DE3740572A1 - Eine mit einem objektiv ausgeruestete photographische filmpackung - Google Patents

Eine mit einem objektiv ausgeruestete photographische filmpackung

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DE3740572A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine mit einem Objektiv ausge­ rüstete photographische Filmpackung, und insbesondere eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung bei der ein photographischer Film, ein Auf­ nahmeobjektivund Belichtungselemente mit den ihnen zu­ geordneten Elementen als ein vollständiges Ganzes in ein lichtundurchlässiges Filmgehäuse eingefügt sind.
Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung, die vom Anmelder der vorliegenden Anmeldung in großem Umfang auf den Markt gebracht wurde, kann viele Möglichkeiten bieten sich durch problemloses Photographie­ ren zu unterhalten, selbst wenn man keine Kamera zur Hand hat. Diese mit einem Objektiv ausgerüstete photographi­ sche Filmpackung umfaßt, als ein vollständiges Ganzes, ein mit einem Aufnahmeobjektiv versehenes Filmgehäuse, einfache Vorrichtungen, die einen Filmaufzugsmechanis­ mus und Belichtungsmechanismus mit den jeweils zuge­ ordneten Elementen umfassen und in das Filmgehäuse ein­ gefügt sind; einen Film in einer Patrone der Größe 110, oder einen Film in einer 35 mm Filmpatrone, die zuvor in dem Filmgehäuse untergebracht wurde, wobei das Filmge­ häuse überall da verkauft werden kann, wo Photofilme ver­ kauft werden. Diese mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung kann nicht nur zu einem ziem­ lich geringen Preis verkauft werden, da, anders als bei herkömmlichen, handlichen Kameras, keine rückwärtige Abdeckung zum Einlegen des Films, kein Filmumspulmechanis­ mus, keine komplizierte Belichtungssteuerungseinrichtung und dergleichen vorgesehen sind, sondern sie ermöglicht dem Photographen auch ein müheloses und amüsantes Photo­ graphieren, da es nicht notwendig ist den Film einzu­ legen und wieder herauszunehmen.
Wenn alle Bilder des Films belichtet sind, wird die mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung an ein Photogeschäft oder Photolabor gegeben,ohne daß der Film herausgenommen wird. Dort wird, durch Aufbrechen der Filmpackung, der belichtete Film in einer Filmpatrone herausgenommen und dann entwickelt,um Abzüge davon her­ zustellen, während die Filmpackung ohne den Film als Abfall weggeworfen wird. Die Abzüge werden zusammen mit dem entwickelten Film an den Kunden zurückgeschickt.
Es ist jedoch schwierig vergrößerte Abzüge guter Bild­ qualität von dem Film der Größe 110 herzustellen. Um eine bessere Bildqualität zu erreichen, wurde vorgeschla­ gen eine mit einem Objektiv ausgerüstete Filmpackung vorzusehen, die einen Rollfilm der Größe 135 enthält dessen Bildgröße 36×24 mm beträgt, und dies ist eine Größe, die bei Amateurphotographien sehr beliebt ist. Indem man den Rollfilm der Größe 135, der in einer durch die Internationale Normenorganisation (International Organization for Standardization) (ISO Code 1007: Aus­ gabe 1979) festgelegten Filmpatrone enthalten ist, in so eine mit einem Objektiv ausgerüstete Filmpackung ein­ fügt, können die vorhandenen Filmentwicklungssysteme voll für die mit einem Objektiv ausgerüsteten Film­ packungen verwendet werden. In diesem Fall, wird ein Rollfilm der Größe 135 herausgezogen und aufgerollt, wobei ein Ende an einer Spule der Filmpatrone angebracht ist, bevor er in die Filmpackung eingefügt wird. In der Filmpackung sind der aufgerollte Film und eine Patrone zuerst in einem Filmgehäuse untergebracht. Werden Photo­ graphien gemacht, so wird der aufgerollte Film in die Filmpatrone überführt und zwar ein Bild bei jeder Be­ lichtung. Wenn alle Bilder belichtet sind, befindet sich der aufgerollte, belichtete Film ganz in der Patrone, und es ist daher möglich die Filmpatrone aus der Film­ packung in einem Raum bei Tageslicht zu entnehmen, ohne den Film zurückzuspulen.
Eine der wichtigsten Bedingungen, die bei einer solchen mit einem Objektiv ausgerüsteten und einen Film der Größe 135 verwendenden Filmpackung zu erfüllen sind, ist die Bedingung den Film genau in einer Belichtungs­ stellung zu halten. Da die Filmpackung jedoch dazu neigt sich unter von außen auf sie einwirkenden Kräften zu verformen, ist es nicht ganz einfach den Film flach in der Bildebene zu halten. Um den Einfluß äußerer Kräfte auf den Film in der Filmpackung zu vermeiden, kann eine Druckplatte, die den in üblichen Kameras vorgesehenen Druckplatten gleicht, eingebaut werden, um den Film präzise in der Belichtungsstellung zu halten. Unter dem Aspekt geringer Fertigungskosten einer solchen mit einem Objektiv ausgerüsteten Filmpackung ist es jedoch nicht vorteilhaft eine Druckplatte vorzusehen.
Es ist deshalb ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Film­ packung zu schaffen, aus der ein belichteter Film ohne Schwierigkeiten entnommen werden kann.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine zum einmaligen Gebrauch bestimmte, mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung zu schaffen.
Um die oben angegebenen und andere Ziele zu erreichen, ist die erfindungsgemäße, mit einem Objektiv ausge­ rüstete photographische Filmpackung mit einem Verstär­ kungsteil versehen, das an inneren Wänden eines Filmgehäuses der Filmpackung ausgebildet ist, um zu verhindern, daß das Filmgehäuse durch von außen auf es einwirkende Kräfte verformt wird.
Gemäß einem Merkmal einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind Verstärkungsrippen an einer Innenwand einer Rückwand des Filmgehäuses der Filmpackung vorgesehen. In diesem Fall erstrecken sich die Verstär­ kungsrippen in der Filmtransportrichtung und dienen als Verstärkungseinrichtung, die nicht nur eine Verformung des Films verhindert, sondern den Film auch präzise in der richtigen Belichtungsstellung hält.
Gemäß einem Merkmal einer anderen bevorzugten Ausfüh­ rungsform der vorliegenden Erfindung, ist das Ver­ stärkungsteil als eine zungenförmige Plattform ausge­ bildet, durch die zwei Abschnitte des Filmgehäuses ver­ bunden werden. Durch das Vorsehen diese Plattformteils, sind die beiden Abschnitte im zusammengebauten Zustand in Bezug zueinander ausgerichtet.
Die oben angegebenen und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Be­ schreibung in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungs­ beispielen ersichtlich, wobei Bezug genommen wird auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen in allen Darstel­ lungen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen ver­ sehen sind.
Der Erfindungsgegenstand wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeich­ nungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der mit einem Objektiv ausgerüsteten photographischen Film­ packung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vor­ liegenden Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung in auseinander­ gezogener Anordnung der mit einem Objektiv aus­ gerüsteten photographischen Filmpackung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des rückwärti­ gen Gehäuseteils der mit einem Objektiv aus­ gerüsteten Filmpackung nach Fig. 1;
Fig. 4 eine Querschnittsdarstellung der mit einem Ob­ jektiv ausgerüsteten photographischen Film­ packung nach Fig. 1;
Fig. 5 eine schematische perspektivische Darstellung der mit einem Objektiv ausgerüsteten photo­ graphischen Filmpackung nach einem anderen be­ vorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung in auseinander­ gezogener Anordnung der mit einem Objektiv aus­ gerüsteten photographischen Filmpackung nach Fig. 5; und
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung des mittleren Abschnittes der mit einem Objektiv ausgerüsteten Filmpackung nach Fig. 5;
Die mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Film­ packung nach den bevorzugten Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung umfaßt mehrere Elemente, insbe­ sondere Belichtungselemente und Filmtransportelemente, die denen einfacher Standbildkameras ähnlich sind. Da der Fachmann mit derartigen Elementen vertraut ist, richtet sich die vorliegende Beschreibung insbesondere auf Ele­ mente, die einen Teil der die vorliegende Erfindung dar­ stellenden, mit einem Objektiv ausgerüsteten photogra­ phischen Filmpackung darstellen, oder direkt mit dieser Filmpackung zusammenwirken. Dabei ist besonders zu er­ wähnen, daß, obwohl die Beschreibung auf eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung mit einer 35 mm Filmpatrone ausgerichtet ist, der Filmbehäl­ ter jede beliebige der verschiedenen, handelsüblichen, dem Fachmann wohlbekannten Formen haben kann. Es ist auch zu erwähnen, daß die mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung einen Filmaufwickel- und Umspulmechanismus eingebaut haben kann, durch den ein in einer Filmpatrone enthaltener Film um ein Bild bei jeder Belichtung transportiert wird, und, wenn alle Bil­ der des Films belichtet sind, der belichtete Film in den Filmbehälter umgespult wird.
Im folgenden wird auf Fig. 1 Bezug genommen, die eine mit einem Objektiv ausgerüstete Filmpackung 1 A nach einer be­ vorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt (die, der Einfachheit halber, von jetzt an als Filmpackung bezeichnet werden wird). Die Filmpackung 1 A umfaßt einen aus Kunststoff gefertigten vorderen Gehäuseabschnitt 2 und einen hinteren Gehäuseabschnitt 3, wobei diese Ge­ häuseabschnitte zu einem Hauptstück zusammengesetzt sind, um so ein lichtundurchlässiges, rechtwinkliges, kasten­ förmiges Filmgehäuse zu bilden. Der vordere Gehäuseab­ schnitt 2 ist, in seinen äußeren Wänden, mit einem Auf­ nahmeobjektiv 4, einem Sucherfenster 5 und einem Ver­ schlußbetätigungsglied 6 versehen. Im Inneren des vor­ deren Gehäuseabschnitts 2 sind notwendige photographische Vorrichtungen eingebaut, wie z.B. ein Verschlußmechanis­ mus, ein Filmtransportmechanismus und dergleichen. Der hintere Gehäuseabschnitt 3 ist am vorderen Gehäuseab­ schnitt 2 in einer beliebigen bekannten Weise befestigt, z.B. durch Ultraschallschweißen, so daß es dem Benutzer nicht möglich ist die Gehäuseabschnitte zu trennen. Die Filmpackung 1 A ist vorzugsweise festsitzend in eine äußere (in Fig. 1 nicht dargestellte) Umhüllung einge­ schlossen, in der mehrere Öffnungen vorgesehen sind, durch die das Aufnahmeobjektiv 4, das Sucherfenster 5 und das Verschlußbetätigungsglied 6 freigelassen sind.
Fig. 2 zeigt die Filmpackung 1 A in zwei Abschnitte zer­ legt, nämlich in den vorderen Gehäuseabschnitt 2, der eine sich über seine Rückseite und bis zu seiner Unter­ seite erstreckende Öffnung 2 a aufweist, und in den hin­ teren Gehäuseabschnitt 3, der so ausgebildet ist, daß er die Öffnung 2 a des vorderen Gehäuseabschnitts 2 als kom­ plementäres Element verschließt. Im Inneren des vorderen Gehäuseabschnitts 2 sind, auf einander gegenüberliegenden Seiten eines Belichtungsrahmens 10, eine Filmrollenauf­ nahmekammer 11 und eine Filmpatronenaufnahmekammer 12 an­ geordnet. Von der oberen Wand der Filmpatronenaufnahme­ kammer 12 springt eine Gabel 14 vor, die durcheinen Film­ transportknopf 8 gedreht wird und die, von Fig. 2 aus ge­ sehen im Uhrzeigersinn drehbar ist. Der Belichtungsrahmen 10 ist mit Filmführungs- und Auflagebahnen 15 versehen, die an ihrer Ober- und Unterseite leichtnach hinten ge­ bogen sind. In einer der Bahnen 15 ist eine teilweise über die Oberfläche dieser Bahn vorstehende Schaltrolle 16 angeordnet.
An der inneren Oberfläche der Rückwand des hinteren Ge­ häuseabschnitts 3 sind eine Vielzahl von Verstärkungs­ rippen 18 angeordnet, die, wie Fig. 3 detailliert zeigt, einstückig mit dieser Rückwand ausgebildet sind. Die Verstärkungsrippen 18 erstrecken sich quer über die Rück­ wand und verhindern, daß der hintere Teil des Gehäuses durch eine von außen einwirkende Kraft verformt wird. Jede Verstärkungsrippe 18 weist eineleicht gebogene Vor­ derfläche 18 a auf, die komplementär zur Form der gebogenen Filmführungs- und Auflagebahnen 15 ausgebildet ist. Wenn der hintere Gehäuseabschnitt 3 am vorderen Gehäuseab­ schnitt 2 angebracht ist, drücken die Verstärkungrippen 18 den zwischen dem aufgerollten Film 23 und der Film­ patrone 20 verlaufenden Film 26 leicht gegen die Auflage­ bahnen 15 und halten den Film 26 zwischen diesen beiden Stellen in Anlage an diesen Auflagebahnen 15. Der Film 26 wird so stabil in der Belichtungsstellung gehalten und es wird verhindert, daß er sich über dem Belichtungs­ rahmen 10 anhebt und/oder in Wellen legt.
An der inneren Oberfläche der Bodenwand des hinteren Ge­ häuseabschnitts 3 ist ein einstückig mit dem hinteren Gehäuseabschnitt 3 ausgebildete Plattform 32 vorgesehen, die die unteren Kanten der Windungen des aufgerollten Films 23 abstützt, um den Rollfilm in einer aufrechten Lage zu halten.
An der äußeren Oberfläche der Bodenwand des hinteren Ge­ häuseabschnitts 3 sind eine Zuglasche 38 und eine Aus­ sparung 41 ausgebildet, wobei die Aussparung 41 die Zug­ lasche 38 aufnimmt. Andererseits ist in der inneren Ober­ fläche der Bodenwand des hinteren Gehäuseabschnitts 3 eine kreisförmige Nut 37 mit einem V-förmigen querschnitt ausgebildet, die in dem hinteren Gehäuseabschnitt 3 ein zu öffnendes Teil 40 bildet. Der Durchmesser der kreis­ förmigen Nut 37 ist größer als der der Patrone 20. Die kreisförmige Nut 37 ermöglicht es, daß, bei Betätigung der Zuglasche 38, das zu öffnende Teil 40 gebrochen oder abgezogen wird, um so eine Öffnung zu bilden, durch die die Patrone 20 axial entfernt werden kann, ohne daß es erforderlich ist den hinteren Gehäuseabschnitt 3 vom vorderen Gehäuseabschnitt 2 zu trennen.
Beim Zusammensetzen der Filmpackung 1 A werden, z.B. bei dieser Ausführungsform, eine Filmrolle eines Films 21 der Größe 135 und die Filmpatrone 20, die leer ist, aber an der ein Ende des Films 21 an der Filmpatronenspule 28 festgelegt ist, jeweils in die Kammern 11 und 12 einge­ legt, bevor die beiden Gehäuseabschnitte 2 und 3 zusam­ mengesetzt und aneinander befestigt werden. Dieser Film 21 ist ein Film des 35-mm-Bild Typs, der in ISO-1007: Ausgabe 1979 (International Standardization Organization) als 135iger Film definiert wird.
Der oben beschriebene Filmeinlegevorgang wird, bei diesem Ausführungsbeispiel, mit Hilfe einer Filmeinspannvor­ richtung durchgeführt, die durch eine Doppelstrichpunkt­ linie in Fig. 2 schematisch dargestellt ist. Genauer gesagt, wird der aus der Filmpatrone 20 herausgezogene unbelichtete Film 21 als eine viele Windungen aufweisende Filmrolle 23 um ein zylindrisches Spulenteil 22 der Film­ einspannvorrichtung gewickelt. Die Filmpatrone 20 wird von einem Greifarm 25 der Einspannvorrichtung gehalten und ein sich zwischen der Filmrolle 23 und der Filmpatrone 20 erstreckender Filmabschnitt 26 wird durch eine Platte 27 der Einspannvorrichtung so abgestützt, daß er leicht angehoben ist und etwas gebogen verläuft.
Die Filmpatrone 20 und der Film 21, die von der Einspann­ vorrichtung gehalten werden, können durch entsprechende Bodenöffnungen 11 a und 12 a in die jeweiligen Aufnahmekam­ mern 11 und 12 eingesetzt werden, indem man die Einspann­ vorrichtung in Richtung des vorderen Gehäuseabschnitts 2 bewegt bis die Spule 28 der Filmpatrone 20 mit ihrer Ober­ seite in Eingriff mit der Gabel 14 gebracht wird. Da der Abschnitt 26 des Films 21 angehoben ist und gebogen ver­ läuft, wird während dieses Filmeinlegevorgangs die vordere Kante des Abschnitts 26 des Films 21 nicht von den Zähnen der Schaltrolle 16 erfaßt.
Nachdem die Filmrolle 23 und die Filmpatrone 20 in der oben beschriebenen Art und Weise in den vorderen Gehäuse­ abschnitt 2 eingesetzt worden sind, gibt der Greifarm 25 die Patrone 20 frei und das zylindrische Spulenteil 22 wird elastisch verformt um den Film 21 freizugeben. Die Verformung des zylindrischen Spulenteils 22 wird dadurch ermöglicht, daß ein Schlitz 22 a vorgesehen ist, durch den ein Ende des Films 21 abgeklemmt wird. Die Einspannvor­ richtung wird dann zurückgezogen, wobei die Filmrolle 23 und die Filmpatrone 20 in den jeweiligen Aufnahmekammern 11 und 12 zurückgelassen werden. Obwohl der aufgerollte Film 23 durch seine eigene Eindrehwirkung dazu neigt sich zu lockern, wird die äußerste Windung desaufgeroll­ ten Films 23 durch eine gebogene Wand der Filmrollen­ aufnahmekammer 11 begrenzt, so daß sich die Filmrolle 23 nicht übermäßig lockern kann. Der hintere Gehäuseabschnitt 3 wird dann an den vorderen Gehäuseabschnitt 2 angesetzt und mit ihm verschweißt.
Wie bereits beschrieben, weist der hintere Gehäuseabschnitt 3 Verstärkungsrippen 18 auf, die komplementär zur Gestalt der Auflagebahnen 15 des Belichtungsrahmenrs 10 ausgebildet sind, um den Abschnitt 26 des Films 21 gegen die Auflage­ bahnen 15 zu drücken, so daß dieser Filmabschnitt in der Bildebene des Aufnahmeobjektivs 4 positioniert und gehalten wird. Vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Herstellungs­ kosten und des Ladenpreises aus sollte vorzugsweise eine aus Kunststoff bestehende Einzellinse als Aufnahmeobjektiv 4 verwendet werde. Obwohl die aus Kunststoff bestehende Einzellinse ein gewisses Maß an Verzerrung hervorruft, tra­ gen die gebogenen Auflagebahnen 15 und die gebogenen Ver­ stärkungsrippen 18 dazu bei diese Verzerrung zu verringern.
Das Einlegen des Films und das Zusammensetzen der Film­ packung müssen in einer Dunkelkammer durchgeführt werden. Aufgrund ihres einfachen Aufbaus läßt sich die Filmpackung 1 A nach der vorliegenden Erfindung auch in einem dunklen Raum automtisch zusammensetzen mit Hilfe einer Roboterein­ richtung, die mit der oben beschriebenen Einspannvorrich­ tung zusammenwirkt. Die Filmpackung 1 A kann daher mit einem sehr geringen Kostenaufwand zusammengesetzt werden.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Filmpatrone 20 und die Filmrolle 23 einzulegen, indem man den Film 21 um das zylindrische Spulenteil 22 der Einspannvorrichtung wickelt, nachdem die Filmpatrone in die Patronenaufnahme­ kammer 12 eingelegt worden ist. In diesem Fall wird der Film 21 in einem bezüglich der Filmrollenaufnahmekammer 11 um einen Winkel zwischen 30 und 45° angehobenen Zustand aufgewickelt. Wenn der Film 21 voll um das zylindrische Spulenteil 22 aufgewickelt worden ist, wird der aufge­ wickelte Film 23 in die Filmrollenaufnahmekammer 11 ein­ gesetzt, und daraufhin wird das zylindrische Spulenteil 22 entfernt.
Beim Gebrauch einer derart zusammengesetzten Filmpackung 1 A wird, bei Betätigung des Verschlußbetätigungsgliedes 6, ein Verschluß 35 für eine gewisse Zeit geöffnet und ge­ schlossen, um in der Belichtungsstellung eine einwand­ freie Belichtung eines Bildes des Films 21 durchzuführen. Nach der Belichtung wird der Filmtransportknopf 8 betätigt, um die Gabel 14 zu drehen, was zur Folge hat, daß die Spule 28 der Patrone 20 direkt gedreht wird, um so den Film um ein Bild aufzuwickeln, wodurch der belichtete Teil des Films in der Patrone 20 aufgenommen wird. Andererseits wird ein weiteres Bild des Films 21 zum Belichtungsrah­ men 10 befördert durch eine Drehung der Schaltrolle 16. Wenn die Schaltrolle 16 eine vorgegebene Anzahl von Um­ drehungen ausführt, sind der Filmtransportknopf 8 und der Verschluß 35 mit den ihm zugeordneten Elementen selbsttätig gespannt, so daß die Filmpackung 1 A für eine weitere Belichtung bereit ist.
Bei Wiederholung des Belichtungsvorganges in der oben be­ schriebenen Weise, wird der Film 21, jeweils ein Bild nach dem anderen, in der Patrone 20 aufgenommen. Wenn al­ le Bilder des Films 21 belichtet sind, ist der Film 21 voll in der Patrone 20 aufgewickelt. Die Filmpackung 1 A wird sodann an ein Photogeschäft weitergeleitet, ohne daß der belichtete Film herausgenommen wird. Dort wird die Patrone 20 aus der Filmpackung 1 A entfernt. Für dieses Entfernen der Patrone 20 wird die Zuglasche 38 entweder von Hand oder mit einem Ziehwerkzeug betätigt, um den zu öffnen­ den Teil 40 der Bodenwand des hinteren Geh useabschnitts 3 entlag der kreisförmigen Nut 37 zu brechen oder abzureißen. Das führt dazu, daß eine Öffnung in der Bodenwand des hinteren Gehäuseabschnitts 3 gebildet wird. Da die Öffnung einen größeren Durchmesser als die Patrone 20 aufweist, kann, wie bereits beschrieben wurde, die Patrone 20 leicht durch diese Öffnung in axialer Richtung herausgenommen werden. Wenn die einen belichteten Film enthaltende Patrone 20 entfernt worden ist, kann die Filmpackung 1 A wegen dieser Öffnung nicht wiederverwendet werden. Zum Entfernen des belichteten Films wird die Patrone 20 genau wie herkömmliche Patronen behandelt; der belichtete Film wird dann in der notwendigen Weise bearbeitet, um ihn zu entwickeln und Abzüge zu machen.
Jetzt wird auf die Fig. 5 bis 7 Bezug genommen, die eine andere bevorzugte Ausführungsform der Filmpackung 1 B zeigen. Die mit einem Objektiv ausgerüstete Filmpackung 1 B umfaßt einen Gehäuseteil oder mittleren Gehäuseab­ schnitt 50, eine vordere Abdeckung oder einen vorderen Gehäuseabschnitt 51, und eine hintere Abdeckung oder einen hinteren Gehäuseabschnitt 52, wobei alle diese Abschnitte aus Kunststoff bestehen. Diese Abschnitte 50, 51 und 52 sind zu einem einstückigen, lichtundurchlässigen, kastenförmi­ gen Filmgehäuse zusammengesetzt. Wie im folgenden noch genauer beschrieben werden wird, werden diese Abschnitte 50, 51 und 52 fest zusammengebaut,nachdem eine leere Film­ patrone 20 und ein Film 21 in den mittleren Gehäuseab­ schnitt 50 eingesetzt worden sind. Die Filmpatrone 20 und der Film 21 können daher vom Benutzer nicht getrennt werden.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, sind auf einer Grundplat­ te 53 des mittleren Gehäuseabschnitts 50 eine Patronen­ aufnahmekammer 55 und eine Filmrollenaufnahmekammer 56 ausgebildet, wobei diese Kammern in einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet sind. Durch entsprechende Öffnungen 55 A, 56 A, durch die die Patrone 20 und der Film 21 eingesetzt werden, ist jeder der Kammern 55, 56 an ihrem unteren Ende offen. Beim Filmeinlegevorgang wird der Film 21 aus der dem Fachmann wohlbekannten und bereits im Handel erhältlichen Filmpatrone 20 herausgezogen, und der herausgezogene Teil des Films bildet eine Filmrolle 23. Dann werden die leere Filmpatrone 20 und die Film­ rolle 23 durch die Öffnungen 55 A und 56 A in den mittleren Gehäuseabschnitt 50 eingelegt. Dieser Einlegevorgang wird in einem dunklen Raum ausgeführt. Dabei ist zu erwähnen, daß der Film 21 aus der Filmpatrone 20 herausgezogen wer­ den kann, nachdem die Fimpatrone 20 in den mittleren Ge­ häuseabschnitt 50 eingelegt worden ist.
Zwischen der Filmpatronenaufnahmekammer 55 und der Film­ rollenaufnahmekammer 56 ist ein Verbindungsabschnitt 57 vorgesehen, in dem ein Belichtungsrahmen ausgebildet ist. All drei Abschnitte 55, 56 und 57 sind einstückig ausge­ bildet mit einem im wesentlichen U-förmigen Rahmen 58. In der Mitte der Grundplatte 53 ist eine breite Nut 54 ausgebildet, die an einander gegenüberliegenden Seiten im wesentlichen U-förmige Führungsschlitze 54 A aufweist. Diese Führungsschlitze 54 A sind in Gleiteingriff mit äußeren Schienen 73 A, die an einander gegenüberliegenden Seiten eines zungenförmigen Plattformelements 73, das im folgenden noch genauer beschrieben werden wird, ausge­ bildet sind. Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, ist zwischen dem mittleren Gehäuseabschnitt 50 und dem vorderen Ge­ häuseabschnitt 51 eine Linsenhalteplatte 85 vorgesehen, in der eine die Kunststofflinse 86 als Aufnahmeobjektiv haltende Öffnung 85 A ausgebildet ist. Die Linsenhalte­ platte 85 ist so angeordnet, daß sie die Kunststofflinse 86 in einer Lage hält, in der sie mit einer in dem Belich­ tungsrahmen vorgesehene Belichtungsöffnung 78 ausgerich­ tet ist.
In der oberen Wand des vorderen Gehäuseabschnitts 51 ist eine rechteckige Öffnung 87 ausgebildet, die zur Auf­ nahme eines Verschlußbetätigungsgliedes 66 dient, wobei sich die Oberseite dieses Verschlußbetätigungsgliedes auf einer Höhe mit, oder sogar unterhalb der Außenfläche der oberen Wand des vorderen Gehäuseabschnitts 51 er­ streckt. In der vorderen Wand des vorderen Gehäuseab­ schnitts 51 befinden sich ein tunnelförmiger Sucher 88, eine kreisförmige Öffnung 89 und kleine, rechteckige Öffnungen 90 und 107. Die Öffnung 89 ist koaxial mit der optischen Achse der Linse 86 ausgebildet. Die kleinen Öffnungen 90 sind so angeordnet, daß sie von dem mit­ tleren Gehäuseabschnitt 50 vorstehende, hakenförmige Ansätze 91 aufnehmen, durch die die beiden Abschnitte 50 und 51 vorübergehend aneinander befestigt werden. Am Boden des vorderen Gehäuseabschnitts 51 ist ein nach hinten vorstehendes Plattformteil 73 ausgebildet, das an einander gegenüberliegenden Seiten mit den äußeren Schie­ nen 73 A versehen ist und das, beim Zusammenbau des Film­ gehäuses, in die im mittleren Gehäuseabschnitt 50 ausge­ bildete Nut 54 eingeführt wird. Die Filmpackung 1 B wird, dadurch daß das Plattformteil 73 und die am Boden aus­ gebildete Nut 54 vorgesehen sind, konstruktionstechnisch verstärkt, und eine Verformung durch von außen auf sie einwirkende Kräfte wird dadurch verhindert.
Der im wesentlichen L-förmig ausgebildete hintere Gehäuse­ abschnitt 52 umfaßt eine Rückwand 93 und eine Bodenwand 94. In der Rückwand 93 ist eine Öffnung 95 ausgebildet, wobei diese Öffnung auf den tunnelförmigen Sucher 88 aus­ gerichtet ist, durch den ein Objekt anvisiert wird. In der Rückwand 93 des hinteren Gehäuseabschnitts 52 ist weiter­ hin eine rechteckige Öffnung 96 ausgebildet, die einen Filmtransportknopf 60 aufnimmt, dessen äußere Umfangs­ fläche sich auf einer Höhe mit, oder sogar unterhalb der Außenfläche der Rückwand 93 des hinteren Gehäuseabschnitts 52 erstreckt. Innen an der Rückwand 93 des hinteren Ge­ häuseabschnitts 52 befindet sich ein eine gebogene Ober­ fläche aufweisender Abschnitt 98 auf dem der Film 21 ab­ gestützt und entlang geführt wird.
Die Bodenwand 94 des hinteren Gehäuseabschnitts 52 ist so ausgebildet, daß sie die Bodenöffnungen 55 A und 56 A der Filmpatronenaufnahmekammer 55 und der Filmrollenaufnahme­ kammer 56 abdeckt, wenn der hintere Gehäuseabschnitt 52 am mittleren Gehäuseabschnitt 50 angebracht ist. Wie im einzelnen aus Fig. 7 zu ersehen ist, ist für dieses Ab­ schließen der Bodenöffnung 56 A ein zungenförmiges Platt­ formteil 83 vorgesehen, dessen Kante sich verjüngt und mit einem äußeren Vorsprung 83 A versehen ist, der wiederum mit einer inneren Nut 56 B in Eingriff gebracht werden kann. Beim Zusammenbau des Filmgehäuses verschließt dieses Plattformteil 83 die Bodenöffnung 56 A, indem der äußere Vorsprung 83 A in die sich in Umfangsrichtung erstreckende innere Nut 56 B eingebracht wird. Dieser Eingriff zwischen dem zungenförmigen Teil und der Bodenöffnung dient in vorteilhafter Weise dazu das Innere der Rollfilmaufnahme­ kammer 56 lichtundurchlässig zu halten, das Filmgehäuse zu verstärken, so daß es sich nicht durch von außen auf es einwirkende Kräfte ohne weiteres verformen kann, und das Plattformteil 83 in der Bodenöffnung 56 A genau zu positionieren. Die Bodenwand 94 ist auch mit einer Nut 108 ausgebildet, die zur Aufnahme einer halbkreisförmigen Schiene 108 A dient, welche an einem die Bodenöffnung 55 A der Patronenaufnahmekammer 55 umgebenden unteren Ende vorgesehen ist, so daß, in dem in Fig. 5 gezeigten zusam­ mengebauten Zustand der photographischen Filmpackung 1 B, eine Labyrinthdichtung gebildet wird. Durch diese Labyrinthdichtung wird das Innere der Filmpatronenauf­ nahmekammer 55 lichtundurchlässig gehalten. An der Vor­ derkante der Bodenwand 94 ist ein Paar hakenförmiger Ansätze 106 vorgesehen, die sich von dieser Vorderkante nach oben erstrecken und die mit kleinen, in der vorderen Wand des vorderen Gehäuseabschnitts 51 vorgesehenen, rechteckigen Öffnungen 107 in Eingriff gebracht werden, wenn die photographische Filmpackung 1 B zusammengebaut wird.
Der hintere Gehäuseabschnitt 52 ist mit einer Nut 52 A ausgebildet, die entlang seines Umfangs verläuft und in die Schienen 58 A eingepaßt sind, wobei diese Schienen an hinteren Flächen auf beiden Seiten des Rahmenteils 58 des mittleren Gehäuseabschnitts 50 und an einer hinteren sich quer erstreckenden Endfläche des vorderen Gehäuse­ abschnittes 51 ausgebildet sind, so daß im zusammenge­ bauten Zustand der photographischen Filmpackung 1 B eine Labyrinthdichtung gebildet wird. Durch diese Labyrinth­ dichtung kann das Innere der photographischen Filmpackung 1 B lichtundurchlässig gehalten werden. Der im mittleren Gehäuseabschnitt 50 aufgenommene Film 21 ist daher in einer lichtundurchlässigen Weise untergebracht, wenn der mittlere, der vordere und der hintere Gehäuseabschnitt 50 bis 52 aneinander befestigt sind.
Beim Zusammenbau der Filmpackung 1 B wird der vordere Ge­ häuseabschnitt 51 zuerst mit der Vorderseite nach unten angeordnet, indem man (nicht dargestellte) Positionierungs­ stifte einer Zusammenbauvorrichtung in die Öffnungen ein­ paßt, woraufhin dann der mittlere Abschnitt 50 auf den vor­ deren Abschnitt 51 aufgesetzt wird, so daß das Platform­ teil 73 in die Nut 54 eingeführt wird. Daraufhin wird der hintere Gehäuseabschnitt 52 an den mittleren Gehäuseab­ schnitt 50 angebracht, und zwar derart, daß die Bodenwand 94 unterhalb der Grundplatte 53 des mittleren Gehäuseab­ schnitts 50 positioniert wird, so daß die Öffnungen 55 A und 56 A der Filmpatronenaufnahmekammer 55 und der Film­ rollenaufnahmekammer 56 abgedeckt werden.
Jetzt nehmen die jeweiligen senkrechten Nuten 52 A und 52 A des hinteren Gehäuseabschnitts 52 und die halbkreisförmige Nut 108 der Bodenwand 94 die entsprechenden Schienen des mittleren Gehäuseabschnitts 50 auf. Durch den Aufbau der Filmpackung 1 B, bei dem der hintere Gehäuseabschnitt 52 an dem mittleren Gehäuseabschnitt 50 befestigt ist, in den die Filmpatrone 20 und die Filmrolle 23 zuvor einge­ legt worden sind, ist der Film 21 in einer lichtundurch­ lässigen Weise untergebracht. Anschließend wird die Be­ festigung des vorderen Gehäuseabschnitts 51 durchgeführt, indemman dasPlattformteil 73 desvorderen Gehäuseabschnitts 51 in die Bodennut 54 des mittleren Gehäuseabschnitts 50 einführt, die hintere Kante des vorderen Gehäuseabschnitts 51 in die quer verlaufende Nut 52 A des hinteren Gehäuse­ abschnitts 52 einpaßt, und sodann die hakenförmigen Ansätze 91 des mittleren Gehäuseabschnitts 50 und die hakenförmi­ gen Ansätze 106 der Bodenwand 94 des hinteren Gehäuseab­ schnitts 52 jeweils mit den kleinen, rechteckigen Öffnun­ gen 90 und 107 in Eingriff bringt, die in der vorderen Wand des vorderen Gehäuseabschnitts 51 ausgebildet sind. Nach diesen Zusammenpassen, wird der hintere Gehäuseab­ schnitt 52 nach unten gedrückt, um die hakenförmigen Ansätze 91 mit den Öffnungen 90 des vorderen Gehäuseab­ schnitts 51 in Eingriff zu bringen, wodurch der mittlere Gehäuseabschnitt 50 fest am vorderen Gehäuseabschnitt 51 angebracht wird. Anschließend wird das halb zusammenge­ baute Filmgehäuse in einen dunklen Raum gebracht, um die Filmrolle 23 und die Filmspule 20 einzulegen. Daraufhin wird der hintere Gehäuseabschnitt 52 fest am mittleren Gehäuseabschnitt 50 angebracht, indem man die senkrechten Schienen 58 A in die rechte und linke senkrechte Nut 52 A des hinteren Gehäuseabschnitts 52 einpaßt. Durch anpres­ sen des hinteren Gehäuseabschnitts 52 an den mittleren Gehäuseabschnitt 50 werden die hakenförmigen Ansätze 106 mit den Öffnungen 107 des vorderen Gehäuseabschnitts 51 in Eingriff gebracht; das vollständige, lichtundurchläs­ sige Filmgehäuse ist somit zusammengebaut.
Die in den Fig. 5 bis 7 dargestellte Filmpackung 1 B wird in der gleichen Weise wie das vorher beschriebene Aus­ führungsbeispiel verwendet.
Gemäß einer derart aufgebauten Filmpackung dienen die Plattformteile 73 und 83 nicht nur als Verstärkungsmit­ tel, um zu verhindern, daß die Filmpackung von einer von außen auf sie einwirkenden Kraft verformt wird, sondern auch als Positionierungseinrichtungen durch die beim Zusammenbau die vorderen und hinteren Gehäuseabschnitte in Bezug auf den mittleren Abschnitt positioniert werden.
Obwohl die vorliegende Erfindung durch die bevorzugten Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die beiliegen­ den Zeichnungen voll beschrieben worden ist, sollte eigens erwähnt werden, daß verschiedene Änderungen und Abwand­ lungen für den Fachmann offensichtlich sind. Daher sollten solche Anderungen und Abwandlungen, wenn sie nicht vom Bereich der vorliegenden Erfindung abweichen, als Teil derselben angesehen werden.

Claims (17)

1. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete Photographische Filmpackung, gekennzeichnet durch ein lichtundurchlässiges Filmgehäuse an dem ein Aufnahme­ objektiv (4) angebracht ist, einen in dem lichtundurch­ lässigen Filmgehäuse eingeschlossenen leeren Filmbe­ hälter (20), und einen aufgerollten Film, der mit einem Ende in dem leeren Filmbehälter (20) festgehalten ist und der in dem lichtundurchlässigen Filmgehäuse einge­ schlossen ist, wobei dieses lichtundurchlässige Film­ gehäuse einen rückwärtigen Wandabschnitt aufweist, der mit mehreren Rippen (18) versehen ist, die sich in der Richtung erstrecken, in der ein Film (21) von der Film­ rolle (23) abgezogen und zum Filmbehälter (20) bewegt wird.
2. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß diese Rippen (18) den Film (21) von hinten abstützen und führen.
3. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rippen (18) gebogen sind.
4. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (18) ein­ stückig mit dem lichtundurchlässigen Filmgehäuse ausge­ bildet sind.
5. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das lichtundurchlässige Filmge­ häuse aus Kunststoffmaterial besteht.
6. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 1, 4 oder 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das lichtundurchlässige Film­ gehäuse aus einem vorderen Gehäuseabschnitt (2) und einem hinteren Gehäuseabschnitt (3) besteht.
7. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Rippen (18) an dem hinteren Gehäuseabschnitt (3) ausgebildet sind.
8. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das lichtundurchlässige Filmgehäuse aus einem vorderen, einem mittleren und einem hinteren Gehäuseabschnitt besteht.
9. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rippen an dem hinteren Gehäuse­ abschnitt ausgebildet sind.
10. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung, gekennzeichnet durch ein lichtundurchlässiges Filmgehäuse an dem ein Aufnamhe­ objektiv (4) angebracht ist, einen leeren Filmbehälter (20), der in dem lichtundurchlässigen Filmgehäuse ein­ geschlossen ist, und einen aufgerollten Film, der mit einem Ende indem lichtundurchlässigen Filmgehäuse festgehalten ist, wobei das lichtundurchlässige Filmgehäuse einen Ge­ häusegrundabschnitt (50) mit offenen Seiten und einen Abdeckabschnitt (51, 52) zum Verschließen der offenen Seiten des Gehäusegrundabschnitts (50) umfaßt, und wobei einer der beiden Abschnitte (50, 51, 52) jeweils mit einem Plattformteil (73, 83) ausgebildet ist, das in eine in dem anderen Abschnitt (50) ausgebildete Nut (54, 56 B) eingepaßt wird.
11. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Plattformteil (73, 83) und die Nut (54, 56 B) jeweils am Boden des Abdeckabschnitts (51, 52) und des Gehäusegrundabschnitts (50) ausgebildet sind.
12. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abdeckabschnitt ein vorderes Abdeckteil (51) ist.
13. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckabschnitt ein hinteres Abdeckteil (52) ist.
14. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 10 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Plattformteil (83) ein­ gepaßt ist in eine Bodenöffnung (56 A) einer den Rollfilm (23) aufnehmenden Filmaufnahmekammer (56), so daß es als Auflage für den Rollfilm (23) dient.
15. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Filmbehälter (20) eine durch ISO-1007 (International Standardization Organi­ zation -1007: Ausgabe 1978) festgelegte Filmpatrone ist.
16. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung, gekennzeichnet durch ein lichtundurchlässiges Filmgehäuse an dem ein Aufnahme­ objektiv (4) angebracht ist und durch einen aufgerollten Film, wobai das lichtundurchlässige Filmgehäuse eine Rollfilmaufnahmekammar (11) und eine Filmaufnahmekammer (12) sowie einen rückwärtigen Wandabschnitt zwischen diesen beiden Kammern (11, 12) umfaßt, wobei der rück­ wärtige Wandabschnitt mit mehreren Rippen (18) versehen ist, die sich in der Richtung erstrecken, in der der Film (21) von der Rollfilmaufnahmekammmer (11) abgezogen und zur Filmaufnahmekammer (12) bewegt wird.
17. Eine mit einem Objektiv ausgerüstete photographische Filmpackung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rippen (18) einstückig mit dem aus Kunststoffmatarial hergestellten, lichtundurchläs­ sigen Filmgehäuse ausgebildet sind.
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