DE3823719B4 - System zum Drucken eines postalischen grafischen Zeichenmusters - Google Patents

System zum Drucken eines postalischen grafischen Zeichenmusters Download PDF

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Abstract

System zum Drucken eines postalischen grafischen Zeichenmusters in Abhängigkeit von einer Druckberechtigung, gekennzeichnet durch:
eine Berechtigungsvorrichtung (12) zur Berechtigung eines Druckens eines postalischen grafischen Zeichenmusters, insbesondere eine Frankiermaschine, mit einer Speichervorrichtung (14), die ausgelegt ist, um eine Anzahl druckbarer postalischer grafischer Zeichenmuster zu speichern;
eine entfernt von der Berechtigungsvorrichtung (12) angeordnete Auswahlvorrichtung (16) zur Auswahl eines zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters aus der Anzahl der druckbaren postalischen grafischen Zeichenmuster und eines Datums für das Wirksamwerden der Auswahl; und
eine Vorrichtung (18, 46, 48, 50, 52) zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Auswahlvorrichtung (16) und der Berechtigungsvorrichtung (12) für die Übertragung einer Adresse zur Auswahl des zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters und des Datums des Wirksamwerdens der Auswahl an die Berechtigungsvorrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft im wesentlichen ein Sicherheitssystem zur Verwendung mit einer Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung und insbesondere ein derartiges Sicherheitssystem, das eine Anzahl Zeichenmuster aufweist, die selektiv zum Drucken zur Verfügung stehen.
  • Es sind zahllose Fälle vorhanden, bei welchem das Aufbringen einer Markierung auf einem Dokument einen Geldwert darstellt. Beispielsweise besagt das Aufbringen eines Zeichens auf ein Postgut, dass die Portogebühren dafür bezahlt worden sind. Da die Verwendung elektronisch gesteuerter Drucker ansteigt, können diese Zeichen häufiger durch solche Drucker aufgebracht werden. Eine der vielseitigeren Druckerarten ist der Punktmatrixdrucker, der in der Tat eine Anzahl verhältnismässig kleiner Punkte. aufbringt, um einen jeweiligen Buchstaben, eine Ziffer oder ein Muster herzustellen. Das auf diese Weise gebildete besondere Muster ist im allgemeinen elektronisch steuerbar.
  • Im besonderen Fall der Aufbringung von Postgebührenzeichen sind bereits Frankiermaschinen vorhanden, die elektronisch betätigt werden. Darüber hinaus sind andere Arten von Postaufgabesystemen gegenwärtig verfügbar, beispielsweise jene, die zur Angabe und Zulassung von Post verwendet werden, die Elektronik enthalten, insbesondere zur Steuerung des Drucks von Zeichen.
  • Im allgemeinen verlangt die Postverwaltung der Vereinigten Staaten die zweimalige Inspektion von Frankiermaschinen im Jahr. Diese Inspektion erfordert gegenwärtig einen Besuch vor Ort am Aufstellungsplatz der Frankiermaschine durch einen Vertreter des Frankiermaschinenherstellers. Derartige Besuche bedeuten eine beträchtliche Ausgabe für den Hersteller und verhindern in der Tat nicht, dass ein Benutzer betrügerische Postgebührenzeichen verwendet. Der Hauptzweck derartiger Besuche ist die Inspektion der Frankiermaschine, um festzustellen, ob die jeweilige Frankiermaschine einer Manipulation unterzogen worden ist. Diese Inspektionen verhindern jedoch keine derartigen betrügerischen Praktiken, wie den Druck von Postgebührenzeichen durch einen anderen Drucker oder die Erzeugung von Postgebührenzeichen durch andere Vorrichtungen. Obgleich die gegenwärtigen Sicherheitsmassnahmen ziemlich wirkungsvoll sind, liefert somit die Einführung neuer Technologien bei Postsystemen und -diensten die Gelegenheit zur Erhöhung der Sicherheit derselben bei verhältnismässig kostengünstigem Kapitaleinsatz.
  • Infolgedessen ist ein Sicherheitssystem, das derartige betrügerische Praktiken erfassen und die erforderlichen Inspektionen vor Ort ergänzen kann, in Branchen höchst erwünscht, die Zeichen zur Darstellung eines Geldwertes verwenden.
  • Ein Frankiersystem ist bekannt aus DE 36 13 008 A1 gemäß dem ein Verschlüsselungsmodul eine Verschlüsselungsnummer erzeugt, die dann über den Rechner des Verwenders übertragen wird und durch den Drucker des Verwenders gedruckt wird.
  • Diese verschlüsselte Nachricht kann dann von einem Postmitarbeiter in einen geeigneten Rechner eingegeben werden, um durch eine Entschlüsselung zu bestimmen, ob das Poststück autorisiert frankiert ist.
  • Somit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes beziehungsweise vereinfachtes System zum Drucken postalischer grafischer Zeichenmuster mit vergleichbarer Sicherheit zu schaffen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Ferner wird die Aufgabe der vorliegenden Erfindung gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen werden durch die abhängigen Ansprüche verkörpert.
  • Weitere Aufgabenstellungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich für den Fachmann aus der folgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Ansprüchen und Zeichnungen; es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild eines Sicherheitssystems, das die Grundgedanken der Erfindung realisiert;
  • 2 ein detaillierteres Blockschaltbild einer Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung, die sich besonders für das System gemäß 1 eignet;
  • 3 nicht maßstabsgerechte Bilddarstellungen verschiedener Druckmuster, die sich für das System gemäß 1 eignen;
  • 4 eine Betriebsablaufdarstellung zur Angabe des Betriebs eines Sicherheitssystems, das die Grundgedanken der Erfindung realisiert; und
  • 5 eine Betriebsablaufdarstellung eines weiteren Sicherheitssystems, das ebenfalls die Grundgedanken der Erfindung realisiert.
  • Ein Sicherheitssystem, das in 1 allgemein mit (10) angegeben ist und die Grundgedanken der Erfindung realisiert, enthält eine Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) zur Berechtigung des Drucks eines Zeichens, wobei die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) eine Speichervorrichtung (14) zur Speicherung einer Anzahl Zeichenmuster aufweist, eine Steuervorrichtung (16), die fern von der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) angeordnet ist, um die Auswahl des Zeichenmusters zu steuern, deren Druck berechtigt ist, und eine Vorrichtung (18) zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) und der Steuervorrichtung (16) für die Auswahl des berechtigten Zeichens.
  • Bei einer Ausführungsform enthält die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) einen Rechner (20). Vorzugsweise enthält der Rechner einen Festwertspeicher (ROM) (22), einen Speicher für wahlfreien Zugriff (RAM) (24), einen nicht-flüchtigen Speicher (NVM) (26) und eine Uhr (28) mit Kalender. Bei dieser besonderen Ausführungsform steht die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) beispielsweise über den Rechner (20) mit einer Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung (30) und einem Drucker (32) in Verbindung, der das ausgewählte Zeichen drucken kann.
  • Bei dieser Ausführungsform weist die Steuervorrichtung (16) zur Steuerung der Auswahl des Zeichenmusters dessen Druck berechtigt wird, ebenfalls einen Rechner (34) auf. Vorzugsweise enthält die Steuervorrichtung (16) ferner einen Speicher (36) und eine Einstellvorrichtung (38), wobei sowohl der Speicher (36) als auch die Einstellvorrichtung (38) in Verbindung mit dem Rechner (34) stehen. Ferner ist bei dieser Ausführungsform der Rechner (34) mit einer Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung (40) verbunden. Darüber hinaus steht bei einer besonderen Ausführungsform der Rechner (34) ferner, beispielsweise über ein Modem (42), mit einem Übertragungsmedium (44) in Verbindung.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform ist die Speichervorrichtung (14) zur Speicherung einer Anzahl Zeichenmuster ein Halbleiterspeicher. Dieser Speicher kann ein programmierbarer Festwertspeicher (PROM), ein ROM, ein nichtflüchtiges RAM oder dergleichen sein. Unabhängig von der besonderen, für ihre Realisierung verwendeten Einrichtung enthält die Speichervorrichtung (14) bei dieser Ausführungsform eine Anzahl verschiedener Zeichenmuster, von denen jedes einzeln durch den Rechner (20) zugänglich ist. Vorzugsweise ist jedes dieser Zeichenmuster über eine Adresse zugänglich, die im nicht-flüchtigen Speicher (26) gespeichert ist. Die Zeichenmuster, d.h. die Befehlssätze, die bei ihrer Übermittlung zum Drucker (32) zum Druck eines jeweiligen Zeichens führen, können in der Speichervorrichtung (14) in jedem gewünschten Format gespeichert werden, beispielsweise als ASCII-Zeichenfolgen oder als bitorientierte Bilder. Ein Vorteil der Speicherung der Zeichenmuster als ASCII-Zeichenfolgen, verglichen mit einem bitorientierten Bild, besteht darin, dass weniger Speicherraum zur Speicherung eines jeden besonderen Musters erforderlich ist.
  • Die Vorrichtung (18) zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) und der Steuervorrichtung (16) für die Auswahl des berechtigten Zeichens enthält bei einer Ausführungsform ein erstes Modem (46), das mit dem Rechner (20) verbunden ist, und ein zweites Modem (48), das mit dem Rechner (34) verbunden ist. Das erste und zweite Modem (46, 48) stehen jeweils über ein Übertragungsmedium (50) in Verbindung, das einen Nebenstellenfernsprecher (52) oder mehrere aufweisen kann.
  • Bei einer Ausführungsform kann der Rechner (20) der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) eine Mikroprozessoranordnung sein. Derartige Anordnungen sind aus kommerziellen Halbleiterbezugsquellen mühelos erhältlich. Typischerweise kann die Mikroprozessoranordnung beispielsweise eine Intel 8085-Anordnung sein, die von Intel Cor., Santa Clara, Kalifornien, geliefert wird. Andere Anordnungen dieser allgemeinen Bauart und Funktion sind ebenfalls verfügbar und können ebenfalls verwendet werden.
  • Das ROM (22) enthält bei dieser Ausführungsform die erforderlichen Steuer- und Befehlssätze zum Initialisieren der Mikroprozessoranordnung und ist typischerweise mit der lokalen Busleitung der Mikroprozessoranordnung verbunden. Wird somit der Rechner (20) eingeschaltet, oder erneut initialisiert, so liefert das ROM (22) die erforderlichen Befehle zum Rechner, damit der Betrieb der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) beginnt.
  • Darüber hinaus kann das ROM (22) ferner besondere Dienstprogramme enthalten, die für den Betrieb der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung nützlich und zweckmäßig sind.
  • Das RAM (24) liefert einen Speicherraum für Echtzeitdaten, die vom Rechner (20) während seines Betriebs verwendet werden. Üblicherweise ist das RAM (24) ferner mit der lokalen Busleitung der Mikroprozessoranordnung verbunden. Das ROM (22) und das RAM (24) können entweder getrennte Halbleiterchips sein, die vom Hersteller der Mikroprozessoranordnung hergestellt sind, oder die Mikroprozessoranordnung, das ROM (22) und das RAM (24) können in eine einzige Anordnung integriert sein. Derartige RAMs und ROMs sind bekannt und brauchen nicht vom gleichen Hersteller der Anordnung gefertigt sein, damit sie mit dieser kompatibel sind.
  • Der nicht-flüchtige Speicher (26), gewöhnlich ein Speicher mit wahlfreiem Zugriff, ist zur Speicherung von Daten vorgesehen, die zwar veränderlich sind aber nichtsdestoweniger erhalten bleiben müssen, selbst wenn die Stromversorgung zum Rechner abgeschaltet oder in anderer Weise unterbrochen wird. Ein derartiges RAM enthält gewöhnlich eine Notstromversorgung, beispielsweise eine Batterie (27). Bei einer besonderen Anwendung des Systems (10) enthalten die auf diese Weise aufrecht erhaltenen Daten unter anderem eine spezifische Speicheradresse, bei welcher der Rechner (20) die jeweilige Adresse des jeweiligen Zeichens, dessen Druck genehmigt wurde, in der Speichervorrichtung (14) finden kann. Im allgemeinen werden der nicht-flüchtige Speicher (26), wie auch die Speichervorrichtung (14) unter Verwendung üblicher CMOS-Techniken (komplementäre Metalloxidhalbleiter) hergestellt und erfordern somit einen verhältnismässig niedrigen Strom zur Aufrechterhaltung ihrer Gatezustände.
  • Die Uhr (28) mit Kalender wird dazu verwendet, einen Kalender in solcher Weise zu führen, dass Datum und Zeit mechanisch oder elektronisch während der Montage oder der Inbetriebnahme eingestellt und anschliessend aufrecht erhalten werden. Vorzugsweise ist bei dieser Ausführungsform die Uhr (28) mit Kalender an die Batterie (27) angeschlossen, so dass, selbst wenn die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) stromlos ist, das richtige Datum und die richtige Uhrzeit aufrecht erhalten bleiben. Uhr/Kalender-Chips sind bekannt und mühelos im Handel erhältlich. Eine derartige Anwendung einer Uhr (28) mit Kalender trägt, wie anschliessend näher erläutert wird, die Realisierung einer Änderung eines berechtigten Zeichens mit einem vorgewählten Datum.
  • Die Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung kann aus jedem Element oder jeder Anordnung bestehen, die in der Lage ist, dem Rechner (20) Daten zu liefern oder von ihm zu erhalten. Typischerweise umfasst die Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung (30) eine Tastatur und eine Sichtanzeige. Natürlich können andere Vorrichtungen als Alternative hierzu oder in Verbindung mit der Tastatur und der Sichtanzeige verwendet werden. In der Tat wird bei einer Ausführungsform bevorzugt, dass der Rechner (20) in der Lage ist, aus jeder üblichen Datenhandhabungsvorrichtung auszulesen oder in diese einzuschreiben, einschliesslich, aber eindeutig nicht hierauf beschränkt, Platten, Disketten, Magnetbänder, Magnetkarten oder dergleichen.
  • Der Drucker (32) kann jede Vorrichtung sein, die in der Lage ist, unter allgemeiner Steuerung seitens des Rechners (20), ein Bild, eine Grafik oder ein Muster zu erzeugen. Derartige Vorrichtungen können Punktmatrixdrucker, Tintenstrahldrucker oder dergleichen umfassen. Diese Druckerarten sind mühelos im Handel erhältlich. Vorzugsweise umfasst die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) eine Vielzahl von Befehls- und Steuerbefehlssätzen, so dass die populäreren, ab Regal beziehbaren Drucker mühelos mit dem System (10) gesteuert und betrieben werden können.
  • Bei dieser Ausführungsform ist der Rechner (34) der Steuervorrichtung (16) für die Auswahl des berechtigten Zeichens eine merklich grössere Vorrichtung als der Rechner (20) und könnte selbst ein Rechner mit Hauptrahmen sein. Desgleichen ist bei dieser Ausführungsform der mit dem Rechner (34) verbundene Speicher (36) erheblich grösser als der Speicher der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12). Ein erheblicher Vorteil eines derartigen Größenunterschiedes besteht darin, dass eine einzige Vorrichtung. (16) dann zur Steuerung der Auswahl eines berechtigten Zeichens für eine Anzahl von Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtungen (12) verwendet werden kann. Abhängig von dieser Fähigkeit, kann das System (10) realisiert. werden, um einen weiten geografischen Bereich mit einer einzigen Steuervorrichtung (16) zu umfassen.
  • Die Steuervorrichtung (16) umfasst ferner die Einstellvorrichtung (38). Bei dieser Ausführungsform verlädt die Einstellvorrichtung (38) wirksam Daten bezüglich des gewählten, berechtigten Zeichenmusters an den Rechner (20), die von diesem während des Zeichendrucks seitens des Druckers (32) verwendet werden sollen. Wie eingehender nachfolgend erläutert wird, enthalten die auf diese Weise verladenen Daten eine Adresse und ein Datum, und sie werden zur Erhöhung der Sicherheit des Systems (10) in den nicht-flüchtigen Speicher (26) derart eingegeben, dass sie für den Benutzer der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) nicht zugänglich sind. Obgleich viele Einstellvorrichtungen (38) mühelos entwickelt werden können, werden Anordnungen, wie beispielsweise gemäss den US-PSen 3 792 446, 4 097 923 und 4 447 890, bevorzugt, wenn das System (10) zum Drucken von Postzeichen verwendet wird. Diese Patente betreffen im allgemeinen das erneute ferngesteuerte Laden von Registern, die sich in Postgeräten befinden. Die Aufnahme der ausgewählten Adresse des berechtigten Zeichens und des ausgewählten Datums in einen Datenbitstrom für das erneute Laden, wird als einfach angesehen und braucht hier nicht näher erläutert zu werden.
  • Die Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung (40) und das übertragungsmedium (44) gestatten in Verbindung mit dem Modem (42) den Austausch von Daten mit dem Rechner (34). Hiermit können die Auswahl eines jeweiligen berechtigten Zeichenmusters und das effektive Datum für die Verwendung desselben extern in den Rechner (34) eingegeben werden.
  • Eine detailliertere Darstellung des nicht-flüchtigen Speichers (26) und der Speichervorrichtung (14) zur Speicherung einer Anzahl Zeichenmuster wird in 2 gegeben. Wie dort dargestellt ist, umfasst die Speichervorrichtung (14) eine Anzahl Grafikmuster-Speicherblöcke (54, 56, 58), die jeweils Grafikmuster (A, B, C) speichern. Ferner hat bei dieser besonderen Ausführungsform jeder Speicherblock (54, 56, 58) jeweils eine Speicheradresse (60, 62, 64). Im Rahmen dieser Beschreibung ist das Grafikmuster (A) in 3A dargestellt, das Grafikmuster (B) ist in 3B dargestellt, und das Grafikmuster (C) ist in 3C dargestellt.
  • Wie näher unter Bezugnahme auf die 4 und 5 erläutert wird, umfasst der nicht-flüchtige Speicher (26) drei besonders relevante Speicherblöcke, die für den Benutzer der Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) nicht zugänglich sind, obgleich höchstwahrscheinlich zahllose weitere vorhanden sind, abhängig von der besonderen Anwendung des Systems (10). Der erste Speicherblock (66) des nicht-flüchtigen Speichers wird bei dieser Ausführungsform dazu verwendet, die Adressen (60, 62, 64) des jeweils ausgewählten Grafikmusters (A, B, C) zu speichern. Der zweite Speicherblock (68) des nicht-flüchtigen Speichers wird bei dieser Ausführungsform dazu verwendet, das Datum zu speichern, an dem die Verwendung des ausgewählten berechtigten Zeichenmusters wirksam wird. Der dritte Speicherblock (70) des nicht-flüchtigen Speichers wird bei dieser Ausführungsform dazu verwendet, die Adressen (60, 62, 64) des berechtigten Grafikmusters vor dem im zweiten Speicherblock (68) eingestellten Datum zu speichern.
  • Als Vorwort für die Erläuterung des Betriebs des Systems (10) erfolgt nachstehend eine Erläuterung eines Gebietes, in welchem das System (10) unmittelbar angewandt wird.
  • Das besondere Anwendungsgebiet, das als beispielhafte Situation ausgewählt wurde, bei welcher das vorliegende System (10) verwendet werden kann, wird im allgemeinen als Berichtssystem für Versandlistenpostgut bezeichnet. Im allgemeinen verarbeitet bei einem Berichtssystem für Versandlistenpostgut ein Anwender eine erhebliche Anzahl von Postgütern und erstellt anschließend, bevor diese an einem Postamt abgegeben werden, eine Versandliste. Diese Versandliste wird manchmal auch als Pass, Aufstellungsblatt oder dergleichen bezeichnet. Auf diesem Dokument druckt der Anwender als typisches Beispiel das Postzeichen, das repräsentativ für den Postgebührenwert ist, der zur Postaufgabe aller darauf aufgeführten Postgüter ist. Bei einer derartigen System wird das Drucken der Zeichen durch eine Anwenderstelle gesteuert, die eine Sicherheits-Verrechnungseinrichtung enthält, die im wesentlichen mikroprozessorgesteuert ist. Dieses Sicherheits-Verrechnungssystem verrechnet alle eingebrachten Gelder, die durch das Berichtssystem für Versandlistenpostgut verwendet werden. Ein derartiges System enthält gewöhnlich ein paar Drucker, wobei ein Drucker, der ziemlich kostengünstig ist, zum Drucken unterschiedlicher Datenangaben auf jedes Postgut verwendet wird, und der andere Drucker zur Herstellung der Versandliste oder des Passes eingesetzt wird.
  • Ein derartiges System steht gewöhnlich mit einer zentralen Geldmittelquelle in Verbindung, von der es unmittelbar mit Geldmitteln versorgt oder über ein sekundäres, ferner gelegenes System zur erneuten Geldmittelbeschickung einer Frankiermaschine beschickt wird. In jedem Fall kann eine berechtigte Person an einem dieser Geldmittelbeschickungszentren das System (10) als Vorrichtung zur Überprüfung der Gültigkeit der verschiedenen Anwender benützen. Im allgemeinen wird eine Entscheidung erfolgen, das besondere Zeichenmuster zu ändern, das auf die Versandliste aufgebracht wird, obgleich die Änderung auch an den einzelnen Postgütern erfolgen könnte, und es wird ein Datum ausgewählt, an welchem die Änderung erfolgen soll. typischerweise sind Anwenderstellen, die derartige Systeme aufweisen, häufig große Versender und stehen häufig mit derartigen zentralen Stationen zum Empfang neuer Geldmittel in Verbindung. Somit werden, sobald eine Entscheidung getroffen wurde, das Zeichenmuster zu ändern, alle Anwenderstellen, die um Geldmitteländerungen nachsuchen, mit der Adresse des neu berechtigten Zeichenmusters, sowie mit dem Datum versehen, an dem dieses berechtigt wird. Natürlich wird lediglich aus Gründen der Einheitlichkeit der Ort der Adresse für diese Information im Rechner (20) aller Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtungen (12) vorzugsweise während der Montage der Vorrichtung am Anwenderort vorbestimmt, und die jeweilige Adresse wäre somit im gesamten System (10) gemeinsam. In jedem Fall würde die jeweilige Adresse des berechtigten Zeichens an jede Lokale Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12), zusammen mit dem Datum, an dem sie wirksam wird, verladen. In Systemen, die nicht elektronisch mit der Steuervorrichtung (16) in Verbindung stehen, kann das effektive Datum während einer Routineinspektion vor Ort eingestellt werden.
  • Der Betrieb des Systems (10) kann wirkungsvoll über das Ablaufdiagramm nach 4 realisiert werden. Dabei ist die Zeichendruck-Berechtigungsvorrichtung (12) beispielsweise zu einem Zeitpunkt, der sich an die Verarbeitung einer Stapelpost anschließt, darauf eingestellt, eine Ladeliste zu drucken, die mit einem postalischen Zeichenmuster versehen ist. Der Rechner (20) würde dann am nicht-flüchtigen RAM (26) anfragen und das laufende Datum, das von der Uhr (28) mit Kalender geliefert wird, mit dem im Speicherblock (68) befindlichen Datum vergleichen. Falls das Datum, an dem das neue Postzeichen berechtigt ist, noch nicht erreicht wurde, liest der Rechner (20) den Adressenblock für die laufende Grafik im Speicherblock (70) aus und setzt den Verfahrensablauf mit dem Druck des laufenden berechtigten Zeichens fort. Wird jedoch festgestellt, dass das auf diese Weise gelieferte Datum dem Datum entspricht oder später als dieses ist, für das das neue Zeichenmuster berechtigt wurde, so ließt der Rechner (20) den Block (66) für die Grafikadresse aus.
  • Zu diesem Zeitpunkt schreibt der Rechner (20) vorzugsweise die Adresse im Block (66) in den Block (70) ein, so dass bei nachfolgenden Druckvorgängen das berechtigte Zeichen immer gedruckt wird. Der Rechner (20) nimmt anschließend Zutritt zu dem Grafikblock für das jeweilige berechtigte Zeichen und fährt fort, das Zeichen über den Drucker (32) auszudrucken.
  • Auf diese Weise ändern nur die berechtigten Zeichendruckvorrichtungen das auf der Ladeliste aufgedruckte Lademuster und jegliche berechtigte Zeichendruckvorrichtungen, die an irgendeinem Postamt eine Ladeliste liefern, die fehlerhafte Zeichen aufgedruckt hat, wird mühelos seitens der Postverwaltung erfassbar und verdächtig.
  • Die Verwendung der Uhr (28) mit Kalender liefert einen grundlegenden Sicherheitsvorteil, wenn das System (10) für die Bereitstellung von "künftiger" Post verwendet wird. Die Bezeichnung "künftige Post" kommt aus der Praxis von Versendern, zu einem gewissen Zeitpunkt Post bereitzustellen, gewöhnlich etwa einen Tag vor dem Datum, an dem die Post an der Postaufnahmestelle abgegeben wird. Würde daher das System (10) sich auf das Datum stützen, das vom Anwender zum Zeitpunkt der Verarbeitung der Post eingegeben wurde, so könnte der Anwender mühelos das Datum bestimmen, an dem das Zeichen geändert wurde und gleichermaßen das Zeichenmuster erhalten. Beim vorliegenden System (10) ist eine derartige Vorausmitteilung nicht verfügbar, da das tatsächliche Datum der Änderung des Zeichenmusters unabhängig von jedem Datum ist, das vom Anwender eingegeben wurde. Aus diesem Grunde enthält gemäß 3A jedes Muster vorzugsweise zwei Datumangaben, das vom Anwender gelieferte Vorlagedatum und das Druckdatum nach der Uhr (28) mit Kalender. Somit würde während der Prüfung der für die Prüfung der abgeliefierten Post verantwortliche Angestellte das Druckdatum und das Zeichen mit dem Muster vergleichen, das für dieses Datum berechtigt ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Betrieb des Systems (10) im wesentlichen der gleiche, jedoch kann zur Einsparung von Speicherraum und zur Vereinfachung der Übertragung von Daten eine Änderung im Zeichenmuster realisiert werden, indem ein einzelnes Bit im nicht-flüchtigen Speicher (26) geändert wird. Bei einem derartigen System würde das geänderte Bit den Rechner (20) anweisen, das Format des Zeichens zu ändern. Eine bevorzugte Formatänderung ist eine Umkehrung der Farben, d.h. in einem Schwarz-Weiss-System würde dies einer Umkehr der dunklen und hellen Bereiche eines Zeichens bedeuten. Beispielsweise müsste in der Tat nur ein einziges Grafikmuster gespeichert werden, wofür beispielsweise auf 3A verwiesen wird. Dabei würde bei Erhalt des einzelnen Bits der Drucker am geeigneten Datum veranlasst werden, einen Punkt zu drucken, wo er bisher vor diesem Datum keinen Punkt gedruckt hatte und umgekehrt. Dies wäre mühelos erfassbar, wie sich aus einem Vergleich der 3A und 3B ergibt.
  • Der Betrieb einer derartigen Ausführungsform des Systems (10) wird anschliessend unter Bezugnahme auf die Ablaufdarstellung nach 5 erläutert. Auf das Kommando zum Drucken, beispielsweise einer Ladeliste, würde der Rechner (20) bestimmen, ob eine Grafikänderung nachgesucht wurde, indem ein einzelnes Bit im nicht-flüchtigen Speicher (26) angegeben und verglichen wird. Wurde eine Änderung nachgesucht, so würde das auf diese Weise gedruckte Zeichenmuster umgekehrt; wäre jedoch keine Änderung nachgesucht, so würde das übliche oder laufende Zeichenmuster gedruckt. Anschliessend würde der Rechner (20) das Bit in den nicht-flüchtigen Speicher (26) rücksetzen, zur Vorbereitung auf nachfolgende Zeichenmusteränderungen.
  • Das vorliegende System (10) hat zahllose Vorteile, insbesondere Liefert es eine sehr einfache Einrichtung zur Feststellung der Rechtsgültigkeit einer grossen Anzahl von Versendern zu einem einzigen Zeitpunkt. Diese Fähigkeit befreit von der Notwendigkeit für Inspektionen vor Ort seitens des Frankiermaschinenherstellers. Ein weiterer Vorteil ist, dass das System (10) die Möglichkeit eines Betruges durch Gummistempelung vermeidet und eine "Händeweg"-Einstellung unter den Verwendern der Postdienste induziert, da nur der Postdienst und das autorisierte Personal genau wissen, wann das Zeichenmuster geändert wird.

Claims (13)

  1. System zum Drucken eines postalischen grafischen Zeichenmusters in Abhängigkeit von einer Druckberechtigung, gekennzeichnet durch: eine Berechtigungsvorrichtung (12) zur Berechtigung eines Druckens eines postalischen grafischen Zeichenmusters, insbesondere eine Frankiermaschine, mit einer Speichervorrichtung (14), die ausgelegt ist, um eine Anzahl druckbarer postalischer grafischer Zeichenmuster zu speichern; eine entfernt von der Berechtigungsvorrichtung (12) angeordnete Auswahlvorrichtung (16) zur Auswahl eines zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters aus der Anzahl der druckbaren postalischen grafischen Zeichenmuster und eines Datums für das Wirksamwerden der Auswahl; und eine Vorrichtung (18, 46, 48, 50, 52) zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Auswahlvorrichtung (16) und der Berechtigungsvorrichtung (12) für die Übertragung einer Adresse zur Auswahl des zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters und des Datums des Wirksamwerdens der Auswahl an die Berechtigungsvorrichtung.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechtigungsvorrichtung (12) einen Rechner (20) umfasst, der mit der Auswahlvorrichtung (16) über die Vorrichtung (18, 46, 48, 50, 52) zur Herstellung einer Verbindung verbunden ist, wobei der Rechner an die Speichervorrichtung (14) zur Speicherung der postalischen grafischen Zeichenmuster angeschlossen ist.
  3. System nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Uhr (28) mit Kalender, die an den Rechner (20) derart angeschlossen ist, dass Datums- und Zeitangabe vom Rechner aufrecht erhalten werden.
  4. System nach einem der Ansprüche 2 und 3, ferner gekennzeichnet durch einen nicht-flüchtigen Speicher (26) in der Berechtigungsvorrichtung (12), wobei der nicht-flüchtige Speicher (26) mit dem Rechner (20) verbunden ist und in dem nicht-flüchtigen Speicher (26) die von der Auswahlvorrichtung (16) übertragene Adresse derart zugänglich ist, dass auf das von der Auswahlvorrichtung (16) ausgewählte postalische grafische Zeichenmuster vom Rechner (20) zugegriffen werden kann.
  5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der nicht-flüchtige Speicher (26) umfasst: einen ersten Speicherblock (66), in welchem die Adresse eines momentan ausgewählten postalischen grafischen Zeichenmusters gespeichert werden kann; einen zweiten Speicherblock (68), in welchem ein Datum gespeichert werden kann; und einen dritten Speicherblock (70), in welchem die Adresse des als nächstes ausgewählten postalischen grafischen Zeichenmusters gespeichert werden kann.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (14) zur Speicherung der postalischen grafischen Zeichenmuster Speicherblöcke (54, 56, 58) aufweist, die ausgelegt sind, um jeweils eines einer Anzahl von postalischen grafischen Zeichenmustern zu speichern, und jeder Speicherblock (54, 56, 58) eine ihm zugeordnete Adresse (60, 62, 64) aufweist.
  7. System nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahlvorrichtung (16) einen zweiten Rechner (34) umfasst, der mit dem Rechner (20) der Berechtigungsvorrichtung über die Vorrichtung (18, 46, 48, 50, 52) zur Herstellung einer Verbindung verbunden ist.
  8. System nach Anspruch 7, ferner gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (40) zur Eingabe von Auswahldaten postalischer grafischer Zeichenmuster in den zweiten Rechner (34), um die Auswahl eines in der Berechtigungsvorrichtung (12) gespeicherten postalischen grafischen Zeichenmusters zu veranlassen.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der postalischen grafischen Zeichenmuster ein erstes postalisches grafisches Zeichenmuster und ein zweites postalisches grafisches Zeichenmuster einschließt, wobei das zweite postalische grafische Zeichenmuster die Farbumkehrung des ersten postalischen grafischen Zeichenmusters darstellt.
  10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, ferner gekennzeichnet durch eine Druckvorrichtung (32) zum Drucken eines postalischen grafischen Zeichenmusters, die durch die Berechtigungsvorrichtung (12) gesteuert wird.
  11. Verfahren zur Änderung eines zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters in einer Berechtigungseinrichtung (12), insbesondere einer Frankiermaschine, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Auswählen eines vorbestimmten postalischen grafischen Zeichenmusters aus einer Anzahl druckbarer postalischer grafischer Zeichenmuster, die in einer Speichervorrichtung (14) einer Berechtigungsvorrichtung (12) gespeichert sind und eines Datums für das Wirksamwerden der Auswahl in einer entfernt von der Berechtigungsvorrichtung angeordneten Auswahlvorrichtung (16); und Übermitteln einer Adresse zur Auswahl des zu druckenden postalischen grafischen Zeichenmusters und des Datums für das Wirksamwerden der Auswahl an die Berechtigungsvorrichtung (12).
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt zum Übermitteln einen Schritt des Speicherns der Adresse des ausgewählten postalischen grafischen Zeichenmusters und des Datums für das Wirksamwerden der Auswahl in einem nicht flüchtigen Speicher (26) in der Berechtigungsvorrichtung (12) umfasst.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, ferner gekennzeichnet durch einen Schritt des Eingebens der Auswahl der postalischen grafischen Zeichenmuster und des Datums für das Wirksamwerden der Auswahl.
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