DE3700068A1 - Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysen - Google Patents

Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysen

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
    • A61F5/4404Details or parts

Description

Die Erfindung betrifft einen Auffangbeutel nach dem Ober­ begriff des Anspruchs 1.
Es sind verschiedene Arten von Auffangbeuteln bekannt, welche zur Aufnahme von Faeces, Urin oder anderen mensch­ lichen Sekreten dienen. Es handelt sich dabei z.B. um das Auffangen von Faeces nach einer Kolostomie oder einer Ileo­ stomie oder die Aufnahme von Urin bei kleineren Kindern oder auch bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Die bereits bekannten Beutel ermöglichen auch die Aufnahme von Sekre­ ten im Fall von Fisteln oder zur postoperativen Behandlung. Sämtliche Arten der bekannten offenen oder geschlossenen Beutel weisen eine Befestigungseinrichtung auf, um die Befestigung des Beutels am Körper zu ermöglichen. Die Befestigungseinrichtung ist im allgemeinen eine Klebe­ platte oder eine Platte mit einem hautschonenden Belag, doch kann es auch ein Gürtel oder jede andere Befesti­ gungsart sein.
Es sind auch Vorrichtungen bekannt, die aus zwei Teilen bestehen, z.B. eine hautschonende Befestigungsplatte, die am Körper befestigt wird, und ein Auffangbeutel, der anschliessend auf diese Befestigungsplatte aufgesetzt wird.
Keine dieser Arten von Auffangbeuteln ermöglicht eine direkte biologische Sofortanalyse. Die im Beutel aufge­ fangenen Substanzen müssen aus dem Beutel entnommen und anschließend zur Durchführung der geswünschten biologi­ schen Analyse in ein Laboratorium geschickt werden.
Außerdem ist die Entnahme der Substanzen aus diesen Beu­ teln, die mit einem Ausfluß oder einer Öffnung versehen sind, nicht immer leicht. Schließlich ist es auch für den Benützer unmöglich, eine direkte und augenblickliche Überwachung der Entwicklung des Gesundheitszustands durch­ zuführen, ohne eine biologische Analyse im Laboratorium vorzunehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile auszuschalten und einen Auffangbeutel zu schaffen, der die Durchführung von ärztlichen Sofortanalysen ermöglicht, welche das Stellen einer Diagnose oder die Überwachung der Entwicklung des Gesundheitszustandes des Benützers ermöglichen, ohne die Notwendigkeit, systematisch eine Analyse im Laboratorium durchzuführen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Auffangbeutel eine zusätzliche Öffnung aufweist, welche das Einführen eines Produkts oder eines Instru­ ments oder die Entnahme einer Probe des Inhaltes des Beutels gestattet.
Ein derartiger Auffangbeutel ermöglicht es dem Benützer, eine medizinische Sofortanalyse durchzuführen und eine Diagnose vorzunehmen oder die Entwicklung des Gesundheits­ zustands des Patienten zu überwachen. Dieser Beutel ge­ stattet es sogar in einer großen Zahl der Fälle dem Be­ nützer selbst oder einer Person aus seiner Umgebung, die Überwachung vorzunehmen, die vom ärztlichen Standpunkt aus für die Vorsorge sehr nützlich ist. Die zusätzliche Öffnung, mit welcher der Beutel versehen ist, ermöglicht das Einführen biologischer Reagenzien, welche zum Nachweis des gesuchten Bestandteils dienen. Die zusätzliche Öffnung gestattet das Einbringen von Reagenzien in beliebiger Form, sei es flüssig, in Pulverform oder als Granulat, oder auch in Form von Teststreifen.
Somit kann der Patient oder eine Person seiner Umgebung z.B. das Vorhandensein von Blut im Stuhlgang oder im Urin feststellen. Dieser Beutel ermöglicht auch den Nach­ weis eines Überschusses oder eines Mangels an Glucose. Außerdem ermöglicht der Beutel den Nachweis eines Mangels gewisser Elektrolyte. Man kann sich natürlich jede andere weitere Form einer ärztlichen Analyse vorstellen, die von einem Patienten oder von seiner Umgebung durchge­ führt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält der Beutel einen Reserveraum zum Einbringen eines Instru­ ments oder eines Produkts, das mit dem Inhalt des Beutels in Berührung kommt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die zusätz­ liche Öffnung ein Schlitz für den Zugang ins Innere des Beutels, wobei der Schlitz einen Eingang zum Reserveraum bildet.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält der Beutel einen Abschnitt, der eine faltbare Zunge bil­ det, welche in der über den Schlitz umgefalteten Stellung den Schlitz verschließt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das freie Ende der Zunge mit einem Befestigungsteil wie z.B. einer Klebeplatte versehen, welche die Zunge in ihrer zum Verschließen des Schlitzes umgefalteten Stellung festhält und die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung wird der Reserveraum durch Schweißpunkte an den Wänden des Beutels längs mindestens eines Randes desselben gebildet.
Der Zweck dieses Reserveraums besteht darin, die Reagen­ zien in einem bestimmten begrenzten Bereich des Auffang­ beutels zu halten, um die Zone, in welcher die Reaktion stattfinden soll, genau beobachten zu können.
Anhand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung näher erläutert. Es zeigt.
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel nach dem bisherigen Stand der Technik,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel gemäß der Erfindung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht der Auffangbeutel 1 nach dem bisherigen Stand der Technik aus einer Hülle 2, die mit einer Öffnung 3 und einer Klebeplatte oder einer hautschonenden Befestigungsplatte 4 versehen ist. Bei dieser Art von Auffangbeutel ist es unbedingt erforder­ lich, im Laboratorium eine Entnahme für die ärztliche Analyse des Inhalts vorzunehmen, um eine Diagnose zu stellen oder die Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patienten zu überwachen. Es ist daher unmöglich für den Patienten oder für eine Person seiner Umgebung, eine Selbstüberwachung durchzuführen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, gestattet es der Auffangbeutel 10 gemäß der Erfindung, daß der Patient selbst oder eine Person aus seiner Umgebung eine Sofortanalyse durchführt, um eine Diagnose zu stellen oder die Überwachung der Entwicklung seines Gesundheitszustands vorzunehmen.
Der Auffangbeutel 10 besteht aus einer Hülle 11, die mit einer Öffnung 12 versehen ist, welche den Durchtritt der zu sammelnden Substanzen gestattet. Die Öffnung 12 ist von einer Klebeplatte oder von einer hautschonenden Befestigungsplatte 13 umgeben.
Der Auffangbeutel 10 enthält außerdem eine zusätzliche Öffnung 14, die das Einführen eines Produkts oder eines Instruments oder auch die Entnahme einer Probe vom Inhalt des Beutels 10 ermöglicht.
Der Beutel 10 weist in der Nähe eines seiner Ränder 15 einen Reserveraum 16 auf, der das Einbringen eines Instru­ ments, z.B. eines Teststreifens 17, oder eines Produkts gestattet, welches in Berührung mit dem Inhalt des Beutels kommt. Der Reserveraum 16 wird durch Schweißpunkte 18 erzielt, die es ermöglichen, die Wände der Hülle 11 in der Nähe des Randes 15 miteinander zu verbinden, um den Reserveraum 16 zu bilden.
Die Öffnung 14 besteht aus einem Schlitz für den Zugang zum Inneren des Beutels 10. Die Öffnung 14 bildet gleich­ zeitig den Eingang in den Reserveraum 16. Der Reserve­ raum muß sich nicht unbedingt in der Nähe des Randes befinden. Die Figur zeigt einen Reserveraum in der Nähe eines Randes des Beutels, zu dem ein Schlitz eine Ein­ trittsöffnung bildet. Der Reserveraum kann sich an einer anderen Stelle des Beutels befinden, und die Zugangsöffnung muß nicht unbedingt ein Schlitz sein.
Der Auffangbeutel 10 enthält einen Abschnitt 19, der eine Zunge 20 bildet. Diese ist zurückfaltbar, um die zusätzliche Öffnung 14 abzuschließen. Die Zunge 20 ist mit einem Befestigungsteil, z.B. einer Klebeplatte 21 versehen, welche die Zunge 20 in der zum Verschluß der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Stellung festhält und gleichzeitig die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
Der Auffangbeutel 10 kann für verschiedene Behandlungsarten eingesetzt werden, z.B. bei Kolostomie, Ileostomie, Urosto­ mie, für Drainagen, zum Auffangen des Urins in der Pädiatrie oder bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Auch andere Ein­ satzmöglichkeiten sind denkbar, ohne den Rahmen der Erfin­ dung zu verlassen.
Der Reserveraum 16, der durch Schweißpunkte an den Wänden der Hülle 11 gebildet ist, ermöglicht das Einführen ver­ schiedener Arten von Reagenzien in flüssiger Form, in Pul­ verform oder als Granulat, oder auch in Form von Teststrei­ fen. Der Reserveraum 16 ermöglicht gleichzeitig das Ein­ bringen von Reagenzien und den Kontakt dieser Reagenzien mit dem Inhalt des Beutels.
Die Klebeplatte 21 und die Zunge 20 in ihrer zum Verschluß der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Lage verhindern das Austreten des Inhalts des Beutels 10 und stellen die Abdichtung desselben sicher.
Es ist möglich, verschiedene Einrichtungen in den Reser­ veraum 16 einzubringen, z.B. Entgasungsfilter für Kolo­ stomiebeutel.

Claims (5)

1. Auffangbeutel zur Durchführung von ärztlichen Sofort­ analysen, die eine Diagnose oder die Überwachung der Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patien­ ten ermöglichen, wobei der Beutel aus einer flexiblen geschlossenen Hülle besteht, die mit einer Öffnung für den Durchgang von Stoffen wie Faeces, Urin, Se­ kreten oder dergleichen von einem Patienten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß er eine zusätzliche Öffnung (14) aufweist, welche das Einführen eines Produkts oder eines Instruments oder die Entnahme einer Probe des Inhalts des Beutels (10) gestattet, und daß er mit einem Reserveraum (r´servation) (16) zum Einbringen eines Instruments (17) oder eines Pro­ dukts versehen ist, das mit dem Inhalt des Beutels (10) in Berührung kommt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Öffnung (14) ein Schlitz für den Zugang ins Innere des Beutels (10) ist, wobei der Schlitz den Eingang zum Reserveraum (16) bildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie einen Abschnitt (19) enthält, der eine faltbare Zunge (20) bildet, welche in der über den Schlitz umgefalteten Stellung den Schlitz (14) verschließt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Zunge (20) mit einem Befestigungsteil (21) wie z.B. einer Klebe­ platte versehen ist, welche die Zunge (20) in ihrer zum Verschließen des Schlitzes (14) umgefalteten Stellung festhält und die Abdichtung des Beutels (10) sicherstellt.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reserveraum (16) durch Schweißpunkte (18) an den Wänden des Beutels (10) längs mindestens eines Randes (15) desselben gebildet ist.
DE19873700068 1986-01-03 1987-01-02 Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysen Granted DE3700068A1 (de)

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