DE3833288C2 - Mehrband-stabantenne fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Mehrband-stabantenne fuer kraftfahrzeuge

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Description

Die Erfindung betrifft eine Mehrband-Stabantenne für Kraftfahrzeuge der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
In Fig. 1 ist eine z. B. aus der US 46 75 687 bekannte Stabantenne 1 in ausgefahrenem Zustand dargestellt, die z. B. nahe dem Kofferraum an einer Kraftfahrzeugkarosserie 2 befestigt wird und zur Übertragung von Telefongesprächen sowie für den Empfang von Rundfunksendungen benutzt wird. Ein Antennenelement 3 umfaßt ein unteres Antennenrohr 4 und einen darin teleskopartig ausfahrbaren Antennenstab 5. Das Antennenelement 3 ist in einem Gehäuserohr 6 aufgenommen, das in eine Befestigungsöffnung 14 in der Karosserie 2 eingebaut ist und aus einem Isolierstoff 7, z. B. einem Kunstharz, einem Außenleiter 8 und einem Innenleiter 9 aus elektrisch leitfähigen Werkstoffen besteht.
Das Antennenrohr 4 enthält hintereinandergeschaltet einen ersten Leiter 15, eine Phasenschieberspule 18, einen zweiten Leiter 16, eine als Bandweiche dienende Spule 19 und einen dritten Leiter 17. Diese Leiter 15 bis 17 und Spulen 18 und 19 haben gleiche Außendurchmesser. Die Phasenschieberspule 18 wirkt als Phasenschieber auf der Frequenz f1 eines Telefons, so daß die Stromverteilung in der Gegenphase stark unterdrückt werden kann, während der Normalphasenanteil im Stromverteilungsprofil verstärkt wird. Die Bandweichenspule 19 weist einen hohen Scheinwiderstand gegenüber der Frequenz f1 des Telefons und einen niedrigen Scheinwiderstand gegenüber der Frequenz f2 von Rundfunksendungen auf. Daher bilden die Leiter 15, 16 und die Phasenschieberspule 18 eine lineare Dipolgruppe für den Telefonbetrieb. Die Gesamtlänge des Antennenelements 3 wird für Rundfunkempfang benützt.
Am unteren Ende 15a des Leiters 15 ist eine Blattfeder 28 befestigt, die das Antennenelement 3 axial verschiebbar abstützt und mit dem Innenleiter 9 elektrisch verbindet. An einem Oberende 6a des Gehäuserohrs 6 ist der Außenleiter 8 durch Metallbuchsen 21 und 22 und Befestigungsplatte 23 an der Karosserie 2 festgelegt und damit elektrisch verbunden. Die Anschlüsse des Gehäuserohrs 6, der Buchsen 21, 22 und der Befestigungsplatte 23 sind mit Dichtharz 24 ausgefüllt, und die Gesamtanordnung ist mit einer Gewindemutter 25 fixiert.
Im Gehäuserohr 6 ist nahe dem Unterende 9a des Innenleiters 9 eine Anschlußöffnung 26 ausgebildet, durch die ein Innenleiter 12 eines Koaxialkabels 11 mit dem Innenleiter 9 und dessen Außenleiter 13 mit dem Außenleiter 8 verbunden ist. Das Koaxialkabel 11 ist von einer Kabelhalterung 30 gehaltert, die auf den Außenleiter 8 aufgesetzt ist. Das Koaxialkabel 11 ist mit einer Abzweigweiche 27 verbunden, die über Zweige 29a, 29b mit dem Telefon und dem Rundfunkgerät verbunden ist.
Wenn die Antenne 1 nahe dem rückwärtigen Kofferraum der Karosserie 2 angeordnet wird, ergeben sich Einschränkungen durch die Form der Karosserie 2, z. B. die Breite der hinteren Stoßstange, wobei auch die Öffnung 14 zum Einbau des Gehäuserohrs 6 nicht wesentlich vergrößert werden kann. Ferner kann der Außendurchmesser des Antennenelements 3 nur begrenzt verkleinert werden, weil das Antennenelement dem Winddruck bei schneller Fahrt widerstehen muß. Aufgrund dieser Beschränkungen hat das Isolierstoff-Rohr 7 eine möglichst geringe Wandstärke, was zu einem kleinen Abstand zwischen dem Innenleiter 9 und dem Außenleiter 8 führt.
Wenn im Telefonbetrieb die charakteristische Impedanz am Stromeinspeisungspunkt P fehlangepaßt ist, wird das vom Sender ausgestrahlte Signal reflektiert, so daß die Spule im Sender durchbrennen kann. Zur Anpassung der Impedanz wird die Länge des Abschnitts l2 zwischen dem oberen Ende des Gehäuserohrs 6 bis zum Punkt P mit ca. 15 cm entsprechend der halben Wellenlänge λ1 des Telefons gewählt, was eine vorgegebene Position des Stromeinspeisungspunkts P verlangt.
Eine solche Stabantenne mit einer vorgegebenen Länge führt zu folgenden Problemen.
Fig. 2 ist ein Ersatzschaltbild, in dem die Stabantenne 1 zum Empfang einer frequenzmodulierten bzw. FM-Rundfunksendung betrieben wird. Der Wellenwiderstand Z1 des aus dem Gehäuserohr 6 herausragenden Abschnitts l1 ist etwa gleich dem Wellenwiderstand Z3 des Abschnitts l3 des Koaxialkabels 11 und beträgt z. B. 50 Ω. Der Wellenwiderstand Z2 des Abschnitts 2 wird wie folgt ausgedrückt, wobei der Außendurchmesser des Innenleiters 9 mit d, der Innendurchmesser des Außenleiters 8 mit D und die spezifische Dielektrizitätskonstante des Rohrkörpers 7 mit εr angenommen sind:
Wegen der von der Karosserieform 2 bedingten Einschränkungen ergibt sich nur eine geringe Differenz zwischen dem Außendurchmesser d des Innenleiters 9 und dem Innendurchmesser D des Außenleiters 8, so daß gemäß Gleichung (1) die charakteristische Impedanz Z2 im Abschnitt l2 klein ist, wodurch sich Impedanzanpassung zwischen dem Abschnitt l1 bzw. dem Antennenelement 3 und dem Abschnitt l3 bzw. dem Koaxialkabel 11 verschlechtert und die Übertragungsverluste zunehmen. Infolgedessen wird die Länge des Abschnitts l2 zu groß, um für die Wellenlänge l2 der FM- Rundfunksendung vernachlässigt werden zu können, was eine schmalere Bandbreite bewirkt.
Fig. 3 zeigt ein Ersatzschaltbild für den Empfang von amplitudenmodulierten AM-Rundfunksendungen.
Die Länge des Antennenelements 3 ist für Telefonbetrieb und FM-Rundfunksendungen ausgelegt, so daß sie für die Wellenlänge von AM-Rundfunksendungen extrem kurz ist, wodurch der Strahlungswiderstand nahezu Null ist und die charakteristische Impedanz Z1 kapazitiv werden.
Wenn die Kapazität des Abschnitts l1 mit C1, diejenige des Abschnitts 2 mit C2 und diejenige des Abschnitts l3 mit C3 beträgt, gilt die Beziehung zwischen einer im Antennenelement 3 induzierten Spannung V1 und einer über das Koaxialkabel 11 im Empfänger wirksamen Spannung V2:
wobei die Kapazität C1 des Abschnitts l1 und die Kapazität C3 des Abschnitts l3 konstant sind. Die Spannung V2 im Empfänger kann durch Verringerung der Kapazität C2 des Abschnitts l2 erhöht werden. Wenn man die spezifische Dielektrizitätskonstante im Vakuum mit ε₀ annimmt, wird die Kapazität C2 des Abschnitts l2 wie folgt ausgedrückt:
Wie oben dargelegt, kann das Verhältnis des Innendurchmessers D des Außenleiters 8 zum Außendurchmesser d des Innenleiters 9 nicht wesentlich vergrößert werden, so daß auch einer Vergrößerung der Spannung V2 am Leistungsempfangsende Grenzen gesetzt sind.
Fig. 4 ist eine Schnittdarstellung einer weiteren konventionellen Stabantenne 31 in ausgefahrener Stellung, die nahe dem hinteren Kofferraum einer Kraftfahrzeugkarosserie 32 befestigt und sowohl für den Empfang von Rundfunksendungen als auch für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. Ein Antennenelement 33 dieser Peitschenantenne 31 besteht aus einer Aufeinanderfolge eines unteren ersten Leiters 34, einer Phasenschieberspule 38, eines zweiten Leiters 35, einer Bandweichenspule 39, eines dritten Leiters 36 und eines vierten Leiters 37. Der erste und zweite Leiter 34, 35 sind rundzylindrisch und der dritte Leiter 36 ist kappenförmig ausgebildet.
In einem durch den ersten Leiter 34, die Phasenschieberspule 38, den zweiten Leiter 35 und die Bandweichenspule 39 gebildeten Raum 43 ist der vierte Leiter 37 aufgenommen. Die Außendurchmesser des ersten bis dritten Leiters 34 bis 36 der Spulen 38 und 39 sind identisch, und sie sind in einem Gehäuserohr 40 in der Karosserie 32 aufgenommen.
Das Gehäuserohr 40 besteht aus einem rohrförmigen Isolierkörper 40a, einem Außenleiter 40b und einem Innenleiter 40c, und ein Außenleiter 44a eines Koaxialkabels 44 ist an den Außenleiter 40b angeschlossen, während ein Innenleiter 44b des Koaxialkabels 44 an den Innenleiter 40c angeschlossen ist.
Bei der hohen Frequenz f1 eines mobilen Telefons od. dgl. wirkt die Phasenschieberspule 38 als Phasenschieber, und der Normalphasenteil wird verstärkt, indem die Stromverteilung in der Umkehrphase unterdrückt wird, während die Bandweichenspule 39 einen hohen Scheinwiderstand hat, so daß eine lineare Dipolgruppe durch den ersten Leiter 34, die Phasenschieberspule 38 und den zweiten Leiter 35 gebildet ist und für den Sprechfunkbetrieb des fahrbaren Telefons dient.
Bei der niedrigen Frequenz f2 für den Rundfunkempfang od. dgl. hat die Bandweichenspule 39 einen niedrigen Scheinwiderstand, und der erste bis vierte Leiter 34 bis 37 sowie der Spulen 38 und 39 werden als Peitschenantenne für den Rundfunkempfang verwendet.
Da die Wicklungen 38 und 39 geringe Festigkeit haben, besteht Bruchgefahr, und sie sind deshalb durch Umgießen mit Kunstharz 41 und 42 verstärkt. Die Kunstharzverstärkungen 41 und 42 haben denselben Außendurchmesser wie der erste bis dritte Leiter 34 bis 36, so daß keine Störung auftritt, wenn das Antennenelement 33 in das Gehäuserohr 40 eingefahren wird.
Die Kunstharzabschnitte 41 und 42 sind in Radialrichtung der Wicklungen 38 und 39 nach innen verdickt, um eine gewünschte Festigkeit zu bieten. Diese Ausbildung hindert das Anordnen des vierten Leiters 37 in dem Raum 43, und es ist schwierig, ihn mit einer solchen Stärke herzustellen, daß die gewünschte Festigkeit erreicht wird. Nach dem Umgießen mit Kunstharz 41 und 42 ist es ferner schwierig, die Länge der Spulen 38 und 39 einzustellen. Da außerdem der erste bis dritte Leiter 34 bis 36 aus Metall bestehen, das von dem Werkstoff der Verstärkungen 41 und 42 verschieden ist, ergibt sich ein uneinheitliches Aussehen der Antenne.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Mehrband- Stabantenne zu schaffen, die geringere Übertragungsverluste und eine günstige Impedanzanpassung aufweist und an die durch die Form der Karosserie gegebenen Einschränkungen anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine ausgefahrene konventionelle Stabantenne im Axialschnitt;
Fig. 2 ein Ersatzschaltbild für den FM-Rundfunkbetrieb der Stabantenne nach Fig. 1;
Fig. 3 ein Ersatzschaltbild für den AM-Rundfunkbetrieb der Stabantenne nach Fig. 1;
Fig. 4 eine andere bekannte Stabantenne im Axialschnitt;
Fig. 5 schematisch eine mobile Sende-Empfangsanlage mit einer Mehrband-Stabantenne nach der Erfindung;
Fig. 6 eine ausgefahrene Mehrband-Stabantenne gemäß der Erfindung im Axialschnitt;
Fig. 7 die Stabantenne nach Fig. 6 im Querschnitt A-A;
Fig. 8 die Stabantenne nach Fig. 6 im Querschnitt B-B.
Die in Fig. 5 dargestellte Sende-Empfangsanlage 101 weist eine erfindungsgemäße Antenne 103 auf, die an einer Fahrzeugkarosserie 102 montiert und für den Telefonbetrieb sowie den Rundfunkempfang geeignet ist. Die teleskopisch durch einen Motor 104 ausfahrbare Antenne 103 ist über ein Koaxialkabel 105 mit einer Abzweigweiche 106 verbunden. Die Telefonsignale werden von einem Sprechfunkgerät 108 über ein Koaxialkabel 107 gesendet bzw. empfangen, während das Rundfunkempfangssignal an einen Rundfunkempfänger 111 von einem Koaxialkabel 109 über einen Impedanzjustierkreis 110 geführt wird.
Gemäß Fig. 6 bis 8 ist die Antenne 103 z. B. nahe dem rückwärtigen Kofferraum der Fahrzeugkarosserie 102 installiert. Ein Antennenelement 123 dieser Antenne 103 besteht aus einem Antennenrohr 124 und einem Antennenstab 125, der längsverschiebbar im Antennenrohr 124 angeordnet ist. Dieses Antennenelement 123 ist im eingefahrenen Zustand in einem an der Karosserie 102 befestigten Gehäuserohr 126 aufgenommen.
Das Antennenrohr 124 besteht nacheinander aus einem ersten Leiter 145, einer Phasenschieberspule 148, einem zweiten Leiter 146, einer Bandweichenspule 149 und einem dritten Leiter 147. Die Leiter 145 bis 147 und Spulen 148 und 149 haben gleichen Außendurchmesser. Zur mechanischen Verstärkung ist das Antennenrohr 124 von einem Mantelrohr 171 umgeben, und ein Rohrkörper 172 ist in seinem Innenraum eingesetzt, wodurch Verformungen der Spulen 148 und 149 vermieden werden. Das Mantelrohr 171 und der Rohrkörper 172 bestehen aus ggf. durch Fasern armiertem Kunstoffharz.
Nach Fig. 6 besteht der erste Leiter 145 in seinem im Gehäuserohr 126 angeordneten unteren Abschnitt 120 aus einer schmalen Hülse 120a von geringerem Durchmesser als das Antennenrohr 124 und aus einer unteren Endkappe 120b von größerem Durchmesser. Die Hülse 120a ist außen von einem Isolierrohr 135 umgeben, dessen Außendurchmesser dem des Antennenrohrs 124 entspricht. Infolgedessen kann das Antennenelement 123 gleichmäßig und ruhig aus- und eingefahren werden. Auf dem Außenumfang der Endkappe 120b ist eine Bürste 134 befestigt, die das Antennenelement 123 abstützt und im ausgezogenen Zustand ein Kontaktstück 130 kontaktiert. Das Gehäuserohr 126 besteht aus einem Innenrohr 127 aus Isolierstoff, z. B. Kunstharz, und einem leitenden Außenrohr 128 mit einem oberen Abschnitt 128a und einem unteren erweiterten Abschnitt 128b.
Die Anschlußöffnung 129 erstreckt sich durch den unteren Abschnitt 128b des Außenrohrs 128 und das Innenrohr 127. Das die Endkappe 120b kontaktierende Kontaktstück 130 ist in dieser Anschlußöffnung 129 befestigt. An das Kontaktstück 130 ist ein Innenleiter 132 des Koaxialkabels 105 angeschlossen. Ein Außenleiter 133 des Koaxialkabels 105 ist an das Außenrohr 128 des Gehäuserohrs 126 angeschlossen und über dieses mit der Karosserie 102 elektrisch verbunden. Der Anschlußbereich des Koaxialkabels 105 ist durch einen Kunstharzstutzen 136 verstärkt.
Am Außenrohr 128 ist eine Stufe 137 und daran nach oben anschließend ein Außengewinde 138 ausgebildet. Auf der Stufe 137 ist ein Verbindungsorgan 140 mit einem Metallring 139 eingesetzt. Das Gehäuserohr 126 mit dem Verbindungsorgan 140 ist in einem Befestigungsloch 141 in der Karosserie 102 eingesetzt und ragt von der Karosserie 102 nach oben. An dem über die Karosserie 102 vorstehenden Teil des Gehäuserohrs 126 ist ein Kunststoffring 142 angeordnet, auf den eine Mutter 143 geschraubt ist. Das karosserieseitige Ende des Verbindungsorgans 140 ist sägezahnförmig ausgebildet, um das Außenrohr 128 mit der Karosserie 102 elektrisch zu verbinden und den Außenleiter 133 des Koaxialkabels 105 zu erden.
An beiden Enden des Antennenstabs 125 sind Flansche 173 und 174 befestigt, so daß der Stab 125 nicht aus dem Antennenrohr 124 herausgezogen werden oder in dieses hineinfallen kann. Am unteren Flansch 173 ist ein Draht 175 befestigt, dessen anderes Ende auf eine Spule od. dgl. aufgewickelt ist, die auf der Abtriebswelle des Motors 104 sitzt. Der Draht 175 durchläuft die Hülse 120a und eine Öffnung 176 in der Stirnwand der Endkappe 120b, so daß das Antennenelement 123 durch den Motor 104 im Gehäuserohr 126 ein- bzw. ausgefahren werden kann.
Das von dem Antennenelement 123 gesendete bzw. empfangene Signal wird vom Koaxialkabel 105 in die Abzweigweiche 106 geleitet und als getrenntes Frequenzband in das Sprechfunkgerät 108 durch das Koaxialkabel 107 oder in den Rundfunkempfänger 111 durch das Koaxialkabel 109 über den Antennenkreis 110 geleitet.
Wenn die Wellenlänge des Telefons mit λ1 angenommen wird, hat im Antennenelement 123 der erste Leiter 145 eine Länge von 3/8 λ1 (ca. 11 cm), während die Abwicklungslänge der Phasenschieberspule 148 1/4 λ1 (ca. 9 cm) beträgt und der zweite Leiter 146 eine Länge von 5/8 λ1 (ca. 20 cm) hat. Die Gesamtlänge dieser Baugruppe beträgt bei abgewickelter Phasenschieberspule 148 etwa 40 cm und damit 5/4 λ1 im Frequenzband von 860 bis 940 MHz. Die Phasenschieberspule 148 dient als Phasenschieber für die Wellenlänge λ1 und drückt die Stromverteilung in der Umkehrphase auf einen niedrigen Wert, wobei im Normalphasenteil eine Stromverteilung mit einer verstärkten Amplitude erhalten wird. Die Bandweichenspule 149 hat eine hohe Impedanz gegenüber der kurzen Wellenlänge λ1 für Telefone, und eine niedrige Impedanz gegenüber der langen Wellenlänge λ2 für Rundfunksendungen.
Die Länge der Phasenschieberspule 148 beträgt ca. 4 cm, was eine Gesamtlänge der linearen Dipolgruppe von ca. 35 cm ergibt. Die Länge vom unteren Endteil der Bandweichenspule 149 bis zum oberen Endteil des Antennenstabs 125 liegt bei ca. 38 cm, was eine Gesamtlänge dieses Antennenelements 123 von ca. 73 cm ergibt und 1/4 der Wellenlänge λ2 im Frequenzband von 76 bis 90 MHz von FM-Rundfunksendungen unter Nutzung der Gesamtlänge des Antennenelements 123 empfangen werden.
Wenn der aus dem Gehäuserohr 126 herausragende Abschnitt des Antennenelements 123 die Länge l31, der Abschnitt vom oberen Endteil des Gehäuserohrs 126 zum Stromeinspeisungspunkt P die Länge l32 und das Koaxialkabel die Länge l33 besitzt, kann der Außendurchmesser d1 der Hülse 120a des unteren Leiterabschnitts 120 wesentlich kleiner als der Innendurchmesser D1 des ersten Außenrohrteils 128a gemacht werden. Entsprechend dem Außendurchmesser d1a der Endkappe 120b kann der Innendurchmesser D1b des zweiten Außenrohrteils 128b und damit auch gemäß Gleichung (1) die charakteristische Impedanz Z2 im Abschnitt 32 vergrößert werden.
Für den Sprechfunkverkehr und für den FM-Rundfunkempfang kann daher aus Gleichung (1) eine günstige Impedanzanpassung erhalten werden, indem das Verhältnis der Innendurchmesser D2 und D1a der Außenrohrteile 128a und 128b zu den Außendurchmessern d1 und d1a der Bauteile 120a und 120b in geeigneter Weise so gewählt wird, daß die charakteristische Impedanz Z2 im Abschnitt l32 nahezu gleich der charakteristischen Impedanz Z1 und Z3 in den Abschnitten l31 und l33 ist. Infolgedessen können Übertragungsverluste verringert und Einengungen des Empfangsfrequenzbands verhindert werden.
Da ferner das Verhältnis der Innendurchmesser D1 und D1a der Außenrohrteile 128a und 128b zu den Außendurchmessern d1 und d1a der Hülse 120a und der Endkappe 120b relativ groß ist, verringert sich beim AM-Rundfunkempfang die Kapazität C2 im Abschnitt l32 entsprechend den Gleichungen (3) und (2), wodurch die Spannung V2 am Leistungsempfangsende ansteigt.
Ferner wird der Außendurchmesser des oberen ersten Außenrohrteils 128a nicht vergrößert und der Stromeinspeisungspunkt P kann willkürlich gewählt werden, so daß sich aus der Karosserieform keine Positioniereinschränkungen ergeben und eine Anpassung an alle Fahrzeugmodelle möglich ist.
Da das Antennenrohr 124 durch das Mantelrohr 171 und den Rohrkörper 172 verstärkt ist, können ein Abknicken und Verbiegungen des Antennenelements 123 verhindert werden, so daß ein stabiler Sende-Empfangsbetrieb realisierbar ist.
Durch Ummanteln des die Spulen 148 und 149 enthaltenden Antennenrohrs 124 mit dem Mantelrohr 171 aus homogenem Werkstoff ergibt sich ein ansprechendes Aussehen und das Antennenrohr 124 kann ruhig und reibungsarm im Gehäuserohr 126 aufgenommen werden. Der Antennenstab 125 kann in den Rohrkörper 172 auf einfache Weise eingeschoben werden. Wenn das Mantelrohr 171 abgenommen ist, sind die Spulen 148 und 149 zugänglich, so daß in einfacher Weise eine Einstellung vorgenommen werden kann.
In das Antennenrohr 124 eingedrungenes Regenwasser kann durch die Hülse 120b und die Öffnung 176 im Endnapf 120b ablaufen und die Impedanzanpassung weiter verbessert werden.

Claims (4)

1. Mehrband-Stabantenne,
mit einem an einer Kraftfahrzeugkarosserie befestigten Gehäuserohr (126),
einem im Gehäuserohr (126) längsverschiebbaren Antennenelement (123), das einen äußeren Antennenstab (125) und ein in das Gehäuserohr (126) versenkbares Antennenrohr (124) enthält und
mit einem Koaxialkabel, das bei ausgefahrenem Antennenelement (123) mit dem unteren Endteil des Antennenrohrs (124) elektrisch verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Antennenelement (123) einen unteren Abschnitt (120a) von gegenüber seinem oberen Abschnitt kleinerem Durchmesser d₁ und einen daran befestigten unteren Endteil (120b) aufweist, dessen Durchmesser d1a größer als derjenige des unteren Abschnitts (120a) ist,
daß der untere Abschnitt (120a) des Antennenelements (123) mit einem Isolierrohr (135) ummantelt ist, dessen Außendurchmesser dem des Antennenrohrs (124) entspricht,
daß das Gehäuserohr (126) einen oberen Rohrteil (128a), der den schmaleren unteren Abschnitt (120a) des ausgefahrenen Antennenelements (123) über einen hohlzylindrischen Isolierkörper (127) umgibt, und einen zweiten unteren Rohrteil (128a) von vergrößertem Innendurchmesser aufweist, der den unteren Endteil (120b) des Antennenelements (123) über einen Isolierrohrkörper umgibt, wobei die charakteristische Impedanz Z₁ in dem aus der Karosserie herausragenden Abschnitt l31 des ausgefahrenen Antennenelements (123), die charakteristische Impedanz Z₂ in dem vom schmaleren Abschnitt (120a) und dem Endteil (120b) des Antennenelements (123) gebildeten Abschnitt l32 und die charakteristische Impedanz Z₃ im Abschnitt l33 des Koaxialkabels (105) gleich sind.
2. Stabantenne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem napfförmig ausgebildeten Endteil (120b) des Antennenelements (123) eine Bürste (134) angeordnet ist, die bei ausgefahrenem Antennenelement (123) ein mit dem Koaxialkabel (105) verbundenes und in das Gehäuserohr (126) eingebautes Kontaktstück (130) kontaktiert und bei der Aus- und Einziehbewegung des Antennenelementes (123) an der Innenwand des Gehäuserohrs (126) gleitet.
3. Stabantenne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (120a) des Antennenelements (123) als Hülse ausgebildet ist und daß ein Draht (175) zum Aus- und Einziehen des Antennenelements (123) durch diese Hülse und eine Bohrung im unteren Endteil (120b) hindurchgeführt ist, der einerseits am Antennenstab (125) und andererseits an einem Antriebsmotor (104) befestigt ist.
4. Stabantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 3 zum Senden und Empfangen von Sprechfunksignalen einer Wellenlänge λ1 sowie zum Empfangen von Rundfunksignalen einer Wellenlänge λ2, deren Antennenrohr einen ersten unteren Leiter (145), eine mit diesem verbundene Phasenschieberspule (148), einen mit dieser verbundenen zweiten Leiter (146) und eine mit diesem verbundene Bandtrennspule (149) aufweist, welche eine höhere Impedanz für Mobilfunksignale der Wellenlänge λ1 und eine niedrigere Impedanz für Rundfunksignale der Wellenlänge λ2 hat, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste untere Leiter (145) mit dem schmalen unteren Abschnitt (120a) des Antennenelements (123) verbunden ist und eine Länge von 3/8 λ1 hat,
daß die Phasenschieberspule (148) eine wirksame Länge von 1/4 λ1 hat,
daß der zweite Leiter (146) eine Länge von 5/8 λ1 hat, und
daß die Gesamtlänge des Antennenelements 1/4 λ2 beträgt.
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