DE3700068A1 - Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysen - Google Patents
Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysenInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F5/00—Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
- A61F5/44—Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
- A61F5/4404—Details or parts
Description
Die Erfindung betrifft einen Auffangbeutel nach dem Ober
begriff des Anspruchs 1.
Es sind verschiedene Arten von Auffangbeuteln bekannt,
welche zur Aufnahme von Faeces, Urin oder anderen mensch
lichen Sekreten dienen. Es handelt sich dabei z.B. um das
Auffangen von Faeces nach einer Kolostomie oder einer Ileo
stomie oder die Aufnahme von Urin bei kleineren Kindern
oder auch bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Die bereits
bekannten Beutel ermöglichen auch die Aufnahme von Sekre
ten im Fall von Fisteln oder zur postoperativen Behandlung.
Sämtliche Arten der bekannten offenen oder geschlossenen
Beutel weisen eine Befestigungseinrichtung auf, um die
Befestigung des Beutels am Körper zu ermöglichen. Die
Befestigungseinrichtung ist im allgemeinen eine Klebe
platte oder eine Platte mit einem hautschonenden Belag,
doch kann es auch ein Gürtel oder jede andere Befesti
gungsart sein.
Es sind auch Vorrichtungen bekannt, die aus zwei Teilen
bestehen, z.B. eine hautschonende Befestigungsplatte,
die am Körper befestigt wird, und ein Auffangbeutel,
der anschliessend auf diese Befestigungsplatte aufgesetzt
wird.
Keine dieser Arten von Auffangbeuteln ermöglicht eine
direkte biologische Sofortanalyse. Die im Beutel aufge
fangenen Substanzen müssen aus dem Beutel entnommen und
anschließend zur Durchführung der geswünschten biologi
schen Analyse in ein Laboratorium geschickt werden.
Außerdem ist die Entnahme der Substanzen aus diesen Beu
teln, die mit einem Ausfluß oder einer Öffnung versehen
sind, nicht immer leicht. Schließlich ist es auch für
den Benützer unmöglich, eine direkte und augenblickliche
Überwachung der Entwicklung des Gesundheitszustands durch
zuführen, ohne eine biologische Analyse im Laboratorium
vorzunehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile
auszuschalten und einen Auffangbeutel zu schaffen, der
die Durchführung von ärztlichen Sofortanalysen ermöglicht,
welche das Stellen einer Diagnose oder die Überwachung
der Entwicklung des Gesundheitszustandes des Benützers
ermöglichen, ohne die Notwendigkeit, systematisch eine
Analyse im Laboratorium durchzuführen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
der Auffangbeutel eine zusätzliche Öffnung aufweist,
welche das Einführen eines Produkts oder eines Instru
ments oder die Entnahme einer Probe des Inhaltes des
Beutels gestattet.
Ein derartiger Auffangbeutel ermöglicht es dem Benützer,
eine medizinische Sofortanalyse durchzuführen und eine
Diagnose vorzunehmen oder die Entwicklung des Gesundheits
zustands des Patienten zu überwachen. Dieser Beutel ge
stattet es sogar in einer großen Zahl der Fälle dem Be
nützer selbst oder einer Person aus seiner Umgebung,
die Überwachung vorzunehmen, die vom ärztlichen Standpunkt
aus für die Vorsorge sehr nützlich ist. Die zusätzliche
Öffnung, mit welcher der Beutel versehen ist, ermöglicht
das Einführen biologischer Reagenzien, welche zum Nachweis
des gesuchten Bestandteils dienen. Die zusätzliche Öffnung
gestattet das Einbringen von Reagenzien in beliebiger
Form, sei es flüssig, in Pulverform oder als Granulat,
oder auch in Form von Teststreifen.
Somit kann der Patient oder eine Person seiner Umgebung
z.B. das Vorhandensein von Blut im Stuhlgang oder im
Urin feststellen. Dieser Beutel ermöglicht auch den Nach
weis eines Überschusses oder eines Mangels an Glucose.
Außerdem ermöglicht der Beutel den Nachweis eines Mangels
gewisser Elektrolyte. Man kann sich natürlich jede andere
weitere Form einer ärztlichen Analyse vorstellen, die
von einem Patienten oder von seiner Umgebung durchge
führt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält
der Beutel einen Reserveraum zum Einbringen eines Instru
ments oder eines Produkts, das mit dem Inhalt des Beutels
in Berührung kommt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die zusätz
liche Öffnung ein Schlitz für den Zugang ins Innere des
Beutels, wobei der Schlitz einen Eingang zum Reserveraum
bildet.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält
der Beutel einen Abschnitt, der eine faltbare Zunge bil
det, welche in der über den Schlitz umgefalteten Stellung
den Schlitz verschließt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das
freie Ende der Zunge mit einem Befestigungsteil wie z.B.
einer Klebeplatte versehen, welche die Zunge in ihrer
zum Verschließen des Schlitzes umgefalteten Stellung
festhält und die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung wird der
Reserveraum durch Schweißpunkte an den Wänden des Beutels
längs mindestens eines Randes desselben gebildet.
Der Zweck dieses Reserveraums besteht darin, die Reagen
zien in einem bestimmten begrenzten Bereich des Auffang
beutels zu halten, um die Zone, in welcher die Reaktion
stattfinden soll, genau beobachten zu können.
Anhand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin
dung näher erläutert. Es zeigt.
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel nach
dem bisherigen Stand der Technik,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel gemäß
der Erfindung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht der Auffangbeutel
1 nach dem bisherigen Stand der Technik aus einer Hülle
2, die mit einer Öffnung 3 und einer Klebeplatte oder
einer hautschonenden Befestigungsplatte 4 versehen ist.
Bei dieser Art von Auffangbeutel ist es unbedingt erforder
lich, im Laboratorium eine Entnahme für die ärztliche
Analyse des Inhalts vorzunehmen, um eine Diagnose zu
stellen oder die Entwicklung des Gesundheitszustands
eines Patienten zu überwachen. Es ist daher unmöglich
für den Patienten oder für eine Person seiner Umgebung,
eine Selbstüberwachung durchzuführen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, gestattet es der Auffangbeutel
10 gemäß der Erfindung, daß der Patient selbst oder eine
Person aus seiner Umgebung eine Sofortanalyse durchführt,
um eine Diagnose zu stellen oder die Überwachung der
Entwicklung seines Gesundheitszustands vorzunehmen.
Der Auffangbeutel 10 besteht aus einer Hülle 11, die
mit einer Öffnung 12 versehen ist, welche den Durchtritt
der zu sammelnden Substanzen gestattet. Die Öffnung 12
ist von einer Klebeplatte oder von einer hautschonenden
Befestigungsplatte 13 umgeben.
Der Auffangbeutel 10 enthält außerdem eine zusätzliche
Öffnung 14, die das Einführen eines Produkts oder eines
Instruments oder auch die Entnahme einer Probe vom Inhalt
des Beutels 10 ermöglicht.
Der Beutel 10 weist in der Nähe eines seiner Ränder 15
einen Reserveraum 16 auf, der das Einbringen eines Instru
ments, z.B. eines Teststreifens 17, oder eines Produkts
gestattet, welches in Berührung mit dem Inhalt des Beutels
kommt. Der Reserveraum 16 wird durch Schweißpunkte 18
erzielt, die es ermöglichen, die Wände der Hülle 11 in
der Nähe des Randes 15 miteinander zu verbinden, um den
Reserveraum 16 zu bilden.
Die Öffnung 14 besteht aus einem Schlitz für den Zugang
zum Inneren des Beutels 10. Die Öffnung 14 bildet gleich
zeitig den Eingang in den Reserveraum 16. Der Reserve
raum muß sich nicht unbedingt in der Nähe des Randes
befinden. Die Figur zeigt einen Reserveraum in der Nähe
eines Randes des Beutels, zu dem ein Schlitz eine Ein
trittsöffnung bildet. Der Reserveraum kann sich an einer
anderen Stelle des Beutels befinden, und die Zugangsöffnung
muß nicht unbedingt ein Schlitz sein.
Der Auffangbeutel 10 enthält einen Abschnitt 19, der
eine Zunge 20 bildet. Diese ist zurückfaltbar, um die
zusätzliche Öffnung 14 abzuschließen. Die Zunge 20 ist
mit einem Befestigungsteil, z.B. einer Klebeplatte 21
versehen, welche die Zunge 20 in der zum Verschluß der
zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Stellung festhält
und gleichzeitig die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
Der Auffangbeutel 10 kann für verschiedene Behandlungsarten
eingesetzt werden, z.B. bei Kolostomie, Ileostomie, Urosto
mie, für Drainagen, zum Auffangen des Urins in der Pädiatrie
oder bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Auch andere Ein
satzmöglichkeiten sind denkbar, ohne den Rahmen der Erfin
dung zu verlassen.
Der Reserveraum 16, der durch Schweißpunkte an den Wänden
der Hülle 11 gebildet ist, ermöglicht das Einführen ver
schiedener Arten von Reagenzien in flüssiger Form, in Pul
verform oder als Granulat, oder auch in Form von Teststrei
fen. Der Reserveraum 16 ermöglicht gleichzeitig das Ein
bringen von Reagenzien und den Kontakt dieser Reagenzien
mit dem Inhalt des Beutels.
Die Klebeplatte 21 und die Zunge 20 in ihrer zum Verschluß
der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Lage verhindern
das Austreten des Inhalts des Beutels 10 und stellen
die Abdichtung desselben sicher.
Es ist möglich, verschiedene Einrichtungen in den Reser
veraum 16 einzubringen, z.B. Entgasungsfilter für Kolo
stomiebeutel.
Claims (5)
1. Auffangbeutel zur Durchführung von ärztlichen Sofort
analysen, die eine Diagnose oder die Überwachung
der Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patien
ten ermöglichen, wobei der Beutel aus einer flexiblen
geschlossenen Hülle besteht, die mit einer Öffnung
für den Durchgang von Stoffen wie Faeces, Urin, Se
kreten oder dergleichen von einem Patienten versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß er eine zusätzliche
Öffnung (14) aufweist, welche das Einführen eines
Produkts oder eines Instruments oder die Entnahme
einer Probe des Inhalts des Beutels (10) gestattet,
und daß er mit einem Reserveraum (r´servation) (16)
zum Einbringen eines Instruments (17) oder eines Pro
dukts versehen ist, das mit dem Inhalt des Beutels
(10) in Berührung kommt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die zusätzliche Öffnung (14) ein Schlitz für
den Zugang ins Innere des Beutels (10) ist, wobei
der Schlitz den Eingang zum Reserveraum (16) bildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie einen Abschnitt (19) enthält, der
eine faltbare Zunge (20) bildet, welche in der über
den Schlitz umgefalteten Stellung den Schlitz (14)
verschließt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende der Zunge (20)
mit einem Befestigungsteil (21) wie z.B. einer Klebe
platte versehen ist, welche die Zunge (20) in ihrer
zum Verschließen des Schlitzes (14) umgefalteten
Stellung festhält und die Abdichtung des Beutels
(10) sicherstellt.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reserveraum (16)
durch Schweißpunkte (18) an den Wänden des Beutels
(10) längs mindestens eines Randes (15) desselben
gebildet ist.
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