DE3734830A1 - Verfahren zur sterilisation von temperaturbelastbaren behaeltern unter reinraumbedingungen - Google Patents
Verfahren zur sterilisation von temperaturbelastbaren behaeltern unter reinraumbedingungenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Trockenhitze-Sterilisation
von temperaturbelastbaren Behältern
unter Reinraumbedingungen, insbesondere Glasflaschen zur
Abfüllung pharmazeutischer Produkte, bei dem die Behälter
kontinuierlich über Laminar-Flow-Einheiten in einen
Strahlungsofen ein- und ausgeschleust und anschließend
durch HOSCH-filtrierte Luft abgekühlt werden, wobei ein
Teil der HOSCH-filtrierten Luft am Ausgang des Strahlungsofens
abgezweigt wird und in einer turbulenzarmen
und geregelten Verdrängungsströmung durch den Strahlungsofen
hindurchgeleitet wird.
Ein Verfahren dieser Art mit dem dazugehörigen Strahlungsofen
ist in dem deutschen Patent 26 31 352 beschrieben.
Das hierin beschriebene Sterilisationsverfahren
hat sich im großen und ganzen bewährt, wenn
hinsichtlich der maximal zulässigen Partikelzahl Klasse
100, US-Fed. Standard 209 b (bzw. etwa Klasse 3 VDI
2083) niedergelegten Forderungen eingehalten werden
soll.
Die neue Ausgabe dieses auch für die pharmazeutische
Fertigung relevanten Standards (US-Fed. Standard 209 c)
definiert darüber hinaus noch die höherwertige Klasse
10, die mit dem beschriebenen Strahlungsofen erreicht
werden soll.
Ausgehend von dieser Zielsetzung liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, das oben beschriebene Trockenhitze-
Sterilisierverfahren unter Verwendung eines nach dem
Prinzip der turbulenzarmen Verdrängerströmung arbeitenden
Strahlungsofen noch weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von dem eingangs beschriebenen
Verfahren, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Reinraumbedingungen im Strahlungsofen durch einen Überdruck
P₂ gegenüber dem Atmosphärendruck P AT und eine
daraus resultierende Gegenströmung mit einer mittleren
Strömungsgeschwindigkeit unterhalb 0,2 m/s aufrechterhalten
werden, wobei der Überdruck P₂ im Strahlungsofen
gemessen und mit einem Sollwert verglichen wird und
der ausgangsseitige Abluftventilator für die HOSCH-filtrierte
Kühlluft derart nachgeregelt wird, daß die Abweichung
Δ p vom Sollwert minimiert wird, und daß der
größte Teil der - vorzugsweise sowohl über als auch unter
den Flaschen angeordneten - Strahlungsheizelemente
mit konstanter elektrischer Leistung betrieben wird und
mit dem verbleibenden Teil der Heizelemente die durch
instationäre Betriebszustände verursachten Temperaturschwankungen
weggeregelt werden. Dabei sind sämtliche
Druckangaben als Überdruck gegenüber dem Atmosphärendruck
P AT zu verstehen.
Aufgrund dieser kombinierten Maßnahmen gelingt es, im
Strahlungsofen während der gesamten Betriebsdauer eine
ungestörte, turbulenzarme Verdrängungsströmung aufrechtzuerhalten.
Es hat sich herausgestellt, daß der Druck
im Strahlungsofen als empfindliche und besonders gut zu
verarbeitende Meßgröße für die Einhaltung konstanter
Strömungsbedingungen bei derart geringen Strömungsgeschwindigkeiten
(<0,2 m/s) benutzt werden kann. Die Aufteilung
der Heizleistung bei den Strahlungsheizelementen
auf eine anteilig überwiegende konstante Last (Grundlast)
und eine dagegen wesentlich kleinere Regellast
sorgt dafür, daß die die turbulenzarme Gegenströmung
störenden Konvektionsströmungen auf das technisch mögliche
Minimum reduziert werden.
Vorzugsweise wird der Sollwert für den Überdruck P₂
im Strahlungsofen auf einen Wert 0,2 Pa eingestellt.
Hinsichtlich der Strömungsgeschwindigkeit im Strahlungsofen
mit einem freien Querschnitt von ca. 0,7 m² wird
dabei eine mittlere Reynolds-Zahl unterhalb des
kritischen Wertes von 2300 eingehalten.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird die Reinraumklasse
im Strahlungsofen mit Hilfe von rasterartig
angeordneten, nacheinander auf einen Partikelzähler
aufschaltbaren Ansaugtulpen oberhalb der Glasbehälter
kontinuierlich überwacht und dokumentiert. Auf diese
Weise kann die Reinraumklasse während des gesamten Betriebes
zuverlässig überwacht werden.
Zweckmäßigerweise wird außerdem die Sterilisationstemperatur
der Glasbehälter pyrometrisch direkt gemessen
und bei Unterschreitung einer vorgegebenen Solltemperatur
das Transportband angehalten, so daß die
Glasbehälter sicher auf die Sterilisationstemperatur
gebracht werden können.
Um auch bei An- bzw. Abfahren des Strahlungsofens die
Reinraumbedingungen aufrechtzuerhalten, werden die
Glasbehälter vorteilhaft in dichter Packung auf dem
Transportband durch den Strahlungsofen gefahren und beim
Füllen und Leerfahren des Strahlungsofens die Blenden
am Aus- bzw. Eingang derart nachgeführt, daß die zu den
stationären Reinraumbedingungen gehörenden Druck- und
Temperaturwerte im Strahlungsofen weitestgehend konstant
bleiben.
Die Verdrängungsströmung störende Konvektionsströmungen
können außerdem minimiert werden, wenn die Temperatur
über die volle Breite des Strahlungsofens durch
zusätzliche, in die Seitenwände integrierte Heizelemente
vergleichmäßigt wird. Damit werden auch die Temperaturabweichungen
am Sterilisiergut verringert.
Unmittelbar am Austritt der Flaschen aus dem Strahlungsofen
herrscht ein relativ großer Drucksprung zwischen
dem Druckniveau P₂ des Strahlungsofens und dem in der
als Kühlzone ausgebildeten Laminar-Flow-Schleuse vorherrschenden
Druck P₃. Durch diesen Drucksprung wird
ein Injektionsstrom mit relativ großer Strömungsgeschwindigkeit
erzeugt, der zu einer Störung der
turbulenzarmen Verdrängungsströmung in diesem Bereich
führt. Eine weitere Verbesserung kann daher erreicht
werden, wenn das Druckgefälle zwischen Kühlzone und
Strahlungsofen über ein eingebautes Laminarisierungsgewebe
zusätzlich abgebaut wird, wodurch die in den
Strahlungsofen eintretende Gegenströmung schneller
beruhigt und vergleichmäßigt wird.
Mit der Erfindung werden folgende Vorteile erzielt:
- 1. Systematische Partikelmessungen haben ergeben, daß in dem kritischen Bereich oberhalb der Flaschenöffnungen im Strahlungsofen extrem niedrige Partikelzahlen entsprechend VDI 2083 Klasse 2 aufrechterhalten werden können.
- 2. Aufgrund der meßtechnischen Validierung und Dokumentation konnte auch nachgewiesen werden, daß die oben angegebenen Reinraumbedingungen während des gesamten Betriebes konstant bleiben.
- 3. Außerdem können sonstige Störgrößen, wie z. B. durch Temperaturinhomogenitäten verursachte Konvektionsströme, sicher abgefangen werden.
- 4. Die Regelung der Strömungsgeschwindigkeit der Gegenströmung auf der Basis eines Feindrucksensors im Strahlungsofen läßt sich verhältnismäßig einfach technisch realisieren und bietet den Vorteil einer hohen Empfindlichkeit und Genauigkeit (geringe Regelabweichung).
- 5. Aufgrund der kontinuierlichen Messung und Dokumentation aller wichtigen Betriebsparameter können die Reinraum- und Sterilisationsbedingungen ständig abgesichert und überwacht werden.
- 6. Des weiteren kann im Vergleich zum Stand der Technik die Heizleistung im Strahlungsofen durch die starke Verringerung des heißen Verlustmassestroms der Luft noch weiter abgesenkt werden. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt damit Energieeinsparungen bei Strahlungsöfen in pharmazeutischen Produktionsanlagen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen
und Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch den Aufbau einer Gesamtanlage zur
Strahlungshitzesterilisation von Glasbehältern,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Strahlungshitzetunnel
senkrecht zur Transportrichtung der
Glasbehälter und
Fig. 3 die Anordnung der Luftansaugstutzen über dem
Transportband für die Partikelmessung.
Bei der Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Heißsterilisierverfahrens (gemäß Fig. 1) sind vier Zonen
vorgesehen, nämlich die Einlaufzone I, die Trocknungs-,
Aufheiz- und Sterilisierzone II, die Kühlzone III und
die Auslaufzone IV. Die zu sterilisierenden Glasbehälter
1 werden mittels eines Transportbandes durch den die
Sterilisierzone II bildenden Strahlungsofen 3 hindurchgeführt.
Der Strahlungsofen 3 ist an seiner Ober- und
Unterseite mit stabförmigen IR-Heizelementen 4 bestückt.
Außerdem sind parallel zu den Seitenwänden weitere elektrische
Heizelemente 5 vorgesehen (siehe Fig. 2), die
sich nahezu über die gesamte Länge des Strahlungsofens
erstrecken und die Glasbehälter 1 gegenüber den nicht
beheizten Seitenwänden 6 des Strahlungsofens thermisch
abschirmen. Diese Wandschutzheizung trägt zur Vergleichmäßigung
der Temperatur im gesamten Ofenquerschnitt bei
und verhindert damit störende seitliche Konvektionsströmungen.
Der Einlauf I besteht aus einer Laminar-Flow-Schleuse
mit einem Ventilator 7, der ein Hochleistungsschwebstoffilter
8 (HOSCH-Filter) anströmt und am Eingang des
Strahlungshitzetunnels 3 senkrecht zur Transportrichtung
einen Luftvorhang erzeugt.
Am Eingang und Ausgang des Strahlungsofens 3 befinden
sich jeweils höhenverstellbare Blenden 9 und 10, die so
eingestellt werden, daß gerade der Querschnitt des
Flaschenpakets am Eintritt bzw. Austritt aus dem Ofen
freigegeben wird. Die Blende 10 besteht dabei aus einem
Laminarisierungsgewebe, dessen Funktion im folgenden
noch erläutert wird. Am Eingang des Strahlungsofens 3,
d. h. unterhalb der Eintrittsblende 9, wird die Luft mit
einem Wrasenabluft-Ventilator 11 abgesaugt.
In der Kühlzone wird mittels der Ventilatoren 12 und der
HOSCH-Filter 13 ebenfalls ein Laminar-Flow-Vorhang erzeugt,
der zur Abkühlung der heißen, aus dem Strahlungsofen
kommenden Glasbehälter 1 dient. Unterhalb des
Transportbandes 2 wird hier die Luft mit dem Abluftventilator
14 abgeführt. An die Kühlzone III schließt
sich die Auslaufzone IV an, die wiederum mit einem
Ventilator 15 und zwei HOSCH-Filtern 16 bestückt ist.
Zwischen Kühlzone III und Auslauf IV ist eine weitere
höhenverstellbare Blende 17 angeordnet.
Mit einem Strahlungspyrometer 18, das in eine der
Seitenwände 6 eingebaut ist (siehe Fig. 2), kann die
Sterilisiertemperatur der Glasbehälter 1 im Strahlungsofen
kontinuierlich gemessen und überwacht werden. Mit
der Verarbeitung dieses Meßwertes kann z. B. bei einer
Unterschreitung der Solltemperatur das Transportband 2
vor Einlauf in die Sterilisierstrecke angehalten und die
Behälter 1 auf Sterilisiertemperatur gebracht werden.
Außerdem ist vorgesehen, daß die Partikelzahl im Strahlungsofen
direkt gemessen und dokumentiert wird. Zu
diesem Zweck sind, wie in Fig. 1, Fig. 2 und Fig. 3
gezeigt, im Strahlungsofen 3, oberhalb der Glasbehälter
1 rasterartig verteilt, eine Vielzahl von Luftansaugstutzen
(sogenannte Ansaugtulpen) 19 angeordnet, die
nacheinander auf einen Partikelzähler geschaltet werden.
Dadurch ist eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentation
der Reinraumbedingungen im Strahlungsofen
gewährleistet.
Zusätzlich können in der Einlauf-, Kühl- und Auslaufzone
weitere Ansaugtulpen 20 vorgesehen werden (siehe Fig.
1 und Fig. 3).
Von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf die geforderten
extrem niedrigen Partikelzahlen im Strahlungsofen
(Reinraumklasse 2 nach VDI-Richtlinie 2083, Blatt 1,
Seite 4, Tafel 1) sind die Druckverhältnisse im Strahlungsofen
3 und die daraus resultierenden Strömungsfelder
sowie die Temperaturen im Strahlungsofen. In der
Einlaufzone I herrscht ein leichter Überdruck P LF 1
gegenüber dem Atmosphärendruck. Unterhalb der Eintrittsblende
9, wo die Luft durch den Absaugventilator 11 abgesaugt
wird, entsteht ein Unterdruck, der mit P₁ bezeichnet
wird. Im Strahlungsofen 3 herrscht ein Druckgefälle
mit einem sehr flachen Druckgradienten, wobei
der Druck im Strahlungsofen von links nach rechts, d. h.
mit der Transportrichtung zunimmt. Der unterhalb der
Austrittsblende 10 herrschende Druck wird mit P₃
bezeichnet. Der Druck P₃ soll über dem Druck P₂ im
Strahlungsofen und dem Druck P₁ am Eintritt liegen. In
der Kühlzone III herrscht ein Druck P KZ , der deutlich
über dem Druck P₃ an der Austrittsblende 10 liegt. Der
höchste Druck P LF 2 wird in der Auslaufzone
aufrechterhalten.
Unter diesen Druckbedingungen wird ein kleiner Teil der
Luft aus der Kühlzone III abgezweigt und strömt durch
die Austrittsblende 10 entgegen der Bewegungsrichtung
der Behälter durch den Strahlungsofen hindurch bis zur
Abzugsstelle durch den Wrasenabluft-Ventilator 11
abgesaugt wird. Das Druckgefälle zwischen Strahlungsofen
und Kühlzone wird so eingestellt, daß die erwähnte
Gegenströmung eine Strömungsgeschwindigkeit <0,2 m/s
hat. Bei diesen niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten ist
erfahrungsgemäß die Einhaltung konstanter Strömungsbedingungen
im Strahlungsofen schwierig.
Stationäre, stabile Strömungsbedingungen kann man aber
selbst bei noch kleineren Strömungsgeschwindigkeiten
erreichen, wenn der Überdruck P₂ (gegenüber dem Atmosphärendruck)
im Strahlungsofen 3 geregelt wird. Zu
diesem Zweck ist der Strahlungsofen 3 etwa in seiner
Mitte mit einem Drucksensor 21 ausgerüstet, der als
Meßfühler Bestandteil eines Regelkreises ist. Die
Regelung erfolgt in der Weise, daß der Drucksensor 21
die Abweichung Δ p von einem voreingestellten Sollwert
P₂ feststellt und in Abhängigkeit dieser Abweichung die
Drehzahl des Antriebsmotors 22 für den Abluftventilator
14 derart nachgeregelt wird, daß die Abweichung Δ p vom
Sollwert minimiert wird. Mit Hilfe des Regelkreises
(Sensor 21, Stellglied 22, 14) können der Druck P₂ im
Strahlungsofen und damit auch die Strömungsbedingungen
sehr genau konstant gehalten werden. Während eine
direkte Messung der Strömungsgeschwindigkeit bei derart
niedrigen Geschwindigkeiten praktisch nicht mehr möglich
ist, erlaubt die beschriebene Druckregelung im Strahlungsofen,
eine turbulenzarme Verdrängungsströmung mit
einer Geschwindigkeit von nur 5 cm/s bis 10 cm/s sicher
aufrechtzuerhalten.
Zur Vergleichmäßigung der Strömung am Austritt des
Strahlungsofens 3 besteht die Austrittsblende 10 aus
einem Laminarisierungsgewebe, das eine großflächige,
druckabbauende Fläche bereitstellt. Auf diese Weise ist
bereits am Ausgang des Strahlungsofens die Ausbildung
der erforderlichen turbulenzarmen Gegenströmung gewährleistet.
Das Laminarisierungsgewebe kann z. B. ein
handelsübliches Metall-Sintergewebe sein.
In der Praxis sind normalerweise durch instationäre
Betriebszustände verursachte Temperaturschwankungen im
Strahlungsofen ohne besondere Vorkehrungen nicht zu
vermeiden. Solche Temperaturschwankungen können zu Konvektionsströmungen
im Strahlungsofen führen, die sich
der verdrängungsarmen Gegenströmung überlagern und diese
empfindlich stören. Der Störeinfluß ist um so größer,
je niedriger die Strömungsgeschwindigkeit der Verdrängungsströmung
im Strahlungsofen ist. Aus diesen
Gründen ist zusätzlich eine Regelung für die Heizleistung
des Strahlungsofens vorgesehen, wobei der
größte Teil der Heizelemente 4 mit konstanter elektrischer
Leistung betrieben wird (Grundlast) und mit dem
verbleibenden Teil der Heizelemente werden die durch
instationäre Betriebszustände verursachten Temperaturschwankungen
weggeregelt (Regellast). Die Regellast
liegt dabei im Bereich von 10% bis 20% der
Gesamtlast.
Beim An- und Abfahren der Anlage und bei sonstigen instationären
Betriebszuständen treten naturgemäß
Störungen hinsichtlich der Strömungsbedingungen auf.
Diese Störungen können minimiert werden, wenn man einmal
dafür sorgt, daß die Glasbehälter 1 in dichter Packung
auf dem Transportband 2 in den Strahlungsofen 3 gefahren
werden und zum anderen beim Füllen und Leerfahren des
Strahlungsofens die Blenden 9 und 10 am Eingang bzw.
Ausgang derart nachgestellt werden, daß der freie Einströmquerschnitt
auf den gleichen Wert gebracht wird wie
beim Ein- und Austritt der Flaschen. Dies erleichtert
das Konstanthalten des Drucks im Strahlungsofen und
damit das Einhalten der turbulenzarmen Gegenströmung.
Standardbetriebsbedingungen für den stationären Betrieb
des Strahlungsofens unter Reinraumbedingungen
P LF 1 | |
Druck im LF-Vorhang am Einlauf | |
P₁ | Druck unterhalb der Eintrittsblende 9 |
P₂ | Druck im Strahlungsofen 3 |
P₃ | Druck unterhalb der Austrittsblende 10 |
P KZ | Druck in der Kühlzone III oberhalb des Transportbandes 2 |
P LF 2 | Druck im LF-Vorhang am Auslauf IV. |
Sämtliche Druckangaben sind als Überdruck gegenüber dem
Atmosphärendruck P AT zu verstehen.
P₂|0,2 Pa | |
P LF 1 | <2,0 Pa |
P₁ | P₂ |
P₃ | <P₂ |
P₃ | P KZ |
P KZ | ∼4 Pa |
P LF 2 | ∼10 Pa |
Abmessungen des Strahlungsofens (Fig. 2 und 3)
l | |
=ca. 3,0 m | |
b | =ca. 1,5 m |
h | =ca. 0,5 m |
Die Transportgeschwindigkeit des Bandes 2 betrug
16 cm/min. Durch den Wrasenabluft-Ventilator 11 wurde
unter diesen Druck- und Temperaturbedingungen und bei
diesen Abmessungen des Strahlungsofens ein Luftstrom von
170 m³/h abgesaugt. Im Strahlungsofen konnte damit
eine Verdrängungsströmung mit einer Geschwindigkeit von
ca. 7 cm/s konstant aufrechterhalten werden. Die
Sterilisiertemperatur im Strahlungsofen betrug 280°C.
Claims (8)
1. Verfahren zur Sterilisation von temperaturbelastbaren
Behältern unter Reinraumbedingungen, insbesondere
Glasflaschen zur Abfüllung parenteraler
Arzneimittel, bei dem die Behälter kontinuierlich
über Laminar-Flow-Einheiten in einen mit Strahlungswärme
arbeitenden Durchlaufsterilisator
(Strahlungsofen) ein- und ausgeschleust und anschließend
in der Kühlzone durch HOSCH-filtrierte
Luft abgekühlt werden, wobei ein Teil der HOSCH-filtrierten
Kühlluft abgezweigt und in einer turbulenzarmen
Gegenströmung durch den Strahlungsofen
hindurchgeleitet wird, die am Eintritt des Strahlungsofens
durch einen Wrasenabluft-Ventilator abgeführt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinraumbedingungen
im Strahlungsofen durch einen Überdruck
P₂ gegenüber dem Atmosphärendruck P AT und
eine Gegenströmung mit einer mittleren Strömungsgeschwindigkeit
unterhalb 0,2 m/s aufrechterhalten
werden, wobei der Überdruck P₂ im Strahlungsofen
gemessen und mit einem Sollwert verglichen wird und
der ausgangsseitige Abluftventilator für die HOSCH-filtrierte
Kühlluft derart nachgeregelt wird, daß
die Abweichung Δ p vom Sollwert minimiert wird, und
daß der größte Teil der Strahlungsheizelemente mit
konstanter elektrischer Leistung betrieben wird
(Grundlast) und mit dem verbleibenden Teil der
Heizelemente die durch instationäre Betriebszustände
verursachten Temperaturschwankungen
weggeregelt werden (Regellast), um im Strahlungsofen
eine ungestörte, turbulenzarme Verdrängungsströmung
aufrechtzuerhalten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sollwert für den Überdruck P₂ im Strahlungsofen
Auf einen Wert 0,2 Pa eingestellt wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leistung des Wrasenabluft-
Ventilators am Eintritt in den Strahlungsofen so
bemessen wird, daß hinsichtlich der Strömungsgeschwindigkeit
im Strahlungsofen eine mittlere
Reynolds-Zahl unterhalb des kritischen Wertes von
2300 eingehalten wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reinraumklasse im Strahlungsofen
durch Partikelzählung mit Hilfe von rasterartig
angeordneten Ansaugtulpen oberhalb der
Glasbehälter laufend überwacht und dokumentiert
wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sterilisationstemperatur der
Glasbehälter pyrometrisch direkt gemessen wird und
bei Unterschreitung der vorgegebenen Solltemperatur
das Transportband so lange angehalten wird, bis
die Glasbehälter auf die Sterilisationstemperatur
aufgeheizt sind.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasbehälter in dichter
Packung auf dem Transportband durch den Strahlungsofen
gefahren werden und daß beim Füllen und Leerfahren
des Strahlungsofens die Blenden am Aus- bzw.
Eingang derart nachgestellt werden, daß die für die
stationären Reinraumbedingungen notwendigen Druck-,
Strömungsgeschwindigkeits- und Temperaturwerte im
Strahlungsofen weitgehend konstant bleiben.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperaturverteilung über die
volle Breite des Strahlungsofens durch zusätzliche,
vor den Seitenwänden angeordnete Heizelemente vergleichmäßigt
wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckdifferenz zwischen Kühlzone
und Strahlungsofen über ein Laminarisierungsgewebe
abfällt, wodurch die in den Strahlungsofen
eintretende Gegenströmung schnellstmöglich über
den vollen Austrittsquerschnitt beruhigt und
vergleichmäßigt wird.
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