DE3740572C2 - Einwegkamera - Google Patents

Einwegkamera

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Description

Die Erfindung betrifft eine Einwegkamera mit einem lichtun­ durchlässigen Gehäuse aus Kunststoff.
Eine Einwegkamera bietet die Möglichkeit, sich durch problem­ loses Photographieren zu unterhalten, selbst wenn man keine "normale" Kamera zur Hand hat. Diese, zugleich eine Filmver­ packung bildende Einwegkamera bildet als ein vollständiges Ganzes ein mit einem Aufnahmeobjektiv versehenes Filmgehäuse, ferner weist sie einfache Vorrichtungen auf, wie einen Film­ aufzugsmechanismus mit den jeweils zugeordneten Elementen, die in das Filmgehäuse eingefügt sind, einen Film in einer Patrone der Größe 110, oder einen Film in einer 35 mm Filmpa­ trone, der zuvor in dem Filmgehäuse eingesetzt wurde. Solch eine Einwegkamera kann überall da verkauft werden, wo Photo­ filme verkauft werden. Diese Einwegkamera kann nicht nur zu einem ziemlich geringen Preis verkauft werden, da, anders als bei herkömmlichen, handlichen Kameras, keine rückwärtige Ab­ deckung zum Einlegen des Films, kein Filmumspulmechanismus, keine komplizierte Belichtungssteuerungseinrichtung und der­ gleichen vorgesehen sind, sondern sie ermöglicht dem Phtogra­ phen auch ein müheloses und amüsantes Photographieren, da es nicht notwendig ist, den Film einzulegen und wieder herauszu­ nehmen.
Wenn alle Bilder des Films belichtet sind, wird die Einwegka­ mera an ein Photogeschäft oder Photolabor gegeben, ohne daß der Film herausgenommen wird. Dort wird, durch Aufbrechen der Filmpackung, der belichtete Film in einer Filmpatrone heraus­ genommen und dann entwickelt, um Abzüge davon herzustellen, während die Einwegkamera ohne den Film als Abfall weggeworfen wird. Die Abzüge werden zusammen mit dem entwickelten Film an den Kunden zurückgeschickt.
Es ist jedoch schwierig, vergrößerte Abzüge guter Bildquali­ tät von dem Film der Größe 110 herzustellen. Um eine bessere Bildqualität zu erreichen, wurde vorgeschlagen, eine Einwegkamera vorzusehen, die einen Rollfilm der Größe 135 enthält, dessen Bildgröße 36 × 24 mm beträgt. Dies ist eine Größe, die bei Amateurphotographen sehr beliebt ist. Indem man den Rollfilm der Größe 135, der in einer durch die Internationale Normenorganisation (International Organzation for Standardization) (ISO Code 1007: Ausgabe 1979) festgelegten Filmpatrone enthalten ist, in eine derartige Einwegkamera einfügt, können die vorhande­ nen Filmentwicklungssysteme auch vollständig für Filme aus derartigen Einwegkameras verwendet werden. In diesem Fall wird ein Rollfilm der Größe 135 herausgezogen und aufgerollt, wobei ein Ende an einer Spule der Filmpatrone angebracht ist, bevor er in die Einwegkamera eingefügt wird. In der Einwegka­ mera sind der aufgerollte Film und eine Patrone zuerst in dem Filmgehäuse untergebracht. Werden Photographien gemacht, so wird der aufgerollte Film in die Filmpatrone überführt, und zwar ein Bild bei jeder Belichtung. Wenn alle Bilder belich­ tet sind, befindet sich der aufgerollte, belichtete Film ganz in der Patrone, und es ist daher möglich, die Filmpatrone aus der Einwegkamera in einem Raum bei Tageslicht zu entnehmen, ohne den Film zurückzuspulen.
Bei derartigen Einwegkameras, die nur eine verhältnismäßig grobe Filmvorschub- und Filmpositioniervorrichtung enthalten, ist es besonders wichtig, den Film genau in einer Belichtungs­ stellung und plan in einer Bildebene zu halten, so daß zu­ gleich der Einfluß äußerer Kräfte auf den Film in der Einweg­ kamera vermieden werden soll.
Bei herkömmlichen Kameras ist aus der DE 31 02 908 C2 ein Ka­ merarückdeckel für eine Rollfilmkamera bekannt, dessen der Filmbühne zugeordnete Rückdeckelbereich durch Rippen verstärkt und als im wesentlichen verbindungssteife ebene Andruckfläche ausgebil­ det ist, auf die benachbarte Rückdeckelseitenbereiche elasti­ sche Federvorspannkräfte ausüben.
Aus der GB-PS 14 45 399 ist eine mehrteilige, ebenfalls sehr einfach aufgebaute Kamera bekannt, bei der ein auswechselba­ res Teil die beweglichen Mechanismen enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einwegkamera anzugeben, die bei Beibehaltung eines sehr einfachen und äu­ ßerst kostengünstigen Aufbaus zugleich eine präzise und ver­ windungssteife Zuordnung der einzelnen Komponenten der Ein­ wegkamera zueinander ermöglicht, so daß auch bei äußeren Be­ anspruchungen ein hinreichende Filmführung gewährleistet ist und qualitativ gute Photographien mit einer solchen Kamera angefertigt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kamera mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Eine solche Kamera weist durch die die einzelnen Gehäuseab­ schnitte der Einwegkamera verbindenden Verbindungsmittel, die vielfach auf dem Nut-Feder-Prinzip beruhen, nicht nur eine hohe Verbindungssicherheit, sondern zugleich eine große Ge­ häusesteifigkeit und Stabilität auf.
Vorzugsweise ist der hintere Gehäuseabschnitt mit einer bo­ genförmigen Oberfläche mit ebenfalls versteifendem Effekt versehen.
Weitere, bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstan­ des sind in den übrigen Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei­ spieles und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In die­ sen zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform einer Einwegkamera in schematischer, perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine perspektivische Exposionsdarstellung der Ein­ wegkamera nach Fig. 1, und
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines mittleren Gehäuseabschnittes der Einwegkamera nach Fig. 1.
Die Einwegkamera nach dem Ausführungsbeispiel umfaßt mehrere Abschnitte, insbesondere Belichtungsabschnitte und Filmtrans­ portabschnitte, die denen einfacher Standbildkameras ähnlich sind. Da der Fachmann mit derartigen Elementen vertraut ist, richtet sich die vorliegende Beschreibung, insbesondere auf die Teile der Einwegkamera, die das Besondere der vorliegen­ den Lösung darstellen. Obwohl eine Ein­ wegkamera mit einer 35 mm Filmpatrone beschrieben ist, wird darauf hingewiesen, daß der Filmbehälter jede beliebige der verschiedenen, handelsüblichen und dem Fachmann bekannten Ausführungen haben kann. Es kann bei der Einwegkamera ferner auch ein Filmaufwickel- und Umspulmechanismus vorgesehen sein, durch den ein in der Filmpatrone enthaltener Film um ein Bild nach jeder Belichtung transportiert wird und durch den dann, wenn alle Bilder des Films belichtet sind, der be­ lichtete Film in den Filmbehälter umgespult wird.
Die Einwegkamera 1B, die mit einem Objektiv versehen ist, um­ faßt als Gehäuseteil einen mittleren Gehäuseabschnitt 50, ei­ nen vorderen Gehäuseabschnitt 51 (vordere Abdeckung) und ei­ nen hinteren Gehäuseabschnitt 52 (hintere Abdeckung), wobei alle diese Abschnitte aus Kunststoff bestehen. Der hintere, mittlere und vordere Gehäuseabschnitt 52, 50, 51 sind zu ei­ nem einstückigen, lichtundurchlässigen, kastenförmigen Gehäu­ se (Filmgehäuse) zusammengesetzt. Wie nachfolgend noch genau­ er beschrieben wird, sind die Gehäuseabschnitte 50, 51, 52 fest zusammengebaut, nachdem eine leere Filmpatrone 20 und ein Film 21 in den mittleren Gehäuseabschnitt 50 eingesetzt worden sind. Die Filmpatrone 20 und der Film 21 können daher von einem Benutzer nicht von der Einwegkamera getrennt wer­ den.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind auf einer Grundplatte 53 des mittleren Gehäuseabschnittes 50 eine Filmpatronen-Aufnahmekammer 55 zur Aufnahme der Filmpatrone 20 und eine Filmwickel-Aufnahmekammer 56 ausgebildet, wobei diese Kammern 55, 56 in einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet sind. Durch eine Öffnung 55A und eine weitere Bodenöffnung 56A, durch die die Filmpatrone 20 bzw. der Film 21 eingesetzt werden, ist sowohl die Filmpatronen-Aufnahmekammer 55 als auch die Filmwickel-Aufnahmekammer 56 an ihrem unteren Ende offen. Beim Filmeinlegevorgang wird der Film 21 aus der han­ delsüblichen Filmpatrone 20 herausgezogen und der herausgezo­ gene Teil des Films 21 bildet einen Filmwickel 23. Dann wer­ den die leere Filmpatrone 20 und der Filmwickel 23 durch die Bodenöffnungen 55A und 56A in den mittleren Gehäuseabschnitt 50 eingelegt. Dieser Einlegevorgang wird in einem Dunkelraum ausgeführt. Dabei ist zu erwähnen, daß der Film 21 alternativ auch aus der Filmpatrone 20 herausgezogen werden kann, nach­ dem die Filmpatrone 20 in den mittleren Gehäuseabschnitt 50 eingelegt worden ist.
Zwischen der Filmpatronen-Aufnahmekammer 55 und der Filmwickel-Aufnahmekammer 56 ist ein Verbindungsabschnitt 57 vorge­ sehen, in dem ein Belichtungsrahmen ausgebildet ist. Die Filmpatronen-Aufnahmekammer 55, die Filmwickel-Aufnahmekammer 56 und der Verbindungsabschnitt 57 sind einstückig ausgebil­ det, mit einem im wesentlichen U-förmigen Rahmen 58. In der Mitte einer Grundplatte 53 ist eine breite Nut 54 ausgebil­ det, die an einander gegenüberliegenden Seiten im wesentli­ chen U-förmige Führungsschlitze 54A aufweist. Diese Führungs­ schlitze 54A sind in Gleiteingriff mit äußeren Schienen 73A, die aneinander gegenüberliegenden Seiten eines zungenförmigen Plattenformelementes 73, das nachfolgend noch genauer erläu­ tert wird, ausgebildet sind.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist zwischen dem mittleren Gehäuseabschnitt 50 und dem vorderen Gehäuseabschnitt 51 eine Linsenhalteplatte 85 vorgesehen, in der eine Öffnung 85A aus­ gebildet ist, die eine Kunststofflinse 86 als Aufnahmeobjek­ tiv hält. Die Linsenhalteplatte 85 ist so angeordnet, daß sie die Kunststofflinse 86 in einer Lage hält, in der sie mit ei­ ner in dem Belichtungsrahmen vorgesehenen Belichtungsöffnung 78 ausgerichtet ist.
In einer oberen Wand des vorderen Gehäuseabschnittes 51 ist eine rechteckige Öffnung 87 ausgebildet, die zur Aufnahme ei­ nes Verschlußbetätigungsgliedes 66 dient, dessen Oberseite entweder in einer Höhe mit einer oberen Wand des vorderen Ge­ häuseabschnittes 51 liegt oder sich sogar auf einem Niveau unterhalb dieser Außenfläche befindet. In einer vorderen Wand des vorderen Gehäuseabschnittes 51 befinden sich ein tunnel­ förmiger Sucher 88, eine kreisförmige Öffnung 89 und kleine, rechteckige Öffnungen 90 und 107. Die Öffnung 89 ist koaxial mit der optischen Achse der Kunststofflinse 86 ausgebildet. Die kleinen Öffnungen 90 sind so angeordnet, daß sie hakenförmige Ansätze 91 aufnehmen, die von dem mittleren Gehäuseabschnitt 50 vor­ stehen, und durch die die beiden Gehäuseabschnitte 50 und 51 vorübergehend aneinander befestigt werden. Am Boden des vor­ deren Gehäuseabschnittes 51 ist ein nach hinten vorstehendes Plattenformelement 73 ausgebildet, das an einander gegenüberlie­ genden Seiten mit äußeren Schienen 73A versehen ist und das, beim Zusammenbau des Filmgehäuses, in die im mittleren Gehäu­ seabschnitt 50 ausgebildete Nut 54 eingeführt wird. Die Einwegkamera 1B wird dadurch, daß das Plattenformelement 73 und die am Boden ausgebildete Nut 54 vorgesehen sind, konstruk­ tionstechnisch verstärkt und eine Verformung durch von außen auf die Einwegkamera einwirkende Kräfte wird dadurch verhin­ dert.
Der im wesentlichen L-förmig ausgebildete hintere Gehäuseab­ schnitt 52 umfaßt eine Rückwand 93 und eine Bodenwand 94. In der Rückwand 93 ist eine Öffnung 95 ausgebildet, wobei diese Öffnung auf den tunnelförmigen Sucher 88 ausgerichtet ist, durch den ein Objekt anvisiert wird. In der Rückwand 93 des hinteren Gehäuseabschnittes 52 ist weiterhin eine rechteckige Öffnung 96 ausgebildet, die einen Filmtransportknopf 60 auf­ nimmt, dessen äußere Umfangsfläche sich auf einer Höhe mit der Außenfläche der Rückwand 93 des hinteren Gehäuseabschnit­ tes 52 oder sogar unterhalb derselben erstreckt. Innen an der Rückwand 93 des hinteren Gehäuseabschnittes 52 befindet sich ein eine gebogene Oberfläche aufweisender Abschnitt 98, auf dem der Film 21 abgestützt und entlanggeführt wird.
Die Bodenwand 94 des hinteren Gehäuseabschnittes 52 ist so ausgebildet, daß sie die Bodenöffnungen 55A und 56A der Film­ patronen-Aufnahmekammer 55 und der Filmwickel-Aufnahmekammer 56 abdeckt, wenn der hintere Gehäuseabschnitt 52 am mittleren Gehäuseabschnitt 50 angebracht ist. Wie im einzelnen aus Fig. 3 zu ersehen ist, ist für dieses Abschließen der Boden­ öffnung 56A ein zungenförmiges Plattenformteil 83 vorgesehen, dessen Kante sich verjüngt und mit einem äußeren Vorsprung 83A versehen ist, der wiederum mit einer inneren Nut 56B in Eingriff gebracht werden kann.
Beim Zusammenbau des Filmgehäuses verschließt dieses Platten­ formelement 83 die Bodenöffnung 56A, indem der äußere Vorsprung 83A in die sich in Umfangsrichtung erstreckende innere Nut 56B eingebracht wird. Dieser Eingriff zwischen dem zungenför­ migen Plattenformelement 83 und der Bodenöffnung 56A dient in vorteilhafter Weise dazu, das Innere der Rollfilm-Aufnahmekammer 56 licht­ undurchlässig zu halten, das Filmgehäuse zu verstärken, so daß es sich nicht durch von außen auf das Gehäuse einwirkende Kräfte ohne weiteres verformen kann, und das Plattenformelement 83 in der Bodenöffnung 56 genau zu positionieren. Die Boden­ wand 94 ist auch mit einer Nut 108 versehen, die zur Aufnahme einer halbkreisförmigen Schiene 108A dient, welche an einem die Bodenöffnung 55A der Filmpatronen-Aufnahmekammer 55 umge­ benden, unteren Ende vorgesehen ist, so daß in dem in Fig. 1 gezeigten, zusammengebauten Zustand der Einwegkamera 1B eine Labyrinthdichtung gebildet wird. Durch diese Labyrinthdich­ tung wird das Innere der Filmpatronen-Aufnahmekammer 55 lichtundurchlässig gehalten. An der Vorderkante der Bodenwand 94 ist ein Paar hakenförmige Ansätze 106 vorgesehen, die sich von dieser Vorderkante nach oben erstrecken und die mit klei­ nen, in der vorderen Wand des vorderen Gehäuseabschnittes 51 vorgesehenen, rechteckigen Öffnungen 107 in Eingriff gebracht werden, wenn die Einwegkamera 1B zusammengebaut wird.
Der hintere Gehäuseabschnitt 52 ist mit einer Nut 52A verse­ hen, die entlang seines Umfangs verläuft, und die in Schienen 58A eingepaßt sind, wobei diese Schienen 58A an hinteren Flä­ chen auf beiden Seiten des Rahmenteiles 58 des mittleren Ge­ häuseabschnittes 50 und an einer hinteren, sich quer erstreckenden Endfläche des vorderen Gehäuseabschnittes 51 ausgebil­ det sind, so daß im zusammengebauten Zustand der Einwegkamera 1B eine Labyrinthdichtung gebildet wird. Durch diese Laby­ rinthdichtung kann das Innere der Einwegkamera 1B lichtun­ durchlässig gehalten werden. Der im mittleren Gehäuseab­ schnitt 50 aufgenommene Film 21 ist daher in einer lichtun­ durchlässigen Weise untergebracht, wenn der mittlere, der vordere und der hintere Gehäuseabschnitt 50 bis 52 aneinander befestigt sind.
Beim Zusammenbau der Einwegkamera 1B wird der vordere Gehäu­ seabschnitt 51 zuerst mit der Vorderseite nach unten angeord­ net, indem man (nicht dargestellte) Positionierungsstifte ei­ ner Zusammenbauvorrichtung in die Öffnungen einpaßt, worauf­ hin dann der mittlere Gehäuseabschnitt 50 auf den vorderen Gehäuseabschnitt 51 aufgesetzt wird, so daß das Plattenform­ element 73 in die Nut 54 eingeführt wird. Daraufhin wird der hintere Gehäuseabschnitt 52 an dem mittleren Gehäuseabschnitt 50 angebracht, und zwar derart, daß die Bodenwand 94 unter­ halb der Grundplatte 53 des mittleren Gehäuseabschnittes 50 positioniert ist, so daß die Öffnungen 55A und 56A der Film­ patronen-Aufnahmekammer 55 und der Filmwickel-Aufnahmekammer 56 abgedeckt werden.
Jetzt nehmen die jeweiligen senkrechten Nuten 52A des hinte­ ren Gehäuseabschnittes 52 und die halbkreisförmige Nut 108 der Bodenwand 94 die entsprechenden Schienen des mittleren Gehäuseabschnittes 50 auf. Durch den Aufbau der Einwegkamera 1B, bei dem der hintere Gehäuseabschnitt 52 an dem mittleren Gehäuseabschnitt 52 befestigt ist, in den die Filmpatrone 20 und der Filmwickel 23 zuvor eingelegt worden sind, ist der Film 21 in einer lichtundurchlässigen Weise untergebracht. Anschließend wird die Befestigung des vorderen Gehäuseab­ schnittes 52 durchgeführt, indem das Plattenformelement 73 des vorderen Gehäuseabschnittes 51 in die Bodennut 54 des mittle­ ren Gehäuseabschnittes 50 eingeführt, die hintere Kante des vorderen Gehäuseabschnittes 51 in die querverlaufende Nut 52A des hinteren Gehäuseabschnittes 52 eingepaßt und sodann die hakenförmigen Ansätze 91 des mittleren Gehäuseabschnittes 50 und die hakenförmigen Ansätze 106 der Bodenwand 54 des hinte­ ren Gehäuseabschnittes 52 jeweils mit den kleinen, rechtecki­ gen Öffnungen 90 und 107 in Eingriff bringt, die in der vorde­ ren Wand des vorderen Gehäuseabschnittes 51 ausgebildet sind. Nach diesem Zusammenpassen wird der hintere Gehäuseabschnitt 52 nach unten gedrückt, um die hakenförmigen Ansätze 91 mit den Öffnungen 90 des vorderen Gehäuseabschnittes 51 in Ein­ griff zu bringen, wodurch der mittlere Gehäuseabschnitt 50 fest am vorderen Gehäuseabschnitt 51 angebracht wird. An­ schließend wird das halb zusammengebaute Filmgehäuse in einen dunklen Raum gebracht, um den Filmwickel 23 und die Filmpa­ trone 20 einzulegen. Daraufhin wird der hintere Gehäuseab­ schnitt 52 fest am mittleren Gehäuseabschnitt 50 angebracht, indem man die senkrechten Schienen 58A in die rechte und lin­ ke senkrechte Nut 52A des hinteren Gehäuseabschnittes 52 ein­ paßt. Durch Anpressen des hinteren Gehäuseabschnittes 52 an den mittleren Gehäuseabschnitt 50 werden die hakenförmigen Ansätze 106 mit den Öffnungen 107 des vorderen Gehäuseab­ schnittes 51 in Eingriff gebracht. Damit ist das lichtun­ durchlässige Filmgehäuse vollständig und somit zusammenge­ baut.
Die Gehäuseabschnitte können in beliebiger bekannter Weise miteinander befestig werden, z. B. durch Ultraschallschweißen, so daß es dem Benutzer nicht möglich ist, die Gehäuseab­ schnitte zu trennen. Die Einwegkamera 1B ist vorzugsweise festsitzend in eine äußere (in Fig. 1 nicht dargestellte) Um­ hüllung eingeschlossen, in der mehrere Öffnungen vorgesehen sind, durch die das Aufnahmeobjektiv 86, das Sucherfenster 88 und das Verschlußbetätigungsglied 66 freigelassen sind.
Beim Gebrauch einer derart zusammengesetzten Einwegkamera 1B, wird bei Betätigung des Verschlußbetätigungsgliedes 66 ein Verschluß für eine gewisse Zeit geöffnet und geschlossen, um in der Belichtungsstellung einer einwandfreien Belichtung ei­ nes Bildes des Films 21 durchzuführen. Nach der Belichtung wird der Filmtransportknopf 60 betätigt, was zur Folge hat, daß die Spule 32 der Patrone 20 direkt gedreht wird, um so den Film um ein Bild aufzuwickeln, wodurch der belichtete Teil des Films 21 in der Patrone 20 aufgenommen wird. Ande­ rerseits wird ein weiteres Bild des Films 21 zum Belichtungs­ rahmen befördert. Wenn eine (hier nicht dargestellte) Weiter­ schaltrolle eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen ausführt, sind der Filmtransportknopf 60 sowie ein (hier nicht darge­ stellter) Verschluß mit den ihm zugeordneten Elementen selbsttätigt gespannt, so daß die Einwegkamera 1B für eine weitere Belichtung bereit ist.
Bei Wiederholung des Belichtungsvorganges in der vorbeschrie­ benen Weise wird der Film 21, jeweils ein Bild nach dem ande­ ren, in der Filmpatrone 20 aufgenommen. Wenn alle Bilder des Films 21 belichtet sind, ist der Film 21 voll in der Filmpa­ trone 20 aufgewickelt. Die Einwegkamera 1B wird sodann an ein Photogeschäft weitergeleitet, ohne daß der belichtete Film herausgenommen wird. Dort wird die Filmpatrone 20 aus der Einwegkamera 1B entfernt. Für dieses Entfernen der Filmpatro­ ne 20 wird eine (hier nicht dargestellte) Zuglasche entweder von Hand oder mit einem Ziehwerkzeug betätigt, um einen zu öffnenden Teil der Bodenwand des hinteren Gehäuseabschnittes 52 zu brechen oder abzureißen. Dies führt dazu, daß eine Öff­ nung in der Bodenwand des hinteren Gehäuseabschnittes 52 ge­ bildet wird. Da diese Öffnung einen größeren Durchmesser als die Filmpatrone 20 aufweist, kann die Filmpatrone 20 leicht durch diese Öffnung in axialer Richtung herausgenommen wer­ den. Wenn die einen belichteten Film enthaltende Filmpatrone 20 entfernt worden ist, kann die Einwegkamera 1B wegen dieser Öffnung nicht wiederverwendet werden. Zum Entfernen des be­ lichteten Films wird die Filmpatrone 20 ebenso wie herkömmli­ che Filmpatronen behandelt, der belichtete Film wird dann in der notwendigen Weise bearbeitet, um ihn zu entwickeln und Abzüge zu machen.
Gemäß einer derart aufgebauten Einwegkamera dienen die Plat­ tenformelemente 73 und 83 nicht nur als Verstärkungsmittel, um zu verhindern, daß die Einwegkamera von einer von außen auf sie einwirkenden Kraft verformt wird, sondern auch als Posi­ tionierungseinrichtungen, durch die beim Zusammenbau die vor­ deren und hinteren Gehäuseabschnitte 51, 52 in bezug auf den mittleren Gehäuseabschnitt 50 positioniert werden.

Claims (8)

1. Einwegkamera mit einem lichtundurchlässigen Gehäuse aus Kunststoff, das einen eine Belichtungsöffnung (89) enthalten­ den vorderen Gehäuseabschnitt (51), einen mittleren Gehäuseabschnitt (50) und einen hinteren Gehäuseabschnitt (52) aufweist, wobei die Gehäuseabschnitte (50, 51, 52) miteinander verbunden sind und wobei der mittlere Gehäuseabschnitt (50) enthält:
  • - eine Filmpatronen-Aufnahmekammer (55) mit einer in diese aufgenommenen Filmpatrone (20),
  • - eine durch einen Verbindungsabschnitt (57) von dieser ge­ trennten Filmwickel-Aufnahmekammer (56), in der ein Filmwickel (23) aufgenommen ist, der mit einem Ende in der Filmpatrone (20) festgehalten ist, wobei der Verbindungs­ abschnitt (57) einen Belichtungsrahmen aufweist und
  • - eine mechanische Film-Transportvorrichtung (60), wobei der vordere und der mittlere sowie der mittlere und der hintere Gehäuseabschnitt (50, 51, 52) durch an diesen ausge­ formte Plattenformelemente (73, 83) verbunden sind, die in an diese angepaßte Nuten (54, 56B) eingeführt sind und wobei das den mittleren und hinteren Gehäuseabschnitt (50, 52) ver­ bindende Plattenformelement (83) einen äußeren Vorsprung (83A) aufweist, der in eine in Umfangsrichtung einer Boden­ öffnung (56A) der Filmwickel-Aufnahmekammer (56) sich er­ streckende Nut (56B) eingreift.
2. Einwegkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Gehäuseabschnitt (52) mit Filmabstützmitteln und bogenförmiger Oberfläche versehen ist.
3. Einwegkamera nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der mittlere Gehäuseabschnitt (50) einen U-förmigen Rahmen (58) aufweist.
4. Einwegkamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Gehäuseab­ schnitt (50) eine Grundplatte (53) mit der Nut (54) zur Auf­ nahme eines Plattenformelementes (73) aufweist, das von dem vorderen Gehäuseabschnitt (51) vorspringt.
5. Einwegkamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Gehäuseabschnitt (52) L-förmig mit einer Rückwand (93) und einer Bodenwand (94) ist und die Filmabstützmittel gebogen sind oder auf einem gebogenen Gehäuseabschnitt angeordnet sind.
6. Einwegkamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand (94) im Bereich der Filmwickel-Aufnahmekammer (56) als Plattenforme­ lement (83) ausgebildet ist.
7. Einwegkamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Gehäuseabschnitt (52) mit einer Umfangsnut (52A) versehen ist, zum Eingriff in zugehörige Schienen (58A) an einer hinteren Fläche des U-förmigen Rahmens (58) sowie einer hinteren Querfläche des vorderen Gehäuseabschnittes (51).
8. Einwegkamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand (94) des hinteren Gehäuseabschnittes (52) eine Nut (108) aufweist, zur Aufnahme einer halbkreisförmigen Schiene (108A), vorgesehen an einem die Bodenöffnung (55A) der Filmpatronen-Aufnahme­ kammer (55) umgebenden, unteren Ende des mittleren Gehäuseab­ schnittes (50).
DE3740572A 1986-12-01 1987-11-30 Einwegkamera Expired - Lifetime DE3740572C2 (de)

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