DE3822581A1 - Spannfutterfreies handstueck fuer die zahnbehandlung - Google Patents

Spannfutterfreies handstueck fuer die zahnbehandlung

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DE3822581A1
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    • A61C1/141Tool-holders, i.e. operating tool holders, e.g. burr holders in an angled handpiece

Description

Die Erfindung betrifft ein spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des über Druckluft mit hoher Geschwindigkeit angetriebenen Typs, welches einen integralen Aufbau aufweist, in welchem ein Drehelement, welches das wichtigste Teil des spannfutterfreien Handstücks für die Zahnbehandlung des über Druckluft angetriebenen Typs ist, eine Welle mit einem Turbinenlaufrad aufweist, wobei ein Schleifwerkzeug am unteren Ende der Welle und Lager oberhalb und unterhalb des Turbinenlaufrades angeordnet sind, welche unumgänglich sind, um die Drehung bei hoher Geschwindigkeit zur erzeugen und aufrechtzuhalten auch unter Belastung, wodurch die Anzahl dieser Komponenten auf ein Minimum verringert wird, um eine Reduzierung der Herstellungskosten zu erreichen, und wobei ein Spannfutter zur Befestigung des Schneidwerkzeugs nicht erforderlich ist, um Verbesserungen in der Handhabbarkeit zu erreichen. Die vorliegende Erfindung betrifft ebenfalls ein spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des über Druckluft angetriebenen Typs, welches einen Aufbau aufweist, bei dem wenigstens die Teile des Handstückkörpers mit Ausnahme des Kopfes aus einem Kunstharz bestehen, um das Gewicht zu verringern, und die unterschiedlich mit einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe gefärbt sind, um eine leichte Unterscheidbarkeit zu erreichen.
Da ein Handstück für die Zahnbehandlung des über Druckluft angetriebenen Typs mit hohen Geschwindigkeiten angetrieben wird, weist es im allgemeinen einen Aufbau auf, bei welchem Lager vorgesehen sind, um eine Drehwelle sicher in dem Kopf eines Handstückkörpers zu halten und drehbar abzustützen, und deshalb ist es ganz aus Messing oder rostfreiem Stahl ausgebildet. Dieses Handstück weist darüber hinaus einen Aufbau auf, daß bei Verwendung eines geeigneten Schneidwerkzeugs, welches Zahnärzte oder Zahntechniker abhängig von dem gedachten Verwendungszweck verwenden, das Werkzeug in einem Spannfutter gehalten wird, das an einem Drehelement angeordnet ist, das in dem Kopf des Körpers eines Handstückes vorgesehen ist.
Da die bekannten Handstücke für die Zahnbehandlung einen Aufbau aufweisen, der einen freien Austausch von Schneidwerkzeugen ermöglicht, ist der Spannfutterabschnitt an dem Drehelement ausgebildet, das in dem Kopf des Körpers des Handstückes vorgesehen ist. Dies führt zu einer Vergrößerung des Kopfes, was Probleme bei der Beobachtung der Bereiche der Zähne oder der Prothesen erbringt, die geschliffen werden müssen. Andere Probleme entstehen dadurch, das das stabile Halten des Schneidwerkzeugs in dem Spannfutterabschnitt schwierig ist und daß Schwierigkeiten auftreten beim Festhalten des Schneidwerkzeugs in einem stabilen Drehzustand ohne Unrundwerden oder störende Schwingungen. Es besteht ebenfalls die Gefahr, daß eine unzureichende Einspannung ein Lösen des Schneidwerkzeugs während des Schneidens verursacht, was in einer Verletzung des Patienten resultieren kann. Andere Probleme entstehen dadurch, daß das bekannte Handstück die Bedienungsperson stark ermüdet, wenn sie es über einen ausgedehnten Zeitraum verwendet, da es schwer ist, da es insgesamt aus Messing oder rostfreiem Stahl besteht und daß Geräusch infolge einer Leckage von Druckluft aus dem Loch, das in dem Kopf ausgebildet ist zum Einspannen des Spannfutters, erzeugt wird.
Die Erfinder haben zahlreiche Studien durchgeführt, um die vorstehenden Probleme zu lösen. Als Ergebnis daraus wurde gefunden, daß die Probleme bei der Beobachtung der zu behandelnden Bereiche der Zähne oder Prothesen, die geschliffen werden müssen, durch die Anordnung eines Spannfutters und das stabile Halten des Schneidwerkzeugs in dem Spannfutter schwierig sind und daß die Schwierigkeiten, die auftreten beim Halten des Schneidwerkzeugs in einem stabilen Drehzustand frei von unruhendem Laufen oder schädlichen Schwingungen, gelöst werden können durch Anpassung des Aufbaus, daß an den drehenden Teilen, die von Druckluft angetrieben werden, das Schneidwerkzeug integriert an einer Welle angeordnet ist, die ein Turbinenlaufrad umfaßt und Lager, die unvermeidbar sind, um das Schneidwerkzeug auch bei hohen Geschwindigkeiten unter Belastung stabil zu drehen. Geräusch kann reduziert werden durch Weglassen des Loches zum Einklemmen des Spannfutters, was ein Faktor bei der Geräuscherzeugung ist. Das Problem, daß der Körper des Handstückes selbst schwer ist, kann gelöst werden, indem wenigstens die Abschnitte des Körpers des Handstückes mit Ausnahme dessen Kopfes aus einem Kunstharz ausgebildet werden. Die Schwierigkeit bei der Unterscheidung des Schneidwerkzeuges, das an dem Drehelement befestigt ist infolge der Tatsache, daß ein Austausch des Schneidwerkzeuges nicht leicht oder unmöglich ist, da das vorstehend beschriebene integrale Drehelement Lager aufweist, die an dem oberen und unteren Abschnitt der Welle befestigt sind und die in dem Kopf angeordnet sind, kann ausgeschaltet werden, indem wenigstens Teile in einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe für den Zweck gefärbt werden, entsprechend des Typs des Schneidwerkzeugs zu dieser Farbe in einem 1 : 1-Verhältnis. Damit haben die Erfinder die vorliegende Erfindung erfolgreich ausgeführt.
Insbesondere wird gemäß einem Aspekt der Erfindung (was nachstehend als erste Erfindung bezeichnet wird) ein spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des druckluftbetriebenen Typs geschaffen mit einem Körper mit einem Kopf, in welchem Lager an dem oberen und unteren Abschnitt einer Welle angeordnet sind, die mit einem Turbinenlaufrad versehen ist, und ein Drehelement mit einem Schneidwerkzeug, das fest am unteren Ende der Welle angeordnet ist, wird durch das obere und das untere Lager an seinem Platz gehalten.
Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung (was nachstehend als zweite Erfindung bezeichnet wird) wird ein spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des druckluftbetriebenen Typs geschaffen mit einem Körper mit einem Kopf, in welchem Lager am oberen und unteren Abschnitt einer Welle angeordnet sind, die mit einem Turbinenlaufrad versehen ist, und ein Drehelement mit einem Schneidwerkzeug, das fest am unteren Ende der Welle vorgesehen ist, wird an seinem Platz durch das obere und das untere Lager gehalten, und wenigstens Abschnitte des Körpers mit Ausnahme des Kopfes bestehen aus einem Kunstharz, das unterschiedlich in einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe gefärbt ist.
Das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Zahnbehandlung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiele beschrieben, welche nur aus Gründen der Erläuterung gezeigt sind. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Drehelementes, welches in dem Kopf des spannfutterfreien Handstückes für die Zahnbehandlung gemäß der Erfindung angeordnet ist,
Fig. 2 einen Längsschnitt, aus welchem das Drehelement zu sehen ist, welches in dem Kopf des spannfutterfreien Handstückes für die Zahnbehandlung gemäß der Erfindung angeordnet ist,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Drehelementes, welches bei dem spannfutterfreien Handstück für die Zahnbehandlung gemäß der Erfindung verwendet wird, wobei die Lager nicht angeordnet sind,
Fig. 4 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen spannfutterfreien Handstückes für die Zahnbehandlung,
Fig. 5 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen spannfutterfreien Handstückes für die Zahnbehandlung mit abgenommenem Kopf, und
Fig. 6 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen spannfutterfreien Handstückes für die Zahnbehandlung mit einem auseinandernehmbaren Kopf, wobei die Lager für das Drehelement vorgesehen sind.
Aus den Zeichnungen ist eine Welle 1 mit einem fest angeordneten Turbinenlaufrad 2 und mit einem Schneidwerkzeug 3 am unteren Ende zu ersehen, wobei Lager 4, 4 am unteren und oberen Abschnitt der Welle 1 angeordnet sind, um ein Drehelement A zu bilden. Dieses Drehelement A kann auf verschiedene Art und Weise ausgebildet sein. Beispielsweise kann das Element A integral aus einem metallischen Material mittels eines NC Maschinenwerkzeugs oder durch ein genaues Gießverfahren hergestellt sein oder es kann als Ganzes integral aus einem technischen Harz, wie beispielsweise Polysulfon, Polyethersulfon oder Polyphenylsulfidharz durch einen Spritzformprozeß hergestellt werden. Als Alternative dazu kann die Welle 1 mit dem Turbinenlaufrad 2 integral aus einem metallischen Material mit einem NC Maschinenwerkzeug oder durch ein genaues Gießverfahren oder aus einem technischen Harz, wie beispielsweise Polysulfon, Polyethersulfon oder Polyphenylsulfidharz mittels eines genauen Spritzgußverfahrens hergestellt sein, und es kann ein Schneidwerkzeug 3 beispielsweise über Paßsitz, Hartlöten oder Kleben befestigt sein. Als weitere alternative Ausführungsform können das Turbinenlaufrad 2, die Welle 1 und das Schneidwerkzeug 3 mittels vorstehend erwähnter Verfahren getrennt hergestellt werden, das Turbinenlaufrad 2 kann dann an der Welle 1 über Paßsitz oder Löten befestigt werden und das Schneidwerkzeug 3 kann schließlich an der Welle 1 ebenfalls mittels Paßsitz oder Löten befestigt werden. Ein Kopf 5 eines Körpers 6 des Handstückes für die Zahnbehandlung weist einen Raum 5 a auf, in welchem Abschnitte 5 b zur Aufnahme der Lager 4, 4 vorgesehen sind, die an dem oberen und unteren Abschnitt des Drehelementes A befestigt sind. Der Kopf 5 umfaßt an seinem Boden ein Loch 5 c für die Anordnung des Schneidwerkzeugs 3, das am unteren Ende der Welle 1 des Drehelementes A befestigt ist, und der Kopf ist mit einem Zufuhrkanal 5 d für Druckluft ausgebildet für die Zufuhr von Druckluft an das Turbinenlaufrad 2 des Drehelements A, und mit einem Abfuhrkanal 5 e zum Ableiten der Druckluft, die zum Drehen des Turbinenlaufrads 2 verwendet wurde, und falls erforderlich mit einem Reinigungsluftzufuhrkanal 5 f und einem Wasserzufuhrkanal 5 g. Der Kopf 5 kann als integrales Teil mit dem Körper 6 des Handstückes für die Dentaltechnik ausgebildet sein; jedoch kann er ebenfalls lösbar oder befestigbar an dem Körper 6 des Handstückes für die Dentaltechnik ausgebildet sein, wie in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist. Wenn der Kopf 5 abnehmbar an dem Körper 6 des Handstückes für die Dentaltechnik angeordnet ist, kann er einen Aufbau aufweisen, wobei er längs der Längsachse auseinandernehmbar ist. Wenn der Kopf 5 abnehmbar an dem Körper 6 des Handstückes für die Dentaltechnik ausgebildet ist, sind die Teile vorzugsweise untereinander verbunden über Verbindungsdüsen 5 h, 5 h, die von dem Druckluftversorgungskanal und dem Auslaßkanal 5 d und 5 e abragen. Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung kann der Körper 6 des Handstückes für die Dentaltechnik aus Messing oder rostfreiem Stahl wie im Stand der Technik bekannt bestehen. Im zweiten Aspekt der Erfindung ist es jedoch erforderlich, daß die Abschnitte des Körpers 6 anders als der Kopf 5 aus einem Kunstharz bestehen, das in einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe zum Zwecke der Unterscheidung und der Verringerung des Gewichts gefärbt ist. Bei der Anordnung dieses Körpers des Handstückes für die Dentaltechnik sind der Druckluftzufuhrkanal 5 d und der Druckluftabfuhrkanal 5 e, die in dem Kopf 5 vorgesehen sind, und der Reinigungsluftkanal und der Wasserzufuhrkanal 5 f und 5 g, die darin, falls erforderlich, vorgesehen sind, mit den zugehörigen Druckluftzufuhrkanälen und Abfuhrkanälen und Reinigungsluft- und Wasserzufuhrkanälen verbunden, und der Kopf ist an seinem hinteren Ende mit einem Verbindungsabschnitt 6 a ausgebildet, um die Verbindungen zwischen diesen Kanälen und einem Rohr 7 zu schaffen.
Das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Zahnbehandlung weist eine integrierte Anordnung auf, wobei das Drehelement A, welches die wichtigste Komponente des spannfutterfreien Handstückes für die Dentaltechnik des druckluftbetriebenen Typs ist, die Welle 1 mit dem Turbinenlaufrad 2 umfaßt, das Schneidwerkzeug 3, das am unteren Ende der Welle 1 befestigt ist, und die Lager 4, 4, die oberhalb und unterhalb des Turbinenlaufrades 2 befestigt sind, welche unvermeidbar sind zur Erzeugung und zur Aufrechterhaltung einer Rotation mit hoher Geschwindigkeit auch unter Belastung. Da jegliches Spannfutter für die Befestigung des Schneidwerkzeugs 3 weggelassen werden kann, kann das Schneidwerkzeug 3 fest ohne schwierige Betätigung gehalten werden und Lärm kann verringert werden, da ein Austreten von Druckluft begrenzt wird. Da ferner der erforderliche Raum für die Anordnung eines Spannfutters zur Befestigung des Schneidwerkzeugs 3 weggelassen werden kann, kann die Größe des Kopfes des Körpers des Handstückes derart verringert werden, daß eine Beobachtung der Bereiche der zu behandelnden Zähne und Zahnprothesen, die geschliffen werden müssen, leicht erfolgen kann. Wenn das Schneidwerkzeug 3 in einem Spannfutterabschnitt eingesetzt und befestigt ist, besteht die Gefahr, daß, da die Einsetztiefe bei jedem Austausch sich verändert, die Achse des Schneidwerkzeuges 3 schwingen kann oder ein Mitschwingen bewirkt. Bei dem erfindungsgemäßen Handstück jedoch ist es möglich, das Schneidwerkzeug 3 in einem stabilen Rotationszustand zu halten. Damit kann die Bedienungsperson das vorliegende spannfutterfreie Handstück für die Zahntechnik, bei welchem der Kopf 5 mit dem Drehelement A einschließlich des Schneidwerkzeugs 3 vorgesehen ist, ohne eine derartige Gefahr handhaben, wobei das Schneidwerkzeug für die gedachten Zwecke und Verwendungen auf gleiche Art geeignet ist, wie es der Fall ist bei herkömmlichen Handstücken für die Dentaltechnik.
Das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Dentaltechnik gemäß des zweiten Aspektes der Erfindung ist geschaffen zur Lösung eines gravierenden Ermüdungsproblems, welches auftritt, wenn die Bedienungsperson die bekannten Handstücke über einen ausgedehnten Zeitraum benutzt, welche so schwer sind, da sie vollständig aus Messing oder rostfreiem Stahl bestehen. Das erfindungsgemäße Handstück weist ein verringertes Gewicht auf, da der Körper aus Kunstharz derart besteht, daß wenigstens die Abschnitte des Körpers mit Ausnahme des Kopfes teilweise transparent und teilweise gefärbt sind, um mit dem Typ des Schneidwerkzeuges in der Farbe übereinzustimmen in einer 1 : 1-Beziehung. Das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Dentaltechnik, in welchem der Kopf 5 mit dem Drehelement A einschließlich des Schneidwerkzeuges 3 vorgesehen ist, das für die gedachten Zwecke und Verwendungen geeignet ist, ist deshalb leicht auszuwählen, zu unterscheiden und zu verwenden. Wenn der Kopf 5 aus einem transparenten Kunstharz besteht, ist es ebenfalls möglich die Schmierung der Lager 4 und den Betrieb des Drehelementes A zu ermitteln.
Wie vorstehend im einzelnen ausgeführt weist das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Dentaltechnik eine integrierte Anordnung auf, wobei das Drehelement A, welches den bedeutendsten Teil des über Druckluft angetriebenen spannfutterfreien Handstückes für die Dentaltechnik bildet, die Welle 1 mit dem Turbinenlaufrad 2 umfaßt, wobei das Schneidwerkzeug 3 am unteren Ende der Welle 1 befestigt ist, und wobei die Lager 4, 4 oberhalb und unterhalb des Turbinenlaufrades 2 angeordnet sind, welche unvermeidbar sind, um auch unter Belastung eine Rotation mit hoher Geschwindigkeit zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Damit ist die Anzahl der Komponenten, die erforderlich sind, auf ein Minimum reduziert, wodurch die Herstellungskosten verringert werden. Es kann auf jegliches Spannfutter zur Befestigung des Schneidewerkzeuges 3 verzichtet werden, wodurch das Schneidwerkzeug 3 ohne schwierige Handhabungen fest an seinem Platz gehalten werden kann, und eine Geräuschentwicklung wird verringert, da nur ein begrenzter Austritt von Druckluft erfolgt. Zusätzlich kann auf den Raum verzichtet werden, der erforderlich wäre für ein Spannfutter zur Befestigung des Schneidwerkzeuges 3, wodurch die Größe des Kopfes des Körpers des Handstückes ebenfalls verringert werden kann, so daß es einfach wird, die Bereiche der Zähne und Zahnprothesen, die geschliffen werden müssen, zu beobachten. Da es möglich ist, das Schneidwerkzeug 3 in einem stabilen Rotationszustand frei von Schwingungen der Achse des Schneidwerkzeugs zu halten oder ein Mitschwingen zu verhindern, kann die Bedienungsperson darüber hinaus das erfindungsgemäße Handstück ohne jegliche Gefahr handhaben.
Das spannfutterfreie Handstück für die Dentaltechnik gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, um ein gravierendes Ermüdungsproblem zu lösen, welches auftritt, wenn die Bedienungsperson ein aus dem Stand der Technik bekanntes Handstück, welches schwer ist, da es vollständig aus Messing oder rostfreiem Stahl besteht, benutzt. Dieses Problem kann gelöst werden durch Ausbildung wenigstens der Abschnitte des Körpers 6 mit Ausnahme dessen Kopfes 5 aus einem Kunstharz und ebenfalls wird die Schwierigkeit der Auswahl des Schneidwerkzeugs 3 gelöst, das an dem Drehelement A befestigt werden soll, welche auftritt, weil ein Austausch des Schneidwerkzeugs 3 nicht leicht oder einfach ist, da das vorstehend beschriebene integrale Rotationselement A mit den Lagern 4, 4, die am oberen und unteren Abschnitt der Welle 1 angeordnet sind, in dem Kopf 5 befestigt ist, indem wenigstens Teile mit einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe gefärbt sind, um mit dem Typ des Schneidwerkzeuges in einer 1 : 1-Beziehung zu stehen, wodurch eine Unterscheidbarkeit des Handstückes erreicht werden kann. Eine derartige Verringerung des Gewichts und eine einfachere Unterscheidbarkeit machen es für die Bedienungsperson möglich, das Handstück über einen ausgedehnten Zeitraum ohne Gefahr und Ermüdung zu handhaben. Wenn der Kopf 5 aus einem transparenten Kunstharz besteht, ist es möglich festzustellen, ob die Lager 4, 4 vollständig geschmiert sind, und Fehlfunktionen des Drehelementes A während des Betriebs zu erfassen.
Das erfindungsgemäße spannfutterfreie Handstück für die Dentaltechnik weist zahlreiche Vorteile auf und liefert einen großen Beitrag für die Zahntechnik.

Claims (12)

1. Spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des über Druckluft angetriebenen Typs, gekenn­ zeichnet durch einen Körper mit einem Kopf (5), in welchem Lager (4, 4) am oberen und unteren Abschnitt einer Welle (1), die mit einem Turbinenlaufrad (2) versehen ist, befestigt sind, und durch ein Drehelement (A) mit einem Schneidwerkzeug (3), das fest am unteren Ende der Welle (1) angeordnet ist, welches über das obere und das untere Lager (4, 4) an Ort und Stelle gehalten wird.
2. Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehelement (A) abnehmbar in dem Kopf (5) angeordnet ist.
3. Handstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kopf (5), in welchem das Drehelement (A) angeordnet ist, an dem Körper (6) befestigbar und von dem Körper (6) abnehmbar ist.
4. Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) ein integrales Stück der Welle (1) umfaßt, an welcher das Turbinenlaufrad (2) und das Schneidwerkzeug (3) angeordnet sind.
5. Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) die Welle (1) mit dem Turbinenrad (2) und dem Schneidwerkzeug (3) umfaßt, welches getrennt ausgebildet und an diesem befestigt ist.
6. Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) das Turbinenlaufrad (2), die Welle (1) und das Schneidwerkzeug (3) umfaßt, welche getrennt voneinander ausgebildet und untereinander befestigt sind.
7. Spannfutterfreies Handstück für die Zahnbehandlung des über Druckluft angetriebenen Typs, gekenn­ zeichnet durch einen Körper (6) mit einem Kopf (5), in welchem Lager (4, 4) am oberen und unteren Bereich einer Welle (1) angeordnet sind, die mit einem Turbinenlaufrad (2) versehen ist, und durch ein Drehelement (A), an welchem ein Schneidwerkzeug (3) am unteren Ende der Welle (1) befestigt ist und das über das obere und das untere Lager (4, 4) an Ort und Stelle gehalten wird, wobei wenigstens Bereiche des Körpers (6) mit Ausnahme des Kopfes (5) aus einem Kunstharz bestehen, das unterschiedlich mit einer Farbe einschließlich einer transparenten Farbe gefärbt ist.
8. Handstück nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehelement (A) abnehmbar in dem Kopf (5) angeordnet ist.
9. Handstück nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kopf (5), in welchem das Drehelement (A) angeordnet ist, an dem Körper (6) befestigbar oder von dem Körper abnehmbar ist.
10. Handstück nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) ein integrales Stück der Welle (1) umfaßt, an welcher das Turbinenlaufrad (2) und das Schneidwerkzeug (3) angeordnet sind.
11. Handstück nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) die Welle (1) mit dem Turbinenlaufrad (2) und das Schneidwerkzeug (3) umfaßt, welches getrennt von dieser ausgebildet und an dieser befestigt ist.
12. Handstück nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (A) das Turbinenlaufrad (2), die Welle (1) und das Schneidwerkzeug (3) umfaßt, welche getrennt voneinander ausgebildet und untereinander befestigt sind.
DE3822581A 1987-07-22 1988-07-04 Spannfutterfreies handstueck fuer die zahnbehandlung Withdrawn DE3822581A1 (de)

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