DE3809815A1 - In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrode - Google Patents

In einem koerperhohlraum einfuehrbare innenelektrode

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    • A61N1/303Constructional details
    • A61N1/306Arrangements where at least part of the apparatus is introduced into the body

Description

In einen Körperhohlraum einführbare Innenelektrode.
Die Erfindung betrifft eine in einen Körperhohlraum einführbare Innenelektrode zum iontophoretischen Transport von Wirkstoffen in die Wand des Körperhohlraums zur regionalen medikamentösen Behandlung des Wandgewebes, insbes. zur intrevesicalen antineoplastischen Iontophorese zur Therapie des Blasenkrebses.
Die Erfindung geht aus von einem neuen Heilverfahren, bei dem ein den medikamentösen Wirkstoff enthaltendes Instillat in den Körperhohlraum eingebracht und durch Iontophorese der Wirkstoff hoch konzentriert auch in tiefere Schichten des Wandgewebes des Körperhohlraums eingeschleust wird. Dabei ergeben sich so hohe therapeutisch wirksame Pharmakon-Gewebekonzentrationen wie sie mit anderen Applikationen nicht zu erreichen sind. Derartige iontophoretische Behandlungen sind in vielen Bereichen möglich, so etwa Carcinombehandlung bei beispielsweise Blase, Prostata, Dickdarm, Vagina. Auch zum Schließmuskeltraining bei Blase oder Anus ist eine Anwendung möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zur Durchführung solcher Heilverfahren geeignete Innenelektrode der eingangs genannten Art zu entwickeln.
Eine diese Aufgabe im wesentlichen lösende Innenelektrode ist nach der Erfindung gekennzeichnet durch ein elektrisch leitendes Elektrodenrohr, das an seinem distalen Ende abgeschlossen und in seiner Wand mit einer Reihe von Durchgangsöffnungen versehen ist, ferner mindestens auf seiner bei der Applikation in den Körperhohlraum eingeführten Länge eine elektrisch isolierende, nur von den Durchgangsöffnungen durchsetzte äußere Ummantelung aufweist, und das am proximalen Rohrende zwei Anschlüsse besitzt, nämlich einen elektrischen Anschluß zur elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres mit dem einen Pol eines elektrischen Strom-Spannungsgenerators und einen Leitungsanschluß zur Verbindung einer das flüssige Instillat zu- und abführenden Leitung mit dem Innenraum des Elektrodenrohres.
Die je nach Dissoziationsart des Pharmakons im Instillat mit dem positiven oder negativen Pol des elektrischen Generators verbundene Innenelektrode ist mit dem distalen Ende in den Körperhohlraum eingeführt. Der elektrische Gegenpol ist an eine Außenelektrode gelegt, die außen am Körper in der Nähe des Körperhohlraums so appliziert wird, daß die Stromlinien zwischen beiden Elektroden den zu behandelnden Wandbereich des Körperhohlraums durchsetzen. Die Innenelektrode wirkt dabei außer als Elektrode zur Stromzuführung auch als Katheter zur Instillation der den Wirkstoff enthaltenden Flüssigkeit. In den Durchgangsöffnungen tritt die Flüssigkeit aus dem Elektrodenrohr in den Körperhohlraum aus. Hier an diesen Durchgangsöffnungen vermag auch nur der elektrische Strom vom Elektrodenrohr in die schon im Körperhohlraum befindliche Flüssigkeit zu fließen, da überall sonst das Elektrodenrohr isolierend ummantelt ist. Wegen dieser Ummantelung kann sich daher auch selbst bei stellenweiser Anlage des Elektrodenrohres an der Wand des Körperhohlraums doch kein unmittelbarer Stromfluß zwischen dem Elektrodenrohr und der Wand des Körperhohlraums ausbilden, so daß unzulässig hohe Stromdichten, die sonst in solchem Fall auftreten könnten, sicher vermieden werden. Die Flüssigkeit besteht in der Regel aus destilliertem Wasser, in dem der dissoziierbare Wirkstoff gelöst ist. Im Stromfluß wandern die Ionen von der Innenelektrode in Richtung Außenelektrode und dringen so in die Wand des Körperhohlraums ein. Durch geeignete Ausbildung und Anordnung der Außenelektrode kann erreicht werden, daß sich über die gesamte Wand des Körperhohlraums eine gleichmäßige Strom- und damit Ionenverteilung ergibt.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß zum Abschluß des Elektrodenrohres eine elektrisch isolierende und an die Ummantelung anschließende Kappe vorgesehen ist, die mit einem Zapfen in das Elektrodenrohr gesteckt ist. Die Ummantelung besteht zweckmäßigerweise aus Polyamid, Polyester, Epoxyd oder Plexiglas, der Werkstoff der Kappe aus glasfaserverstärktem Kunststoff GFK, Polyamid oder Epoxyd. Die Kappe ist mit dem Elektrodenrohr und der Ummantelung verschweißt oder durch Harz verklebt.
Weiter empfiehlt sich als bevorzugte Ausführungsform, daß die Durchgangsöffnungen einander paarweise diametral gegenüber liegen und in Richtung der Achse des Elektrodenrohres aufeinander folgende Durchgangsöffnungen jeweils um etwa 90° gegeneinander versetzt angeordnet sind. Dies ermöglicht eine besonders gleichmäßige Verteilung der Durchgangsöffnungen über den Umfang und die Länge des Elektrodenrohres bei guter Stabilität des Elektrodenrohres auch in seinem die Durchgangsöffnungen aufweisenden Bereich. Der lichte Gesamtquerschnitt aller Durchgangsöffnungen gemeinsam ist vorzugsweise ein Vielfaches des lichten Querschnitts des Elektrodenrohres.
Das Elektrodenrohr kann aus Metall wie z.B. Aluminium, Magnesium oder Platin bestehen, damit es die nötige physiologische Unbedenklichkeit bzw. Resistenz gegen Materialabtrag unter den Bedingungen der Iontophorese besitzt. In dieser Hinsicht hat sich allerdings eine Ausführungsform in der Praxis am besten bewährt, bei der das Elektrodenrohr aus kohlefaserverstärktem Kunststoff KFK besteht. Dabei weist der Werkstoff des Elektrodenrohres zweckmäßig Epoxydoder Polyesterharz als Kunststoffmatrix auf.
Hinsichtlich der beiden Elektrodenanschlüsse hat sich eine Ausführungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, daß zur Bildung der beiden Anschlüsse am proximalen Ende auf dem dort nicht ummantelten Elektrodenrohr axial hintereinander zwei Anschlußstücke sitzen, die das Elektrodenrohr in axial fluchtenden Bohrungen aufnehmen, wobei das eine Anschlußstück einen Kragen mit Außengewinde und das andere Anschlußstück eine Aufnahme mit Innengewinde für den Kragen aufweisen und miteinander zwischen der Stirnfläche des Kragens und dem Boden der Aufnahme eine das Elektrodenrohr umgebende Ringnut bilden, in der ein Dichtring angeordnet ist, der bei angezogenem Gewindesitz zwischen den Anschlußstücken und dem Elektrodenrohr verpreßt ist, wodurch die Anschlußstücke auf dem Elektrodenrohr festgehalten und mit ihren Bohrungen gegen das Elektrodenrohr abgedichtet sind. Vorzugsweise ist in die Bohrung des hinteren Anschlußstückes abgedichtet eine vom Elektrodenrohr elektrisch isolierte Muffe mit einem Schnellverschluß für die das Instillat zu- bzw. abführende Leitung eingesetzt. Das vordere Anschlußstück weist zweckmäßig eine Aufnahme für ein Anschlußglied einer elektrischen Leitung auf, wobei die Aufnahme als eine radiale Bohrung ausgebildet sein kann, die bis zum Elektrodenrohr reicht und ein Gewinde zum Eindrehen des Anschlußgliedes aufweist. Das in die Aufnahme eingedrehte Anschlußglied preßt sich gegen das Elektrodenrohr an und ergibt dadurch den gewünschten elektrischen Kontakt mit dem Elektrodenrohr und einen zusätzlichen mechanischen Malt der Anschlußstücke auf dem Elektrodenrohr.
In weiterer Ausbildung empfiehlt es sich, daß die beiden Anschlußstücke an den einander zugewandten Rändern abgeschrägt sind und mit diesen Abschrägungen zwischen sich eine Griffrille bilden, die eine einfache und feinfühlige Handhabung des Elektrodenrohres ergibt. Zweckmäßig ist dabei die Abschrägung des vorderen Anschlußstückes steiler als die Abschrägung des hinteren Anschlußstückes gegen die Achse des Elektrodenrohres geneigt, was den Fingern der das Elektrodenrohr haltenden und führenden Hand eine besonders gute Griffanpassung verleiht.
Nach einem weiteren Vorschlag ist in der Oberfläche des Elektrodenrohrs eine Vielzahl von kleinen und flachen Vertiefungen vorgesehen, die schalenartig, insbesondere kugelklappenförmig ausgebildet sein können. Zum Einführen des Elektrodenrohrs verwendetes Gleitmittel erfährt in den Vertiefungen eine Speicherung und ist noch wirksam, wenn das Elektrodenrohr nach der Behandlung wieder entfernt wird.
Im folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine Innenelektrode nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt in Richtung II-II durch die Elektrode nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine Schemazeichnung zur Erläuterung der Applikation der Innenelektrode nach Fig. 1.
Die in der Zeichnung dargestellte Innenelektrode besteht aus einem elektrisch leitenden Elektrodenrohr 1, das an seinem distalen Ende 1′ durch eine Kappe abgeschlossen und in seiner Wand mit einer Reihe von Durchgangsöffnungen 3 versehen ist. Mindestens über seine bei der Applikation in den Körperhohlraum eingeführten Länge ist das Elektrodenrohr 1 mit einer es nach außen elektrisch isolierenden, nur von den Durchgangsöffnungen 3 durchsetzten äußeren Ummantelung 4 versehen. Am proximalen Ende des Elektrodenrohrs 1 befinden sich zwei Anschlüsse 5, 6, nämlich ein elektrischer Anschluß 5 zur elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres 1 mit dem im Aussführungsbeispiel positiven Pol eines lediglich in Fig. 3 schematisch dargestellten elektrischen Strom-Spannungsgenerators 7 und einen Leitungsanschluß 6 zur Verbindung einer das flüssige Instillat zuführenden Leitung mit dem Innenraum des Elektrodenrohres 1. Die das Elektrodenrohr 1 abschließende Kappe 2 ist ebenfalls elektrisch isolierend und an die Ummantelung 4 dicht angeschlossen. Die Kappe 2 ist mit einem Zapfen 2′ in das Elektrodenrohr 1 eingesteckt und besteht aus glasfaserverstärktem Kunststoff GFK. Die Ummantelung 4 besteht aus einer Polyamidbeschichtung des Elektrodenrohres 1, die sich dann besonders einfach mit dem Werkstoff der Kappe 2 verbindet, wenn dieser Werkstoff Polyamid als Kunststoffmatrix aufweist. Die Kappe kann dann mit dem Elektrodenrohr und der Ummantelung verklebt bzw. verschweißt sein.
Die Durchgangsöffnungen 3 liegen sich paarweise diametral gegenüber. In Richtung der Achse des Elektrodenrohres 1 aufeinander folgende Durchgangsöffnungen 3 sind jeweils um 90° gegeneinander versetzt angeordnet. In einem praktischen Ausführungsbeispiel können 42 solcher Durchgangsöffnungen 3 mit einem Durchmesser von jeweils 1,8 mm vorgesehen sein, die gemeinsam einen Gesamtöffnungsquerschnitt von etwa 107 mm2 bilden. Das Elektrodenrohr 1 besteht im Ausführungsbeispiel aus kohlefaserverstärktem Kunststoff KFK, beispielsweise aus 40% Kohlefaser und 60% Glasfaser, wobei Epoxydharz, gegebenenfalls auch Polyesterharz, als Kunststoffmatrix dient. Das Elektrodenrohr 1 hat einen Außendurchmesser von 5,6 mm bei einer Wandstärke von 1 mm, so daß der lichte Durchmesser 3,6 mm beträgt. Die Ummantelung 4 ist 0,1 mm dick, so daß das Elektrodenrohr 1 einschließlich der Ummantelung 4 einen Außendurchmesser von 5,8 mm aufweist. Die Ummantelung 4 erstreckt sich über die gesamte Rohrlänge von etwa 270 mm mit Ausnahme des proximalen Endteiles 1′′ von etwa 35 mm Länge, das nicht elektrisch isolierend ummantelt istund die Anschlüsse 5, 6 trägt. Die Durchgangsöffnungen 3 erstrecken sich über eine Länge des Elekrodenrohres 1 von etwa 47 bis 50 mm. Der lichte Gesamtquerschnitt aller Durchgangsöffnungen 3 gemeinsam ist wesentlich größer als der lichte Querschnitt des Elektrodenrohres 1.
Zur Bildung der beiden Anschlüsse 5, 6 am proximalen Ende 1′′ auf dem dort nicht ummantelten Elektrodenrohr 1 sitzen axial hintereinander zwei aus elektrisch isolierendem Werkstoff, insbes. Polyamid, bestehende Anschlußstücke 5′, 6′. Sie nehmen das Elektrodenrohr 1 in axial fluchtenden Bohrungen 8 auf, wobei das eine Anschlußstück 5′ einen Kragen 9 mit Außengewinde und das andere Anschlußstück 6′ eine Aufnahme 10 mit Innengewinde für den Kragen 9 aufweist. Die beiden Anschlußstücke 5′, 6′ bilden miteinander zwischen der Stirnfläche des Kragens 9 und dem Boden der Aufnahme 10 eine das Elektrodenrohr 1 umgebende Ringnut. In dieser Ringnut 11 befindet sich ein Dichtring 11′, der bei angezogenem Gewinde zwischen den Anschlußstücken 5′, 6′ und dem Elektrodenrohr 1 in der Ringnut 11 verpreßt ist. Dadurch sind die Anschlußstücke 5′, 6′ auf dem Elektrodenrohr 1 im Reibungssitz festgehalten und zugleich mit ihren Bohrungen 8 gegen das Elektrodenrohr 1 abgedichtet. In die Bohrung 8 des hinteren Anschlußstückes 6′ ist gegen das Elektrodenrohr 1 elektrisch isoliert und abgedichtet eine Muffe 12 mit einem Schnellverschluß 13, beispielsweise einem Bajonettverschluß, für die das Instillat zu- oder abführende, lediglich in Fig. 3 angedeutete Leitung 14 eingesetzt. Das vordere Anschlußstück 5′ besitzt eine Aufnahme 15 für ein Anschlußglied 16 einer elektrischen Leitung 17. Diese Aufnahme 15 ist als radiale Bohrung ausgebildet, die bis zum Elektrodenrohr 1 reicht und ein Innengewinde 18 zum Eindrehen des Anschlußgliedes 16 aufweist. Über das Innengewinde 18 wird das Anschlußglied 16 gegen das Elektrodenrohr 1 gepreßt und dadurch elektrisch mit dem Elektrodenrohr kontaktiert sowie auch mechanisch nochmals im Reibsitz verbunden.
Die beiden Anschlußstücke 5′, 6′ sind an den einander zugewandten Rändern bei 19, 20 abgeschrägt und bilden mit diesen Abschrägungen zwischen sich eine Griffrille. Die Abschrägung 19 des vorderen Anschlußstückes 5′ ist steiler gegen die Achse des Elektrodenrohres 1 geneigt als die Abschrägung 20 des hinteren Anschlußstückes 6′, so daß sich die Finger und der Daumen der von rückwärts herangeführten Hand gut in die Griffrille legen.
Zur Behandlung von beispielsweise Blasencarcinomen wird die Innenelektrode gemäß Fig. 3 mit dem distalen Ende 1′ durch die Harnröhre 25 in die Blase 26 eingeführt, wobei das Elektrodenrohr 1 überall, wo es mit der Blase oder der Harnröhre in Verbindung kommen kann, durch die Ummantelung 4 elektrisch isoliert. Die Durchgangsöffnungen 3 liegen dann innerhalb der Blase 26 und durch das Elektrodenrohr 1 wird das Instillat in die Blase und zugleich der den iontophoretischen Transport bewirkende elektrische Strom zugeführt, wozu das Elektrodenrohr bei entsprechendem Pharmakon z.B. die positive Elektrode eines Elektrodenpaares bildet, dessen negative Elekrode 27 gürtelförmig außen am Körper appliziert ist. Die Pfeile markieren in Fig. 3 die Stromrichtung bzw. den Wirkstofftransport aus dem Blasenlumen in die Blasenwand und zur negativen Außenelektrode. Das durch das Elektrodenrohr 1 in die Blase 26 eingeführte Blaseninstillat ist ein Gemisch aus destilliertem Wasser und einem geeigneten dissoziierbaren Pharmakon.

Claims (16)

1. In einen Körperhohlraum einführbare Innenelektrode zum iontophoretischen Transport von Wirkstoffen (Arzneimittel) in die Wand des Körperhohlraums zur regionalen medikamentösen Behandlung des Wandgewebes, insbes. zur intravesicalen antineoplastischen Iontophorese zur Therapie des Blasenkrebses, gekennzeichnet durch ein elektrisch leitendes Elektrodenrohr (1), das an seinem distalen Ende (1′) abgeschlossen und in seiner Wand mit einer Reihe von Durchgangsöffnungen (3) versehen ist, ferner mindestens auf seiner bei der Applikation in den Körperhohlraum eingeführten Länge eine elektrisch isolierende, nur von den Durchgangsöffnungen (3) durchsetzte äußere Ummantelung (4) aufweist, und das am proximalen Rohrende (1′′) zwei Anschlüsse (5, 6) besitzt, nämlich einen elektrischen Anschluß (5) zur elektrischen Verbindung des Elektrodenrohres (1) mit dem einen Pol eines elektrischen Strom-Spannungsgenerators (7) und einen Leitungsanschluß (6) zur Verbindung einer das flüssige Instillat zu- und abführenden Leitung (14) mit dem Innenraum des Elektrodenrohres (1).
2. Innenelektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abschluß des Elektrodenrohres (1) eine elektrisch isolierende und an die Ummantelung (4) anschließende Kappe (2) vorgesehen ist, die mit einem Zapfen (2′) in das Elektrodenrohr gesteckt ist.
3. Innenelektrode nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (4) aus Polyamid, Polyester, Epoxyd oder Plexiglas besteht.
4. Innenelektrode nach den Ansprüchen 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff der Kappe (2) aus glasfaserverstärktem Kunststoff GFK, Polyamid oder Epoxyd besteht und die Kappe mit dem Elektrodenrohr (1) und der Ummantelung (4) verschweißt oder durch Harz verklebt ist.
5. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnungen (3) paarweise einander diametral gegenüber liegen und in Richtung der Achse des Elektrodenrohres (1) aufeinander folgende Durchgangsöffnungen (3) jeweils um etwa 90 gegeneinander versetzt angeordnet sind.
6. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Gesamtquerschnitt aller Durchgangsöffnungen (3) gemeinsam ein Vielfaches des lichten Querschnitts des Elektrodenrohres (1) ist.
7. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Elektrodenrohr (1) aus kohlefaserverstärktem Kunststoff KFK besteht.
8. Innenelektrode nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff des Elektrodenrohres (1) Epoxyd- oder Polyesterharz als Kunststoffmatrix aufweist.
9. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der beiden Anschlüsse (5, 6) am proximalen Ende (1′′) auf dem dort nicht ummantelten Elektrodenrohr (1) axial hintereinander zwei Anschlußstücke (5′, 6′) sitzen, die das Elektrodenrohr (1) in axial fluchtenden Bohrungen (8) aufnehmen, wobei das eine Anschlußstück (5′) einen Kragen (9) mit Außengewinde und das andere Anschlußstück (6′) eine Aufnahme (10) mit Innengewinde für den Kragen (9) aufweisen und miteinander zwischen der Stirnfläche des Kragens (9) und dem Boden der Aufnahme (10) eine das Elektrodenrohr (1) umgebende Ringnut (11) bilden, in der ein Dichtring (11′) angeordnet ist, der bei angezogenem Gewindesitz zwischen den Anschlußstücken (5′, 6′) und dem Elektrodenrohr (1) verpreßt ist, wodurch die Anschlußstücke (5′, 6′) auf dem Elektrodenrohr (1) festgehalten und mit ihren Bohrungen (8) gegen das Elektrodenrohr (1) abgedichtet sind.
10. Innenelektrode nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Bohrung (8) des hinteren Anschlußstückes (6′) abgedichtet eine vom Elektrodenrohr (1) elektrisch isolierte Muffe (12) mit einem Schnellverschluß (13) für die das Instillat zu­ bzw. abführende Leitung (14) eingesetzt ist.
11. Innenelektrode nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Anschlußstück (5′) eine Aufnahme (15) für ein Anschlußglied (16) einer elektrischen Leitung (17) aufweist.
12. Innenelektrode nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (15) als eine radiale Bohrung ausgebildet ist, die bis zum Elektrodenrohr (1) reicht und ein Innengewinde (18) zum Eindrehen des Anschlußgliedes (16) aufweist.
13. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlußstücke (5′, 6′) an den einander zugewandten Rändern abgeschrägt sind und mit diesen Abschrägungen (19, 20) zwischen sich eine Griffrille bilden.
14. Innenelektrode nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschrägung (19) des vorderen Abschlußstückes (5′) steiler als die Abschrägung (20) des hinteren Anschlußstückes (6′) gegen die Achse des Elektrodenrohres (1) geneigt ist.
15. Innenelektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Oberfläche des Elektrodenrohres eine Vielzahl von kleinen und flachen Vertiefungen vorgesehen ist.
16. Innenelektrode nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen schalenartig, insbesondere kugelklappenförmig ausgebildet sind.
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