DE3712554A1 - Etikettiergeraet mit druckwerkkontrolle - Google Patents
Etikettiergeraet mit druckwerkkontrolleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Etikettiergerät, mit einem
Palettenrotor, der Palettenflächen aufweist, mit einem
Etikettenmagazin zum Zuführen von Etiketten an den
Palettenrotor, mit einem Greiferzylinder, der die vom
Palettenrotor dem Etikettenmagazin entnommenen Etiketten
vom Palettenrotor abnimmt und mit einem Druckwerk, das
zwischen dem Etikettenmagazin und dem Greiferzylinder zum
Erstellen eines Aufdrucks auf den Etiketten angeordnet
ist.
Etikettiergeräte dieser Art sind bekannt. Zum allgemeinen
Stand der Technik wird auf die DE-AS 21 41 306 oder die
DE-PS 20 10 652 verwiesen. Derartige Etikettiergeräte
dienen dazu, Etiketten einem Etikettenmagazin zu entnehmen
und über einen Greiferzylinder so weiterzufördern, daß sie
beispielsweise beim Abfüllen von Flaschen auf den Flaschen
angebracht werden. Kernstück solcher Etikettiergeräte ist
ein Palettenrotor, der Palettenflächen aufweist, die
zunächst an einer Leimwalze vorbeibewegt und dabei mit
einem dünnen Leimfilm überzogen werden. Diese geleimten
Palettenflächen laufen dann an einem Etikettenmagazin
vorbei, wo sie die jeweils vorderste Etikette abnehmen.
Bei der Weiterbewegung der Palettenflächen werden die dann
aufgenommenen Etiketten an einem Druckwerk vorbeigeführt.
Das Druckwerk bringt einen Code oder auch ein Datum,
beispielsweise das Abfülldatum auf den Etiketten an. Vom
Druckwerk werden die Etiketten weiter zu einem
Greiferzylinder befördert, der die Etiketten von den
Palettenflächen abnimmt und dann auf die Transportbahn der
zu etikettierenden Behälter, beispielsweise Flaschen,
weiterdreht.
Wenn bei derartigen Geräten Fehler im Druckwerk auftreten,
beispielsweise durch eingetrocknete Tinte, werden die
Etiketten am Druckwerk vorbeigeführt, ohne daß das
Abfülldatum aufgedruckt wird. Flaschen, bei denen jedoch
das Abfülldatum fehlt, dürfen teilweise im Ausland nach
gesetzlicher Vorschrift nicht in den Handel gebracht
werden. Wenn man in diesem Zusammenhang berücksichtigt,
daß moderne Etikettiergeräte der beschriebenen Gattung,
mit bis zu 21 Etikettiervorgängen pro Sekunde arbeiten,
ist klar, daß bereits dann, wenn die Anlage mit Störungen
im Druckwerk auch nur kurzzeitig weiterläuft,
beträchtlicher Schaden entsteht, da die mit den
fehlerhaften Etiketten versehenen Flaschen nicht in den
Handel gebracht werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Etikettiergerät der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei dem das Auftreten von Fehlern im Druckwerk
festgestellt werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Etikettiergerät der
genannten Art dadurch, daß zwischen dem Druckwerk und dem
Greiferzylinder ein Lesekopf zur Überprüfung des Aufdrucks
angeordnet ist. Mit der Anordnung eines Lesekopfs zwischen
Druckwerk und Greiferzylinder wird somit die Möglichkeit
geschaffen, den unmittelbar zuvor vom Druckwerk auf die
Etikette gebrachten Aufdruck überprüfen zu können bzw.
festzustellen, ob überhaupt ein Aufdruck vorhanden ist
oder nicht. Der Lesekopf kann mit einer Einrichtung
verbunden werden, die beispielsweise die Anlage
stillsetzt, wenn mehrere Etiketten hintereinander ohne
Aufdruck erscheinen. Das Signal des Lesekopfs kann aber
auch, beispielweise wenn es nicht fortlaufend, sondern nur
vereinzelt auftritt, dazu verwendet werden, daß die mit
diesem Etikett versehene Flasche nachfolgend ausgeschleust
wird. Durch die Anordnung des Lesekopfs zwischen Druckwerk
und Greiferzylinder können die Fehler im Druckwerk sehr
zuverlässig festgestellt werden, weil die Lesebedingungen
für den Lesekopf im Bereich des Palettenkarussells selbst
am besten sind. Da die Palettenflächen hochgenau (mit
Abweichungen von maximal 100stel mm) umlaufen, kann die
Zuordnung der Palettenflächen zum Lesekopf sehr genau
beibehalten werden. Der Lesekopf kann daher entsprechend
justiert werden und erfaßt dann die einzelnen Etiketten
immer an derselben Stelle und zwar in den Bereich, in dem
der Aufdruck aufgebracht werden sollte. Würde die
Kontrolle am Flaschentisch durchgeführt, würde dies zu
erschwerten Lesebedingungen aufgrund von Ungenauigkeiten
durch Flaschen- und Lagetoleranzen führen. Außerdem wären
dann, wenn Flaschen unterschiedlicher Form etikettiert
werden sollen, entsprechende Anpassungen des Lesekopfes
bzw. der Abstände zwischen Flaschen und Lesekopf
erforderlich. Darüber hinaus müßte, wenn der Aufdruck in
unterschiedlichen Lagen auf dem Etikett angebracht werden
soll, jeweils verschiedene angepaßte Tischkurven
eingesetzt werden. Schließlich bestünde die Gefahr, daß
bei Flaschenbruch der Lesekopf selbst durch Scherben oder
Flüssigkeit beschädigt werden würde.
Als Lesekopf kann jeder für diesen Zweck geeignete
Lesekopf eingesetzt werden. So ist es möglich,
elektrooptische Leseköpfe oder auch magnetische Leseköpfe
zu verwenden. Als elektrooptischer Lesekopf können
einfache Reflexlichttaster (in der Art von Lichtschranken)
verwendet werden. Mit solchen einfachen Reflexlichttastern
läßt sich feststellen, ob ein Aufdruck vorhanden ist oder
nicht. Eine aufwendigere Lösung kann aber auch darin
bestehen, eine optische Kamera als Lesekopf einzusetzen,
die dann nicht nur die Gegenwart oder Abwesenheit des
Aufdrucks feststellen kann, sondern auch in der Lage ist,
den Aufdruck zu lesen.
Als Druckwerke können u.a. Typenraddrucker, Laserdatierer,
Laserdrucker, Tintenstrahldatierer, beheizte Stempel
eingesetzt werden.
Die Erfindung kann prinzipiell für alle Etikettiergeräte
der genannten Art eingesetzt werden, wobei die
Palettenflächen entweder auf einem Rotationszylinder
angebracht sind, sie kann aber auch bei Etikettiergeräten
eingesetzt werden, bei denen der Palettenrotor
aufrechtstehende einzelne Palettenwellen aufweist, die
jeweils mindestens eine kreisausschnittsförmige
Entnahmepalette tragen und die eine die Außenflächen der
einzelnen Entnahmepaletten am Lesekopf vorbeiführende
Steuerkurve haben.
Insbesondere kann die Erfindung auch bei Etikettiergeräten
Verwendung finden, bei denen der Krümmungsradius der
Entnahmepaletten kleiner ist als der Krümmungsradius der
Palettenumlaufbahn, wobei dann die Steuerkurve so
ausgebildet ist, daß sie die Entnahmepaletten in einer
oszillierenden Bewegung steuert. Bei einem solchen
Etikettiergerät wird vorteilhaft bei einer Lösung die
Steuerkurve so ausgebildet, daß der Krümmungsmittelpunkt
der Einzelpaletten um das Auge des Lesekopfes in einer
Kreisbahn herumschwenkt. Diese Lösung wird dann bevorzugt
eingesetzt, wenn der Lesekopf in seinem Abstand zu dem zu
lesenden Aufdruck nur geringe Toleranzen zuläßt, d.h.,
wenn der Lesekopf empfindlich auf Tiefenschärfe ist. Durch
diese Art der Steuerung der Einzelpaletten wird erreicht,
daß derjenige Teil des Aufdrucks, den das Auge bei der
Vorbeibewegung des Aufdrucks gerade liest, immer in
konstantem Abstand zum Auge bzw. zum Brennpunkt des
Lesekopfes liegt, so daß der Lesekopf auf den Abstand
scharf eingestellt werden kann und dann ein exaktes
Beobachten ermöglicht. Eine andere Ausgestaltung der
Steuerkurve kann vorsehen, daß der Krümmungsmittelpunkt
der Einzelpaletten beim Vorbeischwenken der Außenfläche am
Lesekopf stationär auf der Verbindungslinie zwischen der
Palettenrotorachse und dem Auge liegt. Diese Lösung bietet
den Vorteil, daß das Auge immer senkrecht auf den
jeweiligen gerade vorbeibewegten Teil des Aufdrucks
schaut, so daß unabhängig von der Länge des Aufdrucks
exakt mit Reflexlicht beobachtet werden kann. Diese Lösung
erfordert allerdings bei den schnellen Drehbewegungen der
Palettenrotoren dieser Art eine schnelle Schwenkbewegung
der Einzelpaletten, was entsprechend höhere Kräfte mit
sich bringt.
Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform sieht daher vor,
daß der Aufdruck symmetrisch zur Mittelachse der
kreisausschnittsförmigen Entnahmepalette auf die Etiketten
aufgebracht ist und daß die Steuerkurve so ausgebildet
ist, daß die Mittelachse der kreisausschnittsförmigen
Entnahmepaletten beim Einlaufen der vorlaufenden Kante des
Aufdrucks vor dem Auge des Lesekopfes in Radialrichtung
des Palettenrotors liegt und in der Radialrichtung des
Palettenrotors ausgerichtet bleibt, bis die nachlaufende
Kante des Aufdrucks am Auge des Lesekopfs vorbeigelaufen
ist. Die Einzelpaletten werden bei dieser Lösung nach
Einnahme der ausgerichteten Lage, in der die Mittelachse
der Entnahmepaletten und damit auch die Aufdruckmitte mit
der radialen Richtung ausgerichtet ist, festgehalten und
dann in der festgehaltenen Lage am Lesekopf vorbeibewegt.
Dadurch ergeben sich geringe Kräfte zur Steuerung der
Einzelpaletten, andererseits wird eine leichte
Beschränkung in der Aufdruckbreite in Kauf genommen, da
der Reflexlichtstrahl nur in einem bestimmten
Winkelbereich noch vom Lesekopf wiedererfaßt werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung
weiter erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer schematisierten Darstellung die
Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
Etikettiergerät,
Fig. 2 zeigt eine schematische Prinzipskizze einer
ersten Ausführungsform, bei der die
Entnahmepalette beim Vorbeischwenken am Lesekopf
mit ihrem Krümmungsmittelpunkt in einer Kreisbahn
um das optische Auge des Lesekopfs herumgeführt
wird,
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem der
Krümmungsmittelpunkt der Entnahmepaletten
beim Vorbeischwenken am Lesekopf auf der
Verbindungsachse zwischen Lesekopf und
Drehmittelpunkt des Palettenrotors festgehalten
wird,
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die
Entnahmepaletten mit ihrer Mittelachse während
des Vorbeischwenkens am Lesekopf zum Mittelpunkt
des Palettenrotors weisen.
In Fig. 1 ist die Draufsicht auf das erfindungsgemäße
Etikettiergerät schematisch gezeigt, wobei das
Etikettiergerät insgesamt mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet ist. Kernstück des Etikettiergeräts ist der
Palettenrotor 2, der in gleichen Winkelabständen
zueinander liegende Entnahmepaletten 4 aufweist, im
gezeigten Ausführungsbeispiel sind acht Entnahmepaletten
gezeigt. Die Entnahmepaletten sitzen auf Palettenwellen
11, die über nicht näher gezeigte Steuerkurven so
beaufschlagt werden, daß die Palettenflächen 3 der
Entnahmepaletten während eines Umlaufs entsprechend einer
durch eine Steuerkurve vorgegebene Bewegungsbahn hin- und
hergeschwenkt werden. Für weitere Details in diesem
Zusammenhang kann z.B. auf die DE-PS 20 10 652 verwiesen
werden.
Der Palettenrotor 2, der die einzelnen um die
Palettenwellen 11 schwenkbaren Entnahmepaletten 4 trägt,
läuft in Pfeilrichtung P 1 mit hoher Geschwindigkeit im
Betrieb um. Beim Umlauf des Palettenrotors 2 werden die
einzelnen Entnahmepaletten 4 nacheinander an einer
Leimwalze 7 vorbeigeführt. Die Leimwalze 7 trägt dabei
einen dünnen Leimfilm auf die kreisausschnittsförmig
gebogenen Palettenflächen 3. Die beleimten Palettenflächen
3 laufen dann an der Vorderfläche des Etikettenmagazins
6 vorbei, wo sie das jeweils zu vorderst liegende Etikett
entnehmen. Die auf einer Palettenfläche haftende Etikette
wird danach an einem Druckwerk 8 vorbeigeführt. Das
Druckwerk 8 druckt das Abfülldatum an einen vorbestimmten
Ort des Etiketts. Schließlich gelangt das Etikett dann zum
Greiferzylinder 5, der das Etikett von der Palettenfläche
abzieht und dann an die zu etikettierenden Gegenstände,
beispielsweise Flaschen in bekannter Weise weiterführt.
Die bisher beschriebenen Abläufe sind bekannt.
Die Erfindung sieht nun vor, daß zwischen dem Druckwerk 8
und dem Greiferzylinder 5 ein Lesekopf 10 angeordnet ist,
der den vom Druckwerk 8 aufgebrachten Aufdruckt überprüft.
Je nachdem, welche Art von Lesekopf eingesetzt wird, kann
der Lesekopf entweder feststellen, ob ein Aufdruck an der
untersuchten Stelle stattgefunden hat, oder er kann
beispielsweise, wenn der Lesekopf 10 aus einer Kamera
besteht, auch erkennen, welcher Aufdruck aufgebracht
worden ist. Die Anordnung des Lesekopfes 10 im Bereich des
Palettenrotors ermöglicht eine exakte Überprüfung
derjenigen Stelle, an der der Datumsaufdruck angebracht
werden sollte, da die Entnahmepaletten im Palettenrotor
und damit auch die abgenommenen Etiketten eine hochgenaue
Bahn durchlaufen. Der Lesekopf 10 kann somit zuverlässig
feststellen, ob das Druckwerk 8 fehlerfrei arbeitet.
Stellt der Lesekopf 10 fest, daß an der für den Aufdruck
vorgesehenen Stelle kein Aufdruck stattgefunden hat, kann
er über die Signalleitung 9 ein entsprechendes Signal
abgeben, das dann für die weitere Steuerung der Anlage
verwendet werden kann. So kann aus einem Signal auf der
Signalleitung 9 beispielsweise ein optisches oder
akustisches Alarmsignal erzeugt werden. Es ist auch
möglich, bei nur einmaligem Feststellen eines nicht
vorhandenen Aufdrucks, daß nachfolgend automatisch die
entsprechende, mit dem fehlerhaften Etikett versehene
Flasche ausgeschieden wird oder aber, daß die gesamte
Anlage stillgesetzt wird, wenn mehrere Etiketten ohne
Aufdruck vom Lesekopf 10 festgestellt werden. Die
Entnahmepaletten 4 müssen so am Lesekopf 10 vorbeigeführt
werden, daß dieser zuverlässig die Aufdrucküberprüfung
vornehmen kann. Je nachdem, welche Art von Lesekopf
verwendet wird, sind unterschiedliche Bewegungsbahnen der
Entnahmepaletten am Lesekopf vorbei denkbar bzw. geeignet.
Einige der möglichen Bewegungen sind in den Fig. 2 bis
4 dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
Das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel erläutert
einen Fall, bei dem ein Lesekopf 10 eingesetzt wird, der
auf Tiefenschärfe empfindlich ist, d.h., der zum genauen
Arbeiten eine nur geringe Toleranz hinsichtlich des
Abstandes zum zu lesenden Objekt zuläßt. Der Lesekopf 10
ist, wie auch in den anderen Ausführungsbeispielen so
ausgerichtet, daß seine optische Achse auf den Mittelpunkt
M P des Palettenrotors (Drehachse des Palettenrotors)
weist. Diejenige Stelle des Lesekopfes 10, an der der
Lesekopf das Signal nachweist, ist hier im Text mit dem
"Auge des Lesekopfes" bezeichnet und in Fig. 2 mit 12
angegeben. Es kann sich dabei z.B. um den Brennpunkt einer
Aufnahmelinse handeln, die vorne im Lesekopf angeordnet
ist.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist der Krümmungsradius r u
der Umlaufbahn der Paletten größer als der Krümmungsradius
r E der einzelnen Entnahmepaletten 4. Unter Krümmungsradius
der Umlaufbahn der Paletten wird der in Fig. 4
eingezeichnete Radius r u verstanden, d.h., der Radius des
Umkreises um die Paletten in Mittelstellung. Die
Schwenkachse, d.h. die Achse der Palettenwellen ist in den
Fig. 2 bis 4 mit S E bezeichnet und durchläuft die Bahn
B 2.
Damit nun der Lesekopf 10 bei dem in Fig. 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel in einem konstanten Abstand a zu
seinem optischen Auge 12 beobachten kann, wird bei diesem
Ausführungsbeispiel der Krümmungsmittelpunkt K E der
Palettenflächen 3 der Entnahmepaletten um eine Kreisbahn
B 1 um das optische Auge 12 herumgeführt. Auf diese Art und
Weise wird erreicht, daß der Aufdruck auf einer auf der
Palettenfläche haftenden Etikette beim Vorbeiführen am
Lesekopf 10 immer einen konstanten Abstand a zum Lesekopf
einnimmt, d.h., der Lesekopf kann mit entsprechend
eingestellter Tiefenschärfe dann exakt lesen. Die
Entnahmepalette wird dabei in Pfeilrichtung P 2
verschwenkt. Eine zweite Bewegungsmöglichkeit der
Entnahmepalette 4 am Lesekopf 10 vorbei ist in Fig. 3
dargestellt. Diese Lösung ergibt Vorteile, wenn mit einem
mit Reflexlicht arbeitenden Lesekopf gearbeitet wird und
der Lesekopf den Aufdruck an beliebigen Stellen des
Etiketts erkennen können soll (beispielsweise rechts oder
links zur Mittelachse der Entnahmepaletten 4 versetzte
Aufdrucke). Bei der in Fig. 3 beschriebenen Lösung wird
das vom Lesekopf 10 ausgesandte Beleuchtungslicht B L in
konstantem Winkel reflektiert, d.h., der reflektierte
Lichtstrahl R L verändert seine Auftreffstelle im Lesekopf
10 während der Vorbeibewegung der Entnahmepaletten am
Lesekopf 10 nicht. Erreicht wird dies dadurch, daß man den
Krümmungsmittelpunkt K E der Entnahmepaletten für die Zeit
des Vorbeischwenkens einer Entnahmepalette auf der
Verbindungsachse V A , die das optische Auge des Lesekopfs
10 mit dem Mittelpunkt M P des Palettenrotors verbindet,
festhält. Der Krümmungsmittelpunkt wandert dabei radial
einwärts in Richtung auf den Mittelpunkt M P des
Palettenrotors in die Position, die mit K′ E dargestellt
ist und wieder zurück in die Position K E , bevor er dann
weiterläuft. Die Schwenkbewegung der Entnahmepalette ist
in diesem Fall gleichsinnig wie bei dem in Fig. 2
gezeigten Beispiel und in Fig. 3 mit dem Pfeil P 3
bezeichnet.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Lösung treten jedoch relativ
hohe Kräfte auf, da die Entnahmepalette eine sehr schnelle
Schwenkbewegung ausführen muß, um den erläuterten
Bewegungsablauf zu vollziehen.
Ein derzeit bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird nun im
folgenden anhand von Fig. 4 erläutert. Bei dieser Lösung
wird zunächst vorgesehen, daß der Aufdruck 13 auf den
Etiketten symmetrisch zur Mittelachse der Palettenflächen
3 aufgebracht wird.
Gezeigt sind in Fig. 4 nun drei Lagen L 1, L 2, L 2, die in
dieser Reihenfolge von den einzelnen Entnahmepaletten 4
jeweils durchlaufen werden. Die Lage L 1 zeigt die auf den
Lesekopf 10 zubewegte Entnahmepalette, wobei ihre
Mittelachse M A vom Mittelpunkt M P des Palettenrotors
wegweist. Die Steuerkurve ist nun so ausgestaltet, daß die
Entnahmepalette aus dieser Lage L 1 zunächst in
Pfeilrichtung P 4 zurückgeschwenkt wird, bis die
Mittelachse M A auf den Mittelpunkt M P des Palettenrotors
weist. Diese Lage wird von der Entnahmepalette spätestens
dann eingenommen, wenn die vorlaufende Kante 14 des
Aufdrucks in den Lesebereich des Lesekopfes 10 einläuft.
Nun wird die Entnahmepalette nach Erreichen
dieser Position (Lage L 2) weder nach vorne noch nach
hinten weiterverschwenkt, vielmehr wird der
Krümmungsmittelpunkt K E auf einer Kreisbahn B 3 um den
Mittelpunkt M P des Palettenrotors weitergeführt, d.h., die
Entnahmepalette wird zusammen mit dem Rotor weiterbewegt,
ohne daß ihre Mittelachse M A eine Verschwenkbewegung
gegenüber der radialen Richtung des Rotors ausführt.
Dieses Festhalten der Entnahmepaletten geschieht so lange,
bis die nachfolgende Kante 15 des Aufdrucks 13 aus dem
Lesebereich des Lesekopfes 10 herausgelaufen ist.
Der anhand von Fig. 4 geschilderte Bewegungsablauf
besitzt den Vorteil, daß die wirkenden Kräfte sehr gering
sind, weil die Entnahmepaletten nicht verschwenkt werden.
Allerdings verändert sich der Abstand, mit dem der
Lesekopf 10 des Aufdruck liest, während des Lesevorgangs,
wobei der Leseabstand an der vorlaufenden und
rücklaufenden Kante am größten und in der Aufdruckmitte
am kleinsten ist. Es wird dann bei dieser Lösung ein
Lesekopf 10 eingesetzt, dessen Toleranz im Hinblick auf
die zulässige Tiefenschärfe größer oder gleich dieser
Leseabstandsveränderung ist.
Die Erfindung ist nicht auf Palettenrotoren beschränkt,
die mit einzelnen Entnahmepaletten arbeiten, deren
Krümmungsradien kleiner als die Krümmungsradien r u der
Palettenumlaufbahn ist. Die Erfindung kann gleichermaßen
auch bei Palettenrotoren verwendet werden, die mit
Entnahmepaletten arbeiten, bei denen die angesprochenen
Krümmungsradien gleich groß sind und kann auch bei solchen
Palettenrotoren eingesetzt werden, die aus rotierenden
Zylindern bestehen und am Außenumfang Palettenflächen
aufweisen. Auch ist der Begriff "Lesekopf" im weitesten
Sinne zu verstehen, insbesondere sollen damit auch
magnetische Leseköpfe erfaßt sein, die dann verwendet
werden können, wenn der Drucker mit magnetisierbarer
Tintenflüssigkeit arbeitet. Als optische Leseköpfe können
neben den einfacheren, erwähnten Reflexionslichtleseköpfen
auch Kameras eingesetzt werden. Es ist auch denkbar, als
Lesekopf das Ende eines optischen Lichtleiters
einzusetzen, der dann das Licht zu einer weiter
wegliegenden Detektionsstelle führt.
Claims (8)
1. Etikettiergerät mit einem Palettenrotor, der
Palettenflächen aufweist, mit einem Etikettenmagazin zum
Zuführen von Etiketten an den Palettenrotor, mit einem
Greiferzylinder, der die vom Palettenrotor dem
Etikettenmagazin entnommenen Etiketten vom Palettenrotor
abnimmt und mit einem Druckwerk, das zwischen dem
Etikettenmagazin und dem Greiferzylinder zum Erstellen
eines Aufdrucks auf den Etiketten angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Druckwerk (8) und dem Greiferzylinder (5)
ein Lesekopf (10) zur Überprüfung des Aufdrucks angeordnet
ist.
2. Etikettiergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Lesekopf (10) als optischer Lesekopf ausgebildet
ist.
3. Etikettiergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Lesekopf (10) als magnetischer Lesekopf
ausgebildet ist.
4. Etikettiergerät nach einem der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Palettenrotor (2) aufrechtstehende, einzelne
Palettenwellen (11) aufweist, die jeweils mindestens eine
Entnahmepalette (4) tragen und daß die Entnahmepaletten
(4) so gesteuert werden, daß die Palettenflächen (3) der
einzelnen Entnahmepaletten am Lesekopf (10) vorbeigeführt
werden.
5. Etikettiergerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
kleiner ist als der Krümmungsradius (r P ) der
Palettenumlaufbahn (Radius r u ) und daß die
Entnahmepaletten in einer oszillierenden Bewegung mittels
einer Steuerkurve gesteuert werden.
6. Etikettiergerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve so ausgebildet ist, daß der
Krümmungsmittelpunkt (K E ) der Entnahmepaletten (4) um das
Auge (12) des Lesekopfes (10) in einer Kreisbahn (B 1)
herumschwenkt.
7. Etikettiergerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerkurve so ausgebildet ist, daß der
Krümmungsmittelpunkt (K E ) der Entnahmepaletten (4) beim
Vorbeischwenken der Palettenflächen (3) am Lesekopf (10)
stationär auf der Verbindungsachse (V A ) zwischen dem
Mittelpunkt (M P ) des Palettenrotors und dem Auge (12) des
Lesekopfes (10) liegt.
8. Etikettiergerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufdruck (13) symmetrisch zur Mittelachse (M A ) der
kreisausschnittsförmigen Palettenflächen (3) auf den
Etiketten angebracht ist und daß die Steuerkurve so
ausgebildet ist, daß die Mittelachse (M A ) der
Entnahmepaletten (4) beim Einlaufen der vorlaufenden Kante
(14) des Aufdrucks (13) vor dem Auge des Lesekopfes (10)
in radialer Richtung des Palettenrotors (2) liegt und in
der radialen Richtung des Palettenrotors ausgerichtet
bleibt, bis die nachlaufende Kante (15) des Aufdrucks (13)
am Auge des Lesekopfes (10) vorbeigelaufen ist.
Priority Applications (6)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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