DE3700068C2 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F5/00—Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
- A61F5/44—Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
- A61F5/4404—Details or parts
Description
Die Erfindung betrifft einen Auffangbeutel nach dem Ober
begriff des Anspruchs 1.
Aus der deutschen Patentschrift 33 04 312 ist ein Auffangbeutel
dieser Art bekannt, der zwei durch Trennwände vom
Inneren des Beutels abgetrennte Reserveräume am oberen Beutelende
zeigt. Der obere dieser Reserveräume ist mit Filtermaterial
zum Absorbieren von Gerüchen angefüllt und steht
über einen kleineren dritten Reserveraum und ein anschließendes
Lippenventil mit dem unteren Reserveraum in Verbindung.
Der untere Reserveraum steht seinerseits über kleine
Durchtrittsöffnungen mit dem übrigen Beutelinnenraum in
Verbindung, die jedoch nur den Durchtritt von Gasen, nicht
jedoch sonstiger in dem Beutelinnenraum befindlicher Substanzen
zulassen. Insbesondere ist demnach der Durchtritt
von flüssigen oder festen Bestandteilen in die Reserveräume
weder beabsichtigt noch ohne weiteres möglich. Die bekannte
Anordnung dient vielmehr ausschließlich zur Entgasung des
Beutelinnenraums und zur Filtrierung des herausgedrückten
Gases. Ein Zugang zum Beutelinneren durch die Öffnung eines
der Reserveräume ist infolge der geschilderten Anordnung
nicht möglich.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, einen derartigen Beutel so auszubilden, daß jederzeit,
also insbesondere auch während des Gebrauchs des
Beutels, eine Sofortanalyse des Beutelinhaltes, sei dieser
nun flüssig, schleimig oder fest, durchgeführt werden kann.
Dies ist mit keinem bekannten Beutel möglich.
Diese Aufgabe wird bei einem Beutel der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Der vorgesehene Reserveraum ist für den zu untersuchenden
Beutelinhalt frei zugänglich. Die Zugänglichkeit von außen
wird durch eine schlitzförmige Öffnung ermöglicht, die
während der Verwendung des Beutels durch eine umklappbare
Zunge verschließbar ist. Andererseits ist dieser Reserveraum
nur durch einige Schweißpunkte gegen den übrigen
Beutelinnenraum markiert, steht im übrigen aber in offener
Verbindung mit demselben. Der Reserveraum wird daher zweckmäßigerweise
auch im unteren seitlichen Bereich des Beutels
und nicht, wie bei der bekannten Anordnung, im oberen Abschnitt
vorgesehen.
Durch die schlitzförmige zusätzliche Öffnung kann ein Instrument
zur Entnahme einer Probe oder zur Einführung eines
Reaktionsproduktes oder aber auch ein solches Reaktionsprodukt
selbst, wie ein Teststreifen oder dgl., in den
Reserveraum eingeführt werden. Dadurch ist eine sofortige
Analyse des Beutelinhalts jederzeit möglich.
Ein derartiger Auffangbeutel ermöglicht es dem Benützer,
eine medizinische Sofortanalyse durchzuführen und eine
Diagnose vorzunehmen oder die Entwicklung des Gesundheits
zustands des Patienten zu überwachen. Dieser Beutel ge
stattet es sogar in einer großen Zahl der Fälle dem Be
nützer selbst oder einer Person aus seiner Umgebung,
die Überwachung vorzunehmen, die vom ärztlichen Standpunkt
aus für die Vorsorge sehr nützlich ist. Die zusätzliche
Öffnung, mit welcher der Beutel versehen ist, ermöglicht
das Einführen biologischer Reagenzien, welche zum
Nachweis des gesuchten Bestandteils dienen. Die zusätzliche
Öffnung gestattet das Einbringen von Reagenzien
in beliebiger Form, sei es flüssig, in Pulverform oder
als Granulat oder auch in Form von Teststreifen.
Somit kann der Patient oder eine Person seiner Umgebung
z. B. das Vorhandensein von Blut im Stuhl oder im Urin
feststellen. Dieser Beutel ermöglicht auch den Nach
weis eines Überschusses oder eines Mangels an Glucose.
Außerdem ermöglicht der Beutel den Nachweis eines
Mangels gewisser Elektrolyte. Man kann sich natürlich
jede andere weitere Form einer ärztlichen Analyse vorstellen,
die von einem Patienten oder von seiner Umgebung
durchgeführt werden kann.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das
freie Ende der Zunge mit einem Befestigungsteil wie z. B.
einer Klebeplatte versehen, welche die Zunge in ihrer
zum Verschließen des Schlitzes umgefalteten Stellung
festhält und die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung wird der
Reserveraum durch Schweißpunkte an den Wänden des Beutels
längs mindestens eines Randes desselben gebildet.
Der Zweck dieses Reserveraums besteht darin, die Reagen
zien in einem bestimmten begrenzten Bereich des Auffang
beutels zu halten, um die Zone, in welcher die Reaktion
stattfinden soll, genau beobachten zu können.
An Hand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin
dung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel nach
dem bisherigen Stand der Technik,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Auffangbeutel gemäß
der Erfindung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht der Auffangbeutel
1 nach dem bisherigen Stand der Technik aus einer Hülle
2, die mit einer Öffnung 3 und einer Klebeplatte oder
einer hautschonenden Befestigungsplatte 4 versehen ist.
Bei dieser Art von Auffangbeutel ist es unbedingt erforder
lich, im Laboratorium eine Entnahme für die ärztliche
Analyse des Inhalts vorzunehmen, um eine Diagnose zu
stellen oder die Entwicklung des Gesundheitszustands
eines Patienten zu überwachen. Es ist daher unmöglich
für den Patienten oder für eine Person seiner Umgebung,
eine Selbstüberwachung durchzuführen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, gestattet es der Auffangbeutel
10 gemäß der Erfindung, daß der Patient selbst oder eine
Person aus seiner Umgebung eine Sofortanalyse durchführt,
um eine Diagnose zu stellen oder die Überwachung der
Entwicklung seines Gesundheitszustands vorzunehmen.
Der Auffangbeutel 10 besteht aus einer Hülle 11, die
mit einer Öffnung 12 versehen ist, welche den Durchtritt
der zu sammelnden Substanzen gestattet. Die Öffnung 12
ist von einer Klebeplatte oder von einer hautschonenden
Befestigungsplatte 13 umgeben.
Der Auffangbeutel 10 enthält außerdem eine zusätzliche
Öffnung 14, die das Einführen eines Produkts oder eines
Instruments oder auch die Entnahme einer Probe vom Inhalt
des Beutels 10 ermöglicht.
Der Beutel 10 weist in der Nähe eines seiner Ränder 15
einen Reserveraum 16 auf, der das Einbringen eines Instru
ments, z.B. eines Teststreifens 17, oder eines Produkts
gestattet, welches in Berührung mit dem Inhalt des Beutels
kommt. Der Reserveraum 16 wird durch Schweißpunkte 18
erzielt, die es ermöglichen, die Wände der Hülle 11 in
der Nähe des Randes 15 miteinander zu verbinden, um den
Reserveraum 16 zu bilden.
Die Öffnung 14 besteht aus einem Schlitz für den Zugang
zum Inneren des Beutels 10. Die Öffnung 14 bildet gleich
zeitig den Eingang in den Reserveraum 16. Der Reserve
raum muß sich nicht unbedingt in der Nähe des Randes
befinden. Die Figur zeigt einen Reserveraum in der Nähe
eines Randes des Beutels, zu dem ein Schlitz eine Ein
trittsöffnung bildet. Der Reserveraum kann sich an einer
anderen Stelle des Beutels befinden, und die Zugangsöffnung
muß nicht unbedingt ein Schlitz sein.
Der Auffangbeutel 10 enthält einen Abschnitt 19, der
eine Zunge 20 bildet. Diese ist zurückfaltbar, um die
zusätzliche Öffnung 14 abzuschließen. Die Zunge 20 ist
mit einem Befestigungsteil, z. B. einer Klebeplatte 21
versehen, welche die Zunge 20 in der zum Verschluß der
zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Stellung festhält
und gleichzeitig die Abdichtung des Beutels sicherstellt.
Der Auffangbeutel 10 kann für verschiedene Behandlungsarten
eingesetzt werden, z. B. bei Kolostomie, Ileostomie, Urosto
mie, für Drainagen, zum Auffangen des Urins in der Pädiatrie
oder bei Erwachsenen mit Harninkontinenz. Auch andere Ein
satzmöglichkeiten sind denkbar, ohne den Rahmen der Erfin
dung zu verlassen.
Der Reserveraum 16, der durch Schweißpunkte an den Wänden
der Hülle 11 gebildet ist, ermöglicht das Einführen ver
schiedener Arten von Reagenzien in flüssiger Form, in Pul
verform oder als Granulat oder auch in Form von Teststrei
fen. Der Reserveraum 16 ermöglicht gleichzeitig das Ein
bringen von Reagenzien und den Kontakt dieser Reagenzien
mit dem Inhalt des Beutels.
Die Klebeplatte 21 und die Zunge 20 in ihrer zum Verschluß
der zusätzlichen Öffnung 14 umgefalteten Lage verhindern
das Austreten des Inhalts des Beutels 10 und stellen
die Abdichtung desselben sicher.
Es ist möglich, verschiedene Einrichtungen in den Reser
veraum 16 einzubringen, z. B. Entgasungsfilter für Kolo
stomiebeutel.
Claims (3)
1. Auffangbeutel, bestehend aus einer flexiblen geschlossenen
Hülle, die mit einer Öffnung für den Einlaß von Stoffen,
wie Faeces, Urin, Sekreten oder dergleichen, von
einem Patienten versehen ist, und die eine zusätzliche
Öffnung sowie einen mit der zusätzlichen Öffnung in Verbindung
stehenden Reserveraum aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Durchführung von ärztlichen Sofortanalysen
die zusätzliche Öffnung (14) einen schlitzförmigen
Eingang zum Reserveraum (16) bildet, welcher das Einführen
eines Produkts oder eines Instruments (17) in den Reserveraum
(16) oder die Entnahme einer Pobe des Inhalts
des Beutels (10) gestattet, daß der Reserveraum (16) für
den Inhalt des Beutels (10) frei zugänglich ist und daß
der Beutel (10) einen Abschnitt (19) aufweist, der eine
faltbare Zunge (20) bildet, welche in einer über den
Schlitz umgefalteten Stellung den Schlitz (14) verschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das freie Ende der Zunge (20) mit einem Befestigungsteil
(21), wie z. B. einer Klebeplatte, versehen
ist, welche die Zunge (20) in ihrer zum Verschließen
des Schlitzes (14) umgefalteten Stellung festhält
und die Abdichtung des Beutels (10) sicherstellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reserveraum (16) durch Schweißpunkte
(18) an den Wänden des Beutels (10) längs
mindestens eines Randes (15) desselben gebildet ist.
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D2 | Grant after examination | ||
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