DE3829259A1 - Biopsie-kanuele - Google Patents

Biopsie-kanuele

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Description

Die Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument, mit dem Gewebeproben entnommen werden können, insbesondere eine Biop­ sie-Kanüle bzw. eine Biopsie-Nadel.
In der Behandlung von Krankheiten oder bei pathologischen Un­ tersuchungen ist es oft notwendig, zur Feststellung patholo­ gischer Veränderungen eine Gewebeprobe mit dem Ziel zu unter­ suchen, eine genaue Diagnose zu stellen und eine geeignete Be­ handlung einzuleiten. Dabei kommt es häufig vor, daß eine Kenntnis vom exakten Zellaufbau der Probe die Diagnose der pa­ thologischen Beschaffenheit in kritischer Weise bestimmt. Wenn derartige Gewebeproben mithilfe einer beispielsweise aus der US-PS 35 95 217 bekannten Ansaugnadel entnommen werden, bleibt der Bezug zwischen der Substruktur des Gewebes (bzw. der ent­ nommen Gewebeprobe) und der Gewebe-Infrastruktur nicht erhal­ ten.
Es besteht deshalb eine wachsende Nachfrage nach einer Vor­ richtung, die es erlaubt Gewebeproben, beispielsweise vom Ge­ hirn zu entnehmen, bei denen gewährleistet ist , daß die (ur­ sprünglichen) Strukturbeziehungen des Gewebeaufbaus erhalten bleiben. Die Biopsie von Gehirngewebe wird häufig zur Diagnose und Lokalisierung peripher angeordneter Gehirntumore, infek­ tiöser Erkrankungen, wie virösen Infektionen angewendet, ein­ schließlich dem Herpes simplex des Temporalläppchens (temporal lope), dem AIDS-Syndrom (Acquired Immune Diffiency Syndrome) mit Toxoplasmose, SPE (Subakute Sklerose-Panacephalitis ((Sub­ acute sclerosing panancephalitis)), Neurolipidose (Gedächtnis­ erkrankungen) und der Alzheimer′schen Krankheit.
Eine genaue Diagnose insbesondere der vorstehend angeführten Krankheitszustände hängt von der Untersuchung des mittels der Biopsie entnommenen Gehirngewebes ab. Die Genauigkeit der Di­ agnose hängt dabei häufig von der Erhaltung struktureller Aspekte bzw. Beziehungen im Gewebeaufbau der Gewebeprobe ab.
Die Alzheimer′sche Krankheit wird als eines der dringlichsten Probleme der achziger Jahre dieses Jarhundert betrachtet, da diese Erkrankung die vierthäufigste Todesursache in den Verei­ nigten Staaten von Amerika ist. Auf der Grundlage pathologi­ scher Berechnungen wird angenommen, daß die Hälfte aller De­ mentia-Patenten in den USA an der nichtbehandelbaren Alzhei­ mer′schen Krankheit leidet. Andererseits ist die Biopsie als Prognose-Information wichtig. Zehn bis 20% aller Dementia- Fälle oder 20-40% der verbleibenden 50% können erfolgreich be­ handelt werden, falls eine korrekte Diagnose vorliegt. Eine genaue Gewebe-Biopsie ist dazu geeignet, diese behandelbaren Fälle zu entdecken, und deshalb ausgesprochen effizient.
Der Neuropathologe verwendet Paraffin-Einbettungstechniken, Paraffin-Mikrotom-Schneidtechniken und Gefrierschneidtechni­ ken. Unter Verwendung unterschiedlicher Techniken, werden für die Untersuchung dem Zellmaterial entsprechend mannigfaltige Färbetechniken verwendet.
Die Untersuchung wird in einer groben (Vor-)Stufe unter dem Lichtmikroskop ausgeführt, und zwar bei 40-, 100-, 400- und 1000facher Vergrößerung. Dabei werden Veränderungen der Neu­ ronen, des Faserbindegewebes, der Glia und der vaskulären Strukturen beobachtet. Wesentlich ist der Nervenzellen- Verlust. Abnormales Interneural-Material läßt gegebenenfalls auf abnormales Gedächtnismaterial schließen: (1) Neurolipidose (Gangliosid - Tay-Sachs-Krankheit, Sphingomylin - Neimann- Pick-Krankheit); (2) Degenerations-Prozesse (Senilitätspigment - Lipofuscin, Alzheimer′sche Neurofibrillär-Degeneration, Par­ kinson'sche Krankheit - Lewy-Körper und verschiedene virenhal­ tige Körper wie z.B. SSPE, Tollwut).
Spezielle bzw. speziellere Untersuchungstechniken setzen das Transmissionselektronenmikroskop ein, etwa histoenzymologische Untersuchungen frischer Gehirnproben und Immunofärbtechniken unter Verwendung von Peroxidase-Antikörpern.
Gewebeverletzungen können aus Blutungen bestehen sowie aus Astrophie, Nekrose, Cerebralödeme, Demyelination, Entzündungs­ verletzungen und Bindegewebe- und Vaskuläränderungen. Artifak­ te, können beispielsweise durch unnötig groben Umgang mit Ge­ hirngewebe verursacht sein können, etwa durch Biopsie- Absaugen, Biopsie-Quetschen, Biopsie-Strecken und Biopsie- Zerreißen, was unerwünschte Blutungen, cerebrales Anschwellen, vaskuläre Verletzungen und Zellverletzungen verursachen kann und zudem die Diagnose-Genauigkeit beinträchtigt.
Die Information aus der Gehirn-Biopsie wird mit klinischen Da­ ten und Hilfsuntersuchungen korreliert.
Es sind eine Reihe von Vorrichtungen für die Biopsie von Gewe­ be von bestimmten Bereichen von Patienten, wie etwa vom Gehirn entwickelt worden. Biopsie-Kanülen werden häufig eingesetzt von Neurologen, in manchen Fällen unter Hinzuziehen der Fluo­ roskopie, der Computer-Tomographie, der Magnetresonanzabbil­ dung oder der Ultra-Sonographie.
Unter den vorbekannten Vorrichtungen findet man eine Kanüle, die zur Biopsie unter Verwendung einer Spritze auf der Basis von Saugen betrieben wird; eine Vorrichtung, bei welcher zur Gewinnung einer Probe Pinzetten aus einer Kanüle vorgeschoben und wieder eingezogen werden; und eine Vorrichtung, die eine Spiralschneidspitze in einer Kanüle enthält, um Biopsieproben zu entnehmen. Bei der Verwendung derartiger Vorrichtungen bleibt es nicht aus, daß Proben traumatisiert werden, wodurch die Qualität und Genauigkeit der pathologischen Überprüfung signifikant beinträchtigt wird. So zerstört das Einsaugen von Gehirngewebe in eine Nadel den strukturellen Aufbau bzw. die Architektur des Gewebes, wobei auch der Zellaufbau zerstört werden kann, eine Art der Zerstörung, die auch hervorgerufen wird durch von Pinzetten bewirktes Komprimieren oder durch das Zerstoßen bzw. Zerreiben beim Einsatz einer Spiralschneidkan­ te. Dazu kommt, daß das durch die beschriebenen Vorrichtungen bei der Entnahme von Gewebeproben hervorgerufene Trauma häufig zu Blutungen in denjenigen Bereichen führt, aus denen die Ge­ webeproben entnommen werden, was letztlich zu einer verzöger­ ten Genesung des Patienten führt.
Es sind noch weitere nach den oben geschilderten Prinzipien arbeitende Biopsie-Vorrichtungen bekannt geworden. So betrifft beispielsweise die US-PS 44 61 305 eine automatisierte Biop­ sie-Vorrichtung, die eine drehend angebrachte Schneidklinge aufweist, welche das Gewebe zum Extrahieren von Biopsie-Gewebe vom weiblichen Gebärmutterhals herausschneidet. Eine Biopsie­ vorrichtung, die primär dazu entwickelt wurde, endocervikale Gewebeproben zu entnehmen ist aus der US-PS 42 43 048 bekannt. Diese Vorrichtung umfaßt einen nichtmetallischen "Nasenknous", der eine Führungsausstülpung umfaßt sowie ein hohles Rohrteil, das teleskopisch an der Welle montiert ist, die ein ringförmi­ ges Schneidelement am distalen Ende aufweist und eine hohle Innenkammer, welche die Gewebeprobe aufnimmt. Aus der US-PS 35 90 808 ist eine Biopsie-Vorrichtung zur Verwendung im Gastro­ intestinalen-Trakt bekannt, mit der eine Gewebeprobe unter Va­ kuum in das Hohlende der Vorrichtung gezogen wird, wobei ein pneumatisch angetriebenes Messer die Biopsie-Probe abtrennt. Die US-PS 31 73 414 betrifft eine Kombination einer Biopsie- Sonde und eines Endoskops unter Verwendung einer Saugpumpe, um die abgetrennte Biopsie-Probe anzuziehen.
Aus den US-PS 21 98 319 und 30 01 522 bekannte Beispiele von Nadel-Biopsie-Vorrichtungen betreffen Nadeln, die zum Abtren­ nen des Gewebes geschärft ausgebildet sind und innerhalb des Nadelschaftes einen Raum aufweisen, um das ausgewählte Gewebe aufzunehmen, wobei ein Greifmechanismus vorgesehen sein kann. Die US-PS 46 00 014 schließlich betrifft eine Transrektal- Prostata-Biopsie-Vorrichtung, die eine Verbesserung der Trave­ nol TRU-CUTR-Biopsie-Nadel darstellt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Biopsievorrichtung zur Entnahme von Biopsie-Proben von Geweben zu schaffen, und zwar insbesondere zur Entnahme von Gehirnge­ webe, die gewährleistet, daß bei dem von einem Probanten ent­ nommenen Gewebe die relative Anordnung der (ursprünglichen) Gewebe-Substruktur und der Architektur (der Zelle) bzw. des Zellaufbaus erhalten bleiben. Außerdem soll diese Biopsie- Vorrichtung die Entnahme und das Entfernen einer Gewebeprobe für eine maximal genaue pathologische Untersuchung ermöglichen und darüberhinaus die Gefahr einer cerebralen Verletzung oder, Anschwellung oder einer Verletzung von Artieriengefäßen mit der Folge einer Blutgerinnungsbildung so gering wie möglich halten.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die erfindungsgemäße Biopsie­ vorrichtung, die als Schneidwerkzeug wirkt, das einen Gewebe­ zylinder unter minimalem Druck auskernt, nämlich einem Druck, der das Erhalten des Gewebes und des Zellaufbaus gewährleis­ tet. Die Vorrichtung besteht aus einer runden, dünnwandigen Nadel oder Kanüle und einer dünnen Klinge, die in einem Axial­ schlitz im Außenumfang der Nadel odes des Kanülengehäuses un­ tergebracht ist. Eine Öffnung erstreckt sich koaxial zur Länge der Nadel oder Kanüle vom proximalen zum distalen Ende des Ka­ nülengehäuses. Die Klinge gleitet entlang Kanalführungen in dem Axialschlitz und ist anfänglich in einer Stellung parallel zur Länge bzw. Längserstreckung der Nadel durch die Kanalfüh­ rungen festgesetzt. Die federvorgespannte Klinge wird vor dem Schneideinsatz in einem Winkel parallel zum Nadelschaft ge­ halten, indem das distale Ende der Klinge an einer Schulter auf der Randfläche bzw. der peripheren Fläche des Nadelschaf­ tes eingerückt wird. Sobald die Nadel oder Kanüle in die ge­ wünschte Tiefe eingeführt ist, wird die Klinge für den Gewebe­ abtrennvorgang eingesetzt, indem die Klinge zurückgezogen wird, um sie von der distalen Klingenraste zu entkoppeln, wel­ che die Klingenspitze aus ihrer parallen Stellung freigibt.
Vorteilhafterweise ist die federvorbelastete Klinge in ihrer bevorzugten Stellung um einen 35°-Winkel gekrümmt, so daß sie sich bei der Freigabe aus ihrem distalen Sitz auf die Sohle des Nadelschaftes zu krümmt. Wenn der Arzt die Nabe der Klinge in Längsrichtung nach innen stößt, schneidet die Klinge das Gewebe, wobei gleichzeitig der distale Kanal der Nadel ver­ schlossen wird. Die die unverletzte Biopsie-Probe von ungefähr 0,4-0,8 cc enthaltende Nadel wird dann herausgezogen. Außerdem drängt die Nadel beim Einführen Cerebral-Arterien zur Seite, wodurch eine Blutung dieser Arterien verhindert wird und die Gefäße aus dem Schneidumfeld abgedrängt werden. Da das Schnei­ den bzw. Abtrennen durch die Klinge innerhalb des Nadel- oder des Kanülenschafts stattfindet, besteht keine Gefahr die be­ nachbart zur Klinge liegenden Cerebral-Gefäße während der Ge­ webebeaufschlagung und dem Gewebeabtrennen zu beschädigen oder zu (an- oder durchzu)schneiden.
Ein Vorteil der Erfindung gegenüber den bisherigen Gewebesam­ mel-Vorrichtungen besteht darin, daß die erfindungsgemäße Vor­ richtung einen Gewebezylinder herausschneidet und dann die Ba­ sis des Zylinders durch einen scharfen Klingenschnitt ab­ trennt, der ein Gewebeabreißen verhindert, das dann auftritt, wenn Gewebeproben (wie bisher üblich) durch Absaugen extra­ hiert werden oder durch Strecken bzw. Überdehnen der Basis bis ein Gewebeabreißen stattfindet. Dieses (unerwünschte) Gewebe­ abreißen führt nicht selten zu einem Zerplatzen von Arterien, und zu einem Auftreten von Gewebeverletzungen mehrere Zentime­ ter vom Biopsie-Bereich entfernt, was in kritischen neuralana­ tomischen Bezirken zu ernsthaften Krankheiten oder zum Tod des Probanten führt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß relativ große Biopsie-Proben, ungefähr 0,4 cc entnehmbar sind, im Ver­ gleich zu Proben von etwa 0,05 bis 0,1 cc, die mit herkömmli­ chen Biopsie-Nadeln entnehmbar sind. Zudem ist die erfindungs­ gemäße Vorrichtung sicherer im Einsatz als solche, die auf ei­ nem Absaugen beruhen, um die Gewebe von den Bezirken durch Biopsie zu entnehmen, und zwar deshalb, weil das Absaugen das umgebende Gewebe traumatisiert, was eine Gehirnschwellung zur Folge hat sowie Intercerebral-Hämatome, die zum Schlag oder /und zum Tod des Probanten führen, von dem das Gewebe entnom­ men wird.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in deren einfachem Aufbau, der die Herstellbarkeit fördert so­ wie die Sterilisierbarkeit der Vorrichtung. Der zweiteilige Aufbau umfaßt eine Klinge und ein Kanülengehäuse. Die Klinge kann nach jeder Biopsie ersetzt werden, so daß sichergestellt ist, daß für jede Biopsie eine scharfe Klinge zur Verfügung steht, die ein Zerreißen oder Zerstoßen von Gewebe verhin­ dert. Das Kanülengehäuse ist außerdem wiederverwendbar, was der Wirtschaftlichkeit dieser Biopsie-Vorrichtung zugute kommt.
Die erfindungsgemäße Diopsie-Vorrichtung ist mit Vorteil auch zur Biopsie anderer Organe als des Gehirns einsetzbar, wie beispielsweise zur Biopsie der Niere, der Leber, des Darms, der Hoden, der Lunge, der Muskeln, der Prostata, der Brust, der Gebärmutter und der Ovarien, Organen also, die häufig mit­ tels Biopsie untersucht werden, und für die ebenfalls gilt, daß der strukturelle Gewebeaufbau zugunsten einer genauen Di­ agnose pathologischer Zustände erhalten bleiben muß.
Die Größe der die Klinge aufnehmenden Nadel bezüglich Weite und Länge der Klinge kann zur Anpassung an die jeweiligen Or­ gane und die speziellen Erfordernisse des jeweiligen Biopsie- Probentyps variiert werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die erfindungs­ gemäße Biopsie-Nadel ein allgemein zylindrisches Gehäuse mit proximalen und distalen Enden sowie einer koaxial durch das Gehäuse verlaufenden Zylinderöffnung, wobei das Gehäuse einen Axialschlitz benachbart zu jedoch beabstandet von dem distalen Ende aufweist, eine Stützeinrichtung an dem Gehäuse zum Zu­ rückhalten einer Klinge in dem Schlitz, eine Schulter nahe dem zylindrischen distalen Ende des Gehäuses benachbart dem dista­ len Ende des Axialschlitzes die dazu ausgelegt ist, das dista­ le Ende einer biegsamen Klinge aus der Öffnung herauszuhalten, wobei das distale Ende der Klinge sich jedoch zum Abtrennen einer Probe innerhalb der Nadel bei von der Schulter freigege­ bener Klinge in die Öffnung kontrahiert, und eine biegsame Klinge mit proximalen und distalen Enden, die in dem Axial­ schlitz des Gehäuses beweglich angeordnet ist und mit diesem in Gleiteingriff steht, wobei das distale Ende der Klinge ge­ schärft ist sowie federbetätigt, indem es in Form einer Blatt­ feder vorgebogen ist, um sich in die Öffnung des Gehäuses hin­ einzukontrahieren, sobald die Klinge von der Schulter frei­ kommt, und wobei die Breite der Klinge mit Bezug auf die Brei­ te des Axialschlitzes derart festgelegt ist, daß die in dem Gehäuse eingebettete Klinge eine krummlinige Gestalt annimmt.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand der Zeichnung näher er­ läutert werden; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Biopsie-Nadel,
Fig. 2 Seitenansichten der Planklinge der erfindungsge­ mäßen Biopsie-Nadel (A) in Ruhestellung, und (B) in Gewebeangriffsstellung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Klinge von Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Kanülengehäuses der erfin­ dungsgemäßen Biopsie-Nadel mit drei Kanalführun­ gen, in denen die Klinge in einer an die verrunde­ te Form des Kanülengehäuses angepaßten Halbkreis­ form eingesetzt ist,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Kanülengehäuse von Fig. 4, Fig. 6 Querschnittsdarstellungen des Kanülengehäuses (A) durch die Kanülengehäuse-Nabe entlang der Linie 6a-6a, (B) einen Gehäuseführungskanal entlang der Linie 6b-6b, und (C) den Bereich wo die Planklinge die Sohle bzw. den Boden des Distalgehäuses der Kanüle beaufschlagt entlang der Linie 6c-6c,
Fig. 7 eine Schnittansicht der ins Gewebe eingführten er­ findungsgemäßen Biopsie-Nadel mit in Ruhestellung außer Gewebeeingriff bzw. in Nichtschneidestellung befindlicher Klinge,
Fig. 8 eine Schnittansicht der ins Gewebe eingeführten erfindungsgemäßen Biopsie-Nadel mit um 1 bis 2 mm herausgezogener bzw. abgezogener Klinge, wodurch diese für den bestimmungsgemäßen Einsatz freigege­ ben ist,
Fig. 9 eine Schnittansicht der ins Gewebe eingeführten erfindungsgemäßen Biopsie-Nadel, nachdem der "Fe­ der-"Mechanismus der Schneidklinge den Angriff am Gewebe eingeleitet hat und dieses geschnitten wird, und
Fig. 10 eine Schnittansicht der ins Gewebe eingeführten erfindungsgemäßen Biopsie-Nadel nachdem die Klinge distal um eine Strecke von ungefähr 5 bis 7 mm eingeführt worden ist, wodurch sie das Abtrennen der Gewebeprobe von dem umgebenden Gewebe verur­ sacht, während die Klingenspitze am Boden des Ka­ nülengehäuses verbleibt.
Die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Biopsie-Nadel ist zum Einsatz als Gehirn-Kanüle ausgelegt und umfaßt eine Klinge 19, eine Klingen-Nabe 10, eine Kanüle 26, eine Kanülen-Nabe 12, Kanalführungen 13, 14 und 15 eine Klingenzwangsführung 16 an der oberen Kante der Kanüle, eine Kanülenschneidkante 17 und eine Klingenschneidkante 18.
Wenn die biegsame Klinge 19 in das Kanülengehäuse 26 einge­ setzt wird, wird sie einer krummlinigen Gestalt unterworfen, in welcher sie sich in die Kanalführung in der Nabe 27 und die Kanalführungen 13, 14 und 15 der Kanüle einfügt. Die biegsame Klinge ist so ausgeführt, daß sie gemäß einer bevorzugten Aus­ gestaltung federbetätigt ist, indem sie als vorgebogene Blatt­ feder-Einrichtung in den Kanal oder die Öffnung eingeschlossen ist, die sich koaxial durch das Kanülengehäuse erstreckt.
Die von der Klingenzwangsführung (16) der Kanüle unbeauf­ schlagte Klinge läuft in ihrer Ausführung als Gehirn-Kanüle am distalen Ende auf einer Länge von 12,7 mm unter einem 35°- Winkel biegsam aus. Wenn die Schneidklinge in Eingriff mit der Klingenzwangsführung 16 der Kanüle steht, ist die Planklinge bzw. die Klinge vom Guillotine-Typ gestreckt und mit Bezug auf das Gewebe in einem Nichteingriffs-Zustand, wie aus Fig. 2A hervorgeht, in welcher die Schneidklinge 19 in einer Seitenan­ sicht in der federvorgespannten Ruhestellung 2 a (bzw. einer Rückhaltestellung) dargestellt ist sowie in der Gewebeein-bzw. -angriffsstellung 2 b.
In bevorzugter Ausführungsform ist die Klingenzwangsführung eine Schulter, die benachbart zu, jedoch nicht an dem distalen Ende des Kanülengehäuses am distalen Ende des Axialschlitzes angeordnet ist.
Die Planklinge ist in dem Kanülengehäuse eingebunden, indem sie in Kontakt mit den Führungskanälen 13, 14 und 15 gemäß Fig. 4 steht, und sie wird durch die Klingenzwangsführung 16 an der oberen Fläche 26 a der Kanüle 26 in der federvorgespannten Ru­ hestellung gehalten.
Wie aus den Fig. 7, 8 und 9 hervorgeht, bewirkt die kinetische Energie (0,25-0,5 PSI) der um 2 mm zurückgezogenen, und damit von der Klingenzwangsführung 16 der Kanüle freigegebenen, fe­ dervorgespannten Klinge, daß sich diese Klinge wegen der 35°­ (Vor-)Biegung mit Richtung auf den Kanülenboden biegt, so daß die Klinge das Gewebe innerhalb der Kanülenkammer berührt. So­ bald die Klinge 19 dann auf das distale Ende des Kanülengehäu­ ses zu bewegt wird, indem auf die Klingennabe 10 Druck ausge­ übt wird, wird, wie aus den Fig. 9 und 10 hervorgeht, der Ge­ webezylinder innerhalb der Kanülenkammer vom umgebenden Gewebe abgetrennt. Die Klinge wird vorgeschoben bis die Spitze der Klinge 18 den Boden des Kanülengehäuses berührt, wodurch die Gewebeprobe innerhalb der Kanüle vollständig von dem Organ ab­ getrennt wird, von dem die Gewebeprobe entnommen werden soll. Das probenentnommene Organ verbleibt dabei bewegungslos.
Die nunmehr in der Kanülenkammer einen Abschnitt des Gehirnge­ webes enthaltende Kanüle mit Klinge wird dann sorgfältig aus dem Gehirn herausgezogen, wobei wegen dieses Biopsie-Verlaufs lediglich eine geringfügige Verletzung auftritt.
Der Distalabschnitt der den Boden des Kanülengehäuses berüh­ renden Klinge dient dazu, die Gewebeprobe in dem Zylinder an Ort und Stelle zu halten, bis die Probe aus dem Körper heraus­ gezogen ist, woraufhin die Klinge abgezogen und die die Biop­ sie-Probe enthaltene Kanüle in eine Lösung überführt wird, die für die auszuführenden Diagnoseuntersuchungen geeignet ist. Die Gewebeprobe wird unter Aufrechterhaltung der Architektur bzw. des Aufbaus der Probe vorsichtig aus der Kanüle entfernt.
Die erfindungsgemäße Biopsie-Nadel eignet sich auch zur Gewin­ nung von Gewebeproben aus anderen Körperteilen als dem Gehirn. Sie ist gleichermaßen geeignet für Probennahmen von Menschen wie von Tieren. Die vorstehend angegebenen Abmessungen können an die jeweiligen Umstände in geeigneter Weise angepaßt wer­ den.

Claims (8)

1. Biopsie-Nadel, gekennzeichnet durch ein Hohlzylindergehäuse mit einem proximalen Ende und einem zylindrischen distalen Ende sowie einer koaxial verlaufen­ den Zylinderöffnung, wobei das Gehäuse einen Axialschlitz benachbart zu jedoch beabstandet von dem distalen Ende auf­ weist,
eine Stützeinrichtung an dem Gehäuse zum Zurückhalten einer Klinge in dem Schlitz,
eine Schulter nahe dem zylindrischen distalen Ende des Ge­ häuses benachbart dem distalen Ende des Axialschlitzes die dazu ausgelegt ist, das distale Ende einer biegsamen Klinge aus der Öffnung herauszuhalten, wobei das distale Ende der Klinge sich jedoch zum Abtrennen einer Probe innerhalb der Nadel bei von der Schulter freigegebener Klinge in die Öff­ nung kontrahiert, und
eine biegsame Klinge mit proximalen und distalen Enden, die in dem Axialschlitz des Gehäuses beweglich angeordnet ist und mit der Stützeinrichtung in Gleiteingriff steht, wobei die Klinge in axialer Richtung gleitbar ist, um von der Schulter bei einem Gleiten in Richtung auf das proximale Ende des Gehäuses freizukommen, wobei das distale Ende der Klinge geschärft ist sowie federbetätigt, indem es in Form einer Blattfeder vorgebogen ist, die sich bei Freigabe von der Schulter in die Öffnung des Gehäuses hineinerstreckt bzw. sich hineinkontrahiert, und wobei die Klinge im Quer­ schnitt gekrümmt ist und mit dem Gehäuse einen Teil der Zy­ linderöffnung zur Aufnahme einer zylindrischen Biopsie- Nadel (bzw. einer zylindrischen Biopsie-Gewebeprobe) bil­ det.
2. Biopsie-Nadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse allgemein zylindrisch ist.
3. Biopsie-Nadel nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine am proximalen Ende an das Gehäuse angeschlossene Nabe.
4. Biopsie-Nadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schlitz an den proximalen und distalen Enden des Gehäuses diskontinuierlich ist.
5. Biopsie-Nadel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federbetätigung der Klinge auf den Endabschnitt der Klinge beschränkt ist.
6. Biopsie-Nadel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung von Axialrillen in der Peripherie des Gehäuses gebildet ist, wobei die Klinge in die Axialrillen gleitend eingesetzt ist.
7. Biopsie-Nadel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen diskontinuierlich sind.
8. Biopsie-Nadel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante der Klinge so gestaltet ist, daß sie sich an die Innenfläche des distalen Gehäuseendes anpaßt.
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