dieser Ausführungsform wird der Eingabe-Prozessor (48), der ein Personal-Computer, wie beispielsweise der IBM AT Personal- Computer sein kann, in Verbindung mit der Zentralstation mittels einer Leitung (28) gebracht, die einen Telefonapparat (30) aufweisen kann, wobei gleiche Bezugszeichen für die vorausgehend in Fig. 1 dargestellten gleichen Bauelemente verwendet werden. Der Eingabe-Prozessor ist mit einem Dienstgerät (50) verbunden, das hier aus den noch erläuterten Gründen als Haupt-Dienstgerät bezeichnet ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform kann das Hauptdienstgerät (50) eine gesicherte Verrechnungstafel zur Verrechnung der postalischen Transaktionen in einer gesicherten Umgebung sein, die Manipulationen widersteht, und der übrige Teil der Dienstgerätfunktionen kann in der Software des Eingabe-Prozessors (48) vorliegen. Geeignete Verrechnungsschaltungen sind beispielsweise in der US-PS 3 978 457 gezeigt. Vorzugsweise steht der Prozessor anschliessend mit der gesicherten Verrechnungstafel in Verbindung und zwar unter Verwendung der Schnittstelle und des Protokolls gemäss US-PS 4 301 507.
Der Eingabe-Prozessor (48) steht mit dem Prozessor (24A) des Tochter-Dienstgerätes (25A) in Verbindung. Die Betriebsweise des Tochter-Dienstgerätes (25A) bezüglich der Bearbeitung der Postgüter entspricht genau der vorausgehend bei Fig. 1 beschriebenen und wird nicht mehr näher erläutert. Jedoch gestattet bezüglich der im Dienstgerät (25A) verfügbaren Mittel die vorliegende Ausführungsform, anstelle einer unmittelbaren Verbindung mit der Zentralstation (14) in der vorausgehend beschriebenen Weise, die Übertragung von Mitteln zwischen dem Dienstgerät (25A) und dem Haupt-Dienstgerät (50) ohne die Notwendigkeit der Übertragung von Mitteln von der Zentralstation zum Tochter-Dienstgerät (25A).
Es ist ersichtlich, dass der Eingabe-Prozessor (48) derart angeschlossen ist, dass er nach Wunsch mit anderen (nicht-dargestellten) Tochter-Dienstgeräten in Verbindung treten kann, die ihren jeweiligen Einführvorrichtungen zugeordnet sind. Es ist ferner ersichtlich, dass das Tochter-Dienstgerät eine gesicherte Verrechnungstafel sein kann, die mit dem Eingabe-Prozessor in einer Weise in Verbindung steht, die vorausgehend unter Bezugnahme auf das Haupt-Dienstgerät beschrieben wurde.
Ferner ist ein Verrechnungssystem (54), das mittels einer Schnittstelle mit einer elektronischen Frankiermaschine. (56) und einer optional vorgesehenen Waage (58) verbunden ist, auch an den Prozessor (48) angeschlossen. Das Verrechnungssystem (54) enthält zweckmässig Merkmale, die ähnlich dem Verrechnungssystem A300 ausgebildet sind, das von Pitney Bowes vertrieben wird.
Ein derartiges Verrechnungssystem enthält normalerweise eine Dateneingabevorrichtung und eine zugeordnete Anzeige, sowie einen Speicher zum Speichern von Programmdaten und Verrechnungsaufstellungen, wobei der Speicher ein nicht-flüchtiger Speicher zum Speichern der Aufstellungen ist, ferner eine Schnittstelle für die elektronische Frankiermaschine, und einen Prozessor, einschliesslich einer Zentraleinheit, die an die Dateneingabevorrichtung, den Speicher und die Schnittstelle angeschlossen ist. Optional kann, wie bereits erwähnt, auch eine Schnittstelle für die Waage vorgesehen sein. Die Verbindung wird erneut, vorzugsweise unter Verwendung der Schnittstelle und des Protokolls gemäss der US-PS 4 301 507 vorgenommen.
Der Prozessor spricht auf die Eingabe der Postdaten im Einklang mit den Programmdaten an, um Signale über die Schnittstelle zur Einstellung der Frankiermaschine zu übertragen und er spricht anschliessend auf ein Signal an, das das ausgegebene Porto angibt und das über die Schnittstelle von der Frankiermaschine rückübertragen wurde, um die Verrechnungsaufstellung, die der in den Postdaten angegebenen Verrechnungsnummer entspricht, auf den neuen Stand zu bringen. Die Verrechnungsaufstellungen können selbstverständlich entweder durch einen nicht-dargestellten zusätzlichen Drucker gedruckt werden oder dem Prozessor (48) zum Drucken mittels des Druckers (52) zugeführt werden.
Der Prozessor (48) dient ferner dazu, um auf seine Aufgabe bezogene Daten und Postverrechnungen an einer zentralen Stelle zu sammeln. Die Daten können von jedem der Dienstgeräte oder den Einführvorrichtungen zugeordneten Eingabe-Prozessoren gesammelt werden und desgleichen vom Verrechnungssystem (54).
Fig. 5 stellt die Routine für eine Übertragung von Mitteln zwischen dem Haupt-Dienstgerät (50) und dem Tochter-Dienstgerät (25A) bzw. der Frankiermaschine (56) nach Fig. 4 dar.
Die Übertragung der Mittel wird durch einen Anruf zu dem bei (110) dargestellten Block "Anforderung für Mittelübertragung" eingeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Routine sowohl die Absenkung von Mittel in das Tochter-Dienstgerät und die Frankiermaschine, als auch das Anheben der Mittel in das Hauptdienstgerät umfasst.
Die Mittelübertragung kann durch eine manuelle Eingabe, Block (120), aus dem Tochter-Dienstgerät (25A) oder dem Tochter-Eingabe-Prozessor (38A) oder eine manuelle Eingabe aus dem Verrechnungssystem erfolgen. Die Übertragung kann ferner durch einen Befehl vom Eingabe-Prozessor (48), Block (130), eingeleitet werden. Die Mittelübertragung kann ferner, wie nachfolgend beschrieben wird, automatisch eingeleitet werden.
Geeignete Routinen zur Handhabung der Mittelübertragung in gesicherter Weise sind beispielsweise in der US-PS 4 097 923 beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesicherte Übertragung von Mitteln zwischen der Zentralstation (14) und dem Haupt-Dienstgerät in ähnlicher Weise gehandhabt werden kann, wie es in der US-PS 4 097 923 beschrieben und über das Frankiermaschinen-Fernrückstellsystem von Pitney Bowes ermöglicht wird. Bei jeder Übertragung kann das Anheben der Mittel durch eine Übertragung negativer Mittelbeträge erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass das dargestellte System keiner sprachlichen Rückantwort bedarf und durch eine unmittelbare Datenübertragung mittels eines Modems über eine serielle Übertragung RS-232 auf zugeteilten Leitungen oder durch andere geeignete Übertragungsverfahren bekannter Art arbeiten kann.
Im Einklang mit den vollständiger in der US-PS 4 097 923 beschriebenen Verfahrensweisen, berechnet das Tochter-Dienstgerät (25A) oder die Frankiermaschine (56) einen Zutritts-Code, Block (140), und überträgt den Zutritts-Code zum Haupt-Dienstgerät (50), Block (150). Das Haupt-Dienstgerät (50) berechnet eine Auffüllkombination, Block (160), und überträgt die Auffüllkombination zum Tochter-Dienstgerät (25A) oder zur Frankiermaschine (56), die die Mittelübertragung anforderten, Block (170). Die Auffüllkombination wird durch das Dienstgerät oder die Frankiermaschine, Block (180), überprüft, und falls sie gültig ist, Entscheidungsblock (190), werden die Register erhöht, Block (200), und das Programm kehrt zur Postprozessor-Routine, Block (210), zurück.
Fig. 6 stellt eine Routine dar, um die Mittel in einer der Untereinheiten automatisch auf den neuen Stand zu bringen. Am Ende eines Durchlaufs zur Postbearbeitung, Block (300), oder auf Wunsch in vorgegebenen Zeitintervallen, kann das System selbsttätig eine Prüfung vornehmen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Mittel in den Dienstgeräten und Frankiermaschinen über einem vorgegebenen Niveau liegt, Blöcke (310, 320). Falls die Mittel unter dem vorgegebenen Niveau liegen, so wird eine Anforderung für eine Übertragungs-Routine gemäss Fig. 5 aufgerufen.
Fig. 7 ist eine Betriebsablauf-Darstellung für eine Routine für eine Portoanforderung nach Bedarf.
Im Einklang mit diesem Aspekt der Erfindung gibt die Bedienungsperson, die sich an einem beliebigen der in Frage kommenden Bereiche, beispielsweise an der Einführvorrichtung mit dem Eingabeprozessor (38A), am Verrechnungssystem (54), oder am Haupt-Eingabe-Prozessor (48), befinden kann, Daten bezüglich des Post-Durchlaufs, Block (400), ein. Abhängig von derartigen Daten, die beispielsweise Daten hinsichtlich der Zählungen, der Arbeitskennung, der Bedienungsperson-Kennung, der Maschinen-Kennung, des Datums, der Klasse, der Klassenbesonderheiten, der Startzeit, des Arbeitszeitendes, der Gesamtstückzahl, des vorliegenden Portos, des zu belastenden Kontos und der Arbeitsart umfassen können, kann der Eingabe-Prozessor die Kosten und die für die Arbeit erforderlichen Portomittel berechnen, Block (410). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Daten in den Eingabe-Prozessor (48) eingetastet und einer Arbeitskennung oder einer Abrisskarte zugeordnet werden können, die später zum Zeitpunkt des Durchlaufs gelesen oder eingetastet werden kann, um die erforderlichen Daten abzurufen. Die in der jeweiligen Vorrichtung verbleibenden Mittel werden überprüft um festzustellen, ob ausreichend Porto vorhanden ist, Block (420), und falls eine Mittelanforderung vorliegt, wird Block (110) angerufen. Sind ausreichend Mittel vorhanden oder ist die Vorrichtung aufgefüllt worden, so wird die Postbearbeitung eingeleitet, Block (430). Die Verrechnung erfolgt gemäss Block (440) entweder im Verrechnungssystem (54) oder im Eingabe-Prozessor (38A) und die Ergebnisse werden zum Speichern oder Drucken dem Eingabe-Prozessor (48), Block (450), zugeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es in einigen Fällen nicht notwendig sein muss, das Haupt-Dienstgerät (50) für die Speicherung von Mitteln vorzunehmen, in welchem Fall der Eingabe-Prozessor (48) dazu dienen kann, die Mittel zwischen der Zentralstation (14) und der zugehörigen Vorrichtung aufzuteilen, sowie die Daten des Postdurchlaufs zu sammeln und anzuzeigen oder zu drucken. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zwar die Beschreibung dieser Ausführungsform unter Bezugnahme auf ein Tochter-Dienstgerät und eine elektronische Frankiermaschine erfolgte, jedoch kann das System mehrere Einführvorrichtungen und Frankiermaschinen in beliebiger Kombination aufweisen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass das bei (54) dargestellte Verrechnungssystem eine Schnittstelle mit einer Anzahl elektronischer Frankiermaschinen aufweisen kann, um die in jeder derselben auftretenden Transaktionen zu verrechnen.
Im Einklang mit der Erfindung können die Mittel aus den verschiedenen mit dem Eingabe-Prozessor (48) in Verbindung stehenden Vorrichtungen verschoben werden, indem aus einer Einheit Mittel im Dienstgerät (50) angehoben und anschliessend die Mittel zur Weitergabe in die erhöhte Mittel benötigenden Vorrichtungen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel in gleicher Weise vom Eingabeprozessor (48), falls erwünscht, für die Zentralstation (14) erhöht werden können.
Falls gewünscht, kann der in jeder Vorrichtung vorhandene Portobetrag auf einen vorgegebenen Betrag begrenzt werden. Somit können Bedienungspersonen für die Postaufgabesysteme, die Postdurchläufe für mehrere Kunden vornehmen, eine Kreditzuteilung und andere zugehörige Daten einsetzen, um das Ausmass der für den Kunden durchzuführenden Postdurchläufe zu bestimmen.
Das System ermöglicht es ferner, Mittel in der Zentralstation zu speichern, und sie in zinsenbringende Konten zu plazieren. Dabei werden Mittel anschliessend über den Eingabe-Prozessor (48), je nach Erfordernis, abgezogen. Unverbrauchte Mittel können auf andere vom Eingabe-Prozessor (48) gesteuerte Vorrichtungen übertragen werden oder zur Kontoerhöhung in die Zentralstation (14) und zurück in ein zinsenbringendes Konto gebracht werden.
Wegen der Flexibilität des Eingabeprozessors in Verbindung mit den Dienstgeräten und dem Verrechnungssystem (54) kann die Verrechnung für eine Vielzahl unterschiedlicher Vorrichtungstypen durchgeführt werden, beispielsweise Einführgeräte, Postaufgabemaschinen mit Frankiermaschinen und Abfertigungssysteme. Somit können gleichzeitige Durchläufe mit den verschiedenen Vorrichtungen mit einem viel höheren Verrechnungs-Steuerungsniveau durchgeführt werden.

Claims (12)

1. Portoverrechnungssystem
  • a) mit zumindest einem Kundenbereich (16),
    • 1. mit einem ungesicherten Drucker (40) zum Bedrucken von Poststücken,
    • 2. mit einer Einführvorrichtung (39) zur Vorbereitung der Poststücke und zur Zuführung der Poststücke an den Drucker,
    • 3. mit einem Eingabe-Prozessor (38) zur Eingabe von für die Verarbeitung der Poststücke erforderlichen Daten,
    • 4. mit einer gesicherten Einheit (25)
    • 5. a4.1) mit mehreren Speichereinrichtungen (26, 32, 34),
    • 6. a4.2) mit einem Prozessor (24),
    • 7. a4.2.1) der mit den Speichereinrichtungen und dem Eingabe-Prozessor verbunden ist,
    • 8. a4.2.2) der den ungesicherten Drucker derart steuert, daß dieser zumindest Postgebühren auf die Poststücke aufdruckt, und
    • 9. a4.2.3) der die aufgedruckten Postgebühren allein mittels einem in einer der Speichereinrichtungen (26) vorgesehenen, fallenden Register abrechnet, und
    • 10. mit einem gesicherten Drucker, der mit dem Prozessor (24) verbunden ist zum Drucken jeweils eines Aufstellungsblattes (46) über die jeweils einen Stapel bearbeiteter Postgüter betreffenden Portodaten,
  • b) mit einer Zentralstation (14),
    • 1. die mit dem Prozessor (24) der gesicherten Einheit (25) verbunden ist, um dem Kundenbereich (16) Postgebühren bestimmter Größe durch Laden eines Postgebührenwertes der bestimmten Größe in das fallende Register in der einen Speichereinrichtung (26) der gesicherten Einheit zuzuweisen, und
    • 2. die die an den Kundenbereich (16) zugewiesenen Postgebühren verarbeitet, aufzeichnet und überprüft, und
  • c) mit einer Verbindungsleitung (28) zur Verbindung der Zentralstation (14) mit dem Prozessor (24) der gesicherten Einheit (25).
2. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß weitere gesicherte Einheiten (25A) vorgesehen sind im Kundenbereich, wobei ein Haupt-Eingabe-Prozessor (48) vorgesehen ist, der mit allen gesicherten Einheiten (25, 25A) sowie mit der Zentralstation (14) verbunden ist, zur Sammlung von Portodaten der gesicherten Einheiten (25, 25A).
3. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine elektronische Frankiermaschine (56) und eine mit dieser über eine Schnittstelle verbundene Verrechnungsvorrichtung (54), wobei die Verrechnungsvorrichtung (54) einsetzbar ist, um Verrechnungsdaten dem Haupt-Eingabe-Prozessor (48) zuzuführen und Postgebühren zwischen dem Haupt-Eingabe-Prozessor (48) und der elektronischen Frankiermaschine (56) zu übertragen.
4. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Postgebühren zwischen dem Haupt-Eingabe-Prozessor (48) und einer der gesicherten Einheiten (25, 25A) automatisch übertragen werden, wenn die Postgebühren in einer der gesicherten Einheiten (25, 25A) einen vorgegebenen Mindestwert erreichen.
5. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine elektronische Frankiermaschine (56) und einen damit über eine Schnittstelle verbundene Verrechnungsvorrichtung (54), wobei die Postgebühren zur elektronischen Frankiermaschine (56) automatisch übertragen werden, wenn die Postgebühren in der elektronischen Frankiermaschine (56) einen vorgegebenen Mindestwert erreichen.
6. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Postgebühren von dem Haupt-Eingabe-Prozessor (48) an eine der gesicherten Einheiten (25, 25A) übertragen werden, nachdem die Berechnung des Betrages der Postgebühren, abhängig von dem Dateneingang am Haupt-Eingabe-Prozessor (48) bezüglich der Arbeitsmerkmale, vorgenommen wurde.
7. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine elektronische Frankiermaschine (56) und eine damit über eine Schnittstelle verbundene Verrechnungsvorrichtung (54), wobei die Postgebühren vom Haupt- Eingabe-Prozessor (48) an die elektronische Frankiermaschine (56) übertragen werden, nachdem die Berechnung des erforderlichen Postgebührenbetrages, abhängig von der Dateneingabe bezüglich der Arbeitsmerkmale in den Haupt- Eingabe-Prozessor (48), erfolgt ist.
8. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine spezielle gesicherte Einheit (50) vorgesehen ist, die mit dem Haupt-Eingabe- Prozessor (48) verbunden ist und einsetzbar ist, um die von der Zentralstation (14) übertragenen Postgebühren zu speichern.
9. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haupt-Eingabe-Prozessor (48) Postdurchlaufdaten von der speziellen gesicherten Einheit (50) und der Verrechnungsvorrichtung (54) sammelt und speichert.
10. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Postdurchlaufdaten am Haupt-Eingabe-Prozessor (48) eingegeben werden.
11. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haupt-Eingabe-Prozessor (48) ferner eine Vorrichtung zur Berechnung des Postgebührenbetrages für einen ausgewählten Postgutdurchlauf umfaßt und selektiv ausreichend Postgebührenguthaben an die spezielle gesicherte Einheit (50) und an die Frankiermaschine (54) überträgt, die das Postgebührenguthaben benötigt.
12. Portoverrechnungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Postgebührenguthaben automatisch vom Haupt-Eingabe-Prozessor (48) an die elektronische Frankiermaschine (56) und an die spezielle gesicherte Einheit (50) übertragen werden, sobald die Postgebührenguthaben in der elektronischen Frankiermaschine (56) und der speziellen gesicherten Einheit (50) ein bestimmtes Niveau erreichen.
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