DE3703713C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Datenkommunikationsgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In der DE-AS 18 00 335 ist ein Datenkommunikationsgerät der eingangs genannten Art in Form einer Fernschreibvermitt­ lungsanlage beschrieben, bei der mittels einer Übertra­ gungseinrichtung Daten über das Fernmeldenetz zu einem Emp­ fangsgerät übertragen werden. Durch eine Recheneinrichtung wird nach Beendigung der Datenübertragung aus während der Datenübertragung aufsummierten Impulsen die Übertragungsge­ bühr errechnet. Ein Benutzer dieses Gerätes kann also erst nach der Datenübertragung die dafür anfallenden Kosten er­ fahren, wodurch unerwartet hohe Kosten entstehen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Datenkommuni­ kationsgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart weiterzubilden, daß, über einen längeren Zeit­ raum gesehen, eine Einsparung von Übertragungskosten ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist demnach eine Ermittlungseinrichtung vorgesehen, die vor der Übertragung der Daten eine Informa­ tion erfaßt, die ein Maß für die Datenmenge der zuvor in einem Speicher abgelegten Daten ist. Indem nun die Recheneinrichtung so ausgebildet ist, daß sie die Übertragungsgebühr unter Berücksichtigung der von der Er­ mittlungseinrichtung erfaßten, die Datenmenge angebende In­ formation errechnet und die errechnete Übertragungsgebühr bereits vor der Datenübertragung zur Anzeige gebracht wird, kann ein jeweiliger Teilnehmer vor der Datenübertragung entscheiden, ob er die Kosten beispielsweise unter Inkaufnahme einer längeren Übertragungszeit durch Wahl einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit oder durch Wahl eines anderen Übertragungszeitpunktes herabsetzen will. Hierdurch können, über einen längeren Zeitraum gesehen, die Übertragungskosten deutlich verringert werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei­ spiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Blockdarstellung eines Faksimilesystems als Ausführungsbeispiel des Datenkommunikationsgeräts.
Fig. 2 ist ein Ablaufdiagramm einer Steuerung durch eine Programmsteuerschaltung 2 des Systems gemäß dem Aus­ führungsbeispiel.
Die Fig. 1 ist eine Blockdarstellung eines Faksimile-Übertra­ gungssystems gemäß einem Ausführungsbeispiel des Daten­ kommunikationsgeräts.
Mit 1 ist eine Eingabevorrichtung in Form eines Vorlagenlesers für das Lesen einer Vorlage 4 bezeichnet. Der Vorlagenleser 1 enthält einen Ladungskopp­ lungs-Zeilensensor, eine Digitalisierschaltung und einen Motor für das Transportieren der Blattvorlage. Der Leser ist ein in herkömmlichen Faksimilegeräten verwendeter bekannter Vorlagenleser.
Eine Programmsteuerschaltung 2 dient zum Steuern des gesamten Faksimilesystems. Die Programmsteuerschaltung 2 enthält einen Mikroprozessor und periphere Einheiten desselben wie einen Festspeicher (ROM), einen Schreib/Lese- bzw. Arbeitsspeicher (RAM) und Eingabe/Ausgabeeinheiten. In dem Festspeicher ist ein Steuerprogramm für den Mikroprozessor gespeichert.
Mit 3 ist eine Eingabevorrichtung zur manuellen Eingabe be­ zeichnet. Die Eingabevorrichtung enthält eine Vielzahl von Tasteneingabeschaltern und eine Tasteneingabe-Abfrageschal­ tung und führt ein ermitteltes Tasteneingabesignal der Pro­ grammsteuerschaltung 2 zu.
Ein Codierer 5 dient zum Codieren eines Bildsignals aus dem Vorlagenleser 1. Das im Codierer 5 angewandte Codierverfahren kann das modifizierte Huffman- bzw. MH-Verfahren, das modifi­ zierte Read- bzw. MR-Verfahren oder das zweifach modifizierte Read- bzw. MMR-Verfahren sein. Die für das Übertragen einer gegebenen Vorlage zu übertragende Datenmenge ist in Abhängig­ keit von dem Codierverfahren unterschiedlich.
Die codierten Bilddaten werden in einem Speicher in Form eines Bildspeichers 6 ge­ speichert. Der Bildspeicher 6 wird von einer Speichersteuer­ schaltung 7 gesteuert. Mit 8 ist eine Übertragungseinrichtung bzw. eine Übertragungssteuer­ schaltung für das Übertragen von Daten über ein Datenpaket- Fernmelde- bzw. -Übertragungsnetz 23 bezeichnet. In einer Gebührentabelle 9 sind Übermittlungsgebühr-Informationen ge­ speichert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist angenommen, daß als Fern­ meldenetz ein Datenpaket- bzw. Datenübertragungsnetz benutzt wird. Für das Datenübertragungsnetz wird die Übermittlungsge­ bühr in Abhängigkeit von der Menge übertragener Informatio­ nen, von der Übertragungsgeschwindigkeit und von der Übertra­ gungswegstrecke festgelegt. Daher sind in der Gebührentabelle 9 die Übermittlungsgebühr-Informationen für übertragene In­ formationsmengen, Übertragungsgeschwindigkeiten und Übertra­ gungswegstrecken bzw. Zielentfernungen gespeichert. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird das Datenübertragungs­ netz benutzt; falls jedoch ein öffentliches Fernsprechnetz benutzt wird, ist die Übermittlungsgebühr durch die Übertra­ gungszeit, nämlich die Dauer der Leitungsbelegung, und durch die Übertragungswegstrecke bestimmt, wobei die Übertragungs­ zeit durch die Menge übertragener Informationen und die Über­ tragungsgeschwindigkeit bestimmt ist.
Da die Übermittlungsgebühr gewöhnlich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Leitungsbenutzung unterschiedlich ist, werden in der Gebührentabelle 9 die Übermittlungsgebühr-Informatio­ nen für jeweilige Zeitbereiche gespeichert.
Mit 10 ist eine Anzeigevorrichtung in Form eines Anzeigefeldes bezeichnet, an dem die Übermitt­ lungsgebühr, die Übertragungsgeschwindigkeit und andere In­ formationen angezeigt werden. Das Anzeigefeld 10 kann eine Flüssigkristallanzeige oder eine Leuchtdiodenanzeige sein. An dem Anzeigefeld 10 wird bei diesem Ausführungsbeispiel die Gebühr beispielsweise in der Form "GEBÜHR DMxx" angezeigt.
Es wird nun der Betriebsablauf bei diesem Ausführungsbeispiel erläutert. Der Vorlagenleser 1 empfängt über eine Signallei­ tung 18, die Programmsteuerschaltung 2, die den Mikroprozes­ sor, den Festspeicher und den Arbeitsspeicher enthält, und eine Signalleitung 19 ein Befehlssignal aus der Eingabevor­ richtung 3, woraufhin der Leser die Vorlage 4 liest. Die Bildinformationen werden über eine Signalleitung 11 dem Co­ dierer 5 zugeführt, in dem sie nach dem Codierverfahren codiert werden, das über eine Signalleitung 12 durch die Programmsteuerschaltung 2 bestimmt wird. Der Codierer 5 führt die codierten Bildinformationen über eine Signalleitung 14 dem Bildspeicher 6 zu und meldet über eine Signalleitung 13 der Speichersteuerschaltung 7 den Beginn und das Ende der Ausgabe der codierten Informationen. Die Speichersteuerschal­ tung 7 empfängt über eine Signalleitung 15 aus der Programm­ steuerschaltung 2 eine Schreibanfangsadresse für den Bild­ speicher 6 und steuert über eine Signalleitung 16 an dem Bildspeicher 6 das Einspeichern der codierten Informationen. Nachdem die codierten Informationen eingespeichert worden sind, meldet die Speichersteuerschaltung 7 über eine Signal­ leitung 17 der Programmsteuerschaltung 2 die Endadresse der gespeicherten codierten Informationen. Wenn Informationen für mehrere Blattvorlagen zu speichern sind, wählt die Programm­ steuerschaltung 2 als nächste Schreibanfangsadresse eine Adresse nach der Endadresse. Auf diese Weise werden die in dem Bildspeicher gespeicherten codierten Bildinformationen immer von der Programmsteuerschaltung verwaltet.
Falls andererseits der Programmsteuerschaltung 2 aus der Eingabevorrichtung 3 über die Signalleitung 18 ein Sendebe­ fehl zugeführt wird, wird von der Programmsteuerschaltung 2 über die Signalleitung 15 an der Speichersteuerschaltung 7 das Auslesen der Daten aus dem Bildspeicher 6 befohlen und über eine Signalleitung 20 die Übertragungssteuerschaltung 8 in Betrieb genommen. Die Übertragungssteuerschaltung 8 emp­ fängt über eine Signalleitung 21 die codierten Bildinforma­ tionen aus dem Bildspeicher 6 und führt diese dem Datenüber­ tragungsnetz 23 in einem Format zu, das von dem Datenübertra­ gungsnetz 23 angenommen wird.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist an die Programmsteuerschaltung 2 die Gebührentabelle 9 angeschlos­ sen. Die Gebührentabelle 9 ist ein Speicher, in dem Übermitt­ lungsgebühren für die in dem Bildspeicher 6 gespeicherten Informationsmengen gespeichert sind, wobei die übertragene Informationsmenge berücksichtigt wird. Die Gebührentabelle 9 kann ein in der Programmsteuerschaltung 2 enthaltener Fest­ speicher sein oder aus einem externen Magnetspeicher geladen bzw. eingelesen werden. Wenn die Programmsteuerschaltung 2 aus der Eingabevorrichtung 3 einen Gebührenanzeigebefehl empfängt, fordert sie Parameter aus der Eingabevorrichtung 3 wie die Übertragungswegstrecke bzw. Zielentfernung und die Übertragungsgeschwindigkeit an, die für die Bestimmung der an dem Anzeigefeld 10 der Bedienungsperson anzuzeigenden Über­ mittlungsgebühr erforderlich sind. Wenn diese Parameter ein­ gegeben werden, wird von der Programmsteuerschaltung 2 durch Abfrage der Gebührentabelle 9 und Berücksichtigung der Para­ meter die Übermittlungsgebühr berechnet und über eine Signal­ leitung 22 an dem Anzeigefeld 10 die Anzeige der Übermitt­ lungsgebühr herbeigeführt, um diese der Bedienungsperson mitzuteilen.
Die Fig. 2 ist ein Ablaufdiagramm einer Steuerung mittels der Programmsteuerschaltung 2 bei diesem Ausführungsbeispiel.
Bei einem Schritt S 1 wird ermittelt, ob eine (nicht gezeigte) Lesetaste an der Eingabevorrichtung 3 gedrückt wurde oder nicht; wenn die Lesetaste betätigt ist, schreitet das Pro­ gramm zu einem Schritt S 2 weiter, bei dem mittels des Vorla­ genlesers 1 die Vorlage gelesen wird. Das von dem Vorlagenle­ ser 1 gelesene Bildsignal wird von dem Codierer 5 nach dem festgelegten Codierverfahren bzw. Codiersystem codiert und aufeinanderfolgend in den Bildspeicher 6 eingespeichert.
Bei einem Schritt S 3 wird die Menge der in dem Bildspeicher 6 aufgenommenen Bildinformationen in einem Zähler a (in der Programmsteuerschaltung 2) aufaddiert.
Bei einem Schritt S 4 wird ermittelt, ob die Lesetaste ge­ drückt ist oder nicht; wenn die Lesetaste gedrückt ist, kehrt das Programm zu dem Schritt S 2 zurück, während es zu einem Schritt S 5 fortschreitet, wenn die Lesetaste nicht gedrückt wurde. Bei dem Schritt S 4 kann statt des Ermittelns des Drückens der Lesetaste ein Vorlagensensor abgefragt werden, der in dem Vorlagenleser 1 für das Ermitteln des Vorliegens oder Fehlens einer nächsten Vorlage vorgesehen werden kann.
Bei dem Schritt S 5 wird ermittelt, ob eine (nicht gezeigte) Gebührenanzeigetaste der Eingabevorrichtung 3 gedrückt ist oder nicht; wenn diese Taste gedrückt ist, schreitet das Programm zu einem Schritt S 6 weiter, während es andernfalls zu dem Schritt S 4 zurückkehrt.
Bei dem Schritt S 6 wird "ENTFERNUNG ?" angezeigt, um damit die Eingabe der Übertragungswegstrecke bzw. Zielentfernung anzufordern. Bei einem Schritt S 7 gibt die Bedienungsperson über die Eingabevorrichtung 3 die Information über die Über­ tragungswegstrecke bzw. Zielentfernung ein. Die Entfernungs­ information wird in einen Speicherbereich b des Arbeitsspei­ chers der Programmsteuerschaltung 2 eingespeichert. Bei­ spielsweise gibt die Bedienungsperson die Telefonnummer einer Zielstation ein. Die Programmsteuerschaltung 2 ermittelt aus der eingegebenen Telefonnummer und der Gebührentabelle eine Gebühreneinheit für die Datenverbindung mit der Zielstation. In Schritten S 8 und S 9 wird die Übertragungsgeschwindigkeit eingegeben. Die eingegebenen Daten werden in einem Speicher­ bereich c des Arbeitsspeichers der Programmsteuerschaltung 2 gespeichert.
Bei einem Schritt S 10 wird die Gebührentabelle 9 entsprechend der eingegebenen Zielentfernung und der eingegebenen Übertra­ gungsgeschwindigkeit abgefragt, wobei die abgerufenen Daten in einen Speicherbereich d des Arbeitsspeichers der Programm­ steuerschaltung 2 eingespeichert werden. Bei einem Schritt S 11 wird gemäß den im Zähler a sowie in den Speicherbereichen b, c und d gespeicherten Daten eine Übermittlungsgebühr S berechnet.
Bei einem Schritt S 12 wird die bei dem Schritt S 11 berechnete Übermittlungsgebühr S an dem Anzeigefeld 10 angezeigt.
Bei einem Schritt S 13 wird das Drücken einer (nicht gezeig­ ten) Löschtaste der Eingabevorrichtung 3 ermittelt, bei einem Schritt S 14 wird das Drücken einer (nicht gezeigten) Sende­ taste der Eingabevorrichtung 3 ermittelt und bei einem Schritt S 15 wird das Drücken der Lesetaste ermittelt. Falls bei dem Schritt S 13 das Drücken der Löschtaste ermittelt wird, schreitet das Programm zu einem Schritt S 16 weiter, bei dem der Bildspeicher 6 sowie die eingegebenen Variablen ge­ löscht werden. Falls bei dem Schritt S 14 das Drücken der Sendetaste ermittelt wird, schreitet das Programm zu einer Übertragungsroutine in einem Schritt S 17 weiter. Falls bei dem Schritt S 15 das Drücken der Lesetaste ermittelt wird, kehrt das Programm zu dem Schritt S 2 für das Lesen einer nächsten Vorlage zurück.
Da bei diesem Ausführungsbeispiel die Übermittlungsgebühr vor einer Datenübertragung angezeigt wird, kann die Bedienungs­ person unter Beobachtung bzw. Berücksichtigung der Gebühr die Datenmenge erhöhen oder verringern.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel werden die Daten übertragen, nachdem die Gebühr angezeigt worden ist. Alterna­ tiv kann die Übermittlungsgebühr wahlweise angezeigt werden. Falls beispielsweise bei dem Schritt S 5 die Gebührenanzeige­ taste nicht innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer gedrückt wird, werden die Telefonnummer der Zielstation und die Über­ tragungsgeschwindigkeit eingegeben, wonach die Daten übertra­ gen werden.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird die Übertra­ gungsgeschwindigkeit für die Datenübermitlung eingegeben. Bei der Faksimile-Übertragung wird vor einer Datenübertragung die Übertragungsgeschwindigkeit durch ein Faksimile-Übertra­ gungsprotokoll bestimmt. Daher kann die Übermittlungsgebühr aus der durch das Übertragungsprotokoll bestimmten Übertra­ gungsgeschwindigkeit und der Übertragungswegstrecke zu der Zielstation ermittelt und vor der Datenübertragung angezeigt werden.
Als Ausführungsbeispiel wurde zwar das Faksimilesystem be­ schrieben, jedoch besteht keine Einschränkung hierauf; viel­ mehr ist eine gleichartige Gestatung auch bei anderen Daten­ übertragungsgeräten wie Geräten für das Übertragen von Fern­ schreib-Zeichencodes anwendbar.
Da bei dem Datenübermittlungssystem gemäß der Beschreibung die Übermittlungsgebühr aufgrund des Umstands ermittelt wird, daß die in dem Speicher des Datenübermittlungssystems gespei­ cherte Datenmenge vor der Übertragung bekannt ist, und die Gebühr an dem Anzeigefeld angezeigt wird, ergeben sich fol­ gende Vorteile:
  • 1. Die Bedienungsperson kann die Übermittlungsgebühr vor einer Übertragung feststellen.
  • 2. Die Bedienungsperson kann nach dem Feststellen der Über­ mittlungsgebühr die Übertragung unterlassen.
  • 3. Wenn bei dem Datenübermittlungssystem für die Übertragung mehrere Komprimierverfahren oder Abtastdichten wählbar sind, kann die Bedienungsperson das Übertragungsverfahren entspre­ chend der Übermittlungsgebühr wählen.

Claims (6)

1. Datenkommunikationsgerät mit einer Eingabeeinrich­ tung (1) zur Zufuhr von zu übertragenden Daten, einer Über­ tragungseinrichtung (8) zur Datenübertragung sowie mit ei­ ner Recheneinrichtung (2, 9), die eine bei der Übertragung der zugeführten Daten zu entrichtende Übertragungsgebühr errechnet, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Ermittlungseinrichtung (2, 6, 7, 9) vorgesehen ist, die vor der Übertragung der Daten eine Information er­ faßt, die ein Maß für die Datenmenge der zuvor in einem Speicher (6) abgelegten Daten ist,
daß die Recheneinrichtung (2, 9) die Übertragungsgebühr un­ ter Berücksichtigung der erfaßten Information errechnet, und
daß eine Anzeigeeinrichtung (10) vorgesehen ist, die die von der Recheneinrichtung errechneten Übertragungsgebühren bereits vor der Datenübertragung zur Anzeige bringt.
2. Datenkommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ermittlungseinrichtung (2, 6, 7, 9) die die Datenmenge angebende Information anhand der An­ fangs- und der Endadresse der gespeicherten Daten ermit­ telt.
3. Datenkommunikationsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ermittlungseinrichtung (2, 6, 7, 9) eine Gebührentabelle (9) aufweist, in der Daten­ werte gespeichert sind, die die zu entrichtende Übertra­ gungsgebühr in Abhängigkeit von einer jeweiligen Datenmenge und einer gewählten Übertragungs-Betriebsart angeben.
4. Datenkommunikationsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Übertragungs-Betriebsart auf einer Übertragungsgeschwindigkeit und/oder einer Über­ tragungsentfernung basiert.
5. Datenkommunikationsgerät nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Eingabeeinrichtung (1) eingegebenen Daten durch eine Co­ diereinrichtung (5) mittels eines vorgegebenen Codierver­ fahrens codiert und in der codierten Form im Speicher (6) gespeichert werden.
6. Datenkommunikationsgerät nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabeein­ richtung (1) eine Abtasteinrichtung zum Abtasten einer Bildvorlage (4) und zum Erzeugen entsprechender Bilddaten aufweist.
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