DE3809815A1 - In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrode - Google Patents
In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrodeInfo
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Description
In einen Körperhohlraum einführbare Innenelektrode.
Die Erfindung betrifft eine in einen Körperhohlraum
einführbare Innenelektrode zum iontophoretischen Transport
von Wirkstoffen in die Wand des Körperhohlraums zur
regionalen medikamentösen Behandlung des Wandgewebes,
insbes. zur intrevesicalen antineoplastischen Iontophorese
zur Therapie des Blasenkrebses.
Die Erfindung geht aus von einem neuen Heilverfahren, bei
dem ein den medikamentösen Wirkstoff enthaltendes
Instillat in den Körperhohlraum eingebracht und durch
Iontophorese der Wirkstoff hoch konzentriert auch in
tiefere Schichten des Wandgewebes des Körperhohlraums
eingeschleust wird. Dabei ergeben sich so hohe
therapeutisch wirksame Pharmakon-Gewebekonzentrationen wie
sie mit anderen Applikationen nicht zu erreichen sind.
Derartige iontophoretische Behandlungen sind in vielen
Bereichen möglich, so etwa Carcinombehandlung bei
beispielsweise Blase, Prostata, Dickdarm, Vagina. Auch zum
Schließmuskeltraining bei Blase oder Anus ist eine
Anwendung möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zur
Durchführung solcher Heilverfahren geeignete
Innenelektrode der eingangs genannten Art zu entwickeln.
Eine diese Aufgabe im wesentlichen lösende Innenelektrode
ist nach der Erfindung gekennzeichnet durch ein elektrisch
leitendes Elektrodenrohr, das an seinem distalen Ende
abgeschlossen und in seiner Wand mit einer Reihe von
Durchgangsöffnungen versehen ist, ferner mindestens auf
seiner bei der Applikation in den Körperhohlraum
eingeführten Länge eine elektrisch isolierende, nur von
den Durchgangsöffnungen durchsetzte äußere Ummantelung
aufweist, und das am proximalen Rohrende zwei Anschlüsse
besitzt, nämlich einen elektrischen Anschluß zur
elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres mit dem einen
Pol eines elektrischen Strom-Spannungsgenerators und einen
Leitungsanschluß zur Verbindung einer das flüssige
Instillat zu- und abführenden Leitung mit dem Innenraum
des Elektrodenrohres.
Die je nach Dissoziationsart des Pharmakons im Instillat
mit dem positiven oder negativen Pol des elektrischen
Generators verbundene Innenelektrode ist mit dem distalen
Ende in den Körperhohlraum eingeführt. Der elektrische
Gegenpol ist an eine Außenelektrode gelegt, die außen am
Körper in der Nähe des Körperhohlraums so appliziert wird,
daß die Stromlinien zwischen beiden Elektroden den zu
behandelnden Wandbereich des Körperhohlraums durchsetzen.
Die Innenelektrode wirkt dabei außer als Elektrode zur
Stromzuführung auch als Katheter zur Instillation der den
Wirkstoff enthaltenden Flüssigkeit. In den
Durchgangsöffnungen tritt die Flüssigkeit aus dem
Elektrodenrohr in den Körperhohlraum aus. Hier an diesen
Durchgangsöffnungen vermag auch nur der elektrische Strom
vom Elektrodenrohr in die schon im Körperhohlraum
befindliche Flüssigkeit zu fließen, da überall sonst das
Elektrodenrohr isolierend ummantelt ist. Wegen dieser
Ummantelung kann sich daher auch selbst bei stellenweiser
Anlage des Elektrodenrohres an der Wand des
Körperhohlraums doch kein unmittelbarer Stromfluß zwischen
dem Elektrodenrohr und der Wand des Körperhohlraums
ausbilden, so daß unzulässig hohe Stromdichten, die sonst
in solchem Fall auftreten könnten, sicher vermieden
werden. Die Flüssigkeit besteht in der Regel aus
destilliertem Wasser, in dem der dissoziierbare Wirkstoff
gelöst ist. Im Stromfluß wandern die Ionen von der
Innenelektrode in Richtung Außenelektrode und dringen so
in die Wand des Körperhohlraums ein. Durch geeignete
Ausbildung und Anordnung der Außenelektrode kann erreicht
werden, daß sich über die gesamte Wand des Körperhohlraums
eine gleichmäßige Strom- und damit Ionenverteilung ergibt.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch
gekennzeichnet, daß zum Abschluß des Elektrodenrohres eine
elektrisch isolierende und an die Ummantelung
anschließende Kappe vorgesehen ist, die mit einem Zapfen
in das Elektrodenrohr gesteckt ist. Die Ummantelung
besteht zweckmäßigerweise aus Polyamid, Polyester,
Epoxyd oder Plexiglas, der Werkstoff der Kappe aus
glasfaserverstärktem Kunststoff GFK, Polyamid oder
Epoxyd. Die Kappe ist mit dem Elektrodenrohr und der
Ummantelung verschweißt oder durch Harz verklebt.
Weiter empfiehlt sich als bevorzugte Ausführungsform, daß
die Durchgangsöffnungen einander paarweise diametral
gegenüber liegen und in Richtung der Achse des
Elektrodenrohres aufeinander folgende Durchgangsöffnungen
jeweils um etwa 90° gegeneinander versetzt angeordnet
sind. Dies ermöglicht eine besonders gleichmäßige
Verteilung der Durchgangsöffnungen über den Umfang und die
Länge des Elektrodenrohres bei guter Stabilität des
Elektrodenrohres auch in seinem die Durchgangsöffnungen
aufweisenden Bereich. Der lichte Gesamtquerschnitt aller
Durchgangsöffnungen gemeinsam ist vorzugsweise ein
Vielfaches des lichten Querschnitts des Elektrodenrohres.
Das Elektrodenrohr kann aus Metall wie z.B. Aluminium,
Magnesium oder Platin bestehen, damit es die nötige
physiologische Unbedenklichkeit bzw. Resistenz gegen
Materialabtrag unter den Bedingungen der Iontophorese
besitzt. In dieser Hinsicht hat sich allerdings eine
Ausführungsform in der Praxis am besten bewährt, bei der
das Elektrodenrohr aus kohlefaserverstärktem Kunststoff
KFK besteht. Dabei weist der Werkstoff des
Elektrodenrohres zweckmäßig Epoxydoder Polyesterharz als
Kunststoffmatrix auf.
Hinsichtlich der beiden Elektrodenanschlüsse hat sich eine
Ausführungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, daß zur
Bildung der beiden Anschlüsse am proximalen Ende auf dem
dort nicht ummantelten Elektrodenrohr axial hintereinander
zwei Anschlußstücke sitzen, die das Elektrodenrohr in
axial fluchtenden Bohrungen aufnehmen, wobei das eine
Anschlußstück einen Kragen mit Außengewinde und das andere
Anschlußstück eine Aufnahme mit Innengewinde für den
Kragen aufweisen und miteinander zwischen der Stirnfläche
des Kragens und dem Boden der Aufnahme eine das
Elektrodenrohr umgebende Ringnut bilden, in der ein
Dichtring angeordnet ist, der bei angezogenem Gewindesitz
zwischen den Anschlußstücken und dem Elektrodenrohr
verpreßt ist, wodurch die Anschlußstücke auf dem
Elektrodenrohr festgehalten und mit ihren Bohrungen gegen
das Elektrodenrohr abgedichtet sind. Vorzugsweise ist in
die Bohrung des hinteren Anschlußstückes abgedichtet eine
vom Elektrodenrohr elektrisch isolierte Muffe mit einem
Schnellverschluß für die das Instillat zu- bzw. abführende
Leitung eingesetzt. Das vordere Anschlußstück weist
zweckmäßig eine Aufnahme für ein Anschlußglied einer
elektrischen Leitung auf, wobei die Aufnahme als eine
radiale Bohrung ausgebildet sein kann, die bis zum
Elektrodenrohr reicht und ein Gewinde zum Eindrehen des
Anschlußgliedes aufweist. Das in die Aufnahme eingedrehte
Anschlußglied preßt sich gegen das Elektrodenrohr an und
ergibt dadurch den gewünschten elektrischen Kontakt mit
dem Elektrodenrohr und einen zusätzlichen mechanischen
Malt der Anschlußstücke auf dem Elektrodenrohr.
In weiterer Ausbildung empfiehlt es sich, daß die beiden
Anschlußstücke an den einander zugewandten Rändern
abgeschrägt sind und mit diesen Abschrägungen zwischen
sich eine Griffrille bilden, die eine einfache und
feinfühlige Handhabung des Elektrodenrohres ergibt.
Zweckmäßig ist dabei die Abschrägung des vorderen
Anschlußstückes steiler als die Abschrägung des hinteren
Anschlußstückes gegen die Achse des Elektrodenrohres
geneigt, was den Fingern der das Elektrodenrohr haltenden
und führenden Hand eine besonders gute Griffanpassung
verleiht.
Nach einem weiteren Vorschlag ist in der Oberfläche des
Elektrodenrohrs eine Vielzahl von kleinen und flachen
Vertiefungen vorgesehen, die schalenartig, insbesondere
kugelklappenförmig ausgebildet sein können. Zum Einführen
des Elektrodenrohrs verwendetes Gleitmittel erfährt in den
Vertiefungen eine Speicherung und ist noch wirksam, wenn
das Elektrodenrohr nach der Behandlung wieder entfernt
wird.
Im folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es
zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine Innenelektrode
nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt in Richtung II-II durch die
Elektrode nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine Schemazeichnung zur Erläuterung der
Applikation der Innenelektrode nach Fig. 1.
Die in der Zeichnung dargestellte Innenelektrode besteht
aus einem elektrisch leitenden Elektrodenrohr 1, das an
seinem distalen Ende 1′ durch eine Kappe abgeschlossen und
in seiner Wand mit einer Reihe von Durchgangsöffnungen 3
versehen ist. Mindestens über seine bei der Applikation in
den Körperhohlraum eingeführten Länge ist das
Elektrodenrohr 1 mit einer es nach außen elektrisch
isolierenden, nur von den Durchgangsöffnungen 3
durchsetzten äußeren Ummantelung 4 versehen. Am proximalen
Ende des Elektrodenrohrs 1 befinden sich zwei
Anschlüsse 5, 6, nämlich ein elektrischer Anschluß 5 zur
elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres 1 mit dem im
Aussführungsbeispiel positiven Pol eines lediglich in Fig.
3 schematisch dargestellten elektrischen
Strom-Spannungsgenerators 7 und einen Leitungsanschluß 6
zur Verbindung einer das flüssige Instillat zuführenden
Leitung mit dem Innenraum des Elektrodenrohres 1. Die das
Elektrodenrohr 1 abschließende Kappe 2 ist ebenfalls
elektrisch isolierend und an die Ummantelung 4 dicht
angeschlossen. Die Kappe 2 ist mit einem Zapfen 2′ in das
Elektrodenrohr 1 eingesteckt und besteht aus
glasfaserverstärktem Kunststoff GFK. Die Ummantelung 4
besteht aus einer Polyamidbeschichtung des
Elektrodenrohres 1, die sich dann besonders einfach mit
dem Werkstoff der Kappe 2 verbindet, wenn dieser Werkstoff
Polyamid als Kunststoffmatrix aufweist. Die Kappe kann
dann mit dem Elektrodenrohr und der Ummantelung verklebt
bzw. verschweißt sein.
Die Durchgangsöffnungen 3 liegen sich paarweise diametral
gegenüber. In Richtung der Achse des Elektrodenrohres 1
aufeinander folgende Durchgangsöffnungen 3 sind jeweils um
90° gegeneinander versetzt angeordnet. In einem
praktischen Ausführungsbeispiel können 42 solcher
Durchgangsöffnungen 3 mit einem Durchmesser von jeweils
1,8 mm vorgesehen sein, die gemeinsam einen
Gesamtöffnungsquerschnitt von etwa 107 mm2 bilden. Das
Elektrodenrohr 1 besteht im Ausführungsbeispiel aus
kohlefaserverstärktem Kunststoff KFK, beispielsweise aus
40% Kohlefaser und 60% Glasfaser, wobei Epoxydharz,
gegebenenfalls auch Polyesterharz, als Kunststoffmatrix
dient. Das Elektrodenrohr 1 hat einen Außendurchmesser von
5,6 mm bei einer Wandstärke von 1 mm, so daß der lichte
Durchmesser 3,6 mm beträgt. Die Ummantelung 4 ist 0,1 mm
dick, so daß das Elektrodenrohr 1 einschließlich der
Ummantelung 4 einen Außendurchmesser von 5,8 mm aufweist.
Die Ummantelung 4 erstreckt sich über die gesamte
Rohrlänge von etwa 270 mm mit Ausnahme des proximalen
Endteiles 1′′ von etwa 35 mm Länge, das nicht elektrisch
isolierend ummantelt istund die Anschlüsse 5, 6 trägt. Die
Durchgangsöffnungen 3 erstrecken sich über eine Länge des
Elekrodenrohres 1 von etwa 47 bis 50 mm. Der lichte
Gesamtquerschnitt aller Durchgangsöffnungen 3 gemeinsam
ist wesentlich größer als der lichte Querschnitt des
Elektrodenrohres 1.
Zur Bildung der beiden Anschlüsse 5, 6 am proximalen
Ende 1′′ auf dem dort nicht ummantelten Elektrodenrohr 1
sitzen axial hintereinander zwei aus elektrisch
isolierendem Werkstoff, insbes. Polyamid, bestehende
Anschlußstücke 5′, 6′. Sie nehmen das Elektrodenrohr 1 in
axial fluchtenden Bohrungen 8 auf, wobei das eine
Anschlußstück 5′ einen Kragen 9 mit Außengewinde und das
andere Anschlußstück 6′ eine Aufnahme 10 mit Innengewinde
für den Kragen 9 aufweist. Die beiden Anschlußstücke 5′,
6′ bilden miteinander zwischen der Stirnfläche des
Kragens 9 und dem Boden der Aufnahme 10 eine das
Elektrodenrohr 1 umgebende Ringnut. In dieser Ringnut 11
befindet sich ein Dichtring 11′, der bei angezogenem
Gewinde zwischen den Anschlußstücken 5′, 6′ und dem
Elektrodenrohr 1 in der Ringnut 11 verpreßt ist. Dadurch
sind die Anschlußstücke 5′, 6′ auf dem Elektrodenrohr 1 im
Reibungssitz festgehalten und zugleich mit ihren
Bohrungen 8 gegen das Elektrodenrohr 1 abgedichtet. In die
Bohrung 8 des hinteren Anschlußstückes 6′ ist gegen das
Elektrodenrohr 1 elektrisch isoliert und abgedichtet eine
Muffe 12 mit einem Schnellverschluß 13, beispielsweise
einem Bajonettverschluß, für die das Instillat zu- oder
abführende, lediglich in Fig. 3 angedeutete Leitung 14
eingesetzt. Das vordere Anschlußstück 5′ besitzt eine
Aufnahme 15 für ein Anschlußglied 16 einer elektrischen
Leitung 17. Diese Aufnahme 15 ist als radiale Bohrung
ausgebildet, die bis zum Elektrodenrohr 1 reicht und ein
Innengewinde 18 zum Eindrehen des Anschlußgliedes 16
aufweist. Über das Innengewinde 18 wird das
Anschlußglied 16 gegen das Elektrodenrohr 1 gepreßt und
dadurch elektrisch mit dem Elektrodenrohr kontaktiert
sowie auch mechanisch nochmals im Reibsitz verbunden.
Die beiden Anschlußstücke 5′, 6′ sind an den einander
zugewandten Rändern bei 19, 20 abgeschrägt und bilden mit
diesen Abschrägungen zwischen sich eine Griffrille. Die
Abschrägung 19 des vorderen Anschlußstückes 5′ ist steiler
gegen die Achse des Elektrodenrohres 1 geneigt als die
Abschrägung 20 des hinteren Anschlußstückes 6′, so daß
sich die Finger und der Daumen der von rückwärts
herangeführten Hand gut in die Griffrille legen.
Zur Behandlung von beispielsweise Blasencarcinomen wird
die Innenelektrode gemäß Fig. 3 mit dem distalen Ende 1′
durch die Harnröhre 25 in die Blase 26 eingeführt, wobei
das Elektrodenrohr 1 überall, wo es mit der Blase oder der
Harnröhre in Verbindung kommen kann, durch die
Ummantelung 4 elektrisch isoliert. Die
Durchgangsöffnungen 3 liegen dann innerhalb der Blase 26
und durch das Elektrodenrohr 1 wird das Instillat in die
Blase und zugleich der den iontophoretischen Transport
bewirkende elektrische Strom zugeführt, wozu das
Elektrodenrohr bei entsprechendem Pharmakon z.B. die
positive Elektrode eines Elektrodenpaares bildet, dessen
negative Elekrode 27 gürtelförmig außen am Körper
appliziert ist. Die Pfeile markieren in Fig. 3 die
Stromrichtung bzw. den Wirkstofftransport aus dem
Blasenlumen in die Blasenwand und zur negativen
Außenelektrode. Das durch das Elektrodenrohr 1 in die
Blase 26 eingeführte Blaseninstillat ist ein Gemisch aus
destilliertem Wasser und einem geeigneten dissoziierbaren
Pharmakon.
Claims (16)
1. In einen Körperhohlraum einführbare Innenelektrode zum
iontophoretischen Transport von Wirkstoffen
(Arzneimittel) in die Wand des Körperhohlraums zur
regionalen medikamentösen Behandlung des Wandgewebes,
insbes. zur intravesicalen antineoplastischen
Iontophorese zur Therapie des Blasenkrebses,
gekennzeichnet durch ein elektrisch leitendes
Elektrodenrohr (1), das an seinem distalen Ende (1′)
abgeschlossen und in seiner Wand mit einer Reihe von
Durchgangsöffnungen (3) versehen ist, ferner
mindestens auf seiner bei der Applikation in den
Körperhohlraum eingeführten Länge eine elektrisch
isolierende, nur von den Durchgangsöffnungen (3)
durchsetzte äußere Ummantelung (4) aufweist, und das
am proximalen Rohrende (1′′) zwei Anschlüsse (5, 6)
besitzt, nämlich einen elektrischen Anschluß (5) zur
elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres (1) mit
dem einen Pol eines elektrischen
Strom-Spannungsgenerators (7) und einen
Leitungsanschluß (6) zur Verbindung einer das flüssige
Instillat zu- und abführenden Leitung (14) mit dem
Innenraum des Elektrodenrohres (1).
2. Innenelektrode nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Abschluß des
Elektrodenrohres (1) eine elektrisch isolierende und
an die Ummantelung (4) anschließende Kappe (2)
vorgesehen ist, die mit einem Zapfen (2′) in das
Elektrodenrohr gesteckt ist.
3. Innenelektrode nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ummantelung (4) aus
Polyamid, Polyester, Epoxyd oder Plexiglas besteht.
4. Innenelektrode nach den Ansprüchen 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werkstoff der Kappe (2) aus
glasfaserverstärktem Kunststoff GFK, Polyamid oder
Epoxyd besteht und die Kappe mit dem
Elektrodenrohr (1) und der Ummantelung (4) verschweißt
oder durch Harz verklebt ist.
5. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchgangsöffnungen (3) paarweise einander diametral
gegenüber liegen und in Richtung der Achse des
Elektrodenrohres (1) aufeinander folgende
Durchgangsöffnungen (3) jeweils um etwa 90
gegeneinander versetzt angeordnet sind.
6. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der lichte
Gesamtquerschnitt aller Durchgangsöffnungen (3)
gemeinsam ein Vielfaches des lichten Querschnitts des
Elektrodenrohres (1) ist.
7. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Elektrodenrohr (1) aus
kohlefaserverstärktem Kunststoff KFK besteht.
8. Innenelektrode nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werkstoff des
Elektrodenrohres (1) Epoxyd- oder Polyesterharz als
Kunststoffmatrix aufweist.
9. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der beiden
Anschlüsse (5, 6) am proximalen Ende (1′′) auf dem dort
nicht ummantelten Elektrodenrohr (1) axial
hintereinander zwei Anschlußstücke (5′, 6′) sitzen,
die das Elektrodenrohr (1) in axial fluchtenden
Bohrungen (8) aufnehmen, wobei das eine
Anschlußstück (5′) einen Kragen (9) mit Außengewinde
und das andere Anschlußstück (6′) eine Aufnahme (10)
mit Innengewinde für den Kragen (9) aufweisen und
miteinander zwischen der Stirnfläche des Kragens (9)
und dem Boden der Aufnahme (10) eine das
Elektrodenrohr (1) umgebende Ringnut (11) bilden, in
der ein Dichtring (11′) angeordnet ist, der bei
angezogenem Gewindesitz zwischen den
Anschlußstücken (5′, 6′) und dem Elektrodenrohr (1)
verpreßt ist, wodurch die Anschlußstücke (5′, 6′) auf
dem Elektrodenrohr (1) festgehalten und mit ihren
Bohrungen (8) gegen das Elektrodenrohr (1) abgedichtet
sind.
10. Innenelektrode nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Bohrung (8) des hinteren
Anschlußstückes (6′) abgedichtet eine vom
Elektrodenrohr (1) elektrisch isolierte Muffe (12) mit
einem Schnellverschluß (13) für die das Instillat zu
bzw. abführende Leitung (14) eingesetzt ist.
11. Innenelektrode nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das vordere Anschlußstück (5′)
eine Aufnahme (15) für ein Anschlußglied (16) einer
elektrischen Leitung (17) aufweist.
12. Innenelektrode nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahme (15) als eine radiale
Bohrung ausgebildet ist, die bis zum
Elektrodenrohr (1) reicht und ein Innengewinde (18)
zum Eindrehen des Anschlußgliedes (16) aufweist.
13. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Anschlußstücke (5′, 6′) an den einander zugewandten
Rändern abgeschrägt sind und mit diesen
Abschrägungen (19, 20) zwischen sich eine Griffrille
bilden.
14. Innenelektrode nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschrägung (19) des vorderen
Abschlußstückes (5′) steiler als die Abschrägung (20)
des hinteren Anschlußstückes (6′) gegen die Achse des
Elektrodenrohres (1) geneigt ist.
15. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Oberfläche des
Elektrodenrohres eine Vielzahl von kleinen und
flachen Vertiefungen vorgesehen ist.
16. Innenelektrode nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vertiefungen schalenartig,
insbesondere kugelklappenförmig ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
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DE19883809815 DE3809815A1 (de) | 1988-03-23 | 1988-03-23 | In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrode |
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ID=6350499
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19883809815 Granted DE3809815A1 (de) | 1988-03-23 | 1988-03-23 | In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrode |
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