DE3820544A1 - Ortsbereichsnetzsystem mit einem hiermit gekoppelten mehrcomputersystem und verfahren zur steuerung hiervon - Google Patents

Ortsbereichsnetzsystem mit einem hiermit gekoppelten mehrcomputersystem und verfahren zur steuerung hiervon

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Description

Die Erfindung betrifft ein Ortsbereichsnetzsystem (LAN-System) mit einem hiermit gekoppelten Mehrcomputersystem und ins­ besondere ein Kommunikations- oder Übertragungsverfahren zum Gewährleisten einer wirksamen Übertragung von Trans­ ferrahmen oder -datenübertragungsblöcken durch Zuweisen der gleichen Adresse zu einem Mehrcomputersystem und einem Orts­ bereichsnetzsystem für deren Verwirklichung.
Bisher ist es ungewöhnlich, daß ein Mehrcomputersystem mit einem Ortsbereichsnetz gekoppelt ist. Von typischen Mög­ lichkeiten zur Herstellung einer Verbindung zu einem Orts­ bereichsnetz sind zwei Methoden verfügbar, um ein Mehrcompu­ tersystem mit dem Ortsbereichsnetz zu koppeln. Die erste Methode besteht darin, daß einzelne Computer ihre eigenen Übertragungssteuergeräte haben, durch die sie mit einem Ortsbereichsnetz-Kabel gekoppelt sind. Um die einzelnen Übertragungssteuergeräte in dem Ortsbereichsnetz anzugeben, sollten die Steuergeräte verschiedene oder einmalige Adres­ sen entsprechend den Regeln des Ortsbereichsnetzes haben. Entsprechend sollte ein externer Computer, der eine Über­ tragung mit einem Mehrcomputersystem benötigt, geeignete Einrichtungen aufweisen, um zu erfassen, welcher Computer des Systemes gerade aktiv oder ein "Master" ist, und er sollte Daten zu dem Übertragungssteuergerät senden, das mit diesem Computer gekoppelt ist. Jedoch hat diese Erfas­ sungseinrichtung eine komplizierte Struktur und benötigt Mittel, wie beispielsweise PIO-(Prozeß-Eingabe/Ausgabe)- und Systemsteuerprogramme, so daß sie nicht für eine allgemeine Verwendung geeignet ist und auch nicht als kostengünstig bezeichnet werden kann.
Die zweite Methode besteht in einer Kopplung eines einzi­ gen Übertragungssteuergerätes mit einem Mehrcomputersystem über einen Mehrcomputerbus, so daß die das System bildenden einzelnen Computer über das Steuergerät mit einem Ortsbe­ reichsnetz gekoppelt sind. Obwohl die Schwierigkeit des ersten Systems überwunden ist, benötigt das zweite System eine Einrichtung, die das Übertragungssteuergerät davon informiert, welcher Computer aktiv ist, und eine Einrichtung zum Bewirken eines Datentransfers zwischen dem aktiven Computer und dem Steuergerät selbst über den Mehrcomputer­ bus. Im allgemeinen erfordert diese Art von Bus eine kompli­ zierte Steuerung und weist eine langsame Geschwindigkeit im Vergleich mit internen Bussen des Computers auf. Dies behindert eine wirksame Ausnutzung der Hochgeschwindigkeits­ übertragung des Ortsbereichsnetzes (insbesondere 2 bis 100 Mbps) und steigert die Herstellungskosten.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Über­ tragungsmethode zu schaffen, um eine Übertragung derart zu gewährleisten, daß jedes der Ortsbereichsnetz-(LAN-)Steuer­ geräte, das für die einzelnen Computer vorgesehen ist, die ein Mehrcomputersystem bilden, um diese mit einem Ortsbe­ reichsnetz zu koppeln, durch einen externen Computer als lediglich ein Übertragungssteuergerät für das System ange­ sehen wird.
Ein Ortsbereichsnetzsystem, das ein Mehrcomputersystem mit einer Vielzahl von Computersystemen aufweist, die mit einem Ortsbereichsnetz gekoppelt sind, umfaßt:
Eine Datenspeichereinrichtung zum Speichern von Steuer­ daten, die anzeigen, welches der Computersysteme des Mehrcomputersystems für eine Übertragung verfügbar ist, und
eine Übertragungseinrichtung, um selektiv zu dem verfüg­ baren Computersystem einen Datenübertragungsblock (Rahmen) zu übertagen, der über das Ortsbereichsnetz zu dem Mehr­ computersystem entsprechend den Steuerdaten gesandt ist.
Ein Verfahren zum Erzeugen einer wirksamen Übertragung mit einem Mehrcomputersystem, das mit einem Ortsbereichsnetz gekoppelt ist und eine Vielzahl von Computersystemen auf­ weist, umfaßt die folgenden Verfahrensschritte:
Speichern von Steuerdaten, die anzeigen, welches eine der Computersysteme des Mehrcomputersystems für eine Übertra­ gung verfügbar ist, und
wahlweises Transferieren eines Datenübertragungsblockes zu dem verfügbaren Computersystem, der über das Ortsbe­ reichsnetz zu dem Mehrcomputersystem entsprechend den Steuerdaten zu senden ist.
Obwohl Ortsbereichsnetz-Steuergeräte, wie oben beschrieben, erfindungsgemäß für die jeweiligen, ein Mehrcomputersystem bildenden Computer vorgesehen sind, um die Geschwindigkeit eines Datentransfers zwischen zugeordneten Computern und Ortsbereichsnetz-Steuergeräten zu erhöhen, kann das Mehr­ computersystem behandelt werden, als ob es nur ein Orts­ bereichsnetz-Steuergerät für externe Computer hat, die mit dem gleichen Ortsbereichsnetz gekoppelt sind. Daher müs­ sen diese externen Computer nicht über die einzelnen Orts­ bereichsnetz-Steuergeräte Überlegungen anstellen und brau­ chen nicht einen gegenwärtig als einen "Master" (Haupt­ computer) dienenden Computer zu berücksichtigen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels eines Ortsbereichsnetzsystems nach der Erfindung,
Fig. 2A bis 2D Flußdiagramme zur Erläuterung des Daten­ empfangsbetriebs bei dem Ausführungsbeispiel,
Fig. 3A und 3B Flußdiagramme zur Erläuterung eines Da­ tenübertragungsbetriebs bei dem Ausführungsbei­ spiel und
Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Daten­ empfangsbetriebs nach einem anderen Ausführungs­ beispiel.
Anhand der Zeichnungen wird im folgenden ein Ortsbereichs­ netzsystem nach der Erfindung näher erläutert, das wirksam mit einem Mehrcomputersystem kommunizieren kann.
Fig. 1 zeigt die Struktur eines Ortsbereichsnetzsystems nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dieses Ortsbereichsnetzsystem umfaßt ein Mehrcomputersystem 31, das von üblicher Art ist und Computer 31-i (i = 1 bis n) mit jeweils einer Zentraleinheit (CPU), einem Speicher, einem Plattenantrieb und einem Anschluß (nicht gezeigt) hat. Ortsbereichsnetz-Steuergeräte 32-i sind über Busse 34-i mit den jeweiligen Computern 31-i gekoppelt und an ein Ortsbereichsnetz-Kabel 30 über jeweilige Verbindungseinrich­ tungen 33-i angeschlossen, die jeweils aus einem Sender/Emp­ fänger und einem Sender/Empfänger-Kabel bestehen. Die Busse 34-i werden zum Transferieren von Befehlen (einschließlich einer Empfangsanforderung) von den Computern 31-i zu den Ortsbereichsnetz-Steuergeräten 32-i, Unterbrechungen von den letzteren zu den ersteren und Sende/Empfangsdaten da­ zwischen verwendet.
Die einzelnen Ortsbereichsnetz-Steuergeräte 32-i haben die gleiche Grundstruktur, so daß im folgenden eine Beschreibung eines Ortsbereichsnetz-Steuergerätes 32-1 gegeben wird. Ein Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 übersetzt Befehle von dem zugeordneten Computer 31-l, erzeugt eine Unter­ brechung für den Computer 31-1 und transferiert Daten zum und vom Computer 31-1. Ein Ortsbereichsnetz-Zugriffab­ schnitt 42-1 transferiert Daten zum und empfängt Daten vom Ortsbereichsnetz-Kabel 30. Puffer 43-1 und 44-1 wer­ den verwendet, um Daten zwischen dem Schnittstellensteuer­ abschnitt 41-1 und dem Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-1 zu transferieren; das erstere Puffer 43-1 ist ein Übertragungspuffer zum Zwischenspeichern von Übertragungs­ daten, die auf dem Ortsbereichsnetz-Kabel 30 vom Computer 31-1 gesandt sind, und das letztere Puffer 44-1 ist ein Empfangspuffer zum Zwischenspeichern von Daten vom Orts­ bereichsnetz-Kabel 30, die zum Computer 31-1 zu senden sind. Ein Flaggeregister 45-1 wird durch den Schnittstel­ lensteuerabschnitt 41 EIN/AUS entsprechend einem Befehl vom Computer 31-1 gesetzt, um dadurch eine Empfangsfreigabe oder -sperrung anzuzeigen. Ein Ortsbereichsnetz-Adreßre­ gister 46-1 dient zum Speichern einer Ortsbereichsnetz­ adresse, wobei die Ortsbereichsnetzadresse in das Register 46-1 durch den Schnittstellensteuerabschnitt 41 entsprechend einem Befehl vom Computer 31-1 gesetzt wird.
Das Mehrcomputersystem 31 umfaßt einen gemeinsam genutzten Speicher 35, und einer der Computer in diesem System 31 ist als der Mastercomputer durch Steuerdaten bezeichnet, die in dem gemeinsam genutzten Speicher 35 gespeichert sind.
Ein externer Computer 101, der nicht ein Bestandteil des Mehrcomputersystems 31 ist, ist mit dem Ortsbereichsnetz- Kabel 30 über ein Ortsbereichsnetz-Steuergerät 102 gekop­ pelt.
Anhand der Fig. 2A bis 2D wird im folgenden der Betrieb dieses Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es sei angenommen, daß der Computer 31-1 des Mehrcomputer­ systems 31 aktiv wird (Schritt S 2). Dann sendet der Compu­ ter 31-1 eine Ortsbereichsnetzadresse, die einen Befehl setzt, zum Ortsbereichsnetz-Steuergerät 32-1 über den Bus 34-1 in einem Schritt S 4. Dieser Befehl vom Computer 31-1 wird durch den Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 im Orts­ bereichsnetz-Steuergerät 32-1 empfangen. Eine Ortsbereichs­ netzadresse des die empfangene Ortsbereichsnetzadresse setzenden Befehles wird in das Ortsbereichsnetz-Adreßre­ gister 46-1 gesetzt; diese Ortsbereichsnetzadresse ist ge­ meinsam für alle Computer 31-1 bis 31-n, die das Mehrcompu­ tersystem 31 bilden. Mit diesem Aufbau kann der Computer 101 mit dem Mehrcomputersystem 31 mittels einer einzigen Ortsbereichsnetzadresse unabhängig davon kommunizieren, welcher Computer innerhalb des Systems 31 als der "Master" bezeichnet ist. Das heißt, entsprechend diesem Ausführungs­ beispiel erscheint das Mehrcomputersystem 31 von dem Computer 101 aus betrachtet, wie wenn es nur einen einzigen Computer (und ein einziges Ortsbereichsnetz-Steuergerät) hätte, und es ist nicht erforderlich, daß der Computer 101 in irgendeiner Weise bei der Übertragung mit dem System 31 berücksichtigt, welcher Computer der Master ist.
Es sei in einem Schritt S 6 angenommen, daß der Computer 31-1 als der Master aufgrund der im gemeinsam genutzten Speicher 30 gespeicherten Steuerdaten bezeichnet ist. Dann wird in einem Schritt S 8 ein Flagge-EIN-Befehl vom Computer 31-1 auch zu dem Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 im Ortsbereichsnetz-Steuergerät 32-1 gespeist. Dieser Flagge­ EIN-Befehl setzt die anfänglich AUS gesetzte Flagge des Flaggeregisters 45-1 auf ein.
Nach dem Setzen der Ortsbereichsnetzadresse und der Flagge sendet der Computer 31-1 eine Empfangsanforderung zum Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-1 über den Schnitt­ stellensteuerabschnitt 41-1 in einem Schritt S 10, um dadurch den Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-1 bereit für einen Empfang zu machen. Andere Computer 31-j (j = 2 bis n) sind Neben- oder Hilfscomputer, und deren Flaggen können nicht auf EIN gesetzt werden, selbst wenn deren gemeinsame Orts­ bereichsnetzadresse gesetzt wurde. Nach dem Senden der Empfangsanforderung wartet der Computer 31-1 in einem Schritt S 14 auf eine Unterbrechung, und während der Zeit, in der der Computer 31-1 auf die Unterbrechung wartet, kann er andere Prozesse ausführen.
Es sei nun angenommen, daß ein Transfer-Datenübertragungs­ block, dessen Bestimmungsadresse die gleiche wie die Orts­ bereichsnetzadresse ist, die im Ortsbereichsnetz-Adreß­ register 46-1 gesetzt ist, auf dem Ortsbereichsnetz-Kabel 30 durch den Computer 101 gesandt wird. Der Ortsbereichs­ netz-Zugriffabschnitt 42-1 überwacht den Transfer-Daten­ übertragungsblock auf dem Ortsbereichsnetz-Kabel 30 in einem Schritt S 22. Nach Empfang des Transferdatenübertra­ gungsblockes auf dem Ortsbereichsnetz-Kabel 30 prüft der Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-1, ob dieser Trans­ ferdatenübertragungsblock als die Bestimmungsadresse die im Ortsbereichsnetz-Adreßregister 46-1 gesetzte Ortsbe­ reichsnetzadresse hat oder nicht, indem er auf die Inhalte dieses Registers 46-1 Bezug nimmt. Wenn die Bestimmung des Datenübertragungsblockes als das System selbst ermittelt wird, so wird der Datenübertragungsblock zum Empfangs­ puffer 44-1 übertragen, um diesen in einem Schritt S 24 zu speichern. Nach Empfang des Transferdatenübertragungs­ blockes (Schritt S 26) unterrichtet der Ortsbereichsnetz- Zugriffabschnitt 42-1 den Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 von dem Empfang. Wenn er über den Datenübertragungsblock­ empfang durch den Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-1 unterrichtet ist, nimmt der Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 auf den Inhalt des Flaggeregisters 45-1 in einem Schritt S 28 Bezug, um zu entscheiden, ob die Flagge EIN ist oder nicht. Wenn die Entscheidung negativ (N) ist, kehrt der Datenfluß zu dem Schritt S 22 zurück; ist er je­ doch bestätigend (Y bzw. J), dann speichert der Schnitt­ stellensteuerabschnitt 41-1 den empfangenen Datenübertra­ gungsblock im Empfangspuffer 44-l und sendet diesen über den Bus 34-1 zum Computer 31-1 im Schritt S 30. Im nächsten Schritt S 32 erzeugt der Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 eine Unterbrechung für den Computer 31-1. Nach Erfassen der Unterbrechung im Schritt S 14 führt der Computer 31-1 eine Datenverarbeitung im Schritt S 16 aus. Wenn die Daten­ verarbeitung abgeschlossen ist, sendet der Computer 31-1 eine Empfangsanforderung erneut in einem Schritt S 18, wie dies oben erläutert wurde. Wenn der Computer 31-1 während seines Betriebs von einer Masterfunktion in eine Hilfs­ funktion verändert wird, so ist die Entscheidung im Schritt S 6 negativ (N), und der Datenfluß schreitet zum Schritt S 12 fort, wo die Flagge des Flaggeregisters 45-1 auf AUS oder rückgesetzt wird.
Die Ortsbereichsnetz-Steuergeräte 32-j (j = 2 bis n), die mit den anderen Computern 31-j im Mehrcomputersystem 31 gekoppelt sind haben, anders als das Ortsbereichsnetz- Steuergerät 32-1 des Computers 31-1, das für eine Über­ tragung bzw. Kommunikation verfügbar ist, die Flaggen ihrer Flaggeregister 45-j weiter auf AUS. Selbst wenn da­ her die Ortsbereichsnetz-Steuergeräte 32-j erfassen können, daß der Transferdatenübertragungsblock vom Computer 101 für ihr eigenes System bestimmt ist, so wird der Daten­ übertragungsblock nicht zu den Computern 32-j von deren Schnittstellensteuergeräten 41-j übertragen.
Im folgenden wird anhand der Fig. 3A und 3B eine Daten­ übertragung zum Computer 101 vom Computer 31-1, der für die Übertragung erlaubt ist, näher erläutert.
Wenn der Computer 31-1 ein Datensenden zum Computer 101 benötigt (Schritt S 62), sendet er einen Sendebefehl zum Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 des Ortsbereichsnetz- Steuergerätes 32-l über den Bus 34-1 im Schritt S 64. Nach Empfang des Sendebefehls vom Computer 31-1 (Schritt S 70) schickt der Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 eine Be­ stätigung zum Computer 31-1 in einem Schritt S 72 zurück. Entsprechend der Antwort von dem Schnittstellensteuerab­ schnitt 41-1 (Schritt S 66) sendet der Computer 31-1 Sen­ dedaten zum gleichen Abschnitt 41-1 in einem Schritt S 68. Nach Empfang der Sendedaten vom Computer 31-1 (Schritt S 74) speichert der Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 die Daten im Sendepuffer 43-1 und sendet einen Sendebefehl zum Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-l in einem Schritt S 76.
Nach Empfang des Sendebefehles verriegelt der Ortsbereichs­ netz-Zugriffabschnitt 42-1 die im Sendepuffer 43-1 ge­ speicherten Daten, befestigt die im Ortsbereichsnetz-Adreß­ register 46-1 eingestellte Ortsbereichsnetzadresse an den Daten als die Sendeadresse, um einen Sendedatenübertra­ gungsblock zu bilden, und sendet den Datenübertragungs­ block auf das Ortsbereichsnetz-Kabel 30.
Ein Ortsbereichsnetzsystem nach einem zweiten Ausführungs­ beispiel der Erfindung wird im folgenden näher erläutert.
Struktur und Betrieb des zweiten Ausführungsbeispiels wer­ den, soweit diese mit dem ersten Ausführungsbeispiel gleich sind, nicht näher beschrieben, und es werden lediglich die Unterschiede anhand der Fig. 4 erläutert.
Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel entscheidet ein Orts­ bereichsnetz-Zugriffabschnitt 42-i, ob der Sendedatenüber­ tragungsblock auf dem Ortsbereichsnetz-Kabel 30 entspre­ chend den in deren Flaggeregistern 45-i gesetzten Flaggen und der Bestimmungsadresse im Datenübertragungsblock empfan­ gen wird oder nicht.
Wenn der Computer 31-1 ein Master aufgrund der im gemeinsam genutzten Speicher 30 gespeicherten Steuerdaten wird, so wird eine Empfangsanforderung zu dem Ortsbereichsnetz- Zugriffabschnitt 42-1 über den Schnittstellensteuerabschnitt 41-1 gesandt. Es sei angenommen, daß ein Sendedatenübertra­ gungsblock, dessen Bestimmungsadresse die Ortsbereichsnetz­ adresse ist, auf das Ortsbereichsnetz-Kabel 30 vom Computer 101 gesandt wird (Schritt S 42). Dann nimmt der Ortsbereichs­ netz-Zugriffabschnitt 42-1 Bezug auf die im Flaggeregister 45-1 gesetzte Flagge (Schritt S 44) und die Ortsbereichs­ netzadresse im Register 46-1 um zu entscheiden, ob der Sende­ datenübertragungsblock empfangen wird oder nicht. Wenn der Computer 31-1 der "Master" ist, empfängt der Ortsbereichs­ netz-Zugriffabschnitt 42-1 den Datenübertragungsblock, und der empfangene Datenübertragungsblock wird in dem Empfangs­ puffer 43-1 gespeichert. Die folgenden Prozesse sind die gleichen wie diejenigen im ersten Ausführungsbeispiel.
Obwohl Ortsbereichsnetz-Zugriffabschnitte 42-i für die einzelnen Computer in den obigen Ausführungsbeispielen vor­ gesehen sind, kann ein einziger Ortsbereichsnetz-Zugriffab­ schnitt gemeinsam für das Mehrcomputersytem angeordnet werden. In diesem Fall wird auf die Flagge Bezug genommen, und der Datenübertragungsblock wird zu dem Empfangspuffer gesandt, der mit dem Computer gekoppelt ist, welcher als ein "Master" dient.
In ähnlicher Weise können ein einziges Flaggeregister und ein einziges Ortsbereichsnetz-Adreßregister gemeinsam für das System vorgesehen werden. In diesem Fall hält das Flaggeregister Statusdaten, die anzeigen, welcher Computer in dem System ein Master ist, wobei der Betrieb der gleiche ist wie bei der obigen Abwandlung.

Claims (10)

1. Ortsbereichsnetzsystem, bei dem ein Mehrcomputersystem mit einer Vielzahl von Computersystemen mit einem Orts­ bereichsnetz gekoppelt ist, gekennzeichnet durch:
eine Vielzahl von Flaggeregistereinrichtungen (45-i), die für jedes der Computersysteme vorgesehen sind, wo­ bei jede Flaggeregistereinrichtung zum Halten entspre­ chender Flaggedaten dient, die anzeigen, ob ein entspre­ chendes Computersystem für eine Übertragung verfügbar ist oder nicht, und
eine Vielzahl von Übertragungssteuereinrichtungen (32-i), die für jedes der Computersysteme vorgesehen sind, um selektiv einen Datenübertragungsblock zu über­ tragen, der zu dem entsprechenden Computersystem auf dem Ortsbereichsnetz gesandt ist.
2. Ortsbereichsnetzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jede der Übertragungssteuereinrichtungen (32-i) aufweist:
eine Empfangseinrichtung (42-i, 46-i) zum Empfangen des Datenübertragungsblockes auf dem Ortsbereichsnetz (30) und
eine Sendeeinrichtung (41-i) zum selektiven Senden des empfangenen Datenübertragungsblockes zu dem entspre­ chenden Computersystem gemäß den entsprechenden Flagge­ daten.
3. Ortsbereichsnetzsystem nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Empfangseinrichtung (42-i, 46-i) auf­ weist:
eine Adreßregistereinrichtung (46-i) zum Halten einer Ortsbereichsnetzadresse und
eine Einrichtung (42-i) zum Bestimmen, ob der Datenüber­ tragungsblock die Ortsbereichsnetzadresse als eine Be­ stimmungsadresse hat oder nicht und zum Empfangen des Datenübertragungsblockes, wenn bestimmt wird, daß der Datenübertragungsblock die Ortsbereichsnetzadresse als die Bestimmungsadresse hat,
wobei die Sendeeinrichtung (41-i) die Ortsbereichsnetz­ adresse zu der entsprechenden Adreßregistereinrichtung (46-i) entsprechend einem Ortsbereichsnetz-Adreßein­ stellbefehl von dem entsprechenden Computersystem sendet.
4. Ortsbereichsnetzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jede der Übertragungssteuereinrichtungen (32-1) aufweist:
eine Empfangseinrichtung (42-i, 46-i) zum selektiven Empfangen des Datenübertragungsblockes auf dem Ortsbe­ reichsnetz (30), und
eine Sendeeinrichtung (41-i) zum Senden des empfangenen Datenübertragungsblockes zu dem entsprechenden Computer­ system.
5. Ortsbereichsnetzsystem nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Empfangseinrichtung (42-i, 46-i) auf­ weist:
eine Adreßregistereinrichtung (46-i) zum Halten einer Ortsbereichsnetzadresse und
eine Einrichtung (42-i) zum Bestimmen, ob der Datenüber­ tragungsblock die Ortsbereichsnetzadresse als eine Be­ stimmungsadresse hat oder nicht und zum Empfangen des Datenübertragungsblockes, wenn bestimmt wird, daß der Datenübertragungsblock die Ortsbereichsnetzadresse als die Bestimmungsadresse hat, gemäß den entsprechenden Flaggedaten,
wobei die Sendeeinrichtung (41-i) die Ortsbereichsnetz­ adresse zu der Adreßregistereinrichtung (46-i) gemäß einem Ortsbereichsnetz-Adreßeinstellbefehl von dem ent­ sprechenden Computersystem sendet.
6. Ortsbereichsnetzsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das entsprechende Computer­ system (31-i) die Flaggedaten in die entsprechende Flaggeregistereinrichtung (46-i) setzt, wenn eine Über­ tragung verfügbar ist, und die Flaggedaten zurücksetzt, wenn eine Übertragung nicht verfügbar ist.
7. Verfahren zum Herstellen einer wirksamen Übertragung zu einem Mehrcomputersystem mit einer Vielzahl von Computersystemen, die mit einem Ortsbereichsnetz gekop­ pelt sind, gekennzeichnet durch:
Halten von Steuerdaten, die anzeigen, welches eine Computersystem der Computersysteme in dem Mehrcomputer­ system für eine Übertragung verfügbar ist, und
selektives Übertragen eines Datenübertragungsblockes, der zu dem verfügbaren Computersystem auf dem Ortsbereichs­ netz gesandt ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsschritt aufweist:
Empfangen des Datenübertragungsblockes auf dem Ortsbe­ reichsnetz und
selektives Senden des empfangenen Datenübertragungs­ blockes zu dem verfügbaren Computersystem gemäß den Steuerdaten.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsschritt aufweist:
selektives Empfangen des Datenübertragungsblockes auf dem Ortsbereichsnetz entsprechend den Steuerdaten und
Senden des empfangenen Dateübertragungsblockes zu dem verfügbaren Computersystem.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Steuerdaten eine Vielzahl von Flaggedaten umfassen, deren jede einem der Computer­ systeme entspricht, und daß die entsprechenden Flagge­ daten gesetzt werden, wenn das entsprechende Computer­ system für eine Übertragung verfügbar ist, während die entsprechenden Flaggedaten rückgesetzt werden, wenn das entsprechende Computersystem für eine Übertragung nicht verfügbar ist.
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