DE3700068C2 - - Google Patents

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DE3700068C2
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bag
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DE3700068A
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DE3700068A1 (de
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Francois Marseille Fr Chevallier
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
    • A61F5/4404Details or parts

Description

Die Erfindung betrifft einen Auffangbeutel nach dem Ober­ begriff des Anspruchs 1.
Aus der deutschen Patentschrift 33 04 312 ist ein Auffangbeutel dieser Art bekannt, der zwei durch Trennwände vom Inneren des Beutels abgetrennte Reserveräume am oberen Beutelende zeigt. Der obere dieser Reserveräume ist mit Filtermaterial zum Absorbieren von Gerüchen angefüllt und steht über einen kleineren dritten Reserveraum und ein anschließendes Lippenventil mit dem unteren Reserveraum in Verbindung. Der untere Reserveraum steht seinerseits über kleine Durchtrittsöffnungen mit dem übrigen Beutelinnenraum in Verbindung, die jedoch nur den Durchtritt von Gasen, nicht jedoch sonstiger in dem Beutelinnenraum befindlicher Substanzen zulassen. Insbesondere ist demnach der Durchtritt von flüssigen oder festen Bestandteilen in die Reserveräume weder beabsichtigt noch ohne weiteres möglich. Die bekannte Anordnung dient vielmehr ausschließlich zur Entgasung des Beutelinnenraums und zur Filtrierung des herausgedrückten Gases. Ein Zugang zum Beutelinneren durch die Öffnung eines der Reserveräume ist infolge der geschilderten Anordnung nicht möglich.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen derartigen Beutel so auszubilden, daß jederzeit, also insbesondere auch während des Gebrauchs des Beutels, eine Sofortanalyse des Beutelinhaltes, sei dieser nun flüssig, schleimig oder fest, durchgeführt werden kann. Dies ist mit keinem bekannten Beutel möglich.
Diese Aufgabe wird bei einem Beutel der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der vorgesehene Reserveraum ist für den zu untersuchenden Beutelinhalt frei zugänglich. Die Zugänglichkeit von außen wird durch eine schlitzförmige Öffnung ermöglicht, die während der Verwendung des Beutels durch eine umklappbare Zunge verschließbar ist. Andererseits ist dieser Reserveraum nur durch einige Schweißpunkte gegen den übrigen Beutelinnenraum markiert, steht im übrigen aber in offener Verbindung mit demselben. Der Reserveraum wird daher zweckmäßigerweise auch im unteren seitlichen Bereich des Beutels und nicht, wie bei der bekannten Anordnung, im oberen Abschnitt vorgesehen.
Durch die schlitzförmige zusätzliche Öffnung kann ein Instrument zur Entnahme einer Probe oder zur Einführung eines Reaktionsproduktes oder aber auch ein solches Reaktionsprodukt selbst, wie ein Teststreifen oder dgl., in den Reserveraum eingeführt werden. Dadurch ist eine sofortige Analyse des Beutelinhalts jederzeit möglich.
Ein derartiger Auffangbeutel ermöglicht es dem Benützer, eine medizinische Sofortanalyse durchzuführen und eine Diagnose vorzunehmen oder die Entwicklung des Gesundheits­ zustands des Patienten zu überwachen. Dieser Beutel ge­ stattet es sogar in einer großen Zahl der Fälle dem Be­ nützer selbst oder einer Person aus seiner Umgebung, die Überwachung vorzunehmen, die vom ärztlichen Standpunkt aus für die Vorsorge sehr nützlich ist. Die zusätzliche Öffnung, mit welcher der Beutel versehen ist, ermöglicht das Einführen biologischer Reagenzien, welche zum Nachweis des gesuchten Bestandteils dienen. Die zusätzliche Öffnung gestattet das Einbringen von Reagenzien in beliebiger Form, sei es flüssig, in Pulverform oder als Granulat oder auch in Form von Teststreifen.
Somit kann der Patient oder eine Person seiner Umgebung z. B. das Vorhandensein von Blut im Stuhl oder im Urin feststellen. Dieser Beutel ermöglicht auch den Nach­ weis eines Überschusses oder eines Mangels an Glucose. Außerdem ermöglicht der Beutel den Nachweis eines Mangels gewisser Elektrolyte. Man kann sich natürlich jede andere weitere Form einer ärztlichen Analyse vorstellen, die von einem Patienten oder von seiner Umgebung durchgeführt werden kann.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das freie Ende der Zunge mit einem Befestigungsteil wie z. B. einer Klebeplatte versehen, welche die Zunge in ihrer zum Verschließen des Schlitzes umgefalteten Stellung festhält und die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung wird der Reserveraum durch Schweißpunkte an den Wänden des Beutels längs mindestens eines Randes desselben gebildet.
Der Zweck dieses Reserveraums besteht darin, die Reagen­ zien in einem bestimmten begrenzten Bereich des Auffang­ beutels zu halten, um die Zone, in welcher die Reaktion stattfinden soll, genau beobachten zu können.
An Hand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel nach dem bisherigen Stand der Technik,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel gemäß der Erfindung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht der Auffangbeutel 1 nach dem bisherigen Stand der Technik aus einer Hülle 2, die mit einer Öffnung 3 und einer Klebeplatte oder einer hautschonenden Befestigungsplatte 4 versehen ist. Bei dieser Art von Auffangbeutel ist es unbedingt erforder­ lich, im Laboratorium eine Entnahme für die ärztliche Analyse des Inhalts vorzunehmen, um eine Diagnose zu stellen oder die Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patienten zu überwachen. Es ist daher unmöglich für den Patienten oder für eine Person seiner Umgebung, eine Selbstüberwachung durchzuführen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, gestattet es der Auffangbeutel 10 gemäß der Erfindung, daß der Patient selbst oder eine Person aus seiner Umgebung eine Sofortanalyse durchführt, um eine Diagnose zu stellen oder die Überwachung der Entwicklung seines Gesundheitszustands vorzunehmen.
Der Auffangbeutel 10 besteht aus einer Hülle 11, die mit einer Öffnung 12 versehen ist, welche den Durchtritt der zu sammelnden Substanzen gestattet. Die Öffnung 12 ist von einer Klebeplatte oder von einer hautschonenden Befestigungsplatte 13 umgeben.
Der Auffangbeutel 10 enthält außerdem eine zusätzliche Öffnung 14, die das Einführen eines Produkts oder eines Instruments oder auch die Entnahme einer Probe vom Inhalt des Beutels 10 ermöglicht.
Der Beutel 10 weist in der Nähe eines seiner Ränder 15 einen Reserveraum 16 auf, der das Einbringen eines Instru­ ments, z.B. eines Teststreifens 17, oder eines Produkts gestattet, welches in Berührung mit dem Inhalt des Beutels kommt. Der Reserveraum 16 wird durch Schweißpunkte 18 erzielt, die es ermöglichen, die Wände der Hülle 11 in der Nähe des Randes 15 miteinander zu verbinden, um den Reserveraum 16 zu bilden.
Die Öffnung 14 besteht aus einem Schlitz für den Zugang zum Inneren des Beutels 10. Die Öffnung 14 bildet gleich­ zeitig den Eingang in den Reserveraum 16. Der Reserve­ raum muß sich nicht unbedingt in der Nähe des Randes befinden. Die Figur zeigt einen Reserveraum in der Nähe eines Randes des Beutels, zu dem ein Schlitz eine Ein­ trittsöffnung bildet. Der Reserveraum kann sich an einer anderen Stelle des Beutels befinden, und die Zugangsöffnung muß nicht unbedingt ein Schlitz sein.
Der Auffangbeutel 10 enthält einen Abschnitt 19, der eine Zunge 20 bildet. Diese ist zurückfaltbar, um die zusätzliche Öffnung 14 abzuschließen. Die Zunge 20 ist mit einem Befestigungsteil, z. B. einer Klebeplatte 21 versehen, welche die Zunge 20 in der zum Verschluß der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Stellung festhält und gleichzeitig die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
Der Auffangbeutel 10 kann für verschiedene Behandlungsarten eingesetzt werden, z. B. bei Kolostomie, Ileostomie, Urosto­ mie, für Drainagen, zum Auffangen des Urins in der Pädiatrie oder bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Auch andere Ein­ satzmöglichkeiten sind denkbar, ohne den Rahmen der Erfin­ dung zu verlassen.
Der Reserveraum 16, der durch Schweißpunkte an den Wänden der Hülle 11 gebildet ist, ermöglicht das Einführen ver­ schiedener Arten von Reagenzien in flüssiger Form, in Pul­ verform oder als Granulat oder auch in Form von Teststrei­ fen. Der Reserveraum 16 ermöglicht gleichzeitig das Ein­ bringen von Reagenzien und den Kontakt dieser Reagenzien mit dem Inhalt des Beutels.
Die Klebeplatte 21 und die Zunge 20 in ihrer zum Verschluß der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Lage verhindern das Austreten des Inhalts des Beutels 10 und stellen die Abdichtung desselben sicher.
Es ist möglich, verschiedene Einrichtungen in den Reser­ veraum 16 einzubringen, z. B. Entgasungsfilter für Kolo­ stomiebeutel.

Claims (3)

1. Auffangbeutel, bestehend aus einer flexiblen geschlossenen Hülle, die mit einer Öffnung für den Einlaß von Stoffen, wie Faeces, Urin, Sekreten oder dergleichen, von einem Patienten versehen ist, und die eine zusätzliche Öffnung sowie einen mit der zusätzlichen Öffnung in Verbindung stehenden Reserveraum aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung von ärztlichen Sofortanalysen die zusätzliche Öffnung (14) einen schlitzförmigen Eingang zum Reserveraum (16) bildet, welcher das Einführen eines Produkts oder eines Instruments (17) in den Reserveraum (16) oder die Entnahme einer Pobe des Inhalts des Beutels (10) gestattet, daß der Reserveraum (16) für den Inhalt des Beutels (10) frei zugänglich ist und daß der Beutel (10) einen Abschnitt (19) aufweist, der eine faltbare Zunge (20) bildet, welche in einer über den Schlitz umgefalteten Stellung den Schlitz (14) verschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Zunge (20) mit einem Befestigungsteil (21), wie z. B. einer Klebeplatte, versehen ist, welche die Zunge (20) in ihrer zum Verschließen des Schlitzes (14) umgefalteten Stellung festhält und die Abdichtung des Beutels (10) sicherstellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Reserveraum (16) durch Schweißpunkte (18) an den Wänden des Beutels (10) längs mindestens eines Randes (15) desselben gebildet ist.
DE19873700068 1986-01-03 1987-01-02 Auffangbeutel zur durchfuehrung von aerztlichen sofortanalysen Granted DE3700068A1 (de)

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